1920 / 205 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung. Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 14934 des Tarifregisters eingetragen worden: ö : Zwischen dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk

Hamburg, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗

verbände, Ortsausschuß Hamburg, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orsverband Hamburg, und dem Arbeitgeber⸗ verband des Großhandels in Hamburg E. V. ist am 1. April 1920 ein . zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten des Großhandels (einschließlich des Speditions- und Schiffahrts⸗ gewerbes) ahgeschlossen worben. Zu diesem Tarifvertrage sind Zusatz vereinbarungen vom 8. Mai 1920 für folgende Fach— gruppen abgeschlossen worden: a) Agentur und Kommission, b) Auskunfteien, ) Außenhandel, d) Drogen, Chemikalien, Farben, Parfümeriewaren und pharmazeutische Spezialartikel, ) Galanterie und Kurzwaren, I Großhandel mit Eisen, Eisenwaren, Hausstands⸗ und Küchengeräten, Beleuchtungs- und elektrotechnischen Artikeln, Glas und Glaswaren, chirurgischen und zahnärztlichen Instrumenten, g) Nahrungs⸗ und Genuß— mittelgroßhandel, R) Obst⸗ und Südfruchtgroßhandel, i) Papier— großhandel, K) Reederei, ) Schiffsmakler, m) Schuhwaren, n) Spedition, o) Technische Bedarfsartikel, 7) Textilgroßhandel, q) Leder. Der Tarifvertrag und die Zusatzvereinbarungen werden für den genannten Berufskreis gemäß 3 2 der Ver— ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗(Gesetzbl. S. 1456) für das Gehiet der Städte Hamburg, Altona und Wandshek für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt für den Tarifvertrag vom 1. April 1920 und die Zusatz vereinbarungen von a bis p mit dem 1. Juli 1920, für die Fachgruppe Leber mit dem J. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Buffe.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienslstunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. August 1920.

Der Registerführer.

Pfeiffer.

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Unter dem 1. September 1920 ist auf Blatt 1506 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Bezirksverwaltung Waldenburg i. Schl., und dem Arbeitgeber⸗ verband für Staht und Kreis Waldenburg am 30. Juni 1920 abgeschlossene Tarifvertrag nebst Bezirkslohntarif wird zur Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen für die Arbeiter seinschließlich Kutscher in Fabriken) im Handels- und Transport— gewerbe gemäß 8 2 der Verordnüng vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1455) für das Gebiet ber Orte Walden burg i. Schl. (einschließlich Altwasser, Sandberg, Ober Salz— brunn leinschließlich Kolonien), Nieder Salzbrunn (einschließlich Sorgau), Neu Salzbrunn, Konradsthal, Weißstein, Hermsdorf (Bez. Breslau), Gottesberg, Ober Waldenburg und Ditters—⸗ bach für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver— bindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge in der Mühlenindustrie sowie auf Arbeitsverträge, für vie besondere Fachtarife in Geltung sind. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlichkeit auf die Kutscher in der Mühlenindustrie bleibt vorbehalten.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Taxifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 1. September 1920.

Der Negisterführer.

——

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. September 1920 ist auf Blatt 1511 des Tarifregisters eingetragen worben:

Der zwischen den Landwirtschaftlichen Arheitgeherverbänden der Kreise Pleß und Nybnik, dem Deutschen Landarbeiter⸗ verband und der Polnischen Berufsvereinigung für Land⸗ und Waldarbeiter am 7. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Pleß und Nybnik für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnst mit dem 15. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J n d er.

Das , , . und die Negisteraften können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33ñ34, Zimmer 161, während der regelmäßigen, Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung, des Meichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. September 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. September 1920 ist auf Blatt 1512 des Tarifregisters eingetragen worden: .

Der zwischen dem ,, . en Arbeitgeberverband des Kreises Tarnowitz und der Polnischen Berufsvereinigung, Abteilung Land⸗ und Forstarbeiter in Kattowitz, mit Gültigkeit vom 1. April 1920 ane ch en Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der landwirt⸗ schaftlichen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Tarnowitz für allgemein verbindlich erklärt. Die all— gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße Iz / 4. Zimmer 161, während

Pfeiffer.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriuns verbindlich ist, können von den Vertragspartelen Caen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. September 1920.

Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. September 1920 ist auf Blatt 1514 des Tarifregisters eingetragen worden: 3 .

Der zwischen dem m,, Arbeitgeberverband des Kreises Lublinitz und der Polnischen Berufsyereinigung, Abt. Land- und Forstarbeiter, am 8. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeits⸗ bedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Lublinitz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ker. Das Taxrifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits—

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ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33134, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. ö.

Arheitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Pfeiffer.

——

Bekanntmachung.

