1920 / 180 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für Handel und In“ dustrie, Sitz Liegnitz, und die Gewerkschaftliche Ver⸗ einigung sämtlicher Liegnitzer Angestelltenverbände haben beantragt, den zwischen ihnen am 12. Juli 1920 ab— geschlossenen Tarifvertrag an Stelle des allgemein ver— bindlichen Tarifvertrags vom 14. November 1919 zur Negelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der laufmännischen und technischen Angestellten sowie der Werkmeister in Handel und Industrie mit Ausnahme des Buchhandels gemãß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl, S. 1456 (ür das Gebiet der Stadt Liegnitz für allgemein verbindlich zu arklären. .

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 255 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 1. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verband der Bäcker und Konditoren, Be— zirksmitgliedschaft Halle a. Saale, Harz 42144, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäder Zhang Innung zu Halle a. Saale am 1. April 1920 abg⸗ schlossenen Tarifvertrag nehbst Lohnän derung vom 8. April 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der Arbeitnehmer im Bäckergewerhe gemäß 3 2 der Ver⸗ orhnung vom 23. Dezember ji9l8 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 11656) für das Gebiet der Bäcker-Zwangs-Innung Halle a. Saale sür allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 19206 erhoben werden und, sind unter. Nummer VI. R. 1933 an das Reichtarbeitsministerium in Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 4. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. M., Br. Bu ffe.

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Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker, und Konditoren Deutschlands, Bezirk Erfurt, in, Erfurt, Gotthardt straße 46, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäckerinnung zu Erfurt am 18. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedin⸗ gungen der Arbeltnehmer im Bäckergewerbe gemäß 3 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1915 Meichs-⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Innungsbe zirks Erfurt sür allgemein ver— bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer JJ. R. 1932 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 4. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. . Bun.

Bekanntmachung.

Die allgemeine Verbindlichkeit des am H. November 1919 abgeschlossenen Stundenlohn⸗ und Afkerdlohntarif⸗ vertrags zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Schuhmachergewerbe für das Gebiet der Amtshauptmann⸗ schaft Schwarzenberg ist gemäß Erlaß des Nejchs arbeils⸗ min isteriumg vom 5. August 1939, V. R. 119254, mit dem 15. April 1720 aufgehoben und der Tarifver irag im Tarif— register gelöscht worden.

Berlin, den 7. August 1920.

Der Registerführer.

Panse.

Bekanntmachung. Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 11. Jult 1919 für die Oberschweizer, Freischweizer, Unter⸗ schwelzer und Lehrschweizer in landwirtschaftlichen Betrieben im Gebiete der ar e n,, Löbau ist gemäß Erlaß des Reichsarbeltsministeriums vom 5. August 1920. VI. R. g14iB, mit dem 31. März 1920 aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden. 31 Berlin, den 7. August 1920. Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für den Bezirk der Nordwestlichen Gruppe, des, Vereins Deutscher Fisen⸗ und Stahlindustrieller in Düsseldorf, Theater⸗ straße 5, die Nordwestliche Gruppe des Vereins

Deutscher Eisen⸗ und Stahlin . die Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände,

der Gesamtverband rr hic Angestelltengewerk⸗ schaften und der Gewerkschaftsbund der Angestellten haben beantragt, die zwischen ihnen am 27. April 1929 abge⸗ schlossenen Vereinbarungen zur Regelung der Gehalts— und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in der Eisen⸗ Stahl- und Metallindustrie gemäß sz der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1156) für allgemein verbindlich zu erklären für das Gebiet des rheinisch⸗-westfälischen Industriebezirks (begrenzt durch die Lippe von der Mündung in den Rhein bis zum Stadt⸗ und Landkreis Hamm, von der Verbindungslinie Hamm, Unna, Schwerte, Witten⸗Ruhr, Hattingen-⸗Ruhr, Ratzngen einschl. Stadt- und Landkreis Düsseldorf (jedoch mit . des Orts Wengern), die Stadt- und Landkreise Obercassel⸗-Heerdt, Neuß und den Ort Rheinhausen).

Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 31. August 19239 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. M an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen—

straße 33, zu richten.

Berlin, den 26. Juli 1920. Der Neichsarbeilsminister. J. Am. Dr. Guß se.

Bekanntmachung.

