1920 / 167 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Rr t B, n. 66 Tür die Bewertung des Getreides gelten folgende Grundsätze: Getreide gilt hinsich lich des Feuchtigkeitsgehalts als vollnertig falls die Feuchtigkeit nicht übersteigt: . bei Lieferungen vor dem 16. August 1920 .. 16. Ottober 1920. ... 18 . 16. Oktober 1920 ab .... 17 . Abgesehen von der Feuchtigkeit gilt Getreide als vollwertig, f. w gleit gilt & llwertig, falls e. un gesund ist und hinsichtlich seiner sonstigen Eigenschaften der urn hschnittsbeschaffen heit der betreffenden Getreideart letzter Ernte in der Abladegegend entspricht. ;

19 vom Hundert

Für die Bewertung des Getreides ist seine Beschaffenheit bei der k an dem von dem Emverber bezeichneten Bestimmungsorte gebend.

Ist das Getreide während der Beförderung von der Abladestelle unstste le durch äußere Einflüsse, die der Ablader nicht zu vertreten hat, beschädigt worden, so trägt der Empfänger den dadurch entstandenen Schaben. Als solche Einflüsse gelten auch Verzögerungen öffentlichen Unruhen oder

8

Beförderung infolge von Streiks,

sonstigen außergewöhnlichen Greignissen.

N. Die Höchstyreise gelten für Liefexung ohue Sack. Die näheren Bestimmungen für leihweise lieberlassung von Säcken, insbesondere über die Preise der Säcke trifft die

„ie Leihgebühren ö ; 35 ö j ; Reichsgetreidestelle jeweils durch Veröffentlichung im Deutschen Reichtz⸗—

czy 5g S3, Hs⸗ 7 7M 89 6 1 Die J õchsthreise gelten für Barzahlun binnen 15 Tagen nach Wird der Kaufpreis länger

Ablieferung. 2 y Sun? Fahreszinsen ichs is 2 vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont

estundet, so dürfen bis zu zugeschlagen

Di * 3 ü . * s⸗ 7 . ö Höchstprehe saließen die Yefördernngs osten ein, die der . . . vertraglich bern ommen hat. Der Ver käufer hat auf jeden . die sten der Veforderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem ig Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie , . des Einladens daselbst zu tragen. Säcke , n fe 34 hierfñ cke, mn (i. zu Hieser Verladestelle zur Verfügung, so darf hierfür eine Leihgebühr nicht berechnet werden.

. . . 8 6

. Die Hächsthreise gelten nicht für Originalsaatgu stimmeuneen ter den Herkehr mit Saatgut innegeha

Driginshaatant ist nur das Saatgut solcher Züchtungen, die water Wezeichnung dez anbauenden Züchters, der Fruchtart und der 1 einem von der Neichsgetreidestelle im Deutschen Reichsanzefger zu veröffentlichenden Verzeichnis aufgeführt Saatut von Vermehrungsstellen ist nur dann Originalsaat— ga wenn die Vermehrungsstellen in dem Verzeichnis aufgeführt sind.

Anbauflache

Für anerlaunteß Saatgut betragen die Höchstyreise: Spelz, Dinkel, Fesen, Emer und Einkorn erste Absaat bis zu

bet Weizen, Ii 0 Mark,

bei Roggen für die erste Absaat bis zu

1970 Mark,

bei Gerste und Hafer für die erste

1920 Mark,

Anerfanntes Saatgut sind nur erste, zweite oder dritte Absaaten, örichnung des anbauenden Landwirts, der Fruchtart, der Anbaufläche und der anerkennenden Stelle in einem von Deutschen Reichsanzeiger zu veröffent⸗

er Bezeichnung

„er Reichsgetreidestelle lichenden Verzeichnis aufgeführt sind.

ö; r. * f 69 ür sonstiges Saatgut (Handelssagtgut) beträgt der Höchstyrei ., än, ,n, , , , ,n, in n. , . Preis bei Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer und Einkorn 1810 Mark,

J

syar (er! 1 bei Gerste und

für die Tonne.

Die Höchstpreise in 55 8, 9 sind nur zulässig, wenn die Bestim⸗

mungen über den Verkehr mit Saatgut innegehalten werden.

ö ,,,. Get ge de, soweit er nicht im Saatgutverkehr gt, rfen dein Höchstpreis als Kommissions⸗ Vermittlungs⸗, zühren sowie für alle Arten von Aufwendungen der Reichth⸗ reidestelle festzusetzenden Beträge zugeschlagen Diese Zuschläge umfassen vorbehaltlich abändernder Be⸗ stelle nicht die Auslagen für Säcke

Lager- und ähnliche Gel nur die von der Reichsge

der KReichsgetre den Saatgut⸗

insgesamt Zuschläge bis zu 18 vom Diese Zuschläge umfassen

Pei Vetterperkfauf 3aat f

Bein J. Saatgut dürfen neben (565 8 bis 109) Hundert der Preise genommen werden. auth Re Auslagen für Säcke.

