1920 / 204 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

5

Einwendungen 25. September 192

VI. D. 294 an das straße 33, zu richten.

Berlin, den 4.

gegen diesen Antrag

8

September 1920.

0 erhoben werden und sin Reichsarbeitsministerium

können bis

Der Reichsarbeits minister.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der

Arbeitgeberverband der

Braunkohlenwerke E. V. in Görlitz,

Arbeits gemeinschaft freier der Gewerkschafts

Berlin

Geschäfts telle Dresden, und der

meister⸗Verband

Bezirk 12, Spremberg N. L., haben beantragt, den zwischen

abgeschlossenen T Erläuterungen. vom gleichen T bedingungen de und angegliederten Vetrieb

ihnen am 13. Ap neb st er Gehalts- und Af Verwaltungen Braunkohlenbergbaue

nischen Angestellten gemäß 8 zember 19183 (Reichtz⸗Gef

e Gehaltstafel, . rungsbestimmungen

Düsseldorf,

ril 1920

sstellungs

und preußischen Oberlausitz:

Amitshquptmannschaften Baut en, Löban, Zittau, Kamenz, Stadt⸗ treis? Gon ita eme ir Görlitz, Kr h, ausschließlich des

Hoyerswerda, Lauban Gerlachsheim ir schlesischer Berthelsdorf, 6

Nieder Langenöls Haugsd erf, Steinbach, Nieder, Mittel und Ober Steinkirch mit ittel und Nieder Thiemendorf mit Henne und

Hein, Ober, M

öSckersdorf, Gieshübel,

mit Klein Stöckicht,

Mauereck, Vogelsdorf und Niedberg;

aus dem Bunzlauer

Waldau mit Karlsdorf,

Fichten hain mit

dorf mit Neu Ge Ullersdorf a. O

mit Neuschenke in

aus dem Kreise Sorau die Dörfer Haasel und

aus dem Spremberger Einwendungen 5. Oktober 1920 erho

straße 33, zu richten.

gegen diesen Ant

Kreise Ober und Anteil Mühlbock und

id Birkenhof;

Kreise der Oberlausitzer

Berlin, den 4. September 1920. Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 31. August 1920 ist au des Tarifregisters eingetragen worden: Zwischen dem Verein schlesischer Fachphotographen E. V. in Breslau und der Breglauer Gruppe von Angestellten der Photographie im Verhand der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufe (Deulscher Senefelder Bund) ist unter dem rifvertrag nebst Nachtrag vom U zur Regelung der Lohn- und Wrbeits— bedingungen im photographischen Gewerbe für das Gebiet der Stadt Breslau abgeschlossen und vom Reichsarbeitsministerium unter dem 3. April 1h26 mit Wirkung vom 15. Februar 1920

8. Juli 1919 ein Ta

15. Dezember 1919

für allgemein verbindlich erklärt worden.

Die in Ergänzung hierzu zwi am 15. April 1920 abgeschl zuschläge) wird gemäß 8 2 1918 (Reichs- Gesetzbl. S. 1456) für den gleichen Bernfgkreis

und das gleiche Tarifg

ebiet mit Wirkung vom 1. 7 1 1920

für allgemein verbindlich erklärt. Der Reichsarbeitsminister.

8.

Das Tarifregister un

von den Vertragsparteien

Erstattung der Kosten verlangen.

A.: Dr. Sitz ler.

d. die Registerakten können im Reichs— arheitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelinäßigen Dienststunden eing

Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, k

einen

Berlin, den 31. August 1920.

Der Reg

Beka

isterführer.

Pfeiffer.

nntmachung.

teil D

rag können ben werden und sind

VI. D. 1784 an das Neichzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

Oberlausitzer tz, Mittelstraße 1, die Angestelltenverbände bund der

und

Kreis Nothenburg, Kreis Dorfes Heinersdorf; Kreis

mit Einschluß des ehemals n. Winkel, aber mit Ausschluß Ortschaften: Beerberg Berthelsdorf,

die Ortschaften Ober und Nieder dorf 3 Nieder Gersdorf mit Waldstädt, Tschirne mit Altenhain, Siegers⸗ rodorf, Bienitz, Sophienwalde und Neudorf, ueis, Thommendorf, Schöndorf, Prinzdorf, Wehrau mit Bachen und Kalkbruch, Anteil Schnellenfurt, Anteil Heiligensee, aus dem Saggner Kreise Stadt Halbau und An Birkenlache, Klix, Nikolschmiede, Zehrbeutes, L

