1920 / 184 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Archäologie; sie ist in zunächst begrenztem notwendig. Die Aufgaben wurden näher

von Wilamowitz⸗Moellendorff

frage für die deutsche Rahmen möglich, daher umschrieben. Herr

legte vor „Melanippe“, eine Untersuchung, welche Gedanken seines

ülers H. Pefersen verwertet. Die Hyginfabel 186 gibt nicht den Inhalt der „gefangenen Melanippe“ des Euripides, wenn sie auch diese und die „weise Melgnippe“ benutzt. Von keiner von beiden läßt sich der Inhalt und Aufbau vollkommen herstellen, wohl aber einige Szenen. Auch ihre Aufführungszeit läßt sich nicht näher um— grenzen als auf die Jahre von etwa 455 bis 413. Es scheint, daß Guripides Gründungslegenden und Genealogien böotischer Städte dramatisiert hat, die noch keine poetische Bearbeitung gefunden hatten. Nicht nur Hippo, die als Fuchsstule in der weisen Melanippe eine Rolle spielle, sondern auch andere Personen sind ganz oder halb ver⸗ menschlicht aus roßgestaltigen Dämonen, auf deren Geltung in der primiliven Phantafie der Griechen sich manche Folgerungen ziehen lassen. Das auswärtige Mitglied der philosophi sch⸗historischen Klasse, Herr Hugo Schuchardt in. Graz, , ,, Exkurs zu Sprachursprung III.“ Nach einer Reihe allgemeiner Be⸗ merküngen werden Veranschaulichungen seiner Theorie aus bestimmten Sprachen (Kymrisch und Malaiisch] gegeben.

In der an demselben Tage abgehaltenen Sitzung der physi⸗ kaldsch⸗mathematischen Klasse sprach Herr Planck über die Ab leitung des Gesetzes der Cnergiever⸗ teilung im Normalspektrum. Ausgehend von dem Kirch—⸗ hoffschen Satze, daß eine nach, außen abgeschlossene Strahlung immer dann die normale Energieverleilung besitzt, wenn sie sich mit irgend— einem materiellen Körper von r Temperatur in stallonärem Energieaustänsch befindet, gelangt man bei gewissen An⸗ nahmen über die Bedingungen des thermodynamischen und des elektro⸗ dynamischen Gleichgewichts zu einem bestimmten Ausdruck des Energie⸗

gefallenen Sch

verteilnagsgesetzes, wie zunächst für die klassische Theorie, sodann für die beiren Formen der Quantentheorie erläutert wird.

Am 29. Juli hielt die Akademie eine Gesamtsitzung. Herr Hintze sprach über Clausewitz' Lehre von der Ver- schiedenartigkeit der Kriege. Die „Nachricht' von 1827

rt den Uebergang von einem älteren Stadium, das, wesentlich isch orientiert, den Gegensatz der Kriege mit und ohne große cheidung betont (Huch 6 und P, zu einem jüngeren, das die Be⸗ stimmung des militärischen Zieles auf den politischen Zweck des Krieges begründet und zu dem Gegensatz des Krieges mit ab solutem Ziel (Niederwerfung des Gegners) und mit beschränktem Ziel ge⸗ langt (Puch 8). Ueber den Gegensätzen macht sich aber von Anfang an die Einheit eines Zweckzusammenhanges geltend, der schließlich in ber maßgebenden Formulierung des allein vollendeten ersten Kapitels den Artuünterschied in Gradunterschiede aufgelöst und an die Stelle eines absoluten Zieles den relativistischen Gedanken einer Annäherung an die abstrakte Gestalt des Krieges nach Maßgabe der politischen Bedingungen gesetzt hat. Die von Clausewitz ausgegangene Del⸗ brücksche Theorie ber Niederwerfungs⸗- und Ermattungsstrategie knüpft mehr an das ältere als an das jüngere Stadium an. Herr Eng⸗

ler überreichte vom „Pflanzenreich“ die Hefte 71 bis 74 Geipzig

1920. Die Akademie hat das ordentliche Miiglied der philosophisch⸗histo⸗ ressol am 17. Juli durch den Tod verloren.

Der Abdruck der wissenschaftlichen Mitteilun⸗ gen der Akademie z bis auf weiteres wegen der ungeheuren Steigerung der Druckkosten unterbleiben.

