Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband der Kamm und Haar⸗ schmuckindustrie in Groß⸗Berlin E. V, Ber lin NW. 7, Dorotheenstraße 11, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Deutfchen Holzarbeiterverband, Verwaltung Berlin, am 7. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter in der Kamm⸗ und Haarschmuckindustrie an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 15. Ok— tober 1919 gemäß 8 2 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs ⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweck— verbandes Groß Verlin für allgemein verbindlich zu erklaren.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. E. 1176 an das Reichsarbeilsministerium in Berlin NW. 6, Luisen— straße 33 / 34, zu richten.
Berlin, den 5. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. M Pr Buffe.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Transportarbeiterverband, Sitz Berlin, Michaelkirchplatz 1, hat beantragt, den zwischen dem Verein Braunschweiger Fuhrwerkbesitzer E. V. und dem Deutschen Vransportarbeiter⸗Verband . Orts⸗ vemrwaltung Braunschweig, am 10. Juni 1920 abge— schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeittz⸗ bedingungen der Arheiter und Arbeiterinnen im Transport⸗ gewerbe gemäß 8 2 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 Reichs Gesetzbl. S. 1456) für, das Gebiet der Stadt Braun— schweig für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden. und sind unter Nummer VI. R. 1822 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.
Berlin, den 5. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Transportarbeiterverband, Bezirk Groß-Berlin, Sekt. I in Berlin sg. 16, Engelufer 14115, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verein Ber⸗ liner Waren- und Kredithäuser am 4. Juni 1929 abge— schlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 25. November 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Einkassierer gemäß 8 2 der Verorbnung vom 23. Dezember 1913 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) sür das her c des Zweckverbandes Groß Berlin ebenfalls für allgemein verbindlich zu erklären
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werben und sind unter Nr. VI. R. 1227 an Das Reichsarbeitsministerium in Berlin MW. 6, Luisen— straße 33 / 34, zu richten.
Berlin, den 5. Juli 1920.
Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
22
zekanntmachung.
Die Oberschlesische Tarisfgemeinschaft der Ange⸗ stellkenverbände in Kattowitz O. S., Holtzestr. 30, hat beantragt, den vom Demobilmachungekommissar in Oppeln am 31. März 1920 für verbindlich erklärten Schieds⸗ spruch vom 28. Februar 1920 zu dem allgemein ver— bindlichen Tarifvertrage vom 18. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten in Groß⸗ und Kleinhandelsgeschäften einschl. der Wareneinkaufsgenossenschaften und Kansumpereine gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ (esesbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Kattowitz O. S. ür allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Jull 1920 erhoben werden und sind unter Nummer DI. . 1206 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33, zu richten. .
Berlin, hen 5. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung. Der Deutsche Trans portarbeiterverband Sitz Berlin, in Berlin SO. 16, Michaelkirchplatz 1, hat bean⸗ ragt, den zwischen dem
6 . der Fuhrwerksvereinigun Magdeburg, dem Kohlenhändlerverein zu Mag eburg und dem Deutschen Transportarbeiterverband Orts ver⸗
am 8. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 39. September 1919 nebst Nachtrag vom 18. März 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbebingungen für die in den Schwerfuhrwerks, Abfuhr⸗, gemischten und xeinen Speditionsbetrieben sowie in den Kohlenhandlungen beschäftigten Geschirrführer, Arbeiter, fan . Stalleute, Wächter, Schmiede, Slellmacher und Arbeiterinnen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 6 (eher, S. 1456) für das Gebiet der Stadt Magdeburg gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1239 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 35 / 384, zu richten.
Berlin, den 6. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Gewerkverein der Deutschen Metallarbeiter, Ortsverein Chemnitz, . 15, hat beantragt, den wischen ihm, dem Deutschen« etallarbeiter verband, erwaltungsstelle , und der Freien Innung der Juweliere, Gold⸗ un Silberschmiede des Ge⸗ werbekammerbezirks Chemnitz am 29. April 1920 ab⸗
waltung Magdeburg,
—
*
Arbeitgeberverband Magde-
geschlossenen Ntacht rag zum allgemein verbindlichen Tarif— vertrag vom 8. Dezember 1919 zur Negelung der Lohn— und Arbeitsbedingungen im Juwelier-, Gold⸗ und Silber— schmiedegewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom X. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Chemnitz gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer Vf. R. 1215 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 6. Juli 1920.
