ö 9 * . . . * * z Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arheitsiinisterium, Terlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Koösten verlangen.
Berlin, den 31. Juli 1920.
Der Registerführer. Pan se.
. wu n n
Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 1381 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband der land⸗ und forstwirtschaft⸗ lichen Arbeitgeher des Kreises Uelzen E. V., der Kreisgruppe des Deutschen Landarbeiterverbandes Uelzen und dem Central— verband der Forst⸗ Land⸗ und Weinbergsarbeiter Hannover am 26. März 1929 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter wird gemäß T2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Uelzen für allgemein ver— bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.
Der Reichsarbeitsminister. ! J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden . werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. Juli 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 1379 des Tarif— registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsi⸗ schen Textilindustrie zu Chemnitz, dem Zentralverband christ— licher Textilarbeiter, dem Deutschen Textilarbeiter⸗Verband und dem Gewerkverein Deutscher Textilarbeiter (5. D.) am 29. April 19290 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in den Jutespinnereien und Jutewebereien gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. è für das Gehiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzer.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbei te— minisserium, Berlin NV. 6, Luisenstraße 3/34, Zimmer (161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsminlsteriums verbindlich . können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. Juli 1920.
Der Registerführer.
Bekanntmachung.
Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 1378 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: .
Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der , , Textilindustrie zu , und dem Deutschen Textilarbeiter⸗ verband am 1. April 1925 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen 6 die ge⸗ werblichen Ärbeiter in den Webereibetrieben, ausschließlich der Tuch⸗ und Flanellweberei, gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1913 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte , Zwickau, Hohenstein⸗Ernstthal, Auerbach i. V., Lichtenstein⸗Calln berg, Frankenberg, Bad Lausick, Treuen i. V., Eisenberg S.⸗A., Willischtal, Wolkenburg i. E., Hainichen, Meerane, Elsterberg, Waldkirchen⸗Ischopenthal, Oederan, Plauen i. V.,, Mülsen, St. Micheln, Glauchau, Rodewisch, Gelenau, Eppendorf, Leubsdorf, Penig, Wingendorf, Mulda und Lauter— bach bei Oelsnitz 6 allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 24. Oktober 1919 außer Kraft.
Der Reichsarbeitsminister. J. A. Dr Sitz ley.
Das Tarffregister und die Negistera ten können im Reichsarbeitg⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/⸗ 384, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und rb eilheh ner, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. Juli 1920.
Der Registerführer.
Panse.
Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 468 lfd. Nr. 3 und Bl. 1384 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband Württembergischer Metall⸗ industrieller E. V. in Stuttgart und dem Deutschen Metall⸗
arbeiterverband, Bezirksleitung des 9. Bezirks, am 14. April
1920 abgeschlossene 2. Nachtrag zum allgemein verbindlichen Kollektivabkom men vom 11. Bktober 1919 nebst Nachtrag
vom 21. Januar 1920 wird zur Regelung der Lohn- und
Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Metall. industrie mit Ausnahme der handwerksmäßigen Betriebe gemäß Sz 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1915 (eich. Gese bh S. 1456) für das Gehiet des ee. Württemberg für allgemein verbindlich erklärt. Dle allgemeine Verbindlichleit beginnt mit dem 1. April 1920. Der Reichsarbeltsminister. J. A.: Dr. Sitz ler. as Tarifregister und die Registerakten könen im Reicht n gr Berlin NW. 6, ö 33 / 4, Zimmer k während der een n e Dienststunden eingesehen werden. Krbeitgeber und ÄUrbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des , verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 2. August 1920. Der Registerführer. Panse. ö!
Bekanntmachung.
Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 389 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Handels für Görlitz und Umgegend E. V. und dem Verband der Fabrik— arbeiter Deutschlands am 19. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 21. Oktober 1919 wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Putzarbeiterinnen in den Putzgeschäften gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gehiet des Stadtkreises Görlitz und der Vororte Moys, Biesnitz (Groß⸗ und Kleinbiesnitz), Leschwitz und Rauschwalde für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Dag Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeitsministerium, Verlin JW. , Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für, die der Taxifzertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können. von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 2. August 1920.
Der Registerführer. Pan se.
—
Bekanntmachung.
Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 1460 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband Friedeberg in Woldenberg Neum., der Arbeitgebergruppe Landsberg a. W. und dem Landarbeiterverband, Gau Brandenburg, am 11. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die landwirtschaftlichen Arbeiter wird gemäß § 2 der Verordnung vom 33. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Lands⸗ berg 4. W. und Friedeberg (Neum.) für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt für den Kreis Friedeberg mit dem 1. April 1920, für den Kreis Landsberg mit dem 1. Juli 1920. Mit dem 1. April 1920 tritt die all⸗ gemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 28. Juli 1919 für den Kreis Friebeberg Neum. außer Kraft.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeitz— ministerium, Berlin NV. . 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von, den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 2. August 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 63 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen der Ortsgruppe Berlin des Arbeitgeberver— bandes des Eisen⸗, Eisenwaren⸗, Gußwaren⸗, Draht⸗ und Draht⸗ stiftec, Stahl“, Röhren⸗. Werkzeug⸗ und i n e, handels und dem Gewerlschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗ verbände am 30. April 1920 ,, . arif vertrag nebst protokollarischem 3ul ah von demselben Tage wird zur Regelung der Gehalis⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten der Firmen un Verkauft organi⸗ sationen des Großhandels in Elsen, Eisenwaren, Gußwaren, Draht und Drahtstiften, Stahl, ö. Werkzeug und Werk⸗ zeugmaschinen gemäß 823 der Verorbnung vom 23. Dezember 19s (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das GebiAet des Zweckver— bandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkeit beginnt mit dem J. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 30. April 1919 außer Kraft.
Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeitz— ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen, Dienststunden eingesehen werden.
Arheitgeber und Arbeitnehmer, für die der ar g th infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 2. August 1920.
Der Registerführer. Pan se.
Bekanntmachung.
Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 333 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: .
Die zwischen der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten— verbände, Ortssekretariat Berlin, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Gewerkschaftsbund , nn. Ange⸗ stelltenverbände und dem Verband Berliner Metallindustrieller C. P. am 11. Februar 1920 vereinbarte Teuerungszulage zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 5. Sep— tember 1519 wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs— bedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten in der Metallindustrie mit Ausnahme der Angestellten in der Feinmechanik und Optik sowie in der Eisenmöbel- und Draht⸗ matxatzenfabrikation gemäß s 2 der Verordnung vom 25. De⸗ zember 1918 lech het h. S. 1456) 3 das Gebiet des Tarifvertrages vom 5. September 1919 gleichfalls für allgemein verhindlich erklärt. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbind⸗ lichkeit auf die Feinmechanik und Optik sowie auf die Eisen⸗ möbel⸗ und Drahtmatratzenfabrikation bleibt . Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗
ministerlum, Berlin NW. 6, in 33s34, Zimmer 161, während
der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrgg infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministertiums verbindlich ist, können von den Vertragspartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 2. August 1920. Der Registerführer. Pan se.
ö
Bekanntmachung. Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 52 fd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: 2. Der zwischen dem Verband der Gastwirts gehilsen Orts⸗ verwaltung Hannover, dem Deutschen Kellner⸗Bund, Bezirks⸗
verein Hannover, dem Genfer Verband der Hotel⸗ und Restaurant⸗Angestellten in Deutschland, Zweigverein Hannover, dem Reichsverband der Gaflhausangestellten, Ortsgruppe Han⸗ nover, und der Arbeitgebergemeinschaft des Gastwirtsgewerbes in Hannover und Linden am 3. und 10. April 19239 abge⸗ schlossene Tarifvertrag nebst Lohntgrif wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Gastwirtsgewerbe gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Hannover und des Landkreises Linden für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 14. März 1919 außer Kraft. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Hausmann.
Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministerium, Berlin NW. 5, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 2. August 1920.
Der Registerführer. Pan se.
Bekanntmachung.
Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 1383 des Tarif⸗ registers eingetragen worden; .
Der ziwischen dem Gewerkschastsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsvereinigung Hamborn, dem Gewerk- schaftsbund der Angestellten, Ortsverband Hamborn, dem Zentralverband der Angestellten, Bezirksgruppe Hamborn, dem Verein zur Wahrung Keschäftlicher Interessen (6. V), Ham⸗ born, dem Vereln der Schühwarenhändler von Hamborn und Umgegend (G. V.), Hamborn, dem Reichsverband für Herren⸗ und Knabenbekleidung (E. V.), Ortsgruppe Hamborn, und der Vereinigung Deutscher Möbelhändler in Hamborn am 3. Ja⸗ nuar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Angestellten des Einzelhandels mit Üusnahme der AÄngestellten im Lebens⸗ mittelhandel gemäß 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Hamborn a. Rhein für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
8 M , iner.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeilsministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße Z3/ 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und . für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der , verlangen.
Berlin, den 2. August 1920.
Der Negisterführer. Pan se.
Bekanntmachung.
Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 74 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Berliner Anwaltverein, dem Zentral⸗ verhand der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, und dem Ver⸗ band der Rechtsanwalts⸗ und Notariatsangestellten (Sitz Leipzig), Ortsverein Berlin und Spandau, am 11. März 1920 abge⸗ schlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die Angestellten der Rechtsanwälte und Notare gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amts⸗ gerichtsbezirke Berlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗Lichterfelde, Berlin— Mitte, Berlin-Pankow, Berlin⸗Schöneberg, Spandau, Berlin⸗Tempelhof, Berlin-Wedding, Berlin-Weißensee, Charlottenburg, Neukölln und Cöpenick für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Die allgemeine Verbindlichkeit der Tarif⸗ verträge vom 12. Juni 1919 und 1. Mai 1919 ist hiermit außer Kraft getreten.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Haus mann.
