beantragt, den zwischen ihm, dem Zentralverband der
Artikeln in Berlin w. 7, Dorotheenstraße 11, hat beantragt, den zwischen ihm und dem ö Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Berlin,
am 9. Jull 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Metallknopf⸗ und Korsettstangen⸗ fabrikation gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche ⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Einheits⸗ stadtgemeinde Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. I5HI2 an das Reicharbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 3. August 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ge⸗ schäftsstelle Plauen i. V., Bahnhofstraße 41, und die Schuß gem ein chaft für Hau del und Gewerbe in Greiz i. V. haben beantragt, den zwischen ihnen am 13. Juli 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 25. Februar 1920 zur Regelung der Ge— halts und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und ge⸗ werblichen Angestelllen des Kleinhandels gemäß 8. 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet des Amtsgerichtsbezirks Greiz für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1930 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 511 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 3. August 1920.
Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.
— —
Bekanntmachung.
Der Verband der Metallindustriellen Badens, der Pfalz und angrenzender Indu striebezirke, Bezir! Südbaden, in NVadolfzell, der Deutsche Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Singen a. H., und ber christliche Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Singen a. H, haben beantragt, die zwischen ihnen am 24. Juni 1920 abgeschlossene Verein⸗ arung zum Kollektivabkommen vom 19. Mai 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter in der Metallindustrie gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗-Hesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Konstanz für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1926 erhohen werden und sind unter Nummer VI. R. 1517 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 3. August 1920.
Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Arbeitnehmerverband des Friseur- und Haargewerbes, Zweigverein Brandenburg a. H., in Brandenburg a. H., Neuendorferstr. 3, hat beantragt, den zwischen ihm und der Barbier-, Fxiseur⸗ und Perückenmacher-Zwangsinnung in Brandenburg a. H. am 15. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Friseurgewerbe gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1913 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Friseurmeisterinnun Brandenburg a. 5. und Umgegend für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1925 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1924 an das Reichtarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 3. August 1920.
Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Landarbeiterverband,. Gau Schneidemühl, in Schneidemühl, Westendstraße 5, hat
Landarbeiter und dem Wirtschafts verband zur Wahrung der Interessen der Landwirte des reift Dt. Krone an Stelle des allgemein verbindlichen Tarif— vertrags vom 5. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag vom 27. Mai 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 19h18 , S. 1456) für das Gebiet des Kreises Dt. Krone für allgemein ver— bindlich zu erklären.
. Einwendungen 9 en diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. Iö53 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen= straße 33 / 34, zu richten.
Berlin, den 3. August 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Reichsverband land- und forstwirtschaft⸗ licher Fach⸗ und Körperschaftsbeamten in Berlin NW. 6, Luisenstraße 31 b, . beantragt, den zwischen dem Wirtschaftsverband der Landwirte des Kreises Prenzlau und dem Kreisverein Strasburg, Pase— walk und Prenzlau des Reichsverbandes land- und forstwirtschaftlicher Fach- und Kör erschaftsbeamten am 18. Mai 1920 abges n gi, Taxif vertrag zur . lung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die An—⸗ estellten in der Land- und Forstwirtschaft und deren Neben—
etrieben (835 5 und 6 des . gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Kreises Prenzlau für allgemein verbindli
Einsprüche gegen diesen Antrag können bis zum X. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. E. 1952 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße 3 / c, zu richten. Berlin, den 3. August 1820. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verband Deutscher Formstechereibesitzer, Köln, Mauritinssteinneg 31, und der Verband der Tithographen, Steindrucker und verwandten Berufe in Berlin R. 24, Elsasserstraße 86/88, haben beantragt, den zwischen ihnen am 27. Juni 1920 abgeschlossenen Nach⸗ trag M zum allgemein verbindlichen Reichstarif⸗ vertrag vom 19. Oktober 1919 nebst Nachträgen zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeittbedingungen für die im Deutschen Formstechereigewerbe beschäftigten Zeichner, Holz⸗ und Messingstecher und Hilfsarbeiter gemäß 3 2 der Ver⸗ ordnung vom 73. Dezember 1913 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1h20 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1128 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 / 4, zu richten.
Berlin, den 3. August 1920.
