1920 / 199 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Nußkohlen III.. 268.

ö 205,90 ,

Püsselbürner Förderkohlen (Buchh olzkohlen) 210,60 ,

1 . 4.

K VJ Steinkohlenbergwerk Osterwald:

Förderkohlen JJ 221,40 4M

J , Steinkohlenbergwerk Münchehagen:

j 1 229, A Stein kohlenbergwerk Minden G. m. b. H.:

3416

d

j ö ö

Steinkohlenbergwerk Plötz bei Löbeiün:

„Deutschen Reichsanzeigers und Prer bench. August 1929) bedarf für die Randreviere des Mittel⸗ eutschen Braunkohlensyndikat einiger Berichtigungen und Ergänzungen; die Brennstoffverkaufspreise für diese Reviere werden daher im folgenden noch einmal im Zusammenhang veröffentlicht:

Magdeburg / Helmstedter Revier:

Anhalter Revier:

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

2. September 1920 erhoben werben und sind unter

Nummer VI. H. 2020 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin,

Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 28. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Kürschner-Verband, Filiale Halber—⸗ stadt, in Halberstadt hat beantragt, den zwischen ihm und, dem Arbeitgeberverband Magdeburg, Zweig— stelle Halberstadt, abgeschlossenen, am 26. Juli 1920 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Kürschner⸗ und Mützenmachergewerbe gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs— Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halberstadt für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhohen werden und sind unter Nummer VI. D. 2005 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 28. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A. Dr. Bu sse.

Bekanntmachung.

Der Zentral-Verband christlicher Fabrik⸗ und Transportarbeiter Deutschlands, Sekretariat Augs— burg, in Augsburg, Obstmarkt D 71, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verband deutscher Textilarbeiter, Filiale Augsburg, und den vereinigten Wäschereien Augsburg und Umgebung abgeschlossenen, am 3. Mai 1920 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn—⸗ und Arbeltsbedingungen in den Wẽschereibetrieben gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Grieg feel S. 1456) für das Gebiet der Stadt Augsburg und ihrer ein— gemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. September 1920 erhohen werden und sind unter Nummer VI. D. 2013 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 28. August 1920.

Der Reichsarbeilsminister. J. An: Dr. Buß se.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Beschlusses des Reichskohlenverbandes vom 31. August 1920 gelten unter den Bedingungen der Be— kanntmachung des Reichskohlenverbandes vom 28. April 1920 (Nr. 91 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatszanzeigers“ vom 29. April 1920) ab 1. September 1920

folgende n ne nnr für das Niedersächsische Kohlensyndikat: Gesamtbergamt in Obernkirchen:

Schmiedekohlen ... 257, 10 4

. . 3 2 1 . 346 39g k 1 , , J 17399 Nachsetz⸗ und Schlammkohlen ..... 93,90 . aer r rr ohlen ö ,,, 2440 . Beckedorfer Förderkohlen ... . 206,570 k Brechkoks . ö; ö. 369,80 p Perlkoks J * . 304,80 n. k k 6 6a, Preußische Berginspektion in Barsinghausen: JJ .. 221, 89 4 Preußische Berginspektion J in Ibbenbüren: Free nn . k 212,50 A

w 0 1 1 278,9 70 1 K

Stückkohlen .... Nußkohlen L. ... ar e, K

Förderkohlen 260, 30 4A

Förderkohlen stůckreich ; . ö ö 260,60 , Sti ckkohlen 2 5 . . 309, * Briketts 1,5 kg . 415,10 .

Die Bekanntmachung vom 31. i 1920 (Nr. 171 des ißischen Staatsanzeigers“

raunkohlen⸗Syndikates sowie für das Rheinische

Für Brennstoffe des Mitteldeutschen Braunkohlensyndikats. sch

Förderkohle

e Stückkohle ,

Förderkohle 1 Siebkohle JL. Stückkohle J. ... 87, 10 ,

ö 72, 60 . ; , Gruben Friederike, Emma 79 99 und Prinz Wilhelm

a) Tagebauwerke: förderkohle .... 55, iebkohle ... 60550 , Stückkohle .... 66—

b) Tiefbauwerke: ss, 4 Grube Minna⸗Anna, Marie⸗

Grube Coswig i. Anhalt

8. 2 2

Törderkohle her, Leopold. Eoderitz

iebky le . 72,60 n ran 1 : zkohlenwerk Gerlebogk Stücktohules.. . 9420, nd Gesrayhan

Grudekoks.

Die Lieferungen von Nachterstedter. Margarete- und Pfänner⸗ schaftkoks erfolgen auf Frachtgrundlage Luckenau. Für Erzeugnisse aus Braunschweigischen, Anhaltischen und Alten— burgischen Werken erhöht fich der Preis um den Betrag der Landes⸗

steuern. Für Brennstoffe des Rheinischen Braunkohlensyndikats. J 127, KA mit Frachtgrund⸗ . 131, lage Liblar 6 w 3199 , k w,, Iritertabrieß? ?? 353536 ab Werk Staub⸗Schlamm⸗u. Filterkohle 31,90

Berlin, den 31. August 1920. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Brecht.

