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2 Die deutsche Regierung weist darauf hin, daß nach ihren Berechnungen die bis zum 1. Mai 1921 zu zahlenden 360 Milliarden
Mark Gold nicht nur schon jetzt geleistet sind, sondern
Versigung.
3. Eine Regelung für die Zukunft, die die deutsche
als erfüllbar anerkennen soll, kann nur nach der und finanziellen Leistungsfähigkeit Deutschlanks bemessen gen, den deutschen tere schwebende
Hierbei ist besonders die Notwendigkeit zu berücksichti
Etat zu balanzieren. Sonst werden rasch wachfendée wei
1 . . 33 1
Verschul dung und Inflation jede Leistungsfähigkeit untergraben. 4. Für das Maß der deutschen Leistungsfähigkeit verweist die
deutsche Regiernng auf die überreichten Dentschriften. davon aus, daß insbesondere keine weitere Schmälerung
wonnen werden. Namentlich muß Deutschland
angemessenen Zahlungsbedingungen einführen können.
sich folgendes:
Mindesthöhe der Annuität ist festzustellen.
a) Die Entschädigungspflicht ist in Annuitäten auszudrücken; die
b) Die Pflicht zur Zahlung von Annuitäten wird auf die im R 6. 2 PF. 8 34 . — Vertrage von Versailles genannte Frist von 30 Jahren be⸗
grenzt. ) Die Mi
C6
Deutschlands zu Sach- und Geldleistungen trage von Versailles, also insbesondere auch
5. Wird die deutsche Leistungsfähigkeit zugrunde gelegt, so ergibt
eindestannuitãt ist derart zu bemessen, wie es auf Grund der deutschen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. irgend möglich ist. Sie umfaßt daher alle Verpflichtungen
nach
die Verpflichtung
Ar Erstattung der Kosten der Okkupationsarmee.
gedeckt. Diese Sachleistungen sind grundsätzlich zum Welt— ingrktpreis anzurechnen. Zu einem bestimmten anderen Teil
sollen die Annuitäten in bar gezahlt werden; land Sachleistungen machen
sie in bar zum Weltmarktpreis zu bezahlen.
e) Da die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten 30 Jahre heute nicht zu überblicken ist, soll eine Beteiligung der alliierten Re— lierungen an einer wesentlichen Besserung der Finanz- und Wir!schaftslage Deutschlands vorgesehen werden. Hierfür soll
ein Inderschema ausgearbeitet werden.
f) Es ist eine Höchstsumme zu bestimmen, nach deren Abtragung Deutschland von jeder weiteren Entschädigungspflicht frei wird. 6) Für die Feststellung, der Mindestannnität auf Grundlage der.
deutschen Leistungsfähigkeit (a und der hierfür näher zu präßisierenden, der deutschen Finanzhoheit nicht vorgreifenden Sicherungen für die Ausarbeitung des Inderschemas (e) die Bestimmung der Höchstsumme (q) sowie für
der Unterlagen nach Ziffer 2 sollen schnellstens beider Parteien zusammentreten.
Anregung für die Durchführung des Wiederaufbaues der zer—
störken Gebiete.
a) Die Wiederherstellung der im Kriege zerstörten Gebiete bildet ein gemeinschaftliches Interesse der Völker, da die Gefahr besteht, daß die Gefühle des Hasses und der Schrei nach Rache nicht verschwinden, solange sie nicht durchgeführt ift. Die deutsche Negierung hat deshalb, obwohl nach dem Friedensvertrage eine
: eutschlands am
Wiederaufhan nicht besteht, alsbald nach Unterzeichnung des
Vertrages ihre Bereitschaft erklärt, sich an den Aufbauarbeiten zu
beteiligen. Sie empfiehlt, im gemeinsamen Interesse dringend der
Frage erneut näherzutreten. Dabei berücksichtigt fie auch die bei
den bisherigen deutschen Lieferungen für die Zwecke des Wieder—
aufbaues gemachte Erfahrung, daß die Materiallieferungen nicht ausschließlich dazu Verwendung finden, um den früheren zustand, der zerstörten Gebiete herbeizuführen, sondern von dem
Geschädigten teilweise auch zum Aufbau einer neuen Existenz
—
Verpflichtung zur unmittelbaren Beteiligung?
an anderen Orten benutzt werden.
b) Die deutsche Regierung giht daher die Anregung, den Wieder— Aufbau der zerstörten Gebiete durch ein großes internationales iedlungsunternehmen vornehmen zu lassen. Der Plan ist
folgender:
1. Es wird ein internationales Syndikat von Unternehmern ge⸗ bildet, au denen allen Staaten die Beteiligung offen gel , Vas Syndikat erhält die Aufgabe, im Einvern den unmittelbar beteiligten Negierungen die Aufräumung der zerstörten
landwirtschaftlichen neue Heimstätten bisherigen. Bewohner dieser Gebiete oder andere Siedler, die sich aus den sonstigen Gebieten der geschädigten Länder dortl
2
Gebiete durchzuführen, die industriellen, rkehrsanlagen wiederherzustellen und
m 2656
schaffen.
