Sicherung der Durchfuhr österreichischer Waren und voll— sommene Vertehrsfreiheit für österreichische Handelsagenten in Rumänien. Obwohl die rumänische Regierung gegenüber kö die besten Absichten habe, seien doch gewiffe Bedin— gungen schwer anzunehmen, wie z. B. das Verlangen nach Meistbegünstigung. Jedenfalls werde eine Kommission gebildet werden, in der die Finanz- und Industriekreise und der Eisen⸗ bahnminister vertreten sein werden, und die die Verhandlungen mit Oesterreich aufnehmen soll.
Alien.
Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ist der General Tschang Tso Sina, der ö der Mandschurei, am 4. August in Peking an der Spitze einer Abteilung Reiterei eingetroffen.
Statistik und Vokkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten.
Seit vorgestern früh streiken, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Angestellten der Wiesbadener Straßenbahn und der Süddeutschen Eisenbabngesellschaft. Die . ö und Biebrich Wiesbaden verkehren daher auch nicht.
— Durch das Eingreifen des Staatsministeriums ist der in den Helm städter Kohlenbergwerken seit Donnerstag aus⸗ gebrochene Streik beendet worden. Die Arbeit wird heute allgemein auf den Braunschweiger Gruben wiederaufgenommen.
— Wie die „Wiener Arbeiterzeitung“ meldet, faßte vorgestern eine vom Gewerkschaftsverband der Post- und Telegraphen⸗ angestellten in Wien einberufene Vertrauensmännerversamm— lung einstimmig den Beschluß, wegen der Nichtbewilligung einiger Forderungen heute 12 Uhr Mittags in den Ausstand zu treten.
Die Streikleitung wird den Instituten, die im Interesse der Oeffent⸗
lichkeit arbeiten, wie den Spitälern, der Feuerwehr und der Rettungs— gesellschaft, ferner den diplomatischen Vertretungen und der Reva— rationskommission trotz des Ausstands Gelegenheit zu telephonischem
Verkehr bieten. Wohlfahrtspflege.
Nachdem vor kurzem durch Einführung weitgehender Erleichte⸗ rungen eine Lockerung der Baustoffbewirtschaftung in Preußen angebahnt worden ist, hat nunmehr der Minister für Volkswohlfahrt durch einen neuen Erlaß das bisherige Freigabe⸗ verfahren bis auf weiteres ganz aufgehoben. Wie „Wolffs Tele— graphenbüro“ von zuständiger Seite mitgeteilt wird, wird danach von jetzt ab die Vorprüfung durch die unteren Verwaltungs⸗ ehörden und die Nachprüfung des Baustoffbedarfs durch die Baustoffbeschaffungsstellen unterbleiben, da Anträge auf
Baustoffzupweisung nicht mehr erforderlich sind. Die all⸗ gemeine Beschlagnahme von Fünstlichen Mauersteinen bleibt jedoch förmlich bestehen, ebenso die Preisfestsetzung und die
Kohlenverteilung für Ziegeleien, die durch die Baustoffbeschaffungs⸗ stellen unter Mitwirkung der Baustoffausschüsse erfolgt. Doch foll im Hinblick auf die wechselnde Marktlage künftig die Festsetzung von Richtpreisen in kürzeren Fristen vorgenommn und ein Ausgleich der Preise mit den Nachbarbezirken angestrebt werden. Ewaige Anträge auf Ausfuhr von Mauersteinen und anderen Baustoffen werden in sedem Einzelfalle eingehend geprüft. Zur Sicherstellung des Bau— yffbedarfs für den gemeinnützigen Kleinwohnungsbau wird der Ab— bin von Lieferungsberträgen und der gemeinnützige Großeinkauf von Baustoffen angeregt.