. Die lage nach We. und 2 umfassen nicht die Auslagen ir die Fracht von dem Abnahmeort sowie die durch Zusammen⸗ Sammelladungen nachwelslich ent⸗ erkehr nicht die Beförderungs⸗

höchstpreisen

ellung kleinerer Lieferungen andenen Vorfrachtkosten, osten von der Verladestelle des E Abnahmeort im Sinne dieser dem der Verkäufer die Kosten der Beförderung trägt.

im Saatgutv estimmungen ist der Ort, bis zu 9 . Die Neichsgetreidestelle ist bei Abgabe von Getreide an Höchftpreise nicht gebunden. ö Die in diesen Bestin mungen oder auf Grund die

g ir 6 de sowie für Saatgut von Getreide festgesetzten Preife sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend e r reer

er Bestimmun⸗

MHest 190 ö ö ü Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung

en 26. Juli 1920. leichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes.

w 2

Bekanntmachung, betreffend Ratifizierung VP. März 1914 zur revidierten 19 len Urheberrechtsübereinkunft vom 13. November 1908 durch Norwegen und Tunis und den Beitritt

Polens zu diesem Zusatzprotokolle.

Vom 17. Juli 1920.

n der Schweizerischen Regierung haben ; amen von Tunis Frankrei pratsko! vom 20. März 1914 (Reichs ⸗-Gesetzbl. I920 ) 13 r revidierten Benrer Ust ereinfun e h Ber r Literatur und Kunst vom 13. 1910 S. 985) Ratfftkationtzurkunden wurde von Nor Ke und für Ferner hat Polen bei der Erklärun der am 13. November 1908 zu Berlin ge

*

az protokolls vom Berner internatio⸗

De , ,, , n ,.

w

a 36 Nach Mitteilu

Verse gen und im

zum Schutze von Werfen tovember 1908 (Reichs⸗ Die 2 der wegen am 28. Februar 1920 bewirkt. 8

n

seines Beitritts zu chlossenen revidierten

r

Berner Uebereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichs⸗Gesetzbl. 1926 S. 511) durch Note vom B. Jamiar 1920 auch seinen Beitritt zum Zusatzprotokolle zu dieser Uebereinkunft vom 20. März 1914 erklärt. Berlin, den 17. Juli 1920. Der Reichsminister des Auswärtigen. J3 Bi Boys.

Bekanntmachung.

Der Reichsrat hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 1920 gemäß 5 142 Abs. 2 Saß 3 der Reichsabgabenordnung vom 15. Dezember 1919 in Verbindung mit 5 13 des Gesetzes über eine Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs vom 10. September 1919 beschlossen, den in der Sitzung vom 14. Februar 1920 auf 116 jest gefetzten Steuerkurs der Anhalter Kohlen— bergwerks-Aktien für den 30. Juni 1919 (vgl. meine Be⸗ kanntmachungen vom 17. Dezember 1919 und 14. Februar e , , ir, und 41 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“ auf 160 zu berichtigen.

Berlin, den 21. Juli 1920.

Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Moesle.

. Bekanntmachung. Gemäß Beschluß des Kreisausschusses Gießen vom 19. Jul 19290 . . 5 2 n. 5 5 Wie seck vom 1. August 1920 ieder zum Handel mit Vie leis Fleisch⸗ waren zugelassen. , Gießen, den 24. Juli 1920.

Kreisamt Gießen. J. V.: Wel cker.

Bekanntmachung. . Genmsãß Verfügung des Kreisamts Gießen vom 22. Juli 1920 ist der Metzgermeister Luöwig Häuer in Watzenborn⸗ Steinberg als unzuverlässige a e,. vom Handel mit

Vieh, Fleisch und Fleischwaren ausgeschlossen

Gießen, den 22. Juli 1920.

Kreitzamt Gießen. J. V.: Welcker.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsperordnung vom 23. September 1915, unzuberlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗ ist 1. dem Kaufmann Robert Förster in Kalkreuth, 2. dem Kaufmann Bruno Mühle in Ponickau, 3. dem Kaufmann Louis Richter in Radeburg der Handel mit Lu cker wegen Unzuwperlössigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb is auf weiteres untersagt worden. Großenhain, am 25. Juli 1920. Die Amtshauptmannschaft. J. A.: Müller.

betr. die Fernhaltun gesetzblatt Seite 603

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 158 des Reichs Gesetz blatts enthält unter

Nr. 7T685 eine Verordnung über das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, stoffen sowie von anderen Artikeln des Kriegsbedarfs nach den Gebieten derPolnischen Republik und der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, vom 25. Juli 1920, unter

Nr. 7686 eine Bekanntmachung über den Beitritt Uruguays zu den am 253. September 1910 in Brüssel unterzeichn rechtlichen Uebereinkommen, vom 30. Juni 1920, unter Nr. 7687 eine Anordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wert⸗ papiere, vom 23. Juli 1920, unter

Nr. 7688 eine Belanntmachun Anlage O zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 20. Juli 1920, und ö. 9 ö

r. 7689 eine Bekanntmachung, betreffend den Schutz von

Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der ,, Herbstmesse in Frankfurt a. M., vom 23. Juli 1920.