Kurre Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Ginsendungen sind nur an die Schriftleitung, Wil. helm str. 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle siart. terreich von Bodo Verlag Frankenstein und

Deutsch⸗Oe Dickinson). . 11.

ü g m 5 l (Heinrich von Wagner, Leipzig. Preis 4,50 A.. Ausgewählte Gedichte von Heinrich Gutberlet, Verlag Frankenstein und Wagner, Leipzig. Preis 6 4.

. 0 0 .

n, , , Dr nF Ber kehrs me en.

Zur Erhöhung der Fernsprechgebühren. Die Zeitungsmeldungen, daß infolge des neuen Fernsprech⸗

gebührengeseßes ein so unverhältnismäßig starker Rückgang in der

Hahl der Fernsprechanschlüsse zu verzeichnen sei, daß die erwarteten

Mehreinnahmen ausbleiben, treffen nicht zu. Im ganzen sind aus nlaß der Gebührenerhöhung nach Mitteilungen, die der . inister dem Reichstag hat zugehen lassen (Reichstagsdrucksache Nr. 410), von 1 649 3905 am 1. Mai im ganzen Reiche vorhandenen Sprechstellen 1165 266, d. s. 7.05 vH, gekündigt worden. Die Zahlen verteilen sich auf die einzelnen Anschlußgruppen, wie folgt: Es sind gekündigt worden

von 590 761 Anschlüssen

6

gegen Pauschgebühr 35 518, das sind

das sind 11,9 vH,

von 151 237 Nebenanschlüssen für den Inhaber des Hauptanschlusses 17214, das sind 3,8 v9 ñ

von ö. 32 Nebenanschlüssen ür andere Personen 6066, das sind 5,59 vH.

Außerdem sind von 141 639 noch unerledigten Anträgen auf Her⸗ stellung neuer Anschlüsse 20 1471, das sind 142 vH, zurückgezogen worden. Dem Abgange von insgesamt 124 503 Sprechstellen (ein- schließlich der Kündigungen, die aus anderen Gründen stattgefunden haben) stehen hiernach 117944 Anträge auf Herstellung neuer An⸗ schlüsse gegenüber.

Im JBebiete der früheren Reichstelegraphenverwaltung sind ver⸗ hältnisméäßig die meisten Hauptanschlüsse gegen Pauschgebühr im Oberpostdirektionsbezirk Cassel 10,7 vH —, die meisten Haupt⸗ anschlüsse gegen Grund⸗ und Gesprächsgebühr im Oberpostdirektions⸗ bezirk Braunschweig 22,7 vH gekündigt worden. Die niedrigsten Zahlen hat der Oberpostdirektionsbezirk Düsseldorf aufzuweisen, wo nur 14 v aller Anschlüsse gegen Pauschgebühr und 4,34 vQ aller Anschlüsse gegen Grundgehühr gekündigt worden sind. In Bayern sind 6,94 vH der Pauschgebührenanschlüsse und 1455. vH der Grundgebührenanschlüsse, gekündigt werden. In Württemberg ist die Zahl, der Kündigungen verhältnismäßig am größten, nämlich. 22575 vH bei, den Pauschgebührenanschlüssen und 42.9 vH bei den Grundgebührenanschlüssen. Das ecklärt sich daraus, daß die Fernsprechgebühren in Württemberg bisher wesentlich niedriger waren als im früheren Reichspostgehiet. .

Vie Zahlen werden wahrscheinlich beträchtlich zurückgehen, weil viele Kündigungen, die ofsensichklich nur zum Zeichen des Widerspruchs gegen die Gebührenerhöhungen ausgesprochen worden sind, wieder zurückgezogen werden. Das wird in noch größerem Umfange geschehen, wenn die für die Entrichtung des einmaligen Beitrags zum Ausbau des Terusprechnetzes verwaltüngsseitig getroffenen Erleichterungen in der Oeffentlichkeit weiter. bekannt geworden sind. Nach dem Gesetz Hann, die, Zahlung des Beitrags, einmalig oder, wo ein wirtschaftliches Bedürfnis vorliegt, in vierteljährlichen Raten von 250 46 erfolgen. Die Verwaltung wird jedoch den Beitrag allgemein in viertel jährlichen Teilzahlungen ohne Nachprüfung des Bedürf⸗ nisses einziehen, soweit er nicht freiwillig von den Teilnehmern in einer Summe gezahlt wird. Wo die wirtschaftliche Lage des Teil- nehmers noch weitergehende Erleichterungen erforderlich macht, sollen die vierte sährlichen Teilzahlungen Fei Hauptanschfüssen auf. 100 „4 und hei Nebenquschlüssen auf M cz herabgesetzt werden. Außerdem ist für die Aufbringung des Fernsprechbeitrags noch folgende Er⸗ leichterung geschaffen worden: Die Deut sche Volksver⸗ sicherun g, AG. in Berlin⸗Schöneherg, hat sich verpflichtet, auf Antrag der Teilnehmer den einmaligen Beitrag für sie zu leisten. Als Vergütung für ihre. Mühewaltzng und für ihr Risiko erhält sie außer einer einmaligen Einschreibgebühr von 2 vH jährlich 275 vH über den

