Pieußischer Staatsanzei ger.
r *
, 3 Der Beztzpreis beträgt vierteljährlich 36 M. 633 ** Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheits-⸗ Alle Postanstan nehmen Vestellung anz für Berlin außer . . 94 2 Mk., einer 3 , . Einheitszeile 8, 50 M.
den 1 Zeitungs vertrieben für Selbftabholer , . è 65. , ein k 2. . e. nimmt 2
auch die Geschzsstelle SW a8, Wilhelm stratze Nr. 32. . . g. , e Geschäftsstelle des Reichs, und Staatsanzeigers, Sinzne Nummern kosten 1 Mk. , n., Berlin SW as, ö Nr. 32.
2 , WM ö 53
Nr. 170. ꝛelabantstotonto. Berlin, Montag, den 2. August, Abends. Pofeschecttonter Vert aisa. 1920
Einzelnummern orr einzene Beilagen werden nur gegen Barbezahlung ober vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
si
.
Inhalt des autlism Teiles: Bekanntmachung, Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzung am 11. Juni
betreffend Ausführungsvorschriften zu dem G 1920 entschieden; Dent ches az. ,,,
Mitteil bet d den Em d is ichJz⸗ S. 2145. Silberberg 1 wird gemäß 8 83 Absatz 3 der Vorschriften zitteilung, betreffend den Empfang dieuernannten italienischen (Reichs⸗Gesetzbl. S a n n n,, kae rg 1 .
Botschafters. ; . — ᷓ k 2c. Vom 2. Juli 1920. wirtschaft vom 18. Juli 1919 neu festgesetzt. Dem Werk
Gesetz, betreffend die Verlängerung ser Gültigkeitsdauer des Zur Ausführung des 8 24 des Strafgesetzbuchs in der wird mit Wirkung vom 1. Mai 1926 eine endgüllige Be⸗ er r e e,. ö. Fassung des ö. vom 23. Dezember 1915 . teiligungsziffer in Höhe von Goz* TVausendsteln unbeschadet Bekanntmachung, betreffend Ausfühngsvorschriften zu dem S. A445) werden mit Zustimmung des Reichsrats folgende der auf Grund des 8 S4 a. a. g. vorzunehmenden Aenderungen Gesetze gegen das Glücksspiel. Vorschriften erlassen: . Die Beteiligungsziffer enlspricht 105 vom Hunder Bekanntmachungen der Kaliprüfungsstz, betreffend Festsetzung §1. er durchschnittlichen Beteiligungszisfer aller Werke. von Beteiligungsziffern. Die l eli. Erlaubnis zum öffentlichen Glücksfpiel darf nur Der der Gewerkschaft Hansa- Silberberg für den zweiten Bekanntmachung zur Ausführung de zelgnntmachung iber für Jahrmärkte, Schützenfeste soöwie ähnliche unter freiem Himmel Schacht gemäß z 11 des Gesetzes über den Absatz von Kali⸗ Nohighet. — l y- d esehelegentlich ftaltfindende Veranftaltungen von vorübergehender Dauer salzen vom 25. Mai 1910 gewährte Zuschlag zur Beteiligungs⸗ Handels derbot. und nur unter der Bedingung erteilt werden, . der Spieleinsatz ziffer kommt mit dem 1. Mai 1920 in ortfall.
din betreffend die Ausgabe der Nismer 160 des Reichs— 5 len nr gh, 69 e ende. e . kein Ausgefertigt Berlin, den 25. Juli 1920.
esetzblatts. — ; Die Erteilung der Spieler laubnis kann im Einzelfalle von weiteren Siegel.) Erste Beilage. Bedingungen abhangig gemacht werden. Die Kaliprüfungs telle. Bekanntmachungen, berreffend Tarifvertrq. . ö. 93 2. ice Behöene, n, be., Heckel. ; . ie Landeszentralbehörden bestimmen, welche en . n. Preusen. rte s g n e fe leu se ru fn n funde Vorstehende Cuischeidung ist der Gewerlschaft Hausa⸗SIlber . nn gr bei Hannover-Linden am 29. Juli 192 zu⸗= gestellt worden.
n , n 6 . , ingen. g abe b, erbte eh d ö. n n t 6 Erlaß, betreffend Bemessung des Ortszuhlages der Ste ats⸗ . ie über die Spielerlauhnis quszustellende Urkunde muß die Be⸗ ö 1 R 919 6 — 8 J 9 9 . ; ; ch de i r i dingungen, unter denen die Erlaubnis erteilt wird, und den Hinweis J. A.: Köhler. . JJ Drtztlassenverz hin z. ö daß bei Nichterfüllimte der Bedingungen, unbeschadet der .
