b) Wohnungen, die nach 5 3 nicht als Hauptwohnung anzu⸗
sehen sind, auch wenn die Anordnung zur Anzeige von einer
anderen Gemeindebehörde ergangen ist,
e) unbenutzte oder benutzte Fabrik⸗, Lager⸗, Werkstätten⸗ Dienst⸗, Geschäftsräume, Läden oder sonstige Räume, sowie Gasträume in Hotels, Fremdenheimen (Pensionen) u. dergl.,
1) Räume oder Nebenräume solcher Wohnungen, die im Ver⸗ hältnis zur Zahl der Bewohner als übergroß anzusehen sind.
Räume der unter G genannten Art können auch zu dienstlicher, geschäftlicher, gewerblicher oder anderweitiger Verwendung beschlag⸗ nahmt werden, wenn dadurch mittelbar Räume zu Wohnzwecken frei werden.
§ 5.
Oeffentliche in dem Eigentum oder der Verwaltung des Reichs oder eines Landes oder in dem Eigentum oder der Verwaltung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehende oder religiösen oder an erkannt gemeinnützigen oder anerkannt mildtätigen Zwecken dienende Gebäude dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen obersten Reichs⸗ oder Landesbehörde in Anspruch genommen werden.
Will die zuständige oberste Reichs⸗ oder Landesbehörde die Zu⸗ stimmung verweigern, so entscheidet bei Gebäuden, die zur Verfügung des Reichs stehen, die Reichsregierung, im übrigen die Landes regierung.
Die Bestimmung des Absatz J gilt in den Fällen der 8§ 1 und 2entsprechend. ö.
Bei der Beschlagnahme ist auf den Beruf, die Familien! un? die, persönlichen Verhältnisse des Inhabers der Räume mäöglichst Rücksicht zu nehmen. Den Tag, von dem ab die Räume als heschlag⸗
nahmt gelten, hat die Gemeindebehörde dem Verfügungsberechtiglen
mitzuteilen. 5§ 7. Wirkung der Beschlagnahme.
Mit der Beschlagnahme verliert der Verfügungsberechtigte die Befugnis, über die Räume zu verfügen, insbesondere sie einem andern als dem ihm von der Gemeindebehörde zugewiesenen Wohnung⸗ suchenden zu vermieten oder zu überlassen oder bauliche Aenderungen an ihnen vorzunehmen.
Die Beschlagnahme bleibt auch bei einem Wechsel der Person des Verfügungsberechtigten wirksam.
§ 8. Räumungspflicht. Die Inhaber beschlagnahmter Räume sind innerhalb einer ange⸗ messenen, von der Gemeindebehörde zu bestimmenden Frist zur Räu— mung verpflichtet. 89
Bauliche Aenderungen.
Die Gemeindebehörde ist berechtigt, in den beschlagnahmten Näumen auf eigene Kösten bauliche Aenderungen durchzuführen, so⸗ weit diese erforderlich sind, um die Räume für 3. mit der Beschlag⸗ nahme verfolgten Zweck instandzusetzen. Dem Verfügungsberech— tigten ist von der beabsichtigten Aenderung Mitteilung zu machen.
Vor der Vornahme baulicher Aenderungen an Gehäuden der in §z 5 genannten Art hat die Gemeindebehörde die Zustimmung der zuständigen obersten Reichs⸗ oder Landesbehörde einzuholen.
Beendigung der Beschlagnahme.
5 10.
Verzichtet, die Gemeindebehörde auf die beschlagnahmten Räume oder wird die Anordnung, auf Grund deren, die Beschlagnahme ersolgt ist, aufgehoben, so ö. die Gemeindebehörde die Räume dem Versügungsberechtigten in angemessener Frist zurückzugewähren. Die Frist bestimmt, wenn eine Einigung nicht zustande kommt, das Einigungsamt.
; § 1.
Hat die Geweindebehürde bauliche Aenderungen vorgenommen, so ist in den Fällen des § 19 der der früheren Zweckbestimmung 1nd Ausstattung entsprechende Zustand der Räume wiederherzustellen. Verweigert die Gemeinde die Wiederherstellung, so kann der Ver— fügungsberechtigte Beschwerde bei . . . . . .... einlegen.
Verwertung beschlagnahmter Räume.
5 12.
Die Gemeindebehörde kann beschlagnahmte Räume entweder selbst weiterbermieten oder dem Verfügungsberechtigten für die Räume einen Wohnungsuchenden zuweisen. Der Verfügungsberechtigte hat dem ihm zugewiesenen Wohnungsuchenden, sofern dieser einen Aus— weis der Gemeindebehörde vorzeigt, die Besichtigung der beschlag⸗ nahmten Räume zu gestatten. .
Kommt zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem Woh nungsuchenden ein Mietvertag nicht zustande, . . auf Anrufen der Gemeindebehörde das Einigungsamt einen Mietvertrag fest, falls für den Verfügungsberechtigten kein unverhältnismäßiger Nachteil zu besorgen ist. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Wohnung—⸗ suchende nicht innerhalb einer vom Einigungsamt zu bestimmenden Frist bei diesem Widerspruch erhebt.