Anteil Tiefenfurt; Dorf Halbau, Lipschau, Dohms

3 . Zilmsdorf; nde . . Dorfanteil Terpe. Arheitgeber und Arbeitnehmer, für die' der Tarifvertrag infolge

ö ̃ inister verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifbertrags gegen Er⸗

5 Blatt 874 1fd. Nr.

schen den Vertragsparteien ossene Vereinbarung (Teuerungtz⸗ der Verordnung vom

23. D

23. Dezember

esehen werben. für die der Tarifvertrag infolge

Unter dem 31. August 1920 ist auf Blatt 583 lf. Nr. 2

u. Bl. 1501 des Tarifre 13. Dezember 1919 für

Groß⸗ und Kleinhandelsgeschäften einf

genossenschaften und Kons

Der in Ergänzun

gisters, betr. den

Tarifvertrag vom

die kaufmännischen Angestellten in

chl. der Wareneinkaufs—

umvereine für das Gebiet der Stadt Kattowitz eingetragen worden:

9g dieses Tarifvertrags

zwischen der

Oberschlesischen ö der Angestellten verbände in )

Kattowitz und der Arbe

vom 13. ,, 1919 unter dem

gangene verb S. 1456) für den gleichen gebiet mit Wirkung von bindlich erklärt.

in Geltung sind. Falls

besonderer Fachtarifvertrag für g wird, scheidet er mit dem Beginn de aus dem Geltungsbereich des allge

Der Reichsarbeits minister. A.: Dr. Busse.

Die allgemeine Verbindli nicht auf Arbeitsverträge, für die bes

itgeberpartei

des Tarifvertrags 28. Februar 1920 er⸗ ndlich erklärte Schied sspruch wird der Verordnung vom 33.

emäß § 2

Dezember 1918 .

Berufskreis und das gleiche Tarif—

1

künftig

*

1. März 1920 für allgemein ver—⸗ chleit erstreckt sich ondere Fachtarifverträge ür einen Handelszweig ein gemein verbindlich erklärt r allgemeinen Verbindlichkeit meinen Tarifvertrags aus.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reiche— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, . 33/34, Zimmer 161,

während der regelmäßigen D Arbeitgeber und

Berlin, den 31. Auguft

rbeitnehmer, für die der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums von den Vertragsparteien einen Erstattung der Kosten verlangen.

ienststunden einge

1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

ehen werden.

der Tarifvertrag infolge verbindlich ist, können Abdruck des Tarifbertrags gegen

d unter Nummer „Berlin, Luisen⸗

folgender

bis zum unter Nummer

1 önnen Abdruck des Tarifvertrags gegen

zum Bekanntmachung.

Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden:

NVassau, Hessen und angrenzende Gebiete E. V Firmen des Vereins Rant ßer SK amm,

Firinen des Vereins Deutscher Schriftgießereien, furter Kohlenhändler⸗Vereinigung von 1890 E. V.,

für Frankfurt a. M.

und Umgebung, dem Verband

Frankfurt a. M

Ortsgruppe Frankfurt a. M.,

Verordnung vom 23.

Ober. Mitte! und allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit Legau. Schlesisch. beginnt mit dem 1. Mai 1920, hinsichtlich des Schiedsspruchs

in Geltung sind.

erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der vertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. . . Das Farifregister und die Registerakten können arheitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 1. September 1920. Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Tarifregisters eingetragen worden:

hem. Deutschen Landarheilerverband, der

kath. Berufsorganisation der

geschlossen worden.

erklärt. Der NReichsarbeits minister. J. NM, Dr. Gitßz er.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können bon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 1. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 1. September 1920 ist auf Blatt 1507 des Tarifregisters eingetragen worden: Zwischen der Gruppe Brandenburg des Bundes der Deutschen Zementwaren⸗ und Kunststein⸗Industrie E. V. in Berlin, dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, dem Verband christlicher Transport- und Fabrfkarbeiter Deutsch⸗ lands und dem Gewerkverein der eutschen Fabrik⸗ und Handarbeiter (H.⸗D.) ist zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der in der Zementwaren- und Kunststeinindustrie . äftigten Arbeiter am 15. Mai 1920 ein Tarifvertrag ab⸗ geschlossen worden für Berlin und das Gebiet ö der Linie, die die Orte Nowawes, Spandau mit Staaken, Hennigs⸗ dorf, Seegefeld, Birkenwerder, Buch, 6 Wilhelms⸗ hagen, Wildau, Marienfelde verbindet und Teltow am Bahn— hof schneidet, jedoch ausschließlich Noͤwawes. Dieser Tarif⸗ vertrag wird gemäß 3 2 der Verordming vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den genannten dere und das bezeichnete Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. Juli 1929 für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach⸗ tarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Be— triebszweig ein besonderer Fachtarifvertrag fuͤr allgemein ver— bindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der all— gemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Harifregister und die Registerakten können im Reicht arbeitsministerium, Berlin NW. 6, ,. 33/34, Zimmer 161, während der ,, Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsminifferiums verbindlich ist, können von den . einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 1. September 1920.

