1920 / 231 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Oct 1920 18:00:01 GMT) scan diff

welcher Betrag an Verkehrssteuern oder vertraglichen Abgaben, z. B. an Stadtgemeinden oder andere öffentliche Verbände von den erhöhlen Veförderungspreisen abgeht, also den Bahnen tatsächlich nicht als Mehreinnahme verbleibt. .

8. Liegt der Zeitpunkt der letzten Preispereinbarung so weit zurück, daß der Bahnunternehmer nicht mehr in der Lage ist, die HDöhe seiner damaligen Selbstkosten nachzuwelsen (vgl. S 44 H. G. B). so. wird das Schiedsgericht zweckmäßigerweise die durchschnittliche Höhe der Selbstkosten in der Zeit vom J. Januar 1999 bis zum

riegsausbruche mit den gegenwärtigen in Vergleich stellen. Lagen zur Zeit des Abschlusses der letzten Preisvereinbarungen tatsächliche Selhstkosten des Bahnunternehmens nicht vor, weil zu dieser Zeit die Bahn noch im Baue war und der Preisbereinbarung nur rech nerisch ermittelte oder durch Vergleich mit Bahnen, die unter gleichen Bedingungen arbeiten, gewonnene Zahlen zugrunde gelegt wurden, so wird das Schiedsgerich, ebenfalls die Selbstkosten der Friedensjahre mit den gegenwärtigen Selbstkosten in Vergleich stellen konnen, sofern es die Ueberzeugung gewonnen hat, daß der Bahnunternehmer bei Ab⸗ schluß der Preisvereinbarung die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht außer acht gelassen hat.

III (zu & Y. 83 1 ö 5 6 , . ;

ö Zveck der Verordnung ist, den infolge der Umkehrung aller wirtschaftlichen Verhältnisse notleidenden Bahnen reésche Hilfe zu bringen. GJ ist dechalb im § 2 Abs. 2 die Bestimmung getroffen, daß das Schieddgericht vor der Entscheidung einstweilige Anordnungen er alen kann. Durch diese Bestinmmung wird den Schiedsgerichten die Befugnis gegeben, im Bedarfsfell durch eine sofort wirkende einst= weilige Anordnung vorläufig cinen dem Schiedsgericht angemessen erscheinen den Beförderungspreis festzusetzen, falls die Wahrscheinlich⸗ keit hesteht, daß das schiedsgerichtliche Verfahren längere Zeit in An⸗ spruch nehmen wird.

Berlin, den 7. Oktober 1920. Der Reächsverkehrsminister. Groener.

8

Bekannt nn n, 23 ? 2 Q 2 ; betreffend das Außerkrafttreten der Verordnung des Bun des x9 ts über die Verwendung von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenmaren, vom 23. No— vember 1916 (Reiche Gesetzbl. S. 121).

Vom 9. Oktober 1920.

AMNngf Grund des S4 der Verordnung des Bundesrats über die Verwendung von Chlorzinn zur Beschwerung von 22 9 . 3 j h Seidenworen dom November 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1201) wird folgendes bestimmt:

6

in ziger Paragraph.

Die Verordnung des Bundesrats über die Verwendung von FChlorzinn, zur Beschwerung von Seidenwgren vom 23. Nodember 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1291) nebst Ausführungsbestimmungen vom gleichen Tage sowie die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der m 8 1. der Verordnung borgeschriebenen Beschwerungssätze vom * Juli 119 (. Deut scher Reichsanzeiger“ Nr. 165), treten mit dem Tage der Verkündung dieser Bekanntmachung außer Kraft.

Berlin, den 9. Oktober 1920.

Der Neichswirtschaftsminister.

Q

3. B. Dr Hirsch.

Berichtigung.

Im Ahbsatz 2 der Bekanntmachung, betreffend die Ein⸗ fuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenb aus, pon 3. August 1920 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1490, „Reichsanzeiger“ Nr. ist, an Stelle der Zeilen 6 und 7

das Zollamt am Bahnhof Breisach und das Zollamt

e Kehl, beide im Bezirke des Hauptsteueramts Freiburg, zu setzen:

das Zollamt am Bahnhof Breisach im Bezirke des

Danntsteueraꝛnts Freiburg, das Zollamt Kehl im Bezirke des Haupisteneramts Lahr, Bekanntmachung.

Dem Messerschmiedemeister Kar! Gerlach, Gotha, Neumarkt 1/3. ist quf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915 (Reichs Gesetzbl. Seite 603 ff) der Handelsbetrieb wegen Unzuverlässigkeit unt ersagt worden.

Gotha, den 9. Oktober 1920.

Der Stadtrat. Dr. Scheffler. Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der Bekannt⸗ machung des Hessischen Landesernährungsamts vom 5. November 1918 wurde folgenden Persgnen der Hande! mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs untersagt: 1. Anton Kunze lm ann, Moltkestraße 6, 2. G Ce rg Y,onrche r, Au⸗ straße l, 3. Hilmar Rottenbach, Ziegelstraße 27, 4. Hilmar Rottenbach Ehefrau, Anna geb. Lotz, Ziegelstraße 27.

Offenbach am Main, den 8. Oktober 1920.

Der Oberbürgermeister. Stadtwucheramt. G ranz in.

