. K GSrdse R * Name . mit Origi⸗ 8 . ü. ö mad Gian, Wohnort oder Vermehrungsstellen Eisenbahnstation Fruchtart ö,, 9 nnd Bohnort oder Vermehrungsstellen Eisenbahnstation Fruchtart , * Fläche * 9 . ͤ Fläche ha ͤ ha ; Freistaat Sachsen: ö z , Frau . Cleve, Rittergutsp, Pegan, Sachsen Weijen 7,50 Nr. 21. Sach sen⸗ Weimar. ¶ Oderwitz . — 1ũõHeydenreich, H., Saat⸗ Kammergut und Rittergut Ober⸗ DOberweimar Weizen 4,— R. Jaberland, Rittergutsp., Zöbigker Gaschwitz Roggen 1h, 40 gutwirtschaft weimar ö Roggen 19,75 E. Oscar Klemm, Stiftsgutsbesitzer, Seitschen Wellen 9 — 2 Hörning, Kammerguts- Allstedt Allstedt Weizen 1,50 Göda pãchter . W. Gerste 6,25 P. Mathe, , ,, Rittmitz Döschũtz Weizen 19. — 3 Hoffmann, Ritterguts. Silberfeld Auma Weizen 3. — Walter Dehmichen's Erben, Ritter⸗ Starbach, Sa. Weizen 19, 40 pächter qutshesitzer horen 4 Landw. Institut Jena Jena Weizen 0, 10 F. Rockstroh, Rittergutsbes, Schweta Schweta Weizen 14,50 Werther, Sberamtmann Schöndorf (W.), Thalborn (J.) Schöndorf Roggen — 6 , . Greitschütz, Pegan, Sachsen Weizen 3.— Rittergutsbesitzer ; 2m Steiger, Georg, Hainichen b. Otter⸗ Otterwisch Weizen 24, — . .; Mr. 26. Sa chfen Gotha. . wisch ; 1 Nerr⸗ Ed., Domãnen⸗ Friedrichswerth i. Thür. Friedrichs werth we n 3 Herbert ost, Rittergutsbesitzer, Ba ĩ re Noggen 62 . oa, g. sitz utzen Weizen 5,50 J, . . W. Gerste 22,15 Arndt Uhlemann, Kammergutsp. ügeln, Bez. ĩ 375 eitere Zaußtwirtschaften: . ö Mügeln . , . J . Ed. Meyer, Döllstedt Döllstedt . 14 Robert Wagner, Rikftergutspächter, 1 — . ( ö. Roggen 31,50 k . gutspächter, Knauthain Roggen O, Cd. Meyer, Hr. Fahner Döllstedt Noggen 13,50 Sachsen⸗Altenburg: Ed. Meyer, Neufran kenroda Friedrichswerth Din 6,81 Fischer, Ch., Braunshaln b. Gro Sr.? in Wer . W. Gerste 9.77 F ö oh oß Gr. Braunshain Weizen 11,75 Gd. Meyer, Sonneborn Friedrichswerth ö 21,9 5. Dr. Krantz, Professor, Döbeln ; . W. Gerste 64,97 Zuchtgarlen fesse Bermehrungsstellen Cd. Meyer, Wangenheim Friedrichswerth Weizen 31, 50 für Dr. Krantz, Döbeln Roggen 265, 909 ö. 7 re,, Sachsen: ermehrunmgt fle ne W. Gerste 4498 Moritz Mehner, Gutsbesitzer, M Weize J Ver mehrungs ste len rabschi . . M ö . fü Ed. ö . Woldemar Müller, Gutsbesitzer, Töllschür ez 226 renn n,, Töllschütz itz in r . . Bethge, Domänenpächter, , Nodelig W. Her te 20, — / Rich. Wolf, Gutsbesitzer, Stahna Ziegenhain, Sa. Weizen . ,, ,,, Angermünde W. Gerste 15, — Rogg 4 Stenz ö ⸗ 6 Oberlausitzer Ein- und Zittau, Sachsen ö ö e, Rittergutsbesitze, Chursdorf, Nm. W. Gerste 1250 Verkaufsgenossen⸗ Vermehrungsstellen Söchönom, im. ; ⸗ schaft . für die Oberlausitzer Ein und O. Steiger, Rittergutsbesitzer, Wardin w n, Arns⸗ W. Gerste 