8 3. Für die im 51 oder auf Grund des 81 festgesetzten Preise und Landwirtschast die zestimmen, welche Neben⸗ leistungen in den Preisen einbegriffen sind und welche Vergütungen
erläßt der RNeichsminister für ,, näheren Bestimmungen. Er kann auch
für Nebenleistungen im Höchstfall gewährt werden dürfen.
Der Reichsminister für Ernährung und Landmirtschaft kann
Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 84
3 8 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 11. August 1920 in Mit diesem Tage treten die 55 6, 7 und 9 sowie die Vor⸗ schriften der 55 8 und 10 der Verordnung über die Preise für land⸗ f für Schlacht- und Nutzvieh vom 15. Juli 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 647), soweit sie sich auf Schlacht⸗ und Nutzvieh beziehen, und die Verordnung über die Preise für
außer Kraft.
Kraft.
wirtschaftliche Erzeugnisse und
ö FE Garn . Juni 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 122)
Stlachttieh dom s. Run fsh (hreschs ge ebf e fn. Berlin, den 7. August 1920.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes.
—
. mn
zur Aenderung der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen.
Vom 7. August 1920.
Auf Grund der Verorbnung über Kriegsmaßnahmen zur 22. Mai 1916 (Reichs⸗
Sicherung der Volkzernährung vom Gesetzbl. S. 401 . Geschblů S 833 wird verordnet:
; .
Die Verordnung über die Regelung des RFleischverbrauchs und
ö s 1 2x. . ö . 1 8 2 * den Handel mit Schweinen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Dezember 1919 (Reichs-Gesetzbl. 1920 S. 5) wird wie
über die Reichsfleischkarte
folgt geändert:
Unter Aufhebung der Vorschriften wird bestimmt:
1. 5 4 erhalt folgende Fassung:
Für Betriebe, in denen Fleisch und Fleischwaren ge— ist die Jeder Bezugs⸗ y,, darf sich nur bei einem Fleischverkäufer in die
werbsmäßtg an Verbrgucher abgegeben werden. Führung einer Kundenliste vorzuschreiben.
Kundenliste eintragen lassen.
ler, und Fleischwaren dürfen von den im Abs. 1 bezeichneten Betrieben entgeltlich oder unentgeltlich nur an solche Verbraucher abgegeben und von solchen Verbrauchern
bezogen werden, die in die Kundenliste eingetragen sind.
Die Landeszentralbehörden können vorschrelben, daß statt der Kundenliste Gemeindefleischkarten zur Ueberwachung der Fleischabgabe in den im Abs. J bezeichneten Betrieben ein—
zuführen sind.
„Die Vorschriften in Ahs. J bis 3 gelten nicht für die Abgahe von Fleischspeisen in Gastz, Schank⸗ und Speise— wirtschaften sowie in Vereins- und Erfrischungsräumen und
. Fremdenheinnen. 2. 86 G6 ist zu streichen.
3. Im § 6 Ab. 1 ist statt der Worte auf die Fleischkarte“ zu setzen „auf Grund der Eintragung in die Kundenliste oder auf
die Gemeinde sseischlarte?̃. 4. 5 7 Abs. 1 ist zu streichen.
Im § T Abs. 3 ist statt der Worte „an Stelle der Fleisch⸗ arte“ zu setzen gegen Verzicht des Bezugsberechtigten auf die Eintragung in die Kundenliste oder auf die Gemeindefleisch—
larte /. t 5. 5 13 Abs. 1 und 2 erhält folgende Fassung:
Der Selbstbersorger hat anzugeben, innerhalb welcher Für diese Zeit kann er fllr sich und die von ihm beköstigten Personen weder auf Grund der Kundenliste noch auf die Gemeinde⸗
Zeit er die Fleischvorräte verwenken will.
fleischkarte Fleisch beziehen.
Der Zeitraum für die Selbstversorgung ist nach einer
Wochenkopfmenge von Hoh Gramm zu berechnen. 6. 58 19 Abs. 1 Nr. I erhält folgende Faffung:
1. wer entgegen den Vorschriften im 5 4 Abs. 2, 8 14 — § 14 Abs. 2 getroffenen Bestimmungen Fleisch oder Fleischwaren abgibt oder bezieht, oder wer der Vorschrift im 34 Abs. 1 Satz?
Abs. J oder den auf Grund des § 4 Abs. 3,
zuwider sich in eine Kundenliste eintragen läßt;
Im § 19 Abs. 1 Nr. 2 sind die Worte
8 19 Ahs. 1 Nr. 4 sind die Wort? „sz 4 Abf. 2“ 7. In §5§5 2, 6, 13 Abf.
