1920 / 208 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

vertrage vom N. Mai 1920 zur Regelung der Arbei . Vit 17901 ͤ Arbeits⸗ bedingungen der kaufmännischen und . Lehrlinge Fi, 8582 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗ Hesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halle a. S. und für die Oxte Ammendorf, Böllberg, Büschdorf, Diemitz, Dölau, . . . , Lettin, Nietle ben Schlöttau, Wörmlitz und Zwint . . zu erklären. . Einwendungen gegen diesen Antrag könen bis zum . . . 6. n, und sind unter ö . an das Reichsarbeitsministeri in, Luisen⸗ . . hs isterium, Berlin, Luisen

Berlin, den 8. September 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Molkereiverband der Provinz Pommern in Stetzin, der Verband der Raiffeisengenossenschaften in Pemmern, der Molkerei⸗Revisionsverband, der Genossenschaftsverband des Bundes der Landwirte, der Reichsverband deutscher Molkereibesitzer und Pächter, Gruppe Pommern, der Verein der Molkerei⸗ fachleute für Pommern (Gruppe Arbeitnehmer), der Drrein der Molkereifgchleute für Vorpommern und Rügen (Gruppe Arbeitnehmer) und der Perband deutscher Mol ereifach leute, Sitz Berlin, haben durch die Land⸗ virt chaftõlammer. für die Provinz . in Stettin yenntragt, den zwischen ihnen an Stelle des allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrags vom 30. Juli 1919 abgeschlossenen w vom 26. August 1920 zur Regelung der . ehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten in den Molkereibetrieben gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De— mber 1918 QReichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Pommern für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum . V . ide rb ren und sind unter Nummer 1D. DCG . 138 Me Sar I i isen⸗ , eitsministerium, Berlin, Luisen⸗ Berlin, den 8. September 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, in Berlin 8sw. 61, Bellealliancestr. J 10, hat beantragt, den zwischen ihm und neun Groß Perl iner an zlun gen für Zahnbedarf am 2. August 1920 im Anschluß an den allgemein verbindlichen, am 1. St— tober 1919 in Kraft getretenen Tarifvertrag nebst Zusätzen vom 2. Januar 19290 abgeschlossenen neuen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in Handelsgeschäften für Zahn⸗ hedar gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Gesetzhi. S. 1436) für das. Gebiet. der Einheits gemeinde Groß Berlin, für allgemein verbindlich zu erklären. ö Ein wendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 1536 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen—⸗

zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für di kaufmännischen und technischen Ang 3 gungen für die

ellten in der andel gemäß S 2 der en in der Industrie

del erordnung vom 23. De⸗ I8 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Speyer für allgemein verbindli

Einwendungen gegen di

und im Groß zember 1918 zu 2 r esen Antrag können bis zum C. September 1920 erhohen werden und sind unter Nummer VI. D. 1681 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luifen⸗ straße 33, zu richten. z Berlin, den 8. September 1920.

Der Reichsarbeitsminister. : Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verband Berliner Metallindustrieller E. V. ; Potsdamer Str. 112, ihm, der Arbeitsgemeinschaft Orts kartell

kauf männischer e, Landesverband Brandenburg, Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landes geschäfts—⸗ elle enburg, Ortsverband Groß Berlin, am 15. Juli 1929 abgeschlossene Ergänzung zum Tarifvertrag vom 28. Juni 1920, dessen allgemeine Verhindlicherklärung bean⸗ tragt ist, zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs bedingungen der kau smännischen Angestellten in der Metallindustrie gemäß 32 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reicht ⸗Gefetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären für das Gebiet, das eingeschlossen wird durch eine Verbindungslinie zwischen folgenden Srten: Spandau mit Staaken, Finkenkrug, Hennings⸗ dorf, Birkenwerder, Buch, Hoppegarten, Wilhelmshagen, Wildau, Spandau mit

Berlin W. 35, z reier = stelltenverbände, f Ange Ge werkschafts bund

9 a(Ilten⸗ . Angestellten

und dem

stelle Bran

Blankenfelde,

. diese Orte einbegriffen.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

ö , ö werden und sind unter .

