1920 / 201 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

5§5 4. Diese Bestimmungen treten mit dem in Kraft.

Berlin, den 5. September 1920.

Tage ihrer Verkündung

Der Reichskommissar für die Entwaffnung der Zivilbevölkerung;

Dr. Peters.

M

betreffend weitere der Verordnung

Bekanntmachung,

ö Aus führungs bestimm ungen 5 u über die Außenhandels kontrolle

vom 29. Dezember 1919. Abänderung des Aus fuhr⸗

abgabentarifs.

Auf Grund der 88 9 und!“

vom S8. April

1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S.

ordnung über die Außenhandelskontrolle vom 26. 2128) wird bestimmt:

1919 (Reichs Gesetzbl. S. Artikel l.

Die nachstehend aufgeführten Nummern tarifs werden wie folgt geändert:

2 der Aussührungsbestimmungen

500) zu der Ver⸗

Dezember

des Ausfuhrabgaben⸗

293 Chlorsaures Kali (Kaliumchlorat), nicht in Hälsen oder Tayseln dd, 317 r Jinnsalze und sonstige anderweit nicht genannte Zinn⸗ 1 ; 317 Natriumsulfhydrat, Bleiverbindungen und Bleisalze, ö Phsphorsäure, Baryt, künstlicher, Foblensaurer, bor— saurer, chlorsaurer und sonstige anderweit nicht ge⸗ nannte Barytsalze und Baryumvberbindungen .. 9 Glühsalze (Thoriumnitrat und Ceriumnitrat usw.) ? 3 Mangansalze und sonstige anderweit nicht genannte Manganverbindungen . ; w . Natron: chlorsaures J, ii ( 10 phosrhorsaures und saures phosvporsaures . schwefligsaures und saures schwefligsaures . 5 Vyridin und andere Pyridinbasen . Ehlorquecksilber Duecksilberchlorid Sublimat), nn n, 2 Quecksilberoryd (roter Präzipitah . 2 Hyperphosphite d Vorstehend Und anderweit nicht genannte Mektalioide, Säuren, Salze und Verbindungen von Metalloiden nutereinander oder mit Metallen 5

350

5216 Gummiwäsche, sogenannte SHalskragen

lichen Stoffen überstrichen

aus 540b Kämme, Knöpfe und andere Waren ganz oder teilweise aus Zellhorn oder ähnlichen Formerstoffen (mit Aus⸗ nahme von Galalith), anderwejt nicht genannt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen oder als

höher belegter Waren s. Nr. 885 b, 5640 b Hierher gehörige Waren aus Galahith 663 Lichtempfindliches (gebrauchsfertiges) Papier, z. B. Albumin⸗, Chlorsilberpapier und dergleichen .

anzusehen sir

aus aus

af Berlin, den 5. September 1920.

Celloidin,

Holzgeist Methylalkohoh, gereinigt; Aceton, gereinigt; Formaldehyd in wässeriger Lösung (Formalin, Fʒarmol) 3

und dergleichen) aus Geweben, mit Zellhorn (Celluloid) oder ähn—⸗

photographisches Bromsilber⸗,

ö

64 Bekanntmachung tritt mit dem 1. September 90 in

Der Reichs wirtschaftsminister.

3 4

Der Reichsminister der Finanzen.

J. A.: Fisch

———

er.

Bekanntmachung,

betreffend weitere

der Verordnung über die vom 20. Dezember 1919. Abänderun abgabentarifs.

Auf Grund der 9 und 12 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 (Neichs⸗-Gesetzbl. S. 500) ö. ; ordnung über die Außenhandelsfontrolse vom 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2123) wird bestimmt:

e 1. Die nachstchend aufgeführten Nummern tarifs werden wie folgt geändert: aus 631 b Hierher gehörige Meßgeräte.

aus 7839 Herde, Oefen, Ofenteile (auch Herde, Oefen und Ofen⸗

teile der Nr. 781).

aus 7830 Dezimal- und daufgewichts⸗Brückenwagen aus nicht seinschließlich der Brücken,

schmiedbarem Eisenguß

wagen mit Schalen aus Holz) bis

Aus führungsbestimmungen zu Auß enhandelskontrolle g des Ausfuhr⸗

der

des Ausfuhrabgaben⸗

zu 1000 kg

Wiegefähigkeit sowie alle übrigen hierher gehörigen

Wagen bis zu 1000 kg Wiege fähigke nahme der Tafelwagen) ...

andere Wagen (einschsießlich der Tafel wagen) . . und Ersatzteile für Wagen

hierher gehörige Zubehör-

it (mit Aus—

(Wiegevorrichtungen) der Nrn. 783 h, 799 f und 891 a aus 799 hierher gehörige Zubehör und Ersatzteise für Wagen Wiegevorrichtungen) der Rrn. 783 h, 799 f und 89] a

S065 b Schraubstöcke aller Art, Ambosse, Sperrh

örner,

rech⸗

eisen: Hämmer bei einem Reingewichte des Stückes

d 807 Kloben, und Rollen zu Flaschenzũůgen; sonstige fortschaffbare Hebezeuge ö Schaufeln nnd Küchenpfannen⸗* Spaten, Kohlen⸗, Schmelzlöffel, k S808 b Pflugscharen und streichbretter? 809

4

lahme der Schneidzirkel!, Schmiegen, Lehren und dergleichen.