813. Gemeinnützigen Baugenossenschaften sollen möglichst nur Mit— glieder als Wohnungsuchende zugewiesen werden.
Die Inanspruchnahme von Wohnungen, die zur Unterbringung
von Angestellten und Arheitern eines bestimmten Betriebes errichtet sind n n nn, ist grundsätzlich nur zur Unterbringung von Angestellten und Arbeitern des gleichen Betriebes zulässig. § 14. Entschädigung des Verfügungsberechtigten. Für die beschlagnahmten Räume hat die Gemeindebehörde dem
Verfügungsherechtigten hon dem Beginn der Beschlaenahme an (6 7) eine angemessene Vergütung zu gewähren, soweit ihm die Benutzung
der Räume entzogen wird. Kommt eine Einigung hierüber nicht zustande, so werden die Höhe der Vergütung und die Zahlungs— bedingungen von., dem Einigungsamt festgesetzt. Vermietet die Ge— meindebehörde die Räume nicht selbst weiter, so endet, die Ver- pflichtung mit dem Inkrafttreten des Mietvertrgges zwischen, dem AMgewiesenen Wohnungsuchenden und dem Verfügungsbergchtigten. Bei Festsetzung der Vergütung sind auch die durch eine Räumung entstehenden Kosten zu berücksichtigen.
5 15. Wohnraumvermittlung.
Die Vermittlung von Wohnräumen durch privake Wohn ungs—⸗ nachweise oder die Veröffentlichung von Wohnungsangeboten und Wohnungsgesuchen in Zeitungen und Zeitschriften ist nur mit Zu— stimmung und nach näherer Anweisung der Gemeindebehörde zulässig.
§ 16. Ueberlassung von Wohnräumen. Wohnräume, insbesondere auch möblierte Räume, nm nur
mit vorheriger Zustimmung der Gemeindebehörde vermietet, über⸗ lassen ober in Gebrauch genommen werden.
Verteilung des vorhandenen Wohnraums.
§ 17.
Der Zuzug in eine Gemeindebehörde darf nicht er nf werden. . nicht Sonderbestimmungen eingreifen. Jeder ohnung⸗· uchende ist bei der Verteilung des vorhandenen Wohnraumg vor— behaltlich der Bestimmung der S8 18 und 198 nach Maßgabe des Zeitpunktes seiner Anmeldung zu berücksichtigen.
§ 18... J Die nach 5 6 erforderliche Zustimmung ist Personen zu er- teiken, die der Gemeindebehörde von der obersten Landesbehörde zur Unterbringung zugewiesen sind.
. § 19. Bei der Unterbringung der Wohnungsuchenden sind vorzugs—
weise zu berücksichtigen: 1. Deutsche, die unter den Einwirkungen des Krieges aus dem Ausland oder aus einem besetzten oder infolge des Friedensschlusses
schaftli
aus dem Reichsgebiet ausscheidenden oder einer anderen Verwaltung unterstehenden Landesteile geflüchtet oder vertrieben worden sind,
sowie Deutsche, die zur Erfüllung einer Wehrpflicht aus dem Aus—= lande nach Deutschland zurückgekehrt sind und denen jetzt von der
ausländischen Regierung die Rückkehr nach ihrem Wohnort verboten oder erschwert wird. . ö.
2. Im Eiwernehmen mit den Kriegsgefangenenheimkehrstellen den zurückkehrenden Kriegs- und Zivilgefangenen. 3
3. Dén in den Gemeindebezirk versetzten Beamten und Militär⸗ personen. . ö .
4. Zuziehenden Personen, die in der Gemeinde te en g, wohnsitzberechtigt sind oder, falls fie keinen Unterstützungswohnsitz haben, zuletzt unterstützungswohnsitzberechtigt gewesen sind. ö
5. Zuziehenden Personen, die auf Grund der Vorschriften über die Grwerbslosenfürforge oder Arbeitsnachweise in den Gemeinde— bezirk überwiesen sind. ö
B. Zuziehenden Personen, die auf Grund der Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaft⸗ lichen Demobilmachung vom 25. April 1920 , ,, S. 708 aus ihrer Arbeitsstelle entlassen sind, in der Gemeinde, in deren Bezirk sie am 1. August 1914 ihren Wohnsitz hatten.
7. Personen, die nachweislich zur Pflege schwererkrankter naher Angehörlger oder aus ähnlichen Gründen längere Zeit in dem Ge— meindebezirke verbleiben wollen.
5 20. Versuch gütlicher Einigung. Eingriffe auf Grund dieser Verordnung sollen nur erfolgen, nach— dem der Versuch einer gütlichen Einigung erfolglos geblieben ist. 5 21. Beschwerdeverfahren.
Gegen eine von der Gemeindebehörde auf. Grund dieser Ver⸗ ordnung im Einzelfalle getroffene Verfügung findet die Beschwerde an das Einigungsamt statt. 32
Stra fbest im mung. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung dieser Verordnung werden mit ie f. bis zu 19 000 6 oder t Haft bestraft.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Hermann Vortmann in Bad Nauheim, Parkstraße 3, ist der Betrieb seines Handels- gewerbes (Handel mit Lebensmitteln, Kolonialwaren und Feinkost) . Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb un tersagt worben.