VI. D. 756 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

straße 33, zu richten. ö ö Berlin, den 8. September 1920.

Der Reichs arbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Nowawes,

Bekanntmachung.

Unter dem 6. September 1920 ist auf Blatt 825 laufende Nr 2 de Tarifregisters eingetragen worden: Zwischen dem Verband der Zentralheizungsindustrie E. V., ö . ‚Arbeitgebervereinigung für das Dresdner Gas- und Wasserleitungs gewerbe, der Klempner- und Installatenrinnung zu Dresden und dem deutschen Metall— arheiterverband, Verwaltungsstelle Dresden, ist am 31. März 1020 ein Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits— bedingungen für die gewerblichen Arbeiter in ber Zentral— heizungs⸗, Gas⸗ und Wasserleitungsindustrie, im Klempner— und Installateurgewerbe abgeschlossen worden. Dieser Tarif⸗ vertrag nebst protokollarischen Erklärungen wird für den ge— nannten Berufgkreis gemäß 8 Ader Verordnung vom 25. De⸗ zemher 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden und der Amtshauptmannschaften Dresden⸗Alt⸗ stadt und Dresden⸗Neustadt für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Ortsgruppe Dresden,

straße 33, zu richten. Berlin, den 8. September 1920. Der Neichsarbeitsminister.

Bekanntm achung.

Der Arbeitgeberverhand Reichenbach i. Schl. Geschüftestelle: Franz Rosenberger jr. in Ober Langenbielau, und die Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen und technischen Angestelltenverbände Reichenbach i. Schl. haben beantragt, den zwischen ihnen an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 5. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag vom 1. Juli 1920 zur Regelung der Gehalts—⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in der Industrie, dem Großhandel und Kleinhandel gemäß 85 O der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Reichenbach i. Schl. sowie für die Textilindustrie des Weistritztals (um⸗ ren . Orte Hausdorf, Bärsdorf, Tannhausen, Wüstegiers⸗ dorf, Schweidnitz, Blumenau, Wüstewaltersdorf, Schönbrunn, Dörnhau und Donnerau) und des Kreises Neurode i. Schl. für allgemein verbindlich zu erklären.

ö. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 32. September 1920 erhoben werden und, sind unter Nummer VI. R. 447 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten. . Berlin, den 8. September 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A. Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Zahl⸗ stelle Hamburg-Altong, in Hamburg 1, Besenhinderhof 57, und der Verein selhständiger Konditoren haben durch den Demobilmachungskommissar in Hamburg beantragt, den zwischen ihnen abgeschlossenen und am 158. Mai 1020 in Kraft etretenen Tarifvertrag zur Regelung der 63 und Arbeits⸗ edingungen im Konditorgewerbe gemäß § 2 der Verordmmg vom 2. Dezemher 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet der Städte Hamburg⸗Altaha und Wandsbek für all—⸗ an. , n. zu e, Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zu . k 6 3 ,. . sind unter . . D. 2046 an das Reichsarbeitsministerium, in, Luisen⸗ straße 35, zu richten. ö sterium, Verlin, Luisen Berlin, den 8. September 1920.

Speyer hat beantragt, den zwischen ihm und dem Arbeit—

geberverband für den Bezirk Speyer E. V. in Speyer verbindlich erklärt. ssenen Nachtrag zum allge⸗ mit dem 1. Juni 1920.

am A. Juli 1920 abgeschlo

Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags ä

tober 1919 tritt außer Kraft. . J

Der Neichsarbeitsminister. Y AM: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können i ichs arheitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, . während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können sparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

von den Vertra stattung der Ko Berlin, den 6. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 7. September 1920 ist auf Blatt 822 lfd. Nr. 3 bes Tarifregisters, betr. den Tarifvertrag vom 12. August 1919 nebst Zusatztarifverträgen vom 5. Dezember 1919 und 11. März 1920 fir die Binder und Binderinnen in Blumengeschäften mit Ausnahme solcher, die gärtnerische Arbeiten verrichten für das Gebiet des Stadtkreises Kiel, eingetragen worden: . in Ergänzung dieser J zwischen den verbindlich uch vom 10. Juni 1920 (Zusatz⸗Tarifvertrag) wird a. der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ e re , irn . i,, und das l Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. Juni 1920 glei 8 für allgemein verbindlich erklärt. 3 Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Bu sse.

