1920 / 174 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

. §*

ö Auf die Anmeldung finden die s5 3 bis 11 der Bekanntmachung über den Beitritt alliierter und assoziierter Staaten zum Ausgleichs hren die Anmeldung deutscher Forderungen beim Jeichs ausgleich amt und über den Begriff des Kriegszustandes im Sinne des Reichsausgleichsgesetzes vom 360. April IS20 (Reichs⸗Gefetzbl S. 761) entsprechende Anwendung; im 83 tritt jedoch in Nummer z und . und in Nummer III 2 un Stelle des 19. Januar 1920 der 30. Jun 1920 als Tag . legung der Urkunde über die Ratssikation des Friedensvertrags

verfahren, über

und 4, in Nummer II 2 Satz 1

durch Haiti.

k . . Dir Anmeldung hat bis jum 1. September 1920 zu erfolgen. Die Frist kann auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag des 6 . 1 den B 8 der Bekanntmachung vom 30. April 1920 (Reichs⸗Ge etzhl. e des Reichsausgleichsamts verlängert werden.

Gläubigers ausnahmsweise aus besonderen Gründen von der 864

S. 761) zuständigen Stel 5

Vorsä liche und fahrlässige Verletzung der Anmeldefrist werden . 5 64 den Reichs aus leichsgesetzes bestraft. Bei wissentlicher Verletzung der Anmeldefrist ist die Forderung überdies nach 5 18 des

Reichdausaseichs ee ytschädi ; Reichsausgleichsgesetzes ohne Entschädigung zu enteignen. 56

N Mmeogim 83 GrigAo)— ,, 8 j . j Behinn des Kriegs zustands zwischen dem Deutschen Reiche und Haiti im Sinne des Reichsausgleichsgesetzes ist der 12. Juli

1918 anzusehen. 5 7

Die 5362 bis 4 und der 6 treten mit dem auf die Verkündung

ber Bekanntmachung folgenden Tage in Kraft. Berlin, den 3. August 1920. Der Reichsminister für Wiederaufbau. 3 .

ö

betreffend Gin⸗ und Wiederausfuhr von Waren, die

für die im Oktober 1920 in Frankfurt a. M. statt—

findende Internationale Messe bestimmt sind.

Durch Verfügung des Reichskommissars für Aus— Einfuhrbeivilligung B

3 * zeig n für Aus⸗ und 2366. 20 sind die Zollstellen er⸗

,. die Einfuhr und Wiederausfuhr von Waren, . Alusstellung auf der vom 3. bitz 9. Oktober 1920 statt⸗

9 8 . . C . ace 221 6. findenden Frankfurter Internationalen Messe bestimmt und als

5 2 6 * * * * solche in den Begleitpapieren bezeichnet sind, unter der Vor-

6se n. 6 66 . . gussetzung ohne Ein- und Ausfuhrbewilligung zuzulassen, daß

. . 5 ; ö sie unter Zollkontrolle auf ein Frankfurter Zollamt abgefertigt

werden, während ihres Verbleibs in Deutschland im Vormerk—

verfahren unter Zollkontrolle bleiben und die Verpflichtung zu

, ö . ; ihrer Wiederausfsihr binnen vier A

stelle gegenüber sichergestellt wird D 29 . 5064 457 ; 1 ff, 2 h j Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Berlin, den 2. August 1920. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Mathies.

8

R e a nit n e n n g Ls ; Sas 8 . . Son e ira EN s

vom . w, ee z elbsag 4, des Darlehns assengesetzes Em 4. Aug 19114 (Neichs-Gesetzbl. S. 340) wird hiermit zur allgemeinen Ke 3a lehntkassenscheine im Betrage von Io 9M, oh oh Hiervon befanden sich 13 567 357 000 Mb

ausgegeben waren.

im freien Verkehr. Berlin, ben 19. Juli 1920.

——

Neichzminister der Finanz ö. 1 14 EL Sli nzen. J. A.: Brückner.

