haus den Namen „Bundes rat“ tragen sollte. Nationalrat und Bundesrat treten zur Bundesversammlung zur Wahl des Bundegspräsidenten und zur Beschlußfassung 2 eine Kriegs⸗ erklärung und über Anträge auf behördliche Verfolgung und Abberufung des Bundespräsidenten zusammen.
Ungarn.
In der Nationalversammlung erklärte nach Meldung des „W. T. B.“ der Fin anzminister Koranni, er werde dem— nächst eine Vorlage, betreffend Einschränkung der Aus— r e ihn die Staatsverwaltung, einbringen. Den ausländis wirsschaftlichen Faktoren gegenüber decke er offenherzig die beftehenden Uebel auf, um. die Möglich⸗ keiten ihrer Heilung zu erreichen. Die ausländischen Garn hätten kein Interesse daran, aus Ungarn zu verschleppen, was noch zu leppen sei, sondern sie hätten ein Interesse an der wirtschaftlichen Aufrichtung des Landes, damit es bald seine Schulden aus eigener Kraft zahlen könne. Wenn Ungarn und Europa eine gute . befolgten, werde Ungarn bald die Abtragung seiner Schulden an das Ausland beginnen. Die Nationalversammlung nahm hierauf den Steuerreformgesetzentwurf und einen Zusatzantrag an, den Finanzminister um eine Gesetzesvorlage zu ersuchen, be— treffend Einziehung von 80 Prozent der aus Heereslieferungen entstan denen Vermögen.
Der Beschluß der Nationalversammlung, die Immunität Stefan Friedrichs aufzuheben, wurde der Staatsanmaltschaft mitgeteilt, worauf die strafgerichtliche Untersuchung gegen Friedrich eingeleitet wurde.
Großbritannien und Irland.
Die schwebende Schuld Englands verminderte sich während der verflossenen Woche um sieben Millionen Pfund auf 1 258 000 000 Pfund.
Frankreich.
Wie Havas berichtet, hat die rumänische Regierung angesichts der Lage im Ssten die französische Regierung um ö Vermittlung ersucht zwecks Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen Rumänien und Ungarn. Die französische Regierung habe sofort entsprechende Schritte in Budapest unternommen und Zustimmung zu dem Verlangen Rumäniens gefunden.
Belgien.
Der Ministerrat hat nach einer Havasmeldung beschlessen, daß Belgien hei dem russisch-polnischen Konflikt bis nach Beendigung der Besprechungen in Minsk neutral bleibt.
Ruszland.
Der russische Heeresbericht vom 19. August besagt:
Unsere Truppen erzwangen den Uebergang über die Weichsel und besetzten Wloezlawek. In den Abschnitten Nowo⸗Georgiewsk und Warschau dauern die Kämpfe mit der bisherigen Hartnäckigkeit an. In Richtung Lowitsch erzwangen unsere Abteilungen den Uebergang über den westlichen Bug und besetzten Busk und Slotschow. Im Abschnitt Butschatsch dauern die Kämpfe am Flusse Strypa mit wechselndem Erfolge an. Am Dnjepr und am Ufer des Schwarzen Meeres ist die Lage unverändert. Im Krimabschnitt, in Richtung Orechos kämpjen unsere Truppen mit wechselndem Erfolge am Flusse Karatscheka; wir machten Gefangene.
Polen.
