z395b Kurbelstick, und Strick auch Netzstrick, (Filet Ma⸗ schinen, für den Handbetrieb, ohne Gestell, Köpfe (Oberteile) von solchen Maschinen, auch Teile davon (ausgenommen Nadeln). . . S96a Nähmaschinen, in fester Verbindung mit Gestellen oder für motorischen Betried !... 20. aus 89g a Spezialnähmaschinen für Trikotagen⸗ und Handschuh⸗ fabrifation in fester Verbindung mit Gestellen S896 6 Kurbelstick, und Strick,, auch Netzstrick⸗ (Filet⸗) Ma⸗ schinen, in fester Verbindung mit Gestellen oder für motorifchen Betrieb S897 Gestelle von Nähe, Kurbelstick, Strick, auch von Netz⸗ strick. Filet Maschinen sowie Teile von solchen Gestellen, einschließlich der dazu gehörigen Tisch⸗ n ,, . S898 Maschinen und Maschinenteile in fester Verbindung mit Kratzenbeschlägen d 8999 Maschinen zur Vorbereitung der Gespinste sür die , öh Wm . IMI e Stickmaschinen (ausgenommen Kurbelstickmaschinen) . SGM a Jurichte⸗ (Appretur⸗) Maschinen (Maschinen für die Veredelung von Gespinsten und Gespinstwaren), soweit sie nicht unter Nr. 574 a fallen.... aus 9021 Hydrausische Dampf- und Plattenpressen.. goöhb Mafchsnen für Wäscherei und chemische Reinigung . 903 Feuerspritzen aller Art. 3 Pumpen für Menschen⸗ oder Tierbetrieb, zur Förderung DJ gohb Mähmaschinen (Getreide,, Grasmähmaschinen Rasen⸗ Ww söhne, Mtb Milch entrahmungsmaschinen (zentrifugen, Separatoren) 90e Sämaschinen, Heuwender, Heu⸗, Stroh, usw. Pressen, Futterschneide;, Häcksel-,, Buttermaschinen, Schrot⸗ mühlen, Rasenmäher und anderweit nicht genannte landwirtschaftliche Maschinen J 9goßd Reinigungsmaschinen für Getreide, Hülsenfrüchte, Reis, 6 , .
. DOelfrüchte J, K 200g rennereimaschinen und geräte ob h Maschinen und Geräte der Juckerindustric—— 06; M üllereimaschinen (Reinigungsmaschinen s. 906d) 6. 906k Maschinen für Holzstoff⸗ und Papierherstellung im Ge⸗
wicht bis zu 120 Doppelzentner einschließlich ..
im Gewicht von mehr als 120 Doppelzentner . 9otzl Pumpen, Wasserkaltungsmaschinen, andere als unter
S594 h Lund 903, J 9do6ßm Kältemaschinen, andere als unter 594 h/ 1 (Speiseeis⸗
bereitungsinaschinen nach Beschaffenheit des Stoffes) 906n Hebemaschinen (Aufzüge, Fahrstühle, Lifts, Elevatoren,
Vecherwerke, Fördermaschinen), auch in fester Ver⸗
ö mit Elektromothren (in anderer Verbindung
w 9oßo Maschinen der Buchbinderei, Kartonnagen⸗ und Papier⸗
warenherstellung . i 906p Maschinen für Sortierung, Waschen, Zerkleinerung und
. Formen von Kohlen, Erzen, ,,,, . gobq Gebläsemaschinen, Exhaustoren, Ventilationsmaschinen,
Ventilatoren (andére als unter 832), auch in fester
8
Verbindung mit Elektromotoren (in anderer Ver—
8
do
do C doe — C
do d de do N N O
deo
*
— Nd]
—
C2
C6
, 3 20hr Maschinen für die, Leder, und Schuhindust tte 3 906 s Maschinen für die Kalk-, Lehm-, Ton⸗, Zement- un he nn, , nnn, aus 906 Maschinen zur Herstellung von e Drahtwebstühle JJ 2 2 Materiasprüfungsmaschinen ?-... 2 hierher gehörige Textilveredelungsmaschinen. ... 2 Kalander für Gummifabrikate⸗.. , . 2 Maßschinen für die Hutfabrikation, soweit hierher d 2 hierher gehörige Maschinen für Hochofenanlagen. .. 1 hierher gehörige Maschinen für Blockstraßen.. ... 1 Kartenschlagmaschinen 2 Repetiermaschinen für Stickmaschinends ... 2
Artikel 2. Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 23. Sept Die Be ch ; it g vom 23. September 1920 in Kraft. ö Berlin, den 21. September 1920. Der Neichswirtschaftsminister. J. A.: Mathies. Der reichs minister der Finanzen. J. A.: Fischer.
— —
Bekannt mach ung, betreffend. weitere Aussührungshestimmungen zu der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919. — Abänderung des Aus— fuhrabgabentarifs.
