Landwirtschaft, Domänen und Forften folgendes bestimmt:
Fruar 15s (i. Bl. V. IB)
wird bestimmt, daß die Vorschriften dieser Verordnung auf das Enteignungsverfahren Anwendung zu finden haben, das die Vereinigte Kohlen⸗Aktiengesellschaft, Betriebsleitung Kayna bei Oberbeuna, zum Zwecke der Anlage eines Abwässergrabens und einer Verbindungsbahn von ihrer im Ausschluß begriffenen Grubenanlage in der Flur Klein Kayna nach ihrem Schwester⸗ werk, den Beunger Kohlenwerken in Oberbeuna, gemäß S8 135 ff. des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (Gesetzsamml. S. 705) in Verbin⸗ dung mit 8 9 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse des Stein- und Braunkohlenbergbaues in denjenigen Landes— teilen, in welchen das Kurfürstlich Sächsische Mandat vom 19. August 1743 Gesetzeskraft hat, vom 22. Februar 1869 (Ge⸗ setzsamml. S. 401) beantragt hat.
Berlin, den 8. September 1920.
Die Preußische Staatsregierung. Br SFischbeck am Zehnhoff.
gerwald. Severing.
Oeser.
un te Lüdemann.
9 . 6.
Erlaß
der Preußischen Staatsregierung, betref— fend Anwendung des vereinfachten Enteig⸗ nungsverfahrens bei dem Bau einer och ⸗ . vom Kraftwerk Tratten⸗ orf bei Spremberg i Lausitz nach einer in Berlin⸗Friedrichsfelde z u errichtenden Transfer matoren⸗Schaltstation und beim Baudieser Station durch die Gesellschaft für Kraftübertragung, G. m. b. H. in Berlin.
Vom 11. September 1920.
Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnung vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und 15. August 1918 (Hesetzsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das verein— fachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Ver— ordnung bei dem Bau einer Hochspannungsleitung vom Kraft— werk. Trattendorf bei Spremberg i, Lausitz nach einer in Berlin-⸗Friedrichsfelde zu errichtenden Transformatoren⸗Schalt— staͤtion und beim Bau dieser Station selbst Anwendung findet, nachhem der Gesellschaft für Kraftübertragung, G. m. b. H. in Berlin, Viftoriastr. 34, das Enteignungsrecht durch den Erlaß der Reichsregierung vom 1. Juli 1920 verliehen worden ist.
Berlin, den 11. September 1920.
Die Preußische Staatsregierung. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff.
Stegerwald. Severing. Lüdemann.
—
Braun. Oeser.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Hüttendirektor, Oberbergrat Ahrens in Friedrichs— hütte ist die Direktorstelle des Stein kohlen bergwer ls a i. Westf. übertragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Der Repetitor an der Tierärztlichen Hochschule in Berlin Tierarzt Dr. Habersang ist als . für das Lehr⸗
fach „Innere Medizin“ an de . worden. ; rselben Hochschule zugelassen
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachungen des Reichs kommissars für die Kohlenverteilung vom 16. Oktober 1917 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. Dc) und vom 30. März 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 78) in Verbindung mit der Anordmung der Landeszentralbehörden vom 21. August 1917 wird für das Gebiet des Kohlenverbandes Groß Berlin, nämlich die Stadt⸗ kreise Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim, folgendes bestimmt:
§1.
3855 der Verordnung des Kohlenverbandes Groß Berlin über die Kohlenverteilung für Hausbrand, Klein— gewerbe und Landwirtschaft in Groß Berlin vom 6. März 1919 wird unter gleichzeitiger Aufhebung des 8 2 der Ver⸗ ordnung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 26. August 1919 (I⸗Nr. L. 3714119) wie folgt abgeändert: 1. Kohlen dürfen zur Heizung von Räumen mit Zentralheizung nur insoweit verbraucht werden, daß die Innentemperatur
18 Grad Gelsius nicht übersteigt, gemessen in der Mitte des Raumes 1,5 m über dem Fußboden.
2. Bei Vorhandensein von zentralen Warmwasserbereitungsanlagen
in Grundstücken mit Mieträumen, Hotels und Pen⸗
sion en muß der Vermieter am 1. und 3. Freitag eines
jeden Monats von 3 Uhr Nachmittags an bis zum darauf— folgenden Sonntag, Nachmittags 3 Uhr, Warmwasser abgehen;
von 10 Uhr Abend bis 8 Uhr morgens hat die Warmwasser— abgabe zu unterbleiben. Die Warmwasserabgabe in Büro—⸗ häusern ist verboten. Für Hotels und Pen sionen
mit mehr als 19 Zimmern kann die Kohlenstelle auf Antrag eine abweichende Regelung anordnen.
