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suchen erfolgen s ĩ sti
Hen erfolgen sollen. Die Bestimmung des s 20 Abs. 3 des Adels gesetzes gilt mit der Maßgabe entsprechend, daß die gif e , . die Verrichtungen des Nachlaßgerichts auf ein Amtsgericht über⸗
tragen kann.
Im Falle des 5] des Adelsgesetzes entsteht die Sti i — 8 8 Adelsges ttf ie Stiftung nicht 4 2 der zuständigen Minister und hat 83 Ein⸗ . g an ö 5 entlichen Bücher und Register nicht vorher zu er— o gen, Die Aufsichtsbehörde kann schon vor Eintritt der Rechtskraft ü . Hriindbuchamt um Eintragung des Wald— ꝛ es aus 5 7 des Adelsgesetzes ersuchen. Bei Verfügungen und . gemäß S. 8 der Verordnung über Familiengüter kann uffichtsbehörde die sofortige Vollziehung der beschlossenen Maß⸗
nahmen anordnen.
Für die bezeichneten FJemiliengũter werden die Vorschriften des . Abs. 2. Satz 1, des 57 Abs. 3 und des 5 9 der Verordnung Über Familiengüter aufgehoben. Doch bleibt das Beschwerderecht der
5 s⸗ 5 9s * * 1490 1 2 . 1 beiden nächsten Anwärter und der Familienvertretung unberührt. t 8 4
8 — 1 — * 1 — * * . 2 — Ist für ein Familienfideikommiß, Erbstammgut oder Lehen vor
dem 1. April 1921 die Aufna
Zwangsauflösung getroffen sind.
* . ö ö ; ö. ö Diese Vorschriften gelten sinngemäß, wenn ein Familienfidei⸗ ommiß, Erbstammgut oder Lehen auf Grund anderer gesetzlicher oder stiftungs mäßiger Bestimmungen (5 12 der Verordnung über Familien⸗
güter) aufgelöst wird. 8 5.
ö Diese Verordnung tritt am 1. November 1920 in Kraft. Ist his dahin ein Familienschluß aufgenommen, fo. gelten die bisherigen Bestimmungen. Die Ausführung. der Verordnung erfolgt durch den Justizminister, der ermächtigt wird, den Text der Verordnung über Familiengüter nach Maßgabe dieser Ergänzungsverordnung neu zu
fassen und bekanntzugeben. Berlin, den 22. September 1920. Das Staats ministerium. Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff. Stegerwald. Severing. Lüdemann.
Finanzm inisterium. Das Katasteramt Lim burg ist zu besetzen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
. Vekanntmachung des Ministers für Handel und Gewerbe, betreffend die Verleihung des Promotionsrechts an die Berg— akademie in Clausthal.
Vom 2. Oktober 1920.
Auf Grund des Beschlusses des Staatsministeriums vom 30. September 1920 verleihe ich namens der Preußischen Staatsregierung der Bergakademie in Clausthal das Recht unter den in der Promotionsordnung festgesetzten Bedingungen auf Grund einer Prüfung die Würde eines. Doktoringenieurs zu erteilen und die gleiche Würde auch ehrenhalber als seltene Auszeichnung an Personen zu erteilen, die sich um die Förde— rung der berg⸗ und hüttentechnischen Wissenschaften hervor— ragende Verdienste erworben haben. Berlin, den 2. Oktober 1920. Der Minister für Handel und Gewerbe. Fisch beck.
Ministerium des Innern.
Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des 5 B des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 18833 (G.-S. S. 195) den Regierungsrat von Consbruch in Breslau zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Bezirksausschusse zu Breslau, abgesehen vom Vorsitze, ferner den Regierungsrat Trost in Breslau zum Stellvertreter des ersten und den Re— gierungsassessor Bock daselbst zum Stellvertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses auf die Dauer ihres Haupt— amtes am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.
Ju stizminister um. 1 Der Oberlandesgerichtsrat Brüll in Celle ist zum Senats⸗ präsidenten bei dem Oberlandesgericht in Breslau ernannt.
Dem Kammergerichtsrat, Geheimen Justizrat von Warten—⸗ berg, dem Landgerichtsdirektor, Geheimen Justizrat Baur in Flensburg, dem Landgerichtsrat Dr. Rud ol ph bei dem Land⸗ gericht 6 und dem Landgerichtsrat, Geheimen Justizrat Mroöczek bei dem Landgericht I in Berlin ist die nach—⸗ gesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.
Zu Oberlandesgerichtsräten sind erngnnt: der Amis— gerichtsrat Lehmann aus Barmen in Düsseldorf, der Land— gerichtgrat Spankus in Frankfurt a. M. bei dem Oberlandes— gericht daselbst und der Landgerichtsrat Reich helm aus Lands— berg a. W. in Stettin.
Der Landgerichtsrat Gaßner in Schneidemühl ist infolge seiner Grnennung zum Oberregierungsrat im Reichsarbeits— ministerium aus dem Justizdienst geschieden.
Versetzt sind: der Amtsgerichtsrat Do b rzyns aus Wit⸗ kowo als Landgerichtsrat nach Breslau, der Amtsgerichtsrat Kielhorn aus Posen als Landgerichtsrat nach Hannover, der Amtsgerichtsrat Schramm aus Karthaus (Westpr.) als Landgerichtsrat nach Bielefeld, der Staatsanwaltschaftgrat Dr. Siebert aus Danzig als Landgerichtsrat nach Halle a. S., der Amtsgerichtsrat Rietzkow aus Konitz als Landgerichtsrat nach Greifswald und der Landgerichtsrat Dr. Henning au Ostrowo als Amtsgerichtsrat nach Liebenwerda.