Die Tarifgemeinschést der Brauereien, Bevoll⸗ mächtigter Rechtsanwalt Gaul in Leipzig, der Ver⸗ bands der Brauerei- und Mühlenarbeiter und verw. Berufsgenofsen, der Bund deutscher Brauer und verw. Berufe, der Zentralverband. der Böttcher, der Deutfche Transportarbeiter-Verband und der Zentralverband der Maschinisten und Heizer haben beantragt, den zwischen ihnen am 10. Juni 1920 abgeschlossenen Bezirkstarifvertrag zur Aegelung der Lohn- und Arbeits bedingungen in Brauereibetrieben gemäß 52 der Veordnung vom 33. Dezember 1918 (Neichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Leipzig, der Kreis haupt maun⸗ schaft Zwickau mit Ausnahme der Stadt Zwickau, auß der Amtshauptmannschaft Werdau, des Regierungsbezirks Merse⸗ burg, der beiden früheren Fürstentümer Neuß mit Ausnahme des Kreises Lobenstein, vom früheren Staat Altenburg der Ostkreis und vom Westkreis Eisenberg sowie der Weimarer Städte Allstedt und Weida für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1925 erhohen werden und sind unter, Nummer VI. K. 1913 an das Reichsarbeilsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. , Hung

Bekanntmachung.

Der Deutsche Metallarbeiterverband, Verwal— tungs telle Plettenberg, Wilhelmstraße 56, der Christ⸗ liche Metallarbeiterverband, Verwaltungs telle Plettenberg, und der Gewerkverein deutscher Metall⸗ arbeiter H. D., Geschäftsstelle Plettenberg, haben be⸗ antragt, 1. das zwischen ihnen und dem Fabrikanten⸗ verein für Plettenberg und Umgegend am 1. Oktober 1919 abgeschlossene Abkommen, betr. die ab 1. Oltober 1919 zu gewährende Familienzulage, 2. das zwischen ihnen und dem Fabrikantenverein für Plettenberg und Umgegend am 1. De⸗ zember 1919 abgeschlessene Abkommen, betr. die ah 1. De⸗ zember 1919 zu gewährenden Akkordlöhne und Tagelöhne als Ergänzung zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom VN. Mai 1915 gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Amtes Plettenberg und des Amtes Herscheid gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1930 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 58s an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen—⸗ straße Z3, zu richten.

Berlin, den 39. Juli 1920.

Der Reich arbeitsminister.

8 .

h

Der Deutsche Metallarbeiterverband, Ver—⸗ waltungsstelle Köln, in Köln a. Rh., Severinstr. 197/199, und die Vereinigung der elektrotechnischen In⸗ stallationsfirmen E. V. in Köln haben beantragt, den zwischen ihnen ahgeschlossenen, am 15. April 1920 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Elektromonteure gemäß 8.2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗-Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Köln für allgemein ver— bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 6 werden und sind unter Nummer VI. R. 716 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 30. Juli 1920.

Der Neichsarheitsminister. J. M. Dr. Bun fe.

n m u n

Der Reichsverband Deutscher Zigarrenhersteller (G6. V.), Bezirksgruppe Sachsen, der Gewerkschafts⸗ bund kauf männischer Angestellten verbände, Landes⸗ ausschuß Sachsen, und der Gewerkschaftsbund der Angestellten haben beantragt, den zwischen ihnen an Stelle. des auf Blatt 1067 des Tarffregisters eingetragenen Tarif⸗— vertrags vom 15. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag vom 15. Juli 1920 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in Zigarrenfabriken gemäß 5 2 der Verordnung vom 35. De⸗ zember 1918 (RNeichs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gehiet der Freistaaten Sachsen, Sachsen Altenburg, Reuß, Anhalt und des Regierungsbezirks Merseburg für allgemein verbindlich zu erklären. ö .

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 19530 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1270 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 1. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

Bekanntmachung.

Die Soziale Arheitsgemeinschaft der, kauf— männischen und ö An gestel lten verbände in Hirschberg i. Schl. hat beantragt, den zwischen ihr und dem Arheitgeberverband des Handels für den Handels kammerbezirk Hirschberg i. Schl. am 31. Mai 1920 abgeschlossenen Zusatzvertrag LL zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 10. November 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die faufmännischen Angestellten im Kleinhandel (mit Ausnahme des Buch⸗ und Papierhandels) gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Hirschberg i. Schl. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1926 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1557 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 / 34, zu richten.

