1920 / 169 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

C. Die Ermächtigung R. G. Imp. 348 vom 18. Februar

1917 wird aufgehoben und durch folgende Ermächtigung ersetzt:

An die Landesfinanzämter Hannover, Münster, Köln:

Die Zollstellen werden ermächtigt, die Ei 8e aus Holland ohne ie hee ie Einfuhr von Seife

Einfuhr auf dem Landwege in Traglasten erfolgt Dies wird hiermit zur öffentlichen n gebracht. Berlin, den N. Juli 1920. Der Reichswirtschafts minister.

betreffend Ausfuhr von Umschließungen, die zur

Durch Verfügung des Reichskommissars für Aus- un Einfuhrbewilligung B A9 * . die ͤ 1 mächtigt worden, die Ausfuhr von Umschließungen, die zur von Waren 5 ohne Ausfuhrbewilligung

Imschließungen innerhalb sechs Monaten

Einfuhr

zuzulassen, sofern diese

5

Flach.

Bekannt

mach ung,

Einfuhr von Waren gedient haben.

vom Tage der Einfuhr an einem Zollamt zur Auggan abfertigung vorgeführt werden und nachgewi . .

8⸗ ewiesen ist, daß 9 zur Ausgangsabfertigung gestellten . ungen die die seinerzeit zur Einfuhr k n n, m. Wie im einzelnen Falle der Nachweis der Nämlichkeit führen ist, u dem . . uf n , lde rden Diese werden hierbei die Vorschriften si ü en, die für die Kontrolle der 6. fer feng,

lichen sin

ee, e en.

anwen Zolltari . Zo

ge

end sind.

es

e rei

Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Berlin, den N. Juli 1920.

Der ö..

tschaftsminister. Flach.

Genannt

betreffend Aenderung

Seife, Wa

Auf Grund des § 1 der Verordnung über den Verkehr

eife npulver

und

machung,

der Ausführungsbestim⸗ mungen zur Verordnung über , . etthalti

chmitteln vom 21. Juni 1917 (Rei It he r gn

anderen

S. 546). Vom 28. Juli 1920.

mit , , , und a1

vom I8. bestimmt:

1. Die Bestimmungen in den §§5 1, 2, 3, 4, Bekanntmachung vom 21. Juni 1917 hl dl S. haß) in der Bekanntmachungen vom 17. Juni 1918 (Reichs—

der ug 661) und vom 25. August 1919 (Reichs⸗-Gesetzbl.

Gesetzbl. S. 1186)

2.87

pril 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 307

deren kei ren ö 635) wird folgendes

Artikel J.

werden aufgehoben.

S. 516) erhält folgende Fassung:

Waschanstalten, nur mit ausschusset der Seifenindustrie abgege ür ,. Betriebe und Gewerbetreibende, insbesondere stal ie weniger als 19 Arbeiter beschäftigen, kann n , auf n eien Auswels aus⸗ gegen dessen Vorlegung die zur Betriebs 1 ĩ ie nf r be ng e. werden darf. Der Augweis muß die zulässige Höchstmenge an— nach näherer Weisung deg

Waschanstalten,

geben.

Seifenpusper darf zur Verwendung zu techni w

an technische Betriebe und e n nch s, ,.

ul nun des Ueberwachungsaus⸗ e

Die . hat

Menge an

der Bekanntmachung vom 2. Juni 1917 (Reichs-⸗Gesetzbl.

n werden.

Waschmitteln

wachungsausschusses der Seifenindustrie zu erfolgen.

Die Ueberlassung der auf Grund vorstehender Besti ausgestellten Augweise zum Bezuge . f nee, andere Personen sowie die Weiterveräußerung der auf die

Ausweise bezogenen Waschmittel ist verboten.

3. 59

der Bekanntmachung vom 21. Junt 1917 (Reichs⸗Gesetzbl.

S. 6h46 a, 6. Fassung:

4

Gesetzbl. G. 3 . . undert Mark wird b

1920 in

des 5 7 anzusehe d, be 8 9 . .

ehörden als n i Ortsbehörden im Sinne Bekanntmachu , nn, ih eh ,

ng vom . Reichs⸗

wird wie folgt geandert: 4. ö

efängnis big zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bis

estraft, wer den Bestimmungen

zuwiderhandelt.

Artikel II.

Berlin, den 28. Juli 1920.

Auf Grund der die wirtschaftli treffenden Befugnisse wird nach Maßgabe des Erlasses, be⸗ fen Auflösung des reich? liniste n e für die ö

tre

Der Reichswirts V: Dr.

Die , . dieser Bekanntmachung treten am 1. August

chgfts minister. Hirsch.

Bekanntm a

ch, ung, betreffend Aufhebung der Vischlagnahme und Bestandserhebung von Caleium-Carbid.

Vom 2. Juli 1920.

liche Demobilmachung, vom 26. S. 4535) folgendes beftimmt:

Die Bekauntmach Waffen⸗ und Hin rr 91 Rr. N 1506/5. 13 AH c, e

nitionsbeschaffungsa

e Demobilmachung be⸗

April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl.

. g des Preußischen Kriegsministeriums

mt . vom 12. Januar 1917,

fend Beschlagnahme und Bestands⸗

erhebung von Caleium⸗Carbid wird aufgehoben.