Miter dem 6. September 192 ist auf Blatt 1520 des Tarif— registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Metallarbeiterverband, Ortsz— verwaltung Berlin, und der Juwelier-, Gold⸗ und Silber⸗ schmiede⸗zwangsinnung in Berlin abgeschlossene, vom 29. April 1920 ab gültige Tarifvertrag nebst Nachtrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen in den Juwelen-, Gold⸗ und Silberwaren⸗ betrieben gemäß Sz 2 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bereich der Juwelier⸗, Gold- und Silberschmiede⸗Zwangsinnung iL Berlin für all— gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920. Ihre weitere örliche Aus— dehnung auf den Zweckverband Groß Berlin bleibt vorbehalten.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin w. J, Luisenstraße 33134, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

der regelmäßigen Dienststunden eingese hen werden.

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Unter dem 6. September 1920 ist auf Blatt 572 lfd. Nr. Ades Tarifregisters eingetragen worden:

Zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 15. August 1919 zur Regelung der Gehalts- und An— stellungshedingungen für die Angestellten in Molkereibetrieben für das Gebiet des Freistaates Oldenburg sind zwischen der Arbeitsgemeinschaft Oldenburger Molkereien in Oldenburg, dem Verein Oldenburger Molkereigenossenschaftsvorstände, dem Verein Oldenburger Molkerei⸗ und Käsereibesitzer, dem Verein Oldenburger Molkereibetriebsleiter und dem Verein der Molkerei⸗ fachleute, Gauverband Oldenburg, am 8. Juni 1920 Aende— rungen vereinbart worden. Diese Aenderungen werden für den genannten Berufskreis gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Oldenburg ebenfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministerium, Berlin XW. 65, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. Seytember 1920.

Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. September 1920 ist auf Blatt 1519 des Tarifregisters eingetragen worden:

Zwischen der kaufmännischen Arbeitgebervereinigung in Treptow a. Rega und der Arbeitsgemeinschaft der Ange— stelltenverbände, Treptow a. Rega, ist zur Regelung der Ge— halts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Ange— stellten im Gebiet der Stadt Treptow a. Rega am 14. Mai 1920 ein Tarifvertrag abgeschlossenen worden. Dieser Tarifvertrag wird gemäß 82 der Verordnung vom 23. De zember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für den genannten Berufskreis und das bezeichnete Tarifgebiet mit Wirkung vom 15. August 1920 für allgemein verbindlich erklärt.

Er erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die be— sondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handel oder Industriezweig ein besonderer Fachtarif— vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungs⸗ bereich des allgemelnen Tarifvertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34. Zimmer 161, während der , . Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den V zparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der 2 verlangen.

Berlin, den 6. September 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. September 1920 ist auf Blatt 1238 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom J. No⸗ ember ür di innis Angestellten im Tiefbau⸗ vember 1919 für die . Angest gewerhe, eingetragen worden: . . . Der 6 der Ortsgruppe Groß Berlin des Reichs— verbandes des Deutschen Tiesbaugewerbes, dem Gewersschafts= bund kaufmännischer Angestelltenverbünde, dem Gemwerkschafts⸗ bund der Angestellten, dem Zentralverband der Angestellten und dem Bund der sechnischen Angestellten und Beamten am 15. April 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 7. November 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet, mit Wirkung vom 1. März 1920 für allgemein verbindlich erklärt. Der Reichsarbeitsminister.

J r Gier

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin RW. ß, Luisenstraße 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. September 1920.

Der Registerfhrer.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. September 1920 ist auf Blatt 1516 des Tarifregisters eingetragen worden:

n ö der Ortsgruppe Sachsen des Arbheitgeber⸗ Verbandes der deutschen Zementwaren⸗ und Kunststein⸗Industrie E. V. in Dregden und dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau 7, am 19. Juni 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag nebst dazugehörigen prototollarischen Er⸗ klärungen vom gleichen Tage wird zur Regelung ber Lohn— und Arbeitsbedingungen für die Arbester in der Zementwaren— und Kunststeinindustrie

Pfeiffer.

gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456), für das Gehiet des Freistaats Sachsen fur allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1926. Der Reichsarbeitsminister. J Dr ie.

Das Tarifregister und die Registerakten können im RNeichsarhei 8⸗ iministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. .

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. September 1920.

Der Registerführer.

Hel gn nt m n n.

Unter dem 6. September 1920 ist auf Blatt 1517 des Tarifregisters eingetragen worden: . .

Zwischen dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verw. Berufsgenossen Deutschlands, Bezirk Leipzig, der Kon⸗ ditoren⸗Kreis⸗-Zwangs⸗Innung Leipzig und den Backbetrieben der Bäcker⸗Innung zu Leipzig, welche Konditorengehilfen be⸗

Pfeiffer.

Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Konditoren abgeschlossen

worden. Dieser Tarifvertrag nebst Nachtrag wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezemher 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.