1

Preuszen. r,, über die Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder des Schiedsgerichts für die Auseinander— setzung der neuen Stadtgemeinde Berlin mit den Nachbarkommunalverbänden.

Auf Grund deg 8 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom MN. April 1920 (Gesetzsamml. S. 123) wird folgendes bestimmt:

6 F J J J

Die Mitglieder des Schiersgerichts erhalten:

1. eine Aufwandsentschädigung von fünfzig Mark für jeden Tag, an dem sie an einer Sitzung des Schiedsgerichts teil⸗ genommen haben;

2. Ersatz der baren Reiseauslagen.

Die gleiche Entschädigung steht den stellvertretenden Mitgliedern zu, und zwar auch für den Fall. daß sie an den Sitzungen des Schiedsgerichts nur als Zuhörer teilnehmen.

Berlin, den 30. September 1920.

Die Preußische Staat regierung. Fischbe ck. Ha enisch. Stegerwald. Severing. Lüdemann.

Braun.

Finanzmimi sterium. Abänderung 41 Der Geschäftsanweisung V für die Preußischen Katasterämter. Die unmittelbare Benutzung Her Katasterwerfe durch andere Behörden, Grundeigentümer unb sonstige Berechtigte wird unter

des 5

Aufhebung des 5 41 der Geschä zanweisung V und der dazu 2 Bestimmungen mit Wirkung vom 1. Oltober d. J. wie folgt anderweit geregelt:

Ginsicht und Auskunft.

1. Die Einsicht der Katasterwerke ist jedem in den Dienstrãumen des Katasteramts gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt,

Dieses braucht sich nicht auf ein bereits vorhandenes Recht am Grundstück zu stützen; es genügt vielmehr der Nachweis des be⸗ rechtigten Interesses oder die tatfächliche Begründung, nicht aber die bloße Behauptung des Interesses. ;

Der Fatasterkontrolleur hat nach freiem Ermessen darüber zu befinden. ob die tatfächlichen Angaben des Antragstellerg geeignet sind, sein SGcfuch und den imfang bes Antrags zu rechtfertigen; er kann für zweiscllofe Fälle dem Katastersekretir oder einem anderen Be⸗ amten oder einem Angestellten die Entscheidung durch allgemeine Weisung übertragen. . .

Deffentlichen Behörden und deren Beauftragten ist die Einsicht gestaflet, ohne daß es der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf.

Nach den gleichen Grundsaͤtzen ist bei der Erteilung von Aus—

kunft zu verfahren. Nachrichten.

2. Nachrichten, d. h. kurze unbeglaubigte Aufzeichnungen aus den Katasterwerken dürfen unter den Voraussetzungen und in dem Umfange der Ziffer J in Gegenwart eines Kagtasterbeamten oder des von dem Katasterkontrolleur bestimmten Angestellten entnommen werden.

Hierzu gehören auch die Pausen nach der Reinkarte, die von Be⸗ auftragten der Grundeigentümer zur Vervollständigung des Karten⸗ auszugs im Falle der Nr. 172 der Katasteranweisung L gefertigt werden können.

Auszüge, Abschriften und Abzeichnungen.

3. Die Entnahme von Auszügen, Abschriften und Abtzeichnungen aus den Katafterwerken kann den Antragstellern, die ein berechtigtes Interesse darlegen (Iiffer 1), gestattet werden, wenn es sich uin umfangreiche oder nachweislich dringliche Arbeiten handelt, die durch das Katasteramt mit den für den regelmäßigen Ges Isfteobett ce vor⸗ handenen Beamten und Angestellten nicht oder nicht mit der erwünschten Beschleunigung erledigt werden können.

Zur Entnakmme bon Ausjügen usw. für steuerliche, militärische oder fonstige öffentliche Verwaltungözwecke bedarf es dieser Voraus— setzungen nicht.

Die Genehmigung des Katasterkontrollenrs ist in allen Fällen davon abhängig zu machen, daß die Antragsteller oder deren Beauf⸗ tragte zur Selbstentnahme der Auszüge usw, befähigt sind, daß ihnen in den Geschäftsräumen des Katasteramts geeignete Arbeitsplätze bereit⸗ gestellt werden können und daß die Gewähr besteht, daß die unter Aufsicht zu haltenden Katasterwerke sachgemäß behandelt werden und vor Beschädigung bewahrt bleiben.

Gebührenpflicht.

4. Die Einsicht und Auskunfterteilung (Ziffer 1) sowie die Ent⸗ nahme Ffurzer Nachrichten (Ziffer 2) sind gebührenfrei. Für die Selbstentnahme von Auszügen usw. (Ziffer 3) ist als Entgelt für die Vorhaltung eines geeigneten Arbeitsplatzes, für die Verlegung der Ratafterwerke und für die erforderliche allgemeine Beaufsichtigung eine Gebühr von 1 M für jede volle oder angefangene, zur Entnahme be⸗ nötigte Arbeitsstunde zur Staatskasse zu erheben.