Auf Grund der S3 und 13 der Ausführnngsbestimmungen vom 8. Ayril 1820 Neichs⸗Gesetzhl. S. 500) zu der Ver⸗ ordnung iber die Außenhandels ontrolle vom 20. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2128) wird bestimmt:
Artikel. Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgaben⸗ tarifs werden wie solgt geändert: (6285/9). Tischler⸗, Drechsler⸗ und Wagnerarbeiten, grobe, sowie sonstige grobe Holzwaren, vorstehend nicht ( genannt: 628a roh: Holzspanschachteln; Werkzeugstiele aus Hickoryholz
oder Eschenholz; Holzformen für Nachtlichte .. 4 Holzschuhe, auch mit Naltern aus ungefärbtem Leder 4 n,, i . und Teile von solchen; profilierte (gekehlte) Holzleisteös ... . 6288 — Listen * 2 . ) 1 1 2 z ö 2 1 1 1 1 1 1 0 8 1 ö. de ... gag bearkaltet irh . Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile pon solchen sowie andere Waren... 8 630b Grobe Holzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht vorstehend aufgeführt sind oder unter ö . . . J . au ö Tabakpfeifen, grobe, nicht unter andere N 1er aus 631b e el . . ö JJ 6 Jö ö. . sogengnnte Holibastblumen?.. . 2 6336 Kranken⸗ und Dperationsstühle und andere... . 4 ddb Sch‚iefertafeln Schreibtafeln), auch in Rahmen aller Art 1 658 Schieferstifte (griffe, auch bemalt, mit Papier über— zogen oder in Holz gefaßt. . 2 754 Uhrgläser für Taschenuhren, auch aus gefärbtem Glase 0
765 Zähne aus Schmelz, auch aus anderweit nicht genannten Formerstoffen (Kitten oder dergleichen), auch in Ver⸗ bindung mit Stiften oder Röhrchen aus Platin; auch Hebisse aus solchen Zähnen, syweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Mummęern alleen
(778/59) Röhren, einschließlich, der Röhrenformstücke
( Bogen, Knie, P Kreuz, und ähnlich geformte Röhren⸗
stücke), aus nicht schmiedbarem Gusse, auch mit Teer⸗
anstrich oder -überzug ver . an einzelnen Stellen efeilt:
ab 778 von mehr als 7 mm Wer k flirte roh und bearbeitet. 11
vom 20. Dezember 1919.
Auf Grund der 559 und 12 der Ausf vom 8. April 1926 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 500) zu ber Ver⸗ ordnung über die Außenhandelskantrolle vom 19519 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 2123) wird bestimmt:
aus 2321 Rohschwerspat zu Reduzierjwecken . 2tz- Schuhwichse, nicht unter Nr. 261 fallend, auch unter
288 Doppehtkohlensanres Natron (Natriumbikarbonat) =
297 Eisenvitriol (grüner Vitriel, Eisensulfat, schwe Eisenorvdul, Eisenorydul⸗ Ferrosulfat, Kupferwasser),
306b Chromfaures Kali (Kaliumchromat) und saures chrom⸗
311 Weinstein, roh (auch halb gereinigt J Weinftein, gereinigt lraffiniert, Kremortartari); Natron⸗
317s Natrium sulhydrat, Bleiverbindungen und Bleifalze/
von 7 mm Wandstärke oder darunter, roh und bearheitet Walzen aus nicht schmiedbarem Gusse, roh und bearbeitet
Runffguß und anderer feiner 1 e, , . e Nr. 7839)...
Oefen Herde) und Ofenteile sie Richt schmiedbarer Guß, anderweit nicht genannt: Maschlnenteile, h.... andere Eisenwaren, roh ..
andere Waren (als solche der Nummer 79840), roh (Druck⸗
platten s. Nr. 8746)
d Luftfahrzeuge (Luftschiffe, Ein⸗, Zweidecker und andere ne, leni /
Artikel 2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 21. September 1920 in Kraft. Berlin, den 21. September 1920.
Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Mathies. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Fischer.
Bekanntmachung,
betreffend weitere Ausführungsbestimmungen der Verordnung über die Außenhandels kontrolle — Abänderung des Aus—
fuhrabgabentarifs.
Artikel 1.
Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabga bentarifs
werden wie folgt geändert; ; 32 KRrapßwurzeln (Krapp, Färberröte), Quercitron (Rinde
der Färhereiche) und andere Farbpflanzen und Teile von solchen, auch gefalzen, getrocknet, gedarrt, ge— brannt, gemahlen oder sonst zerkleinert:
aa
inländisch
Verwendung von Wachs oder Ceresin hergestellt; RVohnermasfe aus Wachs oder Ceresin mit Zusatz von Terpentinöl oder dergleichen. .