Die Bekanntmachung tritt rn 1. August 1920 in K . . Uugu . Berlin, den N. Juli 1920. ; .

Der tir n, mn,

Dr.

Scho

3.

Bekanntm

über den Schutz von Beru abzeichen 5 Betätigung

Die mit der Bekanntmachun erben e. Nr. 305 vom 9 n , ,, ws

age) vers schaften ergänzt:

entlichte Zusammenste erbänden usw. wird

a ch ung fstrachten und Berufs— in der Krankenpflege.

Dezember 1918, Grste Bei⸗ llimg von Vereinen, Gefell⸗ hinter „Bayern“ wie folgt

zuzulassen, soweit die

ren gedient haben.

. 6 Ziffer 9 det 6 vom 25. Dezember 1902 mit p ff ene heit zur Einfuhr gelangenden Umschließungen maß⸗

6, 8 und 10 der

abgegeben

eber⸗

Schutz. Tag der 3. Name Sitz Konfession gegen⸗ ger . stand kennung

Württemberg.

1. Verband für besoldete Herren- evangelisch Abzei ; Krankenpflegerinnen berg . ta gti von christlicher Ge⸗ . sinnung

Berlin, den 2X. Juli 1920.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dam mann.

Druckfehlerberichtigung.

personen und ihrer Hinterbliebenen Geichsver— . ge zh) vom tg 6 . . K. Reichs nzeigers) muß es im eile 3 „25 Abs. 3!“

„25 Abs. 2“ heißen. ü 6.

Preußen.

. Gesetz, etreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des k

Vom 8. Juli 1920.

Die verfassunggebende Preußische Landesversammlun hat folgendes Gesetz beschlossen, das . verkündet wird: ; 1

6 Gemeinden und Gemeindeverbände im Sinne des Kommunal—⸗ begmtengesetzes vom 30. Juli 1899 (Gesetzsamm!. S. 171) sind ver⸗ pflichtet, die Besoldung ihrer hauptaintlich angestellten Beamten mit Rückwirkung vom 1. April 1920 ab dergestalt neu zu regeln, daß die Bezüge den Grundsätzen des Gesetzes, betreffend das Beamten-Dienst⸗ einkommensgesetz und Beamten⸗Altruhegehaltsgesetz, vom J. Mai 1920 (Cels eng,, „191 und 260) entsprechen. (2) Hinsichtlich der , , der Kinderbeihilfe, der Be⸗ rechnung des Ausgleichszuschlags und des Zuschusses an Altruhe⸗ gehaltsempfänger und Althinterbliebene (5 4 deg Beamten⸗Altruhe⸗ pe tegen g, der Gleichstellung des Ruhegehalts und der Hinter⸗ liebenenbezüge der in der Zeit vom 1. April 1919 bis einschließlich 1. April 1920 mit den Bezügen der nach dem 1. April 19230 in den Ruhestand versetzten oder im Amt verstorhenen Beamten und deren Hinterbliebenen sowie hinsichtlich des Höchstsatzes des Ruhegehalts und deg Witwengeldes sind die Je. die unmittelbaren Stgatsbeamten geltenden Vorschriften maßgebend. Der Höchstsatz des Ruhegehalts und des Witwengeldes kann durch Satzung erhöht werden. m übrigen sind die Bejüge als angemessen anzusehen, wenn e . ür . erer ö. rns . 1 aren Staats⸗ eamten maßgebenden Gesichtspunkten unter Berücksichti e 6 3 e entspre 4. . iese Bestimmungen finden mit Ausnahme des Ruhegehalts und des Witwen, und , eldes auf die nach Gen f g, g if des Gemeindeberbandes) den Beamten gleichzuachtenden e. Angestellten und Anwärter Anwendung. (6) Die Festsetzung der Bezüge hat er ra örung der Beamten⸗ 3 und erforderlichenfalls der beteiligten Beamtenorganisationen zu erfolgen.

58 2.

(I) Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben die Bezüge ihrer Beamten und deren Hinterbliebenen und der den . = zu achtenden ständig Angestellten und Anwärter sowie der Ruhe— e , , . längstens innerhalb 3 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1. April 1920 ab nach Maßgabe des 51 6 1 ie gh as ; ie hiernach zu erlassenden erstmaligen Besoldungsvorschriften sind der Aufsichtsbehörde vorzulegen. 3. Auf ö. c . rechtigt, binnen 4 Wochen nach Vorlage Einspruch zu erheben, wenn sie die Besoldungsvorschriften als mit den Bestimmungen des § 1 in Widerspruch stehend erachtet. Ueber den Einspruch entscheidet die llc e e gen ge feht

ie Besoldungsvorschriften treten in Kraft, wenn nach er— folgter Vorlage die Aufsichtsbehhrde erllärt hat, keinen Eins a er⸗ heben zu wollen, oder die Frist zur Ginspruchserhebung abgelaufen oder der Einspruch zurückgewlesen J . , gt für en 9 6 emeinden und Am e (Aemter, Landbürgermeistereien) der Kreisausschuß, i übrigen der Bezirksausschuß. .

§ 3.