Berlin, den 27. Juli 1920.

Postzeitungsamt.

ulver und Spreng—⸗

betreffend Aenderung der

Preußen. Ministezium für Handel und Gewerbe. . Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Sprengstoffen für den Bergwerksbetrieb im Oberbergamtsbezirk Dortmund.

3 Bezeichnung

TR

8 Sprengstoffes

Betriebspunkte,

Sprengstoff verwendet werden

des Hersteller Zusammensetzung

59

Berlin, den 22. Juli 1920.

Auf allen Betriebs⸗

Agesid 2 Aktiengesellschaft Siegener 29, 25 o ο Nitroglyzeri Dynamit⸗Fabrik in Förde 675 * ö

36, 00 o Ammonsalpeter, oso Rolbmehl⸗

2 0ο Pflanzengallerte, . 31 960 Alkalichloride. Kohlen⸗Westfalit Westfälisch⸗Anhaltifche Spreug⸗ 40, Nitroglyzerin

XIX steff Aktien- Gesellschaft in 529000 k Berlin 1,5 oο Mehle,

- . 11 00 1lkalichloride. 3 Kohlen⸗Westfalit Dieselbe 4 *Yο Nitroglyzerin, XX S0 0 Ammonsalpeter,

400 öRalisalpeter,

2 00 Berytsalpeter,

3 9 phleg. Trinitrotoluol, 2 90 Holzmehl,

5 Mο Alkalichloride.

im Bezirk des Ober⸗

Desgleichen

53 5 86

ĩ

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Hatzfeld.

Staatsministerium.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft

Dr. Hermes ist zum preußischen Sta ,, .

1 . zum preußisch atskommissar für Volks⸗ s

der Landrat a. D. Geheime Regierungsrat Dr. Hage⸗ dorn zu seinem ständigen Vertreter in ö.. Amte . ga legung der Amtsbezeichnung „Staatssekretär“ ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Die Preußische Staatsregierung hat den Regi gierung. legierungsrat . aus Cassel zum Polizeipräsidenten in ö Der Bezirksamtmann und Regierungsrat in der Reich kolonial verwaltung Neuse in Stade ist 9 en , i e im preußi Re⸗ gierungsrat ernannt worden. 19 ,,

Bekanntmachung,

betreffend Abänderung der Verordnung des Wohnungsverbandes Groß Berlin vom 14. April 1920.

Auf Grund des 5 4 der Anordnung des Ministers fi 6 8 für 5 betreffend , einer ö fi Mietzinssteigerungen vom 9. Dezember 1919 (Preuß. GHesetz= sammlung 1919 S. 187 ff.) und des Beschlusses des Verbandsz⸗ 6 , ö Berlin vom 3. Juli 920, ie Verordnung des Wohnungsverbandes 14. April 1920 wie folgt abgeändert: . ö. 51.

Die im § 1 der Verbandepe torbnun vom 14. April 1920 fest⸗ gesetzte i. e für i fe m wird . 20 1 39 vH, für Fabriktäume in Wohngebzuden von 30 auf 40 vY, für Ges häfts⸗ und II striehcuser bon 40 auf. Ho vH und für Läden mit über 2400 Mietwert von 30 auf 40 v erhöht. .

Diese Verordnung trit 6. ese Verordnung tritt am Fage jhr e ; Laufende Verträge werden von ihr 2 k ö Berlin, den 21. Juli 1920. Woggnungsverband Groß Berlin. Wermuth. Beuster.

k rt

chlachtermeister Adolf Spitzer, Altona Unzerstraße 32, ist die Wiede 2 vom 20. April 150 H . ständen des

B Dem Schlacht

d n. Bedarfs, insbes. den Handel mit und Fleischwaren, auf Grund des 52 Abs. Bundesratsver⸗ ordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Ver. vom heutigen Tage ge stattet.

0. Jull 1926.

Das Polizeiamt. Dr. Görlitz.

d

Vein Händler Emanue! Gremn dukerstraße 40, ist der Handel mit Leb früheren Umfange wieder gestattet— Tönigshütte, O. S., den 22. Juli lizeiverwaltung.

h. ötza von hier, Hei—⸗ ens mitteln in dem

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Wilhelm Miszkiwiez in Be

. hei ses n Berlin;

öneberg , Edersstraße 5s, ist durch Urteil .

dem Landgericht L in Berlin vom 17. Juni 1929 (HI. W. J.