Unter dem 1. September 1920 ist auf Blatt 1502/3 lfd.

Von dem Arbeitgeberverband des Einzelhandels E. V. in Frankfurt a. M., dem Arbeitgeberverband des Frankfurter Großhandels, dem Arbeitgeberverband der chemischen Industrie Sektion VI, dem Verband der Metallindustriellen für Hefsen⸗ ö.

er Frank⸗ dem Ver⸗ band der Kunst- und Zauschlosfereien und verw' Gewerbe E. V.

zu Zentralheizungsindustrie E. V. Ortsgruppe Frankfurt a. M.,

gewerbe, Ortsgruppe , der Tarifgemeinschaft der Frankfurter

ö Brauereien, dem Zentralverband der Angestellten

Aus⸗

age zur Regelung

r auf den Werken,

legliel Sgesellschaften des

s beschäftigten kaufmännischen und tech— 2 der Verordnung vom B. De—

imbe 4 etzbl. S. 1456) für allgemein ver—

bindlich zu erklären für folgende Bezirke und Orte der sächsischen

„Ortsgruppe „dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, dem Gewerkschaftzbund der Angestellten, Geschäfts⸗ stelle Frankfurt 4. M., dem Deutschnationalen Hanblungs⸗ gehilfenverband, Ortsgruppe Frankfurt a. M., dem Deutschen Werkmeisterverband, Geschäftsstelle Frankfurt a. M., und dem Verband der weiblichen Handels- und Bürgangestellten E. V.

sind die Schiedssprüche des

werden zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs bedingungen , n n, ö die kaufmännischen und technischen Angestellten, gemäß 8 2

er Verordn L ö. Dezember 1918 Reichs⸗Gefetz bl. Neu S. 1456) für das Gebiet der Stadt Frankfurt 4. M.

vom 7. April 1920 mit dem J. März 193. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge

Falls künftig für einen Handels ober Industrie⸗ zweig ein hesonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich allgemeinen Ver⸗ bindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗

im Reichs— Zimmer 161,

Unter dem 1. September 1920 dist auf Blatt 1504 des

Zwischen dem Land- und Forstwirischaftlichen Arbeitgeber⸗ 2 verband der Kreise Leobschütz, Kosel, Ratibor und Neustadt, polnischen Beruftz⸗ vereinigung, Abteilung der Land⸗ und Forstarbeiter, und der Landarbejterinnen Deutschlands ist zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der land— wirtschaftlichen Arbeiter und Arbeiterinnen im Gebiet der Kreise Ratibor, Leobschütz, Neustadt (innerhalb des besetzten Gebietes) und Kosel am 19. März 1920 ein Lohntarifvertrag ab—

Dieser Tarifvertrag wird gemäß § 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den genannten Berufskreis und das bezeichnele Tarifgebiet mit. Wirkung vom 15. August 1920 für allgemein verbindlich

Bekanntmachung. des Tarifregisters,

für 9 Gebiet des Kreises Goldap eingetragen worden: er in

wird gemäß § 2 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für

falls für allgemein verbindlich erklärt. der Die allgemeine Verbindlichkeit

h . . Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung

5. An gest e ten, dem Verein der Ledergroßhändler E. V. Frankfurt a. M., sind. Falls künftig für einen Handelszweig ein besonderer

ä Deuts che, Werk⸗ dem Verband dentscher Elektro- Installationsfirmen, Ortsgruppe Fachtarifvertrag für allgemein verbindliche öart wird, scheidet Geschäftsstelle des Frankfurt a. M, dem Arbeitgeberverband für das Schneider⸗ er mit

Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

ministerium, Berlin NW. 6, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

von den

Sclichtungs aus schusses zu Frankfurt a. M. vom 7. und Erstattung der Kohsten verlangen. 15. April 1920 zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ Berlin, den 1. September 170. vertrag vom 29. Januar 1920 anerkannt worden; Dieselben Der Registerführer. Pfei f fer.

