1920 / 173 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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handlungen im Reichs arbeitsministerium haben sich die Ver— treter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer dahin geeinigt, daß statt des ge— forderten Zuschlags von 1,10 41 ein solcher von 60 den Mitgliedern zur. Annahme vorgeschlagen werden soll. Die Arbeitgeber sind sich einig geworden, daß sie den Vorschlag des Reichsarbeitsministeriums annehmen und ihren Arbeitnehmern nunmehr folgende Sätze zahlen: für ungelernte Arbeiter 6 4 und für gelernte Arbeiter 6, 36 M in der Stunde. Bei der durch die Gewerkschaften in die Wege geleiteten Abstimmung haben auch die Arbeitnehmer sich größtenteils zur Annahme der obigen Bedingungen bereiterklärt. Von allen Arbeiter— klassen des Tiefbaugewerbes haben sich nur die Zimmerer und die Maurer auf den Standpunkt gestellt, daß die Bedingungen des Neichsarbeitsministeriums für sie unannehmbar seien. Bei der Wiederaufnahme der Arbeit, die voraussichtlich inorgen, Freitag, erfolgen dürfte, werden diese beiden Arbeitergruppen also noch sehlen. Infolgedessen lann z. B. bei den städtischen Untergrund⸗ bahnbguten der Baubetrieb zunächst nur in beschränktem Umfange aufgenommen werden.

In Kiel ist W. T. B.“ zufolge der Ausstand der Handels- und Transportarbeiter beendet. Die Arbeiter haben sich damit einverstanden erklärt, daß vom 25. August an ein Abbau der Löhne erfolgt, wie es die Arbeitgeber verlangten. Gleichzeitig sollen aber auch Verhandlungen beginnen, um einen Abbau der Preise einzuleiten. das „Tageblatt für Vorpommern“ meldet, ist durch den Ausstand der Elektrizitätsarbeiter die Versorgung der Stadt Greifswald mit elektrischem Licht seit Dienstagabend wiederhergestellt. Die Zeitungen erscheinen wieder. Der Aus stand der dortigen Brauereiarbeiter geht vorläufig weiter. In Stralsund dauert der Ausstand noch an.

Die gestern in Dresden unter dem Vorsitz eines Vertreters des Reichswirtschaftsministeriums geführten Verhandlungen zur Schaffung eines neuen Landarbeitertarifs haben, wie „W. T. B.“ berichtet, zu einer Einigung beider Parteien über die Löhne der erwachsenen männlichen und weiblichen Arbeiter geführt. Daraufhin haben die Vertreter der beteiligten Arbeiterorganisationen es übernommen, die Arbeiter unverzüglich zur Wiederaufnahme der Arbeit aufzurufen. Ebenso haben die Vertreter der Arbeitgeber zugesagt, dafür einzutreten, daß Maßregelungen an— läßlich der Arbeitseinstellung unterbleiben.

. Wie

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Ahbsperrungs⸗ masregeln. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“, Nr. 30 vom 28. Juli 1920.) Pest. England. In Liverpool wurde ein Todesfall am 22. Juni bei einer Arbeiterin in einer Mühle amtlich festgestellt. Pocken.

Dentsches Reich, In der Woche vom 18. bis 24. Juli wurden 9 Erkrankungen (und 1 Todesfall) gemeldet, nämlich in Schwjentochlowitz Kreis Beuthen) und Kattowitz je J, in Antonienhütte (Kreis Kattowitz) 2, in Königshütte

(Lin Ratibor 2, in Ostrog ünd Schichowitz Greis Vatibor) und in Carstenhütte (Kreis Rybnik, Reg.-Bez.

Oppeln) je 1.