10538620) auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu— Personen bom Hendes voin 35. September 1515 C6RGGlI.

S. S0) in der Fassung des Art. II der Verordnung, vom 5. No-

vember 1919 (RGBl. S. 1507) der Handel mit Lebens

mitteln wegen Unzuverlässtgkeit untersagt.

Berlin, den 23. Juli 1920.

Der Erste Slaatsanwalt bei dem Landgericht H. J. A.: Gentz.

Bekanntmachung. Auf Gremd der Bekannüma chung zur Fernhalk eesonen vom Handel vom 23. ö dem Metzger Moses Levy, Kabltenz, Sorgen „den Handel mit Fieisch ünd Fett wür en und . . , u ständen 4. 3 beg nzuverlässig keit machung hat Levy zu tragen. Kohlenz, den 18. Juli 1920. Die Polizeiverwaltung.

September 1915 GBl. S. 663)

in bezu en r in s n e n bezug auf diesen Handelsbetrie ab untersagt. Die Kosten dieser Belennt—

8. V.: Dr. Biesten.

kanntmachung. aund der. indatratsperordmmg vom ändlerin Julie Gromnitza von hier, Heidukerstr. 40,

Auf Geund

wird der H

September 1915

die Ausübung des Handelsbetriebs, wegen Unzuverlãässigkeit

im Handelsbetriebe, vom 16.8. M. ab untersagt und ihr Geschäft

geschlossen.

Könlgehütte, O. S., den 16. Juli 1929. Die Polizeiverwaltung. Werner. Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhal lung unzuverlässiger

Pasonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663)

baße ich dem Bäckermeister

und Kon ditorwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Trier, den 17. Juli 1920.

Der Oberbürgermeister, Polizeiverwaltung. J. V.: Schaefer.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

ü

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

In ber am 28. Juli 19290 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ wehrministers Dr. Geßler abge Reichsrats wurde den Entwü die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und die der Dauer der Den r .

663 Aenderung der Postsche

vertrags zugestimmt.

Der K versammelte . 6 zu einer Voll⸗ f ung; vorher hielten der Ausschuß für äfttzordnung, die vereinigten A

ür Rechtspflege, für Rei

Seitens des Reichswehrministeriums ist an die Reichswehr folgender Befehl ergangen: Unter einem mehr oder weniger patriotischen Deckmantel werden 3. 3. in Deutschland von verschledenen Organifationen militãrische Werbungen betrieben, vor denen in der . nicht nachdrücklich genug gewarnt werden kann. Auf fuchen gewissenlose Werber aktive und entlassene Heeregangehzrige Gen unh des Bolschewismus“ geheimnisvollen For⸗ nationen zuzuführen, die von Ostpreußen, vom Baltenland, von Finnland aus ie, das bolschewistische Rußland zu Felde Aeßnliche Bestrebungen sind scheinbar im Gange, um den ssüdrussischen Gegenrevolutlonären auf der Krim Frei⸗ willige zuzuführen. Hier scheint Major g. . ; aus seine Hand im Spiel zu haben. Auf der anderen Seite wird auch von bolschewistischen Kreisen Kanonenfutter für die Rote Armee gesucht. Diese Art von Werbern operiert so, daß sie ihre Leute Ein königlichen Protektorats enommen Sansibar. einia; die Einverlei Auf eine Anfrage im ierung der „Times“ zufol ruchs der Einwohner vo

zur

Fehen sollen.

. unter der Vortäuschung, Bolschewismus, zu einem Sammel ihrem Heimatsort entfernt ist.

Mittel für die Heimfahrt fehlen, w

die Rote Armee eintreten und aller Völker bekämpfen. Alle

. er August Den kel, Trier, Schanzstraße 5 wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Brot, Mehl spwie süämtlichen Back⸗

ö. Vollsitzung des

, b) einer Verordnung, be⸗ ordnungen, o) eines Gesetzes

er die Erstattung der von den Ländern und Gemeinden den Beamten in den besetzten Gebieten gezahlten Wirtschaftsbeihilfen (Besatzungszulagen), 4) einer Verordnung über die Bestimmung von Enteignungsbehörden und über die Regelung des Verfahrens zur Feststellung der Entschädigungen auf Grund des Friedens—

usschüsse für Verfassung und eschäftsordnung und Rechtspflege, der Ausschuß für Haushalt und Rechnungswesen, der Ausschuß für Volkswirtschaft, die vereinigten Nusschüsse für Verkehrswesen, für Haushalt und ,,, und für Rechtspflege sowie die vereinigten Aus⸗ schüsse für innere Verwaltung, . Swe

wesen Durchführung des Friedensvertrages Sitzungen.

