1920 / 175 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

ESrfolgte die Lieferung auf verschiedene Transportarten, so ist dies für die betr. Teilmengen getrennt anzugeben. ö .

3. Als Monatsbedarf

e, nach Deutschland (außer Bahern) rte Kohle und für

Kohlenausg leich Dresden, 7. Für rheinische Braunko Verteilungsstelle für senhausen 9.

dem Einverständnis der Parteien die Genehmigung der Zivilverwab⸗ tungsstelle nach § 5, J, 2 vorliegt. Sollen zu solchen Aushil rungen Eisenbahnwagen benutzt werden, so bedarf dem der Genehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungsst

ische Steinkohley: resden⸗A. 24, Bismarckplatz 1.

5 Hetze westliche Gebiet.,

7a. Für Braunkohlef) aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und dem Freistaat Hess Kohlenaisgleich Mannheim, Parkring 27/29. 5. Für Stein⸗) und Braunkohle) aus dem tsrheinischen Bayern und Bayern eingeführte Kohle“ Amtliche Verteilungsstelle für rheinischen Bayern, München, Ludwigstraße 9. Für Steinkohle) des Deisters und rn (Obernkirchen, Barsinghausen, ren usw.): Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Brühlstraße 1. *) siehe S 5, Vl hmische Ausla 5 7. Bun kerkohlen. 1. Bunkerkohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge⸗ liefert werden.

2. Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von Bunkerkohlen.

Sp. 9 der Meldekarte) ist anzugeben die an sich für den Monat September zur Führung des Betriebs benztigte Brennstoff menge, gleichgültig, ob stand oder aus neuen

die Lieferung auß

em etwa vorhandenen and oder n Lieferungen gedeckt werden soll. Lieferrückstände dürfen nicht in die Bedarfsanmeldung eingeste werden. Betriebe, die laut amtlicher Verfügung von der Belieferung en sind oder im Monat September aus anderen Gründen t haben als Bedarf Null anzugeben; solche, die von der Belieferun über eine bestimmte Brennstoffmenge oder „quote hinaus ausgeschlossen sind haben nur diese als Bedarf anzumelden.

4. Der Bestand ist nicht nur auf Grund buchmäßiger Grrech— erg enn n, , mfg Gm

Aushilfslieferungen.

ist von einem Lieferer bezogen wurde, . als Lieferer dieses Brennstoffs nicht an- gegeben worden war, so ist diese Lieferung in der Septembermesdekarte sondere Meldekarten für die Aushilfsliefe⸗=

„Gin Hauptlieferer (z 10, M. darf gusnahmgwejse beim Vor e n ge en R erer gem „1 zugegangenen Me gang? liefern.) Auf letzteren alle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige 1 und Y) keine Anwendung.

liegen eines wi der dem Hauhy zeichnet ist, durch einen anderen findet in diesem Meldekarte vorgelegen haben muß G 1 Es genügt die einschlägige Mitteilung des Hauptlieferers.

Meldung der gemäß Ziffer 2 und 3 statt⸗

ganz ausgeschlo nicht arbeiten,

für böhmische nach

bau im rechts⸗ Die nachtrãgliche

en Kohlen ber findenden Tieferungen ist in g Zs geregelt.

§ 13. Anfragen und Anträge. n und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind , Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.

Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke.

Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines

nd, ohne Genehmigung des

Handel zu bringen oder für Hausbrandzwecke ab⸗

zugeben oder zu verwenden. Siehe jedoch 5. 3 a, 2

§5 1I5. Nichtmeldepflichtige Betriebe.

Verbraucher, die nicht der Meldepflicht unterliegen, sind zum Meldekarten nicht b Verbraucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem sie von wirtschaftsstelle oder dem Reichskohlenkommissar als meldepflichtig anerkannt worden sind.

1. Wenn Brenn soweit nich

rot zu unterstreichen. rungen sind nicht zulässig.

2. Wenn ein Verbraucher im Vormonat aus Bestand oder Zu⸗ fuhr Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleichen Monat zurlick= zuerhalten, so sind die nicht zurückerhaltenen Mengen, sofern sie ins- gesamt 10st oder mehr betragen, in den Spalten am Fuße der Karte zu melden. Die Mengen dürfen nicht etwa vorweg ab Verbrauch verrechnet werden. die Rückgabe entliehener Brennstoffe.

3. Der Empfänger oder Rückempfänger der in 3 a2 behandelten

Lieferungen hat diese gemäß 5 3a im Hauptteil der Karte rot unter— . strichen zu melden.