(I) Die Aufsichtsbehsrden können in Fällen erheblicher Verletzun der im 5 JI enthal n, , n, verlangen, i für , 66 soldeten Beamten, ständig Angestelltön und Anwärter (8 1) und die Empfänger von fer ge und Hinterbliebenenbezügen den Voraus⸗ sekzin gen des 81 entsprechende Bezüge festgesetzt werden.

K . . . a i ruchs . j oder des neindeverbandes erfolgt die Festsetzung der Bezüge dur e der im § 2 Abs. 4 genannten g . ö. ö

§ 4.

(I) Den Militäranwärtern wird vom 1. April 1920 ab bei der

ersten planmäßigen Anstellung im Dienste . Gemeinde oder eines

Gemęindeverbandes, einer Versicherungsanstalt für die Invallden⸗

versicherung sowie eines ständischen oder solchen Instituts, das ganz

oder zum Teil aus Mitteln des Reichs, des Staates oder der Ge— meinden unterhalten wird, wenn sie im Heere oder in der Marine

a) 2 Jahre oder weniger gedient haben, die tatsächlich abgeleistete

Diens 9 bis zu einem Jahre,

b) üher 9. Jahre gedient haben, außerdem die Militär⸗ oder Marinedienstzeit, soweit sie und die nachfolgende Zivildienst⸗ zeit 9 Jahre übersteigt, mit der darüber hinausgehenden Zeit, höchstens aber mit weiteren 4 Jahren auf das Besoldungs—

an lm ger ,, . .

die vor dem vollendeten 17, Lebensjahre liegende Militär⸗

oder e, ene f bleibt außer Betracht, enllt 74 liter; eine li hich 5 we. ken t handelt.

ie Bestimmungen der Abs. 1 und 2 gelten für die Zeit

hom 1. April 1920 auch für Militäranwärter, pft . vor i

1. April. 1929 gr nn angestellt sind, foweit sie am 1. April

1920 noch nicht in den 1 persetzt oder verstorben sind.

6.

Den Beamten, ständig Angestellten und Anwärtern (85 1) wird

für die Zeit vom 1. April 1914 ab die Kriegszeit nach . R der

für die unmittelbaren Stagatsbeamten jeweils geltenden Vorschriften

2 Diätarien Besoldungs⸗ und Ruhegehaltsdienstalter an—

6. Die diesem Ge tgegenst . außer Kraft. s setz entgegenstehenden Bestimmungen treten

Der Minister des J ze i 2 e 1 * ersort id i tern e ; an erläßt die zur Ausführung des Gesetzes 8. Das Gesetz tritt mit seiner hem m in Kraft. Berlin, den 8. Juli 1920. Die Preußische Staatsregierung. Braun. Haenisch. am Zehnhoff.

In dem Gesetz über die Versorgung der Militär— 2.

Gesetz, betreffend Aenderung der ,, vom 21. April 1913 (Gesetzsamml. S. 225).

Vom 8. Juli 1920.

folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Die Verwahrungsgebühr beträgt für jedes angefangene nungsjahr:

e

Staatganleihe, des Gesamtwerts; und von nicht umgesetztem Gelde (5 8

legt sind, achtzig Pfennig,

ländischen Papieren zwei Mark, eintaufend Mark des Gesamtwerts; Pfennig.

§5 2. Das Gesetz tritt am 1. August 1920 in Kraft. Berlin, den 8. Juli 1920.

Die Preußische Staatsregierung. Haenisch. am 5 Oeser Severing.

Zugleich für den Finanzminister.

Verordnung,

Vom 1. Juli 1920. Auf Grund des 55 des Gesetzes zur vorläufigen Ordnun

S. 53) verordnen wir, was folgt:

1910 (Gesetzsamml. S. 269), und zwar na

anderen Rangflass e angehört.

Vergütung der Baukassenrendanten bei den Bauten der Zivilver⸗ waltung (Gesetzsamml. S. 319), in Kraft.

Berlin, den 1. Juli 1920. Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fischbeck. Haenisch. K

Oeser. tegerwald. Severing. Lüdemann. ̃

Ministerium für VolksUwohlfahrt.

Der Oberbürgermeister und bisherige kommissarische Ver— bandspräsident des Siedlungsverhandes a rn här in Essen, Mülhens, ist zum Verbandspräsidenten und

der bisherige Regierungs- und Baurat Dr-Ing;: Rappa⸗ port zum Oberregierungsrat bei dem Verbandspräsidium des genannten Verbandes ernannt worden.

Bekanntmachung.

Nachdem durch den Herrn Reichsminister des Innern ein Nachtrag zur 6. Ausgabe der n mfg, Arznei taxe 1920 unter der Bezeichnung ö ; „Preisänderungen in der 6. Ausgabe

der Deutschen Arzneitaxe 1920. ö J. Nachtrag zur 6. Ausgabe.“ herausgegeben worden ist, bestimme ich, daß dieser Nachtra mit Wirkung vom 1. August 1920 ab für das . Staatsgebiet in Kraft tritt. Der Nachtrag erscheint im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin 8W. 68, Zimmerstraße 94, und kann von dort zum Preise von 1 10 8 bezogen werden. Berlin, den 28. Juli 1920.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt.

