Ru fꝛland.
Das Zentralvollzugskomitee hat, dem „Wolffschen Tele— graphenbüro“ zufolge, laut Verordnung des Rates der Volks— kommissare vom 10. Juli die Einsetzung einer autonomen Kirgisenrepublik beschlossen. Diese Republik, welche einen Teil der russischen Sowjetföderation darstellt, umfaßt die ehe⸗ maligen Verwaltungsbezirke von Semipalatinsk, Akmolinsk, Turjag, Uralsk sowie einen Teil des transkaspischen Gebietes
und der Provinz Astrachan.
— Ein Moskauer Radiotelegramm vom 4. d. Mts.
meldet:
An der Westfront bei Brest-Litowsk dauern die Kämpfe Wladimir Wolynsk haben unsere Trupren nördlich von Grubochow eine starke feindliche Ab— Asien.
Nach einer Reutermeldung ist die Lage in Südchina trotz der Niederlage der japanfeindllchen Anfupartei sehr un— Die Kantonpartei, die mit der Anfupartei verbündet ist, ist im Begriff, eine unabhängige Republik des Südens in
an. In der Gegend von
teilung geschlagen und mehrere tausend Gefangene gemacht. vernichteten das zweite polnische Infanterieregiment.
Scheitern. Der Feind wurde nach Westen zurückgeschlagen. In der Gegend von Halicz verfolgen die roten Truppen den Feind
gegen den Dnjestr. Im Krimabschnitt heftige Kämpfe. in das Meer zurückgeschlagen. liche Gruppen von uns vernichtet.
Italien.
In der Villa Borromeo
Ernährungsminister begonnen.
Konferenz Deutschland zugunsten seiner Verpflegung bewilligten Vorschüssen derartig kegeln soll, daß den Interessen Deutschlands und Italiens Rechnung getragen wird. In seiner Erwiderung setzte Dr. Hermes die allgemeine Ernährungslage Deutschlands auseinander, wobei er die schon auf der Londoner Konferenz vom 4. August gegebenen Aufschlüsse ergänzte und namentlich auf die Ernährungslage in den deutschen Kohlenbezirken hin— wies. Nach dem allgemeinen Ansichtenaustausch wurde auf Vorschlag Soleris eine Reihe von Sonderberatungen zwischen den Sachverständigen der beiden Völker festgesetzt, um die prak— tischen Möglichkeiten der Verwendung des italienischen Anteils zu prüfen.
— Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphen— büros“ gus Mailand haben die Metallarbeiter beschlossen, die Beschlüsse der Industriellen bis zum 10. d. M. abzuwarten. Alsdann soll eventuell die Besetzung der Fabriken in ganz Italien erfolgen. Der vorgestrige Tag ist ruhig verlaufen.
Polen.
Der polnische Vertreter in Lettland, Kamieniecki, teilt
in einer Depesche an das Ministerium bes Aeußern mit, daß die lettische Regierung die Bedingungen Tschitscherins, betreffend die Sicherheit und die ungehinderte Verbindung zwischen der russischen Friedensdelegation und der Sowjelt— regierung, angenommen hat. Gleichzeitig hat Kamieniecki die Sowjetregierung hierüber unterrichtet.
— Der polnische Fronthericht vom 6. September besagt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:
Litquische Truppen, die von Bolschewisten unterstützt wurden, setzten ihre Angriffe auf unsere Truppen fort und drangen vorwärts in der Richtung auf Suwalki—August ow o. Durch einen plötzlichen Angriff bei Kamieviec-Litowstki zerstreuten unsere Abteilungen eine Sowjet-Brigade, nahmen 700 Mann gefangen und eroberten drei Kanonen. An der Bugfront wurden neue feind⸗ iche Angriffe abgewiesen. Eine bolschewistische Abteilung wurde bei Wlodawa durch die Freiwilligenabteilung des Generals Blachowiez in eine Falle gelockt. An der übrigen Front lokale Angriffe.
Litauen.