§ 4. Nachprüfung der Angaben.

pflichtige hat fortlaufend über Zufuhr und Verbrauch 1 wnach Art, Herkunftsgebiet und Sorte in solcher J ein Vergleich der Buchungen mit den

ür Gaskok ; ür andere als ndsbrennstoffe siehe 5 5, VII. lichen Verbrauchers bezogen kommissars in den

Diese Meldung bezieh en sind zu erstatten: Reichskohlenkommissar in do an die Amtliche Verteilungsstelle, s. 5 an die für den Betriebsort zuständige Zivilverwalt s. S5 b, L Ziff. 2,

an den Vorlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker⸗

kohlen, an die Bunkerkohlenstelle.

5 8. Art der Meldung.

1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtz verbindlicher Nameng⸗ unterschrift (Firmenunterschrift des Meldepflichtigen verse müssen, dürfen nur auf amtlichen Seytembermeldekarten erstatt die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts- oder Bezirkskohlen⸗ stelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kreiswirtschafts⸗ stelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständi

* ö. ban

ppelter Ausfertigun Imre f ) 1, Ziff. 3 gung, Einreichen von tigt. Reue meld

Strafen.

1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach ebruar 1917 mit Gefängnis bis is zu zehntausend Mark oder

Der Melde an Brennstoffer Weise Buch zu führen, da Beständen jederzeit möglich i

§S 5. Meldestellen.

J. Meldungen sind zu erstatten:

l. an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin, und zwar in zwei Ausfertigungen;

2. an die für den Betriebsort des Meldepfli Zivilverwaltungsstelle (Kohlenwirtschafts, wirtschaftzamt usw.), für da

für Freistaat Sachsen s. Ziffer TV 3. an die unter Berücksi Brennstoffe zuständige Amtlt und VIII, sowie 5

§5 7 der Bekanntmachung vom 28. zu einem Jahr und mit Geldstra mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2

Juli 1917 mit Geldstrafe bis

lle des vorsätzlichen Zuwider⸗ handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge⸗ hören oder nicht.

§1I7J. Wirkung unterlassener Meldung.

Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht e oder unvollständige Angaben hat neben der Bestrafung gemäß 5 15 zu gewärtigen, daß er von der Belieferung ausgeschlossen wird.

§S 18. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1920 in Kraft. Berlin, 6. August 1920.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung.

des Bundesrats vom 12. zu dreitausend Mark bestraft. Neben der Strafe kann im

Verordnun

gen kutane en Zivilverwaltungsstelle gar enstelle. Landes 8s besetzte westliche Gebiet s. Ziffer NI,

Gebühr von zen kann. Für Bezirke gemäß 8 5, H und L sind Hefte zu 7 Karten gegen eine Gebühr von 0,7 ch weiter erforderlichen Meldekarten (siehe S5 5. U, IE und 7 sind dort für 0,15 „„ das Stück erhältlich.

2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Melde Verbrauchergruppe (

. sehen. Auch die etwa no 5, 18 und “, Herkunft der melde erteilungsstelle (siehe

Bestellt der Meldepflichtige Brennftoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher Verteilungsstellen, so sind an alfe

diese Amtlichen Verteilungsstellen Meldekarten einzusenden;

c an den Lieferer des Meldepflichtigen. e bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine befondere ü Für die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen böhmischen Kohlen sind die Melde⸗ karten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern (soweit es sich um Bayern gelegene Betriebe handelt) an den Kohlenausgleich Dresden (siehe 5 6 Ziffer 6) zu senden, und zwar mit der Aufschrift: Für Betriebe, die in B Meldekarten mit derselben Aufschrift an die Amtliche Verteilungs⸗ stelle München s. Außerdem i

fristgerecht genügt oder falsch

müssen für jeden

e hat die für ihn in Frage kommende Durchkreuzen kennt⸗ rt seines ge⸗ erbrauchergruppen

orderseite der Karte) dur lich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger na werblichen Betriebes zu mehreren maßgehend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Betriebes gehört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Ver⸗ hrauchergruppe angewjesen worden, so Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.

§5 9. Meldun

Bestellt der Melde⸗

arte zu richten.

at er diese zu durchkreuzen.

) Eine Abänderung bestehender Lieferungsbeziehungen soll durch

Auslandskohle“. diese Bestimmung nicht begünstigt werden.

avern liegen, sind. diese m Falle der Annahmeverweigerung

eldekarten durch Lieferer.

Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissar bestimmten Melpekarte auch, die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.

5 10. Weitergabe

. scchste Meldekart

; eine besondere sechste Meldekarte mit der Auf⸗ schrift: ‚Auslandskohle“ an den Kohkenausgleich Dresden von . jenigen Verbrauchern ch

Verbrauchsstelle haben und böhmische Kohle, fei es allein oder deutscher Kohle, von einem deu ! Für die von einem im Aus —; tigen (nichtböhmischen) Brennstoffe ist d

Kurfürstenstraße 117“, zu senden.

II. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und . liegt, eine besondere Meldekarte an den „Kohlenansglei heim (siehe auch 5 6, 7a) zu senden, auch wenn der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reederei⸗Gese Diese besondere, sechste Meldekarte ist in den Meldekartenhe enthalten, die bei den betreffenden süddeutschen Zivilberwaltungsstellen nach 5 5, 1, 2 oder ihren Unterstellen erhältlich sind.

. III. Meldepflichtige Verbraucher des besetzten Gebiets haben L genannten Meldekarten eine 6. Meldekarte an die Amtliche Verteilungsstelle für das besetzte westliche Gebiet, Köln, Unter Sachsenhausen g, zu senden, auch wenn sie keine Brennstoffe aus dem Ye e hn n een 2 Hhesten

V. Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Freistaat Sachsen oder Sachsen⸗Altenburg liegt, haben mit Ausnahme der ern e sn telle der in 5 5, J, 2 erwähnten einen Meldekarte deren zwei an das für ihren Betrieb zuständige Gewerbe⸗ en. Die von dem Sächsischen Landeskohlenamt bezw. von dessen Unterverteilungsstellen ausgegebenen Meldekartenhefte enthalten dementsprechend 6 Wasserwerke melden dem Landeskohlenamt unmittelbar mit einer

V. Wegen Bunkerkohlen siehe § 7.

VI. Sämtliche Meldekarten sind wenn mehrere Karten an verschiedene Amtli verschiedene Lieferer zu richten sin Teilen genau gleich lauten. Dies der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer, ebenso a etwaige beigefügte Bemerkungen.

III,. Für Gaskoks ist die unter Absatz . Ziffer 3 genannte, an Verteilungsstelle zu richtende Meldekarte an die Adresse: Gaskoksabteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19 zu senden.

VIII. Für andere als böhmische Auslandskohle ist die unter tz. L. Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Verteilungsstelle zu Einfuhrabteilung Berlin W. 62, ehe auch 5 51, 3

Bekanntmachung.

dem Gemüse ert Behrens, Humboldtstraße 140, in Ham⸗ Futtermitteln auf Grund

; Der Bes Bayern ihre händler Ro Hander mit Lebens- und Bekanntmachüng vom 25. September 1915 zur Fernhaltung unzu= verlässiger Personen un tersagt war, ist aufgehoben worden. Hamburg, den 3. August 1920. .

Die Deputation für 4. Schiffahrt und Gewerbe.

tschen Lieferer beziehen. wohnenden Lie

erer unmittelbar ffe e für den Lieferer nfuhrabteilung Berlin W. Siehe auch 5 5, VIII.

bezogenen son der Meldungen durch die

J. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, Hauptlieferer gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, oder, wenn und soweit es einem Dritten andelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion

arte die eigene

Bekanntmachung.

Dem Metzgermeister Wilhelm Eckert und dessen Greulich, in Pforzheim, West—⸗ liche Karl-⸗Friedrich⸗Straße 12, wird, nachdem seit der Untersagung chäftsbetriebs 8 Monate verflossen sind, die Wieder⸗ aufn ah me desselben auf Grund des 52 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, 1 der des Innern vom 14. Oktober 1915 gestattet.

Pforzheim, den 26. Juli 1920. Bezirksamt.

ie keine Produkte aft verwenden. Koksanstalt, Brikettfabrik (Verkaufskartell oder

überlassen hat, dieser

2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf⸗ geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieftrern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren In— halt auf so viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen nicht mehr ergeben, als die der urschriftlichen Karte. Meldekarte hat:

a) die auf die Karte entfallende Menge, uf die anderen Karten verteilten Restmengen der urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von en Finzelmengen und Sorten zu enthalten. ind mit dem Vermerk, Aufgeteilt“ irma zu versehen. April 1922 sorgfältig

Ehefrau, Emma geb.

außer den in ff! erordnung des Ministeriums

Naumann. Jede neue Bekanntmachung. Der Händlerin Meta Kirschner in Plauen ist der Handel mit Lebensmitteln wieder gestattet worden. Plauen, 30. Juli 1920. Der Rat der Stadt Plauen.

Gas- und Wasserwerke an

aufsichts amt

Elektrizitãts , G d , ektrizitäts⸗,, Gas⸗ un 86 U und dem Namen der aufteilenden 3

e Karte ist 3. Jeder Lieferer (Händler),

6. ͤ der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von in Bayern an die Amtliche Verteilungsstelle andernfalls an den Kohlenaus Handelt es sich um andere als

leichlautend auszufüllen. Auch e Verteilungsstellen oder . in sämtliche Karten in allen ieht sich auch auf die Bezeichnun

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 164 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 770 eine Bekanntmachung über das Schuldenaus⸗ gleichs verfahren im Verhältnis zu Haiti, vom 3. August 1920. Berlin, den 5. August 1920. Postzeitungsamt.

elegenen Betrieben

ünchen (86 6, 8, leich Dresden (6 6, 6) : öhmische Auslandsbrennstoffe, fo sind die Karten an die „Einfuhrabteilung, Berlin W. 62, Kurfü r solche aussländischen ift. -Auslandskohle“ zu versehen. ezieher von amerikanischer Kohle haben den Bezug dieses Brennstoffs nur auf den Meldekarten zu vermerken, die dem Reichs⸗ kommissar für die Kohlenverteilung eingereicht werden.