26, — Verkaufsgenossenschaft Zittau ; ᷣwalde re i staant Sach sen: 2 . Gutsbesitzer, Marsdorf, Marsdorf Roggen 14, — M5 9 Ri 3 . . * zan 2 . e is — alt ö Gutsbesitzer, Reichenau, Reichenau Roggen 1,53 ö 3a. . Pe mern: ö . Emil Christoph, Gutsbesitzer, Gro er t Wei 2 A. Langlet, Gr. Latz om lönzig i. Pomm. W. erste 15, — k sit n. 1 333 Dom. Kienowm b. Geroin, Pomm ., gi. W. Gerste 2, — 6 Frohberg, Gutsbesitzer, Reibers⸗ Reibersdorf Weizen 8,57 J 3 . i. Pomm. or Roggen 6, 80 ; . Frohberg, Gutsbesitzer, O , ; Bauer, Oberamtmann, Rohnstock, Rohnstock W. Gerste 37,75 . . berg, Gutsbesitzer, Ober Ober Ullersdorf Weizen 5,50 63 6 nd Sl g. The r ' Julius Held, Gutsbesitzer, Renners Herrnhut Wei ors, Schlel. . ö ö Herrnhu . . ö ö. . . Nieder ⸗· Baudmannsdorf W. Gerste 5, — Adolf Herrmann, Gutsbesitzer, Rosenth Weize „16 hel chend ert, Schlen ö w oi, , , , , venue. sern . Gert. 1 GC. Illing, Gutsbesitzer, Hainewalde Hainewalde R 256 ine b. Zedlitz, es. 3 . le Schlegel Hirschsel de . 136 gr fn Matuschka, Wackenau, Schnellewalde W. Gerste 20 W. Ringehahn, Gu lsbesizer, Olbers. Slbersdor Wel 51 . n orf ö. sii h erddorf ö 95 . von Waldow, Mittelherzogs⸗ Freystadt W. Gerste 12, — G. Schlagehahn, Gutsbesitzer, Ober ⸗ Scheibe O. 23. Rog wa dan 9 ,. . utsbesitz er⸗ Scheibe O Roggen O 56h von Zedlitz Graf, Rittergutzbesitzer, Döringau W. Gerste 19, — z Pflanzenphysiologische Dresden Nieder Großenborau, is , Versuchdbanstalt t ,, 12 Sach en ür Pflanzenphysiologische Versuchs— ; , , n . , ö zersuchs A. C W. Allendorf, Schönebech Schöneheck a. E. W. Gerste 18, — Freistaat Sachsen: . 89 Salze ö 9 . 986 ritz Hauschild. Rittergutsbesitzer, H te, Wei 4.25 eee Schönebec a. G. Gerste 6 3 . . sitzer, Hen sch e Weijen A. Blennecke, Pächter, Wörmlitz ige ier Roggen Ig bd Pillnitz, Staatsgut, Pillnitz Nd. Sedli Weizen 15, — . urg⸗Loburg . . . Wehen 0.54 ö , auf Demker W. Gerste 145 Sachsenburg n 4 z eiger, ., Ritter. Lentner Meiße J 4 3 A. Schurig, Gutshesitzer, Stedten IStedten W. Gerste 2h, — 2 . k und 86 . ö ö Zuckerfabrik Klein Wanzleben, Meyen⸗· Wanzleben, W. Gerste löͤb o Vermehrungsstellen dorf. und Dreilẽ ben Welmirstedt für Ad. Sleiger, Leutewitz W. Grauenhorst, Gutzbesitzer, Völpke Völpke W. Gerste .= Provin; Brandenburg: ö Hohenwulsch und Fried⸗ Bismark W. Gerste 9, 25h Otto Steiger, Wardin e Wardin Weizen 26, ich ho . ö ĩ Ad. Timn le — 5 te . Scl oi itz Te ⸗ 9) 32 ; 5 ; 6. rovinz Sch leswig⸗Holstein: ⸗ 6 er, Pächter, Schleinitz Leuben Weizen 22,72 3 Sberamtmann, Marien. Mölln i. Bbg. W. Gerste 15, — 9 Winckler, Stiftsguts Rippien Hänichen, Weizen 9 60 wohlde. besitzer, Oekonomie⸗ Bermehrungsstellen / Goßdene Höhe . Pro din zm He ssgęn- Nag sau: ö . ra für Oekonomierat. Winckler, Rippien Nochen, Pächter, Frankenhausen b. Mönchhof Weizen h, h0 Freist a g! Sach sen: Sreben tin . . Otto Preußer, Gutsbesitzer, Rippien Hänichen, Weizen 1,70 . w Mühlenhof b. Immenhausen W. Gerste. , — Goldene Höhe h ije . 