Der Staatsanwalt Ahlemann ist zum Landgerichtsrat in Gleiwitz, der Amtsgerichtsrat Friedrich in Lippehne zum . bei dem gemeinschaftlichen Landgericht in Meiningen ernannt.
gu , , sind ernannt; die Amtsrichter Dr. Bruno Kluge in Kattowitz und Gundermann in Namslau.
Der Oberlandesgerichtsrat, Geheime Justizrat Avenarius in Celle und der Landgerichtsrat, Geheime Justizrat Tho male in Breslau sind gestorben.
Dem Staatganwaltschaftsrat Dr. Piet sch in Stettin ist bie nachgesuchte Dienstentlaffung erteilt.
Dem Notar, Justizrat Arnold Schneider in Berlin ist für die Zeit vom 1. Oktober 1920 bis dahin 1921 der Amtssitz
. nahme eines Familienschlusses beantragt rden, d, den die Auflösung des Familienguts geregelt — ll. o kann die Auffichtsbehörde auf Antrag bestimmen, daß die Aufnahme des Familienschlusses zur Vermeidung der Zwangsauflöss
bis zum 1. April 1922 erfol kann trifti i m, n. KN lgen kann, wenn triftige Gründe hierfür . Die Auflöfung durch die Familie nicht rechtzeitig be⸗ c ossen, o. erfolgt die Zwangsauflösung auf Grund Verordnung des Staatzministeriumz. Nach Beginn der Zwangsauflöfung kann die Famile die allmähliche Auflösung überhaupt nicht mehr und die so— fortige nur noch insoweit beschließen, als nicht bereits Maßnahmen
in demjenigen Teile der Stadt Berlin angewiesen, der zum Bezirke des Amtsgerichts Berlin⸗Tempelhof gehört.
Dem Notar Dr. Wichmann in Blankenese ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Amte erteilt.
50 Notaren sind ernannt die Rechtsanwälte: Dr. Emil Utsch in demjenigen Teile der Stadt Berlin, der zum Bezirk de Amtsgerichts Berlin⸗-Schöneberg gehört, Ludwig Meyn in Werder Javel Dr. Siegfried Fränkel in Beuthen in ⸗ 8. Schl, Otto Holland in Bunzlau, Dr. Gerhard Dütsch ke in Zobten, Heinrich Hoffacker aus Erkelenz in Stolberg (Rheinl. , Martin Böttcher, Dr. Johann Grüne— feld, Karl Heilbrunn, Dr. Paul Kühle wein, Julius Meinhardt, Dr. Ernst Mering, Felix Meyer, Dr. Her⸗ mann Remmler und Otto Schmidt in Erfurt sowie Walter Nießen in Deutsch Krone.
In der Liste der Rechtzanwälte sind gelöscht die Rechts— anwälte: Dr. Lemke und Sichel, bei dem Kammergericht, Kersting und Dr. Liebenthal bei den Landgerichten 1, J und NI in Berlin, Dr. J bei dem Landgericht in Ratibor, Krech bei dem Amtsgericht in Friedeberg (Neumark) und . 9 be; dem . t in Liebenwalde.
Mit der Löschung des Rechtsanwalts Krech in Friedeber (Neumark) ist auch sein Amt als Notar erloschen. 3 ;.
In, die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Landgerichtsrat i. R. Siegfried bei dem Landgericht in Tilsit, die Rechtsanwälte: Dr. Werner Liehenth al, bisher bei den Landgerichten J, H und UI in Berlin, bei dem Kammergericht; Dr. Sch mul aus Pesen bei dem Landgericht 1 in Berlin, Dr. Stern, bisher bei dem Oberlandesgericht in Frank— furta. M. bei dem Landgericht daselbst, der frühere Rechtsanwalt Dr. Düts chke bei dem Amtsgericht in Zobten, die Gerichtsassessoren: Dr. Borner bei dem Oberlandesgericht in Cassel, Dr. Hans Hirschberg bei dem Landgericht IIl in Berlin, Dr. Delb rück bei dem Landgericht in Stettin, Heide bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Gleiwitz Dr. Gansen bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Bonn, Dr. Lütken bei dem Amtsgericht in Magdeburg, die früheren Gerichtsassessoren: Siegfried Katz und Scheerbarth hei dem Landgericht L in Berlin, Karl Schramme bei dem Amtsgericht in Luckenwalde und Dr. Rendtorff bei dem Amtsgericht in Kiel.
Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Referendare Dr. Veufeld, Julius Seligsohn, Dr. Meinecke, von Spoen la, Dr. Stoeckert, Erich Zimmermann, Dr. Fritz Zimmermann, Puhlmann, Dr. Rudolf Cohn im Be— zirke des Kammergerichts, Dr. Alfons Schmidt, Dr. Nohr, Dr. Kupka, Fritz Glaser im Bezirke des Oberlandes⸗ gerichts zu Breslau, Dr. Manko, von Heppe, Karl Koehler im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Cassel, Dr. Erich Borchers im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Celle, Dr. Oberheiden, Drüke, Sabath im Bezirk des Oberlandsgerichts zu Hamm, Backhaus, Dr. Kratz im Be—⸗ zirk des Oberlandsgerichts zu Köln, Dr. Treichler im Bezirk des Oberlandsgerichts zu Königsberg i. Pr., Wilhelm Werner und Moellenberg im Bezirk des Oberlandsgerichts zu ,, = g sie nd geschieben
us dem Justizdienste sind geschieden die Gerichtsassessoren: Dr. Hans Becker, Dr. Friedrich Lohm ann und zie ert infolge ihrer Ernennung zu Regierungsräten im Reichsministerium des Innern, Dr. Lehfeldt, Kuttig und Kum merow infolge ihrer Ernennung zu Regierungsräten im Reichsarbeits⸗ ministerium, Dr. Walter Poensgen infolge seiner Uebernahme als Legationssekretär in den Dienst des Auswärtigen Amts,
Reso w, Dr. Pückel und Dr. Wirckau infolge ihrer Ueber—
nahme in die Reichsfinanzverwaltung unter Ernennung zu Re⸗ gierungsräten, Dr. Gierlich infolge seiner Ernennung zum Zustitiar und Verwaltungsrat bei den staatlichen Museen,
Dr. Lothar Kaul, Mifsong, Hugo Neumann, Hans Oppermann und Roderich Walther infolge ihrer Ueber—
nahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung
2
zu Regierungsassessoren, Appelkamp infolge seiner Ueber— nahme in die Reichsfinanzverwaltung unter Ernennung zum
Regierungsassessor, Dr. Naß infolge seiner Uebernahme in die kirchliche Verwaltung unter Ernennung zum Konsistorialassessor
und Lauterbach infolge seiner Uebernahme in die Reichs⸗ eisenbahnverwaltung.
Den Gerichtsassessoren Bänfer, Dr. Georg Brückner,
Johannes Engel, Dr. Leo Groener, Dr. Franz Kauf⸗ mann, Kies gen, Maedge Bernardin Neuerburg, Dr. Wil⸗ helm Schmidt, von Schmiedeberg und Heinrich Vins ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.
Ministerium für Wissenschaft, Kun und u,, )
Bei dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗
bildung ist der Regierungskanzleiassistent Paul Schneider
aus Potsdam zum Ministerialkanzleisekretär ernannt worden.
Bekanntmachung. Dem Metzgermeister Johann Heimbach aus Altenhochum. Wittener Straße,. habe ich di Wieder⸗ aufnahme des Handels mit Fleisch und Fleischwaren sowie anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet. Bochum, den 1. Oktober 1920. Der k. Landrat. Stũhmeyer.
Bekanntmachung. Die unterm 15. Juli 1919 verfügte Schließung der Ga st⸗ wirtschaft des Robert Jost in Sarge nzel! wird hiermit aufgehoben. Jost ist wieder berechtigt, den Betrieb im früheren Umfang aufzunehmen. Hünfeld, den 5. Oktober 1920. Der Landrat. J. V.: Illgner.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen pom Vandel vom. 23, September 1715 (RGB. S. 663) habe ich der Schankwirtin Frau Anna Bock, geb. Lampe, Berlin, Münzstraße 4, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverläffigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt.
Berlin O. 27, den 6. Oktober 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur nnn, unzuperlãssiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ich dem
Bäcker Fohann van Geuns in Leer, Kamp 2, den
Handel mit Brot und Backwaren wegen Unzuverlässigkei in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt. *
Leer, den 6. Oktober 1920. Die stãdtische Polizeiverwaltung. Helm s.
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Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
In Ausführung der Beschlüsse des Reichskabinetts vom 22. v. M. über Maßregeln zur Gesun dung der Reichs⸗ . . sind laul Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ üros“ nunmehr die Richtlinien aufgestellt worden, welche die formelle Stellung des Reichsfinanzministers und die künftige Finanzgebarung und Wirtschafts führung des Reiches festlegen. Das Reichskabinett hat diesen Richtlinien vorgestern einmütig seine Zustimmung erteilt. Das Programm mit dem Zweck der Verringerung der Ausgaben des Reichs j dem Kabinett vom Reichsminister der Finanzen Dr. Wirth vor- gelegt worden.
5 Unterstützung des Reichsfinanzministers bei der Durchführung der Grundsätze ist 3. seinen Vorschlag ein Beamter der Reichsfinanzverwaltung, der Präsident des Landesfinanzamts Unterweser Dr. Carl zum Kommissar beim Reichsfinanzministerium ernannt worden, der nach Weisung und unter Verantwortung des Reichsfinanj— ministers arbeitet. Das Bestallungsschreiben für den Neich s⸗ kommissar hat folgenden Wortlaut: „Der Präsident des Landesfinanzamts Unterweser Dr. Carl wird bei dem Reichs⸗ minister der Finanzen und unter dessen Verantwortung zum Reichskommissar für Vereinfachung und Vereinheitlichung der Reichsverwaltung im Rahmen der Beschlüsse der Reichs⸗ regierung vom 3. Oktober 1920 ernannt und bestellt.“
Die Leitsätze lauten:
Zum Zwecke der Gesundung der Reichsfinanzen soll:
A. Die Stellung des Reichsministers der Fi⸗ nanzensin formeller Hinsicht in folgender Weise gestärkt werden.
1. Es dürfen von keinem Reichsministerium und keiner nach—Q geordneten Reichsbehörde oder Reichsstelle oder einzelnen Beamten irgendwelche Maßnahmen, Neueinrichtungen oder Anordnungen, welche neue durch den Reichshaushalt oder sonstige gesetz liche Vorschriften nicht bereits genehmigte Ausgaben zur. Folge haben oder haben können, ohne, vorherige rechtzeitig eingeholt. Zu⸗ n, des Reichsfinanzministers getroffen werden. nsbesonden haben alle Maßnahmen zu unterbleiben, welche der endgültigen Em, scheidung des Reichsfinanzministers über die Bereitstellung neuer Mittel in irgendeiner Weise vorzugreifen geeignet sind.