Unzulässigkeit von Doppelmeldungen. Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind

straße 117“

66 zu senden. eferunge .

sind mit der Aufschr

Preuß en.

Urkunde, betreffend die von der 31 Eisenbahngesellschaft beschlossene Vermehrung ihres . Ausgabe weiterer 506 Stück Aktien über je 1000 ½ im Betrage von 500 000 4.

Nachdem die Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahngesellschaft terwalde darauf angetragen hat, ihr die Erhöhung ihres Grundkapitals von 2 000 000 M auf 2500 000 durch weitere Ausgabe von 500 0090 M auf lautender Aktien in Stücken von je 1000 ( gestatten, wird hierzu in Ergänzung der Konzessionsurkun vom 16. Dezember 1685 nebst Ergänzungen vom 16. Januar 1895 und 28. Juni 1901 die staatliche Genehmigung erkeilt. Berlin, den 12. April 1920.

eußische win,, ne

xichtende Meldefarte an Kurfürstenstraße 117“ zu senden. Si

§S 6. Amtliche Verteilungsstellen.

Amtliche Verteilungsstellen sind: Steinkohle) aus Ober- und Nieder⸗

für schlesische Steinkohle in

chipkau⸗Finsterwalder

Grundkapitals durch §SI2. Ausnahmebe stimmungen (Aushilfslieferung. von Brennstoffen außerhalb der ordnungs⸗ n der Anweisung teilungsstelle (fiehe e Bezug erfolgen soll. Gegen die Ent⸗ cheidung der Amtlichen. Verteilungsstelle ist Berufung an den Reichs⸗ ie Genehmigung wird nur ausnahmsweise beim rundes erteilt. von Brennstoffe enhandels. und eim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich en Anweisung oder Geneh Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Verteilungsstelle in Kohlenausgleich Mannheim.

Auf S5 3a

schlesie n:; Amtliche Verteilungsstelle

Berlin NW. 52, Alt Moabit 118.

2. Für Ruhrkohle )): Amtliche Verteilun Bertha⸗Krupp⸗Straße

1. Abgabe und Bezu onatsmeldekar oder der Genehmigun 8 6), aus deren

(S 1, 1 und 2 derjenigen Amtlichen Vert

n für Ruhrkohle, Essen, Frau⸗

3. Für Steinkohle“ gus dem Agchener Revier: r die Steinkohlengruben des e ö. eid (Bez. Aachen).

Für die Braunkohle ß) aus dem Gebiet rechts El be mit Ausnahme von sächsisch ö.

* )

Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in . ec ür die mitteldeutsche Braunkohle (links mit Ausnahme der unter 5 l tliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun— alle . S., Magdeburger . qus den und Sachsen⸗Altenburg sowie für böh—

Briketts, Schlammlohle und Koks. Briketts, Naßpreßsteine und Grudekols.

kommissar zulässi Vorliegen eines ers wichtigen

die Abgabe und den Bezu ebiet der Rheinische ohlenkontor Man

Absatz 1 erforderli

Amtliche Verteilung ; Aachener Reviers in eederei⸗Ges. er Braun⸗

iff. 1, u. 10 wird hingewiesen.

zwischen zwei Verbrauchern sowig Aus⸗ händlers aus Mengen, die bereits bei ihm erbraucher sind auch zulässig, wenn ne

Schlammkohle und Koks. grus, Lösche und dergleichen Abfallerzeugnisse

MAuch Briketts, Naßpreßsteine und Grudekoks. Wegen der Meldepflicht in den besetzten Gebieten vergl.

„Unter den Linden 39. Min isteri um enschaft, Kun st

Der bigherige Privatdozent in der medi der Universität in R

65656. der 36 genannten: greifbar sin Auch Brikett

Auch Gasko

ksgrusbrikettes.

kohlenbergbau in H inischen Fakultät el, Professor Dr. Aiche!, Abteilungs⸗ vorsteher am Anatomischen JIästitut daselbst, ist zum außer⸗ ordentlichen Professor in der der Abteilu Chemie der Univ

Segen it Braunkohleh

selben Fakultät und Svorsteher am Institut ität in Berlin, Professor Dr. Ri

esenfeld,

nannt worden.

wohnhaft, habe

abe ich dem

sagt.