Der Minister des Aeußern hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ durch Vermittlung der litauischen Gesandtschaft in Berlin an den polnischen Minister des Aeußern folgende Note gerichtet:
Die sitauische Regierung bedauert, dem Ersuchen der volnischen Negierung, die litauischen Truppen hinter die in Ihrer Note bezeichnete Linie zurückzuziehen, nicht entsprechen zu können, und zwar aus folgen— den Gründen: 1. die freiwillige Abtretung eines schon in der Gewalt
des litauischen Staates., befindlichen Territoriums wäre eine Verletzung der Neutralität gegenüber Rußland, . litauische Regierung erachtet es für unmöglich, ein Gebiet,
das sie als unumstritten zu Litauen gehörig betrachtet, einer fremden Okkupation zu überlassen. Die in Ihrem Telegramm vom 2. September bezeichnete Grenzlinie ist unter ganz besonderen Be— dingungen, obne Teilnahme der litauischen Regierung und ohne deren Zustimmung bestimmt und niemals von ihr anerkannt worden. Die litauische Regierung, die von versöhnlichem Geiste bewegt ist und wünscht, Konflikte zwischen den litauischen und polnischen Truppen zu vermeiden, hatte in ihrer Note vom 27. August der polnischen Re— gierung vorgeschlagen, eine Demarkationslinie festzulegen; die Polen aber beantworteten weder die Note noch beendigten sie die in Kowno angefangenen Verhandlungen. Sie haben vielmehr litauische Truppen bei Augustowo angegriffen, sie zurückgedrängt und sind tief in litauisches Gebiet eingedrungen. Die litauische Heeresleitung wurde gezwungen, diesen Einfall zurückzuweisen. Da die litauische Regierung weiteres Blulvergießen aufzuhalten wünscht und Polen den Beweis ihrer friedlichen und freundlichen Politik ihm gegenüber geben möchte, schlägt sie vor, die Feindseligkeiten sofort einzustellen und Delegierte, die mit den nötigen Vollmachten versehen sind, zu entsenden, um eine Demarkationslinie zu bestimmen. Die Delegierten können sich in Mariampol treffen. Nach Festlegung einer Demarkationslinie wäre die litauische Regierung sofort bereit, in Verhandlungen zwecks Lösung aller strittigen Fragen einzutreten. Die litauische Regierung nimmk als Basis dieser Verhandlungen die schon kürzlich auf der Kon— ferenz von Riga von den litauischen Delegierten bestimmten Punkte an.
Nach dem Bericht des oben genannten Telegraphenbüros vom 6. September dauern jzrtliche Kampfhandlungen zwischen Litauern und Polen in der Gegend von Suwalki an.
Finnland.
Die finnische Friedensdelegation ist aus Dorpat nach Helsingfors zurückgekehrt. Nach dem „Stockholmer Dag⸗ blad“ ist es ö. ob die Friedensverhandlungen mit Ruß⸗ land wieder aufgenommen werden.
Dänemark.
Bei der gestrigen Volksabstimmung über den Gesetzes— vorschlag zur Einverleibung der nordschleswigschen Landesteile in Dänemark wurden nach einer vorläufigen, von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Aufstellung für den Vorschlag 616 954 Stimmen, dagegen 19726 Stimmen
Sie J An der Süd⸗ westfront brachten unsere Angriffe einen feindlichen Vorstoß zum
Elf Werst südwestlich Achzunsk wurde eine feindliche Landungsabteilung Im Süden wurden isolierte feind—
in Stresa haben gestern in (Ghegenwart von Vertretern Englands und Frankreichs die Be—⸗ ratungen zwischen dem italienischen und dem deutschen Soleri erinnerte an die Spager Konferenz vom 16. Juli und die Pariser Beschlüsse des Wiederherstellungsausschusses vom 30. August und legte den Umfang und die Ziele der gegenwärtigen Beratungen dar, welche die Verwendung des italienischen Anteils an den von der Spaager
Schweiz.
Bund die Pflicht habe, S
Der Bundesrat geht, dabei
des Landes nicht entspreche.
ruhig.
Tschuking zu errichten.
Statiftik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten.
Der Ausstand im Fischereigewerbe in Hamburg⸗ Altona ist W. T. B.“ zufolge beendet, nachdem beide Parteien den Schiedsspruch des Demobilmachungskommissars angenommen haben.
Knnst und Wissenschaft.
