1920 / 151 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Die Jahresrechnung ist 14 Tage vor der Mitgliedewersammlung dem Rechnungsprüfer vorzulegen. Dieser hat die Rechnung und die Kasse zu prüfen und über den Befund der Mitgliedewerfammlung Be richt zu erstatten.

VI. § 16. Bekanntmachungen.

Oeffentliche Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen in dem Verbandsorgan oder in den vom Vorstand zu bestimmenden Tages blättern und Fachzeitschriften.

Ordnungsstrafen.

Wegen schuldhafter Verletzung der Vorschriften der Bundesrats— verordnung vom 15. August 1917 (Reichsgesetzbl. S. 720), der Satzung, der Anordnungen der Verbandsorgane oder der Verkehrsbehörden, soweit der Betriebwoerband mit ihrer Durchführung betraut ist, kann der Vor⸗ stand ein Mitglied mit einer Ordnungsstrafe von 10 bis 500 Mark belegen, welche im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens beitreibbar ist. Im Wiederholungsfalle kann das Mitglied auf bestimmte Zeit von den Einrichtungen des Verbandes ausgeschlossen werden.

Gegen die Entscheidung des Vorstandes findet innerhalb zweier Wochen seit Zustellung die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde statt.

Berlin, 10. Juli 1920.

Schiffahrtsabteilung beim Reichsverkehrsministerium.

Ulderup.

Bekanntmachung.

Dem Bäckermeister Georg Wendis ch in Niedersedlitz ist auf Grund von 8 2 Absatz ? der Bekanntmachung zur Fern⸗ haltung unzuwverlässiger Personen vom 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Bret un d Mehl wjeder gestattet worden, Die in Nr. 75 des „Reichs- und Staagtsanzeigers“ vom 10. April 1920 veröffentlichte Untersagung des Handelsbetriebes ist aufgehoben.

Dresden⸗A., am 8. Juli 1920.

Die Amtshauptmannschaft. J. A.: Dr. Rupes.

Bekanntmachung.

Dem Kohlenhändler Hermann Holtus in Oberhausen, Mellinghoferstraße 153, ist durch Verfügung der unterzeichneten Polizeiverwaltung guf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitte t iner Art sowie mit rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht stoffen wegen Unzuverlässigkeit un tersagk worden.

Oberhausen, den 2. Juli 1920.

Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.! Menne.

Preuszen. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind die Regierungs und Bauräte: Geheimer Baurat Professor Ehrhardt von der Regierung in Danzig an die Regierung in Erfurt, Ro senfeld vom Hochbauamt in Naugard an die Regierung in Hannover, Schumann von der Regierung in Stade an das Hochbauamt in Verden a. d. Aller, Heinrich Müller vom Hochbauamt in Kosel an die Regierung in Koblenz, Uchtenhagen vom Hochbauamt in Itzehoe an das Hochhauamt II in Berlin (Bereich der Regierung Potsdam), Pfeil vom Polizeibauamt II in Neukölln an die Regierung in Stettin, Koerbel von Wyk auf Föhr an die Regierung in Stralsund und Achenbach von Dingelstädt an das Hochbau⸗ amt in Schlawe.

Dem Regierungs- und Baurat Mandke in Swinemünde ist die Vorstandsstelle des Hochbauamts daselbst verliehen.

Der Regierungs- und Baurat Rimek in Swinemünde ist in den Ruhestand versetzt.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Der Bezirkswohnungsaufsichtsbeamte, Regierungs- und Bau— rat Schmidt in Königsberg ist in gleicher Eigenschaft an die Regierung in Potsdam versetzt worden.

Der bisherige Regierungsbaumeister Lindemann in Königsberg ist zum Regierungs- und Baurat erhannt worden unter Verleihung der planmäßigen Stelle des Bezirkswohnungs⸗ aufsichtsbeamten bei der Regierung in Königsberg.

Ministerium für . Kun st und Volksbildung.

Die Preußische Staatsregierung hat die Wahl des Direktors der Friedrichsschule in Gumbinnen Dr. Lis co zum Direktor des Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasiums in Neuruppin bestätigt.