3. Das Syndikat zieht Unternehmer und Arbeiter aus den Alliierten und den neutralen Ländern, sowie aus Deutschland zu diesen
Arbeiten heran.
4. Das Siedlungsunternehmen ist nach geschäftlichen, nicht nach bürokratischen Grundsätzen zu leiten und so zu führen, daß von ihm
keine übermäßigen Gewinne erzielt werden.
5. Alle B f
veranstalten sein.
K Der in Brüssel eingetroffene e, n Ministerprãäsident Venigzelos hatte vorgestern eine Besprechung mit dem König.
.Der Oberste Rat hielt gestern eine Sitzung ab und ig mit dem tür kischen Friedens vertrag. ie Antwort, die den türkischen Delegierten endgültig am 17. Juli übergeben werden wirb, enthält einige Abänderungen In der Teschener Frage ist eine 8 ng Die Tschecho⸗Slowaken und die Polen, lehnen sie jedoch ab und schlagen einen Schiedsspruch des helgische vor. In der Danziger Frage wurde die Verwaltung gemäß Artikel 104 des Friedensvertrags einer gemischten, aus Danzigern und Polen bestehenden Kommission
schäftigte sich
be⸗
1 Yig IC
Mugunsten. der Türkei. Volksabstimmung vorgesehen.
belgischen Königs vor—
übertragen.
kö. Auwesenheit des Marschalls Foch hatte vorgestern der polnische Ministerpräsident Grabski mit Lloyd George un . : ht Er ersuchte um Intervention, damit das im Aufbau begriffene Polen nicht 2 visten erdrüe Lloyd George und Mille— rand erklärten Grabski, daß es schwer halte, Polen materielle
und Millerand eine wichtige Unterredung. von den Volschewisten erdrückt werde.
Hilfe zu leisten. Wie
der Sowjetre gierung den Abfchlüß eine
stillstands mit Polen vorgeschlagen, auf Grund der Vor— aussetzung, daß die Polen sich hinter ihre rechtmäßigen Grenzen
Dem Waffenstillstand würde dann eine Wenn die Sor
zurückziehen. ] t kanserenz aller Randstagten folgen. ablehnt, oder wenn sie die Polen innerhalb i
Grenzen angreift, so würden die Alliierten Polen volle Unter—
stützung zu Teil werden lassen.
Die Annuitäten werden zum Teil durch die Sachleistungen, die auf Grund des Vertrages von Versailles zu bewirken sind,
D
. le, Srganisationen sind aufzubauen auf Grundlage pari— tätischer Arbeitsgemeinschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehinern. E. Bei grundsätzlichem Einverständnis mit diese alsbald eine Besprechung über die praktische Durchfül ziehung von Vertretern der Regierungen der Staaten, die sich an dem Syndifagt beteiligen wollen, ferner von Vertretern der Bebölkerung der zerstörten Gebiete sowie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu
„Reuter“ meldet, haben die Alliierten 8 W
—
hrer
. an, ; ᷣ 1 daß bereits ein sehr erheblich höherer Betrag gezahlt ist. Unterlagen stehen zur
wirtschaftlichen
der Grund !. ,, . K . J ma! — Der Yrunkd⸗ gen der schen stanl geschwächten deutschen Volkswirtschaft eintritt und die unentbehrlichen weltwirtschaftlichen Hilfsquellen wieder ge⸗ 87 8
1 . die notwendigen Lebensmittel, Futtermittel, Düngemittel und sonstige Rohstoffe zu
n . soweit Deutsch⸗ n n wird, die den durch die Sach⸗ leistungen zu deckenden Teil der Annuitäten überschreiten, sind
ür die Prüfung Sachverständige
alten wird. iehmen mit
hin wenden, zu
m Plan würde zrung oder Zu—
ie Friedens- vjetregierung
Parlamentarische Nachrichten.
