1920 / 175 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Geschlossen.

Abends 79 n

zukünftiger Zwiste oder den Anlaß zu zukünftigen Kriegen beseitige, denn dieser Frieden gebe der Welt nicht die Ruhe, die . not⸗ wendig sei, um zu fruchtbarer Arbeit zurückzukehren und die Wunden des Krieges zu heilen. Der Bericht hebt hervor, daß die Bedingungen, welche Leuten eine Strafe auferlegen, die nur den Gesetzen ihrer Nation gehorchten, eine Strafe, die durch keinerlet Gesetz vor— gesehen ist, nur dazu dienen können, den Haß zu nähren. Hinsichtlich der Wiederherstellungen und der finan— ziellen und wirtschaftlichen Bedingungen betont der Be— richt, daß vor Aufstellung dieser Bedingungen die Möglichkeit ihrer Ausführung seitens Oesterreichs hätte geprüft werden sollen, welcher Möglichkeil man bei der allgemeinen Friedensfrage Rechnung tragen müßte. Der Bericht fährt fort: „Jetzt sind alle einig in der Erkenntnis, daß es Desterreich unmöglich ist, überhaupt irgend etwas zu bezahlen, und Italien müßte sogar mit vorbtldllcher großartiger Hochherzigkeit für die Ernährung der österreichischen Bevölkerung orgen“. Der Ausschuß betont dann die Ungerechtigkeit des Artikels 85 des Vertrages, der Oesterreich verbietet, sich mit Deutschland zu vereinigen. Dieses Verbot sei eine e . und ein Schaden für die italienischen Interessen und eine offenkundige Ungerechtigkeit. Der Aus⸗ schuß weist ferner auf die außerordentliche Tatsache hin, daß der Vertrgg als vertragsabschließende Partei die aus der Auflösung Oesterreich⸗ Ungarns hervorgegangenen Staaten betrachtet, die so ganz anders be— handelt würden als Sesterreich, als wenn sie an dem Kriege nicht in demselben Maße wie letzteres teilgenommen hätten, während andere Staaten wie Montenegro gar 5 zur Konferenz zugelassen wurden. Der Bericht weist darauf hin, daß der Vertrag einen beträchtlichen Teil der italienischen Grenze noch unbestimmt läßt, und betont außerdem den Gegenfatz zwischen den Grundsätzen, die durch feierliche Erklärungen bekräftigt wurden, welche die Grundlage des Friedens bilden sollten, und den wirklichen Vertragsbedingungen. Der Bericht erklärt, der 6 habe den Vertrag nicht im einzelnen prüfen wollen, denn es sei doch keine Abänderung mehr möglich, aber hoffe, daß seine Bemerkungen und die von den Volks⸗ vertretern feierlich bekundete Meinung die Regierung in ihren weiteren Beziehungen mit den Verbündeten und mit den Besiegten bezüglich der Anwendung des Vertrages leiten könnten.

Hinsichtlich der neuen Gebiete, die annektiert werden sollen,

schlägt der Ausschuß zwei Tagesordnungen vor: die eine fordert die Regierung auf, n dig ee, in diesen Gebieten vorzu⸗ nehmen, damit die gesetzmäßigen Vertreter ihrer Bevölkerungen mit der Regierung zusammen daran arbeiten können, die örtliche Gesetzgebung mit der des Königsreichs in Uebereinstimung zu bringen; die zweite Tagesordnung schlägt Amnestien vor, ent⸗ spre end ben im Königreich verkündeten.

Nach Eröffnung der Verhandlungen erklärte der Minister des Auswärtigen Graf Sforza:

Die italienische Bevölkerung an der oberen Etsch und im Trentino würde endlich alle Rechte und Pflichten ihrer Zugehörigkeit zum Königreich übernehmen; die deutsche Bevölkerung, die im Laufe der Jahrhunderte die Alpen überstiegen hätte, würde hre Sprache, ihre Ansichten und ihre besonderen Interessen völlig ewährleistet sehen. Weiter erinnerte der Minister an den Vertrag om 29. Juli 1919 mit Griechen land und an seine Erklärung om 22. Juli in Spaa, daß Italien angesichts der Aenderung der Verhältnisse sich an jene Abrede nicht mehr binden werde, aber bereit

sei, eine der neuen Lage angepaßte Vereinbarung zu treffen. Zur e. von Valona erklärte er, da mit dem Kriege die Notwendigkeit einer Besetzung aufgehört habe, wolle

