1920 / 194 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

und Kriegshinterbliebenenfürsorge und zur Förderung reichs— wichtiger, der Kriegsbeschädigten⸗ oder Kriegshinterbliebenen— fürsorge dienender Einrichtungen.

2. 1. Der voranschlagsmäßige echsthettag des den Hauptfürsorge⸗ . und Fürsorgestellen zu erstattenden Aufwandes wird auf die . der , nach folgenden Gesichtspun kten verteilt:

a) drei Viertel lediglich nach der Einwohnerzahl,

b) ein Viertel auf die im Ortsklassenverzeichnisse zum Reichs⸗ besoldungsgesetze genannten Orte der Ortsklassen A bis D derart, daß auf die Einwohner der

Drtsklasse A 25 vom Hundert

, B 20 1 1 1 0 10 1 1 mehr entfällt als auf die Einwohner der Orte der Orts⸗

klasse D. . .

Maßgebend * die Ergebnisse der neuesten Volkszählung, soweit sie noch nicht feststehen, die vom Jahre 1910, ;

2. Bis zu diesen Höchstbeträgen erhalten die Hauptfürsorge⸗ stellen vierteljährlich im voraus Vorschüsse. Der Vorschuß kann von vorheriger ordnungsmäßiger Rechnungslegung für das vorletzte Kalenderbierteljahr abhängig gemacht werden. ‚. .

Ueber die Verwendung der Mittel der sozialen Fürsorge hat die Hauptfürsorgestelle dem Reichsarbeitsminister nach Maßgabe der er⸗ gehenden besonderen Vorschriften Rechnung zu legen. Die Ab⸗ rechnungen der Fürsorgestellen, sind von der Hauptfürsorgestelle zu prüfen und als richtig zu bestätigen. Beanstandungen, die nicht be⸗ hoben werden können, sind hei der, Vorlage anzugeben.

3. Vorschüsse, die die Hauptfürsorgestellen oder Fürsorgestellen Kriegsbeschädlgten oder Kriegshinterbliebenen auf die ihnen zu⸗ kommenden Versorgungsgebührnisse zulässigerweise gewähren, werden in den voranschlagsmäßigen Höchstbetrag des vom Reiche zu er— tattenden Aufwandes insoweit nicht eingerechnet, als sie aus Pensions⸗ 3. zurückerstatket werden können. Die Gewmährung derartiger zorschüsse und deren Abrechnung richtet sich nach den ergehenden be⸗ sonderen Vorschriften.

53.

Das Reich trägt vier Fünftel der von den Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen aufgewendeten Kosten der sozialen Kriegs⸗ beschädigten⸗ und Kriegshinterbliebenenfürsorge nur, wenn das rest—⸗ liche Fünftel aus öffentlichen Mitteln des Lgndes oder seiner Selbst⸗ verwaltungskörper aufgebracht wird; an Kosten, die aus Stiftungen oder sonstigen Spendenmitteln gedeckt werden; beteiligt es sich nicht.

4. ;

An den einzelnen Aufwendungen für die soziale Kriegs— beschädigten⸗ und Kriegshinterbliebenenfürsorge, beteiligt sich das Reich nur, wenn die Aufwendung den Richtlinien entspricht, die der Reichsausschuß der Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegehinterbliebenen⸗ fürsorge mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers für die Durch— führung der Fürforge aufgestellt hat.

5 5.

An den Verwaltungskosten beteiligt sich das Reich nur insoweit, als die Aufwendungen den Grundsätzen einer guten, aber sparsamen Verwaltung entsprechen und durch die Erfüllung der Aufgaben der Kriegsbeschädigten. und Kriegshinterbliebenenfürsorge besonders entstanden sind.

§ 6. ; Das Reich beteiligt sich regelmäßig insbesondere nicht a) an Besoldungen solcher Beamten, die nach den Verwaltungs— gesetzen oder Verwaltungssatzungen des Landes oder Selbst⸗ verwaltungskörpers auch ohne Rücksicht auf die Durch— führung der Kriegsbeschäbigten⸗ und Kriegshinterbliebenen— fürsorge für allgemeine Verwaltungsaufgaben einzustellen

wären, .

b) an Besoldungen solcher Beamten und Angestellten, die nach ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten den ihnen sozialen Aufgaben offenkundig nicht gewachsen ind,

c) an Besoldungen und sonstigen Vergütungen, die bei Beamten oder Angestellten nicht üblich sind, wenn sie lediglich für das Land oder den Selbstverwaltungskörper tätig sind,

d) an Besoldungen und sonstigen Vergütungen von Beamten und Angestellten, deren volle Arbeitszeit nicht wenigstens zu einem Brittel durch Aufgaben der Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshinterbliebenenfürsorge in Anspruch genommen ist,

e) an Bau⸗ und Bauunterhaltungskosten sowie an Anschaffungs⸗ kosten für Einrichtungs⸗ und Ausstattungsgegenstände, die einen dauernden Wert besitzen, es sei denn, daß die Gebäude oder Gegenstände in das Eigentum des Reichs übergehen. Für die Benutzung kann lediglich ein angemessener Miets— zins oder ein Abnutzungsgeld angerechnet werden,

f an dem Mehrgufwand an Verwaltungskosten, der dadurch entsteht, daß für Bezirke von weniger als 20 000 Ein— wohnern besondere Fürsorgestellen errichtet sind, es sei denn, daß die Notwendigkeit der Einrichtung vom Reichsarbeits⸗ minister anerkannt worden ist. e

Soweit Beamte oder Angestellte nur zu einem Teile mit Auf⸗— aben der , , und Kriegshinterbliebenenfürsorge be⸗— chäftigt sind, beteiligt sich das Reich nur an einem entsprechenden e Besoldung oder Vergütung.

