1920 / 178 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

.

verbände fijr Neuwied

straße g /

Freiburg i. B. an Stelle der zum Bezirke des früheren Ober en m m mm Mülhausen i. E. gehörigen Versicherungs⸗ imter,

Trier Stadtkreis an Stelle der zum Bezirke des früheren Ober— versicherungsamts Metz gehörigen Versicherungsämter;

b. Oberversicherungsämter: Königsberg an Stelle des früheren Oberversicherungsamts Danzig, Schneidemühl an Stelle der früheren Oberversicherungsämter Posen und Bromberg, . * Stelle des früheren Oberversicherungßamts Straß⸗ urg i. G., Freiburg i. Br. an Stelle des früheren Oberversicherungsamts Mülhausen i. E. Trier an Stelle dez rüheren Oberbersicherungsamts Metz.

II. Liegt der nach 8 1638 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung maßgebende letzte inländische Wohn oder n . des Ver⸗ sicherten oder der nach Abs. 2 a. 4. O. maßgebende Sitz des Betriebs, in dem er zuletzt beschäftigt war, in einem nach dem Friedensvertrage . Teile des Bezirks eines noch bestehenden deutschen Ver— sicherungsamts oder Oberversicherungsamts, so ist dieses Versicherungs— amt oder Obewersicherungsamt zuständig.

III. Verfügungen des Rei , engen, durch welche guf Grund der Verordnung bereits Versicherungsämter oder Oberversiche= 1 in einzelnen Fällen für zustaͤndig erklärt worden sind, bleiben in Kraft.

Verlin, den 9. August 1920. Das Relchsversicherungsamt. Dr. Bassenge.

Bekanntmachung.

Der Groß Berliner Arbeitgeberverband des Großhandels in Berlin W. 8, Budapester Straße 21, und der Deutsche Transportarbeiterverband, Bezirk Groß Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen am 19. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für de Lagerarbeiter,

Lagerarbeiterinnen und Kutscher im Samenhandel en 52

der Verorbnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs- Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erl en werden und sind unter Nummer VI. R. 18395 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 / 84, zu richten.

Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der öffentliche Arbeitsnachweis Rüstringen— Wilhelmshaven in Rüstringen, Peterstraße 5ß, hat be— ankragt, den zwischen dem Bürgerlichen Frauenbund Wilhelmshaven⸗Rüstringen, dem Hausangestellten⸗ verband des Zentralverbandes Wilhelmshaven⸗ Rüstringen und dem Hausangestelltenverband des Reichs verbandes Wilhelmshaven-Rüstringen am 1. Jull 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag (Häuslicher Dienst⸗ vertrag), Lohntarlf unb Vertrag für Stundengehilfinnen im häuslichen Dienst zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bebingungen der weiblichen Hausangestellten ene § 2 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadtbezirke Wilhelmshaven⸗-Rüstringen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 20. August 1930 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 18380 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 35, zu richten.

Berlin, den N. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten— verbände, Ortskartell Groß Berlin, in Berlin SW. 61, Bellealliancestraße 7 10, hat beantragt, den

zwischen ihr, der Tischlerinnung zu Bexlin, der Freien Vereinigung der Holzindustriellen in Berlin, dem Verein der Fabrikanten für Ladeneinxich⸗ tungen und Kontormöbel, dem Bund der technischen Angestelltten und Beamten, Gau Brandenburg, dem Deutschen Werkmeisterverband und dem Zentral— verband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, am 10. März 1920 a n, Tarifvertrag nebst An⸗ hang und protokollarischen Erklärungen, fan Regelung der Gehalts, und n , , für die kaufmänni⸗ schen und technischen Angestellten und die Werkmeister in der gemäß 8 der Verordnung vom 23. De⸗ ember 1918 , , S. 1456) für das Gebiet des . Groß Berlin für allgemein verbindlich zu er—⸗ ären.

Einwendungen

25. August 193

n ,

gegen den Antrag können bis

erhoben werden und

raße 83/34, ichten.

sfunbee enen fg zo.

Der Reicht arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Gesamtverbanb Deutscher An gestellten⸗ gewerkschaften Koblenz in Koblenz, Gerichtstraße g, hat beantragt, die zwischen ihm, dem kr Industrie und Gewerbe des Kreises Neuwied

B. und der , nn der Angestellten— und ng ung vereinbarte Ab⸗ änderung des allgemein verbindlichen Tarifvertrages . des Zusatzabkom mens vom W. Februar 19 ier inbt. Schledsöspruch des Schlichtungsausschusses Neu⸗ wied) fur die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie bie Werkmelster gemäß § A der Vergrbnumg. vom 25. De⸗ . 1918 (Relcht⸗ ib S. 1456) flir das Gebiet des ̃— 26 Neuwleb gleichfalls für allgeniein verbindlich zu er—

ren.

Ginwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1928 erhoben werben und sind unter Nummer VI. R. 16 ö Te hf, i choarbennm in farm, Berlin, Luisen⸗ ; en.

Berlin, den N. Juli 1920.

Der Reichsarbeltsminsster. J. A.: Dr. gift

zum sind unter ,, . in Fortsetzung von Blatt 167 und 489 des Tarkffregisters

V. R. 1887 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen⸗

irtschafts verband Kol bindlich e

Bekanntmachung.

Unter dem 29. Juli 1920 ist auf Blatt 342 lf. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem . für Riesa und Umgegend in Riesa, der Arbeits gemeinschaft freier en . verbände, Ortskartell Riesa, dem Gewerkschaftsbund der kauf⸗ männischen Angestelltenverbände und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten am 15. Mai 1929 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs⸗ bedingungen für Angestellte, sowett sie nicht durch Spezial⸗ , , . geregelt sind, gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1518 (Neichs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiel bes Amtsgerichtsbezirks Niesa für allgemein ver⸗ hinblich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkeit heginnt mit dem J. April 1929. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 11. Oktober 1919 nebst Vereinbarung vom 3. Februar 1920 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reicht arbeltsministerium, Berlin NW 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können don den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 29. Juli 1920.

Der Negisterführer. Pan se.

Bekanntmachung.

Unter dem 279. Juli 1920 ist auf Blatt 380 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden;

Der zwischen dem Gewerkschaftshund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände, Ortsgruppe Forst (Lausitz),, und dem Verein zur Wahrung geschäftlicher Interessen E. V. in Forst (Lausitz am J7. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs bedingungen der kauf⸗ müännischen Angestellten in den offenen Verkaufsgeschäften des Einzelhandels gemäß s 2 der Verordnung von 23. Dezember I91I8 Reichs⸗Gesetzb. S. 1456) für das, Gebiet des Stadt⸗ bezirks Forst (Lausitz) für allgemein verbindlich erklärt. Die

allgemeine Verbindlichkeit . mit dem 1. Januar 1920, Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit

des Tarifvertrags vom 21. Juni 191 außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf Arheitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Daß Tarffreglster und die Registerakten können im Reichsarbeits—⸗

ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 3/34 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden, Urbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der ' verlangen.

Berlin, den 289. Juli 1920. Der Registerführer. Pan se.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. Juli 1920 ist auf Blatt 341 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband in Uetersen, dem Beamtenverein für Uetersen un nge en; in Uetersen und dem ,,,, der Angestellten, Ortsverband Hamburg,

am 28. April 1920 abgeschlosseng Tarifvertrag, wird zur Regelung der e l und Anftellungsbedingungen der Privat⸗ angestellten gemäß g der Verordnung vom 23, Dezemher 1918 ,,. S. 1456) für den Stadtkreis Uetersen . allgemein verbindlich erklürt. Die allgemeine Verbindlichkeit eginnt mit dem 1. März 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 19. Juni 1919 außer Kraft. Die allgemeine. Verbindlichkeit erstreckt fich nicht auf Arheitsverträge, für die besondere dach tarifverträge in Geltung sind. Der Reichsarbeittzmmister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Daß Tarlfreglster und die Registerakten konnen im Reichsarbeits⸗ ministerlum, Berlin NW. 6, , ,. 33 / ß, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Urbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichgarbeitsmint lerlums berbindlich ist, können von den Vertragöpartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 29. Juli 1920.

Der Reglsterführer. Panse.

ekanntmachung. Unter dem 51. Juli 1920 ist auf Blatt 1015 ö Nr. 4

eingetragen worden:

Der swischen dem Arbeitgeberverband im Einzelhandel Kölns E. V. in Köln, dem Zentralverband der Angestellten, dem Gesamtperhand deutscher Angestelltengewerkschaften und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten am 28. Mai 1920 26 lossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Ginzelhandel mit Ausnahme der Lebens⸗ und gere e g

branche gemaͤß 6* der Verordnung vom X. Dezember 1918 i n esetzzl. S. 1456) für das Gebiet ger 'em ine öln mit den eingemeindeten Vororten für allgemein ver⸗ erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem J. April 1920. Mlt dem gleichen Jeitpunkt tritt bie allgemeine Verbindlichkeit des Tartfvertraßt vom 31. Mal 1919 und der allgemein verbindlichen Zusatzverträge vom 30. Oktober 1919 und 16.