*

9 *

k //

en a) eines ö ö. egelung

erfassung und Ge⸗

aushalt und Rechnungz⸗ rangelegenheiten und für

er einen Seite

D. Bischoff von Ungarn

Kraft. Gegen die Rechtsgültigkeit und wirtschaftliche Zweck— mäßig eit der Durchführung jener Verordnung wurden seitdem, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, bei dem Reichswirtschafts—⸗ ininisterium zahlreiche Einsprüche der Interessentenkrelse er— hoben. Der Reichswirtschaftsminister hat nunmehr entschieden, daß diesen Einsprüchen keine Folge ge der Abgabe alsbald durchgeführt wir Schuhversorgung der minderbemittelten Bevölkerung bestimmt.

n, und die Einziehung Der Ertrag ist für die

In der gestrigen öffentlichen Sitzung des Landtags wurde der Ilnfrag der Justizverwaltung auf Genehmigung der Strafverfolgung des kommunistischen Abgeordneten Eisen⸗ berger wegen Hochverrats von sämtlichen bürgerlichen Parteien angenommen.

Die Vereinigten Verbände des b Verkehrs perso nals und der württembergi haben in einer am 26. Juli in Ulm abge— die Absendung eines Telegramms an die in dem es dem „Wolffschen

tehrsbeam ten haltenen Sitzung Reichsregierung beschlossen, Telegraphenbüro“ zufolge he

Die bayerischen und würt gemein schaft süddeutscher Ve vom Reiche bindende Verkehrsbeamten na die Finanzbeamteneinstufung zu ü beiden Ländern in der vom Rücktritt in den

tembergischen Vertreter der Arbeits daß am 28. en, die süddeutschen ungsordnungen in

ehrsbeamter fordern, Erklärungen vorlt ch Maßgabe der Tandesbeso

0. Juli bis 3. August unbedingt

Tandesdienst bei der Bahn und der Post ine einseitige Verlängerung der Rücktrittsfrist eich wird nicht anerkannt.

Mecklenburg Schwerin.

l des MinisteriLu ms wurde der zufolge zum Ministerpräsidenten ch (Deutschnational) mit 32 weiße Stimmzettel wurden abge⸗ if deutschnationalen An⸗ Gewählt wurden der Amts⸗ der Fabrik⸗ der Ober⸗

Bei der gestrigen Wa chen Zeitung incke⸗Blo

„Mecklenburgi der Professor Dr. Re 28 Stimmen gewählt.

geben. Im Anschluß daran erfo die Wahl der Minister. i tzrat Erythropel zum Minister des Innern, er Dettman⸗-Güstrow zum Finanzminister, d at Walther Sch midt⸗Rostock zum Justiz⸗

Dekonomierat Steinmann⸗Hof Lalchow bei wirtschaftsminister, der Professor Dr. Reincke⸗

landesgeri

Plaue zum Land Bloch zum Unterrichts minister.

Thũůriugen.

ierung in Thüringen ist, der Nachdem die Me sich nicht an einer Regierung

lcher der Landbund, die Deutsch⸗ eutsche Volkspartei vertreten sind, bestand aus diesen drei Gruppen und den

bilden, die allerdings mit nur heit hätte rechnen, aber doch wenigstens

äfte führen können. Die Demokraten konnten

eine Regierung zu bilden, an der nur

Deutschen

Die Bildung der Re eszeitung“ zufolge, gescheitert. eitssozlalisten erklärt haben teiligen zu wollen, nationale und die D nur noch die Möglichkeit, Demokraten eine Re

gierung zu einer Stimme Mehr

entschließen, eamte teilnehmen sollten, die der

olitiker und lkzpartei und dem Landbund angehörten.

Großbritannien und Irland.

es gelte den Kampf gegen den unkt lockt, der möglichst weit von enn den Getäuschten dann die ird ihnen eröffnet, sie müßten in

mit ihr den Kapitalismus

diese Werbungen, für weiße,

wie für rote Garden, müsfen auf das schärfste bekämpft werden. Wer denkt, er diene feinem Vaterland, indem er seine Haut für oder gegen Rußland zu Markte, trägt, ist in ver⸗

hängnisvollem Irrtum begriffen.

Er schwächt nur die deutsche

Neutralitdt, über deren Wichtigkeit sich sämtliche Parteien Deutsch. fands einig sind. Auch muß sich jeder einzelne darüber klar sein, daß

er sich durch die Teilnahme an einem derartigen Unternehmen 2 halb des Schutzes seines Heimatlandes begibt. Es wird der deuts

Regierung nicht möglich sein, den Ge chädigten Unterstützung an⸗

deihen zu lassen oder für ihre Sicherheit einzutreten, wenn das g

Nbenteuer, wie vorauszusehen, zusammengebrochen ist. Gegen die

Verführer und Werber aber zu solchen unzulässigen Expeditionen wird sprechungen

mit aller Schärfe des Hesetzes eingeschritten werden, wozu die Ver⸗

ordaung des Reichspräsidenken vom 60. Mai 1920 die nötige Hand⸗

habe gibt.