Handels verbote. . 53 n . , ; ) . h * . betreffend die Ausgabe der Nummeßs der Preußi hen k JJ Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzung vom 11. Im;
Gesetzsammlung. . 1929) entschledeu: Sine vor Inkrafttreten dieser Bekanntmachung im Wider yruche Der ge r fschaft Rantzhach zu Philipps thhl ci Bekanntmachung der in der Woche vom 14bis 24. Juli zu mit 3 Bestimmungen des 1 Abs. 1 erteilte Spielerlaubnis ist der Werra wird für ihr Kaliwerk vom ], März 1929 ab eine Wohlfahrszwecken genehmigten öffentlich Werbungen von hinfällig. 85 endgültige Beteiligungsziffer in Höhe ven 5er 14 Tau⸗ Nitgliebern . ; ö. . sendsteln unheschadet der auf Grund des 58 84 der Varschtistzn ö . . Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 1920 in Kraft. zur Durchführürig des Göese zes über die Regelung ber Kali⸗ Berlin, den 27. Juli 1920. . wirischaft vom 18. Juli 1919 vorzunehmenden Aenderungen Die Reichsregierung. ewährt. Sie entspricht 92 vom Hundert der durchschnitt⸗ Fehrenbach. . ichen Beteiligungsziffer aller Werke. * Berlin, den 18. Juli 1920. (Siegel.) Die Kaliprüfungsstelle. Heckel.
ernannten Königlich Italienischen außerordentlich eh, Kaliwerk Eraja II vom 1. Igtuar 1929 ab eine vorläufige Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Ransbach machtiglen n e de . ö. ö hr, . Beteiligungsztiffer in Höhe von 1,7269 Tausendsteln un- in Philippsthal am 22. Juli 1920 zugestellt worden.
Beglaubigungsfchreibens empfangen. Der Reichminister des heschabet der auf Grund des g 84 der Vorschriften fir Durch, J. A.: Köhler. ö
Auswärtgen Br' Sim ons war bei dem Empfanh zugegen? führung des Geseßes über die Regelung der Kaliwirtzchaft
vom 18. Juli 1919 vorzunehmenden Aenderungen gewährt.
. . Sie entspricht 30 vom rden, der durchschnittlichen Be⸗ Bekanntmachung,
Der Geheime Regierungsrat Wiedewaldt 4 Hambur e n , fg aller Kaliwerke und geht, wenn sie zu irgend Unter Bezugnahme auf 8 4 der Verordnung vom 4. ö. und der Regierungsrat Dr. Müller in Stettin fi 9. Da einer Zeit hö . j sollte als fünfzig vom Hundert der 39. bruar 1930 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1145) und die vom . regierungtzreten ernannt worden. weiligen durchschnittlichen e ns liffer aller Kaliwerke, nir che fe , ferm um 26. Juli erleilte Ermächtigung wird
Den Oberregierunggräten Wiedewaldt und A Müller auf das gesetzliche Höchstmaß zurü i
Erste Beilage.
