1920 / 159 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel I. 8 Die Verordnung über die Preise für Margarine vom ö

tener Lotz Meich Cet S-11Ch aud die Belenntnadur fember i eeichs Gesetzbl. S. Tiss) und die Vetanntmachung über die Preise für Margarine vom 27. März 1920 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 67) treten außer Kraft.

Artikel II.

Die Bekanntmachung über Rohfette vom 16. März 1916 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 166) und die Bekanntmachung über, die Roh⸗ fettüberndhmepreise vam 4. März 1920 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. Hö) treten außer Kraft.

Artikel ITV.

Diese Verordnung tritt am 1. August 1920 in Kraft.

Berlin, den 19. Juli 1920.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Dr. Hermes.

Bekanntmachung.

Der landwirtschaftliche Verein des Altenlandes ats Vertreter der Arbeitgeber und der Deutsche Landarhbeiterverband, Kreisgruppe Jork, haben durch den Regierungspräsidenten in Stade beantragt, an Stelle des aligemein verbindlichen Tarifvertrages vom 24. April 1919 den zwischen ihnen am 3. Mai 19290 abgeschlossenen . zur Regelung der Lohn- und Arbeilsbedingungen der Lanb⸗ arbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 Neichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Jork kür allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli Io20 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 93 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 83, zu richten.

Berlin, den 9. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. . Der Arbeitgeberverband des Leipziger Groß— handels E. V. in Leipzig-Gohlis, Mar fre, 4, hat beantragt, die zwischen . dem Gewerk⸗ schaftsbund ö Angestelltenver bände und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten vereinbarten, vom 1. Juni 1920 ab gültigen Aenderungen zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 9. Dezember 1Hl9 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im . aus⸗ schließlich des Lebensmittelgroßhandels gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Leipzig gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und Hin unter Nummer VI. HR. 214 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 9. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Vereinigung der Schneidermeisterinnen, der Interessenverband der Textilwarenhändler Bern— burg, der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter aut fr Ortsverein Bern— burg, die Vereinigung der Schneidermeisterinnen (Weißnähbranche) und die Vereinigung der Putz⸗ machermeisterinnen haben beantragt, den ö. dem Interessenverband der Texti e er der Stadt Bernburg und dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands Filiale Bernburg sowie der Vereinghng der Putz⸗ machermeisterinnen am V. März 19230 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für die Arbeitnehmer in der Putzbranche gemäß sz 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Bernburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und 7 unter Nummer VI. R. 1788 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 10. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Ostpreußische Arbeitgeber verband .

6 Industrie und Gewerbe, Königsberg, der entral verband des ,. Großhandels, Orts⸗

gruppe Königsberg, der Verband der Königsberger Kleinhändler, Königsberg, der Gewerkschaftsbund kauf männischer Angestelltenverbände, n, , Königsberg, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsausschuß Königsberg, und der Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Königsberg, haben beantragt, den zwischen ihnen am 8. Juni 19239 r schlo fe! Nachtrag zum allgemein verbindlichen Tarif vertrage vom NV. Oktober 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der i Angestellten, ausschließlich der . der Elektrizitäts- und e , Königsberg Pr. A. j., der Betriebe der privaten Dich erungsunternehmungen, des Konsumvereins ö. Königsberg Pr. un . des Bankgewerbes und des Baugewerbeg, gemäß 8 3 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reschs⸗Resetzbl. S. 1456) für wis Gebiet der Stadt Königsberg J. Pr. für allgemein verbindlich zu erklären. .

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 61 an, das Reichsarbeitsministerlum, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 10. Juli 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

Kanzleiassisten Wiedewal

Bekanntmachung.