S. 1456) für den Stadtbezirl Leipzig für allgemein verhindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920. Der Reichsarbeits minister. J. M,, Dr. Sitzker.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. September 1920 ist auf Blatt 1043 lfd. Nr. 3 u. Bl. 1523 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Ostpr. Arbeitgeberverband für Handel, Industrie und Gewerbe in Königsberg, dem Zentralverband des deutschen Großhandels, Ortsgruppe Königsberg, dem Ver— werkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsqus⸗ schuß Königsberg, dem Gewerkschaftsbund der Ängestellten, Ortsausschuß Königsberg, und dem Zentralverband der An— estellten, Ortsgruppe Königsberg, am 8. Juni 1920 abge— ere . Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom V. Oktober 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An— gestellten wird für diesen Berufskreis, ausschließlich der An— gestellten der Elektrizitäts- und Straßenbahn Königsberg Pr. A.-G. der Betriebe der privaten Versicherungsunternehmungen, des Konfumvereins für Königsberg Pr. und Umgegend, des Bankgewerbes und des Baugewerbes, gemäß 5 2 der Ver— ordnung vom. 23. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Königsberg i. Pr. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arheitsverträge, für die hesondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig solche Fachtarifverträge abgeschlossen werden, scheiden sie mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus den Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Neichsarbeits minister.

J.,, Ife.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin TWẽ. t, Luisenstraße 35131, Zimmer 161 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verßindlich ist. können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

schäftigen, ist am 4. März 1920 ein Tarifvertrag und am 10. Juni 1920 ein Nachtrag zur Regelung der

band der Königsberger Kleinhändler in Königsberg, dem Ge-

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Reg. Bez. Op zeln) festgestellt.

Preußen. Ministerium für Volkswohlfahrt.

In der Woche vom 289.

öffentliche Sammlungen.

. ; . August bis 4. September fahrtspflege während des Krieges vom 15. Februar 1917

da) auf. Grund der Bundesratsverordnung über Wohl— genehmigte

Name und Wohnort des Unternehmers

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen

Stelle, an die die Mittel abgeführt werden

sollen ausgeführt wird 720 Hilfsverein für die jn dischen Taub. Zugunste ür für die jüdis Hilf. ĩ ̃.

ö , . Senn, Ir Ear e, fürforee für die füdischen Hilfs verein Bis 231. Okteber 1920 in Preußen. ö stumme sz. Sammlung von elt spenden Verein Philadelphia in Barmen Zum Besten des Vereins Verein ,, stimmten Orten der Rheinprovinz.

Geldsammlung.

Berlin, den 9. September 1920. 2

Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A. Bra cht.

V5. 5

Nichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeits streitigkeiten. Nach einer, von W. T. B. übermittelten amtlichen Reuter— meldung aus London bestätigt der offizielle Bericht über die Konferenz der Regierung mit den Bergarbeitern, daß es beiden Teilen nicht gekungen ist, ein Ueberein⸗ kommen zu erzielen. Wie die holländische Zeitung „Telegraaf' aus London meldet, ist in der Be rgarbeiterkrife eine Mende— rung bisher nicht eingetreten. In Regierungskreisen weist man darauf hin, daß neue Vorschläge don selten der Bergarbeiter kommen müßten. In Beantwortung einer Anfrage sagte der Präsident der Gewerkscha to kongresses, die Erklärung der Regierung habe an der Lage nichts geändert und nicht die mindeste Hoffnung auf irgend ine Regelung gegeben. Damit die Bergarbeiter die lannbrt der Regierung in Erwägung zögen, hätte etwas ganz anderes in dieser Erklärung stehen müssen, als darin stehe. Einer Meldung des Nieuwe Rotterdamschen Courant“ zufolge hat Lloyd George nicht die Absicht, in diesem Stadium der Kohlenkrise einzugreifen, da er sich keine Vortelle davon vershricht. Die Bergarbeiter erwarteten nach der Besprechung mit dem Präfidensen des Handelsamts Horne ein Huge n bn, von seiten der Regierung zu erlangen. Sie seien jedoch darin sehr enttäuscht worden. Bie Regierung bereite alle Maßregeln vor, um den Folgen eines Ausstands die Sterne zu bieten. Aus Paris wird dem W. T. B. gemeldet: Der Kon greß des Eisenbahnerbundes stimmte' mit 155 H'8s Stimmen gegen 116 497 extremistische Stimmen der von Bidgarray einge⸗ brachten Tagegordnung zu, in der festgestellt wird, daz der Aus-. stand im Mai die wesentlichsten Grundfätze der Gewerkschaft nicht berührt habe. Die Streikbewegung hätte aber einen besseren Erfolg haben können, wenn es möglich gewesen wäre, zwischen der GC. G. T. und dem Eisenbahnerbund volle und aufrichtige Einigung

zu erzielen. .