Im Haushaltsausschuß des Reichstage machte am Sonnabend, nach Meldung des W. T. B., der Staals sekrotär Albert über die Vorgänge in Spaa folgende Mitteilungen:
Der Herr Reichswehrminsste
*
V
. ᷣ nister wird nachher ausführlich sprechen; ich will mich deshalb darauf hbeschränken,. den allgemeinen Eindruck dessen zu schildern, was wir in Speg erlebt haben. Es war lediglich die Fortsetzung des Diktats, das in Versailles begonnen batse, Es war ein Ergänzungsdiktat zu dem in Verfailles dikwterten Frieden. Das zeigte sich schon bei der Ausstellung des Pregramms. Der Rests— kanzler hat nicht, wie in der Preffe vielfach behauptet wurde, einen Wink betemmen, daß die milsfärischen Fragen zuerst herankemmen würden. Im Cegenleil; die Regicrurg dachle, daß Tie milisäriscken Fragen erst später zur Verhandlung kommen würden. Die Entense hat sich sür dieses Verfahren auch erst am letzten. Tege und zwar aus taltischen Gründen entschloffen. Daß es sich lediglich um ein Diktat handelte, ersieht man guch aus der Art, wie die Verhandlungen geführt worten sind. In unserer Presse ist bielfech geäußert worden, unsere Delegation Hätte diesen oder jenen Purkt mehr heworheben müssen. Es ist insbefondere die Frage aufgeworfen worden, warum ie Frage der Sächerheitéwehr nicht energiscker behandelt worden sei. Dem⸗ gegenüber ist zu bemerken, daß wir keinerlei Verhandlungs, und Ent— schlußfreiheit hatten. Der Versitzende hat die Verhandlungen mit rigoroser Schärfe geführt, indem er nur das zu erörtern gestattete, was er erörtert zu haben wünschle. Die Leitung hatte Lloyd George, wenn auch formell der belgscke Minister Telacroix den Vorsitz führe, wie fetzt die Verhandlungen über die Kehle in den Händen von Millerand liegen. Es ist viellcicht der Eindenck entstanden, als eb sich die ganzen Verhandlungen um die 200000 Mann unserer Reichswehr gedreht hätten. Des war vem Standpunkt Lleyd Georges nicht der springende Punkt der Verhandlungen; der springende Punkt war vielmehr dee Entwasfnung der Bevölkerung, das Hergusbolen der Waffen aus der Bepölkerung. Gelegentlich fiel segar die Bemerkung, daß gegenüber dieser Frage die Zahl der Reickswehrtvurpen an Bedeutung zurück. trete. Dieser Punkt kann nicht scarf genug in den Vordergrund ge⸗ stellt werden; denn er bildet den Drehpunit der ganzen Verhandlungen. Es ist dann, das Agrémant zustande gekommen, das die Herren kennen. (Wäiderspruch). Ich hake leider den Wortlaut micht hier. Ich war meiner Sache sicher, daß das „Wolffsche Büro“ den Wortlaut der Be— dingurgen, veröffentlicht hätte, die uns vorgelegt worden sind. (Zu— rufe: Diese Bedingungen sind allerdings bekannt) Das Ägrément ent— hält im wesentlichen dicse Bedingungen. Das ist unteischrieben worden. Dahei war für die dentsche Delegation pon wesentlicker Be— deutung die Androhung zer llijerien, das Ruhrgeblet zu beseßen, falls die Bedingungen nicht erfüllt würden. „Havas“ hai verbreitet, die deutsche Delegation wäre vor die Frage gestelll worden: Ja oder Nein? Und Hätte alles ohre Vorbehalte unterschrieken. In Werklichkeil fiegt ie Sache felgendermaßen: Die deutscke Delegation haf keinen Zweifel darüher gelassen, daß sie ein Recht der Alllierten zum sofortigen Gin— marsch entgegen dem Friedensberfrag von Versailles unler feinen ÜUm— ständen untersckrezen könnte, einmal weil es dem Friedencertrag widersprecke, weil es dem Geiste, der Verhandlungen wider' spreche, die auf der Besis des Friedenevertrages geführt würden, Und zweitens aus dem formalen Grunde, weil zur Aenderung des Nieder t vertrages die Zustimmung der gesetzoebenden Faktoren Deutschlends notznendig geiwesen wäre. Um diesen Punkt hat sich auch die nochmalige, sehr scharfe Auseinandersetzung in der letzten Sttzung dreht, und es ist eine Formulierung gesunden worden, die diesem ing lte der den cken Regierung dadurch Rechnung trägt, daß der Schl ußsatz lautet Die deuntsche Delegation nimmt ben der Ent— scheidung der alltierten Regierungen Kenntnis und wird die Be— dingungen ausführen, scweit die deutsche Regierung in Betracht zommt (en co dui concern le gouvernement allemand). Diese Fassung it wählt werden um dadurch flarzustellen, daß der driste Punkt des Abommens, die Sanktien, kej dicfer Formnllerung nicht durch die Unterschrift gedeckt ist. Das Abkemmen enthält drei; Gruppen: die Bedingungen, unter, denen die Enswaffnung erfolgen foll, die Hufiche= Jungen, Fie die Allzzerten kinsichtlich der Fristen und Ter Räumung des besctzten. Gchjetes geben, und endlich die sogenannte Sanktion. Diese Sanktion ist also nickt mit unterschricben. Unfer Außenminister hat in sehr ausführ licken und Präzisen Darfegungen in der Sitzung den Recktestandpunkt der deutscken Regierung gewahrt, und Lloyd Gone hat mündlich ausdrücklich anerkannt, daß die deuische Delega— tion durch Unterschreibung Les Agrémenss nickt anerkenne, doß die Alliigzten Lin Recht zum Einrücken Hätten. Das müßsse auch aus dem Protckell hervorgehen, das die slltierlen über die Verhandfungen sststellen, auf Tas wir ja fenen Einfluß baben. Es ist zwiscken dem Pretekoll des Agréments und dem Sitzungeprotokoll, das die Alliierten seststellen, zu unterscheiden. In diesem wird der Vorbehalt der deut⸗ schen Delegation ausgenommen sein; in jenem steht darüber nichts. Alles weitere darf ich dem Herrn Reichswehrminister überlassen. in Ausführungen des Reichswehrministers Dr. Geßler im Haushaltsausschuß des Reichstages hatten nach derselben Quelle folgenden Wortlaut:
Es war überraschend, daß nach den Juninoten, in denen die Entente jede weitere Erörterung über die Heeresfragen abgelehnt hatte ausgerechnet in letzter Stunde der Vollzug der militärischen Bestim⸗ mungen des Friedenspertrages als erster Punkt auf die Tagesordnung gösetzt worden ist. Es zeigte sich allerdings sofork bei Rufnahme der Verhandlungen, daß die Entenle in der Tat nicht beabfichtigte, etwa in, eine Erörterung der Bestimmungen des Frieden svertrages in dem Sinne einzutreten, daß die von uns angestrebten Verbesserungen ge— währt würden. Lloyd George hat fehr rasch bemerkt, es komme ihm nicht darauf an, hier irgendwelche Gründe von der Regierung zu
**. 2
—
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.