Der Professor Dr. Eugen Kurz in Münster ist zum Ab— teilungsvorsteher am Anatomischen Institut der Universität in Münster und

der bisherige Präparandenanstaltsvorsteher Kobel aus Patschkau, Regierungsbezirk Oppeln, zum Kreisschulinspektor

. Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663)

Bekanntmachung wird vorschüssig vom Kreisausschuß des Landkreises

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

habe ich dem Kaufmann Josef Schneegans, Charlotten“ burg, Kleiststr. A1, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuvperlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 6. Juli 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 19515 (36BIl. S. 663) habe ich dem Kellner Hans Pie tras, Berlin, Kulmstr. 36, 7 ! 3 . P ö h wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit ö . ö . . 2 . ö Gegenständen s täglichen Bedarfs wegen Unzu⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 5. Juli 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.:

des t

Heyl.

Bekanntmachung.

Dem Bäckermeister Friedrich Kempf, geboren am 26. Mai 1569 zu Frankfurt 4. M., wohnhaft zu Frankfurt a. M. Mosel⸗ straße 31, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch wegen Unzuverlẽssig⸗ keit der Bäckereibetrie b geschlossen und der Handel mit Gegenständen des täg lichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnis sen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder, unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbe— betrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 8. Juli 1920.

Der Polizeipräsident. J. A.: Auerbach.

Bekanntmachung.

Auf Grund der SF 1 und 2 der Bekanntmachung vom 23. tember 1915 habe ich mit Wirkung vom 10. Juli d. J. Schlachtermeister Heinatz in Adendorf die Ausübun 9 Schlachtergewerbes sowie den Handel mit Fleisch und Wurstwaren wegen Unzuverläfsigleit untersagt. (Die

Sep⸗ dem de

2

Lüneburg bezahlt.)

Lüneburg, den 5. Juli 1920.

Der Landrat des Landkreises Lüneburg. Albrecht.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Vorgestern abend fand unter Beisein des Herrn Reichtz— präsidenten eine Besprechung der in Berlin anwesenden Mitglieder des Kabinetts über die Lage in Spaa statt. Daran ö sich eine Aussprache mit den Parteiführern, an der auch Mitglieder des preußischen Kabinetts teilnahmen. Für gestern Morgen war eine gemeinsame Sitzung detäz Haus— haltsausschusses und des Neichsrats einberufen. Die Be⸗ . waren streng vertraulich.

In den mit den Parteiführern, dem h n nf und dem Reichsrat gepflogenen Besprechungen über die Be— ding ungen der Entente, betreffend die Entwaffnung wurde laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ vom

Reichsminister Koch einleitend hervorgehoben, daß der, Reichskanzler und die in Spag anwesenden Mitglieder ber

Reichsregierung über die Auffassungen dieser Organe unter— richtet sein müßten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Die Bedingungen der Entente lösten die schwersten Bedenken aus. Insbesondere erblickten die Parteien einmütig in der Be— drohung mit der Besetzung deutschen Gebiets eine schwere Ge— fährdung unserer staatlichen Existenz und der Herstellung eines ehrlichen und friedlichen Zusammenarbeitens. Die Vertreter der Regierung in Spaa sind von dem Ergebnis der Be⸗ sprechungen uwverzüg lich in Kenntnis gesetzt worden.

Auf die in der Presse wiedergegebene Note der Friedens⸗ konferenz, in der die deutschen Beschwerden hinsichtlich der Volksbefragung in Eupen und Malmedy als un- begründet bezeichnet wurden, hat die Deutsche Regierung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, nunmehr geantwortet. Die mit neuem urkundlichen Beweismaterial verfehene Antwort— note stellt zunächst fest, daß die Konferenz das von der Dentschen Regierung vorgelegte Material nur unvollständig und die von der, Bevölkerung selbstt erhobenen Veschwerden überhaupt nicht

auffassungen und falschen Informationen ausgeht. Die Note fährt dann fort:

Die Deutsche Regierung muß der Behauptung, daß die Be— wohner von Eupen und Malmedy, die von ihrem Stimmrecht