87 ,,,, der für den Bezirk einer ö estgesetzten Höchstbeträge werden zu vier Fünsteln vom Reiche, in— oweit ersetzt, als der ih den für Leistungen, zu denen das Gesetz über die lg ne Schwerbeschädigter vom 5. April 1929 (Reichs⸗ ir. S. 458). die a e e gen perpflichtet, und für Einzel⸗ leistun gen, quf die ein Re , hesteht 5 21 des Neichsver⸗ sorgungsgesetz's vom 12. Mai 1920 Reichs⸗Gesetzbl. S. 989 —, die Hälfe dieser Höchstbeträge übersteigk. .

Im übrigen entscheidet der Reichsarbeilsminister soweit er— forderlich im Benehmen mit dem Reichsminister der Finanzen —, inwieweit sich das Reich an Ueberschreitungen der voranschlags— mäßigen Höchstbeträge beteiligen kann; dabei wird, wenn die Ueber—⸗ schreitung darauf zurückzuführen ist, daß der Verwaltungsaufwand mehr als 25 vom Hundert des voranschlagsmäßigen Höchstbetrags um⸗ f k, das Reich seine Beteiligung an der Deckung dieser Ueber

reitung in der Regel davon abhängig machen, daß wenigstens die Hälfte des Mehraufwandes an Verwaltungẽkosten von dem Lande oder Selbstverwaltungskörper getragen wird.

ö. ( 5 8. .

Die Hauptfürsorgestelle kann im Rahmen des ihr zugeteilten Höchstbetrags den voranschlagsmäßigen Höchstbetrag für die Aufwen— dungen der einzelnen Fürsorgestellen bestimmen. Sie kann sich die Genehmigung der Kostenvorgnschläge der Fürsorgestellen vorbehalten . birnen. daß gewisse Arten von Aufwendungen allgemein oder über einen bestimmten Betrag hingus nur dann erstattungsfähig sind, wenn sie ihnen vorher zugestimmt hat.

Berlin, den 9. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib.

th J . m g zur Ausführung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920.

Vom 26. August 1920.

Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 3 der Neichsgetreide⸗ ordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1925 Reichs— fre S. 1028) wird mit Zustimmung des Reichsrats estimmt:

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2. von ihrer selbstgebauten Gerste ; . a) an das im Betriebe gehaltene Vieh die im 5 8. Abs. 1 Nr. 1 genannten Mengen an Gerste, soweit diese zur menschlichen Ernährung nicht verwendet werden, P) an ihre Zuchtsauen, sofern diese gedeckt sind und dies dem ö angezeigt ist, zwei Zentner für den Wurf verfüttern.

Die Vorschrift im Abs. 1 Nr. 1 gilt auch für selbstgebautes Ge⸗ menge aus Hafer und Gerste, das nicht mehr als dreißig vom Hundert Gerste enthält.

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 26. August 1920.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

J d Beinrici.

In Königsberg i. Pr. ist eine Prüfungskommission zur Abnahme der Prüfung der Schiffer auf Küsten— fahrt eingesetzt worden.

Bekanntmachung. Meine Verfügung vom 19. Februar 1920 abgedruckt in Nr. 67 des Reichsanzeigers vom 25. Februar 1920 —ů durch die der Firma Braude und Goldschmidt in Vacha der Handel mit Häuten und Fellen aller Art unter— sagt worden ist, wird hiermit aufgehoben. Dermbach, den 31. Juli 1920. Der Direktor des JV. Verwaltungsbeztrkz. Schmid-Burgk.

Prensß en.

Finanzministerium.

Versetzt sind: die Katasterkontrolleure, Steuerinspektoren Mews von Beeskow nach Berlin (Katasteramt Berlin-Nord⸗ west) und Rothe von Beuthen O. S. nach Neustadt O. S.

Bestellt sind die Katasterlandmesser Ernst Mönnig und Mühlberg zu Katasterkontrolleuren in Beuthen O. S. bezw. Emmerich.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Genn ma chung.

Die Herren Forstbeflissenen, die in diesem Herbst die Forstreferendarprüfung abzulegen beabsichtigen, haben hie vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis zum 15. Sep— tember d. J. einzureichen.

Berlin, den 25. August 1920.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. . A.: Latpeyres.

Ministerium für Volkswohlfahrt. He sannin h n.

Nachdem durch den Herrn Reichsminister des Innern ein neuer Nachtrag zur 6. Ausgabe der Deutschen Arznei— taxe 19209 unter der Bezeichnung

„Preisänderungen in der 6. Ausgabe

der Deutschen Arzneitaxe 1920,

3. Nachtrag zur 6. Aus gabe“ herausgegeben worden ist, bestimme ich, daß dieser Nachtrag, durch den die Gültigkeit des ersten und zweiten Nachtrags nicht berührt wird, mit Wirkung vom 1. September 1920 ab für das preußische Staatsgebiet in Kraft tritt. Der Nachtrag erscheint im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Verlin 8W. 68, Zimmerstraße 94, und kann von dort zum Preise von 80 8 bezogen werden.

Berlin, den 28. August 1920.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottste in. ͤ

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Kan fer isn Kchaf t

Die Wahl des Rektors der bisherigen städtischen höheren Mädchenschule in Torgau Dr. Schlemilch zum Direktor des städtischen Lyzeums in Torgau ist namens der Preußischen Staatsregierung bestätigt worden.