Friedberg, den 6. August 1920.
Kreisamt Friedberg. J. V.: Dr. Winkelmann.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 165 des Reichs-Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7708 ein Gesetz über die vereinfachte Form der Gesetz= gebung für die Zwecke der Uebergangswirtschaft, vom 3. August 1920, und unter .
Nr. 7709 eine Verordnung des Reichspräsidenten, be⸗ treffend die Besoldung der Reichsbankbeamten, vom 21. Juli 1920.
Berlin, den 6. August 1920.
Postzeitungsamt. Krü er.
Prenßen.
Der Braunkohlen- und Brikett⸗Industrie Aktien⸗ gesellschaft in Berlin wird hiermit das Recht verliehen, die Parzelle Gemarkung Kleinleipisch im Kreise Liebenwerda Kartenblatt 3 Nr. 4, soweit sie . Erschließung des Tage⸗ baues I des der Aktiengesellschaft gehörigen Braunkohlen⸗ bergwerks Marie⸗Anne be Kleinleipisch erforderlich ist, auf Grund des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1854 (Gesetzsamml. S. 221) im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.
Berlin, den N. Juli 1920.
Im Namen der Preußischen Staatsregierung: Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Voelkel.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
J. A.: Kirschstein.
Der Minister des Innern.
J. A.: Meister.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Oberbergrat Dr. Weise von der Deutschen Berg⸗ ,,,, in Sgarbrücken ist die Stelle eines technischen , . ei dem Oberbergamt in Dortmund übertragen worden.
Ministerium für , Kun st und Volksbildung.
Der bisherige ordentliche Honorarprofessor in der Philo⸗ sophischen Fakultät der Universität in Marburg Dr. Wrede ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät,
der bisherige außerordentliche Professor Dr. Baum garten in Genf ist zum ordentlichen Professor in der rechtswissen⸗
en Fakultät der Universität in Köln ernannt worden.
Der Privatdozent Dr. Sonn in n, n, ist zum Ab⸗ teilun . am chemischen Lab9ratorium der Universität penn n gf und zum außerordentlichen Professor in der Philo⸗ sophischen Fakultät derselben Universität ernannt worden.
Der ,, Professor Dr. Lewald in ee g f a. Main ist in gleicher Eigenschaft in die Rechtswissenschaft⸗ liche Fakultät der Universität in Köln ,,. worden.
Der Lehrer Robert Otto aus Berlin⸗Oberschöneweide ist zum Kreisschulrat in Reppen und der Rektor Andreas Dudek aus ö ist zum Kreisschulrat in Rybnik N ernannt worden.
Bekanntmachung.
Das gegen den Fleischermeister Otto Rinkewitz, hier, Luisenstraße 19, am 6. März d. J. erlassene Verbot des Handels mit Fleisch, Fleischwaren aller Art und Vieh ist wieder aufgehoben.
Stettin, den 3. August 1920.
Der Polizeipräsident. J. V. Krause.
Bekanntmachung.
Das gegen den Fleischermeister Paul Zielke, hier, Klosterstraße 2, am 9. März d. J. g, . zienten des Handels mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren aller Art ist wieder aufgehoben.
Stettin, den 3. August 1920.
Der Polizeipräsident. J. V.: Krause.
Bekanntmachung. ö Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 RGB. S. 663) habe ich dem Schankwirt Wilhelm Klein, Berlin, Neue Schönhauser Str. 15, durch Verfügung vom heutigen Tage den
Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen ÜUnzuverlässigkeik in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗
sagt. . Berlin O. 27, den 31. Juli 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
Bekanntmachung. . Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Christian Forstmann,; Charlottenburg, Wilmersdorfer Straße, 75 wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handelmit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 31. Juli 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. A.: Dr. Hülsberg.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsberordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 663), habe ich dem Gemüfehänd ler Willv Geßner, Schloßplatz Nr. 5. den Handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Ob st und Gemüse, untersagt.
Cassel, den 30. Juli 1920.
Der Polizeipräsident. F. V.: Ha ad.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Max Gehrig, geboren am 253. No⸗ vember 1873 in Frankfurt 4. M, wohnhaft in Frankfurt a. M., Waidmannstraße 26, Geschäftslokal ‚Maxim⸗Bar“, Brauhausgasse 1, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare B ,, an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Frankfurt a. M., den 1. August 1920. Der Polizeipräsident. Ehrler.
Bekanntmachung.
Das Tabakwarengeschäft der Shefrau des Eu d = wig Warnke, Alleestraße 53, ist wegen Unzuverlässigkeit der In⸗ haberin vom 5. August 1920 ab l und der Ge⸗ nannten jeglicher Handel mät Tabak, Tabakwaren, Lebens- und Futkermitteln sowie mit sämtlichen , ,, , des täglichen Bedarfs und jede Ver— mittlertätigkeit hierfür un tersagt worden.
