1920 / 180 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

vertrieben und ihm eine Batterie Geschütze und vier Maschinen— gewehre abgenommen. Zwischen Sereth und Strypa haben unsere Truppen große feindliche Abteilungen auseinandergesprengt und über 4000 Gefangene gemacht sowie Maschinengewehre erobert.

Lettland.

Wie dem „W. T. B.“ aus Riga gemeldet wird, ist der lettisch⸗russische Friedensvertrag am 11. August unter— zeichnet worden.

Italien.

Die römischen Blätter veröffentlichen einen Brief, in dem Graf Sforza dem deutschen Geschäftsträger mitteilt, daß die italienische Regierung, obgleich der Versailler Vertrag Italien das Recht gebe, von der Bücherei des deutschen Archäo— logischen Instituts in Rom Besitz zu ergreifen, in An⸗ betracht des kulturellen Charakters des Instituts beschlossen a ihr Recht nicht auszuüben, sondern die Bücherei Deutsch— and zurückzugeben.

Asien.

Nach einer „Reuter“ Meldung aus Peling wurde Tschen Lun Peng zum einstweiligen Ministerpräsidenten ernannt.

Statistik und Vokkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten.

Die Nation ale Konferenz der Bergleute Groß⸗ britanniens hat nach einer vom „W. T. B.“ ühermittelten Reutermeldung aus London beschlossen, unter den Bergarbeitern eine Abstim mung zu veranstalten über die Frage, ob mit Rücksicht darauf, daß sich die Regierung kürzlich geweigert hat, auf die Preis⸗ erhöhung für Hausbrand zu verzichten, zum Zwecke der Erwirkung einer allgemeinen Lohnerhöhung in den Ausstand getreten werden soll.

Laut „Corriere della Sera“ sind die Angestellten des Vatikans jwecks Besserung ihrer wirtschaftlichen Lage in den Aus stand getreten. Die Angestelslten der vatikanischen Gärten haben beschlossen, bis zur Bewilligung ihrer Forderungen nur einen Teil der Arbeiten zu verrichten.

Aus Brüssel wird dem W. T. B.“ gemeldet: Der See⸗ leutekongreß hat gestern den Vorschlag der belgischen Delegation angenommen, der zur Erkämpfung des Achtstundentags und der 485. Stunden⸗Woche den Ausstand befürwortet. Der Vorschlag wurde durch einen Zusatz der französischen Delegation ergänzt, der die Frage einer paritätischen Kommissipn aus Reedern und Seeleuten vorgelegt wissen will, bevor ein Streik erklärt wird.

Wie „W. T. B.“ aus Prag erfährt, meldet „Cesko Slowo“ aus Wildensch werdt, daß der Ausstand der Beamten—⸗ schaft und der Meister in der ostböhmischen Textil—⸗ industrie beendet sei.

(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)

Verkehrswesen.

Es ist vorgekommen, daß deutsche Reisende nach England, die den Sichtvermerk einer englischen Paßstelle in Deutschland besaßen, trozdem an der Landung gehindert worden sind, weil die Erlaubnis des „Home Office“ in London fehlte. Die Reisenden werden daher gut tun, bei den britischen Paß⸗ stellen ausdrücklich anzufragen, ob die Genehmigung des „Home Office“ vorliegt, und einen diesbezüglichen Vermerk in den Paß aufnehmen zu lassen.