Die Polen haben am 18. August den nachstehenden Heer es⸗ bericht durch Funkspruch verbreitet: . Pommersche (6) Abteilungen begannen eine energische Gegenaltin in Richtung des vom Feinde besetzten Brodnitzn. Im Abschnitt Lipno = Sierpe— Raciaz stellten unsere Flieger Bewegungen des Feindes gegen Osten fest. Nördlich Heard in machten unsere Abteilungen in erfolgreichen Kämpfen über 1500 Gefangene und er— beuteten 30 Maschinengewehre und 1 Geschütz. Hier zeichnete sich die Gruppe des Obersten Drescher aus, welche bei Baoszewo eine ganze Sowjetbrigade zersprengte. Unter unserem Drucke verließen die Bolschewisten Pultusk, wobei sie den Bürgermeister und alle Geistlichen mitführten. Nach schwerem Kampf Bei dem Brückenkorgf Warschau zwangen wir den Fein zum schnellen Rückzug nach Osten. Am 17. August Abends eroberten unsere Abteilungen Nowo⸗Minsk zurück. Zenttum sfront. Unsere siegreichen Truppen setzten ihren Vorm atsch fort. Die Linie Kali znn Sieh ee und Miedzyrsecz — Wisngewo — Wlodawa ist in unseren Händen. Unorientierte feindliche Abteilungen begegnen von allen Seiten umfassenden Stößen unserer Kolonnen und unterliegen vollständiger Versprengung. Die Sowjet⸗ divisionen 57, 58 und die zusammengesetzte 8, wurden voll st ãn dig vern 94 tzet. Unsere Beutze beträgt 5000 Gefangene, 20 Geschütze, 70 Maschinengewehre und sehr zahlreiche Trains. Die Zahl der Beute vergrößert sich andauernd. ü de ron t. Keine nennenswerte Kampftätigkeit. Unsere Truppen vollziehen die Umgruppierung zwecks Abwehr des Feindes, welcher in Richtung Lemberg vorrückt.
Der Heeresbericht vom 19. August lautet:
An der Nordfront versuchen feindliche Vorhuten auf den Befehl der bolschewistischen Heeresleitung, auf jeden Fall so weit wie möglich vorzudringen. In der Stadt Wlocz law ek wies die Garnison alle ihre Angriffe zurück, aber die Stazt wurde bombardiert, und mehrere Gebäude, unter anderem die Kathedrale und das Bischofsgebäude, wurden zum Teil zerstört. Unter Ausnutzung des Umstandes, daß
in Pomerellen nur wenig polnische Truppen befanden, sind
9 der ballen lichen Vorhut 1 Lautenburg und oldau porgedrungen, e Unterstützung, die sie bei dem deutfschen . der. Bevölkerung fanden. Die bon General Sikorgli vor Modlin geführte Gegenoffensive stieß auf die zäheste Verteidigung des Feindes. Jedoch schreitet unsere Aktion Wr sti vorwärts. Am 17. August haben wir Serock genommen.
ie Beute der letzten Tage beträgt B00 Gefangene, über 60 Maschinen ich und eine bedeutende Menge Material. Im Anschluß an die Offen siwe der Ostfront hat der rechte Flügel den Vormarsch begonnen. Am 17. nig Mittags besetzten wir Dembe eg, einem Tankangriff. Unsere Abteilungen maͤrschieren weiter nach Osten. Auf der ganzen Ostfront, von der Weichsel bis um Bug, gehen unsere Truppen met. außerordentlicher Tapfer. eit und nelligkeit vor und ver folgen den in Panik und. ,,, . Feind. General Konas⸗ ceweli hat die 17. bolschewistische Brigade und große Teile der 8. roten Division völlig vernichtet. Es ist . daß die Kommunisten die bolschewistische Infanterie mit Hilfe von Terror vortreiben. Die festgestellte Kriegs be ute umfaßt 70 Kanonen, etwa 0 Maschinen⸗ gewehre und große Vorräte von Munition. Es wurden über 1000 Gefangene Her n Am 17. August Mittags wurde Lukow von unseren
t
bteilungen aus Pomerellen und Podhajce besetzt. Der Feind zieht, sich, schnell in der . auf Siedlcee an! ck und häntgrläßt große eu te. Unsere Flieger tellten überall feindliche Wagenparks auf fieberhaftem Rückzug fest. Wetter im Süden haben die Truppen des Generals Ryds. Smiglys die 58. e e ch Division völlig geschlagen und haben in schnellem Voxmarsch den Bug erreicht., und Wlodawa und Uchanic ,. Die feindlichen Gerüchte von der Eroberung
embergs sind aus der Luft gegriffen.