2. Wird die Zustimmung von dem eichsfinanzminister versagt und ist, auch durch erneute Verhandlungen des Fachministeriums mit dem Reichssinanzministerium eine Einigung nicht zu erzielen, so steht es dem Fachminister frei, die Entscheidung des Reichskabinetts herbei⸗ zuführen, sofern es sich um eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung gder besonderer Wichtigkeit handelt.
3. Beschließt die Reichsregierung in einer Frage von finanzieller Bedeutung gegen die Stimme des Reichsfinanzministers, so kann dieser gegen den Beschluß ausdrücklich Widerspruch erheben. Wird der Widerspruch erhoben, so ist über die Angelegenheit in einer weiteren Kabinettssitzung erneut abzustimmen. Bei dieser Abstimmung sind nur die persönlich anwesenden Reichsminister stimmberechtigt; gegen die Stimme des Reichsfinanzministers kann nur durch die Mehrheit sämtlicher Reichsminister in Anwesenheit des Reichskanzlers oder in dessen Behinderung seines Vertreters Beschluß gefaßt werden.
. Angelegenheiten des Haushalts meldet das Fachministerium seine Ferderungen bei dem Reichsfinanzministerium innerhalb der von diesem gestellten Frist an. Das Reichsfinanzministerium stellt nach Abschluß, der Verhandlungen den Haushaltsentwurf endgültig fest und legt ihn dem Reichskabinett zur Beschlußfassung vor. Ver— spätet eingegangene Anmeldungen finden — von besonders liegenden Ausnahmefällen abgesehen — keine Berücksichtigung. Bei strittigen Forderungen ist, zunächst eine Einigung zu versuchen. Ge— lingt eine solche, nicht, so hat die Aufnahme der ron dem Fachministerium gestellten Forderung in den Hans haltsplan zu unterbleiben. Dig Anrufung de Reichẽ⸗ kabinetts zur Entscheidung über die Meinungsverschiedenheiten über einzelne Anmeldungen ist nur in Fällen von grundfätzlicher Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit zulässig. Für eine Uebereinstimmung des Reichsfinanzministers gilt die Regelung unter Ziffer 3.
5. Die von dem Reichskabinett endgültig getroffenen Ent— scheidungen sind von sämtlichen Reichsministerien und nachgeordneten Behörden und Stellen sowie von den einzelnen Beamten einheitlich und geschlossen als Wille der Reichsregierung zu vertreten. Es ist insbesondere nicht zulässig, daß die überstimmten Ministerien, ihre Beamten oder nachgeordneten Stellen durch Einwirkung auf Reichsratsbepollmächtigte oder Reichstagsabgeordnete die Verwirk⸗ lichung der Durchführung der Entscheidung der Reichsregierung zu verhindern suchen, oder bei der Vertretung der Vorlage im Reichsrat oder Reichstage eine von der Entscheidung der J ichs⸗ regierung abweichende Ansicht des überstimmten Fachministeriums oder einzelner Beamter vertreten. Verstöße gegen diese Vorschriften sind als Schädigung der Autorität der Reichsregierung anzusehen und die betreffenden Beamten demgemäß zur Verantwortung zu ziehen.
B. In sachlicher Hin sächt soll sich die gesamte ,,,, und Wirtschaftsführung des Reichs streng nach folgenden Leits ätzen richten:
1. Der Aufgabenkreis des Reichs ist innerhalb der Grenzen der Verfassung so eng wie irgend möglich zu halten.
Neue Aufgaben dürfen nur, aufgenommen und von Ländern, Gemeinden oder sonstigen öffentlichen oder pripaten Organisationen auf das Reich übernommen werden, wenn ihre Inangriffnahme ohne jede persönlichen oder sachlichen Kosten für die Reichskasse möglich, ist oder es sich um unbedingt . Interessen des Reichs handelt und die Uebertragung der Aufgaben auf andere Schultern (Länder, Gemeinden oder öffentliche oder private Körperschaften) ausgeschlossen ist. Bereits in Angriff genommene Aufgaben müssen eingestellt, eingeschrankt oder überwälzt werden, wenn sie diesen Anforderungen nicht entsprechen. Der weitverbreiteten Ansicht, die Länder und Gemeinden seien wegen des Uebergangs der Steuer⸗ hoheit auf das Reich weniger leistungs hig wie dieses, ist mit größtem Nachdruck entgegenzutreten, da die Ansicht wenigstens für absehbare Zeit unrichtig * und sie nur zur Uebernahme neuer Auf⸗ gaben auf, das Reich führt. Die gallen ee des Reichs, der Länder, Gemeinden und Gemeindeberbände und sonstigen öffent. lichen oder pripaten Körperschaften ist auf allen Gebieten scharf . abzugrenzen, so daß eine Ueherwälzung von Auf⸗ gaben und Kosten, die anderen Körperschaften zufallen, auf das Reich ausgeschlossen ist. Soweit sich das Reich zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe an den Ländern, Gemeinden oder onstigen öffentlichen oder privaten Körperschaften entstehenden Kosten eteiligt, ist das Maß feiner Beteiligung so scharf abzugrenzen, daß die Hö der von dem Reiche zu übernehmenden Ausgaben genau seststeht und Mehrkosten für das Reich völlig , .
2. Reue Verwastüngseinrichtungen důrfen nicht geschaffen, be stehen de nicht vergrößert werden. Insbesondere dürfen grundsätzlich neue Stellen nicht geschaffen, vorhandene Ausgabeposten an⸗ derer Art nicht erhöht werden.
