1920 / 158 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

beutscher Versicherungs unternehmer E. V. andererseits am 14. Mai 1929 abgeschlossene Vereinbarung zum all— gemein verbindlichen Reichstarifvertrag vom 5. Februar 1920 nebst Ergänzungen zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs— bedingungen für die Angestellten der privaten Versicherungs⸗ unterhehmungen mit. Ausnahme der Angestellten bei Ver— waltungs- und Proyisionsgeneralagenturen gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnirag vom 2X3. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 139 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten. Berlin, den 10. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Hen ann f machung.

Der Arhßeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz Hamburg, Ortsgruppe Cuxhgven, der Gewerkschafts— bund kauf männischer Angestelltenverbände, Orts— gruppe Cuxhaven, und der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsgruppe Cuxhaven, haben beantragt, den zwischen ihnen an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrages vom 22. September 1919 am 1. Mai / 12. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag - zur Regelung der Ge⸗ halts und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An— gestellten im Einzelhandel en. 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Cuxhaven für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 888 an dat Neichtarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 10. Juli 1920.

Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

. Bekanntmachung. Die Vereinigung der Schneidermeisterinnen, der

Inter essenrerband der ö, Bern⸗ burgs, der Verband der Schneider, Schneiderinnen

und Wäschegrbeiter Deutschlands, Ortsverein Bernburg, die Vereinigung . Schneidermeiste⸗ rinnen (Weißnähbranche) und die Vereinigung . Putzmachermeisterinnen haben beantragt, den zwischen dem Interessenverband der Textilwarenhändler Bernburg und dem Verhand der Schneider, Schneide—⸗ rinnen und Wäschegrbeiter Deutschlands, Filiale Bernburg, am 13. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Lohn⸗ und Arbeltsbedingungen für die Schneiderinnen der Wäsche⸗ und Schürzenkonfebtion and ver⸗ wandter Gewerbe gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Bernburg für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1790 an bas Reichzarbeitsministerium, Berlin Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 10. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister.

. Bekanntmachung.

„Der Verband der Metallindustriellen Nieder— 1 C. V,, Ortsgruppe Görlitz, Wilhelms— plaß 11, die Görlitzer Aktienbrauerei, die Arbeits— gemein schaft freier Angestelltenverbände, Orts⸗ kartekl Görlitz, der Gewerkschaftsbund der Ange—

ftelltgm Ortsverband Görlitz, der Gesamtverband deuter Angestelltengewerkschaften, Ortsaus schuß Gör und der Soziale Ausfchuß Görlitz der An⸗ geste lfte nverbände hahen beantragt, den zwischen ihnen an

Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrages vom 17. De⸗ zember 1919 am 1. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifver⸗ trag nebst Nachtrag zur Regelung der Gehalts- und An⸗ stellungsbedingungen der kanf fle hen und technischen An⸗ gestellten in der Metallindustrie und in der Aktienbrauerei gemäß 8 2 der Verordmmg vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Görlitz und die Vororte Moys, Biesnitz (Groß⸗ und Kleinbiesnitz!, Leschwitz und Rauschwalde für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. k. 1830 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

gerlin, den 10. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

———

Bekanntmachung.

Der Bund der Bäcker⸗(Konditor⸗) Gesellen Deutsch⸗ lands, Sitz Berlin, in Berlin 8W. 11, Königgrätzerstr. 94, has beantragt, den zwischen der Bäckerinnung Eisengch und dem Bund der Bäcker⸗ (Konditor⸗) ., Deutschlands, Orts grupe Eisenach, am 2. April 1920 . Nachtrag zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 1. Februar 19260 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemäß 8 2 6. Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Innungsbezirks Eisenach für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1447 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen⸗ straße 83, zu richten.

Verlin, den 10. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

von den k einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er—

verband, der Angestellten Rostock, dem Landesverband gemischt— Verband Mecklenburgischer Handelsvereine e. V. am 7. Januar

Erklärungen zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten wird für diese mit Ausnahme Schreibwarenhandlungen , ordnung vom 23. Dezember 191

für das Gebiet der Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz für allgemein verbindlich erklärt. Ausdehnung auf Lehensmittelgeschäfte, Papier- und Schreib⸗ warenhandlungen bleibt vorbehalten. Die allgemeine Verbind⸗ . beginnt mit dem 1. April 1920. Die Bestimmung es Verhindlichkeitserklärung nicht berührt. streckt sich auch nicht auf die Angestellten im Bankgewerbe.

arheitsministerium, Berlin NW. , , 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Bekanntmachung.