Dem „Allensteiner Volksblatt“ geht aus Neidenburg von gestern vormittag eine Nachricht zu, wonach sich die Einnahme von Ciechanow durch die Polen bestätigt. Die Polen haben vorgestern nachmittag 6 Uhr Stras⸗ burg genommen und stehen 5 km von Lautenburg ent— fernt. Eine Anzahl Flüchtlinge ist aus Strasburg in Koslau angekommen. Vorgestern nachmittag 4 Uhr wurde von einem polnischen Flieger eine Bombe auf den jüdischen Kirchhof in Soldau abgeworfen. Gestern vormittag 9 Uhr warfen opl— nische Flieger in der Nähe von Soldau drei Bomben ab, desgleichen über Soldau Flugblätter, worin mitgeteilt wird, daß Soldau dem Erdboden gleichgemacht werden würde. Die Polen haben den Russen bei 39 Ein⸗ nahme von Ciechanow und Strasburg die gesamte Baggge ab⸗ genommen. Die Russen, die in Richtung auf Soldau flüchten, ver sichern, daß auf polnischer Seite französische Truppen auf⸗ getreten seien. Von einem Gewährsmann erhält das „Allen⸗ steiner Volksblatt“ noch folgende Mitteilung: In Soldau hat sich eine Schutzwehr gebildet, die aus Unabhängigen besteht. Die Mitglieder der Schutzwehr, die Gewehre und rote Binden tragen, haben die Grenze besetzt und verhindern die Ausfuhr von Vieh und Getreide.
Norwegen.
Die zwölfte nordische interparlamentarische Kon⸗ ferenz ist gestern in Christiania eröffnet worden. Der Vor⸗ sitzende, der ehemalige norwegische Storthingpräsident Mo⸗ winkel, führte in seiner Eröffnungsrede laut „W. T. B.“ u. a. aus:
Die auf den Frieden gesetzten Hoffnungen seien fehlgeschlagen. Der Friede sei kein Verständigungsfriede, wie erhofft, sondern ein Diktaktfriede schlimmster Art geworden, wie er nur aus dem Altertum bekannt sei. Lichtpunkte stellten die Lösung, der nordschleswigschen Frage und der Völkerbundsvertrag dar, so verbesserungsbedürftig dieser auch sei. — Zum ersten Punkt der Tagesordnung, Aenderungen und Zusätze zum Völkerbundsvertrag, 9 te der schwedische Ver⸗ treter Freiherr Adels wäxrd n. a, bis seien zu große Er⸗ wartungen auf das Einvernehmen der Nationen gesetzt, worden, doch brauche man nicht zu verzweifeln. Die Hauptaufgabe sei, auf Aende⸗ rungen hinzuarbeiten, damit der Völkerbund eine lebensfähige Ein⸗ richtung werde. Hierzu gehöre der Ausbau der internationglen Rechtsordnung sowie die Zulassung Deutschlands und der Ver⸗ einigten Staaten. Bisher herrsche Uebermut und rücksichtslose Außergchtlassung des Nechtes der Nationalitäten: man denke an Rumänien, die Tschechoslowakei und Finnland. Der
Rechtsgrundsatz müsse die , ersetzen, wenn nicht das Friedenswerk eine neue Brandfackel werden solle. Der Redner deutete an, daß es wünschenswert sei, daß der
Kongreß in einer n, . die Aenderungsvorschläge zusammen⸗ fasse. — Die übrigen Redner stimmten . ausnahmslos den von Adelswärd entwickelten Richtlinien beiʒ insbesondere betonte der ehe⸗ malige norwegische Staatsminister Lövland ebenfalls, daß die mitteleuropässchen Staaten baldigst in den Völkerbund eintreten müßten, was unwidersprochen blieb. Der norwegische Sozialdemokrat Bu gn er⸗ klärte, daß der Völkerbund bisher nur der Apparat einer Mächte— gruppe sei; dies müsse in der , ,, Lärm der großen Mächte zum Trotz ausgedrückt werden. Der Schwede Halen ö. dar, man müsse schnell revidieren, ehe eine Revision von Osten omme.
Tschecho⸗Slowakei.
ur ,, des Besitzes von Reichs⸗ deutschen zur Vermögensabgabe in der Tschecho⸗ slowakei teilt die n,, Abteilung des Deutsch⸗österreichischungarischen Wirtschafts verbandes mit, daß die Durchführungsverordnung über die hej ich Vermögens⸗ abgabe nunmehr veröffentlicht worden ist, z aß damit die Richtlinien ö die Anmeldung der Vermögensbestandteile gemäß den Bestimmungen des tschechoslowakischen Vermögens⸗ aber e . gegeben .