Das Tarifregister und die Registergkten i Das Tar er * öunen im Reichg— arbeitsministerium, Berlin NW. K, Luisenstraße 33/34, Zimmer ö währgnd der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. ö Ar heitgeber und Arbeitnehmer, für die der Torishertrag infolge 34 des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können don, den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertra le Erstattung der Kosten verlangen. . Berlin, den 7. September 1920.

Der Registerführer. Pfeifer.

Vertragsparteien

ergangene Schiedss

Durch die Verbindlicherklärung werden die Vors Reichs versicherungserdnung über die Genehmigung ordnungen der Kranlenkassen nicht berührt.

Bekanntmachung.

Unter dem 7. September 1920 ist auf Blatt 1319 lfd. des Tarifregisters eingetragen worden: . H Zwischen dem Arbeit

eberverband für di ; und der Ar für die Stadt, Halber

) eitsgemeinschaft der kaufmänni

3 3 ist int ö Der Reichsarbeits minister * 29. Juni 1920 zu dem allgemein verbindlichen

. gichů 6 . axifvertrage vom 8. Dezember 1919 abgeschlossen word J. A.: Dr. Busse. Diese wird zur Regelung der Gehalts⸗ . e er e, . bedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestesten Bekanntmachung. he nen wn . 16 ö der Industrie mit Aus—⸗

H t ö . ne der Anhestellten des Bankgewe mäß 5

Das Ortskartell der Angestelltenverbände in Verorbnung vom 3. Dezemher 1 e , gen, 6 un für das Gebiet der Stadt Halberstadt gleichfalls für allgemein n*llgemeine Verbindlichkeit beginnt Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die

stadt G. V.

Anstellungs⸗

mein verbindlichen Tarifvertrag vom 12. März 1920

allgemeine Verbindlichkeit der Vereinbarung vom 2X. März

1920 außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht au Arbei rs vertrã für die besondere 3 ,. 6 sind. ö

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗

ministerlum, Berlin NV. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während

regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichtzarbeits ministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen. .

Berlin, den 7. September 1920. Der Regifterfũührer. Pfeiffer. Bekanntmachung.

Unter dem 7. September 1920 ist auf Blatt 1174 lfde,

Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Zwischen dem Allgemeinen Arbeitgeberverband für

Göttingen und Umgegend E. W, dem Deutschen gandarbeiterverband, Gau 9 Hannover, Sitz Hildesheim, und dem Zentralverband der Landarbeiter, Sekretariat Hannover, ist zu 8d verbindlichen Tarifvertrag vom 1. März 1920 ein Zu satz⸗ vertrag vom 15. Juni 1920 zur Negelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter abgeschlossen worden.

em allgemein

Dieser Zusatzvertrag wird für denselben Berufskreis

gemäß Ss 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Hescthl' S. 6c; fir, dag Ghehtet des Freises Hann-⸗ Minden für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit beginnt mit dem 1. Juli 1920. .

Der Reichsarbeitsminister. J. M., Dr Buns e,

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits

ministerium, Berlin M. 6, Luisenstraße 33 / 34 Zimmer 161, wãhrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

ö k . JJ verbindlich ist, können on den Vertragsparteien einen ruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. ö .

Berlin, den 7. September 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

1 w

Bekanntmachung. Unter dem 7. September 1920 ist auf Blatt 2583 lfde.

Nr. 3 und Blatt 1525 des Tarifregisters eingetragen worden:

Zwischen dem Verband der Lithographen, Steindrucker

und verwandten Berufe, Mitgliedschaft München, und dem süd⸗ deutschen i d f renn ö ö . 2. März 1 y Vereinbarung zu dem allgemein verbindlich en Tarif vertrag vom 28. April 1919 abgeschlossen, die unter dem 1. Juni 1920 für das Photographengewerbe mit Aus⸗ nahme der Photghandlungen für das Gebiet der Städte München und Pasing für allgemein verbindlich erklärt worben

