Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
Der Bezugsprels betrãgt vierteljährlich 36 M.. Alle Postanstalten nehmen Vestellung an; für Berlin außer 8 den Postanstalten und Zeitungs vertrieben für Selbstabholer k Erdem wird auf auch die Geschaftsftene Si 46, Withermstraßze Rr. 32. * Sinzelne Nummern kosten 1M.
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Mr. 197. Reichsbantgtrotonto. Berlin, Do
Inhalt des autlichen Teiles: Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Bekanntmachung, betreffend die Zusammensetzung des Beirats der Hauptstelle des Reichsausgleichsamts in Berlin. andels verbot. nzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 183 des Reichs— He b kenne
Erste Beilage. Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bestimmungen über die gu n nnz die Aufgaben und die Geschäftsführung des Ausschusses für das Sprengstoff— und Zündmittelwesen im preußischen Bergbau.
Anordnung, betreffend Aenderungen der in den S5 2—6 des Gesetzes über die Erhebung von Nachtragsum lagen für das Steuerjahr 1919 vom 8. Juli 1920 festgesetzten Fristen.
Bekanntmachungen, betreffend Ausgabe von Blättern der Karte des Deutschen Reichs im Maßstabe 1:100 000 in Neu⸗ bearbeitung.
Aufhebungen von Handelsverboten. — Handelsverbote.
Amtliches. Deutsches Reich.
Es sind ernannt: zum Ministerialdirektor beim Reichspostministerium: der Oberpostdirektor Geheime Oberpostrat Nöthe; zu Ministerialräten beim Reichspostministerium: die Ge⸗ heimen Posträte und ständigen Hilfsarbeiter Quasthoff und Rohlfing, der Postrat und ständige Hilfsarbeiter Schracke, der Referent beim Reichspostministerium Knöner; ö zum Oberpostrat beim Reichspostministerium: der Postrat rug.
Der Oberpostsekretäür Wollbrandt aus Berlin ist zum Ministerialsefretär bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs ernannt worden.
Bekanntmachung.
Gemäß der Bekanntmachung des Herrn Reichsministers für Wiederaufbau über die Bildung der Beiräte und Beirats⸗ ausschüsse des Reichsausgleichsamts vom 27. Juni 1920 wird bekanntgegeben, daß dem Beirat der Hauptstelle des Reichsausgleichsamts in Berlin auf die Dauer von zwei Jahren die nachbezeichneten Personen angehören:
J. Mitglieder: II. Stellvertreter: Geh. Kommerzienrat Grünfeld, William Meinhardt, Berlin,
Charlottenburg, Geh. Kommerzienrat Kopetzky, Kommerzienrat Dr. Netter, Dr. Herle, Berlin,
Berlin, Berlin, ge, Dr. Flechtheim, Berlin, l .
ohs. Satz, Hamburg, Otto Keinath, Berlin, Rechtsanwalt Otto, Berlin, Prof, Dr. Mollwo, Berlin, Konimerzienrat Herm. Hecht, Berlin, Dr. Eller, Berlin, Dr. Paul von Schwabach, Berlin, Kommerzienrat Hardt, Berlin, Walter Dauch, Hamburg, Reichtagsabgeordneter Dr. Hugo,
Berlin Schöneberg,
Generaldirektor Schaefer, Magde⸗ Direktor Wilh. Kißkalt, München,
burg, . Walter Schueß, Ham⸗ 2 Schäfer, Magde⸗ Urg, Urg) Geh. Rat Carl Sigismund, Berlin, Dr. Walter Dietze, Berlin, Jarl Lotz, Leipzig, Mar Frank, Berlin, Wirkl. Geh. Rat Ministerial⸗ Dr. Walter Borgius, Berlin⸗ — 3 a. D. Exz. Lusensky, Lichterfelde, erlin, Dr. jur. Felix Wieland, Berlin, Dr. jur. Karl Einhorn, Berlin, Rechtsanwalt und Notar H. Weck, Rechtsanwalt Schrader, Berlin, Charlottenburg. , Dr. Guggenheimer, Hermann Hecht, Berlin, erlin, Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Prof. Dr. Brühl, Berlin, Dr. Hahl, Berlin, Bankdirektor Ludwig Kauffmann, Kaufmann Arthur Ebhardt, Königsberg. Königsberg, Dr. Eugen Oppenheimer, Frank. Kommerzienrat Ferdinand
furt a4. M., ö ,. Direkter von der Herberg, Köln. Dr. Paul Seligmann, Köln,
Mülheim, Direktor Zöͤllenkopf, Düsseldorf, 3 E. Boode, Disseldorf, Kommerzienrat Fraenkel, München, Dr. Schub, München,
einschlie lich des Portos abgegeben.