Unter dem 24. Juni 1920 ist auf Blatt 173 lfd. Nr. 3 des Tgrifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 10. Januar 1520 für die im Wäschereigewerbe beschäftigten gewerblichen Angestellten und Arbeiter in der Stadt⸗ und Amtshauptmann⸗ schaft Leipzig, eingetragen worden:

Der am 1. April 1920 von den bisherigen Vertrags⸗ parteien abgeschlossene Tarifnachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 19. Januar 1920 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin XW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 1 1, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, für die der Tarifertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 24. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 2. Juni 1920 ist auf Blatt 1127 lfd. Nr. J

des Tarifregisters eingetragen worden: Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags

vom 18. Nopember 1919 zur Regelung der Arbeitsverhältnisse

der technischen Betriebslelter und gewerblichen Arbeiter in Meiereibetrieben der Provinz les e r fen einschließlich des Kreises Herzogtum Lauenburg und des Fürstentums Lübeck wird im Rahmen der vom Demobilmachungskommissar in Schleswig im Schreiben vom 28. Januar 1920 1. A. 4. 215. Ang. 6 erteilten Ausnahmebewilligung auch auf 8 3 des genannten Tarifvertrages ausgedehnt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff

Das Tarifregister und die ,, können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin NW. 6, uisenstraße 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 24. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. . Auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. 9. I5 und der Bekanntmachung Les Heffischen Landezernährungsamts vom 5. 11. 19 wird dem Ludwig Kuhl, Sffenbach g. M., Bismarckstraße 103 wohnhaft, die

Erlaubnis zum . mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahru ngsz; und Futtermitteln, aller Art sewig rohen Natur—

erzengnissen, Heiz- und Leuchtst offen untersagt. Offenbach am Main, den 1. Juli 1920. Der Oberbürgermeister. Stadtwucheramt. Kappus, Beigeordneter.

Preus en.

Der Döllinger Bergbauge . n , Elsterwerda wird hiermit das Recht verliehen, die Parzellen Gemarkung Plessa im Kreise Liebenwerda, Kartenblatt 1 Nr. 452/83, 36, 37, 38, 40 und 43, soweit sie zur Fortsetzung des Bergwerksbetriebes des der Bergbaugesellschaft gehörigen , , Ada bei Döllingen im genannten Kreise erforderlich sind, auf Grund des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (Gesetzsammlung S. I) im Wege der Enteignung g erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Berlin, den 8. Juli 1920. Im Namen der e, n Staatsregierung. Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. A.: Vo e Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Kirschstein.

Der Minister des Innern. J. A.: Dr. Meister.

für die Preußische Gesetz⸗ uli 1920 ab für die zu diesem ezieher 4, 65 „.

Der Bezugspreis samm lung beträgt vom 1. Zeitpunkte neu hinzutretenden

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Ministerium 1 Handel und Gewerbe ist der von der Geologischen Landes⸗ anstalt in Berlin zum Ministerialkanzleisekretär ernannt worben.

Bei dem Berggewerbegericht in Dortmund sind unter Er— nennung zu Stellvertretern des Vorsitzenden der Bergrat Oberschulte in Witten zugleich mit dem Vorsitz der Kammer Witten sowie der Bergrat Reimerdes in Dortmund zugleich mit dem Vorsitz und der Bergmeister Nolte in Dortmund jugliich mit dem stellvertretenden Vorsitz der Kammer Dort— mund J des Gerichts betraut worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

. und .

Der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats, Wirk⸗ liche Geheime Oberkonsistorialrat B. Moeller ist zum Vor— f enden des Kuratoriums der Evangelischen Jerusalems— tiftung und

der Geheime Regierungsrat und vortragende Rat im Ministerium für . Kunst und Volksbildung, Dr. Waeßoldt, zum Honorarprofessor in der Philosophischen . der Friedrich ⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin ernannt worden. .

Die Wahl des Realschuldirektors Hehr in Weidenau zum Studiendirektor bei der Bberrealschule i. E. daselbst ist durch die preußische Staatsregierung bestätigt worden.

m Namen der preußischen Staatsregierung ist die Wahl des Sberlehrers Elsässer an dem , in Schönebeck zum Direktor dieser Anstalt bestätigt worden.

Bekanntmachung. . Dem Kaufmann n 277, ift im Rechtsmittelwege die Wie er au fahne gd es ke . . 3. ö. Tgb. Nr. St. 536 W. 9. 20 . H. A. Nr. 123) Amtsblatt Stück 23, u n te ragten Handels mil Gegensfänden des täglichen Bedarfs wieder gestattet worden.

Berlin O. 27, den 12. Juli 1920. . Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. A.: Hüls berg.

