1920 / 177 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Unter dem 3. August 1920 ist auf Blatt 1034 lfd. Nr. 2 und Blatt 1389 des Tarifregisters eingetragen worden:

Die gemäß Bekanntmachung in Nr. 105 des Deutschen Neichsanzeigers vom 18. Mai 1920 bekannt gegebene allgemeine Verbindlicherklärung der zwischen der Interessengemeinschaft der Lüdenscheider Angestelltenverbände und dem Arbeitgeber— verein für Lüdenscheid und Umgegend am 30. Mai 1919 ab— geschlossenen Vereinbarungen nebst Nachträgen vom 6. November 1919 und 7./14. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An— gestellten in gewerblichen Betrieben und Geschäften wird mit Wirkung vom 15. Mai 1920 auf die reinen handels⸗ und verkehrsgewerblichen Geschäfte und Betriebe (Geld⸗ und Kredit⸗ handel, Handelsvermiltlung, Spedition, Kaufhäuser und sonstige offene Verkaufsstellen) und auf die Landgemeinde Lüdenscheid im Rahmedetal bis Altroggenrahmede und auf Mühlenrahmebe (Firma A. Spelsberg Söhne), jedoch mit Ausnahme des Volmetales, ausgebehnt.

Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Haus mann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 3. August 1920. Der Registerführer. Panse.

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G eln nn machung.

Unter dem 3. August 1920 ist auf Blatt 1387 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband Mettmann-Wülfrath E. V. in Elberfeld, dem Deutschen Metallarheiterverband, Verwaltungsstelle Metlmann, dem Christlichen Metallarbeiter— verband, Verwaltungsstelle Düsseldorf, dem Zentralverband der Nahrungs⸗ und Genußmittelinzustriearbeiter, Verwaltungsstelle Düsseldorf, dem Zentralverhand der Schuhmacher Deutschlands, dem Zentralverhand Deutscher Lederarbeiter und dem Christ⸗ lichen Lederarbeiterverband am 31. März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeits⸗ bedingungen der gewerblichen Arbeiter der Industrie und Ge— werbe (mit Ausnahme des Handwerks) gemäß 8 2 der Ver— ordnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1156) für das Gebiet der Vürgermeistereien Mettmann und Wülfrath für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Industrie- oder Gewerbe— zweig ein hesonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver— bindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Taxrif— vertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NV. . 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 3. August 1920.

Der Registerführer. Pan se.

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Unter dem 5. August 1920 ist auf Blatt 611 Ifo. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Kamm-⸗ und Haarschmuckindustrie in Groß Berlin e. V. und dem Deutschen k Verwaltung Berlin, am 7. Juni 19290 ab— geschlo ene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in der Kamm⸗ und Haarschmuckindustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin sür allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Mai 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 15. Ok⸗ tober 1919 nebst Nachtrags vom 6. April 1920 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin NW. h, . 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen n , mae, hen werden.

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den . sparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der 6e n verlangen.

Berlin, den 5. August 1920. Der Registerführer. Pan se.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. August 1920 ist auf Blatt 1398 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Pelzwarenbranche zu Berlin E. V. in Charlottenburg, dem Verein selbständiger Kürschner en,, für Berlin und Umgegend und dem . ürschnerverband, Filiale Berlin, abgeschlossene, vom 2. Mai 1920 ab gültige Tarifvertrag (Manteltarif) nebst Nachtrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen

für die Kürschner in der Pelzwarenbrauche (Kürschnergewerbe) gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗

Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin, Berlin⸗ Schöneberg, Berlin-Neukölln, Charlottenburg Ste li, Friedenau und Wilmergdorf für allgemein verbindlich er ärt. Die all⸗ emeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 2. Mai 1920. Mit 4 gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 15. Mai 1919 außer Kraft. Der Reichsarbeitsminister. J. Ar: Haus mann.

Das Tarifregister und die eg trafen können im Reichsarbeits.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. August 1920.

Der Registerführer.

Pan se.

1 .

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1357 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Freien Vereinigung der Friseure in Elberfeld, der Friseurinnung Elberfeld, der Frisein zwangs⸗ innung Barmen und dem Arbeitnehmerverband für Friseur⸗ und Haargewerbe, Zweigstelle am 29. März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Friseurgewerbe gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Elberfeld und Barmen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine

Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.. Dr ih ler,

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Juli 1920.

Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1358 des Tarif— registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Damenfriseur⸗ und Perückenmacher— Gehilfen⸗Verein Celle, Mitglied des Verbandes deutscher Damen— friseur- und Perückenmacher⸗Gehilfen und Gehilfinnen, Sitz Berlin, in Celle und der Barbier, Friseur⸗ und Perückenmacher⸗ innung Celle am 15. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Herren— und Damenfriseurgewerbe einschließlich des Haararbeitsfaches

(Lehrlingshaltung) des Vertrags gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Celle für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. .

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsärbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Juli 1920.

Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 413 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Sattler, Tapezierer und Portefeuiller, Filiale Wiesbaden, und der Tapeziererzwangs⸗ innnung zu Wiesbaden am 17. Mai 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer im Tapezierer, Polster⸗ und Dekorations⸗ gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Wiesbaden für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

des Tarifvertrags vom 15. Oktober 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeits minister. 3

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin. NW. 6, Luisenstraße 33/34 Zimmer 161, während der e n, ,. Dienststunben eingesehen werden.

9 der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 28. Juli 1920. Der Registerführer.

Panse.

Bekanntmachung. Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1363 fd. Nr. 4

Das zwischen dem Zentralverein Deutscher Rheder E. V. in Hamburg, dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowle Berufsgenossen Deutschland,s und dem Deutschen Trans⸗ portarbeiterverband, Reichsabteilung Seeleute, am S8. Juni 1920 vereinbarte Zusatzabkommen zu dem allgemein ver— bindlichen Reichstarifvertrag vom A. Oktober 1919 zur Regelung der Arbeitsbedingungen für die Besatzungen der deutschen Seeschlepper und Seeleichter (einschließlich der Bergungs⸗ fahrzeuge) wird gemäß 82 der Verordnung vom 2B. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den gleichen Be⸗ rufskreis für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 8. Juni 1920, Sie erstreckt sich nicht auf Betriebe der taatlichen Wasserbauverwaltung. Die Ausdehnung auf diese bleibt vorbehalten.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, e n 33/34, Zimmer 161, während der re e n hg Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— statlung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Juli 1920.

Der Negisterführer. Panse.

ministerium, Berlin NW. . 6, Luisenstraße 33/84, Zimmer 161, ig der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. .

ür das Elberfeld Barmen,

wird für diesen Berufskreis mit Ausnahme des Abschnitts V,

Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit

2

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

von den ö einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er-

in Fortsetzung von Blatt 29 des Tarifregisters eingetragen worden:

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1360 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: z Der zwischen dem Verband der Gärtner und Gärtnerei— arbeiter, Verwallung Groß Berlin, dem Verein der Blumen⸗ geschäftsinhaber Groß Berlins E. B. und dem Deutschen (nat.) Gärtnerverband, Ortsverwaltung Berlin, am 5. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn— und Arbeitsbedingungen für die Binder und Binderinnen in Blumengeschäften gemäß 3 2 der Verordnung vom 25. De⸗ zember 19g18 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Einheitsgemeinde Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er—⸗ stattung der Kosten verlangen.

/ Berlin, den 28. Juli 1920.

Der Registerführer.

Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 262 fd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitnehmerverband der Putz- und Modeindustrie E. V., Sitz Berlin, und der Arbeitsgemeinschaft des Niederlausitzer Einzelhandels E. V. in Cottbus am 2. Fe— bruar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag nebst Nachtrags⸗ vertrag vom 30. April 1920 wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeitnehmer in den Putz- und Modebetrieben des Einzelhandels gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Cottbus für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. Le re eker. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifpertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 28. Juli 1920. Der Registerführer. Pan se.

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Inter dem 29. Juli 1920 ist auf Blatt 363 fd. Nr. 2 und Blatt 1368 des Tarifregisters eingetragen worden: Die von dem Arbeitgeberverband bes Einzelhandels E. V., Mannheim, der Vereinigung kaufmännischer und technischer Standesgenossen (freie Angestellten Gewerkschaft Sitz Mann⸗ heim, und der Zentralstelle der Angeslelltenverbände in Mann⸗ heim anerkannten Schiedssprüche vom 19. Februar und 26. März 1920 zur Ergänzung des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 5. Juni 1919 und des Tarifabkommens vom 4. Dezember 1919 werden zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die Angestellten im Einzel⸗ handel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Tarifgebiet des , vom 5. Juni 1919 gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar beziehungsweise 1. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. Ae: Dr Sitßz ker. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 29. Juli 1920. Der Registerführer.