Nachträglich wurden noch mitgeteilt für die Woche vom 30. Mai bis 5. Juni 2 Erkrankungen in Hamborn (Reg.⸗Bez. Düssel⸗ dorf; vom 6. bis 12. Juni 4 Erkrankungen (und 2 Todessälle), nämlich in Rotthausen 3, in Oberhausen (Reg.-Bez. Düsseldorf) 1 (2); vom 13. bis 19. Juni 1 Erkrankung in Sber⸗— hausen (Reg.⸗Bez. Düsseldorf; vom 20. bis 26. Juni 3 Er⸗ krankungen (und 1 Todesfall), und zwar in Rotthausen 2 (1)

und in Kray Kreis Essen, Reg.-Bez. Düsseldorf) 13 vom 4. bis 10. Juli 3 Erkrankungen (und 1 Todesfall, davon in Egeln (Kreis Wanzleben, Reg.-Bez. Magde⸗ burg) 1 (1) und in Bottrop (Kreis Recklinghausen, Reg.⸗ Bez. Münster) 2; vom 11. bis 17. Juli 15 Erkrankungen (und 4 Todesfälle), nämlich in Lipine (Kreis Beuthen) (1), in Brzezetz (Kreis Koseh 1, in Gleiwitz 5 (h, in Hinden⸗ burg 1 (), in Schoppinitz, Rosdzin, Kochlowitz und Neudorf (Kreis Kattowitz) je l, in Natibor 3, in Ryb nik (l) und in Los lau (Kreis Rybnik, Reg.⸗Bez. Oppeln) 1.

Oesterreich. In der Woche vom 4. bis 10. Juli 7 Er⸗ krankungen in Kärnten.

Fleckfieber.

Deutsches Reich. Für die Woche vom 18. bis 24. Juli wurde J Erkrankung in Radlin (Kreis Rynit, Reg.-Bez. Oppeln) festgestellt.

. Nachträglich wurde für die Woche vom 11. bis 17. Juli 1 Er— krankung ebenda angezeigt. Genickstarre.

Preußen. In der Woche vom 11. bis 17. Jult wurden 11 Er— krankungen (und J Todesfälle) gemeldet in folgenden NRegie⸗ rungsbezirken lund Kreisens: Landespolizeibezirk Berlin 2 Berlin Stadt!, Reg. Bez. Düsseldorf 4 (2s 1Cleve 2 (1), Mörs, Oberhausen je 1, Nemscheid (1), Köln 1 (1), Köln Stadt!, Merseburg 1 Querfurt, Potsdam 2 (1), (Spandau 1, Teltow 1 (1 )], Schleswig 1 Altona; nachträglich für die Woche

vom 4. bis 10. Juli: Koblenz 1 Ahrweiler].

Schweiz. In der Woche vom 27. Juni bis 3. Juli 1 Er— ( im Kanton Genf (Bull. d. Eidgen. Gesundheitsamts S. 292).

Spinale Kinderlähmung.

Preußen. In der Woche vom 11. bis 17. Juli sind 4 Er⸗ krankungen vorgekommen in folgenden Regierungsbezirken lund Kreisen]: Landespolizeibezirk Berlin 1 p1Berlin Stadt, Neg. Bez. Breslau 2? (Striegauß Köln 1 1LKöln Stadt. Schweiz. Vom 4. bis 10. Fuli 3 Erkrankungen, und zwar in der Stadt St, Gallen 1, im Kanton Bern 2 (Bull. d. Eidgen. Gesundheitsamts S. 308).

Ruhr.

Preußen. In der Woche, vom 11. bis 17. Juli wurden 4967 Erkrankungen 96 34 Todesfälle) gemeldet in folgenden Re—⸗ gierungsbezirken Jund Kreisens: Landespolizeibezirk Berkin 143 (H. (Berlin. Stadt 26 (3), Charlottenburg, Berlin-Schöneberg, Neukölln, Berlin: Wismersdorf je 1, Berlin⸗Lichtenberg 3 ()), Reg. Bez. Aachen 6 1Agchen Stadt 4, Aachen Land 2. Arnsberg 171 (17) Alteng 4. Arnsberg 5, Bochum Stadt 1, Bochum Land 3, Dortmund. Stadt 65 (12), Dortmund Land 18 i Gelsen⸗ kirchen Stadt 1, Gelsenkirchen Land 37 (3), Hagen Land 3, Hamm Stadt 5, Hattingen 3 (1), Herne 3, Hörde Land 1, Iserlohn Stadt 9, Iserlohn Land 8, Schwelm 1. Witten 4. Breskau h Breslau Stadt 1. Neumarkt 3. Waldenburg . Koblenz 2 Koblenz Stadt Düsseldorf 93 („) [Barmen 3, Kleve, Crefeld Land je 2, Dinslaken 1, Düsseldorf Stadt 7 (1), Düsseldorf Land 5,