te, wie denn die Lage in h“, die Zügel der Regie im Jahre 1918 sei die

Kollegen mit gleicher Schärfe. . Irland gewesen sei, als er, „Cromwell Asquit . Asquith habe behauptet, and viel besser gewefen. Im Jahre 1918, sagte Lloyd land ein Heer von 150 000 Man verräterische Unterhandlungen mit den Deu ührt im Augenblick der größten Gefahr England in den Rücken zu fallen. Dominlon⸗Homerule ohne Vorbehalte sei undenkbar. Irland könne

unmöglich in der Weise wie den anderen Dominions estanden werden, ein eigenes Heer und eine ei lotte alten. Gbenfo sei es unmöglich die Aufsicht Über die für England ominion⸗ Parlament. zu überlassen. England sen bereit, Opfer zu bringen, aber eine Einigung mit dem sein, wenn es auf übertriehene Im Augenblick sei keine Aussicht auf Ver—⸗

bestimmte Transporte haben den Bezirk nicht berührt. Auch die Nachricht von einer erregten Stimmung unter der Beamten⸗ schaft und Arbeiterschaft des Direktionsbezirks ist unzu— treffend. Im Bezirk ist alles ruhig. Der wickelt sich vollkommen ordnungsmäßig ab.

zum außerorbentlichen Professor in der philosophischen Fakultät derselben Universität ernannt worden.

Der bisherige Seminaroberlehrer Juhnke aus Bromberg ist zum Kreisschulrat in Guben⸗Land und der Seminarlehrer Metzdorf aus Bromberg zum Kreisschulrat in Krossen er⸗

rung geführt habe. Stimmung in Irl

isenbahnverkehr George, habe mn

estanden, das rt hätte, um

Der Abtransport der italienischen Truppen der Abstimmungsgebiete Marienwerder und Allenstein wird vor⸗ aus sichtlich am 9. Aug Schneidemühl, Küstrin eführt werden. Die enntnis gesetzt, u Transport durch en. drücklich darauf hingewiesen, daß es sich lediglich um den Heim ⸗/ handelt, nicht aber um irgendwelche

das Recht zu⸗

Bekanntmachung. Flotte zu unter⸗

Paul Busse attfinden, die über

Bres lau, Oderberg tlichkeit wird hiervon bereits heute ischenfälle bei dem Es wird aus⸗

in drei

Dem Bäckermeister rankfurt a.

Berlin, eh ma sftt 23, jetzt Soldin N. M., Schützenstr. 24 ich die Wiederaufnahme 21. Juni 1917 untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet. Berlin, den 28. Juli 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

lebenswichtigen Häfen einem

des ihm am en Volke werde erst möglich

orderungen verzichte.

Das Unterhaus nahm schließlich die Vorlage, betreffendt die Einführung außerordentlicher Gerichts höfe in Irland, mi egen 71 Stimmen in zweiter und mit 206 gegen 18 Stimmen in dritter Lesung an.

Nach einer Reutermeldung warnt ein von acht Mit— gliedern der Arbeiterpartei des Unt ragenden Gewerkschafts englische Publikum vor neuen Krieg

nliebsame eutschland

transport der T Truppenverschiebungen nach Polen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur

än vom Handel vom 23. Septem Lokalinhaber

Berlin, Skalitzerstr. 18, und der Schan Klara Jaeger,

Fritschestr. 80 wohnhaft,

Handel mit Ge

Braunschweig.

Die Beratungen des Finanzausschusses des Land⸗ tages, der seit drei Wochen mit der Etatberatung beschäftigt ist, ohne daß es der Regierung gelungen wäre, einen ab⸗ geschlossenen Etat vorzulegen oder über die Deckung des De von rund 20 Millionen Mark irgendwelche Vorschläge zu ma haben gestern, wie die „Braunschw richten melden, ihren vorläufigen bürgerlichen Parteien h ihre Mitarbeit im Aus gelungen sei, einen geo

ig unzuverlãssiger

GBI. S. 663) leischm ann, wirtin Frau Charlottenburg, ung vom heutigen T es täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkelt in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗

erhauses und hervor⸗ ührern unterzeichnetes Manifest das er Möglichkeit, daß das Land in einen

Polen wird beschuldigt, daß es sich

hineingleitet. i Das Manifest erklärt

Ländergier habe leiten lassen. ala j 4 zieh eegns h, Arbeiterschaft es ablehnt, bei einem ü Polen Hilfe zu leisten.

Frankreich. Donaukommission in

beriet gestern den Entwurf des französischen Bevollmächtigten, af. auf der Donau das Prinzip der freien Schiffahrt

urch Berfü . en Neuesten Nach⸗

luß gefunden. Die ö . daß sie er Regierung

Krieg als Bundesgenosse Berlin O. 27, den 30. Juli 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

aben die Erklärung abge chuß einstellen, bis es

neten Etat vorzulegen. internationale

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

B

Hande

sagt

hlengrube

Sitzung ab.

sandtschaft.

eutschstãmm i

Stellen af ensatz zwi 2 .

