1920 / 186 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

7822719 bis 721 7841581 8048265 266 435 530 531 So 5s30 8091237 8144618 8183598 8219411 8265883 bis 887 8350116 8365444.

von 1917 Januar⸗-Juli⸗Zinsen: Lit. B zu 20909 Æ: Nr. 313013 3135257 3206960. Lit. G zu 1000 4K: Nr. 10714294 19722912 10737622 bis 624 107853241 242 10849352 10886239 11046637 11101439 bis 443 11155259 11158382 111985065 bis 067 11263250 11257710 bis 712 11328497 11440145 11462327 11588270 11688973 11868618. Lit. D zu 500 AÆ: Nr. 6809628 6871554 555 6887255 7046465 466 7075718 7083837 7203933 7451205 206 7514748 7527008 bis O11 7546072 7978413 417. Lit. E zu 200 IV: Nr. 6666126 127 6990418 6992650 7009623 7014166 70201900 7057632 633 7201340 7278143 73587527 528 7499151 7735944 9145 7822523 7925707 8068323 8o93621 8228177 8244940 045. Lit. G zu 100 A: Nr. 3415734 8494169 170 86524571 372 8526747 bis 751 784 bis 786 8575376 8704330 8845693 553737 8948041 8955999 917527 9152800 9227556 g350393 bis 395 9571026 bis 029 9587063 9g675121 10079207 208 10133394 10215904 10479979 10580003 11045050 11067471.

von 1917 April⸗Oktober⸗Zinsen Lit. A zu 000 A: Nr. 1905507 bis 509 2000861. Lit. B zu 2000 A: Nr. 3768876. Lit. G zu 1000 1: Nr. 12443774 12515134 bis 136 12888440 bis 448 2972073 13210868 bis 874 13265498 499 13292665 137612590 bis 257. Lit. D zu 500 M: Nr. 5138292 8427828 8500797 798 S631448 8636381 332 619 629 630 S656 172 8720924 8852893. Lit. R zu 200 M: Nr. 8331609 625 bis 628 8337913 8373114 S420216 8527423 bis 425 8687188 bis 190 8739228 8980884 9212396. Lit. G zu 100 M: Nr. 11212313 11233872 bis 574 1265013 113496385 11355169 170 11385048 11519119 11576182 133 11640119 120 11802830 831 12294025 124465850 126965678 1310028 bis 732 13139179. .

von 1913 Januar⸗Juli⸗Zinsen: Lit. A zu 5000 4: Nr. 2535929. Tit B zu 2000 Æ: Rr. 4369715. Lit. C zu 1900 M6: Nr. 14012361 14392849 14504453 15040098 15306358 15385792 5403117 118 15505050 bis 0657. Lit. D zu 500 K.: Nr. 9732389 3801644 9g323942 10175926 10551697. Lit. I zu 200 „S6: Nr. 800973 779 9861707 708 9934607 10251330 bis 332 109877719 1I6Gh6lol 11173326 327. Lit. G zu 100 AM: Nr. 13713499 13716184 bis 186 13753021 13873924 925 13975147 140935705 14096109 14357096 1439582 866 146531169 14633987 14717091 092 14718109 143881100 101 15062544 165385438 bis 445 16162281.

LI. 4 prozentige Anleihe des Deutschen Reichs: von 1908: Lit. E zu 200 AÆ: Nr. 79545 548.

IEI. 37 (vormals 4) prozentige Anleihe des Deutschen Reichs: bon 1877: Lit. O zu 1000 K: Nr. 5188. pon 1878: Lit. D zu 500 M: Nr. 2860 g661. Lit. E zu 200 A: Nr. 284. von 1879: Lit. A zu 5000 4: Nr. 2841 3146.

LV. ZIS prozentige Anleihe des Denutschen Reichs:

von 1887: Lit. D zu 00 KA: Nr. 12110.

von 1888: Lit. O zu 1000 M: Nr. 82280. Lit. D zu 500 4A: Nr. 31189 798. Lit. E zu 200 AÆ: Nr. 119246 247.

V. 3 prozentige Anleihe des Dentschen Reichs: von 1891, 1892: Lit. D zu 500 A: Nr. 71191 100348 bis 350. Lit. D zu 200 A6: Nr. 7I867 240552 53. pon 1901 April⸗Oktober⸗-Zinsen: Lit. D zu b0o0 Az: Nr. 373726 727.

pon 1902: Lit. O zu 1000 K: Nr. b87487.

VI. Auslosbare s prozentige Schatzanweisungen des Deutschen Neichs:

von 1914: Serie VI Lit. A 9 100 000 A: Nr. 251 bis 254. Serie VI Lit. B zu 50 9000 : Nr. 2717 bis 726 798. Serie VI Lit. F zu 20 000 : Nr. 4078 416 bis 42090. Serie VL Lit. E zu 5000 M: Nr. 35382 bis 385 36566 41109 bis 117. Serie VI Lit. G zu 2000 M: Nr. 69059 70357 358 72070 bis 100 107 bis 126 301 74271 bis 275 282 bis 285 291 293 bis 300 75332 bis 354 915 g46 76491 77524 bis 533 712 bis 715 721 bis 724 731 is 7359 745 bis 751 7658 bis 769. Serie VI Lit. H zu 1000 4: Fr. 118540 54a bis 550 130234 236 bis 238 137835 155904 008 53 323 324 360 bis 362. Serie V Lit. J zu 500 Az: 52520 59520 61810 66002 008 909 Ol2 bis olb.

pon 1915: Serie L Lit. G zu 2000 : Nr. 131649.

VR. Anslosbare 41 prozentige Schatzanweisungen des Deutschen Reichs: von 1916: Serie VI Lit. G zu 2000 K:. Nr. 233047. Serie VII Lit. 6 zu 2000 4K.z: Nr. 236987. Serie TX Lit. N zu IJ00 : Nr. I6bh 856. Serie XVI Lit. N zu 100 K: Nr. 401507. von 1917: Gruppe 333 Lit. D zu 5o60 M: Nr. 236625. Gruppe 539 Lit. H zu 10909 4: Nr. 1047608. pon 1918: Gruppe 3960 Lit. P zu bob0 K: Nr. 570032.