Februgr 1920 außer Kraft. Die

allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge für die besonbere Fachtarlfverträge in kin uf sind. 39

Der Reichs arbeltsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Taxifregister und die Registerakten können im Reichsaxrbeits⸗ minister jun. Berlin M We , de sees h e 33/34, Zimmer err 83 der re , Dienstftunden eingese hen werden.

rbeitgeber und Ärheitnehmer, . die der r t infolge der Erklärung des Reichsarbelteniinisteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarlfvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. Juli 1920. Der Reglsterführer. Pan se.

Sekanntmachung.

Auf Grund der 1 und 2 der Bekanntmachung des Neichs kanzlers vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuyerlãssiger Perfonen vom Handel (RGBl. S. 603) sowie das polizeiliche Ver⸗ ordnungsrecht und die polizeilichen Zwangsbefugnisse vom . Januar 1962, wird der Ob st⸗ und Gemüsehändlerin Marie, getr. leb. Krause, verw. gew. Meinel, geb. Bräu⸗ kig am, Markt 3 wohnhaft, der Weiterbetrieb ihres ebenda—⸗ sellst befegenen Geschäfts zum Handel mit st, Gemüse und sonstigen Lebensmitteln sowie außerdem der Handel mit solchen auch außerhalb des Ge— schäftslokals, insbesondere auf den hiesigen Wochen⸗ märkt 61 99 dergleichen vom 7. August 1920 ab bis auf weiteres untersagt.

Slcsch erbot erstreckt sich auch auf die Linder der Ge⸗ nannten 2) Buchbinder und Geschäftsgehilfe Julius Meinel, Markt 2, und b) verehel. ber, Fohanne geb. Meinel, Friedrichstr. Z3 wohnhaft, welche beide im Geschäft der Krause mit tätig find und sich in gleicher Weise, wie diese, unzuverlässig be⸗ tätigt haben. .

Die durch . Verfügung und deren Veröffentlichung ent— standenen Kosten haben die Fer fernen zu tragen.

Gera⸗R., am ö. August 1920.

Polizeiamt. J. A.: Schneider.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 85 1 und 2 der Bekanntmachung des Neichs= kanzlers vom 23. September 1915 zur dernhaltung unzu verlässiger , vom Handel (RGBl. S. 6065) wird dem Obsthänd ler Hermann Sietrich, Altenburger Straße bo wohnhaft, der Weiterbetrieb feines ebendaselbst belegenen Geschäfts

um Handel mit Obst und en ig Lebensmitteln url, außerdem der Handel mit Obst auch außerhalb bes Geschäftskadens vom 5. August 1920 ab bis auf weiteres unterfag t. Bie durch diese Verfügung und deren Veröffent— lichung entstehenden Kosten hat der Betroffene zu tragen.

Gera⸗R., am 6. August 1920.

Polizeiamt. J. A.: Sch ne ider.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 166 des e , ,. enthält unter

Nr. 7709 dag Gesetz, betreffend die Ergänzung zum e , betreffend die weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1920, vom 6. Juli 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1385), vom 6. August 1920.

Berlin, den 7. August 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 167 und 168 des Reichs-Gesetzblatts enthalten

unter Nummer 167 zr. 7711 eine Bekanntmachung, betreffend die Wieder⸗ inkraftsetzung der zwischen dem Deutschen Reich und Groß⸗ britannien e, , Auslieferungsverträge vom 14. Mai 1877 und 17. August 1911 auf Grund des Artikels 2389 des n n, von Versailles vom 28. Juni 1919, vom August 1920, .