Landwirtschaft. Mehren n
8s. 1 der Bekanntmachung üher die Ausgestaltung der Fleischkarte und die Festsetzung der Verhrauchshöchstmenge an Fleisch und Fleisch⸗ waren vom 21. August 1916 Reicht Gcsetzbl S. 46) und die Ver⸗
ordnung über, die Ausgestaltung der Reichsfleischkarte vom 29. No— vemher 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1086) treten außer Kraft.
Im F Abs. l der Bekanntmachung über bie Ausgestaltung der Fleisch—
karte und die Festsetzung der Verbrauchthöchstmenge an' Fleisch und Fleischwaren vom 21. August 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 945) in der assung des Artikel J der Bekanntmachung vont 24. Januar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 96) ist statt der Worte „auf die Fleischkarte“ Gemeindefleischkarte“.
Berlin, den 7. August 1920.
Der Reichsminisier für Ernährung und Landwirtschaft.
Dr. Hermes.
— —
Bekanntmachung
zur Ergänzung der Bekanntmachung über die An-
vertrags vom 2. Dezem ber 1919 (Reichs ⸗Gesetzbi. S. 1938.) Vom 5. August 1920. . Auf Grund der,. 5 6 und 7 des Gesetzes über Ent— eignungen und Enischädigungen aus Anlaß des Friedensvertrags zwischen Deutschland und Hen allüierten und assoziierten Mächten vom 31, Augüst. 1919 (Reichs- Gesetzbl. S. 1527) wird im Einvernehmen mit den Reichsministern der Finanzen und der Justiz und mit Zustimmung des Reichszrafß und des vom Reichstag gewählten Ausschusses folgendes angeordnet: ö.
Die Bestimmungen der Bekanntmachung über di der von Tieren zur Erfüllung des en n n, 34 , 1919 (Reicht Göesetzbl. S. 1938) finden sinngemäße Änwendung, so— weit nach AUrtikcl 233 des Friedensbertragt die. Rlcklieferung' der weggefllhrten, beschlagnabmten, oder sequestrierten Tiere zu erfolgen hat.
Insbesondere sind für Art und Umfang der Enkschäbigiumg die im F 11 der angezogenen Bekanntmachung erlassenen ö
maßgebend. 9
Die Verordnung tritt mit den Tage ihrer Verkündung in Kraft. Verlin, den 5. August 1920. Der Reichsminister für Wiederaufbau. J. V.: Müller.
8. August 1917 (Reichs⸗
57635 Tausendsteln, unbeschadet der auf Grund des 8 84 der
Heringen a. Werra am 6. August 1920 zugestellt worden.
11. Juni d. J. entschieden:
burg Durchführung wirtschaft vom 18. Juli 1919 in der bisherigen Höhe vom 1. Mai 1920 ab neu festgesetzt.
schaft m. b. H. in Hannover, Schillerstraße 23, am 4. August 1920 zugestellt worden. ö.
Bekanntmachung
über die Einreihung von Orten in andere Klassen des Wohnungsgeldzuschußtarifs.
Vom 3. August 1920.
Der Reichsrat hat auf Grund der Ermächtigung im 830 Abs. 4 des Besoldungsgesetzes vom 15. Juli 1909 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 573) beschlossen:
1. Die seit dem 1. Juli 1919 mit der Stadt Pößneck ver—⸗ einigte Landgemeinde Köstitz wird mit Wirkung vom gleichen Zeitpunkt ab in die Ortsklasse D des Wohnungs⸗ geldzuschußtarifs der Stadt Pößneck eingereiht.
2. Die bisherige Landgemeinde Köstitz (Ortsklasse E) ist in dem Ortsklassenverzeichnisse zu streichen.
Berlin, den 3. August 1920.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Maeder.
Zu der 6. Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920 wird binnen kurzem ein 2. Nachtrag im Verlage der Weid⸗ mannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, erscheinen. Er ist zum Preise von 0, 80 M6 für das Stück durch den Buchhandel zu beziehen.
. e, ,n hat in ihrer Sitzung vom II. Juni 1920 entschieden:
Der Gewerkschaft Herfa, Kalisalzbergwerk in Heringen a. Werra, wird für ihr Kaliwerk vom J. November 1919 ab eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von
Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 vorzunehmenden Aende⸗ rungen, gewährt. Sie entspricht 100 vH der- durchschnitt— lichen Beteiligungsziffer aller Werke. Ausgefertigt Berlin, den 20. Juli 1920. Siegel.) Die Kaliprüfungsstelle. Heckel.
Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Herfa in
S. A.: Köhler.
Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzung am
Die Beteiligungsziffer des Kaliwerks Hinden— wird gemäß 8. S3 Absatz 3 der Vorschriften zur des Gesetzes über die Regelung der Kali—
Ausgefertigt Berlin, den 25. Juli 1920. Siegel.) Die Kaliprüfungsstelle. Heckel.
Vorstehende Entscheidung ist der Germania Bergbaugesell—
J. A.: Maenicke.
sind zu ständigen Mitarbeitern bei der Hauptverwaltung der ,,, mit der Amtsbezeichnung worden.
5 6 hf, 2, im 1d di ; . zu streichen. 1 3, K 21 tritt an die Stelle des Reichs⸗ wirtschaftsministers der Reichsminister für Ernährung und den Vereinigten Maschinenbauschulen in Magdeburg ernannt worden.
inspektion in Grund und Cornelius bei der Berginspektion in Clausthal sind zu Bergmeistern ernannt worden.
Ministerium für Land wirtschaft, Do mänen
. ,, witz von Groß Zauche und Cam-
zl, . minetz auf,. Groß Stein zum Landschaftsdirektor der Obher—
zu setzen fer Grund der Eintragung in die Kundenliste oder auf die schlesischen Fürstentumslandschaft für den eitraum von Johannis 1526 bis dahin 1926 wird bestätigt.
D
in e rf. 116, ir e, 1cder er 3 5 I ö ; durch Verfügung vom 14. Okto
forderung von Tieren zur Erfüllung des Friedent— in sblalt Ct e)
ständen des täglichen Bedarfß guf Grund des 5 2 Abs. 2 der
Bundesratsverordnung vom 23 September 1915 (RGBl. S. 6653)
durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.
Personen vom Handel vom 25. September 1515 (RGB habe ich dem Geschäftsführer Fritz Fugmann, Chausseestr. 4, und dem Lokalinhäßer Erich Guth, Nenksthn Anzengruberstr. H, ĩ Handel darfs wegen Unzuverlässigkeit in untersagt.
bersonen vom Hanzel vom 25. September 1915 (RGB. S. 663) abe ich dem Schankwirt Fofef Furscheidt, Berlin,
Der Reichsminister lr Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes.
Taubenstraße Ho, Handel mit Gegenständen
Preusen. Finanzministerium. Die Amtsrichter, Bruno Müller und Adalbert Hasse
inanzrat bestellt
Ministerium für Händel und Gewerbe. Der Diplomingenieur Eyermann ist zum Studienrat an
Die Bergassessoren Dr-Ing. von Scott bei der Berg⸗
und Forsten.
Die Wahl des Landesältesten,
Fideikommißbesitzers
Bekanntmachung. Dem Schankwirt Josef Schreiner, Berlin, die Wiederaufnahme des zer 1919 (R. A. Nr. 243 für 1919, untersagten Handels mit Gegen—
Berlin, den 4. August 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung M. J. V.: Dr. Weiß.
—
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhastung n u verlã ssiger Bl. S. 668) Berlin, durch Verfügung vom
heutigen Tage den Genn tihhbesß Len in ö
täglichen Be⸗ bezug auf diesen Handelsbetrieb
Berlin O. 27, den 30. Juli 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung WM. J. V.: Dr. W eiß.
—
mit
: Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
durch heutigen Tage den
Verwaltung und sür Rechtspflege sowie schüsse für innere Verwaltung, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege hielten heute Sitzungen.
ferner erklärt, innerhalb der im Artikel 3595, vertrags vorgesehenen Frist von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Friedensvertrags alle nicht unter gen ginnen fallenden Einzelverträge mitzuteilen, deren Aufrecht⸗ erhaltung sie im Allgemeininteresse verlangen.
sagt. Berlin O. 27, den 4. August 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
Bekanntmachung.
habe ich
sagt. Berlin O. 27, den 4. August 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W.
Dr. Weiß
Bekanntmachung. 23. September 19165,
des täglichen Bedarfs (insbesondere mit Ob und Fischen) sowie jede mittelbare und
Reichs untersagt. Bottrop, den 6. August 1920.
Bekanntmachung. Der Händlerin Sophie Bostelmann Einzingen ist au Grund 23. September 1915 (RGGBl,. S. 603), Hetr. zuverlässiger Personen vom Handeln, jeglicher Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. Fallingbostel, den 3. August 1920. Der Landrat. J. V.: Kampmann, Kreisobersekretär.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 51 der Verordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Neichsgesetz⸗ blatt Seite 603) Treichel, hier, Zabelsdorfer Straße 8a, von Montag, den 16. August d. J. ab der Handel mit Fleihsch, Fleisch⸗ waren aller Art und Vieh untersagt worden.
Stettin, den 6. August 1920.
Der Polizeipräsident. J. V.: Krause.