Italien eine den Albanern freundschaftliche Politik treiben. Zur russisch⸗polnischen Frage berichtete Graf Sforza, er habe in Spaa den Polen zum Frieden mit Rußland geraten. Der Vor—⸗ 16 Polens gegen Kiew sei ein Irrtum gewesen. Trotz des Aus⸗ dehmmgdrangg Rußlands, der die St lzung überlebt habe,

die 6 ihr eigenes Interesse an einem ehrenvollen Frieden mit Polen einsehen werde. Italien wünsche einen baldigen Friedens ö. und die gesicherte Ungh— hängigkeit Polens, . Wiederauferstehen einer der Licht⸗ punkte des Versaisler Vertrages fei. Von den beiden Möglich- keiten einer Politik gegen Rußland habe diejenige ziner Stacheldrahtabsperrung überall Löcher bekommen, die Blockade⸗ politik aber habe der , mehr morgsischen Vorteil als greifbaren Schaden gebracht. Diese Politik sei nicht nach dem Sinne des italienischen Volkes, das gern mit den Völkern und den Re⸗ lerungen fühle, denen nach seiner Meinung Gewalt geschehe. Das , Experiment in Rußland müsse sich ungestört bis zu Ende entwickeln; der Bolschewismus solle aus eigener Kraft fort— bestehen oder untergehen, dürfe aber nicht zum Märtyrer gemacht werden. Je ungehinderter der Verkehr mit Rußland sei, um so fester werde die gesunde und klare lateinische Denkart an der sicheren und schnellen Entwicklung der Jahrhunderte alten Ueberlieferungen fest— halten. Deswegen * Italien mit der Regierung in. Moskau ein Abkommen über die . eines russischen Agenten in Italien und eines italienischen in Rußland getroffen, die an der Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen beider Länder arbeiten würden. Der russische Agent werde hier erwartet. Natürlich verstehe es sich, daß er sich in keiner Weise in die innere Politik einmischen dürfe. Gleich⸗ gültig, ob die Russen sie wollten oder nur ertrügen, die Regierung in Moskau bestehe, und Italien könne nicht ö daß Europa die , , als ob Rußland nicht da sei, länger fort⸗ setze, Ueber die adrigtische Frage sagte. Sforza, wenn Italien ein Interesse an ihrer Lösung habe, dann sei das Interesse Südslawieng daran noch größer. Der Streitfall sei nicht unlösbar, wenn der italienischen . auf der andern Seite das Ver⸗ ständnis für die unerläßliche Notwendigkeit entspreche, daß Italien Grenzen und , . haben müsse, auf die es nicht verzichten könne, und für die heilige Notwendigkeit, daß der freie Wille bon . gewahrt werde, die nach Rasse und Empfinden italienisch eien.

müsfe man hoffen,

Schweiz.

Der interalliierte Bergarbeiterkongreß hielt een seine letzte Sitzung ab. Laut Bericht des „MWol j hen Telegraphenbüros“ wurde auf Vorschlag der englischen Delegation die Errichtung eines permanenten

internationalen Generalsekretariats be⸗ schlossen. Weiter drückte der Kongreß in einer Entschließung die Ansicht aus, daß zur Erreichung der Nationali⸗ sierung resp. Sozialisierung der Bergwerke alle Mittel angewendet werden müßten, desgleichen zur Ver— besserung des Arbeitseinkommens. Als letztes Mittel käme der internationale Generalstreik in Frage, dessen Grund⸗ lagen vor der Verkündung durch einen internationalen Bergarbeiterausschuß zu prüfen seien. Zur Kriegsfrage äußerte der Kongreß die gleiche Ansicht wie der internationale Sozia— listenkongreß, nämlich daß die Wiederkehr eines Krieges wie der Weltkrieg mit allen Mitteln zu verhindern sei, vornehmlich durch einen internationalen Streik. Nachdem ein neuer Exekutivausschuß bestellt worden war, dem zwei Franzosen, vier Engländer, drei Deutsche, zwei Belgier, ein Dester— reicher, ein Pole, ein Luxemburger, sowie zwei Tschechen und vier Amerikaner angehören, schloß der Präsident Smillie den Kongreß.