277 Essigsäure, auch kristallisiert (Eisesfig); Essigfaure⸗
anhydrid
Ya Wein. ¶Weinstein. Säure, auch gepulvert .. 395... 287 Dueslsalze, natürliche und künstliche lauch Badequellsalz e,
3. B. Karlsbader, Marienbader, Vichy⸗ Epsom⸗, Haller Fodfalz); auch Moorsalze, z. B. Franzensbader Moorsalz: a) foweit sie aus dem Ausland eingeführt sind . b) soweit sie aus dem Inland stammen. ..
28 nö Rohlensaures Ammoniak (Ammoniumkarbonat, Hirsch⸗
hornsalz, Riechsalz)
Chlorkalk, Bleichlaugen und andere Hypochloride; Bariumsuperoryd; Wasserstoffsuperoxyd. ..
2946 Kupferpitriol (Blaustein, blauer Vifriol, Kupfersulfat,
schwefelsaures Kupferoryd), auch gemischter Kupfer⸗ un d Eisen⸗(Admonter⸗, Saljburger⸗Vitriol
. (weißer Vitriol, Zinksulfat, schwefelsaures Zink)
2990 Chrom⸗ Eisen⸗ und Kupferalaun KJ Iöz Salpcterfaures Natron (Natron Chilesalpeter, Natrium⸗
k / 305a Chromfaures Natron (Natriumchromat) und saures
chromsaures Natron (Natriumbichromat) saures Kali (Kaliumbichromat): Chromoxyd, Chrom⸗ h, n , , , f, Manganfagures Kalt (Kaliummanganat) und über⸗
mangansaures Kali (Kaliumpermanganat) ... 307 Wasserglas (Kalium- und Natriumsilitat). . a5. 310 Bleizucker (essig⸗ und holzessigsaures Bleioxyd, Blei⸗
acetat), Bleiessig
weinstein; auch weinsteinsaurer Kalk
anderweit nicht genannte.
Phosphorsäure, Baryt, künsilicher, köhlenfaurer, bor⸗
saurer, chlorsaurer und sonstige anderweit nicht ge—⸗
nannte Barytsalze und Baryumperbindungen ... Hypophosphite ... .
Glühsalie (Thoriumnitrat und Zeriumnitrgt ufw) ‚. Mangansalje und sonstige anderweit nicht genannte
Manganverbindungen ....
Natron:
ö phoshhorsaures und saures phosphorsaured.. .. schwefligsaures und saures schwefligsaures. ....
Pyridin und andere Pyridinbasen
Chl orquecksilber (Quecksilberchlorid Sublimai], Sueck⸗
ñssilberchlorür Kalomells⸗l.. .
Quecksilberoryd (roter Präzipitat) !..
vorstehend und anderweit nicht genannte Metalloide, Säuren, Salze und Verbindungen von Metalloiden untereinander oder mit Metallen....
aus 333 Chlorophyll. G . 2 . 8 4444424444 z476 Anderer Aether, auch Oenantäther.. . 351 Acetaldehyd (Aethylaldehyd) und Paraldehyd (polymerer
Acetaldehyd) .
.
354 Terpineol, Anethol, Safrol, Borneol, Kumarin, Thymol,
, , . Eukalyptol und ähn—⸗ che zur Bereitung von Riechmitteln dienende künst— liche Riechstoffe ..... ; . ; . if Vanillin ..
I *
363 Schießbaum⸗, Kollodium wolle k I64a Schießpulver (schwarzes, rauchschwaches usw.) .. ...
Sprengpulver und, andere, vorstehend nicht genannte Sprengmittel, nicht unter Nr. S665 oder 366 fallend (Dynamit usw.)
3646 Chlorsaures Kali Kallunchlorat, Kuallsalz, auch über
chlorfaures Kali (Kaliumperchlorat), in Hülsen oder Kapseln
369 Feuerwerk aller Art (Teileriverkẽsaß und Feuerwerks.
körper; Antimon, Magnesium-⸗, Zinkfackeln sogenannte Wunderkerzen .... ö.
370 Pechfackeln, Schwefelfaden, Zunderbapier, zubereileler
Feuerschwamm, Zündblättchen für Kinderpistolen
Zündbänder für Grubenlampen und für denerzcugè
sowie sonstige anderweit nicht genannte ZJuͤndftoffe
J 22 ü Holzteer⸗ und Torfteerkreosot ....
Ida dert schtete! Glüfsige) Kohlenfäure, ohne die ais Um
schließung dienenden Stahlflaschen, Flaschen aus
·Fluß⸗ oder Schweißeisen ....
D 226 de deo * C dĩd
ührungsbestimmungen
20. Dezember
O
d
fels aures
K .
oö C O
8 C deo deo O c O Sw C tt O 1 deo Sc O
D
eo =
(die als Umschließung dienenden Stahlflaschen, Flaschen aus Fluß⸗ oder Schweißeisen, siehe Nr. .