. Duisburg. 22, Elberfeld 4 (1). Essen Stadt 4, Effen Land 1, M.⸗Gladbach, Stadt 4 (1), M.⸗Gladbach Land 7, Hamborn H,

Lennch 1, Mörs 3 (2), Neuß Stadt 2 (1). Oberhausen 7, Solingen Land 18 , Exfurt 2 Schleusingen, Frankfurt 9 Kalau 3, Weststernberg, Cottbus Stadt, Fran ifurt a. O. je 1 Gum“ binnen ' Darkehmen!l, Hildesheim 1 (1) Northeim 1, Oste— rode (II, Köln 21 1) Bonn Stadt 1 (1). Köln Stadt 26 Königsberg 8 (l [Königsberg Stadt 2 (1), Heilöberg 6. Köslin ? [Schlawel, Lüneburg 8 Fallingbostel, Lüchow je 1, Lüneburg

K—— 6 66

Stadt 6, Magdeburg 8. (Oschersleben 2, Jerichow 1 6], Marienwerder 1 (Marienwerder, Merseburg 31 Liebenwerda J, Mansfelder Gebirgskreis 2, Merseburg 25, Weißenfels Land 2, Zeitz Standt 1, Minden 6 (Bielefeld Stadt 1, Bielefeld Land 4, Her⸗ ford Land 1 Münster 19 Buer 4. Münster Stadt 8, 3 hausen Land 7, Osnabrück 2 Lingen], Bot daun 1 (61 Zauch⸗Belzig 1, Spandau 2, Osthavelland 1, Westhavelland 4 (1),

Land 6 (1); nachträglich für die Woche vom 27. Juni bis 3. Juli:

Aus den im Reichsgesundheitsamt eingegangenen Mitteilungen sind ferner hervorzuheben:

Pocken: Glasgow 3 Todesfälle; Tollwut: Reg-Bezirke Köslin 1 Todesfall, Allenstein (Vorwoche) 1 Erkrankung; Bißver⸗ letzungen durch tollwutverdächtige Tiere: Reg. Bezirke Breslau 3 und 1 mit tödlichem Ausgang, Stettin 9; In⸗ fluenza: Halle a. S. Birmingham, Dublin je 1, Glasgow 2, London 4, Prag und Vororte 1, Wien 3 Todesfälle, Reg. Bezirk Düsseldorf s, Nürnberg 10, Hessen 1, (Vorwoche) 5, Kopenhagen 30, Wien (20. bis 26. Juni) 6 Erkrankungen; Genickstarre: Augsburg, Kopenhagen se 1, Haag 2, 2 niederländische Orte je 1 Er⸗ krankung; Ruhr: Wien 4 Todesfälle, Nürnberg 1. Stuttgart 2, Hessen l, (Vorwoche) 28. Mecklenburg⸗Schwerin 4, Braunschweig 1, Prag und Vororte 5, Wien 12 Erkrankungen; Schlafsucht⸗ krankheit (lincephalitis lethargica): Reg.⸗Bezirke Hildesheim, Trier je 1 Todesfall und je 1 Erkrankung, Kopenhagen 4 Er⸗ krankungen; Malaria: Neg.⸗-Bezirke Aurich 36, Prag und Vor⸗ orte 1, Wien 6 Erkrankungen; Krätze: Kopenhagen 22 Erkran⸗ kungen; Nahrungsmittelvergiftung: Reg.⸗Bez. Schles⸗ wig 1 Todesfall, Breslau 10, Reg. Bezirke Düsseldorf 2, hr e, Gumbinnen, Liegnitz, Potsdam, Schleswig je 1 Erkrankung. !

Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Masern und Röteln verstorben in Königsberg, Reckling⸗ hausen, Wanne Erkrankungen wurden angezeigt in Nürnberg 37, Hamburg 25; Keuchhusten gestorben in Berlin⸗Friedenau. Ferner wurden Erkrankungen ermittelt an Scharlach in Hamburg 31, Kopenhagen, Wien je 38; Diphtherie und Krupp in Berlin 48, Hamburg 46, Kopenhagen 40, Stockholm 21, Wien 32; Typhus in den Reg.-Bezirken Arnsberg 73, Düsseldorf 47, Prag und Vororte 23.