Gebrauch machen, keinerlei Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sind, entschieden widersprechen. Es ist unumstößliche Tatsache, daß die belgischen Behörden sich der Vergewaltigung der Bevölkerung schuldig machen. Zwar hat der belgische gesichert, daß niemand wegen seiner Abstimmungen werden soll, aber die belgischen Behörden handeln nicht nach dieser Versicherung. Diese ist auch der Bevölkerung niemals mitgeteilt worden, und selbst wenn dies geschehen wäre, würde die Bevölkerung ihr keinen Glauben schenken. Es ist fest⸗— stehende Tatsache, daß die Bewohner infolge des Verhaltens

belgischen Behörden der Ansicht sind, daß jeder, der sich in die Listen einträgt, über kurz oder lang ausgewiesen wird. Deshalb wagt es fast keiner abzustimmen. So erklärt es sich, daß jetzt, nachdem“ die Abstimmungsfrist fast abgelaufen ist, kaum ein Prozent der Stimm— berechtigten sich eingetragen hat. Die deutsche Regierung stell hiernach fest, daß das Ergebnis der Volksbefragung nicht als der wahre Ausdruck des Willens der Bevölkerung angesehen werden könne. Sie hält ihren Protest mit Nachdruck aufrecht und spricht die Er— wartung aus, daß endlich Maßnahmen getroffen werden, die eine freie Willensäußerung der Bevölkerung entsprechend dem Friedensvertrag und den Zusicherungen der alliierten Mächte ermöglichen.

Die Note schließt mit folgender Bemerkung:

Die alliierten Mächte sprechen am Schluß ihrer Note die Er— wartung aus, daß Deutschland alles vermeiden werde, was als Versuch einer Fälschung der Volksbefragung gedeutet werden könnte. Die Deutsche Regierung vermag nicht zu ersehen, was mit diefer Be— merkung gemeint ist, weist aber jede Verdächtigung, die darin liegen sollte, entschieden zurück. Sie muß ihrerseits darauf aufmerksam machen, daß in den Kreisen Eupen und Malmedy belgische Agenten wie der belgische Kriminalkommissar Trevaille; unter den Namen Freiherr von Sedlitz, von Platen, Rosenberg und Dr. Krause mit gefälschten Ausweisßapieren und mit der Angabe, sie kämen im Auf— trage der deutschen Regierung, als „agents provocatenrss tätig sind.

Wie das Reichsministerium des Innern mitteilt, wird die von ihm für Mitte Juli nach Bamberg berufene Konferenz über die Neuregelung des Vermessungswesens im Reiche auf Wunsch verschiedener Landesregierungen bis zum Herbhst vertagt.

Preußen.

Der vor einigen Wochen von den Ermländern polnischer Muttersprache unter der Parole; Los von Warschau und für Ostpreußen“ im Allensteiner Abstimmungsgebiet gegründete Bund zur Erhaltung des Ermlandes hat an den deutschen Reichs- und Staatskommissar für das ostpreußische Abstim⸗ mungsgebiet, Freiherrn v. Gayl, ein Schreiben gerichtet, in dem er 16 für Erhaltung des Ermlandes als ungeteilten Bestand⸗ teiles des Deutschen Reiches und für eine Versöhnung der entzweiten Bevölkerungsteile des Ermlandes ausspricht, dagegen Garantien für die ,, der besonderen Interessen, der Freiheit der Personen, des Glaubens und der Sprache der Bevölkerung polnischer Zunge Deutschen Reiches fordert. Der Reichskommissar hat dem Bunde geantwortet, er arbeite bereits lange an der An— bahnung der Versöhnung. Die Reichs- und Staatsregierung stände auf dem Standpunkt, daß nach der Abstimmung jeder Bürger polnischer Muttersprache alle durch die Reichsverfassung vom 11. August 1919 jedem Deutschen gewährleisteten Rechte in vollem Umfange genießen solle. Daraus ergäbe sich, daß die Freiheit der Perfon, des Glaubens, der Sprache und des Eigentums nicht angetastet werden dürfe. usnahmegesetze irgendwelcher Art gegen polnischsprechende Bürger würden nicht erlaffen werden. Er verweise ausdrücklich auf den Inhalt des Artikels 113 der Reichsverfassung.

durch die Verfassung des

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der zweiten Beilage)

Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Beeskow.