3. Die Abgabe von Warmwasser zu anderen als den zu Ziffer 2 festgesetzten Zeiten ist unzulässig. Abweichende Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter sind unwirkiam; jedoch ist
die völlige Einstellung der Warmwasser⸗ versorgung nach schriftlicher Genehmigung
der Kohlenstelle Groß Berlin zulässig, wenn
der Vermieter und sämtliche Mieter hier—
. He wenn ö gif . Die Bestimmungen der Ziffern 2 und 3 finden keine An⸗ wendung auf Schul- und Fabrikbäder, Krippen, Säuglings— anstalten und dergleichen sowie Krankenanstalten und Er—⸗ . ö V Aufsicht stehen, sofern
zentrale armwasserbereitungsanlage ausschließlich d Zwecken dieser Verbrauchsstellen dient. ⸗ J 5
Für zentrale Warmwasserbereitungsanla en, die ausschließli
gewerblichen Zwecken dienen, dürfen Kohlen ö. auf Grund e rn. Genehmiqung der Kohlenstelle Groß Berlin verwendet werden. Im Falle, der Genehmigung erfolgt der Bezug von Kohlen auf Gewerhekohlenkarten in dem von der Kohlenstelle Groß Berlin für jeden Einzelfall festzusetzenden Umfange. Die Kohlenbezugsscheine für zentrale Warmwasserbereitungsanlagen der im Abfatz 1 be— zeichneten Art werden hiermit außer Kraft gesetzt derart, daß Lieferungen auf diese JJ mehr erfolgen dürfen.
Alle Sonderbergünstigungen bezüglich der Warmwasserver für Aerzte werden aufgehoben. Aerzte erhalten auf . e n ö der JJ für ihre ärztlichen Zwecke jährlich eine Zuweisung von entne von Gewerbekohlenkarten. ; ö ö 5 4
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verord gder gegen Anordnungen, welche die Kohlenstelle Groß Bre nnn k Fer n, , en 536 Gefängnis bis zu einem 9 nd mi eldstrafe bi it ei i ö zu oder mit einer dieser Die Kohlenstelle Groß Berlin kann im Einvernehmen mit dem
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Der ordentliche Professor für soziale Hygiene H ö. . ist . ö ab zum ordentlichen Mitgliede der Wissenschaftlich i für das Medizinalwesen ernannt ö .
Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 11 Absatz 2 des Gesetzes, bet die öffentliche Krüppelfürsorge, vom 6. Mai 1920 — fe an mi: S. 280 — gewähre ich für die Zeit vom 1. Oktober . . zum Ablauf des 31. März 1931 dem Landarmen— erband a) der Probinz Ostpreußen, der Provinz Pomm d i Brandenburg, der Provinz Sachsen, der J und der Provinz Westfalen sowie des Bezirksverbandes des Hel ern gh betirhh Cassel hinsichtlich der vor dem J. Januar 9 ö ö n. . 3 1914 geborenen Krüppel, ) der ? zen Nieder⸗ un . hlesi i i r dem h 2 ,,,, J e) der Provinz Schleswig⸗Holstei i 1. Januar 1902 J . Befreiung von der Verpflichtung zur Anstaltsunterbringung.
Berlin, den 15. September 1920.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. tegerwald.
Ministerium für Wisse und in r (fn ichaft.
Der Zahnarzt Seidel in Münster i. W. ist zum außer⸗
ordentlichen Professor in der medizin z ö Marburg , medizinischen Fakultat ber Univer tt
Der ordentliche Professor Dr. Mecking in Kiel ist in
Kun st
liche Fakultät der Universität in Münster versetzt word
Der bisherige Seminardireftor Dr. frrerdef Regierungs⸗ und Schulrat ernannt , gierung in Trier überwiesen worden.
Viehseuchenporizeiriche Anordnung.
Auf Grund des 5 7 des Viehseuchengesetzes v (RGBl. S. 519) wird mit . e n nd *
. I. Die durch meine i h n , enn, vom 14. Fe⸗ zugelassene Befreiung des im Gr ö ver keßr einge henden Gefüge Fs von der amtstierß ih! Untersuchung für alle Transporte von weniger e h g n e,
hierdurch aufgehoben. 2. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Oppeln, den 11. September 1920. Der Regierungsprãsident. J. V.: Tidick
1920, betreffend die Verleihung Bottrop für die Erweiterung des Marienhofpitals, durch das Amts ⸗
gleicher Eigenschaft in die philosorhische und naturwiffenschaft⸗ 6 der Regierung in Münster Nr. 36 S. 54, ausgegeben am
192, l betreffend ᷣ und als solcher ber Re⸗ i tt. die , zur Feitung und ͤ 5 des S
Regierung in Cassel Nr. k
ie t ·ᷣᷣᷣᷣ 0 θsrTCrCðáiuueK⏑R“uweuÆÆeeuuC w6oᷣnnm
Damen von Catopol. Batteux, Ziegler, Hausa md d ᷣ Jador, Hel gerd Sera fe Mi g Hausa und den Herren Kirchner, nufik dire tig de? I c ar n ni gen ch Leitung des General.
Keit * it eith“, mi 7 . ö. . stattfindenden Aufführung von . Maria Stuart“ wird spiel hauses
findenden Ersta
Vorstande des zuständigen Kommunalverbandes Kohlenhändlern, die
gegen diese Bekanntmachung verst h untersagen. . hung verstoßen, den Fortbetrieb des Handels
; 55. ö . Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung
Berlin, den 21. September 1920.