Handel und Gewerbe.

Die Fachgruppe „Holzbagu⸗ und Holzveredelungs⸗ Industrie tin Reichsverband der Deutschen In⸗ dustrie“ hat laut Meldung des W. T. B.“ am 12. Juli in München, Handelskammersaal, eine Sitzung abgehalten, die aus

allen Kreisen der holzverarbeitenden Industrie stark hesucht war. Die Sitzung bezweckte einen Zu sammenschluß aller Verbände der holzverarbeitenden In du strte herbeizuführen. Die

bisher zum Teil noch fernstehenden sfüddeutschen Organisationen haben ihren Beitritt im Anschluß an die Münchener Sitzung bereits erklärt, andere ihn in allernächster Zeit in Aussicht gestellt. Die Be⸗ sprechungen, die sich auf fast alle augenblicklich die Holzbau. und

Holzveredelungsindustrie berührenden Fragen erstreckten, wie z. B. Organisation, Verhältnis zur Sägewerksindustrie und Holz⸗ handel, Außenhandelsstelle, Ausfuhrabgaben, Wie dergutmachungsfragen, betrafen auch besonders das Bestreben der Fachgruppe, mit den Waldbesitzern eine Verständigung, über die Fragen der, Holzgeld—⸗ stundung und des Holzgeldnachlasses zu erzielen. Ausführliche Sitzungsberichte sind durch die Geschäftsstelle der Fachgruppe Holzbau⸗ und Holzveredelungsindustrie im Reichsverband der Deutschen Industrie“, Berlin, Unter den Linden 20, zu beziehen, die auch nähere Auskunft über alle Organisationsfragen ze. erteilt.

D Zur Verkehrslage im Ruhrbezirk teilt W. T. B.“ aus Essen mit: Die Verkehrslage war in der Vorwoche sowohl im Eisenbahntransport als im Wasserstraßenverkehr als günstig zu be⸗ zeichnen. Der Ahtransport der frischen Förderung, deren Ergebnis gegen die Vorwoche eine geringe Besserung aufwies, ging ebenso wie diejenige eines weiteren Teiles der Lagerbestäude glatt von statten. Die letzteren beziffern sich auf 139 625 Tonnen, die Wagen⸗ gestellung betrug werktäglich 18 738 gegen 18 486 in der vorauf⸗ gegangenen Woche, auch in der Kipperleistung im Duisburg-Ruhrorter Hafen war eine nennenswerte Steigerung zu verzeichnen, sie hob sich von 28 938 auf 32 565 Tonnen. Hand in Hand hiermit ging die Steigerung in der Brennstoffverladung der Kanalzechenhäfen von 251464 auf 265 898 Tonnen. Wenn auch im Gegensatz hierzu das Ueberangehot von Leerraum im Rhein-Hernekanal gegen die Vorwoche nicht unerheblich zurückging, so ist es doch immerhin noch als außer⸗ ordentlich hoch zu bezeichnen.

In, der gestrigen außerordentlichen Generalversammlung des Westfälischen Verbands⸗Elektrizitätswerkes A. G. wurde laut Meldung des „W. T. B.“ die Erhöhung des Aktienkapitals von 3,z auf 10 Millionen Mark be—⸗ schlossen. Vertreter des Rhe mnisch⸗ Westfälischen Elektrizitätswerkes erhoben gegen alle Beschlüsse der Versammlung Widerspruch.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 3. August 1920.

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

,, 18 385 7477 Nicht gestellt . 362 Beladen zurück⸗

gestellt 17306 7477

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Köln, 4. August. (W. T. B.) Englische Noten 165,00 bis 1657,50, Französische Noten 335,00 334,00. Belgische Noten 355,90 bis 357, 90, Holländische Noten 1522.00 550,0), Rumänische Noten ——, Amerikanische Noten 44,75 = 45, 25, Schweiz. Noten 74h, G) = 67 50.

