aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des
täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen
Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für gebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Ver— fügung im „Reichsanzeiger“ und im amtlichen Kreisblatt sind von den Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 24. Juli 1920. Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schwarz.
w 1.
ö, , das Jr'eichs⸗
Bekanntmachung.
Der Wirtin Lina Becker, geb. Körner, geboren am 13. April 18353 in Bockenau, Kreis Marienburg, wohnhaft in Frank— rt 6 M Friedensstraße Nr. 3, Ge schäftsloka FT esssn Diele“, hier, Zeil Nr. 59, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie jegliche mittelhare oder, unmittelbare, Beteiligung, an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Frankfurt a. M., den 25. Juli 1920. Der Polizeipräsident. J. V.:
— —
Bekanntmachung.
Des Handels verbot des Warenhändlers Ludwig Nieweg in Bommern, Sundernstraße Nr. 3 (meine Bekannt— machung hom 31. Mai 1920), wird auf weitere 6 Wochen — 30. August 1929 — ausgedehnt.
Hagen, den 23. Juli 1920.
Der Landrat.
Schmidt.
von Salmuth.
Bern nit m n h n n g. Auf Grund der Bekanntmachung über die Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB.
S. 603) wird dem Metz germeister Eduard Köster und dem Konditor Ernst Kö ster, beide in Herne, der Groß⸗
und Kleinhandel mit Gegenständen des tägkichen Bedarfs, insbesondere der Betrieh des Lebensmittel.“ geschäfts, Bgahnh-aofstraße Nr. 58, wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die Kosten dieser Veröffentlichung haben die Genannten zu tragen. Herne, den 28. Juli 1920. Die Stadtpolizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Odenkirchen.
Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)
Nichtamtliches. Dentsches Reich. .
In der am 2. August 1920 unter dem Vorsitz des Reichs— ministers der Justiz Dr. Heinze abgehaltenen Vollsitzung des Reichsrats wurde den nachstehenden Gesetzentwürfen, ) betreffend Aenderung der Verordnung über Lohnpfändung, ) zur Ausführung der Bestimmungen des Friledensvertrags über, gemischte Schiedsgerichtshöfe und die Vollstreckung au ländischer Urteile die Zustimmung erteilt.
Die Transportz der tschecho⸗slowakischen Truppen von Cuxhaven nach Bodenbach sind, wie „Wolffs Telegraphen— büro“ mitteilt, nunmehr beendet. Die weiteren Transporte werden üher Triest geleitet und werden daher Deutschland nicht mehr berühren.
Oesterreich.
Im Auftrag des Staatssekretärs für Aeußeres hat der in Faris weilende Vertreter Sesterreichs, Eichhoff, der Bot⸗ schafterkonferenz eine Note überreicht, in der die öster— reichische Regierung von dem Ueberfall in dine fh sowie von der nunmehr bestätigten Werbung von Frei— scharen gegen ö in Zala Egerszög Mit— teilung macht, gegen diese Maßnahme Protest erhebt und um Schutz der Mächte .
— Vorgestern fanden in Wien von sozialistischen Ver— einigungen der Westungarn veranstaltete Versammlungen statt, in, denen der „Arbeiterzeitung“ zufolge die ernstliche Durch— führung des durch den Friedensvertrag von Saint Germain gewährleisteten Anschlusses des westungarischen Burgen— landes an Deutschösterreich stürmisch gefordert wurde.
Grofzbritannien und Irland.
Im Unterhause wurde gestern die Gesetzesvorlage, be— treffend die Wiederherstellung der gesetz lichen Srd— nung in Irland, eingebracht. Die Vorlage, die u. a. die Einsetzung besonderer Gerichtshöfe zur Aburteilung verbreche— rischer Handlungen vorsieht, wird am Donnerstag und Frei— tag zur Beratung kommen. Auf Anfragen wegen Tord Churchills kürzlich veröffentlichten . über Polen. sagte der Premierminister Lloyd George dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, die Deutungen, die man dem Artikel zu geben gesucht habe, seien unhaltbar. Er glaube, der Artikel sei weniger der Ausdruck einer olitischen Ansicht, als der Ausdruck einer Sehnsucht. (Heiterkeit, Er könne nicht zugeben, daß der Artikel in scharfem . zu irgendeiner von der Regierung über ihre Politik abgegebenen Erklärung stehe.