Der Reichsarbeitsminister. 8 , ng.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Transportarbeiterverband, Bezirk Groß Berlin, in Berlin S0. 16, Engelufer 14,15, und der Verein der Elektromobildroschkenbesitzer Groß Berlins haben beantragt, den zwischen . am 5. Juli 1929 abgeschlofsenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn— und Arbeitsbedingungen der Clektrokraftwagenführer gemäß 5.2 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Siadt Berlin mit eingemeindeten Vororten für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1924 erhoben werden und sind unter Numnner VI. R. 1950 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.
Berlin, den 4. August 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu ffe.
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Bekanntmachung.
Der Landesverband anhaltischer kaufmännischer und gewerblicher Vereine E. V. in Dessgu, Bismarck— straße 22, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗ verbände und der Zentralverband der Angestellten haben beantragt, den zwischen ihnen am 21. Juli 1920 abge⸗ schlossenen Tarifvertrag sowie das Abkommen über die Wirtsch aftsbeihilfe vom gleichen Tage zur Regelung der Gehalls⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An—⸗ gestellten des Einzel⸗ und Großhandels gemäß 8 2 der Ver⸗ orbnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Anhalt und der Stadt Staßfurt an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 26. Mai 1919 für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 1. September 1520 erhoben werden und sind unter Nummer
VI. R. 246 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen—
straße 33, zu richten. Berlin, den 4. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Die in Nr. 33 des Deutschen Reichsanzeigers vom 9. Februar 1920 bekanntgegebene K Verbindlicherklärung des Tarifvertrags vom 25. n , 1919 für die kauf⸗ männischen Angestellten mit Ausnahme, der Bankangestellten für das Stadtgebiet Oldenburg ist gemäß Erlaß des Reichs⸗ arbeitsministeriums vom 5. August 1930 — VI. R. 606 /d — mit dem 31. Juli 1920 aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden. Berlin, den 7. August 1920. Reichsarbeits ministerium. Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Die allgemeine Verbindlichkeit des zwischen dem Gewerk— schaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Sitz Berlin, Srtsgruppe Wittenberge, dem Kaufmännischen Verein von 1886 und dem Schutzverein für Handel und Gewerbe E. V. (Rabattsparverein] Wittenberge am 26. September 1919 ab⸗ geschloffenen Tarifvertrags für die kaufmännischen, An— geftellten im Groß- und Kleinhandel im Stadthezirk Witten⸗ berge ist gemäß Erlaß des Reichsarbeitsministeriums vom 5. August 1926 — VöI. R. S373 — aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden.
Berlin, den 9. August 1920.
Reicharbeits ministerium. Der Registerführer. Pan se.
———
Bekanntmachung.
Unter dem 11. August 1920 ist auf Blatt 923 des Tarif⸗ registers, betreffend den Tarifvertrag vom 31. Oktober 1919 für die gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Eisen⸗ und Metallindustrie für den Stadtkreis Remscheid, die n, , ,, Burg, Wermelskirchen und die Stadt Lennep folgendes berichtigt worden:
Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf die im Ortsgebiet Krebsöge liegenden Betriebe. Berlin, den 11. August 1920. Der . J. A.: Sitzler.
zu erklären.
.
—
Bekanntmachung.
Inter dem 3. August 1920 ist auf Blatt 11890 fd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Die 1 a Verband der Arbeitgeber der Elektro⸗ technik in Sachsen, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbände, Ortskartell Leipzig, dem Gewerk haftsbund der An—⸗ gestellten, Landesgeschäftsstelle Leipzig, und dem Gewerkschafts⸗ bund faufmännischer Angestelltenvsrhände, Landes aus huß Sachsen, zu dem allgemein verbindlichen Tarisoertrag vont T2. Februar 1920 mit Wirkung vom 1. April 1920 getroffenen Aenderungen (Schiedsspruch vom JT. Mai 1920) werden zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen und technischen Angestellten in der Elektrotechnik, mit Ausnahme der Angestellten in Elektrizitätswerken und in der Metallindustrie, gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 14416) für das Gehict des Freistaates Sachsen für allgemein verbindlich erklärt, Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten önnen im Reichs⸗ arbeilsministerium, Berlin NV. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerxiums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen 3 staltung der Kosten verlangen.