Ausnahmen von diefem Leitsatz sind nur zulässig, sofern es sich um unbedingte Lebens notwendigkeiten für das
Reich handekt. Demgemäß hat auch jede Maßnahme zu unter ⸗ [
Aufstand im August 1920 hat den klaren Beweis erbracht, auf welcher Seite versucht wird, mit texroristischen Mitteln die rechtmäßige Abstimmung zu hintertreiben.
BFleiben, welche die Schaffung neuer oder die Vergrößerung bestehender Einrichtungen entgegen diesem Grundfatz nach sich zu ziehen geeignet dere dürfen in keinem Falle ohne vorherige Zustimmung . 34 Neichs beamten, ö oder irgendwelche Zusicherungen persönlicher oder sachlicher Art abgegeben werden, welche die Einrichtung neuer Stellen . die Uebernahme sonstiger Mehrausgaben auf das Reich zum Ziele haben. Die bestehenden Verwaltungseinrichtungen vorübergehender
ist. Insbeso
des Reichsstellen Der Deutsche Seefahrtsausschuß hat, wie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, in seiner am T Oktober in Bremen abgehaltenen Sitzung mit Abscheu Kenntnis genommen von der leilweise brutalen, und un⸗ würdigen Behandlung, die Kapitäne, Offiziere und Mannschaften englischen Häfen sowo Bevölkerung erdulden müßten. in einer Entschließu
dauernder
und Stellen
Natur sind soweit schränken und abzubauen und die Kosten der Ver— waltung in jeder Weise zu vermindern.
Demgemäß sind die Verwaltungseinrichtungen und Stellen in rein verwaltungstechni⸗ twendigkeit und Zweck⸗ ürfnisses nach einem nach einheitlichen
namentlich in örden als auch der rtsausschuß betont daß für die den deutschen Seeleuten r ; u teil werdende Behandlung eder Rechtsgrund und jede sachliche Begründung fehle. Der beutsche Seefahrtsausschuß fordert für die deutschen Seeleute in fremden Häfen dieselben Rechte und ländische Seeleute nach Beendigung des . Der deutsche Seefahrtsausschuß legt der deutschen Regierung dringend nahe, sofort namentlich England gegenüber darauf zu bestehen, daß deutsche Seeleute sich in ; sowohl an Bord als auch Fleichberechtigte bewegen können. Sollte die englische Behörde diesen deutschen Forderungen keine Folge leisten, so bittet der Seefahrtsausschuß zu erwägen, ob nicht in deutschen Häfen gegen Mannschaften englischer Schiffe mit entsprechenden Repressalien vorzugehen ist.
. Seeschiffe seitens der Be Der Seefa
deutscher
rem gefamten Umfange nach Gesichtspunkten auf ihre
möäßigkeit nachzuprüfen und im Falle des B Plan abzubauen oder undsätzen und unter Vermeidung jeder Mehr⸗ . Im Laufe des Etatssahres 1929 bei den behörden freiwerdende Stellen dürfen nur mit Zustimmung Fes Reichsfinanzministers wieder besetzt werden. riegsyrganisationen, insbesondere der Kriegsgesellschaften inrichtungen der
abe zu ändern. AU ö freiheiten, die aus⸗
Der beschleunigte rieges in deutschen
Abban der K Häfen genießen. und Kriegsstellen, ferner der Kriegsfonds und der E rmacht ist mit größtem Nachdruck zu betreiben. den und Stellen, welche gleichen oder ãhnlichen Zweden dienen, sind soweit wie möglich zusammenzulegen.
Bei Leistung sonstiger üusgaben ist sowohl auf persönlichem wie auf fachlichem Gebiete die affergrößte Sparsamkeit zu ü auf hinzuwirken,
richtungen. Behör lischen Häfen, an Land, als
ben und mit all daß die Ausgaben dergehalten und Ersparnisse gegen⸗ chlägen erzielt werden.
Demgemsß haben alle nicht zu den Lebensnotwendigkeiten un— mittelbar gehörenden Ausgahen vollst auf das Mindestmaß einzuschränken. von Reichsmitteln sind auf jede mög und zwar nach rein sachlichen, nicht nach pe ) Grundsätzlich dürfen keine Ausgaben in den H der aus Mitteln des ordentlichen Haushaltes be⸗ ung durch ordentliche Einnahmen Ueberschreitungen der Ansätze oder außerplan⸗ bleiben. Nur in seltensten ich um die
Mitteln dar tunlichst nie über den Vorans Vertreter der deutschen Industrie sind vorgestern
in Berlin zusammengekommen, um bei der deutschen Regierung anzufragen, ob die Nachricht über die beabsichtigte Zer⸗ störung der Diesel motore durch die Entente zutreffend sei, und um der Regierung die ungeheuren Folgen einer solchen Maßnahme für die gesamte deutsche Wirtschaft darzustellen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, worden, daß in der Tat eine solche Absicht besteht. deutsche Regierung Paris Schritte getan, um die alliierten überzeugen, daß das Verlangen unberechtigt ist. Die Antwort der alliterten Regierungen steht noch aus. gierung hat in Paris erklären lassen, daß sie dem Verlangen erstörung der Motore nicht stattgeben kann, und hat ein⸗ dargelegt, aus welchen Gründen sie hierzu auch nicht Bei der klaren Rechtslage ist anzunehmen, daß ssion anweisen wird,
ändig zu unterbleiben oder sind Alle Anträge auf Bewilligung liche Kürzung scharf nachzuprüfen, rsönlichen oder politischen
Gesichts punkten. halt eingestellt stritten werden, für nicht vorhanden ist. hr e Ausgaben haben grundsätzlich zu unter n fie insoweit stattfinden, als es ter Lebensnotwendigkeiten des Reiches handelt. diesem Falle grundsätzlich anzufordern und dürfen dem Reichsfinanzminister
für welchz eine Deck ist ihnen mitgeteilt us ; riedenskonferenz k egierungen davon zu Die erforderlichen Mehrmittel sind auch in Haushaltsgesetzes nachträglich nir in ganz besonders dringenden Fällen von vorher bewilligt werden.