379b anderweit nicht genannte verdichtete (verflüssigte) Gaze, ohne die als Ümschließung dienenden Stahlflaschen, Flaschen aus Fluß⸗ oder Schweißeisen . 3 (die als WUnschließung dienenden Stahlflaschen, Flaschen
aus Fluß⸗ oder Schweißeisen siehe Nr. 799)
381 Kollodium und Celloidin 4
382 Chloroform und Ehloralhydrat⸗.,. . 6
386 Balsame, künstliche; Auszüge Essenzen. Extrakte, Tink⸗ turen), Wässer und dergleichen, nicht wohlriechend, zum Gewerbe- oder Heilgebrauche (mit Ausnahme
der Farbholz⸗ und Gerbstoffauszüge)hd˖ 4
387 Säfte von Früchten (mit Ausnahme von Weintrauben)
und von Pflanzen, zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, äther⸗ oder weingeisthaltig .=. . Do , s! 4
390b Chemische Erzeugnisse für photographische, Reinigungs⸗ Desinfektions⸗-) und andere Jwehla 5 Saccharin . GJ , 689 0 639a Zellhorn Jill . 639b Balalith und ähnliche Stoffe 3
Artikel 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 23. September 1920 in Kraft. Berlin, den 21. September 1920. Der Neichswirtschaftsminister. J. A.: Mathies. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Fischer.
Bekanntmachung,
betreffend Aufhebung der Bekanntmachung über Zichorienwurzeln.
Vom 17. September 1920. Auf Grund der Verordnung über Kaffee, Tee und Kakao
vom II November 1915 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 750) / 4. April 1916
GReichs⸗Gesetzbl. S. 233) wird bestimmt: Artikel 1. Die Bekanntmachung über Zichorienwurzeln vom 6. April 1916
(Reicht Gesetzbl. S. 254) in der Fassung der Bekanntmachung vom
8. Juni 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 482) sowie die Bekanntmachung
über Zichorienwurzeln vom 24. Oktober 1919 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1819)
treten außer Kraft. Artikel 2.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. September 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. B. Dt. wu bern.
Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Gewichten aus Porzellan und Glas zur Eichung. . Vom 16. September 1920.
Auf Grund des 3 19 der Maß⸗ und Gewichts ordnung vom zo Mal 1508 Reichs⸗-esetzbl. S. 49) erläßt die Reichs⸗
anstalt für Maß und Gewicht folgende Bestimmungen: Artikel 1. Eichung von Gewichten aus Porzellan und Glas. . §1. Zulässige Gewichtsgrößen.
Zulässig sind Handels- und Präzisionsgewichte von
2, 1 Kilogramm,
hö0, 250, 200, 125, 100, 50, 20 Gramm.
§5 2.
. Material. Zulässig sind Porzellan oder ihm an Haltbarkeit gleiche Erden und Glas.
8 3. Gestalt. 1. Die Gewichte sollen die Form eines geraden Kreiszylinders haben mit folgenden Grenzwerten für den Durchmesser: Zulässige Grenzwerte des Durchmessers
Gewichtsgröß . urn n . größte kleinste , . Millimeter 83 Millimeter ö 5 ö 69 500 Gramm 59 ö. 6h = . 18 ö 45 . 60 ‚ 55 ( . ö 34 ; . . . ö 41 -. 35 . 285 ⸗ . Unterschiede zwischen dem oberen und unteren Durch—
messer bis zu einem Zwanzigstel des Durchmessers sind zulässig.
22 Bei den Genichten zu 2 Kilogramm, 1 Kilogramm .
590 Sramm soll die Mantelfläche in etwa 5 der Höhe durch eine
gleichmäßig herumgesührte Nut unterbrochen sein. Die Nut darf
nicht tiefer und breiter sein, als für eine leichte und sichere Hand⸗ habung des Gewichts erforderlich ist. ö
.
. Einrichtung.
Die Bodenfläche der Gewichte muß möglichst eben sein. Die übrige Oberfläche soll glatt ohne Unregelmäßigkeilen und Ver⸗ zierungen verlaufen, sie muß bei den Porzellangewichten mit einer dauerhaften Glasur, bedeckt sein. Die dͤußeren Kanten der Gewichte 36 . ‚ — . ewichte sollen aus einem Stück hergestellt sein, sie dürfen im Innern keine abgeschlossenen leeren oder mit J
Material ausgefüllten Hohlräume enthalten. Jedoch muß bei den Handelsgewichten aus Porzellan eine für die Ben e du ir n Kammer und für die Stempelung eine geeignete. Einrichtung vor⸗ gesehen sein (Nr. 3). Glasgewichte und Präzisionsgewichte aus Porzellan dürfen keine Berichtigungskammer haben.
