§ 13. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden nach z 89 Abs. 1 Nr. 4 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 bestraft. 814 . Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 10. Juli 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. 8 h dr Huber
7 —
Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch— futter vom 8. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 491) ist am 25. Juni 1920 — Nr. V4dé— 163 — die Herstellung fol— gender Mischfutterart genehmigt worden:
. Bezeichnung: Otwi⸗Kraftfuttermehl. Nährstoffgehalt: 11,29 υί Protein (davon 10,6570, Reinprotein), 1,40 0½ Fett, 48,28 0½9 Rohfaser, 3,01 , Asche (davon O, Sp oso Kalk; O, 27 o Phosphorsäure, 1,02 6 Kiesel⸗ säure und Sand), 25,22 o Stickstosfreie Extraktstoffe. Handelt übliche Bezeichnung der Gemengteile:
Strohmehl (Mehl aus aufgeschlossenem ir. Verfahren nach
Geh.⸗-Rat Beckmann. D. R.⸗P. 305 641).
Entbittertes Lupinenmehl (Entbitterungsverfahren nach Geh.-⸗Nat
Beckmann, geschützt seit 3. April 1919). Name des Herstellers: Otwi⸗Werke m. b. H. in Bremen und Delmenhorst, Zweigbüro Berlin W. 60. Berlin, den 10. Juli 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Niklas.
Bekanntmachung. betreffend Ausführung der Verordnung über die Schädlingsbekämpfung mit he g gäftigen Stoffen vom 7h. Januar 1919 (Neichs-Gesetz bl. S. 165).
Vom 10. Juli 1920.
Auf Grund der Verordnung über die Schädlingsbekämpfung mit hochgiftigen Stoffen vom 29. Januar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 165) wird bestimmt:
— 4
Der Gebrauch von Blausäure zur Schädlingsbekämpfung ist in jeder Anwendungsform verboten. ;
Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf die Tätigkeit der Reichs⸗ schatznerwaltung, auf die wissenschaftliche Forschung in staatlichen und ihnen gleichgestellten Anstalten und die Tätigkeit der Deutschen Gesell— schaft 0 Schädlingsbekämpfung m. b. H. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann in besonderen Fällen weitere Aus—⸗ nahmen von dem Verbote zulassen.
Die Abgabe von zyanwasserstoffsauren Salzen und deren Lö— sungen zur Verwendung für die Schädlingsbekämpfung darf nur an die im 51 Abs. 2? Satz 1 bezeichneten und die von dem Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft auf Grund des §1Abs. ? Satz 2 zugelassenen Stellen erfolgen.
§ 3.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 21. Juli 1920 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt tritt die Bekanntmachung, betreffend Aus— führung der Verordnung über die Schädlingsbekaͤmpfung mit hoch—
. n, 7. Februar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 166) ziftigen Stoffen vom 3. Mal 15d — GHeichs⸗Gese bl. S. Ii6) außer Kraft.
Berlin, den 10. Juli 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.; Dr. Huber.
Bekanntmachung über die Aufhebung des Verbots der Ankündigung und Abhaltung von Ausverkäufen für Textilwaren.
Vom 12. Juli 1920.
. Auf Grund der Verordnung der Neichsregierung über wirtschaftliche Maßnahmen auf dem Textilgebiet vom 1. Fe— bruar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 174) wird bestimmt:
51.
Die Bekanntmachung der Neichsbekleidungsstelle über das Verbot der Ankündigung und Abhaltung ven Ausverkäufen vom 12. April 1919 (Neichsanzeiger Nr. 85 vom 12. April 1919) sowie 5 6 der Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bundesratsverordnungen über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren vom 10. Juni / 23. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1420) und über Befugnisse der Reichsbekleibungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257 vom 27. November 1919 (Reiché-Gesetzbl. S. 1922) werden aufgehoben.
Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. .
Berlin, den 12. Juli 1920.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Hirsch.
Im Anschluß an die Belannlmachung vom November 1919, auf Grund welcher gemäß 3 2 des Gesetzes vom 29. August 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1461) und mit Zustimmung zes 10er Ausschusses der Nationalversammlung eine Deutsche n n, von 1919 aufgelegt wurde, wird hiermit neben der Reichsbank und den in der Bekanntmachung vom V. April 1930, veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger vom 7. Mai 19350 — Nr. 97 —, bereits benannten Banken als Hinterlegungsstelle für Stücke der Deutschen Sparprämienanleihe von 1919 gemäß III Absatz 9a der Bekanntmachung die Sächsische Staatsbank in Leipzig benannt.