Das , r, . und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen , eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der ö. verlangen.
Berlin, den 2. August 1920.
Der Registerführer. Pan se.
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Statistit und Voltswirtschaft.
Das wirtschaftliche Gesamtergebnis der staat— lichen Berg⸗, Hütten⸗ und Saline nverwaltung in Preußen für das Rechnungsjahr 1918,19. Der n n. ür Handel und Gewerbe hat der Landesversammlung einen Betriebsbericht der vreußlschen Bergberwaltung für das Rech— nungssahr vom 1. April 1918 bis dahin 1919 vorgelegt, der auch über die besonderen Verhältnisse der einzelnen Werke während der Rechnungslahre 191415 bis 1915/19. und über Verhältnisse der Arbeiter auf den Staatzwerken Aufschluß gewährt. Einige Zahlen
bon allgemeinem Interesse mögen hier wiedergegeben werden.
Die wirtschaftlichen Ergebnisse der. staatlichen Berg-, Hütten⸗ und Salinenperwaltung stehen für das Rechnungsjahr 1918/19 im Zeichen eines verlorenen Krieges und einer innerpolitischen Umwälzung.
er verlorene Krieg bedeutet für die staatliche Bergverwaltung den Verlust wertvollen Bergwerksbesitzes, des Saarbrücker Steinkohlen— bezirkes und der Saline zu Hohensalza. Durch den Verkust der
elsässischen Reichslande wird die staatliche Bergberwalt insofern betroffen, als damit die e e nter ber ö.
gals'l J . n. : Kalisalzen zunichte gemacht worden ist und die stagtlichen Kaliwerke den Nachteil bon fe tragen haben werden. Die innerpolltische Umwälzung zeitigte verluft— bringende Arbeitsniederlegungen in großer Zahl. Die Bergarbeiter erlangten eine Erhöhung der Lohnsätze und eine erhebliche Verkürzung
lands in der . von
der Arbeitszeit, die einen wesentlichen Rückgang der Förderung herbei⸗ führte, Infolge dieser in der zweiten Hälfte des Haushaltjahres 19I8/12 eingetretenen Umstände und der gleichzeitigen außerordent⸗ lichen Steigerung der Materialkosten ist das wirtschaftliche Ergebnis der staatlichen Bergverwaltung sehr ungünstig beeinflußt worden.
So erforderten im Berichtsjahre die staatlichen Betriebe einen
rechnungsmäßigen Betriebszuschuß von rund 35,1 Millionen Mark, während his zum 1. November 1918 der bedeutende rechnungsmäßige Betriehsüberschuß von rund 53. Millionen Mark erzielt worden war. Der vorjährige bilanzmäßige Reingewinn des gesamten Berg—⸗ werks⸗, Hütten und Salinenbetriebes in Höhe von rund 51,2 Mil⸗ lionen Mark hat sich im Berichtsjahre in einen Verlust von rund 4.2 Millionen Mark, verwandelt. Dieser findet hilanzmäßig seine . hauptsächlich in der Spannung, welche die Betriebs—⸗ ausgaben (733, Millionen Mark) gegenüber den Einnahmen für Produkte (5928 Millionen M aufzuweisen haben. Erhöhte Löhne, Rückgang in der Förderung und gesteigerte Materialkosten haben dazu geführt, daß die Betriebsausgaben die Ein⸗ nahmen um rund 14141 Millionen Mark übersteigen, ein Verlust, der durch anderweitige Cinnghmen nicht mehr auszugleichen war. So wurde ein barer Zuschuß aus der Generalstaatskasse in Höhe von 496 Millionen Mark erforderlich gegenüber einer voriährigen Bar— ablieferung in Höhe von 34,66 Millionen Mark. Ausschlaggebend für die Höhe dieses Zuschusses waren die Auswendungen, die im Saarbrücker Direktiensbezirk durch Maßnahmen der französischen Besatzung erforderlich wurden. Diese setzte nicht nur die Kohlen—⸗ preise zum Nachteil der Bergverwaltung fest, sondern regelte auch den Kohlenversand unter Außerachtlassung deutscher Interessen. Zum größten Teil sind die auf Anweisung der gra M gen Besatzung ausgeführten Saarkohlenlieferungen noch nicht bezahlt. Die Forde—⸗ rungen hierfür, deren endgültige ih von dem Ergebnis der noch schwebenden Verhandlungen über die Anwendung des sogenannten Luxemburger Abkommens abhängt, sind mit ihrem bis t anerkannten Betrage von etwa 25, Millionen Mark in den . henden Forde⸗ rungen von 41 Millionen Mark enthalten.