Berlin, den 3. August 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung. Unter dem 3. August 1920 ist auf Blatt 932 lfd. Nr. 2 Tarifregisters eingetragen worden: ( Der zwischen dem Deutschen Portierverband in Berlin und dem Verband der Geschäfts⸗ nnd Industriehaus Besitzer am 18. Mai 19290 abgeschlossene Zusatzvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 1. August 1919 wird zur Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen für die Haus warte, Fahrstuhlführer, Heizer, Fabrikportiers und Wächter in Ge⸗ schäfts⸗ und Industriehäusern gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezembe? 19183 (Reichs ⸗-Gefetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schmargen— dorf, Friedenau, Steglitz, Schöneberg, Tempelhof, Neukölln, Lichlenberg, Hohenschönhaufen, Weißensee, Pankow und Reinickendorf ebenfalls für allgemein verbindlich erklärt, Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits⸗ minifferium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Itrbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des NReichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
des
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifoertrags gegen Erstattung der Koften verlangen. Berlin, den 3. August 1920. Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung. Unter dem 3. August 1920 ist auf Blatt 1386 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Werkmeisterverband, Fach⸗ gruppe papierverarbeitende Judustrie, in Berlin und dem Ilrbeitgeberverband der Berliner Briefumschlag- und Papier⸗ ausstattungsfabrikanten am 5. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag nebst Zusatz vom A.. April 1979 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die Werkmesster, Abteilungsvorsteher und Abteilungsvorsteherinnen ber Briefunischlag- und Papierausstattungsfabriken wird für diesen Berufskreis gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗-Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet des Landespolizeibezirks Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 156. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A. Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- miniflerium, Berlin NW. 6, Luisenftraße 33 / 4 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber nad Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können hon den Verkregsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 3. August 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 3. August 1920 ist auf Blatt 980 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden:
Die zwischen dem Arbeitgeberverein für Altena und Um—⸗ gegend in Alteng, dem Deutschen Metallarheiterverband, Ver— waltungsstelle Altena i. Westf., dem Christlichen Metallarbeiter⸗ verband, Verwalbingsstelle Werdohl, und dem Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter (H. D.) am 5. Februar 1920 und 23. April 1920 abgeschlossenen Nachträge zu dem allgemein verbindlichen Nachkrag zom 31. Dezember 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie und den mit der Metallindustrie gleichartigen Betrieben der Draht— branche werden für diesen Berufskreis gemäß s Ader Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S 1456) für das Gebiet der Stadt Altena i. W. und der Orte Elver⸗ lingsen, Dresel a. d. Lenne sowie Städtisch Nahmede gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit beginnt mit dem 1. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichtz= arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarivertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 3. August 1920.
Der Registerführer.
Panse.
Bekanntmachung. Unter dem 3. August 1920 ist auf Blatt 1385 fd. Nr. 3
2
in Fortsetzung von Blatt 320/1 des Tarifregisters eingetragen
worden:
Die ass- amelie Norhin sh ?
. Fall gem elne. Verhindlichkeit des am B. Januar 1920
wbgeschlossenen Nachtrags zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 5. Rin 1919 3 R e , . dert ra vom 5. Juni 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anif n is bedingungen der kaufmännischen und lechnischen An—
e, in der Industrie, dem Großhandel und Kleinhandel
. . Nei es, Teichen hach i. Schl. sowie für die Textilindustrie ds Verstritz ges (umfgssend die Orte Hausdorf. Bärs dorf, 2 Hüste giersdorf Schweidnitz, Blumenau, Wüste⸗ e n, . Schönbrunn, Dörnhau und Donnerau) und des Kreises Neurode i. Schl. wird gemäß 2 der Verord Kö ̃ rordnung vom . 2 . etzbl. S. 1456) mit Wirkung
rom 1. Juli 1929 auch auf das Mühlen und Baugewerbe 'i Kreise Neichenbach ausgedehnt. 1
Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
D
. as Tarifregister und die Registerak 6 i ĩ Dan regis isterakten kö Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6n, JJ . Di , , , n g hh, aße 33/34, Zimmer 16, ö ö. nrähigen. Dien tstunden eingesehen werden. ; 69 ge . Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge 9. r lärnng des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können Ion den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. . Berlin, den 3. August 1920. Der Registerführer. Pan se. .