Es sind abgabepflichtig und demzufolge auch zur Anmeldung der Vermögenshestandteile zwecks Vermögensabgabe verpflichtet a us ländische Personen (physische Personen) hinsichtlich des gabgabepflichtigen Vermögens, soweit sich dieses in ner— halb der Tschecho⸗Slowakei befindet und sofern sie am J. März 1919 . Stichtage) weder im Staatsgebiet der tschechoslowalischen Republik gewohnt, noch sich dort langer als ein Jahr aufgehalten
haben. Bei der Beantwortung der Frage, welche Vermögens⸗ egenstände als im. Inland befindlich anzusehen sind, wird ei körperlichen Sachen davon wo sie sich
3165 ausgegangen, .
tatsächlich befinden. Bei Rechten ist . wo der Gegen⸗ stand des Rechts ist. Handelt es sich um Rechte, die keiner körperlichen Sache anhaften, so entscheidet der Wohnort bezw. der Aufenthaltsort oder der f des zur Leistung Verpflichteten. Für Neichsdeutsche kommt insbesondere in Frage die Anmeldung von Kautionen, Spar- und Bankeinlagen, von bücher⸗ lichen und ö . Forderungen (d. h. also
auch Forderungen, die aus kaufmännischen Geschäften entstanden fee
Anteilen an Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung us w. Der Stichtag ist der 1. März 1919. Spätere Aenderungen sind sowohl für die subjektive wie gr die objektive Abgabepflicht ohne Belang. Wurde jedoch eine Forderung nach dem 1. März
1919 erfüllt, so ist die . zu dem am Tage der Zahlung ültigen Umrechnungskurs festzustellen. Sämtliche Vermögensgegen⸗ . sind in tschechischen Kronen zu bewerten. Für die Umrechnung don in ausländischen Valuten feststehenden Vermögensteilen ift eine Reihe von Richtlinien festgesetzt. Abgabefrei sind Vermögen unter 10000 c. K. Ausländer haben an dieser Vergünstigung nur teil, wenn ihr gesamtes Vermögen, d. h. auch das außerhalb des tschecho⸗ slowakischen Staatsgebietes befindliche, 10 900 C. K. nicht übersteigt, Für die Verwertung der einzelnen Vermögensbestandteile ist der Verkaufzwert maßgebend. Hierunter wird der Wert ver ,, der für einen Gegenstand am 1. März 1919 freien ehr nach dem Stande und der Qualität des Objektes ohne Rücksicht auf außergewöhnliche Umstäude oder ersönliche Verhältnisse zu erzielen war. Für landwirt- chaftlichen, Wald und Hausbesitz sowie für das ogenannte Erwerbsvermögen sind Sondergrundsätze der Bewertun aufgestellt. Strittige Vermögensteile sind nach Stand vom J. März 1919 zu, bemessen. Dubiose Vermögensteile sind mit dem wahrscheinlich erziel⸗ baren, Wert anzugeben. Der Vermögenserfsärung ist das Kon⸗ kriptionsperzeichnis der seinerzeit erfolgten Anmelbung beizufügen. Ben ju ristischen Personen sind abgabepflichtig alle der öffent⸗ lichen Rechnungslegung unterworfenen in⸗ und ausländischen Unter⸗ nehmungen, die grundsaͤtzlich der Erwerbssteuer unterliegen. Die aus⸗ ländischen Untern e e n e ene Filialen und Zweigbetriebe) unterliegen der Vermögensabgabe mit ihren innerhalb der Tschecho⸗ Slowakei befindlichen Vermögens bestandteilen. u den juristischen Personen werden nicht gezählt offene Handelsgesell⸗ schaften und Kommanditgesellschaften; diese werden den Physischen . gleichgestellt. Die Abgabepflicht für 8 juristischen Per⸗ onen beginnt bei einem Reinvermögen bon 20 809 Ke. Der Ver⸗ mögensertlärung ist die s. Zt. abgegebene Liquidationsbilanz beizu⸗ sügen. Für die Vermögensbewerkung des reinen Vermögens der juristischen Personen ist Line Reihe von Grundsätzen in der Durch— ührungsverordnung gufgestellt. — Die Frist zur Abgabe der ermögenserklärung läuft bis zum 15. Oktober. Nähere Angaben über die Anmeldung selbst (Anmeldeform, Anmeldungs⸗ telle usw.) werden demnächst veröffentlicht werden. Interessenten er⸗ ahren Näheres bei der deutsch tschechoslowakischen Abteilung des Deutschösterreichisch⸗ungarischen Wirtschaftsberbandes, Berlin R. Zö, Am Karlsbad 16.
dem tatsächlichen
Schweiz.