Zirkel

Meßketten,

Wi nden und

k

Feuergerãte

Hen, Dünger⸗ Nüben., Koks. Steinschlag⸗ und ähn-

ö smis. Aus- kluppen,

ol5 b Hämmer bei einem Reingewicht des Stückes von J10 g

d o16b Anderwes, nicht genannte Geräte für den ja

ichen Gebrauch, z. B. Kustibatoren,

toffelgraber, Eggen,

harem Eisen

ndwirtschaft⸗

. . Kar⸗ Vand⸗ und Pferderechen.. aus 8165 e Dezimal und Laufgewichtshrücken wagen aus schmied⸗

einschließlich der Brückenwagen mit

Schalen aus Holz) his zu 10900 kg Wiegefãhigkeit ernie alle übrigen pierher gehörigen Waren Hie zn. 1000 K Wiegefähigkeit mit Ausnahme der Tafel⸗

wagen).

Andere Wagen semnfchließ lich der Tafeswagen ö

. (Zubehör- und Ersatztelle zu Wagen be

J nach Beschaffenheit des Stef]

. Nrn. 783 h u. 799 f

. S20 b Schraubenmuttern und Unterlegsscheiben für Isolatorstützen (Schrauben und Riete f

9

r Nr. 313 ( s. auch die

Schrauben; Nr. 825 e

Nachahmungen Wg 18d (Rosenkränze Trockenplatten s. Nr. 749) ....

XV. Dezember

1

Ver⸗

3 ö.

betreffend weitere

aus 56956 Eisenbetonmasten ö aus 9121 Isolationsgegenstände aus

betreffend weitere der Verordnung

e e.

Berlin, den 5. September 1920. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Flach. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Brückner.

n

Bekanntmachung, Aus sührungsbestimmunge

der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Aus—

fuhrabgabentarifs.

Mnrtiker i. Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgabe

werden wie folgt geändert: aus 221 ungefärhte Glimmerschuppen;

aut Glimmer erzeugter Streusand) und andere 9 färbte Glimmerschuppen 692 a Glimmerplatten.

gegenstände (912 1)

K , .

JI rie r

Berlin, den 5. September 1920. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Flach. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Brückner.

Bekanntmachung,

fuhrabgabentarifs. Auf Grund der 858 9 und

zu der Verordnung über die Außenhandels kontrolle vom S6. zember 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 2128) wird bestimmt:

tarif werden wie folgt geändert:

Artikeln. Die nachstehend aufgeführten

1

w .

384 a 2 Fichten holz“, Kastanienholzauszug, fflüssig J

aus 3546 Sumachauszug, rein, nicht mit anderen Stoffen ge—

mischt, flüssig oder fest; andere Gerhstoffauszůge (extrakte), anderweit nicht genannt, flüssig oder fest 3846 Quebrachoholzauszug, flüssig oder fet ...... be7 Schuhe, aus Tuchecken oder Tuchleisten geflochten, ohne angenähte Sohlen aus anderen Stoffen, und Schuhe aus Gespinstwaren oder Filzen aller Art, mit an— 6 angeklebten usw. Sohlen aus anderen ö 1: 648 g Handschuhleder: Glacsleder 545 b —: Waschleder aus Hirsch, Reh⸗ oder Renntierfellen V 550 Schaf- und Lammleder, zugerichtet, mit Ausnahme des Handschuhleders und des lackserten Leders. ; 557 Trihriemen und Treibriemenbahnen aus Leder aller Art sowie aus rohen, enthaarten Häuten, auch mit Unter⸗ oder Zwischenlagen aus groben Gespinnst⸗ J . 60e Zelte, Aufnahmetücher und andere Waren aus Leder aller Art, rohen, enthagrten oder behaarten Häuten, Pergament, tierischen Blasen, Goldschlägerhalt oper Häuten von Fischen oder Kriechtieren oder damit ganz oder teilweise überzogen; aus groben Gespinst⸗ waren von pflanzlichen Spinnstoffen oder aus Seiler. arbeit der Nrn. 4154 oder 455 oder damit ganz oder um größeren Teile überzogen; Stickereien aus deder; edertapeten J Kratzenrücken, bänder; Blätter für Flugwalzen (Volant⸗ blätter); Streifen und Blätter für Schützentreiber; Litschelhosen (Laufleder, Manchens; Schlag, Nah. ieee Lederschnüre für Spinnerei und eberei; Bindriemen, Webervögel; alle diese aus

24

v be e, K

d r

Auf Grund der 88 9 und 12 der Ausführungsbestimmungen vom 58. April, 1929 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 500 zu der Ver— ordnung über die Außenhandelskontrolle vom

) indelskont 20. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2128) wird bestimmt:

Streugold und silber Glimmerwaren (ohne Brillen 757 und Isolations- Glimmer oder Mikanit für

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. September 1920 in Kraft.

) Aus führungsbestimmungen zu über die Außenhanbelskontrolte vom 20 Dezember 1919. Abänderung des Aus—

. . 12 der Ausführungs⸗ bestimmungen vom 8. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S.