Amtliches. Deutsches Reich. 1920 entschieden: . Der Herr Reichspräsident hat am . den neu⸗ Der Sew erkschaft Crajg zu Hollstedt wird für ihr
Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzung vom 11. Juni
— —
k ö ⸗ zur Ausführung der Bekanntmachung über Noh⸗ sind Oberregierungsratzstellen verliehen worden, ersteren Ausgefertigt Berlin, den 20. Juli 1920. kabak vom 10. Oktober 1916 sheeicht er . S. 11455 i bei dem Landesfinanzamt Unterelbe, Abteilung fürgölle und (Siegel.) , Uebereinstimmung mit der Deutschen Tabakhandel⸗Gesellschaft Verbrauchsabgaben, in Hhembyrg dem letzteren bei Die Kalipriffungsstelle. . in Bremen folgendes angeordnet; ö finanzamte in Stettin, Abteilung für Zölle und h 24 Heckel. Die Detagtabake aus den Verteilungen am 18. Februar. abgaben. ; ! ö und B. März 1920 und die noch zu verteilenden Detagtabatte? e,, Entscheidung ist dem Kaliwerk Eraja in Soll⸗ sowie die Nottebohmschen Schneidetabake, werden zwangs mäßig. ö 4 stedt am z. Juli 1526 zugestellt worden. auf die gesamte Zigarren⸗ und Rauchtabakherstellung im Ver⸗ ö Dem Ministerialdirektor im Reichsarbeitsministesum Dr. J. A.: Köh ler. git n der Kontingentshöhe der einzelnen Hersteller nach ö Sch weyer z in Verfol fen, Ernennung zum Stach sekretãr 3 nãherer ö ber Delag in Bremen umgelegt. Dem . ö ö ö. ö. Innern die nahgesuchte . e . Herstille? werden die aus den vorerwähnten Ver⸗ w Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzung am 11. Juni keinen bekogenen Tabakmengen auf den bannhm aht
1920 entschieden: ; nehmenden Gesamtbetrag an erechnet. Die Händler dritter H
Der Gewerkschaft Hansa⸗Silberb . in Empelde Hand und die Kleinmengenverfäufer werden von der Abnahme i . ⸗ .
Gesetz, bei Hannover-Linden wird für ihr Ka
*
26. . . 2 werk Hansa⸗ verpflichtung befreit. ö. betreffend bie Verlängerung der Gültigkeitchauer Silberberg I vom 1. Juni 1920 ab eine vorläufige Bremen, den 30. Juli 1920. . . des Kohlensteuergesetzes. Beteiligungsziffer in Höhe von 137748 Tausendsteln un⸗ Vertrauens ausschuß des deutschen Tabakgewerbes.
Vom 31. Juli 1920. beschadet der 6 Hrund des 3 8c der Vorschriften zur Durch⸗ . J Am: Dr. von During;
ö ührung des Gefetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom .
Det. Reichstag hat, das i n r , beschlossen das 18 Juli 1918 vorzunehmenden e rn gen rkannt. Die U ö ö mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: Petelligungehiffer entspricht 31 vom Hundert 14 urchschnitt⸗ Bekanntmachung. k Artikel J. lichen Ie lings er aller Werke und geht, wenn sie zu Auf Grund der Bundesrgtsverordnung vom 23. 8 191
höher fein sollte als 50 vom Hundert der betr. Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel (RGBl.
Die Gültigkeitsdauer des Kohlensteuergesetzes vom 8. April sol? irgend einer Zei ö 36 1 ; . . ich. ] 135 ö z jeweiligen f 4 S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungs very (Reiche Gefetzbl. S. Jab) wird bis kum 31. März 1821 verfängef ewheiligen durchschnitllichen Beteiligungs ziffer aller zerke, auf . . 9 . . ö eve 6
Artikel II. as gesetzliche öchsima zurück ; 2 Bäckermeister Hermann Stoetzner in re Dieses Gesetz tritt am 1. August 1920 in Kraft. Ausgefertigt Berlin, den B. Juli 192. ö 6. Altenburg S.A. der Handel 3 Mehr und ö. Berlin, den 31. Juli 1920. Siegel.) waren aller Art sowie jegliche mittelbare oder unmitt
Der Reichspräsident. Die Kalipriifujngsstelle. . Ra re,, eier ö . . baehend w der Gewerkschalt Han in, we, , ,,
; j ; s 0 se er ewe mnsa⸗ ö ; gratsamt. 2. . weihen ,, Shane Silberberg in Empelde bei Hannover⸗Linden am . . *, J . zugestellt worden. , . — — 5. ͤ ö . 9 ; J. A. Köhler. . . . s .
—