1920 / 221 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

im Bäckergewerbe gemã 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. zirkes Sorau N. L. für all gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem J. August 1920.

Der Neichs arbeits minister.

s S2 der Verordnung vom 2. Dezember ür das Gebiet des Innungs⸗ gemein verbindlich erklärt.

Köpenick, Buch, Hennigsdorf, Spandau, Potsdam einschließ— : mit Ausschluß von Teltow. allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 23. Juli 1919 außer Kraft.

Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luifenstraße 33/34, Zimmer 161, en Dienststunden eingesehen werden. e rheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ift, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 21. September 1920.

Der Registerführer.

S. 1456) f lich dieser Orte jedo

ifregifster und die Re

ru ten können im Reichsarbeits- erlin NW. 6, Luisen ̃

nstra 4, Zimmer 161, während ienststunden eingesehen werden. d Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können osbarteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— sten verlangen.

Berlin, den 21. September 1920.

Der Registerführer.

ministerium, der regelmäßigen

Arbeitgeber un der Erklärung des von den Verkrag stattung der Ko

während der regelmäßi Arbeitgeber und

Pfeif fer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. 21. September 1920

Unter dem lfd. Nr. 2 des Tari

Zwischen d des Deutschen G stelle der Vereinigten 14. Januar 1920 ein bindlichen Tarifve 1919 abgeschlossen Negelung der Gehalts—⸗ kaufmännischen

ist auf Blatt 339 fregisters eingetragen worden: gruppe Baden des Zentralverbandes roßhandels in Mannheim und der 3 Angestelltenverbände Mannheims ist am Nachtrag zu dem allgemein ver— rtrag vom 15. 61. Juli und 9. August Dieser Nachtrag Fehalts. und Anstellungsbedingüngen für die Angestellten im Großhandel gemäß 8 2 der vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gese Rebiet des Stadtbezirks deten Vororte gleichfall allgemeine Verbindlichkeit Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, Fachtarifverträge in E Der Reichsarbeitsminister. . , n e,

fregister und die Registerakten können im Reichs— 6, Luisenstra e 33/34, Zimmer 161, igen Dienststunden eingesehen werden. itgeber und Arbeitnehmer, für die der T arung des Reichsarbeltsminift von den Vertragsparteien einen stattung der Koften verlangen.

Berlin, den 21. September 1920. Der Registersührer.

Bekanntmachung.

n 21. Septemher 1920 lfd. Nr. 2 des Tarifregisterg, betreffend den Tarifvertrag vom 15. Oktober 1919 für das Friseurgewerbe im Gebiet der Orte Steltln, Züllchow, Bollinken, Frauendorf, Gotzlow und Pom⸗ merens dorf eingetragen worden Der in Ergänzung dieses Tarifvertrags zwischen den Ver— trags parteien mit Wirlung vom J. Mai 1920 abgeschlossene kachtrag wird für den gleichen Berufskreis und da ; Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs (esetzbl. S. 1456) mit Wirkung vom 1. Mai 1926 gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die R ministerium, Berlin N

er Bezirk Unter dem auf. Blatt 690

i bl. S. 1456) ifgehiel gema 82 der für das chließlich der

j Mannheim ein eingemein

s für allgemein verhindl art. begir i fe . . für die besondere eltung si ng sind. 6 z ; ;

8 Registerakten können im Reichsarheits— 9 W. 6, Luisenstraße 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Erklärung des Reich von den Vertragsparteien einen Ab stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 21. September 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

mer, für die der Tarifpertrag infolge Sarbeitsministeriums verbindlich ist, können druck des Tarifvertrags gegen Er—

Das Tari arbeitsministeri

z ö um, Berlin NW. während der regelmäß

Tarifvertrag infolge inisteriums verbindlich ist, Abdruck des Tarifv

ertrags gegen Er⸗

Bekanntmachung. Unter dem 21. September 1920 ist auf Blatt 632 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Zwischen der Fuhrherrn⸗-Innung für den Stadt- und Transportarbeiter⸗

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

September 1920 ist auf Blatt 15 setzung von Blatt 77 des Tarifregisters

Unter dem 21. . Nr. 3 in Fort . Verband, Ortsverwaltung Essen / Ruhr, ist . Tarifvertrag

un Arbeits bedingungen Fuhrgewerbe

eingetragen

gewerblichen Hauptberuf den Betriebs und vom Reichsarbeitsministerium 20 für allgemein verbindlich erklärt

