1920 / 171 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Uelzen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver— bindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstr. 33/34, Zimmer 161, während der e, ,. en Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 14. Juli 1920.

Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1318 des Tarif— registers eingetragen worden:

Der . der Vereinigung der Arbeitgeberverbände von Mainz, Wiesbaden und Umgebung, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, dem Gewerkschaftsbund der An⸗ estellten, dem Gesamtverband deutscher Angestelltengewerk— fo fen und dem Bund angestellter Chemiker und Ingenieure am 13. März 1929 abgeschlossene Kollektivvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die ie ee und technischen Angestellten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 14566) für das Gebiet der Städte Mainz und Wiesbaden und die Orte Auringen, Dotzheim, Mosbach, Walluf, Schier— stein, Erbach, Biebrich, Amöneburg, Büdenheim, Kastel, Oestrich, Eltville, Hochheim, Raunheim, Flörsheim, Gonsen— heim, Gustaysburg, Rüsselheim, Heidesheim, Geisenheim, Dinkel, Freiweinheim, Finthen, Ober⸗ und Niederingelheim, aug ges heim Weisenau, Laubenheim, Bodenheim, Nackenheim, Groß Gerau, Stadecken, Jugenheim, Gensingen, Ober Saul— heim, Nierstein, Oppenheim, Köngernheim und Alzey für all— gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbinblschkeit be⸗ ginnt mit dem 1. Juni 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifberträge in Geltung sind.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der 6 verlangen.

Berlin, den 14. Juli 1920.

Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1321 des Tarlf⸗ registertz eingetragen worden:

Der für die Kramer-Innung, den allgemeinen Arbeitgeber— Verband zu Naumburg 4. S. und den Gewerkschaftsbund der Angestellten sowie den Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände, Landesausschuß Thüringen, gültige, durch den Regierungspräsidenten in Merseburg am 29. April 1926 für verbindlich erklärte Schiedsspruch des Schlichtungs— ausschusses in Naumburg a4. S. vom 11. Februar 1920 (Tarif⸗ vertrag) zur Negelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten des Groß und Klemnhandels und der Industrie wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Naumburg a. S. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, fir die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels oder Industriezweig ein besonderer Fachtarif⸗ vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungs—⸗ bereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 14. Juli 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bann m a nnn g.

Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1319 If. Nr. 3 in Her seung von Blatt 146 des Tarifregisters eingetragen worden:

Die zwischen dem Arbeitgeberverband Halberstadt E. V. und der Arbeitsgemeinschaft ber kaufmännischen und technischen Angestelltenverbände Halberstadts am 22. März 1920 ab⸗— geschlossene Zusatzvereinbarung zu dem allgemein verbind—⸗ lichen Tarifvertrag vom 8. Dezember 1915 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der kau . und tech⸗ nischen Angestellten im Einzelhandel, 86 dustrie mil Ausnahme der Angestellten des Bankgewerbes wird für den genannten Berufskreis gemäß 8 2 der Ver— ordnung vom 23. Dezember 1918 n, bl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halberstadt glei ö für all⸗ gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 1. März 1929. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind.

Der Reichsarbeitsminister. J n dr. witz er.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits—

ministerium, Berlin NV. 6, Luisenstraße 33 / 4, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werben.

ßhandel, in der 36

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der , infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 14. Juli 1920. Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1160 fd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom Januar 1920 für die kaufmännischen und technischen Angestellten in der Holzindustrie im Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Breslau, eingetragen worden:

Die nachträgliche Verginbarung vom 24. März 1920 wird mit Wirkung vom 1. Januar 1920 im gleichen n für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindltch⸗ keit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registergkten können im Reichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, e, e,. 33/34, Zümmer 161. während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den n, ,,, . einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 14. Juli 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1161 Ifo. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom De— zember 1919 für die kaufmännischen Angestellten in der Schuh⸗ und Schäfteindustrie im Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau, eingetragen worden:

Die nachträgliche Vereinbarung vom 24. März 1920 wird mit Wirkung vom 1. Januar 1939 im gleichen Umfange für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ feit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin. NW. 6, Luisenstraße 35 / 34. Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 14. Juli 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Betrieb der Zuckerfahriken des deutschen Zollgebiets im Monat Mai 1920 und in der Zeit vom 1. September 1919 bis 31. Mai 1920.