Bekanntmachung. 5

Dem Schankwirt William Müller, Berl in⸗ gor nb er, Bozener Straße 3. wohnhaft, Habe ich die KWieederaufnahme des durch Verfügung vom 2. Dezember 1919 NR. M. Nr. 281 für 1919), Amtsblatt. Stück 50, unter sagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des 52 Abs. 2 der Bundesratsberordnung vom 23. September 1915 öl. S. 663) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet sowie die dingliche 9 mh für seinen Schank⸗ betrieb, Aschaffenburger Straße 17 (Austernmüller), aufgehoben.

Berlin, den 14. Juli 1920.

Der Poltzeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

Bekanntmachung. . Wir heben unsere Anordnung, vom 17. April , ö der Witwe Glisabeth Sinnemann, Soest, Ulricher Straße 62, den Bäckereibetrieb ge⸗ schlofsfen haben, hiermit a uf. Soest, den 17. Juli 1920.

Die Polizeibehörde. Dr. Lipphardt.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsberordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGBl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Handelsministers vom 2. September 1915, habe ich dem Handelsmann Albert Wuthe in Sperenberg durch Verfügung vom heutigen Tage den andel mit Gegen⸗ ständen des tägkichen Bedarfs und des Kräegs⸗ bedarfs, insbefondere mit Vieh, sowie jede mittelbare oder un⸗ mittelbare Beteilsigung an einem solchen Handel wegen Unzu⸗ verläffigkeit bis auf weiteres untersagt. Eine Uebertretung dieses Verbotes ist strafbar.

Berlin, den 15. Juli 1920.

Der Landrat des Kreises Teltow. J. V.: Freiherr vo n Rheinbaben.

Bekanntmachung.

Dem Schankwirt Lorenz Neiter, geboren am

J. Juli 15867 in München, wohnhaft in Frank fart a, M., Kronprinzenstraße 16, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Hande mit Gegenständen des täglichen Bedarfs,; nsbesondere Rahrungs⸗ und Futtermitteln, aller Art, ferner rohen Natzurerzeugnissen, Heiz und Leuchtstoffen sgwie jegliche mittelhare oder unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in

bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt und das S ank⸗

lokal geschlossen. Frankfurt a. M., den 14. Juli 1920. Der Polizeiptäsident.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsberordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuperläfsiger Personen vom Handel wird de m Wienand l ef! Brikett shändler, Köln-Sülz, Negidiusstr. 20, der Hande l mit sämtlichen Brenn st of fen, inbesondere mit Braunkohlenbriketts, Steinkohlen und Koks eder Art, untersagt. Die durch das Verfahren entstandenen baren Aus⸗ lagen, inshefondere die durch die Vert entlichung der Handelsunter⸗ fagung entstandenen Kosten, sind von Kleesch zu tragen.

Köln, den 6. Juli 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billste in.

Ehrler.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni I191z (RGBl. S. 581) und den dazu ergangenen Ausführungs⸗ bestimmungen vom k 1916 ist dem Händler Fosef Marr in Mellrich, Kreis Lipp stadt, die nach den eingangs erwähnten Bestimmungen erteilte Erlaubnis zum Betriebe des Handels mit Lebens-, Futter⸗ und Dünge⸗ mitteln wegen Unzuverlässigkeit entzogen worden.

Lippstadt, den 7. Juli 1920.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Freiherr Naitz von Frentz.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 1 der Verordnung des Bundesrgts vom 23. Seytember 1915 über die Fernhaltung unzuverlssiger Personen vom Handel ist dem Schlachter Wikhe lm Thunlesen in

h Lüneburg der Handel mit Fleisch und F kei c lar

aller Art untersagt worden. Lüneburg, den 10. Juli 1920.

Die Polizeidirektion. Meyer.

Die von heute ab zur Ausgabe w, Nr. 30 der Preußischen G eretz sa mmlung enthält unter

Nr. 11 918 ein Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes, be⸗ treffend die vorläufige Regelung des Staatshaushalts für das Rechnungsjahr 1930, vom 6. Mai 1920 (Gesetzsamml. S. 159), vom 24. Juni 1920, unter

Nr. 11 919 eine Verordnung, betreffend die Ausübung der re ih gen e,, hen Aufsicht über die Kranken— anstalten des 8 hanniterordens, vom 9. Juni 19209, unter

Nr. 11 936 den Vertrag zwischen Preußen und Oldenburg über die Abänderung des Staatsvertrags vom 20. August 1876, betreffend den Anschluß des Fürstentums Birkenseld an den Bezirk des Landgerichts zu Sagrbrücken und des Oberlandes⸗ gerichts zu Köln, vom 18. 25. Februar 19290 und unter

Nr. 11 921 die Ausführungsvorschriften über das Verfahren vor den Einigungsämtern bei Einlegung von Beschwerden gegen Verfügungen der Gemeindebehörden gemäß Artikel 4b des Reichsgesetzes vom 11. Mai 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 949 ff.), vom 3. Juli 1920.