Ferner ist dem Ehemann Ludwig Warnke, Allee⸗ straße 53, der unter dem 16. September 1919 aus gestel lte Großhandelserlgubnißschein wegen Unzuverlässigkeit e ntz o 9 en und ihm ebenfalls jeglicher Handel mit Tabak, Tabak⸗ waren, Lebens- und Futtermitteln und sämtlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie jede Vermittlertätigkeit hierfür untersagt worden. — Die durch die Veröffentlichung dieser Be⸗ kanntmachung entstehenden Kosten fallen den von der Anordnung Be⸗
troffenen zur Last.
Hamborn am Rhein, den 30. Juli 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Der Beigeordnete: Schweitzer.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 693) abe ich dem Kaufmann Max Oertel, Koblenz, Cu— sanusstraße 5, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs im vollen Umfange wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb vom 6. August 1920 ab untersagt. — Dte Kosten dieser Be⸗ kanntmachung hat Oertel zu tragen.
Koblenz, den 3. Auzust 1920.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Fr. Biesten.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23, September 1915 — Reichsgesetzblatt Seite 603 — habe ich der Milchhändlerin Anna Harder, geb. Höpke, in Schiffbek durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be— darf, insbesondere mit Milch und den daraus ge⸗ wonnenen Erzeugnissen, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsteil untersagt:t. Die Kosten dieser Veröffent- lichung hat Frau Harder zu tragen.
Wandsbek, den 4. August 1920.
Der Landrat des Kreises Stormarn. J. V.: Lüdemann.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 51 der Bekanntmachung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, abgedruckt im Reich zgefetztlatt von 1915 Seite 603, ist dem Metz ger⸗ meister Josef Lauf in Herschbach die Befugnis ent⸗
o gen worden, zu schlachten und Fleisch zu verkaufen. Tenn Metgereibetrieb ist ges h /
lossen worden. — Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt Lauf. Westerburg, den 2. August 1920. Der Landrat. Dr. Sch ie xen.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Die deutsche Regierung het in einer Note an den Obersten Rat erneut auf die Notwendigkeit hingewiesen, Voll⸗ macht zur Entsendung von Reichs wehrtruppen in das Ab⸗ stimmungsgebiet von Allenstein und Marienwerder zu erhalten. Das Pariser „Journal“ erklärt dazu, daß die Alliierten auf die ersten beiden Noten der deutschen Regierung noch nicht geantwortet hätten, weil zwischen Paris und London verschiedene Auffassungen beständen.
Der Reichfinanzminister Dr. Wirth behandelte gestern auf einer . der Zentrumspartei in Frankfurt a. M. eine Reihe wichtiger Fragen der äußeren und der inneren Politik. Laut Bericht des, Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ sagte der Minister:
Im russisch-polnischen Kriege müßte Deutschland ruhig Blut und unbedingte Neutrasitũt bewahren. Es habe keinen Anlaß, sich für den französischen Kapitalismus in einen Krieg zu stürzen, andererseits könne man aber auch nichts Gutes vom Osten erwarten. Jedenfalls könnten die in französischen Zeitungen gengnnten phantaftischen Summen von Deutschland ganz unmöglich bezahlt werden, selbst wenn es hundert Jahre auf das schwerste arbeite. Die Lage im Innern gebe der äußeren an Schwierigkeit und Gefährlich⸗ keit nichts nach. Bei einer Schuldenlast von 240 Milliarden Mark stehe der finanzielle Zusammenbruch drohend vor der Tür. Die über 40 Milliarden Reichsschulden für die Uebernahme der Eisenbahnen seien in dieser Summe noch nicht einmal enthalten. Für die Beschaffung von wenigstens einer Million neuer Wohnungen müßten weitere 50 Milliarden aufgehracht werden. Bei einer Sabo— tage der Einkommensteuer, wie sie bereits mehrfach versucht worden ist, sei der Zusammenbruch unvermeidlich. Trotz aller düsteren Aus— sichten wolle die Regierung mit aller Kraft uͤnd Zähigkeit weiter arbeiten, um wenigstens die Anfänge der Wege zur Retkung und Ge— sundung zu bahnen.
—
. Aeber den Streik im Sagargebiet lagen auch gestern keine weiteren Meldungen vor, da noch immer jeglicher Ver⸗ lehr mit dem Saargebiet unterbrochen ist. Dem „Wolffschen Tele aphenbüro“ 4 ist am Freitag allerdings ein fran⸗ zösischer Zug noch über Saarbrücken nach Mainz gelangt, der aber, wie das Echo du Rhin“ mitteilt, unter Leitung von a fen , und Unteroffizieren nur nach schwleriger
ahrt * Ziel Mainz erreichte. Unterwegs waren im Saar—⸗ gebiet fast uberall die Weichen aufgerissen und mußten erst in Ordnung gebracht werden. Auch die Signalzeichen waren voll⸗ ständig zerstört. In Saarbrücken machten deutsche Eisenbahner Miene, die Weiterfahrt des Zuges zu verhindern. Auch sonst wollten die Bahnhofsvorsteher im Saargebiet wegen der Ge—⸗ fährlichkeit des Transports sich der Weiterfahrt des Zuges widersetzen. Es wurde ihnen jedoch bedeutet, daß die Eisen⸗ bahner unter den Befehl der französischen Besatzungsbehörde gestellt seien.