Diese Vereinbarung wird nunmehr mit Ausnahme der

Absätze 2 und 4 nach Maßgabe des von dem Verbande der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufe, Mitglied⸗ schaft München ͤ, und dem Photohändlerbund anerkannten Schiedsspruchs vom 16. April 1920 gemäß § 2 der Verord⸗ nung vam 23. Desemhber 1918. (Neichs-Gesetzll. S. 1456) auch für die Photohandlungen im Gebiet, der Orte München , . i,, . , Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt für die Photohandlung i

K Photohandlungen mit dem

Der Reichsarbeitsminister. J

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichg⸗ arheitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 7. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

e ch unn g

Unter dem S8. September 1920 ist auf Blatt 951 lfde. Nr. 2 des Tarifregisiers eingetragen warden: Der zwischen dem Württembergischen Krankenkassenverband in 5 ö. und der Vereinigung der Angestellten reichsgesetzlicher i , n ö am 253. Mai 19 chlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Ge Anstellungs verhältnifse der e n. und . ö. Krankenkassen gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (RNeichs⸗-Gesetzbl, S. 456) für das Gebiet des Frei⸗ staates Württemberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt, mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 15. November 1919 6 Kraft.

abge⸗

riften der er Dienst⸗

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits-« ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 8, 66 6. während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarisver infolge . 86. . en, ,,, . verbindlich ist, können parteien einen ĩ ; , . 5 Tarisvertragẽ Er⸗

Berlin, den 3. September 1920.

ten verlangen.

Der Registerführer. P fes nf fle r.

Bekanntmachung.

. Unter dem 8. September 1920 ist auf Blatt 1527 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Landarbeiterverbaud Gau 31 Trier, dem Zentralverband der Forst⸗ Land⸗ und Weinbergs⸗ arbeiter, Bezirksstelle Trier, und dem Arbeitgeberverband, S

Bernkastel, am 26. März 1920 abgeschlossene Manteltar J zertrag nebst Lohn abkom men zvird, zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Lanb⸗ und Weinbau⸗ arbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der reife Trier Stadt, Trier Land, Bernkastel und Wittlich mit Ausnahme des Ruwertals und der Domäne Avelsbach für allgemein verbindlich

erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Ärbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Preuszen.

XI. Nachtrag zu den statutarischen Bestimmungen des Neuen Bräandenburgischen Kredit-Instituts.

1. Der Geschäftsbereich des Neuen Brandenburgischen Kredit⸗ Instituts wird auf die deutschbleibenden Teile der Provinz Posen ausgedehnt.

2. Bei Beleihungen in den zu J genannten Landegteilen durch das Neue Brandenburgische Kredit⸗Institut an Stelle einer früheren Beleihung mit Posener Pfandbriefen werden die Beleihungs⸗ n r der Posener KLandschaft ugrunde gelegt. Bei

eubeleihungen in diesen Landesteilen kommen die Beleihungs⸗ grundsätze des Neuen Brandenburgischen Kredit⸗Instituts zur , . .

3. Der 8 56. der statutarischen Bestimmungen erhält, hint Absatz 3 (Fassung des VIII. Nachtrags vom 28. Juli 1906) folgenden Jufatz: „Der Engere Aubschuß kann beschließen, daß ein besonderer Deputierter für die früheren Posener Landes⸗ teile gewählt wird, sobald eine ausreichende Zahl von Mit⸗ gliedern aus diesen Landesteilen dem Kredil⸗Institut bei⸗

. ist. Die Beschlußfassung muß erfolgen, sobald die dehrzahl' der landrätlichen Kreise in diesen Landesteilen

Kreiskommissare gewählt hat.“ EESiegel.)

Genehmigung.

Vorstehender Nachtrag XI zu den statutarischen Be⸗ stimmungen des Neuen Brandenburgischen Kredit⸗Instituts wird hierdurch genehmigt.

Berlin, den 9. August 1920.

Namens der Preußischen Staatsregierung. Der Minister für Landwirtschesét, Domänen und Forsten. U Ramm. Der Justizminister. am Zehnhoff. Der Minister des Innern. Severing.