Wien, 4. August. (W. T B.) Bei unvermindert geringer Geschäftstätigkeit verkehrte die Fondsbörse zunächst in ziemlich freundlicher Haltung. Allerdings riefen die Meldungen über die ernste Lage der Polnischen Armee und die Bedrohung Warschaus durch die Bolschewisten Beunruhigung hervor, jedoch verhüteten die seitens des Staatssekretärs Dr. Mayr in Aussicht gestellte Ueberprüfung der neuen kommunalen Steuern und Käufe in Valutapapieren im Zu— sammenhang mit dem Nückgang des Kronenkurses eine Ermgttung der Tendenz Größere Umsätze fanden wieder lediglich in Südbahnaktien statt. Im Schrankenperkehr stockte das Geschäft gleichfalls. Anlage⸗ papiere waren gut behauptet. Im freien Valutahandel waren Dollarnoten gesucht.

Wien, 4. August. (W. T. B.) Türkische Lofse 1559,90, Staats⸗ bahn 3295,90, Südbahn 702,99, Oestexreichische Kredit Ungarische Kredit 1757,90, Anglobank 719.090. Unionbank 795,00, Bankverein 766,00, Länderbank gas, 00, Oesterreichisch-Ungarische Bank ah, o, Alpine Montan Jos, o, , Eifen 65h , Rima Muranyer Hol, Sd, Skodawerke Ii6d, 0, Salgokohlen

5,00,

5430,00, Brüxer Kohlen 7000, 00, Galizia 21600, 090, Waffen 2800,00, e n, 6. Poldihütte 2320,99, Daimler 1130,00, Dester⸗ reichische Goldrente Desterreichische Kronenrente 86,00, Februar⸗ rente g3,50, Mairente 91, 75, Ungarische Goldrente —— Ungarische Kronenrente 101,00, Veitscher —, J

Wien, 4. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 445,90 G., Amsterdam 5850, 00 . 2900,00 G., Kopenhagen 2675,00 G., Stockholm 3600,00 G., Christiania 2700 00 G. Marknoten 446,00 G.

rag, 4. August. (W. T. B. Notierungen der Devisen⸗ . Berlin 117,50 G., Marknoten 116,50 G., Wien 25,60 G.

London, 3. August. (W. T. B). 24 o Englische Konsols 467, 5 0o Argentinier ban gu lggg 90, 4 09 Brasilianer von 1889 36, 406 Japaner von 1899 56, 5 C0 Mexikanische Goldanleihe von 185) T3, 3 9½ι Portugiesen 394, 5 o/9 Russen von 1906 293, 4 0so Russen von 1969. 29, Baltimore and Ohig, 44, Canadian Pacific 159, Pennsylvania zz, Southern Pacifie 121, Unien Pacifie 1X1, United States Steel Corporation 118, Rio Tinto 38, De Beers 201, Goldfields 13, Randmines 3.

London, 3. August. (W. T. B.) Privatdiskont 67, Silber loko 57, Wechsel auf Deutschland 161.00, Wechsel auf Amsterdam kurz 10,3, Wechsel auf Paris 3 Monate 48,10, Wechsel auf Brüssel 16, 65.

Am sterdam, 4. August. (W. T. 6 Wechsel auf London 10,85, Wechsel auf Berlin 6,44, Wechsel auf Paris 21.4743, Wechsel auf Schweiz 49, 90, Wechsel auf. Wien 155, Wechsel auf Kopenhagen 46, 00. Wechsel auf Stockholm 61,20, Wechsel auf Christiania 46,25, Wechfel auf New Jork 301,50, Wechsel auf Brüssel 23, 25, Wechsel auf Madrid 45,50, Wechsel auf Italien 15,0.

Stockholm, 4. August. (W. T. B.). Sichtwechsel auf London 17,56, do. auf Berlin 10,75, do. auf Paris 36,00, do. auf Brüssel 38,0, do. auf schweiz. Plätze 80, 85. do. auf Amsterdam 162,60, do. auf ,, 74,75, do. auf Christiania 75,00, do. auf Washington 485,06, do. auf Helsingfors 16,25.

Kopenhagen, 4. August. (W. T. B) Sichtwechsel auf Stockholm 134,25, do. auf Christiania 109.50, do. auf Hamburg 14,25, do. auf London 23,63, do. auf Paris 47,25, do. auf Antwerpen Sl, 00, do. auf schweiz. Plätze 109,00, do. . Amsterdam 217,75, do. auf Helsingfors 22,00, do. auf New Jork 656,00.