L Mitglieder: II. Stellvertreter: Dr. Richard Kohn, Nürnberg, Karl Butzengeiger, Nürnberg, Ernst Rauch, Leipzig, Kommerzienrat n tam, Stutt⸗ Kommerzienrat Ludwig Straus,
gart, Stuttgart, Leopold Koelsch, Karlsruhe, Karl Layh, Karlsruhe, Syndikus Dr. Fischer, Jena, Rechtsanwalt von Nostiz,
eimar, Fabrikdirektor Wagenblast, Braun⸗ Tebbenjohanns, Braunschweig,
schweig, Direktor Karl Burghardt, Lübeck, Max Wienkoop, Lübeck, T. Volkmann, Bremen, Geh. Rat Dr. Arnoldi, Berlin, ag n n, M. Bromberg, Dr. Spiegelberg, Hamburg, Hamburg, Dr. Schrader, Stettin, 3 Boltze, Stettin, Louis Grünfeld, Eharlottenburg, andrichter a. D. von Stephasius,
Oppeln, Konsul Bomke, Magdeburg, Dr. Boettinger, Magdeburg, Rechtsanwalt Dr. Bohnen,
Dr. Reinecke, Hannober, wer,
annober, von SE. Osthaus, eie Syndikus Dr. Voye, Hagen, Gerichtsassessor a4. D. Adolf Hel⸗
ming, Neustadt a. d. H., Arth. Herm. Duffner, Dregden, Direktor Schwenkow, Berlin⸗ Direktor Otto Clemm, Mann⸗
Wilmersdorf. heim⸗Waldhof. Die Bekanntgabe weiterer Mitglieder oder Stellvertreter bleibt vorbehalten. Berlin, den 31. August 1920.
Der Präsident des Reichsausgleichsamts. . Haber.
Bekanntmachung.
Den Händlerinnen 6 Müller in Meißen, Großenhainer Straße 64, und Ida Lippert, geb. Liebert, in Mei ö en, Friedrich⸗August⸗Straße 46, ist auf Grund der Be⸗ kanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom 25. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit der Butterhandel untersagt worden.
Meißen, am 27. August 1920.
Der Stadtrat, Gewerbeamt. Göldner.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 183 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7753 das Gesetz, betreffend das vorläufige Abkommen über die Wiederaufnahme der Beziehungen 6 dem Deutschen Reich und Lettland, vom 23. August 1920.
Berlin, den 31. August 1920.
Postzeitungsamt. Krüer.
Preußen. Fin anzm inisterium. Im Saargebiet werden voraussichtlich einige Ka ta sler⸗ äm ter zu besetzen sein; Bewerbungen sind auf dem Dienstwege an den nn,, zu richten. Rücktritt und Anrechnung der Dienstzeit wie ef Staatgdienstzeit werden page her
Die Rentmeisterstellen bei den Kreiskassen in Trier . Daun, Regierungsbezirk Trier, sind voraussichtlich zu be⸗ etzen. .