Finanzministerium. Erlaß,

betreffend Umrechnung der Versorgungsgebührnisse der in ben abgetretenen Gebieten wohnenden pen⸗ sionierten Beamten und der Hinterbliebenen auf Grund des Gesetzes vom . Mai 1920 (Beamtenalt⸗ ; ruhegehalts gesetz). Während allen denjenigen Altruhegehaltsempfängern und Hinterbliebenen, die bei Abschluß des Friedensvertrags vom I0. Januar 1920 im Abtretung gebiet gewohnt und r . des Friedensvertrags mit dem genannten Tage die preußische Saaltzangehörigkeit, verloren haben, die Wohltaten des Beamtenaltruhegehaltsgesezts vom 7. Mai 1920 nicht zugute⸗ kommen können, hat bei denjenigen Ruhegehaltsempfängern und Hinterbliebenen, die erst nach dem 10. Januar 1920 in das abgetretene Gebiet verzogen sind, eine Umrechnung der Verforgungsbezüge nach den Bestimmungen des Altruhe—⸗ gehaltsgesetzes zu erfolgen. Zugleich im Namen des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Ministers des Innern.

Berlin C. 2, den 6. September 1920.

Der Finanzminister.

J. A.: von Bahrfeldt. P

An die nachgeordneten Behörden.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Der Bergmeister Dr. Nöttzch er von der Bergwer sbire tion (Abwicklungsstelle) in Saarbrücken ist an die Bergwerksdirektion in Recklinghausen versetzt worden. ö

Ministerium für Volks wohlfahrt. Bekanntmachung.

Nachdem burch den Herrn Reichsminister des Innern ein neuer Nachtrag 6 6. Ausgabe der Deutschen Arznei⸗ taxe 1920 unter der Bezeichnung . *

„Preisänderungen in der 6. Aus gabe

der Deutschen Arzneitaxe 1920,

4. Nachtrag zur 6. Aus gabe“ herausgegeben worden ist, bestimme ich, daß dieser Nachtrag, durch den die Gültigkeit des ersten, zweiten und dritten Nachtrags nicht berührt wird, mit Wirkung vom 15. September 1920 ab für das preußische Staatsgebiet in Kraft tritt. Der Nachtrag erscheint im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin 8sWw. 68, Zimmerstraße 94, und kann von dort zum Preise von 89 8 bezogen werden.

Berlin, den 14. September 1920.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottste in.

9

Bekanntmachung.

Dem Metzgergesellen Mar Gäsemann, geboren am

19. November 1854 zu Bauerbach in Meiningen, wohnhaft zu Frank⸗ furt 4. M., Langeftraße 35 bei Barthelmann, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, serner rohen NatKurerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗ stoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an

einem folchen Handel wegen Unzuperlässigkeit in bezug auf diesen

Gewerbebetrieb un tersagt. Frankfurt a. M., den 6. September 1920. Der Polizeipräsident. J. V.: Hamm acher.

riedens vertrages ihr Stimm⸗ d behauptet und ge⸗ chlesischen Abstimmungsgebiet ge. Abstimmung zugelassen werden, wenn sie Inkrafttretens des Friedensvertrage Einwohnern Sherschlesiens geh Demgegenüber wird aus . mn A echts st in dem die V jahr vollendet hat, wenn s abstimmung stattfindet, von dem Ausschuß festz ch dem 1. Januar 1919 liegen en Aufruf wird von eine kels 88 gesprochen. anderes a

g auf Artikel 8s des F immungsberechtig Aufruf wir

teilt, unter Beru

versucht wird, Ab st recht zu rauben. fordert, daß nur die i

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 38 der Pre ußischen Gesetzsammlu Nr. 11 947 eine Verordnung, ̃ der Uebernahme von Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen der Staatsbeamten, vom 31. Juli 1920, unter Nr. II IMG eine Verordnung, betreffend die Mitglieder des Landes⸗Wasserstraßenbeirats, vom 31

nen Erlaß der Preußischen Staatsregierung, gnungsverfahrens Industrie⸗Aktien⸗ rks Marie⸗ 12. August