*

Berichte von auswärtigen Waren märkten

Liverpool, 3. August. (W. T. B) Baum wolle Um—⸗ satz 7000 Ballen. Gta fuhr 5610 Ballen, davon amerikanische Baumwolle Ballen. August 23.560, September 227, 85, Oktober 22,25.

Amerikanische 59 Punkte, Brasilianische 134 Punkte niedriger, Aegyptische unverändert.

Manche ster, 3. August. (W. T. B.) Das Geschäft am Markt für Tuche verlief im allgemeinen ruhig, doch . Anzeichen bemerkbar, die auf eine baldige Besserung in der Geschäfts⸗ lage schließen lassen. . . ;

Am Garnmarkt herrschte keine einheitliche Stimmung und die Preisbildung war unregelmäßig.

Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Bees kow.

3. August 1920. Ballonaufstieg von 34 a bis 4 2.

Dee , en, BHamn

Seehöhe Luftdruck Temperatur Feuchtig Geschwind.

b . keit Nichtung Gen

. . oben unten y ,. 122 75292 1609 9 36 3 300 736 18,3 60 S WzS 5 500 718 16,6 65 SWS 6 836 6865 158 Swiss 6

Bewölkt. Sicht 5 km. Bodeninversion bis 260 m von 15.00

auf 18,5 0.

4. August 1920. Drachenaufstieg von 55 a bis 83 a.

Relative Wind Seehöhe Luftdruck Temperatur C Feuchtig⸗ Geschwind. oben unten kit Richtung Sind im mm oso Meter 122 752,1 19,2 75 W 7 390 737 18,0 85 WzN 10 500 720 15,0 95 WzN 12 1000 h77 12,3 80 W 12 1500 637 9, 4 78 W 11 2000 600 6,4 75 WSW 11 3500 566 340 35 KWeBw 12 3000 5531 1,5 50 WSW 13 3500 4958 265 3 Vemd 4, 160600 455 538 57 BSG is5 15606 456 64 10 KSG! 5

16 bedeckt. Sicht 8 km. Inversion zwischen 800 und 950 m von

17.50 auf 12,7 6. Zwischen 2500 und 2660 m überall 3,98.

Inversion zwischen 2750 und 2840 m von 2550 auf 2,59.

Zwischen 3970 und 4060 m überall 5.8 o. Inversion jwischen 4260 und 4300 m von 700 auf 6,40.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

, n, /-)

Samiliennachrichten. Verehelicht: Hr. Superintendent Friedrich Richers mit Frl. ö Cry tine Kaempffe Jar en, n n in ö Sr

Gestsorben; Fürst Wolfgang zu Isenburg und Büdingen (Bü⸗ dingen, Oberhessen). Hr. Konsul a. D. Hermann von Becker (Kuczkow i. Posen).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Fünf Beilagen leinschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Zentral Handels register · Beilage.

Erste Beilage

um Deutschen Reichsanzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger

Nr. 173.

Berlin, Donnerstag, den 5. Auguft

36 1529

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Amtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblakt) Deut sches Reich.

BSekanntmachung.

Die . für Düsseldorf und Umgegend E. V. in Düsseldorf, Theagterstraße 5, hat beantragt, den zwischen ihr, dem Deutschen Metall— arbeiterverband, dem Christlichen Metallarbeiter— verband und dem Gewerkverein Der g e Metall⸗ arbeiter H⸗D. am 17. Mai 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen fur die eisen⸗, stahl⸗ und metallindustriellen Werke mit Ausnahme der Kleinindustrie und der Handwerksbetriebe gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Rei 86 r S. 1456) ö. das Gehiet des Stadtkreises Düsseldorf und der Gemeinden atingen, Lintorf und Erkrath für allgemein verbindlich zu

erklären.

Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. S99 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 24. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verband Berliner Metallindustrieller E. V. in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 112, und die Arbeits⸗ gemeinschaft freier Angestelltenverbände, Orts— kartell Groß Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen, dem Gewerkschafts bund k An⸗ gestelltenverbände, Landesverband Brandenburg, und dem Gewerkschafts bund der Angestellten, Lande s⸗ 6 randenburg, Ortsverband Groß

erLlin, am 28. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag gr Regelung der Gehalts- und Anstellun ö für ie kaufmännischen und technischen Angestellten in der Metall⸗ industrie an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 5. September 1919 gemäß §z 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Ge⸗

biet für allgemein verbindlich zu erklären, das eingeschlossen

wird durch eine Verbindungslinie zwischen folgenden Orten: Spandau mit Staaken, Finkenkrug, Hennigsdorf, Birkenwerder, Buch, Hoppegarten, Wilhelmshagen, Wildau, Blankenfelde, Teltow, Drewitz, Nowawes, Spanbau mit Staaken, diese Orte einbegriffen.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1930 erhoben werden und sind unter Nummer V,. R. 7öß an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 34, zu richten.

Berlin, den 26. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Volkswirtschaftliche Vereinigung für In⸗ dustrie, Handel und Gewerbe E. V., Gruppe In⸗ dustrie, in Aue (Erzgeb.), Schneeberger Straße, der Bund der technischen Angestellten und Beamten, der Deutsche Werkmeisterverband, der Gewerk- , ,, kauf männischer a ,,, er Gewerkschaftsbund der Angestellten und der Zentralverband der Angestellten haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 ar , Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der aufmännischen und technischen Angestellten sowie der Werk⸗ meister in der Metallindustrie gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 e h, nr, S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Schwarzenburg für allgemein ver⸗

bindlich zu erklären. Einwendungen . diesen Antrag können bis zum

o

15. August 19730 erhoben werden und sind unter Nummer 1889 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33 / 84, zu richten. Berlin, den 26. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemeinschaft der Dresdner Bank⸗ angestellten⸗Organisationen in Dresden, Landhaus⸗ straße 13, hat , den zwischen ihr und dem Ver⸗ band Dresdener Bankleitungen E. V. zu Dres den abgeschlossenen für die Aktienbanken allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 21. Mai 1919 sowie den 4 vom 25. April 1990 auch auf die übrigen Banken auszudehnen und gemäß 5 2 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gehiet der Stadt Dresden und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum V. August 1926 erhoben werden und sind unter Nummer JI. R. 129 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 29. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. Der Arbeitgeberverband für das deutsche

,,,, Landesgruppe Nordwestdeutsch⸗ and E. V., in Gos lar, Bäckerstraße 21— 2, hat be—

antragt, den zwischen ihm und dem Verein Nieder⸗ sächsische Presse am 23. April 1920 abgeschlossenen Tarif—⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs— bedingungen der Redakteure gemäß 5 2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären für das Gebiet der Orte Braunschweig, WBittmund, Dannenberg a. E., Bremen, West Rhauderfehn, Einbeck, Bad Harzburg, Zeven, Nienburg a. W., Lingen a. Ems, Norden, Harburg a. E.. Detmold, Hameln a. d. W., ,,, a. E., Visselhövede, Stolzenau, 5 Hann. Münben, Hoya a. d. W, Emden, a. . Borkum, Bentheim, Hildesheim, , , ar, Rinteln g. J. W., Oldenburg, Leer, Osnabrück., Delmenhorst, Burg— 64 Vegesack, Vechta, Nordenham, Neuhaus a. E, Jever i. S. Holzminden und Helmstedt.

,, gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1 erhoben werden und sind unter Nummer UL. R718 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße Z3 / 34, zu richten.

Berlin, den 29. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 15. Juli 1920 ist auf Blatt 1324 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der . der Industriellen⸗Vereinigung für Lahr und Umgehung, der Vereinigung der Industriellen Offenburgs und Umgebung, dem Verein zum Schutze des Detailhandels, Lahr, dem Verein selbständiger Kaufleute Sffenburg E. V., dem Verein selbständiger Kaufleute Wolfach, dem Verband selbständiger Kaufleute von Oberkirch und dem Gewerkschaftsbund kauf— männischer Angestellten, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Zentralverband der Angestellten, dem . Verein Lahr, dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, dem Deutschen Werkmeisterverband und der Ver⸗ einigung der Kaufmännischen und technischen Standesgenossen am 4. Februar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kauf— männischen und technischen Angestellten und der Werkmeister gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗

Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des J

Lahr i. Baden für allgemein verbindlich erklärt. Die all— gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die be⸗ sondere Fachtarifverträge in Geltung sind. ö künftig für einen Handels- oder Industriezweig ein besonderer Fachtarif⸗ vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungs⸗ bereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33s34, Zimmer 161, während der n,, . eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 15. Juli 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. Juli 1920 ist auf Blatt 699 Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textilindustrie in Chemnitz und dem Deutschen Textilarbeiter⸗ verband am 16. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der in Spitz en⸗ webereien und Gardinenwebereien angestellten Entwerfer und Spitzenzeichner wird für den genannten Berufskreis gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Sachsen für allge—⸗ mein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die 66 Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 19. Oktober 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, 5 33/384, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. ͤ

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der ö verlangen.