Berlin, den 1. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. , r, Bur.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Musiker-Verhand, Ort Leipzig, Sidonienstraße 49, hat beantragt, den . ischen ihm und der Vereinigung Leipziger Musikdirektoren

sverwaltung den zwischen am 4. Februar 1920 abgeschlossenen Tarif vertrag. neh t Vereinbarung über Tenerungszulagen vom 2. April 19 0 zur Regelung der Lohn- und AÄrbeitsbedingungen der, M u stteß ür Theateraushilfe, Veranstaltung von Konzerten, BVallmusit sowie Gelegenheitsmusik gemäß 5 2 der Verorbnung vorm X23. Dezember 1915 (Gieichs⸗Gesetzbl. S 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig und der Orte Liebertwellwitz, e erf, Detzsch⸗Markkleeherg, Gautzsch, Zöbigker, Groß chocher⸗Win dor Knantkleeberg, Knauthain, Leuch, Böhlitz. echrenberg, Burg⸗ hausen, Wahren, Stahmeln, Lütz scheng, Hänichen, Linden hal⸗ Wiederitzsch, Abtnaundorf, Thella, aun sb erf. Sommerfeld, Borsdorf, Mölkau und Zweinaundorf, BVanls dor Engelsdorf, Holzhausen, Zuckelhausen für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 19390 erhoben werden und sind unter Nummer Vi. KR. 5d an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 23, zu richten.

Berlin, den 1. August 1920.

Der Reichsarbeits minister. . H. Busse.

Bekanntmachung des Direktoriums der Reichsgetreidestelle, betreffend Bestimmungen über den Ankauf von Gerste für Betriebe und die Ausgabe von Gerstenbezugsscheinen.

Vom 7. August 1920.

Auf Grund des 8 8a der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 6 S. 1028) und der Bekanntmachung des Reichsministers für Ernährung und . vom 18. Juni 1920 (RGBl. S. 1262) wird folgendes hestimmt:

1 Der Ankauf von Gerste zur Belieferung der Betriebe gemäß 3 18 Abs. J Ziffer e der Reichsgetreideordnung für die Ernte, 1929 bom 71. Mai 1h30 (Reichs Gefetzbl. S. 1923 erfolgt gusschließlich auf Bezugsscheine, die mit Wirkung vom 16. September 1920 ab von der Reichsgetreidestelle ausgegeben werden.

8 2. ;

Dle Bezugsscheine lauten auf den Jnhaher, Reihe A über zo tz

Reihe B über 30 t, Reihe O über 10 t, Reihe D über 5 t,? leihe R über 1 t, Reihe F über R t; das zweite Blatt enthält je vier Teil⸗ bescheinigungen in doppelter Ausfertigung. 3. 6 werden von der Reichs⸗ getreideste j der Gerstenperteilungsstelle s. m. b. H, Berlin We dh, Tauentzsenstraße 10, ausgehändigt. Die Gerstenverteilungsstelle G. m' b. H. allein ist zum Ankauf von Gerste auf Bezu oschein er⸗ mächtigt. Sie kauft durch ihre Geschäftsstellen, Kommisstonäre und Aufkäufer unmittelbar von den Landwirten. ; .

Der selbständige Einkauf von Gerste ist den Betrieben nicht gestattet.

5 4.

Beim Abschluß des Verkaufß von Gerste sind dem verkaufenden Landwirte so viele Ablieferungsfcheine auszuhändigen, als der Menge der auf Grund des Verkaufs zu liefernden Gerste entspricht.

Das Geschäft ist vom Verläufer binnen drei Tagen nach dem Abschlusfe dein Kommunalverband anzuzeigen, für den die Gerste be⸗ schlagnahmt ist.

5.

Sobald die zu siefernde fire verladebereit ist, ist das Ge⸗ schäft auch vom Käufer dem Kommunalverband anzuzeigen, für den die Gerste beschlagnahmt ist. r eich mit der Anzeige sind die Be⸗ zugsscheine dem Kommunalverband einzureichen. Dieser behält die mit bezeichneten Abschnitte der Bezugsscheine als Belege zurück und verankaßt die erforderliche Eintragung in die Wirtschaftskarte des verkaufenden Landwirts. . . .

Bezieht sich die Ablieferung nur auf einen Teil der Menge, über die der Bezugsschein lautet, so hat der Kommunalverband die ver⸗ ladebereite Menge in die nächstoffene Nummer der jedem Be⸗ zugsschein angehängten. Teilbescheinigung einzutragen. ö Die Teil⸗ beschelnigungen der rechten Hälfte (I) sind in Uebereinstimmung mit denen der linken Hälfte (N) auszufüllen, alsdann ahzutrennen und als Belege von dem Kommunalverband, zu dessen Gunsten die Gerste beschlagnahmt war, zurückzubehalten.

Dle in einem Monat zurückbehaltenen Abschnitte von Bezugs— scheinen sind dem Direktorium der Reichsgetreidestelle einzureichen.