Lombardzinsfuß der Reichsbank, d. h. die Volksversicherung erhält von der Telegrarhenberwaltung die gesetzlich feitgelegten inn von 4 1 des Beifrags und außerdem einen Ueberzins, den die Fernsprechteil⸗ nehmer zu) zahlen haben. Die Zahlung an die Deutsche Volks⸗ versicherung vermittelt, die Telegraphenverwaltung. Nach dem heutigen Stande des Reichs bank Som hard sinsf ie hätte also ein Teil⸗ neh mer, der den Beitrag durch die Deutsche ? . zahlen läßt, für einen Hauptan irh , 35 M aufzuwenden. Auf diese Weise wird errescht, daß die Verwaltung zu dem erforderlichen Kapital kommt, ohne daß der wirtschaftlich schwache Teilnehmer genötigt ist, seiner eigenen Wirtschaft Geldmittel zu entziehen. ;

Die Deutsche Volksversicherung ist, eine gemeinnützige Gesell⸗ schaft, an deren Gründung die wichtigsten deutschen Versiche rungs⸗ anstalten beteiligt find. Zur Mitarbeit an den Aufgaben der Volks bersicherung sind die deutschen Gewerkvereine, die Verbände der christ⸗ lichen Gewerkschaften und eine Anzahl Arbeitervereine vertraglich ver—⸗ pflichtet. Zur Aufbringung der Geldmittel hat sich unter Führnng ber Deutschen Volkspersicherung ein Konsortium gebildet, dem die meisten öffentlich⸗rechtlichen Versicherungsanstalten, darunter auch die „Volksfürsorge“, eine gewerkschaftlich⸗genossenschaftliche Versicherungs⸗ ÄUftiengesellschaft in Hamburg, beigetreten sind. Die bei dem Dar— lehnsgeschäfl erzielten Gewinne kommen cbenso wie bei dem Ver⸗ sicherun gsgeschäft zum größten Teile den Versicherten wieder zugute.

Der Reichspostminister spricht in der erwähnten Drucksache die Hoffnung aus, doß diese Lösung die Fernsprechteilnehmer beruhigen wird, indem sie den Beweis erbringt, daß die Verwaltung nicht daran denkt, durch engherzige Maßnahmen den Verkehr abzudrosseln, sondern daß es ihr nur darauf ankommt, die Mittel aufzubringen dir not⸗ wendig sind, um den darniederliegenden Fernsprechbetrieb fo zu ver⸗ bessern, daß er den Bedürfnissen der Teilnehmer genügt.

Das in der Entstehung begriffene Reichsßfunknetz dient der Entlastung der Telegraphenleitungen und zur Aushilfe bei Be— triebsstörungen in diesen Leitungen. Der Ausbau schreitet ständig fort. Vor kurzem ist in Bayern die Funkleitstelle München in Betrieb genommen worden, die in der Lage ist, mit folgenden Orten in Verkehr zu treten: Dortmund, Darmstadt, Konstanz, Düsseldorf, Frankfurt (Main), Leipzig, Stuttgart usw. Durch die letztere Funk seitstelle ist Württemberg schon vor mehreren Wochen an das Reichs— funknetz angeschlossen worden.

Am 20. August wird der Postpaketverkehr mit dem Ausland annähernd im Umfang wie vor dem Kriege wieder auf— genommen. Nach einer Anzahl von Ländern kann die Wertangabe jedoch noch nicht zugelessen werden, weil im besetzten Rheingebiet Ueberwachungsstellen noch fehlen. Ueber alles Weitere erteilen die Postanstalten Auskunft.