Berlin, den 13. Juli 1920. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Brückner.
Bekanntmachung.
Der Verband Deutscher Papierhülsenfabriken . V. in Leipzig⸗Gohlis, Schkenditzerstr. 2l, hat beantrggt, zen zwischen itzm und dem Verband der Fgbril—= arbeiter Deutschlands in Haunover am 31. Jamiar
sabrikation, soweit deren Fabrikate der Textil⸗ und Spinn⸗ induftrie dienen, gemäß 5? der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein verhindlich zu erklären. ;
Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 20. August 1926 erhoben werden und sind unter Nummer
*
VI. R. ItG32 an dat Neichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen— straße 33, zu richten. . . Berlin, den 8. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange— stellten verbände, Ortsausschuß Dessau, in Dessau, Schloßstr. 9, hat beantragt, den zwischen dem Kauf⸗ männischen Verein AÄrbeitgeberverband. Lieben— werda, dem Arbeitgeberverband für Elsterwerda und Umgegend und dem Gesamtverbanb deutscher Angestellten-Gewerkschaften (Gewerkschaftsbund r Angestelltenverbände) am 16. 30. April 1926 abgeschloffenen Tarifvertrag zur Regelung der Geh alts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in der Induftrie, im Groß⸗ und Einzelhandel gemäß 5 2 der Verorbnung vom 235. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet des Kreises Liebenwerda für allgemein ver— bindlich zu erklären. .
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1833 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 9. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. , dr Bite.
Bekanntmachung.
Die Arbeitgebervereinigung für Querfurt-Thal— dorf, der Gewerkschafts bund der Angestellten und der Gewerkschaftsbund kauf männischer Angestellten⸗ verbände in Halle a. Saale, Leipziger Straße S, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Gewerkschafts— bund der Augestellten am 2. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß 5 2 der Verorbming vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Quersurt und Thaldorf für allgemein verbindlich zu erklären. .
Einwendungen gegen diesen Antrag lömen bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1824 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 9. Juli 1920.
Der Reichsarbeittminister. J. A.: Dr. Busse.
Bek anni m ach ⸗ng.
Die allgemeine Verbindlichkeit des zwischen der Arbeitsgemeinschaft ländlicher Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Provinz Brandenburg, dem Verband landwirtschaftlicher Unternehmer des Kreises Jüterbog-Luckenwalde und dem Deutschen Landarbeiterverband am 27. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags für bie lanbwirtschaftlichen Arbeiter des Kreises Jüterbog⸗Luckenwalde ist gemäß Erlaß des Reichs⸗ arbeitsministeriums vom 7. Juli 1920 VI. R. 1249 2 mit Ablauf des Tarifvertrags aufgehoben und der Tarif— vertrag im Tarisfregister gelöscht worden.
Berlin, den 7. Juli 1920.
Neichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Pfeiffer. Bekanntmachung.
Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blait 1217 des Tarif— registers eingetragen worden: .
Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbände, Orlskartell Hannover, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsverhand Hannover, dem Gesamtverband deulscher Angestelltengewerkschaften, Ortsausschuß Hannover, und dem Arbeitgeberverband für das Transport-, Verkehrs⸗ und Handelsgewerbe in Hannover am 20. März 1920 ab⸗ , , . Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und
IAnstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten des Transport⸗ und Verkehrsgemderbes wird für den genannten Berufskreis gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für Has Gebiet der Stadt Hannover sowie der Hafenplätze Brink, Langenforth und Misburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Mai 1929. Falls künftig für einen Zweig des Transport- oder Verkehrsgewerbes ein besonderer Fachlarifvertrag abgeschlossen wird, scheidet er mit seinem Abschluß aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrages aus. Der Reichsarbeitsminister. 3 J mul
Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeiss⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Knisenstraße 3/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertraß infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerinms verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 21. Juni 1920.
Der Registerführer. Sarassa.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 148, 149, 150 des Reichs⸗-Gesetz blatts enthalten
Nummer 1418 unter Nr. 7658 eine Bekanntmachung, betreffend die Wieder⸗ inkraftsetzung einer Reihe von zwischen Deutschland und Belgien abgeschlossenen Verträgen und Uebereinkommen auf Grund des
Artikel 2890 des Friedensvertrags von Versailles vom 28. Juni
920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ ind 1 in der Papierhülsen- und Spulen⸗
1919, vom 30. Juni 1929, und
ar. 7659 eine Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe⸗ schließung (in der Fassung des Gesetzes üer den Personen— stand vom 11. Juni 1920, Reichs-Gesetzbl. S. 1209), vom 6. Juli 1920.