Der Pfarrer Lütgert in Frankfurt a. M. ist zum Kon— sistorialrat und Mitgliede des Evangelischen Konsistoriums da— selbst im Nehenamt ernannt worden.

Bekanntmachung. Dem Metzgermeister August Freese in Laer bei Bochum, Wittenerstraße, habe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet. Bochum, den 16. August 1920.

Der Landrat. Stühmeyer.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur ,, unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 6553) habe ich dem Schlachtermeister Andreas Jgeobsen in Wyrk für die Dauer von sechs Mongten durch Verfügung, vom heutigen Tage den Handel, mit Fleisch und . wa . 36 Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Niebüll, den 20. August 1920.

Der Landrat. Böhme.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur . unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Meichsgesetzblatt S. 603) habe ich dem Milchhändler Friedrich Schulz in Sande durch Verfügung voin heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Milch und den daraus gewonnenen Erzeugnissen, wegen, Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen e n . untersagt. Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Schulz zu tragen. Wandsbek, den 25. August 1920. . Der Landrat des Kreises Stormarn. Knutz en. .

; 8 t. , ,, , Brie dürfen ihren selbstgebauten Hafer aus der Ernte 1920 das im Hel ie e gehaltene a verfüttern; .

1 8 .

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)

Ministerien un

Nichtamtliches.

Dent sches Reich.

In der am Sonnabend abgehaltenen Kabinetts sitzung er⸗ stattete der Reichsarbeitsminister Dr. Brauns Bericht über den Stand der Arbeitslosenfürsorge und im Anschluß daran über Verhandlungen, die im Arbeitsministerium mit Ver⸗ tretungen der Erwerhslosen und der Kommunalverwaltungen, vornehmlich von Groß Berlin, im Laufe der letzten Woche ge⸗ pflogen worden sind. Ueber die einschlägigen Beschlüsse des Kabinetts wird in den nächsten Tagen im volkswirtschaftlichen Ausschuß des Reichstags noch näher verhandelt werden.

Der Reichsminister des Auswärtigen Dr. Si mons ist am Sonnabendmorgen von seiner Urlauhsreise wieder in Berlin eingetroffen.

Wie erinnerlich, hat die Ermordung des deutschen Konsuls Wustrow in Täbris in der Oeffentlichkeit seinerzeit großes Aufsehen und berechtigten Unwillen hervorgerufen. Die Verhandlungen mit der persischen Regierung zogen sich in die Länge, und eine Zeit lang schien es, als seien sie auf einem Dieser Eindruck wurde verstärkt, als

toten Punkt angelangt. xstät in Täbris ein neuerlicher Ueberfall auf das deutsche Konsulat erfolgte.

Nunmehr scheinen, wie W. T. B.“ mitteilt, beide . legenheiten einer Lösung in freundschaftlichem Geiste entgegenzugehen. Nach einer Meldung des deutschen Geschäfts⸗ trägers in Teheran hat der persische Minister des Aeußern Moschar el Sastane einen amtlichen Besuch in der deutschen Gesandtschaft ahgestgttet, um das aufrichtige und ef Be⸗ dauern der Kaiserlich persischen Regierung über die Vorfälle in Täbris zum Ausdruck zu bringen. Der Außenminister teilte dem Geschäftsträger mit, daß der bisherige Generalgouverneur von Täbris Ain el Daule abberufen und der neuernannte Generalgouverneur Mochbir el Saltane angewiesen sei, die Angelegenheit peinlichst zu untersuchen und die Schuldigen aus— findig zu . (

Am Freitag hat sodann der hiesige persische Geschäfts— träger Abbas Khan, der den in der Schweiz weilenden per⸗ sischen Gesandten vertritt, den Leiter des Auswärtigen Amtes, Gesandten von Rosenberg im Auftrage seiner Regierung be⸗ sucht. Er hat dieselbe Erklärung abgegeben wie der persische Außenminister in Teheran.