Sollen die felbstentnemmenen Auszüge usw. durch das Katasteramt beglaubigt werden, so ist an Stelle der Gebühr im vorigen Absatz die Hälfte der Gebühren unter Ziffer 1 bis 6. 11 bis 16, 18, 189, 25 bis 31 oder die Gebühr unter 91 und M der Gebührenordnung vom 17. Juni 1920 zur Staatskasse zu vereinnahmen. Hierbei wird erläuternd bemerkt, daß Ziffer 32 der Gebührenordnung sich lediglich auf solche Auszüge usw. bezieht, die bereits früher durch das Kataster⸗ amt ausgefertigt waren und zur Beglaubigung des neuesten Bestandes wieder vorgelegt werden.

Ziffer 1063 der Gebührenordnung findet auf Ziffer 4 Absatz 2 und 3 gleichmäßige Anwendung.

Ew. Hochwohlgeboren wollen hiernach veranlassen, daß etwaige entgegenstehende Vereinbarungen mit Kommunal- usw. Verwaltungen aufgehoben werden.

Berlin, den 4. Oktober 1920. Der Finanzminister. J. A.: Wolff ram.

An sämtliche Herren Negierungspräsidenten und an den Herrn Präsidenten der Ministerial-Militär- und Bau⸗ kommission.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Studienrat Diplomingenleur Beyer in Köln ist zum Regierungs und Gewerbeschultat ernannt worden. Ihm ist die planmäßige Stelle eines Neglerungs⸗- und Gewerbeschulrats bei den Regierungen in Köln und Aachen mit dem Amtssitz in Köln verliehen worden.

Ministerium des Innern. . Die Preußische Stagtsregierung hat den Kreisdeputierten Rentier Schütz aus Wüstewaltersdorf zum Landrat ernannt. Dem Landrat Schütz ist das Landratsamt im Kreise Waldenburg übertragen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen U und Forsten.

Bekanntmachung.

Die Landwirtschafts kammer für die Rhein⸗ provinz in Bonn hat in ihrer Hauptversammlung vom 26. Juli 1920 auf Grund des 5 7 des Gesetzes über die Land⸗ wirtschaftskammern vom, 30. Juni 1894 (Gesetzsamml. S. 126) beschlossen, den Stadtkreis Hamborn mit dem Landkreise Dins—⸗ laken unter Zuerkennung von 3 Wahlmännern zu einem Wahl⸗ bezirk zu vereinigen. n, treten in den 5 4 und 5 der Satzungen der Landwirtschafts kammer vom 15. März 1899 folgende Aenderungen ein:

1. Im 5 4 ist

a) im ersten Absatz hinter den Worten die IStadtkreise Duisburg, Oberhausen, Mülheim a. 8. Ruhr, Sterkrade“ einzuschalten und Hamborn“,

b) in demselben Absatz hinter den Worten? „An Wahlmännern kommen hierbei zu: 2c. dem Stadtkreise Sterkrade 2“ ein⸗ zuschalten „dem Stadtkreise Hamborn z?‘

c) im Absatz 2 hinter den Worten „Dinslaken mit Mülheim a. d. Ruhr, Duisburg, Oberhausen, Sterkrade“ einzuschalten

2. gh I disß' fang binter Cen Wotten Wnglgt 2. Im 5 5 ist im 2. Absatz hinter den Worten Dinslaken mi

Mülheim a. d. Ruhr, Tuisburg, Oberhausen, Sterkrade“ .

zuschalten , und Hamborn“.

Die vorstehenden Aenderungen werden auf Grund des 8 2 der Verordnung über die Errichtung einer Landwirtschaftskammer für die Rheinpropinz vom 15. März 1899 (Gesetzsamml. S. 31) hierdurch genehmigt.

Berlin, den 6. Oktober 1920. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. V.: Ramm.

1

Ministerium für Volks wohlfahrk

ische Staatsministerium hat den Negierungs⸗ . ren zum Regierungsrat im Ministerium

Volkswohlfahrt ernannt.

Evangelischer Oberkirchenrat.

r bisherige Ministerialrat im Ministerium für Wissen. hen r ö . Geheime Oberregierungsrat Loycke ist zum Präsidenten des Evangelischen Konsistoriums

der Provinz Sachsen ernannt

d a deg Komsistoriums der Prarin; Sachsen in,. Goltz ist . 1 an das onfistorium der Rheinprovinz versetzt worden.

k 62 in die Oberpfarr⸗ und Ephoralstelle in Tempelburg

berufenen Superintendenten Rogozinski, bisher in Briesen Westpreußen), ist das Ephoralamt der Diözese Tempelburg

übertragen worden.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes wom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: ö. .

JL. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung, vom 20. Mai 1920, betreffend Aenderung der Prägrapationss umme am Bereiche des landschaftlichen Deichbandes Norderdithmarschen (6. Holsteinischer Deichband), durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 33 S. 265, ausgegeben am 31. Juli 1920 ; ;

2. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 1. Juli 1920, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Elek⸗ frizitätswerk Sachsen⸗Anhalt, Aktiengefellschaft in Halle a, S. zum Bau einer elektrischen Doppelfreileitung von einer bei Wilhelmshall im Kreise Oschersleben zu errichtenden Transformatorenstation nach rer Fei Wasferleben im Kreife Wernigerode zu errichtenden Trans⸗ formaforenftation, durch das Amtsblatt der Regierung in Magdeburg

Nr. 32 S. 2353, ausgegeben am 14. August 1920.

Bekanntmachung.