Was wir bisher von der Großplastik des alten China wußten, besonders aus der Blüte der buddhistischen Plastik der Wei⸗Zeit und aus der Zeit der Han-Kaiser, beruhte ausschließlich auf der Forschungs— arbeit des französischen Sinologen Eduard von Chavannes. Die von ihm veröffentlichten Monumentaldenkmäler, die er im Innern Chinas in den letzten Jahrzehnten aufdecken konnte, erwiesen sich als Kunst⸗ werke von einzigartigem Rang, die für die ganze Plastik Ostasiens, nicht zum wenigsten für die Japans, die Grundlage geschaffen haben. Nun hat in der kurzen Spanne zwischen der chinesischen Revolution von 1912 und dem Weltkriege auch ein Berliner Gelehrter, Friedrich Perzyns ki, sich mit der Erfozschung der chinesischen Götter bild.er beschäftigt. Einige Bildwerke von höchstem Rang, die er von seiner Forschungsreise heimbrachte, hat man s. Zt. im
Berliner Kunstgewerbemuseum bewundern können. Jetzt ver— öffentlicht er den Bericht über seine Forschungsreisen in einem fesselnden Werk, das unter dem Titel „Von Chinas Göttern“ eben bei Curt Wolff erscheint. An zwei Stellen des chinesischen Riesenreichs hat, das Finderglück den. Berliner Gelehrten ganz besonders begünstigt. Das eine Mal in den
Grotten von Ichon in Chihli. Gs ist interessant, wie Perzynski diesen Großplastiken des ersten Jahrtausends auf die Spur kam. Sie wurden, da der Staat noch nicht auf sie Beschlag legte, ein schwungvoller Handelsartikel. Nun zeigte man dem deutschen Forscher in Peking die überlebensgroße Figur eines Buddhajüngers, einen Lohan, so wuchtig und feierlich im Ausdruck, so beherrscht in der meisterlichen Form, daß Perzynsti die Erkenntnis der überragenden Bedeutung der chinesischen Bildhauer jener Zeit auf— ging. Die überlebensgroße Asketenfigur bestand aus hart⸗ gebranntem Ton, der in einem gewaltigen Ofen mit drei delikaten Tönen, grün, gelb und braun glasiert worden war, den Farben der Tangperlode, aus der jetzt, wo die chinesischen Gräber von den Hacken der Eisenbahnarbester aufgerissen werden, nach mehr als tausend Jahren tanagragrtige Figürchen in erstaunlicher Erhaltung ans Licht gebracht wird. Natürlich machte sich Perzunski auf, um am Fundorte jenes Buddhajüngers weiter zu forschen. Er kam nach Ichou, wo in den Bergen geheimnisbolle Grotten mit Riesenbildwerken ihm ver⸗ heißen wurden, aus denen schon manches Stück herausgebrochen und in den Handel gekommen sein sollte. Die Einwohner, die Aermsten der Armen, machten sich ein Geschäft daraus. Unter Mühen bahnte sich der Forscher einen Weg, in die Berge und fand die Grotten. Leider waren Bilder⸗ stürmer ihm schon zuporgekommen. Die Riesenfigur einer weiblichen Gottheit, der liebreizenden Kugnyin z. B., stend nur noch, zer⸗ trümmert da, ein Koloß, zu dessen Herstellung in Ton ein Niesen⸗ ofen gehört haben muß. Eine Inschrifttafel enthielt ein Gedicht des Restaurators, der im 17. Jahrhundert an der Göttin Erneuerungs—⸗ arbeiten ausführte und der der Schwierigkeit des Aufstiegs gedenkt: Von allen Bergen gilt dieser hier als heilige und berühmte Stätte. Doch Furcht packt den Wanderer, wenn er hierher gelangt. Sein Schädel zerschellt, klimmt er ängstlich herauf. Aber die Tafel ent— hält auch den Satz, daß alle diese Buddhas von weither kämen. Den Fragen, die sie aufgeben — vielleicht sind sie aus Honan, der alten Kunscprobinz Chings, von frommen Pilgern hierhergebracht, und man hat sie vor dem Mongolensturm im 13. Jahrhundert in diesen fast unzugänglichen Grotten versteckt — will Perzynski ein eigenes Werk widmen. ⸗ J