Nummern des Ausfuhrabgaben—

Diese Bekanntmachung tritt mit dem J. September 1920 in Kraft.

n zu

ntarifs e⸗

ö

1

3

0

500)

De⸗

8

.

520 c Hufeisen, Schraub⸗ und Steckstollen 7 S27 Patent⸗ und Halbpatentachsen .. ...... 2 e S25d Drahtbesen und ⸗bürsten, körbe; Sprungfedern aus e 8 Stiefeleisen; Huthaken und Haken, anderweit nicht ge⸗ nannt; Kisten- und Sarggriffe, Splinte, Krampen, Schnallen (mit Ausnahme der Schmuckschnallen); Heftel und Oesen w S25e Schrauben und Niete ohne Rücksicht auf die Stift— stärke d 5714 S25f Hufnägel; Rosettenstifte; Nägel, anderweit nicht ge— nannt, auch mit Köpfen aus anderen unedlen Me— tallen oder Legierungen unedler Metalle JJ S28a Ofenrohre, ringe, Kasten (außer Geldkasten), Bade⸗ wannen, Striegel, Rolläden, jalousien, Glocken und Geläute, alle diefe aus Blech; auch Teile von solchen Gegenständen. . 6 7 242414 8258 Haus- und Küchengeräte, auch Küchengeschirr (außer groben Küchenmessern und pfannen, Feuergeräten, Kohlenlöffeln, Hack-, und Wiegemessern) aus Eifen— blech, auch Teile davon: roh d S259 —: bearbeitet (mit Schmelz belegt semailliert) oder dergleichen) mit Ausnahme der verzinkten . . ... 1 dergleichen verzinkt. J o30 Trensen, Kandaren, Steigbügel, Sporen, Beschläge und sonstige Reit⸗ und Fahrgeschirrteile, Kinnketten 3 S41 a Nähnadeln (einschließ lich der Heft⸗, Stick⸗ und Stopf⸗ nadeln) auch mit vergoldeten Dehren . . ... 1 S841 b Näh⸗, Strick-, Stick. und Wirkmaschinennadeln . 841 c Steck, Hechel-, Jacquard, Kopier, K ratzen⸗, Strick⸗ Häkel⸗, Haar⸗, Pack, und andere Nadeln, Nadel spitzen .. , i 1 1 55 a andere selbsttätige Wagen KJ . 3

Arti kel 2. . Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. September 1920 in Kraft. Berlin, den 5. September 1920. Der Reichs wirtschaftsminister. J. A.: Flach. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Fischer.

Bekanntmachung über Erweiterung der Zuständigkeit der Reichs wirt⸗ schaftsstelle für Ersatzspinn stoffe. Vom 1. September 1920. Auf Grund des 51 Abs. 2 der Verordnung des Bundes⸗ rats über wirtschaftliche Maßnahmen für die Uebergangswirt⸗ .

schaft auf dem Textilgebiete vom 27. Juni 1918 Geichs⸗ Gesetzbl. S. 671) wird folgendes bestimmt:

81

V I

Die Zuständigkeit der Reichäswirtschaftsstelle für Ersatzspranstoffe wird, quf alle als, Tertilrohstoffe in Betracht kommenden natürlichen * . . 9 . 51 8 ö Ma; Neufasern, insbesondere Typha, Nessel, Ginster, Weide, Torffasern ausgedehnt. 8 2. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Oktober 1920 in Kraft. Berlin, den 1. September 1920. Der Neichswirtschaftsminister.

Dr. Scholz.

Bekanntmachung

der als Volldestillationen anerkannten Destillatio nen

gemäß Verordnung über die Regelung der Teerwirt⸗

schaft vom 7. Juni 1920 (Neicht⸗Cesetzbl. S. 1156). Nach Prüfung und auf Vorschlag der in 518 der Ver⸗

ordnung über die Regelung der Teerwirtschaft genannten Ver⸗

bände werden im Nachtrag zu den Veröffentlichungen vom 2. Juni 1920 („Reichsanzeiger“ Nr. 141) und vom 4. August 1920 („Reichsanzeiger“ Nr. 172) nachgenannte Destillationen als Volldestillationen im Sinne der 13, 16 der Verordnung anerkannt:

A) Volldestillationen, welche sich den Verkaufsbedingungen der

Verkaufsvereinigung für Teererzeugnisse, Essen, unterworfen haben:

Hochofenwerk Lübeck in Herrenwyk bei Lübeck,

Chemische Fabrik Ullersricht, Albert Waldmann C Co., Hemelingen bei Bremen, Byk-⸗Guldenwerke, Ehemische Fabrik Aktiengesellschaft,

dorf, Post Piesteritz, Bez. Halle, Schatz C Hübner G3. m. b. H. Hamburg, Jenischstraße 43/47, Gehr. Schierling, Dachpappenfabrik, Tiegenhof, Wpr., Joh. Ehr. Leye, Bochum, Bähring C Wöhncke, Uphusen bei Bremen, Gebrüder Schmidt, Kiel⸗Kopperpahl, Eckernförder Chaussee, Fr. Winter, Itzehoe⸗Sude.

Berlin, den 3. September 1920.

Wirtschafts verband für Nohteer und Teererzeugnisse. Der Vertrauensmann. G. A. Meyer.