Pakete nach dem Sie Orte Bielitz, Dzieditz, Teschen Staatz, Skotschgu und U ster on enthaltenden Teil des früheren österreichischen Ostschlesien sind bis auf weiteres nicht mehr zulässig.

Theater und Musik.

Deu tsches Theater.

Im Deutschen Theater hat die Sommerdirektion Sladek gestern die Groteske „Der Floh im Panzerhaus“ von Robert Forster-Larrinaga, mit der fie vor einigen Jahren einen nachhaltigen Erfolg erzielt hatte, in ihren diesjährigen Spielplan aufgenommen. Wieder belustigte die Zuschauer die in dem von einem schrullenhaften Alten erbauten Panzerhause abgetrennt von der Welt beschaulich lebende, absonderliche Menschengemeinschaft, in die durch das Entspringen eines zu wissenschaftlichen Zwecken von einem der Insassen gefangen gehaltenen Flohs Bewegung und Auf— regung koinmt. Eine der früheren zum mindesten gleichwertige,

wenn nicht noch überlegene Darstellung verhalf quch gestern den drolligen Einfällen des Verfassers zu voller Wirkung. Er selbst

spielte gewandt und witzig eine der männlichen Hauptrollen. Sonst sind noch die Damen Brock, Stein, Ital und Gerlach⸗Jacobi, die Herren Wilhelmi, Schwannecke und Hülsen, die sich unter Direktor Sladeks Führung zu tadellosem Zusammenspiel vereinigten, mit An⸗ erkennung zu nennen. J

Handel und Gewerbe.

Den Preis für Elektrolytkupfer hat die Vereinigung für deutsche Elektrolyt-Kupfer⸗Notiz nach einer Meldung des ·W. T. B:. vom gestrigen Tage auf 1982 66 festgesetzt.

Die Goldgusbeunte in Transpagl betrug im Juli 1920, wie „W. T. B.“ berichtet, 736 099 Unzen im Werte ben, 3 123 421 Pfd. Ster, wæbon 176578 Unzen im Werte von 4 707 Psd. Sterl, guf die Distrikte außerhalb von Witwatersrand entfielen, gegen A5 gö7 Unzen im Werte von 3 06 817 Pfd. Sterl. im Juni 1820 und 725 497 Unzen im Werte von 3981 713 Pfd. Sterl. im Juli 1919. Am Ende des Monats waren in Goldminen 174187, in Kohlenbergwerken 12 605 und in Diamantminen 4521 Arbeiter dels g, ls ang, ( s.

London, 16. August. (W. T. B.) Die englische Aus⸗ fu hr im Monat Juli stellt einen Nekord dar, 3 ö. Handels⸗ bilanz hat fast den Vorkriegsbetrag vom Juli 1913 erreicht. Wie bereits gemeldet, betrug die Einfuhr 165 342 351 Pfund Sterling, d. h. 10276 591 Pfund Sterling mehr als im Juli 1919. Die Ausfuhr betrug 137 451 904 Pfund Sterling, das bedeutet gegen den gleichen Monat des Vorjahres eine Zunahme von 72136 233 Mund, Sterling! während sich die Wiederausfuhr auf 1548 479 Pfund Sterling beläuft, d. i. eine Zunahme von 6 091 365 Pfund Sterling gegen das vorige Jahr.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts

Dynamit Nobel 233,50 G., 238,90 B.

459350 G. 464,50 B., G., 23890 B. Gerbstoff Renner 380 00 G., 390,00 B., Norddeutsche Jute spin erei 154,00 G., 18700 B., Lederwerke Wiemann * G. 340,00 B.,

Reiherstieg⸗Schiffswerft 246,25 bez, B., Thörls Oelfabriken ö. . . ö Wandsbeker dederfabrik 281,09 G. 284.350 B, Wintersche Papierfabriken 219,1 G., 227,20 Ba e l 266,50 G., 70,50 B.. Harburg, Wiener Gummi 265, 25 bez, = PB, Caoko 27660 G., 285,0 Be D. Handels- u. Plan—⸗ tadengef. 580 05 G., Hoh 00 B., do, Genußsch. 4 Ge, bd ooh B. Slomann Salpeter 1686, 90 G., 171009. B., Dentsch⸗ Nebersee⸗ Eÿleltr. Sh oy G., S406 B., Jaluit⸗ Gesellschaft 55600 G., —— B. do. Genußsch. 4350,50 G., 4450,09 B; Kolmannskop 320 09 CG. 340,00 B.,, Neuguinea 755,00 G., 819,00 B. Otavi⸗Minen Aktien 5666 J. . B. Tendenz: Schwächer. . (