Der Reichsminister Dr. Hermes ist mit Geheimrat Merz, der ihn begleitet hatte, von der Konferenz in London zurückgekehrt. Die ursprüngliche Absicht, eine gemeinsame Konferenz der Alliierten Mächte und Deutschlands zu veran⸗ stalten, hatte infolge unvorhergesehener Umstände in letzter Stunde nicht verwirklicht werden können. Trotzdem hatte die englische Regierung die Einladung an die deutsche Regierung zu der Londoner Zusammenkunft aufrecht erhalten in der Er— wägung, daß eine gemeinsame Aussprache zwischen dem englischen und dem deutschen Ernährung sministeriLum üher die Maßnahmen zur Verbesserung der Er— nährungstlage Deutschlands von Vorteil, sein würde. Dieser englisch-deutschen Ernährungskonferenz, die unter dem Vorsitz des englischen Ernährungsministers Mac Curdy statt— and, und an der auch der deutsche Geschäftsträger, Minister Sthamer, teilnahm, wohnten auch Vertreter Frankreichs, Italiens und Belgiens zu informatorischen Zwecken bei. Der Minister Mae Curdy eröffnete nach einem Be⸗ richt des „W. T. B.“ die am 24. August abgehaltene Be⸗ sprechung mit Worten der Begrüßung für die Erschienenen und wünschte insbesondere Auskunft über das Ernährungs— programm Deutschlands für das eben begonnene Wirtschaftsjahr. Der Minister Sthamer dankte im Namen der deutschen Delegation für die Worte der Begrüßung, worauf Reichz⸗ minister Dr. Hermes sich in längeren Ausführungen über die gegenwärtige Ernährungslage der deutschen Bevölkerung aus— ließ und die Einfuhrnolwendigkeiten Deutschlands darlegte. Er wies unter anderem darauf hin, daß das deutsche Volk und besonders die Bergarbeiter alles daran setzten, um die im Spaager Abkommen eingegangenen Verpflichtungen zur Kohlenlieferung restlos zu erfüllen. Trotz des völlig unbefrledigenden Exnährungs—⸗ zustandes habe die deutsche Bergarbeiterschaft durch freiwillig über— nommene Mehrgrbeit es bewirkt, daß die Kohlenablieferungen den An— forderungen entsprächen. Die deutsche Arbeiterschaft sei aber jetzt am Ende ihrer Kräfte, und es sei daher eine Besserung der Ernährung un erläßlich. Diese Verbesserung sei ebenso, wie diejenige der übrigen deutschen Bevsllerung, nur möglich durch eine wesentliche Verstärkung der Nahrungsmittelzufuhr aus dem Ausland. Diese habe aber ihrerfeits zur Voreussetzung die schleunigste Bereitstellung der in Ziffer Vl des Anhangs zum Protokoll der Konferenz von Spa vom 16. Juli 1920 sestgesetzten Vorschüsse durch die Alliierten Mächte, und zwar zu Bedingungen, die eine dauernde Hebung der Ernährungslage des deutschen Volkes gestatteten. Ohne die vorherige Negelung der Frage der Vorschüsse sei die Aufstellung eines praktisch ,,, Er⸗ nährungsplanes für die deutsche Negierung und damit auch die dauernde Gesundung des deutschen Volkes unmöglich. Deutschland könne nicht länger von der Hand in den Mund ö. sondern müsse endlich zu einer, vernünftigen Ernährungswirtschaft gelangen, sonst wiederhole es sich, daß das deutsche Volk zwar zu Beginn des Wirtschafts⸗ jahres etwas besser, wenn auch durchgus nicht ausreichend ernährt werden könne, aber in den letzten Monaten des Wirtschaftssahres infolge ungenügender Auslandszufuhr wieder in den ü starker Unterernährung zurückgeworfen werde. Dieser fortwährende Wechsel zwischen einer geringen Verbesserung der Ernährung und völliger Unterernährung erkläre den stark nervösen und . Zustand, unter dem das deutsche Volk, nach wie vor leide, durch den seine Arbeitslust und Arbeitsfähigkeit sehr beeinträchtigt und auf die Dauer die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen unmöglich gemacht erde. Die für Deutschland notwendige Unterstützung seitens der Alliierten liege daher auch in deren eigenem Inkeresse. Der Ninister Mac Curdy würdigte vollkommen die vort Neichsminister Dr. Hermes dargelegten Schwierigkeiten, die sich für die Aufstellung des Ernährungäprogrammg aus der noch nicht er— olgten Regelung der Voischußfrage ergeben, und erklärte sich auf Dunsch des Reichsministers Dr, Hermes bereit, auf die heschleunigte Regelung der Frage der Vorfchüsse durch die Reparationskommission, zu, deren ausschließlicher Zuständigkeit diese Frage gehöre, hinzuwirken. Die weitere Aussprache über die. naͤchsten Einfuhrbedürfniffe Deutschlands, wurde vom Reichsminister Dr. Hermes mit der ,, Darlegung eingeleitet, daß Deutschland neben der ginfuhr von Nahrungsmitteln, auch auf diejenige von Nehstoffen für die Landwirtschaft Gewicht legen inäffe— Die Sicherung der Ernährung Deutschlands für die Zukunft müffe in erster Linie auf, der heimischen Erzeugung beruhen, deshalb milsse diese mit allen Mitteln gefördert werden. Diese Auffassung wurde von den Vertretern des englischen Ernährungsministeriums durchaus anerkannt. Anschließend daran wurde dann Auskunft gegeben über die Lage auf den wichtigsten Gebieten der deutschen Ernaͤhrungswirt⸗ schaft. Eine eingehende Besprechung hierüber erfolgte am zweiten Tage der a,, innerhalb kleinerer, aus Vertretern der beiden

Sachverständigen gebildeter Kommissionen.

Die englisch⸗deutsche Ernährungskonferenz war beiderseits

vom Willen zu positiver Zusan

nengrbeit getragen und verdient

als erster Versuch eines persönlichen Gedankenaustausches zwischen den Ernährungsministern Englands und. Deutschlan ds Beachtung, zumal die anderen nächstbeteiligten Mächte Kenntnis von den Verhandlungen genommen haben. Die bei der Londoner Konferenz behandelten Fragen werden voraussichtlich Gegenstand weiterer Beratungen sein, an denen dann hoffentlich die bisher nur informatorisch vertretenen Staaten tätigen Anteil nehmen werden.

Der französische Botschafter Laurent ist na Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder über— nommen.

Infolge der Breslauer Vorgänge hat das dortige französische Konsulat seine Tätigkeit eingesteltt. Nunmehr müssen sich, wie „W. T. B. mitteilt, deutsche Reichsangehörige, die sich in das Abstimmungsgehiet he— geben wollen, wegen des Paßvisums an das französische Konsulat in Berlin oder an ein anderes an ,, Kon⸗ sulat wenden. Französische Konsularbehörden befinden sich außer in Berlin noch in Bremen, Düsseldorf, Frank⸗ furt a. M., Ham burg, Karlsruhe und Mainz.