Die andere Stelle des Riesenreiches, an, der herrliche Monu— mentalplastiken sich dem Forscher darstellten, ist Nünkang. Auch dort sind es Grottenplastiken, aber aus dem Stein des Gebirges herausgemeißelt. Jünkang, auf dem einst höchste kaiserliche Gnade ruhte, liegt heute vergessen im Lßgebirge, drei Tagereksen von Peking entfernt. Es ist ein vollkommen verwahrlostes Dorf, nur ein Europäer, eben Chapannes, ist dorthin eh g, Die Grotten sind im h. und 6. Jahrhundert mit den buddhistlschen Plastiken aus— agestattet worden. Fürsten der Tobatatgren, eines zur höchsten Würde im chinesischen Reich gufsteigenden Mandschustammes, begannen die gigantische Arbeit im Jahr 414 n. Chr. Es sind Abmessungen, die sich nur den ägpptischen Riesengottheiten an die Seite stellen. Diese Kunst knüpft in einer weiten Verästelung an die der indischen Heimat des Buddhismus an. Die Götter selbst aber haben auf ihrem weiten Wege vies von ihrer heimatlichen Wesensart eingebüßt; aus Verzerrung und üppig wucherndem Beiwerk der indischen Kunst bat China, der stärkste Hort des buddhistischen Glaubens, sie zu neuer Reinheit in Jünkang durchgebildet. Ez sind Bildwerke von einer geistigen Kraft, die selbst in der großartigsten Kunst Chinas unerhört ist, und dabei quch von höchster Anmut der Erfindung. Perzynski bildet ein paar erlesene Proben ab: Sitzende in nachdenklicher Haltung, liebliche junge Götter, dann die furchterregenden drohenden Majestäten des buddhistischen Glaubens. Dem Archäologen bieten die Grotten von Jünkang reiche Ausbeute, Der Haupttempel ist ein Sammelort aller möglichen Stisformen. Es sinden sich Säulen mit korinthischen und jonischen Kapitälen griechischer Entstehung, deren Funktionen aller⸗ dings auf der weiten Wanderung der Formen er den ganzen asigtischen Kontinent hinüber völlig mißverstanden worden sind, ja auch der griechische Akanthus wächst hier naiv vergröbert. Dann finden sich mannigfache Anklänge an die Kunstformen der Durchgangs« länder, die der Buddhismus auf dem 6 in seine neue Heimat vassierte: bärtige, kämpfende Dämonen, Reliefs aus dem Leben Buddhas, Deckenhimmel mit Engeln und Lotosrosetten. Bestrickende weibliche Gottheiten tragen ihr Antlitz wie eine Bajadere, so form⸗ vollendet, daß die, neubekehrten Nachbarländer, Korea und Japan, jahrhundertelang diesem liebenswürdigsten aller buddhistischen Götter typen gläubig ngachschaffen konnten. Die mächtigen Grottenplastiken sind zum Teil stark versintert und bei der mangelnden Pflege der ehrwürdigen Kultstätte durch die Behörden muß das Schlimmste für ihre Erbaltung befürchtet werden. In ihrer Grotteneinsamkeit ge— hören sie zu den stärksten Cindrücken Asiens.
Die deutsche chemische Industrie will den beiden Großmeistern hemischer Forschung, die im letzten Jahre verstorben sind, an ihren Wirkungsstätten Denkmäler setzen. Das für Adolf von
akgsgaben. Dadurch sind die durch die Ver ng vorge⸗ 3 45 Prozent der Stimmen errelcht. 9m ö
Der Bundesrat hat in der Bundesversammlung laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ beantragt, sie möge das von über 629000 gültigen Unterschriften begleitete Initiativpegehren ablehnen, nach dem in die Bunbes— verfassung ein Artikel . werden solle, daß der
hweizer Bürger, welche die innere Sicherheit gefährdeten, unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen. auptsächlich von der Erwägung aus, daß die Schutzhaft ein zu einschneidender Eingriff in die Freiheit der Bürger sei und den demokratischen Ueberlieferungen
und das Berliner Denkmal für Emil Fischer wächst jetzt in der Werkstatt von Professor Fritz Klimsch empor. Es sbll vor dem Chemischen Universitätsinstitut seinen Platz erhalten, am Eingang von der Hessischen Straße, wo grüne Anlagen es umgeben sollen, neben der Villa, in der Fischer die vielen Jahrzehnte seiner Berliner Wirksamkeit hindurch gewohnt hat. Klimsch entwarf eine Monumentalfigur von doppelter Lebensgröße, die in dem hellen Kalkstein ausgeführt werden soll, wie ihn auch sein Virchom⸗Denkmal auf dem Karlsplatz zeigt. Als Grundlage dient dem Künstler seine nach dem Leben geschaffene Bildnisbüste. Auf niedrigem Sockel wird sich die Figur erheben, auf einem kleinen schemelartigen Sitz, so daß die hochgereckte, beherrschende Erscheinung dieses Führers seiner Wissenschaft recht hervortritt. Fischer trägt den Talar der Universitätsprofessoren, und dessen Falten führen in energischen Linien aufwärts zu dem Kopf, der die geistige Persönlichkeit Fischers in lebendigster Charakteristik darstellt.