Von vielen Seiten, namentlich auch aus gewerkschaftlichen

Kreisen, ist an das Reichsarheitsministerium der Wunsch ge⸗ dem Betriebsrätegesetz neu zu

richtet worden, für die nach

vereinbarenden Arbeitsordnungen amtliche Muster aufzustellen. Diesem Wunsch hat, das Neichszarbeitsministerium laut Mit=

teilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ entsprochen. Der Materials ausgearbeitete Ent⸗ ordnung für Arbeiter ist vor wenigen Tagen mit den Spitzenverbänden der Interessenten durchberalen worden, wobei die an sich ganz geringfügigen

von ihm auf Grund reichsten 9 wurf einer Musterarbeits

Zwesfel und Beanstandungen sast restlos beseitigt werden* nnten. Vie Musterarbeitszordnung wird in den nächsten Tagen den großen Beru sverbänden zugestellt und im Zentralblatt für das Dernsche Reich veräffentlicht werden. Abdrucke können gegen

rftattimg ber Selbstkosten in Höhe von 260 „6 für das F

Stück beim Reichtzarbeitsministerium, Berlin NW. 6 (Luisen⸗

straße 32 –- 34), bezesen werden, 4 Ausarbeitung eines entsprechenden Ent⸗

Dagegen ist k

wurfs einer Mußerarbeitsordnung für Angestellte auf Schwierigkeiten gestoßen. Die großen Angestellten verbände hahen die Aufstellung einer Musterarbeltsordnung einseitig als

nicht wünschenswert bezeichnet

vorgelegten Entwurf . euch die Arbeitgeberve

und Verhandlungen über den

k Da sich unter diesen Umstünden ande von einem amtlichen Muster wenig

Nutzen versprechen, hat das Reichsarheits ministerium nunmehr von der Herausgabe eines solchen Abstand genommen und die Ausarbeitung der Arbeitsordnung der Verhandlung der Be⸗

teiligten selbst überlassen.

Bei Merke berng der Lederzwangswirtschaft hecken sich

bekaerntlich die Vertreter der an

der Häute- und Lederwi tschaft

beteiligten . gegenüher dem früheren Reichswirtschafts⸗ Sch

minister S

midt erboten, die damals entstandenen Ueber⸗

gewinne zu einem erheblichen Teil an die Reichskasse zu ge—⸗ meinnützigen Zwecken abzuführen. Durch Beschluß des Reichs⸗ ales und des volkswirtschaftlichen Ausschusses der National=

versammlung trat Ende April eine en

ung eines rika, aus⸗ en Namen

Ein Regierungserlaß bestimmt die Erricht über ganz Osta neue Gebiet trägt bung tritt am 23. Juli in Kraft.

Unterhause teilte die Re— t, daß es trotz des Wider—⸗ To go gegen die Uebereignung des möglich sei, diese Vereinbarung emeinen Abkommens abe im übrigen im der ehemaligen fremden Ge⸗ Artikel 2 des Völkerbunds⸗

ebletes an Frankreich ni zu ändern, da schen den A 1919 bei der Teilun biete die größte Rücksicht au

eil des all üierten bilden. Man

sondern der i eit verfolge. Es sei unerläßlich, daß Frank reich alle Ma ö zum Schutze seiner Angehörigen ergreife. Der Abmarsch der Truppen von Syrien würde für die Be⸗ völkerung ein Unglück bedeuten. Der Senat genehmigte dann nit 212 gegen 8.6 Stimmen die von der Regierung für Syrien verlangten Kredite.

Die Kammer hat die Vorlage über die Gewährung der Am nestie einstimmig angenommen. Dem. Wortlaut des Gesetzes zufolge wird der Regierung die Möglichkeit gegeben, die Wehrmänner, auf die das Gesetz nicht ohne weiteres

Anwendung findet, auf dem Gnadenwege zu amnestieren.

Der , der Kammer beriet veor— gestern Nachmittag den Gesetzentwurf über die Bewilligung der durch das Kohlenabkommen mit Deutschland notwendig gewordenen Vorschüsse. Nachdem, der Finanzminister eine ganze Reihe von an. einzelner Mitglieder beantwortet hatte,

weigerte sich der Ausschuß, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“

zufolge, mit 12 gegen 8 Stimmen bei 9 Stim menthaltungen, in die Berateng der einzelnen Artikel einzutreten. Man nimmt an, daß auf Antrag des Ministerpräsidenten der Finanz⸗ ausschuß sich heute in seiner Anwesenheit nochmals mit den Kreditforder nungen befassen wird.

Italien. Der Papst hat den bayerischen Gesandten Freiherrn von Ritter zu Gruenstein gestern in Audienz empfangen. Die Kammer hat das Ausführungsgesetz zum Friedensvertrag von St. Germain angenommen.