Kleingärten und Wohnlaguben. Das gesunde Streben, ein kleines Stück Land zu eigener Bewirtschaftung zu pachten oder zu erwerben, hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr ausgebreitet und die Kleingartenbewegung hat namentlich seit dem Kriege infolge der Ernährungsschwierigkeiten auch in den Großstädten viele Anhänger gewonnen. Eine volle Aus⸗ nutzung des Gartens und eine sachgemäße ö ist freilich nur dann möglich, wenn der Kleingärtner seine freie Zeit restlos dem Garten widmen kann, d. h. wenn der Garten nahe oder möglichst nahe bei dem Hause liegt. Das ist nun besonders in den Großstädten nur in den seltensten Fällen möglich. Vielfach liegen die Gärten weit von der Wohnstätte entfernt, so daß ihre Unterhaltung nicht nur erschwert, sondern infolge der häufigen Aufwendungen für kost⸗ spielige Bahnfahrten auch noch verteuert wird. Bei den heutigen Baukosten kann die Erstellung von neuen Wohnungen kaum Schritt halten mit der Schaffung von Kleingärten. Aus diesem Grunde ist es er⸗ wünscht, die Benutzung von Lauben zu Wohnzwecken zu erleichtern. In diesem Sinne könnte sogar die Errichtung verbesserter Wohnlauben als ein geeignetes Mittel zur Linderung der gegenwärtigen Wohnungsnot angesehen werden. Der Minister für Volkswohlfahrt hat daher jetzt — nachdem hereits früher in dem Entwurf einer Bauordnung die Möglichkeit erheblicher Erleichterung für Wohnlauben vorgesehen war — eine Sonderpolizeiverordnung für Wohnlauben ausarbeiten lassen und die Regierungen angewiesen, sie mit Beschleunigung zur Einführung zu bringen. Damit wird einem mehrfach ausgesprochenen Wunsche der Kleingärtner entsprochen, in deren Hand es nun gelegt ist, die Un⸗ zuträglichkeiten zu verhüten, die mit der Benutzung solcher behelfs— mäßigen Wohnungen verbunden sind. Nach den neuen Bestimmungen dürfen Wohnlauben eine Grundfläche bis zu 30 4m und eine Vor— laube von 10 am erhalten. Wohnlauben dürfen nur ein Geschoß haben und die Höhe bis zum First darf hm nicht überschreiten. Sie müssen feuersicher eingedeckt sein, auch ist die Einrichtung einer Feuer⸗ stätte zulässig.
Verkehr swesen.
Un zulässige Dr uckfachen. In der Bevölkerung berrscht vielfach die Ansicht, daß Durch schläge mit der Schreib⸗ mgschine zur Versendung gegen die ermäßigte Gebühr für Druck— sachen zur Postbeförderung zugelassen selen. Diese Auffassung ist irrig. Nach der Postordnüng sind als Drucksachen nur hic Ab⸗ drucke oder Abzüge zulässig, die durch Buchdruck, Kupferstich, Stahl⸗ stich, Holzschnitt, Lithograbhie, Metallographie, Photographie, Hekto— graphie, Papyrographie, Chromographie oder ein ähnliches mecha⸗ nisches Verfahren hergestellt sind. Schreibmaschinendurchschläge sind keine Vervielfältigungen im Sinne dieser seit Jahren bestehenden ver mfg Dagegen werden Abdrucke, die durch besondere Verviel JJ , tyen hergestellt sind, als Drucksachen nicht beanstandet. Dabei ist indes Voraussetzung, daß die Abdrucke als mechanische Ver⸗ vielfältigungen deutlich erkennbar find.
Ferner ist . die e n re hben daß Briefsendungen, auf denen außer Namen, Stand, Wohnort und Wohnung des ö. senders noch fünf Worte handschriftlich angegeben sind, in jedem Fall als Drucksachen versendet werden können. Auch dies trifft nicht zu. Vur gedruckte K Weihngchts- und Neujahrskarten an; enen mit höchstens fünf Worten oder mit den üblichen Anfangsbuchftaben gute? Wünsche, Gin c= wünsche, , eile idsbezeigungen oder andere Höflichteits formeln ausgedrückt sind, werden gegen die Drucksachengebühr befördert.
. während der Leipziger Messe. Für die Dauer der Technischen und der Mustermesse in Leipzig wird vom 14. August ab eine Flugpostverbindung Berlin — Leipzig eingerichtet, ab Berlin 1200, ab Leipzig 2.0. Fahrzeit 6. Stunden. Die Post aus Leipzig wird in Berlin noch an demselben Tagen ausgetragen. Die Flüge werden von den Rumpler⸗Werken, Berlin, ausgeführt. ,
Mannigfaltiges.
