*
in der Industrie, im Groß⸗ und Kleinhandel gemäß 3 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Würzburg und der eingemeindeten Vororte einschließlich Heidingsfel r allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. RK. 1838/2 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 12. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Juni 1920 ist auf Blatt 334 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverhand des Leipziger 54 handels C. V. und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungsstelle Leipzig, am 5. Februar 1920 ,, . Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits hedin— a g ür Markthelfer, Packer, Lagerarbeiter, Portiers, Fahr⸗ stuhlführer, Radfahrer, Kutscher und, Arbeiter in Großhandels⸗ betrieben wird für den genannten Berufskreis e ü 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) if das Gebiet der Stadt Leipzig et allgemein verbindlich er⸗
lärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Fe⸗ bruar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind.
Der NReichsarbeits minister. J. M: Wulff
Daß Tarifregister und die Registerakten können im Reichz= arbeitsministerium, Berlin . ö 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dlenststunden eingesehen werden.
Ärbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarxifertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können pon den Verfragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 26. Juni 1920. .
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 265. Juni 1920 ist auf Blatt 1245 des Tarifregisters eingetragen worden: .
Der zwischen dem Verband Deutscher Zahntechniker Gehilfenorganisation), . Brandenburg, Sitz Berlin, dem Verband der Dentistenvereine Groß Berlin, dem Interessen⸗ verband zahntechnischer Laboratorien Veutschlands, Ortsgruppe Berlin, und dem Großbezirk Berlin E. V. des wirtschaftlichen Verbandes deutscher Zahnärzte am 16. Januar 1920 abge— chlossene . zur Regelung der Gehalts- und
nstellungsbedingungen der zahntechnischen Gehilfinnen und Gehifen wird für den genannten Berusskreis gemä 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) flir das Gebiet des Stadtkreises Berlin und der Orts⸗ und Gemeindebezirke Adlershof, Britz, Charlottenburg, Cöpenick,
edrichsfelde, Friedenau, Grünau ,, Grunewald, Hermsdorf, Hohenschönhausen, Johannisthal, Kön ann n g, ankwitz, Lichtenberg, Marlendorf, Marienfelde, Neulölln, Niederschönhausen, lede chöneweide, Nowawes, Oberschöne⸗ weide, Pankow, Reinickendorf, Schmargendorf, Schöneberg, Stegktz, Stralau, Tegel, Tempelhof, Treptow, eißensee, Wilmersdorf, , Potsdam umd Spandau für allgemein verbinblich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die an te , können im Reichs⸗ arbeilsministerium, Berlin NW. 6, Lui 4 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden einge ehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der er rn n infolge der Erklärung des ,,, verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 26. Juni 1920,
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Juni 1920 ist auf Blatt 896 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Die allgemeine Verbindlichkeit des zwischen der e, ,, der Angestelltenverbände Brandenburg oa und dem Fabri⸗ kantenverein E. V. Brandenburg (Havel) am A. Oktober 1919 ,, . Tarifvertrags zur Regelung, der Gehalt⸗ und AÄnstellungsbedingungen der in der Industrie tätigen kauf⸗ männischen und technijchen Angestellten wird mit Wirkung vom 1. Januar 1520 auf die Angestellten der Spielwaren und Färberelindustrie in Brandenburg a. H. und Brandenburg⸗Dom. ausgedehnt.
*
Der Reichsarbeits mini J. A.: Wulff. *
Das Tar er und die Reglsterakten können im Relchsarbeils⸗ ministerium, . 6, Eule rin e 33/34, Zimmer ee nr
der regelmäßigen ,. eingesehen werden. rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der ,, des Reichsarbeilsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er ⸗ stattung der 2 verlangen. Berlin, den 28. Juni 1920. —ͤ Der Registerführer. Pfeiffer.
— Bekanntm achung.
Unter dem 26. Juni 1920 ist auf Blatt 1249 des Tarif⸗ registers e , . worden: .
Der zwischen dem Ostpommerschen Arbeitgeberverband E. V. zu Stolp i. Pom. und der . ast der Angestellten⸗ derbände des Stadt- und Landkrelses Stolp am 12/17. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur n g. der Gehalts⸗ und be, , , , . der technischen J, n
emäß 8 der Vererbnung dom 28. Dezember 1918 Neichs⸗ esetzäl' S. 14566) für das Gebiet der Stadt Stolp i. Pom. . allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ eit beglnnt mit dem 1. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
außer Kraft. Die a
Dag Tarifregister ind die Registesäkten läönnen im Reicht arbeilsministerium Berlin RW. 6, Luisenstraße 33 / 4 Zimmer 161, während der , Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, * die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Äbdruck deg Tarifverkrags gegen Er— stattung der eren verlangen.