hören, warum sie mit der Erfüllung der militärischen Bestimmungen des Friedenwertrags in Verzug gekommen sei, sondern es komme nur darauf an zu erfahren, nach welchem Plan sie nunmehr raschestens die Entwaffnung Deutschlands durchzuführen gedenke. Darüber erwarte er unter allen Umständen bestimmte Erklärungen; alle anderen Er— êrterungen seien überflüssig. In der ganzen Frage der militärischen Verhandlungen hat gußer Lloyd George niemand während der ganzen Sitzung das Wort genommen. Lloyd George verlangte von uns in kürzester Frist einen bestimmten Plan über die Durchführung der Abrüstung. Von uns waren alle Vorbereitungen getrofsen, und wir konnten erklären, daß wir bereits am anderen Morgen die ge— wünschten Pläne unterbreiten könnten. Wir legten den Herren der Intente ein möglichst genaues Zahlenmaterial vor, vor allem über den Bestand der Waffen, die Deutschland beim Ende des Krieges noch gehabt hat, über den Bestand an Gewehren, Maschinengewehren, Geschützen und, Minenwerfern. Daraus ergab sich, daß wir zwar bereits über 1 Millionen Gewehre abgeliefert hatten. daß dagegen noch 1895 900 Gewehre im Laufe der Revolution in unbefugte Hände gekommen seien, in denen sie heute noch sind, soweit sie nicht zugrunde gegangen sind. Llod George stellte diesen Gesichtspunkt in den Vorder— glund der Verhandlungen und meinte, es müßten sofort die nötigen Maßnahmen durckgeführt werden, um diese Gewehre restlos zu ur. fassen,. Es mache keinen Unterschled, ob die Reichswehr 160 000, 207 00 oder 2090 099 Mann betrage, folange noch 2 G66 009 Ge— wehre in den Händen einer Bebölkerung feien. die auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht arsgebildet sei und infolgedessen jeden Augen⸗ blick auch wieder zu den Waffen gerufen werden könne. Er segte, es i ihm unbegreiflich, wie man überbaupt nur eine Nacht schläfen könne angesichts dieses Zustandes. Minister Dr. Simons emwiderte darauf, daß Allerxings dieser Gedanke kein angenehmer sei, daß wir uns aber in Deutschland im letzten Jahre an manches hätten gewöhnen müssen. Minister Simons wies anch darauf bin, Faß feibst Engkand ficht in der Lage gewesen sei, aus Irland alle Waffen herauszuholen. Lloyd George forderte ferner soforlige Enswaffnug der Einwehnen— wehren in deren Händen noch sehr viele Gewehre sein sollen, ebenso der Sicherheitsvolizei. Er verlangte energisches Vorgehen genen die bewaffnete Zivilbevölkerung; Waffenhesitz müsse mit schweren Strafen bedroht werden. Wenn die Befügnisse der Regierung ungenügend sein
wenn diese Waffen aus den Händen der Zivilbevölkerung heraus— gekommen seien, könne sewohl Deutschland wie die europäische Welt ruhig sein. Soweit ich bis jetzt die Berichte der deutschen Presse ver⸗ folgen konnte, sind sie außerordentlich kurz. Sie geben nicht das Gesamthild dieser Verhandlungen. Dies häng jedenfalls mit den großen technischen Schwierigkeiten zusammer, die die deutscke Prefse= berichterstattung hat. „Times“ und die französische und belgische Presse haben ausführliche Berichte, die in vielen Dingen wohl ein erschäpfen⸗ des Bild geben werden. Es ist dann weiter von uns gefordert worden, daß die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft werden solle. Das konnte zugesagt werden, weil ein derarliger Entwurf bereits dem Reichsrat vorliegt. Außerdem soll alles noch in unseren Händen befindliche Kriegsmaterial zerstört werden, wogegen sich die Alliierten bereit er— klärten, dem aus dem besetzten Gebiet vor sich gehenden Waffen—⸗ schmuggel entgegenzutreten. Der Gang der Verhandlungen war dadurch erschwert, daß jeder in seiner Muttersprache sprach und jeder Satz zweimal übersetzt werden mußte,. Ueber die letzten Bedingungen wünschten wir eine kommissarische Beratung. Demgegenüber erklärte Lleyd, George: Wir wünschen keine Kommissionsverhandlungen; wir sind nur einverstanden, daß ihre Zahlen“ mit unseren Zahlen verglichen werden, die sich auf das Material beziehen; das übrige behalten wir uns vor; wir werden ihnen morgen unsere Bedingungen bekannt geben. Wir wurden am an— deren Tag auf 12 Uhr bestellt; allein die Beratungen der Alliierten waren bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet, und wir wurden ersucht, am Nachmittag wiederzukommen. Daraufhin wurden uns die formulierten Bedingungen als Memorandum vorgelegt. Minister Simons hat sofort gegen die Form protestiert und erklärt, daß