Bekanntmachung

der Neichsgetreidestelle, betreffend leihweise Ueber— lassung von Säcken, insbesondere über die Leih— gebühren und über die Preise der Säcke.

Auf Grund des 5 5 der Ausführungsbestimmungen über die Höchstpreise für Getreide vom 26. Juli 1920 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1473) wird bestimmt:

8§1.

Für leihweise Ueberlassung der Säcke darf, wenn die Lieferung an die Empfangsstelle des Käufers mittels Fuhre erfolgt, eine Leihgebühr bis zu 30 für den Doppelzentner, bei Hafer, Spelz (Dinkel, Fesen), Gmer, Einkorn bis zu 40 3 für den Doppelzentner, in allen anderen Fällen bis zu 80 für den Doppelzentner, bei Hafer, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn bis zu 1 MS für den Doppelzentner berechnet werden. Werden die Säcke bei Liefe⸗ rung mittels Fuhre vom Empfänger sofort ausgeschüttet und mit dem Gespann zurückgegeben, so kann eine Leihgebühr nicht gefordert werden. Werden die Säcke nicht binnen drei Wochen nach der Lieferung zurückgegeben, so darf die Leihgebühr nach Ablauf der dritten Woche für jede angefangene weitere Woche um 30 bis zum Höchstbetrage von 3 für den Doppelzentner erhöht werden. Werden die Säcke mitverkauft, so darf der Preis für den Sack, der 5 kg oder mehr hält, nicht mehr als 16 und für den kleineren Sack nicht mehr als 13 betragen. Werden Leihsäcke nicht zurück— gegeben, so gilt der Höchstbetrag der Leihgebühr als verfallen. Außer⸗ dem ist für den Verlust der Säcke eine Entschädigung zu zahlen, die die genannten Sackhöchstpreise nicht Üübersteigen darf.

§ 2.

Stellt der Erwerber des Getreides dem Verkäufer Füllsäcke zur Verfügung, so kann er für die Zeit vom achten Tage an, nachdem die Saͤcke an der . des Verkäufers angekommen sind, bis zu dem Tage der Rücklieferung Leihgebühren in Rechnung stellen. Bei der Berechnung der achttägigen Frist wird der Tag der Ankunft der Säcke an der Empfangsstelle nicht mitgerechnet. Die Rück— lieferung gilt als an dem Tage erfolgt, an dem die Säcke an der zwischen dem Verkäufer und Erwerber für die Ablieferung des Getreides vereinbarten Stelle oder mangels einer . Vereinbarung an der Verladestelle des Orts, von dem das Getreide mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, e fn werden. Die Leihgebühr darf den Betrag von 14 . Sack und Tag für jeden Sack, der 100 kg Roggen eder Weizen faßt, und von 1 9 für jeden kleineren Sack nicht übersteigen. Für ben Tag der Rücklieferung kann die Leihgebühr voll berechnet werden. Werden Leihsäcke vom Verkäufer nicht binnen drei Wochen, nachdem ste an der Empfangsstelle des Verkäufers angekommen sind, zurückgeliefert, so kann der Erwerber statt der Rücklieferung der Säcke und der Zahlung der verfallenen Leihgebühr 17 KA für seden Sack, der 1090 kg Roggen oder Weizen faßt, und 16 M für jeden kleineren Sack ver— langen, sofern der Verkäufer e ne ihm vom Erwerber schriftlich ge— stelste Nachfrist von mindestens einer Woche für die Rücklieferung hat verstreichen lassen. 82

Die Bekanntmachung tritt nit, dem Tage der Veroffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 31. August 1920.

Der Präsident der Reichsgetreidestelle. J. V.: Tiemann.

Preus en. Finanzministerium.

n ft: Bewilligung einer laufenden , beihilfe (W. b. G. an Beamte und Volksschullehr— personen sowie an Angestellte und Arbeiter in den von Ententetruppen besetzten Gebieten.

Im Hinblick auf die ungünstigen Wirtschaftsverhältnisse, welche in den von den Ententetruppen besetzten Reichsgebieten herrschen, und unter denen inbesondere die Beamten, Volksschullehrpersonen und die Angestellten des Staates wegen der zahlreichen Aufläufe aller zum Leben notwendigen Gegen⸗ e, durch die Besatzung zu leiden . wird vorbehaltlich er Zustimmung der ö en preußischen Landes⸗ versammlung angeordnet, daß allen männlichen und weiblichen planmäßig angestellten und allen gegen Entgelt beschäftigten außer⸗ planmäßigen Staatsbeamten und , . ersonen sowie den im preußischen ö beschäfigten Angestellten in den besetzten Gebieten mit Wirkung vom J. Juli 1920 ab bis auf weiteres eine besondere monatliche Wirtschaftsbeihilfe widerruflich gewährt wird. Als besetzes Gebiet im Sinne dieses Erlasses sind die von den Ententetruppen En den Bestimmungen des Friedensvertrags be 69 eile des preußischen Staatsgebiets im Osten und Westen zu verstehen. Hierzu gehören nicht die Abtretungsgebiete, wie Danzig und das der preußischen Verwaltung entzogene Saarbeckengeblet.