Zur Sicherung der Durchführung dieser Leitsätze werden folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Sämtliche . Prüfung ausschließlich nach sachlichen. ihre jetzige Finanzwirtschaft und Gesch in Einklang steht, und ob und an w gemacht und Ersparnisse erzielt 6d genommen werden können.
2. Für eine Uebergangszeit w der dem Reichsfinanzminister heigeordnet antwortung und unter Durchführung der Leitsätze,
länen und Grundsätzen
im Wege des Die deutsche Re⸗
verpflichtet ist. otschafterkonferenz die Kontrollkommi
eine eingehende ö geh ihr Verlangen zurückzunehmen.
Gefichts punkten einzutreten, ob äftsführung mit den Leitsätzen elcher Stelle Einschränkungen Aenderungen vor⸗
Ministerien
gestern in zusammen⸗ einstimmig
Der sozialdemokratische Parteitag ist Cassel unter Teilnahme von etwa 500 Delegierten Zu Vorsitzenden des Parteitages wurden Reichskanzler Hermann Müller und der Ober⸗ bürgermeister Scheidemann gewählt.
er zweckmäßige
ird ein Reichskommissar ernannt, ist und unter dessen Ver⸗ inisterien für die strengste insbesondere für die Aufstellung von und ihre gleichmäßige Anwendung, zu
der frühere Mitarbeit der M f
Preußen.
Dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge soll nach einer Mitteilung des preußtschen Handelsministers die Frist gen Rücktritt der Saar-Bergbeamten entgegen dem Mini⸗
Oberschlesiens, insbe⸗ „Oberschlesischen Grenz⸗ gegen die klaren Artikels 88 des Friedensver— eingeleitet worden mi Abstimmungsb uben. Wie
In der polnischen Presse sondere im Organ Korfantys, der zeitung“, ist seit einiger Bestimmungen des trages und seiner einer großen Zahl von stimmungsrecht zu ra
für den jederzeiti . in den preußischen Staatsdienst, 1. April 1920, bis zum 6. März 121 ver⸗ Demzufolge ist es bis zu diesem Zeitpunkt ohne weitere Förmlichkeiten
Zeit ein Feldzug sterialerlaß vom längert werden. ge edem Saar⸗Bergbeamten. möglich, den preußischen Bergdienst zurückzukehren.
t dem Ziel, erechtigten das Ab⸗ Wolffs Telegraphen⸗ neuerdings auch ein Teil der angeschlossen. bereits mit⸗ polnischen s eingetroffen.
dieser Polemik des „Temps“ Abordnung berschlesien in Pari kerbund die Verweigerung durchzusetzen, die
französischen des Verbandes der
interalliierten besondere Presse⸗ Leitung des Präfekten de la Porte ge⸗ e dazu bestimmt ist, den Beauftragten des t und Informationen zu geben.
der Kon ferenz oberschlesischen Kommission ist abteilung unter schaffen worden, die Verbandes jederzeit Auskunf
Verteidigungskomitees aus O don! dieser
Sie will versuchen, beim Völ Stimmrechts für diejenigen ihren Wohnfitz außerhalb Ober Gegenüber diesen polnischen Ausschluß deutscher Abs fälschen, kann nur nochmals au gegebenen Bestimmungen des Anlage § 4, hingewie Unterschied des Geschlechts, d genügt, stimmberechtigt ist: sie muß am abstimmung statt b) sie muß in der Zone, ir geboren sein oder dort seit eine Zeitpunkt, der aber nicht nach Wohnsitz haben ode
Oberschlesier schlesiens haben.
Versuchen, die Abstimmung immungsberechtigter den klaren Wortlaut der an—⸗ Friedensvertrags, Artikel 88, jede Person ohne en Bedingungen
Anerkennung der Staats⸗
Die zuständigen Herren Minister haben in der im Prüfungsjahre 1919 bei der Able
eußischen Staatsdienst enninisse und Leistungen den Regierungs⸗ Keibel, Ernst Bran dt, Martin Bahr, Walter Maßmann Prämien ven je hrung von Studien reisen bewilligt.
fung für den eten tüchtigen baumeistern Friedri Karl Daub und 1800 AK zur Ausfü
sen werden, demzufolge ie den nachstehen in dem die Volks—⸗ ebensjahr vollendet haben; die Volksabstimmung stattfindet, m von dem Ausschuß festzusetzenden ar 1919 liegen darf, ihren deutschen Behörden ohne Beibe der Zone ausgewiesen worden sein.
Den wegen politischer Straft. Stimmrechts ermög
1. Januar des Jahres, findet, das zwanzigst
Bayern.
Der Reichswirtschaftsminister Dr. den bayerischen Re n München eingetroffen nn“ mitteilt, hatte er am dem Ministerpräfidenten, die von vollem beider⸗ Einer eingehenden Be⸗ wichtigsten Wirtschaftsfragen am Vormittag Sitzungssaal prache mit lichen Lebens aus Industr der Verbraucher
dem 1. Janu Scholz ist zu Be⸗ ierungsstellen ie die „Korre⸗ folgenden Tage eine
sprechungen am Donnerstag i spondenz Hoffma Aussprache mit seitigen Vertrauen get sprechung über die
Handelsministeri
ftaten Verurteilten mu licht werden. Das geschilderte zur Verletzung des Tie Deutsche Regierung wird sich Mitteln dagegen wehren, sberechtigten durch sage das Stimmrecht ge⸗
Ausübung ihres über diefen Wortlaut ist polnische Vorgehen ist nur Versailler Vertrags. mit allen ihr zur Verfügung daß auch nur eine Verdrehung einer vö nommen wird.