M a . 12 Beg nt man hung

Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landes—⸗ . Leipzig, Zeitzerstraße 10, der Gew erk— ha tsbund Kaufmännischer Angestellten⸗Berbände Landes aus schuß Sachsen, der Landesverband der Staats latter -Einnehmer von Sachsen und der Verein der Lotterie⸗Angestellten in Leipzig haben beantragt, den zwöischen ihnen im Anschluß an den allgemein perbindllchen Tarifoertrag vom 3. Mal 1919 abgeschlossenen . rifzertrag vom 4. Februar 1920 nebst den vom JI. Juni 1920 ab gültigen Gehaltssätzen zur Regelung der Gehaltz⸗ und Anstellungs bedingungen der Angestellten der Lotterie einnehmer gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember

1918. (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stabt 1. Juni 1920.

Leipʒi d der ei i ĩ i i Leipzig und der eingemeindeten Vororte für allgemein ve dli ö f 9 verbindlich Einwendungen gegen den 9 f . oy J j 7 ö. n 1929 . . und sind unter Nummer „R. 66 an das Reichsarheitsministerium, Berlin, Luisen⸗ L. I. 6 3 hsarheitsn Luisen⸗ straße 33, zu richten. j ö. 8 ori 5 een Berlin, ben 23. Juli 1920. Der Neichsarbeitgminister. J. A.: Dr. Busse.

Bean nt nach ung.

Das, Ortskartell der Angestelltenver bände Bezirk Lupwigshaßfen⸗Rh. in Lubwigshafen-Rh¶ hat beantragt, den zwischen ihm und dem Arbeitgeber— Kartell Luüdwigshafen⸗Rh. am 21. Juni 19236 ab⸗ geschlessenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs bedingungen für bie kauf männischen, technischen und sonstigen Angestellten mit Ausnahme der Bankangestellten an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 11. Ok—

Rh. ö Werkes Oppau der Badischen Anilin⸗ und ö für ö verbindlich zu erklären.

Finwendungen gegen den Antrag, können bis zum 15. August 1939 erhoben werden und sind unter . VL. 4M„962 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten. .

Berlin, den 24. Juli 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

—— Bekanntmachung.

Der Allgemeine Arbeitgeberxverband für Göt— tingen und Umgegend E. V. in Göttingen, Hospital⸗

Jochen der betreffenden Zoll⸗

ntnis gebracht, daß am 39. Juni 1220 Dare

Antrag können bis zum

straße 1, der Deutsche Landarbeiterverband, G f ; D. e Land ; au 9 Hannover, Sitz Hildesheim, und der Zentral— verband der Landarbeiter, Sekretariat Hannover haben beantragt, den zwischen ihnen am 15. Juni 1920 ab Pichl senen Zusatzvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tar if vertrag vom 8. März 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Landarbeifer gemäß 2 der Ver⸗ genen. 66 ö. 1 6 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) ür das Gebiet des Kreises Osterode a. Harz für ir ban, zu erklären. t . Einwendungen gegen den Antrag können bis zu ö n , 6. werden und sind unter Nr. VI. R. 16. an das Reichsarbeitsministerium, Berli isenstr c 26 8 s . rlin, Luisenstraße 33, Berlin, den 24. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. 3 . u sfse.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband des Deutschen Groß⸗ handels, Bezirksgruppe Chemnitz für Erzgebirge und Vogtland in Chemnitz, Theaterstraße 25, der Gewerkschafts bund kaufmännischer Angestzellten⸗ verbände, Kreise Chemnitz und Plauen, der Zen tral— verband der Angestellten, Ortsgruppe Ehemnitz, und der Gewerkschaftsbund der Angestellten Berlin, Bund esgeschäftsstellen Chemnitz und Zwickau, haben beantragt, den zwischen ihnen am 18. Juni 1920 abgeschlossenen Nachtzag zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag n ., J,, der Gehalts- und An⸗ stellungsbedingungen für die kaufmännischen ? i Großhandel gemäß ,,

hauptmannschaften Chemnitz und Zwickau für allgemein ver— bindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag ĩ endungen geg 2 g können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer V. R. ol an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 3, zu richten. Berlin, den 24. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister.

J. A. Dr. Bu fsel

eg nenn chung.