Der Kohlenverband Groß Berlin. Wermuth.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 S. 57 fing, . ö . „der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 20. Mä 1920, betreffend die Genehmigung eines . zu den ö. mentarischen Bestimmungen des Kur- und Neumärkischen Ritter ᷣᷣ k die Amtsblätter er Regierung in Potsdam und der Stadt in Nr. ; 9 21, . an 15. Mai 0 k er Regierung in Frankfurt a. O. . 3 ; ö ö 6. a. O. Nr. 19 S. 132, ausgegeben er Regierung in Marienwerder Nr. 16 S. ö. 9 . . r. 16 S. 107, ausgegeben er Regierungsstelle in Schneidemühl Nr. 27 S. 12 . ; e n am 17. ö J er Regierung in ettin Nr. 18 S. 1a. . . S. 126, ausgegeben am er Regierung in Köslin Nr. 15 S. 1 . . S. 72, ausgegeben am er Regierung in Liegnitz Nr. 16 S. 1 ö . n,. S. 119, ausgegeben am er Regierung in Magd z ; , 1 ö. urg Nr. 18 S. 128, ausgegeben am 2. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 5. August es Enteignungsrechts an die Stadt
; ö — rlaß der Preußischen Staatsregierung vom 12. die Verleihung des re e gh, an .
e
schen Stroms in
des Kreises, durch das Amtsblatt der
Eugen Klöõpfer, P. Konradus:; Ernst Wurmser, P. Edmundus: Erich Waster, P. Rochus: Hans Sternberg, P. Bruno: Ernst Neßler, P. Oswaldus: Julius C. Herrmann, P. Evaristus: Wi elm Um⸗ minger, Pater Felix Graf von Hilgartsberg: Theodor Loss, Gräfin Helmtrudis, seine Frau: Leopoldine Konstantin, Oberleutnant von Ruchti, ihr Bruder: Fritz Kampers, Bezirksgeometer a. 2. Pfaffinger: Emil Lind, Justizrat Kreidle: Ernst Wurmser, Frater Max: Carl Mahnke. Das Spiel leitet Victor Barnoweky. Die Bühnenbilder hat Eduard Suhr entworfen.
Mannigfaltiges.
Im amtlichen Teil der heutigen Nummer dieses Blattes ist unter Preußen) eine Bekanntmachung des Kehlen⸗ verbandes Groß Berlin vom 2. d. M., betr. Abände⸗— rung des 558 feiner Verordnung vom 6. Mä xz d. J. über die Kohlenverteilung für Hausbrand, Klein— gewerbe und Landwirtschaft, veröffentlicht.
In der gestrigen Sitzung der Groß Berliner Stadt⸗ verordneten begannen die Wahlender neuen Magistrats⸗ mitglieder. Wiedergewählt wurden der Oberbürgermeister Wer⸗ m uthz der Stadtkämmerer Boeß und der Stadtbaurat für Hochbau Professor Ludwig Hoffmann. Zum Stadtsyndikus wurde der Neuköllner Stadtrat Dr. Lange gewählt, zum Medizinalrat Dr. Rabenow⸗Schöneberg; Stadtbaurat für Tiefbau wurde der Baurat Hahn-⸗Neukölln, für den Verkehr Dr. Adler, für Maschinenbau der Bergassessor Horten. Heute vormittag sollten die Wahlen fort⸗ gesetzt werden.
Die Zuständigkeit der Landes versicherungtz⸗ anstalt Berlin erstreckt sich vom 1. Oktober 1920 ab auf alle Gemeinden, die zur neuen Stadtgemeinde Berlin gehören. Es dürfen daher für die in diesen Gemeinden beschäftigten Personen vom 1. Oktober ab nur Marken der Lan de szversicherungs⸗ anstalt Berlin verwendet werden. Falls die Beschäftigung nicht erst am 1. Oktober 1920 beginnt, sind für die Woche vom 27. September bis 3. Oktober 1920 noch Marken der Landesbersicherungdanstalt Brandenburg zu verwenden. Berliner Marken werden auf den Postämtern des Beschäftigungsortes vorrätig gehalten; dort können auch Brandenburger gegen Berliner Marken im gleichen Geldwert um getauscht werden.