wir in dieser Art, die Dinge festzulegen, nicht den Versuch einer Verständigung erblicken können, sondern lediglich die Fortsetzung des Diktats von Versailles, und daß wir deshalb alle die Vorbehalte, die wir gegen das Diktat von Veisailles gemacht haben, auch hier wieder machen müßten, denn wir seien nicht als Händler hierhergekommen, und unsere Vorschläge seien nicht unter dem Gesichtspunkt gemacht, daß wir uns so und so viel abhandeln lassen könnten, sondern wir seien in der Absicht hergekommen, den Friedensvertrag von Versailles loyal zu vollziehen, in einer Weise aber, daß wir nicht nur völkerrechtlich, sondern auch moralisch die Verantwortung dafür tragen könnten. Es ist erklärt worden, die Allijerten müßten unter allen Umständen an ihrem Standpunkt festhalten. Wir hätten lediglich zu entscheiden, ob wir das Protokoll unterschreiben oder nicht. Wenn wir es nicht unter⸗ schreiben, dann sei damit die Konferenz in Spaa zu Ende. Wir haben uns daraufhin Bedenkzeit ausgébeten; diese ist uns auch bis zum näcksten Tage zugestanden worden. Nun liegen die Verhältnisse so, daß effektiv von uns nichts anderes verlangt wird, als wozu wir auf Grund des Friedensvertrags von Versajlles verpflichtet sind, und die Bedingungen, die uns gestellt worden sind, bedeuten effektiv nichts anderes als die Gewährung von neuen Fristen. Deshalb lag für uns keinerlei Recht vor, die Unterschrift zu verweigern, vor allem auch deshalb sckon, weil die Entente erklärt hatte: so lange diese Sache nicht in Ordnung gebracht ist, werde über die wirtschaftlichen und finanziellen Ftagen überhaupt nicht verhandelt werden. Das ist nämlich der durckgreifende Unter⸗ schied: in diesen Entwaffnungsfragen handelt es sich um klare Be⸗ stimmungen des Friedensvertrags, zu deren Erfüllung wir verpflichtet sind; dagegen sind wir bei der Wiedergutmachung bei der Festietzung der Entschädigungen berechtigt, Vorschläge zu machen, uns mit der Entente zu verständigen. Jedenfalls hat es der Herr Außenminister nicht verantworten zu können geglaubt, daß in diesen militärischen Fragen die Unterschrift verweigert werde, wenngleich wir uns vollstämdig im klaren darüber gewesen sind., daß die Durchführung der Ent— waffnungevorschriften der Berölkerung gegenüber eine ganz außer— ondenfliche Belastung für die Regierung Farstellt, während die andern Vorschriften sicherlich auch außerordentlich schwer sind, aber immerhin noch eher zu ertrggen seien. Die Strafbestimmungen sind sefort beanstandet worden. Wir haben bereits früßer darauf bingeweisen, daß Besetzung deutschen Gebiets nach den militärischen Bestimmungen des Friede pertraas nicht in Anspruch genommen werden könne. Wir haben schar den Rechtsstandpunkt zum Ausdruck gebracht, daß wir irgendeine Pönalbestimmung wegen Verletzung der Bedirgungen unter keinen Um— ständen anerkennen können, weil das Line Aenderung des Friedens— vertrags bedeuten würde. Lleyd Geyrge erklärte dann, es seiz auch gar nicht hbeabsichtigt, von der deutschen Regierung ircendeine Erkfürung nach der Richtung hin zu verlangen, daß sie einer Besetzung Fes Nußr— gebiets zustimme; das besorge die Entente. wenn sie es für nötig halte, selbst; sie behalte sich das Reckt vor, so vorzugehen. wie sie es für nötig halte. Es kam auch in der deutschen Erklärung scharf zum Ausdruck, daß uns diese möglichen Schritte der Entente nur zur Kenntnis gebracht werden und gewissermaßen als Warnung dienen selllen, um unseren Willen, die Bedingungen des Friedensvertrags energisch durckzusühren, zu stärken. Auf irgendwelche Erörterungen darüber, wieviel Reichs— wehr wir brauchen, wieviel Sicherheitsmwehr und wieviel Einwohner wehr wir nötig haben, haben die Herren sich nicht einelessen. Sie haben von uns nur einen Plan darüber gefordert. in welcher Zeit wir die Be— stimmungen des Friedensvertrags erfüllt haben werden. Angesichkts der Sachlage mußten wir uns natürlich auf diesen Boden stellen. Vom rein militärischen Standpunkte aus sind die Bedingungen, was die Ent— waffnung anlangt, und was srezell die Reichswehr ansangt, nickt Er— schwerungen gegenüber dem Fricdenkthertrag, sondern Erleichterungen; denn an sich hätten wir kente 109 0090 Mann entlassen und das Ruhr— gebiet räumen müssen. Wenn wir jetzt diese neuen Fristen bekommen, so bedeutet das vom militärischen S te auß eine gewisse Er—
6. ö. jst on 5m 5 mmen, ist eine ganz andere
G⸗
Frage.