z ö Wirtschaftsbeihilfe ist nach folgenden Grundbekrägen zu erechnen:

Kinderlos ö. Verheirakete Kinderzulage monatlich a) Für Ortsklasse A des Wohnungsz⸗ A M. geldzuschußtarifs und für die mit ihr hinsichtlich der Teuerungs⸗ zulagen gleichgestellten Orte.. 150 25 b) Für teuere Orte (ohne a)... 120 25 , 90 25

Im übrigen sind die in den Abschnitten l, HI und IV des Runderlasses vom 4. März 1919 F. M. L38665, M. d. J. La 60l, M. f. W. K. u. V. A295 über dig Bewilligung der laufenden Kriegs⸗ teuerungszulagen aufgestellten Grundsätze en, anzuwenden, e, die Diensteinkommenshöchstgrenze von 13 H fort. eamte, die außerhalb ihres im unbesetzten Gebiete gelegenen Wohnorts im besetzten Teile des Neiches bei einer Behörde ll . sind und deren Familien im unbesetzten Gebiete . erhalten die Beihilfe für Ledige, sofern ihr Aufenthalt im besetzten Gebiete aängerer Dauer mindestens

Grudekoks . n 9 2 241,20 4A

durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des §1 der ratsverordnung zur Fernhalkun vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) der Lebensmittekn und täglichen Bedarfs untersagt worden.

und deren Familien daher im besetzten Gebiete wohnen, erhalten die Beihilfe für Verheiratete, auch wenn sie selbst außerhalb des besetzten Gebietes bei einer Behörde beschäftigt sind. .

Die Wirtschaftsbeihilfe ist auch den in den besetzten Gebieten kommmisffarisch beschäftigten Beamten zu zahlen, die ihren dienstlichen Wohnsitz in unbesetzten Teile Deutschlands haben und Tagegelder beziehen, und zwar für die Dauer der kom— missarischen Beschäftigung in den besetzten Gebieten. Wenn sie ver⸗ heiratet sind und ihre Familie bei sich haben, erhalten sie die volle Wirtschaftsbeihilfe, gegebenenfalls auch Kinderzulage. Befindet sich eh n ir 966. unbesetzten Teile Deutschlands, so erhalten sie die Beihilfe für Ledige.

In gleicher Keije sind auch die in das besetzte Gebiet ver⸗ setzten Beamten zu behandeln, deren Familie sich infolge der Wohnungsnot usw. im unbesetzten Teile des Reichs befindet.

Die Wirtfchaftsheihilfe ist auch den un besoldeten Super⸗ numeraren in den besetzten Gebieten zu gewähren. ;

Beginnt ein Beamter oder Angestellter erst im Laufe eines Monats seine Tätigkeit im besetzten Gebiet, so ist die Wirtschafts⸗ beihilfe erst von dem Tage ab zu zahlen, an dem die Beschäftigung im besetzten Gebiet begonnen hat. ; .

Sofern eine Stadt- oder Landgemeinde nur teilweise im besetzten Gebiet liegt, ist die Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe davon abhängig zu machen, , n n sebchörde oder der Be⸗ schäftigungsort im besetzten Teil liegt oder nicht. ;

Im Falle der Räumung eines besetzten Gebiets durch die Entente⸗ truppen ist die Zahlung der Beihilfe mit Ablauf des Monats einzu⸗ stellen, in dem die besetzten Gebiete von den Besatzungstruppen ge⸗ räumt worden sind. .

Ein Rechtsanspruch auf die Wirtschaftsbeihilfe besteht nicht. Sie ist den Empfangsberechtigten zugleich mit den ihnen zustehenden Be⸗ zügen für den entsprechenden Zeitraum zu zahlen, jedoch auch bei Ueberweisung auf ein Konto nur für je einen Monat.

An Ruhestandsbeamte und an Hinterbliebene von Beamten und Bolte s ho slehe ke e e ift die Wirtschaftsbeihilfe nicht zu zahlen.

Nach den gleichen Grundsätzen ist die Wirtschaftsbeihilfe auch den im Staatsdienfte stehenden Arbeiter zuzuwenden, sofern sie nicht bereits ortsübliche Löhne erhalten. . ;

An diejenigen Angestellten und Arbeiter, die bei Bekanntwerden dieses Erlasses bereits aus dem preußischen Staatsdienste entlassen waren, hat eine Nachzahlung nicht zu erfolgen.

Berlin, den 30. August 1920. Der Finanzminister. J. A.: Wolff ram.