Das Unterhaus bewilligte einstimmig den Kredit für die Summe, welche durch die in Spaa getroffenen finan— ziellen Abmachungen vorgesehen ist.
Worthingten Evans gab eine Darstellung der Ab— machungen und sprach sich mit Nachdruck gegen die Unterstellung aus, daß England dabei einen Profit mache. L 05d George sagte, das
Abkommen von Spaa hedeute feine Aenderung der Politik, sondern fei die Politik des Versailler Vertrages. Der Vorschuß, der Deutschland von den Wiederherstellungseinnahmen gewährt werde, entspreche den Vertragsbestimmungen. Die Einnahmen aus den Verkäufen der England zugeteilten Schiffe würden England gutgeschrieben werden, während Frankreich seinen Anteil durch die ,,,, und durch die ihm überwiesenen Schiffe erhalten werde.
Der Premierminister Lloyd George hat sich dem „Echo de Paris“ zufolge geweigert, die Sowjetvertreter Krassin und Kam enew zu empfangen, da der Wäaffenstillstand mit Polen e gen und die Bedingungen dafür in Kraft getreten sein milßten, beyor er mit den beiden Bevollmächtigten der Sowjet⸗ reyublik verhandle. Nach einer Reuter“ Meldung ist Ka me new gestern in London eingetroffen.
— Verschiedene Kommunistengruppen aus Eng—⸗ land, Schottland und Wales hielten am Sonnabend und
Sonntag Versammlungen ab und gründeten die „Nationale Kommumistische Partei“. Die Zusammenkunft umfaßte lediglich solche Körperschaften, die für die Diktatur des Proletariats
eintreten.
Frankreich.
Der Vorsitzende der deutschen Friedensdelegation Ministerial— direktor Goeppert hat der Friedenskonferenz eine neue Note zugehen lassen, in der er mitteilt, die deutsche Regierung habe dem Reichskommissar des Bezirks Allenstein die Er— laubnis erteilt, wenn dringende Umstände es nötig machten, Truppen der Reichswehr an die Grenze zu senden, unter Vorbehalt der Entscheidung, die die Alliierten später in dieser Frage treffen könnten. Der „Temps“ begleitet diese Nachricht mit der Mitteilung, daß die italienischen Truppen, die sich in der Nähe der Grenze befunden hätten, bis zur Stadt Allenstein, entgegen der Ansicht der französischen Vertreter, zurückgezogen worden seien. Bolschewistische Patrouillen hätten sich ebenfalls an der Grenze gezeigt. Unter diesen Bedingungen habe die heutsche Regierung ihrem Kommissar den genannten Befehl gegeben. Die deutschen Truppen würden also später zurückgezogen werden, wenn die Alliierten es fordern. Das Blatt nennt die Entsendung deutscher Truppen, die vielleicht Fühlung mit den russischen Bolschewisten nehmen könnten, ein Ereignis, dessen Ernst in die Augen springe—
— Die Unterzeichnung des Friedens vertrags mit der Türkei wird am nächsten Donnerstag in Sevres statt— finden.
Polen. Der Vizepräsident des Ministeriums erklärte dem
Korrespondenten der „Times“ in Warschau, Polen könne einem
Waffenstillst and nur unter drei Voraussetzungen zustimmen, 1. daß Polen ein unabhängiger Staat ohne Einmischung der Bolschewisten in die inneren Angelegenheiten bleibt, 2. daß das polnische Heer nicht entwaffnet und 3. die alte polnische Grenze Demarkationslinie wird; nötigenfalls würde Polen bereit sein, die bei Abschluß des Waffenstillstandes bestehende Frontlinie als Demarkationslinie anzuerkennen.
Wie die „Times“ aus Warschau melden, haben die englischen, amerikanischen und französischen Gesandt—
chaften in Warschau ihre Staats angehörigen auf— gefordert, Warschau auf dem schnellsten Wege zu verlassen. Nach der „Morning Post“ ist Lord Abernon gestern nacht abgereist.