Zywischen der T gestelltenverbände arbeitsgemeins Burg bei Ma allgemein 29. Februar 1920 a zur Regelung

axifarbeitsgemeinschaft der Burger An— igdeburg und der Tarif— für das Handelsgewerbe in Juli 1920 ein Nachtrag zu Tarifvertrag Dieser Nachtrag wird Sbedingungen ; gemäß § 2 z (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 der Stadt Burg bei Magdeburg g Die allgemeine Verbindlichkeit Sie erstreckt sich nicht auf sondere Fachtarifverträge in Geltung zweig ein hesonderer ärt wird, scheidet lichkeit aus dem

in Burg bei Ma chaft der Arbeitgeber gdeburg ist am 1.

überwiegende zweig hat) abgeschlossen unter dem 21. Februar 19

Bedeutung

verbindlichen bgeschlossen worden ir der Gehalts⸗ und M die kaufmännischen Angestellten im Verordnung vom 23. Dezember 1918 für das Gebiet für allgemein ve beginnt mit dem 1. Juli 19260. Arbeitsverträge, für die be Falls künftig für rag für allgemein verbindlich Beginn der allgemeinen Verbind es allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Dag Tarifregister und die arbeitsministerium, Berlin XW. 6 der regelmäßigen Dienststund

Arbeitgeber und Rrheitnehmer, der Erklärung des Neichsarbelts von den Vertragsparteien einen Erstattung der Koslen verlangen.

Berlin, den 21. September 1920.

Der Registerführer.

Die in Abänderun Vertragsparteien Schlichtungsausschusseg ber Stadt Essen vo getroffene Tarifvereinbarung vom 17. Juli 1920 wird gemäß i 25. Dezember 1918 (Reichs⸗ : „1I456) für den gleichen Berufskreis und Umfang wie der Tarifverlrag vom 3. Oktober 1919 für das Gebiet des Landkreises Essen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1970. Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Das Tari und die Registerakien arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arheitnehmer, ür die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ift, von den Vertragsparteien einen stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 21. September 1920.

Der Negisterführer.

g dieses Tarifvertrages zwischen den iedsspruchs m 25. Juni 1929

§z 2 der Verordnung vom

rbindlich erklärt. Gesetzbl. S

Fachtarifvertrg er mit dem

Das Tarifregister können im Reichs—

immer 161,

Negisterakten können im Reicht— e 33,34, Zimmer 161, den eingesehen werden. für die der Tarifpertrag infolge indlich ist, können Abdruck des Tarifvertrags gegen

Luisenstra Abdruck des Tarifvertrags geg

ministeriums verb

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

September 1920 ist auf Blatt 1091 lfd. isterg, betr. den Tarifvertrag vom 18. März arbeiter im Gebiet des Kreises

Unter dem 2. Se Nr. 2 des Tarifre 1920 für die Lan eingetragen worden:

Der in Ergänzung und Abänderung die wischen den Vertragsparteien am 6. August !] gleich wird für den gleichen Beru Tarifgebiet gemäß 1918 Reichs Gefetzb 1920 für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Re ministerium, Berlin NW. 6, während der regelmäßigen Dienststu Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Erklärung des Reichsarbeitsministerinums w den Vertragsparteien Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 22. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

? 1. September 1920 ist auf Blatt 1300 2 des Tarifregisters eingetragen worden: zwischen dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren gen Deutschlands, Sitz Hamburg, in BHäckerzwangsinnung zu Remscheid am chlossene Nachtrag zu dem aklgemein vom 29. April 193 tsbedingungen der Gehilfen ' F 2 der Verordnung vom 25 14665) für das. Gebiet des falls für allgemeln verbindlich indlichkeit beginnt mit dem

Der Neicharbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Registerakten können im Reichtzarbeits. Zimmer 161, während . , e itnehmer, für die der Tar ö ö . W nil nig gen n verbind 1 n Vertragsparteien einen

Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 21. September 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Unter dem 21. Lüneburg, ses Tarifvertrags . 920 abgeschlossene h fskreis und das gleiche 2 der Verordnung vom 23. De

Wirkung vom 1. August

erwandter Berufsgenossen Nemscheid 26. Juli 1920 abges verbindlichen zur Regelung der Lohn- und Ar im Bäckereigewerbe gemäß ember 1918 (Neichs⸗Ges 3 e,, , e.

