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bindung gesetzt, um zu erfahren,
ö dwi Kõ en, mit den . 1 a, Diese
giernng vorstellig geworden; bisher fand er immer taube Obren. (Dört, hört! b. d. Soß) Meine Herren, wenn eg nach Herrn
Dr. Reineke ging, müßte ich dem Rheinischen Bawernvereln gegen über auch noch weiter taube Ohren haben. (Abg. Dr. Reineke: In deiesen drei Monaten ist es nicht mehr nötig, dag Gesetz zu machen h
— Sle meinen also, daß ich mich jetzt den Wanschen des Rheinischen
Bauernvereins gegenüber taub anstellen soll? Nein, Herr Dr. Reineke /
das halte ich mit meinen Pflichten nicht für vereinbar. Wenn alle Kreise der Landwirtschaft diese Aenderung fordern, wenn außerdem
vor Jahr und Tag die Aenderungsbedürftigkeit des Gesetzes anerkannt
worden ist und wenn auf allen Gebieten des öffentlichen Rechts sich die Umwäljung in einer fortschreitenden Demokratisierung bemerkbar macht, dann halte ich es für unmöglich, daß eine solche, für unser wirtschaftliches Leben so Überaus wichtige Berufsvertretung noch länger in einer so rückständigen Struktur bestehen bleibt. (Sehr richtig! b. d. Soz. — Zuruf des Abg. Dr. Reineke) — Setzen Sie sich doch mit dem Herrn Kollegen Schmidt auseinander. Sie sehen, so unabhängig wie Sie vom Rheinischen Bauernverein sind, bin ich vom Landarbeiter⸗ verband. Ich vertrete meine Aufgaben als Minister unbekümmert darum, was die einzelnen Korporationen im Lande beschließen.
Meine Herren, es ist hier nun weiter bemängelt worden, daß man mit der Verabschie dung dieses Gesetzes doch Stückwerk machen würde, und zwar im Hinblick darauf, daß das Reichsrahmengesetz später eine ganz andere Gestaltung des Gesetzes erheischen könnte. Dazu möchte ich hier folgendes erklären: Ich habe mich bereits im vorigen Jahre, als der vorerwähnte Antrag dem hohen Hause zuging — auch vorher schon hat mich die Frage beschäftigt — mit dem zuständigen Reichsminister persönlich in Ver—⸗ ob das Reich beabsichtige, ein Reichsrahmengesetz für die landwirtschaftliche Berufsver⸗ tung zu schaffen. Es ist mir damals erklärt worden: ja, man er—⸗ wäge diese Frage, aber zu Entschlüssen sei man noch nicht gekommen. Später hat man mir dann erklärt: jawohl, man gehe mit der Ab⸗ sicht um, im Reichswirtschaftsministerium etwas Derartiges zu machen. Das hat mich mit veranlaßt, die Einbringung der Vorlage so weit binanszuschieben. Ich habe darauf gewartet, daß das Reich ein entsprechendes Gesetz macht. Aber ich habe bis heute kon—⸗ statieren müssen — und einer der Herren hat das auch heworgehoben, ich glaube, es war Herr Dr. Reineke —, daß man beute zwischen den einzelnen Reichsressorts noch zu keiner Klarheit darüber gekommen sei, in welcher Weise man dieses Reichs⸗ landwirtschaftskammergesetz auffiehen, nach welchen Grundsätzen man dort verfahren solle, ob insbesondere die Arbeitnehmer einbegriffen werden sollen oder nicht. Meine Herren, nach diesen Er⸗ fahrungen habe ich die Befürchtnng, daß man über Jahr und Tag, auch nicht in zwei und drei Jahren, in den Reichsressorts zur Klar⸗ heit darüber kommen wird, was geschehen soll, und ich bin der Ueber⸗ zeugung, daß man so lange den derzeitigen Zustand nicht bestehen lassen kann (sehr richtig! b. d. Soz.), um so mehr, als Bayern und Württemberg nicht auf das Reich gewartet, sondern längst ihre Kammergesetze verabschiedet baben, und zwar Bavern derart, daß es lediglich die selbständigen Landwirte, und Württemberg derart,
daß es bei 80 Mitgliedern der Kammer 12 Arbeitnehmervertreter
in die Kammern mit einbejogen hat. Ich sehe nm nicht ein, weshalb Preußen warten soll, bis die Reichsressorts sich über den ganzen Aufbau der wirtschaftlichen Organisationen geeinigt haben werden, und so lange den Zustand in den Kammern weiter bestehen lassen soll. Nein, meine Damen und Herren, mir scheint es ein dringendes Gebot der Stunde zu sein, hier schnellstens auch in Preußen eine Aenderung eintreten zu lassen.