Nr. 54 des Zentralblattes der Bauverwaltung“, beraus— gegehen im vrgußischen Finan uninisterium vom 7. Juli 1920, Fat folgen- den Inhalt: Vermischtes: Kraft und Richtung. — Reichsverband der deutschen Maunerstein, Ziegel- und Tonindustrie. — Preußischer Beamten-Verein in Hannower. Tätigkeitßericht des vrenßischen Materialyrüfungsamts vom Betriebsjahr 1915/ß 9. — Alte Bobsen— dächer in Rotenhurg g. d. Saale und in Halle. — Reichshaushalt für 1920. — Bücherschau. P
Samilsfennachrf echten.
Verlobt: Frl. Rose⸗Marie von Lochow mit Hrn. Major a. D.
Constantin Werner von Zepelin (Petkus . Teterow).
Verehgelischt: Hr. Hauptmann 4. D. Wilhßelin von Kloeden mit Wein Helene von Ziegesar (Wendgraeben bei Loburg, Bez. Magdeburg).
Appelhagen bei
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Veranmortlich fü den Anzeigenteil: Ter Vorstehber der Geschäftssrelle J. V.: Re cbnungsrat Meyer in Berlin.
2 = , . . Verlag der Geschäftsstelle (J. V. Meyem in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. J . A* Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeilage)
sollten, müßten gesetzgeberische Maßnahmen geschaffen werden. Nur
und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral andelsregister⸗ Beilage.
Erste Beilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 152.
Verlin, Montag, den 12. Juli
1920
Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung.
Der Deutsche Kürschner⸗Verband, Filiale Dresden, in Dresden, Germaniastraße 7, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Ortsverband der Arbeitgeber der Pelz— warengeschäfte zu Dresden am 1. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der Kürschner und Kürschnergehilfen in ,,, gemãß T2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Dresden für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1929 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 909 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 5. Juli 1920.
Der Reichsarbeilsminister. J. A.: Dr. Busse.
— —
Bekanntmachung.
Der Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau ?, Sachsen, in Dresden⸗A., Schützenplatz 20, und die Vereinigung deutscher Pneumatik-Reparatur— Anstalten, Sektion Sachsen, in Dresden, haben be— antragt, den zwischen ihnen am 19. Juni 1929 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Pneumatikreparaturanstalten gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1831 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.
Berlin, den 6. Juli 1920.
Der Reichs arbeits minister. J. A.: Dr. Busse.
—ᷣ—
Bekanntmachung.
Die allgemeine Verbindlichkeit des am 20. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags für die kaufmännischen An⸗ gestellten für das Gebiet des Stadtbezirks Arnstadt ist gemäß Erlaß des Reichsarbeitsministeriums vom 29. Juni 1925 VI. R. 3238/9 mit Ablauf des Tarifvertrags aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden.
Berlin, den 29. Juni 1920. Reichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Die allgemeine Verbindlichkeit des am 25. 29. Sep⸗ tember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags fir die kauf⸗ männischen Angestellten in Handel und Industrie für das Gebiet ö. Stadt Coburg und der Vororte Cortendorf, Oeslau, Neusee, Ketschendorf und Creidlitz ist gemäß Erlaß des Reichs⸗ arbeitsministeriums vom 29. Juni 1920 VI. R. 9990/4 mit Ablauf des Tarifvertrags aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden.
Berlin, den 30. Juni 1920.
Reichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifver⸗ trags vom 14. Oftober 1919, eingetragen auf Blatt 438 des Tarifregisters, veröffentlicht in Nummer 19 vom 13. Januar 1920 des Deutschen Reichsanzeigers, zur Regelung der Lohn— und Arbeitsbedingungen der Arbeiter im Fuhr- und Verkehrs⸗ gewerbe für das Gebiet der Stadt Leipzig ist gemäß Erlaß des Reichsarbeitsministeriums vom 28. Juni 1920 VI. R. 3M /3 auf gehoben worden.
Berlin, den 5. Juni 1920.
Reichs arbeits ministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.
ü
Bekanntmachung.