Nr. 7712 eine Bekanntmachung, betreffend die Wieder⸗ inkraftsetzung des zwischen Deutschland und Griechenland ab⸗ geschlossenen Auslieferungsvertrags vom 12. März / 7. Februar 1967 auf Grund des Artikels 239 des Friedensvertrags von Versailleö vom 28. Juni 1919, vom 5. August 1920,

Nr. 7713 eine erordnung, hetreffend Aufhebung der Verordnung über Oelfrüchte und daraus gewonnene Erzeug⸗ nisse, vom 6. August 1920,

unter Nummer 168

Nr. 7714 eine Bekanntmachung, betreffend Uebergangs⸗ bestimmungen für Hafer früherer Ernten, vom J. August, 1920,

Nr. 7715 eine Verordnung über die Preise für Schlacht⸗ vieh, vom 7. August 1920,

Nr. 7716 eine i , zur Aenderung der Verord⸗ nung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen, vom 7. * uf 1920,

Nr. 7717 eine Bekanntmachung über die Einreihung von Orten in andere Klassen des Wohnungsgelbzuschußtarifs, vom 8. August 1920,

Nr. 7718 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be⸗ kannsmachung ber bie Anforberung von Tieren zur Erfůükfung des Friebensvertrags vom 2. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetz bl. S. 1938), vom 5. August 1920.

Berlin, den 9. August 1920. Postzeitungsamt. Krüer.

Preuß en.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die preußische Staatsregierung hat den Geschäftsführer der Pommerschen Landgesellschaft, Geheimen Regierungsrat Dr. 9 chner zum Landeskulturamtspräsidenten in Breslau ernam

Die Obexförsterstel len Ratzeburg (Allenstein), Brä (Schneidemühl) und Kolbitz (Ma rg ö 1. . tober und Schloppe (Schneidemühl) zum 1. November d. J. zu besetzen. Bewerbungen für Natzeburg, Brätz und Kolbitz müssen bis zum 24. August und für Schloppe bis zum 5. Sep⸗ tember eingehen,

Die,. Dherförsterstelle Nienover im Regierungsbezirk Hildesheim ist zum . November b. J. zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 10. September d. J. eingehen.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Am 1. Oktober 1920 wird in Berlin NW. 40, Invaliden⸗ ef 52, eine Staatliche Stelle für die Prüfung tatischer Bere nern eingerichtet. Zum gleichen Zeit⸗ punkt wird die bisherlge . für statische Be⸗ rechnungen in Hanngver aufgelöst.

Der Aufgabenkreis der neuen Zentralstelle, deren Ge⸗ ne t auf den gane, preußischen Staat erstreckt, t der glelche wie bern ff es früheren ar en Bitros beim ? ,, n. in Berlin, 3 fei g e für statische Berechnungen in Hannover und ber früher in Posen vor— handenen Prüfungsstelle. ,

Berlin, den 2. August 1920.

Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Pau ly. hlt

mmm

3 Bekanntmachung

zur Vererdnung über die Aufbringung der Mittel

für die Kolenwirtschaftsstellen vom 31. Mai 1920 (Reichsgesetzblatt 1920 S. 1107).

In i i,. der Verordnung über die Aufbringung der Mittel für die Kohlenwirtschaftsstellen vom 31. Mai 1926 (FGBl. 1920 S. 1107) und der Ausführungsbestimmungen des *r Reichswirtschaftsministers vom 22. Juni 1929 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 147 vom 6. Juli 1920) wird mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Handel und Ge⸗ werbe und im Einvernehmen mit den beteiligten Landes regie⸗ rungen für den Bereich der Preußischen Landeskohlenstelle be⸗ stimmt: 5 1.

Die Beiträge betragen für Steinkohlen Steinkohlenbriketts Zechen⸗ und Gaskoks Braunkohlenbriketts Böhmische Braunkohlen Rohbraunkohlen ö

0,50 AM für die Tonne,

0,35 M für die Tonne,

Schlammkohlen ö .

21 . 8. * 9 * 8. Stein ohlengrus o, 15 4A für die Tonne, Koksgrus

2. Beträgt die Kohlenzufuhr 6 beitragspffichtigen Verbrauchers (8 3) zwischen 500 und 620 t im Monat, so erfolgt die Beitrags⸗ berechnung, als wenn nur 00e t zugeführt worden wären. Es bleiben in diesem '. bis zu 120 t abgabefrei. Beträgt die Kohlenzufuhr 62lst im Monat und mehr, so werden die nach 8 1 errechneten Be⸗ träge um 20 o gekürzt. 83 Beitragspflichtig sind alle gewerblichen Verbraucher von Kohle (Steinkohle wie Braunkohle), Koks, Briketts, die im Jahresdurch— schnitt oder bei, nicht, dauernd mit den erwähnten Brennstoffen arbeitenden Betrieben im Durchschnitt der Betriebgmonate mindestens 10st monatlich verbrauchen und auf Grund der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher, meldepflichtig sind.

§ 4.