Auf der Ersten Reichstagung ostmärkischer Flüchtlinge, die der , Ostschutz“, Berlin w. 57, und der „Heimatbund Posener karg länge in Frankfurt, Oder, nach voraufgegangenen Ver— ständigungsverhandlungen über den Zusammenschluß diefer Interessen⸗ vertretungen zu Montag, den 27. d. M., Vormittags 10 Uhr, nach Berlin einberufen haben, und die im Reichstag stattfindet, werden von bekannten Persönlichkeiten Vorträge gehalten werden über die wichtigstzn Fragen der Flüchtlingsfürsorge und des Schutzes der durch die Vorgänge im Osten Geschädigten. Der Vorfitzende des Zentralkomitees der Vereine vom Roten Kreuz, Landesdirektor von Wäinterfeldt, wird über den bis herigen Verlauf der Flüchtlingsewegung sprechen, der frühere Posener Oberbürgermeister, Geheimer Regierungsrat Dr. Wil ms über die gesetzliche Regelung, der Verdrängtenschäden und über, die Richtlinien für die Vorentschädigungen sowie über die Vasutaschäden, der Qberbürgermeister a. D. Künz er (früher in Posen) über die Anmeldung und die Liquidation deutscher Vermögen in Polen. Es felgen weitere Vorträge über die Not des ostmärkifchen Deutschtums, über die Flüchtlingsfürsorge, insbesondere über die Unterbringungs— und Wohnungsfrage, die Unterstützungen, die Hausratsbeschaffung usw., die. Steuerfragen, die Eingliederung der Flüchtlinge in das deutsche Wirtschasts leben usm. Hu den Verhandlungen sind die Reichs- und k , ö. . 29 , geladen. Zutritt en Mitglieder der genannten Verbände, die dunge Mitgliedschaft noch entgegennehmen. (W. T. B.) J
Cassel, 22. September. (W. T. B. Die „He ö meldet aus Sontra vom 22. September:? Gin esst h ö ö. Fissenhahnunglück ereignete sich in der Nähe des hiesigen Güterbahnho f6. Auf der Eisenbahnstrecke Göttingen-Vebra zwischen den Bahnhöfen Sontra und Cornberg 15sten fich in der pbergangenen Nacht von einem in der Richtung nach Bebra fahrenden Güterzuge eine Anzahl Güterwagen, ohne daß dies don dem Persongl des weiterfahrenden Zuges bemerkt wurde. Die ab gerisse nen Wagen rollten mit großer Ge schwindigkeit die stark , abfallende Strecke nach Sonkra zurück und stie ßen in der Nähe des Bahnhofs auf einen in der Richtung nach Behra ausfahrenden Güterzug. Das Ma— schinenpersonal dieses Zuges konnte . durch Abspringen retten. Der Zusammenstoß war furchtbar. lieber 390 Güterwagen wurden zjer— trümmert, und die Güterzugmasching die hohe Eisenbahnböschung hinabgeschleudert. Vier Eisenbahnbremfer wurden unte? den Trümmern be raben und getzte t. Der Verkehr . der Strecke ist gestört. Die Ungluͤcksftätte ist ein wüstes ; . ö haben sich hoch aufeinander getürmt. Die ö h iegenden Leichen konnten bis jetzt noch nicht freigelegt
Hamburg, 22. September. (W. T. B ĩ Curxhavben sbowie die Hochseefischerei y. 3 . Seefischerei A. G. gründeten eine Sie d Lungsgenofsen?⸗ sch . zur Herstellung bon Wohnungen. Die Stadt gibt einen jährlichen Betrag von 26 000 AM. bis 500 00 S erreicht sind; die Reedereien gewähren 1 Million Mark als zinsloses Darlehen.
(Fortsetzung bes Nichkamtlichen in der Ersten Beilage.) x Theater.
dpernhaus (Unter den Linden ; 9 X . tag: ö bezugsvorstellung. Bohsme. Anfang ? ö Freitag: 157. Dauer
Sonnahend: Die Jüdin. Anfang 64 Uhr. Sch auspielhaus. (Im Gendarmenmarkt.) Freitag: 166. Dauer-
bezugsborstellung. Der Marquis von Keith. Anfang? Uhr.
Sonnabend: Coriolan. Anfang 7 Uhr.
36 S. 262, ausgegeben am 4. ep⸗
Nichtamtliches.
Theater und Mu fik. Im Opernha u se wird morgen, Freitag, Bohsme“ mit den
Samiliennachrichten.
Verlobt: Frl. Charlotte von Schmeling⸗Diringshofen mit Hrn es. i
Kaufmann, Oberleutnant d. Res. a. D. Erich
Kurzhach Bineritz bei Reusladt 2. Dossc). er Wdliñz mit . ö osse). . Frl. Ruth Jorda . 1 d. Res. Leonhard bon Ohpeln / Brno
Gestorben: Hr. Sanitätsrat Dr. med. Carl Stübing (Berlin).
Anfang 7 Uhr. chaguspielhause geht morgen D i ritz Kortner in der Titelrofle, in 6
In der am Dienstag, den 28. d. M., im Staatsichen Schau⸗
das langjährige Ehrenmitgli n . 2 Frau al Halt nig die einn 1 . n lichen Schar
ingtheater ist in der am Sonnabend statt⸗
oppe, 3
m Less Gelübde“ die
Verantwor licher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschaftestell
Rechnungsrat Men gering in Berk r rlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengerin 9) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Je, Verlags Berlin, Wilhelmstraße zz. agsanstalt,
Vier Beilagen
ührung von Heinrich Lautenfacks ĩ esetzung der Rollen r par Ne m en.
leinschließlich Vörsenbeillye
zum Deut schen N Nr. 215.
ratung laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros, mit
Erke GSeilage
chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Donnerstag, den 23. September
[
1820
Nichtamtliches.
Gortsetzung aus dem Hauptblatt) Deutsches Reich.
Der Ausschuß des Reichs rats für Verkehrswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Steuer— und Zollwesen hielten heute Sitzungen.