Der Reichsarbheits minister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Die Arbeitsgemeinschaft ländlicher Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Kreises Niederbarnim in Berlin NV. 40, Hindersinstraße 4, hat. beantragt, den zwischen dem Verband land⸗ und forstwirtschaft⸗ licher sowie gärtnerischer Arbeitgeber des Kreisees Niederbarnim zu Berlin und dem Deutschen Land⸗ arbeitervverbande (Gau Brandenburg) am 12. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn— und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter gemäß 5 2 der, Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs Gesetzbl. S. 1456) fur das Gebiet des Kreises Niederbarnim für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhobein werden und sind unter Nummer JI. E. 1828 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten.
Berlin, den 6. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
J. , Dr Guffe,
—
Bekanntmachung.
Der Verband der Brauerei- und Mühlenarbeiter und verw. Beruf sgenossen, Bezirk Nürnherg⸗Fürth, in Nürnberg und der Bayrische Mälzerbund E. V., Sitz München, haben beantragt, die zwischen ihnen am 13. Juni 1920 vereinbarte Abänderung zu dem allgemein verb'ndlichen Landestarifvertrag vom 30. Dezember 1919 zur Regckung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Mälzerei= gewerbe gemäß 3 2 der Verordnung vom 2353. Dezember 1918 Reichs- Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des, Freistgats Bayern rechls des Rheins mit Ausnahme des früheren Ver— waltungsbezirks Coburg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer Vf. B. 161 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.
Berlin, den 7. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Zentralverkand der Bäcker, Konditoren und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Chemnitz in Chemnitz, Zwickauer Straße 152 hat beantragt, die zwischen ihm und der Bäcke rinnung? ittgensdorf am J. Juni 1920 vereinbarten Aenderungen zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 4 Februar 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Väckergewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet der Bäcker⸗ innung Wiltgensdorf i. Sa. gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. EB. 1615 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.
Berlin, den 8. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blatt 905 lfd. Nr. 3 und 1221 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dein Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsverband Lübeck, dem Gewerkschafte bund der kaufmännischen Angestelltenverbände, Ortsausschuß Lübeck, der Arbeitsgemein⸗ schaft freier Angestelltenverbände Lübeck, dem Bund der Arbeitgeber in Lübeck und Umgegend, dem Arbeitgeberverband für Binnenschiffahrt und verw. Gewerbe, Gruppe Lüheck, dem Verein der Weinhändler C. V. zu Lübeck, der freien Vereini— gung der Kohlenhändler Lübecks, dem Verein Lübecker Spedi—⸗ seure, dem Verein der Holzhändler und Sägemühlenbesitzer Lübecks und der lumgegend, dem Verein der Handelsgroß⸗ vertreter zu Lübeck E. V,, dem Rhedereiverein zu Lübeck E. V., der Vereinigung Lübecker Schiffsmakler und Seife n , E. V. zu Lübeck, dem Brauereiverband für wirt chaftliche Interessen von Lübeck und Umgegend und dem Verband deutscher Kleftro-Installations Firmen E. V., Ortsgruppe Lübeck, am 3. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten wird für diese mit Ausnahme der Angestellten des Kleinhandels gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 1456 für das Gebiet, des Stadt⸗ bezirks Lübeck mit den eingemeindeten Vororten für allgemein verbindlich erklärt. dem 1. April 1920. gemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 23. Dezember 199g außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ oder Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein
Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die all⸗ . Magdeburg nebst den Orten Biederitz, Heyrothsberge, Dies⸗
derbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der all.
gemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen
Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registeralten können im Reichsarbeits⸗
ministerium, Berlin NW. . 6, Luisenstraße 35/34, Zimmer 161, wahrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 21. Juni 1920.
Der Registerführer. Sarassa.
Bekanntmachung.
Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blatt 1214 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: ö
Der zwischen dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verw. . in Pforzheim, der Pforzheimer Gonditoren⸗ vereinigung und der Vereinigung Pforzheimer Kaffee haus⸗ besitzer am 25. November 1919 abgeschlosene Tarifvertrag nebst Nachtrag vom 10. März 1920 zur Regelung der Lohn- und Arheitsbedingungen für die Konditorgehilfen im Konditoreigewerbe, einschl. Café, Kaufhäuser und Hotels, wird für den genannten Berufskreis gemäß 7 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet ber Staht Pforzheim für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. H.: Wulff.