Aus dem Reichswehrministerium wird mitgeteilt:
Am. 19. und 11. August fahren die im o st⸗ und we st⸗ preußischen Abstimmungsgebiet befindlichen italie⸗ nischen Truppen in drei Zügen mit einem Zeitabstand von etwa 3 Stunden über Marienwerder, Konitz, Schneidemühl, Küstrin, Frankfurt a. O, Breslau nach Oderberg, um in ihre Heimat zurüchukehren. Die Transporte erhalten alle 6 Stunden einen Auf— enthalt von etwa einer Stunde zur Ausgabe der Verpflegung. Während dieses Aufenthalts werden die in Frage kommenden Bahn⸗ böfe in erforderlichem Umfange abgesperrt werden. Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, daß die getroffenen Absperrungs— maßnahmen beachtet und im übrigen auch alles unterlassen wird, was zu Reibungen führen könnte.
Preußen.
Am Freitag und Sonnabend hielten der Reichsminister des Innern Ko ch und der Reichswehrminister Geßler in Königsberg anläßlich der Einführung des Ausnahmezustandes Verhandlungen über die innerpolitische Lage Ostpreußens ab. Vor einem größeren Teile aus allen Kreisen der Bevölkerung namentlich führenden Persönlich⸗ keiten des politischen und wirtschaftlichen Lebens äußerten sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, am Sonnabend die beiden Minister sowie der Oberpräsident über die grundlegende Bedeutung und unbedingte Notwendigkeit der inneren Geschlossenheit der Provinz, deren dauernde Förderung sich die Reichsregierung stets besonders 6 sein lassen werde. Die Aufrecht⸗ erhaltung der von der Reichsregierung verkündeten Neutralität, die auch die Notwendigkeit des Ausnahmezustandes 6 Ost⸗ preußen herbeigeführt habe, sei eine Lebensfrage für die Pro⸗ vinz. Besonders wurde hervorgehoben, daß alle Arbeit, die auf dem Gebiete des Selbstschutzes der Provinz unter Be— teiligung aller auf dem Boden der Verfassung stehenden Teile der Bevölkerung zu leisten sein würde, nur unter der Aufsicht des Oberpräsidenten erfolgen könne.
Oesterreich.
Englische Blätter bringen ein Telegramm aus New York, wonach das amerikanische Staatsdepartement einen Geheim⸗ vertrag zwischen Rußland und Deutsch⸗Oesterreich veröffentlicht und schnellste Untersuchung dieser Angelegenheit verlange. Wie das „Wiener Telegraphen-Korrespondenzbüro“ mitteilt, ist dieser angebliche Geheimvertrag, wie sich bei der Aufklärung der einzelnen Geheimpunkte ergibt, nichts anderes, als der in Kopenhagen abgeschlossene und längst veröffentlichte Vertrag über den Austausch der Kriegsgefangenen zwischen Deutsch-Oester reich und Rußland. Die öster— reichische Regierung hat diesen Vertrag, der auch in der An— gelegenheit Bela Kuhns der gesamten Oeffentlichkeit bekannt geworden ist, in allen seinen Punkten sämtlichen in Wien be— findlichen Ententevertretern zur Kenntnis gebracht.
— Vorgestern fand in Wien die Konstituierung der Großdeutschen Volkspartei statt, zu der sämtliche Länder Deutsch⸗Oesterreichs Delegierte entsandt hatten.
— Die „Arbeiterzeitung“ veröffentlicht das Manifest des Sekretärs Fimmen vom Internationalen Gewerkschaftsbund an die organisierten Arbeiter und Angestellten Deutsch⸗Oester⸗ reichs, in dem der Beschluß des Internationalen Gewerkschafts⸗ bundes über die Aufhebung des Boykotts gegen Ungarn mitgeteilt wird. In dem Manifest wird betont, daß der Boykott jetzt abgebrochen werde, nicht weil die Forderungen des Inter nationalen Gewerkschaftsbundes voll ö. selen, sondern weil die gewerkschaftliche Internationale noch nicht stark genug sei in ihrem . fit Recht und Menschlichkeit. Das n ge hebt hervor, daß die Arbeiter und Angestellten Deutsch⸗Oesterreichs, der Tschechoslowakei, Südslawiens und Rumäniens den Boykott mit allen Kräften unterstützten, daß jedoch in verschiedenen Ländern, die nicht direkt an Ungarn grenzen, die Arbeiter nicht die an, Kraft aufgeboten hätten. Der letzte Grund für den Abbruch des Boykotts liege jedoch in der Tatsache, daß das Ungarn des weißen Terrors direkt und indirekt durch die Ententeregierungen unterstützt werde. Das Manifest betont schließlich, daß der geführte Kampf nicht umsonst gewesen sei. Die an Welt wisse jetzt, was in Ungarn geschehen sei und noch dort vor sich gehe. Wenn der ungarische Ministerpräsident seine der ungarischen Arbeiterschaft gemachten Zugeständnisse nicht erfülle, treffe die Verantwortung hierfür die Entente.