9. Juli 1920. Drachenaufstieg von z a bis 79 a.

in Rybnik l ernannt worden.

berücksichtigt, ferner daß die Konferenz von unzutreffenden Rechts⸗

J Nelatipe Wind

Seehöhe Luftdruck Temperatur C Fenchtig⸗ enn,

keit Richtung anne.

m mm oben unten Oo Meter 122 749,2 19,6 77 O h 300 734 19,3 63 8O 5 500 717 19,0 60 SO 8 1660 676 145 0 S838 ö 1509 635 115 386 SS38 J 2000 599 8,3 ,. SOzO 6 w, . 6,5 75 SDOz O 6

Bewölkt. Vom Boden bis 470 m Höhe schwache Abnahme von 19,6 0 auf 19,00.

// ///

Theater. dpernhaus. (Unter

Geschlossen.

den Linden.)

——

Schaufpielhaus. (Am Gendarmen⸗ markt. Speretten⸗Gastspiel. (Leitung: Gustaf Bergman.) n ntag Abends l Uhr: Die Strohwitwe. Mußfik von Leo Blech.

Montag und folgende Tage: i , ,. folgende Tage: Die

Verliner Theater.

Straße. Gestãän dnis.

Komdienhaus

Deutsches Theater. Sonntag, Abends 8 Uhr: Das Weib und der Sampel⸗ mann. Montag bis Sonnabend: Das Weib und der Sampelmann.

Kam merspiele.

Der Seibgardist. Mittwoch: Zum ersten Male: Die Notbrücke. nerstag bis Sonnabend: Die Notbrůcke.

Bruver Martin.

Sledermaus.

Großes Schauspielhaus. Am Zirkus Karlstraße Schiffbauerdamm. Sonntag (27 Uhr):. Lysistrata. Abends 7 Uhr: Lyfistrata. Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Sonn⸗ abend: Lyststrata. Mittwoch: Julius Caesar.

75 Uhr: Der letzte Walzer.

Theater in der Königgrätzer Allabendlich 77 Uhr:

Allabendlich 8 Uhr: Die Reise in die Mädchenzeit.

Volksbühne. Theater am Bũlow⸗ platz.) Sonntag (3 Uhr): D mans. Abends 75 Uhr: Martin. Montag bis Sonnabend:

3 Mittwoch und Sonnabend ( Uhr): Die

Dentsches ater. Sonn⸗ tag, Abends 7 n bel nn, Hälfte.

Leffingtheater. Sonntag, Abends 8 Uhr: Das Glas der Jungfrau. Montag bis Sonnabend: Das gie der Jungfrau.

Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag, Abends 8 Uhr: Der eyhe⸗ malige Lentuant. Montag bis Sonn- abend: Der ehemalige Lentnant.

Deutsches Opernhaus. Sonntag,

Allabendlich ae ben

Das Paradies.

Schuß der Spiel at a

Kleines Schauspielhaus. Sonntag, Abends 75 Uhr: Die Büchse der Pan⸗ dora. Montag bis Sonnabend: Die Büchse der Pandora.

ie Fleder⸗ Bruder

die Tänzerin.

l

Komische Oper.

7 Uhr: Die Frau im Dunkeln.

Theater des Weftens. Sonntag, Abends 8 Uhr: Montag bis Sonnabend: Der Raben⸗

Theater am tñ9y. Sonntag (33 Uhr): Das Glücksmädel. Allabendlich 77 Uhr: Eine Nacht im

Lustspielhaus. Sonntag, Abends

Abends 6 hr: Eohengrin. ö. ö. i un sgtreng Eckehart.

, ,. Sonntag, Abends a Uhr: Ihre Hoheit die Tänzerin. Ulber dich 6 hr. Jhre Renn.

Samiliennachrichten.

Sonntag, Abends

. M . 2 * * * , . 36 ie, ich !* . im Verloht: Frl. Deify Lahusen mit Hrn. Saller J . Uhr: Tie grau im cand. theol.! Leutnant d. Res. Gustab

Lahusen (Bremen).

Gestorben: Hr. General z. D. Ludwig von Boehn (Schlachtensee). Hr. General der Infanterie z. D. Franz

Der Ra benvater. 8 Taper von Oberhoffer (Freiburg, Br.).