Bekanntmachung.

für Unter dem 4. September 1920 ist auf Blatt 1510 18.

Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Die allgemeine Verbindlichkeit des

nischen Angestellten in Hande

Angestellten im Bankgewerbe, der Angestellten

Bürgermeistereien Eonz, Pfalzel und Ruwer ausgedehnt. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

der regelmäßigen Dienststunden eingefehen werben. .

don den Vertragsparteien einen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 4. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Anter dem 4. September 1920 Tarifregisters eingetragen worden:

lung der Lohn- und Arbeits bedingungen Gastwirtsgewerbe abgeschlofsen worden. wird für den genannten

Berufskreis gemäß

für das Gebiet des Stadtkreises Aachen für bindlich erklärt. l

Aachen bleibt vorbehalten.

Der Reichs arbeitsminister. Fd , ff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und We brik n rn. für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von, den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den . Septemher 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Der israelitischen Kultus gemeinde in Geisa ist die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschrei⸗ bungen guf den Inhaber bis zum Betrage von 5000 M er⸗ teilt worden. Die Schuldverschreihungen sind in Stücken über je 100 auszugeben und sind jährlich mit 4 v5 zu verzinsen. Die Tilgung erfolgt in der Weise, daß alljährlich 4 Stück zur Rückzahlung ie werden, im übrigen sind die Ansprüche aus den Schulsverschreibungen seilens der Inhaber nicht kündbar.

Weimar, den 31. August 1920.

Ministerium des Innern. J. V.: Kraufe.

Bekanntmachung.

Von dem Stagtsministerium in Oldenburg ist auf Grund des 8.795. Bürgetlichen Gesetzbuchs der Stabtge!neinde Idar die Genehmigung zur Ausgabe von 416 o iger auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen bis zum Nennwerte von 1000000 * in 1000 Stücken iber je 190 ,, 800 Stücken über je 500 6 und 560 Stücken über je 1000 6 erteilt worden.

Birkenfeld, den 31. August 1920.

Regierung. Carstens.

Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 187 des ar weseß blatts enthaͤlt unter Nr. 759 eine Bekanntmachung üher Erweiterung der Zu⸗ ständigkeit der Reichswirtschaftsstelle für Ersatz spinnstoffe, vom 1. September 1929, und unter ö

Nr. 7760 eine Verordnung über Höchstpreise für Grünkern aus der Ernte 1920, vom 6. September 19260. Berlin, den 8. September 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Unter dem 1. September 1920 ist auf Blatt 885 lfd. Nr. 2 betreffend den Tarifvertrag vom 27. De— zember 1919, für die Angestellten in kaufmännischen Betrieben

Ergänzung dieses Tarifvertrags zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Nachtrag vom 14. Mai 1920 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 den gleichen Berufskreis und daz gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. Mai 1925 gleich⸗

erstreckt sich nicht auf

dem Beginn der allgemeinen Verl‘ dlichkeit aus dem

Das Tarifregister und die e,, können im Reichsarbeits—⸗ uisenstraße 33/34, Zimmer 161,

Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeilsminifteriums verbindlich ist kömmsén Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

am 24. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrags zur Regelung der Gehalts—⸗

und Anstellungsbedingungen 39. die kaufmännischen und tech⸗

und Industrie, ausschließlich der bei Behörden und der Anwaltsangestellten, wird mit Wirkung vom 1. April YW0 auf die Bürgermeistereien der Vororte Trier und die

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeits⸗ ministerium, Berlin RW. 6, J 33/34 Zimmer 161, während

Arheitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ö e.

Abdruck des Tarifvertrags gegen

ist auf Blatt 1509 des

Zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Ga thaus⸗Angestellten Aachens und der freien J zu 3e am ö Mai 1920 ein Tarifvertrag verbindlicher Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses Aachen vom 15. Mai 1920) zur Rege⸗ für das Hotel- und Dieser Tarifvertrag §z 2 der Ver⸗ ordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)

s allgemein ver— l t. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1920. Ihre Ausdehnung auf den Landkreis

* 1

C 7 2

Preußen. Finanzministerium.

Betrifft: Sendungen in Staats- und Reichsschuldbuchangelegenheiten.