Preußen.

Am Sonnabend haben, wie „W. T. B.“ aus Beuthen meldet, die Vertreter der deutschen und der polnischen politischen Parteien und Gewerkschaften folgenden Aufruf unterzeichnet:

An das oberschlesische Vol! Genug des Blutes und des Schreckens! Die Vertreter der deutschen und der polnischen Scche haben sich zusammengefunden, um unserem Volke Ruhe, Frieden und ungestörte Arbeit wiederzugeben. Wir alle wollen die Wiederherstellung des gefezmäßigen Zustandes. In Beratungen haben wir den Weg zur Verständigung auf folgender Grundlage, ohne den bestehenden Gesetzen vorzugreifen, gefunden:

J. Entfernung der Sicherheitswehr und Ersatz derselben bis zur möglichst baldigen Bildung einer Abstimmungspolizei, durch eine gefetzliche Hilfspolizei, die sich zur Hälfte aus oberschlesischen Polen und Deutschen zusammensetzt. 2. Ausweisung derjenigen, welche nach dem 1. August 1919 nach Oberschlesien zugezogen sind, aus—⸗

enommen diejenigen, die durch berufliche, geschäftliche und n tige billige Interessen der Betreffenden gerechtfertigt

sind, begutachtet durch eine für jeden Kreis zu bildende, paritätisch aus Deutschen und Polen jzufammengesetzte Kommission unter Vorsitz eines Vertreters der alliierten Kommisston. Die Ver ordnung hat nur den Zweck, diejenigen Elemente zu treffen, die nach Bberschlesien gekommen sind, um in ungesetzlicher Weise oder unter Mißbrauch der Amtsgewalt die Abstimmung zu beeinflussen. J. Weigerung, die Waffen niederzulegen oder abzugeben, oder der un⸗ rechsmäßige Besitz soll mit den schärfsten Strafen, mindestens mit einjähriger Zuchthausstrafe, geahndet werden. 4. Jeder Terror gegen Andersdenkende hat zu unterbleiben. Insbesondere ist jede Ein⸗ wirkung durch Gewalttätigkeit oder Drohung in Arbeits betrieben oder im Priatleben, jeder Zwang wegen Zugehörigkeit zu einer olitischen oder wirkschaftlichen Organisation untersagt. Jeder Miß— . der Amtsgewalt oder Stellung als Vorgesetzter hat. zu unter⸗ bleiben. Zur Ueberwachung der Dukchführung dieser Pereinbarungen foll für das deutsche Abstimmungsgebiet die paritätische Kommission aus Deutschen und Polen unter Vorsitz eines Vertreters der inter⸗ alliierten Kommission gebildet werden.

Laßt darum ab von allen Gewalttaten, legt die Waffen nieder, kehrt zu Eurem Tagewerk zurück! .

An erster Stelle unterzeichnet für die Deutschen: Dr. Urbanek und Pfarrer Ulitzka. Für die Polen: Korfanty.

——

Der Kultusminister Haenisch hat nach Mitteilung des „W. T. B.“ folgende Verfügung erlassen: Jede Schulfeier am Sedantäage hat zu unterbleiben. Am 1. wie am 2. September ist regelmäßiger Unterricht durchzuführen.

Sach sen.

Der Reichsrerkehrsminister Groener ist am Sonn—⸗ abend in Dresden eingetroffen, um die ihm unterstellte Verkehrs abteilung in Sachsen zu besichtigen und der Landesregierung einen Besuch abzustatten. Die Landesregierung hat laut Meldung von „W. T. B.“ dabei Gelegenheit genommen, mit dem Reichsverkehrsminister, abgesehen von anderen Fragen,

ihre Wünsche betreffs des Mittellandkanals und seiner

au gh rum auf der Südlinie zu besprechen.

Württemberg.

Der Generalstreik in Württemberg hat nach Meldung des „W. T. B.“ aus Stuttgart am Sonnabend begonnen. In der Industrie wird nicht gearbeitet. Die Lieferung von Gas und elektrischem Strom hat aufgehört. Dagegen sind

estern vormittag die Zeitungen noch erschienen; die Organi⸗ . der Verkehrsbeamsen haben beschlossen, daß der Verkehr mit allen Mitteln aufrechterhallen werden soll, Zu Uuruhen und Zywischenfällen ist es bisher nicht gekommen. Stuttgart war ohne Licht, hat aber Wasser. In Kntertürkh eim versuchten junge Arbelter die Daimilerwerke, in Kornwestheim den Bahnhof zu besetzen; die Sicherheits— polizei zerstreute sie. In Heilbronn und Ravensburg wurbe der Generalausstand verkündet. Am gestrigen Sonntag hat sich die Streiklage nicht verändert. Der Tag ist ruhig verlaufen.

Braun schweig.

n der Frage der Fortsetzung des Mittelland⸗ tan dj 8 ist, Ia se gh T. B.“ aus Iraunschweig gemeldet wird, von Sachsen, Thüringen, Braunschweig, Anhalt, Alden⸗ burg und Bremen ein gemeinsamer Antrag an das Ne ich ausgearbeitet worden, der die alsbaldige ,,, nn, des Kanalprojektes durch das Neich, als die allein dafür noch ver— faffungsmäßig zuständige Stelle, im Auge hat, und zwar die Inangriffnahme auf der Grundlage der südlichen Linienführung.