Der Weltkirchenkongreß nahm, wie W. T. B.“ aus Genf meldet, eine Entschließung an, in der die auf dem Kongreß vertretenen 80 Kirchen von 40 Nationen den Völkerbund begrüßen und sich zur vollen Unterstützung des Völkerbundes durch die Kirche verpflichten.
Serbien.
Nach einer Meldung des „Südslavischen Pressebüros“ sind Truppen der albanischen Regierung am 15. August auf südslawisches Gebiet bei Debra vorgedrungen; da der Feind in Uebermacht gewesen sei, seien die südslawischen Grenztruppen von der strategischen Linie auf die frühere Linie auf dem rechten Drinaufer zurückgezogen worden. Die Be— völkerung sei geflüchtet.
Amerika.
„Havas“ berichtet aus New York, der Staatssekretär
Colby habe einer polnischen Abordnung erklärt, Amerika
wolle Polen jede mögliche, mit dem Gesetz vereinbare
Hilfe leisten, aber die Hilfe könne nur sehr klein sein,
weil der Senat
fiziert habe. Asien.
Nach einer Mitteilung des englischen Kriegsamts hat der Aufstand in Mesopotamjien einen ernsten Umfang an⸗ genommen. Er erstreckt sich über beinahe das gesamte Land; besonders in dem Gebiet nordwestlich und westlich von Bagdad herrschen schwere Unruhen. Banden von Arabern haben die Gisenbahn⸗ und Telegraphenverbindung von Bagdad nach Kifri und Kirkuk unterbrochen. Einige Garnisonen an der Strecke sind abgeschnitten. Verschiedene Brücken wurden verbrannt. Südlich von Bagdad blieben die Stämme ruhiger. Die früheren — die besorgt über den Verlauf der Ereignisse sind, wenden jetzt ihren Einfluß an, um die Bewegung einzu⸗ dämmen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Volks wirtschaftsausschuß des Reichstags stimmte der Ausfuhr von 25009 Tonnen Stickstoff⸗ dünger und der Verschonung dieser Ausfuhr mit der Ausfuhr⸗ abgabe zu. Mit dem erzielten Ueberschuß aus der Ausfuhr von Stickstoff soll zunächst eine Stätigung und weiterhin eine Senkung der Düngemittelpreise angestreht werden, welch letzteres jedoch für den diesjährigen Herbst als ausgeschlossen gelten kann.
Mannigfaltiges. Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“
wird der mit farbigen Bildern ausgestattete Vortrag „In den Bergen Tirols“ am Sonntag und Sonnabend nächster Woche gehalten werden.
Am Montag wird der Vortrag „Der Großglockner, Gastein und die
Salzburger Alpen“, am Dienstag und Donnerstag der Vortrag Von der Jugspitze zum Watzmann“, am Mittwoch der Vortrag Thüringen“ und am Freitag der Vortrag Die Insel Rügen“ wiederholt werden. Außerdem findet Sonnabend, Nachmittags 47 Uhr, eine Wiederholung des Vortrags Preisen statt.
Burg auf Fehmarn, 19. August,
Dampfer „Hammoniag“ stieß in der Osteinfahrt des
, ,,, auf ein Wrack. Der Dampfer sank
ofort; die Besatzung konnte nur das nackte Leben retten.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Beuthen (Oberschlesien), 29. August, Morgens 8 Uhr.
Der ganze Randbezirk von Oberschlesien üist von den Polen besetzt. Bogutschütz, Nikischacht, Laurahütte und alle Ortschaften östlich von Kattowitz sind in den Händen der Polen,
(W. T. B.)
polizei, Zivilpersonen und Polen. 12 Tote und eine große Anzahl Verwundete. von Schneemann wurde vollständig demoliert. Es wird ge— plündert. Die Polen stehen bereits an der Grenze von Bogutschütz-Nord, unmittelbar vor Kattowitz. Heute morgen 4 Uhr kam es zu einem schweren Gefecht mit der Sicherheitspolizei. Es gab Tote und Verwundete. Infolge der RNebermacht mußte die Sicherheitspolizei weichen. Wie sich aus den gemachten Gefangenen ergibt, kämpften unter den Polen guftausgerüstete Haller⸗Soldalen. Die, Polen beabsich— tigen, heute von 10 Uhr ab die Bergwerke stillzulegen.