Theater und Musik.
Im Opernhause wird morgen, Mittwoch, „Der Barbier von Sevilla“, mit den Damen Hansa, von Scheele-⸗Müller und den Herren Noa, Schützendorf, Stock, Ziegler, Krasa und Lücke besetzt, unter der musikalischen Leitung des Kapellmeisters Otto Urack gegeben. Anfang 7 Uhr.
Im Schauspielhause geht morgen „Der Kronprinz“ mit Lothar Müthel in der Titelrolle und Ed. von Winterstein als König in Szene. Anfang 7 Uhr.
In der am Donnerstag, den 9. September, im Deutschen Theater stattfindenden Aufführung von Tolstois „Und das Licht scheinet in der Finsternis“ hat Rosa Bertens wieder die von ihr früher gespielte Rolle der Alexandra Jwanowna übernommen. Die Nolle der Maria Iwanowna spielt in dieser Aufführung zum ersten Male Lotte Stein.
Der Dirigent Hermann Tudwig veranstaltet mit dem Blüthnerorchester unter Mitwirkung von Johanna Naumann und Felix Robert Mendelssohn am Donnerstag im Blüthner— saal einen „Haydn⸗Mozart⸗Abend“.
Der Bachvperein (Dirigent Fritz Heitmann) beginnt morgen, Mittwoch, Abends 73 Ühr, in der Kaiser Wilhelm Gedächtniskirche wieder die regelmäßig dort und an diesem Tage stattfindenden Chorproben. Anmeldungen neuer Mitglieder können daselhst oder bei dem Dirigenten, Uhlandstraße 187, Char⸗ lottenburg, erfolgen.
Mannigfaltiges.
Das Zentralkomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz teilt mit: Letzthin sind wieders it Mit⸗ teilungen über die amerikanische Milchkuhstiftun— durch die Presse gegangen, in denen das Rote Kreuz als mitbeteiligt erwähnt wurde. Bei den Beratungen über dieses Liebeswerk deutsch-amerika—⸗ nischer Kreise hat das Rote Kreuz schon seit vielen Monaten für schaellste Durchführung der Aktion gesprochen. Anfang August wurde es in der Sache des Frachtraums wiederum befragt und hat damals innerhalb weniger Tage den für die ersten 2500 Kühe benötigten Schiffsraum zur Verfügung stellen können. Einstweilen ist aber von diesem Angebot kein Gebrauch gemacht worden. Das Rote Kreuz ist selbstverständlich stets bereit gewesen, seine Ver— bindungen in den Dienst dieses wundervollen Bruderwerks zu stellen, wo und wann es gewünscht wurde. W. T. B. )
Paris, 6. September. (W. T. B.) Einem Telegramm des „Petit Journal“ zufolge ist es gelungen, die 700 Solbaten und den größten Teil der Ladung des gescheiterten Dampfergg „Camoriennes“, des früheren deutschen Dampfers „Altenburg“, zu retten.
Paris, 7. September. (W. T. B.) Ein Militärflug⸗ zeug stürzte gestern nachmittag über Montrouge auf den Doof eines Kinderheims ab, in dem gerade eine Änzahbl Kinder spazieren gingen. Vier Kinder wurden getöt et, ein fünftes schwer verletzt — Wie der „Matin“ aus Reims meldet, ist ein anderes Militärflugzeug über Bitsch ab— gestürzt. Die beiden Insassen wurben getstet.
Nykiöbing⸗-Falster, 6. September. (W. T. B.) Ein großer deutscher Bagger ist auf der Reise von Malmö nach Kiel heute in der Nähe des Leuchtturms Gjedsfer gesunken. An Bord befand sich eine Besatzung von 80 bis 90 Mann. Ueber das Schicksal der Besatzung ist noch nichts bekannt.
2. — —
(Dortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)
— ————r
Ge sstorben: Herr Oberregierungsrat Georg von Glasow
K /—/—‚—
Theater.