ür Wissenschaft, Kun und 6 et fsk chat st

Die bisherigen außerordentlichen Professoren in der theologischen Fakultät der Universität in Kiel Lic. Mulert und 96 ö, sind zu ordentlichen Professoren in derselben Fakultät,

der bisherige außerordentliche Professor in der rechts⸗ und Kar r ef gen Fakultät der Universität in Kiel Dr. Maschke ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät und

der bisherige ordentliche Honorarprofessor in der medi⸗ zinischen Fakultät der Universität in Bonn, Geheime Medizinal— rat Dr. Ungar, zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Der elsaß-⸗lothringische Kreisschulinspektor, Schulrat Müßlin aus Mülhausen i. E. ist zum Kreisschulrat in Wiedenbrück ernannt worben.

Ministerium

Bekanntmachung.

Das am 13. April 1918 gegen den Bandwirker aul Graf, Barmen, Ritkershauserstr. 26, er laffene andels verbot habe ich heute zurückgenommen.

Barmen, den 1. September 1920. Die Polizei⸗Verwaltung. J. V.: Gragard.

Bekanntmachung.

Das am 25. Juni 1920 gegen den Fleischermeister Löbel Schaal aus Gleiwitz, Turmstraße Nr. 8 wohnhaft, erlassene Handels verbot wird hiermit aufgehoben.

Gleiwitz, den 19. August 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Jeenel.

Bekanntmachung. Dem Metzgermeister Hubert Schäper in Werne ist unter Aufhebung meiner Verfügung vom 17. März d. Is. Nr. 1869 JI der Handel mit Lebensmitteln jeglicher Art, insbesondere mit Fleisch waren, wieder gestattet worden. Lüdinghausen, den 30. August 1920. Der Landrat. J. V.: Freiherr von Oer, Regierungsreferendar.

Bekanntmachung. Dem Händler Thegdor Lenze,. Barmen, Schützen⸗

straße 86, ist wegen e . jeder Handel mit Gegen⸗ ständen des tägl

und kanntmachung

chen Bedarfs, ein schl. mit Sbst Gemüse, unter sagt worden. Die Kosten dieser Be⸗ at Lenze zu tragen.

Barmen, den 1. September 1920.

Die Polizei⸗Verwaltung. J. V.: Bragard.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915

hi e n unzuverlässiger Personen vom Handel wird dem ri

Grob , 1, der

stoffen,

kohlen und das Verfahren entstandenen baren Auslagen, insbesondere die Kosten für die Veröffentlichung des Handelsuntersagungsbeschlusses, sind bon Paffrath zu tragen.

etthändler Peter Paffrath, Köln- Rath, Handel mit sämtlichen Brenn⸗ nsbesondere mit Braunkohlenbriketts, Stein⸗

Koks je det Art, untersagt. Die durch

Köln, den 13. August 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Schäfer.

Bekanntmachung. Dem Kaufmann Gmil Streich, hier, Ltzentstraße 3, ist undes⸗ unzuverlässiger Personen vom Handel an del mit

sonstigen Gegenständen des

Königsberg i. Pr., den 23. August 1920. Polizeipräsidium. Wucherstelle. Lüderitz.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)

von m, , ü J 1 Monat ist. Beamte, die

hren dienstlichen Wohnsitz im besetzten Gebiete haben

ace nei e r n e e 2 2 .

1

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Die Heereskammer beschloß nach einer Mitteilung des W. T. B.“ in ihrer gestrigen Sitzung nach längerer Aus— rache zunächst den Entwurf der Geschäftsordnung durch die vereinigten Ausschüsse der Heeres⸗ und Marinekammer beraten zu lassen. Der nächste Zusammentritt beider Kammern oll voraussichtlich am 26. September stattfinden. Hierbei soll dann auch das Wehrgeseg beraten werden.

Auf Einladung des , ,, . war gestern und heute im Neichstagsgebäude der durch 8 20 des Gesetzes, be— treffend die Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft, vom 31. Dezember 1919 (RGGBl. 1920 S. 189) errichtete Beirat für die Neichselektrizitätswirtschaft zu einer Tagnng versammelt.

Nach Meldung des W. T. B.“ wurden die Versorgung der mittel deutschen Energie verbrauchs zen tren, namentlich Berlins, Leipzigs und Dresdens, mit Grundbelastungsstrom aus den