Der Generalstabsbericht vom 2. August meldet:
An der deutschen Grenze nördlich von Ostrolenka ist die Lage unverändert. Im Bereich von Nowogrod und Lomsha haben die An— griffe des Feindes nachgelassen. Unsere regulären und freiwilligen Truppen greifen hier Lie feindliche Infanterie und Kavallerie an. Zwischen Narew und Bug verläuft unsere Frontlinie östlich von Kossa ki Mazowice — Wyszonki—Koscielne — Ciechanowice. Am Bug sinden im Abschnitt Mielnik Kämpfe statt. Bei Brest-Litowsk hat der Feind bedeutende Kräfte aller drei Waffengattungen gesammelt, er greift die Festung und die Stadt heftig an. Die Kämpfe um Brody, die beiderseits große Kräfte in Anspruch nehmen, entwickeln sich auch weiterhin für uns günstig. Am Sereth örtliche Kämpfe, die heftigen Charakter annehmen. Es wurde hier die Ankunft neuer feindlicher Abteilungen festgestellt. .
Schtveĩʒ.
Die zur Beratung der Verantwartlichkeitsfrage eingesetzte Kommission des Internationalen Sozialistenkongrefses hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge unter Vor— behalt der Zustimmung der deutschen Delegation, die noch nicht
vollzählig in Genf erschienen war, einstimmig folgende Ent⸗
schließung zur Kriegsschuldfrage angenommen:
In Erwägung, daß die deutschen Sozialdemokraten in ihrer Denkschrift über die Frage der Verantwortlichkeit anerkannt haben, daß sie den Fehler begangen haben, wicht frühzeitig und nicht energisch genug das System des Militarismus und Imperialismus bekämpft zu haben vor allem hinsichtlich der Leitung der auswärtigen An— gelegenheiten, die der Kontrolle der Volksvertretung entzogen war, in weiterer Erwägung, daß die deutsche Sozialdemo— kratie selbst sagt, daß die deutsche Revolution zum Unglück der ganzen Welt und hesonders auch des deutschen Volkes selbst un fünf Jahre zu spät gekommen ist, und daß darin, nicht schon früher den Weg gebahnt zu haben, die Schuld liegt, deren die deutsche Sozialdemokratie sich anklagen muß, in weiterer Er— wägung, daß der Vertreter der deutschen Sozialdemokratie in der Kommission über die Schuldfrage die nachstehenden Erklärungen abgegeben hat: .
1. Das Bismarcksche Deutschland hat, wie schon Marx und Engels erklärt haben, den Weltfrieden auf das schärfste erschättert, indem es Elsaß⸗Lothringen im Jahre 1371 mit Gewalt annektiert hat. Für die deutsche Sozialdemokratie gibt es keine elfaß⸗loth— ringische Frage mehr,
2. das kaiserliche Deutschland hat ein neuerliches Verbrechen gegen das Völkerrecht begangen, als es im Jahre 1914 die Neutralität und die Ungbhängigkeit Belgiens verletzte,
33 das republikanische Deutschland jelbst fühlk sich verpflichtet, zur Wiedergutmachung der Folgen des Angriffs, den das kaiserkiche Deutschland ausgelöst hat, nachdem es das noch am Vorabend des Konflikts mögliche Schiedsgericht abgelehnt hatte,
nimmt der Kongreß diese Erklärungen zur Kenntnis und erneuert die Erklärungen der alliierten Sczialisten vom Jahre 1915, daß das kapitalistische System durch die Uebertreibung seiner Interessenpolitik und seiner Raffsucht eine der tiefsten Ursachen des Krieges ist, und erklärt gleichzeitig mit, denselben Ausdrücken wie die dentfche Denk schrift; daß sein unmittelbarer Anlaß hauptsächlich, wenn auch nicht ausschließlich, bei der mit Kopflosigkeit gepaarten Gewissenlosigkeit der jetzt gestürzten deutschen und österreichischen Machthaber lag.
Der Kongreß gibt die Urheber der abschenlichen Schlächterei, die Europa und die Welt. in Blut gebadet hat, dem Ie en der Völker preis und bekräftigt seinen festen Willen, alle feine Kräfte der Wiederherstellung der durch den Krieg zerstörten Welt zu widmen und von nun an gegen die kriegerischen Mächte im Geiste und im Dienste der Internationale zu kämpfen.
. Den Verhandlungen der Kommission, die diese Resolution einstimmig beschloß, wohnte deutscherseits der Reichstags— abgeordnete Braun bei.