950 einen Erlaß der Preußischen Staatsr betreffend Anwendung des verein

bei den durch das Märkische Elektr in Berlin, vorzunehmenden Enteignungen, vom 25

einen Erlaß der Preußischen Staatsregierung, reinfachten Enteignungsverfghrens fännerschaft, Aktiengesellschaft in ännerhall bei

ng enthält unter . betreffend die Genehmigung

, , s auch zu den . erklärt, daß nach s 4 on ohne Unterschied des anuar des Jahres,

in der die Volks⸗

eboren ist oder dort seit einem

unkt, der aber nicht

ihren Wohnsitz hat. en

irklichkeit handelt ls um die Wiedergabe 4 der Anlage zum Artikel 88. ein untrennbarer Teil des Friedeng⸗ rschlesischen Volkspartei stellt blicher polnischer Seite aus⸗ Friedens vertrages dern. Der Ver⸗ sche Bevölkerung erneut zu die deutsche Sache zu er⸗

1920, unter

Nr. II 949 ei ; Anwendung des vereinfachten Entei des der Braunkohlen⸗ und Brikett⸗ in gehörigen Braunkohlenbergwe sch im Kreise Liebenwerda, vom

berechtigt ist, die am 1. J olksabstimmung stattfindet,

schaft in Berl ie in der 3

Anne bei Kleinleipi 1920, unter

n dem polnisch gung“ des Artikels aber um nichts estimmungen des 5 st aber ist Aufruf der obe als ein von unmaßge die Bestimmungen des chen Bevölk den Zweck, die deut d ihren Glauben an

ten Enteignungsve trizitätswerk, maren , , 1920, und unter Nr. 11 951 betreffend Anwendung des ve des der Halleschen gehörigen Braun raunsdorf im Kreise Querfurt, vom;

Berlin, den 13. September 1920. Gesetzsammlungsamt. Krüer.

m 0 O O 0 O rώgẜírzdJzdarnsmmmaarmrnrmrerremnre , Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat trat heute zu einer Sitz lsten die vereinigten Ausschüsse Volkswirtschaft und für Rechts Steuer⸗ und Zo

Diese Anlage sel siertrages. sich demnach gehender Versuch dar, zuungunsten de such hat weiter beunruhigen un

erung zu än

at als Stichtag für e an langfristige festgesetzt. Regel⸗ sen aus der ein⸗ dungen erhalten,

Der Minister für Volkswohlfahrt h der einmaligen Beihil. den 1. September d. o nur diejenigen Erwerbslo

von den Gemeinden 3 Stichtage bereits acht Wochen Erwerbslosen⸗

dig Gewährung Erwerbslose mäßig dürfen als maligen Beihilfe welche an diesem ung zusammen; unterstützung erhalten haben. r Steuer⸗ flege sowie die wesen und für

vorher hie Zollwesen, für vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft Sitzung.

Desterreich. Die Südtiroler Landeszeitun en, die dur rschnitten worden bei Südtirol geblieben wäre, Gebietes in Italien ersucht hat. solchen Schritt nicht getan.

Großbritannien und Irland.

Der Völkerbundrat hat den Entw Kommission für die Erri Gerichtshofes allen dem Ländern mit Anmerkungen vers graaf“ zufolge heißt es darin:

Es liegt nicht in der Absi seine Meinung bezüglich bevor er volle Gele ist zustandegekommen nach eine Hinsicht befugte r Entwurf

teilt mit, daß die Ge⸗ absichtigte neue Gre re, daß nur ein kleiner um Einbeziehung ihres eitere Orte haben einen

weiteren Abwesenheit meinde Resch

schäftsträgers werden die Geschä lttachs Dr. Skorkovsky geführt.

Während der slowakischen Ge schaft von dem

sche Gesandte Apostole

Der neuernannte Königlich griechi t lin eingetroffen und hat die Ge

Alexandres ist in Ber

der Gesandtschaft übernommen. urf der suristischen

internationalen srat angeschlossenen ehen zugesandt. Dem „Tele⸗

chtung eines

g des in der Völkerbund

veröffentlichten chen Deutschland und Gesandtschaft in Wien 10. d. M. erfolgt. Mit

Der Notenaustausch über die Genehmigun vorgestrigen des „Reichsanzeigers“

finanziellen Abkommens zwi Desterreich ist zwischen der deutschen und der österreichischen Regierung am 10. diesem Tage ist bas Abkommen in Kraft getreten.