VRR. Aprozentige Schatzanweisungen des Deutschen Reichs: pon 1912: Fällig am 1. Mai 1916: Serie LI Lit. c zu 2000 A: Nr. Tl . Gern Fit. Ifezn fobo . Nr. Ih l hz.

I. unverzinsliche Schatzanweisungen des De nztschen Reichs: von 1918:

Fällig am 5. September 1915 Serle XXXIX Lit. q R 10 0606 „. Rr. 7567 568. Serie XXXIX Lit. J zu 1000 A: Nr. 8247 bis 251.

Fällig am 25. September 1018 Serie XII Lit. G zu 10 909 ; Nr. 665 1834 885 3676 bis 678 9542 bis 4h. Serie XIIL Lit. J zu 1000 A: Nr. 493 2177 bis 181.

Fällig am 30. September 1918 Serie WXXXIII Lit. B zu 5 000 69007 „M: Nr. 1 bis 8. Serie XXXVIII Lit. G zu 1000000 t: Nr. 382 bis 386 545. Seri XXXVIIIL Lit. E zu 100 000 4: Nr. 99 1415 4281 283 bis 289 602 624 bis 626 Ss34 bis 836 5172 bis 177 470 527 830 837 bis 839. Serie XXXVIIil Lit. G zu 10 000 4M: Nr. Hl3 bis ih 2063 bis G70 3s5ös bis 860 4601 bis 605 693 bis 700 800 8ol 7232 bis 234 S449 bis 453 984 bis 988 9233 bis 237 253 bis 257 10108 199 385 355 go0 gol bis gos 11270 bis 276 723 724 13035 036 373 970 bis 972 142530 15068 bis Oi 180 866 bis 862 16160 161 718 bis 725 17266 bis 271 273 bis 284 287 bis 289 18062 bis ο 763 bis 755 19345 bis 354 376 377 521 522 26 bis 532 h41 bis 47 5h58 bis 560 563 bis 570 575 576. Serie XXXVIII Lit. J zu 1000 . S: Nr. 1001 bis 100 710 bis 729 762 bis 770 3255 bis 262 868 bis 872 1831 bis 863 5760 bis 765 8633 9243 bis 268 10330 bis 355 667 11177 178 12193 bis 201 564 bis Hz 13315 bis 322 14451 bis 468 165671 18496 bis 500 5h93 bis 607 19000 814 bis 8463 201097 111 bis 120 194 bis 204 227 bis 247 249 bis 2592 256 bis 258 22870 bis 874 S86 bis 895. Serie XXXVIII Lit. K zu 500 K; Nr. 2834 335 977 36079 bis Os 295 299 5itz 623 766 964 bis 966. Serie 413 Lit. G zu 1 000 000 M: Nr. 93 bis 95 1109. Serie 414 Vt. H zu 100 000 M: Nr. 101 bis 160 371 bis 420 1350 bis 354 357 366 bis 364 788 bis 792 25852 bis 8b. Serie 414 Lit. & zu 10 000 6M: Nr. 31 bis 40 1001 bis 904 4021 bis 100.

Fällig am 10. Oktober 1918: Serie 262 Lit. J zu 1000 4A: Nr. Ib bis 857.

Fällig am 15. Februar 1919: Serie XIIX Lit. E zu 100 009 A: Nr. Tol bis 707 2738 bis 740 37290 bis 730. Serie XLIX Lit. & zu 16 000 A6: Nr. 4916 bis 920 6ö9l bis 593 749 bis 751 7432 o0904 bis 011 12261 bis 270. Serie XIIX Lit. J zu 1900 M: Nr. 8322 bis 327 10015 bis 080 141665 bis 169 17528 bis 535 2599 bis 397. Serie XLIX Lit. K zu 500 A: Nr. 23 bis 27 360 big 530 444 gde 463 79go. ; S is am 70. Februar 1919: Serie LI Lit. G zu 10 000 K: str. 5228.

Fällig am 16. März 1919: Reihe 5b? Lit. J zu 1000 4A Nr. 1632.

von 1919: ällig am 15. April 1919: Reihe 42 Lit. zu 100090 4A: Nr. II1028. Berlin, den 2. Juni 192. Preußische Kontrolle der Staatspapiere. Petersen. Jochmann.

Berichtigung.

In dem in Nr. 185 des Reichs- und Staats anzeig ers (Erste Beilage) veröffentlichten Verzeichnis der Original⸗ züchter und Vermehrungsstellen für Winter saat⸗ gefreide sind durch ein Versehen der Druckerei zwei Saat— gutwirtschaften an falscher Stelle eingereiht worden. Es sei daher richtiggestellt, daß die Sagatgutwirtschaft von Strube in Schlanstedt und die Saatgutwirtschaft der H. W. von Wulffenschen Fideikommiß- und Allod⸗ güterverwaltung nicht zur Provinz Schlesien, sondern zur Provinz Sachsen gehören, wo sie hinter der unter Nr. 14 aufgeführten Saatgutwirtschaft von Dr. Ernst Sperling in Sinz leben einzufügen sind.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 174 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 7730 ein Gesetz, betreffend Aenderung des Gesetzes . Postgebühren vom 75. April 1920, vom 11. August 1920, und unter

Nr. 7731 eine Verordnung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 28. Juli 1917, vom 28. Juli 1920.

Berlin, den 18. August 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen. Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend An⸗ wendung des vereinfachten Enteignungs verfahrens zugunsten der den Braunkohlenwerken und Brikett— fabrik Grube Elfriede in Gohrg bei Finsterwalde, Kreis Luckau, gehörigen Grube Elfriede bei Gohra.

Vom 16. Juli 1920.

Auf Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein ver— einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom Y. März 1915 (Gesetzsamml. S. H), vom 25. September 1915 (Gefetzsamml. S. 141) und vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungs— verfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausübung des Enteignungsrechts, das den Braunkohlenwerken und Brikettfabrik Grube Elfriede in Gohra bei Finsterwalde, Kreis Luckau, zur Erweiterung des Tagebaues ihrer Grube Elfriede bei Gohra im genannten Kreise sowie zur Herstellun von Auszuggleisen und anderen Tagebauanlagen durch e ü der ie e Staatsregierung vom 80. Juni 1920 verliehen ist, Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 16. Juli 1920.