—
(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat der nunmehr aufgelösten Brigade Döberitz, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, in folgendem, an den Generalleutnant Reinhardt gerichteten Schreiben seinen Dank ausgesprochen: . Berlin, den 4. August 1920. Hochverehrter Herr General!
Der Brigade Döberitz, die infolge der Verringerung der Heeres⸗ stärke in ihrer gegenwärtigen Zusainmensetzung nunnkhr zu bestehen aufhört, danke ich für die treuen Dienste, die sie dem Vaterland ge⸗ leistet hat. In unruhigen Tagen aus Angehörigen aller Stämme des deutschen Volkes zusammengefaßt, hat sich die Brigade Döberitz
unter Ihrem Kommando, und unter der Leitung anderer be— währter . in kürzester Zeit zu einem einheitlichen, stets verwendungsbereiten und Truppenkörper heran⸗
ꝛ , ebildet, der während, der vier Mongte seines Bestehens von treuer Pflichterfüllung und Hingabe an das Vaterland beseelt, eine unbedingt zuberlässige und treue Stütze in der Hand der Reichsregierung war. Die Truppe, die Sie, hochberehrter Herr General, in musterhafter Weise ausgebildet und geführt haben, stand nicht nur militärtsch auf einer hohen Stufe, sondern war auch, wie ich mich mit Freuden selbst überzeugen konnte, von einer vorzüglichen, alle deutschen Stämme gleichmeßig umschließenden Kameradschaft erfüllt. Indem ich Ihnen, Derr General, hierfür herzlichst danke, bitte ich Sie gleichzeitig, allen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften meinen e . Dank sür die treue Arbest auszusprechen, die Sie zum Wohle des Vater— . geleistet haben. Es war mir eine besondere Freude, gestern it den Mannschaften, Unteroffizieren und Offizieren der Brigade per önlich beisammen sein zu können und bei dieser Gelegenheit den bor refflichen Geist kennengelernt zu haben, der alle . der Brigade Döberitz beseelt. Ich wünsche allen Brigadeangehsrigen, daß sie diese Zeit gemein— samer Arbeit, mit Kameraden aut allen Ländern des Reichs in an— genehmer Erinnerung behalten und dieses Bewußtsein der Züsammen⸗ gehörigkeit und des Zusammenhalts mit hinautznehmen in ihre bis— herigen Garnisonen und ihren künftigen Wirkungskreis. ᷣ Mir freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihr
bin ich
persönliches Wohlergehen
Ebert, Reichspräsident.
—
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für innere ie vereinigten Autz⸗
Die französische Regierung, und die belgische Re—
gierung haben der deutschen Regierung gegenüber erklärt, daß sie gemäß dem Artikel 2991 des Friedensvertrags im Allgemeininteresse auf der Aus führung folgender Ver— ,,, bestehen:
zesellschafts verträge (contrats de sociétés), 2. Verträge, die sich auf den Familienstand beziehen (contrats
relatifs au statut familiah,
2
3. unentgeltliche oder entgeltliche Verträge, die einem Mildtätig⸗
keits⸗ oder Unterhaltungszwecke dienen (eontrats a titre gratuit ou onsreux ayunt une portée charitable ou alimentaire),
4. Verträge, die irgendeine Freigebigkeit begründen (contrats
ayant constitus des libsralités de quelque nature que ce soit).
Sowohl die französische wie die belgische Regierung haben des Friedens⸗
die obigen Vertrags—⸗
Kö dom es täglichen Bedarfs
——
wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un ter⸗
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger pan, vom Handel vom 25. September 1915 (RGGBl. S. 6603) h dem Buchhalter Fofef Link, Berlin, Hufe— landstraße 17 wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenmständen des te glichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter—
Auf Grund der 5 1 und 2 der Bundesratsberordnung vom etreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen
vom Handel, und der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 37. Sep— tember 1915 wird dem Händler Heinrich Hillebrand von hier, Gladbeckerstr. 18, der Handel mit Gegenständen ) Gemüse
unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel für das Gebiet des Deutschen
amm, ,. , , m.
Die Polizeiverwaltung. Der J. Bürgermeister: J. A.: Dr. Mihm.
aus Ober der Bundesratsverordnung vom Fernhaltung un⸗ Handel mit
ist dem Fleischermeister Theodor
Das Reich hat bei der Republik Georgien eine amt— liche Vertretung mit dem Sitze in Tiflis errichtet. Zu ihrem einstweiligen Leiter ist Dr. Ernst v. Druffel ernannt worden, der sich bereits in Tiflis befindet. Die deutsche Regierung hat ferner der georgischen Regierung vorgeschlagen, die Gesamtheit der deutsch- georgischen Beziehungen entsprechend der gegen— wärtigen Sachlage durch einen alsbald abzuschließenden Vertrag zu regeln.