auf Braunkohle gegründeten Reichswerken in Zschornewitz, Spremberg und Lauta sowie die süddeutschen Wasserkraftbauten des Reiches ausführlich besprochen. Ueber das nach 5 1 des Glektrizitäts— gesetzes bis zum 1. April nächsten Jahres von der Reichs— regierung einzubringende Gesetz zur allgemeinen Regelung der Elektrizitätswirtschaft berichteten der Geheime Bau⸗ rat Köpcke, Dresden, als Vertreter stagtlicher Elektrizitätswirtschaft, der Direktor Ebbecke vom Märkischen Elektrizitätswerk, Berlin, als Vertreter kommunaler Elektrizitätswirtschaft, und der Direktor Breul von der Aktiengesellschaft Elektrifche Licht- und Kraftanlagen, Berlin, als Vertreter der privaten Elektrizitätswirtschaft. Nach Erörterung der eingehenden Referate wurde zur sachverständigen Beratung des Reichs— schatzministers bei den bevorstehenden gesetzgeberischen Arbeiten ein Aus schu ß von dreizehn Mitgliedern eingesetzt. Der Gesetzentwurf soll möglichst noch in diesem Jahre dem Reichswirtschaftsrat zugehen, um Anfang 1921 bei den gesetzgebenden Körperschaften eingebracht werden zu können. Ferner wurde zur Beratung des Reichsschatz⸗ ministers in Fragen der mitteldeutschen Elektrizitätwirtschaft und der süddeutschen Wasserkräfte je ein Ausschuß gewählt.

Der Kohlenausschuß hat in seiner Sitzung vom 2. Sep— tember nach derselben Quelle folgenden Beschluß gefaßt:

Der Kohlenausschuß des vorläufigen Reichs— wirtschaftsrats erkennt aus den gegebenen Berichten über die Kohlenlage, daß die deutsche Wirtschaft durch die Opferwillig— keit der Beteiligten, die durch die Leistung von Ueberschichten die Förderung,. steigerten, bisher vor dem vollständigen Zusammenbruch bewahrt wurde. Er dankt ihnen für ihre Opferwilligkeit und bittet sie, hierin nicht nur nicht zu erlahmen, sondern die Leistungen nach Kräften noch zu erhöhen, damit unser Wirtschaftsleben auch in der nächsten Zeit mit ihren noch größeren Schwierigkeiten vor dem Aergsten bewahrt und soweit wie möglich Not und Elend von allen Mitbürgern, insbesondere Arheitslosigkeit und Hunger von Millionen deutscher Arbeiter⸗ und Angestelltenfamilien ferngehalten wird.

Der Siedlungs verband für den Ruhrkohlen— bezirk hielt, wie dem „W. T. B.“ aus Essen gemeldet wird, gestern dort seine erste Taj ung ab.

Der Vorsitzende des Verbandes Mühlens⸗Hamborn eröffnete die Versammlung mit einem Dank an den Schöpfer und Ausarbeiter der dem Siedlungsverbande zugrunde liegenden Ideen; es gelte jetzt, den geschaffenen Rahmen zum Wohle des Vaterlandes auszufüllen. Bei dem Punkte der Tagesordnung „Wahlen zum Verbandsrat“ einigte man sich auf die Formel, daß von den fünf zu wählenden Mitgliedern des Rates zwei aus der Gruppe der Arbeitgeber, zwei aus der der Arbeitnehmer und eines aus der Gruppe der Ge⸗ meinden zu wählen seien. Gewählt wurden: seitens der Gemeinden der Qberbürgermeister von Wedelstäbt⸗Gelsenkirchen, als Stellvertreter der Amtmann Thiel⸗Burg⸗Blankenstein, seitens der Arbeitgeber für den Bergbau der Bergassessor Stäter⸗Essen, als Stellvertreter der Geheimrat Dr. GuntzR éssen, für die Landwirtschaft der Gutsbesitzer H. Dieckmann⸗Gladbeck, als Stellvertreter Herrmann Paßmann⸗ Ruhrort, seitens der Arbeitnehmer Hirtsiefer⸗Essen, Wegener⸗Bochum, Aug. Schmidt⸗Bochum und der Architekt Wintzer⸗Dortmund. Das han für den zu wählenden Verbandsdirektor wurde auf 60 000 4A festgesetzt; gewählt wurde der Beigeordnete der Stadt Essen Dr. Schmidt.

——

Preußen.

In der Stadt Kattowitz setzen die Franzosen nach Mit— teilung des „W. T. B.“ die Haussuchun gen nach Waffen mit Gründlichkeit fort. Die verschärfte Kontrolle auf dem Bahnhof dauert an. I‚m Landkreis Kattowitz herrscht nach wie vor die größte Unsiche rheit, besonders unsicher sind die Verhältnisse in Bogutschütz, Eichenau, Rosdzin und Schoppinitz. Der in Maczeikowitz tätige Lehrer Schorbek wurde in der Nähe von Przelaika in der Brinitza als Leiche aufgefunden. Auch im Kreise Pleß ist die Lage nach wie vor unsicher. Die Kommission zur Durchführung der Waffenabgabe arbeitet mit verhältnismäßig erfreulichen Erfolgen, jedoch scheint es, als ob die gegenwärtige Besatzung des Kreises Pleß hierzu unzulänglich wäre. In Orzesch bei Tarnowitz wurde in der vergangenen Nacht das Gastwirtsehepaar Breithaupt erschlagen und das dem Ehepaar gehörige Kolonialwarengeschäft ausgeplündert.