J. A.: Gottste in.

Ministerium für Wissenschaft, K und . ö

Der Regierungsrat von Hövel ist bis zur Ernennun eines Vorsitzenden des auf. Grund des 5 13 hen Gesetzes u die Unterbringung von mittelbaren Staatsbeamten und Lehr— versonen (Unterhringungsgesetz ) vom 30. März 1920 errichteten Fürsorgeamts für Lehrpersonen in Berlin mit der Verwaltung

dieses Amtes beauftragt worden.

ö . Bekanntmachung.

em Metzgermeister Moritz Heumann aus

Selm Beifang ist unter Aufhebung meiner Verfügung vom

K z ö . del mit ke er r r,

, eson i i

aher, . ere mit Fleischwaren, wieder ge⸗

Lüdinghausen, den 27. Juli 1920. Der Landrat. Graf von Westphalen.

k Bekanntmachung.

m Kaufmann Robert Hudasch in Berlin, = straße 20 ist durch Beschluß des Wuchergerichts bei dem Tr. , II in Berlin, vom 17. Juli 1929 (H. W. J. I765. 20) auf . der Bekannkinachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ onen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB. S. 603) in der ug des Art. NI der Verordnung vom 27. November 1915 (RG Bl. S. 1809) der Handel mit ebm cn il er wegen Unzuverlässigkeit vorläufig untersagt.

Berlin, den 20. Juli 1920.

Oese r. Severing. Zugleich für den Finanzminister.

3

Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht. J. A.: Gentzꝛ.

Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat

51. §z 40 Abs. 2 der Hinterlegungsordnung erhält folgende .

J. bei einer Verwahrung von deutscher Reichsanleihe, 3 ; deutschen oder preußischen Schatzanweisungen fünfundsiebenzig Pfennig für jede angefangenen eintausend Mark

bei einer Verwahrung von anderen Wertpapieren, Kostbarkeiten

a) wenn sie auf Grund des 8 1814 oder des 5 1818 (86 1667 Abs. 2 Satz 4, 5 1915) des Bürgerlichen Gesetzbuchs hinter

b) wenn sie aus einem andern Grunde hinterlegt sind, eine Mark fünfundzwanzig Pfennig, bei Verwahrung von aus für jede angefangenen

3. bei einer Verwahrung von sonstigen Urkunden fünfungzwanzig Pfennig für jede Urkunde, jedoch höchstens zwölf Mark fünfzig

betreffend die Reisekosten der Baukassenrendanten.

der Staatsgewalt in Preußen vom 20. März 1919 (Gesetzsamml.

8 1. Der Baukassenrendant erhält bei Dienstreisen Tagegelder und . nach . des Gesetzes, betreffend die Reisekosten der Staatsbeamten, vom 26. Juli 1910 (Gesetzsamml. S. 150) sowie der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen vom 24. September den Sätzen für die im §z 1 unter VI des Gesetzes genannten Beamten, sofern er nicht einer

Diese Verordnung tritt vom . April 1920 ab an Stelle der Ss§ 5, 6 und 8 der Verordnung vom 21. Juni 19065, betreffend die

Bekanntmachung.

Nachgengnnten Personen: a) dem Ober postscha ffner Gustas Wiesenberg, b) dessen SChefrau glfriede Wiesenberg, beide in Berlin, Bärwaldstraße 13, c) der Fhefrau Auguste SteinmüllGler in Berlin, Blücher⸗ ra 56, ist durch Urteil des Wuchergerichts bei dem Landgericht in Berlin vom 8. Juni 1920 II. W. J. 964. 20) auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Dandel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) in der Fassung des Art. III der Verordnung vom 27. November 1919 (RGBl. S. 1809) der Handel mit Lebensmitteln wegen Unzu⸗ verlässigkeit un tersagt.

Berlin, den 26. Juli 1920.

Der Erste Staatsanwalt bei dem Landgericht II. J. A.: Gentz.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

22

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

In der am 30. Juli 1920 unter dem Vorsitz des Neichs⸗ postministers · Giesberts abgehaltenen Vollsitzung des Reichsrats wurde den Entwürfen 1. eines Gesetzes, be⸗ treffend das vorläuüfige Abkommen üher die Wiederaufnahme der Beziehungen zwifchen dem Doutschen Reiche und Lettland, 2. eines Gesetzes, betreffend Aenderung des Gesetzes über Post⸗ gebühren, 3. einer Verordnung, betreffend Aenderung der Post⸗ ordnung, zugestimmt.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll— sitzung.