— Ungarn.
In der Nationalversammlung erklärte der Minister⸗ präsident Teleki auf die Anfrage eines Abgeordneten wegen der drohenden bolschewistischen Gefahr nach einem . eingetroffenen Bericht des „Wolffschen Telegraphen⸗
üros“:
Die Regierung verfolge die Vor 2 in Polen mit Aufmerksam⸗ keit. Die Aktion der Bolschewisten ö zauptsächlich gegen die Welt⸗ mächte gerichtet, doch sei ein Angriff gegen Ungarn nicht ausgeschlossen. Die ungarische Friedensdelegation habe diese Dinge = und darauf hingewiesen, daß Ungarn mit den neuen Grenzen wehrlo gemacht wird. Die Großmächte dürften heute bereits 66 Irrtum einsehen; man wolle namentlich von französischer Seite die Möglich⸗ keit bieten, eine stärkere Verteidigung zu entfalten; doch bleibe es beim guten Willen, da der schwerfällige Apparat der Entente stets zu spät, wirke. Vorbereitungen würden, soweit es die gegenwärtigen Kräfte gestatten, in jeder Hinsicht getroffen.
In der vorgestrigen Sitzung der Nationalversammlung teilte der Finanzminister Koranyi mit, daß die Endsumme des Budgets 19 Milliarden betragen werde. Die Deckung der Bedürfnisse könne nicht durch ein endloses Anziehen der Steuerschraube erreicht werden. Der Minister werde bald seinen ersten auf eine Vermögensabgabe bezüglichen Gesetz⸗ entwurf einbringen.
Groszbritannien und Irland.
In der der englischen Regierung durch den russischen Delegierten Kamenew überreichten Note der Sowjetregierung heißt es, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge noch: Es versteht sich von selbst, . die russische Sowjetregierung nicht verlangt oder verlangt hat, die Verhandlungen über den Waffen⸗ stillstönd mit dem Abschluß des endgültigen Friedensvertrags zwischen Polen und Rußland zu vereinigen. emnach ist es unvermeidlich, daß Verhandlungen üher einen Waffenstillstand notwendigerweife . und Sicherheiten in 61 schließen, die auf rein mjlitärischem Gebiete liegen. Die Ges hl des polnischen An⸗ griffs auf Rußland und die unbestreitbare Tatsache der planmäßigen und fortdauernden Hilfe, welche Polen von Frankreich erhält, sowie die, Anwesenheit des Heeres des Generals Wrangel in der Krim, den die französische Regierung ebenfalls unterstützt, nötigen die russische Regierung, mit den Waffenstillstandsbedingungen gewisse Bürgschaften zu verbinden, die es Polen unmöglich machen würden,
die Zeit des Waffenstillstands dazu zu benutzen, neue Feindseligkeiten&
egen Rußland vorzubereiten. Zu den geforderten Bürgschaften ge— 6. teilweise Entwaffnung und Einstellung der Rekrutierung, sowohl der Freiwilligen als auch der ,, Am Ende der Note heißt es: Tschitscherin hat in seiner Note vom 22. Juli eine Kon— ferenz lediglich mit den hervorragendsten Ententemitgliedern vorge⸗ schlagen. Der Nutzen einer solchen Konferenz würde in der Tar.
liegen, daß andere Staaten keinen Krieg ohne die Hilfe der Haupt⸗
maͤchte der Entente führen können, sodaß diese e. Sicherungen für den allgemeinen europäischen Frieden bringen würde. .
Ueber das Ergebnis der am Freitag abend abgehaltenen Konferenz zwischen den englischen Ministern und den Sowjetvertretern teilt „Reuters Büro“ folgendes mit: Kamenew und Krassin haben sich verpflichtet, eine Note an die
Sowjetregierung zu senden, und sie gleichzeitig zu bitten, ihre
Antwort so zeitig zu erteilen, daß sie der am Sonntag in Hythe stattfindenden Konferenz zwischen den französischen und englischen Vertretern vorliegen kann. In dieser Konferenz würden die Alliierten endgültige Beschlüsse über ihre Haltung gegenüber Rußland fassen.
Die Konferenz zwischen den Ministerpräsidenten Mille⸗
rand und Lloyd George hat in SHythe gestern vormittag stattgefunden. Am Nachmittag wurde folgendes Communique
aus englicher Quelle veröffentlicht:
Die englische Regierung hat von den Sowjets eine endgültige Antwort auf die Note, die ihnen Freitag überreicht wurde, nicht erhalten. Indessen hat sie Andeutungen über die Ahsichten der Bolschewisten erhalten, die voraussetzen lassen, daß, die Bolschewisten sich weigern, der vorgeschlagenen Einigung zuzustimmen Man weiß, an nach der Konferenz die Lloyd George, Bonar Law und Lord Curzon am Freitag mit den Hauptdelegierten der Sowjetregierung in London hatten, ein Memorandum nach Moskau geschickt wurde, um den Abschluß einer Waffenruhe an der russisch⸗-polnischen Front für eine Zeit von zehn Tagen zu erlangen, unter der Bedingung, daß man beiderseits in den Stellungen verbleibe, ohne sie während dieser Zeit zu yerbessern. Da sich die Sowjets weigern, die Operationen zu unterbrechen, hat den ganzen Vormittag ein reger Meinungsaustausch über die zu treffenden Maßnahmen stattgefunden, der um 13 Uhr wieder auf⸗ genommen werden soll.