Das Tarifregister und die Resistergkten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, ö . 33/384, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden einge ehen werden.
Arbeitgeber und nn nnen, für die der Tarifvertrag infolge der Erklarung des Reichsarbeitgministeriums verbindlich ist, können von den Verfragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ slattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 21. Juni 1920.
Der Negisterführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blatt 440 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Deut chin Kürschnerverbande, Zahl⸗ stelle Halle . S., und dem Arbeitgeberverband e g er Kürschner in Halle a. S. am 8. April 1820 gbgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung, der Lohn— und Arbeitsbedin⸗ gungen im Kürschnergewerbe wird für den genannten Beruft⸗ kreis gemäß 5 2 der Verordnung vom 33. Dezember 1918 Reichs- Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Halle a. S. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 1. September 1919 außer Kraft.
Der er n,, J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, . 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ür die der Tarifvertrgg infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, kõnnen pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
0M,
Erstattang der Kosten verlangen. Berlin, den 21. Juni 1920. Der Registerführer.
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blatt 180 lfd. Nr. 3 und 1219 des Tarifregisters eingetragen worden:
Die zwischen der Arbeitsgemeinschaft Bruchsaler An—⸗ geslellten⸗Verbände in Bruchsal und der Handelsgenossenschaft Bruchsal am 10/15. Febrüar 1920 abgeschlossene Verein⸗ barung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 25. Jul i' 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten in der Industrie wird für den genannten Berufskreis gemäß s 2W der Verorhnung vom 23. Dezember 19183 (Reichs⸗-Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Bruchsal gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, sür, die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen a,, . ein besonderer Fachtarsfvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlich- keit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der ö J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs. arbeitsministerium, Berlin RW. 6, y 33/34, Zimmer 161. während der regelinäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Koösten verlangen.
Berlin, den 21. Juni 1920. *
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blatt 1211 des Tarif⸗
registers eingetragen worden:
Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Gastwirte= Organisationen von Magdeburg und Umgegend und der Arbeitsgemeinschaft der e enn ff in Magdeburg am 29. Februar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Re⸗ gelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Arbeit⸗ nehmer im Gastwirtsgewerbe wird für den genannten Berufs kreis gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs- Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet des Stadttreises
dorf, Olvenstedt und 8 n,, für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitewerträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Der Reichsarheitsminister.
J. A.: Wulff.
;. .
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeitz - ministerium, Berlin NW. 6, Lnisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
28
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge . 89 . k 1 , 9 n tagsparteien einen ruck des Tarifvertrags Er⸗
stattung der ele. verlangen. k
Berlin, den 21. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 22. Juni 1920 ist auf Blatt 199 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem , en n, für Landwirte und Gärtner im Kreise Teltow E., V. in Berlin, dem Deutschen Landarbeiterverband und dem Zentralverband der Forst⸗ Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlandsds am 21. April 1929 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der Landarbeiter wird gemäß 52 der Verordnung vom. B. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Teltow für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit detz Tarifvertrages vom 28. Juni 1919 außer Kraft.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
Dag Tariftegister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministerium, Berlin NW. 5, ,, 33/34, Zimmer 161, während der gegen ß gn, Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erftattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 22. Juni 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 22. Juni 1920 ist auf Blatt 125 des Tarif-
registers eingetragen worden;
Der zwischen dem Kaufmännischen Verein in Strausberg,
dem . in Strausberg und dem Zentralver⸗ band der Angestellten, Ortsgruppe Strausberg, am 8. April 1920 ab , l, Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts— und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten wird für den genannten Berufskreis gemäß 5 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet von Strausberg⸗Stadt und Strausberg-⸗Vorstadt hee. allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit eginnt mit dem 15. Mai 1920. Sie arstreckt sich nicht auf . für die besondere Fachtarifverträge in Gel— ng sind. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 35 / 4 Zimmer 161, während der tegelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können on den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen tstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 22. Juni 1920.
Der Registerfũhrer. pfeiffer
Bekanntm achung.