Die Bezugsscheine sind dem Aufkaufsberechtigten wieder auszu⸗ händigen, der sie nach erfolgter voller Deckung ihres Nennbetrages feiner Geschäftsstelle zwecks Weitergabe an die Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. einzureichen hat.

8 Die sämtlichen Gerstenbezugs

§ 6 (neu). . Die Verladung der auf Wr r enn gekauften Gerste ist nur auf seitens der Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H., Berlin W. Ho, Tauentzienstraße 10, ausgestellte Frachtbriefe, Konnossemente oder Ladescheine zulässig, die den Stempel desjenigen Kommunalverbands tragen, für den die Gerste beschlagnahmt ist. . Der Verladungsberechtigte hat unter Vorlage der Bezugsscheine die Abstempelung der in allen Teilen ausgefüllten Frachturkunden beim Kommunalberband zu erwirken, der die Uehereinstimmung der verladebereiten und der auf die Bezugsscheine gekauften Gerstenmengen festzustellen hat.

8 Wollen Betriebe, denen ein Kontingent zuerkannt ist, selbst⸗ gebaute Gerste im eigenen Betriehe verarbeiten, so haben sie dies vor Beginn der Verarbeitung, der Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. anzuzeigen, welche ihrerseits Abschnitte I von Bezugsscheinen über die den Betrieben nach dem jeweiligen Verteilungsplan zustehenden Mengen dem zuscändigen Kommunal perband zwecks Eintragung der freigegebenen Mengen in die Wirtschaftskarte übersendet. . it den Abschnitten ist in der nach 55. Absatz 3 vorgeschrie benen Weise zu verfahren. . Die in Absatz 1 genannten Betriebe haben die von der, Reichs— getreidestelle festzusetzenden Zuschläge auf selbstgebaute Gerste an die Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. abzuf ühren.

§ 8. ; Beim Ankauf von Gerste, durch die Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. dürfen die vom Reichsminister für Ernährung und Land⸗ wirtschaft festgesetzten Preise nicht überschritten werden.

59.

Außer der an die Reichsgetreidestelle unmittelbar gelieferten Gerste werden nur die durch Bezugsscheine oder ö von solchen belegten Mengen dem Kommunalverband auf die von ihm an die Reichsgetreidestelle abzuliefernden Mengen angerechnet.

§ 10.

Die von der Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. jeweils auf— gekauften Mengen sind von ihr nach Maßgabe des vom Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft genehmigten Wirtschafts— planes der Reichsgetreidestelle auf die einzelnen Betriebsgruppen zu verteilen. u .

Das Direktorium der Reichsgetreidestelle ist mit Genehmigung des Reichsministzrs für Ernährung und Landwirtschaft berechtigt, jederzeit die Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. anzuweis en, von den

auf Bezugsscheine aufgekauften Mengen Gerste eine bestimmte Menge

zur Verfügung, der Reichsgetreidestelle zu halten und nach deren Weisung abzuliefern. „Die Gerstenverteilungsstelle G. m,. b. H. erhält für die ab— gelieferten Gerstenmengen neue Bezugsscheine in entsprechender Höhe. Berlin, den 7. August 1920. Direktorium der Reichsgetreidestelle. Dr. Kleiner.

weite Bekannt machung betreffend Festsetzung der Geldwerte für abzu— liefernde Schuhbedarfsleder. Gemäß §z 5 Absatz 3 der Verordnung über die Erhebung einer zufolge der Aufhebung der Höchstpreise für Häute, Felle und Leder zu leistenden Abgabe vom 25. Februar 1920 (RGBl. S. 264) werden nachstehende Geldwerte für abzu⸗ liefernde Schuhbedarfsleder festgesetzt: a) Oberlederspalte: 4. 4 für ; Quadratfuß Maschinenmaß 3 Sorte,

3,80 , n. 1 w ö

b) Futterspalte: 2. 4 für 1 Quadratfuß Maschinenmaß L. Sorte, J ö. 1 . 1 ' w ) Oberlederspalte nach Gewicht: 24 M für 1 Kilogramm J. Sorte, 22330. 1 ö . k ä a) Bodenlederspalte nach Gewicht: as) in Hälsten 15, A6 fir 1 Kilogramm J. Sorte, k ; P k ö bb) für Kernstücke 30 v. H. Zuschlag. e) Bodenlederspalte nach Maß: 4 46 für 1 Quadratfuß Maschinenmaß 6. Sorte,

24 sy

. - 3,560 J n 1 n 4 II.

zu a—* mit der Maßgabe, daß für Straßenschuhwerk geeignete Lp te bis 20 15 der von dem betreffenden Betriebe insgesamt ab⸗ zuführenden Schuhbedarfsledermengen. abgeliefert werden und bis 3 vH der Spalte Futterspalte sein dürfen, d Kipsvacheleder in Hälften: 21,25 4A für 1 Kilogramm J. Sorte, g) Kipsoberleder wie bei Rindoberleder,

h) Wildvacheleder: 23, A für 1 Kilogramm J. Sorte, ) Ehrom⸗Sohlleder⸗Kernstücke: 35,20 H für 1 Kilogramm.