Verantwortlicher iftleiter J. V.:: W . Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsftelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyey in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und talt, Berlin, Wil helmstraße 32. Sieben Beilagen leinschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Zentral: Handels register⸗ Beilage sowie die Inhaltsangabe Nr. 26 an Rr. 5 des öffentlichen Anzeigers.

Uhr: Der ungetrenue

Bevollmächtigte zu benachteiligt

zum Dent s chen Rei

Nr. 151.

Srfte Beilage

Verlin, Sonnabend, den 10. Juli

chsanzeiger und Preußzischen Staatsanzeiger

1929

Amtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt) Deutsches Reich. Bekanntmachung

über die Beschlagnahme von Rechten und Beteili—

gungen deutscher Unternehmungen und an

eichsangehöriger an öffentlichen f aus 6

der Durchführung der Bestimmungen des Artikels of gg 4. ;

s Friedensvertrags. Auf. Grund des 3 5 des Gesetzes über Enteignungen und

Entschädigungen aus Anlaß des Friedensvertrags zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Nächten vom

31. August 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1537) wird im Einver⸗ ö mit dem Reichsminister der Finanzen folgendes timmt:

. 51. Die auf Grund der Bekanntmachung über die Anmeldung von Rechten oder Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen oder an Konzessionen vom 27. Marz 1920 y Nr. 68) gemeldeten,

in der ö. Liste aufgeführten Re deutscher

; e oder Beteiligungen eichsangehöriger an öffentlichen Unternehmungen werben

beschlagnahmt. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß ohne Zustimmung des

Reichsministers für Wiederaufbau die V

ornahme von Veränderungen

an den von der e n betroffenen Gegenständen verboten ist

und rechtsgeschãftli Den rechtsgeschäftlichen im Wege der

Verfügungen über sie verboten und nichtig sind. . een An n enen kh, die

wangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.

2. 9 Verbote des 5 1 Abs. 2 werden

uwiderhandlungen ge Fnteignungsgesetzes vom 31. August 1919

emä 8 10 n6e 14. des En . ö s⸗Gesetzbl. S. 1527) bei Vorsatz, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis bis zu

einem ö bei Fahrlässigkeit mit Geldstrafe bis zu 160 00 4

Jahre und mit Geldstrafe bis zu 1660 000 4 oder mit einer

8 3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung 8

in Kraft.

& goa 0 , k. es o t=

Aktien der Rybinsk . Anteile der Moskau⸗Smolensk Eisenbahn, Genußscheine der baltischen Eisenbahnaktiengesellschaft, Genußschein der Rjasek Wiasma Eisenbahn,

. Aktien

Berlin, den 9. Juli 1920. Der Reichs minister für Wiederaufbau. J. V.: Müller. Liste. A. Rußland.

Aktien der Petersburger Elektrizitätswerke, Flektrische Kraft Baku Aktien, „Aktien der Arthur Koppel A. G. in Petersburg (Trinkwasser⸗

versorgung der Stadt v,

„Aktien der Moskauer Gesellschaft für elektrische Kraftüber⸗

tragung Moskau,

Aktien der Moskauer Aktiengesellschaft für elektrische Kraft—

übertragung in St. Petersburg⸗Bogorodsk,

„Anteile an dem russischen Syndikat zwecks Verstaatlichung der

L und II. Moskauer Tramway⸗Gesellschaft,

Altie . ewka, . . Aktien der , , inn en Dampfschiffahrts⸗A. G. in Riga,

Aktien der Rigaer Straßenbahn,

Aktien der Moskau⸗Smolensk Eisenbahn, Aktien der Amur n fen feht in Petersburg, „Aktien der Südost-Eisen

Aktien der Dänisch⸗Russischen Da

ahn, si fergesellschaft, Aktien der Kiewer städtischen Eisenbahn,

Aktie der Samoljet⸗Schiffahrtsgesellschaft in Petersburg, Aktien der Moskau⸗Kasan⸗Eisenbahn,

Aktien der nördlichen Doneisenbahngesellschaft,

Aktien der Meskau⸗Kiem-Woronesch Eisenbah

Anteile der w

Aktien der Moskau⸗Rjäsan Ei

Aktien der Njäsan⸗Koslow Eisenbahn,

Aktien der Wladikawkas Eisenbahn

Aktien der Wolga⸗Bugulma Eisenbahn, . Aktien der Gesellschaft der livländischen R in Wa lk,

isenbahn,

Aktie der Oranienburger elektrischen Bahn, isenbahn,

Aktien der chemin de fer du Nord-Est de l'Oural,

. Aktien der chemin de fer de l'Altai,

Aktien der chemin de fer

Genußscheine der Donetz⸗Eisenbahn,

Aktien der russischen A. E. Ge .