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ ma ßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“ Nr. 6 vom 8. September 1920.)

Pe st.

Frankreich. In der ersten Hälfte des Monats August wurden in Paris 4 in Maxseil le 15 Pestfälle gemeldet.

Mexiko. Laut Mitteilung vom 16. Juli gilt die Pest in Veracruz als erloschen. Insgesamt sind etwa 660 Personen der Seuche erlegen.

Laut. Mitteilung vom 26. Juli ist in Tam pico 1 Erkrankung an Pest festgestellt worden. Pocken.

Deutsches Reich. Für die Woche vom 22. bis 28. August wurden nachträglich 5 Erkrankungen gemeldet, und zwar in Zaborze⸗Porem ba (Kreis Hindenburg), Rybnik (Reg. Bez. Oppeln) je 1 und in Bottrop reis Recklinghaufen, Reg. Be; Münster) 3.

Oesterreęich. In der Woche vom 15. bis 21. August 4 Er— krankungen in Kärnten.

Tschecho⸗Slowakei. Vom 30. Mai bis 5. Juni 84 Er— krankungen (und 5 Todesfälle), und zwar in Böhmen W (3), in der Slowakei 35 (2) und in Mähren 6; vom 13. bis 15. Juni 38 Erkrankungen (und 5 Todesfälle, nämlich im karpathischen Gebiet 14 (4, in der Slowakei 13 (I), in Böhmen 7 und Mähren 4; vom 20. bis 265. Juni 78 Erkrankungen (und 6 Todes- fälle, davon in der Slozg kei 30 (3), in Böhmen 22 (3, im Farpathischen age 19 (1), in Schlesien 4 und

Mähren s. Fleckfieber.

Dent sche? Reich. Für die Woche vom 22. bis 28. August wurde nachträglich J Erkrankung in Dzietzkowitz (Kreis Pleß,

Ungarn. Vom 2. his 8. August 7 Erkrankungen, und zwar in Bu dape st 1, in den Komitaten He ves ] und Pe st- Pilis⸗ Solt⸗Kiskun z. .

Tschecho⸗Slowakei. Vom 30. Mai bis 5. Juni 57 Er—⸗ krankungen, davon in der Slowakei 41, in Mähren , Schlesien Z und Böhmen 1; vom 13. bis 19. Juni 61 Erkran— kungen Lund 20 Todesfälle), und zwar im karpathischen Ge⸗— biet 34 (15), in der Slowakei 19 (1) und in Märens ich; vom 20. bis 2tz. Juni 383 Erkrankungen (und 10 Todesfälle), näm— lich in der Slowakei 25 und im karpathischen Gebiet

15 (10). Genickstarre.

In der Woche vom 22. bis 28. August wurden 4 5 (und 1 6 gemeldet in folgenden Re⸗ gi rungsbezirken lund . Allenstein 1 Rössel,, Arn sherg (1 Hörde Land, Düsseldorf 1 [Hamborn], Münster 1 (Münster Stadt!, Schleswig 1 Neumünster), nachträglich für die Woche vom 15. bis 21. August: Merfeburg? l(Merseburg, Sangerhausen je J).

Schweiz. Vom 15. bis 21. August je 1 Erkrankung im Kanton Zürich und in Bern.

Spinale Kinderlähmung.

Preußen.

Preußen In der Woche vom 22. bis 28. August 2 Er—= krankungen in Berlin. . Schweiz. Vom 15. bis 21. August je 1 Erkrankung in den

Kantonen Bern und Waadt.

Ruhr.

Preußen. In der Weche vom 22. bis 28. August wurden 2111 Erkrankungen fund 26 Todesfälle) angezeigt in folgenden Re gie xungsbezirken sund Kreisenj: Landespolizeibezirk Berlin l (20). Berlin Stadt 6! (18, Berlin Lichtenberg 3, Berlin-