Berlin, den 11. August 1920.

Reichs lederstelle. J. V.: Kiefer. J. V.: Kallmann.

Berichtigung.

In der Bekanntmachnng des Wirtschaftsverbandes für Rohteer und Teererzeugnisse, betr. Ueberwachung der Durchführung der 55 13 ff. der Verordnung der Reichs regierung über die Regelung der, Teerwirt,; schaft vom 7. Juli 1920 in Nr. 79 des „Reichsanzeigers muß es im einleitenden Satz statt: wird folgendes verordnet, heißen: wird folgendes verlangt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 169 und 170 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten

unter Nummer 169 Nr. 7719 ein Gesetz über die Entwaffnung der Be⸗ völkerung, vom 7. August 1920, fr. 7720 ein Gesetz, betreffend das Berner Abkommen vom 30. Jini 1920 über die Erhaltung oder Wiederherstellung der durch den Weltkrieg betroffenen gewerblichen Eigentums⸗ rechte, vom 3. August 1920; unter Nummer 170 Nr. 7721 ein Gesetz gur Aenderung des Artikel 168 der Neichsverfassung, vom 6. August 1922, Nr. 7722 ein Gesetz zur Ergänzung des Artikel 178 der Reichsverfassung, vom 6. August 1920. Berlin, den 11. August 1920. Postzeitungsamt. Krüer.

Pren fen.

Auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗ sammlung Seite 221) wird der Stadt Bottrop im Ne— gierungsbezirk Münster hiermit das Recht verliehen, zur Er— weiterung des Maxienhospitals in Bottron die Parzellen Ge⸗ markung Bottrop Flur 9 Nr. 3423, 38444, 38446 / (6) 146 im Wege der Enteignung zu erwerben.

Berlin, den 5. August 1920.

Im Namen der Preußischen Staatsregierung. 2 Zugleich für die Minister der öffentlichen Arbeiten und für Volkswohlfahrt: Der Minister des Innern. Severing.

Finanzministerium.

Die Nentmeisterste lle bei der Kreiskasse in Essen, Regierungsbezirk Düsseldorf, ist voraussichtlich zu besetzen.

(Fortfetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

2 2 . 6 n

Nichtamtliches.

Dog

Deut sches Reich.

In der am 12. August 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ ministers der Justiz Dr. Heinze abgehaltenen Vollsitzung

1 7

über die Prüfung und Beglaubigung der Fieberthermometer, 2. einer Gebührenordnung für die Prüfung von Bildstreifen auf Grund des Lichtspielgesehes, 3. einer Vorlage zur Aende— rung der Kohlensteuer⸗Ausführungsbestimmungen zugestimmt.

Der Ausschuß des Reichs rats für innere Verwaltung hielt heute eine Sitzung.

Die allgemeine Frist zur , ,, , der deutschen Forderungen bei dem . hsL amt endet nunmehr endgültig mit dem Ablauf des 16. August 1920. Nur für Forderungen aus Versicherungs⸗ verträgen ist die Anmeldefrist bis zum Ablauf des 15. Sep⸗ tember 1920 verlängert worden.

Eine abermalige . der Fristen wird, wie „W. T. B.“ hervorhebt, nicht erfolgen. Gläubiger, die ihre Forderungen bis zu genannten Terminen nicht angemeldet . setzen 6 nach 5 64 des Reichsausgleichsgesetz es . rechtlicher Verfolgung aus. Ihre Forderungen können auch gemäß 5 18 des Enteignungsgesetzes ohne Entschädigung ent⸗ eignet werden.

Preuszen.

Ueber die Lage im Saargebiet liegt folgende „Havas meldung“ aus Saarbrücken vom gestrigen Tage vor:

Bis gestern hat sich in der Streiklage im großen und ganzen nichts geändert. Die Führer der Arbeitergewerkschaften suchen Ver⸗ handlungen zwischen der i ,,, und der Hauptstreik⸗ leitung herheizuführen. Der Kommandierende General veröffentlicht einen Anschlag, nach dem in Anbetracht der tadellosen Haltung der Bevölkerung des Saargebiets der Paßzwang ö und der Straßenverkehr bis Nachts 12 Uhr freigegeben wird. Die Zeitungen können unter Vorzensur erscheinen.