Das Exekutivkomitee der zweiten Internationale, das sich gestern konstituierte, ernannte eine Kommission von 5 Mitgliedern (einem englischen, einem französischen, einem belgischen, einem holländischen und einem skandinavischen), um eine Untersuchung über die wirtschaftlichen Verhält— nisse in den Zentralstaaten vorzunehmen. Die Kommission wird sich zu diesem Zweck mit allen Arbeiter⸗ organisationen in Verbindung setzen. Das Exekutivkomitee setzte sodann gemäß dem ihm vom Kongreß erteilten Auf⸗ trage definitiv den Tert für die zen fe u dtn üů ber Ungarn, die Lage der Juden in Polen und über die Rechte der Völker fest. Der Beschluß über Ungarn begrüßt die Rückkehr der ungarischen Genossen zu den demokratischen Grundsätzen der Internationale und protestiert energisch gegen den weißen Terror der Militär⸗ reaktion in Ungarn. Die Resolution, betreffend die Lage der Juden in Fenn, erneuert den früher schon erhobenen Protest gegen den Antisemitismus, der immer noch in Polen herrsche, und stellt die Forderung auf, daß in allen Ländern,

in denen eine größere Anzahl Juden lebt, wie in olen, ihnen die volle politische Freiheit und die reiheit der Ein⸗ und Auswanderung gewährt wird. er Beschluß nimmt Kenntnis von der Gründung eines national jüdischen Zentrums in . und ibt der Hoffnung Ausdruck, daß die jüdischen Arbeiter in e zn eine sozialistische Republik zu errichten vermögen.

Die Resolution über die Rechte der Völker stellt fest, daß immer noch . Völker unterdrückt oder bedroht werden, wie beispielsweise Aegypten, die Völker Kleinasieng und des Kaukasus, deren Unabhängigkeit gesichert werden müsse. Der Kongreß protestiert gegen die gegen die Sowjetrepublik gerichteten Angriffe, aber ebenso sehr gegen die Besetzung von Gebieten durch die Russen, die anderen Völkern gehören, wie z. B. Aserbeidschan, dessen Unabhängigkeit anerkannt werden müsse. Der Beschluß protestiert ferner gegen die Besetzung litauischen Gebiets 6. Polen und gegen die Unter⸗ drückung der autonomen Behörden Litauens durch die russischen Besatzungstruppen.

Amerika.

Nach einer Timesmeldung aus Washington beunruhigt man sich in politischen Kreisen über das Schicksgl Polens. Die Regierung erklärt jedoch, daß sie ohne den Kongreß nicht handeln könne. Man versuche deshalb Wilson zu bewegen, den Kongreß zu einer außerardentlichen Tagung zusammenzurufen. Nach einer weiteren Meldung hat der Präsident Wilson den Staatssekretär Colby und den Staatssekretär des Krieges Davis zu sich kommen lassen, um mit ihnen das , n, Problem zu besprechen.

Nach einer Reutermeldung ist es in der Nacht vom 3. August zum ersten Male zu blutigen Ereignissen anläßlich des Aufstandes des Gouverneurs von Niederkalifornien Can tu gekommen. Bei Ensenada bemächtigten sich die Anhänger Cantus eines mexikanischen Patrouillenschiffes, dessen Kapitän erschossen und len Bemannung zum Teil getötet, zum Teil gefangen genommen wurde.

Wie die „Agence Havas“ aus Rio de Janeiro meldet, hat die Senats kommiffion die Aufhebung des Ver— bannungsbefehls für die ehemalige kaiserliche Fa— milie beschlossen.

A ien.

Nach einer Timesmeldung aus Teheran bereiten sich die Europäer in Täbris vor, die Stadt zu verlassen, weil bolschewistische Banden in der Nähe der Stadt bereits einge⸗ troffen sind.

. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, haben die j apa⸗ nischen Truppen Transbaikalien Ende Juli geräumt.