Ferner ist der Anteil der Bergverwaltung an der Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden durch Uebernahme der Hibernia⸗ Schuld auf den Haushalt der Bergverwaltung von 14, Millionen Mark i. J. 191718 auf 21 Millionen Mark, also i. J. 1918/19 um rund 6 Millionen Mark gestiegen.
Diesen Verlusten ö elne Erhöhung in den sonstigen ordent⸗ lichen Einnahmen von S5, Millionen Mark i. J. 191718 auf 130 Millionen Mark, asso um rund 44,6 Millionen Mark, und ein Zugang bei den auzstehenden Forderungen in Höhe von 26, a Mil— lionen Mark gegenüber. Dieser Zugang besteht in der Hauptsache aus den vorerwähnten Forderungen an die französische Regierung für Saarkohlenlieferungen.
Der gesamte Wert der Bergwerkserzeugnisse ist mit 526, Millionen Mark i. J. 1918/19 gegen 481, Millionen Mark i. J. 1917/18 nur um 9,8 (im a n. um 43,5) vH gestiegen; der Wert der verarbeiteten en n l. at mit 154,8 Millionen Mark i. J. 1918/19 gegen 14432 Milllonen Mark i. J. 1917/18 nur um 7, (im Vorjahre um 21e) vH zugenommen.
Den schwersten wirtschaftlichen Rückschlag weisen die stagtlichen , n , auf. Ihr in den ersten 7 Monaten erreichter rechnungsmäßtger Beteiele lber e von rund 37, Millionen Mark verwandelte 6 auf das ganze Betriebsjahr berechnet, in einen rechnungsmäßigen elriebszufchuß von rund 28,6 Millionen Mark. Einem bilanzmäßigen Gewinn von 3056 Millionen Mark i. J. 1917118 steht ein Verlust von rund 16 Millionen Mark im Berichtsjahr gegenüber; der Unterschied beträgt also rund 46,6 Millionen Mark.
Die oberschlefischen Steinkohlenwerke haben den stärksten Rückgang zu verzeichnen; sie weisen ein um 33,9 Millionen Mark
geringeres bilanzmäßiges Ergebnis gegenüber dem Vorlahre auf, so daß aus einem bilanzmäßigen Reingewinn von 26 Millionen Mark i. F. 1917118 ein Verlust von rund 7, Millionen Mark i. J. 191819 entftanden ist. Wie überall, findet dieses trop Erhöhung der Ver—⸗ kaufspreise außerordentlich ungünstige Betriebsergebnis seine Erklärung in dem Rückgang der Förderung und in den wesentlich gestiegenen Ausgaben für Betriebslöhne, Materialien und sonstige Betriebsstoffe. Der in den ersten 7 Monaten erzielte rechnungsmäßige Betriebs⸗ überschuß von 14,3 Millionen Mark entwickelte sich am Schluß des Berichtssahres zu einem rechnungsmäßigen Betriebszuschuß von 8 Millionen Mark. Die Fördermenge sank von 6,s Millionen Tonnen Steinkohlen i. J. 1917/18 auf 5,7 Millionen Tonnen i. J. 1918/19, also um rund 15 vH, während sich der Wert der Förderung nur um rund 8 vH erhöhte. .
Der bilanzmäßige Verlust der staatlichen Steinkohlenbergwerke in West fale n vergrößerte sich gegenüber dem Vorjahre noch um 7,8 Millionen Mark. Die Förderung ist gegen das Vorjahr um 9.2 vö ,,, dagegen der Verkaufswert um 154 vy ge⸗ stiegen. Die Minderförderung ist in der Hauptsache auf die durch den Abschluß des Waffenstillstands und den Eintritt der politischen Um⸗ wälzungen hervorgerufenen Betriebsschwierigkeiten zurückzuführen. Gegen das Soll des Haushaltsplans ist die Förderung um etwa 25 vH zu⸗ rückgeblieben. Ebenso hat das geldliche Ergebnis die in den Haus⸗ haltsplänen 3 Beträge nicht erreicht. Trotz der erheblich ge⸗ stiegenen Selbstkosten ist zwar infolge der vermehrten Verkaufserlöse noch ein rechnungsmäßiger Betriebsüberschuß in Höhe von 2,es Millionen Mark erzielt worden, der aber nach den ersten 7 Monaten auf rund 18 Millionen Mark gestanden hatte. Gegenüber dem Rechnungs⸗ jahre 1917,18 betrug die Steigerung der Selbstkosten:
. hei 6 n 3 beim
Generalkosten .. 70,0 vH 133,1 vH Betriebslöhnen ... 46,86 20636 , Betriebsmaterialien. . .
zusammen. 47,0 vH 45,0 vH.