III. Gesamte

erstellung für die Bei dieser

erechnung sind die unter J angegebenen

eit vom 1. 69

tember 1919 bis 31. Mai 19820 in Rohzucker berechnet: 7 077 685 dz; inwurfzucker in Abzug gebracht, und die Verbrauchszucker im Verhältnis

) Hier sind die Mengen von den abgetretenen Gebieten von Westpreußen und Posen noch mitinbegriffen.

Berlin, den 31. Juli 1920.

Statistisches Reichs amt. Delbrück.

. 6s find verarbeitet worden: II. Es sind gewonnen worden: Zuckerabläufe Verbrauchs zucker Zeitabschnitt, Ver⸗ Hiervon wurden 9 s 23 auf welchen Rohe Roh⸗ brauchs. entzuckert mittels Rohzucker * 34 * . 232 * , , r, Rüben zucker im aller *. 8 . 3 353 . 2 * die Betriebsergebnisse Yubei d zucker der 6. * 3 2 * 8 * 5 9 8 anzen der ö 85 838 * 3 86 * ö 32 255 5 te 6. sich beziehen ,,,, ö. k , , 3 833 . * 3 J scheidung . 3 6 —. * Ge 6 27 5 K 8 * lals Einwurf usw.) verfahren 8 2 6 8 5 8 8 8 . cr; 8 3 dz rein 1. Rüben zucker fabriken. Im Mai 1920... 160 0691 7871 11 6691 84339 h 335, 22 887 15 575 13928 142 1155 50 091 In den Vormonaten 19 609 453 1 384 692 8 854 6 299 671 093 140 112970 31 066 16251 2403 316 680 440 753 143 25 21565 513 26 868 944 693 Zusammen in der Zeit vom 1. September 1919 bis 31. Mai ( . 19 609 453 1 544761 9641 6311 2361 177479 112970 36 451 16251 2403 339 567 456 328 157 179 2298 628 26 868 994 784 Dagegen vom J. Sep⸗ tember 1918 bis 31. Mai 19191). 87 090 105 1739 9211 25 8551 11 5818 9266 981 802 195262 107 863 284 646 59277 736 12 527 626 165 989 249 3 005 456 4 280 1769 9265 ; 2. Zuckerraff inerten. . Im Mai 1920... 463 4366 358 1241031 186 6173 13 1200 6331 11 347 27 86465 28 sas 57 534] 3 299 5221 40413. 3721 43 480 In den Vormonaten 3 430 485 9844 5 436 870 327 836 55 78 542 41 249 153 635 142 870 178 833 540 179 46 779 14 752 25903 721 8 853 372 042 usammen in der Zelt dom 1. September 1919 bis 31. Mai c 3 893 921 10202 5 435 994430 963 172 91 8662 47 580 164 982 170 515 207 679 597 763 50 o?s 19 g?3] 3 307 834 9 765 420 521 Dagegen vom J. Sep⸗ tember 1918 bis 31. Mai 19191). h 629 603] 365 878 2 41111 074 3101 619 17 99 600 49190 341 O51 281 074 349 643 1 040 503 65 663 62 477 4 983 428 20 181 595 987 ͤ 3. Melasseentzuckerungsan stalten. Im Mal 1920... 62 bzs 16 0 16 go 26 21 15 833 24197 4689 3 1497 ] 854 1 6z 1 3 34 In den Vormonaten b14 05 1 84 10 560 16 39 107 495 168 2953 16139 48597 32 275 78112 111 450 9 43 189 JZusammen in der Zeit vom 1. September 1919 bis 31. Mai ,, 577 120 1657 2530 27 530 133 706 187 127 18 551 55 296 365 424 85 g66 19 hi4 082 46 538 Dagegen vom 1. Sep⸗ 55 1918 bis 7 . m Fe ho h! 76s si ] . Las 640 271 77. 120068 33 756 286 347. s8 gs 1435 67. 38377 72642 P ; 4. Zucker fabriken überhaupt ( bis 3. Im Mai 1920... M 686 939 17511 16970 16 99 II 669 234 6653 145 451 13129 14129 16046 276455 54 882 581 013 17228 52211 609 388 S72 101918 n den Vormonaten 149 609 453 5 329 772 1974 10 560 10 560 6 305 0022 0709621 117818 78 542 88 4593 2185 483 145 273 527 788 1 oh 044 150 6011 14 7652 5 5III56 35 761 I 359 924 3 in der Zeit ö Ma x . ,, 49 609 453 6 015 802. 21 . 27 530 27 o 6 316 6712 305 6151 263 2869 91 662 102 582 234 529 172 918 582 670 1 140 057 207 269 19 973 6120 544 36 633 1 461 842 . ember x . l, Hai old g. Bz ogo 106 8 138 136 61 73311 11 S2 337 zo9 7522 o8ss 75s! 90 6c 160 50 669 as 287 oom i 112 102 1 85 Oαν 31 778 6 726 8 sz 2 24 6512 138555