fälle,

123 10 Allen stein Stadt 5, Allenstein Land 2, Johannisburg 16 (2), Zötzen 24 (1. Lyck 27 (7, Neidenburg 9 (I), Drtelsburg, Osterode . 2 (1), Roössel 21 9) Sensburg 19 (1), Arnsberg 5895 (80) Altena 1, Arnsberg 2, Bochum Stadt 5 (2), Bochum Land 10 (63), Dortmund Stadt 196 (iz, Dortmund Land 156 C25), Gelfenkir ben Stadt 6. (l), Gelsenkirchen Land 155 (17, Hagen Stadt“], Hagen Land 4, Hamm Land 8, Hattingen 5, Herne 10 (4) Dörde Land 83 ( Ilerlohn 3 (1, Lippstadt 14 kdenscheid J. Schwelm 4 Siegen 5, Soest Iz 6, Breslau 33 (9 Breslau Stadt 9. Breslau Land 4. Brieg Stadt, Brieg Land je ?, Guhrau 1 Neumarkt 3 1]. Nimptsch . Dian 1, Schweidniß Land ü, Walzenburg 2, Wohlan 3 ii. Düssend s rf 167 A3, [Barmen A. Ke Klebe 2. Erefeld Stadt 5, Creseld Land 9, Dinofalen'] Düsselderf Stadt 6, Düsseldorf Land 3, Duisburg 16, Elberfeld 3, Fssen Stadt 13 (2), Essen Land Ji JI), Me, Gladbach Stadt, Ne- Gladbach Land je 2, Grevenbroich , Hamborn 6 (2, Mett mann 7, Mörs 19 (h, Mülheim a. d. R. 1. Neuß Stadt R (I), Oherhausen 2, Rees, Rheydt je 1, Solingen Land *. w , I], y. 6 9 Erfurt 3 13 (3), Nord⸗ alen l., Schleusingem ? (2, Frankfurt 8 (29) Kalau 1261), Cotthus Stadt 1 (2), Krossen 18 , ö 8 1 lle berg i Nm. 3 (3), Guben Land 40 (145), Königsberg i. Rm. 2, Lands. berg a. W. Land 4 (1), Wcbus 1 (1), Luckau 5, Oststernberg 1 (1), Soldin 1, Gum binnen Ss (16 Gumbinnen 7 (h, Insterburg Ftsdt, 13 2), Insterburg Land 5 (15, Niederung, Ole ko je 3, Pillkallen 28 (4), Nagnit 18 (3), Stallubönen 3 (6), Tilsit Stadt 3), Dannober 8 (1) Hannover Land, Linden, Neuftadt je J., Nien burg (), Stolzenau 4, Syke 1. Sildesheim 33 (9 [Einbeck] Göttingen Land 2, Münden 28 (25, Osterode a. H. 2. Peine, eller eld ien sm (l,. Köln 31 (Ih. Bonn Stadt j, Köln Stadt 23 (,), Mülheim 9. Rh., Siegkreis je 1. Königsberg 59 (13), Braung⸗ berg 4 (1), Preußisch Eylau 2, Fischhausen 3 (1), Friedland, Deiligenbeil je L. Heilsberg 8 (23, Königsberg i. Pr. Stadt 5 (55, Labiai 18. (2), Rastenburg 2 (15. Wehlau 14 (UM, Liegnitz 196) Holtenhain 1. Landeshut 7 (o). Lüben J, Lüneburg 3 () Burgdorf 2, Celle Land 1, Harburg Land 2 (I), Lüneburg Stadt 1, zäneburg and 21 Marien werder 1J (3. Marien burg 3 (2) Narien werder 1, Stuhm 5 s)], Mer feburg ho? fis), Bitterfeld 9. Jelitz ch l, Halle . S. 5, Lie kenwerda d (i), Mansfel ber Seekreis J, Mersehurg 11. Querfurt, Saalkreis je 2, Sangerhausen 45 (8) Schweinitz l. Torgau 3 (3. Weißenfels Land 9 (H. Wittenberg 7 635. Minden 57 (5) Bielefeld Tand = (), Büren 5, Halle i. W. 401, Herford Land 6, Höxter 18 (1), Lübbecke Ji (2, Minden 5, War“ urg 5, Wiedenbrück 2. Münster 1095 (2) Beckum 1, Buer 31, 3 Stadt. 3 9 , ling hausen Stadt 24 (1), Recklinghaufen n ö. n peln 218 (2 Beuthen Stadt s (1 Beuthen Land 163 (*), Deuthen Land N 15 (5), Kosel 2, Falkenberg 28 (93), Gleiwitz Stadt 361), Grotikau 1, Hindenburg 44 (35), Kattowitz Stadt 5, Kattewst and 14 (Q), Königshütte 8, Kreuzburg ?, Lublinitz ), Neisse Stadt 1, Neustadt 4, (1), Oppeln Land 4. Pleß 1 (2), Ratibor Stadt 1 (1, Ratibor Land. Rosenberg je 2, Röbnik 4, Tarn bm 35 SSnabrüc 6 (h Bentheim 1, Melle 3, Meppen 4. Osnabrück Stadt 7 (6), Donabrück Land L. Potsdam 72 (8) Angermünde 18 (2), Nieder⸗ barnim 18 (1), Oberbarnim 6 (), QAsthavelland 1, Ruppin 7, (1), Spandau 5 (2), Teltow 17 (1), S hlesUwig 24 6) Altona 14 (1). Flensburg, Kiel, Pinneberg, Steinburg je J. Stormarn 6 (2), Stade 12 (25 Bremervörde 1, Rotenburg i. Hann. 11 3), Stettin 47 (44 [1Gammin 31, Demmin 4 (2), Greifenberg 3 (2), Naugard 1, Randow, Saatzig je 4. Stralf und!! Rügen], Trier? Trier Land!, Wiesbaden S5 (6) Biedenkopf 2 (15, . a. M. 51. 5) Unterlahnkreis 1, Untertaunuskreis 2, Wiesbaden Stadt, Wiesbaden Land je 1 nachträglich für die Woche vom J. bis 7. August: Magdeburg 75 (15 [Kalbe 1, Bardelegen 4 (I), Magdeburg Tl (8, Neuhalbensleben 1, Oschers⸗ leben 6. Osterburg 1, Salzwedel 35, Stendal Stadt 1, Wanzleben 4 (1, Wolmirstedt jj vom 15. bis 21. August: Koblenz 141 (1) Koblenz Stadt 19 (1), Koblenz Land 1, Maven 3, KGngs? berg 58 (9) Elbing Land 4. Preunßisch Eylau 2, Mlle erg L (1), Königsberg i. Pr. Stadt 16 (4, Tabiau 5 (1), Wehlau 13 G), Magdeburg 414 63) KAschersleben, Kalbe, Valberstadt Stadt je 1, Magdeburg 15 (2, Oschersleben 2, Quedlinburg Stadt 1, Quedlinburg Land 3, Salzwedel 14, Stendal Land, Wanzleben je 1, Wolmirstedt , Rerf e burg So (6) Delitzfch 1, Halle a. S. 8 (6), Liebenwerda 12 (1), Mans⸗ felder Gebirgskreis J, Merseburg 106, Querfurt 3, Saalkreis 4, Sangerhausen 2, Schweinitz 13 (3, Torgau 7, Weißenfels Stadt . Weissenfels Land 12 (2. Wittenberg 4, Zeitz Stadt 2, Stettin 32 2) Kammin 12 (1), Demmin 1, Pyritz 1 (1), Stettin 15, Ueckermünde 1, Usedom⸗Wollin 2].