Die Vereinigung der Schneidermeisterinnen, der Interessenverband der Textilwarenhändler Bern— urg, der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Ortsgruppe Bern— rg. die Vereinigung der S , . (Weißnähbranche) und die Vereinigung der Putz⸗ machermeisterinnen haben beantragt, den zwischen dem Interessenverband der Ter tilwarenhändker der Stadt Bernburg und dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Filiale Bernburg, sowie der Vereinigung der Schneidermeisterinnen der Stadt Bernburg am 25. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und . für die Arbeitnehmer im Schneidergewerbe gemäß §z 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Bernburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1789 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisenstraße 35, zu richten.

Berlin, den 10. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. Mi Dr. Bu sfe.

Bekanntmachung.

Unter dem 23. Juni 1920 ist auf Blatt 1227 des Tarif⸗ registers eingetragen worden?;

Der zwischen der Bezirksgruppe Karlsruhe des Verbandes bad. Gartenbaubetriebe, der Vereinigung der Friedhofsgärtner Tarlsruhe e. V. und dem Verbande der Gärtner und Gärtnerei⸗ arbeiter, Verwaltungsstelle Karlsruhe, am 23. März 1920 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in Gartenbhaubetrieben gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 456) sür das Gebiet der Amtsbezirke Karlsruhe und Ettlingen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministeriun, Berlin NW. 6, Lutsenstraße 33,34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der rossen verlangen.

Berlin, den 23. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

e n ileeᷣe

Unter dem 23. Juni 1920 ist auf Blatt 290 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingeträgen worden:

Die mit Wirkung vom 1. November 1919 ausgesprochene allgemeine Verbindlichkeit des zwischen dem Gewerk schaftßbund e fie r ni ger Angestelltenverbände, Ortsausschnß Parchim i. M., dem Handelsverein zu Parchim i. M., dem Kanfmännischen Berein von 15858, Bez. Parchim, dem Peutsch= nativnalen , r,, im, und dem Verband der weiblichen Handels⸗ und Büroar ten, Ortsgruppe Parchim, am 7. August 1919 abgeschlossenen Tarif vertrags eingetragen unterm 8. Dezember 1919 auf Blatt 230 des Tarifregisters (Nr. 289 des „Deutschen Neichs⸗

zeigers“ vom 17. Dezember 1919) zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Groß⸗l und Kleinhandel . das Gebiet der Stadt Parchim i. M. wird mit dem Ablauf des Tarifvertrags auf gehoben.

Der , J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits—⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden . werden.

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 23. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 23. Juni 1920 ist auf Blatt 1226 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Geschäftsstelle Rostock i. M., dem Gewerkschaftsbund kaufmänni⸗ scher Angestelltenverbände, Geschäftsstelle Rostock, dem Zentral⸗

gewerblicher Arbeitgeherverbände beider Mecklenburg und dem 1920 abgeschlossene Tarifvertrag nebst protokollarischen der in Lebensmittelgeschäften und Papier- und emäß § 2 der Ver⸗ 8 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)

Ihre

1LAbs. 1 Satz 2 und Abs. 2 werden durch die allgemeine Die Verbindlichkeit er⸗

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs—

Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

Berlin, den 23. Juni 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 23. Juni 1920 ist auf Blatt 1230 des Tarif— registers eingetragen worden: . J

Der zwischen dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verw. Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Chemnitz, und der Konditor⸗Kreis⸗Zwangsinnung Chemnitz abgeschlossene, am 21. Februar 1920 in Kraft getreiene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Konditor⸗ gewerbe wird für den genannten Berufskreis gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Chemnitz allgemein verbindlich erklärt. Die allgemein indlichfei beginnt mit dem 1. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

.

Das Tarifregister und die Registerakten können im NReichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 35/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Er⸗ stattung der 3 verlangen.

Berlin, den 23. Juni 1920.

Der Registerführer.