Die allgemeine Verbindlichkeit des am 2. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrags für die kaufmännischen und technischen Angestellten der Industrie und des Großhandels für die Stadt Harburg ist gemäß Erlaß des Reichsarbeits⸗ ministeriums vom 5. Juli 1929 VI.. R. Sag / auf- gehoben worden und der Tarifvertrag im Tarifregister ge— löscht worden.
Berlin, den 6. Juli 1920.
Reichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekanntmachung.
Die allgemeine Verbindlichkeit des zwischen dem Arbeitnehmer⸗Verband des Friseur⸗ und Haargewerbes in Berlin und der Barbier, Friseur⸗ und Perückenmacher⸗Zwangs⸗ innung in Rathenow am 25. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags für das Friseurgewerbe der Stadt Rathenow ist gemãß Erlaß des Reichszarbeitsministeriums vom 1. Juli 1920
Nr. VI. E. 6584 aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden. Berlin, den 5. Juli 1920. Reichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Die allgemeine Verbindlichkeit des am 28. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertra gs für die kauf— männischen Angestellten des Handels (Groß⸗ und Kleinhandels) mit Ausnahme des Versicherungs⸗ und Bankgewerbes für das Gebiet der Stadt Durlach ist gemäß Erlaß des Reichsarbeits⸗ ministeriums vom 29. Juni 1920 VI. R. 779/3 mit Ablauf des Tarifvertrags aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden.
Berlin, den 29. Juni 1920.
NReichsarbeitsministerium. . Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blatt 1212 des Tarif— registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Kaufmännischen Verein in Allenstein, Ostpr., dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenver—⸗ bände, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten und dem Kath. kaufmännischen Verein weiblicher Beamtinnen und Gehilfinnen abgeschlossene Tarifvertrag vom 23. März 1920 zur Negelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kauf— männischen Angestellten wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Stadtkreises Allenstein, . pr., für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbin ehen beginnt mit dem 1. Fe⸗ bruar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf das Bankgewerhe sowie auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels- oder In— dustriezweig ein besonderer Fachlarifvertrag für allgemein ver⸗ bindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allge— meinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Neichgarbeits m inister. J A: Wulff.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/364, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifrertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verttagsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 21. Juni 1920.
Der Registerfũührer. Sarassa.
Bekanntmachung.
Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blatt 1216 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Allgemeinen Arbeitgeberverband Krossen Oder), der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände am 8. April 1920 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten wird für diese mit Ausnahme der Bankangestellten
emäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗
esetzöl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Krossen 4. Oder für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Falls künftig für einen Handels, Industrie⸗- oder Betriebszweig ein besonderer Fach— tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registeraften können im Reichtsarbeits« ministerium, Berlin NW. 6, an f , 331.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsniinisteriums verbindlich ist, können von den , einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗
stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 21. Juni 1920. Der Registerführer. Sara ssa.
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Ungarn.
Der Reichsverweser hat den Grafen 26 Bethlen beauftragt, behufs Lösung der Regierungskrise mit den Parteien Fühlung zu nehmen. 3
Großbritannien und Irland.
Die Regierung hat die Antwort der Sowietregierung auf die Krassin von Lloyd George vor ,, erhalten. ö. Entscheidung wird nach der . es Premierministers allen.
— Im Unterh ause teilte Bo nar Law mit, daß die alliierten Regierungen von der deutschen Regierung die Auslieferung von 892 Personen gefordert hätten, die in einem Verzeichnis namentlich aufgeführt seien. Die Alliierten hätten der deutschen Regierung allerdings versprochen,
einen Teil . Leute durch das Reichsgericht aburteilen zu lassen. Was die Türkei anbetreffe, mit der der Friedentz⸗
vertrag noch nicht unterzeichnet worden sei, so hätte man auch von den Türken noch keinen Angeklagten ausgeliefert bekommen. Es sei unwahrscheinlich, daß sich irgendwelche Angeklagte nach den neutralen Ländern geflüchtet hätten; die englische Regierung habe noch von keiner neutralen Regierung eine diesbezügliche Mitteilung erhalten.
Frankreich.
Nach Zeitungsmeldungen ist die Kaiserin Eugenie err, nachmittag im 95. Lebensjahre in Spanien ver⸗ hieden.
Rußland.
Von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Nachrichten zufolge sind die bolschewistischen Truppen südlich von Dünaburg bis zur litauischen Front vorgerückt und haben die Verhindung zwischen der lettischen und der polnischen Front durchbrochen. Die litauische Regierung ist von hen Bolsche⸗ wisten ersucht worden, den Durchmarsch durch litauisches Gebiet nach Polen zu gestatten. Dünaburg, das von lesttischen Truppen auf Aufforderung der Polen besetzt worden war, wurde von den Letten geräumt und von den Bolschewisten besetzt.
Nach einer Meldung der „Litauischen Telegraphen⸗ Agentur“ ziehen sich die Polen aus den von ihnen besetzten Gebieten Litauens zurück. Wilna wird geräumt. Die litauischen Truppen sind gestern abend 12 km vor Wilna an⸗ gekommen. Die Russen stehen mit ihren Vorposten in der Nähe von Swenciany.