. In der Denkschrift, welche die So zialdemokratische Partei Deutschlan ds dem Internationalen Sozialistischen Kongreß zur Frage der Verantwortlichkeit am Weslt— kriege überreicht hat, heißt es:
Es ist zuzugeben, daß die deutsche Sozialdemokratie nicht ge⸗ nügend, beachtete, daß die Führung der auswärtigen Politik in Deutsch⸗ land ohne Kontrolle des Reichstags eine Gefahr bilben mußte. Diese Gefahr nicht rechtzeitig genug erkannt zu haben, ist die Schuld, zu der sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands vor aller Welt freimütig bekennt. Die deutsche Revolution ist zum Unglück der Welt und auch des deutschen Volkes selbst um fünf Jahre zu spät gekommen. Ihr nicht schon früher den Weg gebahnt zu haben, ist die Schuld, deren sich die deutsche Sozialdemokratie anklagen muß. ö. e, , Soꝛʒialismus . Aushruch des Krieges nicht verhindern, so wurde er, wie immer er sich verhielt, gegen fein Willen ein Diener feindlicher Macht. 6. hiett geen feinen
Die Denkschrift erörtert sodann die Vorkommnisse un⸗ mittelbar vor Ausbruch des Krieges und schildert die altung der deutschen Sozialdemokratischen Partei beim Ausbruch. Sie stellt fett, daß nach der russischen Gesamtmobilisation jede Hoffnung auf eine Lokalisierung des Krieges zerrissen war, und fährt fort:
Die deutsche Sozialdemokratie schätzt sich heute glücklich, daß sie sich von jeder Schuld an der Niederlage des deutschen Volkes frei weiß. Das Ziel ihrer Politik während des Krieges war dessen Beendigung mit einer militärischen Lage, die es keinem der beiden Teile ermöglichte, diktatorische Forderungen zu stellen. Der Friede der Entente von Versailles zeigt, daß es den Staatsmännern der Entente mit ihrem angeblichen Willen, die Freiheit und den Frieden der Völker zu sichern, nicht ernst war. Die moralische Ent⸗— rüstung über, die deutsche. Kriegsschuld war ihnen nur politisches Mittel zu politischen Zwecken. Eine Feststellung der Schuld kann erst. einwandfrei erfolgen, wenn, einem von nationalistischen Tendenzen freien Komitee sämtliche Staatsarchive geöffnet werden. Die tieferen Urfachen des Weltkrieges liegen in den imperialistischen Strömungen . Länder und in der unglücklichen Mächtekonstellation, der unmittelbare Anlaß hauptsäch⸗ lich, wenn auch nicht auzschließ ich, hei der mit Kopflostgkeit ge= paarten Gewissenlosigkeit der jetzt gestürzten deutschen und öster⸗ reichischen Machthaber. Durch das Bekenntnis zur Landesverteidigung wollte die deutsche Sozialdemokratie keineswegs sich der Militär⸗ partei unterwerfen, sondern im Gegenteil die aft finden, ö. zu bekämpfen. Die deutschen Sozialdemokraten können es nicht als Fehler betrachten, daß sie, den Worten der Entente staats⸗ männer nicht trauten. Die EGntentestaatsmänner mögen nicht schlechter gewesen als die deutschen Machthaber, aber besser waren sie ganz gewiß nicht. Die Denkschrift schließt: Wir Sozialisten sollten aufrichtig genug sein, zu sagen, daß wir eingnder sehr viel schuldig geblieben sind, und wir sollten erkennen, daß dieses beider⸗ seitige Versagen darauf zurückzuführen ist, daß unsere Kräfte der elementaren Krast, die den Krieg, entfesselte, nicht gewachsen waren. Wenn unsere Kritik und Selbstkritik einig . so ist vor allem eins nötig: starl zu werden, so stark, daß keine Macht das nun geschloffene Kriegstor jemals wieder öffnen kann. Diese Kraft werden wir nicht gewinnen durch Selbstzerfleischung und Zersplitterung. sondern durch die nationale und internationale Einigkelt der Sozialdemokratie. Für diese einzutreten, sind wir bereit.
— Gestern ist in Genf der Internationale Berg— arbeiterkongreß durch den Präsldenten Smillie (England) eröffnet worden.
Türkei.
Nach einer Reutermeldung aus Adrianopel sind die griechischen Truppen in Engs eingezogen und haben ganz Thrazien bis zur Tschataldscha-Linie besetzt. Jaffar Tayar wird nach Athen gebracht.
Asien.
Nach einer Meldung der „Times“ vom 29. Juli hat in Haifa eine Zusammenkunft zwischen Emil Fessal, Lord Allemby, Sir Herbert Samuel und General Gouraud stattgefunden.