Nachdem der Herr Reichsminister der Finanzen durch Erlaß vom 28. Juni 19900 VD 3153 bestimmt hat, daß die Postgebüͤhren für die von den Sparkassen auf⸗ enommenen Anträge in Reichsschuldbuchangelegenheiten von . Antragstellern zu erhehen sind, bestimme ich, daß auch die Postgebühren für die von den Regierungshauptkassen und den Kreiskassen bearbeiteten Anträge nebst Zubehör in Reichs- und Staatsschuldbuchangelegenheiten von den Antragstellern zu er—

heben und zur Frankierung der Sendungen zu verwenden sind. In die den Einlieferern zu erteilende Empfangs⸗

bescheinigung über die Zahl und den Nennbetrag der an⸗ . Wertpapiere und über die Barbeträge sind künftig auch die eingezahlten Portokosten mit aufzunehmen. Beim Runderlaß vom 31. Mai 19109 J. 83849 usw. (Min.⸗Bl. f. d. i. Verw. S. 184) sowie bei 5 59 (4) R.⸗K.⸗O. ist auf diesen Erlaß hinzuweisen. Berlin, den 3. September 1920. Der Finanzminister. J. A.: Wolffram.

An die Herren Regierungspräsidenten.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind: die Regierungs- und Bauräte Schlochau er von der Regierung in Schleswig an die Regierung in Koblenz, Grebenstein vom Hochbauamt in Fulda, nach Aßmannz—⸗ hausen, Seeger vom Hochbauamt in Züllichau an das Hoch— bauamt U in Hildesheim und Hahn von der Ueberleitung— stelle der ö Ansiedlungskommission in Posen an die

ierung in Köslin. . . , Regierungs⸗ und Baurat Hartwig in Berlin ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst erteilt worden.

ini ium für Wissenschaft, Kunst ö .

Der bisherige Studienrat und Assistent an der Universitäts⸗ bibliothek n Marburg Dr., Becker ist zum Bibliothekar an der Preußischen Staatsbibliothek zu Berlin ernannt worden.

Auszug aus der Tagesordnung am 13. Oktober 1920 in Breslau statt⸗ ordentliche Sitzung des Bezirkseisen⸗ bahnrats in Breslau. 1. Anträge über Fahrplanänderungen im oberschlesischen Industrie⸗ 2. k auf Einführung eines Ausfuhrtarifs für die Erzeugnisse der oberschlesischen Eisenindustrie. Breslau, den 8. September 1920.

Eisenbahndirektion. Vogt.

für die findende

Bekanntmachung. ö i q itz Katz Das gegen den Alteisenhändler Moxitz z aus Gleiwitz, Nikolaistraße wohnhaft, erlassene Handels⸗ verbot wird hiermit aufgehoben. Gleiwitz, den 24. August 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Jeenel.

Bekanntmachung. ö

Meine Anordnung vom 21. Juni 1920, wo du ch, em . 6mm Schedletzki in * vi sch nal die fernere Ausübung des Fleischerei⸗ und Vi Fh dane els⸗ gewerbes untersagt wurde, habe ich heute mit Rücksicht auf die eingetretene Neuregelung der Fleischbewirtschaftung wieder aufgehoben.

Lublinitz, den 7. September 1920.

Der Landrat. J. V.: von Baße.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsberordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) ist dem Kaufmann David Staub, dem Kaufmann Alsans Staub und dem Kauf mann Gustav. Elias, sämtlich in Gleiwiß, Pfarrstraße, der Handel mit Lebens- und Futtermitteln unter—⸗ sagt worden. Die Kosten dieser Veröffentlichung haben die drei Genannten zu tragen.

Gleiwitz, den 27. August 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Feenel.

Bekanntmachung.

ssuf Grund der Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom; 17. . 1917 (RGBl. S. 81) ist dm Kgufmann Augusst Kotterba in Gleip itz, Ratiborer, Straße, der Betrieb, in dem Süßigkeiten und son stige Zucker—⸗ waren hergestellt werden, geschlossen worden. Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Kotterba zu tragen. Gleiwitz, den 2. September 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Jeenel.

K ö

2 er Verordnung über den Verkehr mit ucker vom 1 Olle r n he, en n df ee brik ar beiter Georg Oeser in Gleiwitz, Rohrstraße, der Betrieb, in dem Süßigkeiten und fon stige Zückerwaren hergestelst werden, geschlossen worden. Die Kosten dieser Veröffent⸗ lichung hat Oeser zu tragen.

Gleiwitz, den 2. September 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Jeenel.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung, für Haushalt und Rechnungswesen und für Rechtspflege eine Sitzung.

ernannte Cubanische Gesandte Dr. Arictides de fan? M— ist in Berlin eingetroffen und hat die Geschäfte der Gesandtschaft übernommen.