Die Preußische Staatsregierung.

Braun. Fischbeck. Haenisch. am Hehnhoff. Oeser. Stegerwald. Severing. Lüdemann. Erlaß

der Preußischen Staatsregierung, betreffend An⸗ wendung des vereinfachten Enteignung sverfahrens zugunsten des der Döllinger ,, , m. b. H. in Elsterwerda gehörigen Braun kohlenberg—⸗ werks Ada bei Döllingen im Kreise Liebenwerda.

Vom 26. Juli 1920.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver— einfachtes Enteignungs verfahren, vom 11. September 1914 (Gesetz⸗ samml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 , ,, 5*), vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144 wird bestimmt, daß das vereinfachte Entelgnungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausübung des Ent⸗ eignungsrechts, das der Döllinger Dran e n gn, m. , S. in Elsterwerda zur Fortsetzung des Bergwerksbetriebs ihres Braunkohlenbergwerks Ada bei Döllingen im Kreise Lieben— werda durch Erlaß der Preußischen Stgatsregierung vom 8. Juli 1920 verliehen ist, Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 26. Juli 1920. Die Preußische Staatsregierung. ilch Haenisch. am Zehnhoff.

eser. Severing.

*

Braun.

Ministerium des Innern.

Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des 8 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 39. Juli 1883 (Gesetzsamml. Seite 195) den Regierungsrat Dr. Windeck in Marienwerder enn Stellvertreter des ersten Mitglieds des Bezirksausschusses n Marienwerder auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Daun im Regierungsbezirk Trier ist zum 1. Oktober 19230 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 5. September eingehen.

Ministerium für , Kun st und Volksbildung.

Der Prorektor Dr. Stabenow aus Anklam ist zum Kreisschulrat in Eberswalde ernannt worden.

List e der im Rechnungsjahr 1919 für kraftlos erklärten Staats schuldurkunden.

. Konsolidierte 4 prozentige Staatsanleihe: von 1908: Lit. A zu 5000 M: Nr. 419859 423196 197. Lit. 0 u 1009 1 Nr. 958374 964207 969023 971316 1003935 1006247. Lit. D zu 500 M: Nr. 9375657. Lit. F zu 200 A: Nr. 515267. Lit. J zu 100 4: Nr. 111614 115061. von 1911: Lit. O zu 1000 A4 Nr. 110536574.

von 1913: A. Unkündbar seitentz des Staates bis zum 1. Ap 1925 Lit. A zu 5009 A: Nr. 517

Staates bis zum J. April 1935 Lit. F zu 200 : 733989 990.

II. Konsolidierte 3 (vormals ) prozentige Staatsanleihe:

von 1875 1879: Lit. B zu 2000 ; Nr. 20471. 3 Lit. D zu . Nr. 5862. Wit. E zu 300 M: Nr. 10193 30714 56348

500

55532. Lit. F zu 200 : Nr. 25809 79115.

Nr.

zu 1000 M: Nr. 3953765 43

zo0 M: Nir, 262tzß. . . von 1884: Lit. B zu 2000 Æ; Nr. 3859523. Lit. zu 1000 M6: Nr. 584423 621119. Lit. D zu 500 K.: Nr. 502713

5öl 114 605155 627884. Lit. F zu 200 M;

von 1880: Lit. E zu 300 4K: Nr. 116284.

pon 1882 Lit. A zu 5o00 A: Nr. 4583. Lit. D zu 500 4:

294471.

on f5s3: Lit. B zu 2000 4: Nr. 250205 bis 28. * Lit. 0 23 : 1400 401 443203 463001. Lit. F zu

333545. Lit. H zu 150 A: Nr. 505663 6ol7t,

300 Nr.

Nr.

dit.

Nr.

Nr.

V. Preusische A prozentige Schatzanweisungen von 1913,

VI. Preußfzische 5 prozentige Schatzanweisungen von 1916,

. En

tember 1915 (RGBl. S.

Ge Na

357) sind bekanntgemacht: J. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 17. Januar

r n nu n rechtz an die für den Bau und Betrieb eines Privatanschlußgleises vom fe Frankfurt a. M. West nach ihrem Betriebs grundssück durch baz Amtsblat? für den Stadtkreis Frankfurt a. M. N

pon 1885: Lit. BD zu 500 Æ: Nr. 732743 758842. Lit. E zu „: Nr. 508775. Lit. H zu 150 K: Nr. 152208. bon 1594: Lit. D zu 5o0 A: Nr. 770823. Lit. F zu 200 4:

375207 378181.

III. Kousolivierte 3ᷓprozentige Staaténnleihe: pon 1885: Lit. B zu 2000 A6: Nr. 16380. Lit. D zu 500 A:

55691 6995. Wit R zu 300 Æ: Nr. 4431 12219. von 15886: Lit. F zu 290 A6: Nr. 23 335.

von 1887, 18858: Lit. D zu 5009 4: Nr. 140387 bis 839. B zu 360 4: Nr. 145544. Lit. F zu 200 A: Nr. 37261.

pon 1859: Vt. G zu 1000 4: Nr. 260628365 2457114. Lit. R zu 300 4: Nr. 244278 302126 307996 316850. Lit. F zu 200 A6:

98725. von 1390: Lit. E zu 300 6: Nr. 599081.

von 1892, 1893, 1895: Lit. F zu 209 A6: Nr, 226447.

von 1905, 1906: Lit. F zu 209 4: Nr. 444257. von 1909: Lit. D zu 500 S: Nr. 869616.

LV. Konsolidierte 3 prozentige Staatsanleihe:

von 1892 —= 1894: Lit. F zu 2090 AÆ: Nr. 28326.

pon 1855, 1596, 1598; Lit. B zu 2000 Æ : Nr. 89176 17. Lit. P zu 300 : Nr. 154168 1568531.

167756 bis 753. Lit. J zu 100 M; Nr. 13036. von 1905, 1904: Lit. F zu 200 M: Nr. 179978.

fällig am 1. Augnst 1917: Serie N Lit. F zu 1000 : Nr. 228802.

fällig an 1. Mai 1918: Serie L Lit. H zu 2000 A: Nr. 204300. Berlin, den 22. Juni 1920. Preußische Kontrolle der Staatspapiere. . Jochmann.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrist des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml.