3 Dj . * .. . 8 3. Die Gewichte aus Porzellan mit Berichtigungskammer müssen
in der Mitte der oberen Fläche eine kreisförmige, sich nach . weiternde Einseukung (Stempelstelle) von 3 bis n r ter g, haben, deren. Durchmesser bei den Stücken zu 125 und 20 Gramm 12 Æ 1 Millimeter, bei den übrigen 18 42 Millimeter betragen soll. Ferner muß im Gewichtskörper eine zylindrische oder schwach konische Kammer für Verichtigungs material (Bleischrot oder Metall⸗ abfälle) horgesehen sein, die innerhalb, der Stempelstelle in einer kreisförinigen Oeffnung von 6 bis 8 Millimeter ausmündet.
Die Tiefe der Kammer soll betragen bei den Gewichten zu:
Gewichtsgröße zulässige Tiefe der Kammer höchste 8 1 . . * 2 höch ter 2 Kilogramm 100 Millimeter ö. ö 80
500 Gramm 59 z
. Se,
200 ö 25 e
125 . 35 ;
1 16 ö
3 11 .
. .
mm unter Beifügung!
icht darf aus e und einem an der Hi baren Gewichte bestehen. die mit den Bei Wagen fgewichten nicht
te muß feine Masse in Kilogra is auf ein Tausendstel de bar angegeben sein. einer den Balken umfsassenden H den, von ihr nicht abne ll an einer s Balkens in ein diefer Art ist die Anbringung von
kammer müssen bei leerer Berichtigung gut aus— Ugewicht sein, und zwar
4. Die Gewichte mit Berichtigung Kammer und freier Stempelstelle um ei reichendes Mindergewicht leichter als ihr So soll das Mindergewicht betragen:
s Betrags g und untrenn
Mindergewicht mindestens
5, Gramm
Achse hängen,
Die fes Gewich er Ebene liegt.
Gewichtsgröße Schneiden des
2 Kilogramm
500 Gra um
.
6,0 Gramm 40,0 Gramm
verteilung der Lauf⸗ dürfen weder mit ab— (mt Ausnahme des in Ne? selbst abneh oll in möglichst geringe genden Ebene liegen. die Schneiden des Die Laufgewichte ollen aus für Gewichte Vorrichtung selbst nicht mit ei
— 8
E . .
Unveränderlichkeit der Massen chte muß gewährleistet sein. baren Teilen versehen, Abs. 4 angegebenen Falles Schwerpunkt. s Führung bedin soll der durch gleichgerichtet sein.
Die Laufgewichte s Metallen hergestellt sein. dürfen nicht zugänglich sein,
e n n n e e n n. do d Dr do 8
bstand von der die se Bewegungseinrichtung Balkens gehenden Ebene dürfen nicht schlottern.
zugelassenen ihrer Berich nfachen Werk⸗
— e n ü 8 .
P m = .
sollen richtig eingeliefert
Gewichte ohne Berichtigungskammner örde kann nicht gefordert
werden, eine Berichtigung durch die Eichb
Bezeichnung. Die Bezeichnung der Masse erfolgt mi Kilogramm, zungen kg, g.
gleichmäßig eingeteilt imalen Vielfachen oder heit fortschreiten; doch eine Teilung in ässigen Teilungs⸗
Die Skalen müssen Einteilung muß nach dez len Teilen der Kilogrammejn ie beiden kleinsten Skalen auch nffache der sonst zul de Teilung, mit Ausnahme d maufgewichte (Ur. 2 marke beginnen. Sind für zwei chneiden vorhan ielen, wenn bestimmten S f hte nicht vor⸗ nicht auf der
t den ausgeschriebenen 3. a) Einteilung. entsprechenden Bezeichnungen der Gewichtsstücke sind demnach: ⸗ kg oder Kilogramm,
hoo, 250, 260 g oder Gramm,
125, 100, 59, 20 g oder Gramm.
chieht auf der oberen Fläche o
das Doppelte oder Fü einheiten erlaubt. Wagen mit abneh muß mit einer Nu bereiche verschiedene Stützsch: tete Wage dann einsp die geringeren Belastungen Bei folchen Wagen handen sein u gleichen Fläche b) Bezifferung. Gramm aus der einzelnen
der auf der preßt oder unter soll deutlich er⸗
Die Bezeichnung ges Mantelfläche. der Glasur kennbar sein. Fabrikzeichen sind und für die Uebersichtlichkeit der störend sein.
erhaben oder vertieft aufge
Die Bezeichnung sie auf der für
aufgemalt sein. benlaufgewie beiden Skalen sich des Balkens besinden Die Bezifferung muß geführt sein und Tellabschnitte unzweideuti Zur Sicherung der Ei chnitte müssen für das grö laufgewicht) Einschnitte von geeigne dergleichen) mit ei d dergleichen) angeordnet sein. entsprechender
zulässig. Sie dürfen jedoch nicht auffällig
Bezeichnung und Stempelung
nach Kilogramm oder muß den Gewichtswert g erkennen lassen.
sstellung auf volle Laufgewicht (8 ter Form (Kerben oder chtung (Kerbzahn oder dem Einschnitt muß ein iche ein Einschnitt vor— e bis zur Kante der n der Ver⸗
Fehlergrenzen.