Opernhaus. (Unter den Linden) Mittwoch: 145. Dauer— bezugsvorstellung. Der Barbier von Sewnilla. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Der Waffenschmied. Anfang 7 Uhr. Schaufpie lh ans. (Am Gendarmenmarkt) Mittwoch: 152. Dauer
bezugsvorstesllung. Friedrich der Grote. J. Teil: Der Kronprinz. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Fuhrmann Henschel. Anfang 7 Uhr.
Samiliennachrichten.
Verlobt: Frl. Olegard Freiin von Lützow mit Herrn Oberleutnant Fritz Freiherrn von Broich (Gera — Demmin). — Frl. Charlotte Bollerhoff mit Herrn Rechtsanwalt H. Georg Klinke Berlin). Verehelicht: Frl. Erieg von Krosigk mit Herrn Ulrich Freiherrn von Richthefen Ober-⸗Faulbrück (Rathmansdorf. — Fr. Ehar— lotte Marrhausen mit Herrn Bergassessor Joachim Fürer (Weil⸗ burg, Lahn). Gehorenz Ei Sohn Herrn Hauptmann a. D. Otto von Heyde— breck (München) — Herrn Major von Mielecki (Berlin?! — Eine Tochter Herrn Rittmeister a. D. Jordan Freiherrn von EGsebeck (Hamburg) — Herrn Oberleutnant Heinz Hellmuth von Wühlisch (Stolpz5 — Herrn Major von Bat ock Gulenburg Iz. Zt. Berlin-Grunewald). Pots⸗
dam) — Herr Dr. jur. Wilbelm Ziemssen, Rechts .
— Dr. 6. * Rechtsanwalt und Ngtar (Wiesbaden) — Geh. Saniftätsrat Herr Sr. med. Ernst Lehmann, Oberstabsarzt der Landw. 4. D. (Bad Oeynhausen).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle
Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen
einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 72
Baeyer in Munchen erhtell Adarf von Hildebrand in Auftrag,
und Erste und Zweite Zential Dandelsragister Beilage.
, wm
, 9 .
Erste Beilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt,) Deutsches Reich. Bekanntmachung. Der Reichsverband des Deutschen
—
schafts bund der Angestellten verband deutscher Angestelltengewerkschaften am 30. Juni 1920 abgeschlossenen Bezirkstarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der tech⸗ nischen Angestellten im Tiefbaugewerbe gemäß 3 2 der Ver— ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebietz der Provinz Schleswig⸗-Holstein, der Hansastädte Hamburg, Lübeck, Bremen und der Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg-Strelitz für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis 25. September 1920 erhoben werden und sind unter VI. D. 2016 an das Reichsarbeitsministerium, straße 33, zu richten.
Berlin, den 28. August 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J r Bu sse.
und dem Gesamt—
.
zum unter Nummer Berlin, Luisen—⸗
Relgznnl nach ung.
Der Zentralvethand der Bäcker, Konditoren und verw. Berufsgenossen Deutschlan ds, Zahlstelle Chemnitz, in Chemnitz, Zwickauer Straße 1352, hat bean— tragt, den zwischen ihm und der Bäckerinnung Mitt— weida am 11. August 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 5. Famiar 1929 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet des Innungs⸗ bezirks Mittweida für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 1395 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
e Berlin, den 28. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. ö , f.
Belannt m ach ung.
Der Bergische Großhändler-Vereinin 3 E. V. und der Deutsche Transportarbeiterverband, Verwaltungsstelle Remscheid, haben beantragt, den zwischen ihnen am 25. Juni 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Packer in Großhandelsgeschäften gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Remscheid für allgemein verbindlich zu erklären.
Ginwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer II. D. 1897 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 29. August 1920.