Berlin, den 17. Juli 1920.

Gesetzsammlungsamt. Krü er.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Das Reichskabinett hat gestern nachmittag laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in Gegenwart des Herrn Reichspräsidenten die Berichte des Ministers des Auswärtigen, des Reichswirtschaftsministers und des Reichs ernährungsministers über die auf die wirtschaftlichen Fragen bezüglichen Beschlüsse von Spaa entgegengenommen. r diese Berichte schloß sich eine mehrstündige eingehende Aus⸗ sprache an.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für innere Verwaltung und für Rechtspflege sowie der Ausschuß für innere Verwaltung hielten heute Sitz ngen.

Beim Direktorium des Wirtschaftsrats traf gestern, wie

„Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, eine Verordnung ber Saar— regierung ein, durch welche der am 14. Februar 1920 durch Verfügung des Generals Wirbel eingesetze Wirtschaftsrat für das Saargebiet aufgelöst wird. Die beim Wirt⸗ schaftsrat vorhandenen Mittel seien der Landeshauptkasse zu

überweisen. Die „Saarbrücker Landeszeitung“ bemerkt . eit überaus segensreich gewirkt, er war das einzige Sprachrohr der Be⸗

Der Wirtschaftsrat hat in den 5 Monaten seiner Tätig völkerung, eine Art wirtschaftsparlamentarische Vertretung. Die Nachricht wird nicht verfehlen, in weiteren Kreisen der Oeffentlichkeit das größte Aufsehen hervorzurufen, um so mehr, als einstweilen nicht bekannt ist, aus welchem Grunde die Auflösung erfolgte.

Die durch das Reichglichtspielgesetz vom 12. Mai 1920 geschaffene Fil moberprüfstelle ist nunmehr errichtet worden. Sie untersteht dem Reichsministerium des Innern und hat ihre

Diensträume in diesem Ministerium, Berlin NW. 40 (Am

Königsplatz 6). Mit der kommissarischen Leitung dieser Stelle ist der Schriftsteller Carl Bulcke beauftragt worden, der aus seiner Tätigkeit als Staatsanwalt ausscheidet. .

Preußen.

Der preußische Minister für Handel und Gewerbe und der Reichtzminister der Finanzen haben am 18. Juni d. J. die

nachstehende Verordnung über Lohnausfallvergütung li die Arbeitnehmerbeisitzer an Sitzungstagen erlassen: i Mitteilung des Herrn Reichsarbeitsministers ist die Frage, betreffend Besoldung der Beisitzer der Schlichtungsausschüsse, in dem Gesetzentwurf einer Schlichtungsordnung, der seiner Fertigstellung entgegengeht, neu geregelt worden. Bis zum Inkrafttreten der Schlichtungsordnung muß es bei den bisherigen Bestimmungen über die Vergütung der Beisitzer in den Schlichtungsausschüssen . Be⸗ wenden behalten. Jedoch will ich mich zur Vermeidung von 4 damit einverstanden erklären, daß den Beisitzern beim Nach⸗ weis des Aus falles eines das zuständige Tagegeld übersteigenden Arbeitsverdienstes der Mehrbetrag aus Reichsmitteln erstattet wird. Soweit die Be— schäftigung des Beisitzers nicht gegen festen Tagelohn erfolgt, wird der Nachweis des zu Grunde zu legenden durchschuittlichen Tages⸗ verdienstes aus der letzten Lohnabtechnung zu entnehmen sein.

Im Anschluß an obige Verordnung ist nach Rücksprache mit dem Herrn Oberpräsidenten als Demobilmachungskommissar für Groß Berlin von den Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmer— beisitzern des Schlichtungsausschusses Groß Berlin in der

6. Sitzung der Wer Kommission vom 39. Juni 1920 be⸗

schlossen worden, die Feststellung der tatsächlich versäumten Arbeitsstunden und des Lohn⸗ oder Gehaltsgusfglles der Arbeitnehmerbeisitzer dem Schlichtungsausschuß Groß Berlin zu überlassen. .