Land⸗ und Forstmirtschaft. Die Preise für künstliche Düngemittel haben in—

folge der gesteigerten Arbeitslöhne, Kohlenpreise, der Auslagen für Rohmatericklien eine Höhe erreicht, die als nahezu unerträglich be⸗ zeichnet werden muß und unter keinen Umständen überschritten werden darf. Das zuständige Reichsministerium für Ernährung und Landwirt— schaft ist, wie ‚W. T. B.“ berichtet, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln bemüht, eine Senkung der Preise für künst⸗ liche Düngemittel zu erzielen. Es geht hierbei von der Erwägung aus, daß eine Senkung der Preise für künstliche Düngemittel eine wesentliche Vorbedingung ist für eine Senkung der Lebens— mittelpreise. Leider mußten die Bemühungen des Neichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bisher ohne Erfolg hleiben, da die Steigerung der Kohlenpreise, der Arbeitslöhne und der Preise der Rohmaterialien einen noch weiterem Fortgang genommen hat. Unter diesen Umständen wird daher für das laufende Wirtschaftsjahr mit einer Senkung der Preise für künstliche Düngemittel, insbesondere für ,,,. Düngemittel, nicht gerechnet werden können. Die Be— mühungen der zuständigen Stellen müssen sich unter den obwaltenden Verhälknissen vorläufig darauf beschränken, eine Stabilisierung der Preise für das laufende Wirtschaftsjahr zu erreichen. Nach den im Ein— vernehmen mit Vertretern der Landwirtschaft und der Industrie ge⸗ troffenen Maßnahmen ist begründete Aussicht vorhanden, daß wenigstens nach dieser Richtung hin ein Erfolg erzielt wird.

Die vielfach in den Kreisen der Landwirtschaft gehegten Befürchtungen, daß die Landwirte bei Anwendung von künstlichem Dünger zu den heutigen hohen Preisen Schaden erleiden könnten, sind in jeder Beziehung, unbegründet. Unter allen Umständen wird dafür Sorge getragen werden, daß die Auslagen für künstliche Düngemittel bei der Berechnung der Gestehungskosten und der Festsetzung der Höchstpreise für die land⸗— wirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1921 entsprechende Berück— ih finden. Die Üufwendungen der Landwirtschaft für künst⸗— liche Düngemittel werden damit in vollem Umfange gedeckt werden.

In letzter Zeit hat ein Teil der Landwirtschaft in dem Bezuge von künstlichen Düngemitteln offensichtlich zurückgehalten in der Erwartung einer Preissenkung. Dies ist um so mehr zu bedauern, als damit die augenblicklich verkehrsstillere Zeit der Cisenbahn, die eine prompte Anlieferung ermöglicht, nicht in entsprechender Weise ausgenutzt wird.

muß damit gerechnet werden, daß die Eisenbahn in der kommenden Herbstzeit infolge Beförderung der Ernteerzeugnisse und der Kohlen ebenso wie im Vorjahre wieder in erheblichem Maße an⸗ gestrengt sein wird, so daß die erforderlichen Düngemittel, wenn sie erst im Herbst bestellt werden, der Landwirtschaft nicht mehr hinreichend und rechtzeitig zugeführt werden können. Es kann daher den Land— wirten nicht dringend genug geraten werden, ihren Bedarf an künst— , Düngemitteln schon jetzt mit tunlichster Beschleunigung ein— zudecken.

Als Beihilfe gewährt zum Beispiel das Stickstoffsyndikat bei Abnahme in den Sommermonaten sowohl eine Lagerbeihilfe, wie auch eine angemessene Zinspergütung. Zu einer Zurückhaltung in dem Bezuge liegt daher keinerlei Veranlassung mehr vor.

Mannigfaltiges.

Allen stein, 12. August. (W T. B.). Wie die Allen— teiner Zeitung“ meldet, ist der erste Transport der italienischen Truppen heute vormittag von Allenstein ab— efahren. Das Blatt erfährt, weiter von der italienischen elegation, daß sich drei italienische Soldatzen, die an der Verletzung eines Wachtmeisters der Sicherheits- polizes beteiligt waren und selbst verwundet wurden, in Haft be—

finden, und daß ihre Verurteilung nach der vol len Strenge des Gesetz es erfolgen wird.