Die dadurch

Treiben hetz er

sind. Bei Ue

ur Erhaltun er schbrenen

Die eng von einem

nie zugegangen. die n, gn

e ——

ten von Rumänien

hrt werd Il. Die Beyollmãächti durchgeführt werden so . ch . beantragten die

und Jugoslawien sowie der Tschecho⸗Slowakei Vertagung der Verhandlungen, damit sie hei ihren Regierungen Instruftionen über den französischen Vors Die Unterhandlungen wurden daher a

Die sozialistische Partei Frankreichs hat, wie die 14 ie g, mit dem Allgemeinen Arbeiter⸗ lossen, sofort Schritte zu unter⸗ nternehmen gegen So wjet⸗

Personen vom 1 vom 23. September 1915 (RGGBl. S. S663) abe ich dem Schankwirt Lans Müller, Berlin, Weinmeister⸗ . traße 5, durch Verfügung vom heutigen Tag Gegen ständen

Oefterreich. Die Verhandlungen der österreichischen Delegierten Regierung über ein pro⸗ visorisches Handelsabkommen haben in Bukarest onnen. Von ͤsterreichischer Seite wurde der Entwurf eines enwärtig von den rumänischen Wolffschen Tele⸗ bemüht, die den en zu be⸗ ebung der

e den Handel mit einholen können.

mit der ru mänischen en 7. September

st Bedarfs wegen Un— ne,, in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. erlin O. 27, den 30. . ; Der Poltzeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß. kommens überreicht, de üft wird. Laut ist die rumänische Regierun andel mit dem Auslande hemmenden Besch seitigen, und hat einen Gesetzentwurf über die Auf

Ausfuhrverbote eingebracht.

Wie die „Arbeiterzeitung“ meldet, ist vom Sekretariat nternationalen Gerwerkschaftskommission ein Telegramm der Boykott gegen Ungarn

„Humanits“ meldet, gemeinsam verband gestern nachmittag bes um gegen rußland zu protestieren.

tteilung des

Bekanntmachung. raphenbüros

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1315 (RGGBl. S. 663) abe ich dem Schankwirt Albert Krupski, Berlin,

k 20, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den des täglichen B wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗

en Tag über die

Das Kabinett hat vorgestern den ga . gegenüber

dem bolschewistischen Friedensvors Stellung beraten. . tet, wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, die von Friedensdelegierten von der vorherigen An wort der Bolschewisten auf die polnischen Bedingungen, welche in einer besonderen Note übermittelt en, abhängig zu machen. Diese Bedingungen sollen der Souveränität des Sowjetregierung, sich olens nicht einzumisch

mit Gegen ständen, in Wien eingelaufen, wona

am 8. August einzustellen ist.

Großbritannien und Irland.

der Sowjetregierung r in London eingetroffen. olffs Tele ewisten könnten im

einzunehmende awski“ beri

Berlin, den 30. Juli 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

der Sow werden so wie folgt

An twort auf die etregierung en glische Note ist nunme Antwortnote wird, wie gesagt, die Bols ; rationen gegen Polen nicht, ar sowohl aus militä

1. Anerkennun polnischen Staates, 2. Verpflichtung der in die inneren Angele Der ursprüngliche Plan, die Friedensdelegation sofort nach Minsk zu entsenden, ist fallengelassen worden.

Der Stadtrat der zur Verteidigung

aphenbüro“ meldet, ugenblick ihre Ope⸗ seien der en als auch rechtlichen

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 35 der Preußischen Gesetzsammlung Nr. 11 2357 ein Gesetz über die Verlegung des Amtz⸗ Bad Essen, vom 24. Juni 1920,

betreffend Ersatz der Ein⸗ ehörden verbliebenen

enthält unter

gerichts in Wittlage na Ansicht, da unter Nr. 11 938 eine Verordnun tragungen in die im Besitze der po Grundbücher, vom 16. Juli 1920, und unter Nr. 11 939 einen Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens zugunsten der der Braunkohlengesellschaft m. b. H. s asse in Roßbach bei Weißenfels 4. S. ustav bei Roßbach und Nah Querfurt, vom 16. Juli 1920. erlin W. 9, den 5. August 1920.