„Aktien der Petersburger Geselsschaft für elektrische Beleuchtung, Aktien der Kiewer Elektrizitätsgesellschaft,

Elektrizitãtswerk .

Aktien der Russischen Aktiengesellschaft Siemens ⸗Schuckert,

St. Petersburg, der russischen elektrotechnischen Werke Siemens K Halkske, St. Petersburg,

9 ger e , i nn Tugsburg, Rr Anteile der Dampffchiffgesellschaft A. Augsburg, Riga, Aktien der Ersten ö J ö

Sskauer Trambahn. B. China.

Genußscheine der Shanghai⸗Nangking Eisenbahn.

8

Aktien der Aktiengesells

CG. Oesterreich,

ft. Elektrizitätswerk Wels in Wels, Aktien der Tramway und Elektrizitäts , f in Linz; Aktien der Nesterreichischen Gasbeleuchtungs A. G. in Wien, Aktien der Wiener Gasindustrie in Wien,

Aktien der Donau Dampfschiffahrtsgesellschaft,

Aktien der Wiener Lokalbahn in Wien

Aktien der Salzburger Eisenbahn- u, Tramwayge sellschaft, Anteile der elektrischen Kleinbahn Graz⸗Maria Trost G. m. b. H. in Graz,

Aktien der Grazer Tramway,

Aktien der Allgemeinen Oesterreichischen Kleinbahngesellschaft, Aktien der Lokalbahn Innsbruck —= Hall,

„Aktien der Innsbrucker Mittelgebirgsbahn,

Aktien der Steiermärkischen Elektrizitätsgesellschaft in Graz, Aktien der Wagtalbahn,

„Aktien der Geisbergbahn,

Aktien der Kahlenbergeijenbahn

Aktien der Graz⸗Köflacher Bahn,

Aktien der Raab⸗Oedenburger Bahn,

Aktien der Südösterreichischen Bahn,

20. 95 der Dauipfschiffahrtsgesellschaft des Oesterreichischen

Oyd, 21. Lee. der Donau Brückenbaugesellschaft Rain⸗Marxheim. D. Ungarn.