Der Reichsarbeitsminister. d — n
Bekannt m ach ung,
Der Zentralverband der Böttcher, Weinküfer und Hilfsarbeiter, w Leipzig, in Leipzig⸗Kleinzschocher, Antonienstraße 28, hat beantragt, den zwischen ihm und der Vereinigung der Böttcher⸗ Arbeitgeber von Leipzig und Umgebung am 26. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn—⸗ und Arbeitsbedingungen im Böttchergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom B. Dezember 1913 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und Amts hauptmannschaft Leipzig an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 26. September 1919 für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Mitrag können bis zum 25. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. S23 an das Reicharbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
; Tie slbau⸗
gewerbes E. V. in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 91, der Bund der technischen Angestellten und Beamten und der Gesamtperband deutscher Angestellten— gewerkschaften haben beantragt, den zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tief baugewerbes E. V. Bezirksgruppe L, Sitz Hamburg, dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, dem Gewerk—
Freistaaten Oldenburg, ; ö Betrieben angeschlossenen Weinhandlungen und in Kaffeehaus⸗
straße 33, zu richten. Berlin, den 27). August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange— stelltenverbände, Landesverband Brandenburg, in Berlin C. 19, Oberwasserstr. 12, hat beantragt, das zwischen ihm, dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, dem Gewerkschaftsbund der Ange⸗ stellten, Ortsverband Berlin, und dem Verband Berliner Kohlengroßhändler E. V. Berlin ab 1. August 1920 gültige Zusatzprotokoll zum allgemein ver⸗ bindlichen Tarifvertrag vom 31. Januar 1929 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungshedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Kohlengroßhandel gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für ,, verbindlich zu erklären.
wendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September He erhoben werben und sind unter Nummer
Berlin, Dienstag, den 7. September
VI. D. 746 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 29. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verein Berliner Hotelbesitzer E. V., Berlin 3W. 68, Zimmerstraße 77, und der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, Sektion der Hotel⸗, Kaffee⸗ und Restaurationsangestellten, haben
beantragt, die zwischen dem Kartell der im Gastwirts-⸗
gewerbe vertretenen Arbeitnehmer⸗Organisationen, Gruppe 2, und dem Verein Berliner Hotelbesitz er E. V. am 11. August 1920 , Aenderungen zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom
19. Dezember 1919 nebst Nachtrag vom 29. Februar 1920
zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für
ie kaufmännis hnischen Angeßf e Rach⸗ die kaufmännischen und technischen Angestellten, die Sah und für algemein verbindlich ertlarl.
Betriebsbeamten und das Aufsichtspersonal sowie Lehrlinge in den Hotelbetrieben, Wein- und Bierrestaurants und den diesen
betrieben gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzhl. S. 1456) für das gleiche Tarifgebiet für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen (
gegen diesen Antrag können bis
.
zum
25. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer min 39 J von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
VI. D. 1329 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 29. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu fse.
Bekanntmachung
Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1487/88 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Allgemeinen Deutschen Arbeitgeber⸗ verband für das Schneidergewerbe E. V., Sitz München, und dem Deutschen Zuschneiderverband E. V. in Berlin am 15. März 1920 abgeschlossene Reichstarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und Arbeitsbedingungen für Zuschneider, Werk— stattmeister, Einrichter, Direktricen und Einrichterinnen im Maßschneidergewerbe der Herren-, Damen⸗, Sport⸗, Livree⸗, Uniform⸗, Knaben⸗, Jünglings, Mädchen⸗ und Backfisch⸗ bekleidung gemäß § 2 der Verordnung vom 3. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet folgender Stadtbezirke für allgemein verbindlich erklärt: Aschersleben, Bayreuth, Blankenburg, Coburg, Eschwege, Goslar, Greifswald, Güstrow, Hirschberg, Ingolstadt, Kamenz, Kempten, Kolberg, Köslin, Landau, Landshut, Limbach, Limburg, Neuburg a. D., Neu⸗ münster, Neuwied, Oelsnitz, Passau, Quedlinburg, Regensburg, Reutlingen, Sondershausen, Schweidnitz, Schweinfurt, Stolp, Stralsund, Strauhing, Uelzen, Weilheim, Wernigerode, Wesel, Wismar, Wolfenbüttel; Altenburg, Augsburg, Beuthen, Biele— feld, Bottrop, Brandenburg, Celle, Cöthen, Cottbus, Darmstadt, Dessau, Eisenach, Emden, Frankfurt g. O., Friedberg, Gera, Gießen, Glauchau, Gleiwitz, Görlitz, Gotha, Halberstaädt, Heil— bronn, Hildesheim, Jena, Itzehoe, Kattowitz, Marburg, Meiningen, Meißen, Minden, Naumburg, Neustadt a. H., Pirna, Plauen, Pösneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schwerin, Star— gard, Staßfurt, Stendal, Um, Weimar, Wittenberge, Würz— burg, Zerbst, Zwickau; Baden-Baden, Bremerhaven, Breslau, Cuxhaven, Düren, Elbing, Erfurt, Flensburg, Freiburg i. B., Fürth, Halle, Hamm, Hanau, Harburg, Heidelberg, Herne, Kiel,