Mit welchen Mitteln die Pol ihre Pläne machen, geht weiter hervor, nach der auch ein Er trete im Auftrage d für die „Einigung Ober ein. Dies soll ganz offensi Es muß deshal die „Oberschlesis .
ein Versuch ragen war.
Handelskammer einem kleinen Kreise von Ver⸗ andel, Hand⸗ sowie der
m einzigen Abstimmung
llig klaren Recht
en in Paris Stimmung für s der Meldung des tscher der Abordnun berschle sischen Vo lesiens mit Poler tlich die französische De drücklich festge mit ihrem deut
mehrstündige Auss tretern des gewerb werk, des Städtebundes, beteiligten Ministerien. wichtigsten Fragen der Gütererzeug der Preisgestaltung usw. nach erörtert wurden,
der Aus⸗ und Einfuhr, ihrer grundsätzlichen Seite erfreuliche Uebereinstimmung tsministeriums mit und Anregungen der bayerischen Regierung, bayerischen Ha
ig angehöre, (lkspartei“ n in autonomer e Oeffentlichkeit irre⸗ stellt werden, schklingenden
Reichswirtschaf Auffassungen 36 ndelsminister ten Berufskreise. ndnis darüber, daß die chaft bei allen Ma eachtet werden würden un Zentralisierung, iede mögliche und eine gesunde Verteilung der müsse. Die Besprechung der Kohl den entschiedenen Willen, der bedrängten Pfalz, weiterhin erträglich zu gestalten un
olkspartei⸗ sche Tendenzen
ie Deutsche Regierung m übrigen
nsbesondere ürfnisse der nahmen des Reiche daß, statt übermä he des Wirtschaftslebens Zuständigkeiten Platz greifen rgab insbesondere gebesserte Ver⸗ soweit irgendmöglich, auch d zu sichern.
hle die Trans⸗ tschland zur Ab⸗ Auch dies ist ein ß ganz genau,
berechtigten durch chlands auf⸗
bestand volles Ei
wird behauptet, bayerischen Wirts
ort ko sten timmung re
ür die aus de isenden Ob Die polnische Mittel zur Beförderung der eine Volkssammlung
erschlesier. : Abordnung wei Abstimmungs halb ganz Deuts Organisationen Endlich behauptet Deutsche
Propaganda ichen Mittel olnischer P 1 en die Interalliierte Kom⸗ ierung richten, da sie
Hoheitsrechte dig an, wenn d
enfrage er 8 wesentli
Regierung
Einschüchterung, Prapagandadokumente.
lesien durch Verhaftung und Zu Dieser Vorwurf ka mission, nicht aber ge
rückhallung p Oesterreich. in der Zone A des Abstimmungsgebiets
olksabstim mung stattgefunden. ten beträgt etwa 40 000. Na
1 T* l en die Deu Gestern hat
keinerlei Kärnten die V
es merkwür Die Zahl
Im übrigen mutet
Zwischenfällen gekommen. Die Wahlbeteiligung ist sehr rege. Die Stimmung der deutsch⸗kärntner Bevölkerung ist zuversichtlich.
— Bei der vorgestern aus Anlaß der vollzogenen An⸗ nerxion Deutsch-Südtirols durch Italien abgehaltenen offiziellen Trauerfeier des Landes Tirol wurde, wie Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, einstimmig eine Entschließung der Tiroler Landesregierung und des Tiroler Landesrates angenommen, worin auf die Los⸗ reißung von Landesteilen mit deutscher und ladinischer Be—⸗ völkerung hingewiesen wird, die wiederholt in unzweifel⸗ hafter Weise ihren Willen bekundet hat, mit den übrigen Deutschen Südtirols vereint zu bleiben. In der gemeinsamen Ehrfurcht vor der ruhmvollen Vergangenheit und in der un⸗ beirrten Zuversicht auf eine kommende Wiedererstehung bleibe Tirol trotßz der Gewaltgrenze eins und ungeteilt. Die Blätter erschienen mit. Trauerrand. Die Schulen blieben geschloössen. An die Schüler wurden Ansprachen gehalten, welche die Bedeutung der Trauerfeier würdigten.
Großbritannien und Irland.
Nach einer Meldung des „Reuterschen Büros“ heißt es in ö. Antwort Lord CEurzons auf Tschitscherins letzte Note:
Während sich England genau an die getroffenen Abmachungen gehalten habe, habe Kamenew die Hauptbedingung für seine Zulassung nach England offen verletzt. Die Sowjetregierung habe die An⸗ gelegenheit der englischen, Gefangenen als Bagatelle behandelt, russische Truppen nach Persien gesandt und eine Verschwörung mit den türkischen Nationaglisten in Kleinasien angezettelt. Sie be⸗ drohe Khorasan mit einem Einfall, habe in Taschkent eine england⸗ feindliche Organifagtion geschaffen, die Revolution in Buchara an⸗ gestiftet und versuche, einen Vertrag mit dem Emir von Afghanistan abzuschließen. Sie bemühe sich ferner, einen Eingeborenenaufstand an der indischen Grenze hervorzurufen und habe unter Aufwand ungeheurer Summen eine riesige, gegen England gerichtete Propaganda in Asien geführt.