Pfeiffer.

= . .

Bekanntmachung.

Unter dem 24. Juni 1920 ist auf Blatt 15 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband Deutscher Gartenbaubetriebe, Ortsgruppe Frankfurt a. Oder, dem Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, Verwaltung Frankfurt a. Oder, und dem , (nationalen) Gärtnerverband, Ortsgruppe Frankfurt a. zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Gärtnerei= gewerbe (für Betriebe, die Gemüse und gärsnerische Produkte erzeugen) gemäß 3 2 der Verordnung vom 23

Frankfurt a. Oder für allgemein verbindlich erklärt.

Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 4. Oktober 1919 außer Krast. Der Neichsarbeits minister. J. AU.: Wulff. Das

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und AÄrbeitnehmer, für die der Tarifverirag infolge

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen. ö Berlin, den 24. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 24. Juni 1920 ist auf Blatt 1233 registers eingetragen worden: ; . Der zwischen der Bayerischen Staatssorstverwaltung, dem

des Tarif⸗

geschlofsene Tarifvertrag nebst Zusatzvertrag vom 12. März

genannten Berufskreis gemäß z 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Bayern rechts des Rheins für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem

15. Mai 1920. Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichs— arbeitsministerium Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Preußen.

Ver ordnung, betreffend die Ausübung der regelmäßigen gesund— heitspolizeilichen Aufsicht über die Kranke nanstalten des Johanniterordens.

Vom 9. Juni 1920.

Die Ausnahmestellung, welche die Krankenanstgllen des Johanniterordens hinsichtlich ihrer regelmäßigen gesundheitsz⸗

polizeilichen Beaufsichtigung nach der Kabinettsorder vom 15. Januar 1869 einnehmen, wird hierdurch aufgehoben. Berlin, den 9. Juni 1920. Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald. Severing. Lüdemann.

Finanzministerium.

Mit Beziehung auf die Rundverfügung vom 22. Januar 1915 Min. Bl. f. d. i. B. S. 47 weisen wir ergebenst darauf hin, daß der Beschluß des Staatsministeriums vom 8. Januar 1915 (Gesetzsamml. S. 3),

nach welchem der Begriff der nahegelegenen Orte im Sinne des 8 9 des Gesetzes, betreffend die Reisekosten der Staatsbeamten, vom 26. Juli 1910 (Gesetzsamml. S. 150) und der allgemeinen Verfügung des Staats⸗ ministeriums vom 13. Oktober 1911 (Gesetzsamml. S. 2153) dadurch nicht berührt wird, daß durch die zeit— weilige Fahrplanänderung während des Krieges die achtmalige fahrplanmäßige Verbindung nicht mehr

——

besteht,

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

Ober, am 6. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird

m 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des ,, Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Tarifregister und die Negisterakten können im Neichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, , , 33/34, Zimmer 161, während

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

aer enn Waldbesitzerverband, dem Deutschen Landarbeiter⸗ verband, Gau 4, und dem Zentralverband der Forst⸗ Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands am 15. Juli 1919 ab⸗

1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den staatlichen und nichtstaatlichen Forstbetrieben wird für den,

.

Kapital zi

sinanzminister.

Wolffram.

9 34 An die en s , , 7 in Der bi ahnobersekretär Kaul ist zum Mini⸗ 9 . ** * 1943 . n K , 1331 . ** steridklsel reid del m preußischen Finanz ntsterium ernannt worden

it nrn SSG BI1 68 4 / 5h ö? Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bei der heute össentli n Gegenwart eines Notars be⸗

1.* . n,, 57 28461 55330 wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen

rie Lit. B und

it. O 1. und 2. Emissign er kischen Eisenbahngeferlschaft sind die in b Beilage zur heutigen Ausgabe des „Reichs⸗ und eichneten Nummern gezogen worden. Sie werden ; itzern zum 1. Januar 1921 mit der Auffe g gel zt, die in den ausgelosten Nummern ver—

schriebenen Kapitalb vom 3. Januar 1921 ab und Rückgabe der Obligationen bei der Staats⸗ asse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu . a) mit den Hbligationen HI. Serie die Zinsscheine Reihe VII Nr. 9 bis 29 nebst Erneuerungsscheinen, b) mit den Ohligationen HI. Serie Lit. B die scheine Reihe VI Nr. 18 bis 20 nebst Erneuerungsscheinen, 23 6 IL.