Ich nehme auch den Entwurf des Reichslandwirt schaftskammer⸗ gesetzes noch nicht gar zu ernst, wenn ich daran denke, wie er zustande gekommen ist. Es ist von Herrn Abg. Dr. Schreiber schon darauf hingewiesen worden, daß er sich in wesentlichen Grundjügen mit meinem Entwurfe deckt. Meine Damen und Herren, das ist mir nicht verwunderlich, denn ich weiß, daß erst als mein Referentenentwurf im Reichsministerium bekannt wurde, auf welchem Wege will ich nicht näher erörtern, man schnell den Referentenentwurf des Reichs zusammengeschrieben hat, der sich jn darauf anch als sehr njulänglich erwies und erst jetzt allmählich in eine erträgliche Form gebracht worden ist. Hätten wir unseren Entwurf nicht sertiggestellt, so hätten wir auch heute noch keinen
Referentenentwurf des Reiche, davon bin ich überzeugt. Dieser Reichs
entwurf soll jetzt gewissermaßen als Riegel gegen meinen Entwurf vorgeschoben werden. (Zuruf) — In meine Herren, ich halte es allerdings für mser Land nicht gerade für ersprießlich, daß Parteien und ein jelne Parlamentarier glauben, ihre Pflicht richtig zu erfüllen, wenn sie versuchen, Reichsministerien gegen preußische Landes ministerien auszuspielen. (Sehr richtig) So viel möchte ich nur hierzu sagen. (Zuruf) Die Herren, die es angeht, werden fa wissen, wen ich damit meine. Doch genug darüber.
Meine Herren, fie werden von mir nicht erwarten, daß ich auf alle die einzelnen Punkte, die hier Gegensiand der Kritik gewesen sind, elngehe. Dies wird Sache der gründlichen Kommissionsberatung
sein nnd ich glaube, viele Anftände, die gegen den Entwurf geltend⸗
gemacht worden sind, werden durch die Aufklärungen meiner Kommissare
in dem Ausschuß behoben werden, und Sie werden sich vielleicht zu einer anderen Beurteilung dieser beanftandeten Punkte bewegen lassen.
Ich möchte nur auf den einen Vorwurf noch eingehen, daß ich bei der Ausarbeitung des Entwurfs die lan dwirtschaften
Körperschaften nicht genügend gehört habe. Meine Herren, dem gegenüber muß ich hervorheben, daß bei den Vorberatungen mud
den vorbereitenden Arbeiten seit Jahr und Tag bereits mit den dwirtschafts kammern ern haben selbst im vorigen Jahre einen Entwurf eingereicht, und dieser ist bei der Be⸗ arbeitung der Vorlage in meinem Ministerium als Material mit verwendet worden. Es ist dann, als der Entwurf im Ministerium
feststand. seine Veroffentlichung zur öffentlichen Kritik für alle land⸗ wirtschaftlichen Körperschaften und alle sonstigen interessierten Kreise erfolgt. Ich habe dann weiter die Landwirtschaftskammern zu einer
Beratung in Gemelnschaft mit anderen landwirtschaftlichen Körper- schaften eingeladen; die Landwirtschaftokammern haben es abgelehnt, zu dieser Beratung ju kommen (hört! hört), sehr gegen die Pflicht, die ihnen durch das Gesetz auferlegt ift. (Zuruf rechtg: stie sind nicht vorher gehört worden ) Ich habe eben gesagt, fte sind vorher ausreichend gehört worden. Aber erft muß ich doch die Vorarbeitrn soweit zum Abschluß bringen, daß ich den Leuten sagen kann, was ich
will, beyer ich sie mar Beratung baziehe. (Sehr richtig) Dem
)
Wiedecholt beretts ist der Rhebnische Banernverehn bei der Ne,
ich die Herren zur Beratung sutiehe, dann würben sie zunächst fragen: was wünschen Sie denn, worüber sollen wir denn beraten? ¶ Also muß ich doch einen fertigen Entwurf vorlegen · Alg dann der Entwurf veröffentlicht worden war und die Kammern eingeladen wurden, hat es ihnen nicht gepaßt zu erscheinen. Ich habe daher auf ihre Mitarbeit verzichten müssen und habe den Ent⸗ wurf im Minifterium auf Grund der Beratungen, die mit anderen Korporationen unter freiwilligem Ausschluß der Landwirtschafts kammern gepflogen worden sind, und auf Grund der an dem Entwurf sonst ge⸗ äbten Kritik abschließen und endgültig fe ststellen müssen.