Die „Pfälzische Post“ berichtet über den Beamten⸗ aus stand im Saargebiet:

Zwischen der Hauptstreikleitung und der Regierungskommission in Saarbrücken hätten mündliche Verhandlungen stattgefunden. Der . der Saarregierung Raoult habe den Beamten das politische

oalitionsrecht zugestanden, es dürften jedoch keine alldeutschen Ver⸗ bindungen in Frage kommen, Generalsekretär Maurice habe den Unterbeamten gestattet, Mitglieder der bisherigen Organisationen zu bleiben unter der Bedingung, daß damit keine politischen Ziele ver= folgt würden. Ueber weitere Zusagen werde noch verhandelt. Die Hauptstreikleitung werde eine Kundgebung erlassen, in der feierlich versichert werde, daß die Bewegung keine politijche Tendenz verfolge, sondern ein rein sachlicher Kampf um die politische und persönliche Freiheit und die Nechte der Beamten sei. Bis jetzt sei eine Aussicht auf baldige Beilegung der Streitpunkte nicht vorhanden.

Ungarn.

Die Nationalversammlung hat die Auslieferung des ehemaligen Ministerpräsidenten Friedrich, der in den Prozeß gegen die Mörder des Grafen Tisza verwickelt ist, be⸗ sch lossen.

Zur Plünderung des Munitionslagers in Fürsten⸗ feld meldet das Ungarische Korrespondenzbüro, die Regierung habe nach eingehender Untersuchung festgestellt, daß die Tal von dem österreichischen Hauptmann Anton Bardorfer aus⸗ gegangen sei, den Verstimmung über die gegenwärtigen Ver⸗ hältnisse in Oesterreich hierzu bewogen habe. Bardorfer habe den Plan durch österreichlsche und ungarische Kettenhändler aus— führen lassen, die nach der Tat auf unggrisches Gebiet ge⸗ flüchtet seien. Die ungarische Grenzwache habe auf die Täter gefeuert, die jedoch infolge ihrer zahlenmäßigen Ueberlegenheit entkommen seien. Die Untersuchung über den Verbleib der auf ungarisches Gebiet verschleppten Waffen sei eingeleitet.

Grofzbritannien und Irland.

Der französische Geschäftsträger in London hat am Donnerstagvormittag im Auswärtigen Amt die An⸗ erkennung der Regierung des Generals Wrangel durch die französische Regierung no tifiziert. Das Telegramm mit den Anweisungen des französischen Ministers des Aeußern an den französischen Botschafter in London, das sich auf die Notifizierung bezog, traf infolge eines Irrtums in der Ueber⸗ mittlung mit großer Verspätung in London ein.

Nach einer Londoner Meldung des „Telegraaf“ hatte Lloyd George vorgestern abend eine Audienz beim König, der eine geplante Reise nach Schottland angesichts des Ernstes der politischen Lage aufgegeben habe; auch der Premierminister werde seine Reise nach der Schweiz wahr⸗ scheinlich aufgeben.

Im Unterhaus kam die Anerkennung der Regie— rung des Generals Wrangel durch Frankreich zur Sprache. ö

Maclean führte aus:; Wenn die Pariser Meldung tatsächlich den Beschluß der französischen Regierung wiedergibt, dann ist eine neue Lage entstanden, und dann muß Frankreich seinen Weg allein weiter gehen. Maelean fragte sodann, ob es die Absicht der Regie⸗ rung sei, das Haus morgen in die Sommerferien gehen zu lasseu. Bonar Law erwiderte: So war es ursprünglich beabsichtigt. Die Regierung hält jedoch jetzt dafür, daß es besser ist; wenn das Haus am Montag wieder zusammentritt. Ich hoffe, daß die Lage bis da⸗ hin klarer geworden ist, und daß das Haus dann in die Sommer— ferien gehen kann.