Auf der internationalen Verkehrskonferenz, die vor kurzem in Pgris stattgefunden hat, wurde bezüglich der Funktelegraphie im besonderen verabredet, zwischen den Funk— stellen der europäischen Großstädte einen regelmäßigen Funkverkehr einzurichten. Die Funktelegraphie ist allseitig als eine Ergänzung der Drahttelegraphie anerkannt worden, so daß die bestehenden inter⸗ nationalen Verträge auch auf sie anzuwenden sind. Um Mißbrauch vorzubeugen, haben die Vertreter aller Verwaltungen beschlossen, bei ihren Regierungen dahin zu wirken, daß Privatfunkstellen nur mit Genehmigung und unter Aufsicht der Regierung zugelassen werden sollen. Eine spätere Konferenz soll weitere Verbesserungen der Ver— kehrsberbindungen herbeiführen.
Reichsbanknoten zu 50 4 vom 20. Oktober 1918 haben auf Grund der Verordnungen vom 4. August 1919 (RGGBl. S. 1366) ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel bereits seit 10. September v. J. verloren; sie werden nur noch bis zum l.0. September d. J. von der Reichsbank eingelöst, für die mit diesem Zeitpunkt jede Einlösungspflicht endet. Die Besitzer solcher Noten werden in ihrem eigenen Interesse erneut an deren rechtzeitige Ablieferung erinnert. Um Irrtümer zu vermeiden, wird darauf hin— gewiesen, daß es sich hierbei nur um die Reichsbanknote vom 20. Ok⸗ koher 1913 mit der dunklen quadratischen Umrandung guf der Vorder- kit et aber auch um die 50 A⸗Note vom 30. November 1918 andelt.
Von zuständiger Stelle wird dem ,Wolffschen Telegraphenbüro“ mitgeteilt: In der Oeffentlichkeit sind in der letzten Zeit wiederholt Mitteilungen verbreitet worden, daß eine Erhöhung der Brot⸗ ration oder eine Herabsetzung der Ausmahlung bevorstehe. So wünschenswert solche Erleichterungen wären, muß doch darauf hingewiesen werden, daß die Getreidebestände zurzeit die Durch⸗ führung derartiger Maßnahmen noch nicht gestatten. Sobald die Lage sich so gestaltet hat, daß reichliche Getreidevorräte zur Ver—⸗ fügung stehen, wird versucht werden, in den beiden angegebenen Richtungen eine Besserung der Ernährung herbeizuführen. Die Klagen über die Beschaffenheit des Brotes haben übrigens erfreulicherweise in letzter Zeit erheblich nachgelassen. Es ist den Bemühungen der Reichsgetreidestelle gelungen, die Kommunalverbände gleichmäßiger und ausreichend mit gutem Mehl zu beliefern, so daß die übermäßige Streckung des Brotes, die zeitweise infolge örtlicher Knappheit not— wendig geworden war, nicht mehr nötig ist.
Dortmund, 8. August. (W. T. B.) Gestern vormittag gegen 8 Uhr riß auf Zeche Kaiserstuhl Schacht NH das Förderseil. Der Förderkorb stürzte etwa 350 m in die Tiefe. 25 Bergleute fanden den Tod.
Plauen, 7. August. (W. T. B.) In Asch und in ver— schiedenen anderen deutschböhmischen Ortschaften ist infolge der Zwangsaushebungen zum tschecho⸗slowakischen Militärdienft der Generalstreik proklamiert worden, an dem die gesamte Arbeiter⸗ schaft und das gesamte Bürgertum einmütig teilnehmen. Sämtliche Fabriken und Geschäfte sind geschlossen, die Lehensmittelgeschäfte sind nur einige Stunden geöffnet. Die Zwangsaushebungen haben bisher nur einen ganz geringen Erfolg gehabt, da die meisten jungen ge— stellungspflichtigen Deutschen über die sächsische und bayerische Grenze geflüchtet sind. Wie aus Eger berichtet wird, schweben auch dort Verhandlungen wegen Proklamierung des Generalstreiks. Zu Zu⸗ sammenstößen zwischen der Bevölkerung und dem tschechoslowakischen . ist es, soweit bis jetzt bekannt geworden ist, nirgends ge⸗ ommen.