Fehlergrenzen betragen:
andelsgewichten von
; . Milligramm 300 Gramm ner Einfall
Reichen die Einschnitt die Striche tragenden Fläche, längerung der Striche liegen. nahme des kleinsten, dü rungen haben wie Haup
An einfachen Wagen Einftellungssicherungen unzulässig. Abstäand zweier benachbarter Millimeter betragen. Bei
deren Höchstlast muß der Fehlergrenze der jebung des kleinsten 2 Millimeter, bei
so dürfen sie nur i Nebenlaufgewichte, mi dle gleichen Einstellungssiche⸗
tlaufgewichte. mit nur einen
2. bei Präzisionsgewichten von n Laufgewichte sind
2 Kilogramm
500 Gramm
Einteilungsmarken muß agen mit mehr Laufgewichte, weniger als 300 Kilogramm beträgt, su bei der Höchstlast eine Versch ö Sep 0 300 Kilogramm Skalenteile entsprechen. Die zur Ablesung d marke, muß so besche angabe nicht durch N
er Skale vorhandene Einrichtung, daß die Ablesung der ebenumstände, auch nicht durch verschiedene z beeinflußt werden kann. Die Hülse bel einfachen Laufgem bar ist, nur eine Ablese
den Gewichten mit
und Jahreszeichen werden bei 1 , schlagen, bei den
n Bleiplättchen aufge ) ; i . nmer auf der oberen Fläche oder der
ichtswagen (Nr. narke besitzen. gichordnung finden auch einfachen Lauf⸗ nur zulässig,
Berichtigungskammer auf einer Gewichten ohne Berichtigungskar Mantelfläche aufgeätzt.
Das zum Verschlusse der und ein zur Sicherung des oder Scheibchen aus Preßspan sind be steller mit vorzulegen.
darf, wenn sie a Die Vorschriften im 90 Nr. Laufgewichtswagen gewichtswagen ist wenn die Wage mehrere Laufgew Laufgewicht selbst die Skale trägt. darf ein abnehmbarer Lastträger d muß aus Metall bestehen, Abf. 4 angegebenen Genauigkeit und in
Anwendung. ; ne Reguliervorrichtung Laufgewichte besitzt oder wenn das
Bei Wagen ohne Regulier⸗ nicht weiter zer⸗ Er muß mit der
mte Bleiplättchen es Kartenblättchen der Reueichung vom Antrag
Stempelstelle bestim Verschlusses dienend
vorrichtung
Artikel 2. legbar sein un
1. Gewichte aus Glas sind nur bis zum 31. Dezember 1921 zur
Neueichung zugelassen. zung. zngela te bezeichnet sein.
Bekanntmachung,
betreffend die Aufhebung der Anzeigepflicht für die Gehirnentzündu
ng und die Gehirn⸗Rückenmark⸗ entzündung der Pferde. Vom 17. September 1920.
Die Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die
Gehirn ⸗Rückenmarkentzündung der P erde, vom 12. November 1836 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 713), die Bekanntmachung; betreffend die Anzeigepflicht für die Influenza sowie fuͤr die Gehirn⸗ Rückemnarkentziündung und die Gehirnentzündung der Pferde, vom 8. Dezember 1904 Reichs⸗Gesetzbl. S. 450). und die Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Gehirn⸗
Rückenmark ferde vom 15. Februar 1908 Reichs⸗Gesetzbl. S. 23) werden hiermit.
entzündung und, die Gehirnentzündung der Pferde,
für ihren Geltungsbereich mit Wirkung vom heutigen Tage ab aufgehoben.
Berlin, den 17. September 1920. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Isenbart.
—
Bekanntmachung. Auf Grund des 5 3 Abs,. 2 der Verordnung über Misch⸗
fuiter vom 8. April 1920 Reichs- Gesetzbl. S. 4937) ist am J. September 1925 — J-⸗ dir. Vd . 150 * — die Herstellung folgender Mis ch futterart genehmigt worden:
Bezeichnung: Rindvieh⸗ und Schweine mastfutter Dagu. Naͤhrstoffgehalt: 13, oso Protein, 1,3 0j0 Fett, . bon o/o Stickstofffreie Extraktstoffe, 10,8 9 Feuchtigkeit, 5.8 oo Äsche, darin 1, oso Sand, 7,5 oo Rohfaser. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: ö Ertrahierte Oelsaaten, Grtrahiertes Roßkastauienschrot, Gemahlene Hülsenfrüchte, Gemahlenes Gemüsemehl, Name des Herstellers: Firma Daniel Guggenheim in Worms
a. Rhein.