Gestern nachmittag fand unter dem Vorsitz des Reichs⸗ prãsidenten eine Kabinettssitzung statt. Gegenstand der Verhandlungen war die Finanzlage des Reichs. Die Be⸗ foldungsfrage, in der die Schwierigkeiten der Finanzlage in der letzten Zeit . deutlich zum Ausdruck kamen, bildete nur einen — politisch und materiell allerdings wichtigen — Teil der Beratungen. Ueber die Grundlagen der zu ver⸗ folgenden Finanzpolitik ergah sich eine einheitliche Auffassung des Kabinetts. Zur Aufrechterhaltung des von dem Neichs⸗ finanzminister eingereichten Rücktrittsgesuchs lag keine Ver— anlassung mehr vor. . er Reichsfinanzminister Dr. Wirth leitete die Be⸗
lage ein:
Wir stehen offenkundig vor der Notwendigkeit, uns über die finanzielle Lage des Reiches , , zu geben. Es genügt aber nicht, sich nur die Tatsachen vor Augen, zu halten und die
; ücht der Zahlen ins Gedächtnis eih zu graben und Probleme zu sehen, sondern wir, müssen zu weittragenden Ent⸗ schlüfsen kommen, und ein Wirtschafts⸗- und Fingng programm für die nächste Zeit uns vornehmen. Schlechte Finanzen sind wohl auch der Ausdruck einer kvankhaften Wirschaft. Is seien deshalb heute nur . Zahlen wiederholt, die steigen den Gröhen sprechen eine lebendige Sprache; niemand insbesondere die Beamten, sollle sich der Gewalt 6 Sprache entziehen.
Im Wahre 1919 stellte die Reichsfinan rwaltung einen Haus⸗ halt uf, Der ordentliche Einnahmen und Ausgahen nach dem Soll ia Höhe von 15,5 Milliarden hatte, ferner außerordentliche Cin= nahmen und Ausgaben in der Höhe von 47, Milliarden, somit ge⸗ samte Einnahmen und. Ausgaben mit 63 Milliarden. Der Voranfchkag für das Jahr 1920 sieht, wie er jetzt dem Reichstag“ zugeht. Einnahmen und Ausgaben in, der eh. von 358 Milliarden vor, wobei allerdings zu erücksichtigen ist, daß diejenigen Reichs einnahmen aus. Steuer- gesetzen, bon denen ein Teil den Ländern und Gemeinden zufällt, mih dem vollen Aufkommen in Einnahme und mit dem an . Länder und Gemeinden abzuführenden Betrage von 9,4 Milliarden Mark in 6 nachgewiesen sind, 9 daß 16 Abzug. dieser Summe die eigentkichen Lusgaben es Reiches im ordent⸗ läichen Etat ü auf 354 Milliarden belaufen. Der ö e Etat sieht Ausgaben vor in der Höhe
folgender eingehenden Darlegung der Reichsfinanz⸗
wendungen aus Anlaß a . 3 und
r Ablieferung von Kriegsgerät usw. J . . ö i; . der in Vorbereitung befindlichen Kriegs schäben gesetzen zur
Schäden 3 Ausland, in den ehemaligen deutschen , . ö Die Gesamtforderung für Entschädig ungen an Reichs⸗
gel Krieges beläuft 6. ö auf 131
Mklliarden, wobei das in den letzten ochen erfolgte Sinken bes Markwertes noch nicht berücksichtigt ist. Nicht ent alten sind in diefen Zahlen die Summen, die das eich für Lieferungen und KLeistungen zu vergüten hat, die als Wiedergutmachung im Sinne des riedenspertrages an die einzelnen Ententestaaten bewirkt worden
i und weiter bewirkt werden, und deren Gesamthöhe sich über haupt noch nicht absehen läßt. Man muß sich nur diese gewaltigen, qus dem Friedensvertrag und infolge des Krieges sich ergeben den Ziffern einmal ruhig überlegen, um die ungeheuren Lasten, Re allein aus Anlaß des Frieden vertrages auf uns siegen, ermessen zu können. Die l nn für das Rechnungssahr 1919 sowie, für das Brit ö. ige0 und der voraugsichtliche Bedarf für die Zeit vom 1. Augus
1920 bis einschließlich
. von über 15 Milliarben in diesem Jahre erforderk, Das Be⸗
zuschlägen und Teuerungszuschlägen (nach. Durchs nittssätzen be⸗ rechnets jährlich 99 Milliarden. ö h
was die ,, zugefügt
2 Milliarden, betragen 7,3 M
soldung.
vo . ag, der übrigens im den
wendung von ö 30. April. Die jetzt noch geäußerten Wünsche der Beamten würden nach der Berechnung des Reichs
ö von wiederum 863
würden.
zunächst den Referentenvorschlag für die Be 6 ungs⸗ a ,,. schlag mik Vorbehalt kleiner Abänderungen er Referentenvorschlag mit Vorbehalt kleiner Abä gen ; ; zur e n, des 6 gemacht werden soll., Ueber Kar to ffeln durch Brennereien ist nicht die Notwendigkeit des Erlasfes eines Sperrgesetzes, durch 9 welches eine einheitliche Regelung der Beamtenbesoldung im Reich und den Ländern gesichert werden soll, herrschte Ein⸗ stimmigkeit; die Vorlage wird dem Reichsrat und dem Reichs⸗ tag alsbald zugehen. in programmatischen Ausführungen eine Reihe von Forderungen, die er zum Zweck der Gesun⸗
dung der Reichsfinanzen, als u lich zeichnete. Hierbei wurde als einmütiger Wille des Kabinetts
ist beabsichtigt, insbesondere gilt dies von dem Reichsnotopfer. Ein Gefetzentwurf, der auf der
seinem Zusammentritt Stand der Steuerveranlagung und Erhebung geben.