Der Reichs verkehrsminister Generalleulnant z. D. Groener hat alle Reichseisenbahnbehörden nochmals angewiesen, streng nach der Vexorbnung der Reichsregierung vom 30. Juli zu verfahren, in der alle Güter aufgezählt sind, deren Aus⸗ und Durchfuhr nach kriegführenden Ländern auf Grund der Neutralität Deutschlands verboten ist. Er ordnet an, den Inhalt dieser Verordnung allen Eisenhahnbediensteten hekannt⸗ zugeben und dabei nachträglich zu betonen, daß willkrliche Erweiterungen der Sperrmaßnahmen und alle eigenmächtigen Eingriffe in den Betrieb durch Bedienstete der Verwaltung oder durch betriebsfrembe Personen unzulässig sind, und daß durch sie gerade die Kriegsgefahr herbeigeführt wird, deren Be— seitigung die Reichsregierung sich zum Ziel gesetzt hat.
39
—— —
Im Anschluß an die Veröffentlichung über den Heim— transport der italienischen Truppen aus den Abstim⸗ mungsgebieten M.ãrienwerber und Allenstein wird nin— bekannlgegeben, daß der Transport am 19. oder drei Zügen mit 8stündiger Zugfolge von
verletzen.
Der Verband der Deutschen Gewerkvereine H. D.
der Gewerkschaftsbund der Angestellten und der All⸗ gemeine Eifenbahnerverb and haben dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge folgenden Aufruf an die deutsche Arheiter⸗, Angestellten⸗ und Beamtenschaft erlassen: Die deutsche Negierung hat im Kriege zwischen Rußland und Polen eine Unbedingte Neutralität. verkündigt. Sie hat erklärt, daß diese Neutralität unter allen Umständen zu wahren ist auch gegen Uehbergriffe der (Entente. Alle, Parteien hahen diesem Standpunkt zugestimmt, Ob Tiansporte geeignet sind, die Neutralität zu verletzen, muß von der Regierung festgestellt werden. Sie ist ver— pflichtet, sich im Falle, daß derartige Transporte von der Entente durch⸗ eführt werden sollen, unverzüglich mit den Organisationsleitungen der G eren, und Gewerkschaften in Verbindung zu setzen und über Maß— nahmen zur Verhinderung der Nentralitätsberletzung Uebereinstimmung herbeizuführen. Es ist deshalb nicht angängig, daß von irgendeiner Seite selbständig und für sich allein über die Zulässigkeit, oder Nicht⸗ zulässigkeit fraglicher Transporte entschieden wird, weil bei Mißgriffen Deutschland und das deutsche Volk die Zeche bezahlen müßten. Es geht daher besonders an die Arbeiter, Angestellten und Beamten des Verkehrsgewerbes die dringende Aufforderung: .
1. Haltet die Augen offen und meldet unverzüglich alle ver⸗ dächligen Transporte nach Verständigung mit eurer Drganisatiens⸗ leitung der zuständigen Regierungsstelle bezw. dem Reichsverkehrs— ministerium und dem Auswärtigen Amt.
2. Haltet euch fern von allen selbständigen Eingriffen gegen laufende Transporte, vermeidet besonders Zusammenstöße mit An⸗ gehörigen der früher feindlichen Stagten.
Mehr als je muß Deutschland in dieser Stunde eine einheitliche Front bilden, damit wir nicht in kriegerische Verwicklungen hinein— geraten, die diesmal auf deutfchem Boden ausgefochten werden würden.
Ueber die Vorgänge im Saargebiet meldet die „Frankfurter Zeitung“, daß am Sonnabend ohne jede Ursache der verschärfte Belagerungszustand über das ganze Saargebiet verhängt wurbe. Die Regierungskommission ordnete gegen eine ganze Reihe politisch mißliebiger Personen Haussuchungen und Verhaftungen, hauntsächlich gegen Angehörige der Presse, an. Die Bevölkerung ist über das Verhalten der Regierung und des französischen Militärs empört. Ruhe. Der Vertreter des Saarlandes in der Regierungs— kommission von Boch legte zum Protest gegen die Behandlung der ganzen Streikangelegenheit sein Amt nieder.
Gestern traten im Reichswehrministerium zum ersten Male die neugewählten Mitglieder der Heereskam mer zusammen. Der Reichswehrminister Dr. Geßler begrüßte die Kammer mit warrien Worten, wobei er auf die Schwierigkeiten hin— wies, unter denen die Wehrmacht zu arheiten haben wird, die aber durch treues Zusammenstehen aller Angehörigen der Wehrmacht untereinanber und mit der Bevölkerung überwunden werden müssen. Ende August und Anfang September wird sich die Heereskammer mit dem Entwurf zum Reichswehrgesetz zu beschäftigen haben.