Das Reichswehrministerium teilt dem,. Wolffschen Tele— raphenbüro“ zufolge mit, daß die aus Sibirien über Amerika ommenden und in Hamburg gelandeten tschecho⸗slowa⸗ fischen Transporte im Einverftändnis aller Reichsbehörden burch Deutschland nach der Tschecho-Slowakei befördert werden. Die Transporte sind demnach nicht „geheim“ und nicht „ver⸗ dächtig“. Da entsprechend den s. Zt. mit dem Vertreter der Tschecho⸗Slowakei getroffenen Abmachungen den Trans⸗ porlen noch vor ihrer Landung in Cuxhafen alle Waffen und Munition b ,. und diese in besonderen, plom⸗ bierten Wagen befördert worden waren, war eine „Ent⸗ waffnungs unterwegs nicht mehr gut. möglich. Eine telegraphische Anorßnung des Neichswehrministeriums in diesem Sinne ist daher auch niemals ergangen. Vom Reichs⸗ wehrministerium ist lediglich am. 26. Juli Abends ein telephonischer, am 2. Juli durch Telegramm hestätigter Befehl ergangen, daß die Transporte, da ihre , durch Sachsen nach Bodenbach bei den een en Eisenbahnbetriebs⸗ räten auf Widerstand stieß, von Halle über Weißenfels Saalfeld Nürnberg Regensburg weiter in Richtung Pilsen umzuleiten seien. Sie sind gestern Nacht an die Tschecho⸗ Slowakei übergeben worden.

Nach den gleichfalls schon vor mehreren Monaten it der Tschecho⸗Slowalei getroffenen Abmachungen trafen e, zwei weitere Dampfer mit rund 5000 tschecho⸗slowakischen Soldaten als letzter Transport in Hamhurg ein, deren Weiter⸗ seitung durch Deutschland in gleicher Weise wie bei den früheren Transporten in Aussicht genommen ist.

Wie sich aus Versammlungsherichten ergibt, besteht zum Teil über die Vorschriften und über die Bedeutung des Reichsversorgungsgesetzes in weiten Kreisen große Un⸗ klarheit; es verdienen daher wohl folgende Tatsachen Be⸗ achtung: .

ch . Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen nach dem noch von der Nationalpersammlung verabschiedeten Reichs- verforgungsgesetz belastet das Reich jährlich mit ungefähr 5] Milliarden Mark, wenn die Kosten der sozialen Fürsorge mit eingerechnet werden, mit nahezu 6 Milliarden Mark. Das bedẽutet, umgerechnet auf den Kopf der Bevölkerung, einen Steuerbetrag bon nahezu 100 6. Die . der zem einzelnen Beschädigten zustehenden Rentensätze zeigen olgende Beispiele;

Es erhält in Berlin ein gelernter Arbeiter, der in seiner Erwerbs⸗

aähigkeit um 30 Prozent gemindert ist, also bei einer verhältnismäßig ir Bes 6 jährlich 1518 6, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um S0 Prozent 5317 und, wenn Cr für vier Kinder zu forgen hat, 44 M; bedarf er fremder Wartung und Pflege, dann erhält er mit seinen vier Kindern 10 496 bis fl 655i z. Eine entsprechende Erhöhung haben auch die Renten der Witwen und Waisen erfahren. Nach elner Ausführungsverordnung, die demnaächft ergehen foll, wird in Fällen schwerer Beeinträchtigung der körperlichen e rh the auch dann eine Rente gewährt, wenn

die Beschädigung keine. Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Folge

n In der Verordnung sind ink estsätze festgelegt, die den

at. er gewährten Regelsätzen sehr nahekommen.

——

In einer bis in die späten Abendstunden dauernden

Sitzung beriet der Reichs kohlenverband zusammen mit dem großen Ausschuß des Reichskohlenrats vorgestern über an df. zung der Braunkohlenpreise. Nach einer, unter dem nf des Staatssekretärs Dr. AWrsch abgehaltenen Vorbesprechung, beschlossen heide Körperschaften laut Bericht des „Wolffschen Telegra henbüros“ den Preis für das Mittel⸗ und Sstdeutsche Revier hei Briletts um 18 6 je Tonne, bei Rohbraunkohle um O 6 je. Tonne, herabzuseßzen, für das Rheinische Gebiet den Preis für Briketts um 12 6, für. Roh⸗ braunkohle um 6 M6 zu vermindern. Hierzu kommen für den Verbraucher noch 20 Prozent der obigen Beträge, die an Kohlenfteuer gespart werden. Der Beschluß bedeutet eine Herabsetzung der Braunkohlenpreise um etwa 12 bis 15 Prozent

und stellt einen erheblichen Fortschritt auf dem Wege des

allgemeinen Preisabbaues dar.

Auf wiederholte Anfragen bezüglich der Auslegung des Artikels 2, des Gesetzes vom 21. Juli über die ergänzende Regelung des Steuerabzug ez vom Arbeitslohn wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro. usog von amtlicher Stelle

Die bis zum 1.

mitgeteilt: folgendes mitgetei nach dem neuen Gesetz einzube

kige können auf die eträg

Tarif ergeben würde.