Berlin, den 12. Juli 1920. Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 17. Juli 1920 ist auf Blatt 1326 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen . tellte beschäftigenden i des i . rauenbundes Deutschlands, dem Deutsch⸗ Evangelischen e, m, dem Jüdischen Frauenbund und dem Reichsverband weiblicher Hausangestellten Deutschlands, Ortsgruppe Fulda, am 23. November 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedin— ungen für die Stundengehilfmnen im häuslichen Dienst wird * den genannten Berufskreis gemäß 5 2 der Verordnung

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vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Fulda für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arheitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33734, Zimmer 161, während der gehen s hf , Dienststunden eingesehen werden.

Arheitgeber und Arbeitnehmer, i die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsminifteriums verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. Juli 1920.

Der Regifterführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 17. Juli 19290 ist auf Blatt 1075 lfd. Nr. 2 und Blatt 1327 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem 65 r c Metallarbeiter ⸗Verband Deutschlands in Siegen, dem Gewerkverein deutscher Metall⸗ arbeiter, dem Deutschen Metallarbeiterverband, den Firmen Feld u. Borstmann G. m. b. H., Fischerwerk, Robert Thomas und Freiengrunder Eisenwerke in Neunkirchen am 14. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohnbedingungen in den Betrieben der Metallindustrie gemäß 3. 2 der Verordnung vom 23. Dezember 19138 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet von Neunkirchen im Kreise Siegen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. ö

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmã igen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der *. verlangen.

Berlin, den 17. Juli 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 21. Juli 1920 ist auf Blatt 241 Ifd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Pelzwarenbranche u Berlin und dem Verein selbständiger Kürschner (Pelzbranche) khr Berlin und Umgegend abgeschloffene, vom 1. Januar 1926 ab gültige Msnimallohntarif wird an Stelle des Minimal— lohntarifs des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 15. Mai 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbe— dingungen der Kürschner in der Pelzwarenbranche Kürschner⸗ gewerbe) gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Srte Berlin, Berlin⸗Schöneberg, Berllu Neukölln, Charlottenburg, Steglitz, Friedenau und Wilmersdorf für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Ver— ö des Minimallohntarifs vom 15. Mai 1919 außer

raft. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 16, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der ö verlangen.

Berlin, den 21. Juli 1920.

Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 24. Juli 1920 ist auf Blatt 518 lf. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der für den Anhaltischen Anwaltverein in Dessau, die Anhaltischen Ortsgruppen des Verbandes Deutscher Nechts⸗ anwalts⸗ und Nolariatsangestellten. Sitz Leipzig, . der Angestellten, Sitz Berlin, am 24. April 220 durch das Anhaltische Landeswirtschaftsamt in Dessau für verbindlich erklärte Schiedsspruch (Tari 3 vom 13. April 1920 wird zur Regelung der Gehalts⸗ u Anstellungsbedingungen der Anwaltsangestellten gemäß

5 2 der Verordnung vom 2B. Dezember 1518 (Reichs⸗Gesetzbl.

S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Anhalt für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit

dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die all⸗ gemeine Verbindlichkeit des ,, vom V. Juni 1919

außer Kraft. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die isterakten können im Reichgarbeits, ministerium, Berlin NV. 6, Luisen ref. 33/34, Zimmer 161, während der , . eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der 66 verlangen.

Berlin, den 24. Juli 1920.

Der Registerführer. Pan se.

Bekanntmachung,

Unter dem 2X. Juli 1920 ist auf Blatt 510 lfd. Nr. 3 und Bl. 1328 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung der Weiß⸗ und Feinblech verarbeitenden Industrien von eslau und Umgegend in

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