Unter dem 2. Juni 1920 ist auf Blatt 122 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Der jwischen dem Wirtschafts verband Zauch-Belzig in Belzig und dem Deutschen Landarbeiterverhand, Gau Branden⸗ burg, am 17. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter wird gemäß 6 der Verordnung vom B. Dezember 1918 Reicht⸗Hesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Zauch⸗
Belzig für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ e h, beginnt mit dem 1. Juni 1920. . Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeitsz⸗ ministerium, erlin NW. 6, Luisenstraße 33/34 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der , . infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen. ⸗
Berlin, den 22. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
34
Preusen.
Zur Erweiterung des bereits bestehenden Hochspannungs netzes in der 6 Sachsen wird dem Ele ktrizitätswer Sach sen-⸗Ändalt Aktien gesellschaft in Halle a. S. auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1854 (Gesetzsamml. S. Xi) hiermit das Recht verliehen, zum Bau einer eĩeltrsschen Doppe lfreileitung von einer bei Wilhelmshall im Kreife Halbersladt zu errichtenden Transformatorenstation nach einer Waßserleben im Kreise Wernigerode zu errichtenden Tramsformatorenstgtion das erforderliche Grundeigentum, nötigenfalls im Wege der . . 9 erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden eschränkung zu belasten. Auf staatlichem Grundstücke und staatliche Rechte an fremben Grundstücken findet dies Recht keine Anwendung.
Berlin, den 1. Juli 1920. Namens der Preußischen Staatsregierung. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Mey eren. Der Minister des Innern. J. A.: Mulert.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Arti cus.
Der Minister der . Arbeiten. J. A.: Kir schste in.
—
Der Braunkohlengesell schaft m. b. H. Gust ay Hasse in Roßbach bei eißenfels a. S. wird hiermit das Recht verliehen, die Parzellen Gemarkung Noßbach⸗
Nahlendorf im Kreise Querfurt Kartenblatt 3 Nr. 438 / 160,
428, 125, 429, 125, 430,125, 431 125, 432. 125, 456/12, 427/125, 424/125, 425.125, 423, 125 usw., 409, 115, 410/116, 412,116, 265/116, 266/117, 267/118, 411116, 407/113,
108/114. 392/83, 333 83, S, 39a / Sb, se, 85 und 89, soweit ö zur Erweiterung des Betriebes der der Braunkohlengesell⸗ chaft gehörigen Braunkohlengrube Gustap bei Roß 4 und Nahlendorf erforderlich sind, auf Grund des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗ sammlung S 221) im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Berlin, den 3. Juli 1920. Im Namen der Preußischen Staatsregierung. Der Minister sür Handel und Gewerbe. J. A.: Völkel. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Kirschste in. Der n, des Innern. J. A.: Meist er.
Finanzministerium.
Der Landrentmeister Groß in Marienwerder ist zum Regierungsrat (Regierungskasseninspektor) bei der Regierung in Marienwerder ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Berginspektor , Berckhoff ist vom Berg—⸗ revier Herne an das Steinkohlenbergwerk Waltrop i. W. versetzt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Die Oherförsterstelle Oedelsheim im Regierungs⸗ bezirk Cassel ist zum J. November 1920 zu besetzen; Bewer⸗ bungen müssen bis zum 10. August eingehen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Mit dem Staats ministerium, Abteilung für Kultusange—⸗ legenheiten in Altenburg ist ein Uebereinkommen wegen gegenseitiger Anerkennung der Befähigungszeug⸗ niffe für Kindergärtnerinnen getroffen worden. Das Uebereinkommen erstreckt sich auf die Zeugnisse, die auf Grund der staatlichen Bestimmungen über die Prüfung der Kinder⸗ ärtnerinnen in Sachsen⸗Altenburg an dem staatlich anerkannten indergärtnerinnenseminar der Karolinenschule und des Ober— lyzeums in Altenburg und die in Preußen an Oberlyzeen (Frauenschulen) oder an staatlich anerkannten Kindergärtnerinnen⸗ seminaren erworben worden sind.
Vorstehendes wird zur Beachtung mitgeteilt.
Berlin, den 28. Juni 1920. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. A.: Klotz sch. 2
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
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Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Ausschuß des Reichsrats für Verfassung und Ge— schäftsordnung hielt heute eine Sitzung.