Statistik und Vokkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

Zur Regelunz der Streitfälle aus den Aus— führungsbestim mungen des , ür die Angestellten der Reichs“ und preußischen

Staatsperwaltungen fand am 5. d. M. eine vom Reichs⸗

finanzministerium auf ,,, des Zentralverbandes der Ange⸗ stellten einberufene Sitzung unter dem Vorsitz des Ministerialdirektors

einem Streik in Eger unrichtig. Die

mieter werden gut tun, au

Maeder statt. Wie vom Zentralverband der Angestellten mitgeteilt wird, legte zu Beginn der Sitzung der Verhandlungsleiter eine vom Neichsfinanzministerium erlassene Verfügung vor, die eine mit den Angestelltenderbänden besprocheng leichtere Rückzahlung des seiner Zeit

emährten Vorschusses betrifft. Auf Antrag der Vertreter

36. Zentralverbandes wurden die bereits früher von den Regierungg⸗ vertretern gegebenen, aber zurückgezogenen Zugeständnisse wieder auf⸗ genommen. * Der Abgeordnete Giebel machte dann eingehende Vor⸗ schläge über die Auslegung und Anwendung der F5 6. und 7 des Teilkarifvertrags vom 4. Juni. Diese Vorschläge will die Regierung prüfen und schleunigst ihrz endgültige Stellungnahme bekanntgeben. Es ist zu Hoffen, daß die gemachten Vorschläge angenommen und damit die Meinungsberschiedenheiten über diese und andere Punkte des Teiltarifvertrages beigelegt werden. .

Der Bergarbeiterstreik im Helmstädter Braun⸗ kohlengebiet ist, dem Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, bis auf zwei Braunschweiger Werke beigelegt worden. —ᷓ

Der Generalstreik in Asch wird, wie die Abendzeitung“ aus Eger berichtet, restlos durchgeführt, doch ist die Meldung von Bezirksverwaltung in Eger hat eine Kundgebung erlassen, wonach die bisher von der Stellung Fern⸗ gebliebenen aufgefordert werden, sich freiwillig zu stellen, worauf ihnen eine milde Bestrafung zugesichert wird. Daraufhin sind gestern Gkellungspflichtige in großer Änzahl erschienen. Die Industrieorte Faslau, Roßbach und Neuberg haben sich gestern dem Generalstreik angeschlossen. . .

In Prag haben der „Abendzeitung! zufolge die Metall⸗ arbeiter 9 einer Versammlung hill en Montag in den Streik zu treten, wenn nicht bis zum 6. d. ihre Forderungen

erfüllt werden. Nach dem „Cesko Slovo‘ ist am 3. d. im gefamten Wildenschwerter Bezirk ein Streik der Tertäl⸗

arbeiter und ⸗beamten ausgebrochen, wovon 40 Fabriken betroffen sind.

(Weitere ·Statistische Nachrichten . i. d. Ersten Beĩlage)

Theater und Mufsik.

Der Chor der Kaiser⸗Wilhelm⸗Gedächtniskirche beginnt mit seinen Proben am 14. August. Sie finden regelmäßig Sonnabend Abends 7 Uhr auf der Orgelempore statt. Damen und Herren können sich dafelbst als freiwillige Mitglieder melden.

Mannigfaltiges.

Um satzsteuer und Pensionsinh aber, Hetel⸗ besitzer. Zahlreiche Mitteilungen aus allen Teilen Deutschlands

lassen erkennen, daß sich Hotelbesitzer und Pensions⸗

inhaber noch immer nicht darüber im klaren sind, wie ein für Beköstigung und Beherbergung vereinnahmtes Gesamtentgelt für die Zwecke der Um satzstener zu zerlegen ist. Die erhöhte Um satzstener von 10 ½ ist bei Ge— währung eingerichteter Schlaf⸗ und Wohn⸗ räume in Gaästhöfen, Pensionen oder Gast⸗ häusern zu entrichten, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt, d. h. einen solchen, der nach den Umftänden bei Beginn auf nicht länger als drei Monate berechnet ist; handelt und wenn Zas Entgelt für den Tag oder die ,, nicht mehr als 5 4 beträgt. Die Vermieter werden sich jetzt schon bei der Aufzeichnung der vereinnahmten Entgelte darüber klar sein müssen, in welcher Weise ein etwaiges Gesamtentgelt zerlegen. Die Um sgtz⸗ steuerbehörden sind angewiesen, mit den örtlichen Ver⸗ anden der Gasthausbesitzet und Penstonsinhäber norm alrc Sätze für die . des Abzugs für die im Preise enthaltenen Mahlzeiten aufzustellen. Die Ver⸗ . tun, auch von sich aus eine Festlegung der⸗ artiger Normalsätz? in ihrem Interesse zu veranlassen, um spätere Nachforderuͤngen zu vermeiden. Bei dieser Festsetzung wird eine gewaltsam und unngtürlich hohe Bemessung des Beköstigungs⸗ und zuungunsten des Beherbergungsgeldes zu vermeiden sein. Wenn 3. B. im Sommer 1919 Pension e ne hh Zimmer 15 4 kostete, das Zimmer ohne Pension 4-5 6, so geht es nicht, an, bei einem Gesamtentgelt für Beherbung und Beköstigung von 30 4 im Sommer 1920 wiederum nur 5 4 für das Zimmer und den Rest auf die Beköstiguug, oder auf zum Teil fingierte Nebenleistungen zu rechnen. Es wird im allgemeinen zu berücksichtigen fein, daß, wenn auch die Preise für die Beköstigung unverhältnismäßig gestiegen sind, auch die Beherbergungs⸗ preise ihrerseits Preissteigerungen aufzuweisen haben. Weiterhin werden sich aber die Vermieter bei der Berechnung des Entgelts ftets von neuem klar darüber sein müssen, daß Abzüge für Nebenleistungen, wie z. B. Heizung, Beleuchtung, Bedienung und Bad, Hotelwagen, Bettwäsche nicht gemacht werden dürfen. (W. T. B.)