1. Aktien der Budapester Straßenbahn,

2. Aktien der Allgemeinen Oesterreichis , Gasgesellschaft,

3. Aktien der Ungarischen Lokaleisenbahngesellschaft,

4. Aktien der Donau⸗Eipeltal Eisenbahn,

5. Aktien der Barcs⸗Pakraczer Eisenbahn,

6. Aktien der Aktiengesellschaft für elektrische und Verkehrsunter⸗

nehmungen in Budapest,

7. Aktien der Honter Lokalbahn,

8. Aktien der ,

2. Aktien der Zsibo⸗Nagybanyger Lokalbahn,

10. Aktien der Losonczvideker Lokalbahn,

11. Aktien der DOravicza· Nemethogsan⸗Resiczabanyaer Lokalbahn,

12. Aktien der Budapest⸗Gran⸗Füͤzitoer Bahn,

13. Aktien der Westungarischen Lokalbahn,

14. Aktien der Steinamanger⸗Pikafelder Lokalbahn,

15. Aktien der Keszthelyvideker Lokalbahn,

16. Aktien der Biharer Lokalbahn,

17. Aktien der Bahn Fünfkirchen⸗Bares,

18. Aktien der Kassa⸗Hegyaljaer Lokalbahn (und Genußscheine),

19. Aktien der Temespvar Nagysceht Mikloser Lokalbahn,

20. Aktien der Pecs⸗Dolni⸗Miholjacer Lokalbahn,

21. Aktien der Drautalbahn (Kisköszig-Liklos⸗Bares),

22. Aktien der Szamostalbahn,

23. Aktien der Kaschau Tornaer Lokalbahn,

24. Aktien der Budapester elektrischen Stadtbahn,

25. Aktien der Budaer Bergbahn,

26. Aktien der Temesvar⸗Modoser Lokalbahn,

27. Aktien der Vereinigte Matra⸗Körös Lokalbahn,

28. Aktien der Se f. er Lokalbahn und Genußscheine,

29. . der Maros Ludas Bistritzer Lokalbahn und Genuß— scheine,

30. Aktien der Hejasfalva⸗Szekeler Lokalbahn und Genußscheine,

31. Aktien der Csetnektaler Lokalbahn und Genußscheine,

32. Aktien der Versecz⸗Kubiner Lokalbabn und Genußscheine

33. . der Raab⸗Vesprim⸗Dombrovarer Lokalbahn und Genuß⸗

eine,

34. Aktien der Szaboleser Komitats Lokalbahn und Genußscheine,

35. Aktien der Debreczin⸗Füsesabony⸗Ohat⸗Polgarer Lokalbahn und Genußscheine,

36. Aktien der Vereinigten Szegedin⸗Groß⸗Kikinda Lokalbahn und Genußscheine,

37. Aktien der 2 Komitatsbahn,

38. Aktien der Vereinigten Poszony⸗Komarower Lokalbahn und Genußscheine,

398. Aktien der Rozsahegy Korytuyczaer Lokalbahn und Genußscheine,

40. Aktien der k

41. Aktien der Szatmar⸗Naghbanya⸗Bahn,

42. Aktien der Vereinigten Arader und Csemader Eisenbahn,

45. Aktien der Ungarischen Erdgas A. G. in Budapest,

44. Aktien der Nagykikinda⸗Arader Lokalbahn,

45. Aktien der Homonna . Vizinalbahn,

46. Aktien der Muranythaler Lokalbahn,

47. Aktien der Tiszapelzar⸗Nyiregyhazaer Lokalbahn,

48. Aktien der Gyulafehervar⸗Zalatnaer Lokalbahn,

49. Aktien der Garamberzenoze⸗Levaer Lokalbahn,

50. Aktien der Agram⸗Samobarer Lokalbahn.

E. Türkei. . Aktien der Hafengesellschaft Haidar⸗Pascha, Aktien der . de Scutari⸗Kadikeny in Konstantinopel, Aktien der Bagdadbahn, ; Aktien der Mersina⸗Tarsus⸗Adana⸗Eisenbahn, Aktien und Gründeranteile der Socists anonyme Ottomane des Docks et Ateliers du Haut Bosphore, Aktien der Damas⸗Hama Eisenbahn, Aktien der Orientbahn, Aktien der Socists Ottomane pour PEclairage de Con- stantinople, Aktien der Orientalischen Eisenbahnbetriebsgesellschaft, „Aktien der Anatolischen Bahn.

F. Abgetretenen Gebieten.

1. Elsaß⸗Lothringen. Aktien der Kaysersberger Talbahn, Aktien der Straßburger Straßenbahngesellschaft in Straßburg, Aktien des Elektrizitadtswerk . Aktien der Lothringischen Eisenbahn A. G. in Diedenhofen, Beteiligung an den Oberrheinischen Kraftwerken in Mülhausen, Aktien der A. G. La Houve in Straßburg, Aktien der Schluchtbahngesellschaft.

2. Polen.

Aktien an der Straßenbahn und dem Elektrizitätswerk in Bromberg,

Aktien der . 2

Aktien der Kleinhahn Culmsee Melno,

Aktien der Kleinbahn Hardenberg Neuenburg,

Aktien der Posener Straßenbahn A. G.

& C =

SS 90 QO

.

D ge, , -

.

Bekanntmachung.