Preußen.

u den Erörterungen der schlesischen Presse über die grad der Autonomie J erfährt „Wolffs Telegraphenbüro“ von zuständiger Seite: . ö La . Stellen im Reich und in Preußen sind darin einig, daß der Eigenart der oberschlesischen Bevölkerung in weitest— gehendem Maße Rechnung getragen werden muß. Ferner herrscht Ueber⸗ einstimmung darüber, daß es den Oberschlesiern freisteben wird, auf dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Wege etwaige Wünsche nach einer bundesstagtlichen Ausgestaltung ihrer Zukunft geltend zu machen, und daß der Erfüllung solcher Wünsche keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden sollen.

Die Lage in Oberschlesien ist weiterhin äußerst ge⸗ spannt. X neuesten Meldungen bestätigen obiger Quelle zufolge die Befürchtungen, die in den letzten Tagen in der Presse für die Zukunft zum Ausdruck kamen, voll und ganz. Die Polen sprechen es offen aus, daß sie die gegenwärtige Lage nur als die Ruhe vor dem Sturm betrachten. Im Landkreise Oppeln rüsten die Polen 3 für einen neuen Putsch. Aus vielen Orten 6 n Oppeln Flüchtlinge ein, die dies bestätigen und gleichzeitig um Hilfe für den Fall der Not bitten. In Hindenburg wurde am Montagabend ein polnischer Agitator von der Polizei fest⸗ genommen. Der Mann, der bei seiner Festnahme drei Revolverschüsse auf die Beamten abgab, erklärte, daß bis zum 18. sämtliche Deutsche das Abstimmungsgebiet verlassen müßten. Von anderer Seite wird gemeldet, daß nach einer Nitteilung Korfantys sich die Polen Oberschlesiens mit Gewalt bemächtigen würden, falls es aber doch zu einer Abstimmung kommen sollte, bürften nur die in Oberschlesien wohnenden Oberschlesier zur Abstimmung zugelassen werden, um das Uebergewicht der Deutschen zu beseitigen.

In Bogutschütz ist immer noch keine Ruhe eingekehrt In jeder Nacht finden hier die wüstesten Schießereien statt. In einer Besprechung .. dem Rathaus, an der guch. ein französischer . teilnahm, erklärte der Polenführer Dlugiewicz namens der polnischen Fraktion, er könne in Ver— handlungen über die Abstimmungspolizei nicht eintreten, da er von seiner Behörde im Hotel Lomnitz in Beuthen dem Hauptquartier Korfantys noch keine Anweisungen erhalten habe. Er sehe sich deshalb gezwungen, die Abstimmungspolizei vor der Hand abzulehnen.

Die Interalliierte RegierungZß- und Plebiszitkommission hat den Belagerungszustand über den Stadtkreis Kattowitz aufgehoben.

Nach der „Allensteiner Zeitung? wird die vorgestrige Nachricht, wonach die Polen die sofortige Vornahme der Option im Gebiet von Soldau bei Strafe der sofgrti gen Ausweisung aller Deutschen verlangen, bestätigt. Wie Wolffs Telegraphenbüro“ von zuständiger Seite hört, ist die Frage der Option im ganzen und inshesondere die der Optionsfrist zum Gegenstand einer Auseinandersetzung mit Polen gemacht worden.

Wiederholt gelangen Anfragen an das Heeresabwickelungs⸗ amt ö welche die Auszahlung des Vorschusses betreffen, der nach der Verfügung des Reichsministers der Finanzen vom 21. Mai 1920 den Altpensionären und Althinterbliebenen in Höhe der Hälfte der gesetzlich zustehenden Pensionen und, Hinterbliebenengebührnisse. ge— währt werden soll. Es sei zur Vermeidung eines über— flüssigen Schriftwechsels darguf hingewiesen, daß die Zahlbarmachung dieses Vorschusses mit Wirkung ab 1. April 1920 durch die zuständigen Pensionsregelungsbehörden ohne Antrag erfolgt. Wem gan beschleunigter Auszahlung liegt oder wer sonst eine Auskunft hierüber wünscht, wende sich nicht an das Heeresabwicklungsamt, sondern unmittelbar an die für ihn zuständige Pensionsregelungsbehörde. Es empfiehlt sich, hierbei Kataster⸗ und Stammkartennummer mit— zuteilen.

Oesterreich.