Apollens⸗

im de

er

be

Kommunalbeagmienschaft

vo

Prenßen. Finanzministerium.

Die Rentmeisterstellen bei den Kreiskassen in Schmal—

kalden, Jiegierungsbezirt Cassel, und Stolp, Negierungs bezirk Köslin, sind voraussichtlich zu besetzen.

Ministerium des Innern.

Anläßlich der Durchführung des Gesetzes, betreffend

vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Ge—

eindebeamtenrechts vom 8. Juli 19279 Gesetzsamml.

S. 383 sind bei mir zahlreiche Beschwerhen von Vertretungen

r Gemeinden und der Gemeindebeamten über eine vom Gesetz⸗

geber nicht beahsichtigte Handhabung des Gesetzes und der dazu

lassenen Ausführungsanweisung durch die Kommunalaufsichttz⸗ hörden eingegangen, aus denen sich ergibt, daß in der hierüber eine starke Beunruhigung her— rgetreten ist. Ich weise deshalb nochmals ausdrücklich darauf hin, daß

der Zweck des Gesetzes in der Besserstellun g der Kommunal⸗ beamten als ihre Besoldung,

gegenüber ihrer früheren Lage zu sehen ist, insofern,

namentlich in den kleineren Gemeinden,

vielfach den gegenwärtigen Teuerungsverhältnissen nicht ent⸗

sprach. des Gesetzes würde daher der Absicht des Gesetzgebers nicht

Re

Ge ich

0

Eine engherzige und nicht wohlwollende Anwendung

chnung tragen.

Um in Zukunft einer mißverständlichen Auslegung des

setzes und der Aus führungsanweisung vorzubeugen, bestimme

gemäß 5.7 des Gesetzes folgendes:

1. Ver leitende Hesichtspunkt für die Kommunalaufsichtsbehörden bei der Durchführung des Gesetzes muß die Achtung vor der Selbstverwaltung der Gemeinden und der Gemeindeverbände sein. In dieser Beziehung ist insbesondere hervorzuheben, daß hinsichtlich der Frage, welche Gruppe der Staatsbeamten gemäß 5 1 des Gesetzes zum Vergleich bei der Besoldung der entsprechenden Kommunalbeamten heranzuziehen ist, der Selbstverwaltung der Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände weitmöglichster Spielraum gelassen werden muß und nur dort von einem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht werden darf, wo es gilt, offenbare Unrichtigkeiten und Auswüchse zu beseitigen.

Bei der Prüfung der Besoldungsregelung der leitenden Beamten und der Leiter wirtschaftlicher' oder technischen Be⸗ triebe, sowie aller sonstiger Beamten, deren Tätigkeit. örtlich sehr derschieden ist, und bei denen vergleichbare Stellen des Ttgat dienste⸗ sich nicht finden lassen, inuß eine schematische 2 ehand lung, der Besoldungsfrage auf jeden Fall vermieden und die. Berücksichtigzung der örtlich verschiedenen Verhältnisse in weitestem Umfang ermöglicht werden. Es erschesn daher, so wünschenswert auch eine gewisse Gleichmäßigkeit hinsichtlich der Besoldung innerhalb der Verivaltungsbezirke sein mag, nicht zweckmäßig, wenn, wie es in einzelnen Fällen geschehen ist, für eine ganze Provinz einheitliche Regelsätze ür bie Gehälter, z. B. der Bürgermeister, aufgestellt werden. Das kann leich zu einer rein mechanischen Ausgleichung und zu einer Ver⸗ gewastigung örtlicher Verhältnisse führen. Die Kommunal⸗ aufsichtsbehörden werden in die tem Falle vielmehr möglichfte Zurückhaltung üben und die Fingruppierung diefer Beamten den Gemeinden in weitestem Maße nt 6ss

Ppierung m überlassen müssen. Umm den Beamten und ihren Vertretungen Gelegenheit zu

geben, vor der neuen Festse zung der Besoldung ihre Wünsche eingehend vorzutragen. ki ame ich in Ergänzung der .

.

.

y,,

der Waffen⸗ und Munitionstransporte teil⸗

führungsanweisung zu §1 Abs. 5 des Gesetzes, daß auch die Beamtenorganisationen auf ihren Wunsch in allen Fällen von den Gemeinden zu hören sind.

Die Kommunalauffichtsbehörden ersuche ich, darauf hinzu⸗ wirken, daß auch die Beschlußbehörden vor der Entscheidung über Einsprüche den Organisationen Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben.

3. Die eingangs erwähnten Beschwerden richten sich ganz be⸗ sonders auch dagegen, daß einzelne Kommunalaufsichtsbehörden unter Berufung auf mangelnde Leistungsfäßigkeit die von den Gemeinden beschlossenen Besoldungen herabgesetzt haben oder herabsetzen wollen. Hierzu ist zu bemerken, daß für die Zu⸗ kunft die Rücksicht auf etwaige Leistungsunfähigkeit keinen Grund mehr bieten darf, sachlich begründeten und aus dem allgemeinen Rahmen nicht herausfallenden Wünschen der Gemeinden und ihrer Beamten entgegenzutreten. .

Ich erwarte, daß durch genaue Befolgung der vorstehenden Richtlinien die wichtigsten der berechtigten Beschwerden der Kommunalbeagmtenschaft über eine unbillige Handhabung des Gesetzes fortfällt.