Das gegen den Lokalinha ber Josef Maria Zach, Charkottenburg, Waitzstraße 24 durch Verfügung vom 14. Juni 1920 (R. A. Rr. 132) Amtsblatt Stück 5 ergangen e Hande 1564 verbot mit allen Gegenftänden des täglichen Bedarfs ist im Rechts⸗ mittel wege mit der Maßgabe aufgehoben, daß an seine Stell eine Verwarnung tritt. ö

Berlin O. 27, den 5. Oktober 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

——

Bekanntmachung.

Der gegen den Martin Schönau, Köln, Foller⸗ straße 78, am 21. September 1918 auf Grund der Bundes rats⸗ verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ergangene Beschluß auf Unter⸗ fagung des Handels mit Gegenständen des täg⸗ rächen? Bedarfs fowie Nahrungs- und Futter—⸗ mit keln, namentlich Spiritus, Spirituofen, Kegn ak, Wein und Bier ist durch Entscheidung des Regierungsprastdenten Dom 8. September 1920 augehoben worden. Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Schönau zu tragen.

Köln, den 29. September 1920.

Der Oberbürgermeister. Dr. Billstein.

Bekanntmachung.

Dem Trödler Hermann Gregore, häer, Geschifts⸗ stelle Lange Straße Z365, haben wir heute auf Grund der Be kannt⸗ machung zur Fernhaltung unzuverläsfiger Personen vom Handel wem 23. September i5yt5 den Trödelhandel untersagt.

Harburg, den 8. Oktober 1920.

Die Polizeidirektion. Dr. Behrens. ——

Bekanntmachung. Dem Metzgermeister Heinrich Höhle in Letmathe ist wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb, nämlich gröblicher Ueberschreitung der Kleinhandelshöchstpreise für Fleisch, auf Grund des 1 der Bundesratsberordnung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 33. September 1915 (Reichs- Gefetzbl. S. 603 ff fowie 3 2ff. der Verordnung der Reichsregierung über Maßnahmen zur Sicherung der Fleischversorgung in der Uebergangszeit nach Aufhebung der IZwangswirtschaft vom 19. September 15270 (Reschs⸗ Gesetzbl. S. 1675) der Handel mit Vieh fewie Fleisch- und Wuxstzwargn wie üb er, haupt mit Gegenständen des täglichen Bedarfs mit sofortlger Wirkung un tersagt worden. Iserlohn, den 7. Oktober 1920. Der Landrat. Dr. Loos.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsberordnung vom 23. Septemher 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen voin Handel (RGBl. S. 693) habe ich dem Fleischermeister Gustav Mys ka I. in Marggra bo wa, Markt 20, durch, Verfügung vom heutigen Tage die Uusü6bung gewerbsmäßiger Schlachtungen füreigene Kechnung sowie den Handel mit Naäh⸗ rung itte ln üFteisch- und Warst waren) wegen Un— zuperlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.

Marggrabowa, den 15. September 1920.

Der Landrat. J. V.: Papendieck.

Bekanntmachung. Die Molkerei des Moltereibesitzers Eduard Affeldt in Bialygrund, Kreis Drtelsburg, ist von mir wegen Unzuverlässigkeit auf Grund des 5 34 der Verordnung, des Stell⸗ vertreters des Reichskanzlers vom 20. Juli 1916 (RGBl. 1916 S. 761) geschlossen worden. Ortelsburg, den 5. Oktober 1920. Kreisfettstelle des Kreises Ortelsburg.

von Poser.

Bekanntmachung.

ů. Auf Grund der S5 1 und ? der Bundetzrgtsverordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung un r, er Personen vom Handel (RGGBl. S. 693) und der c ,. obestimmungen hierzu vom 27. September 1515 wird E den Eheleuten Konditor Karl Schlag erm ann in Sterkrade, Kasernenstr. 15. 2, dem Bäcker Paul Köper in Sterkrade, Branden burgftt. iz. 3. den Eheleuten Bäcker Konrad Hülfemann in Sterkrade, pon. Trotha Str h, 4. den Eheleuten Fran Müntefering in Sterkrade, Reitzersstraße oh, ber Handel mit Mehl und B ; ö. en aller Art Er jede i n, oder in e eiligung an einem solchen Handel ab 9. d. M. für chte des en DNeschet unter ag t. Die durch bas Ver ⸗˖

en entstandenen baren Auslagen, insbesondere auch die Kosten der . e e , fallen den ae, zur Last. ñ Sterkrade, den 4. Oktober 1920. Die Poltizeiberwaltuug. Der Oberbürgermeister. Der Vel geordnete: J. V.: Seippel.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 41

und 2 der Preußischen Gesetz sa mm lung enthalten:.

Nummer 41 unter:

Nr. 11962 das Gesetz zur Ergänzung der Gesetze, be⸗ treffend die vorläufige Regelung des Staatshaushalts für das Rechnungsjahr 1625. vom 6. Mai und 24. Juni 1920 Gefetzsaminl S. 159 und 359), vom 21. September 1920,

Rr. 11 963 eine Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über Familiengüter vom 10. Marz 1919 (Gesetzsamml. S. 39), vom 22. September 1920, . ö

Nr. 11 H64 eine Bekanntmachung des Ministers für Handel und Gewerbe, betreffend die Verleihung des Promotiensrechts an die Vergakademie in Clausthal, vom 2. Oktober 1920,

Nummer 42 unter:

Nr. 11 965 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom N. April 1920 (Gesetzsamml. S 123), vom 7. Oktober 1920

Nr. 11 966 eine Verardnung wegen Ausbau der Angerapp innerhalb der Gemarkung Insterburg, vom 18. September 1926.