dagegen vom 1. September 1918 bis 31. Mai 1919: 13 245 799 42 von 9: 10 umgerechnet.

Allein die Sache bekommt jetzt durch Ihre Ausführungen einen poli—⸗

Rübenverarbeitung und Inlandsverkehr mit Zucker

im Mai 1920.

Der ausländische, gemäß der Belannt machung über vorübergehende Zollerleichterungen vom 8. März 1915 (RGBl. S. 136 Nr. 176 Anm nach den für inländischen Zucker geltenden Vorschriften behandelte Zucker ist mit nautischen Ziffern nachgewiesen. Die Mengen sind in den

darüber stehenden Ziffern mitenthalten.

. Mai . Im Zollgebiet sind in den freien Verkehr gesetzt worden 20 25 . ; * gegen Entrichtung der Zuckersteuer?) steuerfrei / 38 Ver⸗ Nohzucker fester Zucker Zuckerablãäufe 88 ; 3 ꝛbeitete andere (ohne das Verw 31 w ar zum ꝑrristal i- ; als . V altungsbezirke Rüben. zum Stczetfat; kristalli Zucker , diebe gabe b) vergällt (Steuerdirektivbezirke 25 Steuersatz bon 2 = 6M sierte * 33 den a) un⸗ (ohne das ö Ng mengen Bur sewie abläufe Gan, Teutschen . Gewicht des bezw. 8. * von Br t⸗ . bla mittels 8 ö bergãllt * . , * rannt⸗ flüssige ur Vieh⸗ Truppen Vergällungs⸗ Landesfinanzãmter) 25 14 4 wvwein⸗ Zucker ,, uisin mittels) 32 erzeugung) und . gespendet we, 42 rein 1 2 J. * ae, g. . k 2 1764 768 1764 KJ 555 51 9588 . 9 ö 5 620 ö. 2 o8 J ö . . 1 86 , 2. ö 30 624 1 24 ; Sachsen einschl. Anhalt... . 3, 281 658 5221 . 39 079 ö. Schleswig⸗Holstein ..... 5 21 863 155 143 3 635 ö. ; 3 o64 199 143 Hannover einschl. Braunschweig? 5 56 806 2 41 14988 12 Westfalen . , 3 ae . 240 . 4450 24 a. . 1385 e 2 een, lau 1 4 2 1143 Rwe on, 45 115066 166 18 142 12097 13 Bayern , , n . 5 495 6 4761 15 41 . 9158 456 102 2 15 544] 68 3152 10927 J 20 24 695 73 139 h,, 32 625 3271 2924 k 1368 . 2 . 391 . 2 Mecklenburg einschl. Lübeck.. 25 5 1 w 43 39 644 30 4 816 ö . 6 5 . . . i 5 , 596 2 . ö ö . 518 Hamburg 3 . a 6 . 2956 . 5024 285 3 r. an,, . 5 002 285 Deutsches Zollgebiet zusammen im Mai 1999 . 10 454 704 851 6 456 361 136 309 456 11 38 822 497 146 Vom 1. September 1919 bis . . . ö,, 269 49 609 453 139 458 178 6307 617 66 347 1537 1318 873 8968 3197 330 42 30 519 451 ö ,, 4 458 957 247 10196 192 995 5 451 13 184 Vom 1. September 1918 bis 81. Mai 1919) ..... 307 87 090 105 104087 17 234 8772121 92 635 159 477 2237 926 29 926 1 214 oqo