Berlin, den 30. August 1920.

Der Minister des Innern. J. V: Freund.

An die Herren Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der bisherige außerordentliche Professor in der tffeologischen Fakultät der Unipversität in Berlin D. Richter ist zum ordent— lichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Landespolizeiliche Anordnung.

Auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869, be— treffend die Maßregeln gegen die Rinderpest (RGBl. S. 105) und der dazu ergangenen revidierten Instruktion vom 2. Juni 1873 (RCᷓSBl. S. 147) wird zur Verhütung der Ein⸗ schleppung und Verbreitung der Rinderpest, die zurzeit, in Belgien herrscht, für den Umfang des Regierungsbezirks Stade folgendes verordnet:

§z 1. Verboten ist die Einfuhr aus Belgien:

a) von Vieh aller Art mit Ausnahme der Pferde, Maultiere,

Maulesel und Esel. 6 . b) aller von Wiederkäuern stammenden tierischen Teile in

frischem oder trockenem Zustande mit Ausnahme von Butter, Milch, Sahne und Käse, c) von Dünger, Rauhfutter, Stroh und anderen Streu—

materialien sowie gebrauchten Stallgeräten, Geschkrren und Lederzeugen,

d) von unbearbeiteter bezw. keiner Fahrikwäsche unterworfen gewesener Wolle, Haaren und Borsten sowie gebrauchten Kleidungsstücken für den Handel und Lumpen. .

§ 2. Heu und Stroh, sofern es lediglich als Verpackungsmittel verwendet wird, unterliegt dem Einfuhrverbot nicht, ist jedoch am Be— stimmungsorte zu vernichten. .

53 3. Was von der Einfuhr gesagt ist, gilt auch von der Durchfuhr. 5 .

8 4. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser landes⸗ polizeilichön Anordnung untetliegen der Strafvorschrift des 3 328 des Reichsstrafgesetzbuchs und den Strafvorschriften des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (RGBl. S. 95).

§z 5. Vorstehende landespolizeiliche in Kraft.

Stade, den 13. August 1920.

Der Regierungspräsident.

Anordnung tritt sofort

Bekanntmachung.

Dem Fleischer Hermann Kleeberg, Gotha, Erfurter landstraße 34, dem durch Bekanntmachung des Stadtrgts vom 5. März 1929 der Handel mit Vieh und Fleisch jeder Art sowie die Herstellung von Fleischwaren und der Handel mit solchen untersagt worden war, wird die Wäie der au f⸗ nahme seines Betriebs am 30. August 1920 gestattet.

Gotha, den 28. August 1920.

Der Stadtrat.

——

Scheffler.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Ausschuß des Reichsrats für Velkswirtschaft, sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

Der finnische Gesandte Dr. Juho Jännes hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der der Gesandt⸗ schaft attachierte Professor Johannes Oh qui st die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der ukrainisch⸗ Gesandte Dr. Mykela Porsch hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit. führt der Legationsrat Dr. Roman Smal⸗Stocky die Geschäfte der Gesandtschaft. .

Laut amtlicher Belanntgabe hat am 4. September die sogenannte Sechserkommission, die an der Be⸗ sprechung mit der Reichsregierung über die Kontrolle

genommen hat, in einigen Blättern eine Erklär ung ver⸗ öffentlicht, in ber dem R eichsverkehrsmini st er vor⸗ geworfen wird, er habe im Widerspruch mit der erwähnten Besprechung Verfügungen üher die Behandlung der Waffen— und Munitionstransporte auf der Eisenbahn erlassen, durch die eine Mitwirkung der Arbeiterschaft ausgeschaltet werde. Am 5. Seytember hat die Kontrollkommission für Berlin⸗Brandenburg diesen Vorwurf in einer neuen Erklärung wiederholt. Diese Erklärungen nötigen zu folgender Richtigstellung: . . In der Dal , der anfangs erwähnten Kommission mit der Regierung am 23. August ist vereinbart worden, daß der Reichsentwaffnungskommissar ein allgemeines Transyport⸗ verbot erlassen solle, von dem nur bestimmt, bezeichnete Arten von Transporten auszunehmen seien. Gleichzeitig solle er die Kontrolle zur Verhinderung unerlaubter Waffen⸗ und Munitionstransporte organisieren. Einverständnis herrschte

nahmen ungestört bleiben müsse. Deshalb sollte die Kontrolle vor der Auflieferung von Frachten bei den Güterannahme— stellen gemäß den Anordnungen des Entwaffnungskommisfarg geschehen. Während des Transports sollte lediglich entsprechend den bestehenden Vorschriften der Eisenbahn eine Aus sonderung falsch derlarierter Sendungen und ihre Auslieferung an die zur Beschlagnahme befugten Behörden erfolgen.