Berlin, den 9. Oktober 1920.

Gesetzlammlungs amt. Krüer.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Haushalt und Nechnungswesen, für Volkswirtschaft. für innere Verwaltung, für Verkehrs wesen. für Steuer⸗ und Zollangelegenheiten, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen hielten heute eine Sitzung.

Die Interalliie rte Rheinlandkom missisn in Koblenz hat dem Reichskommissar sür die besetzten rheinischen Gebiete zwei am 109. d. M. in Kraft getretene Verordnungen über die rechtliche Stellung von deutschen Staatsangehöri— gen, die bei den Besatzungstruppen oder bei der Rheinlandkommission beschäftigt sind, zugehen lassen. Die erste Verordnung bestimmt, dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge, daß deutsche Staatsangehörige, die in Diensten der Alliierten stehen, grundsätzlich der deutschen Gerichtsbarkeit unterstellt bleiben. Ausnahmen sind nur auf Grund einer be⸗ sonderen Verordnung der Interalliierten Rheinlandkommission zulässig. Diese Ausnahmen enthält die zweite Verordnung. Danach können in Diensten der alliierten Armeen oder der Kommission stehende deutsche Staatsangehörige unter Be— obachtung bestimmter Verfahrungsvorschriften die Zuständig⸗ keit der deutschen Gerichte in Strafsachen ablehnen, wenn ihnen strafbare Handlungen zur Last gelegt werden, die sie a nr des Dienstes oder aus Anlaß des Dienstes begangen aben.

Oesterreich.

Das amtliche Ergebnis der Volksabstimmung in Kärnten (Zone A) ist noch unbekannt. Der Kärntner Hei⸗ matdienst hat auf Grund der Berichte der Vertrauens männer in der Abstimmungszone eine vorläusige Berechnung vorge— nommen, die, wie, Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, einen sicheren Sieg zugunsten Oesterreichs ergibt. Wenn es vor— gestern trotz des ungeheuren Zuzugs aus Krain bei der Wahl— handlung in der ersten Zone zu keinen Gewaltakten kam, ist dies in erster Linie auf die Anwesenheit der deutsch— kärntner Schutzabteilungen zurückzuführen, die, gegen zwei⸗ tausend Mann sstark, über die ganze Südzone verteilt waren, dann aber auch darauf, daß die aus Krain eintreffenden Sokolisten eine ganz andere Lage vorfanden, als sie erwartet hatten. Sie waren in dem Glauben, eine ihnen überwiegend freundliche Stimmung anzutreffen, mußten aber das Gegenteil erfahren. Die Mitglieder der Plebiszitkommissign weilten den ganzen Sonntag in der Abstimmungszone; sie sind alle außer den Franzosen der Meinung, daß Kärnten Sieger ist.

Ungarn.

In einer Wählerversammlung in Szegedin führte der Ministerpräfibent Graf Teleki in einer Rede laut Meldung des ‚„Wolffschen Telegraphenbüros“ aus:

Ungarn habe den Friedensvertrag von Trianon unterzeichnet, weil es den Krieg verloren und das Versprechen einer Korrektur der Grenzen erhakten habe. Eine Politik der Nache habe Ungarn niemals getrieben und wolle auch in Zukunft eine Politik der Verstädigung befolgen. Durch den Boykott der interngtionalen Gewerkschaften habe Ungarn ziemsiche Schäden erlitten, sich jedoch mit Len Veranstaltern nicht in Unterhandlungen eingelassen, weil diese nicht als eine einem Staate gleichwertige Macht anerkannt werden dürften, und weil der Boykott sich gegen die Politik des christlicken Ungarns wider den Bolschewismus richtete. Der Tiefstand der V aluta sei nicht be⸗ gründet, denn die Kaufkraft des ungarischen Geldes sei viel größer als die Notierung in Zürich. Das Land sei bestrebt, mit allen Großmächten wirtschaftliche Verbindung en, zu unterhalten, ebenso auch mit dem Nachbarstaat Oester⸗ rekch. Boch wolle es mit diesem Stagte keinerlgi wie immer geartete politische Verbindung. Mit, den übrigen drei Nachbarn. die Verbündete der Sieger maren, würden gleichfalls wirtschaftliche Beziehungen angestrebt. Noch Rüchshgrache mit den Sozialbemokraten und Len christlichen Arbeitern sei der Augenblick zu einer gründltchen Regelung eg Arbe iter⸗ rage gekommen. Die Gewerkschaften sollten wiederher⸗ gestelkt, doch nicht zu parteipolitischen Zwecken ausgenutzt werden. Der Ministerpräsidenk hob schließlich bervor, daß die Königs frage nicht zeitgemäß sei. Ungarn sei ein monarchischer Stagt und werde einen König haben. Seine Autorität dürfe aber nicht im- vo)en beeinträchtigt werden, indem man die Werbetrommel rühre, Zunächst müsse die Verfassungsrevision durchgeführt werden, doch gehe die