Verschiedene Krankheiten in der Woche vom 22. bis 28. August 1920.

Pocken: Glasgow 5 Todesfälle, Budapest 1 Erkrankung; Varizellen: Budapest 50 Erkrankungen; Ril; brand: Reg=⸗ Bez. Könige berg (Vorwoche) 1 Erkrankung; Bißverletz ungen durch tollwutzzerdächtige Tiere: Reg. Bezirke Magde⸗ hurg (Vorwoche) 3, Oppeln 10, Stettin 6; Influenza: Berlin 5, Dalle. a. S. 2, Regenshurg 1, Birmingham 2, Budapest 4, Dublin J. London 8, reg und Vororte 1, Wien 3 Todes⸗ Reg.⸗Bez. Düsseldorf 3. Nürnberg 22, deen 9, Kopen⸗ hagen 25, Stockheim 1, Wien (J. bis 7. AUugust5 2 Er- krankungen; Genickstarre: Kopenhagen 1, Stockholm 2 Todes⸗ fälle, Stockholm 1 Erkrankung; spingle Kinderlähmung:

Christiania 1 Erkrankung; Ruhr: . 1. Mecklenburg⸗ Ichwerin 6, Budapest, Prag und Vororte je 1, Wien 38 Todes⸗ fälle, Nürnberg, Stuttgart je 7, Hessen 59, Mecklenburg⸗

Schwerin 33, Reuß, Lübeck, Bremen je 1, Budapest 14. Prag und

Vororte 12. Wien 253 Erkrankungen; epidemische Shr⸗

Peicheldrüsenentzündu ng: Budapest 465 Erkrankungen;

Schlafsuchtkrankheit (Encephalitis . Kopen⸗ e

hagen. 1 Erkrankung; Malarig: Reg. Bezirke Aurich 18, Oppeln 6, Wien 11 Erkrankungen; Krätze: , 120 Er⸗ krankungen; Nahrungsmittelvergistung: Reg.⸗Bezirke

Arnsberg 5, Magdeburg (Vorwoche) 3, Schleswig 5 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Typhus gestorhen in Elbing Erkrankungen wurden angezeigt in den Reg. Bezirken Aachen 44, Arnsberg 47, . 38, Breslau 35, Düsseldorf 35, Königsberg bo, Vorwoche 43, Magde

Schöneberg 11 (2. Berlin⸗Wilmersdorf 1, Charlottenburg 4, Neu— kölln 11], Reg.-Bez. Aachen 1 fJalachen Land. Alken ste in

burg (1 . August) 57, Vorwoche 66, Oppeln 31,

bindun obwoh

Unrecht.

bis Potsdam 115, Schleswig 34, Mecklenburg⸗Schwerin 55, Hamburg 34.