Der Reichsverkehrsminister hat an, alsbald eine Reihe von Anweisungen an die ihm unterstellten Behörden gegeben, die sich samtlich im Rahmen der Vereinbarung vom 23. August hallen. In diesen Erlassen ist nicht, wie die beiden anfangs erwähnten Erklärungen behaupten, bie Mit⸗ wirkung der Eisenbahnbeamten und Arbeiter ausgeschaltet, sondern im Gegenteil ausdrücklich vorgefehen worden? Durch den Erlaß vom 28. August über die Verhinderung neutralitäts⸗ widriger Transporte wird angeordnet, daß den Dienststellen⸗ vorstehern zur Unterstützung bei der Beobachtung verdächtiger Transporte bestimmte te und Arbeiter beigegeben werden sollen. Durch einen weiteren Erlaß über das nhalten von Waffen⸗ und Munitiongtransporten in ausgesprochen, daß in den vom Entwaffnungskommissar zu bildenden Kommissionen, die in Zweifelsfällen über die Weiterführung verdächtiger Transporte zunächst zu entscheiden haben, neben dem zu⸗ ständigen Dezernenten der Eisenbahndirektion der Betriebszat vertreten sein werde. In einem Erlaß vom 2. September wird nochmals auf die Beteiligung des Bezirksbetriebsrats hin⸗ gewiesen.

Diese Verfügungen beweisen, daß der Reichsverkehrs⸗

minister, weit entfernt, die Mitwirkung der Eisen⸗. bahnbediensteten bei der Ausführung der Verein— barung vom 253. August ausschalten zu wollen, sie i m

Rahmen der Gesetze ausdrücklich angeordnet u nd geregelt hat.

Einer amtlichen Mitteilung zufolge haben am 3. Sep⸗ tember Eisenbahnarbeiter auf Erfurt einen mit aus einem vorschriftsmäßig angemeldeten Entente nach⸗ schub zug abgehängt, obwohl auch dieser Wagen ord⸗ nungsmäßig kenntlich gema Arbeitern erreichte die 5 ahndirektion die Zusicherung, daß der Wagen mit dem nächsten Ententezug weider laufen follte⸗ Trotzdem haben am 4. September Eisenbahnarbeiter ver— schiedener Dienststellen den Wagen entlaben und die Munition auf freiem Felde verbrannt. Der Reichsverkehrsminister hat die Eisenbahndirektlon. telegraphisch angewiesen, sofort alle bei dem Abhängen und Entladen des Wagens und der Vernichtung der Munstion be—

entlassen und sie außerdem der Staats anwaltschaft zur gesetz⸗ lichen Verfolgung anzuzeigen und für den der Eisenbahnyer—

amte sind, soweit bisher festgestellt, an der Tat nicht beteiligt.

Der Reichsschatzminister von Raum er hat vom 15. bis 28. August in Begleitung des Staatssekretärs Walther, des Geheimrats Klamt und des Regierun Srats Dr. Schniewind vom Reichsschatzministerium und des d räsidenten der Reichs⸗ vermögensverwaltung für das besetzte rheinische Gebiet Klett eine eingehende r gen er nr, ff durch. das ge⸗ samte besetzte Gebi-ht unternommen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro,. mitteilt. wurden in den Städten Crefeld, Aachen, Köln, Koblenz, Trier, Kreuznach, Mainz, Ludwigs⸗ ich Kaiserslautern, Landau und Bühl mit den Vertretern ämtlicher beteiligter Staats und Kommunalbehörden alle mit der Besetzung zusammenhängenden Fragen verhandelt und alle Maßregeln eingehend erörtert, die zur Entlastung der Be⸗ völkerung der hesetzten Gebiete dienen können.

eber den Bau weiterer Offizierswohnungen und über die Bau— ausführungen selbst wurde mit allen beteiligten Stellen Einver⸗ nehmen erzielt. Den. Verwaltungsschwierigkeiten, denen zur Zeit die Gemeinden unterworfen sind, soll durch eine möglichst unmittelbare Erledigung aller das Rheinlandabkommen betreffenden Fragen durch die Organe der Reichsvermögensperwaltung abgeholfen werden.

Der Minister stattete dem Präsidenten und den Mitgliedern der Interallijerten Rheinlandkommission sowie, den Oberbe ehlshabern der einzelnen alliierten Armeen Besuche ab. Das Ergebnis dieser Besprechungen war, daß für die infolge des Ausmaßes der Belegung am schwersten betroffene französische Zone zwischen dem Präsidenten der Reichsvermögensperwaltung in Koblenz und dem französischen Aberkommando in Mainz eingehende Verhandlungen über alle in Betracht kommenden Organisationsfrggen eingeleitet werden sollen, um Line Festlegung der maßgebenden Grundsätze und damit die Aus— schaltung derjenigen Reibungen zu erzielen, unter denen die Ge⸗ meindeverwaltungen wie die Bebölkexung zur Zeit leiden. Bei der Stellung, die der Präsident Tipard und am nächsten Tage der General Degoutte einnahmen, ist zu hoffen, daß sich durch diese Verhandlungen eine, wesentliche Besserung der derzeitigen, von der Bevölkerung als unerträglich empfundenen Verhältnisse an bahnen wird.

Vom Reichskommissariat für die besetzten rheinischen Ge⸗ biete wird mitgeteilt: . .

Der militärische Befehlshaber im Saargebiet hat anläßlich der neuerlichen Unruhen zahlreiche Personeg aus dem Sagr⸗ gehiet ausgewiesen und guf das rechte Rheinufer abgeschoben. Diese , ,. Maßnahme hat nicht ewa, wie vielfach an⸗

enommen worden ist, die Bedeutung einer , aus den be⸗ etzten rheinischen Gebieten. Eine. i en vielmehr nur durch die , . Rheinlandkommission in Koblenz ausgesprochen werden.