9 Großbritannien und Irland.

Der Völkerbund gibt bekannt, daß verschiedene Regierungen Nansen eine Million Pfund Sterling zur Verfügung ,, haben, um die Heimschaffung der gegenwärtig in Deuntschland, Rußland, Sibirien und Turkestan befindlichen 500 000 Kriegs— gefangenen zu Ende zu führen.

Die Abstim mung der Bergarbeiter über einen etwaigen allgemeinen Aus stand ist, wie Neuter meldet, so gut wie beendet; sie hat anscheinend eine Zweidrittel⸗ mehrheit für den Ausstand ergeben. Die endgültigen Ergeb⸗ nisse sollen am 2. September hei einer allgemeinen BVergarheiler⸗ konferenz in London bekanntgegeben werden, Der Vollzugs⸗ ausschuß des Sozialdemokratischen Bundes (früher

Nationale Sozialistenpartei) hat eine Entschließung angenommen, in der mit größtem Nachdruck gegen einen Massenstreik oder Generalstreik Einspruch erhoben wird, da er not⸗ wendigerweise Elend und Entbehrung über die ganze Be⸗ völkerung bringen und zu Anarchie und Bürgerkrieg führen müsse.

„Havas“ berichtet aus Irland:

Die Unruhen in Belfast dauerten gestern an. Es wurden zahl⸗ reiche Häuser in Brand gesteckt und geplündert. Eine Zivilperson wurde getötet, mehrere wurden verletzt. In Dundalk wurden zwei Warenhäuser in Brand gesteckt; bei dem Feuer sollen drei Angestellte verbrannt sein. Vor dem Gefängnis von Brixton versehen über 1000 Polizeibeamte, darunter 300 zu Pferde, den Sicherheitsdienst, um weitere Zusammenrottungen der Menge zu verhindern. Ein Soldat eines englischen Regiments wurde bei einem Ueberfall getötet, und mehrere andere wurden verletzt. Aus Rache hat das Regiment die Stadt Queenstown geplündert; der angerichtete Schaden ist bedeutend.

Nach einer Havasmeldung aus London ist am Sonn⸗ abendnachmitlag die Kaserne im Westteil von Belfast durch die Sinnfeiner angegriffen worden. Es kam zu einem Gefecht, bei dem es viele Verletzte gab. Polizei und Truppen mußten mehrere Male mit dem Bajonett vorgehen, um die Meuterer zu vertreiben. Abends wurde ein Panzer⸗ auto gegen die Aufständischen vorgeschickt, durch dessen Feuer 6 Zivilisten getötet und 50 verwundet worden sind. Nach dem „Matin“ ist gestern 24 mal in Belfast Feuer angelegt worden.,

Frankreich.

Der polnische Finanzminister Grabski ist in Paris ein⸗ getroffen, um über die zwischen Polen und Frankreich schwebenden finanziellen Fragen zu unterhandeln, die infolge des russisch⸗rolnischen Krieges bisher nicht erledigt werden konnten. Der General Weygand erstattete dem Kriegsminister Bericht über seine Mission in Polen.

Rußland.

Nach Meldung des „W. T. B.“ aus London hat Tschitscherin die polnische Regierung ge⸗ beten, die weiteren Verhandlungen wegen der schlechten Verständigungsmöglichkeit zwischen Minsk und War— a. in einer Stadt Estlands abzuhalten.

Der durch Funkspruch verbreitete russische Heeresbericht vom 2. August besagt:

Die Kämpfe um die Zugänge zu Brest⸗Litowsk dauern an. Im Abschnitt Lemberg dauern die Kämpfe an, wobei wir Gefangene machten, dreizehn Maschinengewehre und Gewehre erbeuteten. Im Krimabschnitt dauern im Bezirk Cherson und Orechow die hart— näckigen Kämpfe an.

Italien.

Laut „Ideg Nazionale“ hat der Papst Polen angeraten, nicht über die Grenzen hinauszugehen und bei den Friedens⸗ verhandlungen einen versöhnlichen Geist zu zeigen.

Nach einer Meldung aus Rom berichtet „Epoca“, daß Tittoni, Nicola und Bonomi zu Vertretern Italiens im Völkerbund ernannt wurden.

Belgien.

„Siscle“ meldet, daß das französisch-belgische Militärabkom men am Mittwoch endgültig abgeschlossen werden wird.

Polen.

Nach einem Telegramm aus Warschau vom 30. d. M. heißt es in einer Note des polnischen Ministeriums des Aeußern: Die polnische Friedens delegation hat am 27. August die russischen Friedensbedingungen abgelehnt, weil sie gegen das Selbstbestimmnngsrecht der Völker und gegen die von Rußland bereits anerkannte Souyeränität Polens sprecheu und eine Einmischung in die innere Politik Polens darstellen.

Der Operationsbericht des polnischen General—⸗ stabs vom N. August meldet:

Nordfront: Die Lage ist unverändert. Zentrumsfront: An der Grenze Preußens vermehrte sich unsere Beute am 26. August um 4 Geschütze, 30 Maschinengewehr, beträchtliches Kriegs— material und Vorräte. Dem für den 26. d. M. vom Feinde geplanten Angriff auf Brest⸗Litomsk zuvorkommend, ging unsere 3. Legionärdipision am 25. zur Gegenaktion über. Bei ab nr wurden während der Ausladung Hauptkolonnen des Feindes überraschend angegriffen. Wir machten 650 Gefangene, darunter 111 Linienoffiziere, und erbeuteten 12 Maschinengewehre und 4 Last⸗ autos. Der Kommandeur der 57. Sowjetdivision und dessen Stabs⸗ chef fielen. Südfront: Oestlich Lemberg schwere Kämpfe, die be⸗ sonders bei Dziedzilow am 26. heftig tobten. Im Abschnitt Bönryka— Swero wurden heftige Angriffe abgewiesen. Bei Pohoryloe zer⸗ sprengten Abteilungen unserer 6. Infanteriedivision das 27. Sowjet⸗ regiment und machten 120 Gefangene. Längs des Flusses Dnjestr ist die Lage unverändert.