Der Allgemeine Arbeitgeberverband für Göttin— gen und Umgegend E. V, in Göttingen, Hospitalstr. 1 der Deutsche Landgrbeiterverband, Gau H, Han nover, Sitz Hildesheim, und der Zentralverband der Landarbelter, Sekretari j . 1 be⸗ de, iter, Sekretariat Hannover, haben be— e nit ragt, den zwischen ihnen am 15. Juni 1929 abgeschlossenen Zusatzvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarif—

vertrag vom 18. März 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter gemäß sz 3 der Verord— nung vam. 25. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für k des Kreises Einbeck für allgemein verbindlich zu Einwendungen gegen diesen Antrag können bis z 15. August 1929 erhoben n . und d unter . VI. . 1632 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin Luisen⸗ straße IZ, zu richten.

Berlin, den 24. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu ffe⸗

32

.

Bekanntmachung.

lich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem

während der regelmäßigen Dienststunden einge

Unter dem 25. Juli 1920 ist auf Blatt 1329 des T registers , ö Der zwischen der Vereinigung der Arheitgeber Nathe

und Umgegend E. V. und dem Bund der E e . und Beamten, Ortsverwaltung Rathenow, dm 20. ö 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Negelung der Gehalts— und Anstellungsbedingungen für die technisischen Angestellten in der Inßustrie und im Großhandel gemäß 8 J der Ver— ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Rathenow und die Gemeinden Neue Schleuse, Semlin, Göttlin und Rhinow für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem

arif⸗

Der Reichsarbeitsminister. w , h nt,

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— mjnisterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße Zz / zt, Zimmer 16 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitzministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifverkragz gegen Gr, stattung der Kosten verlangen. .

Berlin, den 23. Juli 1920.

Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung. Unter dem 24. Juli 1920 ist auf Blatt 972 Ifo. Nr. 2

des Nrifregist zr eingetragen worden:

Der zwischen der Volkswirtschaftlichen Vereinigung für Industrie, Handel und Gewerbe des Erzgebirges, Sitz Aue üö, Erzgebirge, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Zentralverband der Angestellten, Gau Sachsen Il, und dem Gewerlschafts bund kaufmännischer Angestellten⸗Verbände am 20. März 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 2. Dezember 1919 zur Regelung der Gehaltg⸗ und Anstellungsbedingungen für, die laufmännischen Angestellten im Einzelhandel wird für diesen Berufs kreis gemäß § 2 der Verordnung vom 235. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amts—⸗

z

hauptmannschaft Schwarzenberg ebenfalls für allgemein verbind—

1. Mai 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzer.

Das Tarifregister und die Registerakten können im ichö⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 34, . . werden. ;

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

§8 2 der Verord 3 Dezember . 5 Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Krelz⸗

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. Juli 1920. Der Registerführer. Pan se.

Bekanntmachung.

Unter dem 24. Juli 1920 ist auf Blatt 644 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Papiers, Pappen⸗ Zellstoff⸗ und Holzstoff⸗Industrie, Gruppe Sachsen, Dres den⸗A, dem Gewertschaftsbund kauf männischer Angestellten⸗ verbände, Landesausschuß Sachsen, und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 27. November 1919 abgeschlossene Tarif— vertrag vom 14. April 1920 wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs bedingungen der kaufmännischer Angestellten in den Betrieben der Papier⸗ Pappen⸗, Zellstoff⸗ und Holz— stoff⸗Industrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (NVeichs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Frei— staates Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die all— gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1929. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 27. November 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registeralten können im? = ministerium, Berlin NW. 6, dai r, 6 ö . der rggelnr i ßigen Diensistunden eingesehen werden.

Trheitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge g , ö. J ist, können

n den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarif ra = stattung der 6 . HJ

Berlin, den 24. Juli 1920.

Der Registerführer.

Bekanntmachung. 25. Juli 1920 ist auf Blatt 1341 des Tarif⸗

Pan se.

Unter dem 26. registers eingetragen worden: 9 Der zwischen dem Arheitgeberyerband, der Oberschlesischen Her gwer und Hüttenindustrie in Kattowitz O. S., den 6 Gewerkschaften, der Polnischen Berufsvereinlgung, dem Verband der deutschen Gewerkvereine H.-D. und den Christlichen Ge— werkschaften am 15. Februar 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag wird zur Regelung der Lohn und Arheitbedin⸗ gungen in den oherschlesischen Eisenhütten gemäß 5 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 Neichs Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Beuthen⸗Stadt, Beuthen⸗Land,

Gleiwitz⸗Stadt, Tost-Gleiwitz, Hindenburg, Kattowitz Stadt und

Land, Rönigshüte, Rybnik, Pleß und Tarnowitz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkeit beginnt

mit dem 1. Juli 1920.