——

Preußen.

Nach den neuesten Nachrichten aus Ob erschlesien wird die Lage immer gespannter. Die Unterhand⸗ lungen zwischen den ber schch und den polnischen Parteien werden von polnischer Seite offensichtlich mit Lüge betrichen. Von Wolffs Telegraphen⸗Büro werden folgende neue Fälle

gemeldet: . ipi ollte die neue paritätische Polizei, eingekleidet . r n. n al ten, die zu

drangen ehe. e posnische u den. Insurgenten gebören und die sogenannte polnische „Hürgerwehr gebildet hatten, in das Lokal und erklärten, sie würden die Tätigkeit der neuen Folhzel verhindern. Da die dentschen Hütglieder der neuen Polizei wa n os waren, mußten sie der Gewalt weichen und konnten ihren Dienst nicht aufnehmen. .

In Myslowitz verlangten die polnischen Stadtperordneten nicht nur die n, , . einzukleidenden Hundertschaft der neuen Abstimmungspolizei, sondern auch die Entfernung der n,, ,. Besatzung. Einer polnischen Demenstratlonsversammlung am Rin gelang es, die Entfernung, der Abstimmungspolizei zu erzwingen un auch, die Italiener zunächst zum Abrücken zu veranlassen. Die Italiener sind leaf hg zurück fiert, pabe n e g,

n Bogu ütz ist ein Führer der , J . des ermordeten Unterwacht⸗

darüber, daß der Eisenbahnverkehr durch diese Kontrollmaß⸗

dem Bahnhof den Polen ne Abst im mung zu geben.

Munition beladenen Wagen

teiligten Arbeiter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu

waltung etwa entstehenden Schaden haftbar zu machen. Be

wehr geworden. Daß auch dort, wo die paritätische Polizei in Tätigkeit ist, für die polnischen Mitglieder Partei ergriffen wird, beweist ein Vorgang in Bogutschütz wo am nntagabend als Ab⸗ 66 der viertägigen Tagung des Gewerkschaftshundes der An⸗ gestellten, eine Festlichkeit im Hotel Graf Reden“ stattfand. Gegen Jens Uhr nachts drangen 49 bis 5 Polen ein und verurfachten wäste Prügelspenen. Die neue Abstimmungspolizei griff nicht ein. Biel⸗ mehr hat ein polnisch sprechender Polizist die Eindringlinge ertt in das Hotel hineingelassen. Die zu Hilfe gerufene französische Sicher⸗ heitswache erschien nicht. Auch sonst geht der polnische Terror unbehindert weiter. In der Prinzengrube bei Lazisk haben die Polen 13 deutsche Beamte abgesetzt und auch dort polnischen Ersatz eingestellt. Ver⸗ mittlungsverhandlungen des polnischen Plehiszitkommisfariats und der polnischen Gewerkschaften, die von der Gruhenleitung angerufen waren, sind bisher vergebens gewesen. Die Werkleitung hat sich auch an den General Le Nond gewandt, der jedoch ablehnte, sich in wirt⸗ schaftliche Dil tene einzumischen. Als die Werkleitung erklärte, daß sie dann die (Grube schließen müsse, erklärte Le Rond: „Dann dürften Sie die Verantwortung tragen.“ Der Vertreter der Werk⸗ leitung hat darauf erklärt: „Die werde ich tragen. Die Gesetze he⸗ sehlen mir die Schließung der Gruhen, wenn keine bergbehärdlich anerkannte Beamte da . Auf die Frage des Vertreters der Werk—⸗ leitung, ob die Kommission bei Schließung der Grube die deutschen Arheiter schitzen werde, schwieg Le Rond. Ein anwesender Italiener erklärte, daß eine Kompagnie Italiener nach Lazisk geschickt werde. Von einer Waffenghliefer ung der Polen ist nichts zu spüren. Der englische Kreis ontrolleur in Beuthen, Major Stilch, der infolge der politischen Entwicklung seinen Ib schĩed eingereicht aher im Gegensaß zu zwei anderen englischen Kreiskontroflenren noch nicht bewilligt erhalten hat, hat einem deutschen Vertreter gegenüber selber erklärt, daß es unmöglich sei, von den Polen Waffen heraus— zubekommen. Seiner Ansicht nach könne die Abstimmung nicht statt⸗ finden, hevor die Waffen abgegeben seien. Unter diesen Umfständen ist die Besorgnis der deutschen Bevölkerung dauernd im Steigen, zumal das Gerücht verbreitet wird, daß man in Paris mit der Absicht umgehe, die Abstimmung überhaupt nicht stattfinden zu lassen. Nahrung findet dieses Gerücht z. B. in einer Mitteilung des Posener

t war. In Verhandlungen mit den

d der Ausrüstungs r r .

Blattes „Dziennik Poznanski., wonach in Paris schon die Frage aufgeworfen werde, oh es nicht richtiger ware, Oberschtesien

. J

Groszbritaunien und Irland.