Bekanntmachung.
Unter dem 4. August 1920 iß 3 . let, ven August 1920 ist au Blat ? 3 Tarif⸗ registers eingetragen worden: HN . , n,, dem Wirtschaftsnerband des Kreises Templin mylin und dem Deutschen Landarbeiterverband, Kreis— gruppe Templin, am 2.. April 1920 abgeschlossene Tarif⸗ . wird, zur Regelung zer Lohn⸗ und Jö der, dandarbeiler in landwirtschaftlichen Betrieben gemäß — ö. der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl . 5 . ä. . allgemein verbindlich irt. Die allgemeine Verbindlichkei zi ᷣ 3 le ichkeit beginnt mit dem Der Reichtzarbeitsminister. J. A.: Haus mann.
M 9 9 77 1 * — 14 . ,, und die Registerakten können im Reich- 1 eite minif erium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 1651 wahr n der regelmäßigen Dienststunden ngesehen werden. j ö , er und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge . ,, ö k verbindlich ist, können on den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvert Ir stattung der Kosten verlangen. JJ
Berlin, den 14. August 1920.
Der Negisterführer. Panse.
— Bekanntmachung.
Unter dem 5. August 1920 ist auf Blatt 1396 des Tarif⸗ kel 8 . z
Der zwischen der Tarifgemeinschaft der Arbei ür das Putzgewerbe in Burg bei . k srheitexinnen zu Burg, vertreten durch ben Verband der Echneider, Schneiderin nen und Wäschearbeiter Deutschlands gm 4. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerb— ichen Putzarbeiterinnen gemäß 8 2 der Verordnung vom IB. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet ,, J bei Magdeburg für allgemein verbindlich erklärt. ) . Verhindlichkei ; j F in r allgemeine Verbindlichleit beginnt mit dem
Der Reichsarbeits minister. J. A.: Hausmann. a Da Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ninisterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 3334, Zimmer 161, während der rege lin ä ßigen Vienststunden eingesehen werden, rbeitgeber und Arheitnehrner, für die der Tarifvertrag infolge z , des . verbindlich ist, können bon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er ä 8 ** * n n Er⸗ tattung der Kosten verlangen. ö ö Berlin, den 5. August 1920. Der Registerführer.
Panse.
Bekanntmachung.
Unter hem 6. August 1920 ist auf Blatt 344 lfd. Nr. 2 nd Bl. 1399 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Zentralperband der Angestellten, Bezirk rier, der Arbeitsgemeinschaft, freier Angestelltenverbände, rtskartell Trier, hem Angestelltenverband des Buchhandels, 6 Buch- und Heitungsgeiverbes, dem Bund der technischen ngestellten und Beamten, Ortsgruphe Trier, dem Deutschen zerkmeisterverband, Bezirksverein Trier, den Angestellten des ath. kaufm. Vereins Harmonie Trier, dem Deutschnationalen n,, Ortsgruppe Trier, dem Verband keutscher Handlungsgehilfen Trler, dem Verband der kath. suufni. Gehilsinnen unh Beamtinnen Trier, dem Arbeltgeber— herband C. V. Trier, dem Bund für Handel und Gewerbe rier, der Vereinigung der Buchhändler Trier, dem Verein her Textilwarengeschäfte E. V. und dem Verein der Schuh⸗— arenhändler von Trier und Umgegend am 24. März 1920 bgeschlossene Tarifvertrag zu dem allgemein verbindlichen arifvertrag vom 21. Juli / 9. August 1919 wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen nd a , Angestelllen im Einzelhandel, Großhandel und der Industrie gemäß S 2 der Veror dnnn vom 23. De⸗ enber 1918 Reiche ⸗Gesegbl. S. 1456) für Jas Gebiet des tadtkreises Trier, der Bürgermeisterei der Vororte Trier wie der Bürgermeistereien Gonz, Pfalzel und Ruwer i all⸗ mmein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkeit be— . mit dem 1. April 1929. Sle erstreckt sich nicht auf rbeits verträge, i. die besondere Fachtarifverträge in Geltung ind. Falls künftig für einen Handels- oder Industriezweig m besonderer Jächtarifvertrag für allgemein verbindlich er— irt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ undlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif— zertrages aus.
Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Hausm ann.
e Dan Tarifregister und die Registerakten können im Neichg— arbeitsministerium, Berlin RW. H, Luisenstraße 3 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeltgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge er Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können 9 den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— attung der Kosten verlangen.
Berlin, den 6. August 1920.
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ masz regeln.
(Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“ Nr. 32 vom 11. Augu 3 a .
Pocken.
Deutsches Reich. In der Woche vom 1. bis 7. A 8 2 Erkrankungen gemeldet, und 2 je Lin Röfsel 8 t 9 a n, und Bad Sachsa . Nordhausen, Neg. Bez.
Nachtrãglich wurde für die Woche vom 18. bis 24. Juli 1 Erfrankung in Egeln (Kreis Wanzleben, Reg.-Bez. .
festgestellt. gie eckfiebe r.
Deutsches Reich. Für die Woche vom 18. bis 24. Juli ,, , , , w eben (K euhaldensleben) 1 und in Knoblauchs a. Jerichon Ir grey He ge m ö
Genick starr e.
3 Preußen. In der Woche vom 25. bis 31. Juli wurden 10 Er— rankungen fund 3 Todesfälle) gemeldet in folgenden Regig⸗ j ng s J ezirken lund Kreisen]: Landespolizeibezirk GSerlinl (3) öerlin Stat = (2). Berlin, Lichtenberg 1 (1). Nen. Bez, A a chen Aachen Land!, Arnsberg 1 (Hörde Land, Cafssel 2 Hünfeld], Düfseldorf 1“ Lennep, Köln 2 Bonn Stadt, Köln Stadt je 1. Merse burg 1 HHalle a. S], inden 1 Paderborn]; nachträglich für die Woche bon 18. bis 24. Juli: Koblenz — (), Ahrweiler, Köslin 1 1Stolp Land).
Spinale Kinderlähmung.
Preußen. In der Woche vom 25. bis 31. Just ist im LandespolizeibWezirke Berlin [Berlin Stadt! 1 n nt vor⸗ getommen; nachträglich für die Woche vom 18. bis 24. Juli: in ö Oppeln l Erkrankung und 1 Todesfall Hindenburg]. Schweiz. Vom 18. bis 24. Juli je 1 Erkrankung in Züri und im Kanton Aargau. 66 ö. Ru hr.
Preußen. In der Woche vom 25. bis 31. Just wurben 1504 Erkrankungen (und 106 . gemeldet in a, n, Re⸗ gien, un gs he zirken und Kreisen:; LandespolizeibWezirk Ber! in 336 () Berlin Stadt 62 (6). Charlottenburg, Berlin⸗Schöneberg sere, nkösßsnn 7, Berlin⸗Kilmersdarf 4. (G6. Bersin— ge,. Aachen 15 (1) Aachen Stadt 7. Düren 6 (),
Erkelenz Arnsberg 530 G6) Altena 4, Arnsberg 1, Bochum Stadt 123, Bochum Land 2, Dortmund Starr 2765 , Dortmund Land 64 (3), Gelsenkirchen Stadt 17 (161), Gessen⸗
kirchen Land 75 (7), Hagen Stadt 6, Hagen Land 6, Hamm Sladt J, Damm Land s. Hattingen 23, Herne 25 (1), Hörde, Land — (1), Iserlohn Stadt 4 (1). Iserlohn Land 9, Lüdenscheid 3 (H, Schwelm 3, Siegen ?, Soest 4 (1), Witten 1. Wittgenstein 1. Allen stein 104 (8) Johannisburg 12 (1), Lötzen 16 (3), Lyck 12. Neidenburg (I, Ortelsburg 4, Osterode 5, Rössel 46 (4), Sensburg 2),