Meinung der überwiegenden Mehrheit des Landes dahin, daß der=

Fönig von Ungarn nur König von Ungarn sein dürfe. Die BVer⸗ en , der Schauermärchen bon einer Geldabstempelung Ind von

militärischen Aktionen felen scharf zu verurteilen. Man habe es im letztgenannten Falle mit einer Erfindung säbelrasselnder Personen

zu tun. Großbritannien und Irland. Der Prinz von Wales ist von seinem Besuch der britischen Kolonien gestern in Portsmouth eingetroffen und hat sich sofort nach London weiter begeben. ü

Der Slaatssekrelãr des Augwärtigen Amts, Lorb! Curzan, erklärt laut Meldung des e eff en Telegraphen⸗ büros“ in seiner Antwort auf die Note itscherins weiter, daß Großbritannien infolge der Unaufrichtigkeit der Sowjetregierung in ihrem diplomgtischen und militärischen Vorgehen sich genötigt sehe, seine Verpflichtungen gegenüber 6 Alliierlen einzuhalten. England sei seinen Verpflichtungen

tßland gegenüber nachgekommen. er seine gut gemeinten Vorkehrungen seien schlecht gelohnt worden. , . sei England bereit, die Handelsbezlehungen zu Rußland wieder guf⸗ zunehmen, wenn die englischen Krie r n n heimbefördert und die anderen noch unerledigten Bedingungen erfüllt würden.

In Westminster ist gestern die 2. In ter nationale Wirtschaftskonferenz eröffnet worden. Diese Konferenz bezweckt, die Mittel und Wege für eine wirtschaftliche Wieder⸗ herstellung in Europa zu studieren. Sie hat sich unter dem Titel konstituiert: al zur Bekämpfung des Hungers“.

Am Sonnabend haben in Belfast erneut Unruhen stattgefunden. In Aldershot kam es in der vorgestrigen Nacht zu Ausschreitungen. 200 irische Coldstreamgardisten ver⸗ anstalteten eine Demonstration und verlangten die Freilassung ihrer in Dublin internierten Kameraden.

Frankreich.

Die französische Regierung hat auf die englische Note, in der Frankreich aufgefordert wird, zur Regelung der Wiedergutmachungsfrage bald die Finanzkonferenz in Genf zusammenzuberufen, geantwortet. In der Antwort heißt es, wie der „Petit Parisien“ mitteilt, zum Schlusse: Niemand hat in Spaa eine internationale Konferenz vorgesehen. Lediglich eine Sachverständigenkonferenz sollte stattfinden, an der, wenn möglich, eine besondere französische Kommission teilnehmen ollle. Zuvor sollten sich die technischen Delegierten zusammen⸗ inden, um alle technischen Fragen zu klären, ehe sich die Finanzmänner besprächen. In diesem Sinne würden in nächster Zukunft, wie das Blatt aus guthentischer Quelle erfährt, Be⸗ sprechungen zwischen Frankreich und England stattfinden.

Die französische und die englische Regierung haben dem „Echo de Paris“ zufolge heschlossen, mit Rücksicht auf die Besetzung von Wilna durch den General Zeligowski eine Rote nach Warschau zu senden, in der die Polen auf⸗ gefordert werden, in der Grenzfrage ein größeres Entgegen⸗ kommen zu zeigen.

Der Minister für auswärtige Angelegenheiten der Re⸗ gierung des Generals Wrangel, Stu we, ist gestern Nach— mittag in Paris eingetroffen.

Nuszland.

Der Rat der Volkskommissare für Arbeit und nationale Verteidigung hat eine Bekanntmachung erlassen, wonach alle Bürger Sowjet-Rußlands, die in den Jahren 1886, 1887 und 1888 geboren sind, mobilisiert werden.

Nach einer Mitteilung der „Chicago Tribune“ meldet ein Funkspruch aus Moskau, daß der ut rainische Führer Machno zu den Bolschewisten übergegangen ; und sich gegen General Wrangel erklärt habe.

Italien.

In einer Versammlung der Vereinigung für sozialistische Konzentration in Reggio (Emilig) an der etwa 300 Delegierte, darunter 265 Kammermitglieder, teil⸗ nahmen, hielt Modigliani eine Rede, in der er dem „Wolffschen n , n, ufolge erklärte, die Partei müsse mit den gegebenen Tal 6d rechnen und an der Regierung teilnehmen. Sie dürfe nicht die Mitwirkung der— jenigen zurückweisen, die sich erbieten, ihr zu helfen, selbst wenn sie nicht eingefchriebd'ne Parteimitglieder sind. Das erste Ziel sei eine Agrarreform unter dem Gesichtspunkte, die Er⸗ nährungsschwierigkeiten zu überwinden. Die Massen müßten dem Maximalismus entrissen werden, der Hunger, Elend und Rück⸗ schritt bedeute. Im weiteren. Verlauf der Versammlung sagte Turati u. a,, die Parteidelegierten in Rußland hätten nicht das Recht gehabt, sich oder die ganze, Partei auf die 21 Moskauer Be⸗ dingungen festzulegen; der Bolschewismus sei ein Irrtum oder eine Gefahr. Schließlich wurde eine Ents chließung ein⸗ gebracht, worin es heißt:

Die Gruppe glaubt, daß eine gewaltsame Revolution mit Schaffung des Rätesystems zu einem Mißerfolg verurteilt wäre, wenn nicht diese Revolution zugleich in allen Ländern ausbräche. Die Gruppe glaubt, daß die Partei hei einer sich bietenden Gelegenheit nicht auf iebernahme der politischen Gewalt in einer durch die Verhätnisse gebotenen Form verzichten sollte.

