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Der Bezugsprets beträgt vierteljährlich 86 M.. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; füt Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle Sw as, Wilhelm straße Nr. 32.
Sinzelne Nummern kosten 1 Me.
Mr. 150. ꝛeichsbantgirotonto.
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* Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits. zeile 2 Mi., einer 3 gespaltenen Einheits zeile 3, 50 M. Außerdem wird auf den (nzeigenpreis ein Teuerungs⸗ 3 zuschlag von S0 v. ] die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers, 8 Berlin Sw 48, Wilhzeimftraße Nr. 32.
O. erhoben. — Anzeigen nimmt an:
Berlin, Freitag, den 9. Juli, Abends. Poftzchecttouto: Berlin 3824 1920
Git: zeinummern oder einzeine Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Ginsendung des Betrages
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einschließlich des Portos abgegeben.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Denutsches Reich. Ernennungen 2c. Exequaturerteilung. Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge. Bekanntmachung, betreffend Anträge auf Schutzdauer von Patenten und ührn!
Preuszen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Wahlorbnung für die Verbandsversammlung des Siedlungs⸗ verbandes Ruhrkohlenbezirk. Erlaß, betreffend Verleihung des Enteignungsrechts an die
Stadt Cottbus.
Belanntmachung, betreffend Lohn bei Notstands- und anderen Arbeiten, die mit Mitteln der Ewerbslosenfürsorge unterstützt werden. .
Bekanntmachung, betreffend Verleihung des Stipendiums der Julius⸗Adelheid⸗Stiftung.
Verlängerung der hsmustern.
Amtliches. Dentsches Reich. Der Ministerialrat im Reichs verkehrsministerium Reiffen ist zum Präsidenten der Eisenbahndirektion Cassel ernannt.
Der seitherige Preußische Geheime expedierende Sekrelür Willig ist als Ministerialsekretär in das Reichsfinanzministe— rium übernommen worden.
Dem Brasilianischen Generalkonsul in Hamburg Fil into Vianna de Abreu ist namens des Reichs das Cxequatur erteilt worden.
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Bekanntmachung.
Der Innungsverband Bund deutscher Sattler in Berlin 8. 42, Wassertorstraße 3), und der Deutsche Sattler-, Tapezierer und Portefeuiller-Verband haben beantragt, den zwischen ihnen am 13. April 1920 ab⸗ geschlossenen Reichstarifvertrag zur Regelung der Lohn—⸗ und Arbeitsbedingungen für die Handwerksbetriebe im Sattler— gewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs- Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reichs für all gemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1759 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisen— straße 33 / 34, zu richten.
Berlin, den 12. Juni 120.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Bekanntmachung.
Der Verband der Gärtner und Gärtnerei— arbeiter, Gauleitung Frankfurt a. M., Allerheiligen⸗ straße 51 II, und die Handelsf ärtner⸗Verbindung Frankfurt a. M. haben beantragt, den zwischen ihnen am I0. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen in Gärtnereihetrieben gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Frankfurt a. M. und der eingemeindeten Vororte sowie der Orte Nied und Griesheim für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1809 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen—⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 30. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.
Bekanntmachung. Die Vereinigung der Metallindustriellen im
und dem Gewerkverein deutscher Metallarbeiter (H-D.) am 6. Februar 1920 abgeschkossene Vereinbarung zum allgemein verbindlichen a,, vom 30. Juni 1919 jur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerhlichen Arbeiter in der Metallindustrie mit Ausnahme der Handwerksbetriebe gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. . für das Gebiet der Amtshauptmgnnschaft Annaberg gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
„ SEinwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. KR. 1285 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 30. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J .
Bekanntmachung.
Die Ortsgruppe Hildesheim des Deutsch natio— uglen Handlungsgehilfenverbandes, des Gewerk— schaftsbundes der Angestellten, des Bundes der technischen Angestellten und Beamten, des Ver— bandes der weiblichen Handels- und Büüro— angestellten, des Zentralverbandes der Angestellten und des Deutschen Werkmeister verbandes haben be— antragt, den zwischen ihnen und dem Industriellen Arbeit⸗ geber Verband für Hildesheim und Umgegend am 10. Mai 1920 abgeschlofsenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 14. Funi 1919 und den allgemein verbindlichen Nachträgen vom 17. Dezember 1919 und 13. Februar 1920 zur Regelung. der Gehalts- und An— stellungs bedingungen der kaufmännischen und technischen An— gestellten in der Industrie gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet bes Stadtbezirks Hildesheim gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen 20. Juli 1920
können bis unter
zum
Berlin, den 30. Juni 1920.