Am sterdam, 7. August. sozialdemokratischen Arbeiterpartei „Het Volk“ meldet, daß die deutsche Besatzung eines gegenwärtig im Rotterdamer Hafen liegenden, nach Danzig bestimmten Dampfers sich geweigert hat auszuladen, bevor 500 große Kisten, in denen für Polen bestimmtes Kriegsmaterial sein soll, fort— gebracht worden seien. Der . versprach nach Deutschland zu kelegraphieren und wenn es sich bestätigen sollte, daß es sich um 6 und Munition für Polen handelt, die Kisten ausladen zu assen.
Rom, 8. August. (W. T. B.) Der Expreßzug Wien = Udine—Driest ist in der Nähe der Station Reana del Rojale entgleist. Fast alle Wagen stürzten um. Es gab fünf Tote und zahlreiche Verletzte.
am
Handel und Gewerbe.
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 31. Juli 1920 betrugen (4 und — im Vergleich zur Vorwoche):
Aktiva. 1920 1919 1918
MI. Ab M, Metallbestand ). 1098013000 1129127 000 2467 696 000 4 2066 G00 - 2 466 060066 «- 18360 0060) darunter Gold . 1 091 675 000 1109 348 000 2347 282 000 — 16 0000 — 2 409 0) ( S263 00)
Reichs u. Dahrlehns⸗
kafsenscheine . . 17 873 764 000 8 824 334 000 1851 52s 00
( 6Sig 256 00 (-= Z0 og oo) (C I607 3359 5)
Noten and. Banken 1562 000 4 883 000 3131 000 (» 703 000) (4 691 000) ( (— 1501 000)
Wechsel, Schecks u. diskontierte Reichs⸗ schatzanweisungen. 46 093 364 000 30 680 853 000 15988 653 000 ( 6640993000) (* 2091787000) (41045808000)
Lombardforderungen 10109000 5 009 000 8 397 000 1 605 00M -= 6 575 00M (4. 2643 G60) Effekten . 307 076 000 145 755 000 123 803 000 29 92 000) (4 5403 000) (4 1 629 000 sonstige Aktiven. . 11 754 324 000 2008 642 000 1 831 192 000 9 ( S1 4 7 M ο ·ίõvώavr.ös Gb (— 22 413 660) assiva.
Grundkapital .. 180 9009 09090 180 000 000 180 000 000
; (unverändert) (unverändert) (unverändert) Reservefonds . 104 258 000 99 496 000 94 825 000
(unverändert) (unverändert) (unverändert)
5 68 5s ho 29 255 859 Mö 13 791 553 So ( i1i7 Shi ldoo = 76 95 0G φάρe Sz G)
17 281 So) 000 10 362 127 900 8 os r 6 00
¶Cigs g Soo . 21363000 πνά G6 G9)
3 365 dag 0. 2 588 Gi G06 790 15 669 ( lI48 177 0οσο Lil dά (G- 55 425 655)
ö Bestand an , deutschen Gelde und an Gold in ö ausländischen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 A erechnet.
Bei den Abrechnungsstellen wurden im Menat Juli abgerechnet: M 58 563 947 . ef 8 ö.
umlaufende Noten.
sonstige tägl. fällige gin i' ht flat .
sonstige Passiva.
— Wie dem. W. T. B. von beteiligter Seite mitgeteilt wird,
ist mit dem J Absatz von Roh n nn auch ein merklicher Nückgang im — ä ft einge⸗ treten. Die Anforderungen, die noch bis in den April 20 f Jahres hinein recht lebhafte waren und nur unter Wahrunf langer Fristen erfüllt werden konnten, haben erhebli nachgelassen, so . sich die Werke entschlossen haben,
umfangreiche Einschränkungen vorzunehmen. Man fürchtet, daß bel
(W. T. B.) Das Organ der
Fortdauer des schleppenden Geschäftsganges eine weitere bedeutende Verminderung der Erzeugung und leider auch Arbeiterentlassungen nicht zu umgehen sein werden, schon mit Rückicht auf die zu er— wartende verminderte Belieferung der Werte mit Kohle.