Köln, 7. August. (B. T. B.) Englische Noten 171,60 bis 172350, Französische Roten 2, 00 43 50. Belgische Noten 36490 bis 367, 60, Holländische Noten 1657,90 1565,00, Rumãnische Noten 100,50 -= 1502,05, AÄmerikanische Noten 4700 8, 00, Schweiz. Noten 787,50 790 90. ; .

Wien, 17. Äugust. (W. T. B.) Der um die Hauptstabt Polens entbrannte Entscheidungskampf ließ auch heute die Börse aus ihrer Zurückhaltung nicht heraustreten, so daß sich der Verkehr wieder in engen Grenzen bewegte. Die bisherige freundliche Grund stimmung vermochte sich jedoch zu behaupten. Zu Beginn begegneten wieder Bankaktien in Nachwirkung der in der Frage der Vorkriege⸗ schulden getroffenen Abmachungen gesteigerter Nachfrage. Im weiteren Berlaufe wandte sich das Interesse Südbahnattien zu, die namentlich durch die Kontremine aufgenommen wurden. Auf den übrigen Markt⸗ gebleten ging es still zu. Nur im freien Valntenhandel herrschte 3 größere Regsamkeit, begehrt waren namentlich Reichsmark und Rubelnoten.

Wien, 17. August. (W. T. B.) Türkische Lose 1700,99, Staats bahn 3316,60, Südbahn 749,09, Desterreichische Kredit 948, 0o, Ungarische Kredi ——, Anglobank 72809, Unionbank Bankverein 798, 00, Länderbank 967. 00. Oesterreichise Ungarische Bank bzöb, 00, Alpine Montan 3244,00, Prager Eisen 65h moh, Rima Muranyer 2WMo, 00, Skodawerke 2350 00, Salgokohlen 5775,09, Brürer Kohlen 6380, 00, Galizia 20776, 9, Waffen —— LTloyd⸗Aktien = Poldihütte 2390,09, Daimler 1115,90, Oester⸗ reichische Goldrente Desterreichische Kronenrente 88,00, Februar⸗ rente gl, 35, Mairente 90, 90, Ungarische Goldreut:. * Ungarische Kronenrente = —, Veitscher ——, Siemens⸗Schuckert 150890.

Wien, 17. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen—⸗ zentrafe: Berlin 491,55 G., Amsterdam 680090 G., Zürich 475,0 G., Kopenhagen 3150, 00 G., Stockholm 4400, 00 G., Christiania 3175,00 G. Marknoten 489,50 G. .

Prag, 17. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen— zentraͤle: Berlin 123336 G., Marknoten 12125 G. Wien 26,09 G.

Tondon, 16. August. (W. T. B.) 23 0ο Englische Konsols 46, 5 oo Argentinier von 1836 90, 4 09 Brasilianer von 1839 35, 40g Japaner von 1899 547, 5 0 Mexikanische Goldanleihe von 185695 48, 3 os Portugiesen 393, 5 J Russen von 1906 28, 4 9so Russen von 1869 19. Baltimore and Ohio 46, Canadian Pacific 1575, Pennsylvania 5h, Southern Pacifse 124, Union Pacific 160, Unised States Steel Coryoration 118, Rio Tinto 36, De Beers 20, Goldfields 15. Randmines 26 fis. 33 olo Kriegs— anleihe 683. 4 060 Siegeganleihe 773. Wechsel auf. Paris 49,5, Wechsel auf Belgien 45, 35, Wechsel auf Schweiz 21,88, Wed?

auf Holland 10, 9. Wechsel auf New Jork 363313, Wechsels f

Spann 24, 103, Wechsel auf Italien 73 75, Wechsel auf Deutsch⸗ land 169, 99. Privatdiskont 6öss, Silber loko

Paris 16. Auguft. (W. T. B.) Börse geschlossen.