10 Zucht- u. Verkaufsgen. Oekonomische Gesellschaft, Dresden, Mecklen burng⸗Scherin; . rh n.. 6 ,, 9 . Freiherr von Bilsche, Guts verwalter, Wismar W. Gerste 25, — Hauptiöirtschaften: Zierow ö . b. Wismar O. Fröde, Gutsbesitzer, Dorf Wehlen Lohmen Roggen 0, S0 VJ a un chweng: gg Hähnel, Miltergütsbef, Flbers. Porschendorf . , 23, Warberg Frellstedt W. Gerste MM, orf . Hartmann, Oek.⸗Rat, Kammergut Gr. Sedlitz Roggen 21, 60 Sedlitz⸗ . . Nr. 27. Anhalt. k, Rittergutsbesitzer, Dohna Roggen 24,50 1è Braunes, C. G. m. b. S. Waldau ⸗ Bernburg Bernburg, An. Weizen 62 r sn, öh, Rrittemmtbestzen. Zehisp Roggen 1010 1 ge fle e feen, ge hihn ehista w k Rich. Schier, Gutsbesitzer, Nennt⸗ 366. Roggen — ö 8 , , th Roggen 108 mannsdorf ꝛ . Buh⸗ Vermehrungsstellen Nr. 17. Baden. . für J. Sperisng, Buhlendorf 1 Sacha chtaestalt dochbugj . ö. Emmendingen Weizen 0, 18 ö ö S i en: Vermehrung ste len , Schwechten, Pächter, Althaus— ĩ t i 35, 2h für Saatzuchtanstalt, Hochburg. ge df . 1 ,, ö aden; Fritz Heike, Gutsbes., Morsleben M dei * Versuch J , m Gutsbesitzer, Hartheim e en . ö . ö ö ö. ö. ersuchs⸗ und Lehrgut Rasta Rastatt deizen — 3 der Badis. en Land⸗ , 1 ze ! e . . Mr. 30. CLippe. wirtschafts kammer 1ñèW. von Borries Rittergut Eckendorf 24 Klb.« Weizen 48,75 t.) b. Biele⸗ erst 1050 . . Nr. 18. Hessen. . 969 G rste , 1 Dr. Gisevius, Professor Gießen . Bermehrungsstellen Vermehrungsstellen für W. v. Borries, Eckendorf für Dr. Gisevius, Gießen. we Bayern: Barckhausen, Domänenpächter, Dom. Rinteln W. Gerste 7,50 W. Weigang, Gutsbesitzer, Wasserlos Dettingen a. M. W. Gerste 4. — Brandenhurg ö 2 Hoffarth, Adam, Gutsp. Rehbach . Od. Weizen 4.25 Bolhöfer, utebeßtzer Uebbentrup Schötmar i. 2. W. Gerste 4560 7 dw. in. Gießen Gießen W. Gerste 125 Brand, Wilhelm, Gutshes., Ehrdissen Oerlinghausen W. Gerste 9,50 I Schickerf. Eudwig, Wwe. Schniftenbergerhof Wendelsheim Roggen 7,75 ö zu, Gutsbesitzer, Dom. Schötmar i. x. W. Gerste 12 — J Nr. 19, Mecklenburg⸗Schwerin. Hermeigt Wilh., Gutebesitzer Uphof Delpup i.. W. Herste 374 J 6 , König, Wilhelm, Gutsbef, Ehrdisfen Oerlinghaus W. Gerf 250 1 Brandt. W. Gutspãchter Teutenderf (W.), Mönchhagen (A.) Mönchhagen Roggen 15,50 g. 1 . s inghausen Gerste 12, 2 , G., Guts⸗ , , Schwerin Weizen 15. — ne , Gutgverwaltung, DOcrlinghausen W. Gerste 16 ür G. cke, C Niederbarkhausen ö. k ö 4 . ö Oberamtmann, Dom. Rinteln i. W. W. Gerste 5, — „ Lembke, , Gutsb . r te e ec 3 ö 16 Veröffentlicht auf Grun ee 6 der Verordnung über den Saatgutyerk d embke, H, Gutsbesitzer Hof Malchow b. Kirchhof Wismar Weizen . — . z t aul E des 5 6 ber den Saatgutyerkehr mi ei 4 ö. ö Vermehrungsstellen vom 10. Juli 19230 (Reichsgesetzblatt Seite 1444). 