Ungarn. Entgegen einem Kopenhagener Bericht,

lugust gemachten Ab⸗ enn.

e' nur dann und nur insoweit angerechnet werden, als sie höher waren wie die Summe, die sich nach dem neuen

nach dem die ewe Entente ein Angebot Ungarns auf eine Teil nahme an die Durchführung

2

der militärischen Aktion gegen den Bolschewis mus abge⸗ lehnt habe, siellt das „Ungarische ‚Telegraphen⸗-Korrespondenz⸗ Büro“ fest, daß die ungarische Regierung der Entente ein solches Angebot nicht gestellt hat. Die Ententemächte könnten daher auch nicht in die Lage kommen, irgendwelche Angebote abzulehnen. In der Nationalversammlung fand eine ernste und nachdrückliche Kundgebung der Vertreter sämtlicher ungarischen Nationalitäten gegen eine gewaltsame Abtrennung vom Mutterlande statt. Der Abgeordnete Viktor Dvoresak protestierte namens der slowakischen Be— völkerung gegen die Losreißung Oberungarns. Der Abgeord— nete Paul Legesa erklärte als Vertreter des ruthenischen Volkes, daß diese Nationalität beschlossen habe, bei einem ein⸗ heitlichen Ungarn zu verbleiben. Der Abgeordnete Johann Huber legte im Namen des ungarischen Deutschtums Ver⸗ wahrung ein gegen eine gewaltsame Losreißung Westungarns, das nicht zugeben könne, daß die Entente nach Art von Sklaven⸗

händlern mik ihm verfahre, und niemals zulassen werde, daß rote Volkswehrtruppen seine Grenzen überschritten.

Großszbritannien und Irland.

Außer der vom Premierminister Llond George im Unterhause verlesenen Depesche an Rußland ist am 26. Juli eine weitere wichtige Depesche abgegangen, deren Text vorgestern abend veröffentlicht wurde. Die englische Regierung erklärt sich darin unter Bezugnahme auf Rüßlands Antwort, betreffend das Waffenstillstands angebot, bereit, die Reise Kamenews, Krassins und Miljutins zu erleichtern, und schlägt vor, daß die genannten Persönlichkeiten ermächtigt werden sollen, nicht nur über die Handelsbeziehungen, sondern auch über vorläufige Abmachungen wegen der in Aussicht ge⸗ nommenen Friedenskonferenz zu beraten. Die Depesche be⸗ streitet . Verantwortlichkeit für die Offensive des Generals Wrangel, und teilt mit, daß die englische Regierung Wrangel von der Erklärung der russischen Regierung in Kenntnis gesetzt habe.

Vorgestern empfing der Premierminister Lloyd George eine Abordnung von Mitgliedern des Ober⸗ und Unterhauses, die sich über das Vorgehen der Sinnfe iner beschwerte und energischere Maßnahmen forderte. Lloyd George erwiderte:

Die Gesetzesvorlage gegen die verbrecherischen Taten in Irland, die am 5. Auguft eingebracht werden soll, wird als genügend streng befunden werden. Die Meldung, daß für das auf der Eisenbahn be⸗ förderte Staatseigentum keine bewaffneten Wachen mehr gestellt werden foöllen, ist völlig unwahr. Munition wird weiter befördert und bewaffnete Wachen werden weiter gestellt werden. Eisenbahner, die auch in Zukunft, die Beförderung von militärischem Material, Truppen und Polizisten verweigern, werden sofort entlassen werden.

Der Vizestatthalter für die irische Grafschaft Wicklow, Francis Brocke, wurde auf dem Bahnhof Westland⸗Row er⸗ schos sen, als er den Zug besteigen wollte. Der Täter ist

entkommen. Frankreich.

In der gestrigen Nachmittagssitzung der Kammer wurde über den Gesetzentwurf, der die ö Regierung er⸗ mächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Protokoll von Spaa vom 11. Juli 1920 zur Ausführung zu bringen, beraten.

Der Berichterstatter des Finanzausschusses, Bokanow 8ki, erklärte lant Bericht des ‚Wolsfschen Telegraphenbüros“, es sei un⸗ möglich, daß Frankreich einen Teil der Verpflichtungen übernehme, die der Vertrag von Versailles Deutschland auferlege. Man könne in finanzieller Hinsicht nicht weiter gehen, als man urch die jüngst bewilligten Steuern gegangen sei, ohne die Lage Frankreichs zu efährden. Man dürfe Frankreich nicht noch mehr Lasten auferlegen. An Stelle der im Friedensbertrag vorgesehenen Markbeträge, die Deutschland zahlen

Der ,, ei der Ansicht, daß Lie Garantien für Rück⸗ erstattung der Vorschüsse, die man leisten solle, nicht genügend seien. wir , das waͤhrenb des Krieges gelitten. hahe, daß auf eine Tranzaktion eingegangen sei, durch die es guf einen Teil selner Rechte verzichte, und das Deutschlands Gläubiger für mehr als 20 Milliarden fei, könne nicht Vorschüsse leisten. Deshalb könne vie Finanz⸗ konmiffion der Kammer nicht anraten, den vorgelegten Gesetz entwurf anzunehmen. .

Für den Kammerausschuß für auswärtige Angelegenheiten be, richtete alsdann der Abgeordnete Rollin. Nach seiner Ansicht erläutert das Abkommen von Boulogne in glücklicher Weise das Izbkommen von Spag. Millerand habe seine pratriotische pri erfüllt. Daß Frankreich Deutschland Vorschlisse eben solle, sel recht unbillig. Größere Zugeständnisse habe man nicht machen können. Frankreich kenne den Wert des englischen Bündnisses, dürfe es allerdings nicht mit dem Verzicht auf seine Nechte bezahlen., Die Ablehnung des Abkommens würde unberechenbare, Folgen haben. Deshalb muͤsse man den Ministerpräsidenten für die no folgenden Verhandlungen durch das Vertrauen der Kammer stützen.

