1920 / 239 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Oct 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bezugspreis betragt viertellährlich 86 Mt. Mlle Postanstalten nehmen Bestellung an: für Berlin auher

Anzeigenpreis für eile 2 Me, einer , Einheits zeile 8.50 Me

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den Postanstalten und 4 K sf und Seitungs vertrieben für Selbstabholer i M. . e; „so *. 67 e e nz eigen nimmt en.

auch bie Geschäftsstelle Sw a8. Walhetmftratze Nr. 82. Einzelne Nummern kosten 1 Me. .

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eichs⸗ und Staatsanzeigers. erlin Sin 48, Witte imftrahe Nr. 582.

Nr. 239. e c ebantatt torte Berlin, Donnerstag, den 21. Nktober, Abends. Poltschectonto: Bertin aiszt. 1920

Ginzeinummern oder einzelne Beilagen

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen re. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer W des Reichs⸗ esetz blatts. Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Urkunde, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Berge im Kreise Brilon. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung zum Schutze gegen die Maul⸗ und Klauenseuche. . Belanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Kerkerbachbahn. Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

Anmiliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichtzpräsident hat den Kapitän zur Sꝑe a. D. . eheimen Regierungsrat von Zastrow, Geheimen egierungsrat Dr. Franz, Landgerichtsrgt Erich Scholz, r Siegfried Schmidt, Rechtsanwalt Ludwig ifcher, Dr. Ernst Kundt, Dr, Heinrich Seelheim, ajor a. D. von Freeden, Hugo Flemke, Lothar Heil⸗ Regierungzräten im Reichsamt für deutsche Ein⸗ wanderuͤng, Rückwanderung und. Auswanderung (Reichs⸗ wanderungsamt) ernannt und bestellt. Den Genannten sind planmäßige Stellen als Mitglieder des Reichs wanderungsamts verliehen worden. Der Herr Reichs präsident hat ferner den Gerichtsassessor Dr. Karl von Kapff zum Regierungsrat im Reichswanderungs⸗ amt ernannt und bestclt.

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Der elsaß⸗lothringische Amtsrichter Milz ist zum Re— gierungsrat im Versorgungswesen,

der preußische Militärintendanturassessor Elbeshau sen und der überzählige preußische Militärintendanturassessor Preißner sind zum Regierungsamtmann im Versorgungsz⸗ wesen ernannt worden.

Bei der Reichsbank sind ernannt; die bisherigen

Reichs bankinfpektoren Dr. Schau er, Waldhecker, Speer, Dr. Kleine? Ratrop und Paul Schmalz in Berlin zu Reichsbankrãten.

1

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 207 des Reichs⸗Gesetz blatts enthält unter

Nr. 7818 eine Verordnung über die Bereitung von Back—⸗ ware, vom 14. Oktober 1920, und unter

Nr. 7819 eine k betreffend die Ausdehnung des Ausgleichsverfahrens auf. Forderungen und Schulden Deutscher gegenüber in Frankreich ansässigen Belgiern und in Belgien ansässigen Franzosen, vom 15. Oktober 1920.

Berlin, den 18. Oktober 1920.

. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Der Gemeinde Beüge im Kreise Brilon wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz amml. S. 21) . das Recht verliehen, den für die eitung benötigten, auf der Handzeichnung des Katasteramts zu Brilon vom 19. Mai d. J. grün schraffierten Tell des Grund⸗ stücks Gemarkung Berge Flur 3 Nr. 347 22 in Größe von 162 4m im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit gg für ben Zweck bes Linternehmens genügt, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Berlin, den 17. Oktober 1920.

Im Namen der Preußischen Staatsregierung. Zugleich für den Minister der öffentlichen Arbeiten. Der Minister des Innern. Severing. 6.

Finanzm inisteriu m.

Die Rentm eisterstelle bei der Kreis laße in Bütow, Regierungsbezirk Köglin, ist vorausfichtlich zu besetzen.

Gemeindewasser⸗

einschtießlich des Portos abgegeben.

Min i ste r i um far Handel und Gewerbe.

Der Gewerbeassessor Kappe in Gleiwitz ist zum Gewerbe rat ernannt und endgültig mit der Verwaltung des Gewerbe⸗ aufsichtsamts in Gleiwitz beauftragt worden.

Der Gewerbenssessor Schlicht in Berlin ist vom 15. Ok⸗ tober d. J. dem Gewerbegufsichtsamt Beeskow-Oberbarnim in Berlin als Hilfsarbeiter überwiesen worden.

Ministerium ũ r Landwirtschaft, Domänen ö und Forsten. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Auf Grund der 55 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zum chutz e gegen die Maul- und Klauenseuche gemäß 5 79 Abs. 2 i e, Gesetzes und 585 1, 3 des Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengese vom 25. Juli 1911 (Gesetzsamml. S. 145 folgendes bestimmt:

Die viehfeuchenpolizeiliche Anordnung vom 15. Februar 1915 (Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 45), durch die die 5S§ 172, 173 der biehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 181 (Beilage zu Nr. 105 deg Reichs und Staatzanzeigers' vom 1. Mai 1912) für beftimmte Milltärtransporte vorübergehend außer Kraft gesetzt worden ö. wird hierdurch aufge hohen. Vie 172, 173 haben demnach ortan wieder in vollem Umfange Geltung.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 7. Oktober 1920. .