Die Erhebung der Beiträge erfolgt durch die örtlich zuständige Kohlenwirtschaftsstelle, . ;

Die Kohlenwirtschaftsstelle nimmt auf Grund der Angaben der monatlich einzureichenden Kohlenmeldekarte über die Kohlenzufuhr des Vormonats allmonatlich für jeden einzelnen Verbraucher eine Bei⸗ tra ,,, vor.

Bei Verbrauchern, die in der Regel weniger gls 69 t. Brenn=— stoffe im Monat heziehen, kann die hene f assostesl die Bei⸗ tragsherechnun Here ch d e ich vornehmen.

Soweit Brennstoffe einem Verbraucher nachweiglich auf Grund behördlicher Anordnungen entzogen worden sind, erfolgt Vergütung der für diese Brennstoffe eingegangenen Beiträge durch Luhe ft für die folgenden Monate. 86

Die Einzahlung der Beiträge seitens der beitrags tigen Ver⸗ braucher hat innerhalb zweier Wich nach Erha ft eitrago⸗ berechnung an die von der Kohlenwirtschaftsstelle aufgegebene Kasse (Bankkonto, pid e nenn zu erfolgen.

Wird die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist bewirkt, erfolgt eng gegen eine Sondergebühr von 2 . Bleibt au 6 Mahnung erfolglog, so werten die zu zahlenden Beiträge nach den Grundsätzen über die Beitreibung öffentlicher Abgaben beigetrieben. 856. Gegen eine Beitragsberechnung seitens der Kohlenwirtschafts⸗ stellen sleht den beitra ö ,, on ein ö bei der hne nbi i hen; telle erfolglos geblieben ist, das Recht der Beschwerde bei der Landeskohlenstelle zu.

Die Beschwerde ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ablehnung des Einspruchs einjulegen. Die . zur Zahlung der . Beiträge wird durch die Einlegung der Beschwerde nicht erühr

§ 7.

Die Erhebung der Beiträge erfolgt mit Wirkung vom 1. Jun 1920 ab. Die Beitragsberechnung wird erstmalig im Yen August für die in den Monaten Juni und Jult bezogenen Brennstoffmengen vorgenommen werden.

Berlin, den 29. Juli 1920.

Preußische Landeskohlenstelle. Röhrig.

Bekanntmachung. Auf Grund des 8 38 Abs. 2 der Verordnung des Kohlen⸗

verbandes Groß Berlin über die Kohlenverteilung vom 6. März

1919 wird hiermit angeorbnet:

. Vom 12. August 1920 ab werden zur Entnahme und Abgabe von Kohlen folgende weitere Abschnitte freigegeben: Abschnitt . der * Zentner⸗Kochkarte, kJ ; l ö.

Abschnitt 6 der 5 Zentner⸗Ofenkarte, . ö . 26 89 J .

* 36 * 30 * 2 46 bezw.

56 u. 65 der 0 , Ofenkarten, Abschnitt 17 und 18 der neuen Kokskarte, ö und 12 der Sonderkarte.

IH.

Bevorzugt zu beliefern sind die der Koch., Sfen ., Koks und Sonderkarte, fallen erklärt sind. .

Berstöße gegen diese Anorönung werden gemäß 8 gz der vor— ann , n., dest: i . gema s Berlin, den 10. August 1920. Kohlenstelle Groß Berlin. J. V. ü

her freigegebenen Abschnitte ff sie nicht ö

: Münkkel.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Richard Seegers, Berlin Kahbachstr. 13, habe ich, die s m n, g; des durch Verfügung vom 22. Juni i918 (Mintsbla läd 2) unter; fag ken? Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grind des 52 Abf. 2 der Bundesratsberorbnung vom 23. September 190i (RGBl. S. 665) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin, den 4. August 1920.

Der Polizeipräsddent. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur r unzuverlãssiger , vom Handel vom 23. September 1915 ch; S. 603) abe ich dem Kaufmann Adolf Kahle, Berlin-Schöne⸗ berg, Geisbergstraße 32, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen deg täglichen Bedarfs en, Unzuverläsfigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗

agt.

Berlin O. 27, den 6. August 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Belanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Richard Staake, Berlin, Mohrenstraße 33, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzu— verlässigkelt in eu auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 7. August 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung.

Der Betrieb des Fleischermeisters Karl Walther, J wird nach Urteil des Schöffen erichts Wolkenstein vom 19. Mai 1920 wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers bei Ausühung des Fleischereigewerbes gemäß z 1 in Ver⸗ bindung mit 52 Abs. ? der Bekanntmachung vom 23. September 1905 geschlossen.