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Unter dem 29. Juli 1920 ist auf Blatt 1369 1fd. Nr. 3 in Fortsetzung von Blatt 480 des Tarifregisters eingetragen worden:

Das zwischen dem Verband der Berliner Kohlengroßhändler, dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände am 22. April 1920 ge— troffene Abkommen zu dem allgemein verbindlichen Tarsf— vertrag vom 31. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts- und 1 für die an Angestellten

im Kohlengroßhandel wird für den genannten Berufskreis gemäß 5 2 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. , r,,

Das Taxifregister und die Registerakten können im Neichsarheits- ministerium, Berlin NwW. 6, Luisenstraße 33 / 34 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 29. Juli 1920.

Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 29. Juli 1920 ist auf Blatt 361 fd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Angestellten⸗ Gewerkschaften in Aschersleben, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten verbände, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, der Gewerkschaft kaufmännischer Angestelltenverbände, dem Arbeitgeberverband für Industrie und Großhandel und dem Verein selbständiger Kaufleute in Aschersleben am 10. März /

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Panse.

Panse.

15. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur

Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedin im Groß⸗

männischen Angestellten

bindlich erklärt.

gemeine

nebst Nachtrag außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Jarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße während der regelmäßigen Dienststunden ö

.

ingungen der kauf— hen A und Kleinhandel und in der Industrie mit Ausnahme des Bank- und Baugewerbes, der Kali⸗ und Braunkohlenbetriebe sowie der A—-G. Magdeburg, Werk Aschersleben, gem ordnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗Gese für das Gebiet des Stadtkreises As

irma R. Wolf, 8 2 der Ver⸗ esetzbl. S. 1456) „Aschersleben für allgemein ver⸗ l Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die all⸗ Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 29. Juli 1919

38/34, Zimmer ehen werden.

1

i, vom 4. April. bedingungen der laufmännischen Angestellten in offenen Ver⸗

Der Registerführer. Pan se.

Bekanntmachung.

Der zuwischen Schnei ße mij

ist,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich bon den Vertragspartelen einen Abdruck Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 29. Juli 1920.

können

des Tarifvertrags gegen

Unter dem 2). Juli 1920 ist auf Blatt 75 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

dem Allgemeinen Arbeitgeberverband

chne Lund der Arbeitsgemeinschaft der Verbände kauf⸗ , Angestellten am 13. März 1920 abgeschlossene Nachtrag

u dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗

kaufsstellen wird für den genannten Berufskreis gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetz bl. S. 1456) für den Stadtbezirk Schneidemühl für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbi lichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits⸗ verträge, für die besondere Fachtarifverfräge in Geltung sind. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der e, Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifrertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeilsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 29. Juli 1920.

Der Registerführer. Panse.

Zusammengestellt im Statistischen Reichsamt.

Nachrichten über hen Saatenftand im Deutschen Reiche Anfang August 1920.