Bei einem Frühstück, das zu Ehren Lloyd Georges von den Führern der Koalition gegeben wurde, sagte der Premier⸗ minister, er hoffe und vertraue darauf, daß nichts die Ein⸗ heit zwischen Frankreich und En gland zerstören werde. Er fügte nach Meldung des „W. T. B.“ hinzu:

Wenn es sich um die Herstellung des Friedens handelt, ist es unsere erste Pflicht als Negierung, das Volk nicht in ein nicht zu rechtfertigendes Abenteuer hineinzustürzen. Lediglich die dringendsten Forderungen der nationalen Ehre, die Frage der Selbständigkeit und der Freiheit, könnten einen Krieg rechtfertigen. Auf diesem Gebiete sei kein Raum für Parteimanöver, hier müßten die Nationen alle r fern sammeln. Sehr viel hänge von England und seiner

inheit ab.

„Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet aus London: Der Aktionsausschuß der Arbeiter, der sich mit der russisch-polnischen Frage befassen soll, hat einen Brief n Lloyd George geschickt, in dem er ihm mitteilt, daß die Frage des Verhältnisses zwischen Rußland und England mit der Mitteilung Lloyd Georges im Unterhause nicht erledigt sei. Die Arbeitervertrelung sei davon überzeugt, daß ein Friedensschluß und normale Beziehungen zwischen England und Rußland eine gebieterische Notwendigkeit feien. Der Brief ersucht mit Nücksicht auf die für Freitag angesetzte nationale Arbeiterkonferenz, sofort in deutlichen und bestimmten Worten zu erklären, welche Bedingungen die englische Regierung für

J des Reichsrats wurde den Entwürfen: 1. eines Geseßzes

einen Frieden mit Rußland stellt.

Unterredung m Lord Curzon.

Kongresses hat, wie „Reuter“ aus diesem die Hoffnung aus, de Entgegennahme polnischer Mitteilungen Moskaus, Mitteilungen aus Warschau

Nach einer Meldung der

Miljukin und Rothstein vorg englischen Torpedoboots nach Reval e n. Flugzeug nach Moskau weiterreisen.

Frankreich.

meldet, gestern eine Note der englisch

die entst

enen Meinungsverschiedenheiten,

einen Appell gerichtet, in dem es

„W. T. B. heiß t

Form anerkennen könne.

hervorgerufen.

geben. der ganzen Welt in ihrer Hand. Beim Empfan

seiner Rundreise durch die verwüsteten

„Havas“ Meldung ausführte:

nationalen Besonderheiten; aber die Einigkeit,

herrscht, wird bleiben.

damit wir siegen konnten.

meldet, drei Schüsse auf ihn ab,

*

drücker befreien wollten, um so die zustellen. Weniselos ist an der lin

Rußland.

Meldung dem polnischen Minister

Inhalts zugegangen: Die Vertreter der russischen Heeresleitung

worden um sie bei ihrer Ankunft zu empfangen.

56 bringen wird. lle reitet werden.

sche rin, folgender Funkspruch gesandt:

Regierung und der ordnung ju schicken.

Sapieha unterzeichneter

Wir erwarten zuerst die

den Zeilpunkt der A

Polen.

Aeußern Okoncki und Major Stan gestern abend Warschau verlassen. Na polnische Heeres bericht: Fein 1 Kavalleriegbteilungen . Ml un

Truppen haben östlich von

sofortige Wei Durchreise der polnsschen Delegierten nach . und

83 ꝛ; 6 einer friedlichen und schnellen Lösung der Krise nicht förderlich. „Humanits“ aus London haben sich die Mitglieder der , . Mission in London

estern abend an Bord eines

Der zweite feuerte fünf Schüsse ab, Veniselos getroffen wurde. Die Attentäter, haftet wurden, sin

Daraufhin wurde nach Moskau an die . 6 R für auswärtige Angelegenheit

Der e,, Geschäftsträger hatte eine längere

n der Angelegenheit der Verzögerung des Minsker =. . 2 meldet, Lloyd George einen Brief an Kamenew gerichtet. Er spricht in

en wegen der uber die die russischen

drahtlosen Stationen erteilt werden. Die ständige Weigerung

sunehm sei

von wo sie im

ie seien Ueberbringer einer wichtigen Mitteilung von Kamenem an Lenin über die Haltung der Alliierten in der russisch⸗polnischen Frage.

Der englische Geschäftsträger hat, wie „Reuter“ aus Paris ischen Regierung an

das Ministerium des Aeußern übergeben. Gegenwärtig n Besprechungen zwischen beiden Regierungen im Gange über

die eine Fort⸗

in der frenndschaftlichen Zusammenarbeit nicht verhindern ollen.

Wie „Oeuvre“ mitteilt, ist der diplomatische Ver⸗ treter der Regierung von Südrußland in Paris der frühere russische Botschafter in Rom, von Giers.