— Das persische Kabinett hat den schwedischen on der Gendarmerie, General Westdahl, der seinen Posten seit 8 Jahren inne hat, der „Daily Mail“ zufolge plötzlich entlassen.
— Die abgesetzte kaiserliche Familie von China hat, wie „Gastern Service“ meldet, der . Regierung mit⸗ geteilt, daß der vormaligse Kaiser von China bereit sei, den Thron von neuem zu besteigen.
Theater und Musik.
Volksbühne (Theater am Bülowplatz!
Wie im vergangenen Jahre um dieselbe Zeit begann am 1. August die Direktion Neft im geräumigen . am Bülowplatz ihr sommerliches Operngastspiel mit einer Aufführung von Wilhelm Kienzls „Kuhreigen“. Wiederum waltete der temperament—⸗ volle Kapellmeister Gottlieb an der Spitze des Blüthner⸗Orchesters seines Amts als musikalischer Leiter des Ganzen, und war, wie jm Vorjahre, auf der Bühne Maximilian Moris der bewährte Leiter des Spiels. Der zahlreiche Besuch der gestrigen Aufführung und der lebhafte Beifall bewiesen, daß das dramatisch wie musikalisch wohlgelungene Werk alle Aussicht hat, mit der ö. die Beliebtheit des „Evangelimanng“ zu erreichen. Auf der Bühne sah man ehenso geschmackvolle szenische Bilder wie im vergangenen Jahre. Mit Ausnahme des Vertreters des Massimelle, Willy Kaiser⸗Heil, waren gesteen die Hauptrollen des Werks durchweg mit neuen Kräften besetzt. Die Tenorpartie des Primus Thaller san Richard Tauber vom Dresdner Staatstheater, in Berlin ö sein Wirken im Konzertsaal und sein Gastspiel im Opernhause Unter den Linden als Sänger von Geschmack schon bekannt und geschätzt, in Gesang und Spiel sehr eindrucksvoll. Bei den Größen verhältznissen des Hauses müßte er nur mehr darguf achten, die Pianostellen etwas klangvoller zu gestalten, sonst verhauchen sie unhörbar im Raume. In Margarete 5 stand ihm eine darstellerisch gewandte und gesanglich ebenbürtige Blanchefleur zur Seile. Ihr umfangreicher Sopran ist wohlklingend und gut gebildet. Unter den anderen zahlreichen Mitwirkenden sind noch die Damen Trenk und Janows?a, die Herren Fischer, Gutmann und Tannert mit An— erkennung zu nennen. Auch der Chor wurde billigen Ansprüchen durchaus gerecht.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Samiliennachrichten.
Verlobt: Frl. Gerda du Roberay mit Hrn. Kapitänleutnant Heino von Heimburg (Neu Buckow, Kr. Bublitz, Pomm. .
Verehelicht: Hr. Regierungsrat Dr. Rolf Grabower mit Frl. Käthe Virchow (Berlin).
Gestorben: Hr. Rittmeister a. D. Hugo von Enckevort (Sassen⸗
burg i. Pomm.).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Ty ro l, Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschãäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (M engering) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanst lt, n ,,,, nn n,,
Sechs Beilagen
(einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 62)
und Erste und Zweite Zentral · Sandelsregifter Beilage.
Er st e Beitage
um Deutschen NReichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 171.
Berlin, Dienstag, den 3. August
1920
—
2
Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauplblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung.
Der Verband der Ziegeleien Rheinlands in Köln, Judengasse 2, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verband ber Fabr ikarbelter Deutschkands unt dem Gewerkverein deutscher Ziegler, vereint mit dem Zent ra lverhand christl. Fabrik⸗ und Transport⸗ arbeiter, am 17. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag . Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der
iegeleiindustrie gemäß 32 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das ganze besetzte Gebiet der Rheinprovinz mit Ausnahme des Saargebiets, die ganze neutrale Zone von Emmerich bis J mit Ausnahme des Stadtbezirks Groß Duisburg, den un esetzten Zipfel des Bergischen Landes mit den Srten Velbert, Heiligenhaus, Haßlinghausen, den unbesetzen Teil des Bezirks Wesel mit dem Kreise Schermbeck für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L E.-236 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 20. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der r nn der Angestellten, Orts— verband, Groß Berlin, in Berlin Sw. 68, Schützen straße 29 / 80, hat beantragt, den , ihm, der Freien Vereinigung der Holzindustriellen, dem Verein der Fabrikanten für Ladeneinrichtungen und Kontor— möbel, der Tischler-Innung zu Berlin, dem Verein ür Innenausbau, dem Verein Berliner Möbel— ,, . der Vexeinigung Deutscher Möbel— in dustrieller und dem Verein Berliner Kredithäufer Deutschlands am 10. März 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag nebst ö und protok. Erklärungen zur Rem lung der Gehalts⸗ und J ür die kausmännischen und technischen Angestellten und die Werkmeister in der Holz- und Möbelindustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bezirk Groß Berlin — hinsichtlich der Kredithäuser auch für Potsdam und Spandau — für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer M. ReldS7ꝰ an, das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 84, zu richten.