Berlin, den 26. Juni 1920.
Der Registerflihrer. Pfeiffer.
Bekanntmachung. .
Unter dem 28. Juni 1920 ist auf Blatt 1245 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verein Deutscher Kaufleute Berlin, Ortsgruppe Dt. Eylau, dem Kaufmännischen Verein E. V. Dt. Eylau und dem Gewerlschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ stelltenverbände am 9. April 1920 abgeschlossene Tarifver⸗ trag wird zur Regelung der Gehglts— und Anstellungasbedin⸗ gungen der kaufmännischen Angestellten e 3 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Ge etzöl. S. 1456 für das Gebiet der Stadt Dt. Eylau für allgemein verbindli erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 19730. Sie erstreckt sich nicht auf . für die be⸗ sondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels- oder Industriezweig ein besonderer Fachtarif⸗ vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Veginn der allgemelnen Verbindlichkeit aus dem Geltungs⸗ bereich bes allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeits minister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registerakten, können im Reichsarheitẽ⸗ minifferium, Berlin NW. 6, Luisen . 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienstftunben eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, fi die der Tarifvertrag infolge der Erklarung des Reichzarbeilsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der er verlangen.
Berlin, den 26. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Juni 1920 ist auf Blatt 943 lfd. Nr. 3
des w n, eingetragen worden: Der zwischen dem Gesamtverband deutscher , er g . Bezirkskartell Hagen, dem Gewerkschastsbund er Angeflellten, der Arbeitsgemeinschaft e. ngestellten⸗ verbändé und dem Märkischen Arbeitgeberverband, Hagen J. Westfi, am 24. Februar 1920 ei ene Tarifvertrag nedst Erläuterung en wird zur Regelung der Ge alts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten der Industrie und des Gro andels gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 . S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Hagen und des Kreises Schwelm für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkelt beginnt mit, dem 1. Februar 1920. Mit dem i. Zeitpunkt tritt die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit des Tar trägen für die , im Großhandel und Industrie emeine Verbindlichreit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, . die besondere Fachtarifverträge in 6 sind. Falls künftig für einen Handels—⸗ oder Industrie⸗ zweigh ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ bindlichkeit aus dem gi ll eres des allgemeinen Tarif⸗
vertrags aus. Der Reicht arbeits minister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die e e n, können im Reichs⸗ arbeitsminifterlum, Berlin NW. 6, ,, 35/34, Zimmer 161, während der gegen . Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können pon den Verkragsparteien einen Äbdruck des Tarifvertrags gegen Er—⸗ stattung der 2. verlangen.
Berlin, den 2s. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Juni 1920 ist auf Blatt 1251 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der . dem Reichsverband der- Deutschen Presse, Bezirksverband Berlin ⸗Brandenburg, und dem Arbeitgeber⸗ verband für bas Berliner Zeitungsgewerbe am 24. Januar 1920 , . Tarifvertrag wird zur le, , der Gehalts- und AÄnstellmngsbedingungen für Re akteure und fest⸗
angestellte Mitarbeiter e Tageszeitungen gemäß 8 2 der 3
Verordnung vom XW. Dezember 1918 (Reichs⸗ . l. S. 1456) für · das Gebiet des Landespollzeibezirks Berlin ür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemelne Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. n
. Der Reichsarbeitsminister.
2 J. A.: Wulff.
Dag Tarffregister und die Registeralten Tönen im Reichzarhelts. min ff in dn rr, s, . z gen or nher der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbestsm inisteriums verbindlich ist, können von den Vertragspartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. . Berlin, den 26. Juni 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekanntmachung, betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
Der Bayerischen Handelsbank in München wurde die Genehmigung ertellt, innerhalb der gesetzlichen und satzungs mäßigen Umlau ent nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 5009, joo . eingeteilte Schuld⸗ verschreibungen in den Verkehr zu bringen:
) 10 003 00, S 4 Mo ige unverlosbare, vom Aus⸗ stellungstage an innerhalb 70 Haren mit zweimonatlicher Hiri seitens der Bank . jedoch vor Ablauf von 10 Jahren en Augfteslungslage an nicht rückzahlbare Hypothekenpfand⸗
riefe;
fvertrags vom 28. Juni 1919 nebst Nach⸗
stellung die Auszahlung vom 3. Januar 1921
*
b) 10 000 000, — 4 49 ige verlosbare, vom Ausstellungs⸗ tage an innerhalb 69 Jahren mit zweimonatlicher Frist kündbare Hypothekenpfandbriefe.