Polen. Wie die Presseabteilung des Ministeriums des Aeußeru mitteilt, ist am 25. Juli bei der Obersten polnischen Heeres leitung folgende vom X. Juli datierte Deyesche

aus Mos kau eingetroffen: An die Oberste k Heeresleitung. Auf die Direktiven, die das Sberkommando der Roten Armee erteilt hat und die in seinen

Punkten vom 23. Juli zum Ausdruck kommen, teile ich mit, daß

wegen der dauernden Verschiebungen der Armee an der Front, welche die Verbindungen mit Hier erschweren, sowig wegen der sehr feindlichen Stimmung der weihßrussischen Bevölkerung gegen bie Vertreter der polnischen Regierung, die durch die Ver⸗ fehlungen der polnischen Truppen während der Okkupation und während des Rückzugs veranlaßt ist und uns zwingt, besondere Vorsichtsmaßregeln zu ergreifen, um mögliche Zufälle bei der Ueber⸗ schreitung der Front durch die polnischen Vertreter sowie bei ihrer Weiterreise zu verhindern, ich es für unmöglich halte, ein früheres Datum als den 360. Juli für die Ueberschreitung der Front durch Ihre Vertreter dasselbe Datum das im Funkspruch des Generalstabschefs

der polnischen Truppen vom 22. Jull angegeben ist festzusetzen. Die dauernden Frontveränderungen machen es gleichfalls unmöglich, den

genauen Ort für die Uebernahme Ihrer Vertreter zu bezeichnen, und wir können nur den Weg angeben, auf dem Ihre Vertreter die Front überschreiten sollen. Die Bahn, die in Ihrem bereits erwähnten Telegramm angegeben ist, d. h. die Bahn Baranowitschi Brest, ist gewählt worden. Die Üeberschreitung der Front durch Ihre Ver⸗ Freter wird an dem Punkte dieser Bahn, an dem unsere Vorhuten sich am 30. Juli um die 20. Stunde (8 Uhr Abends) befinden werden, zu erfolgen haben. Ihre Vertreter werden sich unseren Vorhuten unter dem Schutz der weißen Parlamentärflagge nähern. Nach der Uebernahme durch die Fronttruppen werden Ihre Vertreter nach Baranowitschi geleitet werden, wo sie mit Vertretern der roten Armee zusammentreffen werden. Der Generalstabschef der Frontarmee. Tolkaczewsky.

Die Presseabteilung ist beauftragt, mitzuteilen, daß die Unterstellung, als ob die polnische Oberste Heeresleitung den 30. Juli als Datum des Zusaminentreffens best immt habe, erfunden sei. Polnischerseils sei überhaupt kein bestimmter Termin genannt worden.

Der polnische Generalstabsbericht vom A. Jull lautet dem „Wolffschen Telegraphenbüro. zufolge:

Die TV. feindliche Armee greift weiter heftig beiderseiks der Eisenbahnlinie Bialyftok an. Nach der Einnahme von Sokolka wurden unfere Abteilungen gezwungen, die Linie des Sokolka⸗Flusses aufzugeben. Gegenwärtig wird nördlich der Eisenbahnstation Czar⸗

nabies gekämpft. Gleichzeitig greift der Feind am Narew in der

enommen. .

eine Frage, betreffend die englischen Kriegs— efan genen in Baku, sagte Bonar den letzten Meldungen m Widerspruch

en

seien die Gefangenen unmenschlich mit den ergangenen Ver—⸗ eien die ö englifchen Gefangenen in einem kleinen Raum wo sie unter der Hitze und durch Ungeziefer zu en Gefangenen, bis auf zwei Fran— Die englische Regierung sei indessen en Bürger im britischen Reiche nach

eingesperrt worden, leiden hatten, während alle ander sen worden seien, auch weiter bereit, die russis Hause zu schaffen, sobald die Sowjetre in Rußland und Baku heimsende. Die, itwinoffs Vorschlag auf vollständigen Austar Rußland angenommen und werde Zeit und Ort des Austausch chewisten hätten sich en Waffenstillstandsverh

zosen, freigelas

gierung alle englischen Unter⸗ Die Regierung habe dem⸗ isch der englischen ald wie möglich es treffen. dlich bereit erklärt,

Gefangenen in Abmachungen über, Law fügte hinzu, die Bols am nächsten Freitag mit den

Lord Churchill teilte dem en sei, die in Danzig u ischen Truppen Augenblicklich wür Entwicklung auf dem polnis könnten, in Erwägung gezogen. AM daß drei Züge mit Truppen in eng—⸗ egangen seien, entgegnete

andlungen zu be⸗

Hause mit, daß beabsichtigt Allenstein stehenden eng⸗ digung des Plehiszits zurück— Maßnahmen, die chen Kriegsschauplatz

nach Erle den indessen die

möglich werden ob es wahr sei, Uniformen durch Deutschland Bericht fel lächerlich.