Gesetzsammlungsamt.

tstadt Warschau hat beschlossen, 59 der Stadt zu bilden, der onen bestehen und die Aufgabe haben soll, die er Bevölkerung der Stadt Warschau zur Verteidigung fassen. Gleichzeitig wird ein Aufruf an die Be

erhandlungen über einen Waffen⸗ Friedensvertrag aufzunehmen, polnische Delegierte in Minsk eingetroffen seien und sobald sie den Beweis dafür hätten, daß diese Delegation die erforder⸗ zten besitze, um über den

einen Rat aus 11 Per Tätigkeit d zusammenzu völkerung erlassen. Der polnis melbet dem

stillstand und den

.

rieden zu verhandeln. erklärt sich außerdem bereit, die volle ens zu garantieren

lichen Vollmach Die Sowjetreg Unabhängigkeit Po gewähren. Separatfrleden verhandeln und erklärt ferner, d Kamenew Vollmachten hätten, den Sowjetregierung weigert sich staaten Zutritt

Der „Dai

Polen gün it Polen über ei Krassin nnd Frieden abzuschließen. Die jedoch, den Vertretern der Rand⸗ riedensverhandlungen zu y Expreß“ behauptet zu wissen, . George vorgestern den russischen Delegierten Krassin und Kamenew mitgeteilt habe, es seien Befehle über Wiederauf— richtung einer neuen Blockade an die britischen Seestreit⸗ kräfte ergangen. Nach, dem schwader in der Nordsee den Be eere in See zu gehen.

Der Premierminister Lloyd George wird morgen in Hythe mit dem Ministerpräsidenten Millerand und dem eratung zusammentreffen.

Im Unterhause führte Lord Curzon am Mittwoch über den tr kischen Friedensvertrag aus: ch den Vertragsbestimmungen würden zwar gewisse, bisher ewesene Völker von der Türkei losgelöst, seien der Türkei Gebiete des kleinasiatischen Hinterlandes g . . anzen homogen sei. ö und dreimal Curzon betont sei, und daß wirtschaftliche und das türkische V : dann hätten sie die Möglichkeit vor si auf kleinerer Grundlage, wieder herzustell . trigen Sitzung des Unterhauses teilte der oyb George mit, daß die Antwort auf en sei, und sagte e gierten

e Generalstabsbericht vom 5. August schen Telegraphenbüro“ zufolge:

Nördlich von Ostrolenka Kämpfe im Bereich von. Miszynec. haben unsere Abteilungen im

ehörigen Braun⸗ orf im Kreise

n Ostrolenka und dem Bug haben un l von Czernin und Ostrow heftige Angriff? des Feindes auf⸗ gehalten. Nördlich von Drohiezyn Kämpfe mit Abieilungen, denen es gelungen ist, auf das linke Bugufer vorzudringen. Brest⸗ Litowsk gonnenen Gegenangriffe das nördliche Bugufer geführt.

1 Lloyd (Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) ö pfe waren außer⸗ ie Abteilungen der 14 großpolnischen Division besonders hervorgetan. Heftige Angriffe des Feindes im Raume von Brest-Litowsk und weiter nördlich haben uns um Verlassen von Morgwiec und Terespo] e um den Besitz dieser Ortschaften sind noch Die Kämpfe östlich von Brody dauern noch rodh n den Bolschewisten völlig ausgeraubt. Am Sereth sin? die bolsche⸗ wistischen Angriffe abgewiesen worden. Die weiteren Gegenangriffe der ukrainischen Abteikungen entwickeln sich günstig. ch einem Telegramm aus Warschau melbet der polnische Heeresbericht vom 6. August:

An der Serethlinie keine Veränderung, Brody nimmt unsere Gegenaktion einen günstigen Verlauf. An der mittleren Front hat der Feind auf der Linie Koden Kowel Bei Wizna habeh wir zwei bolschewistis Regimenter zersprengt, 550 Gefangene gemacht und mehrere Geschütze omscha gerichteten Angriffe wurden

at das Ge⸗ ten, nach dem Baltischen

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Rei und Zollwesen und für Volkswirtschaf

Brody wurde von srats für Steuer⸗ Marschall Fo ch zu einer hielten heute eine

reiherr von Essen In der Gegend von

unter türkischer H heit führt der

Der Königl. Schwedische Gesandte hat Berlin verlassen. Während seiner

SVegatlonsfsekretär von Reuters wärd die Geschäfte der Ge— und. Glauben im

os angegriffen. so groß wie Deutsch⸗-Desterreich sein. Lord o glos angegyiff er daß der Türkei keine Kriegsentschädigung a e auf Grund des Friedensvertrages : eihilfe erhalten solle. Wenn die lkürkische Regierung olt sich von alten Traditionen losmachen könnten, „ihr Gleichgewi

Die gegen die Stadt

inanzielle und zurücgewiefen.

die Nachrichten gemehrt, daß in d rn m , . er olnischer Seite eine lebhafte Agitation gegen

. aj en Bewohner des Gebietes geführt wird.

on zu Tätlichkeiten gegen Deutsche ge⸗

n letzter Zeit haben si en 2 . z etretenen

Der „Litauischen Telegraphen⸗Agentur“ zufolge traf. estern der Vorsitzende des Kriegsausschussez der 4 russischen rmee abermals in Kowno ein, um

über die Räumung Wilnas zum Abschluß zu bringen.