Berlin, den 7. September 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
J. A.: von Ostertag.
— —
Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch— tter Vom S. April 1520 (Reichs⸗-Gesekzbl. S. 4091 ist am Deve mber 1539 — J- Nr. VI M. I87 *. — der Absatz lgender Mischfutterart genehmigt worden:
Bezeichnung: Gyllenhammars Götafutter.
Naͤhrstoffgehalt: Rohprotein,
o Rohfett,
Stickstofffreie Extraktstoffe,
Rohfaser,
Asche,
Haferkleie. Name des Einführenden: Firma Kock C Co. in Berlin W. 1
Wielandstraße 23.
Berlin, den 7. September 1920. Der Neichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: von Ostertag.
gleichen Art mit seinem Ge wich „Hilfseinrichtungen sind an den gewichtsbalken nur zulässig, richtigen Stellung der Laufgew stellung des Wä sind (Vorrichtunge
Glasgewichte werden noch bis auf weiteres zur
chung zugelassen.
Artikel s.
Die Bestimmungen treten am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin⸗Charlottenburg, den 16. September 1920. Reichs anstalt fth Maß und Gewicht.
laufgewichten und an den Lauf⸗ soweit sie die Sicherung der ichte, die Ausführung der Wägung sses bezwecken und auf n zum leichteren Fort—⸗ Kerbenschutzvorrichtungen, zerr- und Sicherheitsvorrichtungen,
2. Bereit geeichte Wiederholung der Neuei
und die Fests letzteres ohne Einfluß bewegen des Laufgewichts, porrichtungen ohne oder mit Sz Preisanzeiger). Die §s§5 92 und 93 der Eichordnung fallen fort. 4. Ser 3 ga der Eichordnung (gl. 20 und 1916 S. 1295) ige Last (Hö alken nach Kilogramm
chs⸗Gesetzbl. 1913 erhält folgende Fassung: chstlast) ist bei jeder oder Gramm zu Worte oder den
Beilage zu Nr. Die größte auf dem Hauptb zeichnen, und zwar mit dem a Abkürzungen kg, g. Außerdem ist bei d größte zulässige Last auch untrennbar, entweder unmit durch Stempelung zu den Laufgewichtswagen Hauptskale die allgemein außerde
licher Weise. Laufgewichtswage schneide mit einer Rummer darf die F marke beigefügt sein. gewichtswagen o
letzter Absatz der Eichordnung erhält folgende ewichtswagen sind nur zulässig für eine
von 2090 Kilogramm ordnung ist am
Bekanntmachung, betreffend Aenderung und Ergänzung der Eichordnung.
Vom 16. September 1920.
Grund des 3 19 der Ma vom 30. Mai 1908 6
ordnung vom 8. Nope Reichs⸗Gesetzbl. S. O60) wie
en Tafelwagen in Umschlußkasten die gußerlich, z. B. auf dem Kasten, telbar auf diesem oder auf einem Schilde, anzubringen. i letzten Zahlen kg beigefügt sein,
der Höchstlast Eingießen oder in ähn⸗
ß⸗ und Gewichtsordnung 9) wird die Eich⸗
chs⸗Gesetz bl. S. 34 Beilage zu Nr.
November 1911 9 folgt geändert: Artikel l.
Gichung von Gewichten.
Im 5 79 der Eichordnung unter Fehlergrenzen werden die drei ersten Zeilen ersetzt durch:
Dle Fehlergrenzen betragen:
1. bei Handelsgewichten von bo Kilogramm
angabe der Bezeichnung Zulässig ist m noch die Angabe f Wage durch Auf
balken müssen in der Nähe ihrer Stütz- Geschäftsnummer versehen sein. irma des Verfertigers oder eine Alle abnehmbaren Teile einfacher Lauf⸗ Nummer des Balkens
10 Gramm hne Nullmarke müssen die
Artikel 2. Eichung von Wagen.
1. Der 5 90 Nr. 4 der Eichordnung erhält am
einrichtung gelten die für Nebenlaufgewichte
Bestimmungen G 91). nde Fassung:
5. Der § 101 Nr. Selbsttäge Laufg
zulässige Last vo Rr. 2 der Eich
5 106 Nr. 2b A Taufgewichtseinrichtung“ einzuschalten:
Laufgwichtseinrichtung abwãgbare!
Schlusse folgenden und darüber.