— Die auf den 31. August nach Mannheim einberufene außerordentliche Generalversammlung der Badischen Bank wird, laut Meldung des ‚W. T. B.“, über die Erhöhung des Aktienkapitals, unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre, um 15 Millionen Mark, eingeteilt in 600 000.½ Stamm— aktien und 909 900 4A Vorzugsaktien, letztere mit zehnfachem Stimmrecht, sich zu befassen haben. Die Erhöhung des Aktienkapitals wurde durch den Wunsch des badischen Staates ngch einer Beteiligung veranlaßt. Von den neu zu schaffenden Aktien erhält der badische Staat 660 009 4 Stammaktien und 450 900 M Vorzugsaktien, so daß er über 27 vH sämtlicher Stimmen verfügt. Die restlichen Aktien übernimmt eine befreundete Bank. Der hadische Staat wird eine Vertretung im Aufsichtsrat erhalten. Das Notenprivileg bleibt unverändert besteben.
— Das Meßamt für die deutsche Ostmesse teilt nach einem Bericht des W. T. B.“ mit: Es ist bereits früher darauf hingewiesen worden, daß die deutsche Ostmesse auch dem Zweck dienen soll, den , mit Rußland anzubahnen. Der Leiter der Berliner
n fr th, des Meßamts der Stadt Königsberg, Redakteur Abendroth, hat kürzlich den Vertreter der Sowjetregierung in Berlin aufgesucht und ihn eingeladen, die deutsche 3 zu be⸗ suchen. Der Sowjetvertreter erklärte, daß dieser Aufforderung nach Möglichkeit entsprochen werden solle. Auf die Frage, ob nicht durch politische Komplikationen die deutsche Ostmesse gefährdet werden könnte, erklärte der Sowjetvertreter: „Die Russen denken überhaupt gar nicht daran, die Probinz Ostpreußen zu besetzen. Sie haben genug anderes zu tun, als Okkupationsgelüften nachzugehen.
Bu dapest, 6. August. (W. T. B) Unter lebhafter Teil⸗ nahme der Interessenten fand heute die konstituierende Generalver⸗ sammlung der deutsch⸗-ungarischen Handelskammer in Budagpest statt. Den Vorsitz führte der Vertreter des ungarischen Handelsmuseums Staatssekretär Navah. Vom deutschen General⸗ konsulat erschien Graf Fürstenberg⸗Stammheim. Zum Praͤsidenten wurde Generaldirektor Paul Kühnemann gewählt.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 6. August 1920.
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt. . 18 588 7 703 Nicht gestellt. — 155 Beladen zurück⸗ gestellt. ö. 18 243 7703
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Köln, 7. August. (W. T. B.) Englische Noten 167,090 bis 168,50, nn, Noten 333,25 — 334,00, Belgische Noten 355,00 bis 357,59, Holländische Noten 1530, 00 —= 1535,06, Rumänische Noten 104,00 = 104,50, Amerikanische Noten 45 50 —– 46,50, Schweiz. Noten 760, 00-780, 00.
London, 6. August. (W. T. B.) Privatdiskont 64, Wechsel auf Paris 49,95, Wechsel auf Belgien 47,174, Wechsel auf Schweiz 21,85, Wechsel auf Holland 16 Wechsel auf New Jork 3,634, Wechsel auf Spanien 24,173, Wechsel ö. Italien 71,25, Wechsel
auf Deutschland 168,50.
Kopenhagen, J7. August. (W. T. B.) Sichtzwechsel auf London 23,70, do. auf New York 648,00, do. auf Hamburg 14,50, do. auf Paris 48,600, do. auf Antwerpen 5,75, do. auf Zürich 108,50, do. auf Amsterdam 217, 9, do. auf Stockholm 134,85, do. auf Christianig 100,50, do. auf Helsingfors 21,50.