Im Saaxrbrücher Bezirk konnte, obgleich infolge der Fest⸗ setzung der Kohlenpreise durch die französischen Besatzungsbehörden inßbesondere für den Auslandsverkauf die Höhe der Einnahmen erheblich herabgedrückt worden ist, unter Anrechnung der aus⸗ stehenden Forderungen an die französische Regierung von 25, Mil⸗ lionen Mark noch ein bilanzmäßiger Reingewinn in Höhe von rund 563 000 M gegenüber einem vorjährigen von 5,1 Millionen Mark herausgewirtschaftet werden. Troß der Vermehrung der Belegschaft und reichlicher Belegung der Kohlengewinnungs⸗ arbeiten hat die Förderun infolge wiederholter Arbeits⸗ einstellung die Höhe des Vorjahrs nicht erreicht, sondern ist um 4.7 vH zurückgeblieben. Der Wert der Erzeugnisse war zwar bei steigenden Verkaufspreisen um 8 vH höher als im Jahre 1917118, jedoch haben sich die wirtschaftlichen Ergebnisse unter dem Einfluß der außerordentlich gestiegenen harre e rn fe, und Arbeiterlöhne sowie der Tenerungszulagen und der r chůsse fi die Lebensmittelversorgung der Belegschaft überaus ungtnstig gestaltet. Aus dem bis zum 1. November 1918 erzielten , , Betriebsüberschuß von rund 43 Millionen Mark wurde am Ende des Berichtsjahrs ein rechnungsmäßiger . von rund 22,656 Millionen Mark.
u den gewinnhringenden Werken der preußischen Bergverwaltung 5 en im er de die Erzberg werke. Dle Eisenerz⸗ ergwerke konnten einen , . Reingewinn von rund 240 000 HA erzielen, die sonstigen Erzbergwerke, vor allem die im Oberharz gelegenen, einen solchen von rund 3,s Millionen Mark. Die ses inf Ergebnis ist hauptsächlich durch den Silbergehalt der
Bleierze verursacht worden, da für Silber sehr hohe Preise gezahlt
wurden. Menge und Wert der Eisenerz und sonstigen Erzgewinnung sind hinter dem Vorjahre stark zurückgeblieben, und zwar die Eisen⸗ erze der Menge nach um 25 vH und dem Werte nach um 22 vo̊H, die sonstigen Erze um 1g bezw. 8 vo. Der rechnungs mäßige Be⸗ triebsüberschuß der Oberharzer Berg- und Hüttenwerke ist von 3. Millionen Mark gemäß dem Abschluß vom J. November 1918 auf 18 Millionen Mark zu Ende des Berichtsjahres herabge sunken.
Auch die Eisenerz- und Metallhütten konnten trotz wechselnden Preisstandes der Erzeugnisse mit Gewinn abschließen. Die Eisenhütten erzielten einen bilanzmäßigen Reingewinn von 2, Millionen Mark (im Vorjahre 3 Millionen Mark) und die WHiefaslhütten einen folchen von 4 Millionen Mark (i. V. Jes Millionen Mark). Wenn bei den Metallhütten eine Wertver⸗ minderung der Erzeugnisse gegenüber dem Vorjahre um 24 Millionen Mark festgestellt worden ist, so liegt diese Verminderung hauptsãächlich in der n n der Schmelzgutvorräte auf. der Friedrichshütte bei Tarno witz begründet. Die Erzielung eines nicht unerheblichen Nein⸗ gewinns auf dieser Hütte ist nur ihrer neuzeitlichen Umgestaltung kurz bor Beginn des Krieges zu verdanken.
Der staatliche Kalisalxz6ͤᷣerg bau hat gleichfalls mit Gewinn earbeitet, wenn er auch nicht den vorjährigen Gewinn erreichen 5 (41 Millionen Mark i. J. 1915/19 . 5,6 Millionen Mark i. J. 1917/18). Das wirtschaftliche Ergebnis wäre trotz der allgemein erschwerten Betriebsbedingungen noch besser geworden, wenn eine größere Kohlenzufuhr und ein geregeller Güterverkehr eine weiter⸗ gehende Besriedigung der sehr lebhaften Nachfrage nach Kali seitens der Landwirtschaft gestattet hätte. Der Menge nach sind 17, vH Nalisalze weniger i. J. 1918/19 gegenüber 1917/18 gefördert worden; ihr Wert ist dagegen um rund 26 vH gestiegen.
Bei den Salinen ist ein Gewinnrückgang um rund zwei Millionen Mark eingetreten, der in den sehr ungünstigen Betriehs⸗ derhältnissen und dem schließlichen Ausfall der Saline zu Hohensalza begründet ist. Die Siedesalzerzeugung ging deswegen um rund 43 vH zurück.