Memel, 12. August. (W. T. B) Nachdem der franzö⸗ sische Gouverneur Odry den streikenden Arbeitern zugesagt hatte, die Rückkehr der drei im Juni ausgewiesenen Agi⸗ tatoren zu gestatten, ferner eine Untersuchung gegen den Polizeidirektor Voigt einzuleiten, und versprochen hatte, daß die Führer der Streikbewegung nicht bestraft werden sollen, sand eine betriebsweise Abstimmung über die Beendigung des Streiks statt, in der 35 Betriebe für die Wiederaufnahme der Ar⸗ beit und B dagegen stimmten. Die Arbeit wurde Mittags größtenteils wieder aufgenommen.

Dortmund, 12. August. (W. T. B.) Auf dem Gisen⸗ und Stahlwerk Hoesch explodierte heute ein Ofen dadurch, daß beim Füllen eine nicht entladene Granate in den Ofen geriet. Zehn Personen sollen verletzt sein, von denen eine ihren Verletzungen bereits erlegen ist.

Neu strelitz, 12. August. (W. T. B.) Nach einer amtlichen Meldung der Landeszeitung haben Einbrecher dem historischen Schloß Hohenzieritz bei Neustrelitz, in dem die Königin Luise gestorben ist, einen Besuch abgestattet. Das Schloß ist jeit dem Tode der Königin nicht mehr bewohnt und in demselben Zustande belassen worden. Die Einbrecher haben 12 Tassen und ein Schreibzeug von sehr hohem Kunst⸗- und Pietätswert geraubt, u. a. eine Tasffe der Königin Luife. Die gestohlenen Sachen sind sogenanntes altes Berliner Porzellan.

Kopenhagen, 12. August. (W. T. B.) Nach einem Tele— gramm aus Kristiania ereignete sich gestern mittag in Drammen in einem Eisfenwarengeschäft eine furchtbare Explo—⸗ jon. Die Mauern stürzten zusammen und das Gebäude geriet in Brand. Auch das benachbarte Grand Hotel wurde schwer be—⸗ schädigt. Man vermutet, daß acht Personen getötzet sind. 15 Verwundete wurden ins Krankenhaus gebracht. Bisher wurden zwei Leichen gefunden.

Handel und Gewerbe.

Nach dem Geschäftsbericht der Kammerich-— Werke ÄAktiengesel scha ft, Berlin, für das Betriebsjahr 1919 war der Uebergang zur Friedenswirtschaft für die Werke der Gesell— schaft nicht mit n Schwierigkeiten verbunden, da ihre beiden Abteilungen auch während des Krieges nur Fabrikate herstellten, die bereits im Frieden zu ihren besondern Erzeugnissen gehörten. Gleich der übrigen Eisenindustrie litten die Werke jedoch umter Mangel an Kohlen und Koks sowie Stromunterbrechungen, so daß, eine volle Ausnutzung der Werke trotz des nach Ueherwindung der Anfangöschwierigkeiten vorhandenen Arbeitswillens der Beamten und Arbeiler nicht möglich war. Wenn trotzdem ein günstiges Ergebnis erzielt werden konnte, so ist dies in erster Linie darauf zurückzuführen, daß das Rohrwerk Material bestände, wenn auch mit großen Kosten, in erheblichem Maße umarbeiten konnte. Das während der letzten Jahre verpachtete Wittenauer Anwesen ist, per— kauft worden, das Dledenhofener Werk war zwangsweise liquidiert. Auf Grund der vorläufigen Angabe des Liquidators über die Zu⸗ schlagsfumme für die Immobilien wurde der Gesellschaft seitens des Reichs im neuen Geschäftsjahre unter der Bedingung eine Abschlags⸗ zahlung geleistet, daß dieselbe lediglich zu Wiederaufbauzwecken, alsof zur Erweiterung der Leistungsfähigkeit der Werke, benutzt werden darf. Das Jahresergebnis beträgt nach Abzug der Abschreibungen und des Gewinnanteils des Vorstandes 1393 840 S6, davon entfallen auf die Aktionäre 30 vd 825 000 4. Auf neue Rechnung werden 453 000 M vorgetragen. Nachdem die außerordentliche Generalversammlung vom 22. Dezember 1919 die, Erhöhung des Grundkapitals um 1 250 000 , Stammaktien sowie 1 500 060 „M Vorzugsaktien mit Gewinnanteilberechtigung vom 1. Janugr 1920 beschloffsen hatte, wurde die Erhöhung um 1259 090 A Stamm aktien unter Gewährung eines Bezugrechts zum Kurse von 1729 8 derart durchgeführt, daß 5 Aktien zum Bezuge von zwei neuen. Aktien berechtigen. Das Ergebnis wird erst das laufende Geschäftzsjahr beeinflussen. Die Beschäftigung der Werke ist erheblich, doch sind die Schwierigkeiten, insbesondere in der Beschaffung von Rohmaterialien, unveränderte.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Vollversammlung hat laut Meldung des „W. T. B.“ der Arbeitsausschuß des Metall— wirtfchaftsbundes, Berlin, am 11. August d. J. vorläufig fol— genden Beschluß gefaßt: Zu den in der Sitzung vom 12. Mai d. J gefaßten We uff! Über Stahlhärtungsmekassfe, welche grundsätzlich estehen bleiben, werden folgende Zusätze gemacht: Die Einfuhr von Ferrs⸗Vanadium sowie die Einfuhr von Ferro⸗Chrom bis max. „5 oso C. wird bis auf weiteres freigegeben. Der Metallwirtschafts— bund soll berechtigt fein, bis 30 64. Wolfram im Ferrowolfram mongtlich zur Einfuhr zuzulassen, soweit er dies für erforderlich hält; darüber hinaus nur, falls die deutschen Erzeuger nicht im Stande sind, den Bedarf der Verbraucher zu angemessenen Preisen, Be⸗ dingungen und Lieferterminen zu decken.