9) ö Bedarf für deutsche Schiffe; d2 Rohzucker, dz Verbrauchszucker.— . ) Außerdem: Zuckerhaltige Waren unter Erstattung der Zuckersteuervergütung dz, Gewicht des darin enthaltenen Zuckers dæ.

den freien Verkehr gesetzten Zuckergattungen die Mengen von E und Posen noch mitinbegriffen. ö Berlin, den 31. Juli 1920.

en.

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Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutscher Reichstag. . 165. Sitzung vom 31. Juli. Nachtrag.

Die Rede des Reichsministers der Finanzen Dr. Wirth in der 15. Sitzung des Reichstags vom 31. Juli hat folgenden Wortlaut:

Meine Damen und Herren! Ich bin durch den Verlauf der Ver⸗ handlungen außerordentlich überrascht, indem die Frau Abgeordnete Zietz die Vorgänge von heute morgen im Hauptausschuß hier zur Sprache ge⸗ bracht hat. Frau Abgeordnete Zietz, Sie haben sich heute morgen auf das entschiedenste dagegen gewandt, daß sogenannte Entschlüsse des Unterausschusses hinausgetragen worden sind. (Sehr richtig! bei den D. D. Sie haben sich mit Recht darüber beschwert. Wenn Sie das aber heute morgen mit Recht getan haben, so war es auch unnötig, in das bereits glimmende Feuer nicht etwa Wasser, sondercn hier Oel hineinzugießen. (Sehr richtig! bei den D. D) Nachdem der Hauptausschuß heute morgen sich vertagt hat, um am Montag mit Ruhe und Sachlichkeit nach gewissen leidenschaftlichen Erörte⸗ rungen die Frage für die Beamten zu klären, war es nicht not⸗ wendig, heute im Plenum des Reichstags eine so temperamentvolle Rede vom Stapel zu lassen, wie Sie es getan haben. Ich bin daher genötigt, auf Ihre Ausführungen einige Entgegnungen zu machen.

Frau Abgeordnete Zietz, Sie haben der Regierung Zweideutig2 keit vorgeworfen und sind zu scharfen Anklagen übergegangen. Ich will im einzelnen Ihre kritischen Ausführungen nicht würdigen.

tischen Charakter, die Sie vielleicht der Sache gar nicht beilegen wollten. Für meine Person als Reichsfinanzminister lehne ich es ab, mir den Vorwurf der Zweideutigkeit machen zu lassen. Ich glaube aber, Sie haben gar nicht beabsichtigt, den Vorwurf mir zu machen. (Abg. Frau Zietz: Nein) Gut, Sie bestätigen mir das; ich bin Ihnen dafür dankbar. Ich habe von Anfang an, wie diese heikle Frage zur Debatte gestanden hat, die Frage des Ausgleichs der Härten der Be⸗ soldungsordnung, ferner des Lohntarifs wie auch das ist der dritte schwierige Punkt des großen Ausgleichs der Reichsbesol⸗ dungsordnung mit den Besoldungsordnungen der Länder über meur Anschauung nie ein Hehl gemacht; ich bin auch von Anfang an genein gewesen, diese Härten auszugleichen. Was die Besoldungsordnung an⸗ geht, die wir seinerzeit trotz großer Mühe verabschiedet haben, habe ich immer den Standpunkt vertreten: die Art der Erledigung der

Statistisches Reichs amt.