Breslau 7 (2 Breslau Stadt 3 (1), Neumarkt 2 Rehlau. 2 Il. Gaffel R. Ch l6afet. Stabi 1, Frankenberg 6, Marburg 1, Witzenhausen 4 (13, Wolf⸗
hagen 31 (H, Ziegenhain 4, DBässeldorf 172 (3) Barmen 3 Rlehe 4, Crefeld Land 4, Düsseldorf Stadt 1 M Düsseldorf Land 4 (), Duisburg 48, Elberfeld 13 (3), Essen Land 6, M.⸗Glad⸗ bach Stadt 11 (3), M.⸗Gladbach Land 20, Hamborn 4, Lennep 1, Netturann 8 Mülheim a. d. R. 2, Neuß Stadt 18 (1), Rees 5, NVheydt 11, Frankfurt 49 (3) Guben Stadt 2, Guben Land 2 (1), Kalau 15, Kottbus Stadt 1, Landsberg a. H. Land 4 (2, Soldin 1 Sorau 6, Spremberg 18. Gum binnen 29 (5) Niederung 1, Pill⸗ kallen 2, Ragnit 3, Insterburg Stadt 1, Insterburg Land 2 (1), Goldap 20 (4, Hannoper 6 (2) Hannober Stadt 4 (2, Linden 1. Nien⸗ burg 1] Hildesheim 36 3 1Cinbeck 1, Göttingen 14, Münden 3 (3). Köln 20 (2) Köln Stadt 19 (2, Gummersbach 1, gie gn ĩ 6. 11 (I) Bunzlau 2, Goldberg⸗Haynau 1, Grünberg 6 (1), Liegnitz Stadt 1, Schönau I!, Lüneburg 13 Celle Stadt 2, Yallingbostel 1, Gifhorn 3, Soltau 5, Üelzen 1, Winsen 1], Vagd barg 27 (I) [Magdeburg Stadt 7 [I), ö 8 Duedlinburg Stadt. 4. Dsterburg 1, Stendal and , Yerichop L4, Jerichow N 1, Marienwerder 2 Stuhm 1, Ngrienburg IU, Merseburg 70 (1) Bitterfeld 1, Halle a. S. 1, Liebenwerda h, Merseburg 49, Naumburg Stadt 1 (1), Querfurt 2, Saalkreis * Sangerhausen 1, Torgau 3, Weißenfels Land 1, Zeitz Stadt 4, Minden 13 1 Bielefeld Stadt 3, Herford Land 2 3M 4. 1, Paderborn 6, Minden 11, Mün ster 109 (.)) [Ahaus 5, ö ner 33; Coesfeld. 1, Lüdinghgusen . Münster Stadt 16, Münster Land 2, Recklinghausen Stadt?, HNecklinghauf en Land 39) 99 Steinfurt! ], Ssn abri d sö e fhirpben j., e abrick Stadt Ch. Don aßti gt Land 11, Schleswig 19 G6) Altona 1, Kiel 5, Pinneberg 4 (3), Schneidemühl 4 [Flatow 3, Schlochau 1 Stade 26 G3 Bremerpörde 2, Osterholz 1, Notenburg 19 6), Stade 1, Verden 1, Ster t ins igtettin Siabt. Stra ifa n 1 Ei) cher fön ald nnn, Dr ier 11 I1Saarbrücken Land 5. Saarburg 1, Trier Stadt h] Wies bapen S6 ( (Biedenkopf 1, Dill 1, Frankfurt 4. M. H= 6 chf a. M. 1, Limburg 1, Wiesbaden Stadt 2, . is
(UI; nachträglich für die Wo v 18. 24. Juli; AllZen ae, 166 (13) flhlensfgf n Land 1 99 Johannigburg 45, Lötzen 27 (3), Lyck 36 h.
denburg ig (3), Ortelsburg X, Osterode * (2, Nössel 28 Aletzko 1J. Roben 6 (i) e,, 3 3 St. Goar ji, Naben 1, Simmern 1, Köslin 1 Meustettin, Oppeln 95 (6) Beuthen Land 27 (3), Falkenberg 35 (3, ö Stadt 1, Glej⸗ vltz Land 5, Hindenburg 6, Kattowiß Stadt 1, Kattowitz Land 1, Königshütte 2, Lublinitz 4, Pleß 9, Rybnik 3, Tarnowitz 21.