München, den 16. Juli 1920.
Staats ministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. AM: Lindner.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 154, 155 des Reich s⸗Gefetz blatts enthalten
Nummer 154 unter Nr. 7676 eine Verordnung über die Einfuhr von Wal⸗ fischen, Robben, Tümmlern und Fleisch von diesen Tieren,
vom 17. Juli 1920, — Nr. 777 eine Verordnung über die Einfuhr von Wal⸗
nüssen und Haselnüssen, vom 17. Juli 1920, . Nr. 7678 eine Bekanntmachung, betreffend den Beitritt
der Südafrikanischen Union zur revidierten Berner inter⸗
nationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 15. November 1908,
vom 30. Juni 1920;
Nummer 155 unter . Nr. 7679 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit
Schwefel, vom 16. Juli 1920,
Nr. 7680 eine Verordnung, betreffend den Absatz von Margarine, Kunstspeisefett, Speisetals und Speiseöÿl, vom 19. Juli 1920.
Berlin, den 2. Juli 1920.
Postzeitungsf mt. Krü er.
Preußen.
Ministerium für Wissen schaft, Kun st und Volksbildung.
Die bisherigen außerordentlichen . in der philosophischen Fakultät der Universität in Göttingen Dr. Jach⸗ mannund Dre Feist sind zu ordentlichen Professoren in der⸗ selben Fakultãt ernannt worden.
Hauptverwaltung der Staats schuld en.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗
wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen
II. Serie,
III. Serie Lit. B und
III. Serie Lit. G 1. und 2. Emission der Bergisch⸗Märkischen Ee len ahh ae e i schaß sind die in der besonderen Beilage zur heutigen Ausgabe des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ verzeichneten Nummern gezogen worden.
Sie werden“ den Vesltzern zum 1. Januar 1921 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern ver⸗ schriebenen Kapitalbeträge
. vom 3. Januar 1921 ab ö
egen Ynittung und Rückgabe der Obligationen bei ker Staat
ö in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Dabei sind:. ö en. 3) mit den Obligationen II. Serie die Zinsscheine Reihe VII Nr. 9 bis 20 nebst Erneuerungsscheinen .
9 mit den Obligationen III. Serie Lit. 9. die Zinsscheine Neihe VI Nr. 18 bis 20 nebst Ernenerun sscheinen,
ej mit den Obligationen III. Serie Lit. G J. und 2. Emission die Erneuerungsscheine zur Abhebung der Zins⸗ scheine Reihe VI unentgeltlich mit abzuliefern.
Die Staatsschuldentilgungskasse ist werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet.
Die Cinlösung geschieht auch bei den Regierungshaupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse 1; die Wertpapiere können schon vom 1. Dezemher 1920 ab einer dieser Kassen eingereicht werden, die fie der Staatsschulden— tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach m,, Fest⸗
ab zu be⸗ wirken hat. .
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zursckbWehalten. Mit dem Ablauf des 31. De⸗ zember d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obli⸗ gatignen auf. ö
Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, auf der Beilcige verzeichneten, noch rückständigen Ohligationen wieder⸗ holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre ö mit dem 351. Dezember des Jahres ihrer Verlosung au gehört hat, und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich gern, und dessen ungeachtet . spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten . ufruͤf zur Einlösung vorgelegt sein werden.
Vorbrucke zu den Quittungen werden von samtlichen oben⸗ genannten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Die Einlöfung der Obligationen hat nach den Vorschriften der 88 L bis 3 der , über Maßnahmen 6d die Kapilalflucht vom 24. Oktober 1919 (RGBl. S. 1820) zu er⸗ folgen. Nchtbankiers haben daher den Wertpapieren ein vom ß bestätigtes Stückeverzeichnis (5 3 der Verordnung)
eizufügen. ; Berlin, den 8. Juli 1920. Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Der Lokalinhgberin Frau Frieda Kempe, geb. Gergs, Berlin, Christianenstraße 14 wohnhaft, ist im Rechts⸗ mittelwege die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 9. Juni 1920 8 A. Rr. 135) Amtsblatt Stück 2 un te gag ten Händels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet worden. .