KD

Besoldungsordnungen in den Ländern ist ein Unglück für das deutsche

. ar bei den verarbeiteten Rüben die me, aus den ,, Gebieten von Westpreußen und Posen, bei den in saß⸗Lothringen,

uxemburg und den abgetretenen Gebieten von Westpreußen

Delbrück.

/

w

Vaterland (sehr richtig! bei den D. D.), ein Unglück deshalb, weil in den Kreisen der Beamten im großen und ganzen eine gewisse Zu⸗ friedenheit eingekehrt war (sehr richtig! bei den D. D., abgesehen von den Härten in der alten Reichsbesoldungsordnung. Ich bin während des Wahlkampfes weit durch Deutschland gekommen und habe überall gefunden, daß die Beamten überhaupt nicht erwartet hatten, daß in so kurzer Zeit ein so großes Reformwerk zustande⸗ kommen könnte. Sie haben es begrüßt, auch mit den Härten haben sie es begrüßt, und die Beamten waren damit auch einverstanden, daß im Laufe dieses Sommers die Härten im Benehmen mit dem Reichs⸗ tag und einer Kommission ausgeglichen würden. Nun kamen die Besoldungsordnungen der Länder. Plötzlich war alles Porzellan in dem großen Laden zerschlagen; denn es ist Tatsache, daß Beamte der Länder meilenweit, darf man fast sagen, gegenüber den Reichsbeamten eingestuft worden sind. (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien, Was wollen wir nun machen? Ich betone: dieses Unglück muß gutgemacht werden, wir müssen die Reichsbesoldungsordnung umbauen, um diese Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten aus der Welt zu schaffen. Es aht eben nicht an, daß, nachdem die großen Verwaltungen, Post, Eisenbahn, Finanzverwaltung verreichlicht sind, nachher die wenigen Restbeamten der Länder weit besser dastehen als die Reichsbeamten; das ist nicht erträglich. (Zustimmung bei den Regierungsparteien.) Es war früher in den Ländern schwer erträglich, daß die Reichs⸗ beamten den Beamten der Länder vorausgeeilt sind. Es ist noch weniger erträglich, wenn jetzt die Restbeamten in den Ländern den Reichsbeamten gegenüber weit im Vorrang sind.

Wir sind in diese Arbeit eingetreten, und ich habe von Anfang an daran gearbeitet, einen Ausgleich zu finden, und heute morgen waren wir diesem Ausgleich ziemlich nahe gekommen. (Surufe von den U. Soz.) Gewiß haben sich noch Widerstände geltend gemacht, und diese Widerstände bezogen sich auf die finanzielle Auswirkung der Maßnahmen der letzten Monate. Ich nehme es auch keiner Partei übel, wenn sie bei jeder Gelegenheit die Frage der finanziellen Lage Deutschlands in den Vordergrund schiebt. Das ist ja das Unglück genau wie in der Kriegspolitik, daß niemand draußen die Augen für die furchtbar ernste Situation öffnen will, in der sich Deutschland be⸗ findet. (Lebhafte Zustimmung bei den Regierungsparteien) Meine Damen und Herren, nicht darüber mache ich mir allein Sorgen, wie die Mehraufwendungen jetzt aufgebracht werden können, sondem der Reichsfinanzminister macht sich darüber Sorgen, ob die derzeitigen Gehälter für die Beamten auf längere Zeit überhaupt noch bezahlt werden können. (Lebhafte Rufe: Hört, hört! bei den Regierungs—⸗ parteien. Wenn ich da und dort hinter verschlossenen Türen mit Ziffern und Zahlen auf diese Lage aufmerksam mache, so verdient die Regierung deswegen keinen Tadel, sondern sie verdient Ermunterung

und Unterstützung in diesem Werk der Aufklärung über die finanzielle Lage Deutschlands. (Lebhafte Zustimmung bei den Regierungs2—

parteien.)