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Der Reichsminister für Ernährung und Land⸗ wirtfchaft hat durch die deutsche Delegation der Konferenz in Spaa nachstehendes e. über die Ernährungs—⸗ lage Deutschlands unterbreitet:
Der Ministerpräsident Millerand hat die Bereitwilligkeit der alliierten Mächte zum Ausdruck gebracht, mit Deutschland eine Ver⸗ einbarung üher die Lieferung von Lebensmitteln zu treffen, um die Not der deutschen Bebölkerung zu lindern. Das deutsche Volk ist für diese Bereitwisligkeit aufrichtig dankbar und begrüßt sie umsomehr, als cs ohne diese Hilfe der alliierten Mächte dem deutschen Volke nicht möglich sein wird, den Druck der Unterernährung, der schwer auf ihm fastet und ihm die Arheitsfreude und Arbeits lust nimmt, sowie die Quelle aller seiner Schwierigkeiten auf politischem, wirtschaft⸗ lichem und sozialem Gebiet ist, zu beseitigen. Wie groß diese Net ist und wie dringend wir der baldigen Hilfe bedürfen, bitte ich mit einigen wenigen Ziffern begründen zu dürfen: ᷣ
Die großen in run r e gt eite; Deutschland die erade in den letzten Monaten einen äußerst bedroh⸗ ichen Charakter angenommen haben, rühren her 1. von dem starken Rückgang? der landwirtschaftlichen Prsduktion während des Krieges und noch in der Nachkriegszeit; 2. von der Unmö lich⸗ keit, die für die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion erforderlichen Betriebsmittel, wie Futtermittel, Rohphosphate nsw. in ausreichenden Mengen einzuführen; 3. von dem Mangel an Zahlungsusitieln für die Deckung des ehlenden Lebensmittels bedarfs durch Einfuhr. Infolge der außerordentlichen Schwierig⸗ keiten während des Krieges, des Mangels an Arbeitskräften, Düngemitteln usw. ist vie Anbaufläche für die wichtigsten Fultürarten wie Brot. und Futtergetreide, Kartoffeln und Zuckerrüben stark zurückgegangen, und gleichzeitig der Ertrag der Flächeneinheit erheblich gesunken. P in dem Zeitraume 1913 bis 1919 für Brotgetreide um 21 Prozent, „für Futtergetreide um 25 Prozent, für Kartoffeln um 31 Prozent, für Zuckerrüben um 30 Prozent. Die Gesgmnterntemenge in Deutschland nach den neuen Grenzen verminderte sich in dem Zeitraume 1913 bis 1519 bei Brotgetreide von rund 18, Millionen Tonnen auf 8,5 Mil, sionen Tonnen, bei Kartoffeln von rund 403 Millionen Tonnen auf 2f,4 Millionen Tonnen und bei Zuckerrüben von rund 1233 Millionen Tonnen auf 5.8 Milllonen Tonnen,. Als besonders erschwerendes Moment kommt hinzu, daß durch die Abtretung landwirtschaftlich wertboller Gebiete, besonders im Ssten, für die Ernährungswirtschaft Deutschlands (nach Abzug der ,, n d. an abgetretene u⸗ schußgebiete des Westens) sehr erhebliche landwirtschafte Ueberschůsse verloren gegangen sind. Die Ueberschußmengen hätten bei, Getrerde enügt, um rund 3,8 Millionen Personen mit der heutigen Mehlration, ei Kartoffeln rund 34 Millionen Personen mit der Kartoffelration und bei Zucker rund 5.5 Millionen Personen mit der heutigen Zucker- ration anf ein Jahr lang zu persorgen. In dem Zeitraume 1913 bis 1919 sank der Bestand an Nindpieh ven rund 15 Millionen auf 16,5 Millionen, die Zahl der Milchkühe von 9. Millionen au 7.5 Millionen, die Zahl der Schweine von 185 Millimmen a 11,5 Millionen, d. h. also um nicht weniger als 41 Prozent. Der
Der Ernteertrag pro Hektar sank