Verschiedene Krankheiten. 6 in der Woche vom 25. bis 31. Juli 1920: Pocken: Prag und Vororte 1 Erkrankung; Varizellen: Wien 13 . Bißverletzungen . tollwut⸗ verdächtige Tiere: Neg. Bezirke Breslau 2, Frankfurt 1, Oppeln (Vorwoche) 3; Infkuenzg: Amsterdam 1, Bir⸗
mingham 4, Edinburg 1, Glasgow 2, Liverpopl 3. London 6 ra und! Vororte I, Wien ö Neg. Bez
üsseldorf 2, Nürnberg 13. Kopenhagen 27 Erkrankungen; Ge. nick st arre: Ko . Erkrankungen; spinalre In der. lä 6 Stut r 1ẽ Erkrankung; Ru hrz Sachsen⸗Weimar⸗ Eisengch 2, Wien L Todesfälle, Stuttgart 4. Hessen S2. Mecklen⸗ burg⸗Schwerin 6, Sachsen⸗ Weimar . Eisena (Vorwoche) 29. Braun⸗ schweig 3, Neuß, Lübeck je 2, Bremen 1, Prag und Vororte 6, Wien 17 Erkrankungen; Schlafsuchtkran kh eit. (Eeephalitis lethargiea); Christiania 1 Todesfall, Reg. Bez. Trier 2, Kopen⸗ bagen 1 Erkrankungen; Malaria: Reg.⸗Bez. Aurich 17 Oppeln (Vorwoche) 8, Stuttgart 1, Wien 11 Erkrankungen; Krätze: Kopenhagen 77 Erkrankungen; Nahrungsmttte * vergiftung: i, Genre Allenstein, Arnsberg je 1, Köslin 7 11, died 3 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist n Diphtherie und Krupp n n n. in Schwerin — Erkrankungen wurden agn— gezeigt in Berlin 53, Hamburg 43. Amsterdam 25, Kopenhagen 2; an Keuchhu st en verstorben in Fürth; an Typhuß verstorben in Elbing — Erkrankungen wurden gemeldet im Bez. Arnsberg 112. . J nan. , en , arlach in . urg 21, Amsterdam openhagen 31, Wien 23; . k
Der Registerführer.
*
Pan se.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
Nachweisung über Sen St 3 ; in Oesterreich am 4.
(Auszug aus den amtlichen Wochen ausweisen.)
and von Viehseuchen 29
August 1920.
Saargeb
zurzeit nicht
3 weisungen mi
größerer Menge ö gegangen, deren Inhalt den Vorschriften des Weltpostve . gegen aus Waren mit Handelswert bestand. ,, berwaltung hat deshalb angeordnet, daß derartige vorschriftswidrige Sendungen künftig an die Absender zurkckgeschickt werden follen. Es wird empfohlen, Warenproben nach Persien, die den Vorschriften offenbar nicht entsprechen, nicht abzusenden.
Me 2 * 2 . 8
2 . Räude Schweine⸗ Rotlauf 83 Rotz Klauen⸗ er eg ne⸗ er. . seuch Einhufer euch Schweine 5 y . Ja hl der per seuchten
2 5 5 . f 5 * 8e 8 , 2 1362 ; ö 3 * 1 2 35 8 I 7 fi fir * 1ũã.1Niederösterreich — 10 17 25 23 18 85 18 27 312 ; = 5 w 1 6 3 4 333 . — 5 4 45 48 15 31 316 117 1 1 , 5 1 Oberösterreich — — — 7 7 8 10 20 83 6 2 ö — — — 3 49 23 6 7 7133 5 5 9 3 8 5 6 3 3 8 Saljymburg .. — — 39 207 25 421 3 K 1 9 1 Steiermark.. — — 20 184 15 17 1 1— — 16 2 . , en. 6 8 2 1 . e. J 12 1 Kärnten. —— 5 25 83 11111 41 — — 3 k — 383 614 18 33 — — — — , ö. — 26 362 — — 1 ß J — — — 4 5 — — — — 26 Vorarlberg H 17. 20 — ö. .
Zusammen Gemeinden (Höfe): Rotz 1 (1), Maul⸗ und Klauenseuche 240 (1712). Räude der
Einhufer 9 (S864), Schweinepest (Schweinesenche) 8 (id), f Linhufer 2 64), Sr inepest (Schweinesenche) 82 (216), Robllau der Schweine 109 (279). ; ; Lungen euche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe und Beschäl⸗ seuche der Zuchtpferde sind nicht aufgetreten. .