Nummer 149 unter
Nr. 7660 das Gesetz, betreffend die Uebernahme einer Haftung des Reichs sür Laslen des Saarbrücker Knappschafts⸗ vereint zu Saarbrücken, vom 12. Juni 1920
Ar. 7661 eine Verardnung, betreffend bie Aenderung des Gesetzes über die privaten Versicherungs unternehmungen vom 12. Mai 1901, vom 29. April 1929
Nr. 7662 eine Verorhnung, betreffend den Warenverkehr über bie Südgrenze des schleswig⸗holsteinischen Abstimmungs—
ebiets, vom J. Juli 1920: . . . 1 . Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Regelung des Verkehrs mit Sulfat, vom 5. Juli 1920, und Ir. 7664 eine Verordnung, hetreffend Abänderung des Gesetzes vom 19. Juli 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 661), vom 2. Illi 1920.
Nummer 150 unter
Nr. 7665 das Gesetz über die Entschädigung der Mit— glieder des Reichstags, vom 19. Juli 1920;
Nr. 7666 ben Erlaß, betreffend den Neichsbeauftragten für das Wahlprüfungsverfahren beim Reichstag, vom 10. Jult 1920 ö
Nr. 7667 eine Bekanntmachung, betreffend die Ralifilation des Friedensvertrags zwischen Teütschland unb den alltierten unh Nassoziierten Mächten durch Haiti und Liberia, vom 10. Juli 1920, und
Nr. 7668 eine Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Beschlagnahme von Schweselinhalt in Schwefel, vom 10. Juli 1920.
Berlin, den 13. Juli 1920.
Postzeitungsamt. Krüer.
Preunsen. Fin anzministerium. Zu besetzen sind: das Katasteramt. Sagan und eine
6. .
Regierungslandmesserstelle bei der Regierung in Frankfurt ..
Ministerium des Innern. Der frühere Regierungsrat in der Reichskolonialverwgltung Eberhard Niedermeyer in Essen ist zum preußischen Regierungsrat ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Altenan im Regierungsbezirk Hildesheim ist zum 1. Oktober und die Ohbersförsterstelle Lichtenau im Regierungsbezirk Cassel zum 1. November 1929 zu besetzen; Bewerbungen müssen bis zum 10. August eingehen.
66 Wissenschaft, Kun st
Ministeri um olksbildung.
und
Die Wahl des Direktors desz öffentlichen Lyzeums im
Berlin-Mariendorf Dr. Kuhn zum Direktor des öffentlichen Lyzeums nebst Oberlyzeum (Frauenschule) in Berlin-Marien⸗ dorf ist namens der Preußischen Staatsregierung bestätigt worden.
Der Direktor der orientalischen Abteilung in der Staats— bibliothel Dr. G. Weil ist zum Hongrarprofessor in der philosophischen Fakultät der Friedrich Uilhelms⸗Universität zu Berlin und 6 .
der bisherige Lehrer und schullechnische Hilfsarbeiter Klen aus Neuwied, z. Zt. in Koblenz, zum Kreitzschulrat in Montan
ernannt worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Rotgrsz be— wirkten Verlosung der Köthen-Bernhurger Eisen— bahnaktien sind folgende Nummern gezogen worden;
4224, 4275, 4231, 4234, 4235, 4238, 4249, 42560, 4256,
4324, 15153, 346, 43458, 4350, 435, 1365, 43660, 4264 Eis J5367, 4372 bis 4374, zusammen 50 Stück über je 100 Taler —= 5000 Taler — 15 000 6.
Tikese Stücke werden den Besitzern zum 1. Januar 1921 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 3. Januar 1921 ab gegen Wunittung und Rückgabe der Aktien sowie der nach diesem Termine zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe VI Nr. 8 bis 10 nebst Erneuerungsscheinen für die Zinsschein— reihe VII bei der Staatsschuldentilgungskasse hierselbst W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Staagtsschuldentilgungskasse ist werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet. Die Einläsung geschieht auch bei den Regierungs—⸗ hanptkassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse J: die Afiien können schon vom 1. Dezember 19290 ah einer dieser Kassen eingereicht werden, die sie der Staatsschuldentilgzungs— kasse zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom Z. Januar 1921 ab zu bewirken hat. Der Betrag etwa fehlender Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.