e allgemeine Ver 15. Juli 1920. ;

Tarif vertra S. a mit

isterakten können im Reichsarbeits—= isenstraße 33/64, Jimmer 161, nden, eingesehen werden.

der Tarifvertrag infolge 6 verhindlich ist, können Abdruck des Tarifvertrags gegen ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Ge für das Gebiet der Städte Cottbus und Spremberg und ber

Vororte Ströbitz, Sandom, Sachsendorf und Schmellwitz

Dag Tarifregister und die ne Berlin NW. 6 der regelmäßigen Dienststu

Arbeitgeber und Arbe

ministerium, Luisenstrg nden eingese

dertrag infolge

ruck des Tarisbertragg gegen Bekanntmachung.

Unter dem 22. September 1920 ist auf Blatt 1577 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Wirtschafts verband der Landwirte des em Kreisverein Strasburg, Pafewalt sverbandes land⸗ und forstwi K chaftsbeamten am 18. Mai 1 Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und ingungen für die Angestellten in der Land⸗ und aft und deren Nebenbetrieben 2 der Verordnung vom B. Dezember ür das Gebiet des Kreises klärt. Die allgemeine ugust 1920.

Prenzlau und d und Prenzlau des Reich

Bekanntmachung. ; licher Fach⸗ und Körperf

ptember 1920 ist auf Blatt 858 lfd. rs eingetragen worden: zirksgruppe Berlin des Verbandes Deut⸗ indler E. V. in Berlin und dem Gewerk— ifmännischer Angestelltenverbände, Landes verband ist zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs⸗ ͤ n Angestellten im Eisen⸗ Juni 1920 ein neüer Tarifvertrag Dieser Tarifvertrag wird für den ge—⸗ mäß 8 2 der Verordnung vom XW. De⸗ für allgemein ver⸗ durch eine

Unter dem 21. Se Nr. J des Tarifregister Zwischen der Be scher Eisenwarenhändl schaftsbund kau Brandenburg, bedingungen einzelhandel am 22. abgeschlossen worden. nannten Berufskreis ge ember 1915 erklärt für das Slinie zwischen den

wird für diesen

gemãß 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. „für allgemein verbinbli Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. A Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

Registerakten können im Neichs, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, nden eingesehen werden.

für die kaufmännischen

g. . 11656)

biet, das be Das Tarifreg

arbeitsministerium, Berlin XW. 6, während der regelmäßigen Dienststu

grenzt warb er und die

Orten Pots bam,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 22. September 1920.

Der Registerfũührer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 22. September 1920 ist auf Blatt 1576 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Musikerverband, Ortsverwaltung Bielefeld, in Bielefeld und der Ortsgruppe Bielefelb des Ver⸗ bandes der Musikveranstalter ür Rheinland und Westfalen am 21. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die Musiker in Licht spielthegtern, Kaffees, Kabaretts und Dielen wird für diesen Berufskreis gemäß 5 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1455) für das Gebiet der Stadt Bielefeld für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33,34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arheitnehnier, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministzriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Fee verlangen.

Berlin, den 22. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 22. September 1920 ist auf Blatt 114 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Säch⸗ sischen Tertil-Industrie zu Chemnitz und dem deutschen Textil= arbeiter⸗Verband am 3. Mai 15920 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Textildruckereien gemäß 82 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 er , e n S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Sachsen und der Stadt Eilenburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 192090. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbinblichkeit des Tarifvertrages vom 16. Juni 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarjfregister und die Registerakten können im Neichsarheits« ministerium, Berlin. NW. 6, J 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 22. September 19209.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. ö

Unter dem 253. September 1920 ist auf Blatt 1578 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arheitnehmerverband des Friseur⸗ und Haargewerhes, Zweigverein Brandenburg a. H, und der Barbier-⸗ Friseur⸗ und Perückenmacher⸗-Zwangzinnnung in Brandenburg a. H. am 15. Juli 1920 abgeschlossene Ta rif⸗ ver 1. rag wird zur Regelung der Lohn- und Ar eits bedingungen im Friseurgewerhe gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. De⸗ jember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Friseurmeisterinnung Brgndenburg a. 5. und Umgegend für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. August 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. J.. Dr, Bun sse.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeits⸗ ministerhm, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33534, Zimmer 161, währenz der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

pon, den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 23. September 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 23. September 1920 ist auf Blatt 1579 des

Tarijregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft des Niederlausttzer Einzelhondels E. V. in Cottbus und! bem Deutschen n

portarbeiterverband,; Gau II, am X. Juli 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeits⸗ bedingungen für die in den Speditions-, Kohlenhandels- und

Fuhr werksbetrieben und im Einzelhandel beschäftigten Kutscher und sonstigen gewerblichen Arbeitnehmer , S 2 der Ver⸗ etzbl. S. 1456)

r allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit ginnt mit dem 15. egit 1920. ? ;

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichsarbeits⸗

ministerium, Berlin NV. 6, Luifenstraße 33/34, Zimmer 16J, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

. , n, , , verbindlich ist, können on den Vertragsparteien einen ruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. . ö

Berlin, den 23. September 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 23. September 1920 ist auf Blatt 1580 des

Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Jentralverband der Bäcker, Konditoren

und verw. Berufsgenossen Deu a. O., dem 2 ; tschlands, Zentralstelle Frankfurt

dem Waren⸗Einkaufs⸗Verein zu Görlitz, Zweignieder

umyerein für Frankfurt 4. S. und 1m fen assung

Frankfurt a. O., und der Bäckerinnung in Frankfurt a. D. abgeschlossene, am 1. Juli 1920 in 5. gelretene Tarif⸗ vertrag wird zur Regelung der Lohn- un Arbeitsbedingungen für die im Bäckergewerbe beschäftigten Arbeitnehmer gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezemher 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Frankfurt a. O. für all⸗ gemein vsrbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 15. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarsfregister und die Registerakten können im Neichtsarbelts= mlnifferium, Berlin RW. 6, Luisenftraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen . eingesehen werden. ;

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 23. September 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 24. September 1920 ist auf Blatt 1196 fd. Nr.

und Blatt 1585 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Gehilfenverbãnde im Gastwirtsgewerbe Stettin, der Gastwirte⸗Innung Stettin (Freie Innung), dem Verein der Caféhausbesitzer Stettin und der Konditor⸗Innung Stettin abgeschlossene, am 1. Juni 1920 in Kraft getretene Tarifvertrag wird zur, Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen sür das Gastwirta gewerbe mit Ausnahme der reinen Konditoreibetriebe gemäß 8. 2 der Ver= ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich erklärt für das Gebiet der Orte Stettin, Alt und Neu Buchholz, Altdamm, Bollinken, Brunn, Cavelwisch, Finkenwalde, Frauendorf. Friedensburg, Glambeck, Gotzlow, Hammelstall, Heuershof, Hohenlese, Klütz, Kreckew, Messenthin, Möhringen, Nemitz, Neuendorf, Podejnch, Pölitz, Polchow, Pommerensdorf, Scheune, Scholwin, Schwarzow, Stolzenhagen, Kratzwick, Sydowsaue, Völschendorf, Vogelsang, Warsow, Wendorf, Wusfsow, Zedlitzfelde und Züllchew. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1920.

Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarffregister und die Registerakten können im Neichsarbeits—⸗ minifsersum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34 Zimmer 161, während

der regelmäßigen Dienststunden eingeseßen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrgg infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist. können von den Vertrarsrarteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. September 1920. Der Regislersührer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 24. September 1920 ist auf Blatt 1583 des

Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Gruppe Brandenburg des Arbeitgeber⸗ . Deutschen Papier⸗ Papren⸗ Zellsto ff und Holz stoff⸗Industrie, dem Zentralverband christlicher Fabrik⸗ und Transportarbeiter Deuschlands, dem Verband der Fabrifarbeiter Deutschlands, Gau 3 Provinz Brandenburg, und dem Gewerk⸗ verein Deutscher Fabrik- und Handarbeiter am 14. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag und der zwischen denselben Parteien am 10. 18. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag zu diesem Tarifvertrag werden zur Regelung der Lohn⸗ und Arheitsbedingimgen der gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Papier- Paypen⸗, Zellstoff⸗ und Holzstoff⸗Industrie für das Gebiet der Provinz Brandenburg einschließlich Berlin gemäß s 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗

Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags beginnt mit dem

15. März 1920, die des Nachtrags mit dem 1. Mai 1920. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten önnen im Neicht⸗

3

. ; ö 9 9 arbeitsministerium, VRerlin NW. , Luisenstraße 33134, Zimmer 161,

J 53 j j ososkor vord während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. September 1920. Der Registerführer. Pfeiff er.