ewaltig. Rückgang des Schweinebestandes ist um ss empfindlicher ür die rgäͤhrung, als das Schwein immer in erster Linie, imd zwar bis zu 65 n der Träger der Fleisch⸗ und er fe , m. die deutfche Bevölkerung war. Der Jahresmilchertrag einer b ging von grog Titer im Jahre 1913 auf 1200 Liter im Jahre 1319 k rück. Insgesamt ergibt sich in dem Zeitraume von 1913 bis 1919 die gewaltige Verminderung des Gesamtmilchertrages pro Jahr von. 244. Milliarden, Liter auf S. Milliarden Liter. Schließlich ist das Schlachtgewicht bei Rindern, Schweinen und Schafen um 50 — 39 Prozent gesunken. Als Gesamt⸗· ergebnis verfügt daher die deutsche Beoölkerung heute über, ein wesentlich verringertes Quantum an pflanzlichen, und tierischen Lebensmilteln heimischer Erzeugung. Deutschland ist daher gezwungen, die im Kriege eingeführte Rationierung noch für eine Reihe der wichtigsten Lebensmittel fortzuführen. Die Rationen müssen aber so knapp bemessen werden, daß sie nur etwa die Hälfte des täglichen Kalorienmindestbedarfs, eines, erwgchsenen. Menschen decken. 2 Deutschland bis heute noch nicht in die Lage versetzt worden ist, die fehlenden Lebensmittel in dem erforderlichen Umfange aus dem Auslande einzuführen, so ergibt, sich die traurige Tatsache, daß die deutsche. Bevölkerung sich noch in einem Zustand starker Unterernährung . die weiterhin ihre erschreckenden Opfer fordert. Die Zahl der bendgeborenen in 365 Orten mit rund 25 Millionen Einwohnern betrug im Jahre 1919 nach dem vor— liegenden amtlichen Material 459 758 ehen 633 815 im Jahre 1913. In Preußen starken von Kindern im Älter von l bis 5 Jahren im Jahre 19146 62 34, im Jahre 1918 67 369, obwohl die Geburten,. iffer während der Kriegssahre sich um etwa 49 » verringert atte. In. Mecklenburg⸗Schwerin, einem Agrarstaat, betragen dieselben Ziffern im Jahre 1914 544, im Jahre 1915 1040. Von Kindern im Aster von —— 15 Jahren starben in 6 im Jahre 1914 25 730, im Jahre 1918 50 301, in Mecklen⸗ urg⸗Schwerin im Jahre 1914 360 und im Jahre 1915 519. Diese erschütlernde Vermehrung der Sterblichkeit der im schulpflichtigen Alter stehenden Kinder ist ganz zweifellos dem Mangel an Milch und anderen eiweiß und fetthaltigen Nahrungsmitteln zur Last zu legen. Die Besserung unserer Milchproduktion wird aber durch die Milch⸗ viehabgabe an Frankreich und Belgien gehemmt. In den oben er⸗ wähnten 365 Berichtsorten mit einer Bevölkerung von 24 600 90909 Ein⸗ wohnern starben 1913 von je 10 000 15, an Tuberkulose, 1919 27,, das heißt 11,4 mehr.
Wie so einerseits das hergnwachsende Geschlecht in seiner Jugendfraft verwüstet wird, so gestattet andererseitz der Zustand der chronischen Unterernährung der erwachsenen Bevölkerung nicht, ihre volle Arbeitsfähigkeit wieder zu erlangen. Die Folge ist die Unmöglichkeit, die gegenwärtigen durchaus unzureichenden Leistungen in. Industrie und . zu steigern. Gerade aus den Berg⸗ arbellerkreisen 4. sich in der letzten Zeit die Klagen über die durchaus unzureichende Ernährung, besonders auch deswegen, weil wir z. B. gezwungen waren, dem Protmehl bis zu 85 vo Streckungsmittel beizufügen und auch die Quglität des für die Kranken bestimmten Brotes zu verschlechtermn. Dieler Zustand muß bei aller Bereitwilligkeit der Arbeiter zur Arheitsleistung infolge physischer Unmöglichkeit zu einem neuerlichen Sinken der Kohlenförderung führen. Hierju kommt, daß die schwierige Lage, in der sich augenhllätich die deutsche Jndustrie befindet, ee Einem wachsenden Teil der Bevölkerung unmöglich macht, die auf Kgrten ausgegebenen. Lebensmittel saͤmtlich abzunehmen, da der Preig die Kanfkraft der , übersteigt, obwohl das 1. einen Teil der Lebensmittel verbilligt. Die augenhlickti ausgegebenen Wochenrationen, die einschließlich Hülsen⸗ früchte, Zucker, Marmelade und *, . einen Kalorienwert von etwa 12600 haben, kommen auf 10164 4 zu stehen, während sie dor sechs Jahren M. d kosteten. Ging Verbilligung ig höherem Maße (wie es bisher . die deutsche Regierung . ist) ist mit dem Stand der deutschen Finanzen nicht vereinbart C muß vielmehr mit allen Mitteln dahin e bt werden, die Verbilligung der Lebensmittel auf öffentliche Kosten überhaupt me . zu machen.