9 hr mit Getr für H. Lembke, Hof Malchow. Berlin, den 14. August 1920. Mecklenburg-Schwerin: ; gu Direktori ü n, m. 8 t Guts pächter, Petersdorf Bobitz — Weizen 16,25 Direktorium der Reichsgetreidestelle. 4 der, Ritterguts⸗ Lischow b. Teschow Hagebök, Weiche Weizen 11550 Tie mann. Lischow Roggen 32,50
itzer
Mr. 185.
Sweite Beilage
Berlin, Donnerstag, den 19. August
zum Deutschen Reichscnzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
1920
Amtliches.
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Die allgemeine Verbindlichkeit des auf Blatt 847 des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrages vom 20. April 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitshedingungen für die gewerblichen Arbeiter in den Baumwoll⸗, Woll⸗, Leinen⸗ Seiden⸗, Halbwoll⸗ und Halbleinen⸗Webereien ist aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden.
Für denselben . und das gleiche Tarifgebiet hat der allgemein verbindliche Tarifvertrag vom 27. April 1920 — eingetragen auf Blatt 1304 des Tarifregisters — Geltung.
Berlin, den 18. August 1920.
Reichsarbeits ministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.
*
Bekanntmachung.
Unter dem 11. August 1920 ist auf Blatt 1421 lfd. Nr. 4 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Gesamtverhand deutscher Angestellten⸗ ee . Drtskartell Hagen i. W., dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, der . freier Angestellten⸗ verbände und dem Märkischen Arbeitgeberverband in Hagen i. W. am 30. April 1920 abgeschlossene Rachtrag zu dem allge⸗ mein verbindlichen Tarifvertrag vom 24. Februar 1920 wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der , . und technischen Angestellten der Industrie und des Großhandels gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. De⸗ zember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkrelses Hagen und des Kreises Schwelm gleich⸗ falls für ,, verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeltsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Großhandels⸗ oder Industriezwweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allge⸗ meinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Haus mann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW, 6, . 33/34, Zimmer 161, während der n , eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 11. August 1220.
Der Registerführer. Pan fe.
Bekanntmachung.