Anfang August war der Stand der Saaten

en en

ü Nr. 1 sehr gut, Nr. 2 gut, Nr. 3 mittel (durchschnittlich, Nr. 4 gering, Nr. 5 sehr gering und in Som- Winter⸗ 6. w Zucker⸗ Klee Be⸗ . ö Win Som Diel, Win- Som- Som— Kar. üben egen Lu, wasc. Andere Bemerkungen Landesteile ter⸗ mer⸗ (auch mit ter⸗ mer⸗ mer⸗ Hafer zur Bei a . Gerste toffeln Zůcer— 6 zerne rungs⸗ Welsen är ä Rosen ie, eam wicsen Preußen Neg. Bez. Königsberg.. ... 3,ö 259 3 2,C 2,9 3, 83 Der Witterungsperlauf im Juli war in den Linzelnen Teilen ' nmnhinnen 3 229 3, 36 k 3,0 2 335 335 35 des Reichs sehr verschieden, im allgemeinen aber nicht ungünstig für 4 Allenstein . 91 3,2 994 3,3 3,0 85 3,5 3, 3,6 7 45 3,8 den Pflanzenwuchs und die Erntearheiten. In Südgeutschland, in Marienwerder... 2,9 22 3,0 3,90 2,5 27 2,9 3 26 2,8 29 großen Teilen Mittel deutschlands, in Teilen der westlichen preußischen ö. Potsdam.... 27 28 3,B3 3, w 2,8 d Probinzen und in Ostpreußen war trockenes, warmes bis heißes . Trankfurt J 3,0 2,8 3,B4 3,0 2, 8 2,6 2, 2,9 24 2,3 255 7 Wetter vorherrschend. Erst in den letzten Tagen des Monats gingen 9 Stettin JJ 25 . 3,3 3,6 9. 2,6 8 3. 22 249 2,5 2,6 in diesen Gebieten kräftige, weit verbreitete Gewitterregen nieder. n J, 30 23 3,2 . , 2,9 3, 33... 27 Anderseits fielen in Schlesien, den mittleren preußischen Provinzen ö Stralsund ö 275 259 3, 3,0 . . 3,0 . und im Ostseeküstengeblet während des Monats öfters reichliche, = BVesthreußen⸗Posen 233 29 37 31 . 268 2,6 2486 23 27 27 25 4. T. sogar überreiche Regenmengen, In vielen, wenn auch eng ö red lau DJ 27 2,5 355 32 2 75 2,6 2,7 , begrenzten Bezirken waren die Gewitter von Hagelschlag begleitet, ‚. d 23 2.8 353 3,0 2, 6 2,6 2,5 2,5 2 2.3 2,4 25 der stellenweise großen Schaden Herursacht hat. Ueber das Auftreten n D* beln JJ 2,9 299 3,5 3,0 2,6 25 2,6 2,8 5) 24 2,4 2,6 von tierischen und pflanzlichen , wie Engerlingen, Nauen, ö Magdeburg kJ 6 88 3,0 3,0 a 25 23 . 28 Kohlweißlingen, Rost. Steinbrand, Mehltau, Blattroll- und Kräusel⸗ 9 k 2,5 27 24 8. 2,6 2, 6 2,6 . 27 ö 27 krankheit sowie von Unkräutern aller Art wird häufig berichtet. ö Irfirt.. . . ö 2,8 3,69 ö 2,6 9 3 28 Durch das dauernd warme, an Sonnenschein reiche Wettet, wurde ö Schleswig —— 27 279 . 2, 2,9) 2,6 2,7 27 2,8 2,4 8 25 25 das Reifen des Getreidegs so e ft daß mit der Ernte im y Hanuoper .... 28 727 , 3, 2 27 2,7 26 255 25 25 29 Allgemeinen 14 Tage früher als üblich begonnen werden konnte. e Hildesheim.... 26 27 39 34 3,90 3.690 2.5 2,65 238 283 325 275 Manchenorts wirkte der Landarbeiterstreik erschwerend auf die Ernte⸗ Lüneburg.... 2,95 2.8 3.90 238 ö 2,8 5 k arbeiten ein. Aus Mecklenburg wird berichtet, daß Arbeitsunlust und ö. Stade. 3,0 3,0 2, ð 3,0 3,0 238 2,8 3,0 2,6 2,5 2,5 2,4 verkürzte Arbeitszeit an der wenig befriedigenden Ernte insofern ö Dona hrück J 37, 379 31 30 5 2. 