Am 5. August d. J. ist laut Meldung des, W. T. B. in Mann⸗ heim aus der Mannheimer Versicherungsgesellschaft, Mannheim, der Con⸗ tinental-Verficherungsgesellschaft Mannheim, der Rheinischen Eredit⸗ bank, Mannheim, der Pfälzischen Bank, Ludwigshafen, und der Mannheimer Bank, Mannheim, eine Aktiengesellschaft unter der Firma Rhein. Mofel, Allgemeine Versicherungsgesellschasft mit dem Sitz imn Berlin gegründet worden. Bas Aktienkapital be— trägt 8 Millionen Mark bel ein Viertel Einzahlung.

Die Roheinnahmen der Canada-Pacifie-⸗-Eisen bahn betrugen laut Meldung des „W. T. B.“ in der ersten Augustwoche 3 956 000 Dollar (Zunahme gegen das Vorjahr 514 000 Dollar).

Wien, 12. August. (W. T. B.. Ausweis der Hester reichisch⸗ Ungarischen Bank vom 31. Juli, 1920. Alle, Summen in taufend Kronen. (In Klammern: Veränderungen seit dem Stand vom 23. Juli 1926). Anlagen. Metallschatz: Goldmünzen der Kronenwährung, Gold in Barren, in ausländischen und Handels— münzen, das Kilo fein zu 3278 Kronen gerechnet, 222 668 (Ibn. 6), Goldwechsel auf auswärtige Plätze und ausländische Noten 41 237 (Abn. 1592), Silberkurant⸗ und Teislmünzen 565965 (Abn. 12), Kassenscheine der Kriegsdarlehenskasse 429 259 (Abn. Y0,), Ungarische Staatsnoten 512 121 (- ), Eskont. Wechsel, Warrants und Effekten 19 449 910 (Zun. S837 228), Darlehen gegen Handpfand 8 458 838 (Abn. 290 692, Schuld der K. K. öster⸗ reichischen Staatsverwaltung 60 0090, Darlehensschuld der K. K. Sicgtsverwaltung auf Grund besonderer Vereinbarung 22 031 000, Darlehensschuld der K. ungarischen Staatsperwaltung auf Grund besonderer Vereinbarung 16 920 00909. Kassenscheinforderung g. d. K. K. Staatsverwaltung 240 066 (Abn. 1281), Kassenscheinforde⸗ rung a. d. K. , Staatsverwaltung 142 547 (Abn. 733) Forderungen 4. d. K. K. Staatsverwaltung aus fälligen Kassen, scheinen 4234 825 (Zun. 1281), Forderung a. d. K. ungarische⸗ Staatsverwaltung aus fälligen dasfenscheinen 2411180 (Zun. 733), Forderungen an die ungarische Staatsverwaltung 3 140 315 (— —, retten Cn zr (in , hp kartdarlehen 23 557 (Abn. S6), Oesterreichische Deplsenzentrale 1131 040 (Zun. 22399), andere Anlagen 21410 505 (Abn. 50 895), Uebertrag Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 8160 925 (Abn. 117 669), Uebertrag Ungarn 