Unter dem 11. August 1920 ist auf Blatt 1417 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Handels für Görliß und Umgebung E. V. in Görlitz, dem Arbeltgeberschutz⸗ verband für das deutsche Holzgewerbe, Verwaltungsstelle Görlitz, der Bezirksgruppe Görlitz Seidenberg O. L. des Verbandes Schle sischer Textilindustrieller Breslau E. V., der Arbeits⸗ gemeinschaft freier Angestelltenverbände, Ortskartell Görlitz, dem Gesamtverband deulscher Angestelltengewerkschaften, Orts⸗ ausschuß Görlitz, dem Gewerkschaftsbund der 3er e ten, Orts⸗ verband Görlitz, und dem Sozialen Ausschuß der Angestellten⸗ verbände Görlitz am 1. Juni 1920 abgeschlossene Tarifver⸗ trag nebst Nach trag werden zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf männischen und technischen Angestellten im Handel, in der Textilindustrie und im Holz gewerbe gemäß 5 2 der Verordnung vom, 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetz ll. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Görlitz und der Vororte Moys, Biegnitz (Groß⸗ und Klein⸗ biesnitz,, Leschwitz und Rauschwalde für allgemein verbindlich erklär Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mät dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Ver⸗ hindlichkeit des Tarifvertrags vom 17. Dezember 1919 nebst Nachtrag vom 29. Januar 1920, soweit diese für Handel, Tertilindustrie und Holzgewerbe gelten, außer Kraft. Sie er= streit sich nicht auf Arheitzverträge, für die besondere Fach= farifverkräge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels— oder Industriezweig ein ,, Fachtarifvertrag für allge⸗ mein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allge⸗ meinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeits minister. J. A.: Haus mann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, . NW. 6, Luisen h. 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
rbeitgeber und Arbeitnehmer, i die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können pon ben Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der **. verlangen.
Berlin, den 11. August 1920.
Der Registerführer. Pan se.
Bekannt m ach ün g.
Unter dem 11. , 1920 ist auf Blatt 1420 des Tarif⸗ registers eingetragen worden; ö ; a. . der Privatbeamten⸗Vereinigung E. V. Zella⸗ Mehlls in Zella⸗Mehlis und dem Verband Thilringer Metall⸗ industrieller, Ortsgruppe Zella⸗Mehlis, am 31. Mai 1929 ab⸗ geschlossene Zusatz vertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifberttage vom 25. Juni 1919 wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmãnnischen und technischen Angestellten und die Werkmeister gemäß 5.2 der Verorbnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.
—
S. 1456) für das Gebiet der Stadt Zella⸗Mehlis gleichfalls ö allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ eit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Mit dem gleichen Zeit— punkt tritt bie allgemeine Verbindlichkeit des Zusatzeö vom 19. Februar 1920 außer , Sie erstreckt sich nicht auf Arbeltsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels- ober Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbind⸗ lichkeit aus dem Geltungsberelch des allgemeinen Tarifver— trages aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 5, re . 33334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können hon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er—⸗ stattung der weren verlangen.
Berlin, den 11. August 120.
Der Registerführer.
Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1423 lfd. Nr. 4 in Fortsetzung von Bl. 67 des Tarifregisters, betreffend Tarif⸗ vertrag vom 9. Dezember 1919 für die kaufmännischen An—⸗ gestellten im Großhandel ausschließlich des Lebenzmittelgroß⸗ handels für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Leipzig, ein⸗ getragen worden: .
Die von den bisherigen Vertragsparteien vereinbarten, vom 1. Mai 1920 ab gültigen Aenderungen zu dem allgemein ver⸗ bindlichen Tarifvertrage vom 9. Dezember 1919 werden für denfelben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. Juni 1920 für allgemein verbindlich erklärt.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Gig ler.
Das Taxifregister und die Registerakten können im Reichsarbeitẽ⸗ ministerium, Berlin RV, b, Luisenstraße 33 / 34 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. .
rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrgg infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Koösten verlangen. Berlin, den 12. August 1920. Der Registerführer.
— x —
Pan se.
B ekann i h n chu n g.
Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1426 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen der Bäckerinnung zu Stolp i. Pomm. und der BäckergesellenBrüderschaft des Bundes der Bäcker⸗ Konditor ⸗Gesellen Deutschlands, Ortsgrupye Stolp i. Pomm., am X. März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Re⸗ gelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Bãckergesellen wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 Reichs ⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Bäckexinnung von Stolp i. Pomm. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die er m können im Neichsarbeits⸗ minifferium, Berlin NV. 6, Luisenstraße 33 / 34 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. rbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der **. verlangen. Berlin, den 12. August 1920. Der Registerführer. Pan fe.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1422 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen der Vereinigung der Arbeitgeber Rathenows und Umgegend E. V. in Rathenow und dem Werkmeister⸗KLe irks⸗Verein Rathenow und Umgegend am 20. April 1920 abgeschlessene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für die Werkmeister in der Industrie und im Großhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 33. Dezember 19518 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Rathenow und der Gemeinden Neue Schleuse, Semlin, Göttlin und Rhinom für allgemein verbindlich erklär. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Jimi 19209. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Großhandels- oder Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein derbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der all⸗ gemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allge⸗ meinen Tarifvertrags aus.
Der Reicharbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Meichsarbeits= ministerium, e, NW. 6, er,, 33/34, Zimmer 161, während
der re e, , , eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ö. die der Tarifyertrag infolge
ums verbindlich ist, können von
der Erklärung des Reichtarbeitsministe gegen Erstattung
den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags der Kosten verlangen. Berlin, den 12. August 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1424 des Tarif⸗ registers eingetragen worden;
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für den Groß— und Kleinhandel E. V. zu Osnabrück, dem Gesamtverband
deutscher Angestellten⸗Gewerkschaften, dem Gewerlschafts bund der AUngestellten und dem Jentralverhand der Angestellten, Ortsgruppe Osnabrück, am 26. Mai 1920 abgeschlossene Tarif⸗ dertr ag! wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs= bedingungen für die . Angestellten im Groß⸗ und ö ausschließlich der Buchhandlungen gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 14356 für das Gebiet der Stadt Osnabrück für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem J. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 17. Januar 1926 außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die he⸗ sondere Fachtarifverträge in Geltung . Falls künftig für einen Handelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für all⸗ gemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. . Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Stigler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeilsministerkum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für, die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. August 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt des Tarifregisters eingetragen worden:
Das zwischen dem Bund angestellter Chemiker und In⸗ genienre, Bezirksgruppe Südbayern, Geschäftsstelle München, und dem Arbeitgeberverband der chemischen Industrie, Sektion VIII, am 18. Mai 1920 getroffene Tarifab kommen zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für aka⸗ demisch gebildete Angestellte der chemischen Industrie wird für diesen Berufskreis gemäß 8 2 der Verordnung vom 2B. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Bayern rechts des Rheines für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Ver bindlichkeit des Tarifvertrages vom 6. Dezember 1919
außer Kraft. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 331364, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er= stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. August 1920.
Der Registerführer.
733 18686
lfd. Nr. 2
Pan se.
Bekannimachung.
Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1139 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend Tarifvertrag vom 4. Februar 1920 für das Bäckergewerbe für das Gebiet der Bäckerinnung Wittgensdorf i. Sa. eingetragen worden:
Die am 1. Juni 1920 von den bisherigen Vertragsparteien vereinbarten Aenderungen zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 4. Februar 1920 werden für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 22. Mai 1920 für allgemein verbindlich erklärt.
Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im ichsarbeits ministerium, Berlin NV. 6, kulsce fn ze 383/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen . aer, hen werden.
Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der , des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der . verlangen.
Berlin, den 12. August 1920.
Der Registerführer. Pan fe.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt B6 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textilindustrie zu Chemnitz und dem deutschen Textilarbeiter⸗ Verband am XW. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur a der Lohn⸗ und ö der gewerb⸗ lichen Ärbeiter in den Polster-⸗ und Verband wattefabriken sowie Verbandstoffabriken wird für den genannten Berufskreis gemäß
2 der Verordnung vom 23. . 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.
1456) für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Perbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die all⸗= n Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 30. September gl9 außer Kraft.
Der Reichsarbeitsminister. . A.; Dr e er.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbei ministerium, l NW. 6, Luis en straße 33/6. Zimmer . der re n m ,, . ö ö Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag i e e , , ,, ,. , 6 ien. n den Vertragsparteien einen ru r Erstattung der Kosten verlangen. fwertags gegen Berlin, den 12. August 1920.
Der Registerführer. Pan se.