Am sterdam, 17. August. (W. T. B.) 10995, Wechsel auf Berlin HC, Wechsel auf Paris 21,74, Wechsel auf Schweiz ho, 27, Wechsel auf Wien 159. Wechsel auf Kopenhagen 45,90, Wechsel auf Stockholm 62,60, Wechsel auf Christiania 46,00, Wechfel auf New Jork 302,50, Wechsel auf Brüssel 23,10, Wechsel

auf Madrid 45,56, Wechsel auf Italien 15.99). H 0 Nieder⸗

ländische Staatsanleihe von Hl. S6h /s, 3 oso Niederländische Staats⸗ anleihe 54, Königlich Niederländ. Petroleum 72490), Holland⸗ Amertka⸗Linie 415,00 , , ,,, Handelsbank 28750, Atchison, Topeka , . 26,25, Nock Island —— Southern Pacifle 109, 90, Southern Railwey * Union ag ig 138, 00, Anaconda 125, 00, United States Steel Corp. 1041/8. Fest.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 16. August. (W. T. B) Baumwolle. Um— satz 5000 Ballen. Einfuhr 12 480 Ballen, davon amerikanische Baumwolle Ballen. August 2432, September 23,64, Oktober 22,48.

Amerikanische und Brasisianische 36 Punkte niedriger, Aegpp— tische extra feine Ware 260 Punkte höher, andere 100 Punkte höher.

Aersnautisches Observatorinm.

Lindenberg, Kr. Beeskow. 7. August 1920. Drachenaufstieg von 5 a bis 6* a.

. Relative Wind Seehöhe Luftdruck Temperatur C0 Feuchtig— Geschwind keit Nichtung Scand. ö ö oben unten . chtung San 2 Ih5h,2 161 860 888 ' 300 739 18,0 50 5 6 500 721 16,5 50 SSW 5 10669 686 13, 16 Ss 4 1230 662 12,0 45 SWzS 3

Heiter. Sicht 12 km. Bodeninversion bis 2710 m von 16,10 auf 18,70.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Ruhrrepier Oberschlesisches Nevier Anzahl der Wagen

am 16. August 1920 Gestellt.. 18 203 49 icht gestellt . e Beladen zurück⸗

gestellt . 17 840 746bl, ö,, am 17. August 1920 Hestellt .. 18 291 9 Nicht gestellt. og Beladen zurück⸗

gestellt z 17 945 6 947.

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Damn burg. 1. August. (W. T. B.. Deutsch⸗Austr. D. Ge . . 1U,20 B.,, D. Dampfschiff. Ges. Kosmos ter 8. . 00 B., . Deutsche Ostafrikalinie —— G.;. —— B., Hapag 1 o Gm 182,26 B.. Hamburg- Südamerika 237, 00 G., 259, 05 B. Norddeutscher Lloyd 172.50 G. 173,50 B., Vereinigte Elbeschiffahrt 2b6, 90, Gr., 260,00 B.,. Schantungbahn 691,60 G., 698,60 B. Brnsilianische Bank 39000 G., 40006 B., Allg. Elektr. Gef . G. 298,59 B., Deutsch⸗Luremburger 2399, 00 G., zol, O0 B, ö nir 413,00 G., 448 090 B., Schuckert 207,09 G., 208,50 B. Alsen. Portland Zement 310,090 G., 320,00 B., Anglo⸗-Eontinenkat 238,00 G., 242, 90 B., Asbest Calmon 232, 50 G. 235,59 B., Hemmoor⸗Zement 245,00 G., 253,00 B., Cuxhav. Hochseefischerei

e,, .. 2 K

Samiliennachrichten.

Verlobt; Frl. Elisabeth Peiker mit dem Landwirt und Leutnant d. R. Herrn Max Pohl (Nieder Zedlitz, Kr. Fraustadt). Jrl. Erna Dalibor mit Herrn Fritz Klebig, erstem Lehrer in Jasch— kowitz (Breslau).

Gestorh en: Kaufmann Herr Woldemar Nönisch (Reichenb i. Schl.). Herr Generalmajor a. D. von . .

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher d äftsstell Rechnungsrat Mengering in elle

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei Verlagsansta Berlin, Wine fr ret nnd JJ Drei Beilagen leinschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Zentral Handels register . Veilage.

sowie die Inhaltsangabe Nr. 32 zu Nr. 5 ded bffentlich en zin rigrresn Der. 3

Merksche Guano

do. Genußsch. 665, 60 G., 670,00 B.