Darauf hat der Schlichtungsausschuß Groß Berlin 1 dem 15. Juli d. J. folgende Bekanntmachung er— assen: .

Die Herren Arbeitgeber im Bereiche des Schlichtungs—⸗ ausschusses Groß Berlin werden gebeten, den in ihren Betrieben . schäftigten Arbeitern und Angestellten, die als Beisitzer für, den Schlichtungsausschuß Groß Berlin verpflichtet sind, auf der Rückseite der Beisitzerladung

1. die übliche Arbeitszeit,

2. den durchschnittlichen Stundenverdienst

zu bescheinigen.

Die Herren Arbeitnehmerbeisitzer werden aufgefordert,

sich rechtzeitig nach Erhalt einer Ladung wegen obiger Angaben mit dem Arbeitgeber sofort in Verbindung zu setzen.

Die Herren Voxsitzenden der einzelnen Spruchkammern werden gebeten, die Höhe des Verdienstausfalles den solchen erleidenden Arbeitnehmerbeisitzern zu bescheinigen.

Sachsen. Die Volkskammer hat in ihrer gestrigen Sitzung einen Antrag auf Erlaß eines Verbots jeglichen Lotteriespiels gegen die Stimmen der Rechten angenommen.

Oesterreich.

Nach einer der steierischen Landesregierung zugegangenen Meldung haben etwa tausend Südslawen vorgestern nach—⸗ mittag Fréudenau und Abstall besetzt. Die Landesregierung ersuchte den Chef der ins e,, entsandten . Militärmission um Intervention, der auch sofort bei der Laibacher Regierung Vorstellungen erhob, jedoch ohne Erfolg. Auch das Freudenauer Schloß, in dem der englische Oberst Gosset wohnt, wurde von den Südslawen besetzt, die mehrere

Verhaftungen von Deutschen vornahmen. Die Landeg⸗ regzerung wandte sich mit einem scharfen Protest gegen die Besetzunß an die Laibacher Regierung und im Wege des

Wiener Staatsamts des Aeußern an die ( n . Entente⸗ tellen. Das Abstaller Becken gehört allerdings nach dem Wortlaut des Friedensvertrages den Südslawen, doch sind Grenzberichtigungen der bereits in Tätigkeit getretenen Grenz ommissionen vorbehalten. Radkersburg, Spielfel und die übrigen von den Südslawen besetzten österreichischen Gebiete sind noch immer nicht geräumt. ö

Die „Staatskorrespondenz“ veröffentlicht eine Erklärung, in der es heißt: Nach allen Rechtsgrundsätzen wäre zu erwarten gewesen, daß Südslawien mit dem ö des Staats⸗ vertrags von St. Germain die Gebiete, die es im Gegen⸗ satz zu den Bestimmungen des Friedensvertrags in Steier⸗ mark noch immer besetzt hält, , n räumen werde. Siüdslawien hat sich min zwar beellt, betreffs des A b⸗

ö

auf die zur Verfügung stehen

Regierung

Staatsangehörige oder gegen fran ch auch gegen die ff e

worden feien. Er hebt auch hervor, daß der Ei seine Regierung gewisse Maßnahmen , hätten, die

tember

staller Beckens die formellen dem

Konseguenzen aus Inkrafttreten des

friedensvertrags zu zlehen,

und der Billigkeit

rein deutsche, wirts i ausschließlich zu uns gravitierende Gebiet, dessen Zuweisung, wenn Erwägungen des Rechtes

i unbedingt noch eine Revision erfahren müßte, vorgestern nachmittag militärisch besetzt. Hingegen weigerte es sich, trof der Anwesenheit der unter der Führung des englischen

1 Besetzung zu leiden hat, wie für das gesamte Gebiet

iche Schädigungen mit fich Die) bft er=

.

Großbritannien und Irland.