Die Frist zur Abgabe der ersten Steuererklärung für die Luxuüssteüer und die erhöhte Umsatzstener ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ allgemein bis zum 1. Septemher 15920 verlängert worden.
Das zweite Heft bes einundzwanzigsten Bandes der in Reichswirtschafts ministerium herausgegebenen „Entschei⸗ dungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen & Co. in Hamburg erschienen und zum Preise von 20 zu beziehen.
*
Großzbritannien und Irland.
Den gestrigen Beratungen des Ministerpräsidenten Lloyd George und Millerand, die der Prüfung und Aufstellung von Maßnahmen gewidmet waren, die von den Alliierten gegen die Sowjets ergriffen werden kömten, wohnten die Marschälle Foch und inn ni. zeg Rach einer Havasmeldung befinden sich unter diesen Maßnahmen die Blockade Rußlands und die Vereinbarung einer Defensip— ront mit den Randstaaten Rußlands: Litauen, Estland,
innland usn. Die Frage sei nur, ob man, wie ein von
englischer Seite ausgehender Wunsch äußert, die Aktion gegen die Sowjets abhängig machen wolle von der Weigerung Polens, die Bedingungen der Bolschewisten anzunehmen. Ferner wurde die Frage erörtert, ob Kamenew und Krassin angesichts der Haltung der Regierung von Moskau sich noch weiter in London aufhalten dürften. In britischen Kreisen glaubt man,
die russischen Handelsdelegierten seien mit ganz bestimmten Be⸗
Nngungen nach London gekommen, und eine wirtschaftliche
würden.
Sie bewahrt trotzdem
sowie der Admiral Beagthy bei.
Mission könne nicht, verantworilich gemacht werden für die politischen Entscheidungen ihrer Regierung. Ihre Ausweisung könne daher nur motiviert werden, wenn fie die persönlich übernommenen. Verpflichtungen
nicht halten würden. Von französischer Seite wird bemerkt, daß, wenn sich die Alliierten zur Blockade Rußlands entschließen, die Handelsdelegierten nichts mehr in London zu tun hätten, und daß eine Zwangsmaßnahme dieser Art gegenüber einer Regierung nicht verstanden werden würde, deren Vertreter man zu gleicher Zeit in England dulde.
— Im AUnterhause wurden über den xussisch⸗ polnischen Konflikt zahlreiche Fragen an die Regierung gerichtet.
Bonar Law gab dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge bekannt, daß der Premierminister heute eine Erklärung abgeben werde. Es bestehe nicht die mindeste Gefahr, daß das Haus sich einem Kriege gegenüberfehe, ohne daß zubor genügend Gelegenheit zur Erzrterung der Lage gegeben worden fei. Chynes fragte, ob dies so aufzufassen sei, daß keine Vorbereitungen für kriegerische Maßnahmen getroffen
Bonar Law entgegnete, das hänge davon ab, waz man unter solchen Maßnahmen perftehe⸗ In der Erwiderung auf eine andere Anfrage bemerkte Bonar Law, der Premierminister habe in der letzten Woche ausdrücklich dargelegt, daß die Regierung ihre gegen⸗ wärtigen Schritte aus Besorgnis davor unternehme, daß die Bol⸗ schewisten die Unabhängigkeit Polens vernichten könnten, und um ihr mäglichftes zu tun, damit Polen vernünftige Friedensbedingungen erhalte.
— Blättermeldungen zufolge ind der Sinnfeiner⸗ „Kommandant“ Thomas Hales von der 3. Corkbrigade der irischen republikanischen Armee und sein Qunrtiermeister ge⸗ fangen genommen worden. Dadurch haben die Sinnfeiner in West⸗Cork zwei hervorragende Führer verloren.
Frankreich. Die Ratifizierung des bulgarischen , vertrages hat gestern im Ministerium des Aeußern unter hem Vorsitze von Jules Cambon stattgefunden.
— In der Frage des Dodekanes ist nach einer Meldung der „Agence Havas“ zwischen der italienischen und der grie— chischen Negierung eine Vereinbarung, abgeschlossen worden, die heute gleichzeilig mit dem türkischen Friedensver⸗ trag unterzeichnet werden soll. Es wird berichtet, daß die 12 kleinen Inseln des Dodekanes unter griechische Oberherrschaft kommen werden. Bezüglich Rhados soll eine Volksabstimmung stattfinden, falls Enge den Bewohnern von Cypern anrät, sich mit Griechenland zu vereinigen. Die Ausführungs⸗ bestimmungen für die Volksabstimmung werden im voraus durch die heute zu unterzeichnende Vereinbarung Fsestgesetzt. Griechenland verleiht der italienischen archäologischen Schule in Athen das Recht, Ausgrabungen auf der Insel Kos zu machen.