Der Staatssekretär Dr. Renner sprach gestern in einer Vollsversammlung im Kurhaussaal über das Thema: Die politische und wirtschaftliche Lage Oesterreichs und die kommenden Nationalratswahlen. Der Staqte se kretär warf laut Bericht des, Wolffschen Telegraphenbüros“ den Christlich⸗ sozialen vor, daß sie in den großen Streitfragen kein Programm oder mehrere Programme hätten, und daß sie daher nicht die Eigenschaften einer wirklichen Staatspartei besäßen. Er verwies im Gegensatz dazu auf die jüngst in Salzburg abgehaltene be— gründende Tagung der Großdeutschen Partei. In allen Fragen, in denen die Christlichsozialen zwiespältig seien, scheine ich die Großdeutsche Partei zu einer einheitlichen Auffassung und Haltung durchzuringen. Diese Auffassung und das könne für Oesterreich von der größten Bedeutung werden sei die einer Staatspartei. Sie verschmähe die habsburgischen Abenteuer, ö das bayerische Abenteuer ab, sei für eine vernünftige Ordnung der Beziehungen zwischen Staat und Ländern, habe den wirtschaftlichen Wiederaufbau ermöglicht und habe sich schon jetzt bei den Ver⸗ handlungen über die Perfassung in den Kulturfragen zugunsten einer modernen Schule und der bürgerlichen . entschieden. Die österreichische Sozialdemokratie habe niemals die Diktatur erstrebt. Sie wisse wohl, daß sie, wenn üöber— haupt, die Verantwortung nicht allein zu tragen hahen werde, und sie werde es begrüßen, wenn das Bürgertum sich endlich auf seine historische Pflicht besänne.

Großbritannien und Irland.

Einer Reutermeldung zufolge erklärte Tschitsch erin in en, Antwort auf dis ote Balfours, die mili⸗ tärische Lage habe keine radikale Aenderung erfahren. Nur in einer einzigen Unternehmung hätten die e r ng. keinen

Erfolg gehabt, was den Erfolg des bolschewistischen Feldzugs e htdn n gen könne. Englischen Blättern zufolge ah.

es in der Note u. a.: . z Großbritannien war eine jener Mächte, die als Friedens⸗ bedingungen für die ungarische Räterepublik die Deters ihrer . Regierung forderten, und die gesamte russische Politik der britischen Regierung während der letzten zwei Monate war aust⸗ schließlich ein Ausdruck derselben Tendenz. Balfour ist daher schwerlich berechtigt, auf einen Grundsatz der britischen n in dieser Frage Hen zu nehmen, und wenn er denkt, daß die Bildung einer ö

ĩ bürgerlicher Ordnung die Zersplitterung der ed ch d e m, 9 5 der besitzenden Klassen allein be rohe Gewalt versteht. ö

Der Premierminister Sloyd & . hat dem „Daily Chronicle / zufolge von neuem erklärt, die irischen Gefangenen, die die Nahrun zaufnahme verweigerten, nicht freigelafsen werden würden. as den Bür 1 von Cork anlange, so heiße es, daß England ihn in seinem Gefängnis 6 sterben lasse. Das sei ganz und gar unrichtig; es sel alles versucht worden, um ihn zur . me zu bewegen, er bleibe aber dabei, Selbstmord zu begehen. Es bestehe nicht mehr der geringste Zweifel, daß der Bürgermeister eine aktive Rolle in der Orga⸗ nisation gespielt habe, die die Ermordung von 80 zuverlässigen Beamten der irischen Polizei beabsichtigte. England habe ee. den klaren Beweis dafür, daß die sogenannte irische Armee un besonders die Brigade, der der Bürgermeister angehörte, an den Ermordungen und Anschlägen beteiligt sei. Es bleibe England nur übrig, Irland dieser republikanischen Armee aus— zuliefern oder die englische Fahne zu verteidigen.

Ruszland. ö . ie So wjetregierung hat sich, dem „Temps“ zufolge, 6 . Friedenskon ferenz nach Riga keine Delegierte zu schicken. Nach Meldungen englischer Blätter sind die Truppen des Generals Semenow zu der Regierung der russischen Republik im fernen Osten übergetreten.

Italien.

Nach einer Meldung der „Information“ ist es dem Arbeitsminister Labriola nicht gelungen, eine Verständigung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern herbeizuführen. Der Ministerpräsident Giolitti hat deshalb, . gugegriffen und den Präfekten von Turin und Mailand die Wei irn ge⸗ geben, sich mit den Vertretern der Arbeiter und der. Industriellen in Verbindung zu sehen und ihnen bestimmte Pläne, über die völliges Stillschweigen gewahrt wird, zu unterbreiten.