1

1920, betreffend die Verleihung des Frankfurter Gasgesellschaft in Frankfurt a. w

S. 174, ausgegeben am 24. Juli 1920;

2. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 29. Mai 1920, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Metternich im Landkreise Koblenz für die Wasser⸗ leitungsanlage der Gemeinde, durch das Amtsblatt der Regierung in Koblenz Nr. 33 S. 1665, ausgegeben am

26. Juni 1920.

Beka nnl n .

Der Händlerin Henriette Kühne aus Caputh, Krughofstr. 30, habe ich auf Grund der Verordnung vom 25. Sep⸗ 603) den Handel mit . insbesondere rung s⸗ un? Futtermitteln sowie rohen Natur⸗ erzeugnifsen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen untersagt.

. täglichen edarfs, h

Belzig, den 16. August 1920.

Der Landrat des Kreises Zauch⸗-Belzig. J. V:: Martinius, Regierungsassessor.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

ne n n, nnn, nnen,

Ni

Dentsches Reich.

. Durch Artikel 299 a des Friedensvertrages sind grundsätz⸗ lich alle sogenannten Vorkriegsverträge aufgehoben, oweit nicht im Artikel 299 und in der Anlage hinter Artikel C3 des Friedensvertrages Ausnahmen vorgesehen und Sonder⸗ 5 fuͤr bestimmte Verträge oder Vertragsgattungen auf⸗

gestellt sind.

Gemäß Artikel 297 b werden von der oben erwähnten Aufhebung nicht betroffen diejenigen Verträge, bei denen im Allgemeininteresse die Regierungen der alliierten und assoztierlen Mächte, denen eine binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten des Friedensvertrages Innerhalb

erklären, daß sie auf der u e n n, bestehen.

dieser am 19, Juli d. J. abgelaufenen Frist haben Belgien, . Italien und Jugoslawien Erklärungen abgegeben. Diese Erklärungen werden, soweit sie sich auf Einzelverträge beziehen, von der Reichsregierung durch Vermittlung her ndesre, . Preußen durch Vermittlung Ministeriums für Handel und Gewerbe) an die deutschen Vertragsparteien weitergeleitet. Nur die amllichen Erklärungen, nicht private Mitteilungen ausländischer Vertragsparteien, können die Aufrechterhaltung einzelner Vorkriegsverträge auf Grund des Artikels 299 6 des Friedensvertrages herbeiführen. Des weiteren haben die genannten Mächte durch frist—⸗ gemäße Erklärungen auf Grund des Artikels 299b des Friedens⸗ vertrages ganz allgemein eine Reihe von Vertragsgruppen

Landesregierungen (für

aufrecht erhalten, und zwar:

1 6t. ) 3. unentgeltliche oder entgeltliche Verträge, die einem Mild⸗ tätigkeits⸗ oder Unterhaltszwecke dienen (Ieontrats à titre gratuit ou onéreux ayant une portée charitable ou

4.

Belgien und Frankreich.

1. Gesellschaftsverträge (9ontrats de sociétés), 2. Verträge, die sich auf den Familienstand beziehen (eontrats

relatifs au statut familial

alimentaire),

ce soit).

B. Unkündbar 963 Nr. 728415

Nr. 293591 306122

Lit. F zu 200 A6:

bher afsoziierte Hertüagsteil felbst die

Friedensvertrages für die vor der

Ch tamlliches.

er Vertragsparteien angehört,

Verträge, die irgend eine Freigebigkeit begründen (eontrats avant constitué des libéralités de dueldue nature due

Italien.

1. die Gesellschaftsverträge (4ei contratti di société),

2. Verträge über Familienangelegenheiten (dei contratti stipulati in velazione a rapporti di famiglia),

3. die Verträge, welche Unterhaltsverpflichtungen zum Gegenstand hahen oder irgend welchen Wohltätigkeitszwecken dienen (dei contratti aventi per oggetto prestazioni di carattere alimentare, od aventi comunque soopo di beneficenza,),

4. Schen kungsverträge oder solche Verträge, die Freigebigkeiten irgend welcher Art zum Gegenstand haben (dei contratti di donazione, od aventi comunque per oggetto liberalità di qualsiasi natura).

Von der Britischen Regierung ,, Artikels 299b eine Erklärung eingegangen, deren Inhalt wegen gewisser Zweifel zu⸗ nächst zu einer Rückfrage Anlaß gegeben hat. Hierüber wird gegebenenfalls eine weitere Mitteilung in der Presse erfolgen.

Ueber die Umstände, die das nach Artikel 299 erfor⸗

derliche Allgemeininteresse begründen, sind von den alliierten

Regierungen bei der Uebermittelung der Erklärungen keine näheren Angaben gemacht worden, obwohl in vielen Fällen )

aus dem Inhalt der Verträge kein Allgemeininteresse erkenn⸗

bar ist. Bie Deutsche Regierung steht auf dem Standpunkt,

daß das Fehlen eines Allgemeininteresses im Streitfalle von

dem deutschen Vertragsteil vor dem zuständigen Gericht als

Einwand geltend gemacht werden kann. Sie hat diese Auf⸗ sassung den beteiligten gegnerischen Regierungen mit eteilt. Die Stellungnahme der Gerichte zu dieser Frage läßt sich

naturgemäß nicht voraussehen. Gegen Entscheidungen, die über

diesen' Punkt etwa zuungunsten des deutschen Vertragsteils

von den alliierten Gerichten erlassen würden, könnte nach

Artikel 305 des Friedensvertrags der Gemischte Schiedsgerichts⸗ hof angerufen werden. Ob die Frage des Allgemeininteresses auch ohne eine Klage des alliierten Vertragsteils auf Erfüllung im Wege der Feststellungsklage durch die deutsche Vertrags⸗ partei vor dem e, er Schiedsgerichts hof zur Ent⸗ scheidung gebracht werden kann, wird davon abhängen, ob die Prozeßordnungen und die Rechtsprechung dieser Schiedsgerichts⸗ höfe Feststellungsklagen zulassen.