Chemnitz, 6. August. 8. T. B.) Amilich wird gemeldet: In der Nacht vem 5. zum 6. August gelang es der Landessicherheits⸗ polizei auf der Straße Ebersbach Zwickau ein Auto mit 13 be⸗ waffneten Insassen , , und diese festzunehmen. Das Auto führte große rote Plakate mit, welche die Aufschrift hatten: Nieder mit der Regierung, Bewaffnung des Proletgrigts, Ausrufung der Räterepublik! Die Unterschrift lautete: Der Vollzugsrat.

Am sterdam, 5. August. (W. T. B) Nach einer Meldung aus . zeigt der Vulkan Merapi eine stark erhöhte Darn eit. Dichte Rauchwolken steigen aus den Kratern, ein Strom von Lava und glühendem Schutt . sich vorwärts, über beinahe ganz Mitteliava fällt Aschenregen. r letzte große Ausbruch des Vulkans erfolgte im Jahre 1872.

(Fortsezung des Nichlamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Dienstag und Sonnabend: Theater de ,, a, Lessingthegter. Sonntag, Abends Kymische Oper. Sonntag. Abends Samiliennachrichten. . Junus Caesar 3 Uhr: Bas Glas der Jungfrau. 4 Uhr; Die, Frau im Dunkeln. Verlobt: Frl. Maximiligne Jon Arnim aus. (Unter den Linden,) - Montag bis Sonnabend: Das Glas der Allabendlich 77 Uhr: Die Frau im mit Hrn. Leutnant 3. P. Konflantin Jungfrau. Dunkeln. J Grafen Neidhardt von Gnessenau( Suckow

aufpielhaus. (Am Gendarmen Verliner Theater.

markt. Operetten ⸗Gastspiel. (Leitung: Gustaf Bergman.) onntag, Ang; ö 2. eg ie Strohwitwe. sik von Zhe ter in ber Koni itz . . Kheater in der Königgrätzer Süewend felzende Tage: Die girgße. Alabendlih r nh. Tas Geständnis. Deutsches Theater. Sonntag, Abends 8 Uhr: Der Weibsteufel. Mont ö bis G nne bend r Wcberens'rtes. Komödienhaus. Sonntag, Abend

Kamm ersypiele. Montag und Bienstag: ü i ö ag: Gastspiel vater. Montag bis Sonnabend: Der Sonntag, Abends 8 Uhr: Die Petz⸗Kainer Ballett,. Mitt Rab r. ndlich 7 Noibrüctk. Montag bis Sonnabend: und folgende Tage: Geschlossen. se , e , . 9 e , 71

Die Notbrücke.

Großes Schauspielhaus. Am Zirkus = Karlstraße Schiffbauerdamm.

Senntag * ö Ensistrgta.

tag, Abends 8 Uhr: ata. Montag,

7 Uhr: Der letzte Walzer.

8 Uhr: Gastspiel Petz⸗Kainer⸗Ballett.

Den ches Hinger hegte. Sonn.

ubleute. Mon⸗ tag bis Sonnabend: Klublente.