Die Sowjetregierung hat an die französischen Arbeiter anläßlich der Anerkennung der Regierung des Generals Wrangel durch die französische Regierung laut Meldung des

Durch die Anerkennung der südrussischen Republik durch Frank⸗ reich sei die Möglichkeit eines russisch⸗französischen Krieges gegeben. Umsonst hätten Krassin und Kamenew der französischen Regierung bei jeder Gelegenheit mitgeteilt, daß die Sowjetregierung bereit sei, alle Fragen zu prüfen, die die franzoͤsische Regierung nicht in der gegebenen In dem Augenblick nun, in dem man die Hoffnung gehabt, daß durch einen gerechten russisch-⸗polnischen Frieden der Welt der Frieden wiedergegeben werde, habe Frankreich durch seine Tat den Bruch der Verhandlungen zwischen Rußland und Polen Die Erklärung der französischen Regierung habe in Rußland in allen Kreisen große Erregung hervorgerufen, und es sei durch sie die Möglichkeit des Ausbruchs eines neuen Weltkrieges ge⸗

Die französische Arbeiterklasse hätte nunmehr das Safe

im Stadthause in Noyon anläßlich . Gebiete Ministerpräsident eine Erklärung ab, in der er laut einer

gab der

Die Alliierten sind einig und werden einig bleiben. Es bestehen unausbleibliche , . der ie zwi . d Wenn ich im Namen Frankreichs Konferenzen mit den Alliierten hatte, so schwebte mir stets das Bild der ver⸗ wüsteten Gegenden vor, und nie vergessen werde ich den Gedanken an die Wiedergutmachungen, die wir denen schulden, die gelitten haben,

Der griechische Minister präsident Wenisel os der am Donnerstagabend Paris verlassen hatte, um sich e, .

und von dort nach Griechenland zu begeben, wurde in Lyon, als er den Zug besteigen wollte, von zwei Personen angegriffen.

Einer der Angreifer gab, wie „W. T. B.“ . jedoch zu treffen.

durch die die ver⸗

ftet ein B jähriger Genieleutnant der griechischen Armee namens Georg Kyriakis, wohnhaft in Paris, und der 25 jährige Schiffsleuinant Therafis. . erklärten die beiden, daß sie das Verbrechen wohl überlegt hätten, und daß sie Griechenland von einem Be⸗ reiheit der 3 sicher⸗ en Schulter un rechten Seite verletzt worden, er wurde im Automobil in ein Spital gebracht; sein Zustand ist zufriedenstellend.

Auf dem

an der

Aus Moskau ist nach einer in Prag eingetroffenen des Sapieha am 10. August eine dringende Depesche folgenden

Aeußern

erwarteten Ihre

Delegation auf der Chaussee Siedlee——Miendzyprozee am 9. August Abends; obwohl sie richt eingetroffen ist, sind Maßnahmen ergriffen r Wir ersuchen, uns den Zeitpunkt ihres Ankommens mitzuteilen, sowie auch die Jiamen der Pressevertreter anzugeben, welche die polnische Delegation mit Der Absendung ihrer Korrespondenz und der ermittlung ihrer Funksprüche werden keine Schwierigkeiten be⸗

en,

Die polnische Regierung sowie der Ausschuß für die nationale Verteidigung haben grundsäßzlich beschlossen, eine aus führenden Parteien des Landtages bestehende Ab⸗

G geschicklen Parlamentäre noch nicht zurückgekehrt sind, ist der un der Abreise der Abordnung noch nicht bestimmt worden. ö.

Außerdem wurde an Tschitscherin nachfolgender, von , abgesandt:

ehr unserer Parlamentäre, bevor wir unsere k abschicken werden. Wir werden Ih r

Vertretern der

nen noch

eise, die Zahl der Mitglieder, des Ils und der Journalisten, die an der e n mn, teilnehmen, .

Trotz ki ist, wie „Reuter“ meldet, in Byalystok ange⸗ kommen, wo er sein Hauptquartier aufgeschlagen hat.

Nach einer Privatmeldung des „Temps“ aus , , be⸗

. die Abordnung, die nach Minsk abgereist

em Direktor der Politischen . des Ministeriums des rows ki. Sie hat vor⸗

st, aus

einem Telegramm aus Warschau meldet der andauernd gegen die

Bahnlinie awa Ciechanow vor haben eren Punkt vorübergehend besetzt. Zwischen Narew und . nn,. unverändert. Destlich von Siedlee werden unsere Abteilungen um⸗

gruppiert. Nördlich von Brody hat der Feind von neuem seine Tätigkeit begonnen und versucht, nach Westen vorzu eb, de, ger

Unsere

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