Vom 1. Januar 1921 ab hört die Verzinsung der verlosten Aktien auf.
Zugleich werden die aus früheren Verlosungen rückständigen Aktien aus den Kündigungen zum 1. Januar 1912: Nr. 3486, zum 1. Januar 1917: Nr. 186 und zum 1. Januar 1920: Nr. 148, 151, 179, 185, deren Ver⸗ zinsung aufgehört hat, wiederholt aufgerufen.
. Vordrucke zu den Quittüngen werden von den oben be— zeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Die Einlösung der Aktien hat nach den Vorschriften der s8 IJ bis 3 der Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalfluch vom 24. Oktober 1919 (Reichs⸗Gmesetzbl. S. 1320) zu erfolgen. Nichthankiers haben daher den Wertpapieren ein vom Finanzamt hestätigtes Stückeverzeichnis (5 3 der Verordnung) beizufügen. ö
Berlin, den 8. Juli 1920.
Hauptverwaltung ber Staatsschulden.
4258, aäz, öh, 1975, 12r6, 4779, 4956, 4333, 4365, 1295, 56, 4298, 4503, 45605, 4305, 4310, 1313, 4323, H36ß, 4538, 4351, 4537, 43314, 4536, 45537, 4346,
1
—
Kaufhauses
werden
klärt. nommene Erklärung ausdrücklich bekundet.
— Bekanntmachung. Das am 9. Februar 1920 erlassene Handels verbot gegen deu Kaufmann Moritz Hol; Inh. des Beriiner
in Cammin, wird hiermit aufgehoben. Cammin i. Pom., den 8. Juli 1920.
Der Landrat des Kreises Cammin i. P.: Sch ulte⸗Heuthaus.
Bekanntmachung.
Dem Hau siererHeinr ich Cle ver, Westkotter Straße 59a, und dem Kutscher Julins Niedt, Untere Nonsdorfer Straße La, ist wegen Unzuverlässigkeit jeder Handel mit sämt⸗ lichen Gegenständen des täglichen Bedarfs Ceinschl. Genußmittel) untersagt, worden. Die Kosten dieser Be⸗ kanntmachung haben Clever und Niedt zu tragen.
Barmen, den 9. Juli 1920.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Bragard.
Bekanntmachung.
Der Gastwirtin Bertha Cohn, hier, Nendorfstraße 35, ist die Abgabe von. Speisen und Getränken jeder Art
wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden. Breslau, den 9. Juli 1920. Der Polizeipräsident. Eugen Ernst.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat trat heute zu einer Vollsitzung zu— sammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse fuͤr Volks— wirtschaft und für Rechtspflege, der Ausschuß für Steuer— und Zollwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Steuer— und Jollwesen und für Volkswirtschaft Sitzungen.
Das der Konferenz von Spaa von der deutschen Delegation unterbreitete Projekt für den Wiederaufbau der durch den Krieg zerstörten Gebiete wird, wie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ von zuständiger Seite mitgeteilt wird, in einem Teile der französischen Presse dahin ausgelegt, daß deutscherseits beabsichtigt werde, in den fraglichen Länderstrecken Deutsche anzusiedeln. Diese Auf fassung ist durchaus unzutreffend und irreführend. Wie der Wortlaut des übrigens nur eine Anregung darstellenden Doku— ments erkennen läßt, handelt es sich bei dem internationalen Siedlungsunternehmen, das lediglich dem Gedanken des gemein— schaftlich‘n Interesses an dem tatsächlichen Wiederaufbau der zerstörten Gebietsteile aller durch den Krieg betroffenen Länder entspringt, in erster Linie darum, neue Heimstätten für die früheren Bewohner dieser Gebiete zu schaffen. Erst in zweiter Linie sollen auch Personen aus den übrigen Teilen der ge⸗ schädigten Länder, und nur dieser Länder, daselbst angesiedelt können. Die Ansiedelung von Dentschen außerhalb Deutschland8s kommt somit bei diesem Projekt nicht in Frage. Ebensowenig sollen dadurch die geschädigten Länder in der Aus⸗ wahl derjenigen Arbeiter beeinflußt werden, denen die Wieder⸗
aufbauarbeiten zu übertragen sind.