Litauen.

Nach Meldung des „W. T. B.“ aus Wilna erfolgte der Abzug aller bewaffneten Bolschewisten am 25. August, Abends, während die unbewaffneten Angehörigen der Roten Armee sowie die Dienststellen Wilna bis Sonnabendabend verlassen wollten. Es wurde 3 Verordnung bekannt⸗ , i n jetzt ab die Verwaltung der Stadt und des

andkreises Wilna allein der litauischen Nationalversammlung und den von ihr eingesetzten Verwaltungsorganen zu⸗ kommt; gleichzeitig wurde über die Stadt und den Landkreis Wilna der Kriegszustand verhängt. Am Freitag Ife die endgültige Besetzung Wilnas durch die litguischen Truppen. Mittags zog unter den Klängen der litauischen Hymne und dem hel der Bevölkerung ein Regiment ein, im Laufe des Nachmittags folgten weitere litauische Truppenteile. Abends verlündeten 26 Kanonenschüsse die Befreiung der litauischen Hauptstadt.

In einer Note des litauischen Ministers des Aeußern an den polnischen m Fürsten Sapieha wird erklärt, daß Litauen im russisch-polnischen Kriege auch weiterhin

volle Neutralität beobachten werde, Zur Ver—⸗ meidung von Zusammenstößen zwischen litauischen und schlägt die litautsche Regierung der

, . Truppen polnischen vor, ihren Truppen zu befehlen, die von litauischen Posten bewachte Grenze Litauens nicht zu überschreiten. * Gouvernement Suwalki, wo die litauische Grenze noch nicht festgesetzt ist, schlägt die litauische Regierung Bildung einer vorläufigen Demarkationslinie Grabowa Augustowo nach Slatin vor.

Der russische Vollskommissar des Aeußern Tschitscherin teilte der lilauischen Negierung durch die Nigger Vertretung drahtlich die am 28. August über Minsk nach Wilna erfolgte Abreise des russischen Vertreters in Litauen, Axelrod, mit. Dieser ist mit der Lösung aller Unstimmigkeiten , en den Regierungen Litauens und Ruß⸗ lan f beauftragt.

Finnland.

Wie das „Journal des Dehats“ aus Helsingfors meldet, ist die Kommission des finnischen Reichstags für aus⸗ wärtige Angelegenheiten zusammengetreten und hat sich in ge⸗ heimer Sitzung mit der Frage des Friedens schlusses mit Sowjetruß land befaßt. Es sei beschlossen worden, den Friedensschluß aufzuschieben.

Schweiz. 8 Das Internationale Arbeitsamt in Genf teilt folgendes mit:

Entsprechend einem Beschlusse der internationalen Arbeits⸗ konferenz in Washington vom Jahre 1919 ist eine internationale Au swanderungskommission gebildet worden, die die Auf⸗ gabe hat, die Auswanderung der Arbeiter aus ihrem Heimatlande zu regeln und die Jnteressen der Lohnarbeiter, die sich in einem anderen Lande als in ihrem Heimatlande befinden, zu schützen. Die Kommission umfaßt 18 Mitglieder, die sich aus Vertretern der NVegierungen, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zusammensetzen. Deutschland hat einen Vertreter der Arbeitnehmer abgeordnet. Das internationale Arbeitsamt hat an 42 Regierungen, die sich ihm . haben, einen eingehenden Fragehogen . der Auf⸗ klärung über die Auswanderung, die auf sle bezügliche Gesetzgebung usw. verlangt. Die bisher eingegangenen Antworten sind noch zu unvoll⸗ ständig, als daß sich darauf erschöpfende Arbeiten der Auswanderungs⸗ kommission aufbauen ließen. Die in Frage stehenden Regierungen sind . nochmals ersucht worden, ihre Antworten bis zum 15. Oktober dieses Jahres einzureichen. Voraussichtlich wird dann die Kommission 1921 in Genf zusammentreten.

Laut Meldung des „W. T. B.“ aus Bern wurden zu Schiedsrichtern für die aus den Kriegs verhältnissen sich ergebenden zivilrechtlichen Streitigkeiten bestimmt: Professor Eugen Borel, Genf, für Streitigkeiten zwischen England und Deutschland, Professor Paul Moriaud für Streitigkeiten zwischen Belgien und Deutschland.

Serbien.

Nach einer Reutermeldung hat Serbien die Ver⸗ einigten Staaten aufgefordert, Vertreter für die alliierte Kommission zu ernennen, die über den Streit zwischen Al⸗ banien und Südslawien eine Untersuchung anstellen soll. Ein ähnliches Ersuchen wird auch an England, Frankreich und Italien gerichtet werden.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Belgrad sollte die kommunistische Stadtverwaltung vorgestern die Ge⸗ schäfte übernehmen und dahei den üblichen Eid leisten. Da sie vor Ablegung des Eides den kommunistischen Standpunkt zu jeder Eidesleistung darlegte, verbot der Minister des Innern, der in dieser Erklärung einen ungesetzlichen Vorbehalt sah, den Kommunisten die Uebernahme der Geschäfte und ließ das Rat— haus militärisch besetzen.