Die Bernstein werke zu Königsberg haben gleichfalls im Berichtsjahre mit einem . . wenn sich auch die Gewinnung an Rohbernstein um rund 49 vH gegenüber dem Vor⸗ jahre r ft hat. Sie litt weiter wesentlich unter dem Einflusse der Kriegsfolgen und dementsprechend auch der Absatz. Wenn auch die Entlassung des Heeres eine Vermehrung der Arbeitskräfte herbeiführte, so gingen andererseits die Arbeitsleistungen zurück. e. wurde die Gewinnung durch die . der vielen Arbeitseinstellungen der Berg⸗ und Eisenbahnarheiter hervorgerufenen unregelmäßigen und völlig unzureichenden Lieferungen an Betriebskohlen stark beein⸗ flußt. Die Absatzmöglichkeiten konnten daher nicht in dem not⸗ wendigen und wuͤnschenswerten Umfange ausgenutzt werden. Der Wert des gewonnenen Rohbernsteins stieg zwar gegenüber dem Vor⸗ jahre um rund 167,5 vy, in nech größerem Maße aber erhöhten sich die Betriebskosten. Unter den . ungünstigen Verhältnissen war ein rechnungsmäßiger Betriebszuschuß im Betrage von 1,2 Million Mark erforderllch, während der bilanzmäßige Verlust rund 316 000 „ beträgt. .
Verlustbetriebe waren ferner die drei staatlichen Braunkohlen⸗ werke, die Steinbrüche und die Badeanstalten. Die kleinen staatlichen Braunkohlenbetriebe konnten die erhöhten Ausgaben für Löhne und Materialien nicht ohne namhafte Barzuschüsse tragen. Der Rüdersdorfer Kalksteinbruch war infolge des Darnieder⸗ liegens der Bautätigkeit auch nicht imstande, zu einem wirtschaftlichen Ergebnis zu gelangen. Bilanzmäßige Verluste der staatlichen Bade⸗ , sind dadurch verringert worden, daß das Bad Oeyn⸗ hausen infolge besonders e, Besuches von Kurgästen erhöhte Einnahmen zu verzeichnen hatte.
1. Untersuchungssachen. ö. 6 oke, 3 3. Verkän
4.
5.
Verlosung ꝛe. von Wertpapieren.
Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
) Unterfuchungs⸗ sachen.
(62177 ere er f
Gegen den unten beschriebenen ehem. Musketier, Heizer Hermann Christian Kohrt, geb. am 14. November 1897 in Flensburg, zuletzt in der Militärarrest⸗ anstalt L Altona, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Erpressung c. verhängt. Es wird ersucht, ihn zu ver⸗ haften und in die Militärarrestanstalt 1 in Altona, Herderstraße (Res.⸗Inf.⸗Regts. Nr. 31), oder an die nächste Militär⸗ . zum Weitertransport hierher ab⸗
zuliefern. Der Gerichtsherr: v. Ha mmerstein. Beschreibung: Alter: 23 Jahre, Größe: ca. 1 m 68 em, Statur: ehr, Haare: dunkel. Altona, den 6. ig un 1920. Gericht der 18. Division, Amtsstelle Altona.
[52120] Steckbrieferledigung.
Der am 3. Mai 1920 e fre Steck⸗ brief gegen den Gefreiten Josef Dircks von der 3. Komp. Inf.⸗Regts. 233 ist erledigt.
Insterburg, den 7. August 1920.
Gericht der Reichswehrbrigade 1.
652119 Sa ftbefehl gegen Wichert, Hermann, ledig, Kauf⸗ mann, und ehem. Neichswehrsoldat, aus Danzig, geb. 11. Mai 1889 in Danzig, wegen Achtungsverletzung und ue vor versammelter Mannschaft. Elnl.⸗Ort: nächste Militärbehörde. Drahtnachricht er⸗ beten. Str. Pr.⸗L. 152120. München, den 6. August 1920. Gericht der früh. J. Division.
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Sunn dsachen, Zustellungen u. dergl.
52225] rwe, ,,.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 2. November 18929, Vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichftr. 13/15, 111 (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Grüner Weg 115 und Blumenstr. It, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 91
erlust· u. F⸗undsachen, Zustellungen u. dergl. fe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.
Blatt Nr. 4608 (eingetragene Eigentümer am 27. Juli 1920, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: die Geschwister Reitknecht, 1. Elsbeth Karola Bertha Martha, geboren am 19. Sep⸗ tember 1882, 2. Agnes Elise Mathilde Antonie, geboren am 14. März 1884) eingetragene Grundstück: Vorderwohnhaus Grüner Weg 115 mit rechtem Seiten⸗ flügel, Vorderwohnhaus Blumenstr. 16 mik Hof, Gemarkung Berlin, Karten⸗ blatt 43, Parzelle 1551/93, 6 a 10 4m kroß⸗ Grundsteuermutterrolle Art. 12 979, Nutzungswert 165 690 M, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 1779. 85. K. 62. 20.