Die Erklärungen der alliierten Regierungen haben die

Wirkung, daß die privatrechtlichen Verträge

zwischen den deutschen und ausländischen Vertragsparteien, auf

welche sich die Erklärungen beziehen, von der in Artikel 299 a

bes Friedensvertrages ausgesprochenen Aufhebung nicht be—

troffen werden. Die Regelung der beiderseitigen Verpflich⸗ tungen ist, wie bei jedem Vertrag, ausschließlich Sache der Vertragsleile und richtet sich nach den Vorschriften des Privat⸗ rechts. Es kann daher auch im Wege der freien Verein⸗ barung zwischen den Parteien jede beliebige Abänderung oder

sogar eine Aufhebung des Vertrages vorgenommen werden,

ohne daß das Reich oder die Länder hierzu ihre Genehmigung zu erteilen brauchen. Andererseils ist aber auch das Reich nicht

in der Lage, im Einzelfalle privatrechtliche Einwendungen der

deulschen Vertragsparteien gegen den Anspruch auf Erfüllung des Vertrages geltend zu machen. Falls es über solche Ein⸗ wendungen nicht zu einer Einigung zwischen den Vertrags⸗ parteien kommt. s haben die Gerichte zu entscheiden, und zwar nach Artikel 304 des Friedensverktrages die Gerichte der alliierten Staaten in denjenigen Fällen, in denen sie nach ihrem Landesgesetz zuständig sind soweit nicht der alliierte ache vor den Gemischten. Schiedsgerichtshof bringt in den übrigen Fällen die Ge⸗ mischten Schiedsgerichtshöfe. Steht das Urteil des Gerichts

eines alliierten Staates mit den Bestimmungen im 3. 4, 5. BPder 7. Abschnitt des Teils X des Friedensvertrags nicht im

Einklang, so kann die geschädigte Partei nach Artikel 305 des FriedensvertragsZs von dem Gemischten Schiedsgerichtshof Ab⸗

hilfe verlangen. Die Gemischten Schiedsgerichtshöfe sind allein

zuständig für die Festsetzung der im Artikel 23 b. Absatz 2 des

Friedengvertrages vorgesehenen angemessenen Entschädigung

wegen veränderter Handelsverhältnisseee.

Von den Gemischten Schiedsgerichtshöfen ist bisher nur der deutsch-französische errichtet worden und in Tätigkeit getreten. Die Verfahrensordnung dieses Gerichts-

hofes ist in Nr. 77 des Rei Sgesetzblattes 1920 veröffentlicht

worden. Die Bildung der übrigen Gemischten Schiedsgerichts⸗

höfe ist im Gange. Sie wird, soweit dies von der Deutschen

Regierung abhängt, nach Möglichkeit beschleunigt.

Eine Sonderregelung enthält der Artikel 75 des Besetzung Elsaß⸗ Tothringens abgeschlossenen Verträge zwischen Elsaß-Lothringen und Deutschen. Diese Verträge bleiben grundsätzlich in Kraft. Die Französische Regierung hat aber das Recht, binnen sechs Monaten nach dem Inkrafttreten des Friedensvertrages im Allgemeininteresse die Auflösung solcher Verträge zu fordern. Sie hat von Hieser Befugnis, Gebrauch gemacht und der Deutschen Regierung eine umfangreiche Liste aufzulösender Einzelverträge mitgeteilt. Die beteiligten deutschen Vertragg⸗ parteien werden von der Aufltsung in gleicher Weise benach⸗ richligt, wie dies oben hinsichtlich der Aufrechterhaltung von Vorkriegsverträgen angegeben ist. (3 B.“)

Wie „W. T. B.“ erfährt, hat die deutsche Regie⸗ rung anläßlich der Bewegung der Beamten im Sanargebiet ' und der damit zusammenhängenden Erei nisse

folgende Rote an die Regierungskommission

des Saargebiets gerichtet: . Die Beamten des Saargebiels haben am 6. August die Arheit ein. gestellt, weih die Negierungskommission unter bäaderung der be⸗ stelenden Gesetze, ohne dabei die durch den Friedensvertrag vorge- Frießeneg Förmtichkeiken zu beachten, ein Statu erlassen wollte, dessen Veringungen den Veamlen unannehmbar grschienen. Ugber die Rechsskage der Beamten im Saargebtet gibt der Friedens vertrag nicht mit ver Klarheit Äuskunft, die im Interesse allez Be- teil gten wünsckenswerh gewesen wäre. Zweifellos aber ergibt sich aus denn Sinn und dem Zweck der Vertragsbestimmungen die in der Absicht erlassen sind, die Rechte und Interessen der Bevölkerung zu wahren, und die zu dicfem Zweck das For bestchen der deutschen Gescze und Nerord= nungen borsehen, daß der Beamtenkörper im ganzen in die neue Rechts⸗ errnung überhemzmen werden sollte, unbeschndek bes Rechts der Re= gierung krmmifsion, ein efne Beamte aus besonderen Gründen m ent= sernen. Diesem Grundsatze ,. tragend. hat die Regierungs= kemmossion die deutschke Reg erung erfucht, ihr die Beamten zur Verfügung zu stellen, und demselben Grundfatz folgead, hat die deutsche Regierung don einer Zurückzichung der gesamten Beamtenschaft us Tem Gebiet abgefeßen, und die Beamlen zur Verfügung gestellt, Sie hat dies in der Erwartung getan, daß eine befriedigende Regelung der Beamten. verhältnisse zustande kommen werde. Statt nun aber. wie nach Lage der Dinge geboten, die le,, , , . der Beamten zu regeln, sei ss im Wege der Vereinbarung mit der deutschen Regierung, sei ez durch un Fillesbare Verhantfungen mit den Beamten seibst, hat die Negiernngs= kemmisston Ten Äbfchkaß eines allgemeinen Beam ten= 6 kommens mit der den tfchen Regierung abgelehnt, und auch die Verhandlungen mit den Beamtenorganisationen Reben in- solge der Halfung der RNegierungskommission nicht zu einer Einigung geführt. Regierungskommission aufgestellte Entwurf zu nem Beamenstatnt sieht bor, daß über die Entlassung uad über die

Der von der Unfähigket Cber Ungerignetheit eines Beamten nicht mehr im Wege

eines ordentlichen, gerichtlichen Verfahrens, sondern durch den Ausspruch des Vorgesetzten entschieden wird. amten das gesetzlich gewährleistete Vereins- und Koalitionsrecht, eines der grundlegenden Rechte jedes Bürgers in einem freiheitlich regierten Lande, weitgehend eiaschränken, auch bietet er die Handhabe, die Ein⸗ heitlichkeit des Beamtenkörpers durch die sachlich nicht gerechtfertigte Einstellung von Ausländern zu zerstören. Es liegt auf der Hand, daß keinem Beamten zugemutet werden kann, sich mit Liʒner derartigen Minderung seiner Rechte einberstanden zu erklären. Die verständigen e , erfüllbaren Gegewvorschläge der Beamten sind verworfen worden.