Nates, auf irgendeine Weise urfs zum Ausdruck ihn zu studieren. r langwierigen Versammlung. verursacht unvermeid schen den befugtesten nicht dasselbe Schi

Vorteile des Entw

zu bringen, genheit gehabt,

Der Entwurf sprechung durch eine in jeder so schwieriger und verwickelte Meinungẽverschiedenheiten, verständigen.

n Berlin eingetroffenen schaft Compagnie 8 sie sich auf G ahre 1912 mit der Hoch⸗ etroffenen Vereinbarung zer der deutschen Funk⸗ Vorsiß des m Reichs postminister ium Interessenten statt⸗ dlungen sind von beiden Seiten in ührt worden und haben nach legraphenbüros“ nunmehr schwehenden Fragen at nicht nur auf

Infolge einer Erklärung der i Vertreter der französischen Funkgesell rale de Tèlsgraphie sans Eil, des Friedensverlrags und einer im J 3 Maschinen⸗Aktiengesellschaft vom 7. September 19 station Eilvese Ministerialdirektors Dr. Bredow i Besprechungen mit

Die Verhan enlgegenkommendem Sinne gef einer Mitteilung des „Wolffschen Tel Verständigun ergeben. Die französis Uebernahme ondern auch ihre anfangs gestellten en von 10 Millionen Mark s Teil ermäßigt und ihre gesamten on Eilvese bleibt damit in deu Aufsicht eines Reichskommissars von der

sal haben soll hof im Jahre 1907, so Der Rat würde mit Bezug auf die für das internationale Dies würde bedeuten, daß der B en, daß er nicht in der Lage sei, eine ufgaben zu erfüllen.

dem „Matin“ zufolge be⸗ ekretariat für Irland allen Fragen, die mit den sechs Graf⸗ sammenhär gen, beschäfligen soll. Das fast haben.

Wenn der Entwurf wie die Pläne für einen Schiedsgericht Konzessionen gemacht wer hnliche Meinungsverschiedenheit Tendenz des Entwurfs als e Zufammenleben betrachten.

gezwungen wird, offen zuzugesteh der wichtigsten ihm anvertrauten

Die britische Regierung hat ein neues Unterstaatss zu schaffen, das sich schaften von Ulster zu s sekretariat wird seinen Sitz in Be

Rußland.

Der Volkskommissar Tschitscherin hat von dem sinister des Aeußern die Mitteilung erhalten, der Vorsitzende der ukrainischen di schlag mache, die Friedensdelegation der sozia⸗

Fzlands und demokratischen

Paris, daß müssen gegenseit

20 an als Besi ine Katastrophe

betrachtet, den beteiligten

che Gesellschaft h Unterstaats deutschen Funkstation ver⸗

Entschädigungs⸗ chließlich auf etwa Rechte abge⸗ tschem Be⸗

orderung den dritten Die Funkstati sitz und wird unter neu zu gründenden „Eilvese G. esellschaftskapital ersee⸗Verkehr“ Aktiengesellschaft

der Station Eilvese Gelegenheit

Patentvereinbarung Weise zustandegekommen, da Erfindungen in Deutschland u Erfindungen in Frankreich benutz mit der Hochfrequenz⸗Maschinen⸗ geschichte des Vertrages, gehen der Fran ellschaft im Ja läßlich des Verkaufs ihrer A Uebernahme ihrer damaligen

nicht in einem

nischen Mini Andrs Liwickij, Mission in Polen, ihm den Vor verhandlungen zwischen der listischen föd era einer Delegation der Republik der Ukraine in Riga zu eröffnen. Eine Moskauer Radiomeldung besagt, daß Kerjensen, in Finnland, der finnischen densbedingungen mitgeteilt tritt Finnland den Teil des Gebiets der Zutritt zum Arktischen Meer gibt; zZgedehntes Gebiet und freie Verbindung eits tritt Finnland Gebiete von Ost—

rie dens⸗

tiven Sowjetrepublik Ru

Aktiengesellschaft „Drahtloser Regierung der

(Nauen) und der Hochfrequenz⸗Maschinen⸗ aufgebracht Beteiligung Prozent an der russische Friedensdelegierte Regierung folgende habe: Sowjetrugland von Petschengæa ab, Finnland erhält ein au mit Norwegen, seiners karelien an Rußland ab.