Meine Herren, noch ein weiterer Punkt. Hier ist die Gruppen bildung bemängelt worden. Das ist ja einer der Hauptpunkte des Entwurfs. Es ist von einer Seite verlangt worden, paritätisch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Vertretung in der Land⸗ wirtschaftskammer zu berücksichtigen. Meine Herren, wenn man sich vergegenwärtigt, was die Landwirtschaftskammern für einen Zweck haben, so, glaube ich, ist die Forderung nach einer paritätischen Ver⸗ tretung nicht gerechtfertigt. Die Landwirtschaftskammern sollen in der Hauptsache doch fachtechnische Beiräte für das Ministerium und für die Behörden sein, und nun kann man doch nicht sagen, daß die Fachkenntnisse paritätisch in der Landwirt⸗ schaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vertreten sind. Wenn Sie sich das vergegenwärtigen, dann glaube ich, läßt sich die Forderung der Parität nicht aufrecht erhalten, um so mehr, als ja dort, wo Arbeitnehmerangelegenheiten besprochen werden, in den Ausschüssen, eine Paritãt im Gesetz auch vorgesehen ist.
Es ist weiter verlangt worden, nicht drei, sondern fünf Gruppen zu machen. Wenn man allen örtlichen Verhältnissen Rechnung tragen wollte, würde man zu einer so komplizierten Gruppenbildung kommen, daß in der Tat die Ausführung des Gesetzes — da gebe ich Herrn Grafen von Kanitz recht — sehr lange hinausgeschoben werden würde. Ich glaube, mit der Gruppenbildung wie ich sie vorgeschlagen habe, das Richtige getroffen zu haben. Es wird Sache des Ausschusses sein, auch hier im einzelnen die Dinge einmal eingehend durchzu⸗ beraten; vielleicht läßt sich eine zweckmäßigere Gruppenbildung finden. Vielleicht kommt auch die Mehrheit des Hauses nach dem bayerischen Beispiel dazu, die Arbeitnehmer Überhaupt auszuschalten, sie auf selbständige Arbeitnehmerkammern zu verweisen. Dann ist die Sache ganz einfach, dann kann man das allgemeine Wahlrecht anwenden, jedem selbständigen Landwirt eine Stimme geben und ihn wählen lassen. Also, es wird Sache des Ausschusses fein, hier den rechten Weg zu finden.
Das Kooptionsrecht, das von Herrn Abg. Schreiber vermißt worden ist, habe ich in den Entwurf nicht hineinnehmen können, weil das nach meiner Ueberjeugung dem demofratischen Grundsatz, der nun einmal bei der Zusammensetzung der Landwirtschafts kammern zur Geltung kommen soll, widersprechen würde. Wenn man der Kammer das Necht geben wollte, bis zu einem gewisse Grade — es müßte abgegrenzt sein — aus eigener Entschließung, durch Mehrheits⸗ beschluß voll stimmberechtigte Mitglieder einzuberufen, dann wärde natürlich sehr leicht das Stimmenverhältnis verschoben werden. Das würde die ganze Struktur der Kammer verändern. (Zuruf rechts.) — Herr Abg. Graf von Kanitz meint, mit beratender Stimme sollten diese Mitglieder zugezogen werden. Ja, meine Damen und Herren, das Recht besteht heute schon und wird später in der Praxis auch ausgeübt werden. Die Landwirtschafts kammern haben heute schon das Recht und machen in weitgehendstem Maße davon Gebrauch, Sachkundige aus allen Gebieten zu Vorträgen und Erörterungen bei ihren Versammlungen und engeren Sitzungen heranzuziehen. Das werden sie auch in der Zukunft tun. Dazu brauchen wir kein Kooptionsrecht. Das käme nur in Frage, wenn Mitglieder mit vollen Rechten zu den Kammern einberufen werden sollen.