Der RNeicharbeils minister. J. M: Dr. Gi tz er

!. Das Tarifregister und die Registerakten fönnen im Reichs arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarxifpertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifbertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen. . Berlin, den 26. Juli 1920. Der Registerführer.

Panse.

Belg nn t mn chli

Unter dem 25. Juli 1920 ist auf Blatt 15342 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: . J dem A ligeber verband der Oberschlesischen Bergwerks- und Hüttenin rie, Kattowitz O. S., den Freien Gewerkschgften, der Polnischen Berufsvereinigung, dem Verband ber deutschen Gewerkvereing S. D. und den Ehristlichen Gewerk⸗ schaften am 20. Februgr 1920 abgeschlössene Tarifvertrag ird pur Regelung der Lohn. und Arbeitsbedingungen in chemischen Ver en gemäß 8 2 der Verordnung nom 23. Dezember 1918 Neichs Höeseßbl. S. 1433 für das Czebiet der, Kreise Beuthen Slabt, Beuthen Tanz, Gleiwitz Stadt, Tost⸗Gleiwiß, Hinden⸗ burg, Kattowitz Stad! und Land, Königshütte, Rybnik, Pleß und Tarngwitz für allgemein verbindlich erklärt. Die allge—⸗ meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. ö.

J. N.: Dr. Sitz ler.

ö. d ö ; ; Das Tarif egister und die RNenisteragkten können im Reichs⸗ irbeits ninisterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 34, Zimmer 161,

ststunden eingesehen werden. ier, fär die der Tarifvertrag infolge i, , jSarbeitsministeriums verbindlich ist, können 59 3J*ortreasbpcihrte 101no1 Hdriick᷑ 23 Tarifvertr a6 ; . den Verla oha eien inen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung ber Kosten verlangen. Berlin, den 26. Juli 1920.

Det Registerführer.

während der regelmäßigen Di n, . vsior 2 Arbeitgeber und Arbeitne

der Erklärung des R

Panse.

B e lg n wm e,,

„Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1343 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Her amische/ . Deyn ffchor rnghanar ; ; 9 ö zihis cen dem Deulschen Transnor larbeiherverband, Bezir Groß Berlin, und dem Berliner Arbeitgeber verband des Großhandels am 4. März 1920 abgeschlossene Tarif⸗

44 In RM dern Rahn Irre df s j 5 vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen im Brogen— Ghemisglien⸗, arm gheulischen, kosmetischen, RVarfümerie⸗ Shezig litã ten⸗ Minerg ö und Fettgroßhandel wird für diesen Vernufs kreis gemäß 5 O der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Neichs Gefsetzhl. S. 1456) für das Gebiet des Iweck⸗ verbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erflärt Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem J. Mai 1920. Der Reichsarbeits minister. J. AM.: Dr Sißler. Sos Farifrengtstar n 39 , 2 h . ariftegister und, die Negistera len können im Reichsarbeits⸗ ministerxium, Berlin NW. , 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161 ,, 3. 6 . nden eingesehen werden . Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag i der Erklärung des Relchsarbeitsmin i ferin tu berh rte mn von, den Vertragsparteien einen Abdruck Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 2s. Juli 1920.

Der Registerführer.

verbindlich ist, können s Tarifvertrags gegen

8 de

Panse.

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

B

Unter dem 26. Juli 1920 ist auf Blatt 1339 des Tarif⸗ en worden:

registers eingetrag

Der zwischen dem Braunkohlen⸗Verkaufs⸗Gesellschaft m. b. H der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände zu Berlin, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten zu Berlin und dem Gewerkschaftsbnud Berlin am 27. März 1920 abgeschlossene Tarifvertra nebst Ausführungsbestimm ungen und Nachtrag wir der Gehalts⸗ kauf männischen und technischen Ange bergbau einschließlich Ziegeleien gemäß 52 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für für das Gebiet, Guben = = Forst = Klinge, Luftlinie Klinge —Neuhausen, Bahnlinie Neuhausen, Spremberg Weißwasser Fäalben Eprhttaun= Hartman n' dorf Naumburg, Naumburg Sommerfe Die

dem 1. Juni 1920.

zur Regelung

grenzungsorte.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luis . der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, f

der Erklärung des

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 26. Juli 1920.