So muß festgestellt werden, daß die Ernährung des dentschen Volkes, anstatt eine . nach dem Kriege erfahren zu haben, gegenwärtig sogar erheblich verschlechtert worden ist. ie Lage ist. heute tatsächlich so, daß die Bevölkerung stark unterernãhrt und die ihr dargereichten Rationen durchaus un ureichend sind, daß aber auf der anderen Seite die große asse des Volles außerstande ist., sich auch, nur diese unzureichenden Rationen zu kaufen. Die Möglichkeit, die , Landwirtschaft wieder zu ihrer früheren Teiftungsfähigkeit zuräckzubringen, ist noch seht beschränkt, und so ergibt sich⸗ für Deutschland die unbedingte Notwendigkeit, für die Wiederherstellung normaler Ernährungs⸗ verhältnisse die tatkräftige il des Uuslands in Anspruch zu nehmen. Ohne . nterstützung ist Deutschland nicht in der Lage, fein Volk ausreichend zu ernähren, es damit hon seiner großen, durch die politische . begünstigten Newositãt zu he⸗ freien und damit die Quelle aller seiner Schwierigkeiten zu be⸗ heben. Es genügt aber nicht, daß das Auland Deutschland großer Mengen von Lebensmitteln zuführt, sondern es muß
ies ö. unter Bedingungen ilch e, die es dem deutschen Volke tatfächlich ermöglichen, die Lebengmitkel zu bezahlen. Um ferner die Feimische, Crzeugung nachdrücklicher fördern zu können, muß Deuntschland die Einfuhr von Rohphosphagten, von Schwefelkies und k zur Wiederherstellung seines Viehstandes ermöglicht werden.
Unter , n. aller vorgetragenen Umstande, nämlich der Verminderung det Anbaufläche, der y, und des Ausfalls der dies lährigen Ernte, beziffert sich der infuhrbedarf Deutschlands für das nächste Wirtschaftssahr auf 2000 900 Tonnen Brotgetreide, 2 000 0900 Tonnen ttergetreide, 760 000 Tonnen Selfrüchte, 180 000 Tonnen . und Speck, 14 000 Tonnen
ett, boo 000 Tonnen ische ferner 600 000 Tonnen RNohphosphat und die zu seiner Au hhließung t , von Z3ö0 O90 Tonnen ch e lt, Gesamtwert von 3 93 do 000 9 mark. Die befriedigende Regelung der Ernährung frage in Deutsch⸗ land ift und bleibt die erste nd wesentlichste Voraugsetzung für Grfolg aller anderen Maßnahmen zur Hebung der Leistunggfähigkeit , Die deutsche . . daher vor, die
Konferenz in Spaa wolle . . . . 1 1 erung der Er⸗
1 Sachverständigen der einzelnen dä zusammentritt, um über die Maßnahmen zur Verbe
nährungslage in Deutschland zu beraten und den auf der Ken
in Span vertretenen Mächten dahingehende konkrete Vorschläge mi
unterbreiten.
Im Reicharbeits ministerium ist gestern der zur Ein⸗ führung des neuen Reichsversorgungsgesetzeg vom 13. Mai d. J. einberufene Kursus eröffnet wo der Eröffnunggansprache wies der Staatssekretär Dr. Geib guf die Notwendigkeit, hin, die Erledigung der Rentenansprüche der ö und Kriegshinterbliebenen nach dem neuen Gesetz mit allen Mitteln zu bes igen, und betonte weiter, daß die Versorgungsbehörden ihrer eggabt nur gerecht werden Könnten, wenn sie sich von dem sozialen der da Gesetz selbst durchwehe, auch in seiner Durchführung leiten ließen. Der Kursus ist auf die Dauer von etwa 19 Tagen berechnet. Die Teilnehmer haben die uf 8 in ihren , , alsdann für die Unterri r Beamten
ngestelllen der Bersorgimgsbehörden Sorge zu tragen.
Preußen.
Der Minister des Innern Sever in g hat an den De uts chen Schutz bund er Telegramm 91 tet: n
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