Verkehrs we ungültige Postwertzeiche
Publikums noch befindlichen Marken der früheren Wertstufen zu? Ih, 3 und 74 9 verlieren mit dem Ablauf des Monats August ihre Gültigkeit. Sie können zum Freimachen von Postsendungen nur noch bis zu diesem Zeitpunkte verwendet werden. — Marken nach dem 351. August 1920 findet nicht statt.
— —
Infolge Generalstreiks der
Ursprungszeugnisse zu Paketen nachdem Saar⸗ gebiet brauchen nicht mehr den Sichtvermerk *. 6 Konsuls oder eines mit einer amtlichen Mission beauftragten fran⸗ zösischen Militär oder Zivilbeamten zu tragen. j Zollverwaltung hehält sich jedoch die Wiedereinführung des Sicht⸗ vermerks im Falle von mißbräuchlicher Verwendung der Ursprungs⸗
**
zeugnisse vor.
Der Postanweisungsverke
nien und Irland wird am 16. August wieder aufgenommen. Von demselben Zeitpunkt 9b. önnen durch britische . f U den britischen Kolonien sowie den britischen Postanstallen in fremden Ländern ausgetauscht werden.
Infolge Aenderung des dänischen Posttarifs sind die Geb . er ,,, werden. Ebenso tritt infalge Aenderung der deut sch⸗schwedischen See⸗ gebühr eine Erhöhung der Gebührensätze für Poftfrachtstücke na
Schweden ein. . .
Den persischen Postansta! ö
Fir Postpakete nach Cu ha kann der kü ingericht
er n ng über Hamburg nicht benutzt . . r diese
Frankreich (St. Nazaire) eingerichtet werden.
akete in nächster Zeit eine
34 ebiet hat der gesamte Postverkehr mit diesem Gebiet vor⸗ läufig eingestellt werden müssen. Auch Telegramme dahin können rie bis zum Bestimmungsort befördert werden, müssen bis auf weiteres bei den Auswechselungsstellen lagern.
fen. n. Die in den Händen des
*
Ein Umtausch solcher
Verkehrsbeamten im
sondern
Die französische
hr mit Großbritan⸗
ten sind in letzter Zeit in aus Deutschland zu⸗
Die persische Post⸗
Dagegen wird Beförderungsgelegen heit über
bur
Nr. 32 der „Veröffentlichungen des Rei beitsamts! vom 11. August 1926 hat folgenden F halt: 7 . Gang der r g, ue . . . e. 2 st. argagrine, Speisetalg und Speise5l. — Deut i 0. — (Preußen. ) Aheiterinnen in Fee e belrieß ö. e, a, . = Deutsche Arzneitare 1929. — ( betriebs ordnung, — 8 a n im Deutschen Reiche, 31 eich.
— Gesetzebung usw. (Deu
1. Vierteljahr.
Auslandes. — Erkrankungen in Kra
8 eri. ; Studierende der Medizin ,,, . und Fleischbeschau
ts. und Sterbtichkeitsverhältnisse in und mehr des stãdte. —
— Wochentabelle über die Ge⸗ Einwohnern. — Desgleichen in einigen größeren Städten Desgleichen in deutschen Stadt⸗
Witterung. — Grundwasserstand i ü wärme in Berlin, Juni. sierf in Berlin ind München
sgesund⸗
tsches Reich Freigabe von
(bwässern. Bez. Potsdam.) , . Thermometer. —
— Schlachtvieh⸗ deutschen Orten mit 60 000 nkenhäusern deutscher Groß⸗
und Landbezirken. — 1 Boden⸗
Aer ona n ti sch es Observator iu m. Lindenberg, Kr. Beeskow. 44 .
14. August 1920. — Ballonaufst
ieg von 6F a bis 7 a.
— . m wm oben unten 23 Richtung 12 , , , 84 1000 680 856 5 ö ; 1500 639 656 55 83 98 ; 2000 601 3.4 ho 323 ; 2500 565 20 0 NK 3 8 6 36 40 NW 3 asz bedeckt. Tau. Sicht 109 En. — Ine NWin 3 . 2 —— n . 2 Io mn von 11.556 auf 1820. — Zwischen ir . . ö.
1000. — Zwischen W320 und 2690
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