Bekanntmachung.

Unter dem 25. Juli 1920 ist auf Blatt 1340 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Firma J. Odersky's Nachfolger und 36 weiteren Leobschützer Firmen der Angestellten, Geschäftsstelle Kattowitz, dem katho band der weiblichen kaufmännischen Angestellten und Beamtinnen Deutschlands, dem Reichsverband deuischer Angestellten am 1. November 1919 abgeschlossene Tarifvertrag Anstellungsbedingungen der kau gestellten und Werkmeister im und Spedition wird für den genannten Berufskreis mit Aus⸗ nahme der Angestellten des Bankgewerbes gemäß ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet der allgemeine Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, se besondere Fachtarifverträge in Geltung sind, . künftig für einen Handels-, Industrie- oder Spedltions⸗Betriebs⸗ zweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich

erklärt. Die 1. April 1920. für

erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗

bindlichkeit aus vertrages aus.

Das Tarifregister und die Registergkten können im Reichts⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, . 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Erklärung des . von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 26. Juli 1920.

Bekanntmachung.

Unter dem 27. Juli 1920 ist auf Blatt 1346 des Tarif⸗ regislers eingetragen worden: Der zwischen dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau 6 Schleswig Holstein, in Kiel, und dem Arbeitgeberverband des

Kreises Süder⸗ 1. April

Ausnahme von

der Verordnung vom 23. Dezember 1918 S. 1456) für das ür

sichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920.

dithmarschen meine Verbindl

Das Tarlfregister und die Registerakten können arbeitsministerium, ö während der regelmäßigen Dienststun den en werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Erklärung des Neichsarbeltsmni von den Verkragsparteien einen tattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 277. Juli 1920.

Unter dem

registers eingetragen worden: Der zwischen dem Verein Ortsverein München Presse, und den Münchener Zeitungsverlegern am 1926 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anftellun go bedin gun gen Zeitungsgewerbe wird . Verordnung vom 25. De ember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet der Stabt München Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit

erklärt. 15. Mai 1920.

Das Tarffregister und die Registerakten könen im Neichsarheits. minifterlum, Berlin NV. 6, Luisenstraße 33 54 Zimmer 161, während

der regelmäßigen

929 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn und Arbeitshedingungen für die Landarbeiter wird mit

Bekanntmachung.

ekanntmachung.

Arbeitgeberschutzerband der Lausitzer wer hut in Forst i. E.,

kaufmännischer Angestelltenverbände zu

und k der

tellten im Braunkohlen— der Abraumbetriebe und der zugehörigen der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 allgemein verbindlich erklärt das begrenzt wird durch die Bahnlinie: Horka, Luftlinie Horka Bahnlinie d= Guben einschl. der genannten Um⸗ allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzer.

traße 3/34, Zimmer 161, während

. für die der Tarifvertrag infolge Reschsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

Panse.

Der Registerführer.

sowie dem e,, ischen Ver⸗

Zentralverband der Angestellten und dem

uur Regelung der Gehalts- und fern he. und technischen An⸗ Handel und in der Industrie

2 der Ver⸗

Stadt Leobschütz für allgemein verbindli Verhindlichkeit beginnt mit dem

dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif— Der Reichs arbeitz minister. 3 M.: Dr. Sitz her.

Dienststunden einge ehen werden. 8. hmer, für, die der Tarifertrag folge Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

Panse.

Der Registerführer.

und Norderdithmarschen mit Wirkung vom

1 des Tarifvertrages gemäß 8 2 r Reichs⸗Gesetzbl. Gebiet der Kreise Norder⸗ und Süder⸗ allgemein verbindlich erklärt. Die allg—

5 16 Abs.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

l im Reichs⸗

Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,

n die der Tarifvertrag infolge

teriums verbindlich ist, können Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

Der Registerführer. Panse.