In der Aussprache erklärte nach kurzen Bemerkungen von Peyron und Ossolg, die vor fast leeren Bänlen prachen, der Bin tert e ident Mil'erand, die Regierung hätte Frank⸗ kröich für den kommenden Winter die Kohlen sicherstellen müssen, Das fei eine der ersten Notwendigkeiten für die Prosperität des Landes gewesen. Das Abkommen von Spaa. stelle die i erf, im Verhältnis von 30 Prozent, zu der normalen Zeit und zu einem um cin Fünftel billigeren Preise, als er augen—⸗ hiicklich sel, sicher. Nachdem Millerand dig einzelnen Punkte des Abkommens von Spaag , erläutert hatte, ging er zur Be⸗ sprechung der Finanzierung, der Vorschüsse über. In i sei es ihm gelungen, eine . der Lage herbeizuführen. Deutsch⸗ land habe nicht die Möglichkeit g über die . Fonds zu verfügen, um seine Ernährung bei, den Neutralen sicherzustellen. Ilher die Alliierten hätten Deutschland nicht nur an die Ausführung

des Vertrages erinnert, sie hätten es auch verpflichtet, ihre Vermittlung f e 9 , 36 Deutschland in erster Linie an seine Verpflichtung zu finanzieller Unter 36 Das fei einer der größten Vorteile des Abkommens von Spyaa. . Boulogne sei ein zweiter Vorteil erzielt worden; man

efugnisse des Wiedergutmachungsausschusses gerettet, der Wenn man sich letzt weigere, anzunehmen und die französische Verpflichtung ch das Kohlenprotokoll 2 Millionen

in Anfpruch zu nehmen, um Vorschüsse zu erlangen. ordnung erinnert.

habe die B die finanziellen

den Gesetzentwur Vorschüsse' zu leisten, verneine, dann werde au r Finfällig, durch das sich Deutschland verpflichte, monatli

erationen regeln solle.

Ruhrgeblets. Durch die Verwerfung des Protoko

Er erinnere an den 6. April. Damals

tadelt, weil fie die Bündnisse ge : gemeinsame Maßnahmen der Alliierten erlangt. Die

Millerand wies darauf

ck zum Handeln gekommen,

ztiger gewesen sei, als jetzt, nicht nur

nicht desinteressieren. wie Belgien im Westen.

Ergebnisse erzielt, wei

halten:

Delegation eine Note überrei

einer

: ö s übri folle⸗ komme nunmehr eine neue Leere in die französischen Kassen. ünd des übrigen

angesichts des Ostens, wo alle Allüterten und die Alliierten allein eng und vertrauensvoll zusammenwirken müßten. . Darauf sprach Maurice Barräs von der politischen Not⸗

wendigkeit, die Anwohner des Rheins und der Ruhr gegen die preußtschen Herrschaftspläne zu schützen und ihnen den Genuß von Frankreichs Vorschüssen sicherzustellen. e .

Die Kammer nahm sodann mit 393 gegen 83 Stimmen

den Gesetzentwurf an. Damit sind auch die von der französischen Regierung an Deutschland zu leistenden Vorschüsse für die Bezahlung von Nahrungsmitteln bewilligt worden.

Die vorgestern in Paris eingetroffene türkische Friedensdelega tion hat sich zur Unterzeichnung des Friedens— vertrages nach Sävres begeben.

Belgien.

In der Kammer gab anläßlich einer Interpellation üher die Ereignisse, die fich in Antwerpen beim goldenen Sporenfest abspielten, der Minister des Innern Igspar eine hochbedeut⸗ same Erklärung ab. Er sagte dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge, in Belgien müßten alle Meinungen frei ver⸗ treten werden können, selbst die ,, Er ersuchte die wallonischen Abgeordneten, die Führer der vlamischen Be⸗ wegung nicht Neoaktivisten zu nennen, und forderte sie im

Gegenteil auf, gewisse vlamische Forderungen zu bewilligen,

damit die Geister sich beruhigen könnten. . Die Kammer beschäftigte sich dann auch mit der Kon— ferenz von Spaa. . . Der siberale Abgeordnete Lem onnier gab seiner Unzufriedenheit mit dem Abkommen von Spaa. Ausdruck und sagte, die Alliierten seien zu großmütig gegen Deutschland, gewesen in der Kohlenfrage. Er möchte auch wissen, warum Deutschland die Marknoten nicht ein⸗ öfe, die sich in Belgien befänden. Nach seiner Ansicht müsse jede Abänderung des Friedensvertrages vom Parlament genehmigt werden. Farton de Wigrt erklärte, Belgien könne sich am Schicksal Polens Polen spiele im Osten Europas dieselbe Rolle Der Ministerpräsident De lacroix ver⸗ teidigte das Ergebnis von Spaa und erklärte, man habe annehmbare 1 man Zwangsmaßnahmen vorgesehen habe.

Nach feiner Ansicht würde die Konferenz von Spaa wesentlich zur wirtfchaftlichen Wiedererhebung Belgiens beitragen.

Dänemark.