Auch gegen die Kreislandwirtschaftẽkammern sind Ginwände geltend gemacht worden. Da möchte ich nur darauf hinweisen, daß die ja nur fakultätiv find. Dort, wo man fie entbehren zu können glaubt, wo das lokale Vereinswesen so gut ausgebildet ist, daß man glaubt, ohne die Kreiskammern auskommen zu können, da werden eben die Landwirtschaftskammern davon Abstand nehmen. Es wird ihnen ja nicht obligatorisch durch das Gesetz aufgezwungen. Ich möchte gegenüber den Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Reineke nur darauf hinweisen, daß z. B. Herr Dr. Asmis — ich glaube, er ist Geschäftsleiter der schleswig⸗holsteinischen Landwirtschafts kammer — in einer öffentlichen Besprechung des Entwurfs eben gerade diese Bestimmung begrüßt. Also Sie sehen, daß in der Landwirtschaft das sachkundige Urteil über diese Bestimmung sehr verschieden ist. Jeden⸗ falls, wo die Notwendigkeit, Krelzkammern einzurichten, besteht, wird man sie einrichten und dort fortlassen, wo man ste entbehren kann.
Gegen die Hauptlandwirtschaftskamm er ftr das Land ift der Einwand erhoben, daß das zu einer Ueberorganisation führe. Meine Herren, davon, glaube ich, kann keine Rede sein. Wenn organisch diese bernufsständische Vertretung aufgebaut werden soll, dann setzt sie auch eine Hauptlandwirtschaftskammer für das ganze Land voraus ˖ Daß in die Hauptlandwirtschaftskammer nicht Personen gesandt werden sollen, die bereits im Vorstande oder in der Leitung einer Provinziallandwirtschaftskammer sitzen, meine Herren, das ergibt sich daraus, daß dieser Hauptlandwirtschaftskammer durch das Gesetz Funktionen eingeräumt werden dahin gebend, daß fie als zweite Instanz gegen die prwvinziellen Landwirtschaftskammern auf den ver⸗ schiedensten Gebieten wirken muß. Ich bin auch der Ueberzeugung daß der landwirtschaftliche Beruf doch in jeder Provinz mindestens nicht nur einen tüchtigen Mann, den er an die Spitze der Landwirt- schaftekammer seßt, sondern noch einen zweiten aufbringen wird, der ia die Hauptlandwirtschaftskammer entsandt werden kann. Ich halte
es sogar ftr sehr gut, wenn nicht, wie es heute der Fall ift, die ein
zelnen führenden Personen der Landwirtschaft in allen Körperschaften in Kreis, Provinz und auch im Lande sitzen und demgemäß so wenig Personen zu dieser Tätigkeit herangezogen werden. Sehr richtig h Ich halte es für einen großen Vorzug wenn zur Hauptlandwirt⸗ schaftskammer Männer herangezogen werden müssen, die nicht in den Leitungen der Provinzlallandwirtschaftskammern sitzen und sich in der Hauptlandwirtschaftskammer eher einen weiteren Blick verschaffen können. Daß die Landwirtschaft genügend derartig befähigte Leute aufbringen wird, das glaube ich bestimmt. .