Der Regierungspräsident in Breslau hat die auf die Er— mittlung der bei den Vorgängen am 26. August Be⸗ 33 ausgesetzte Belohnung von 8000 S6 auf 15000 A erhöht.

Württemberg.

Der Allgemeinausstand wegen des 109 prozentigen Steuerabzuges ist, nach Meldung des „W. T. B.“ aus Stuttgart, been det, die Arbeit wird am Montag wieder auf⸗ genommen. Die Versammlung der Betriebsräte hat die zwischen den Unternehmern und Arbeitern im Beisein der Regierung getroffenen Vereinbarungen noch anzuerkennen. Die Daimler⸗Werke blieben den Verhandlungen fern. Alle Streikenden und Ausgesperrten, die sich keine schweren Ver—⸗ fehlungen haben zuschulden kommen lassen, werden wieder eingestellt; die Streiktage werden nicht bezahlt. Von der letztgenannten Entscheidung hat die Kommission lediglich Kenntnis genommen und will die Entscheidung der ordentlichen Gerichte und des Landtages herbeiführen.

Großbritannien und Irland.

„Reuter“ erfährt, daß der Beginn der Wieder— gutmachungskonferenz in Genf auf den 24. September festgesetzt worden sei.

Nach einer Londoner Meldung haben bie Sinnfeiner wie nachträglich bekannt wird, am vergangenen Sonnabend im

auf über 16 Millionen Tonnen.

Hauptquartier des militärischen Luftfahrdienstes in Bal— dsonnell bei Dublin einen Geldschrank erbrochen und eine Anzahl wichtiger J Schriftstücke, darunter die Operationsbefehle, die sich auf die fila rr get zwischen Heer, Flotte, Luftfahrdienst und 6 er Polizei be⸗ ziehen, ferner den Heerescode und den C n . die gegenwärtig in Gebrauch sind, geraubt. Ferner wurden Schießbedarf und eine Anzahl Feldstecher und Revolver mit⸗ genommen. Nach einer amtlichen Dubliner Meldung wurden in der Woche vom 253. bis 31. August in Belfast 20 Per⸗ sonen getötet und 2779 verwundet. Von den Opfern sind 145 Protestanten und 131 römisch-⸗katholisch. Lloyd George hat, laut „Journal“ erklärt, daß die Entscheidung über die weitere Gefangenhaltung des Bürgermeisters von Cork aufrechterhalten werden müsse. Die Arbeiterführer Adamson, Bevin, Smillie, Lansbury und andere haben noch— mals an Lloyd George und die Regierung das Ersuchen gerichtet, den Bürgermeister von Cork freizulassen.

Frankreich.

Im Senat teilte der Arbeitsminister mit, daß die deutschen Kohlen lieferun gen vom 1. bis 28. Rugust 1557 004 Tonnen betragen. Mit den Lieferungen der drei letzten Tage des August beziffern sich die Augustlieferungen ; Das Frankreich durch die Repargtionskommission unter Zugrundelegung des Abkommens von Spaa zugebilligte Kontingent betrage 1 550 000 Tonnen.

Die französische Regierung hat nach einer über Stockholm weitergegebenen Nachricht aus Helsingfors an Tschitscherin folgendes, von Millerand unterzeichnetes Ulti— matum gerichtet:

Die französischen Marinebehörden haben Vorbereitungen für die Heimsendung des letzten russischen Transportes aus Frankreich am 15. September und aus Algier am 26. desselben Monats getroffen. Alle Franzosen, die fich in Rußland befinden, sind deshalb entweder nach der finnischen Grenze oder nach Odessa zu be— fördern. Wenn ein einziger Franzose nach dem 30. September gegen seinen Willen in Rußland zurückbehalten wird, so wird die französische Regierung Veranlassung nehmen, der französischen Tlotte den Befehlzu geben, in Südrußland die Schritte zu tun, die als erforderlich erachtet werden.

„Neuter“ erfährt, daß die französische Regierung Gavan Dufftz, den sinnfeinischen Delegierten für Paris, ersucht hat, Frankreich binnen 24 Stunden zu ver— lassen.

Nu sßland.

Dem „Daily Telegraph“ wird aus Kopenhagen gemeldet: Die russische Delegation in Kopenhagen hat von General Wrangel ein Telegramm erhalten, daß er die Halbinsel Taman besetzt habe; in der Gegend von Jekaterinodar hätten die Wrangelschen Truppen die roten Verbindungslinien zerstört

und seien bei der Vorbereitung der Besetzung von Odessa.

Italien.