Nach einer weiteren Meldung wird bexeits guf der Florentiner⸗ und Preußengrube gestreikt. Groß Dombrowska
ist von den Sokols umzingelt, die das Wasser abgeschnitten
haben.
(Gortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
— ———
Samiliennachrichten.
Verlobt: Freiin von Marenholtz mit dem Hauptmann im Gen grastch Herrn Oskar von Beneckendorff und von Hinden⸗ burg (Groß Schwülper). — Frl. Anna von Kessel mit Herrn Alexander von Buch, früher Kgl. preuß. Ne ere fe, Oberleutnant d. R. (Ober Glauch). — Frl. Gisela von Eisen, hart⸗Rothe mit Herrn Walter von Berg auf Varbelwitz (Rügen) Feutnant d. R. (Putbus). — Frl. Elisabeth Schulze Belling⸗ haufen mit Herrn von Chappuis, Kreisrat b. Landratsamt Groß Strehlitz O. S. und Major a. D. (Gernrode a. Harz). — Frl. Jutta Leherkus mit Herrn Alexander Gruschwitz, Leutnant d. R. (Leverkusen).
Gestorben: Rendant des ehem. Kriegsbekleidungsamts Herr⸗ Rechnungsrat Karl Geiger (Breslau).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanftalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. e.
Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 57 A und B) = und Erste und Zweite Zentral -Oanbelsregister⸗Beilage.
den Friedensvertrag von Versailles nicht rati⸗
„Der Vierwaldstättersee und der Gotthard“ zu kleinen
(W. T. B.) Der auf der Fahrt von Kiel nach Swinemünde befindliche, 1609 Tonnen große
In Laurahütte kam es heute Nacht zu einem schweren Gefecht zwischen Sicherheits- Die Sicherheitswehr hatte Die Druckerei
Nr. 186.
SErsfte Beilage
Berlin, Freitag, den 20. August
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
3. 1529
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—
Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt. Deutsches Reich. Bekanntmachung.
Der Interessen-Verband der Friseur-Innungen und Vereinigungen Kölns und Votorte und Fer Arbeitnehmerverband für das Friseur- und Haar— gewerbe, Ortsgruppe Köln, haben beantragt, den zwischen ihnen am 2. Juli 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum all⸗ gemein verbindlichen Tarifvertrag vom 4. März 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Friseur— gewerbe gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Köln und der eingemeindeten Vor- und Nachbarorte gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1647 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 8. August 1920.
Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der in Nummer 254 des Deutschen Reichsanzeigers vom 5. November 1919 veröffentlichte Antrag, den zwischen dem Verband von Ortskrankenkassen im Bezirke der Landesversicherungsanstalt Sachsen-⸗Anhalt und dem Verband der Büroangestellten Deutschlands, Be⸗ zirksgruppe Sachsen-Anhalt, am 14. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts—⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten und Hilfsarbeiter der Ortskrankenkassen für die Provinz Sachsen und den Frei— staat Anhalt für allgemein verbindlich zu erklären, ist gegen⸗ standslos geworden.
Berlin, den 9. August 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Der Gesamtverband deutscher, An gestellten⸗ gewerkschaften, Kartell für das Wirtschaftsgebiet Köln, in Köln, Klapperhof 38, und der Zentzralverhand der Angestellten, Gau Rheinland J, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Verein arbeitgebender Kaufleute der Stadt Siegburg am 123. Juli 1920 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehglts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel gemäß 5 2 der Verordnung vom X. Dezember 1918 Reichs⸗-Gesetzbl, S. 1456) für das Gebiet der Stadtgemeinde Siegburg für allgemein verbindlich zu er— klären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 920 erhoben werden und sind unter, Nummer VI. ER. 1953 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.
Berlin, den 9. August 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
———
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orts⸗ verband Heidelberg, in Heidelberg, Gaisbergstraße 22, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Gewerkschafts⸗ bund kaufmännischer Angestelltenverbände, Orts⸗ ausschuß Heidelberg, der Arbeit sgemeinschaft freier Angestellten verbände, Orts gruppe Heidelberg, und der Srtsgruppe des Verbandes süddeutscher Cigarren—⸗ fabrikanten (Bezirks gruppe des R. D. 3.) am JI2. April 1920 abgeschlossenen . zum allgemein verbind⸗ lichen Tarif vemrtrag vom 15. März 1920 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten der Tabakindustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom ö. Dezember 1918 (Reichs⸗Fesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Heidelberg für allgemein verbindlich zu erklären.
Tinwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1530 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R 713 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 9. August 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung. ;
Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Lan des⸗ verband V Geschäfts te le Erfurt, Fuller⸗ straße 9, hat beanträgt, den für ihn, den Gewerkschafts⸗ bund kauf männischer Angestelltenverbände, Landes⸗ ausschuß Thüringen, die Arbeit sgemeinschaft freier Angestelltenverbände und den Verband Thüringer Metakrtindustrieller, Sitz Erfurt, Orts grupe Sagl— feld, am 7. Mai 1920 ergangenen Schie ds spruch des Schlichtungsausschusses Saalfeld a. S zur, Regelung der Ge⸗ halts: und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und fechnischen Angestellten gemäß 53.2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 leich Gi etz. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Saalfeld a. S. für allgemein verbindlich zu erklären.
Finwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI R 19433 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 9. August 1920.
Bekanntmachung.
Der Gesamtrerband deutscher Angestellten— Gewerkschaften, Ortsausschuß Lübeck, in Lübeck,
Breite Straße 85— 87, hat durch das Arbeitsamt in Lübeck be⸗ antragt, den zwischen ihm, der Commerz⸗Bank in Lübeck, der Lübecker Privatbank, der Holsten⸗Bank, Abteilung Lübeck, der Vorschuß⸗ und Spar-⸗-Vereins⸗ Bank in Lübeck, der Bank für Handel und Gewerbe E. G. m. b. H. in Lübeck, der Spar- und Anleihe⸗ Kasse zu Lübeck und der Kreditbank Lübeck E. G. m. b. H. im Anschluß an den allgemein k Tarifvertrag vom 20. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag vom 6. Juli 1930 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs— bedingungen der Bankangestellten gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Lübeck und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären. . Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. IN an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 12. August 1920. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1144 lfd. Nr. 2 des Tarifregislers, betreffend Landestarifypertrag vom 36. Dezember 1915 für das Mälzereigewerbe für das Gebiet des Freistaates Bayern rechts des Rheines mit Ausnahme des früheren Verwaltungsbezirkes Coburg eingetragen worden: Die am 13. Juni 1920 von den bisherigen Vertrags⸗ parteien vereinbarte Abänderung zu dem allgemein verbindlichen Tandestarifvertrage vom 30. Dezember 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom J. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt. Der Reichsarbeitsminister. J A.: Dr. Sitz ler
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeilsministerium, Berlin RW. 5, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. August 1920.
Der Registerführer. Pan se.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. W u 1920 ist auf Blatt 1427 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
; . . dem Hausfrauenverein Gera und Umgegend und dem Zentralverband der . Orts gruppe Gera, am J. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Hausangestellten gemäß 5 2 der Verordnung vom 3. De⸗ zember 1515 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Gera für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
as Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits.
ß . NVW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingese hen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. August 1920.
Der Registerführer. Pan se.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. August 1220 ist auf Blatt 1195 fd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend Tarifvertrag vom 8. Dezember 1919 für das Juwelier, Gold⸗ und Silberschmie degewerbe für das Gebiet der Stadt Ehemnitz, eingetragen worden:
Der am 25. April 1920 von den bisherigen ertrags⸗ parteien abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein , Tarifvertrag vom S8. Dezember 1919. wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 15. Mai 1920 für allgemein verbindlich erklärt.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeitz⸗ ministerium, e . NV. . 6, fer fee 33184, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitswinisteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einel Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. August 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1425 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Gesamtverband deuischer 3 gewerkschaften, Ortskartell Münster, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbände und dem Arbeitgeberverband der Kaufmannschaft zu Münster i. W. am 1. Februar 1920 ahgeschlossene Rahm en⸗ tarifvertrag nebst dem Gehaltsabkomm en vom 1. Fe⸗ bruar 1920, gültig vom 1. Januar 1920 ab, und der ver⸗ bindliche Schiedsspruch vom 7. Mai 1920, gültig vom
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
nahme der Angestellten in Banken, Buchhandlungen und Drogengeschäf len, gemäß 8 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzh. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ kreises Münster i. W. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit des Rahmentarifvertrages vom 1. Fe⸗ bruar 1920 nebst Gehaltsabkommen beginnt mit dem 1. Januar 1920, des Schiedsspruches vom 7. Mai 1920 mit dem 1L. April 1926. Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 106. November 1919 und 2. Mai 1919 tritt außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, ö die besondere Fachtarifverträge ir Geltung sind. Falls künftig für einen Dandels oder Inyustriezweig ein hbesonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Be ginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin XW. 5, . 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und ÄArheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklären des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den w einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. August 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer
Bekanntmachung.