Amerika.

Der Marinesekretär Daniels hat, wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, mitgeteilt, daß der Panzerkrer „Pitts burg“ Befehl erhalten hat, von Reval nach Danzig zu gehen, um die Amerikaner zu schützen.

Asien.

Nach einem Bericht des britischen Kriegsamtes lassen die Meldungen aus Mesopotamien erkennen, daß sich die Un⸗ ruhen in das Gebiet von Muntefik hinein ausgedehnt haben. Die Lage am Schatt el Hai sei kritisch. In der Nachbatschaft von Hillah sei eine umfangreiche England feindliche Bewegung im Gange. Der Widerstand der Stämme im Nordosten von Bagdad se noch immer erheblich. Die Araber hätten Kifri eingeschlossen. Der Gehilfe des dortigen Regierungsvertreters sei gefungen genommen worden. Eine Kolonne aus Chanikin habe die Garnison von Garaghan entsetzt.

Statistik und Volkswirt schaft.

Ueber die Dampfkessel⸗ und Dampffaß⸗ Explosionen in Preußen in der Zeit von 1877 bis 1918 bezw. 1890 bis 1918 veröffdentlicht das preußische Statistische Landesamt in der „Stat Korr.“ eine vergleichende Uebersicht, der die folgenden Angaben ent⸗

nommen seien.

Sowohl für Dampfkessel, wie für Dampffaßerplosionen weist die Entwicklungzreihe erfreulicherweise mit wenigen Ausnahmen ein stetige Abnahme nach. Konnte man zunächst in den ersten fünf Jahren der Erhebung der Dampfkesselerplostonen, von L577 bis 1881, im ganzen 67 Explosionen feststellen, so fiel die Zahl der Explosionen im letzten Jahrfünft 1914 —1918 auf, 35, somit, beinahe auf die Hälfte. Im erstgenannten Jahrfünft zählte man im Mittel rund 38 600 Dampfkessel, im letzten dagegen 117 700, also über das Dreifache. Sind deinngch im ersten Jahrfünft auf je 10000 Harn,, im Jahresdurchschnitt 3, Explosionen vor—

kommen, so entfallen im letzten Jahrfünft auf je 19 6990 Dampf⸗ essel im Jahresdurchschnilt nur G6 Explosionen. Die Explosions⸗ gefahr, der Dampfkessel ist somit ganz bedeutend zurückgegangen. Aehnlich steht es bezüglich der hei den Dampfkesselerplosionen ver unglückten Personen. So sind im Jahrfünft 1877— 81 ins⸗ gesamt 206 Personen, im Jahrfünft 1914 —1918 dagegen 68 Personen, somit nur ein Dritte verunglückt. Auf je 10 000 Dampffkessel sind jährlich durchschnittlich im ersten Jahrfünft 10, und im letzten Jahr⸗ fünft 11 Personen verunglückt. Es ist also hier auch ein starker Rückgang der Lebensgefahr bei der Bedienung der Dampflessel zu verzeichnen. Während der ganzen Berichtsperiode von 1877 bis 1918, also in 42 Jahren sind 4530 Dampfkesselexplosionen mit 966 ver⸗ unglückten Personen vorgekommen, das waren im Jahresdurchschnitt 105 i . und 230 verunglückte Personen. Unter den 966 ver- unglückten Personen befanden sich 326, im Jahresdurchschnitt 7,8 tödlich Verunglückte.

Dampffaßerplosionen wurden im ersten Jahrfünft seit dem Beginn der Erhebung, 1890 1894, insgesamt 16 gezählt, im letzten Jahrfünft 1914 —= 1915 dagegen nur 7, also noch nicht die Hälfte. Im ersten Jahrfünft wurden im Mittel rund 4070 Dampffässer ermittelt, während, im letzten Jahrfünst, die Zahl, der Dampffässer im Mittet auf 16 570 stieg, somit auf über das Vierfache. Legt man nun hier bei den Dampffaßerplosionen zur Ermittlung der Explosionsgefahr 10900 Dampffässer im Jahresdurchschnitt zu Grunde, so ergeben fich für das erste Jahrfünft O, Explosionen, während für daz letzte Jahrfünft nur Goz Explosionen erreicht werden, also vom ersten bis zum letzten Jahr fünft eine starke Abnahme auf etwa den neunten Teil. Im ersten Jahrfünft verunglückten bei den Dampffaßerplostonen 23 Personen, im letzten Jahrfünft dagegen nur 9 Personen oder auf 1095 Dampffässer im Jahresdurchschnitt 114 bezw. Oi Personen. Also auch hier bei den Dampffaßerplosionen ist ein erfreulicher Rück.

ang der Lebensgefahr bei der Bedienung der Dampffässer festzustellen.

ährend der Jahre 189041918, also in 29 Jahren, haben sich ins⸗ gesamt 85 Dampffaßerplofionen mit 133 Verunglückten ereignet, d. s. im Jahresdurchschnitt 3 Explosionen mit 1,6 verunglückten Perfonen. In den Jahren 1990 und 1917 wurden Dampffaßerplosionen über⸗ haupt nicht ermittelt, und in den Jahren 1902 und 1916 waren

3 fie den Dampffaßerplosionen Verletzungen an Personen nicht zu

erzeichnen.

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