27. Juli 1920 ist auf Blatt 1345 des Tarif⸗

Münchener Berufs⸗Journalisten, des Landesverbandes der Ba ,. Mãärz

für Mikarbeiter (Journalisten) im für diesen Berufskreis gemäß 5 2 der

ür allgemein verbindlich dem

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

01

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für arifpertrag in er Erklär ung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können Even?! Vertragsvartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erftattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Registerführer. Panse.

mer, für die der Tarifvertrag infolge

betr der

ist. diese

nach

der

Gu

zu

Dienststunden eingesehen werden.

Für in Preu der polnischen Be : gelten die Vorschriften der 85 2 und 6. 8 2. Wird eine zu einer Rechtsänderung erforderliche Eintragung in n, , . so hat ebote

, langt mit der Eintragung in da

einzutragen, wenn der In tragungsantrag begründet war. ugunsten des geste arr., einzutragen.

Grundbuch Vorschriften.

zugelassenen. Eintragungen zu zeschnis ist jedem zu gestatten,

hörigen w orf im Kreise Querfurt.

einfachtes Enteignungs verfahren, vom 11. esetz samml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom A. März ) vom 25. September 19150 ö

wird

1915 ö Gesetzsamml S. 1

S. 141) und vom 15. August 1918 daß das vereinfachte Enteignungsverf Ausübung des Ent—⸗ Braunkohlengesellschaft m. b. H. Gustav a. S. zur Erweiterung des bei Roßbach und

bestimmt Vorschriflen eignungsrechts, das der Braunk Hasse in Roßbach bei Weißenfels Betriebs ihrer Braunkohlengrube Gustay ö im

Staats reg

Braun.

Landesbeamte aus preußisch e , einmaligen Beschaffungsbeihilfe aus Reichs mitteln.

Verwaltungen bes

bei dem Herrn Rei ringen,

des Gesetzes, k das P ö (Gesetzsamml.

Zinsen dürfen die Pfandl

zahlen lassen: für . Monat und jede Mark von Darlehnsbeträgen

meinden oder weiteren wendbar, daß gemäß 5 21 oder 22 des Gesetzes v

dessen 5 1 für sie gilt.

Preußen. Ver ordnung,

effend Ersatz der Eintragungen in die im B. i Behörden verbliebenen Grundbücher.

Vom 16. Juli 1920.

Die ö che Staatsregierung verordnet gemäß Artikel 92 der Grundbuchordnung, was folgt:

e in ern

§ 1. en belegene Grundstücke, wel zrden berbliebenen Grundbü

das Grundbuchamt ö. henden Unterlagen zu prüfen, r

i ntre eller mitzuteilen. Mit der Mitteilung die er Antrag für die Rechtsänderung die glei

§z 21 des Gründer werbsstenergesetztis vom 12

erforderliche Bescheinigung der Steuerstelle nicht beigebracht ist, ist

der Eintragungsantrag nicht zuzulassen. ist nach Erlangung des Grundbuchblatts

Die Rechtsänderung i Erfolgt eine

Wie f

83. Das Grundbuchamt hat ein Verzeichnis der führen. Die Einsi der ein berechtigtes

Berlin, den 16. Juli 1920.

Die Preußische Staatsregierung. am Zehn hoff.

Braun. Fischbeck. Haenisch. Stegerwald. Severing. Lüder

Erlaß Preußischen Staatsregierung,

stav Hasse in Roßbach 8 Gustav bei

Nahlen Vom 16. Juli 1920.

Auf Grund des

ten dieser Verordnung bei der

* s

Kreise Querfurt durch Erlaß erung vom finden hat.

Berlin, den 16. Juli 1920.

ob die Eintragung zulässig f diefe Prüfung die Unzuläfsigkeit der Eintragung so ist Andernfalls ist der Antrag zuzulassen und dies dem

er Zulassung er⸗

8 Grundbuch verbunden ist.

halt des Grundbuchs ergibt, daß der Eintragung nicht, ten Antrags eine Vormerkung oder ein

derfahren ist im Falle einer Wiederherstellung des latts, richtet sich nach den hierfür zu erlassenden besonderen

betreffend An⸗ wendung des vereinfachten Enteignung sverfahrens zugunsten der der Braunkohlengesellschaft m, ö ö bei Weißenfels a. S.