gegen Quittung schuldentilgung erheben. D

II. Serie J. und

Die Einlösung

11

kassen und in Frankfurt a. M. bei der Krelskasse IL; die Wertpapiere können schon vom 1. Dezember 1920 ab einer dieser Kassen eingereicht werden, die sie der Staatsschulhen— iilgungskasse zu sung vorzulegen und nach erfolgter Fest⸗

stellung die Auszahlung vom 3. Januar 1921 ab zu be⸗

der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom n. Mit dem Ablauf des 31. De⸗

hört die Verzinsung der verlosten Obli⸗ gatio nen guf.

zember d. J

Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, auf der Beilage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen wieder⸗ holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat, imd daß jeder Auspruch aus ihnen erlischt, wenn fie i0 Jahre lang alljährlich elnmal öffentlich aufgerufen und dessenungeachte! nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten . Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden.

Vorbrucke zu den Quittungen werden von saͤmtlichen oben⸗ genannten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Die Einlösung der Obligationen hat nach den Vorschriften der 88 1 bis 3 der Verordnung über Maßnahmen gegen die

Kapilalflucht vom 24. Oktober 1919 (RGBl. S. 1820) zu er— folgen. Nichthankiertz haben daher den Wertpapieren ein vom

Finanzamt bestätigtes Stückeverzeichnis (5 3 der Verordnung) beizufügen. Berlin, den 8. Juli 1920. Hauptverwaltung der Staatsschulden.

u st izministeriLum. ,,, Der Kammergerichtsrat Schlüter ist infolge seiner Er—

nennung zum Ministerialrat im w n n für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung aus dem Justizdienste geschieden.

Der Amtsgerichts rat Dr. Hermann Schmidt in Berlin—

Lichtenberg ist zum Kammergerichtsrat ernannt. Dem Amtsgerichtsrat Dr. Rech in Rheinbach ist die nachgesuchte Dienstentlassung erteilt. .

Versetzt sind: die Amisgerichtsräte Würtz in Oderherg nach Alt Lanbsberg, Nigmann in Alt Landsberg nach Qder— berg, Pflug in Frankfurt a. O. nach Burgdorf, Dr. Klein in Münstermaifeld nach Rheinbach, der Landgerichtsrat Siebe aus Bromberg als Amtsgerichtsrat nach Halherstadt,

Zum Landgerichtsrat ist ernannt: der Landrichter Held Schneidemühl. .

Zu Amtsgerichts räten sind ernannt: die Amtsrichter Graw in Buxtehude, Oskar Seebohm in Hoya, Heinrich. W erner in Lüchow, Dr. Capelle in Hattingen, Nicolai in Barten, der Amtsrichter a. D. Brus ki in Wormditt.

Folgenden Staggtsanwaltschaftsräten bei den Oberlandes— gerichlen ist eine Stelle der Gruppe 11 der Anlage J zum B. D. E. G. mit der Verpflichtung zur Führung der Amtsbezeichmmg „Erster Staatsanwalt“ übertragen: Bergmann, Göbel, Kaempffer, Keffka, Lammers, Langen, Dr. Matz, Vogt, Walter bei der Oberstgatsanwaltschaft des Kammer⸗ gerichts, Boldt, Danckwortt, Klingsporn, Lachmann in Breslau, Keller in Celle, Schenck in Düsseldorf, Lemkes in Frankfurt a. M., Dr. Stelling und Dr. Thiel in Hamm, Zip pel in Königsberg i. Pr., Begrich in Marienwerder, von Egidy in Naumburg a. S., Dr, Wie hen in Stettin.

Der Staatsanwaltschaftsrat Ro senb aum in Essen ist an die Amtsanwalischaft daselbst versetzt.