Die Note erklärt, wenn die Verhandlungen über die Handelsbeziehungen zum Abschluß gebracht werden sollen, so müßte dieser Zustand aufhören.
— Der Premierminister Lloyd George erklärte in einer in Carnarvon gehaltenen Rede obiger Quelle zufolge bezüglich Irlands, dort müsse die Ordnung selbst mit den strengsten Methoden wiederhergestellt werden. Irland müsse einen gewissen Grad von Selbstverwaltung haben, die Regierung werde jedoch jeden Versuch, in Irland ein Heer und eine Flotte zu schaffen, die das Bestehen des Vereinigten Königreichs bedrohen würden, bis zum äußersten Widerstand leisten.
Asquith bezeichnet die Rede Lloyd Georges als eine Konkurterklärung der britischen Regierung. Die Irlandpolitik der englischen Regierung bestehe einzig darin, Irland Homerule nach dem Muster der Dominions zu verweigern und die An⸗ wendung von teuflischen Methoden sowie die Ausübung von Repressalien durch die Polizei zu gestatten.
Frankreich.
Die Botschafterkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 6. Oktober beschlossen, dem deutschen Ansuchen auf Verlängerung der am 10. Oktober ablaufenden Frist für die Entlassung der Miliz in Ostpreußen nicht stattzugeben, und in der Sitzung vom 2. d. M. die noch unerledigte Frage der Tätigkeit der inter alliierten Kom mission in Oberschlesien geregelt.
Zu dem Beschluß der Botschafterkonferenz, betreffs der Miliz in Ostpreußen, bemerkt „Wolffs Telegraphenbüro“:
Die Meldung ist augenscheinlich unrichtig. Die deutsche Re⸗ gierung hat einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Entlassung der einberufenen Mannschaften der Orts⸗ und Grenzwehren nicht ge⸗ stellt. Vielmehr sind die aufgebotenen Ortswehrleute (ea. 1000 Mann. vor dem 1. Oktober, Mannschaften der Grenzwehr (etwa 2009 1 am 8. Oktober entlassen worden. Die deutsche Regierung hatte da—⸗ gegen den Antrag gestellt, keine Einwendung gegen die Aufrecht⸗ erhaltung der letzten Organisationen der Orts- und Grenzwehr zu erheben, solange zwischen Rußland und Polen der Friede nicht ge⸗ schlossen ift. Bei dieser Organisation handelt es sich lediglich um die liften mäßige Feststellung derjenigen Männer, die im Falle äußerer Bedrohung bereit sind, sich zur Verfügung der Regierung zu stellen.
— Wie der „Matin“ meldet, werden die Kam mern zu einer außerordentlichen Tagung zwecks Beratung des Budgets für 1921 entweder am 9. oder am 14. November einberufen.
Rußland.
Der Heeresbericht des Generals Wrangel vom
5. Oktober meldet: Die bolschewistische Offensive gegen Sinelnikow wurde ab⸗ eschlagen. Im Gegenangriff machte die Armer Wrangel 700 Ge⸗ 6. und erbeuteke fünf Züge und zwei Geschütze. Zwei frisch eingefetzte Infanteriedivisionen und eine Kavalleriedivision wurden in die Flucht geschlagen. Nördlich von Welnowa cha wurden bereits 100 Gefangene? gezählt. An der Küste des Asowschen Meeres und im'Donezgebiet rückt die Armee Wrangel vor.
Belgien.
Der auf den 14. d. M. festgestellte Zusammentritt des Völkerbundsrats in Brüssel ist auf den 20. Oktober verschoben worden.
— Der Senat hat am Freitag die Besprechung des Ge⸗ etzes über die obligatorische Einführung des, Ach t⸗ ö , Von liberaler Seite wurde der Ver⸗ such gemacht, die Beratung zu vertagen, bis durch die Arheiler⸗ konferenz von Washington eine umfassende internationale Enquete veranstaltet worden sei. Gegen diesen Versuch der BVerkagung wandte sich der Arbeits minister Wouters. Die Be— ratung wurde am Freitag nicht zu Ende geführt.
Polen.
Der polnische Generalstabsbericht vom 8. Oktober esagt:
, unserer Nordtruppen besetzten Oschmjany und Sol ny und schnitten auf Diese Weise die Eisenbahnverhindung RNolodeczno=- Wilna ab. Im litauischen Grenzgebiet riffen die Litauer trotz Waffenstillstands unsere Stellungen im Dorfe Maluki an. Titauische Vorposten überschritten den Fluß Mereczanka.
Litauen.
Die „Litauische Telegraphenagentur“ meldet, daß die olen in Gegenwart der interalliierten Schiedsgerichts⸗ ommission am 7. Oktaber den Waff enstillst and svertrag mit Litauen unterzeichnet und die Demarkationslinie als rechtsgültig anerkannt haben. Noch an demselben Abend haben? die Polen trotz der dringenden Warnung der inter⸗ alliierten Kommission die litauischen Stellungen un⸗ erwartet angegriffen, die Demarkationslinie durchbrochen und mit ungewöhnlich starken Kräften den Vormarsch gegen Wilna fortgesetzt. Die interalliierte Kommission steht dem neuen , Waffenstillstandsbruch machtlos gegenüber.
der Abstimmungsberechti
( letzten Woche ö her eingelaufenen Nachri
Vorgängen ö Der polnische
u sprechen.
den ungeheuerlichen
von Einschüchterung 3 ten ist es nirgends zu ernsthafteren
Polen nach es wagen,
Es haben sich erbitterte Kämpfe in der Gegend von Schosly