3 1 der Verordnung, betreffend ein ver— September 1914 (Ge

den im Besitze verzeichnet sind,

nach den ihm zu

e Wirkung, die Solange die

September 1919

Ein⸗ so ist Wider⸗

nach § 2 Abs. 1 t in das Ver— Interesse darlegt.

nann.

ge⸗ Roßbach und

Schülern Gelegenheit zur weiteren unter unmittelbarer Leitung eines Meisters zu bereitete Anwärter, schließen wünschen, haben sich Monats Sktober perfönlich zu melden und ihre Kompositionen und

Hochschule für Musik zu richten. hervorgehen, daß dem bekannt ist.

finden

setz⸗

ahren nach den

der Preußischen

Z. Juli 1920 verliehen ist, Anwendung

Die Preußische Staatsregierung.

Haenisch.

Fisch beck. Severing.

Stegerwald.

Finanzministerium.

Betrifft: Erstattung der en Staa

Im Anschluß an den Runderlaß vom

ar, Reichsminister der sminister des Innern, Abteilung anzufordern sind.

Zugleich

Berlin, den 13. Juli 1920. Der Fingnzminister. J. A.: Wolffram.

An die nachgeordneten Behörden.

Ministerium des Inne

34

am Zehnhoff. Oeser. üde mann.

ts mitteln

an elsaß⸗lothringische

31. März 1920

F. M. J. S148, M. d. J. La 568, M. f. W., K. Uu. V. A. S2 wird hiermit bestimmt, daß die aus Reichsmitt einmaligen , . für die bei den Landes- usw. häftigten ghia lothrin gi schen Landesbeamten,

Lehrer, Lehreriunen, . und Gemeindebeamten nicht inanzen, sondern beim

eln zu erstattenden

für Elsaß⸗Loth⸗

im Namen des Ministers für Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung und des Ministers des Innern.

rn.

Auf Grund der Ermächtigung des Gesetzes zur Abänderung

S. 265); 387) k. ich folgendes:

anbleihgewerbe vom 17. März vom 7. Juli 1920 (Gesetzsamml.

An Stelle der in 1 des Gesetzes vom 17. März 1881 zulässigen

a) 3 bis zu 30 , b) 2 9 für jeden steigende Mark. ; Diese , ng, ist auch für die Pfandle

Berlin, den 23. Juli 1920. Der Minister des Innern. Severing.

eiher bis auf weiteres sich ausbedingen oder

Monat und jede den Betrag von 30 4A über⸗

ihanstalten der Ge⸗

emeindeverbände unter der Voraussetzung an⸗

om 17. März 1881

Winterkursus der Lehranstalten für Musik. Y Akadeinische We ist erschulen für musikalische Kom⸗ positibn zu Berlin in Charlottenburg, Fasanen⸗ seraße 1. t Vorsteher: die Herren Schum ann u Die Meisterschulen haben den

5 J

rofessor Dr. Hu mp erdin ck, Dr. Georg Dr. Hans Pfitzner.

Zweck, den in sie aufgenommenen Ausbildung in der Komposition eben. Genügend vor⸗ der vorgenannken Meister sich anzu⸗

die einem bei diesem in der ersten Woche des

Besitz ZJenugnisse (insbesondere auch den Nachweis einer untadelhaften sitt⸗ esitze ichen ih n vorzulegen.

Ueber die braktische Befähigung der Bewerber zur Aufnahme in

die Meisterfchuke entscheidet der betreffende Meister.

Näheres auch im Büro der Akademie der Künste, Berlin W. 8,

Pariser Platz 4.

B. Akademische Hochschule für Musik zu Berlin in Eharlkottenburg, Fasanenstraße 4 Direktor: Profe ssor Franz Schreker. Skellvertrekender Direktor: Professor Dr. Schünemann. Die Aufnahmebedingungen sind aus den Satzungen ersichtlich.

Die Anmeldung ist sch ö unter g , , der . en

Ziffer 6 der Satzungen ange gebenen Nachweise, aug zu studierende Hauptfach ersichtlich sein ,,,, zum 24. Sen tember 1920 an das Büro der akademischen

Auch muß aus der Meldung Bewerber der Prüfungstag

Die Aufnahmeprüfungen für das Winterhalblahr 1920

statt: . für Komposition, den 1. Oktober, Morgens 9 Uhr, für die Kapellmeisterschule, den 1. Oktober, Morgens 11 Uhr, für Klavier, den 2. Oktober. Morgens 9 Uhr, für Violoncell, Harfe Kontrabaß, Blasinstrumente und Orcheflerschule, den 4. Oktober, Morgenz 9 Uhr, für ö leinschl. Opernschule)h, den 5. Oktober, Morgens 9 une, für Pioline, den 5. Oktober, für Srgel, den 6. Oktober, Nas t fur Chor und Chorschule, den 7. Oktober, Morgens 9 Uhr.