Alabendlih Poltsbühne. Cheater am gülom=

platz.) Sonntag (3 Uhr): Die Fleder⸗ maus. i 6 73 Ir Der Knh⸗ reigen. Montag bis Donnerstag: Der , ge, en. Freitag: Zum ersten Male: gen uneriiẽ e. Sonn⸗ abend: Sigennerliebe.

Sonnabend (3 Uhr): Die Fleder⸗ mans.

Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag, Abends 8 Uhr: Der Raben⸗

nant.

dora.

Theater am Nollendorsfplatz. Sonntag (39 Uhr): Drei alte Schachteln. Abends 77 Uhr: Eine Nacht im 1 Montag bis Sonnabend:

ine Nacht im Paradies,

Allaben

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eater des Westens. Sonntag,

Abends 8 Uhr: ontag bis ehemalige Leutnant.

Kleines Schausp Abends 8 Uhr: ontag b Büchse der Pandora.

ielhans. . r: Der en ssrren Gckehart.

Thaliatheater. Sonntag, Abends 7I Uhr: 39 Soheit die Tänzerin. lich Uhr: Ihre Sohcit

die Tänzerin.

b. Wilmersdorf U. M. Heiligendamm). 5 Stephanie von Lauchert mit i; Se,. 3. See 2 Zabel kh Id j o otsdam Berlin⸗Sůdende). onnabend: Der Ge ft orben: Hr. Feneralfeldmarschall Remus von erg (Pilsnitz b. Bres⸗ lau), Hr. Major Ulrich von Schallehn

ielhaus. Sonntag, (Charlottenburg).

Die, Büchse der Pan⸗ Verantwortlicher Schriftseiter

is Sonnabend: Die Direktor Dr. Tyrol in Charkottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorste her der Geschaftsftelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag n ,,

in in.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Her ease nf tel Hef e g e f. . Vier Beilagen leinschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Sentral Handel dgregister Beilage

Der ehemalige Leut⸗

. Sonntag, Abends

Der ungetreue

6

zun Deuts chen Reichsa

Nr. 175. Amilliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt) Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Der Bund der Bäcker- (Konditor-⸗) Gesellen Deutschlands, Sitz Berl in, in Berlin 8swW. 11, Königgrätzer Straße 94 hat beantragt, den zwischen der Bäcker—⸗ innung Arnstadt und dem Zäckergehilfenverein „Germania“ in Arnstadt am 16. Mai 19230 ,. Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerße gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Innungs⸗ bezirks Arnstadt für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1930 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 1878 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 24. Juli 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Allgemeine Arbeitgeberverband für Göt— tingen und Umgegend E. V. in Göttingen, Hospital— straße 1, der Deutsche Landarbeiterverband, Gau 9 Hannover, Siß Hildesheim, und der Zentralverband der Landarbeiter, Sekretariat Hannover, haben bean— tragt, den zwischen ihnen am 15. Juni 1920 abgeschlossenen Zusatz vertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 11. März 1920 zur Regelung der Tohn⸗- und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Uslar für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1633 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße, zu richten.

Berlin, den 24. Juli 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker und Konditoren und verwandte Berufsgenossen Deutschlands, Mit— gliedschaft Nürnberg, Fürth in Nürnberg, Tucher— straße 26, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäcker⸗ innung Nürnberg am Nachtrag zum allgemein verbindlichen Tarifvertra vom 29. Dezember 1919 zur Regelung der Lohn- u Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ prbdnung vom 25. Dezember 1518 (Reichs-Gefetzöl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Nürnberg und Fürth ausschließlich . eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu er⸗

ären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 19230 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1380 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 24. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Gartenbauverband für Dres den⸗Laubegast hat beantragt, den zwischen der Arbeitgeber⸗Vereinigung des fächfischen Garten⸗ baues, Bezirk Dres den, dem Verband der Gärtner

und Gärtnereiarbeiter, Bezirk Dresden, und dem Deutschen (nationalen) ärtnerver band, Ortt⸗

gruppe Gro ß⸗Dresden, am 1. März 192 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Lohnvereinbarungen ab 15. Mai 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arheitsbedingungen für die im an,, beschäftigten Personen an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 14. August 1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden und der Amtshauptmannschaften Dresden- Altstadt und Dresden⸗ Neustadt für allgemein verbindlich zu erklären. , ,, . diesen Antrag können bis zum 15. August ö n werden und sind unter Nummer V. R. an das Reichs arbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 24. Juli 19. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

c

Bekanntmachung.