Rußland.
Ein Radiotelegramm der Sowjetregierung an die englische Regierung besagt, dem „Neuterschen Büro“ zufolge:
Die polnische Regierung teilt mit, daß sie bereit sei, Delegierte nach Minsk zu entsenden, um einen Waffen stillstand und einen Vorfrieden abzuschließen. Die bolschewistische Regierung ist deshalb der Ansicht, daß das von den Alliierten verfolgte Ziel, nämlich die Einstellung der Feindseligteiten und die Herstellung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Rußland und Polen auf der Grundlage voller Unabhängigkeit Polens, am schnellsten und einfachsten durch direkte Verhandlnngen erreicht werden würde.
Am Schluß des Telegramms gibt die bosschewistische Regierung der Ueberzeugung Ausbruck, die Alliierten würden anerkenneh, daß die von ihnen angestrebten Ziele auf der bevorstehenden Konferenz in Minsk vollständig erreicht werden würden.
— Ein NRadiotelegramm des Kommissa Tschitscherin an Kamenew beauftragt diesen, die mittlung Englands in einem Streit, der zwischen den Marinebehßrden von Odessa und dem Kommandanten der französischen Flotte ausgebrochen ist, herbeizuführen. Tschitscherin behauptet, daß die aus Frankreich gekommenen Transportdampfer „Allegretle“ und „Batavia“ fü
rs des Aeußern dies Ver⸗
für den General Wrangel bestimmte Kriegskonterbande enthalten. Aus diesem Grunde widersetze er sich ihrem Auslaufen aus dem Hafen und wünsche, daß die englische Regierung ihren Einfluß geltend
mache, damit der Streit gütlich geregelt werde.
— Ein Moskauer Radiotelegramm übermittelt folgen— den Kriegsbericht:
Wir haben Tschernin eingenommen. Heftige Kämpfe inden auf der Linie Zabadni-⸗Bug statt. Bei Brody haben wir die Polen bei den Kämpfen vom 4 bis 6. August zurückdeworfen. Wir machten . und erbeuteten Maschinengewehre. Die russischen Truppen haben den Strypa-⸗-Fluß 165 Werst südlich von Tar⸗ nopol erreicht. Auf der Krim wurden die Armeen des Generals Wrangel, die bei Alexandrow zum Angriff übergegangen waren, nach heftigen zehntägigen Kämpfen zurückgeworfen.
Polen.
Die polnische Regierung hat nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Warschauer Meldung nach der Beratung mit den aus Baranowitschi zurückgelehrten Waffen—⸗ stillstands delegierten beschlessen, die. Antwort auf die letzte polnische Note, in der bestimmte Bedingungen gestellt wurden, abzinbarten, bevor die Friedensdelegierten nach Minsk entsendet werden.
— Nach einem Telegramm der „Berlingste Tidende“ aus Warschau meldet bie polnische Presse aus ministerieller Duelle, hbaß in Warschau eine Abordnung des ungarischen Parlaments eingetroffen sei, die Grüße des, ungarischen Volkes überbringe mit der Versicherung, daß die ungaxische Nation bereit sei, Polen zu Hilfe zu kommen. Ungarn könne Zehntausende von Männern Polen zu Hilfe senden, außerdem Munition, Getreide, Lazarette.
— Nach einem Telegramm aus Warschau vom 9. August meldet der polnische Heeresbericht:
Der Feind setzt mit Hartnäckigkeit die An 1. auf die Stadt Ostrolenka fort. Unsere freiwilligen Kavallerie und Infanterie⸗ abteilungen haben nicht allein alle Angriffe zurückgewiesen, sondern auch durch eine Reihe Gegenangriff. mehrere hundert Gefgngene gemacht und zahlreiche Maschinengewehre erbeutet. Zwischen Ostro⸗ lenka und dem Bug halten unsere Ahteilungen die Fühlung mit dem Feinde aufrecht, der sich zu neuen Operationen umgrupplert. In der Gegend von Malkin wurden starke feindliche Ab⸗ tellungen, die sich unseren Vorposten näherten, durch unser Feuer vertrieben. Oestlich von Sokolow dauert der Kampf auf dem westlichen Bugufer fort, während der Feind weiter südlich auf dem Ostufer mit schweren Verlusten zurückgeworfen wurde. Bei Brest Litowsk wurde der Feind durch einen glänzenden ng, unserer Truppen hart an den Fluß gedrängt; wir machten hier
**
wir feindliche Angriffe gegen unsern oᷣstlichen Brũckenkopf Slavatycze zuruck. Weiter südlich dapon herrscht längs des Bug Ruhe. Bei dem Kampf in der Gegend von Brody, haben unfere Truppen den Feind in der Richtung auf Ra dziwil low zurückgeworfen und mehrere hundert Gefangene sowie größe Krieg 6⸗ beute gemacht, darunter die Fahne der zweiten bo schewistischen Kavalleriebrigade. Auf der Serethlinje setzten die Bolschewisten den Kampf ohne Erfolg fort. Wir haben weitere 42 Maschinen⸗ gewehre erobert. Die ukrainischen Abteilungen kämpften mit Erfolg gegen die Russen.