Schlusse anzufügen: nmenen Wägungen“ Fichordnung ist zwischen die
chtswagen erlassenen 6. Im 3 104
an Laufgewichts i Eichordnung erhält folge
2. Der S 91 der Worte „der selbsttetigen“, ferner zwischen die Worte das Wort; selbsttätig“. 8. Der 5 10 Nr. 2b Abs. Gesetzbl. 19515 S. 431) erhält Fol Bei den Wagen mit der Summe von 10 Wägun mindestens neun Zehntel der betragen 1 Gramm für jedes
87, 6, 7 und 98). ssig für eine
20 Kilogramm mit Laufgewicht. auch für eine Höchstlast
nahme der einfachen Lauf ewichts⸗ von Laufgewichten Hauptlaufgewicht
91. Laufgewichtswaagen G von Laufgewichtswagen sind zulä Last (Höchstlast) von Balkenwagen
1. Alle Gattungen te zulässige die einfachen (einfache Laufgewichtswagen) unter 20 Kilogramm. . Laufgewichtswagen, wagen, müssen, eine d einen Laufgewichtssatz, und einem jeder Gewicht ohne daß es nö sten Nebenlaufgewichts Das Hauptlaufgewich laufgewichten sein; doch, dür die äußerste Ste gewichts veranlassen. Auf die Vorschriften unter Nr.? Es ist erlaubt, neben Laufgewicht oder einen doch darf das durch die hr als ein Drittel der Hö Einfache Laufgewichtswagen
2 der Eichordnung (vgl. auch Reichs⸗ ende Fassung; . lbsttätigem Tarala ewichte darf ässigen Last höchstens itogramm diefer Summe.
erartige Folge bestehend aus einem Nebenlaufgewichten — h chstlast eingestellt werden kann, mit Ausnahme des zwischen zwei Teilmarken zu ; kann selbft der Träger von Neben⸗ fen diese, auch wenn man sie in kein Kippen des Vauptlauf⸗ fgewichte finden
oder mehreren
sbetrag bis zur Hö
ein Laufgewicht
Eichung von Aräometern.
. 8 114 Nr. I2 der Eichordnung erhält hinter dem zweiten Absatz folgenden Zusatz:
Auch darf das Bes
Therm ometergefß
il in dem Raume zwischen ale untergebracht werden. Zusammenschmelzen mit ergleichen festzulegen.
d chwerungsmateri⸗ ̃ rgefäß und Thermometer Schrot ist in diesem F einem schwer schmelzbaren Lacke oder d Berlin-Charlottenburg, den 16. September 1920.
Reichsanstalt für Maß und Gewicht. Plato.
Ulung bringt, hienenförmige Lau Anwendung. dem Jaufgewichtssatz ein weiteres für Taralast anzubringen; auszugleichende Gewicht tlast der Wage betragen. hen nur ein Laufgewicht
weiten Satz e Einrichtun
Preußen. Finanzministerium.
Der Oberbuchhalter Meyneken aus Cassel ist zum Land⸗ rentmeister bei der Regierung in Wiesbaden ernannt worden.
Nachdem das Beamtendiensteinkommensgesetz, das Beamten⸗ altruhegehaltsgesez, das Volksschullehrerdiensteinkommens geset und das Volksschullehreraltruhegehaltsgesetz, ferner der Teiltarif⸗ vertrag für die Angestellten bei den Reichs⸗ und den preußischen Staoisverwaltungen mit Wirkung vom 1. April d. J. in Kraft getreten sind, werden der Runderlaß vom 4. März 1919 — F. M. 3565, M. b. J. La 60, Mt. f. W. K. u. V. A. 295 — über die Zahlung von laufenden Kriegsteueru ugs zulngen und Kriegsbeihilfen und die dazu ergangenen Ergänzungen auf⸗ gehoben. Jedoch sinz die laufenden Kriegsteuerungszulagen nach den bisherigen Grundsätzen vorschußweise weiterzuzahlen, bis die neuen Besolßungen, Ruhegehälter usw. nach den eingangs genannten Gesetzen, dem Teiltarifvertrag und dem in 8 13 Abs. 1 des Volke schullehrerdiensteinkommens gesetzes vorgesehenen Gesetze festgestellt und zahlbar gemacht sind.
Zugleich im Namen der Minister des Innern und für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung:
Der Finanzminister. J. A.: von Bahrfeldt. An die nachgeordneten Behörden.
Ministerium für r n r l Kun st und Volksbildung. — Der Regierungsbaumeister a. D. Dr.Ing. Wentzel in Berlin ist zum ordentlichen Professor an der Technischen Hoch⸗ schule in Aachen ernannt worden.
Bekanntmachung.
Den Eheleuten Gustary Theis, Berliner Straße 38 hier wohnhaft, ist wegen Unzuperlässigkeit je der Handel unter⸗ ; agt worden. .
Barmen, den 17. September 1920.
Die Polizeiverwaltung. Dr. Hartmann.
Bekanntmachung. Gemäß 8 1 der Bundesratsverordnung, betr. Fernhaltung unzu⸗ 1. Pörsonen vam Handel, vom 26. September 1915 R.: G. Sr zo ist der Händlerin Lauft, geb. Schulz, von hier vom 29. Septemher 1920 ab die Ausübung des Handels— gewerbe untersagt worden. Schneidemühl, den 16. September 1920. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Reichardt.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.
wenn die Wage ohne
Es darf abnehmbar sein, Auf dem abnehmbaren
das Laufgewicht für sich ein
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