Wechsel auf London

um Deutschen Reichs a

Mr. 184. ö

Srfte Beilage

Berlin, Mittwoch, den 18. August

zeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger

1920

Amtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Die Arbeitgeber des Einzelhandels (Kauf- männischer Verein zum 3 für Handel und Ge— werbe E. VB. Soltau) und die Arbeitnehmer (Gewerk— schaftsbund der . Angestellten-Verbände, Orts⸗ ausschuß Soltau, Gewerkschaftsbund der Ange⸗ stellten, Ortsverband Soltau und Zentralverband der Angestellten) haben heantragt, den zwischen ihnen am 5. Juli 19520 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kuf nrg e, An⸗ gestellten des Einzelhandels ,, §z 2 der Verordnung vom 2X3. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Ortes Soltau für allgemein verbindlich zu erklären.

Ginwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1949 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Verlin, den 6. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe Schleswig-Holstein, Ortsgruppe Neumün ster, der Deutsche d Ortsverein Neun⸗ münster, und der Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Zahl— stelle Naumünster, 6 beantragt, den zwischen ihnen am 23. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Baugewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 . S. 1456) für das Gebiet der Orte Neumünster, Tungendorf,

Brachenfeld, Gadeland und Wittorf für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1929 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1929 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

2 D 8 82 83 * —— 28 C ** *

Berlin, den 7. August 1920. Der Neichsarbeitsminister.

O

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntm achung.

Der Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäfisstelle Groß⸗Berlin, in Berlin 80. 16, Engelufer 15, hat bean— tragt, den zwifchen ihm und dem Arbeitgeberverband im Einzelhandel Groß-Berlin E. V. am 10. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arheitsbedingungen für die Maschinisten, Heizer, Schmierer und Maschinenwärter im Einzelhandel gemäß 8 2 der Ver—= ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Einheitsgemeinde Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.

Finwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

31. August 1920 erhoben werden und sind unter. Nummer VI. R. 1947 an, das Reicht arbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

M

Berlin, den 11. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntm achung.

Die Arbeitsgemeinschaft der Kaufmännischen Verbände, Ortsausschuß Karlsruhe, in Karlsruhe, Sofienstraße 33, die Arbeitsgemeinschaft der Kauf⸗ männischen Vereine für weibliche Angestellte und bas Srts-Kartell freier Angestelltenverbände Karlsruhe i. B. haben beantragt, die zwischen der Detaillisten⸗Vereinigung Karlsruhe E. V., dem Zentralverband des deutschen Großhandels E. V., Srtsgruppe Karlsruhe, und der siebener Kom⸗ mission der Angestellten Karlsruhe am 29. Oktober 1919 abgeschlossene Vereinbarung, betreffend Erhöhung der Teuerungszulage sowie den von den Karlsruher Verbänden des Groß- und Kleinhandels und den Angestellten anerkannten Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses Karlsruhe, vom 16. Februar 19290 für die kaufmännischen Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel gemäß § 2 der n n vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Karlsruhe einschließlich der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären. .

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 428 an das Neichtzarbeitsministerium in Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 12. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1095 fd. Nr. 2 des Tarifregisters eingelragen worden: Der zwischen dem Arbeitgeberverband des deutschen Seifenhandels und verwandter Zweige, Groß Berlin, und dem

Zentralverband der , mn Bezirk Groß Berlin, am

XV. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein ; ans i f Königsberg, am 30. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag

verbindlichen Tarifvertrag vom 17. Januar 1920 wird zur Regelung, der Gehalts, und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten des Seifenhandels gemäß 5 2

1

der Verordnung vom XB. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Tarifgebiet des Tarifvertrags vom 17. Ja⸗ nuar 1930 für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Haus mann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗

arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 10. August 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 34 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag für die kauf⸗ männischen Angestellten im Speditions⸗, Rollfuhr⸗ und Möbel⸗ transportgewerbe im Gebiet der Stadt Leipzig und der einge— meindeten Vororte eingetragen worden:

Die zwischen den bisherigen Vertragsparteien abgeschlosenen, am 1. Januar, 1. März und 1. April 1920 in Kraft ge⸗ tretenen Abänderungen zu dem allgemein verbindlichen Tarif— vertrag vom 7. November 1919 werden für denselben Berufs⸗ kreis und das gleiche Tarifgebiet je mit Wirkung vom 1. Januar, 1. März und 1. April 1920 für allgemein ver— bindlich erklärt.

Pan se.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Haus mann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeits ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/54, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. .