Ministeri um für Handel und Gewerbe. Be st i mm ungen über 3 en nn , . die Aufgaben und die Ge⸗
isführung des Ausschusses für das Sprengstoff⸗ d en erer im preußischen . ff
A. Zusammensetzung.
(I). Der Ausschuß 8 das Sprengstoff⸗ und Zündmittelwesen im preußischen Bergbau ,, besteht aus dem Vor⸗ e dessen Stellvertreter und, 19 Mitgliedern, die nach näherer
estimmung der Ziffern (2) bis (6) vom Minister für Handel und Gewerbe aus den Kreisen der Bergwerksbe ift der Beamten der Bergwerke, der Bergarbeiter, der Sprengstoff⸗ und Zündmittel⸗ 6 sowie der höheren staatlichen Bergbeamten berufen werden.
Die Berufung der ö gilt in der Regel so lange, als der ren. ö. ga tritt eit, auf Grund deren die Berufung er⸗ olgte, ausübt.
z (2) Von den 19 Mitgliedern des Sprengstoffausschusses ge⸗ ören an: . 3 den Kreisen der Bergwerksbestnz er 1 den kechnischen Angestell ten der Bergwerle, 2 den Kreisen der Bergarbeiter,
8, für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗
g von Sc v. H. erhoben. — Anzeigen nimmt an Ser nf n De . *. erlin SW as, Wirheimstraße Mr. 32.
2
einer 8 gespaltenen Einheits zeile 8, 50 Me. ** . . Te uerungs
eichs⸗ und Staatsanzeigers,
nnerstag, den 2. September, Abends. Poftschecttonto: Berlin A821 1920
Ginzesnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
1 der Leitung der berggewerkschaftlichen Verfuchsstrecke in Derne bei Dortmund, ;
7 den Kreisen der Sprengstoff⸗ und Zündmittelfabrikanten,
5 den höheren staatlichen Bergbeamten an den Oberberg⸗ ämtern oder Bergrevieren. .
(3) Die Berufung der Mitglieder aus den Kreisen der Berg⸗ werksbesitzer, der te uf en Angestellten der Bergwerke und der Berg⸗ arbeiter erfolgt auf Vor s der Reichsarbeitsgemeinschaft Bergbau; dabei sollen nach Möglichkeit zugeteilt werden: .
von den drei Vertretern, der Bergwerksbesitzer je einer dem niederrheinisch⸗westfälischen Steinkohlenberghau, dem ober⸗ schlesischen Steinkohlenbergbau und dem Kalibergbau des Oberbergamtsbezirks Halle oder Clausthal,
der Vertreter der technischen Angestellten dem Erzbergbau des Oberbergamtsbezirks Bonn, ; .
von den Vertretern der Bergarbeiter je einer dem nieder⸗ . und dem oberschlesischen Steinkohlen⸗ ergbau.
(4) Von den Mitgliedern aus dem Kreise der Sprengstoff⸗ und Zündmittelfahrikanten werden sechs auf Vorschlag der Reichsarbeits⸗ gemeinschaft Chemie berufen; von diesen sollen drei auf die eigentliche Sprengstoffindustrie, je einer auf die Zündschnurindustrie, die Spreng⸗ lapselindustrie und die Industrie für elektrische Zünder entfallen. Das rr. ö entfällt auf die Industrie für das Sprengen mit
er —⸗
ö Für die Mitglieder aus den Reihen der höheren staatlichen Bergbeamten bringt jedes Oberbergamt einen Vertreter aus der Zähl der ö lieder oder der Bergrevierbeamten in Vorschlag.
6) Für jedes Mitglied ist gleichzeitig ein Stellvertreter zu be⸗ nennen, der das Mitglied in , vertritt.
(() Der Vorsitzende und dessen Stellbertreter werden von dem Minister für Handel und Gewerbe aus den Referenten des Mini⸗ kern seteszteg des Spresgkteffaugschuseg Kennen fan
uf Vorschlag ugstoffausschusse nnen für be⸗ sondere Gegenstände zu den Verhandlungen . durch den Minister für Handel und Gewerbe zugezogen werden.