Bekanntmachung.

Unter dem 24. September 1920 ist auf Blatt 1343

lfd. Nr. Z des Tarifregisters eingetragen worden:

ischen dem Deutschen Trantzvortarbeiterverhand, Bezirk gri fe i Abt. Chemische Branche, und dem Arbeitgeher⸗ verband des Großhandels Groß Berlin ist am 4. März . ein Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen im Dronen⸗ CEpemikalien⸗ pharmazentischen, loom eh hen Parfümerie⸗, Syezialitäten⸗ Mineralöl⸗ und Feitarosßhande für das Gebiet des Zweckrerbandes Groß Berlin abgeschlesen und mit Wirkung vom 1. Mai 1929 für allgemein n, erklärt worden. Zu diesem Tarifrertrag ist am 2 pri . ein Nachtrag vereinbart worden, für den gleichen Berufskreis und das gleiche Tarifgehiet gemãß 8 2 der Verernnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzhl. S. 1436 mit Wirkung vom

1 Mal 1920 für allgemein verbindlich erklärt. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitzler.

12

. j j im Reichsarheits⸗ Gas To jsler und die Negisterakten können im r ahn , . ir e, 6, Lnifenstrafe 3534, Zimmer 161, während

ĩ ingese erden. regelmäßsgen Dienststunden einge ben w . f saeber und Arbeitnehmer, für

der Erklärung des Reichs

kattirng der Kosten verlangen. . 1 den 24. September 1920. . Der Registerfürer. Pfei f fer.

Bekanntmachung. Unter dem 24. September 1920 ist Der zwischen dem Proyinzial verb

bandes deutscher Gartenbaubetriebe in Breslau,

deutscher Saumschulenbest Breslau des Verbandes

lichen und städti vom 23. Dezemb

Habelschwerdt

Arbeitgeber und Arbeit

geschäftsstelle Leipzig, ist am 19. vertrag zur Regelung der der kaufmännischen und techni Werkmeister in der chemischen Amtshauptmannschaft Leipzig a arbeitsministerium für den genannten nahme der Arbeitnehmer in Apotheken un

Der in Ergänzung dieses selben Vertragspartesen am 7. Ju trags vertrag wird für denselben Febiet der Stadt und Amtshar 8 2 der Verordnung vom 3. Dezember J S. 1456) für allgemein verbindlich erklärt. Verbindlichkeit beginnt m sich nicht auf Arbeitsver verträge in Geltung sind. zweig der chemis ; für allgemein verbindli Beginn der allgemeinen des allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeilsministerium, Berlin W. , Luisenstraße während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeltgeber und Arbeitnehmer, ö die der e rt n.

Erklä des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können . . Abdruck des Tarifvertrags gegen

chen Indust

von den Vertragsparteien einen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. September 1920. Der Registerführer. Pfeiffer. .

1919 für die kaufmännisch das Gebiet des Amtsgeri

i änzung dieses Tarifvertrags zwischen der , ,,, Großhandel in ischnalionalen Handlungsgehilfen⸗Ver⸗ Großenhain, dem CGewerkschaftsbund Ortsverband Großenhain, freier Angestelltenverbände am Nachtrag wird für denselben des Amtsgerichtsbezirks S 2 der Verordnung vom 23. S. 1456) für allgemein verbind⸗ Verbindlichkeit des Nachtrags cht auf die Angestellten des Einzel—

Arbeitgebervereinigung für Großenhain, Orts gruppe der Angestellten, beits gemeinschaft abgeschlossene . und n jroßenhain gemäß 8 zember 1918 Reichs Gesetzbl. lich erklärt. Die allg erstreckt sich jedoch ni

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

ister und die Registe ministerium, Ber . h n g ,, ) Imäßigen Dienststunden eingesehen r . . , , , , n n er Irkläͤ des Neichsarbeitsministeriums perbin . . . Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung

dem Deu

für die der , mn. , r steie itsministeri indlich i önnen

der Er lärung des Reichs arbeitsministeriums verbindl ö

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

das Gebiet

emeine

Das Tarifre

den Vertragsparteien einen der Kosten verlangen. .