29 25 21 25 265 29 mitschuldig seien, als bei der Bestellung die nötige Sorgfalt fehlte. . 7 2 . 2,8 2,6 2, 2 25 2. 2,4 . 5 5 ,, . 3 ö. 3 . 3. 3. 3 3. 3 27 3 3 3. k . 3,0 2.9 35 3, 2,9 2, ð 2,7 2,6 2, 2.6 2,9 J di herg. J . WJ d oi. 1 . : J . ö 77 35 3.5 33 35 . WRinterung. . SGohblenz . . 259 ö 35 33 2,6 Die Ernte des Wintergetreides war Anfang August in vollem 3 Düsseldorf . 2,6 2, 9 . 2,8 3,0 2, 8 2,7 3,0 2,8 9 28 257 3,0 Gange. In niederschlagsreichen Gebieten wird sie durch starke 6. w r 253 39 29 29 3, 25 37 33 335. 3 34 ] Lagerung erschwwert, während in Gegenden mit leichtem Boden, die * Trier ,,,, 2, 3,1 29 2383 3, 3,3 3,5 29 3,0 3. 32 2,8 3.3 unter Hitze und Trockenheit zu leiden hatten, zum Teil Notreife ein⸗ ö ö , . 3,0 3,9 3,1 2, 8 25 29 37 355 3,7 getreten ist, durch die der Ertrag beeinträchtigt wird. Jn. den ö Sigme ringen... 2,4 254 2,6 25 23 2,5 2,5 2,3 25 y 24 2,1 25 milderen Gegenden Süddeutschlands war die Ernte der Winter⸗ Preußen K 53858 233 25 3 63 7 , s = halmfrüchte bei Abgahe der Berichte bereits heendet. Im allgemeinen ee , i, rn 3 41 ö 5 =/ d / . 59. dem Schnitt des Winter weizens erst begonnen wor en. J 39. 3 633 53 35 35 3 77 21 33 357 Sein; zrnerertrag befriedigt meist, während der des Roggen vie fach Metten burg-⸗-Strelitz J 3 37 3,0 3, 3 6 2 2 23 d 61 zu wünschen übꝛig läßt. Dünner Stand, durch ihn begünstigte ber i 37 . 27 57 . 37 . ; 31 ö 9 . Verunkrautung, schlecht berlaufene Blüte und z. T. auch zu schnelle Lamburg «.. 27 23 . 2 36 33 9 53 35 35 36 94 Reife beeinträchtigten die großenteils schon beendete Ernte des ö JI 2,8 3,0 3,0 . 3, 3, . . . 3, ien g. . erhehlich ih e nn , sich ö. Fi ren, ,, ( R auf 36 (2.5 im Vormonat), bei Winterspelz auf 2.3 ( ei J 3. d 3 33 33 Winterroggen auf A5 y) ö d k , 8 ,, 2,9 ,, . ö Sch a um burg Tippe ..... 1 ( ö 5 . 256 ö . ö 35 , . 38 . . 2,5 29 3. . 3. 3, 2,9 2,7 23 = 21 28 Sommerung. Waldeck 5 2 ö 2, 8 3 . 33 4,0 336 3,8 2,9 2,8 3, 3,1 2,7 3,3 c .. 2 ö. ö. dan. 1. 2. 8 C z * . 26 ö. 8 3 ? 21 25 25 24 23 Die Ernte des Sommergetreides war ausgangs Juli auch be ran, e,, 2,7 236 3, 2,8 33 31 25 2 ; ! ĩ = teits in Angri Ueber ih oraussichtlichen Ausfall Uuhalt J ö W / 3 reits in Angriff, genammen,. Ueber ihren voraus sichtlichen Ausg = gehen die Ansichten ö 6 ö , , n,. , weit auseinander. Vielfach erhofft man von der Sornmerung be⸗ 6 , deen nch f Dresden.. 2, 255 80 2565 2,5 2,6 2,5 8 , friedigende Erträge an Stroh und Körnern, in mnanchen Gebieten, . e * 3.9 28 2,4 256 2,5 27 25 227 2 23 wie z. B. in Bahern und Württemberg, bleiben die rn , Chemnitz.. 2,4 23 6, ö. 2,4 2, ö ö. 2.3 aber nicht unerheblich hinter den Erwartungen zurück. Im Reichs. z Zwickau 2,5 27 2, d 272 2, 6 2,7 2,4 ; 2,1 ; . ö mittel wurde Sommerneizen mit 2,6 (2,6), Semmerroggen mit 2,9 J Bautzen 2,5 24 3, ö 2,4 26 2,3 26 ; (2,6), Sommergerste mit 2,7 (235), Hafer mit 2.3 (2,9) bewertet. Sachsen J 2,4 ; 2,65 30 2656 26 236 25 2. 