Berlin, den 23. Juli 1920. ö
Der Reichsarbeitsminister. 8 . Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer An—
est elltenverbände in Berlin C. 19, Oberwasserstraße 12,
5 beantragt, den zwischen ihm, dem Arbeitgeber— verband für den Außenhandel, dem Gewerkschafts— bund der Angestellten und dem Zentralverband der Angestellten am 15. Juni 1920 abgeschlossenen Nachtrag u dem Tarifvertrag vom 16. Januar 1920 zur Regelung er Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten des Aus- und Einfuhrhandels gemäß . der Ver⸗ ordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Adlershof, Baumschulenweg, Berlin, Borsigwalde, Britz, Buchholz, Charlottenburg, Cöpenick,
ohenschönhausen, Johannisthal, Karlshorst, Lankwitz, Lichten— . ö . en n, Marienfelde, Neukölln, Nieder⸗
. , Grunewald, Halensee, Heiners dorf,
e e, Niederschönhausen, Oberschöneweide, Oranienburg,
Rosenthal, Kummelsburg, Schmargendorf, Schöneberg, Siementz⸗ stadt, Spandau, Steglitz, Stralau, Südende, Tegel, Tegelort, Tempelhof, Treptow, ö Weißensee, Wilhelms herg, Wilmersdorf und Wittenau ebenfalls fur allgemein verbindli uu erklären. ; Einwendungen gegen diesen Antrag köninen bis zum 15. August 1926 erhoben werden und sind unter Numiner VI. R. 1448 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NVW. 6, Luisenstraße 33 / 34, zu richten. Berlin, den 24. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
ankow, n , Reinickendorf⸗West,
Bekanntmachung.
Die allgemeine Verbindlichkeit des zwischen der Nürn⸗ berg-Fürther Spediteur⸗Vereinigung, Sitz Nürn— berg und dem Deutschen Tranz portarbeiterßerb and. Ortzverwaltung Nürnberg⸗Fürth, am 9. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags für die Transportarbeiter im Spebitions⸗ Rollfuhr⸗ und ,,, für die Städte Nürnberg, Doos und . gemäß Erlaß des Reichs⸗ arbeitsministers vom 2. Juli 1 VI. R. 5603 mit dem Ablauf des Tarifvertrags aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden.
Berlin, den 28. Juli 1920.
Reichsarbeits ministerium. Der Registerführer. Pan se.
Bekanntmachung. Unter dem 13. Juli 1920 ist auf Blatt 933 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Orts⸗ . Chemnitz, und dem Verein Chemnitzer Fuhrherren am 6. April 1926 3 Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Fuhrgewerbe
emäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1915 Hir esetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Chemnitz und der Vororte Altendorf, Borna b. Chemnitz, Altchemni Ebers⸗ dorf, Furth, Gablenz, Glösa, Hilbersdorf, Helbersdorf Kappel, . b. Chemnitz, Neustadt, Schönau, Siegmar und Reichenbrand für allgemein verbindlich erklärt. Die all— gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 19206. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 30. November 1919 außer Kraft.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
.Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NV. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 13. Juli 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 13. Juli 1920 ist auf Blatt 1313 des Tarif— registers eingetragen worden:
Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Gastwirtsange⸗ stelltenverbände in Plauen i. V., dem Sächsischen Hotelbesitzer⸗ Verband, Gruppe Plauen, und der Arbeitsgemeinschaft der . von Plauen und Umgegend mit Wirkung vom 1. April 1920 abgeschlossene . wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Hotel- und ö gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 Hheei d e get i S. 1456) für das Gebiet der
Stadt Plauen und die Gemeinden Feen, Rentzschmühle und
Bartmühle für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarif⸗ verträge in Geltung sind. . Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 151, während der ,,,, eingesehen werden.
Arheitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 13. Juli 1920.
Der Registerfũührer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1084 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Die zwischen dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau Oberpfalz und Niederbayern, in Regensburg, dem Zentral— verband der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands, Gau Niederbayern, und dem Kreisverband land⸗ und forstwirt⸗ schaftlicher Arbeitgeber für Niederbayern mit Wirkung vom 12. April 1920 abgeschlossenen Aenderungen zu dem allge⸗ mein verbindlichen Tarifvertrag vom 13. Februar 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die land⸗ und : twirtschaftlichen Arbeiter (Taglöhner) auf Gütern werden ür diesen Berufskreis gemäß F 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Niederbayern für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 12. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Daß Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arheitsministerium, Berlin NW,. H, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. .
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertraggzparteien einen Abdruck des Tarifbertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 14. Juli 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1322 des Tarif⸗
registers eingetragen worden: Der zwischen dem Zentralverband der Forst⸗ Land⸗ und
Weinbergsarbelter Deutschlands, Bezirksgeschäftsstelle Breslau,
und dem landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband für den Kreis Fraustadt am 11. März 1920 ab . Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Land⸗ arbeiter wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. . 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet, des Kreifes kö ür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine erbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin XW. 6, gun . 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, t die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 14. Juli 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
—
*
Bekanntmachung.
Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 403 lfd. Nr. 2 und Blatt 1320 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Verein , , . Kaufleute zu Neiße, dem Verein zum Schutze für Handel und Gewerbe E. 8. Neiße, dem Zentralverband der Angestellten, dem ,,, deutscher. Angestelltengewerkschaftken, Landesausschuß Schlesien, der Arbeitgemeinschaft freier Angestelltenverbände, dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, Geschäftsstelle Beuthen O. S., und der Werk mneister⸗Gruppe Oberschlesien, Geschäfts ftelle Gleiwitz, am 30. April 1920 , Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die . schen technischen , gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 ( eichs⸗Gesetzzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Neiße für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem J. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Ber— bindlichkeit des Tarifvertrages vom 11. September 1919 außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf das Bankgewerbe sowie auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin NW. 6, kuf ö. 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 14. Juli 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1317 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Die zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände, e . Thüringen in Erfurt, und der Vereinigung der Arbeitgeber kaufmännischer Angestellter von Eisfeld und Umgegend am 22. April 1920 abgeschlossene Tarifvereinbarung wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß
2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 , ,
1456) für das Gebiet der Ortschaften Eisfeld (Thür.), Schalkau bei Eisfeld, Brünn bei Eisfeld und Sachsendorf bei Eisfeld für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, . 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 14. Juli 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1316 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Molkereigenossen⸗ schaften der Provinz Sachsen und Anhalt, dem Verein der Molkerei⸗ und Käserei⸗Besitzer und 6 des Regierungs⸗ bezirks Magdeburg, dem Verein der Molkerei⸗ und Käserei⸗ Besitzer und Pächter des Regierungsbezirks Mersehurg, dem Verein Thüringer Molkerei und Käsereibesizer, Sitz Erfurt, und dem Arbeitnehmerverband im Molkereigewerbe für die Provin: Sachsen und Anhalt am 10. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und An— . der Angestellten im Molkereigewerbe gemäß S 2 der Verordnung vom 3. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Sachsen und des Freistaates kö für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Die vorstehende J ersetz.wt nicht die für eine Ueberschreitung der gesetzlichen ,, erforderliche Ausnahmebewilligung des zuständigen Demobilmachungskommissars.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarheits=
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während
der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
. er und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrgg infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragßparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 14. Juli 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung. Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1323 des Tarif⸗
registers eingetragen worden: Der zwischen dem Wirtschaftlichen Verband deutscher Zahn⸗ ärzte, Großbezirk Niedersachsen, dem Verein der Dentisten von
Niedersachsen vom Verband der Dentisten im Deutschen Reiche
und der Gehilfenorganisation der Zweigvereine Hannover und
Hildesheim vom Verband deutscher Zahntechniker am 24. März
1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der
Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der ,,, Ge⸗ hilfinnen und Gehilfen gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De⸗ jember 1918 (Reichs⸗ ö l. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hannover, Hildesheim, Osnabrück, Hameln, Celle und
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