Die rumänische Regierung hat dem „Wolffschen Tele⸗ neuen Friedensvorschlag der daß auch sie die Herstellung achbarlicher Beziehungen zwisch sche und in kurzer 3

Verhandlungen ist ferner Hauptfrie ritätischer Grundlage in. ö

die Deutschen gewisse französische nd die Franzosen gewisse deutsche en dürfen. Die Verhandlungen Aktiengesellschaft über die Vor⸗ dem aufsehenerregenden Vor⸗ geben, daß chen Gesellschaft uslandspatente das Recht auf Versuchsanlage in Eilvese ein— Vertrags verhältnis zum Reich schaft war daher nicht verpflichtet, eich Telegraphenverwaltung zum Abschluß ihr Vorgehen zu einer Be⸗

rt hat, haben er

zosen gefüh , als sie der französis

graphenbüro“ zufolge auf den geantwortet,

en und Rußland wün Vorschläge iber die Bedingungen eines Uebereinkommens mit⸗ teilen werde.

Dem Geschäftsträger Persiens in London, Ghaffar ß man der angekündigten An⸗ Saltanek in Moskau mit großer sische Sowjetregie rung sie sich nie in die inneren Kämpfe in gen müßten

räumte, noch stand. Die Gese nehmigung der R des Vertrages einzuholen,

anstandung keine Veranlässung gibt. Khan, ist mitgeteilt worden,

kunft des Gesandten Mechar Genugtuung entgegensehe. versichere erneut, daß Persien einmisch auf Mißverstãnd

inisterium s

Reichs arbeitsm chaffung der

Gegenden die Bes elernke dadurch erleichtert w elpräm ie gewährt em Zwecke gestattet, daß die odeten Zentner Kartoffeln bis ffeln erhielten bis zur Höchstgrenze von räber und jeden seiner H

der parlamentarischen Körper⸗ tkartoffeln mit Wirkung rf erwartet werden, em Jahre von ihrem Rechte, ausgiebigen Gebrauch l an Erntearbeitern ab⸗

Nach einer Mitteilung des ist im Vorjahre in vielen Arbeitskräfte für die Karto daß den Erntearbeitern eine

Die Reichskartoffelstelle hatte zu d en von ihnen ger

en werde, gegenteilige Behauptun ssen oder Böswilligkeit beruhen.

haben 3000 mailändische nung angenommen, in der sie die Bedingungen des Arbeiter⸗ en Kampf bis aufs äußerste

einer Radiomeldun Industrielle eine Tagesor die Industriellen auffordern, verbandes abzulehnen und d zu führen.

Die nach Riga abgehende polnische Frie de tion erhält nach einer Meldung ich i zur Unterzeichnung des vorläufigen Friedens, über den zugleich mit dem Waffenstillstand verhandelt werden soll.

Im Generalstabsbericht der polnischen Armee vom 14. September heißt es: h panic Bolschewistische Abteilungen, denen es gelungen war, im Bereiche urchzubrechen, wurden auf der Linie des Flusses Im Raume von Sokal erkämpfen si Fruppen den Uebergang über den Bug; sie drangen nach schweren

Arbeiter für jed zu 2 Pfund Karto entnern für jeden Kartoffel halls angehörigen. schaften ist die Bewirts vom 15. September aufgehoben. daß die Landwirte auch in dies solche Ernteprämien machen, um dem herrschenden Mange

Nach Beschlu aftung der Spä

zu gewähren, Vollmachten

Preußen.

oberschlesische Volkspartei ver⸗ erscheinenden ober⸗ and befinden, olffs Telegraphenbüro“ mit⸗

polnisch e öffentlicht in den in deutscher Sprache chlesischen Blättern, soweit sie sich mmen Aufruf, in dem, wie „W

von Rohatyn Swirz aufgehalte