Was die Fachlammern anlangt, so können allerdings Zweifel auftauchen, ob die Lösung, die ich in dem Entwurf versucht habe, tat⸗ sächlich allen berechtigten Wiänschen gerecht wird. Das eine müssen Sie sich vor Augen halten: gerade diese fachlichen Berufegruppen, die in imiger Berührung mit der Landwirtschaft ftehen, haben ˖ seit Jahren Gewicht darauf gelegt, auch eine mehr selbständige Ver⸗ tretung in Rammern in haben; die Fachaugschüsse der Landwirt
3. B. die Gartnerelsachen, die Forstsachen, die Fischereisachen nsw.
in der Euntzwirtschafttkanmer gehandhabt worden fin, genägte dei erehgten? anruhen wer , dihsen Fächern lücen Bernt.
angehörigen nicht. Nun ftehen wir vor der Frage: sollen wir selbständige Kammern gleich den Landwirtschafts kammern für Forstwirtschaft, Gartenbau
i machen? Das würde viel eher zu einer Uebesorganisation
die Herr Graf Kanitz bekämpfte, als die selbständigen Fach.
kammern in Anlehnung an die Landwirtschaftskammer. Dag gilt insbesondere auch für die Fischerei. Fischerelvereine sind allerdings bei mir vorstellig geworden und haben gewänscht, daß sie überhaupt herausgelassen werden. Gleichzeitig haben sie aber auch gewünscht, selbständige Kammern zu bekommen. Das würde ich für eine ent⸗ behrliche Ueberorganisation halten. Ich habe den Fischern in der Konferenz, die Herr Graf Kanitz erwähnte, und über die ihm offenbar eine irrige Mitteilung zugegangen ist, in bezug auf die Einbeziehung der Fischerel, nicht nur der Küstenfischerei, nach dem mir vorliegenden Protokoll zum Schluß etwa folgendes ausgeführt:
Bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes könnten die Wäünsche der Fischerei noch berücksichtigt werden. Ich beharre keineswegs darauf, daß die Fischerei in das Gesetz auf jeden Fall einbezogen werden muß. Es bedarf doch aber sorgfältiger Ueber⸗ legung, ob es sich nicht empfehlen würde, die jetzt sich bietende Möglichkeit, zu einer berufsständischen Vertretung zu kommen, zu benutzen. Wird sie von den Fischern versäumt, so könnte es lange dauern, bis sie zu einer eigenen Vertretung kommen.
Das habe ich den Fischern vorgehalten, und sie sind zu der An⸗ sicht gekommen, daß es besser sei, jetzt ihre Vertretung in den Land ⸗
wirtschaftskammern zu bekommen, als auf lange Zeit ohne beruft⸗ ständische Vertretung zu bleiben. ;
Nun noch ein Wort zu den so scharf angegriffenen Be stimmungen, die angeblich das Selbstbestimmungsrecht der Kammern dieser Selbstverwaltungskörper beeinträchtigen sollen: Wenn in dem Gesetz im Gegensatz zu dem Wortlaut des bisherigen Gesetzes eine gewisse Erweiterung der Aufsichtsbefugnissa vorgesehen ist, so erhellt das daraus, daß in der Tat den Wndwirtschaftskammern jetzt auch weitergehende Rechte eingeräumt werden, aber auch weiter daraus, daß das, was bisher Uebung war, weil es sich alz dringendes Bedürfnis in der Praxis herausgestellt hatte, jetzt ins Gesetz hineingeschrieben wird. Die Kammern bekommen jetzt ein sehr viel weitergehendes Bestenerungsrecht, nicht nur insofern als der Kreiz der Besteuerten erheblich vergrößert wird, sondern auch materiell in, sofern, als sie sehr viel höhere Beiträge aus eigener Entschließum, ohne an die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gebunden zu sein, er⸗ heben können. Sie konnten früher S des Grundsteuerreinertrages ohne Genehmigung der Aufssichtsbehörde erheben, in Zukunft 19, weiter 10 9 pro Hektar Ackerfläche, 5 9 pro Hektar Forstfläche und 14 Für jede beschäftigte Person. Das können sie ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde erheben, erst darüber hinaus müssen sie die Zustimmung der Aufsichtsbehörde haben. Diese Steuern erheben fie auf Grund ihrer 6ffentlich⸗rechtlichen Stellung Ich will nur an einem Beispiel zeigen, wie das Besteuerungsrecht höher geworden ist. In Ostpreußen hat nach den früheren Bestimmungen die Kammer 130 000 A ohne Zustimmung erheben können, nach dem neuen Gesetz würde fie 1ů5 Millionen Mark erheben können, ohne an die Zustimmung der Aufsichtsbehörde gebunden zu sein. .