Laut einer römischen Meldung des „W. T. B.“ vom gestrigen Tage wird zwischen der Regierung und Arbeiter⸗ vertretern über die durch die Besetzung der Fabrik⸗ betriebe geschaffene Lage verhandelt; die Metallarbeiter sind zu Verhandlungen bereit, falls die Industriellen Zugeständnisse machen. Die Lage wird als ernst bezeichnet, da die Bewegung sich über das ganze Land ausbreitet. Der Verband der Metallindustriellen hat die Aussperrung für ganz Italien beschlossen. Der Arbeitsminister Labrioli ver⸗ suchte bisher vergeblich zu vermitteln. Bei der Besetzung der Fabriken durch die Arbeiter kam es in Genua auf dem Oderowerke zu Zusammenstößen mit der Polizei, die von der Waffe Gebrauch machte. Ein Arbeiter wurde getötet, zwei wurden schwer verletzt. Nach dem „Corriere della Sera“ haben die Sozialisten von Triest und Umgebung beschlossen, in den Generalstreik zu treten, der sich über ganz Venetien und Julien erstrecken soll.

Nach einer später eingetroffenen Meldung haben die Arbeiter das Arsenal von Venedig besetzt. Die Be⸗ setzung der Fabriken durch die Arbeiter . sich auf Bologna, Terni, Livorno und andere Städte ausgebehnt.

In Stresa ist nach Meldung des „W. T. B.“ die Konferenz zur Regelung der an Deutschland für spätere Kohlenlieferungen zu leistenden Vorschuß— lieferxungen von Lebensmitteln nunmehr eröffnet worden. Den Vorsitz führt Soleri.

Tschecho⸗Slowakei.

Wie die Prager Blätter berichten, fand dort eine ge⸗ meinsame Beratung der deutschen und der tschechi⸗ schen Sozialdemokraten sowie der Vertreter der Gewerk⸗ schaften und Genossenschaften beider Nationalitäten statt, wobei auch über die schlechten Ernährungsverhältnisse in den . Bezirken gesprochen wurde. Allseitig wurde die Ansicht vertreten, daß es sich hierbei um planmäßige Sabotage der landwirtschaftlichen Erzeuger handele. Die Besprechungen endeten mit dem einstimmigen Beschluß, einen paritätischen Ausschuß zu wählen, der ungesäumt . der Arbeiter⸗ schaft beider Nationalitäten in der Frage der allgemeinen Versorgung formuliert und in einer gemeinsamen en, den deutschen und den tschechischen Vertrauensmännern der Arbeiter— schaft unterbreitet.

Das „Prager Tageblatt“ meldet aus Troppau i. Schl. daß der deutsche Verein „Nordm ark“ von der Prager Landesregierung verboten worden sei. Die Verfügung sel damit begründet worden, daß die „Nordmark“ eine . liche Propaganda betreibe. Gleichzeitig wurden angebli 6 Feste und Veranstaltungen der Nordmark“ verboten.

uch der „Deutsche Tag“, der als Hassen kun gebung der Deutschen in Troppau am 4. und 5. d. M. stattfinden sollte, wurde in Frage gestellt.

ge⸗

Amerika.

„Times“ meldet aus Mexiko, daß Präsident Huerta am JZ. September mit der Verlesung einer kurzen Botschaft den Kongreß eröffnet hat. In einem ausführlichen Bericht der Staatssekretäre des Aeußern und des Innern wird mitgeteilt, daß die Unruhen in den verschiedenen Staaten als beendet augesehen werden. Unter anderem wird weiter mitgeteilt, daß Mexiko an dem internationalen Postkongreß und anderen internationalen Kongressen teilnehmen wird. Es wird die Hoff⸗ nung ausgesprochen, daß die finanziellen 1 der Ausländer , id werden. Aus den Mitteilungen über das Heer ergibt sich, daß seit dem Kriege 84 Generale demo⸗ bilisiert worden sind.

Nach einer Timesmeldung aus New York beabsichtigt das Staatsdepartement in Washington in Uebereinstimmung mit

dem Handelsdepartement, den General Pershing nach Südamerika zu entsenden, um die diplomatischen und wirt⸗ schaftlichen Beziehungen zwischen Südamerika und den Ver⸗ einigten Staaten auszubauen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Säuglingssterblichkeit in de Staaten im Jahre 191

(Zusammengestellt im Statistischen Reichsamt.)