Lettland. . Auf der lettisch⸗russischen Friedenskonferenz in Niga ift dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge über alle Fragen eine Einigung erzielt worden. Die Unterzeichnung des Friedensvertrages zwischen Lettland und Sowjetrußland wird für heute oder morgen erwartet.
Zitauen.
Tschecho⸗Slomakei.
Anläßlich des russisch-polnischen Krieges hat der gestrige Ministerrat eine Kundgebung erlassen, in der nach⸗ brücklich von neuem betont wird, daß auch weiterhin die bis— herige Politik des Friedens, der Neutralität und der Nicht— einmischung fortgesetzt werden solle.
Amerika.
Wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ aus Mexiko⸗Stadt meldet, ist eine Truppenmacht von 3000 Indianern nach Niederkalifornien gesandt worden, um die Aufstands⸗ bewegung zu unterdrücken.
Asien. Wie der „Havas⸗Agentur“ mitgeteilt wird, dementiert die persische Gesandtschaft ist Paris die Konstantinopeler Meldung, daß der Schah von Persien abgedankt habe.
Statistik und Bokksmirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten. Seit gestern vormittag ist der Fernsprechverkehr mit Wien wegen Streiks der Telegraphen- und Tele⸗
phonbeam ten in Wien unterbrochen. ;
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs—⸗ ma regeln. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten- (Nach den Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“, Nr. 31 vom 4. August 1926.) Po den. Dentsches Reich. In der Woche vom 25. bis 31. Juh wurde 1 Erkrankung in Tilsit (Reg.⸗Bez. Gumbinnen) gemeldet. Oesterreich. In der Woche bom 11. bis 17. Juli 3 Neu—⸗ erkrankungen, und zwar in Steiermark z und in Kärnten!. Fleclkfieher. Deutsches Reich. In der Woche vom 26. wurden 2 Erkrankungen festgestellt, und zwar in Ber. Wü stenjerichow (Kreis Jerichow J, Reg. Bez. Magdeb Genickstarre.
bis 31. Juli . und
n ig) je 1
J
Preußen. In der Woche vom 18. bis 24. Juli wurden 6 Er⸗ krankungen (und 4 Todesfälle) gemeldet in folgenden Regie⸗ rung sbezirken lund Kreisensi; Reg Bez. Arnsberg 1 Bochum Stadt, Düsseldorf 2 (1), ECleve 1 (1). Mülheim 4. d. R. 1], Königsberg 1 (l) 1Praußisch Eylau, Potsdam 1L04è1Ostprignitzl, Trier 1 (1) [Saarbrücken Stadt!.
Spinale Kinderlähmung. In der Woche vom 18. bis 24. Jult ist im
Preußen. he vom (18, 1. Jul Berlin Stadt) 1 Erkrankung vor⸗
Landespolizelbezirke Berlin gekommen.
Schweiz. Vom 11. bis 17. Juli 3 Erkrankungen, und zwar in Zürich J1 uad im Kanton Aargau 2 (Bull. d. Eidgen. Gesundheitsamts S. 316).
Ruhr. Preußen. In der Woche vom 18. bis 24. Juli wurden
9. erxungsbezüürken und Kreisen!:; Landespolizeibezirk Berlin 37 (2) Berlin Stadt 195 (2, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Wilmers⸗
Bochum Land 6,
Königsberg 18 (1) Königsberg i. Pr. Stadt 3, . . ogas
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(Meppen 3, Potsdam 18 (0) Wefthayelland i], Sch leswi . 1Altona), Dentsch Krone! Stade 2. k
große Beute,. u. a. eroberten wir eine ganze Batterie Geschütze und eine Menge Train. Südlich von Brest Litowsk wiesen
Wiesbaden Stadt 2, Wiesbaden Land 19 . 6. n gn , 1 n ohannisburg
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