Meine Damen und Herren, nun waren wir soweit, vielleicht

heute morgen schon im Hauptausschuß, nackdem der Unterausschuß nicht

ganz zu Ende gekommen ist, einen Antrag zu finden, der die Sache aus der Welt geschafft hätte. Der Unterausschuß hat, und zwar auch mit der Unterschrift der Frau Zietz Sie stehen auch darunter, Frau Abg. Zietz (Abg. Zietz: Sicher) Dann hätten Sie

aber heute, wenn Sie Ihren Namen darunter gesetzt haben, die Rede

nicht halten dürfen. (Lebhafte Zustimmung bei den Regierungs- parteien) Der Unterausschuß hat folgende Entschließung angenommen und sie dem Hauptausschuß unterbreitet:

1. Der Reichstag ist damit einberstanden, daß die aus dem Abschluß des Reichslohntarifs für die Verkehrsarbeiter notwendig werdenden Mittel sowie die daraus sich ergebenden Ausgleichszulagen für die Beamten ausgezahlt werden.

Das ist eine günstige Regelung 2. Der Reichstag erklärt sich grundsätzlich damit eiwerstanden, daß bei der eingeleiteten Nachprüfung des Reichsbesoldungsgesetzes die Folgerungen aus den Landesbesoldungsordnungen unter Ein⸗ stufung der Reichs finanzbeamten gezogen werden, soweit dies mit dem einheitlichen Aufbau der Reichsbesoldungsordnung ver⸗ einbar ist. 9

Diese Fassung hat mir nicht genügt, und zwar aus folgendem Grunde: Die Beunruhigung unter den Beamten ist da, leidenschaftliche Er⸗ örterungen von Kiel bis Konstanz und ins Allgäu hinein sind im Gange. ( Sehr richtigl bei den U. Soz) Große Beamtenbersammlungen, wiel⸗ fach eiwas kihnstlich aufgepeitscht (sehr richtig! bei den Regierungs- parteien; Rufe: na, nal bei den UÜ. Soz,), finden statt. Nun sage ich: wenn der Reichstag und die Regierung im Spätherbst die Bezüge auf die neue Einstufung auszahlen will, wenn man ein politisches Ziel erreichen will, dann ist es für mich besser, schnell zu geben, wenn man dann doppelt gibt und das politische Ziel erreicht. (Zustimmung bei den Regierungsparteien. Abg. Zietz: Das habe ich wörtlich zitienn, Herr Minister) Gewiß, dann hätten Sie mich aber e Jer rt mit Ihren Angriffen wegen Zweideutigkeit angehen selen. (r stimmung Die Schmeichelei wie man bei uns sagt mit der Mistgabel ist die unangenehmste. (Heiterkeit. Zuruf der Abgeord⸗ neten Zietz ) Sie haben aber doch der Regierung Zweideutigkeit vorgeworfen, und ich bin doch ein Teil dieser Regierung. Von Zwei⸗ deutigkeiten ist gar keine Rede. Ich habe dem Ausschuß heute morgen empfohlen, einen Zusatz zu gewähren, und der Herr Kollege Koßtzur kann ja zeigen, daß ich für diesen Gusatz, der Vonschüsse geben will, eingetreten bin.

ich die Herren Kollegen, nun einmal mit Aufmerksamkeit entgegen⸗ nehmen zu wollen auf einen Vorgang außergewöhnlicher Art, den Frau Zietz soeben auf die Tribüne des Reichstags gebracht hat.