Belgien.

Der Ministerpräsident Delacroir hat dem „Matin“ zu⸗ folge gestern dem englischen Premierminister Llond George den Vorschlag gemacht, in kürzester Frist in Brüssel eine Sachverständigenkonfe renz, also gewissermaßen einen Wiederherstellingsausschuß, zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenzurufen, um gemeinsam mit den interessierten Fin anz⸗ ministern die Entschädigungsfragen zu beraten. Der Vorschlag zu dieser Konferenz sollte alsbald auf einer gemein⸗ samen Konferenz der Regierungschefs beraten werden, um zu einem endgültigen Beschluß zu führen. Zu beiden Beratungen solle Deutschland eingeladen werden.

Polen.

Nach dem polnischen Generalstabsbericht vom 9. Oktober hat die gegen Wilna vordringende Gruppe Zeligowski die folgenden beiden vertraulichen Depeschen an das Armee⸗ komm ando gesandt:

1. Mit Rucksicht darauf, daß die in den Verhandlungen mit Her Kownoer Regierung festgestellte Wafsenstillstandslinie zuungunsten der Bewohner der Gebiele ven Wilna, Grodno und Libau, unser Land mit dem volnischen Wilng Litauen ausliefert, habe ich be— schlossen, das Selbstbestimmungsrecht der Bewohner meines Vaterlandes mit ben Waffen, zu verteidigen. Ich babe den Oberbefehl Eber die aus diesen Gebieken flammenden Soldaten übernommen. Da ich nicht gegen mein Gewissen und mein Pflichtgefühl als Sehn meines Vaterkandes handeln kann, bitte ich un Enthebung vom Dienste und dom Kommando mesner Grube. Melne Kommandanten und Truppen, die gut diszipliniert und dem GeLguken der Befrelung des Vaterlandes ergeßen find, folgen meinem Befehl! An die zurück⸗ gebliebenen Abteilungen bitte ich unmittelbare Befehle zu geben.

8. Oktober 1920.

Zeligowski, General und Truppenkommandant.

2. General Zeligowski hat aus den oben gengnnten Gründen das Kommando niekergelegt. Da ich aus dem Grodnoer Lande stamme, halte ich es für meine Gewissenspflicht, mich dem Befehl des Generals Zeligowski zu unterstellen. Deshalb erbitte ich mit Bedauern meine Enthebung vom Dienste. Der Stab meiner Gruppe führt meine weiteren Befehle aus.

ö Bo bieki, Oberst und Stabachef.

Ein 57. dieser Erklärungen eingeforderter Bericht des Obersten Bobicki besagt:

Die Truppe des Generals Zeligowski befand sich um 3 Uht Nachmittags zwischen Waka und Wilna. Um 5 Uhr Nachmittags besetzte sie Wilna. In Wilna wurde JZeligowski von dem französischen Gouverneur empfangen, der ihm vorschlug, aus Wilna eine freie t zu machen. General Zeligowski nahm diesen Vorschlag nicht an.

Der Armeekommandant General Sikorski bittet, an= che der Meuterei des Generals Zeligowski und seiner

ruppe um Instruktionen.

Südslawien.

Nach einer Havasmeldung sind zu Delegierten für die , mit Italien in San Paolo der Minister für auswärtige Angelegenheiten Trumbitsch und der Handelsminister Mintschitsch ernannt worden. Dem „Süd⸗ slawischen Pressebüro“ zufolge stellen die Delegierten folgende Mindestforderungen auf: Fiume mit dem Hafen kommt unter das Protektorat des Kl ierhun e Dalmatien wird mit allen Inseln in Südslawien einverleibt. Südslawien fordert Skutari, Deil Italien das Uebereinkommen von Triest über Albanien verletzt hat.

Griechenland.

Das Befinden des Königs hat sich einer Reutermeldung zufolge verschlimmert.

Statiftik und Bolkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten.