Zu Staatzäanwaltschaftsräten sind ernannt: der Stagats⸗ anwalt Dr. Walther Jacoby und die Gerichtsassessoren Hauptvogel, Erich Schumacher und Dr. Was mund bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts L in Berlin, der Gerichtsaffefsor Dr. Dominick bei der Stgatsanwaltschaft des Landgerichts N in Berlin, der Staatsanwalt Late gahn sowie der Gerichtsaffeffor Parrisius hei der Staatzanwaltschaft des Landgerichtf‚ II in Berlin, der Gerichtzassessor Alfred König, in Cotlhus, die Stoglsghwälte Dr; Nehanneg Kretschmer Witte in Dortmund, Dr. Höfken

in

und Kurt Oü6

und Dr. Edgar Schmidt in Essen, Dr. Kroener in Hagen

i. W., Kyser in Stolp. Der Amtssitz ist angewiesen: den Notaren Dr. Kummert

aus Berlin Friedenau in Berlin⸗Schöneberg, Justizrgt Schlee

aus Thorn in Berlin-Tempelhof, Justizrat Eugen Wolff aus

in Ortelsburg, der frühere Rechtsanwalt

er; ts zu

Berlin in demjenigen Teile der Stadt Charlottenburg, der zum Bezirke des Amtsgerichts Charlyttenhurg gehört, Lange aus Zempelburg in Schweidnitz, Gatterer aus Lilienthal in Syke, Justizrat Goerigk Strasburg (Westpr.) in Heilsberg, Boege aus Culmsee in Ortelsburg,

Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Dr. Bruno Meyer in Eberswalde, Dr. Paul Wieland in Luckenwalde, Richard Müller und Dr. Willt Sommer in Pritzwalk, Bruno Hahitzky in Wittenber istizrat Fritz von Hillner, Wilhelm Bellers, Dr. 8 in Görlitz, Karl Jaco bso

i . Ja Allendorf a. W., Johannes Muth in Harburg und Clemens gerichtsbezirk Harburg), Just

Thomas in Wilhelmsburg (Amts⸗ (Amisgerichtsbezirk Kirchen), Dr.

Josef Hohmann in Rheine,

Heinrich Eh lers, Alexander

Paul I Hans Macht, Otto 1

UAUus

ichmitz in Lüdinghausen, Barandon, Dr. Karl Hansohm, Martens, Edblaf

Hermann Rathje, Wilhelm Spiegel, Kiel, Josef Schmitz

zessen n * ,,,, . 1 z Müllenhoff, Dr. Hans Poepperlin

2 . r 2 . Emil Schütt,

Naul

6 27 . . r enn smt s nnn In der Liste der Rechtsanwäl

le sind gelöscht: die Rechts⸗ Dt

—chmi Schmidt

6

anwälte Dr. August

6

y Br.

furt a. M.,

Landgericht in Düsseldorf, gericht und dem Landgericht dem Amtsgericht in Span in Lilienthal, Dr. So nn a. M., Dr. Klein sorge bei dem Amtsgericht i Schmitz bei dem Amtsgericht in Mayen, Dr. Eckstorff dem Amtsgericht in Wittenberg.

Mit der Löschung .

Dr. in

Abildstedt bei dem Amts⸗ Flensburg, Dr. Micha eli bei

zgericht in Frankfurt

. 8

el

es r. Ecksto r ff in

, 43 6 Rechtsanwalts D

Wittenberg in der Rechtsanwaltsliste ist auch sein Amt als Notar erloschen. In die Liste der

Rechtsanwälte sind eingetragen: der Dr. Hüssen von der Staatsanwalt— in Berlin bei dem Amtsgericht und

Kammergericht, Dr. Schuene⸗

Schlee aus Thorn bei dem Amtsgerichte Berlin-Tempelhof, Gatter er aus Lilienthal Syke, Justizrat Goerigk aus Strasburg (Westpr.) bei dem Amts— gericht in Heilsberg, Boeëge aus Gulmsee bei dem Amtsgericht f t Dr. Mewaldt bei dem Lanbgericht J in Berlin, die Gerichtsassessoren Walter Friedländer bei dem Landgericht J in Berlin, Dr. Walter Ulrich bei dem Landgericht 11 in Berlin, Jarosch bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Magdeburg, Karl Jacoby bei dem Amtsgericht in Traben⸗Trarbach, die früheren Gerichts⸗ assessoren Georg Goldstein bei dem Amtsgericht und dem Lanbgericht in Hannover, Dr. Otto Markus bei dem Amis⸗ gericht und dem Landgericht in Düsseldorf, Dr. Kau bes bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in M. Gladbach, Dr. Felix Wunderlich bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Stettin.

Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Referendare Kollm, Frehland, Dr. Hans Fricke, Josef Buschmann,

8j ver

Dr. Bromberg, Dr. Salinger, Schwercke im Bezirke des Kammergerichts,

Schultzik, Dr. Lube, Or. Man Reimann, Dr. Kurt Meyer, Dr. Jogke im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Breslau, Dotzauer im Bezirke des

Oberlandesgerichts Cassel Bruns Fau st, Walter Reichelt im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Celle,

Dr. Rinne im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Düsseldorf, Dr. Kurt Albrecht, Dr. Beuß im Bezirke des Oberlandes⸗ *r a. M., Max Mendel, Oberwinter, keffing, Josef Busch im Bezirke des ,,, zu Hamm, Helmut Schneider, Simmes, Kück, Utsch im Bezirke des Oberlandesgerichts z Köln, Dr, Friedrich Faß, William Boettcher im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Königsberg i. Pr, Grunick im Bezirke des Qberlandesgerichts zu Naumburg a. S., Friedrich Dahm im Bezirke des Ober⸗ landesgerichts zu Stettin. ; (

Aus dem Justizdienste sind geschieden: die Gerichtsassessoren Schlitt infolge seiner Ernennung zum Landrat des Landkreises Wiesbaden, Dr. Walter Gleim und Kloeber infolge ihrer Uebernahme in die ,,,, als Finanzamtmãänner, Albert Poensgen infolge seiner Uebernahme in die Reichs⸗ sinanzverwaltung unter Ernennung zum Regierungsrat, Rösener infolge seiner Uebernahme in die Reichsfinanzver⸗ waltung unter Ernemnung zum Regierung n, ra schoß, Dr. Eller und Karl Schneider infolge ihrer Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zu Re⸗

ierungsassessoren.

. en rl assessoren Dr. Basten, Dr. Gotthard Berndt, Bokies, Heinrich Brand, Castringius, Dr. Claes, Falck, Fels, Ernst Fiedler, Houdinet,

Walter Kleine, Dr. Friedrich Meffert, Paul Mundt, Dr. Prat je, Raestrup, Saal, Gustav Schönfelder, Dr. Schwering, von Unwerth, Ernst Voigt ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen a. und Forsten. . Bekanntmachung.

Im Anschluß an die Bekanntmachung vom. 1. Oktober 1919 (Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 224 und Ministerialblatt der landwirtschaftlichen Verwaltung für 1919 S. 305). Auf

Grund des 5 5 des Gesetzes über Landeskulturbehörden vom

3. Juni 1915 (Gesetzsamml. S. 1601) ist die Verwaltung des Kulluramts Goldap, umfassend die Kreise Goldap, Stallu⸗ pönen und Oletzko, von dem Kulturamt Insterburg abge⸗ trennt und für diese . ein selbständiges Kulturamt errichtet worden. Sitz des neu errichteten Kulturamts ist einstweilen Gumbinnen.

Berlin, den 25. Juni 1920.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A. Arti eu

Die Oberförsterstelle Friedrichsfelde im Regierungs⸗

bezirk Allenstein ist zum 1. Oktober 1920 und Eisleben im

Regierungsbezirk Merseburg ist zum 1. November 1920 zu.

besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 10. August eingehen.

bei dem Oberlandesgericht in Köln, Dr. Fritz Oppenheimer bei dem Landgericht in Frank⸗

Alwin Glätzner

arztes für die Kreise Greif—

6. eee. 8 (Stadt), Franzburg und Er

Ministerium für vohlfahrt Der Kreistzassistenzarzt Dr. in Berlin ist zum

Kreisarzt in Greifswald ernannt Dem außerordentlichen Professor

Dr. Nippe in Greifswald sind die G

fswald (Stadt und Land), Stralsund

11 . 392 übertragen worden. 9

immen Aus führungs vorschrift üher das Verfahren vor den E Einlegung von Beschwerden Gemeindebehörden gemä gesetzes vom 11. Mai 1920 (Rei

Cn 1c CxISf; 199 Funn 20.

ö 16 Vom 3.