Italien.
In der Kammersitzung am Freitung wurde dem Ministerium Giolitti mit 265 gegen 146 Stimmen das Vertrauen ausgesprochen. Der Ministerpräsident sagte am Schlusse der Aussprache über die Regierungserklärung:
Das Kabinett stelle sich, da es eine Vereinigung der verschiedenen Parteien sei, als eine Verwirklichung des Programms des Wieder aufbaus dar. Hinsichtlich Albaniens erneuere er die früheren Erklä— rungen. Winsichtlich Südslawiens glaube er nicht, daß Südslawien ein Interesse an einem Zusammenstoß mit Italien habe; Uebereinstim—⸗ mung würde erreicht werden, denn die beiden zivilisierten Nachbarvölker müßten sich über die betreffenden Fragen einigen. Im Uebrigen welle er cine den Frieden sichernde Politik machen. Die Negierung werde andere Finanzpläne vorlegen mit neuen Einnahmen und vielen Er— sparnissen. Sie wolle das Ansehen des Staates aufrechterhalten, denn selbst eine sozialistische Regierung würde Ausstände im öffent— lichen Dienst nicht dulden. Giolitti schloß mit einer Aufforderung an alle, zur Wiederherstellung des Landes zusammen zu arbeiten.
. . . (Lebhafter Beifall.)
Tschecho⸗ Slowakei.
Nach einer Meldung des „Tschecho⸗Slowakischen Preßbüros“ wurden bei der Abstimmung über die Ratifikationsformel des in Brünn abgeschlossenen Staatsvertrages der tschecho— stowakischen Republik mit der österreichischen Republik im Abgeordnetenhaus 164 Stimmen für und 59. Stimmen dagegen abgegeben. Der Präsident Tomasek stellte fest, daß die / Mehrheit 169 Stimmen betrage, daß diese Vorlage aber nicht einer s,. Majorität, sondern der einfachen Mehrheit bedürfe. Tomasek konstatierte die An⸗ nahme der Ratifikationsformel durch einfache Majorität Sollten Einwendungen erhoben werden, so würden sie sich bei der Vorlegung des . zur Sanktion bezw. in Form einer Beschwerde an das Verfassungsgericht geltend machen können. Der zweite und der dritte Abschnitt wurden sodann nach dem Bericht des end fen Ausschusses mit einfacher Mehrheit ge⸗ nehmigt. Dafür stimmten alle tschecho⸗swowakischen Abgeord⸗ neten, dagegen die deutschen und die magyarischen. Hierauf wurde der Bericht des ständigen Ausschusses in zweiter . genehmigt. Die nächste Sitzung wird schriftlich ein⸗ erufen.
— Die „Bohemia“ meldet, daß im Hultschiner Ländchen die Gemeindevertretungen aufgelöst und durch Ver⸗ waltungskommunen ersetzt worden seien, die willkürlich und ohne Rücksicht auf die Verhältnisse gebildet wurden.
Amerika. Nach einer amtlichen Meldung aus Washington ist die erste Zusammenkunft der Völkerbundsversammlung auf den 15. November festgesetzt worden.
— Einer Meldung aus der Stadt Mexiko zufolge teilte der vorläufige Präsident Huerta ausländischen Korrespondenten mit, daß sich fünf Generale gegen die neue Regierung erhoben hätten. Die militärische Lage sei indessen nicht beunruhigend, . nur 500 Mann an den jungsten Unruhen beteiligt gewesen eien.
Der Prãsident Huertg erklärte, Artikel 7 der mexikanischen Verfassung, betreffend die Ver staailichung der Petroleum⸗ gebiete, werde grundsätzlich aufrechlerhakten werden; doch würden alle von Carranza ausgegebenen Dekrete, durch die die Vorrechte der Petroleumbesitzer geschmälert worden sind, durch einen Erla a m, n werden, dessen Veröffentlichung dem⸗ nächst erfolgen werde.
Asien.
Die Lage in Peking ist laut Meldung des ‚„Reuterschen Büros“ außerordentlich ernst. Der Höhepunkt der Krisis ist erreicht. Tf a der Führer der Tschilipartei, ist in der Richtung na kden abgereist. Wie berichtet wird, hat er den Truppen fohlen, gegen Pekin J marschieren.
Wie die „Times“ 3 meldet 1 ie Spannung zwischen der japanfreundlichen Partei und ihren nern so ge⸗ worden, daß man eine bewaffnete Auseinandersetzung fürchtet.
ehntausende von Chinesen verlassen Peking, um 9. remdenvierteln in Tientsin in Sicherheit zu bringen, andere in dem Pekinger Gesandtschafts viertel . suchen. Von den in der Umgegend von ng stehenden fünf Divisionen , drei auf der Seite der ,, , . Partei, wãhrend echs in der weiteren Umgebung stationierte Diviß onen der Tschilipartei angehören.