1 686 309 ( —. Verpflichtungen. Aktienkapital 10 000, Reservefonds 40 313, Banknotenumlauf 63 943 655 (Jun. 986 590), Giroguthaben und sonstige sofort fällige Verbindlichkeiten 8 724 426 (Abn. 234 611) Pfandbriefe im Umlaufe 202 676 (- , Ka en scheinumlanf gl 613 (Abn. 2015), sonstige Verpflichtungen 2 413 633 (Zun. 27 325), Uebertrag Oesterreich 8 15069235 (Abn. 1176609), Uebertrag Desterreichisch⸗ Ungarische Bank 1686309 —. Steuerpflichtiger Bank⸗ notenumlauf 13 733 9060 (Zun. 786 277).

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 11. August 1920.

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestelltt . 18 162 7599 Nicht gestellt . 1111 Beladen ö zurũck⸗ gestellt: unf 10. August 17851 7599 am 11. August 17830

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Ham burg, 12. August. (W. T. B) Deutsch⸗Austr. D. Ges. 183,90 G., 6 bo B., Hapag T6, 00 G., 178,00 B.,, Hamburg—⸗ Sükannersta 23600 G., 253 50 B. Norddeutscher loyd 168,50 G., Ehen cls Be neinigte Cibefchiffchrt ö hb Ge sc öh . Sch'n= jungbahn 691,00 G.,. 704,00 B., Brasilianische Bank 83 0505 G. 0h B., Anglo Continental 23300 G., 23825 B. Dynamit Nobel 227,55 G., 238,50 B., Neuguinea 765, 00 G., 6h oo B. Dtavi Reinen Aftien 775,00 G., 800,00 B., do. do. Genuß 660,00 G., 565, 00 B. Still. , n , f.

Köln, 12. August. (W. T. B.) glische Noten 90 is 168,50, Franz bssche gehen 333, 00334. 50. Belgische Noten ho bis 357, 99), Holländifche Noten 1607,50 1555,50, Rumãänische Noten 9 Ho IG, 00, Amerikanische Noten 45.25 6, 00, Schweiz. Noten 760, 00–— 780,00. .

Wien, 12. August. (W. T. B.). Die Börse war anfangs günstig beeinflußt durch die Wiederaufnahme des te grazhischen und kelephonischen Verkehrs und durch die Meldungen über den Beginn der russisch-polnischen Verhandlungen in Minst. Es kam zu einer allgemeinen Aufwärtsbewegung der Kurse, wohei Valutapiere infolge des erneuten Rückgangs des Kronenkurses im Vordergrunde, des Interesses fanden. Im weiteren Verlaufe trat indessen Geschẽfts⸗ flille ein, und Gewinnsicherungen führten zu einer leichten Ermattung. Am Markte für Anlagewerte war die Haltung. im allgemeinen be: hauptet, der freie Devisenhandel wurde nach anfänglicher debhaftigkait infolge des Anziehens des Züricher Kronenkurses gegen ö .