Marienberg, am 27. Juli 1920.

Die Amtshauptmannschaft. J. V.: Dr. Agricola.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Das Kabinett hat sich wie „W. T. B.“ meldet, gestern mit der Rückwirkung des Amnestiegesetzes auf die Disziplinarverfahren befaßt. Dabei kam man zu dem Ergebnis, daß das i ,. nicht auf Disziplinarverfahren, so nur auf , ren Anwendung finden sollte. Andererseits war das Kabinett darüber einig, daß es dem Geist und dem Ziele des Amnestiegesetzes entspräche, eine möglichst weitgehende Beruhigung aller beteiligten Kreise her⸗ beizuführen. Das Kabineft hat daher beschlossen, daß die Untersuchungsausschüsse sofort ihre Tätigkeit einstellen, neue Disziplinarverfahren auf Grund neuer nne, nicht mehr eingeleitet, die Gerben, Verfahren mit möglichster Be⸗ schleunigung zu Ende geführt werden sollen.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer⸗ ö Zollwesen und für Volkswirtschaft hielten heute eine itzung.

Im Reichsministerium für Ernährung und er, haben in letzter Zeit Verhandlungen über bie Frage der Auf⸗ hebung der Kartoffelzwangswirtschaft mit Vertretern der Landwirtschaft, des Handels und der Konsumenten statt—⸗ gefunden. Die gleiche Frage war Gegenstand eingehender Er⸗ örterungen im Unteraus . für Ernährung und Landwirtschaft des Relchswirtschaftsrats und einem volkswirtschaftlichen Aus⸗ schuß des Neichstags.

Mit Rücscht auf die günstigen Ernteaussichten hahen nach- Mitt teilung des W. T. B. Heß ie n e übereinflimmend der Reichs regieruͤng horgeschlagen, vom 15. September 1920 ab däe 5ffenkliche Bewirtfchaftung der Kartoffeln mit der

aßgabe aufzuheben, daß die auf Grund Verordnung vom 21. Hat gefchtoffenen Verträge bestehen bleiben und eine flarke Reichsreserve zur Ueberwindung etwa während der Herbst⸗ und Wintermongte eintretender Notstände gebildet wird. Es sst damit zu rechnen, daß ein entsprechend vom Reichsministerium für

. und Landwirtschaft ausgearbeiteter Verordnungsentwurf Mitte Auguft vom volkswirtschaftlichen Ausschuß des

enommen wird, so daß dem Handel von da ab die zur . geschäftljchen Beziehungen erforderlich Bewegungsfre agb, und er in den Stand gesetzt ist,

mu n, e

dem 14. September 1920 anzukagufen. ie Preisbildung au

dem Markte für Speisekartoffeln nicht zu beunruhigen, sei schon jetzt

darauf , n r. daß die Kartoffel verarbeitgnde

fan u ser ke, insbesondere die Brenneresen, mit einer Gin⸗ chränkung ihrer Betriebe zu rechnen haben werden.

Braun schweig.

Der Landtag nahm gestern Stellung einer Inter⸗ pellation wegen der Linienführung des Mittelland kanagls.

Der Minister Antrick erklärte, daß Braunschweig in Gemein⸗ schaft mit Sachsen, Anhalt, Oldenburg und bie sadllche Vnlenfuhrun einstimmig eine entsprechende Entschließung an, in der u. a. Giufpruch dagegen erhoben wird, daß die preußische Vorlage auf der Grundlage der sogenannten Mittellinie verfassungswidrig auf braun⸗ Hweiglsches Geblek hindbergrelfe. Dadurch werdè auch der, künftigen

ö. . des Reichs über die zu wählende Kanallinje vor—

gegriffen. ie brenn n . Landesverfammlung erwarte, daß dle Reichsreglerung fich bei ihrer späteren Entschließung durch einen Beschluß der preußischen Landesversammlung in keiner Weise be⸗ einflussen lassen werde.

Ungarn.

Gegenüber den Gerüchten von einer Mobilisierung in Ungarn wird von amtlicher Seite erklärt, daß eine Mohili⸗ Le ng in e . nicht ang eordnet wurde ung auch die

orbebingungen bazu fehlen würden. Ungarn verfüge heut , einmal über das Kriegsmaterial, das den dringendsten Bedarf der durch die Entente genehmigten Armee decken könnte.