Eine solche Erweiterung des Rechts dieser Selbstverwaltunge⸗ körper setzt voraus, daß auch die Aufsichtsbehörde, die schließlich mit ihrer Autorität hinter der Kammer stehen muß, bei der Einziehung dieser Beiträge, sich auch bei der Geschäftsführung, also bei der Ver⸗ wendung dieser Mittel, ein ausreichendes Aufsichtsrecht sichert.
Herr Dr. Reinecke hat es nun geradezu als eine Knebelung der Selbstverwaltungskörper bezeichnet, daß nach dem Gesetz die Aufsichtsbehörde besondere einheitliche Grundsätze für das Kassen⸗ und Rechnungswesen aufstellen kann. Da möchte ich doch darauf aufmerksam machen, daß sich das schon jetzt als unbedingt notwendig herausgestellt hat. Wie soll denn di Aufsichtsbehörde eine wirksame Kontrolle ausführen, wenn sie nicht einheitliche Grundsätze für die Kassen⸗ und Rechnungsführung anuf⸗ stellen kann? (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten und Deutschen Demokraten) Da kaum man von einer Knebelung dieser Selbst⸗ verwaltungskörperschaften doch nicht reden. Zudem kommt hinzu, daß die Landwirtschaftskammern in großem Umfange mit Staatsmitteln arbeiten, und daß der Staat, der ihnen so große Mittel zur Ver⸗ fügung stellt, doch das Recht haben muß, wenigstens Grundsätze für die Rechnungs⸗ und Kassenführung aufzustellen; ohnedem könnte er sich ja wegen der Verwendung der Gelder gegenüber der Ober rechnungokammer nicht rechtfertigen. (Sehr wahr! links.)
Ebensowenig kann von einer Knebelung der Selbstverwaltung bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Disziplinargewalt der Aufsichtsbehörde über den hauptamtlich angestellten Vorsitzen den die Rede sein. Es ist bemängelt worden, daß überhaupt der Vor⸗ sitzende als Beamter angestellt werden soll. Dem gegenüber möchte ich darauf hinweisen, daß es sich schon jetzt hier und da bei den Landwirtschaftskammern als notwendig herausgeftellt hat, dem Vor⸗ sitzenden, dessen ganze Kraft für die Landwi rtschaftskammer in Anspruch genommen wird, eine so hohe Aufwandsentschädigung zu zahlen, daß er gewissermaßen als besoldeter Beamter zu gelten hat, wenn er das auch formell nicht sein konnte, weil das Gesetz vorschreibt, daß der Vorsitzende ehrenamtlich tätig sein muß. Wenn nun aber in Zukunft auf Grund des neuen Gesetzes die Landwirt⸗ schafts kammern anders zusammengesetzt werden und es vielleicht den Kammermitgliedern nicht immer angebracht erscheint, einen Mann zum Vorsitzenden zu wählen, der in seinem Vermögen und seiner Wirtschaft so geftellt ist, seine ganze Kraft der Kammer widmen zu können, ohne auf Besoldung angewiesen zu sein, dann liegt es anf der Hand, daß man der Kammer auch die Möglichkeit geben muß, den Vorsitzenden voll zu besolden, damit sie aus dem Kreise der Land⸗ wirtschaft den fähigsten und tüchtigsten Mann auswählen kann, ohne Rücksicht auf seine Vermögeng⸗ und Wirtschaftgverhaͤltnisse. (3u⸗ stimmung bei den Sozialdemokraten und Deutschen Demokraten.) Wenn aber der Vorsitzende so gestellt wird, dann muß er naturlich auch der Disziplinargewalt der Aufsichtsbehörde unterliegen. Das gleiche gilt für die übrigen Beamten. Aber ich will jetzt auf diese Cinzelheilen nicht weiter eingehen, das würde nwwelt fahren. Nur nach eins
(Fortsezung in der Zweiten Beilage)
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Nr. 241.