Der Reichsarheitsminister. J. A.: Dr. Haus mann.
Bekanntmachung.
Der Arbeitnehmerverband des Friseur- und Haargewerbes in Berlin s0. 16, Engelufer 15, hat be⸗ antragt, den zwischen ihm und dem Interessenverband selbständiger Friseure in Cassel vom 25. Februar 1920 ab durch den Herrn Demobilmachungskommissar für verbindlich erklärten Tarifyertrag sowie den hierzu abgeschlossenen Nachtzrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer im Friseurgewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ erdnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) . das Gebiet des ö Cassel einschließlich der Vororte: , irchditmold, 2 Ihrings⸗ und Harleshausen, Kill chöhe, olfsanger, , . und Niederzwehren für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VL. R. 1807 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6 Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 30. Juni 1920).
Der . J. A.: Dr. Haus mann.
Bekanntmachung.
Die Gastwirteinnung Hanau a. M. und Umgegend in Hanau a. M. und das freie Kartell der gastwirt— schaftlichen Angestellten verbände Frankfurt a. M. Am 3 8, haben beantragt, den zwischen ihnen am J. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und , , Arbeitnehmer im Gast⸗ wirtsgewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Hanau a. M. und der Orte: Wilhelmsbad, Kesselstadt und Groß Auheim für allgemein verbindlich zu erklären.
oberen Erzgebirge Sitz Annaberg, hat beantragt, die zwischen ihr, dem 3 Metallarbeiterverband
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
VI. R. 1810 an das Reichsarbeitsministerium Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 30. Juni 1920. Der Reichtarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.
Bekanntmachung.
Der Reichsverband des deutschen kewerbes E. V. in Berlin-Wilmers dorf, Straße 6/7, der Deutsche Bauarbeiterverband, der Zentralverband christlicher Bauarbeiter Deutsch— lands und der Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands haben beantrggt, den zwischen ihnen am 21. Juni 1926 abgeschlossenen Taxifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen im Tiefbaugewerbe gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden VI. R. 454 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 1. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
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Tiefbau⸗ Berliner
Bekanntmachung.
Der Bund angestellter Chemiker und Ingenieure, Bezirksgruppe Südbayern, Geschäftsstelle München, Kaufinger Str. 25IIl, hat beantragt, das zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband der chemischen Industrie Sektion Ulll am 18. Mai 1920 , vom 1. Mai 1920 ab gültige Tarifabkom men für atabemisch gebildete Ange— stellte der chemischen Industrie an Stelle des allgemein ver⸗ bindlichen Landestarifs vom 6. Dezember 1919 gemäß S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gefetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Bayern rechts des Rheines für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1292 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.
Berlin, den 1. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
—
Bekanntmachung.
Der Verein selbständiger Kaufleute des Kreises Fischhausen, OrtsLverein Eranz Sstseeb ad, und der e e ,, kauf männischer Angestellten⸗ Verbände, Ortsausschuß Königsberg Ostpr., Stein⸗ damm 153, hahen beantragt, den zwischen 6 am 19. Juni 1920 abgeschlossenen . ertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen , ngestellten in kaufmännischen Betrieben gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiei des Ostseebades Cranz für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen 9e Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1823 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. .
Berlin, den 1. Juli 1920.
Der garbeits minister. J 5 e ,.
Bekanntmachung.
Die Arbeitgeber für den kau n Verein Marienburg und der Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestellten verbände haben beantragt, den swißhen . am 11. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem a 3 verbindlichen Tarifvertrag vom 8. De ember 18519 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs⸗ edingungen der kaufmaͤnnischen Angesteslten in den Groß⸗ und Kleinhandelsbetrieben gemäß 53 2 der Verorbnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Marienburg, Wpr., und der eingemeindeten Vororte
25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
und sind unter Nummer