Die Bewerber haben sich ohne weitere B enach⸗ rich tigungen zu den Prüfungen einzufinden.

Berlin, den 4. August 1920. Der Senat, Sektion für Mustk.

Fried. E. Ko ch.

Morgens 9 Uh mittags 4 che,

ng, &, de , =

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf 8 4 der allgemeinen Vorschriften für die Markscheider im Preußischen Staate vom 21. Dezember 1571 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß Oswald Hoffmann zu Neunkirchen (Bezirk Arnsberg) die Kon⸗

zefslon zum Betriebe des Gewerbes der Markscheider von uns erteilt worden ist. Hoffmann wird seinen Siegen, nehmen. Bonn, den 31. Juli 1920. Preußisches Oberbergamt. Loerbro ks.

Wohnsitz in Neunkirchen, Kreis

Yichtarntliches.

Dentsches Reich.

Die Flaggenfrage ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, Gegenstand eines Notenwechfels zwischen der französischen Botschaft und der deuischen Regierung. Die letztere hofft, Pättel und Wege zu finden, die aus der Naggenangelegenheit entstandene Spannung im Sinne der Völkerbunds akte zu erledigen. .

Seit längerer Zeit schwebten zwischen dem Auswärtigen Amt und dem polnischen Generalkommando in Posen Ver⸗ handlungen über den Austausch deutscher im sogenannten Kernwerk in Posen in Haft befindlicher Gefangener gegen polnische Gefangene, die in Deutschland zurück⸗ gehalten wurden. Diese Verhandlungen haben nunmehr, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, nach Ueberwindung mannig— facher Schwierigkeiten zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, baß am 4. August in Stentsch 15 der in Posen internierten Deutschen gegen 15 in Frankfurt a. d. Oder internierte Polen aus getauscht wurden. Es steht zu hoffen, daß weitere Ver—⸗ hanblungen den Austausch der jetzt noch in Polen befindlichen

deutschen Gefangenen herbeiführen werden.

Der Reichsminister der Finanzen hat angeordnet, daß Gemeinden, die mit der Veranlagung der Umsatz⸗ steuer und der Grunderwerbs steuer betraut sind, dafür eine Entschädigung in Höhe von 4 oh des von ihnen

an, die Fingnzkasse abgelieferten Ertrags aus der Reichskasse erhalten. Die gleiche Entschädigung hin⸗

sichtlich des Aufkommeng an Umsatzsteuer durch Verwendung von Stenermarken steht ihnen zit, irrt ihr Umsatzsteueramt bei der Ausübung der Steueraufsicht von diesen Beträgen Kenntnis erhält. Sind Gemeinden lediglich, mit der Erhebung einer Reichsabgabe, z. B. der a ,, betraut, so erhalten sie eine Entschädigung von 1m pH des von ihnen abgelieferten Ertrages der Abgabe. Werden sie. ohne mit der Verwaltung im übrigen betraut zu sein, zur Mitwirkung bei der Veranlagung einer Reichssteuer heran— ezogen, so werden ihnen die dadurch erwachsenen Ausgaben 6 Vordrucke, Formblätter, Porto, Austragen und Einholen von Listen, Aufforderungen zu Steuererklärungen und Steuer⸗ bescheiden ersetzt.

Heute nacht sind die Beamten im Saargebiet laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in den Streik getreten. Es handelt sich um einen Proteststreik gegen die Verordnungen der Regierungskommissign im Saargebiet, wonach die Beamlen der Regierungskommsssion den Treueid leisten sollen und wonach diese Kommission das Recht hat, die Beamten innerhalb von sechs Monaten ohne Angabe von Gründen zu entlassen.

gonnen. Die Forderungen der streikenden Beamten unte anderen: . Rechte und Freiheiten, die vor , 11. .

luch die Eisenbah ner haben den Streik be⸗

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