Unter dem 13. Augqust 1920 ist auf Blatt 1428 des Tarif⸗ registers eingetragen worden;
Die zwischen dem Arbeitgeberverein für Lüdenscheid und Umgegend E. V., dem Deutschen Metallarbeiteryerband; Ver⸗ waltungsstelle Lüdenscheid, dem Gewerkverein der deutschen Maschinenbau⸗ und Metallarbeiter (8. D.), Geschäftssteke Lüdenscheid, und dem Christlichen Metallarbeiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Lüdenscheid, abgeschlossenen Tarifvexeinbarxungen, nämlich a) der am 14. Januar 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag, b) die am 14. Januar 1920 abgeschlossene Lohn⸗ . c) der am 21. Februar 1920 abgeschlossene Nachtrag zu der Lohnvereinbarung, betr. Teuerungs⸗ zulage, d) die am 8. April 1920 abgeschlossene Ver⸗ einbarung, betr. Stundenlöhne, werden zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie gemäß 82 der Verordnung vom B. Dezember 1918 kö Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Lüdenscheid, die Landgemeinde Lüdenscheid, das Rahmedetal, jedoch nur von der Stadt Lüdenscheid abwärts bis einschließlich Altroggen— rahmede, mit Ausnahme des Vollmetales, für allgemein ver⸗
1. Juli 1920. kt sie l die besondere Fachtarifrerträge in Geltung sind. Der Reichsarbeitsminister. J. i
Das gister und die Registerakten können im Neichsarbeitz⸗ minisserium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäfsigen, Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvericags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 13. August 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 14. August 1920 ist auf Blatt 923 lfd. Nr. 3 u. Bl. 1430 des Tarifregisters eingetragen worden:
Die zwischen dem Arbeitgeberverband der Cisen⸗ und Metallindustrie von Remscheid und Umgegend E. V., dem Deutschen Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Remscheid, dem Christlichen Metallaroeiterverband, Verwaltungsstelle Rem⸗ scheid, und dem Gewerlverein der . und Metall⸗ arbeiter (H.-D.) abgeschlostenen Nachlräge — 2) Lohn⸗ schlüssel H., gültig dom 25. März 1920, und b) Verein- barung über Teuerungszulagen, gültig ab 3. Juni 1920 — zu dem allgemein Ir nid lichen Tarifvertrag vom 31. Oktober 1919 zur, Negelung der Lohn- und Arbeits⸗ bedingungen der gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Eisen⸗ und Metallindustrie werden für den genannten Be⸗ rufskreis gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 14586) für den Stadtkreis Remscheid, die Bürgermeistereien Burg, Wermelskirchen und die Stadt Lennep, mit Ausnahme der im Ortsgebiet von Krebsöge liegenden Be⸗ triebe, für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt für Me unter a genannte Vereinbarung mit dem 25. März, für die unter b genannte Vereinbarung mit
dem 3. Juni 1526. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die * ondere a ee n, in Geltung sind. Falls
ölünftig für den Berufs kreis besondere Hrtstarifverträge für all⸗ emei ö erklärt werden, scheiden sie mit dem Beginn er allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichtzarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler. . Das 3 und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. . rbeitgeber und Arbeitnehmer, für, die der Tarifvertrag infolge der Erklätung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der 5 verlangen. Berlin, den 14. August 1920. Der Registerfũührer. Sarassa.
Bekanntmachung.
Unter dem 14. August 1920 ist auf Blatt 1433 des Tarif⸗ registers eingetragen worden;
1. April 1925 ab, werben zur Regelung der Kohn⸗ und Arheits⸗ bedingungen für die kaul mann chen Angestellten, mit Aus⸗
Der zwischen der Wirtschaftlichen Vereini kaufm · und techn. i e stefter un . für . 23. Kreis
bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für