Wien, 12. August. (W. T. B.) Türkische Lose 1600,00, Staat? hahn 60 ho. Sibbahn Wö, Hö, Dell erreichisch, Kredit, hö, Ungarische Kredit ——, Anglobank 706, 00, Unionhank. 785 M00, Bankverein 761, 00, Länderbank 928 90, Oesterreichisch Ungarische Bank 5055,00, Alpine Montan 3190,09, Prager Eisen 6öo)9h go, Rima Muranyer 3040,60, Skodawerke 2316,00, Salgohtohlen —, Brüxer Kohlen 6400,00, Galizia 5 Waffen 2850, 00, gtd, Alitsanter Wehl elle at, g, Dalmler iiäs ö, Hefter. reichische Goldrente Desterreichische Kronenrente 88,25, Februgr⸗ rente J 0, Mairente 96,75, Ungarische Goldrente ** Ungarische Kronenrente —, Veitscher Siemens⸗Schuckert 1515,00.

London, 11. August. (W. T. B.), 280 lo Englische Konsols 464, 5 o/ Argentinler von 1856 50, 1 G. Brasiligner ven 1839 30 469 Japaner von 1899 54ß, 5 oo Mexikanische Goldanseihe von 18569 171, 3 oss Portugiesen 393, 5. oso Nussen von 1906 28, 4. oso Rusfen von 1969 214, Baltimore and Ohio 165, Canadian Pacific 157, Pennsylvanig az, Southern Pageifie 123, Union Pacifie 158, United States Steel Corporation 117, Rio Tinto 363, De Beers 251, Gosdfields 13. Nandmines 31 / 3. 3r oi Kriegs⸗ anleihe 6gi /, 4 u Siegesanleihe 763.

London, 11. August. (W. T. B.) . Wechsel auf Paris 50,37), Wechfel auf Belgien 47023, Wechsel auf Schweiz 21,80. Wechsel auf Holland 10,55, Wechses auf, New Jork 3,663, Wechsel auf Spanten 24,258, Wechsel. auf Italien 72 00, Wechsel auf Deutsch⸗ and 168575. Privatdiskont Silber loko .

aris, 12. August. (W. T. B.. 5. oo, Französische Anleihe r ch 4 dso! Französische Anleihe 71,45, 3 (o Französische Rente 5, 560, 4 6 Spanische äußere Anleihe 173.00, & oe Russen von 1906 42300, 3 ö Russen bon 1896 25,10, 4 00 Türken unifiz. T0, Suezkanal 6805,06, Rio Tinto 1796,00.

Am sterdam, 12. August. (W. T. B.) . Wechsel auf London 11,07, Wechsel auf Berlin 6,67. Wechsel auf Paris 2220, Wechsel auf Schweiz 50, 20, Wechsel auf Wien 160 . auf Kopenhagen 46, 00, Wechsel auf Stockholm 62776, Wechsel auf Christianig 1600, Wechsel ö Rew Jork 3061,00, Wechsel auf Brüssel 23, 253, Wechsel auf Madrid 45530, Wechsel auf Italien 19379. 3 do ieder⸗ ländssche Staatscmleihe von 1915 S6isis. 3 ο Niederländische Staats⸗ anleihe h, Königlich Niederländ. Petroleum 670,00, Holland— Amerika⸗Linie 384,00, Niederländisch-Indische Handelsbank 206,50, Iltchison, Topeka C Santa Fe 96 50, Rock Island —, Southern Pacifie 1068, 00, Southern Railwah —. Union Pacific 158,00, Anaconda 125,75, United States Steel Corp. 1046/3. Fest.

Kopenhagen, 12. August. (W. T. B.) . Sichtwechsel auf London t, 22, do. auf New Vork 661,00. do. auf Hamburg 14, sh, do. auf Paris 48550, do. auf Antwerpen WM, 29, do. auf Zürich 111,26, do. auf Amsterdam 221,50, do. auf Stockholm 137,25, do. auf Christiania 9,75, do. auf Helsingfors 21,60.

Stochholm, 12. August. (W. T. B.). Sichtwechsel auf London 17,55, do. auf Berlin 1075, do. auf Paris 35,309, do. auf Brüssel 370, do. auf schweiz. Plätze 80, 55, do. guf Amsterdam 161,00, do auf Kopenhagen 73,59, do, auf GChristiania 75,25, do. auf Washington 481,00, do. auf Helsingfors 15,50.