Darlegungen des Reichsfinanzministers führten zu voller Ein⸗
in ünzminist ers im Reichstabinett zu scärten und seinen Einfluß auf die Finanzgebarung des
darauf gefaßt, daß
eingehende Mitteilungen.
bestens Tu nb d * Kl Liarhden ö. wobei betont werden muß, daß es sich zum größten Teil noch
deren Festsetzung oft kaum no begonnen hat.
Ehne Ilffer verdient noch nannten Zeitraum allein für die
i ung s aus ; l 5 h rn . 14 39 Mi n arden erforderlich sein .
i Alb nicht zu verwundern daß die schwebende Schu 9 ihnen, . in die Höhe geht, und ß ihr Anwachsen und die damst verbundene Papierfluh lawinenhaft ezeichnet werden muß. Die schwebende Schuld des Reiches ist im Jahre 1920, und zwar bis zum 18. September, u m 47,5 Milliarden gewachsen.
Besatzungsheere, den
ie diskontierken Schaßamwyei . und ö beliefen sich
s . 3 illi tere am 18. September auf 153,3 Milliarden Mark, wozu ich weite ĩ atzanweisungen Und atzwechseln . n ng e, ö. Sh. ö 19 Milliarden .
i ĩ ᷓ ni ; gie w Eintechnung der fundierten Schuld im
Betrage von 9! Ländern noch restlich abzu⸗
Dazu treten die den 8 ulden und ins⸗ nehmenden fam eke nen e San aus Anlaß der
,, Cifenbahnen im Ge amt kapitalsbetrage von 25 , u von den Ländern verau . , en ,
il tützungen, ieg. . ,,, er ne die, ja rden. Diese techtfertigen wohl das Urteil, )
6 . 6 5 e rn st bezeichnet. werden muß. Man 34 sich deshalb nicht verwundern, daß der Reichsfinanzminister der Erledigung
der Besoldungsordnung, die neue große dauernde Lasten
i i grätzter Besorgnis en gegensieht, 3 i . allein 1 Reiche fenbahnverwaltung einen Zu⸗
Zahlungen, . nur (un Vorschläge duf. Entschädigungen handelt, den Reichs wirtschaftsminister zu beauftragen, au der nun vor⸗ e
liegenden Grundlage des
efendere Beachtung, daß für den ge! fommission umgehend
uß und andere alliierte
illiarden beträgt demnach 242,7 Milliarden.
daß unsere finanzielle
or allem dann, wenn
oldungsgesetz vom 30. April 1920 erfordert an Grundgehältern, Orts⸗
ie Mehrkosten einschließlich dessen, at, in Höhe von rund
illiarden gegenüber der früheren Be⸗ Der jetzk zur Entscheidung stehende sogenannke Referenken⸗ r r ,,, ge del mit allen een und
eamtenorganisationen zustande kam, erfordert eine Mehrauf⸗ s24 Millionen gegenüber dem Gesetz vom
nanzministeriums eine weitere Mehr⸗ illionen rund, bedeuten, wobei diesen ünschen gegenüber nech besonderz finanzpolitisch in Betracht kommt,
Im Anschluß an diese Ausführungen erörterte das Kabinett
Die Beratungen führten zu dem Beschluß, daß
Der Reichsfinanzminister Dr. Wirth entwickelte darauf
unumgänglich be⸗
Grundlage des Reichsnotopfers einen erheblichen Teil seines l r; zuführen soll, wird mit Beschleunigung eingebracht werden, Das Reichsfinanzministerium wird dem Reichstag sofort nach Nachweise über den gegenwärtigen
Die weiteren Erörterungen über die programmatischen
mütigkeit in dem Beschluß, die Ste llung des Reichs⸗ Reichs zu Beschluß wurde wesentlich mit Rücksicht eine unbedingte Notwendigkeit besteht, zur Vermeidung des Zusammenbruchs unserer Finanzen einen Stillstand und womöglich einen Ab bau in den Reichs⸗ gusgaben herbeizuführen und alle Mittel zu ergreifen, um der weiteren Geldentwertung zu begegnen. ö Ueber folgende Grundsätze wurde ebenfalls Einstimmig⸗ keit herbeigeführt: In den ordentlichen Etat 1921 sollen grund⸗ fätzlich keine neuen Ausgaben eingestellt werden. Eine syste⸗ mätische Einschränkung der bisherigen Ausgaben ohne Unter⸗ bindung des Ausbaus von werbenden Anlagen soll in allen Etats durchgeführt werden. Neue Beamtenstellen sollen nicht geschaffen werden. Weiter wurde beschlossen: größ tze Spar⸗ fam teit auf persönlichem und sachlichem Gebiete bei . Nachprüfung aller Ansätze auf Kürzung durch das eichsfinanzministerium. Fortschreitender Abbau der bisher genehmigten Stellen. Erneute Nachprüfung des Bedarfs in den einzelnen Ressorts unter Ent⸗ sendung besonderer Kommissare oder sachverständiger Beauf⸗ lragter des K Scharfer und beschleunigter Abbau der bestehenden Kriegsorganisatio⸗ nen, insbesondere der Kriegsgesellschaften und Kriegsstellen unter Mitwirkung und Mitkontrolle des Reichsfinanzministe⸗ riums. Schleunige Abwickelung des Kriegsfonds und Abbau der noch bestehenden Stellen des alten Heeres. Das Reichs finanzministerium wird darüber bei Zusammentritt des Reich lags sofort eine Denlschrift vorlegen. Zusammenlegung aller Drganifationen, welche gleichen Zwecken dienen; ein besonderer Kommissar vom , wird alsbald die ammenlegungsarbeit einleiten. . . 