Lord Riddell, der dieses Communiqué den Journalisten mitteilte, beendete seine Erklärungen mit den Worten: die Lage ist ernst. Nach einer Reutermeldung wird über die am gie mittag abgehaltenen Beratungen keine Auskunft gegeben. Es 6. wahrscheinlich, daß die Beratungen der Konferenz noch heute
en ganzen Tag in Anspruch nehmen werden.
— Nach einem Bericht der irischen Polizei sind in den Monaten Mai und Juli 415 Ueberfälle auf Personen und 72 Angriffe auf Eigentum erfolgt.
Frankreich.
Das „Journal Officiel“ veröffentlicht das Gesetz, das der Regierung die Ermächtigung erteilt, die erforderlichen Maß— nahmen zur Ausführung des Kohlenprotokolls von Spaa
zu treffen. Ru sꝛland.
Nach einer Havas⸗Meldung hat die Sowjetregierung einen Funkspruch an die rumänische Regierung gerichtet, wonach sie sich bereit erklärt, Verhandlungen w um die noch schwebenden territorialen und politischen Fragen zu lösen. Die Sowjetregierung schlägt als Verhandlungsort Charkom vor.
— Der Vollskommissar für auswärtige Angelegenheiten der Sowjetrepublik Tschitscherin gibt folgendes bekannt:
Auf Grund einer Mitteilung des russischen Vertreters Kopp, bezüglich der in Berliner , durch ,,, Personen ausgestreuten Nachrichten, daß Tausende von deutschen Aus. wanderern in der nächsten Zeit nach Rußland abreisen können, wird hierdurch bekanntgegeben, daß Transporte mit Auswan⸗ derern, ebenso wie einzelne Personen, die ohne vorherige Erlaubnis der rusfischen Sowjetregierung, und ohne die erforderlichen . formalitäten in der russischen Vertretung erfüllt zu haben, die Ab⸗ . aus Deutschland unternehmen werden, bedingungslos von der russischen Grenze zurückgeschickt werden müssen.
Der am 1. Juli von Stettin abgegangene Transport ist von
den russischen Behörden übernommen worden nur unter Berück.
sichtigung der äußerst schwierigen Lage der angekommenen Aus wanderer, die in Unkenntnis der Einreisebedingungen sich zur Fahrt verleiten ließen, die jedoch unter den gegebenen Umständen mit weiteren Schwierigkeiten zu rechnen haben werden.
— Ein Radiotelegramm aus Moskau meldet dem, Wolff chen Telegraphenbüro“ zufolge über die militär 6 perationen:
Im Westen von Lomsha haben wir M 6k ei ; . , von Brest-Litowsk wurde Terespol besetzt. Nordöstlich von Brody 6 96 da g le. ö. ,, ir rückten gegen Luzk vor.
nsere Truppen überschritten die a und besetzt t⸗ schaften ö dieses Flusses. ö ,
Konferenz tat⸗ Aeuß s 1 die sich aus der internationalen Lage ergeben. Am Sonnabend
. Polen.
Die polnische Regierung hat am Freitag folgendes Radiotelegramm versandt:
Die polnische Regierung hat Kenntnig von neuen Vor⸗ schlägen der Alliierten bekommen. Die polnische Regierung laubt verlangen zu können, daß mindestens ein Waffenstillstand abgeschlossen wird, der während seiner Dauer jede Aktion der beiden Gegner augschließz. .
— Der Ministerpräsident hat eine Proklamation an das polnische Volk gerichtet, worin es nach einer von r fs Telegraphenbüro“ verbreiteten Brüsseler Meldung eißt:
Die Bolschewisten hoffen Warschau zu besetzen und dort Polen den . zu diktieren. Die Regierung der nationglen Verteidigung, die Regierung der Bauern und Arbeiter ruft die gesamte Nation auf zur Verteidigung der Freiheit. Der heilige Krieg beginnt an den Toren von Warschau. Weiter heißt es in dem Aufruf: Die Re⸗ gierung wolle einen gerechten und dauernden Frieden und wünsche in gutem Einvernehmen mit ihren Nachbarn zu leben. Sie sei bereit, alle Bürgschaften zu geben, die mit, der Ehre, der Nation, bie lein fremdes Gebiet begehre, in Einklang zu bringen sind. Der bolschewistische Einfall sei eine Gewalttat, die den Misse⸗ taten der Despoten des 18. Jahrhunderts gleiche, welche Polen zer⸗ stückelt haben. Die Regierung sei entschlossen, das Vaterland bis zum letzten Streifen Landes zu verteidigen, Warschau zu beschützen
und die Inhasion abzuwehren, um die Unabhängigkeit des Landes zu . er uff schließt mit den Worten: Zu den Waffen, ürger!