Berichte von auswärtigen Waren märkten.

Liverpool, 11. August. W. T. B) Baumwolle,. Um⸗ satz 7ob9 Ballen. Einfuhr 500. Ballen, davon gmerikanische Baumwolle Ballen. August 25,24, September 24,31, Oktober 23,34.

Amerikanische und Brasilianische 33 Punkte höher, Aegyptische 100 Punkte höher.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Samilisennachrichten.

Verlobt: Frl. Ann-Marie Börner mit Herrn Regierungsbau— meister Erich Troitzsch Leubuß). Frl. Asta Rudnick mit Herrn Leutnant Georg Kirstein (z. It. Schweidnitze.«.

Gestorben: Kaufmann Herr Paul Schade, (Breslau, Goldene Radegasse 1). Wirkl. Geh. Rat, Exzellenz Friedrich Müller (München).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. S5 A und B) und Erste und Zweite Zentral -⸗Handelsregister Beilage.

zum Deutschen Nei Nr. 180.

——

Amtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt. Deutsches Reich.

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 13. August

Aluminium münzen

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Juli 1920 sind geprägt

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München. Muldner Hütte .

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Hiervon sind wieder

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) Einschließlich von Kronen, zu deren Prägung die Reichsbank das Gold geliefert hat. „) Vergl. den „Reichsanzeiger“ vom 27. Juli 1920 Nr. 165.

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2. Vorher waren ge⸗

Berlin, den 12. August 1920.

eingezogen. Bleiben... . 1 BG 36 dbl dz dog *

prägt *) 3. Gesamtausprägung. 1563 1961

Summe

Stuttgart...

Karlsruhe .

Hamburg 61 2 412 2 1 8

1. 5.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. Juli 1920 ist auf Blatt 80s lfd. Nr. 2 des K e,, . a ge, ö er am 31. März zwischen dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Gewerlschaftgbund der . Angestelltenverbände in Klingenthal i. Sa. und dem Verein der Musikwaren⸗Fabrikanten des Amtsgerichtsbezirks Klingen⸗ thal E. V. abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbind⸗ lichen Tarifabkom men vom 28. Juli 1919 nebst Nachtrag vom 15. Dezember 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin NW. 6, k 33134, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge . —— kJ 2 ist, können zon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. e

Berlin, den 30. Juli 1920. Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. Juli 1920 ist auf Blatt 631 lfd. Nr. 3 und Bl. 1873 des Tarifregisters eingetragen worden, Das zwischen dem Zentralverein Deutscher Rheder E. V. in Hamburg und den Vertragsparteien des allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrages vom 23. Oktober 1919 zur Regelung der Heuersätze und Arbeitsbedingungen für die Besatzungen der deutschen Seeschiffe (mit Ausnahme von Bergungsfahrzeugen, Schleppern und Leichtern) zu diesem Tarifvertrage am 8. Juni 1920 vereinbarte Zusatz abkommen wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezemher 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für denselben . für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 8. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin. NY. 6, ö 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. Juli 1920. Der Registerführer. Pan se.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. Juli 1920 ist auf Blatt 334 sfd. Nr. 3 u. Bl. 1375 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der l en dem Arbeitgeberverband des Leipziger Groß— handels E. V, Leipzig⸗Gohlis, dem Leipziger Verband des Einzelhandels E. V. und dem Deutschen Transportarbeiter⸗ Verband, Verwaltungsstelle Leipzig, am 5. Mai 1920 ahgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedin⸗ gungen für die in den Groß⸗ und Einzelhandelsbetrieben be⸗ schäftigten männlichen und weiblichen Markthelfer, Packer, Lagerarbeiter, Portiers, Fahrstuhlführer, Radfahrer, Kutscher und Arbeiter wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig und der eingemeindeten Vor⸗ orte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver— bindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Die allgemeine Verbindlichkeit der Tarifverträge vom 5. Februar 1920 für den Großhandel und für den Einzelhandel tritt außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW; , k 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den , einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. Juli 1920. Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung..