Berlin, den 7. August 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
62013 Aufgebot.
Der Pumpenmachermeister Georg Keidel in Höxter hat das Aufgebot des Mantels der Aktie Reihe A Nr. 2253 der Mittel- deutschen Bodenkreditanstalt lautend wie folgt:
„Mitteldeutsche Bodenkredit⸗-A nstalt. Relhe A Aktie über Nr. 2253.
Eintausend Mark Deutsche J
Der Inhaber dieser Aktie ist für den Betrag bon 1000 Mark Deutsche Reichs⸗ , bei der Mitteldeutschen Boden⸗ kredit⸗Anstalt als Aktionär mit allen ö Rechten und Pflichten be⸗ eiligt.
Greiz, den 2. Dezember 1895. Mitteldeutsche Bodenkredit⸗Anstalt. Der Aufsichtsrat. Der Vorstand
Hofmann. Stier. Eingetragen im Kontrollbuch Blatt 91 Nr. 2253.
Der Kontrollbeamte: P. Meisel.“
beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf Sonn⸗ abend, den 4. März 1921, Mittags 12 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, anderenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.
Greiz, den 4. August 1920.
Das Amtggericht. . I—I. r. Wetzel.
512765 Aufgebot. ö
Max Thomessen in Wiesbaden, Kgstellan⸗ allee 72, hat das Aufgebot der fünf auf den Inhaber lautenden Aktien Nr. 2095, 794. 1933, 4329 und hl03 über J 1000 41 der n, Anthraecit. Kohlen, und Kokeswerke James Steyenson, Aktien⸗ esellschaft, in Stettin, beantragt. Der ö der Urkunden wird aufgefordert, pätestens in dem auf den 2. Juli 1921, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗
zeichneten
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 2 4A. dem wird auf den Anzeigenpreis ein Tenerungszuschlag von So v. S. erhoben.
Gericht
Elisabethstr. 42,
Zimmer 1053 1, anberaumten Aufgebot termin seine Rechte anzumelden und die
Urkunden vorzulegen,
widrigenfalls die
Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen
wird.
Stettin, den 27. Jult 1920. Das Amtsgericht. Abteilung 17.
b2476
gahmungẽsperre.
Auf Antrag des Landwirts Joh. Koch 4. in Qbertiefenbach (Oberlahnkreis) wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuld⸗
verschreibun
der H prozentigen ö
des Deutschen Reichs von
Nr. 4 891 181 über 500 „ verboten, an einen anderen Inhaber als den oben ge⸗ nannten Antragsteller eine Leistung zu bewirken, ,, neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben.
84. F. I40. 20.
62226
Die hahlt eh e, vom 14. August
1818 ü
er die Sch h oso Reichsanleihe von
rn. 1 880 858
uldverschreibungen der 3 hf
und 1 886 859 über je 1000 4A wird auf
Antrag des Magisi gehoben. — S4 / IH4.
erlin, den 20. Amtsgericht Berlin⸗
b2a44
t F
rats Prausnitz auf⸗ J. 36 18. ö. f
ult 1920. itte. Abteilung 84.
Am 20. Juli 1920 wurde in Karlsruhe
neben Gel
und anderen e , n,.
ein Reichsschatzschein Nr. 42 Nr. 11111 zu 10 O00 4 durch Einbruch⸗ diebstahl entwendet. Karlsruhe, den 27. Juli 1920. Der Staatsanwalt, 7: Lauenstein.
(b24 45 In der
eit vom 1. Mai 1920 bis
24. Juli 1920 wurden in Karlsruhe folgende Kriegsanleihestücke: n 4 , ,, Jahr 1914 Lit. B
Nr. 1844 3. Kriegsanleihe
Nr. 1 106 693 zu 2
b. Kriegsanleihe Nr. 9 163 413 zu 7. Kriegsanleihe
4 zu 2000 A, od nh 1915 Lit. B
Jahr 1916 Lit. 0 1065 J
ahr 1917 Lit. 0
Nr. 12 935 252 zu 1060 4A U durch n , entwendet. Ich
ersuche um zur
rmittelun
der Papiere
und des Täters dienliche Angaben. Karlsruhe, den 2. August 1920. Der Staatsanwalt, 7: Lauen stein.
621658
Bekanntmachung.
Die auf den Kaufmann Josef Krey in
Düsseldorf eingetra bungen der hoso igen
a e, me e,.
eichsanleihe von 1916
Au ser⸗
A. / O. Lit. G Nr. 7629 211 bis 7629 213 über je 109 4 sind in Verlust geraten.
Dies wird auf Grund des 8 367 des Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 1897 und des Artikels 6 des zu diesem Gesetz ergangenen Ausführungsgesetzes öffentlich bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 7. . 1920.