Fraukreich.

Der Botschafter rat hielt gestern sei Ferien ab und erledigte nach einer

Bonar Law, dieser

ne letzte Sitzung vor Meldung der „Agence ner Frage und die Grundzüge eines olen und der Tschecho⸗Slowakei.

ster Millerand und Llond Geo Gutachtens des Botschafterkonferenz er britischen und italien Allensteinꝰ und Marienwerder einzu—⸗

davas“ die Tes zertrags zwischen Pol Die Premiermini haben auf Grund e vorgestern von der die Zurückziehung d den Gebieten von stellen, genehmigt. einer Meldung des che Regierung vollkommen der Konferenz mit London teilzunehmen oder nicht. die Frage des franzö⸗ Nach Kritiken von Dou⸗ rpräsident Mille⸗ der Beherrschung,

Marschalls Foe etroffene Entscheidung, ischen Truppen aus

Journal“ wird erklärt, daß sich die französis der So wjet⸗ regierung in Der Senat besprach gestern ats in Syrien. erard erklärte der Mini

ncht eine Pollt

sischen Mand mergue und rand, daß Frankreich

tsprechende Verordnung in

Gegend von Semienowka und dem Städtchen Narew an. Westlich

von Prushany ist der Feind in dem Rücken unserer Abteilungen durch⸗

86. en und hat unsere Reserven bei der Ortschaft Bialy⸗Las an der Fhauffee Prushany—Bjelk angegriffen. Die Gruppe des Obersten

Ander; hatz bei Prushanz nach heftigen Kämpfen den Feind aus Dolga hinausgedrängt. Während des zan zen Tages griff gestern der Feind unsere

Stellungen am Brückenkopf Boresa = -Kart'tska und nördlich des Brücken kopfes in der Gegend von Sielce an. Posener Infanterie Pat, der beträchtlichen Ueberlegenheit des Gegners und der Ermattung durch mehrtägige Kämpfe in dieser Gegend nicht achtend, nicht nur alle Angriffe des Feindes abgewehrt, sondern auch in örtlichen Gegen⸗ angriffen dem Feinde sehr beträchtliche Verluste beigebracht. Der Angriff des Feindes wurde durch ein orkanagrtiges Feuer beträchtlicher Artilleriestreitkräfte unterstützt. Die DOrtschaften Boresa und Kartuska brannten vollständig nieder. Im Zusammenhang mit die er Lage im Norden haben die Abteilungen unserer polesieschen Truppen Pinsk aufgegeben, das in voller Ordnung geräumt wurde. Angriffe des Feindes bei der

DOrtschaft Motel wurden abgewehrt. Südlich des Pripjet baben be— deutende Kampfhandlungen nicht stattgefunden. In der Gegend von Brody sucht die berittene bols . Armee, verstärkt durch Infanteriedibistonen, ihr Tätigkeitsfeld nach Norden und Süden aus⸗ zudehnen. Südlich von Brody wurden die Bolschewisten durch Gegenangriffe der Truppen des Generals Krajewski aus dem Dorfe Mäsdan, das sie vorüber gehend genommen halten, hingusgedtängt. Am pberen Seret wurde am Unterlauf des Zbrucz erbittert gekämpft. Der Generalstabsbericht vom 28. Juli lautet:

Am nördlichen Frontabschnikt besetzten unsere Abteilungen plan— mäßig die Linie Graiewo— sowiec Kamieniec = Litewski⸗ = Kobrin. Das Zentrum der polnischen Truppen geht ohne stärkeren Druck des Feindes nach Abwehr örtlicher Angriffe des Gegners an der Kobriner Fhauffee mit dem linken Flügel nach Westen zurück, um die Ver⸗ bindung mit den nördlichen Armeen nicht zu verlieren. Südlich der Stochod⸗Linie Ruhe. Am Styr und Sereth gruppieren sich unsere Truppen zur Angriffsaktion um.

Der Rat für polnisch⸗jüdische Angelegenheiten hat obiger Quelle zufolge beschlossen, einen in . Geiste gehaltenen 2 im gesamien polnischen Gebiete anzu⸗ schlagen. Im gleichen Sinne erläßt das Oberkommando einen Armeebefehl und das Ministerium des Innern ein Rundschreiben au alle ihm unterstehenden Behörden. Die Ver⸗ breitung von aufreizenden Schriften wird durch Einführung der Präventivzensur verhindert. Mit der Aus führung der Maß⸗ nahmen sind besondere Referenten im Ministerium des Innern umd im Kriegsministerium betraut. Das neue Kabinett wird die Aktion nach denselben Richtlinien weiterführen.

Litauen.

Die ann. Besatzungstr uppen find nach einer Meldung der „Berlingfle ue nunmehr aus Milna hinter

4. . 1. j . .

.