Wenn hiernach auch über die ge nnn, der Beamten im einzelnen Zweifel bestehen können, so kann dies doch keinesfalls zur . haben, daß die Re 1 mit den Beamten nach Fillkür verfahren darf. Sie kann auch die Bewegung der Beamten nicht zum Anlaß nehmen, um Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem , , n. unvereinbar i mu, aber ist dies geschehen. glach Verhängung des verschärften Belagerungszustandes hat die Regierungskommission die Cisenbahnen milstarisiert und das Personal als requiriert erklärt, obwohl die nach dem Friedensvertrag im Saar⸗ gebiet fortbestehenden deutschen Gesetze eine equisition von Personen überhaupt nicht kennen. Sie hat weitere französische Truppenmengen ins Land geg, und einem französischen General weitreichende Be⸗ sugnisse übertragen, obwohl das Saargebigt nicht Otkupationsgebiet ist. Sie hat nach den hier vorliegenden Mitteilungen ee, ne daß diese französischen Truppen mit brirtgler Gewalt gegen die Beamten vorgingen und wahre , auf sie veranstalteten; Beamte und andere Bewohner des Saargebiets sind in größerer Zahl verhaftet worden, und eine ganze Reihe von Personen ist aus dem Gebiet aus- gewiesen worden. Es kommt hinzu, daß den Verhafteten die kriegs= gerichlliche Verfolgung angedroht wurde, was dem Friedensvertrag widerspricht, denn im Saargebiet sollen die deutschen Gesetze fort⸗ gelten und nur solche Gerichte bestehen, die im Namen der Reglerungz⸗ kommission Recht sprechen, während die französischen Kri ichte französisches Recht anwenden und ihre Urteile im Namen des fran⸗ zösischen Volkes erlassen.

Die Deutsche Regierung erhebt feierlich und nach⸗ drücklich Einspruch gegen die geschilderten Maß. nahmen der Regierungskommission, die mit dem Geist und dem Zweck des Frieden sbertrags, durch den der Regierungs⸗ kommission die Regierung des Saargebiets zu trewen Händen über⸗ tragen ist, nicht in Cinklang stehen.

Die Deutsche Regierung kann auch nicht ftillschweigend an einer n, . vorübergehen, die die regierung anläßlich der

rheitseinstellung im Saargehiet erlassen hat. n dieser Prokla⸗ mation wird unter anderem behauptet, der Streik sei von den Be⸗ amben vom Zaune gebrochen, und die Beamten seien Hetzer oder Werkzeuge von Hetzern, denen die Deutsche Regierung mehrere Millionen für diefe Agitation zur Verfügung gestellt habe; die Re— gierungskommission werde mit aller Schärfe gegen diese Wühlarbeit ö diese Proklamation den Tatsa widerspricht, geht aus den obigen Angaben über die Ursachen des Streiks herbor. Qer⸗ von abgesehen, muß aber die Deutsche Regierung die Vorwürfe und Verdächtigungen, die in der Proklamation, sei es ausdrücklich, sei es andeutungswelse, gegen sie erhohen werden, insbesondere eine etwa wischen den Jellen zu lesende Verdächtigung, daß sie den , . ge⸗ e, oder Gar finanziert habe, mit der größten Entschiedenheit zu⸗ rückweisen. In vollkommen irreführender Weise hat die Regierungs⸗ kommission die Bewegung der Beamten mit der Tätigkeit einer Organisation zur Erhaltung des Deutschtums im Saargebiet in *. sammenhang zu bringen versucht. Wenn die Deutsche Regierung für diese Tätigkeit, die die Förderung der deutschen sik, des deutschen Theaters, der deutschen Literatur und des deutschen Vereinswesens zum Ziele hat, Mittel zur Verfügung gestellt hat, so wird sie sich ihr utes Recht et auch künftig um so weniger hestreiten lassen, als es 4. hierbei lediglich um die Abwehr der bekannten, mitz reichlichen Mitteln arbeitenden Bestrebungen handelt, die das Ziel verfolgen, den deutschen Chavakter Saargebiets zu ändern.

Vom Reichsarbeitsministerium wird dem „W. T. B.“ mitgeteilt:

Nachdem, wie bereits gemeldet, der Teiltarifrertrag über die Dienstbezüge der Angestellten bei Reichs- und preußifchen Stagtsverwaltungen an 4. Juni 1920 ab⸗ geschlofsfen worden ist, sind nunmehr die im Reichs arbeltsministerium unter Leikung des Ministeriglratz Dr. Hausmann stattfindenden Ver- handlungen über die allgemeinen Arbeitsbedingungen so weit gedie. daß nur einige Fragen strittig geblieben sind, zu denen wegen ihrer besonderen Wichligkeit die ge ge e un; Stellung nehmen muß.

Die Verwaltungsbehörde für das feind—⸗ liche Eigentum in Lissab an hat unter dem 4. August d. Is. verfügt, daß alle deutschen Kaufleute die Rückgabe ihrer kaufmännischen und privaten Archive verlangen können, die sich zurzeit im öffentlichen Depot befinden. Nach Ablauf von 30 Tagen vom Datum der Veröffentlichung ab wird zum Ver⸗ kauf der nicht zurückverlangten Archive geschritten werden.

Preußen.