In den letzten Tagen sind bei der Reichsregierung und beim Auswärtigen Amt Telegramme der Bevölkerung der an Polen ohne Abstimmung abgetretenen Ge⸗ biete eingelaufen, in denen die dringende Bitte ausgesprochen wird, alles daran zu setzen, um die Gebiete, in denen die Be— völlerung ebenso wie in den Abstimmungsgebieten überwiegend deutsch ist, für Deutschland zu retten. In den Telegrammen wird besonders auf das Abstimmungsergebnis in Ost⸗ und Westpreußen hingewiesen und dabei betont, daß auch in jenen Gebieten eine Abstimmung sicher ein ähnlich günstiges Ergebnis für Deutschland haben würde.
— —
Eine in Bochum abgehaltene Konserenz der Obleute der im Bergarbeiterverband organisierten Betriebsräte, ferner der Bezirksvertretungen des Bergarbeiterverbandes und der Mitglieber seines Gesamtvorstandes hat sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, nach einem Referat Huss über die Vorgänge in Span vollständig mit der Haltung der Bergarbeiterdelegierten in Spaa einverstanden er⸗ Diese Meinung wurde durch eine einstimmig ange—
Der Gewerkverein Christlicher Berggrheiter er⸗ läßt in seinem Organ „Der Bergknappe“ folgende Erklärung: Die Verhandlungen in Span nehmen eine Entwicklung, die unter den Bergarbeitern die stärkste Erregung hervorrufen muß. Die Forderungen der Entente laufen auf eine Gefährdung der gegen⸗ wärtigen, in sangen und schweren Kämpfen errungenen Stellung der Bergarbeiter hinaus und drohen diese in ihren Grundfesten zu er— schüttern. Sie laufen ferner hinaus auf eine ,, der Solidarität der Bergarbeiter mit der gesamten übrigen Arbeiterschaft Deutschlands, ja mehr noch: Auf Durchbrechung der internationalen Verbindung zwischen den Bergarbeitern aller Länder. Es ist gänzlich ausgeschlofsen, daß die Bergarbeiter Deutsch= lands über ihre Kräfte hinaus arbeiten, ihre Gesundheit über die Maßen aufs Spiel setzen und ihr Leben unverantwortlich verkürzen sollen jut Dienfte kapitalistischer Interessen des Auslandes, während pie ghitig die deutsche Arbeiterschaft durch Mangel an Kohle rotlos gemacht wird. n dies deutschen Bergarbeiter auch, nicht durch, das dargereichte Zucker⸗ brot erhöhter Lebensmittellieferungen abbringen sassen,
machen könne, während die unter einem Dach, mit ihnen wohnenden Arbeiter anderer Berufe weiter Hunger leiden sollen? Die Frage der Arbeitszeit im Bergbau ist aber auch schon längst übes das Stadium einer nationalen Frage hinaus. Vor dem Kriege
bestanden internationale Ginigungen der Bergarbeiter über dle Arbeitszeit. An diesem Prinzip der internationglen Verständigung
über die Arbeitgzeit im Bergbau lassen die Bergarbeiter auch in der gegenwärtigen Lage nicht rütteln. Es wäre geradezu in Verrat an der internationalen Bergarbeitersolidarität, wenn Deutschland, das Land mit der drittgrößten Kohlen⸗ produktion der ganzen Welt, sich jetzt von kapitqlistisch orientierten Kressen des Auslande, insbesondere Frankreichs, eine erheblich höhere Arheitezeit diktieren lassen sollte, als die übrigen Bergarbeiter der Welt sie auzunehmen gewillt sind. Gegen einen solchen Verfuch legen wir den schärfften Protest ein und sind überzeugt, daß sich auch die Bergarbeiter der ganzen Welt diesem Proteste anschließen werden. Dle deutschen Bergler sind nicht aus so weichem Holze geschnitzt, daß sie fich von den Baenetten der . alle ihre Rechte rauben und sich Sklavenarbeit im Dienste freinder Kapitalisten auf— zwingen lassen.
—
Von dieser Stellungnahme werden sich die
U Glaubt man im Ernst, daß man die Bergarbeiter des Ruhrbezirks satt
Nach der Verordnung vom 6. Mai 1929 wird vom L. August d. J. ab Erwerbslosenunterstützung grund— sätlich nur für die Dauer von 25 Wochen gewährt. Die Durchführung dieses Grundsatzes begegnet bei der gegen— wärtigen wirtschaftlichen Krisis größeren Schwierigkeiten, als bei, Erlaß der Verordnung erwartet werden konnte. Der Reichsarbeitsminister Dr. Brauns hat deshalb durch Erlaß vom 9. Juli 1920 die Regierungen der Länder besonders auf die Befugnis der Gemeinden hingewiesen, Ausnahmen von dem hezeichneten Grundsgtze zu bewilligen. Insbesondere werden diese Ausnahmen nach Lage der örtlichen Verhältnisse, unter Umständen auch für ganze Gruppen von Erwerbslosen erteilt werden müssen.