Berlin, den 17. Juli 1920.
Der Polizesprcsident. Abteilung W. J. A: Dr. Hüls berg
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsvererdnung vom 23. September 1915 (RGB. Seite sos) betr. Fernhaltung un e, . . vom Handel, ist der Firma Konrad Ko l, Obst. und Gemüfehandlung, zu Hagen (Westf.), öölnerstraße Nr. 8, der Sandel mit . änden des täglichen Be⸗— darfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Artz, fowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz und Leuchtstoffen oder mit
alles darangesetzt werden müsse, den Verpflichtungen
Gegenständen des Kriegsbedarfs unter t w unter Auferlegung der durch das Verfahren u r e .
Hagen (Westf.), den 17. Juli 1920. Die Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Guttmann.
Bekanntmachung. Wegen dargetaner n,, im Handelsbetriebe ist der 1 a Paul Brinsa. (Inhaber Kaufmann Paul Brinsa), attowttz, Grünstraße 16, der Handel mit Zucker unter⸗ sagt worden. Kattowitz, den 14. Juli 1920.
Der Polizeipräsident: Schwen dy.
Bekanntmachung. Dem Franz Häußler, Köln⸗Nippes, Königin⸗Luisen—⸗ lig 8, sowie der Firma Franz Häußler Co. G. m. H., Gesellschafter und F765 *efthfüh te Franz 5 uß ler, Königin-Luisen-Platz 8, wird der Handel mit ahrungs? Futter-, und Genußmitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs aller Art auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt. — ie durch das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Kosten der Veröffentlichung des Beschlusses sind von den Be⸗ teiligten zu tragen. Köln, den 11. Juli 1920.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billste in.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nr. 31 der Preußischen Gese nr rn ü cha . . Nr. 11922 die Pachtschutzordnung, vom 3. Juli 1920.
Berlin, den 20. Juli 1920. Gesetzsammlungtzamt. Krüer.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Gestern vormittag fand unter der Leitung des Reichs⸗ lanzlerg eine Sitz ung der Ministerpräsiden ten der Länder statt, die der Aussprache über die Beschlüsse von Spaa galt. Der Reichskanzler Fehrenbach eröffnete laut Bericht
des „Wolffschen Telegraphenbüros“ die Besprechung mit einer
Begrüßung der erschienenen Herren und erteilte sodann dem Reichsminister des Auswärtigen Dr. Simons das Wort zur Berichterstattung. An den Vortrag des Ministers des Auswärtigen
schlossen sich Darlegungen des Reichswehrministers Geßler über
die militärischen Fragen und des Reichsministers des Innern
Koch über die technischen Fragen der Entwaffnung. Der
Berichterstattung . eine mehrstündige Aussprache. Dabei kam von den verschiebensten Seiten die Sorge über die schweren militärischen Bedingungen zum Ausdruck, die uns von der Entente angesichts 66 schwierigen politischen Lage auf⸗ erlegt worden sind. Ebenso wurden die Lasten des Kohlen⸗
abkommens für unsere e aft und für unsere Industrie
sehr ernst beurteilt. Gleichwohl wurde anerkannt, daß die Delegation in Spaa nicht in der Lage war, andere Ergebnisse zu erzielen, und es wurde nachdrücklich darauf . a
es Ab⸗ kommens gerecht zu werden.
Außer den Mitgliedern des Reichskabinetts nahmen an der Konferenz teil der preußische Ministerpräsident Braun, der preußische Staatssekretär Göhre, der bayerische Gesandte von Preger, der sächsische Ministerpräsident Buck, der sächsi⸗ ö Gesandte Dr. Koch, der württembergische Staatspräsi⸗ ent Hieber, der württembergische Gesandte Hildebrandt, der badische i fer des Innern Remmele, der badische Gesandte Dr. Nieser, der hessiche Stagtsrat Matthias, der hamburgische Bürgermeister Diestel, der hamburgische
Senator Dr. Schramm, der mecklenburg⸗schwerinsche Mi⸗
nisterpräsident Dr. Wen dor ff, der mecklenburg⸗äschwerinsche Ministerialdirektor Tischbein, der ee n n .