Arbeitgeber und Arheitnehmer,; für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920.

Der Registerführer.

Pan e.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 477 laufende Nr. 3 und Blatt 1409 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband Lübeckischer Kleinhandels⸗ vereine E. V. in Lübeck und dem Deutschen Transportarbeiter⸗ verband, Ortsverwaltung Lübeck, am 18. Juni 1920 ab⸗ geschlossene weitere Nachtrag zu dem allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrage vom 2. August 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Kleinhandel mit Ausnahme der Blumengeschäfte wird für diesen Berufskreis gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Lübeck gleichfalls für . verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 18. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifbertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920.

Der Registerführer. Pan se.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1415 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verein selbständiger Handels- und Gewerbetrelbender Beeskow's und dem Zentralverband der An⸗ gestellten, Ortsgruppe Beeskow, am 20. Mai 1929 abge⸗ schlofssene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten gemäß z 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reicht⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Beeskow für all⸗ gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 1. Juli 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit den. Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich bes allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Daz Tarifregifter und die Registerakten können im Neichsarbeits⸗ miniffersum, Berlin NV. 6, Luisenstraße 33 364. Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Ärbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Taxifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920.

Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1407 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: ö ö Der zwischen dem Ostpreußischen Arbeitgeberverband für Handel, Jndustrie und Gewerbe E. V., Sitz Königsberg, und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung

zur Regelung der Lohn- und Arbeitzbedingungen im Transport⸗ gewerbe (Fuhrwesen und Spedition) mit Ausnahme des

,,, wird für diesen Berufs kreis gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 ien, r seobl S. 1456) für das innerhalb der Ringchaussee der Stadt Königsberg i. Pr. gelegene Gebiet für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem

1. Juni 192. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarheits⸗ ministerium, Berlin NV. 6, Luisenstraße 33134, Zimmer 16l, während der aa, n en Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklarung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920. Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1408 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: .

Der zwischen dem Verein selbständiger Kaufleute des Kreises Fischhausen. Ortsverein Ostseebad Kranz, und dem Gewerkschaftbund kauftnännischer Angestelllenverbände, Orts⸗ 9 Königsberg Opr., am 10. Juni 19290 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und An⸗ stellungsbedingungen der kaufmännischen . in kauf⸗ männischen Betrieben gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗CGesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Ostseebades Kranz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach⸗ tarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ zweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklart wird, scheidet er mit dem Begim der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗ vertrages aus. ö

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsminifterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 384 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und . für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können. von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920.

Der Registerfũhrer.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 891 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Kleinhandelsvereine zu Chemnitz E. V., dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände, Orts ausschuß Chemnitz, dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Chemnitz, und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsverband Chemnitz, am 22. Mai 1920 ab⸗ geschlofssene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmaͤnnischen Angestellten im Kleinhandel mit Ausschluß der Drogisten und Buchhändler wird für diesen Berufskreis gemäß 8 2 der Verordnung vom 3. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Chemniz und der Vororte Siegmar, Schönau, Reichenbrand und Neustadt für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. But derm gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbandlichkeit des Tarifvertrages vom 9. Dezember 1919 außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtaris verträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Kleinhaadelszweig ein besonderer Fachtarif⸗ vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungs⸗ bereich des allgemeinen Fachtarifvertrags aus.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeilsministerium, Berlin NW. K, Luisenstraße 33/34, Zimmer 1651, während der gere n e, n ng, eingesehen werden.

Urbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der . verlangen.

Berlin, den 10. August 1920.

Der Registerführer.

Pan se.

Pan fe.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1185 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden;

Die zwischen der Vereinigung Württembergischer Arbeit⸗ geberverbünde E. P, dem Bümd der technischen Angestellten und Beamten, Geschäftsstelle für Süddeutschland, Stuttgart, dem Deutschen Werkmeisterverband, Düsseldorf, dem Deutsch⸗ nationalen Handlungsgehilfenverband, dem Angestelltenverband des Buchhandels, Buch⸗ und Zeitungsgewerbes, dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, dem Verband der weiblichen Handels- und Büroangestellten E. V., dem Zentralverband der Angestellten und dem Reichsverband der Angestellten mit Geltung vom 1. April 1920 vereinbarte Teuerungszulage zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 20. De⸗ ember 1915 wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ edingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in der Industrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Cesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Freistaates Württemberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

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