„In den Vereinigten Stagten von Amerika an⸗ sässig gewesene Reichsangehörige, die nach Deutschland zurückgekehrt find, haben von den schweizerischen Vertretungen in Amerika gegen Hinterlegung deutscher Ausweispapiere pro⸗ visorische schweizerische Schutzscheine erhalten. Die schweize— rische Gesandtschaft in Washington hat neuerdings wiederum, wie schon früher, eine Anzahl der hinterlegten Ausweispaplere der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin gesandt, wo sie von den Interessenten gegen Rückgabe des schweizerischen Schutz scheins in Empfang genommen werden können. Diesen ist dle Rücksendung der Urkunden, unter denen sich vielfach amtliche Urkunden wie Geburts- und Heiratsurkunden befinden, dringend zu empfehlen.
Preußen.
Der Kammergerichtspräsident, Wirkliche Geheime Rat Dr. Heinroth hat einen längeren Urlaub angetreten.
In der gestrigen Sitzung der Oberpräsidenten im preußischen Ministerium des Innern wurde dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge mit Bedauern festgestellt, daß die Reichsregierung die Interessen der Sicherheitspolizei in Spaa nicht mit. dem Nachdruck vertreten hat, der ihr nach ihrer Bedeutung für die Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Preußen zukommt. Die Aufrechterhaltung einer sestgefügten und gut disziplinierten Polizei wurde einstimmig als eine zwingende Notwendigkeit erklärt. Ohne eine starke Polizeitruppe kann
die Ruhe und Ordnung unmöglich aufrecht erhalten werden.
Die von der Entente verlangte Entwaffnung der Bevölkerung kann nur durchgeführt werden, wenn die Sicherheitspolizei so stark eingesetzt wird, daß der einzelne wieder an den Schutz und die Macht des Staates glauben kann und sich daher nicht mehr gezwungen glaubt, zum Selbstschutz greifen zu müssen. An eine Um o Eg n nifatisn der Sicherheitspolizei kann erst nach der vollständigen Entwaffnung aller Bevölkerungs⸗ kreise gedacht werden, die aber selbstverständlich innerhalb der gestellten Frist erfolgen muß. Dagegen bestehen gegen die Abgabe der schweren Waffen wie Geschütze und Flammenwerfer keine Bedenken. Die Organisation und Bewaffnung der Polizei für die neutrale Zone bedarf wegen der Zurückziehung des Militärs aus diesem Gebiet ganz besonderer Aufmerksamkeit und einer besonderen Regelung.
Württemberg.
Bei der gestrigen Abstimmung im Landtage wurde der Regierung das Vertrauen mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Demokraten, des Zentrums und der Deutschen Volkspartei ausgesprochen gegen die Stimmen der Unabhängigen. Bürgerpartei und Bauernbund enthielten sich der Abstimmung. Ein Mißtrauensvotum der Unab— hängigen wurde mit 74 gegen 12 Stimmen abgelehnt.
Hamburg.
Für den Ausbau des Fischereihafens in Cuxhavoen hat die Bürgerschaft für 1920 einen Betrag von 23 23 Millionen Mark bewilligt und einen Rest⸗ posten von 2 Millionen Mark für 1921 dem Ausschuß über⸗ wiesen.
Desterreich.