Auf Anordnung des Ministers für Handel und Gewerbe können auch Kommissare anderer Behörden an den Beratungen teilnehmen.
Sachverständige und Kommissare besitzen bei den Verhandlungen nur beratende Stimmen. .
(9) Die Mitglieder des , und die Sach⸗ verständigen erhalten, soweit sie nicht Staatsbeamte sind, für die von ihnen gemachten notwendigen Reisen Tagegelder und Reisekosten nach noch näher zu bestimmenden Sätzen.
HE. Aufgaben.
(io) Der Sprengstoffausschuß bildet ein beratendes Organ für den Minister für Handel und Gewerbe in Fragen des Sprengstoff⸗ und Zündmittelwesens im Bergbau. Er soll sich in den ihm auf Grund dieser Anweisung zugeteilten Aufgaben oder in den ihm durch den Minister für Handel und Gewerbe besonders überwiesenen Fragen begutachtend äußern. .
Daneben kann der Sprengstoffausschuß jedoch auch selbst in . des Sprengstoff⸗ und Zündmittelwesens, soweit es den Berg⸗
u berührt, Initiativanträge dem Minister für Handel und Gewerbe unterbreiten.
(11) Dem Sprengstoffausschuß sollen zur gutachtlichen Stellung⸗ nahme regelmäßig überwiesen werden: ;
a) Fragen der Herstellung, der Zusammensetzung und Be⸗ . von Sprengstoffen und Zündmitteln, die beim Gebrauch im Bergwerksbetrieb auftreten und wegen ihrer Bedeutung einer Regelung oder Kläruug bedürfen;
b) Fragen der Kenntlichmachung, Verpackung und Bezeichnung von Sprengstoff⸗ und Zündmitteln, soweit sie den Berg⸗= werksbetrieb betreffen;
) Fragen welche die . der Sprengstoffe und Zünd⸗ mittel durch die Versuchsstrecke betreffen;
d) Rekursbeschwerden und sonstige Angelegenheiten über die Zulassung bon Sprengstoffen und Zündmitteln.
(12) Daneben kann der Minister für Handel und Gewerbe dem Sprengstoffausschuß auch andere Angelegenheiten aug dem Gebiete des Sprengstoff und Zündmittelwesens überweisen, insbesondere:
a) ien welche die n . Bergbaus mit Spreng⸗ toff⸗ und Zündmitteln oder die Beschaffung der erforder⸗ lichen Rohstoffe betreffen;
b) Fragen über die 3 von Sprengstoffen und Zünd⸗ mitteln auf Bergwerken unter Tage;
e) Fragen, welche die Ausführung der Schießarbeit und die dabei auftretenden Unfälle betreffen. ;
C. Geschäftsführung.
(13) Der Sprengstoffgusschuß tritt zu seinen Beratunge i des 5. für 6 ö Gewerbe 3 . ö ammen.
Die ,, . Beratung erfolgt 14 Tage vor der Sitzung
unter Mitteilung der ir r,, Aenderungen in der mitgetellten Tagesordnung können durch den Vorsitzenden nach Erfordernis vor= Gn n en = , 26 9 . ö. . . Der inister für Handel und Gewerbe behält si ie Verö i der Mt 6 vor. . ö ö n den Sitzungen erstattet der Vorsitzende über die ein⸗ zelnen zur Beratung stehenden Gegenstände . auf Grund des borliegenden Materigls sich ergebenden Sachverhalt Bericht. . schließt sich die Besprechung. Ergibt diese, daß weitere Erhe ungen in der ,. eit nicht mehr nötig sind, fo ist die gutachtliche Stellung des Ausschusses in der Verhan r d , er 6 e. Ist die Stellungnahme der Mitglieder ta so ist die iedene Stellungnahme in der Verhan ken on re f haft zum
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