— Aus Warschau wird gemeldet, daß ein großer Teil der 1 Kolonie die Stadt verlassen hat. Der deutsche Gesandte Graf Oberndorff ist auf seinem Posten verblieben.
Litauen.
Wie die „Berlingske Tidende“ mitteilt, ist vorgestern der Friedensvertrag mit Rußland von der litauischen kon— k Versammlung . worden. Die Russen haben die Räumung der von ihnen besetzten Teile Litauens und der Stadt Wilna begonnen.
Tschecho⸗Slowakei.
Der österreichische Kanzler Dr. Renner hatte am Freitag in Prag eine längere Unterredung mit dem Minister des Aeußern Dr. Benes über aktuelle politische Fragen,
kehrte Dr. Renner nach Wien zurück.
— Der „Pravo Lidu“ veröffentlicht einen Aufruf der tschecho-⸗slowakischen Gewerkschaftsorganisationen, in dem alle gewerkschaftlich organisierten Arbeiter und Beamten aufgefordert werden, sich nicht für die Durchfuhr von Kriegs material nach Polen, Ungarn oder Ru⸗ mänien herzugeben, da es gegen Sowjetrußland Verwendung finden könnte.
Belgien.
Das — 56 ist in der Kammer angenommen worden. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, stimmten der liberale Kriegsminister 2. Janson und der Minister für Kunst und Kaijenfchgs, er Soziglist Destrée, dagegen. Letzterer erklärte, er könne nicht für einen Gesetzentwurf stimmen, der den Belgiern, die sich der französischen Sprache bedienten, keine Garantien gebe. Außerdem sei er Gegner des Zwangs und Anhänger der Freiheit. Die in französischer Sprache erscheinenden Brüsseler Blätter kritisieren das Gesetz zum Teil in leidenschaftlicher Weise. Es ist also sehr fraglich, ob das Gesetz die erhoffte Beruhigung bringt.
Italien. Die „Stampa“ erfährt, daß Giolitti und Millerand im Laufe dieses Monats in Aix-les-Baines zusammentreffen werden. Vorher würde die Begegnung Giolittis mit Lloyd George in Luzern stattfinden.
Spanien.
Der ständige beratende Ausschuß des Völkerbundes für Heeres-, Marine⸗ und Luftfahrangelegenheiten hielt am Freitag zwei Sitzungen ab. Der „Agence Havas“ zufolge besprach er den Entwurf eines Reglements des Völker⸗ bundes für die Heeresstärke und die Bewaffnung derjenigen Staaten, die jetz ihre Aufnahme in den Völkerbund beantragt haben, ferner die Kontrolle des Handels mit Waffen und Munition und des Gebrauchs erstickender Gase sowie die Pflicht der Ausübung des Beaufsichtigungsrechts, das Deutschland durch Artikel A3 des e r , anerkannt hat. Die Mitglieder des Ausschusses sind nach Schluß der Beratungen in ihre Heimat zurückgekehrt. Die nächste 2 des y ausschusses und des militärischen Unterausschusses wird in Brüssel stattfinden.
Griechenland.
Der Bericht des Hauptquartiers vom 5. August meldet dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:
Die Verfolgung der türkischen Kräfte, welche unser Bataillon angegriffen haben, wird seit drei Tagen fortgesetzt. Die griechischen Operationen hahen einen lokalen Charakter. Vorgestern a unsere Truppen bei der wi e ig des Feindes Demerdij, wobei sie 16 Verwundete hatten. Ein türkisches Regiment und verschiedene andere feindliche Elemente, welche Demerdij bis dahin besetzt hatten, iehen ö. kämpfend zuruck und erleiden dabei große Verluste. Wir 2 mit der Verfolgung des Feindes fort.
Türkei. Nach einer „Havas“⸗Meldung aus Konstantinopel haben die Truppen Mustapha Kemal Paschas Erzerum geräumt. — Der c,,. Kriegsminister Dsch em al Pascha, der bis jetzt in Malta gefangen gehalten wurde, ist nach Kon⸗ stantlnopel gebracht worden, um dort abgeurteilt zu werden.
Rumänien.
Der Ministerpräsident General Aperes cu erklärte in der Kam m er bezüglich der Rolle, welche Rumänien im russisch⸗ polnischen Konflikt zufalle, laut Meldung der „Depeschen⸗ agentur Damian“, daß Rumänien vollständige Neutralität be⸗ wahren werde. Die Gerüchte, wonach die rumänische Re⸗
ierung die Durchfuhrerlaubnis für de. . nach er polnischen Front erteilt habe, entbehrten jeder Grundlage.
Die Bukarester 6 die sich anläßlich der Anwesenheit der österreichischen Handelsdelegierten sehr eifrig mit der Wiedergufnahme der wir tschaftlichen Beziehungen u Oesterreich befaßt, meldet, daß die e r
elegation ein Memorandum mit folgenden Wünschen Oester⸗ reichs überreicht habe: Abschluß eines Handels vertragg, durch den,. Oesterreich das Recht der Meistbegunstigung erhält, Fest= stellung von Exporttaxen für rumänische Produkte unter der Garantie, daß diese Taxen keine Aenderung erfahren werden,