Die Antwort der russischen Sowjetregierung auf die Vorschläge Lloyd Georges, betreffend einen Waffensillftand mit Polen, ist gestern in London eingegangen. Wie die „Times“ meldet, weigert sich die bolschewistische Regierung, an der Konferenz in London teilzunehmen, weil England nicht unparteiisch sei. Ferner habe sie Bedenken gegen die 3 lassung von Delegierten der Ostseestaaten zu er da Sowjetrußland mit diesen Staaten bereits Frieden lg habe. Weiter sage die russische Regierung, der vorgeschlagene ,, sei nicht günstig für Polen, das durch direkte Verhandlungen mit der Räteregierung eine viel günstigere Grenzregelung würde erhalten können. Moskau weigere sich auch, einige Bedingungen, betreffend die Streit— kräfte des Generals Wrangel und die Flüchtlinge in Süd⸗ rußland, anzunehmen, und verlange eine bedingungslose Kapi⸗ tulation Wrangels.

Im Unterhaus erklärte Bo nar Law in Erwiderung auf verschiedene Fragen über die Entwicklung der Lage in Syrien dem Wolffschen Telegraphenbüro zufolge:

Das französische Ultimgtum sei dem Obersten Rat nicht unter— breitet worden. Die englische Regierung habe den Emir Fessal eine Zeitlang vergeblich aufgefordert, nach Europa zu kommen, um zu— sammen mit dem Obersten Rat die unerledigten Fragen zu beraten. Die englische Regierung sei . der Ansicht, deß es zweckmäßig wäre,

en Nachrichten hin zu handeln. Sie sei indessen in ständiger Fühlung mit der französischen Regierung.

Frankreich.

Die ,,,, beg sich gestern mit ber Frage der Volksabstimmung in Teschen und hörte den Bericht des tschecho⸗slowalischen Ministers des Aeußern Ben esch an.

Eine offiziöse Mitteilung, die der Temps“ veröffentlicht, erklärt, die französische Regierung habe zwar Kenntnis von den Waffenstillstandsbedingungen gehabt, die die englische : Polen und Sowjetrußland vorgeschlagen habe, sie sei aber in keiner Weise an diesem Schritt beteiligt, da sie keine politischen Beziehungen zu Sowjetrußland unterhalte. Die französische Regierung habe auch nicht gegen die von England vorgeschlagenen Bedingungen protestiert, weil die Vertreter der . Regierung die sofortige Beendigung ber Feindselig⸗ eiten gewünscht hätten und ein französischer Protest dies jeden—

falls nicht beschleunigt haben würde.

Die von dem französischen , in Syrien, General Gouraud, dem Emir Fessal gestellte Di, die

nachstehenden Bedingungen anzunehmen, ist gestern abgelaufen.

. ern e Kontrolle über die Eisenbahnlinie Kiak⸗Nleppo. 2. Französische Benutzung der Eisenbahnstationen Homs, . und Aleppo.

3. Einführung des syrischen Geldes. . Annahme des fe e en, Mandats.

H. Bestrafung der revolutionären Verbrecher. 9 6. Annahme dieser Bedingungen innerhalb einer Frist von vier agen.

Der „Temps“ veröffentlicht eine Liste der Feindselig⸗ keiten, die unter der Regierung des Emirs gegen feen c. 2 und e Vertretung begangen Emir und

franz amtli

als nichts anderes als eine Vorbereitung zu Angriffen 33 , angesehen werden könnten. Seit dem 21. Sep⸗ 1919 habe er die Truppenaushebung beschlossen für

alle Männer im Alter zwischen 0 und 40 Jahren. Der Be⸗

stand der Armee vergrößere sich fortgesetzt, die Bewaffnung

nehme zu, obwohl keine äußere . die Regierung des Emirs bedrohe. Es sei auch die Bevölkerung zur Einreihung in die Armer gezwungen worden, wenn sie sich geweigert habe, Dienste zu . Außerdem . im voraus die na eh. schaftliche und finanzielle Verbindung mit der französischen

Küstenzone vernichtet worden. Der Emir verbiete die Ver⸗

wendung des von den französischen Behörden ausgegebenen syrischen Geldes und die Ausfuhr von Lebensmitteln.

Rustland.

Da die armenische Regierung dem Ultimatum der Moskauer Regierung keine Folge gegeben hat, hat die II. bolschewistische Armee der „Agence Hava“ aol e den Befehl bekommen, vorzurücken, at bereits die Provinz Karabaa besetzt. Das Ziel dieser Operationen 1 die Ver⸗

einigung mit den nationalistischen Streitkräften Mustafa Kemals.