Potsdam Kopenhagen 29, Wien

. wurden Erkrankungen ermittelt an Damburg 21,

und Röteln in Buda Landespolizeibezirk Berlin 121 Schleswig 103,

beantwortet hat. gesprächs gebühren fällig, sobald die Sprech der betrieosfähigen Sprechstelle des Angeru fenen verbunden ist. Hier ist es also nicht notwendig, daß der f

Wohl aber muß feststehen, daß seine Diese Bestimmung erstreckt sich

geliefert werden.

teilung der Marken

102,

2

(Berlin Stadt 86), in Hamburg 40,

Verkehrs wesen.

Dage

prechstelle n

stande gekommene Gespräche Gebühren zu erheben.

Scharlach in Berlin 32, Budapest 45, Topenhagen 57, Wien 293 an Masern pest 30; an Diphtherie und Krupp im

Reg.⸗ Bezirke Budapest 22, an Keuch hu sten in Budapest 23.

Klagen über die Pꝓĩst. Nachdem die Gebühren für die Benutzung des Fernsprechers erhöht worden sind, ist das Publikum. mehr als früher dazu geneigt, bei Nachprüfung d vermeintliche Ueberforderungen zurückzuweisen, namentlich sich um nicht zustande gekommene Gespräche handelt. J denn überhaupt berechtigt, in diesem erheben? .

er Gebührenzettel

wenn es st die Post Falle irgendwelche (Gebühren zu ben? Im Fernverkehr wird die Gebühr für cin nichtdringendes Dreiminutengespräch erhoben, wenn sich nach Herstellung der Ber⸗ die Sprechstelle, die das Gespräch verlan ihr Anschluß betriebsfähig ist. Im übrigen sind im Fern— verkehr die Gesprächsgebühren erst. fällig, wenn die verlangte Sprechstelle oder eine daran angeschlossene Nebenstelle den Anruf gen werden im Ortssprechverkehr die Einzel⸗ prechstelle des Anrufenden mit

gt hat, nicht meldet,

, , . sich auch meldet. S*

icht gestört ist.

auch auf die Nachtgespräche des Ortsverkehrs. Innerhalb dieser Grenzen ist also die Post in der Tat nicht nur berechtigt, sondern nach der mit Zustimmung de erlassenen Fernsprechgebührenordnung auch verpflichtet, für nicht zu⸗

des Reichs rats

. Steuermaxrken. Den Arbeitgebern konnten die Steuermarken, die sie für de

a Steuerabzug an dem Einkommen der Arbeitnehmer

benötigen, bisher bedauerlicherweise nicht in der gewünschten Menge Die Schuld an den entstandenen Schwierigkeiten wird in der Oeffentlichkeit vielfach den mit der Herstellung und Ver⸗ efaßten Dienststellen beigemessen.

Jedoch mit

Der Bedarf war seinerzeit nach den damaligen Grundlagen

wesentlich geringer beranschlagt, als wie sich nunmehr nach den zahl⸗ reichen Nachbestellungen ergeben hat. Die Reichsdruckerei hat bis Mitte

August 285 Millionen Steuermarken geliefert. Inzwischen sind weitere * 7 j . 466 J. . 2569 Millionen Steuermarken fertiggedruckt worden, die aber zum größten

Teil noch nicht ausgegeben werden können, weil das Perforieren dieser Marken mit den vorhandenen Masch

inen nur allmählich möglich ist.

Es können dazu natürlich nur solche Perforiermaschinen benutzt

werden, die

für das Format der Marken passen.

sind Tag und Nacht in Betrieb, sie vermögen abe

Mengen der gedruckten Marken neben Postfreimarken und Versicherungsmarken nicht zu ber

Die Maschinen

r die riesigen

den gleichzeitig fertigzustellenden

vältigen.

Die

Beschaffung weiterer Maschinen, die frühzeitig eingeleitet wurde,

kann erst in einiger Zeit eine Besserung bringen.

wenn die

Marken teilweise unperferiert an sie abzugeben. fahren werden, daß die Abnehme

Es bleibt daher,

Arbeitgeber bald in den Besitz der zum Aufkleben nötigen Steuermarken kommen sollen, nur der Ausweg übrig, die gedruckten

davon unperforiert empfangen. . em Arbeitgeber das Auseinandertrennen der Marken eine unerwünschte Arbeitsleistung aber es ist immer besser, unperforierte als keine Marken

auferlegt, ut a

en.

er ganzer Bogen vorers

1

Gewif

Dabei soll so ver⸗

t zwei Drittel

z wird dem Arbeitgeber durch

Selbstverständlich ist das Bestreben darauf gerichtet,

die Steuermarken in möglichst greßzer Zahl und tunlichst bald wieder Die Ausgabe höherwertiger Steuer⸗

allgemein perforiert zu liefern.

marken ist eingeleitet. Welche Riesenmengen die Reichsdruckerei allein

an Wertzeichen gegenwärti. Sie hat tägli

Zahlen.

fertigzustellen hat, außer etwa? Millionen Steuermarken

erhellen

folgende

noch 42 Millignen Postfreimarken, 900 9000 Postkarten, 18 Millionen

Tabaksteuerzeichen, 8 iche: Stempelzeichen verschiedener Art herzustellen.