Bei der Uebernahme des deutschen Abstim⸗ mungsgebtiets durch die deutsche Reichs- und Staats⸗ regierung in Allen ste in hielt der Vizekanzler Dr. Heinze nach Meldung des „W. T. B.“ nachstehende Rede:

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, meiner Seh Freude darüber Ausdruck zu geben, daß es mir vergönnt ist, als Vertreter der Reichsregierung heute die Uebernahme des , Abftimmungsgebiels zu vollziehen und das von fremder Besaßung teig Land zu begrüßen. Die Abstimmung vom 11. Juli hat für alle Welt einwandfrei und klar erkennbar n rn daß das E'rmländer. und. Mafurenland ein kerndeulsches, Land ist, und daß es gewillt ist, dies auf ewig zu bleiben. Die Abstimmung hat dem alten deutschen Satz „Deutsch sein heißt frei seinꝰ neue kraftvolle Bestätigung gegeben. Miß Ihnen allen teile ich die Freude des Ab= stimmungsergebnssfes und spreche allen den Dank der Reichs vegierung aus für die Teilung, die Sie vollbracht haben, eine Leistung, die die Bewunderung der gesamten Welt, soweit sie überhaupt gewillt it zu hören, erweckt. Es ist mir ein Bebürfnig, Ihnen, mein lieber

eichskommissar, sowie den Herren Ihres Sicbes besonders den Dank der eichsregierung für die Art und Weise auszuspreqhen, mit der Sie sich der äußerst n Ihnen obliegenden Auf.

be entledigt haben. Ste haben, es verstanden, mit ebenso viel Yig wie Takt und Umsicht die deutschen Interessen gegenüber

.

der inkerallilerten Kommisston stets zu wahren und Unstimmigkeiten auszugleichen und dem Deutschtum die ihm gebührende Achtun 4h

chaffen. rer energischen Tätigkeit, , ve m f e. bewußte und. Hingebende Arbeit der Herten Fer Regierung unterstuht wurde, gebührt m Verein mit dem mustergült gen. Wirken des Ermlander⸗ und me, e n, ein 5 icher Anteil an dem alle Erwartungen übertreffenden schönen Erfolge. Ich freue mich sehr, beute auch die Herren des Ermländer⸗ und Masurenbundes kennen wert u haben, vor allem Marks und Herrn

,

orgitzki, sowie n Thiel u Borowski, nner, guf die wir stolz asein können, Manner mit seltener Tatkraft, Tit enden Srganisationstalenten, welchen die deutsche Bepöste⸗ rung Abstimmurngsgebiets mit Fug und Recht die schwere Auf . abe anvertrauen durfte, alle Elemente für die ann, Sache zu. ammenzufassen. Diese Herren des Ermländer und Masurenbundes haben in unermüdlicher Arbeit und restloser Hingabe an die Sache Leistungen vollbrachten, die in den Annalen der Geschichte Ast— preußeng stets als borbildlich verzeichnet ein werden. Nehmen Sie, meine Herren, für sich sowie für alle Ihre Mitarbeiter den Dank und die Anerkennung der Reichsregierung für alles nta , was Sie zum Wohle des Vaterlandes geschaffen haben. Freude den herr ·

Der Entwurf will ferner den Be⸗

sichen deutschen Sieg in Mt und Westpreußen schallt natũrsich auch über die im Frieden von Versailles gezogenen Grenzen Deutschlands hinaus zu den Bewohnern der an Polen abgetretenen Gehiete, und es ist, nicht zu verwundern, daß dort bei bielen sehnsüchtige und wehmütige Gefühle ausgelößst werden 9 über ihren Brüdern in den Abstimmungsgebieten, welche über ihr

zukünftiges Schicksal selbst haben ents. cheiden bürfen, Ge⸗ fühle, welche vielleicht durch die jüngsten Ereignisse im Osten ondere Nahrung erhalten haben. Meine

Herren, wir müssen uns immer wieder dessen bewußt bleiben, daß der 6 von Versagilles, den wir unterzeichnet haben, für uns bindende Norm ist. In Ausführung dieses Vertrages hat die deutsche Reichsregierung in dem russisch⸗polnischen Konflikt ihre Neutralität erklärt, Sie ist entschlossen, diese unter allen Umständen aufrecht= uerhalten und sich in keiner irgendwie gearteten 96 aus ihr erausdrängen zu lassen. Ich richke an Sie alle, mejne Damen und Herren, die dringende Bitte, die Regierung in dieser Haltung zu unterstützen, welche sie in die Lage versetzt, dem polnis 2 Konflikt in voller Objektivität gegenüberzustehen, und bitte Sie, gerade hier im Osten alles zu vermeiden, was nicht mit der Neu⸗= kralität vereinbar ist. Das Ziel von uns allen ist das Wohl des esamten deutschen Vaterlandes. Jede unüberlegte ang der

eutschen, sei es hier, oder sei eg im abgetretenen Gebiet, kann mit Leichtigkeit von unübersehbaren Folgen für unser schwer geprüftes und hart bedrohtes Vaterland sein. Lassen wir uns durch nichts in unserer neutralen Haltung beeinflussen. alten wir überall auf Ruhe und Ordnung vermeiden wir jede Aeußerung, die, mag sie noch so harmlos gemeint sein, von übelwollender Seite hetzerisch aus⸗ gelegt oder ausgebeutet werden könnte, und vertrauen wir auf unser e Recht und die göttliche Gerechtigkeit. Welche ungeheure innere raft dem Deutschtum imewohnt, das haben Sie alle, das hat die HGamte Bepölketung des Abstimmungsgebiets Allenstein bewiesen. Bewahren Sie auch in der Zukunft, die ihnen vielleicht noch manche Prüfungzstunde bringen kann, diesen, deutschen Geist, diese deutsche Zucht, diesen Willen, Deutsche zu sein und, deutsch zu bleiben. In diesem Sinne erhebe ich mein Glas und bitte Sie, mit mir einzu⸗ stimmen in den Ruf: „Das Ahstimmungsgebiet Allenstein und die Provinz Ostpreußen hoch, hoch, hoch!“

Bei dem Festm ahl, das aus Anlaß der Wiedervereini⸗ gung ö in Allenstein abgehalten wurde, hielt der preußische Minister des Innern Severing eine Rede, in der er laut „W. T. B.“ u. a. folgendes ausführte:

Als ich just heute vor neun Wochen von der Preußischen Staats⸗ regierung den Auftrag bekam, die Gebiete der zweiten Abstimmungs⸗ zone in Schleswig wieder in e, , Verwaltung zu übernhmen, klang in den Tischreden der Wunsch aller Redner deutlich hindurch, daß Flensburg mit seiner Abstimmung vom 14. März ein gutes Omen sein möge für die Abstimmung in Qstpreußen. Als am 12. Juli dann die Abstimmungsergebnisse aus Ost⸗ und Westpreußen in Berlin bekannt wurden, da wußten die Kundigen, daß nicht allein diese Erwartungen erfüllt, sondern bei weitem übertroffen waren. Sie hatten nicht allein eine friedliche Schlacht geschlagen, sondern Sie waren in dieser Schlacht Sieger geblieben. Und dazu beglückwünsche ich Sie im Namen der Staatsregierung von ganzem Herzen. Ich glaube, daß man heute wünschen darf und wünschen muß, daß, wenn es möglich wird, auch in Oberschlesien eine unbeeinflußte Abstimmung zu veranstalten, worauf die letzten Ereignisse in Oberschlesien nicht gerade hindeuten, daß dann das Vorbild von Allenstein und Marien⸗

werder auch in Oberschlesien ein lebhaftes Echo der Tat finden wird.

Sie haben insofern nicht allein Ihrer vaterländischen Pflicht genügt, sondern auch ein Vorbild gegeben, das in den Annalen . . und deutschen Geschichte borbildlich erscheint: Vaterlandsliebe. In der Vorkriegszeit hat man oft darum gestritten, welche vön den Ver⸗ bindungen der politischen Parteien in Deut land und Preußen, im Vaterlande, am vaterland ljebendsten sei⸗ an war auf die Unart gekommen, bestimmten Politischen Gruppen die Vaterlandsliebe abzu⸗ sprechen, und einzelne Gruppen waren anmaßend genug, Vaterlands⸗ liebe und Patriytinus für sich in Erbpacht, zu nehmen. Die Aß= stimmung am 14. März in Schleswig und die am 11. Juli hier in Ostpreußen haben gezeigt. daß das in der Tat eben eine Unart war und eine Anmaßung. Wenn die Not an den Deutschen herantritt, dann hat er und das ist das Zeichen dieser Tage den Patriotis-⸗ mus im Leibe und nicht mir auf der Junge. Darauf kommt es ja an daß in den Tagen, wo es geführlich ift, wo Opfermut. Solf darztät bedeutet, daß da die Vaterlandsliebe bewiesen wird, und jetzt in diesen . war es nicht immer mit einem Gewinn verbunden, sich ür Deutschland zu erklären. Draußen im Westen, im Norden und auch im Osten haben wir die Sivenenklänge unserer Feinde von . vernommen: Aus dem deutschen Staatenbund usgeschieden, erblüht Euch eine bessere Zukunft; eb dieser Wechsel je hätte eingelöst werden können, ist fraglich. Aber es gab doch einige in Deutschland, kleinmütlig und der Meinung waren, an den gus dem Kriege senen Lasten nicht mehr teilnehmen zu brauchen, die wir ja auch durch die Kriegsfolgen zu tragen gezwungen sind. An⸗ Cnhhk dieser Situation haben lich die Ostpreußen trotzdem zu

eutschland bekannt. Ich darf In im Namen der Staatsregierung rn daß die Wunden, die Ihrem Abstimmungsgebiet im Kriege und in der Zeit der Besetzung geschlagen worden ö nach Möglich⸗ eit von der Reichs- und Staatsregierung gelindert werden sollen. Wenn ich die Summe auch nicht mit genauen Ziffern angeben kann, so wird die Reichs und. Staatäregierung nach Maßgabe der Mittel diese Versprechungen einlösen, in welcher Art, kann ich hier im einzelnen nicht ausführen. Das eine aber kann ich Ihnen sagen, Reich und Staat werden Ihnen den 11. Juli nicht vergessen, und sie werden das guch in klingender Münze zum Ausdruck bringen. Die insulgre Lage Ostpreußens bedingt., daß eine innige Verbindung wischen Ostpreußen und dem Reich hergestellt wird. Der Anfang azu ist gemacht. Wir haben in der on des Herrn Or,. Herbst ein solches Bindeglied e ffn. Ich kann mir auch sehr wohl denken, de h die n lichen Krelse Ihrer Provinz auch eine dauernde Verbindung mit den Zentralbehörden i en und ich 36 anheim, sich deswegen mit n , Minifterhrgsiben zen zu= ammen an die Sentralbehörden zu Wir wünschen dringend, daß der polnische Korridor überbrückt wird. Heute kann es nur der deutsche Geist und die lebendige Person sein. Ich hoffe, daß auch ein⸗ mal die . en von Versailles revidiert werden, daß

kein Keil zwi 4 , . und dem übrigen Teil des Reiches

mehr besteht. Sie den Geist vom 11. Juli weiter pfle

dann bin ich überzeugt, daß diese Korrektur des Vertrages erfolgt. Der Minister schloß seine Rede mit einem 6. auf die

Ermländer und die Masuren als Stützen und Wahrzeichen des Deutschtums.

Nach einer Meldung des ‚W. T. B. vom gestrigen Tage ir g. in Kattowitz Nachmittags Ruhe, die Spannung alt aber an, der Theaterylatz ist 36 französische Kavallerie und Infanterie mit einem Panzerauto besetzt, Streifwachen mit aufgepflanztem Seitengewehr durchziehen die Straßen. Die Slcherheits polizei erhielt Verstärkungen. Italienische Truppen sind eingetroffen, ihre Stärke it unbekannt. Das Plebiszit⸗ kommissariat für Deutschland erläßt einen Aufruf, in dem die deutschdenkenden 6 aufgefordert werden, Ruhe und Besonnenheit zu bewahren und Gewalt zu vermeiden.

Der Unterausschuß des Verfassungsausschusses be⸗ schloß, daß künftig 66 wie bisher der Präsident 6 . versammlung Staatsoberhaupt sein, sondern ein eigener Bundespräsident von der Bundesversammlung, ähnlich wie in e , . werden soll. Ferner wurde beschlossen⸗ daß das Vo ks hani en Namen,„ Nationalrat“, das ,

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