Stockholm, 7. August. (W. T. B.). Sichtwechsel auf London 17,57, do. auf Berlin 1075, do. auf Paris 35.50, do. auf Brüssel 38,50, do. auf schweiz. Plätze 80, 85, do. auf Amsterdam 161,60 do. auf Kopenhagen 74,25, do. auf Christiania 74,55, do. au Washington 482 06, do. auf Helsingfors 15,50.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Liverpool, 6. August. (W. T. B.) Baum wolle. Um⸗ satz 4009 Ballen. Einfuhr — Ballen, davon amexikanische Baumwolle — Ballen. August 24,98. September 23,82, Oktober 23,02.
Amerikanische 20 = 45 Punkte höher, Brasilianische 20 Punkte höher, Aegyptische unverändert.
Manchester, 6. August. W. T. B.) Am Markt für Tuche und Garne lauteten zwar die Nachrichten über die Entwicklung der Lage optimistischer, das Geschäft blieb aber andauernd ruhig. ö. . die Tendenz gut stetig. Printereloth notierte 94/6, Waker⸗
wi .
Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Beeskow.
7. August 1920. — Drachenaufstieg von 14 a bis 3 a.
Relative Wind Seehöhe Luftdruck Temperatur O0 , . Geschwind let Richtung Selund.“ 4 . oben unten os 3 122 748,4 13,8 75 WSW 58 . J ( . 1000 674 8,7 86 ; 14 1500 534 5, 83 W 14 2000 596 1,6 87 W 15 2500 560 — 156 78 W 16 3000 526 — 4,8 87 W 17 3160 6515 — h 0 80 W 17
3/a bedeckt, gewöhnliche Sicht.
—— 3 — Samiliennachrichten.
Verlobt: Frl. Lucie Jacobi mit Hrn. Leutnant Friedrich-Karl Weber (Gurkau bei Köben a. O.. ch
Ge stor ben: Se. Exzellenz Generalfeldmarschall Remus von Woyrsch (Pilsnitz ). — Majoratsbesitzer und Konful a. D. Herrmann von Becker (Breslau).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Drei Beilagen (einschließlich Böõrsenbeilage)
und Erste, Zweite und Dritte Zentral · Handelsregister · Beilage.
K
zum Dent ck Vr. 176.
Erste Beilage
jen Meichsanzeiger und Preußzischen Staatsanzeiger
1920
Berlin, Montag, den 9g. August
Amtliches. r Fortsetzung aus dem Haupthlatt) Deutsches Reich. Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels E. V. in Frankfurt 4. M., der Arbeitgeberverband des Frankfurter Großhandels, der Arbeitgeberverband der chemischen Industrie, Sektion Vl, der Verhand der Metallindustriellen für Hessen-RNassau, Hessen und angrenzende Gebiete E. VB., Frankfurter Firmen des Vereins deutscher Schriftgießereien, die Frank— furter Kohlenhändler-Vereinigung von 1890 6G. V., der Verband ö. Kunst- und Bauschlossereien und verw. Gewerbe E. V. für Frankfurt 4. M. und Um— gebung, der Verband der Zentralheizungsindustrie E. V. Ortsgruppe Frankfürt a. M., der Verein der Ledergroßhändler E. V., Frankfurt a. M., der Verband deutscher Elektro⸗Installations firmen, Ortsgruppe Frankfurt a. M., E. V., der Arbeitgeber⸗ verband für das Schneidergewerbe, Ortsgruppe II, die Tarifgemeinschaft der Frankfurter Brauereien, der Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Frankfurt a. M., der Bund der technischen Ange— stellten und Beamten, der Gewerkschaftsbund der
Angestellten, Geschäftsstelle Frankfurt a. M., der
Deutschnationale Handlungsgehilfenverband, Orts— gruppe Frankfurt a. M., der Deutsche Werkmeister— verband, Geschäftsstelle Frankfurt a. M., und der Verband der weiblichen Handels- und Büroange— stellten E. V., Ortsgruppe Frankfurt a. M., haben be— antragt, die von ihnen anerkannten Schiedssprüche vom 7. und 15. April 1920 zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 29. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten gemäß 5 2 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Frankfurt a. M. für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 265 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße Z3 / 84, zu richten.