Auf Grund dess Artikel 4h des Neichsgesetzes vom 11. Mai 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 949 ff.) bestin über das Ver⸗ fahren vor dem

or Einigungsamte bei e gegen Verfügungen der Gemeindeh— 1. Die Beschwerde ist gemäß Art 11. Mai 1970 nur gege getroffenen

der

Beschwerdsn

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9

griff) unmittel Räume, ĩ steht dem 3 ist, oder nich Beschwerde nicht zu

3. Gegenstand der

zar Betroffenen

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Try J 56 . NR 85 . Frage, ob die Be rde ahzunr

Zwangsmietvertrag f setzen fügungsherechtigten mve sorgen ist.

4. Nicht zu prüfen ist von dem Einigungsamte eit und Zweckmäßigkeit derienigen allgemeinen auf

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5. Die Beschwerde ist bi telle die die Verfügung erl ngsamt, Gemeindevorsteher Geme eister, Amt⸗

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Recht, die angegriffen

das Einigungsamt zur

6. Wenn die angegriffene Verfügt Be⸗ hörde, die sie erlassen ein⸗ wesen nicht ausgesetzt der Beschwerde keine auf der Durchführung der Verfü des Reichsgesetzes vom 11. Mar Be⸗ schwerde an das Einie .

Gegen die polize maßnahmen bleiben viel⸗

zwan mehr die bisherigen Rechtsmittel gegeben. Durch das Beschwerdeberfahren nach Artikel 4h des Reichs—⸗ gesetzes vom 11. Mai 1929 sind die Befugnisse der Kom⸗ munalaufsichtsbehßrde, wie sie in 5 7 und 2 des Zuständig⸗ keitsgesetzes vom 1. August 1833 (Gesetzsamml. S. 237) abgegrenzt sind, nicht beseitigt worben. Die Kommunal⸗ aufsichtsbehörden sind daher innerhalb des Rahmens der ihnen

gesetzlich zustehenden Befugnisse jederzeit einzugreifen be—⸗ rechtigt; in das Verfahren bei Festsetzung eines Zwangts—

mietvertrags jedoch nur so lange, als das Einigungsamt den Zwangsmietvertrag noch nicht i ef hat.

8. Auf das Verfahren findet die Anordnung des Reichskanzlers für das Verfahren vor den Einigungsämtern vom 23. Sep— tember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1146) Anwendung.

Berlin, den 3. Juli 1920. Der Minister für Volkswohlfahrt. Ste gerwald.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst J und Kn een chat s ö

Der bisherige außerordentliche Professor in der Juristischen Fakultät der Universität in Königsberg Dr. Tesar ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät und

der ordentliche Professor an der Universität in Fran urt a. M. Dr. Giese in m. a. M. zum Konsistorialrat und Mitgliede des Evangelischen Konsistoriums daselbst im Nebenamt ernannt worden.

Bekanntmachung.

66 Vorschrift des Gesetzes vom 10, April 1872 (Gesetz⸗ samml. S. 85) ist bekannt gemacht: Der Erlaß der e n Staatsregierung om 9. April 1920, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Kommunale Kraftwerk Oppeln, Aktiengesellschaft in Neisse, . 1. die Anlagen zur Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes innerhalb der Kreise Falkenberg, Grottkau, Nessse Stadt und Land, Neustadt im Regierungsbezirk Oppeln sowie der Kreise Münsterberg und Namslau im Regierungsbezirk Breslau, 2. die Herstellun

der Zuführungsleitung von der Uebergabestelle in Heidersdo . ö

bis zur Kreisgrenze . n Nr. ; aus⸗

durch die Amtsblätter der Regierung in Oppe gegeben am 8. Mai 1920, und der Regierung in Breslau Nr. 19 S. 137, ausgegeben am 8. Mai 1920.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Der , des Auswärtigen Dr. Simons begab sich vorgestern nach der Rückkehr von Spaa vom Bahnhof aus um Herrn Reich spräsidenten zum Vortrag. Später sprach der Vizepräsident des hic h en ift fun Justizminister Dr.

Heinze bei dem Reichspräsidenten vor.

„Das Kabinett trat vorgestern nachmittag zu einer Sitzung zusammen, an der die aus Spaa zurückgekehrten