Polen.

Eine Erklärung des Ministeriums des Aeußern besagt dem „Reuterschen Büro“ zufolge, die Unterbreitung des Teschener Streitfalles an den Obersten Rat bedeute einen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Polen und der Tschecho⸗Slowakei. Damjt werde, die Zeit des Zwistes . beendet. Die polnische Regierung nehme die Ent⸗ scheldung der Alliierten an und hoffe, ö ie Tschecho⸗

lowakei und Polen in Zukunft an dem wirtschaftlichen Wieder⸗ aufbau Mitteleuropas zusammenarbeiten würden.

1

Italien.

Im Ministerrat gab der Ministerpräsident Giolitt Kennmnis von dem Bericht des Barons Aliotti übe Albanien.

Asien.

Nach einer Havasmeldung ist die Lage in Persien un⸗ sicher. Die Reglerungstruppen hatten die Bolschewisten in der Gegend von Sari geschlagen, so daß sie die Stadt räumen mußten, die die Bolschewisten aber jetzt wieder besetzt haben.

Die englische Militärmission, die den ersten be— scheidenen Anfang mit der Ausführung eines Reform⸗ programms , hat, ist der „Times“ zufolge 36 worden, ihre Tätigkeit bis zur Annahme des englis fer chen Vertrages und des Berichtes der Militärkommission durch das Parlament einzustellen. Die persische Regierung beabsichtigt ebenfalls, von der britischen Anleihe von 2 Millionen Pfund Sterling vor erfolgter Ratifizierung des Vertrages nicht Ge⸗ brauch zu machen.

Wie das „Reutersche Büro“ aus Pe king meldet, haben die Tschil-Streitkräfte einer Gruppe der Anfu⸗ Partei eine schwere Niederlage zugefügt. Sechstausend Mann der letzteren zogen sich auf Peking zurück, dessen Tore gesperrt sind. Man glaubt, daß der Zusammenbruch . chi⸗ Juis infolge der überlegenen Strategie Wupeifus vollständig ist.

Der „Times“ zufolge glaubt man in Peking, daß die Pekinger Streitkräfte an der Eisenbahn nach Han kau geschlagen und auf dem Rückzuge . Die Pekinger Truppen an der Eisenbahn nach Tientsin halten jetzt eine Verteidigungs⸗ stellung bei Jangtsum. Die Truppen Id n ef . rückten am 19. Juli in der Richtung auf den letztgenannten Ort vor. Die Telegraphenverbindung mit Tientsin ist wieder hergestellt. Alle eng lischen Kriegsschiffe in nordchinesischen Gewässern sind jetzt vor Taku versammelt.

Nach einer Havasmeldung vom 17. Juli haben sich auf Verlangen der chinesischen Handelskammer, genau wie im ö. 1900, die Yangtseprovinzen Kiangsu, Kiangsi, Anhui, 1 und Fukien im gegenwärtigen Konflikt als neutral erklär

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

Der Landarbeiterstreik ist, wie die ‚Deutsche Allg. Zei⸗ tung“ meldet, in den Kreisen Köslin und Belgard beendet; im Kreise Schipelbein geht er weiter, Verhandlungen werden hier Anfang nächster Woche aufgenommen.

Der seit Freitag dauernde Streik der Gasarbeiter in Frankfurt a. M. nimmt obiger Quelle zufolge seinen Fortgang. Das Gaswerk steht still, die Stadt liegt im Dunkeln. Der Aufforderung der städtischen Behörde an die Arbeiter, bis Sonntagvormittag 10 Uhr die Arbeit wieder aufzunehmen, widrigenfalls sie sich als entlassen zu betrachten hätten, wurde keine Folge geleistet. Die Stadt hat -die technische Nothilfe aufgerufen.

Kunst und Wissenschaft.