Berlin, den 24. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Die Arbeitsgemeinschaft Oldenburger Molke—⸗ reien in Oldenburg hat beantragt, die zwischen ihr, dem Verein Oldenburger ,, vorstände, dem Verein Oldenburger Molkerei⸗ und Käsereibesitzer und Pächter, dem Verein Olden— burger Molkereibetriebsleiter und dem Verein der Molkereifgchleute, Gauverband Oldenburg, am 8. Juli 1920 vereinbarten Tarifänderungen zu dem allgemein ver⸗ bindlichen Tarifvertrag vom 15. August 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Angestellten in Molkereibetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Oldenburg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. S5 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen⸗ straße 33,34, zu richten.
Berlin, den 24. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Transportarbeiter-Verband in Berlin 80. 16, Michaelkirchplatäz 1, hat beantragt, den zwischen dem Arbeitgeberverband Magdeburg, der Arbeitsgemeinschaft des Einzelhandels und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungs— stelle Magdeburg, auf Grund des Schiedsspruchs des Schlichtu ngsausschusses vom 19. Juni 1920 abgeschlossenen Nachtrag vom 9. Juli 1920 zu dem allgemein verbindlichen Tarif vertrage vom 16. September 1919 nebst Nachtrag vom 9. März 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeits⸗ bedingungen für das Hausdiener⸗, Fahr⸗ und Lagerpersonal in den Handelsgeschäften gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Magdeburg gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 12533 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 26. Juli 1920.
Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Werkmeister-Bezirksverein Celle in Celle, Lachtehäuser Straße 30, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Industrie⸗Verein Celle am 21. Mai 1920 abge—⸗ schlossenen Tarifvertrag (verbindlichen Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses Celle vom 21. Mai 1920) zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Werkmeister und Vor⸗ arbeiter in der Industrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Celle, der Orte Kl. Hehlen, Lachendorf, Garßen, Gr. Hehlen, Scheuen und Unterlüß für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1780 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 26. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Die Volkswirtschaftliche Vereinigung für In⸗ dustrie, Handel und Gewerbe E. V. in Aue (Erz⸗ gebirge), Schneeberger Straße, und der Deutsche Metall⸗ arbeiter-Verband, Bezirksleitung IV. Bezirk, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Deutschen Holz— arbeiter⸗Verbanb am 10. Juli 1920 mit Gültigkeit vom 1. April 1920 abgeschlossenen Nachtrag und den auf Grund des Schiedsspruchs vom 28. April 1920 mit Gültigkeit vom 1. Mal 1930 abgeschlossenen Nachtrag zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 14. Februar 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerb⸗ lichen Arbeiter in den Betrieben der Metallindustrie 3 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Schwarzen⸗ berg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1531 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 26. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
——
Bekanntmachung. itz
Der Vorsitzende des Land- und Forstwirischaft— lichen Arbeitgeberverbandes für Oberschlesien in Schloß⸗Tost, O.⸗S., hat beantragt, den zwischen dem Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband des Kreises Lublinitz und der Polnischen Berufsvereinigung, Abt. Land- und Forstarbeiter, am 8. April 1920 abge⸗ schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß S8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Lublinitz für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1900 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 26. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
——
Bekanntmachung.
Der Bund der Bäcker- (Konditor⸗) Gesellen Deutschlands in Berlin SW. 29, Mittenwalder Straße 59, hat beantragt, den zwischen der Bäcker⸗, Pfeffer—⸗ küchler⸗ und Konditoren⸗Innung Quedlinburg und der , Dresden des Bundes der Bäcker⸗ (Konbditor⸗) Gesellen Deutschlands am 1. Juli 1920 in Kraft getreienen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemäß §z 2 der Ver⸗ ordnung vom 2B. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Innungsbezirks Quedlinburg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1911 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.