In Dresden sind, wie W. T. B. meldet, gestern die Arbeiter der städtischen Elektrizitätswerke in den Aus st'and getreten. Die städtische Straßenbahn hat, den Betrieb eingestellt. m 5 Uhr Abends schlossen 5 ihnen auch die Gas⸗ arbeiter an, so daß die Stadt zum gegen Teil ohne Strom und Licht ist. Der Magistrat verhandelte mit den Nusständigen, doch sind die Verhandlungen bisher ergebnislos verlaufen.“ Die Notstandsarbeiten werden von den Arbeitern verrichlet. Auch in Leipzig sind die städtischen Arbeiter gestern früh in den Ausstand ge⸗ sreten. Die Stadt ist ohne elektrischen Strom und Gas. Sie Wasserversorgung war für kurze Zeit ebenfalls teilweise unterbrochen. Der Strafenbahnverkehr wird durch das eigene Kraft⸗ werk in sehr beschränktem Umfange vorläufig noch aufrechterhalten. Die RNotstandsarbeiten werden von den Aus stän digen berichtet. Zwischen dem Arbeitgeberberband sächsischer Gemeinden und der Zentralstreikleitung sind in Dresden neue Ver hand⸗ lungen eingeleitet. Aehnliche Meldungen liegen aus anderen fächsfifchen Städten vor, z. B. aus Chemnitz und Plauen i. Vi, wo die Arbeiter der staͤdtischen Gas und Glektrtzstätswerke gestern auf Anweisung ihrer Verbandsleitung in den Ausstand getreten sind. Beim Telegrap hengmt in Chemnitz muß seit 10. Altober vom Eintritt der Dunkel heit an bis 6 Uhr Morgens der Telegraphen- und Fern⸗ fprechbetrieb infolge Mangels an elektrischem Strom und Gas ruhen. Außerdem wird gemeldet, daß die dortigen Aerzte und Zahnärzte in den Abwehrstreik getreten sind.

Nach einer von W. T. B.“ übermittelten Meldung der Humanité aus London ist über die Abstim mung der Kergarbeiter bisher bekannt, geworden, daß die Berg⸗ arbeiter von Südwales sich mit großer Mehrheit gegen den Ausstand erklärt haben.

Aus Brüssel erfährt W. T. B.“, daß die Hwer arbeiter des Beckenz von Charleroi den Ausstanh mit rund 290 600 gegen 100b Stimmen beschlossen haben. Sie fordern eine Lohnerhöhung von 5. Franken den Tag.

Theater und Musik.

Theater in der Königgrätzer Straße.

August Strindbergs vieraktiges Schauspiel , Rausch “, dessen Erstaufflihrung im Theater in der Königgrätzer Straße im Jahre 1914 stattfand, wurde jetzt in neuer Einstudierun wieder in den Spielplan dieser Bühne aufgenommen. *r zwischen des schwedischen Dichters Dramen „Nach Damastus und „Totentanz“ entftanden, spiegelt dieses Schauspiel allerlei mystisch⸗ religiöse Grübeleien wider, die Strindherg damals stark in ihrem Bann hielten. Die Handlung, die sich innerhalb einer Nacht abspielt, wirkt fast wie ein beängstigender Traum. Ein Mann wird einer Mordtat verdächtigt, die er tatsächlich nicht begangen hat. Aber in einer Rauschftunde' war der Wunsch in ihm wach geworden, die Tat zu begehen. War dieser Gedanke nicht berelts die Tat? Ist derjenige, der zu morden dachte, nicht in gleichem Maße schuldig, wie ein wirklicher Mörder? Stand der Wille, einen Menschen zu beseitigen, nicht in irgendeinem mystisch⸗ursächlichen Zusammenhang mit sejnem Tode? Diese Fragen erörtert Strindberg in seinem Schauspiel. Das böse Prinzip verkörpert auch hier das von dem Dichter für Ale Schwachheit des Mannes verantwortlich gemachte dämonische Weib, das mit einem berauschenden Trank verglichen wird, Diese Rolle wurde am Sonnabend wieder von Maria Orska gesielt, deren ebenso gewandte wie wirksame Darstellung der Verführerin man schon von der Erstaufführung her kenut. Sie bot auch diesmal, obwohl Strindbergsche Dämonien ihr eigentlich fern liegen, eine fesselnde Leistung. Die männliche Haupt⸗ rolle ist! von Ludwig Hartau auf Alfred. Abel übergegangen. Es ist nicht leicht, dieser einem grüblerischen. Dichterhirn ent- sprungenen Gestalt den Schein des Lebens zu berleihen; es glückte guch SDerrn Abel nur stückweise, denn mit folgerichtigem Charakter⸗ sufbau ist hier nicht viel anzufangen. Besonders gut gelang es ihm, den Qualen' des durch Gewissengpein gefolterten Mannes Ausdruck zu verleihen. Sympathisch war Johannes Niemann als entsagender reund, Und würdig stellte Ernst Dernburg einen Abbs dar. Die Damen Rose Veldtkirch und Frieda Richard, die Herren Römer, Bauer us a. vereinigten sich mit den Vorgenannten unter Karl Mein⸗ Farb Leitung zu ehawandfreiem Zusgmmenspiel. Die Zuschauer standen sichtlich unter den Bann des Dichters und ließen es an leb⸗

haftem Beifall nicht fehlen.

Im Opernhause wird morgen „Siegfried mit den Damen Wildbrunn, Arndt⸗Ober, Hansa und den Herren onsson als Gast, Praun, Henke, Zador und Stock besetzt, aufgeführt. Mustkaltscher Titer lst der Generalmustkdirektor Les Blech. Anfgng db Uhr.

Im Schaufplelhanfe wird morgen „Gediva.; mit Je. hann Hofer in der Titelrolle und Theodor Becker als Graf Leofrie wiederholt. Anfang 7 Uhr.

Der Konzertbericht befindet sich in der Ersten Beilage. .

Mannigfaltiges.

Weimar, 11. Oktober. (W. T. B Zu der Maxdtzat in der Billa des Admirals Scheer wird berichtet, da Frau Scheer bereits auf dem Transport nach dem Krankenhquse fhren schweren Berletzungen erkegen ist. Die