Antrick, der braunschweigische Gesandte Boden, zuglei r Anhalt, der oldenburgische Ministerpräsident . er oldenburgische Staatsminister a. D. Scheer, zugleich für
Schaumburg⸗Lipoe, der bremische Bürgermeister Dr. Spitta,
der bremis e Minister Senator Dr. Nebelthau, der lippische
,, ent Drake, der lübeckische Senator Dr. Neu⸗ mann, der mecklenburg⸗strelitzsche Staatsminister Freiherr von Reibnitz, der mecklenburg strelitzsche Staats minister Krüger, der waldecksche Ministerialdirektor Sachs.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll— sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Sieuer⸗ und Zollwesen und für Volkswirtschaft eine Sitzung ab.
Die österreichische ig e steht mit engt ruß land in Verhandlungen über den Austaus er belderseitigen Kriegsgefangenen. Sie hat daher vor kurzem, wie von zuständiger Seite dem „Wolffschen Tele⸗ . mitgeteilt wird, die Neichsregierung 5 die noch in Oesterreich internierten kriegsgefangenen Nussen durch Deutschland nach Rußland zurückbefördern zu dürfen. Die deutfche Regierung hat ihre Zustimmung dazu erteilt. Nunmehr sst ein Transport von 108 Männern und 8 Frauen über Bodenbach nach Stettin geführt worden. Dert machte der österreichische Offizier, der den Tranzport führte, die Mitteilung, daß sich , Persönlichkeiten bei dem Trantport befänden. Schon vorher war durch das österreichische Korresspondenzbüro verbreitet worden, daß Bela Khun mit' mehreren Begleitern nach Deutschland abgescheben worden sei. Da die deutsche Regierung auf eine gelegentliche Anfrage des österreichischen Gesandten in Berlin ausdrücklich erklart hatte, daß ihre Zustimmung sich nur, auf den Durch⸗ transport von e geg ange en bezöge, und wir es grundsätzlich nicht gestatten könnten, daß andere Personen, insbesondere . Verfolgte wie Bela Khun, dem Transport angeschlossen würben, mußte der Transport in Stettin angehalten werden.
Nach den Regeln des Völkerrechts war der unter öster⸗ reichischer Leitung und , stehende Trangport als ex⸗ territorial anzusehen. Eine Aussonderung der politischen Per⸗ sönlichkeiten von den Kriegsgefangenen stand daher der deutschen
keiten für Gerichtsvorladungen
öffentlichung . Richtlinien soll 5 rechtzeitig erfolgen, daß
dustriegebiets geboten, die bisher bis zum 20.
Behörde nicht zu. Vielmehr mußte der ganze Transport,! weil er gegen die Vereinbarung im , war, na Oesterreich zurückgeleitet werden. Die
Transports ist bereits im Gange. Die deutsche Regierung bedauert, daß . des Vorgehens der österreichischen Re⸗ gierung die Heimkehr der russischen Kriegsgefangenen verzögert wird; sie, wird die , , dieser e . mit größter BVeschleunigung bewirken, sohald die . Regierung 9. 536 daß der erneute Transport der Vereinbarung entspri
Die Ausgleich sämter von Großbritannien, Frank⸗
reich und Belgien haben nach einer von „Wolffs Tele⸗
graphenbüro“ verbreiteten amtlichen Mitteilung ihre Zustimmung dazu erteilt, daß hinsichtlich der am Ausgleichs verfahren teilnehmenden Forderungen und Schulden britische, ö. zösische und belische läubiger und Schuldner mit ihren deutschen Schuldnern und Gläubigern in unmittelbaren Schriftverkehr treten, um die Höhe ihrer Forderungen und 2. den . Einzelheiten dieser Forderungen und Schulden klar zu stellen, insbesondere duch Kontoauszüge miteinander zu vergleichen. Da deutschen zuständigen Stellen von jeher ganz a gemein den rein ke, eee chen un⸗ mittelbaren Verkehr zwischen den am Ausgleichs verfahren be⸗ teiligten Gläubigern und Schuldnern als zulässig erachtet haben, so steht einem unmittelbaren Cher her hf zwischen deutschen Gläubigern und Schuldnern einerseits und den 6 er enannten Gegenstaaten andererseits innerhalb des bezeichneten ahmens kein Hindernis mehr im Wege. Ueber diesen . hin⸗ ausgehende Verhandlungen, namentlich Verhandlungen über die Bezahlung oder sonstige Regelung der Schulden, dürften dagegen 4 . wie vor nur durch Vermittlung der Ausgleichsaämter erfolgen.