Gine Mobilisierung wäre demnach unmöglich.

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterh auses gab K. George in Anwesenheit von Kamenem und Krassin eine Erx⸗ klärung über den Ernst der Lage in Mitteleuropa ab. Er führte dabei nach einem Bericht des ‚W. T. B.“ etwa fol⸗ gendes aus:

Er habe versprochen, bevor er sich zu irgendeiner Handlung ver⸗ vyfligte, i. Unterhaus dapon Kenntnis zu h, Ir 3 die 8 nung, daß der Friede aufrechterhalten werden könne. Die

fsion werde am Gnde der Woche . deshalb müßte die Ju⸗ Uimmung zu gewissen Maßregeln gefordert werden, die man unter estimmten Umständen ergreife‚n werde. Er bedauere, daß dle polnische Dffensive trotz der Warnung Frankreichs und Englands aufgenommen Horben sel. Gine schwierlge Lager würde, entstehen, wenn die Bolschewlften auf Bedingungen bestehen würden, bie die Ung

b⸗ hängigkeit Polens als freie Nation nicht gewährlelsteten. Der

Kartoffeln zur Belieferung e en g. .

Bremen unentwegt für eintreten werde. Der Landtag nahm dann anspruche,

eichstags an

Völkerbund könne nicht gleichgültig bleiben, wenn. eines seiner Mit⸗ 6 durch eine militaristische und ß ressz⸗ Regierung, wie die der

owjets, in seinem Dasein bedroht sei. ie Lage sei ernst, deshalb 6 man jedes Wort abwägen, das man gebrauche, Cs sei unher⸗ einbar mit dem moralischen Recht, daß irgendeine Macht die Ver⸗ nichtung einer anderen Macht als Strafe für einen Angriff ihrer Re⸗ ierung verlange. Man müsse Rücksicht nehmen auf Europa. Die nabhangigkeit Helen und sein Dasein als unabhängige Nation bildeten einen wesentlichen Teil des Friedensgebäudes Europag, und keine der Nationen, die an der Aufrechterhaltung des europe ischen Friedens interessiert seien, könne sein Verschwinden gleichgültig lassen. Eine neue Aufteilung Polenz sei nicht nur ein . en, sie bedeute quch eine Gefahr. Das müsse man als Grundlage der englischen Politik festhalten. Deshalb habe man auch in Spaa eingegriffen. Aoyd George sprach alsdann von dem den polnischen Vertretern in Spaa gegebenen Versprechen und von den Ereignissen, die zur Ablehnung der vorgeschlagenen Waffenruhe get rt hätten. Das Ziel der in Hythe festgelegten Politi er Alliierten sei, den Frieden, gegründet auf der Unabhängigkeit des er, . Polens, sicherzustellen. Ein anderes Ziel habe sie nicht. Das sei der einzige ir. der polnischen . ewesen. Am Montag hätte die Waffenruhe eintreten sollen. Am n hätten die . Über den Frieden verhandeln wollen. Man wolle doch England wegen dieser Differenz bon Montag bis zum Mittwoch nicht in einen Konflikt verwickeln. Werde in Minst ein Ergebnis erzlelt, dann wolle man nicht eingreifen, um irgendein für Polen annehmbares Abkommen umzustoßen.

Nach den e, ,. Lloyd e . bedauerte As uith. daß der Välkerbund nichts getan hahe, um den polnischen Angrlff zu verhindern, und daß der Oberste Rat nicht inter⸗ venlert habe. CElynes erklärte namens der Arbeiterpartei, nige werde ihre Haltung ändern, wenn es sich zeigen sollte, daß Polens Unabhängigkeit bedroht werde. Auch die Arbeiter⸗ partei erkenne die Notwendigkeit der polnischen Unabhängigkeit ür den Weltfrieden an. Lord Robert Cecil sprach seine Befriedigung darüber aus, daß England unter keinen Um⸗ ständen zu Kriegsmaßnahmen e. en werde, falls es sich nicht um die Verteidigung der Una , Polens handele.

Am Schluß der Debatte teilte Llond George mit, daß ihm nach Beendigung seiner Rede ein Dokument Kamenews zugestellt worden sei, welches die Friedensbedingungen Sowjetrußlands an Polen enthalte. Lloyd George verlas mit Zustimmung Kamenews die Bedingungen, welche folgendermaßen lauten; 1. Herabsetzung des polnischen Heeres auf 50 900 Mann, 2. Aufhebung der polnischen Kriegsindustrie, 3. die 2 Polens werden so . wie der Oberste Rat sie festgestellt hat, doch werden einige Verbhesserungen bei Bialystok und Cholm gefordert, 4. ein freier Handelsweg für die Bolschewisten nach der Ostsee über Bialystok und Grajewo bis nach Ostpreußen.