Der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Verwaltung Bielefeld, in Bielefeld, Arndstraße 8, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verein Bielefelder Herrenwäschefabrikanten am 5. Februar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen der Arbeitneh mer in .. Herrenwäsche⸗Industrie gemäß 3 2 der Verordnung vom 26. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Bielefeld und der Stadt Herford für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter mer VI. R. IS814 an das Reichtszarbeits ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 3. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Die Interessenvereinigung reien, Mälzereien und Mühlen in . Löberstr. 42, und der Verband der Brauerei⸗ und Mühlenarbeiter und verwandten Berufsgenossen, Bezirk Thüringen,

Sitz Halle a. S., Poststraße 15, un

Thüringer Braue⸗

haben beantragt, den . ihnen ab 1. Mai 1929 in Kraft getretenen Landes tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arheitsbedingungen der Arbeitnehmer in der Thüringi— schen Brauereiindustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (Rei K S. 1456) ö allgemein verbindlich zu erklären für das Gebiet, das durch nachfolgende Linie umschlossen ist: Bei Stolberg im Norden beginnend, zieht sich die Linie nach der östlichen Seite des Kyffhäuser, Artern links liegen lassend, in gerader Linie zwischen Bod Kösen und Naumhurg hindurch, links liegen lassend Eisenberg, Weida, rechts Triptis, links Schleiz, in gerader Linie nach Sparnberg an der bayerischen Grenze. Im Süden an der bayerischen Grenze entlang bis e fen ach sen an der hessischen Grenze. Westlich an der, hessischen Grenze entlang bis Hönebach an der Bahnlinie Eisenach Bebra. Die Linie entlang bis Bebra. Von Bebra ab die Bahnlinie Bebra Göttingen entlang. Unterhalb . biegt die Linienführung nach Osten ab, läßt Duber— ö a) Sachsa, Ellrich, Alfeld rechts liegen einschließlich tolberg.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 2. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VL. R. 1820 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luifen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 3. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Der Provinzialverband Schlesien des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe in Breslau Beauftragter Ernst k Gr. Mochbern bei Breslau) hat beantragt, den zwischen ihm, dem Bund deutscher Baum schulbesitzer, Verband Schlesien, der Gruppe Breslau des Ver? bandes deutscher Gartenbaubetriebe und dem Ver— band der Gärtner, und Gärtnereiarbeiter, Gau Schlesien, am 5. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag Schiedsspruch) zur Regelung der Lohn- und d m m, nn,. der gewerblichen Arbeiter in Gärlnereien und Baumschulen i §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗

esetzbl. S. Höß) für die Provinz Niederschlesien mit Aus— nahme der Kreise Glatz, Habelschwerdt und Neurode und für den unbesetzten Teil der Provinz Oberschlesien für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und fnd unter Nummer VI. R. 333 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 353, zu richten.

Berlin, den 3. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Die Phetographen-Zwangsinnung Halle a. S. der Gehilfenausschuß der Innung haben beantragt, den zwischen ihnen am 12. Juni 1920 ahgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die Arbeitnehmer im Photographengewerbe gemäß S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzöpl. S 1456) fuͤr das Gebiet der Stadt Halle a. S. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. E. 1834 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 5. Juli 1929.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntm achung.

Die Arbeitsgemeinschaft der Harburger Gast⸗ wirte (Freier Gast-⸗ und Schankwirte-Perband und Harburger Gastwirte-Verein) und die Arbeitsgemein⸗ schaft der Gasthausang estellten . der Gast⸗ wirtsgehilfen, Ortsverwaltung Harburg, und Bund der Hotel-, Restaurant⸗ und Cafs⸗-Ün gestellten Deutschlan ds, Ortsverein Harburg a. . haben be⸗ antragt, den zwischen ihnen am 19. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der , im Gastwirtsgewerbe gemäß §z 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 ö S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Harburg

a. E. für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1917 an das Reichsarbeitsministerkum, Berlin, Lujsen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 5. Juli 1920. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blatt 377 lfd. Nr. 2

des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund der ,. Ortsverband Heidelberg, der Ortsgruppe Heidelberg des Ver— bandes südbeutscher Zigarrenfabrikanten (Bezirksgruppe II des Reichs ve bandes deutscher Zigarrenhersteller, dem Gewerkschafts⸗ bund kaufmännischer Angestelltenverbände, n, Heidel⸗ berg, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten verbände, Ortsgruppe Heidelberg, am 15. März 19230 ab Gefen. Tarifvertrag ar Regelung der Gehalts- und Anstellungs⸗ bedingungen der m,, Angestellten der Tabakindustrie in Heidelberg wird den genannten Berufskreis gemäß 5 9

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