Bei dem Besuche, den die Mitglieder der österreichischen Sektion der Reparationskommission dem Präsidenten Seitz abstatteten, betonte der Präsident der Sektion Goode in einer Ansprache, die Sektion werde sich bei der Ausübung ihrer Befugnisse von humaner Gesinnung, aber auch vom
festen Entschlusse leiten lassen, an, dem Friedensvertrag festzuhalten. Damit aber die österrcichische Sektion in die
Lage versetzt werde, ihre bisherigen Hilfsaktionen fortzusetzen und das Streben der österreichischen Bevölkerung nach Freiheit und Wohlstand zu unterstützen, sei es in erster Linie notwendig, daß die Regierung und die Bevölkerung loyal den Friedenz— vertrag erfüllten. Nicht minder notwendig sei, daß die Re—⸗ gierung und das Volk ihre ganze Energie in den Dienst der Aufrecht⸗ erhaltung der Ordnung stellten. Der Präsident Seitz erwiderte, die Republik Oesterreich wolle den Friedensvertrag ehrlich halten und wolle seine rascheste Durchführung, um den schwer schädigenden Unsicherheiten ein Ende zu setzen. Der Präsident sprach den Alliierten und den neutralen Mächten den wärmsten Dank für die ien r durch Lebensmittel und Kredite aus und betonte, daß die Regierung sich bereit erklärt habe, die in der Note der Reparationskommission vom 21. Mai enthaltenen Vorschläge bezüglich der Kredite der Alliierten und der neu— tralen Mächte für den wirtschaftlichen Wiederaufbau Oester— reichs anzunehmen, und mir um mündliche Besprechung einzelner i zur Beseitigung der Zweifel ihrer Auslegung ersucht habe. Ruszland.
Der „Ukrainische Präsident“ meldet aus Kamenec-Podolsk vom 12. Juli, daß die ükrginischen Truppen, die das Gebiet von Praskurowe-Mohilew gegen die bolschewistische Invasion verteidigen, seit vier Tagen in schweren Kämpfen gegen die russische , stehen. Mit dem Eintreffen der 11. ö Armee hat dort der bolschewistische Haupt— angriff eingesetzt, der über Tarnopol und Brody gegen Lemberg gerichtet sei. Inzwischen sei es größeren Verbänden der ukrainischen Truppen gelungen, im Süden der Kampffront durch ruffische Kolsnnen in das Innere des Landes vorzubringen.
Belgien. Die in Spaa anwesenden deutschen Kabinekts⸗ mitglieder hatten gestern eine längere Beratung mit den
Finanz- und Kohlensachverständigen. Im Anschluß daran fand eine Sitzung des Kabinetts slatt. Der Reichsminister Dr. Simons hatte gestern nachmittag eine Besprechung mit dem Premierminister Lloyd George.
Das „Neutersche Büro“ verbreitet folgende Meldung:
Die Alliierten kamen gestern vormittag zusammen. Die Generale Foch und Maglinse erstatteten Bericht über die militärische Lage. Darauf wurde die Zusammenkunft bis 6 Uhr unterhrochen. In der Zwischenzeit hat kein Verkehr mit den Deutschen stattge⸗ funden, und es scheint, daß der Abbruch der Verhandlungen unmittel— bar bevorsteht, und daß die Alliierten das Ruhrgebiet besetzen werden. Die italienischen und englischen Generale werden Asends eintreffen.
— Namens der rumänischen Regierung hat der rumänische Finanzminister Titulescu dem Obersten Rat eine in kate⸗ gorischen Ausdrücken gehaltene Note überreicht, in der er gegen die Bemessung des Anteils Rumäniens an der deutschen Entschädigung (1,6 Millionen Mark), der als Almosen be⸗ zeichnet wird, entschieden Einspruch erhebt.
— Die ukrginische Delegation bei der Konferenz in Spaa hat dem . der e, eine Note zugehen lassen, worin dieser gefragt wird, ob die Alliierten So wjet rußland aufgefordert hätten, mit der Ukraine Fried en zu schließen.
— Aus Anlaß des Festes der goldenen Sporen
ielt der Flämische Bruüderbund mit Unterstützung der ämischen Gesellschaften im Theater in Brügge eine große öffentliche Versammlung ab, in der Huysmang die Festrede hielt. Er betonte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge darin, daß die flämische Bewegung sich nicht gegen Frankreich, auch nicht gegen die . Kultur richte, und erklarte dann bezüglich des Konflikts Belgiens mit Holland:
Die 1915 an der Front verteilten Flugschriften, in denen die Annexion Limburgs und Zeelands gefordert wird, haben dem guten Einvernehmen zwischen den beiden Ländern großen Abbruch getan. Gleichzeitig sei der Besehl an die Presse gegeben, einen Feldzug gegen Holland zu eröffnen; er habe sich damals zum Kriegsminister begeben, der aber von der Quelle dieser Befehle keine Ahnung hatte. Er nehme an, daß hinter der Front eine Geheimdiplomatie bestand, die nur Schwierigkeiten mit Holland suchte. Sollte es zum Konflikt kommen, so würden die Sozialisten und die Flamen nicht marschieren. Der Redner schloß: „Wenn die Wallonen ihre Schritte nach Frankreich lenken, breiten wir unsere
Arme nach Holland aus. Mit Deutschland muß Friede sein. Wir wollen nicht, daß Belgien das Portugal Frankreichs wird. Wir
wollen ein Zusammenarbeiten mit diesem Lande, aber keine Entente, keine Militaäralliance.“ Polen.