Bei sehr geringer Wahlbeteiligung fanden gestern die Wahlen der Wahlmänner zum Landzsthing statt. Nach dem Ergebnis zu urteilen, wird das Landsthing sich nach den endgültigen Wahlen folgendermaßen zusammensetzen: Gemäßigte Linke 23 (3 Mandate gewonnen), Sozialdemokraten 15 (unver—⸗ ndert , Konservative 11 (2 gewonnen), Radikale 4 (6 verloren), Erwerbspartei 1 (1 gewonnen). Das Landsthing, das 72 Mit⸗ glieder zählt, davon 54 durch Wahlen und 18 vom Landsthing selbst gewählte, wird danach folgende Zusammensetzung er⸗ Gemäßigte Linke 29 (2 gewählte und 7 vom Lands⸗ thing selbst gewählte) Sozialdemokraten 19 (15 und 4), Konser⸗ vative 15 (11 und 4), Radikale 7 (4 und 3), Erwerbspartei 1.

Litauen. Auf die wiederholten Schritte der litauischen Re—⸗

gierung bei der russischen Regierung, betreffend die

Räumung Wilnas und des übrigen zeitweise von russischen Truppen besetzten Gebiets Litauens, . Ganecki, der Vertreter Joffes in Riga, im Namen seiner Regierung der litauischen 39 in der der Litauischen Tele⸗ raphenggentur“ iel versichert wird, daß Rußland die soeben . normalen Beziehungen zwischen Rußland und Litauen streng u g ne . wünsche. ir Vermeidung aller Konflikte bie sich bei Durchführung des sitauisch-russischen Friedens ver⸗ trages ergeben, schlägt die russische Regierung die. Bildung arltätischen Kommission vor. Die vornehmliche Auf⸗ gabe dleser Kommissien ist, die Frage der Räumung Wilnas besetzten Terrilorlums durch die russischen Truppen zu löfen. Die litauische Regierung berät noch über diesen Vorschlag. Eine Abordnung der Bewohner der Stadt Suwalli ist beim Kommando der Ärmeegruppe Marxiampol des litauischen Heeres angekommen und hat , daß die Polen die Saadt

hin, daß ein enges und dauerndes Einverständnis e n allen Allüerten niemals 1 s eutschland gegenüber, um un des Friedensvertrags sicherzustellen, 6 n. auch

zusgeraubt hätten. Sie bitten dringend um Besetzung Suwalkis durch litauische Truppen. ; Spanien.

Der Völkerbundsrat ist gestern nachmittag unter dem Vorsiß von Quinones de Leon in San Sebastian zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten. Es nahmen daran teil Symans, da Cunha, Balfour, Bourgeois, Tittoni und Matsui.

Schweiz. Der Kongreß der Zweiten Internationale ist heute in Genf eröffnet worden. . Türkei.

Nach einer Meldung der „Times“ haben die Griechen die Truppen Jafar Tahygrs vollständig in 15 005 Türken haben auf der Flucht die bulgarische Grenze

überschritten und sind entwaffnet und interniert worden.

list ichen Truppen zu verhandeln. ö Amerika. kannt, daß der Kreuzer „St.

törer wahrscheinlich in 14 Tagen nach den tür . ern e, werden, um die dort liegenden

Louis“ und [. 3

findlichen Amerikaner zu schützen. Asien. jetzt eine Art Militärdiktatur über

einer Unterredung, sein Ziel sei die 2 Chinas. werde nicht versuchen, die Herrschaft der

Mikitarclique zu setzen. Sein Streben gehe nicht nach . * sei entschlossen, die 1 estrafen.

worin das Rücktrittsgesuch Tuan S

genommen erklärt und die

einschließlich Hsu Schu Tsengs hr Ge e e e. angeordnet.

Konstantinopeler Blätter melden, daß Mustafa Kemal den Wall von Konia nach Konstantinopel entsandt hat, um mit der Zentralregierung über die Auflösung der nationa⸗

Das amerikanische Marinedepar tement se , zer⸗ ischen Ge⸗

chiffe zu

verstärken und nötigenfalls Leben und Eigenkum der dort be⸗

d .

, .

Nach Reutermeldungen erklärte Tschang Tso Lin der . ausübt, in

andschus wieder⸗ Tonn ohlen zu liefern, und damit falle auch die Klausel durch .

. Car fle. nr sei, wenn es bis zu 6 gepissen Jeltpunkt herzustellen oder an Stelle der k die Herrschaft einer nicht 6 Millionen Tonnen Kohlen geliefert habe, die Besetzung des 2

Belgien und Italien die Kohle. Man sage, man solle sich an den Vertrag le rn ie halten, man habe aber gẽsehen, wohin das geführt hätte.

habe man die Regierung ge⸗

efährdet hätte, jetzt aber habe man Regierung habe

iet, für Frankreich sowohl wie für Deutschland sei der Augen⸗ li

dem nfuleute streng zu

Derselben Quelle zufolge sind Erlasse veröffentlicht worden, ö i Juis für an⸗

uflösung der Grenzschutztruppen

angeordnet wird. In einem anderen Erlaß, dessen Peräffent⸗

lichung bevorsteht, wird die r n von 10 Anfuführern ĩ . des Finanz⸗, des Justiz⸗