Nach einer Hayasmeldung aus London ist der Füsten⸗ schutzposten von Fanad Head letzte Nacht von bewaffneten und mit Bomben versehenen Banden überfallen worden. Nach zweistündigem Kampfe wurde der Posten überwältigt und der Waffen und Ausrüstung beraubt. Nach einer anderen Meldung hat eine Gruppe von Sinnfeinern, die englische Militäruniformen getragen haben sollen, die Kasernen—⸗ anlagen von Belleck genommen und in Brand geste kt.

Gestern ist in Portsmouth der Gewerkschafts—⸗ kangreß in Anwesenheit von 950 Delegierten, die 8500090 Mit— glieder vertreten, eröffnet worden. Das Mitglied des Unter⸗ hauses Thomas als Präsident hielt eine Anfprache, in der er ein pessimistisches Bild über die allgemeine Lage entwarf. Er sagte dem „Walffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Der europäische Friede könne nur zustande kommen, wenn alle Länder, die am Kriege teilgenommen hätten, bereit seien, den Vertrag in einem anderen Geiste guszulegen, als demjenigen, in dem er auf— gestellt worden sei. Es könne nicht bestritten werden, daß die Ar— beiterbewegung der öffentlichen Meinung Ausdruck gegeben und den Wunsch der Staatsmänner vereitelt hahe, die England selbst auf die Gefahr eines Krieges hin in die imperalistische Politik augwärtiger n . hineingiehen D Gegner

.

wollten. Die wissen, daß das einzige Ziel der Arbester gewesen sei, enen Krieg mit Rußland zu verhindern. Bisher fei es jhnen geglückt, doch die Gefahr sei noch nicht vorüber und könne nicht vorüber fein, solange sein vollkommener Friede mit der russischen Regierung geschlossen sei. Thomas hob dann hervor, daß das Vorgehen bezüglich Ruß⸗ lands keine Billigung des Näfespsteimns bedeute, und er betonte das Recht des russischen Volkes, seine eigene Regierungsform zu wählen. Wenn das russische Volk das Sowietsystem wähle, so sei das seine Sache. Thomas stellte weiter die Forderung auf, daß Polens Unabhängigkeit gewahrt bleiben müsse. Jum Schluß sprach er über die finanzielle und industrielle Lage und sagte: Der kommende Vinter werde wahrscheinlich der schwierigste sein, den man seit Jahren erlebt habe. Tausende seien bereits arbeitslos, und es sei klar, daß das Industrieleben elner Krisis entgegengehe. Es seien Zeichen dafür vorhanden, daß in mehr als einem Zweige der Industrie Schritje getan würden, um die In eressen der Kapitalisten zu bon fess eren? Er glaube nicht, sagte Thomas, daß die Arbeiter den Kampf um des Kampfes willen wollten. Es sei in Gegenteil ihre Pflicht, nicht einen Konflikt zu provozieren, denn der industrielle Friede sei ebenfo nötig wie der interngtionale Friede. Andererseits müsse man es sich klar machen, daß die Aufopferung und Anspannung von Jahren, durch die die Arbeiterklasse ihre gegenwärtige Stellung erreicht habe, nicht ver— lsoren gehen dürfe. Die Arbeiter werden berelt sein, nicht in Gruppen, sondern als Masse jede Herausforderung anzunehmen, die gegen die y. Freihelt und gegen ihre wirtschaftliche Emanzipation ge— richtet sei.

Der Gewerkschaftskongreß nahm dem eine Tagesordnung an, in der eg heißt: Der Kongreß, auf dem eine halbe Million organisierter Arbeiter

„Matin“ zufolge

vertreten sind, sieht mit Verachtung, daß die Negierung beschlossen hat, den Hirgeimfister von Cork sterben zu lassen. Im Namen aller

grganisierten Arbeiter werden wir die Regierung für den Tod des Bürgermejsters verantwortlich machen, und wir erinnern die Regierung

Näran, daß ihre blinde Unssnnigkeit die Versöhnung Englands mit Irland unmöglich machen wird.

Frankreich.

Die Internationale Juristenkom misston, die vom Rate des Völkerbundes mit der Abgabe eines beratenden Votums über die ,, , betraut worden war, hat vorgestern ihre Arbeiten beendet und bag Ergehnis schriftlich dem Generalsekretariat des Völkerbundes übermittelt.

Die Don aukonferenz hat gestern ihre Arbeiten wieder aufgenommen. Dem „Echo de . zufolge beriet die Konferenz über ihren zukünftigen Sitz, Die französische Regierung sprach sich für Budapest aus, die rumänische Re⸗ gierung bestand darauf, daß die Konferenz nach Rumänien verlegt werde.

Die. Delegierten der Seine⸗Syndikate der Minderheitseinrichtung haben Blättermeldungen afl eine Entschließung angenommen, in der at wird, daß es nur eine Internationale der Revolution“ gebe, die von Moskau, und in der Allgemeine Arbeiterverband Aufgefardert wird, sich bereit zu erklären, mit dem politischen Organismus zusammenzuarbeiten, der revolutionär handeln werbe. Nach Ausicht der Blätter wird es also auf dem dom— nächst stattfindenden Syndikalistenkongreß in Orlaans zu einer r über den Kommunismus und die russische Frage lommen, die eine Klärung hinsichtlich der verschledenen Richtungen herbeiführen wird.

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