Die Bedingungen, unter denen England und Frankreich die Vermittlung zwischen Polen und Rußland über— nehmen wollen, sind dem „Kurjer Poranny“ zufolge etwa folgende: Das polnische Heer geht auf die Linie des Buz und Sbrucz zurück und gibt gleichzeltig das Wilnaer Land auf, das mit Wilna von litauischen Truppen besetzt wird. In diesem Augenblick tritt der Waffenstillstöond ein, und darauf folgen die Friedensverhandlungen, an denen Vertreter der Verständigungsmächte teilnehmen werden. Ueber das Schick⸗ sal des Teschener Gebiets entscheidet der Botschafterrat, wobei Volksabstimmung und Schiedsgericht ausgeschlossen wird. Die oberschlesische Frage soll in der Weise gelöst werden, daß das Ergebnis der Volksabstimmung nicht als end— gültig betrachtet werden soll, sondern einer später einzuberufender speziellen Konferenz als Unterlage für ihre Entscheidung dienen soll; Ostgalizien soll vorläufig bei Polen bleiben, aber üher das Schicksal dieses Gebiets soll die Meinung der örtlichen Bevölkerung, die die Vermittlungsmächte im entsprechenden Augenblick einholen werden, Einfluß haben. Die polnisch— litauischen Gebietsstreitigkei ten sollen endgültig, wahr— scheinlich in einer Konferenz in London, geschlichtet werden, an der Vertreter Polens, Litauens und Esthlands teilnehmen werden.
Tschecho⸗Slywatei.
Die auf der Konferenz in Spaa versammelten Vertreter der alliierten Großmächte haben im Namen ihrer Regierungen dem Minister Dr. Benesch die in Spaa angenommene Ent— schließung über die Feststellung der Grenzen der Tschecho Slowakischen und der Polnischen Republik im Teschen⸗ Zipser⸗Arwaer⸗Gebiete, eingehändigt. In dieser heißt es, dem⸗ „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:
Bei dem Widerstand beider interessierten Pareien sei weder eine. Abstimmung noch ein Schiedsgericht anwendbar. Die gegenwärtige Lage sei zu ernst, um zu gestatten, daß der Streit noch weiter in die Länge gezogen werde. Die normalen und freundschaftlichen Beziehungen der polnischen und der tschecho⸗slowakischen Republik müßten rasch wieder e fse, werden. Deshalb habe die interalliierte onimisston dringend empfohlen, daß die Botschafterkonferenz die Initiative ergreife. Unter diefen Um ständen müsse der Oberste Nat zur definitiven Regelung schreiten. Eine solche Entscheidung scheine um so vorteilhafter zu sein als die Vertreter der polnischen und der tschecho⸗flowakischen Regierung bereit seien, darauf einzugehen.
Finnland.
Die finnisch⸗russische Friedenskonferenz hat auf Vorschlag der igen gi rn beschlossen, die Verhandlungen für ziwei Wochen abzubrechen. Die Russen teilen mit, daß der Grund des Abhruchs der Verhandlungen darin zu suchen sei, daß die Finnen an ihrer Forderung, betreffend Petschenga, festhalten.
Griechenland. Der „Agence Haas“ tuße e meldet die „Times“ aus Athen, baß die griechische Armee in Angtolien ihre Ziele erreicht habe und nunmehr warte, daß man sich entscheide, ob sie bis zur Bagdadbahn vorrücken soll.
Amerika.
Einer Reutermeldung aus Washington zufolge melden die dortigen Blätter, daß die Behörben der Vereinigten Staaten, obwohl fie g i, an der r, . der Alliierten in Spaa bezüglich Po ens teilnehmen können, doch die dort ge— troffenen Maßregeln gutheißen.
— Die Arbeitervertreter 5 in Chilago zu einem Kongreß zusammen, um eine neue Partei zu bilden und einen Kandidaten für die Präsidentschafts kampagne aufzustellen.
Asien.
„Reuter“ erfährt aus amtlicher persischer Quelle, holschewistische Streitkräfte die Poor⸗Berge zwischen Teheran und Mazanderan erreicht haben. Falls kein wirksamer Widerstand gebeistet wird, werde Teheran ihnen bald preisgegeben sein.
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