Die Polizeiverwaltung. In Vertretung: (Unterschrift).
loo 461]. Erledigung.
Die im Reichsanzeiger Nr. 111 vom 25. Mai 1920 unter Wp. 136/20 gesperrten Wertpapiere sind ermittelt.
Berlin, den 12. ö. 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung TV.
Erkennungsdienst. Wertpapiersperrstelle. Wp. 136 / 20
52227 Der am 21. März 1910 von der Pen⸗
Berlin, ben 11. August 1920 sions⸗ und ,, n, o⸗Aktien⸗ in Greiz, z . gesellschaft „Deutscher Anker“ in Berlin in Greiz, Ami gericht Ha Gbr 84. angefertigte Lebensberfichernngsschein
Nr. 25 098 des Herrn Ludwig Meinke in Brieg ist abhandengekommen. Etwaige Ansprüche Dritter aud dem Versicherungs⸗ schein sind innerhalb zweier Monate bei uns zu melden, widrigenfalls für diesen , , rn, eine Ersatzurkunde aus⸗ gestellt wird. Berlin, den 9. August 1920. 6 Lebens versicherungsbank „Arminia“ Aktiengesellschaft in München. Dr. Do rn. ppa. Dr. Trefzer.
hl 566. f, , Der Rittergutsbesttzer Fritz ,, von ,,. in , als Testa⸗ mentsvollstrecker über den Nachlaß des verstorbenen Rittergutsbesitzers Friedri von Wichelhaus aus Norok, bertreten dur die Rechtsanwälte sistigt Dr. Ernst Ba und Dr. Fritz Ball in Berlin, Potsdamer Straße b, hat das Aufgebot des Kux⸗ scheines des Gewerken . von ö haus in Norok, O. S., über 35 Kuxe und zwar die Kure Nr. 90— 124 des in 1000 Kuxe . Steinkohlenberg⸗ werks Konsolldierte Steinkohlengrube Nord“ in Gleiwitz, Oberbergamtsbezirk Breslau, eingetragen im Grundbuch der Bergwerke Kreig Tost⸗ Gleiwitz. Stadt⸗ kreis Gleiwitz Band II Blatt Nr. 78, im Gewerkenbuch auf Seite 1, laufende Numnter 2, verzeichnet, beankragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert spätestens in dem auf den 2. Juni 1921, n,, SI Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 241, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 4. E. 4526.
Gleiwitz, den 5. August 1920.
Das Amtsgericht.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.
7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
3. Unfall- und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
2. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
Aufgebot. Der Landmann Ernst Emil Delfs in Hakelmark, vertreten durch Rechtsanwalt
lo 2228]
Justizrat Matthiessen in GSckernförde, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 10. Nobember 1888 über die im Grundbuch von Thumby Band J Blatt 23 in Abt. II Nr. H für die Spar⸗ und Leihkasse in Eckernförde eingetragene Hypothek von 900 beantragt. er Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. November 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die . der Urkunde erfolgen wird.
Eckernförde, den 4. August 1920.
Das Amtsgericht. 52129]
Um Mitteilung über den derzeitigen Aufenthalt der am 2. August 1890 zu Dickenschied, Kreis Simmern, geborenen rau Katharina. Jungbluth, geborene
e,, verwitwete Pick und deren
inder: 1. Luise Katharina Pick, geb. 22. August 1912 zu Kirn a. Nahe, 2. Karoline Pick, geb. 17. Juli 1914 zu Kirn a. Nahe, 3. Jakob Pick, geb. 7. Juli 1916 zu Kirn a. ö zu den Akten des Amtsgerichts, Abt. 35, 365 Pi. VI bl, wird ersucht.
Frankfurt a. M., den J. August 1920.
Das Amtsgericht. Abteilung 35.
abs29]
Der Gerhard Brüsseler in Aa = bocen 6 ar che, 1 der . mächtigt, an Stelle des Familiennamens 94 eler den Familiennamen Söhnen
ren.
Aachen, den 21. Juli 1920.
Das Amtsgericht. Abteilung 3.
fo n, Auf Grund der Verordnung der Preußi⸗ schen Staatsregierung, betreffend die Aende⸗ rungen von Familiennamen, vom 3. No⸗ vember 1919 und des Artikels 95 des Vertrags bon Versailles vom 28. Juni 1919, wird die am 23. November 1886 in Suleyken geborene Wirtschafterin Pau⸗ line Schneider in Dullen ermächtigt, für y. und ihren am 21. Juli 3 in ierunsken geborenen unehelichen Sohn Hermann Wilhelm Schneider an Stelle des Familiennamens Schneider den Namen Helfrich zu führen. Allenstein, den 19. Juli 1920. Die interallijerte Kommission für die Ver⸗ 1. und Abstimmung in Allenstein. (L. 8. Fontanges.
neren meer, de, mer mmm mm mn,