Der Deut sche Landarbeiterverband, Gau Stettin, in Slettin, Gr. Oderstraße 18/20, hat beantragt, den zwischen ih m, bem Deu tschen Lanbarbeiterverband des Kreises

yritz und der Arbeitgebergruppe des Land bundes im Kreise Pyritz am 4. Seon 920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Kreis P in Pom. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwen 6 en diesen Antrag können bis zum 15. August erh en werden md sind unter Nummer V. R. 589 an das Reichs arbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 / 3, zu richten. ö

Berlin, den 26. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

lichen Schloß Tost O. S. hat beantragt, den zwischen ihm, dem

25. April 1920 abgeschlossenen

23. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet

Sachsen E. G.

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den J. August

Bekanntmachung.

Der Vorsitzende des Land- und , lichen Arbeit geber verbaudes n Oberschlesien in Schloß Tost O.⸗S. hat beantragt, den zwischen den landwirtschaftlichen Arbeitgeberperbänden der Kreise Pleß und Rybnik, dem Deutschen Land— arbeiterverband und der polnischen Berufsver⸗ einigung für Land- und Waldarbeiter am 7. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur R . der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Ear he rtf fie, rbeiter ge⸗ mäß § 2 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗ GHesetzbl. S. 1156 für das Gebiet der Kreise Pleß und Rybnik für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen 66. Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1902 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 / 84, zu richten.

Berlin, den 26. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Vorsitzende des Land- und Forstwirtschaft— Arbeit geberverbandes für Oberschlesien in

Zentralverband der Forst-, Land- und Weinbergs⸗ arbeiter Deutschlands, dem Deutschen Landarbeiter— verband, dem Verhand der , Land⸗ arbeiter und Landarbeiterinnen und der Polnischen Berufsvereinigung, Abteilung der Land⸗ und Forst— arbeiter, am 12. Mai 1920 abgeschlossenen Lohntarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Kreuzburg und Rosenberg i. Schl. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1899 an das NReichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 / 34, zu richten.

Berlin, den 25. Juli 1920.

Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

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Bekanntmachung.

Der Vorsitzende des Land- und Forstwirischa ft— lichen Arbeitgeberverbandes für Oberschlesien in Schloß Tost S. S. hat beantragt, den zwischen dem Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband des Kreises Tarnowitz und der Polnischen Berufsvereinigung, Abteilung Land- und Forstarbeiter in Kattowitz, mit Gültigkeit vom 1. April 1920 abgeschlossenen 1 vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der per re c iche Arbeiter gemäß 5 2 der Verordnung vom

des Kreises Tarnowitz für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1901 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten.

Berlin, den 26. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Ortsverband Berlin der Arbeitgeber in den Transport-, Handels- und Verkehrsgewerben in Berlin 8W. 11, Hallesches Ufer 9, die Fuhrherren— Innung zu Berlin und der Deutsche Transport— arbeiterverband, Bezirk Groß Berlin, haben beantragt, den vom Demobilmachungskommissar für Groß Berlin am 12. Juli 1920 für verbindlich erklärten Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses Groß Berlin vom 1. Juli 1920 zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 24. April 1920 fuͤr die Arbeitnehmer im Lastfuhrgewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 QNeicht⸗ Gesetzbl. S. 36 für das Gebiet des Tarifvertrags vom 24. April 1920 für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum V. August 1930 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. Bl an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße B / 4, zu richten.

Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Bu sse.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Fleischergesellenbund, Haupt— eschäfts stelle Berlin, Königgrätzerstraße 94, hat beantragt, 1. zwischen dem Deutschen Fleischer⸗Gesellen⸗Bund; Ortsgruppe Bres lau, Fleischerei⸗ und ö e. er⸗Innung, Breslau, am 5. Juli 1 abgeschlossenen ; Lohn⸗ und Arbeilsbedingungen im Fleischergewerbe gemäß 8 2 der ,, vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Breslau für allgemein verbindlich zu erklären. Einwenbungen gegen diesen Antrag können bitz zum V. August 1 erhoben werden und 3 unter Nummer VI. R. 1915 an das Reicharbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße B / 4, zu richten. Berlin, den VN. Juli 1920. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

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az itzer E. V.