Deutschen Gläubigern und Schuldnern, die mit gegnerischen Staatgangehörigen in den hiernach zulässigen unmittelbaren Verkehr treten, wird in ihrem eigenen Interesse dringend 2 Kopien ihrer Schreiben und die Unterschriften der Antworten des Gegners aufzubewahren, um sie auf Verlangen dem Reichs ausgleichsamt vorzulegen.
——
Der unter dem Vorsitz des Staatssekretrs Stock arbeitende und paritätisch zusammengesetzte Unter suchungs ausschuß im Reichs wehrministerium für die 26 des Ver⸗ al hin der Offiziere während der Märzvorgänge
at die Untersuchung gegen die Maxineoffiziere ab⸗ gef ig en. Insgesamt wurden 230 Offiziere beschuldigt.
ie, 2 Telegraphenbüro“ mitteilt, hat der Ausschuß die Fälle folgen ermaßen abgeschlossen: in 5 Fällen ist Verabschiedung, in 13 Dienstenthebung, in 41 Beurlaubung, in 11 Versetzung, in 23 Uümkommandierung, in 12 Disziplinaruntersuchung, un
in 120 Fällen ist beuntragt worden, nichts zu unter— nehmen. ei den ersten vier Anträgen 3. ie Akten sämtlich
dem Oberreichgzanwalt zur gerichtlichen Klarstellung und evtl. Aburteilung übergeben. , ,, wurden in wei⸗ teren 30 Fällen der letzten drei Anträge die Akten aus den gleichen Gründen dem SOberreichs anwalt überwiesen.
Die Referate für die Beamten und das , 3 . werden in den nächsten Tagen ihre Arbeit ab⸗
ießen. * An Beschuldigungen gegen Offiziere aus der Reichswehr sind inggefamt 50h eingelaufen, von denen zurzeit mehr als 360 erledigt worden .
Als Revisionsinstanz für angeblich wegen ihres Verhaltens in den Märztagen entlassene Unteroffiziere und Mannschaften in der Reichswehr ist ein Referat eingerichtet, das mitten in seiner Arbeit steht.
Die Interalliierte Kommission, hat eine Er⸗ leichterung der Paßbestimmungen für die Ein- und Ausreise nach dem w Abstimm ungs⸗ ö eintreten lassen. Insbesondere waren Paßschwierig⸗
emmend aufgetreten. Die Kommission ordnete deshalb, dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge, an, daß künftig alle Vorladungen der Gerichte k des , , nn,, n, auch als Pässe für bie Ein⸗ reife nach Oberschlesien gültig sein sollen; diese Vorladungen müssen nur den Vermerk, Gerichtssache“ tragen. Sie berechtigen ur Ein- und Ausreise, außerdem zum Aufenthalt während der eit der Verhandlung. Die Vorladung muß bei der Ankunft dem zuständigen Kreiskontrolleur vorgelegt werden. Ferner ist für a K insofern eine Erleichterung eingetreten, als auch diese Voröladung als Paß gilt, wenn ein Oberschlesier von einem außerhalb der kiten er rl gelegenen Gericht vorgeladen wird. 86 diesem Falle erteilt der zuständige Kreiskontroslfeur anf der betreffenden Gerichtsvorladung das französische Visum. J
Für die Aufstellung der Steuererklärung zum Reichsnotopfer ist in weitem Umfang die Bewertung von Vermögensgegenständen notwendig, die unter den jetzigen Ver⸗ hältnissen besonderen Schwierigkeiten begegnet. Dies gilt in erster Linie für die Bewertung von Grundbesitz und Bekriebs⸗ vermögen. Um den Steuerpflichtigen wie den Veranlagungs= behörden Anhaltspunkte für eine eigen ü hene n e Vermögensgegenstände zu geben, wird zurzeit im Reichs finanz⸗ ministerium ber Erlaß von Richtlinien vorbereitet. Die Ver⸗
sie noch ber Nufstellung der Steuererklärung innerhalb der vor⸗ gesehenen Frist berücksichtigt werden können. .
Da die Erwartung auf eine besonders frühzeitige Früh⸗ kartoffelernte nicht erfüllt ist, erscheint es im Interesse der Kartoffelversorgung, namentlich des rheinisch⸗west ichen i. uli erfolgte
reigabe der Einfuhr von Frühkartoffeln ö olland und den übrigen angrenzenden westlichen ändern bis . 31. Juli zu verlängern.