Mir ist gestern hier im Saale ein Schriftstück überreicht worden, unterzeichnet von großen Verbänden der Organisationen der Eisen⸗ bahn, und dieses Schriftstück hat mich auf das peinlichste überrascht und berührt, wie auch die Kommission überrascht und peinlich berührt worden ist, als dieses Schwviftstück heute morgen pflichtgemäß dort

mitgeteilt worden ist. (3ustimmung.) Ich gebe, da die Sache hier

einmal, angerührt worden ist, dieses Schriftstück zur Kenntnis, und ich trage dafür die Verantwortung, daß ich es hier dem Hause zur Kenntnis bringe. Es lautet: . Berlin, 30. Juli 1920. Die Vertreter der Großorganisationen des deutschen Eisenbahnpersonals haben von der Auslegung des Be⸗ schlusses des SHaushaltsunterausschusseß, wonach die Höherstufung der Eisenbahnbeamten erst bei der Revision im Herbst 1920 erfolgen syll, Kenntnis erhalten. (Hört, hört) Das war der beklagenswerte Vorgang, den Frau Zietz heute morgen sehr scharf im Haushaltsausschuß gegeißelh hat, daß nämlich irgend jemand in blindem Eifer dahin gerannt ist und gesagt hat: Seht, so schlimm und schlecht ist der Unterausschuß, baß er das und das gemacht hat. Die Organisationen ich weiß nicht, welche Kräfte, ich weiß nicht, ob ir! Auftrage der Organisationen selbst haben nun folgendes uns zur Kenntnis gebracht: Sie J nämlich die Vertreter der Großorganisationen vermögen unter diesen Umständen nicht mehr, ihre Mitglieder vom Rücktritt in den Landesdienst zurückzuhalten und haben bie Absicht, im Laufe der nächsten Woche zunächst einen Demonstrationsstreik (lebhafte Rufe: Hört! hört! und Bewegung) des gesamten deutschen Eisenbahnpersonals einzuleiten (andauernde Bewegung), falls die Großorganisationen bis Sonnabend, den 31. Juli 1920, Nachmittags 3 Uhr, (erneute Rufe: Hört, hörth vom Haushaltsausschuß des Reichstags und von der Reichsregierung keine befriedigende und bindende Erklärung über die alsbaldige Er füllung ihrer Wünsche erhalten. Große Bewegung)

Meine Damen und Herren, in dem Augenblick, wo wir fertig sind. wo sch nach wochenlangen Bemühungen, ja, ich will noch einen Schritt weitergehen sogar untzer neuer erhöhter Anspannung ber Reichs⸗ finanzen am Ziesse bin, stõßt uns hier eine Gruppe von unverantwort⸗ lichen Führern hinterrücks den Dolch in den Rücken (allseitige Zu⸗ stimmung); anders kann ich es nicht bezeichnen. (Zuruf: Von wem

ist denn die Erklärung unterzeichnet?) War das notwendig? Ich

glaube, keine Volksvertretung der gangen Welt, vor allem nicht eine

Volksvertretung in einem demokratisch⸗republikanischen Staat kann sig

daß das direkt gegen ihre Absichten geht.

das bieten lassen (lebhafte Zustimmung), daß der Haushalbsausschu bis heute nachmittag un 3 Uhr bindende Erklärungen über die als baldige Erfüllung dieser Wünsche abgeben solll. (Wiederhslte Zu⸗

stimmung) Da habe ich gesagt: als Reichsminister lehne ich es ab,

mir in dem Augenblick, wo ich die Wünsche erfüllen will und wo ich

meine Stellung einsetze, derartig die Pistole auf die Brust setzen zu

lassen. (Sehr gutl und Bravoh Der Haushaltsausschuß hat nun beschlossen, sich gunächst einmal

über den Charakter dieses Ultimatums weitere Klarheit zu verschaffen. . (Sehr guth Es ist dann der interessante Fall eingetreten, daß eine

Organisation das ist der Deutsche Cisenbahnerverband durch den Mund des Herrn Abg. Kotzur erklärt hat: Mein Name ist Hase, ich weiß von der Sache eigentlich nichts. Weiterhin ist erklärt worden,

Gustimmung bei den Sozialdemokraten) Nun in diesem Augenblick hat sich die Diskussion erstreckt und das bitte