2V. August 1926 erhoben werden und sind . VI. R. 452 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin W. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten.

arifvertrag zur Regelung der

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1920

Bekanntm achung.

Der Verband der Geschäfts- und Industrie—⸗ in Berlin SW. 68, Alte Jakob⸗

raße D 22, und der Deutsche Portierverb and,

. . VN des Deutschen Transportarbeiterver⸗ andes, vom 17. Mai 1920 ab zah . dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 1. 1919 nebst u atz vertrag

der Lohn⸗ u

führer, Industriehäusern gemäß 8 ö n . zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin, Charlottenburg, Wilmersdorf, ,, Friedenau, Steglitz, Schöneberg, Tempelhof, Neukölln,

berg, Hohenschönhausen, Weißensee, Pankow und Reinickendorf ebenfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

haben beantragt, den zwischen ihnen vereinbarten, aren Teuerungszuschlag zu August vom 18. Mai 1920 zur 3 Arbeits bedingungen der Hauswarte, . eizer, Fabrikportiers und Wächter in Geschäfts⸗ und

§ 2 der Verordnung vom 23. De⸗

ichten⸗

können bis zum

Einwendungen gegen diesen Antrag unter Nummer

Berlin, den 27. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. AM.: Dr. Bu ffe

Bekanntmachung. Unter dem 27. Juli 1920 ist auf Blatt 1352 des Tarif⸗

registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund der Angestellten,

Landesausschuß Bayern in Nürnberg, dem Gewerkschaftsbund

kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsgruppe Nürnberg, der Arbeits gemeinschaft freier Angestelltenverbände, Orts kartell

Nürnberg, dem Nürnberg⸗Fürther⸗Arheitgeber⸗Kartell und dem Verband Bayerischer Metallindustrieller am 7. Mai 1920 ab⸗ geschlossene An gestelltent grifvertrag wird zur Regelung der männischen und technischen Angestellten uns Werkmeister der in

Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kauf⸗

53 1 des Abkommens aufgeführten Wirtschaftszweige gemäß

3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 11456) für das Gebiet der Städte Nürnberg und . für allgemein verbindlich erklärt.

Die allgemeine Ver⸗ indlichkeit beginnt mit dem 1. März 1929. Die allgemeine Verbindlichkeit der Tarifverträge vom 24. Juni, 29. Juni (nebst Vereinbarung vom 12. November 1919). 23. Juli, 13. August und 27. Oktober 1919 tritt mit Ablauf der Tarif⸗ verträge außer Kraft. Der Reichsarbeitsminister. J M. Dr Gitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen , eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen

Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Registerführer. Pan se.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. Juli 1920 ist auf Blatt 1047 lfd. Nr. J des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verw. Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Chemnitz, und der Bäcker⸗Innung Limbach i. Sa. am 58. Mai 19230 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 21. Februar 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe wird gemäß 52 der ö vom 23. Dezember 1918 (Reich ö S. 1456) für den Bereich der Bäckerinnung Limbach i. Sa. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Daz Tarifregister und die ö können im Reichsarbeitz⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 5 / 6, Zimmer 161, während der n , Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den ö einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Registerführer. Pan se.

Bekanntmachung.

Unter dem A. Juli 1920 ist auf Blatt 1122 1f8. Rr. 2 Tarifregisters eingetragen worden: ischen dem Arbeitgeberverband für den

des

er zw e,. handel Groß Dresdens E. V. in Dresden, dem Arbeitgeber⸗

verband des Dresdner Großhandels und dem Deuischen Trans⸗ portarbeiterverband, Verwaltungsstelle Dresden, im Anschluß an den ,, verbindlichen Tarifvertrag vom XW. Januar

192 am Mai 1920 4 ene Tarifvertrag wird ur Regelung der Lohn- unb Arbeits bedingungen für die im , . beschãftigten Kraftfahrer, Kutscher, Packer,

arkthelfer, Hausdiener, Pförtner, Fahrstuhlführer, Kassen⸗

boten, Rabfahrer, Sager⸗ und sonstigen Handelshilfs arbelter und Arbelterinnen 66 82 h n n n 6 23. De⸗ zember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden unb der elngemeindeten Vororte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920, Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung find. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im neige. arbeitgministerium, Berlin NW. 6, * en zõssg. 3i 6 e e , mr, n Denn Zimmer Idol,

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