3 Das 3 abinett ist der Auffassung, daß die Beseitigung des Fehlbetrages von 16 Milliarden bei der Eisenbahn und 2 Müliarden bei der Post mit allen Kräften angestrebt werden muß. Ueber die notwendigen und bereits in Angriff ge⸗ nommenen Maßnahmen machte der Reichs verkehr sminister
erweitern. Dieser
sießlich trat das Kabinett in eine Erörterung der S Ff ng fg es n un und beschloß einstimmig,
Berichts der. Sozialisierungs⸗ den Entwurf eines Gesetzes über die Sozialisierung des Bergbau es vor, zulegen. Die Ueberprüfung der Ern ä hrung spo litik des Reiches im Zusammenhang mit der finanziellen Lage und die Weiterbehandlung der Wirtschaftsfra en erfolgt im Wirt⸗ schaftsausschuß des eichskabinetts, der Freitag die program⸗ matlschen Beratungen fortsetzen wird. Die o ber schlesis che Frage hat das Reichskabinett gestern nicht beschäftigt, An⸗ gaben eines Mittagsblattes, die von einem neuen vom Reichs⸗ minister Dr. Simons auggearbeitelen Plan für Oberschlesien
wiffen wollten, sind völlig unzutreffend.
Der Abtransport der etwa 50 900 über die ost⸗ preußische Grenze getretenen und in Ostpreußen inter- nierten Rufen nach dem Innern des Reiches ist bis auf kleine, zu Aufräumungsarbeiten urückbehaltene oder infolge Erkrankung nicht trangportfähige Reste vollendet, Der Sber⸗ präsident hat Veranlassung genommen, allen bei der Lösung
cchwierigen Aufgabe beteiligten Behörden,
der gewaltigen schw ꝛ ᷣ Dienststellen und Privatpersonen seine uneinge chränkte An⸗ erkennung und aufrichtigsten Dank für das Geleistete aus-
zusprechen. Aus Verbraucherkreisen wird die r hn laut, 1
infolge Freigabe der Kartoffelwi
zu tragen, ng wirtschaft den Neichsbeauftragten erneut angewiesen, in Ver⸗ bindung mit dem Reichsverkehrsministerium die Ausfuhr—⸗ kontrolle wesentlich zu verschärfen.
fluß der polnischen Stadtverordneten 130 0090 mußten. Im im Kreise Kattowitz. Es ist bisher nichts getan worden, um die Grenze gegen Polen abzuschlie zen. In dem Grenzort Wohlau reis Pleß) hat, sich nach dem einem eine italienische Patrouille aus dieser Republik Wohlau heraus be⸗ Hel en. Es wurde darau
i auch die letzten deutschen Familien, aus Mie
deutsche . ö. polnische
ordnung. n Einbrüchen, Ueberfällen auf den
angegeben, : Beuthen, Kattowitz, Tarnowitz, Gleiwi Ausgang nehmen. , Nacht folgen. Ueber die erste Aktion bei diesem neuen
daß cha ft Kartoffeln
von den Händlern in größeren Mengen und zu übermäßigen, ür den Könfum nicht erträglichen Preisen aufgekauft und über die Hafenplätze und besonders über das besetzte Gebiet in das Ausland verscho findet, wie am licherfeits durch Wolffs Telegraphenbüro mitgeteilt wird, in den tatsächlichen Verhältnissen keine Stütze. Die 9 von Kartoffeln 4 verboten und unter harte Strafe gestellt. Ausnahme . gemacht worden; dabei wurde jedoch Vorsorge getroffen, daß nur die zur Ernährun ztwe geliefert werden, ünd daß diese Mengen wirklich der deutschen Bevölkerung des Saarreviers zu . der Bekämpfung des Schleichhandels war bereits durch den Reichsbeauftraglen für die Ueberwachung der Ein⸗ und Aus⸗
ben werden. Diese Annahme findet, wie amt⸗
Eine
st zugunsten der Bevölkerung des Saarreviers
der Bevölkerung notwendigen Mengen
te kommen. Zum Zwecke
̊si d i ied u neuen . . ; ,, e , . bertrãge der i nn sowie der Fteichs. und Staatzarbeiter äußern verhinderte. Um den wiederaufgetauchten Klagen Rechnung
hat der Reichsminister für Ernährung und Land—⸗
Auch der von den Konfumenten beklagte Ankau f. 6 49 ö
aft, da die Verarbeitung von Kartoffeln in gewerblichen rennereien von der Zustimmung der Reichskartoffelstelle ab⸗ hängig gemacht ist, die ihre .
und sie lediglich für den Fall
, verarbeitet werden, die als muna
immung bisher nicht erteilt in Aussicht gestellt hat, daß bfälle von den Kom⸗ verbänden abgestoßen werden müssen.