AUnter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 892 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Verein der Kaufmannschaft von Star—

gard in Pomm., dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗

gestellten verbände (Ortsausschuß Stargard i. Pomm.) und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten (Ortsverband Stargard i. PJmm.) am 15. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 19. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten aller , e 1 ließ⸗ lich der Kolonial⸗ und Materialwarengeschäfte wird gemäß 82 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 , S. 1456) für das Gebiet der Stadt Stargard i. Pomm. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1929. Sie erstrectt sich nicht auf Arbeits verträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ n n NW. 6, Luisenstr. 33/864, Zimmer . der regelmäßigen , eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichzarbeitzministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 31. Juli 1920. Der Registerführer. Panse.

chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1529

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Bekanntmachung.

Unter dem 31. Juli 1929 ist auf Blatt 1156 lfd. Nr. 2 und Blatt 1376 des Tarifregisters eingetragen worden;

Der zwischen dem Bund der Arbeitgeber e. V. Kiel, der Arbeits gemeinschaft freier Angestelltenverbände, dem Gewerk⸗ k der Angestellten und dem kauf männischen

ngestelltenkartell abgeschlossene Zu satztarifvertrag vom 20. Mai 1920 zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 2. Oktober 1919 wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in allen Betrieben, Büros, Kontoren und Ver—⸗ kaufsgeschäften des Groß- und Kleinhandels sowie aller in⸗ dustriellen Betriebe kaufmännischer und technischer Art gemäß §8 2 der Verordnung vom 3. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für, das Gebiet des 8 Kiel einschl. Neumühlen⸗-Dietrichsdorf für allgemein verbindlich er⸗ klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die be⸗

sondere Fachtarifverträge in Geltung sind.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßi en Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 31. Juli 1920.

Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 1150 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Hafenbetriebsverein Hamburg E. V. in Hamburg, dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Hamburg, und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Hamburg, Sektion Hafenarbeiter, am 3. Mai 1920 abge— schlossene Nachtrag (Schiedsspruch) zu dem allgemein verbind⸗

lichen Tarifvertrag vom 2. September 1919 und den Nach⸗ trägen vom 15.17. Oktober 1919 und 4. Februar 1920 (Schieds- sprüchen) zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Maschinisten und Heizer im Dampfwindenbetrieb wird für diesen Berufskreis gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs- Gesetzhl. S. 1456) für das Hafengebiet Hamburg⸗Altona und Harburg mit Ausnahme der Staats⸗ betriebe gleichfalls ö allgemein verbindlich erklärt. Die

allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarheits— ministerium, Berlin NW. 6, , 33 / 4 Zimmer 161, während der re . Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeilsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 31. Juli 1920.

Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 13580 des Tarif— registers eingetragen worden:

Der zwischen den Vereinigten Spediteuren von Görlitz und Lauban, dem Verein der Kohlenhändler für Görlitz und Umgegend E. V. und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungsstelle Görlitz, am 6. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeits— bedingungen der Kutscher, Packer und Arbeiter in den . und Fuhrwerksbetrieben gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 33. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Görlitz und die Vororte Moys, igen (Groß und ß Leschwitz und Rauschenwalde für allgemein verbindlich erklärt. Die allge⸗ meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920.

t Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die n,, können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 34 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der *. verlangen.

Berlin, den 31. Juli 1920. Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 1382 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der . dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungsstelle k und dem Arbeitgeberverband E. V. Flensburg am 31. Mai 1920 abgeschlessene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Hafenarbeiter . §z 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1218 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt

lensburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine herbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Sie erstregt sich nicht . rbeitsverträge, für die besondere Fachtarif⸗ verträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Hafen⸗ betriebszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein ver⸗ bindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allge⸗ meinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ker.

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