Berlin, den 27. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verein der Brauereien Berlins und Um“ gegend in Berlin W. 57, Bülowstr. 2, und der Ge— werkschafts bund kaufmännischer Angestelltenver— bände, Landesverband Brandenburg, in Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen, dem Zentralverband der Angestellten, Sektion der Brauereiangestellten, dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, dem Deutschen Werkmeisterverband, der Landes— geschäftsstelle Berlin des Gewerkschaftsbundes kauf— männischer Angestelltenverbände und der Landes— geschäftsstelle Berlin des Gewerkschaftsbundes der Angestellten am 18. Mai 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 15. Mai 1919 zur Regelung der Gehalts- und An⸗ stellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen An⸗ gestellten im Berliner Braugewerbe 53 8 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gehiet der Orte Berlin, Charlottenburg, Pankow, Weißen⸗ see, Hohenschönhausen, Alt Stralau, Oberschöneweide, Neukölln, Schöneberg, Friedenau, Lichtenberg, Schmargendorf. Steglitz, Tempelhof, Treptow, Wihnersdorf, Spandau, Adlershof, Cöpenick, Friedrichshagen, Kaulsdorf, Lankwitz, Lichterfelde, Niederschöneweide, Spandau, Tegel, Wittenau und Zehlendorf für allgemein verbindlich zu erklären. .
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 2. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 130 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 31. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Filiale Berlin, in Berlin 8. 14, Sebastianstraße 37 — 38, hat beantragt, die zwischen ihm und dem Wäschereiverband Berlin E. V. am 14. Juli 1920 getroffene Vereinbarung zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 11. Februar 5 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der
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ewerblichen Arbeiter im Wäschereigewerbe gemäß 8 2 der erordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin ebenfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 19290 . en werden und sind unter Nummer VI. R. 1407 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 2. August 1920.
Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.
Bek anntm achung.
Unter dem V. Juli 1920 ist auf Blatt 1347 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: .
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Handels⸗ und Transportgewerbe für Halle und Umgegend, E. V., und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungsstelle Halle a. S. und Umgegend, am 1. Februar 1920 abgeschlossene Manteltarifvertrag nebst Nachtrag vom 390. April 1920 wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen im Handels⸗ und Trans⸗ portgewerbe gemäß 5§ 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halle a. S. sowie der Orte Ammendorf⸗Beesen, Radewell, Osendorf, Wörmlitz⸗Böllberg, Passendorf, Nietleben, Dölau, Lettin, Sennewitz, Seeben, Mötzlich, Diemitz, Reideburg⸗ Schönnewitz, Bruckdorf und Kanena für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920.
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Der Reichsarbeitsminister. .
Das Tarifregister und die ,. können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin MV. 6, Luisenstraße 33/⸗34, Zimmer 161, während der ,, eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. Juli 1920.
Der Registerführer. Panse.
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Bekanntmachung.
Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1359 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Zentralverband der Forst⸗ Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands, Kreis⸗Sekretariat Unterfranken, dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau 28, Bezirk Unterfranken, und dem Landnirtschaftlichen Arbeitgeberverband für Unter⸗ franken am 29. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die landwirtschaftlichen 2 und Taglöhnerinnen gemã S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Regierungsbezirks Unterfranken für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das . und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, erlin NW. 6, Luisenstraße 33/34. Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den . einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Eestattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28. Juli 1920. Der Registerführer. Pan se.
Bekanntmachung.
Unter dem 27. Juli 1920 ist auf Blatt 1345 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verein Münchener Berufs⸗Journalisten, Ortsverein München des Landesverbandes der Bayerischen Presse, und den Münchener Zeitungsverlegern am 24. März 1920 ah che er Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für Mitarbeiter (Journa⸗ listen im Zeitungsgewerbe wird für diesen Berufskreis gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt München für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Mai 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. n NV. 6, Luisenstraße 33.34, Zimmer 161, während
ministerium, Berlin ; der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, könen von den Vertrags partelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kbsten verlangen.
Berlin, den 27. Juli 1920. Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Anter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1367 lfd. Nr. 3 in , nn von Blatt A3 des Tarifregisters eingetragen worden: U s Der am 12. April 1920 von den bisherigen Vertrags⸗ parteien abgeschlossene Nachtrag ju dem allgemein . Tarifvertrag vom 8. 3 1920 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. März 1920 für die unter „Besondere Bestimmungen“ ge⸗ regelte Zulgge mit dem 1. Jannar 1920 für allgemein ver⸗ bindlich erklrt. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
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