Bad Kissingen, Lübeck, Offenbach, Osnabrück, Pirmasens, Recklinghausen, Rostock., Wilhelmshaven, Witten, Worms;
Hraunschweig, Cassel, Chemnitz, Koblenz, Gelsenkirchen, Hagen, Hannover, Karlsruhe, Leipzig, Ludwigshaven, Magdeburg, Mainz, Mülheim a. R., München, Münster, Nürnberg, Ohligs, Aldenburg, Pforzheim, Stettin, Stuttgart, Wiesbaden; Barmen, Bochum, Bonn, Bremen, Crefeld, Dortmund, Dresden, Elber⸗ . Essen, Frankfurt a. M., Königsberg, Mannheim, Pots— am, Saarbrücken, Solingen, Trier; Düsseldorf, Duisburg, Hamburg, Köln, Berlin, Aachen, Apolda, Arnstadt, Bernburg, Döbeln, Finsterwalde, Forst, Glatz, Landeshut, Nördlingen, Peine, Prenzlau, Rathenow, Reichenbach, Rendsburg, Schles— wig, Schwäb. Gmünd, Stollberg, Tuttlingen, Varel, Kaisers⸗ lautern und Eßlingen. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarffregister und die Registerakten können im Reichsarheits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 30. August 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1180 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Allgemeinen Arbeitgeberverband ö.. Göttingen und Umgegend E. V. in Göttingen, dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau 9 Hannover, Sitz Hildesheim, und dem Zentralverband der Landarbeiter, Sekretariat Hannover, am 15. Juni 1920 abgeschlossene . zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 8. März 1920 wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter in, 5 2 der . vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Osterode a. 3 für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1926.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarheits.= ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. .
rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den . sparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er—⸗ stattung der * verlangen.
Berlin, den 30. August 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1426 fd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 20. März 1920 für die Bäckergesellen der Stadt Stolp i. Pommern ein⸗ getragen worden:
Der in Ergänzung des Tarifvertrages zwischen den Ver— tragsparteien am 260. Juni 1920 abgeschlossene Nachtrag wird für den gleichen Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) mit Wirkung vom 1. Juli 1920 gleichfalls
Der Reichsarbeitsminister. 38 . Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗
arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
Berlin, den 30. August 1920. Der Registerführer.
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1490 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Zwischen dem Norddeutschen Textilarbeitgeberverband und mehreren anderen Firmen, dem Verband Nowaweser Tenxtil⸗ industrieller und dem Deutschen Textilarbeiterverband, Filiale Nowawes, ist am 4. Juni 1920 ein Tarifvertrag abge⸗ schlossen worden. Derselbe wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der Textilindustrie gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Pots dam und Nowawes für allgemein verbindlich erklärt. Die all gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach tarifverträge in Geltung sind.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Das Tarffregister und die Registeralten können im Reichsarbeit. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, währem der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er. stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 30. August 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekannt machung
Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1492 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Zwischen der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten— verbände, Ortskartell Groß Berlin, dem Bund der tech⸗ nischen Angestellten und Beamten, Gau Brandenburg, dem
Deutschen Werkmeisterverband, dem Zentralverband der An— gestellten, Bezirk Greß Berlin, der Tischlerinnung zu Berlin, der freien Vereinigung der Holzindustriellen in Berlin und dem Verein der Fabrilanten für Ladeneinrichtungen und Kontor— möbel ist am 10. März 1920 ein Tarifvertrag abgeschlossen worden. Derselhe wird mit dem dazu gehörigen Anhang sowie den protokollarischen Erklärungen zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten und die Werkmeister in der Holzindustrie gemäß Sz W der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. August 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Gel⸗ tung sind. . Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Das Tarifregister und die Registerakten, können im Reichs. arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeltgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der 5 verlangen.
Berlin, den 30. August 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1491 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verein der Kolonialwaren⸗ und Lebens⸗ mittelhändler Gelsenkirchen E. V., dem Zentralverband der An⸗ gestellten in Gelsenkirchen und dem Gesamtverband deutscher Angestelltengewerkschaften am 30. Juni 1920 abgeschlossene Tarifpertrag wird zur Regelung der Gehalts- und An— stellungs bedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Lebensmittelhandel r §z 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Gelsenkirchen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.