Der Minister fur Landwirtschaft, Domänen und Forsten. . Ar: Nevermann.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des 5 46 des k vom J4. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betrieb der Kerkerbach⸗ bahn für das Jahr 1919.20 ein kommunalabgabepflichtiges Reineink ommen nicht erzielt worden ist.

Frankfurt a. M, den 23. Oltober 1920. Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Lüttke.

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Bekanntmachung.

Das gegen den Schankpirt Josef Weißm ann in Serlih, Auguststraße 3. durch Verfügung vom 65. Oktober 1920 ergangene Handel gverbot mit allen Gegenständen des tollen Bedarfg hebe ich hiermit auf und wandle das Verbot in eine Verwarnung um.

Berlin O. 27, den 19. Oktober 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

Bekanntmachung.

Der Witwe Felir Weichselbaum n Gugel eb. Nechemia, in Recklin'g ha uf en, Kunibertistraße Nr. 12, habe sch die Wiederaufnahme deg zurch Verfügung vom 31. Januar 1520 (Reichsanzeiger Nr. 2 vom 4. Februar 1930) un .

an de lg mit bebens, Futter und Genußmitteln auf Grund Pes 2 Abf. 2 der Bundegtatsperordnung vom. 23. September 1915 RGB. S. 663) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet. Die Kosten der Bekanntmachung hat die Obengenannte zu tragen.

Recklinghausen, den 8. Oktober 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Niemeyer.

. ö Dem Metzger Herm ann Jungbluth, Rübenstraße lo, und dem Ed en Fu ch s, Berliner Gnaß 29, ist wegen Unzu⸗ verlässigteit jeglicher Handel untersagt worden. Barmen, den 15. Oktober 1920. Die Polizeiverwaltung. J. B.: Dr. Bragard.

ek an nt machung.

gluf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un rlässiger . onen vom Handel vom 23. Girl ber 1915 ö. L. S. 603) abe ich dem Kaufmann Wilhelm Schürmann in ECharlettenburg, Angbacher Str. durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Fegenständen dez kichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt . ĩ Berlin O. 27, den 16. Oktober 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. B.: Heyl.

werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltu unzuderlässiger , dom Handel vom 23. September 19518 (RGB S. 663) abe ich dem Schankwirt Alfred Müller in Berlin, Bũlowstraße 27, durch Yer i n vom heutigen Tage den ,, mit Gegenständen des tägtichen Bedarfs wegen Unzuver— lässigkeit in bezug auf diesen Handelẽbetrieb unt ersagt.

Berlin O. 27, den 19. Oktober 1920.

Der Polijeipräsident. Abteilung W. FJ. V.: Heyl.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsperordnung vom 25. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel RGB. S. Soh), ist dem Kaufmann Fritz Schonheim in Dortmund, . S6, durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Lebensmitteln aller Art soöm i' mit fen igen Gegenständen des täglichen Bedarf wegen li ber laffestelt untersagt worden. Die Untersagung wirft für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Belannt⸗ machung diefer Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreig⸗ blatt sind von dem Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 11. Ottober 1920.

Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

gluf Grund der Bundegratsverordnung vom 25. September 1915 y. die . unzuverlassiger . pom Handel (GG öl. S. sos, Faben wir der Ghefran des Bäcker. m el sters Arn old Klinkenberg in Dort mund, Stern. straße Il, durch Verfügung bom heutigen Tage den Handellmit Lebens mitteln ablker Art asowie mit sonstigen Gegenständen des täzlichen Bedarfs untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekannt machung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von der Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 14. Oktober 1920. Wucherstelle der Polizeipverwaltung. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Dem Schankwirt Hans Wiehe in Essen, Vereins, str aße Nr. 30, habe ich auf Grund der Bekanntmachung zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1515 (GBl. S. 663) durch Verfügung vom heutigen Tage die Fortfetzung des Schankwirt schaft? ewerbes wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Kosten diefer Veröffentlichung sind vom Betroffenen ju tragen.

Essen, den 9. Oktober 1920. Der Polizeiprãsident. Melcher.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Hermann Bruhn, Inhaber der 1 „Teutonia“, Flensburg, Moltkestraße 20, ist auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. die Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handels⸗ betrieb unterfagt worden. Der Betroffene hat die Kosten für die im 51 der obengenannten Verordnung vorgeschriebene öffent⸗ liche Bekanntmachung zu tragen.

Flensburg, den 15. Oktober 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Kaftan.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsberordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel und der Augflihrungabestimmung des Herrn Ministerg für Handel und Gewerbe Hom 27. September 1915, wird dem Mülch hän dl eg Wilhelm n abz in Re ciing hansen Süd, Bahnbofstraße Nr. 20 wohnhaft, der Handel mit Lebens- Futter⸗ und Genuß⸗ mitteln aller Art sowie en mittelbare und unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit unterfag't. Die durch die zffentliche Bekanntmachung dieser Anordnung entstehenden Kosten hat der Milchhändler Wilhelm Quabs zu tragen.

Recklinghausen, ben 18. Oktober 1920.

Der Oberbuürgermeister. J. V.: Niemeyer.

Bekanntmachung. Gemäß 8 1 der Bundegratsverordnung, betr. Jernbalfung un. werläfsiger Personen vom Handel, vom 253. September 1915 e gh SG. 603) ist der Händlerin Just ine Krönke geb. Pröh k, wen hier, vom 15. Oktober 1920 ab die Ausübung des Handelsgewerbes untersagt worden. Schneidemühl, den 9. Oktober 1920. ' Die Polijeiwerwaltung. J. V.: Reichardt.