. Gortsetzung aus der Ersten Beilage)
Es ist auch daran Anstoß genommen worden, daß den Kammern die Verpflichtung auferlegt werden soll, die Regierung zu ihren Sitzungen einzuladen. Ich möchte darauf hinweisen, daß im Bauern⸗ kammergesetz in Bayern dieselbe Bestimmung enthalten ist, daß das außerdem einer bisher praktisch längst bestehenden Uebung entspricht, somit gar nichts Neues ist. Für eine sachgemäße Ausübung des Auf⸗ sichtsrechtes ist eine solche Bestimmung unbedingt erforderlich. Sie wird jetzt in das Gesetz aufgenommen, damit es nicht dem Belieben
einzelner Kammern überlassen wird, ob sie den einen oder anderen
Gegenstand vielleicht ohne Anwesenheit eines Vertreters der Auf— sichtsbehörde erledigen wollen.
Zum Schluß noch das eine: Es ist auch hier wieder, wie schon bei aweren Gelegenheiten, in der Oeffentlichkeit Kritik daran geübt worden, daß für die Grenzmark nicht eine besondere Land⸗ wirtschaftskammer vorgesehen ist, sondern daß die Grenzmark den benachbarten Landwirtschafts kammern zugeteilt werden soll. Herr Graf Kanitz meinte, wir hätten alle doch schließlich die Hoffnung, daß diese Landesteile noch einmal zum Mutterlande zurückkehren, und wir sollten diese Hoffnung nicht dadurch trüben, daß wir jetzt bei diesen wirtschaftlichen Organisationen eine Teilung vornehmen. Ich möchte bitten, diesen politischen Gesichtspunkt hier ganz außer Betracht zu lassen, und möchte Ihr Augenmerk nur darauf lenken, ob Sie es für zweckmäßig und praktisch halten, für den Landfetzen, der uns leider nur bleibt und der geographisch und wirtschaftlich nicht den geringsten Zusammenhang mehr hat, eine selbständige Landwirtschaftskammer zu schaffen. Ich habe eine Karte anfertigen lassen, aus der sich mit aller Deutlichkeit ergibt, wie sich die Dinge gestalten; wenn Sie sich diese Karte einmal ansehen, so werden Sie alle zu der Erkenntnis kommen, daß es unmöglich ist, für diese Gebiete eine selbständige Kammer zu schaffen. Sondern die einzig mögliche Lösung ist die, diese einzelnen Landesteile an die benachbarten Kammern anzu—⸗ gliedern. Wenn die Landesversammlung später einmal zu dem Ent— schluß kommt, diese Grenzmark zu einer besonderen Provinz zu machen —,
ich hoffe noch immer, daß das verhindert wird, denn wir haben jetzt nicht
mehr die Mittel, uns einen solchen Luxus zu leisten, und es wäre ein Luxus, wenn wir ein so lebensunfähiges Verwaltungsgebilde schaffen wollten, — so steht dem nichts im Wege, auch für dieses Gebilde eine Kammer zu schaffen. Jetzt aber müssen wir Vorsorge treffen, daß die Reste dieser früheren Kammerbezirke an die benachbarten Kammern ange⸗ schlossen werden. Ich hoffe zum Schluß, daß es bei eingehender Beratung im Ausschuß, die meiner Auffassung nach auch beschleunigt werden kann, gelingen wird, etwas Brauchbares zu schaffen, so daß der jetzige unhaltbare Zustand schnellstens beseitigt wird. Ich glaube kaum, daß die verfassunggebende Landesversammlung auseinander gehen kann, ohne die Verfassung dieser so wichtigen Berufsorganisation von Grund auf zu ändern. Sollte es sich als unmöglich erweisen, das ganze Gesetz in all seinen Teilen im Ausschuß noch fertig zu machen, fo wird zu erwägen sein, ob nicht schließlich durch ein kürzeres Gesetz das Wahlrecht und damit die Zusammensetzung der Kammern ge— ändert und der übrige Teil des Gesetzes bis auf später hinausgeschoben werden kann. Das wird aber Sache der Ausschußberatung sein. Ich hoffe, daß durch die Aufklärungen, die im Ausschuß gegeben werden, es möglich sein wird, den laut gewordenen Widerstand gegen das Gesetz zu beheben, so daß es noch vom Hause verabschiedet werden kann. (Bravo!)