Berlin, den 24. September 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Auf Grund des 8 2 futter vom 8. April 1920 7. September 19290 stellung folgender

Bezeichnung: Raͤhrstoff gehalt:

die der Tarifpertrag infolge arbeite ministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er-

Handelsũbliche Bezei

auf Blatt 1581

ere msters eindetro rden des Tarifregisters eingetthen wemsenßand Schlesien des Ver— dem Bund

er, Verband Schlesten, der Gruppe eutscher Gartenbaubetriebe und dem Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, Gau Schlesien am 5. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag Schiedsspruch) wird zur Negelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der Arbeitnehmer in Gärtnereien und Baumschulen mit Ausnahme der Privat- und Gutsgärtner und der Arbeitnehmer in staat⸗ schen Betrieben gemäß § 2 der Verordnung er 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Niederschlesien mit Ausnahme der Kreise und n , 6 den . besetzten Teil der Provinz erschlesien für allgemein ver— 6 erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920. . . Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarkfregister und die Registerakten können im Reichsarbeitz. nn lftan e n Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,

ährend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. ,, 3 nehmer, für die der Tarifvertrag infolge

Irklä Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können 9 ö Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. September 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 24. September 1929 ist auf Blatt 1291 und 1584 Ifd. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden; . chen dem Arbeitgeber⸗Verband der chemischen Industrie Deutfchlands, Sektion Fa Sachsen, dem Gewerkschafts bund kaufmännischer Angestelltenverbände, der J ug ,. k

ipzi m Gewerkschaftsbund der A len, Landes⸗ n n, , . Februar 1920 ein Tarif⸗ Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen schen Angestellten einschl. der Industrie für die Stadt und bgeschlossen und vom Reichs— Berufskreis mit Aus⸗ d Seifenfabriken mit

Wirkung vom 1. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt

Bekanntmachung. Unter dem 24. September J

Bekanntmachung.

Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 491) ist am

J. Nr. V4 M. 195 die Her⸗

Mischfütterart genehmigt worden: 1

Maismastfutter. 1165 960 Wasser, 1 * ö 6, 25. oo Fett, ; d0, 21 6b i ckst off freie Ersatzstoffe, . h, 81 9 Rohfaser, ; 7, 18 0so k. 1, 12 9o. ng der Gemengteile: ö e rn, ¶Maisfuttermehl, Maiskleie, Mais keimschrot), t irn, inigung . Qs: Bezugsverein 67 ö. * here if! W. 35, Potsdamer Straße 30. Berlin, den 7. September 1920.

Der en nn,. 2 Ernährung und Landwirtschaft.

: von Ostertag.

Auf Grund des 5 mit Süßigkeiten vom 10. wird bestimmt: ö. 3 9 kanntmachung zu der V Eil . ,, 1920 (

det mt Sing fel : ; Vertebr get ü, ste grrbehn, wn ni. Sali zo) ethält folgende

Preuß. Staatsanzeiger

Bekanntmachung . zu der Verordnung über den Verkehr mit Süßigkeiten. Vom 2. September 1920.

5 der Verordnung über den Verkehr

833.

Beim Verkauf von Süßigkeiten in⸗ dürfen folgende Preise für 100 kg Rein

April 1720 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 512)

erordnung über den Deutscher Reichs⸗ u.

und auslãndischer Herkunft

gewicht nicht überschritten

Landesausschuß Sachsen,

Verbände, Ortskartell Barz ipammvuren Berlin, den 27. September 1920. Der Vorsitzende der Reichszuckerstelle. Dr. Jungel.

Beim Ver Beim Ver⸗ Beim Ver⸗ kaufe durch kaufe an den kaufe an den den Hersteller, Kleinhändler Verbraucher, soweit nicht sowie beim abgesehen unmittelbar Verkaufe vom Falle an Klein⸗ durch den des Verkaufs händler oder Hersteher an durch den Verbraucher Verbraucher Hersteller verkauft wird ; Hersteller⸗ (Großhandels Klein · preis) preis) handelspreis 16 16 M Backmasse ( Marzipan⸗ ersatzmasse): Helle Backmasse 3064 3370 Marzipanersatzwaren: aus ele Backmasse 3 . bobo Echte Marzipanmasse ö, 36. e,

Tarifvertrages zwischen den⸗ ni 1920 abgeschlossene Nach⸗ Berufskreis und für das ptmannschaft Leipzig gemäß 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. Die allgemeine it dem 1. Mai 1920. Sie erstreckt träge, für die besondere Fachtarif— Falls künftig für einen Fabrikations⸗ rie ein besonderer Fachtarifvertrag ch erklärt wird, scheidet er mit dem Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich

Ilse NE. Gesetzsamm

im Wege

Kalau, nötigenfalls der . reicht, mit einer dauernden Bes

oder, soweit dies aus zu belasten. Berlin, den 11. September 1920.