Mit einer schlichten Feier wurde am Montag die Sammlung der Gipsabgüsse nach Werken antiker Kunst eröffnet, die aus den Museen in den neuen Flügel der Berliner Uni⸗ pers.ität übergesiedelt ist. Ihr Leiter Professor Dr. Noack, der seit hier Jahren die Reinigung nach, einem neuen Verfahren sowie die Neuordnung und Aufstellung geleitet hat, begrüßte die Gäste und erläuterte die Gesichtspunkte, die ihn bei seiner Arbeit ge⸗

seitet haben. Diese größte Abgußsammlung ihrer Art soll in ihren schönen neuen Räumen der Wissenschaft, der

Kunst und der Volksbildung zugleich dienen. Private Frei⸗ gebigkeit hat es ermöglicht, zwei große Beispiele frühgrüechischer Bild⸗ hauerkunst in ihrem architektonischen Zusammenhang aufzubauen, das Löwentor von Mykene und die Tempelmetoven von Selimmt, ferner einen kretisch-⸗mykenischen Saal mit Nachbildungen der herrlichen Wandgemälde nnd Stuckreliefs jener *r einzurichten. Wenn nun im nächsten Jahre aus dem Keller die Abgüsse aus hellenistischer und römischer Zeit in den k Erweiterungsbau an der Linden⸗ front einziehen, der eben der Vollendung entgegengeht, dann wird hier ein einzigartiges Gesamtbild antiken 6 ,, fertig. Noack deutete an, daß heute die Antike ihre alte Führerstellung im lebendigen Kunstschaffen erschüttert sehe, und doch könne von dieser prächtigen Sammlung die reichste bleibende Anregung ausgehen. Sie ist bis auf weiteres jeden Montag und Donnerstag von 10-3 Uhr allgemein zugänglich.

Das Freiwerden des Berliner Kunstgewerbemuseums, dessen Besitz im Berliner Schloß untergebracht , wird einer der wertvollsten Berliner Sammlungen, derjenigen der Musikinsrumente, würdige Räume schaffen. Bisher war sie, in der War e le notdürftig untergebracht und magaziniert, in weitesten Kreisen unbekannt, und so ist die Uebersiedlung ins bisherige Kunstgewerbemuseum die r,. Erschließung eines so 9 wie brachliegenden Besitzes. Ist doch dle Berliner Sammlung nicht nur die . für europäische Instrumente überhaupt nur 36 el übertrifft sie an ausländischen Instrumenten ; in ihren enn e en en, Räumen, in Boden und Keller unmög⸗ lich aufzustellen, kommen ihre Kostbarkeiten ersten Ranges aber zu keiner Geltung: etwa die älteste Trompete, in Siena 1623 entstanden, eine herrliche Renaissance⸗Cista für fürstlichen Gebrauch, das Holzblasz instrumentarium aus der Naumburger Wenzelskirche, um 1 ent⸗ standen, das köstliche kleine Orgelinstrument des Kardinals Granvella, die Flügel von Bach, Weber, Mendelssohn, Meyerbeer. Das wird 4 alleg zu lebendiger Wirkung entfalten. wenn die Sammlung 6 chichtlich gegliedert, und dabon eine Studiensammlung abge⸗ ennt sein wird. Die Sammlung wird nicht nur als technisches Museum dienen, . jedem, der ein Verhältnis zur Musik at, die Vergangenheit beleben. Dazu soll möglichst Bildermaterial erangezogen werden eine Sammlung von Abbildungen nach Gemälden, auf denen alte Instrumente und Szenen des Musik⸗ lebens dargestellt sind; ist schon vorhanden, ebenso eine Spezial bibliothek von großer Vollständigkeit. Führungen und konzertmäßige Vorführungen der , werden die Sammlung weiter fru . bar machen. So soll sie möglichst ein Zentralpunkt für alles werden, was mit dem Instrumentenwesen in alter und neuer Zeit zusammen⸗ hängt, sollen hier neue Erfindungen und Verbesserungen in Wechsel n nh g: gezeigt werden. Von der seit über 39 Jahren bestehen⸗ den Sammlung ist . der erste Katalog in Arbeit, aber seiner Veröffentlichung stellt sich die Not der Zeit entgegen. Wird doch der Verkaufspreis auf 1060 4A , ,, So müßten der Katalog und der nicht weniger unentbehrliche er r rer, die erst die J. . ,, k . . h fen, önnen, an der Kostenfrage scheitern, wenn es n elingt, zu diesem Zwecke die Mittel zur Verfügung zu st. .

ellen.

Der Maler, Professo Albert von Keller, Mitbegründ und 2. Präsident der gel hell Sezession, ist im 77. Eibe , '. München gestorben.