Millionen

Versicherungsmarken, 1 1 2 /

Million

Zur Bearbeitung der

Marten und Steuerzeichen ist ein Personal von 2500 Köpfen ein⸗ gestellt, das in zwei und teilweise in drei Schichten arbeitet. Bei der Leistungsfähigkeit der Reichsdruckerei ist zu hoffen, daß nach Abwick⸗

lung der in letzter Zeit angefallenen außergewöhnlichen Aufträge bir

Lieferung der Wertzeichen sich wieder in regelmäßigen Bahnen be—

wegen kann.

Aufmerksamkeit.

Die leitenden Stell

len widmen diesem Iw

ecke ihre volle

Nach dem Vorhilde Bayerns und Württembergs hat nun auch

B

die Badische Regierung

J. vr imren

staatlichen

Kraft⸗

wagenketrieb auf die Reich spost verwaltung über⸗ tragen. Für den Güterverkehr ist in Baden unter Beteiligung des

Reichs und des badischen Staates

Kraftverkehrsgesellschaut m. b. KL gemeinnützigen Charakters gegründet worden, das sich in der Haupt⸗ sache mit der Befördernng bon Lebensmitteln, Kohlen, Schotter, Baustoffen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen befassen wird.

unter der

H.“ ein besonderes

Firma. Badische

Unternehmen

Um einer mißbräuchlichen Benutzung der inter⸗ nationalen Antwortscheine zu begegnen, hat sich die deutsche Postverwaltung veranlaßt gesehen, die Abgabe von Antwort⸗ scheinen bis auf weiteres dahin zu beschränken, daß an dieselbe Person gleichzeitig oder an einem Tag höchstens fünf internationale Antwort— scheine abgegeben werden dürfen.

Die Posthelfer bei den Postscheckémtern.

Die

von einem Vertreter des Reichspostministers kürzlich im Reichstag

auf eine kleine Anfrage gegebene Auskunft,

daß die Reichspost⸗

derwaltung beabsichtige, die bei den Postscheckämtern noch vorhankenen Posthelfer, soweit es . nicht um Kriegsbeschädigte handle, allmählich

durch weibliche Krä—

te zu ersetzen, ist in Zeitungen dahin kom⸗

mentiert worden, daß auf diese Weise nicht weniger als 45 000 männ-

liche Aushilfskräfte erwerblos werden würden. einer etwaigen Entlassung einer derartigen Zahl von. aus dem Betriebe der

osthelfern

. von ostscheckämter schon deshalb gar keine Rede

sein, weil bei den ohe rent des bisherigen Reichspostgebiets überhaupt nur rund 1900 Posthelfer beschäftigt werden. ĩ bisherigen Reichspostgebiet zurzeit 19 Poftscheckämter vorhanden sind,

erreicht die Zahl der b

Posthelfer

im

Durchschnitt mehrere

Da in dem

ei den größeren Postscheckämtern beschäftigten Hundert, während sie bei

den kleineren Postscheckämtern bis auf etwa 30 herabsinkt. Man

sollte eigentlich als selbstverständlich annehmen, daß diefe Belegzahlen denjenigen bekannt sind, die zu Gunsten der osthelser der Postscheckämter in den Zeitungen gegen jene

kaßnahme des eichspostministeriumsz Einfpruch erheben. Um so weniger verständlich ist deshalb die , daß sich die 1 der bei diesen Postscheckamtern sch

e bestimmten männlichen

ustau

um gegen weibliches e, bis auf 15 006 beläuft.

insichtlich der Durchführung des Austgusches hat das Reichspoft=

ministerium

Verhältnisse der

stattfinden solle. Hierbei kann die Kündigungsfrist, auch Ifrist vereinbart worden war,

traglich eine kürzere c 2 Außerdem sind die betreffenden Posthelfer noch

ausgedehnt werden.

e, dee, zu setzen.

Funkverbindung Deutschland— lands Funkverbindungen mit dem Ausland sin

schon Lor einiger Zeit noch besonders angeordnet, daß er mit möglichster Schonung und unter Berücksichtigung der persönlichen

zu entlassenden Posthelfer nur in langsamer Folge

wenn ver⸗

is auf 6 Wochen

zeitig von der bevorstehenden Kündigung in Kenntnis

worden. Seit kurzem findet ein Austausch von im zwischen Deutschland und Holland durch die Funkstellen

und Rotterdam bei ununterbrochenem Tages Die Wortgebühren sind er wie für 8 . Telegramm

2

gelten

e gleichen

olland. Deutsch⸗ wiederum vermehrt

ktelegrammen in Düsseldorf

ach dien Kett! .

nd 206 bei ete K

r . , m

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