Der „Avanti“ veröffentlicht eine Kundgebung des Bundes der Landwirte, in der die Landarbeiter aufgefor⸗ dert werden, die nicht oder nicht genügend bebauten dandflächen am nächsten Sonnabend zu besetzen; doch sollen dabei Zusammen⸗ stöße mit der öffentlichen Gewalt vermieden werden.

Belgien.

Der Ministerpräsident Delaeroix hat nach dem „Echo de Paris“ vorgeschlagen, die Repargtionskommission in Paris zusammentreten zu lassen. In dieser Sitzung sollen die deutschen Delegierten über die deutschen Wiederherstellungs⸗ pläne gehört werden. Am 15. Oktober soll in Genf eine Konferenz der alliierten Regierungschefs stattfinden, die die von der Reparationskommission auf Grund der Beratungen mit den Deutschen gemachten Anregungen zur Kenntnis nehmen soll. Millerand habe den Vorschlag Delacroir, bereits ge⸗ billigt. Es steht noch die Zustimmung von Lloyd George und Giolitti aus.

Polen.

Der polnische Minister des Aeußren hat in einem Nadio⸗ telegramm Tschitscherin mitgeteilt, daß die polnische Dele⸗ gation mit Vollmachten zum Abschluß eines Waffen⸗ stillstandes und der Friedenspräliminarien eventuell des Friedens vom 12. September ab in Danzig zur Abfahrt nach Riga bereit sein werde.

Ueber die militärische Lage meldet das „Wolffsche Telegraphenbüro“ vom 9. September:

An der litauisch-polnischen Front fanden nördlich Suwalki unbedeutende örtliche Kampfhandlungen statt. Der polnische

Vorstoß gus der Gegend von Bialystok führte zur Einnahme Krinkis. An der Buglinie von Brest⸗Litowsk bis Grubeschow ist

J t Einnahme dieses Ortes durch die Polen die Lage unver⸗

eh ner en , von em berg . bolschewistische Angriffe

auf Prjemyslany abgewiesen. Weiter südlich überschritten die Polen

in neuem Gegenstoß nach der Einnahme von Knihynicze den

Zwirzfluß. Litauen.

Die litauische Regierung hat Polen vorgeschlagen, die a, Fragen in Riga zusammen mit den polnisch⸗russischen . zu erörtern. Wie die Berlingske Tidende“ meldet, verhält die volnische Regierung sich ablehnend gegen diesen Vorschlag und erklärt, der polnisch- litauische Konflikt und die polnisch⸗russische Frage müßten ge⸗ sondert entschieden werden.

Schweden.

Das Gutachten der juxristischen Kommission des Völkerbundes in der Aalandfrage, das am Monta dem Generalsekretär des Völkerbundes übergeben wurde, ist nach einer Meldung des „Göteborger Handelg⸗-Tidning“ für Schweden nicht ungünstig. ie Kommission dürfte mit dem finnischen Standpunkt nicht einverstanden Rn nach dem die Aalandsfrage eine innere finnische Frage sei, für die der Völkerbund nicht zuständig wäre. Die Kommission ist der An⸗ sccht, baß Der ümstrltteng z l der Staltten dee gölterbenbe in dem Sinne zu verstehen sei, daß der Völkerhund das Recht hat, die Streitfrage in Behandlung zu nehmen.

Griechenland.

Der Präsident des Abgeordnetenhauses hat

englischen Blättern fel e einen Antrag eingebracht, zu Ehren o

Weniselo s', der ltäter und Retter seines Landes sei, eine Säule im Versammlungssaal aufzustellen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Weniselos legte dem Hause die vier Verträge von Savres zur . vor. Hierauf gab er einen Ueberblick über . Politik seit März 1915 und kritisierte in scharfen Worten die autokratische Politik des Königs Konstantin. Als er von den Versuchen prach, König Konstantin wieder auf den Thron zu helfen, rief die gesamte Kammer: „Niemals!“

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Asien. Der Bericht des britischen Kriegsamts über die Lage in Mesopotamien besagt:

Am uphrat erfolgte ein vergeblicher Angriff von Auf ständischen, die Bomben warfen, die 6e aus einem Panzerzug ent⸗= nommen hatten. Die Bagdad⸗Bahn ist bis Samgrah wieder besetzt worden; Züge können bis dorthin wieder verkehren. Eine Abteilung persischer Kosaken, die von Menjil kam und sich in nörd⸗ licher Richtung bewegte, hatte ein Gefecht mit roten zurückgeschlagen werden konnten.

Nach einer Reutermeldung aus Simla haben die Aufständischen das militärische Lager von Oghi vom

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