Mitgliedern bestehende deu tsche Eisen⸗ ion ist in Kowno eingetroffen, um einige noch bahnangelegenheiten mit der litauischen Re⸗ Gestern nachmittag fand bereits eine

cht, wenn auch

Teilweise ist es . s gekommen. Ebenso

ihr Verhalten dazu beigetragen, den en beiden Nationalitäten noch weiter zu Vertreter deg Roten Kreuz nicht verschont gung au

In der vor Verhandlungen

Premierminister die englische Note aus Mos kau eingetro usammenkun dem „Wolffschen Telegrap

Er und Bonar Law hätten Kamenew und Krassin klar gemacht, orderung der Sowjetregierung, der Waffenstillstandzbedingungen auch den Verbindung damit der be Warschau notwendigerwei

Eine aus fünf bahn kom mis unerledigte Ei erung zu regeln. itzung statt.

t mit den von Verhaftung und Haugzsuchu enbüro“ zufolge: ki be he, rr r, enn, auf polnischer Seite läßt eine weitere Verschärfun gehen e und damit sogar blutige Zusammenstöße befü wenn nicht alsbald von seiten ber polnischen Regierung dem Elemente Finhalt getan wird, KWolffschen Telegraphenbüro“ zufolge ist der d n Warschau daher angewiesen wo samkeit der polnischen und sie um Vorkehrungen zu b Gegensãtze zwischen beiden

dentscher wie

uu erörtern, und in chleunigte Vormarsch der Sowjetarmee auf se den Verdacht erwecke, da bei dem von ihr geäußerten Wunsch Hahl gers . nabhängi olens zu Her . 12 die lange Verzögerung 6 Tele

enstillstandes zu billi net sei, die ache, daß die So len eingerückt seien,

ritte tun, um die H von militärischem Material aus Danzig na enden Berg erichts

zschecho⸗ Slowakei.

Bezüglich der Stellungnahme Regierung zur neuesten . w nn, 9 „T büros“ an maßgebender Stelle au die der Minister des Aeußern Dr. Benes am 4. August im atio nalversammlung abgegeben hat. ir betonen neuerdings in punkt der Nichtintervention haltslosen Neutralität im russisch⸗polnischen

o⸗slowakischen Aenderung der Gesamtla

die Erklärung verwiesen,

die Sowiet⸗

die Freiheit und ig sei, und daß dieser ser Beantwortung des rkt worden sei. fortige Abschlu Verfahren sel

steste Aufmerk⸗ ten, nicht au hr hinzulenken, ärfung der en geeigne sind ihm seitens des aßnahmen

die ern biese Gefa n, die eine ationalltäten auszuschlie

amms vom

rauf hingewie en ständigen Ausschuß der

Damals erklärte entschiedener Weise unseren Stan

daß der sof en Bedingungen dag einzige en Verdacht zu zerst wjettruppen

er Minister:

Ministeriums bes Aeußern in Warschau „energische en Einvernehmens en“ in Aussicht gestellt worden.

n Tas elhnographische lische Regierung wirksame eitigen, die dem Transport Polen im Wege stehen.

der Vorlage über die außer⸗ rland kam es zu einer Asquith und Lloyd George. urch Zurufe unterbrochen wurde, griff die Vorlage scharf an und sagte; Die Regierung gebrauche eine Cromwell zu besitzen. Das Republik kznne ihm keine Furcht ein⸗ omerule eingeführt würd

h ch Austritt aus dem britischen chwächen. Czoyd George erwiderte den Angriff seines früheren

des friedl Krieg e.“

ölkerungstei indernisse zu be n der Kammer stanb gestern der Vertrag von Germain zur Verhandlung. Der Berichterstatter des Augschusfes hat einen Bericht vorgelegt, der die Kammer auf⸗ fordert, den Vertrag zu ratifizieren, da eine nahme die Erfüllung und die An schen Bestrebungen noch welter hinaussch

würhe. In dem Bericht heißt es der „Agenzia S

zufolge: der Vertr St. Germain, 1 lauhe nicht, 3 v 6. Kommissign 39 91 er 3 3 die Ursa

Bei der f ordentlichen erregten Debatte zwischen

sguith, der vielfach

Blätter verbreitete Nachricht er inte ralliierten lefien an die Eisenbahndirektion Katto⸗ rung französischer Truppentrangporte ist, wis „Wolffs Telegraphenbüro“ hon zuständiger Seite erfährt, unrichtig. Ein derartiger Befehl ist den m Bezirk Kattowitz sind au ubtransporte für die chlefien gefahren worden. Für Polen

stern dur mission für Obers Verzögerung ober

witz über die Durchfü gar eine Nichtan

gerechten italieni

Eromwellsche Maßnahme, ohng einen

Schreckgespenst einer ri

Lisenbahnbehö

esatzungs truppen

der übrigens ein Abbild des

der Allüerten in