*.
Ferner ist in weiten Bevölkerungskreisen die Besorgnis
entstanden, daß Kartoffeln zu einem fur die breite Masse er⸗ trãglichen Prei Erzeuger an Hä
e nicht mehr auf den Markt kommen, da die ler Kartoffeln nicht unter dem Preise liefern
telit, daß die von der Rationalversammlung ver⸗ wollen, der fe die gemäß der Verordnung vom 21. Mai 1920 . 3 et ö. Et? ner gesetze un b . din 6 durch—⸗ ß , , . K ist. 53 hier⸗
ĩ einerlei Abschwä der Steuergesetze aus sich ergebenden Schwierigteiten söollen in einer zu Beginn ,,, der nächsten Woche zwischen Produzenten- und Gewerkschafts—
verbänden stallfindenden Besprechung behoben werden. Es soll
Ergebnisses alsbald dem Reich 1 angestrebt werden, nach dem Vorbild der für einzelne
ezirke bereits getroffenen Vereinbarungen auf dem Wege
der Verständigung zwischen Produzenten und Konsumenten eine Preissenkung durch Einwirkung auf die unteren Organi⸗ sationen durchzuführen. die Transporte mu da hierdurch in den Städten Preigstreibereien hervorgerufen und besonders j Industriebezirken einer gefährlichen Kartoffelnot ausgeant⸗ wortet würde.
Ein eigenmächtiges Eingreifen in unter allen Umständen vermieden werden,
die minderbemittelte Bevölkerung in den
Preußen.
Das Preußische Staatsministerium hat stern beschlossen, die Reichsregierung zu uchen, beim
8 r* Ein, bude gegen die Entscheidung über die 9 ngliede⸗ rung der ĩ Belzien im Hinblick auf die hierbei begangene Verletzung des Artikels 34 des Versailler Friedensvertrages Rechtsver⸗ wahrung einzulegen.
Kreise Eupen und Malmedy an
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, kann in
Oberschlesien von einer allgemeinen Beruhigung der Bevölkerung immer noch ö werden. 6
Im Bezirk Kattowitz hen die Grenzorte Baingow,
Przeldika, Rosdzin, Schoppinitz und Eichenau noch vollständig unter dem polnischen Terror. ĩ deutsche Familien geflüchtet. In diesem Kreise forderten die Tage während un tsch
noch die schweren Verluste der Sicherheitswehr mit 10 Toten und 40 Verwundeten. Ebenso unhaltbar sind die Zustände in Myslo⸗ * 38 Dort herrscht nur die polnische Polizei, für die in der vorigen
oche
Aus Baingow sind inzwischen saͤmtliche
d nach dem Pu . 25 Tote, dazu kommen
von seiten der , 5 dem Ein⸗ bewilligt werden
Kreise Pleß liegen die Verhältnisse ähnlich wie
utsch eine eigene Republik aufgetan mit Präsidenten an der Spitze. Vor einigen Tagen erst wurde fhin ein Kommando von 100 Italienern
Dombrowka im en h Beuthen . deuts 1 owitz, wo die ch immer nicht ihren Dienst aufnehmen konnte, etwa 300
ahin gesandt. Aus Gro olizei no
i m ganzen Grenzgebiet herrscht der error nach wie vor. Gewalttätigkeiten . an der Tages⸗ Man kann im Durchschnitt 5 bis 10 Fälle von Morden, ag rechnen. G
Wie bekannt, planten die Polen in Oberschlesien
finn neuen Au st and, der am 18. September beginnen ollte. Kampforganisationen ist der verzögert worden. teilt, wird dies durch den Inhalt von Befehlen bestätigt, die in ben letzten Tagen von dem bekannten polnischen Ober⸗ kommando in Sosnowige herausgegeben wurden. * die verschobene Aktion nunmehr in der Nacht zum 23.
Durch die i en über die polnischen geheimen usbruch dieses neuen Aufstandes Wie Wolffs Telegraphenbüro mit⸗
Danach
tattfinden. Als Parole wurde in den betreffenden 6 ür den 22. September Zwyciestwo (Sieg), für den 23. Haller Auch diesmal sollte der Aufstand von den Kreisen z und Hindenburg seinen Die anderen Kreise sollten in der nn
Uf⸗
kand befagen die Befehle, a alle wichtigen Gebäude durch ertrauensleute besetzt der Be agerungszustand ausgerufen und
alle Macht von den Bezirkskommandanten und den geheimen
polnischen Kampforganisationen übernommen werden sollte.
ö J Ungarn.
Die Nationalversam mlung hat die Vorlage über die Einführung der num erus elausus bei der Aufnahme in 324 chulen zur Spezialdebatte mit einem Zusatz antrag Bernolak angenommen, daß die Verhältniszahlen Sande lebenden Nationalitãten zu berücksichtigen seien. 1 7
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