Die Reichskartoffelstelle wirb daher Einfuhrgenehmigungen wie bisher, auf Antrag mit der Maßgabe erteilen, daß nach dem 31. Juli 1 nicht mehr über die Grenze .
werden. Vie durch das Sinsetzen des frelen Handels hervor= gerufene stürmische Nachfrage auf den hollän . ärkten at eine sehr erhebliche, den deutschen Konsum belastende Preis⸗ teigerung hewirkt, gen die auch die holländische Regierung urch vorübergehende Grenzsperre eingeschritten ist. Diese Er⸗ nn macht es erforderlich, daß gegen eine Wiederholung olcher Preigtreibereien Vorsorge getroffen wird.
ückführung des
Regierung wählen solle. Die Sowjetregierung
Die von der holländischen Negierung gegebenen Ausfuhr⸗ kansense werben daher forlan durch die Hand einer von der Neichskartoffelstelle im Haag eingerichteten unabhängigen Stelle an die einführenden Händler ausgehändigt werden. Die Aus⸗ händigung wird davon abhängig gemacht werden, daß ein be⸗ stimmter Preis auf den Vejlinge en, ,,,. eingehalten wird. Dieser Preis wird von der Haager Stelle in 6 ,, . je nach der Marktlage, festgesetzt und den
,,. bekanntgegeben.
Gleichzeitig wird die Fris für die Einfuhr italienischer und spanischer Frühkartoffeln ebenfalls bis zum 31. Juli 1920 verlängert.
Hessen. Der Lgnudtag begann gestern die Beratung des Etats. Einleitend 26 der Finanzminister Henrich laut Meldung des ö hen Telegraphenbüros aus: .
Der Ctat schlieht mit 270 Millionen Mark gegen 5 Milsionen Mark im Jahre 15id ab. Es ist ein Fehlbetrag von 35 Misttenen Mark vorhanden, der aus Anleihen gedeckt werden muß. Die Besol⸗ dungsreform allein erfordert 80 Millionen Mark, für die volle Deckung noch nicht vorhanden ist. Mit Rücksicht auf das Kohlenabkommen in 89 . . . k . ,,,, werden.
as Landestheater (frühere Hoftheater) erfordert ein uschuß Veo Sh ire. ; w
Oesterreich.
Die Nationglversammlung hat das Gesetz über die große einmalige Vermögensab gabe in allen Lesungen an⸗ genommen. In das Gesetz wurde der ausdrücklich aus⸗ ker ger. Wunsch der Reparationskommission aufgenommen,
a
die Bestimmungen des Gesetzes über die Vermögensabgabe
nur insoweit anzuwenden seien, als sie nicht mit den Ver⸗ pflichtungen im Widerspruch stehen, die . aus dem Staats⸗ vertrag von St. Germain und aus der Note der Reparations— fommission vom 21. Mai d. J., betreffend die Vorschüsse an Desterreich, ergeben. Die Nattonalversammlung nahm . die Vorlage, betreffend die . er Uebernahme der österreichischen Kriegsanleihe als Schuld der Re— publik Oesterreich, an.
— Im Ausschuß für Heereswesen erstattete de Abgeordnele Wittornigg r ni Bericht öl die .
herlge Tätigkeit der Kommis on zur Feststellung und Verfolgung militärischer
Pflichtverletzungen im Kriege und besprach im besonderen den ö über die Ursachen des Zusammenbruchs der öster⸗ reichischen Südwest front im Herbst 1918. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, trifft danach die Schuld das rmeeoberkommando, dag zuerst ein Telegramm an die Front schickte, den Waffenstillstand bedingungslos anzunehmen. Dieses Telegramm wurde durch wieder annulliert. Auf Grund des ersten Telegramms stellte die österreichische rmee sofort die Feindseligkeiten ein und die Italiener, die die Verpflichtung hatten, die Feindselig⸗ keiten nach 24 Stunden einzustellen, begannen sofort die Ver— ing. Im Anschluß an diesen Kommissionsbericht betonte er Berichterstatter, daß neben dem Armeeoberkommando der Kaiser die Verantwortung für die vorzeitige Einstellung der Feindseligkeiten trage. Der Kaiser habe in der Nacht dreimal von seinem Recht des Waffenstillstandsabschlusses Gebrauch ge⸗ macht und jedesmal in einem anderen Sinne als die vorherige Entscheidung. Schließlich habe er dann noch das Ober⸗ kommando niedergelegt und sich der Verantwortung in einer nicht sehr würdigen Weise entzogen.