Bevor Lloyd George sich zum Parlament begab, emp— fing er zusammen mit Bonar Law und dem Arbeitsminister MacNamara eine Anzahl Abordnungen von Arbeiter— führern, darunter den Präsidenten des Bergarbeiterbundes Smillie, den Leiter der parlamentarischen Arbeiterpartei Adamson, ferner O'Grady, Oberst Wedgwood und andere. Die Abordnungen machten Lloyd Georg von den vorgestern abend angenommenen, gegen einen Krieg mit Rußland gerich⸗ teten Protestentschließungen Mitteilung, in denen mit einem Generalstreik als äußerstem Mittel gedroht wird. Nach Mit— teilung eines Mitglieds der Abordnung wurde die Besprechung auf beiden Seiten in freundlicher und offenherziger Weise geführt. Lloyd George ersuchte die Abordnungen, seine Erklärung im Parlament abzuwarten. Er sagte, der Vertrag von Versailles, durch den die Unabhängigkeit Polens ge affen worden sei, müsse um jeden Preis anftechterhalten werden.

nh i chen dauern die Kundgebungen der englischen Gewerkschaften gegen einen neuen a, an; n. a. haben 170 000 Zimmerleute und Tischler in Manchester erklärt, sie würden sich weigern, Kriegsmaterial, wie z. B. Flugzeuge, herzustellen. Der Dockarbeiterbund sandte an Lloyd George einen Protest gegen einen Krieg mit Sowjetrußland mit der Begründung, daß Polen den Angriff begonnen habe.

Der k Erzbischof Manniz ist in London eingetroffen und nach einem unbekannten Aufenthaltsorte verbracht worden. In den Straßen von Dub lin wurden vorgestern

abend zu Ehren des Erzbischofs Freudenfeuer angezündet. Als

Ciechanow wurbe gest

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die Menge sich weigerte, auseinander zu gehen, feuerten die Truppen. Eine Person wurde getötet, eine verwundet.

Frankreich.

Wie „W. T. B.“ aus Paris meldet, ist der türkische Friedens vertrag gestern in Sevres unterzeichnet worden.

Italien.

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani. beendete die Kammer die Aussprache über den Vertrag von St. Germ ain.

Graf y. 34 erklaͤrte, daß eine Besetzung oder sofortige Annexion von Triest in dem Vertrag nicht 26 sei. Giolitti ö. aus, daß Itallen keineswegh die Oberhoheit über Gebiete be⸗ bie noch in der Waffenstillstandszone lagen.

Die Kammer billigte dann zwei Tag eso rdnun gen, . die Regierung auffordern, die Wahlen in den neun Gebleten zu beschleunigen, um auch dort das Amnestiegesetz an⸗ zuwenden. Mit 77 gegen 6h Stimmen stimmte die Jammer egen eine Tagesordming Treveg, welche die Ratifizierung

es Vertrags von St. Germain ablehnte.

Die Kammer nahm sodann den Gesetzentwurf über die enn n,, des Friedens vertrags von St. Germain mit 170 gegen 48 Stimmen an.

Polen.

Nach einem . aus Warschau wird amtlich ge⸗ meldet: Feindliche Reiterabteilungen üben fortdauernd einen Druck auf die Polen in der Richtung von Mlawa aus. tern 6 Nördlich von Brody greift der Feind in westlicher Richtung an. Die Polen warfen den Feind aus Rad . klUlowo und erbeuteten eine Batterie Geschütze und auch , , re. Koszatkow haben die polnischen Abteilungen dem Feind eine Niederlage beigebracht. Sie machten dabei 400 Gefangene, erbeuteten mehrere Maschinengewehre und ein Negiments archiv. Lemissowski ist zurückgetrelen und durch General Sot⸗ nokowg ki * worden. Wie „Reuter“ meldet, haben die n, Ciechanow genommen und damit, eine der beiden Elsen⸗ bahnlinlen Warschau==Danzig abgeschnitten. Nach Meldung des Amsterdamer „Telegraaf“ aus London haben die polnischen Parlamentäre vorgestern abend die russische Linie passiert.

Lettland.

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