21 22 n 241 24 2 82 24 2,5 236 2,8 2,9 3,0 2,6 2, 6 24 26 2,7 Hg sein ; ö ; Provinz Oberhessen.. ... 26h ö . 2 ö 3,5 3,6 2,8 35 3,5 33 39 3.7 Hackfrüchte. , Starkenburg 2 . . 216 . 234 3 3. 2. 5 29 3 63 Der Ertrag der Frühkartoffeln läßt häufig zu wüuschen übrig; „Nheinhessen— 2336 26 ̃ 23 y 26. i . die Knollen sind zu klein geblieben ünd neigen zur Fäulnis. Die 2 . 2, 2,5 5, . 2,6 y 26 27 33 . . ö der . f 1 ß ut Bayern ; entwickelt, wenn auch Blattroll⸗, und Kräuselkrankheit in . deg.⸗ Bez. Oberbayern.... 2, 22 21 , , 232 2, 1 1 1 1,5 1.33 Gegenden ziemlich stark auftreten. Auch die Zuckerrüben wa Neg. Bez. k V ! 24 25 3 25 31 1 1 1 1 a. infolge Arbeitermangels vielfach sehr verunkrautet; Als Sberpfaʒ w 20 26 256 24 27 26 . ö. 9 . 23 HReichsnote ergab sich bei Kartoffeln 25 (2, s), bei Zuckerrüben 2.7 (2ö35) Sherkranken .. 29 23 29 23 2,5 22 26 24 * ; 2. 2 . Fi sren: :::: 3 6 , , 65 3 , 3 6 6 llnterfranken... 21 24 24 23 265 23 26 24* 2 2 25 1 1 . Schwaben . 2,0 23 2.1 270 2,4 2.2 2,6 2,2 2,4 1,8 19 23 90 J 2 282 27 4623 3 1 33 237 39 15 18 15 141, 39 Futterkräuter und Wiesen. Sobur , 25 3.0 2,9 333 2,9 ; 32 311 26 33 g ; n oburg ö ; . ĩ 23 5 75 F n In den von längerer Trockenheit betroffenen Gegenden ist der 1 2 263 2 2 26 ; ̃ t . 1 zweite S nt 3 . und ,. . ö ,. schon . Würt onnen wurde, nicht so ergiebig, wie gehofft worden war, wo aber . . 23 256 24 23 256 25 27 2 24 27 23 23 35 , Hiegen gefallen war, sind auch bie Autgfichten auf eine reich. Schwarzwaldkreis. ...... H 2.3 24 28 2.5 256 235 2 18 22 29 22 iche Grummeternte gut., Als Neichsdurchschnitt wurde hei Klee 26 ö . 24 2, 39 24 27 27 30 39 235 38 39 Gch, bel Luzerne 25ß (ab) bei Bewässerungswiesen 23 (2à 3), bei Donaukreis .... 36 23 28 25 26 39 24 27 24 14 25 24 24 25 anderen Wiesen 2,6 (2,5) festgestellt. d . . 2,4 3, 390 . 2,5 2 4 24 23 25 Baden . Landeskomm. Bez. Lonstanz 23 2,6 25 . . 24 6. 3. . 37 1 . oJ ; , Freiburg. . 39 . 66 75 27 53 737 373 34 94 73 273 . ? . . ! 1 1 * e. ! 1 / 4 ö z . . . 31 36 2,2 2335 ** 26 26 22 8 1 29 2, d 26 3,0 fen der nebenstehenden Uebersicht bedeutet ein Strich X daß die ; 33 35 35 ü 77 2 37 7 d , , , betreffende Frucht gar nicht. der nur wenig angebaut ist, ein Punkt C) , , : . . . e . . e,, daß . . 9. , 9 n een . ö 2 2,3 2,9 . Die Saatenstandsnoten sind hei jeder Fruchtart unter Berück- Deutsches Reich August 1820 26 26 ; . ut , w ö . ] sichtigung der Anbaufläche und des Ertrags berechtet worden. ; 319 ? 2 269 28 258 7 2 23 2.5 egen im Juli 1990... 25 25 2,2 29 26 ; . 2 2 ; ; ] l Darren in 4 , ,,, , , , , , , 6 ,,, . J . . * . . . 4. ö . . ; 3 rtl d, h 255 . ö. , a * N . . . irre it i.? 25 350 z86 265 291 28 2338] 277 271 281 29 241 27

; Berlin, den 9. August 1920.

Statistisches Reichsamt. Delbrück.

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