ö. deutschen

Im ersten Lebensjahre

S Gestorbene (ohne Totgeborene) een kamen auf 6. 100 Lebend⸗ u geborene Landesteile . ; un⸗ über⸗ eheliche eheliche haupt k 13, 23, 15, h 16, 28, 18, k 11, 22, 14, Prox. Brandenburg.... 13, 26,1 15, = mern 21 . . . e / I 9 83 ' n ö . 21 P Je i 0 1 8 Schleswig⸗Holstein 10, 22, 1250 J 105 19, 11,6 J 115 215,3 12, au,, 10,1 200 . k 12,6 24,8 3,4 w,, 17,3 23,4 17,9 Preußen. 13,8 24, 15, Bahnen, 19,9 27,7 21,3 Bayern l. d. Rheins (Pfalz)... 12 22,4 13, Bayern 18,8 277,3 260, k .,) 12, 18,6 13,3 . 14,3 20, 15,0 s i 13,8 19,3 145 KR, i 10, 174 10, Mecklenburg⸗ Schwerin.... 14, 26, 17, ö, 14, 19,8 15, Mecklenburg⸗Strelitz.. .... 16,0 30, 19, o w 102 . 10,8 ü . 1238 21, 13, k k ö 12, 18,0 12,8 Sn nnn; 14.1 28, 16, Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha.... 13, 25,8 15, JJ 13,3 25,8 14,9 Schwarzburg⸗Sonderhausen . . 13, 23, 14,9 Schwarzburg⸗Rudolstadt .... 14,0 18, 14, k 10, 1456 10, m mer nn,, 125 15, 12,8 , ,,, 15, 24, 16,6 Schaumburg · Sippe 103 8, 102 J i ö . . 1, 2 , 83 . 3,0 J 103 19,2 11,56 K 1060 20,8 11, Elsaß⸗Lothringen , 2 . 3 . ,,, 6 25,8 165 Deutsches Reich! Mädchen.... 1238 22,0 149, überhaupt 1918 145 23,9 15,1 1917 14,3 25, 15,6 1916 1258 21,3 13, 1915 14, 23, 15,1 1914 15, 25, 16, 1913 142 23, 15, 1912 13, 23, 2 14, 1911 183 29, 9 19,2 1910 150 26, 16.2 1909 160 26, 170 1908 16,8 28,8 17,8 1907 16,9 28,0 17,6 o 8 1 32,9 86 1904 18, 31, 1956 1903 19,3 32, 20, 1902 17, 29,3 18, 1901 19, 33,0 20

Berlin, den 1. September 1920.

Statistisches Reichsamt.

Delbr

ü ck.

Die Zahl der unterstützten Erwerbslosen im Deu tschen Reiche ist, wie dem . W. arbeitsministertum mitgeteilt wird, in der Zeit vom J. bis 15. August Allerdings stellt sich die Zunahme der Erwerhslosenzahl nicht so hoch wie i . beiden letzten Juliwochen. währen

1920 weiter gewachsen.

Bemerkenswert ist, daß, Erwerbslosen sich erhöhte, die

losen um über 1000 abgenommen hat. stellungen . die Zahl der männlichen Erwerbslosen am 15. August ie der weiblichen 107 b25, die Gesamtzahl der unter⸗

1920 304048,

die Zahl der weiblichen Erwerbs— Nach den amtlichen Fest⸗

T. B.“ aus dem Reichs⸗

samtzahl

stützten Erwerbslosen also 411 573 gegenüber 404 236 am 1. Au

und 359 618 am 15. Juli 1920. angehörige,

Stande in der ersten

beitslosigkeit, eine zur Bekämpfung der Arbeitslosigk arbeitsminister gerichteten , ,

rung

Iosenversicherung den Krankenkassen

den Verhältnissen des Arbeitsmarkts daß Mittelpunkt der Arbeitslofenversicherung diejenige Stelle werden soll, die die beste Uebersicht über den Ärbeitsmartt besitzt und . zur Verhütung der Arbeitslosigkeit durch⸗ . wird daher, daß die Arbeitslosenversicherung

ert werden soll, wie

Arbeitglosenversiche⸗

dafür ein,

ühren kann. traff an die Arbeitsna

weisorganisation angeglied dies z. B. mit gutem Erfolg J der end he.

rung geschehen sei.

.

n e e vom 24. längst veröffentlichten Entwurf der Arbeits

Hinzu kommen 371 599 die als Zuschlagsempfänger unterstützt werden. Gesamtzahl der unterstützten Erwerbslosen entspricht etwa dem ; ebruarhälfte dieses Jahres. Die deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Ar-

der internationalen hat in einer an den Re

Arbeitsstrettigkeiten.

Der Zentralverein deut männischen

führt werden sollen. Der Ausschuß den 15. September anberaumte Haup parteien schaffen.

In Leipzig traten WB. T. B.“

itzun Ausstand.

Die Arbeiter und Arbeiterinnen der Fi i⸗ industrie von Hamburg und Altona e ,

zufolge

amilten⸗ Die

ereinigung

. 1920 zu dem un⸗ o senversiche⸗ Stellung genommen. Sie wendet sich dagegen, daß die Arbeitzz⸗= angegliedert werden ig fern ständen.

soll,

Sie tritt

in dieuts cher Reeder und die see⸗ Orggnisationen aller Grade h die „Voss. Ztg.“ mitteilt, im Interesse des so geeinigt, daß die Verhandlungen über die Rebif vertrags am 9. September in einem

aben sich, wie iglen Friedens dahin il e ggf is. r en Ausschuß ge⸗ soll eine Grundlage für die 6 tverhandlung zwischen den Tarff⸗

stern die Straß enbahner, da ihre Forderungen auf. Wie 6 des Betriebs auf den seit einiger Zelt stillgelegten Linlen und auf Herab⸗ des Fahrpreises auf 50 3 nicht bewilligt wurden, in den