Großbritannien und Irland.
Der Völkerbundsrat gibt bekannt, daß der Präsident Wil son die Völkerbundsversammlung für den 15. No⸗ vember nach Genf einberufen habe.
— Im dicht besetzten Unterhaus hielt gestern nachmittag der Premierminsster Lloyd George eine ausführliche Rede ö 1 . 2.
aut Bericht des Wolffschen Telegraphenhüros“ besprach Lloyd George zunächst die Erfolge Griechenlands ö Fre nt asien und sagte, die englische Regierung sei zu dem Schluß ge— kommen, daß es am besten sei, griechische Streitkräfte für . In zu. verwenden. Frankreich habe scine Zustimmung dazu gegeben. Die griechischen Truppen hätten ihre Aufgabe innerhalb zehn Tagen be— endet. Er hoffe, daß die Griechen in Thrazien einen gleichen Erfolg erzielen würden. Die Griechen hätten Geschicklichkeit, Mäßi= ung und staatsmännische Klugheit bewiesen. Deshalb hätten ö
lierten die Griechen zur ö der Ordnung in diesem Teil der Welt erfolgreich herangezegen. Betreffs der Türkei teilte Lloyd George mit, daß sie zehn Tage Zeit erhalten habe, um den Friedensvertrag anzunehmen. Er hoffe, daß sie ihn unterzeichnen werde.
Der Premierminester . dann fort: Polen habe den Alliierten Anlaß zu großer Sorge gegeben. Er habe offen zu Polen gesprochen und bedauere, 3 seine Befürchtungen sich verwirklicht hätten. Ein unabhängiges Polen sei für die Erhaltung des Friedens unenthehrlich. Ohne ein unabhängiges Polen würde eine größe agressive Militär⸗ macht über das Gebiet eines anderen Volkes hinweg direkt gegen die deutsche Grenze, heranrücken. Der polnische Ministerpräsident habe 6 bereit erklärt, die polnische Armee innerhalb der eigentlichen
renzen Polens zurückzuziehen. Millerand habe die Antwort ö Sow setregierung als impertinent. bezeichnet, er, Lloyd George, würde lieber das Wort „unlogisch anwenden. Die Sowöjet⸗ regierung sei bereit, die Frage ejnes Waffenstillstands mit . in freundschaftliche Erwägung zu ziehen, es seien indes Anzeichen dafür vorhanden, daß die Sowijetregierung lediglich bereit sei, über die Angelegenheit mit einer Proletarierregierung zu verhandeln. Das sei eine unerträgliche Lage. Alles, was die Alliierten bezüglich Ruß—= lands gewünscht hätten, sei, daß es in voller reien seine eigene
⸗ 58 ei nicht von Nuß—2— land gewählt worden, sie sei eine große Autokratie, wie ihre Vor⸗ 6 erin. Um die Ehrlichkeit der Sowjetjegierung auf die Probe zu tellen, hätten die Alliierten Polen den Rat gegeben, an Rußland heranzutreten und um einen Waffenstillstand zu Wenn Rußland dieses Ersuchen 4blehne, und die russischen Truppen in Polen einmarschierten, dann würden ie alliierten Mächte Polen alle in ihrer Macht liegende
Unterstützung gewähren. Innerhalb der letzten Tage hätten di . ein freiwilliges Heer von 300 00909 Mann aufgestellt. . eh. 1.
reichlich Mannschaften aber Mangel an Ausrüstung und = satorischen Kräften. Frankreich und England n diese 3 ö. Es Lege im Interesse bon England und Europa, daß Polen nicht vernichtet werde, Frankreich und Großbritannien hätten besondere Gesandte nach Polen geschickt, die darüber berichten sollen, welche Schritte ergriffen werden könnten, um dem polnischen Volke bei der Verteidigung seiner Grenzen beizustehen. Großhritannien habe den englischen Botschaster in Berlin mit einem militärischen Vertreter ab eschickt und . sendet den General Weigand. Es sei auch sehr möglich, daß Foch selbst nach Polen gehe, aber er hoffe, daß dies
nicht erforderlich sein werde.
ein spaäͤteres
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ersuchen.