Namens der Preußischen Staatsregierung.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Gerbaulet.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten

uisenstraße 33/34, Zimmer 161,

8 AM:

MQ ist auf Blatt 871 ssd. . 2 ffregisters, betreffend Tarifvertrag vom 16. Dezemher , chen und technischen Angestellten für

ö ; igsrat chtsbezirks Großenhain, eingetragen

Innern ist an Ste Geheimen Regierungsrats Peüfungskommission für

und der Ar⸗ 21. Mini ;

Die Oberförsterstellen bezirk Schneidemühl und Reinfeld Schleswig sind zum 1. No werbungen müssen bis zum 10.

rakten können im Reichsarbeits⸗ e 33.34, Zimmer 161, während

erbeiter bei dem Provinzialschulka Dr. Klingelhöfer, bisher juristis Provinzialschulkollegium in Berlin, . in die Verwaltung der Provinzialschulkollegien assessoren ernannt worden.

Der bisherige Assistent Berlin⸗Dahlem Dr. Ulbrich ist

die bisherigen Hilfsbiblio Staatsbibliothek in Berlin Dr. und Dr. Nobel sind zu Bibliothekaren an Staatsbibliothek, .

die bisherigen Hilfsbibliotheka Staatsbibliothek in Berlin u Bibliothekaren an er bisherige in Göttingen Dr. im versitätsbibliothek in Göttingen und

der bisherige Hilfsbibliothekar an der Universitätsbibliothek in Breslau Dr. Rother zum B an der Staats- und Universitätsbibliothek in Breslau ernannt

Dr. Courant in Münster ist che Fakultät der

der deutschen Landwirte

Preußen.

Der Ilse⸗Bergbau⸗Aktien vird auf Grund des Ge l. S. WI) hiermit das Herstellung einer elektrischen w drika nach Rauno das erforder ; . k Groß Koschen, Klein Koschen und Sedlitz, Kreis der Enteignung zu erwerben

esellschaft in Grube etzes vom 11. Juni 1874

Recht verliehen, zur

sch . 1 icht.

burg, Regierungsbezirk Gumbinnen, if

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Kreiskasse in In ster u hesetzen.

st ʒ

Ministerium des Innern. Mooshake

und Forsten.

zum Dire

Der orbentliche Professor . r in gleicher Eigenschaft in die philosophis Universität in Göttingen versetzt worden.

Dr. Me

im Ministerium e des von dem Nebenamte entbundenen Dr. Schellen zum Mitgliede der ür höhere Verwaltungsbeamte ernannt

gsleitung von der Grube liche Grundeigentum in den

chränkung

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Krohne.

Der Minister des Innern. Tstulert.

des

Ministerium fär Landwirtschaft, Do mänen

Lindenberg im Regierungs im Regierungsbe rk vember 1920 zu besetzen. Oktober eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der bisherige Direktor d Bromberg Richt ist anstalt in Berlin⸗Steglitz, .

der Privatdozent Dr. Wegner in teilungsvorsteher am Anatomischen Institut bergische Anatomie) der Universität a. M.

die Gerichtsafessoren Dr. König, bisher . Hilfs⸗ zialschulkollegium in Breslau

cher Hilfsarbeiter bei dem find bei ihrer Uebernahme zu Regierungs⸗

er Provinzialblindenanstalt in tor der Staatlichen Blinden⸗

Frankfurt zum Ab⸗ (Dr. Sencken⸗ rankfurt a. M

am Botanischen Museum in um Kustos daselb thekare an der

Transfeldt, Dr. Kirchner

der Preußischen

re an der Preußischen ckelein und Dr. Keidel der Universitätshibliothek in Berlin, Dilfsbibliothekar an der Universitätsbibliothek rnim ist zum Bibliothekar an der Uni⸗

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Staats⸗ und ibliothekar

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