. 1 Klaußner (J. Soz): Auch, wir müssen uns mit aller Entschiedenheit gegen die weitere Hinauszögerung einer Reform der Landwirtschaftskammern erklären. ir be⸗ grüßen die Vorlage, wenn wir auch nicht verhehlen können, daß sie noch sehr erhebliche Mängel aufweist. Inshesondere müssen wir bemängeln, daß durch die Einteilung in drei Gruppen dem Großgrundbesitz nach wie vor ein Einfluß eingeräumt wird, wie er ihm kö Es ist kaum zu glauben, daß dies von einem Ministerium vorgeschlagen wird, von dem man glaubt, daß ein Sozial- demokrat an seiner Spitze steht. Ferner verlangen wir, daß das Wahlrecht 1. viel weiter ausgebaut wird und daß die Funklions⸗ dauer, die nach dem Entwurf sechs Jahre betragen soll, wesentlich herabgesetzt wird. Die Vorlage muß mit aller Energie durchgearbeitet und verabschiedet werden. Dadurch werden die Neuwahlen auch hl einen ö länger hingusgeschoben. Das würden auch wir nicht pwünschen, da wir ebenfalls danach streben, daß die Stimmung draußen im Lande auch in der Zusammensetzung dieses Hauses deutlich zum Ausdruck kommt. (Große Heiterkeit rechts. Zuruf: Wer lacht dah
Abg. Sten del (D. V.): Wir wissen heute . nicht einmal, ob das Reichsrahmengesetz nicht gesonderte Arbeits⸗ kammern schaffen wird. Geschieht dies, dann werden alle Beschlüsse, die wir jetzt hier fassen, vollkommen hinfällig. Darum st es doch wahrlich unrecht, jetzt ein Gesetz zu verahschieden das man vielleicht nach ein paar Monaten wieder ändern muß. Au
wir erkennen an, daß das bestehende i n, ,,, reformbedürftig ist und auch wir wollen, daß der Einfluß der kleinen Bauern und, der Landarbeiter in den Land⸗ wirtschaftskammern zur Geltung kommt. Aber wir können nicht anerkennen, daß dies so dringlich sein soll, daß wir noch jetzt dieses Gesetz machen müssen. Gegen die Einteilung in drei Gruppen habe auch ich Bedenken. Inshesendere deshalb, weil die Angestellten in der Gruppe der Arbeitnehmer ganz verschwinden würden. Der Einfluß der Aufsichtsbehörde nach dem Entwurf ist viel zu weitgehend. Unsere Bauern wollen von einem Zwang jetzt gar nichts mehr Hir und deshalb ist es unzeitgemäß, in einem neu zu erlassenden Gesetz wieder einen derart weitgehenden behördlichen Zwang vorzuschreiben. Ueber die Einzelheiten wird jedenfalls im Ausschuß noch viel zu
sprechen sein. Damit e die Aussprache. Der Entwurf
geht an den Lanbwirtschaftsausschuß.
Hierauf setzt das Haus die zweite Beratung des Staatshaushalts für 1920 bei der Handels⸗ und Gewerbeverwaltung fort.
Abg. Haberland (Sozß); Der von der heutigen bürgerlichen Mehrheit im Reichskabinett din g rt Abbau ber Zwangswirtschaft gt die Ernährung der breiten Massen schon . aufs schwerste ge⸗ ährdet. Die Preise für eine Reihe der notwendigsten Nahrungsmittel, wie Zucker, Fleisch, Kartoffeln, find sprunghaft in die Höhe gegangen und für viele unerschwin glich geworden, Der Zusammenhruch ist ungus- hleiblich, wenn es bei diesem verhängnigbollen. Wirtschafts systzm bleibt. Die Bergarbeiter, von deren Wo
Lund Wehe dag Schick ai utschlands abhangt, sind besonders ffn darin. Gegen bia
zum Deutschen Reichs anzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger .
Verlin, Sonnabend, hen 23. Oktober 1
sie durch Gebühreneinnahmen nicht gedeckt werden könnten. Die An⸗
ae, m e, te, oi ee g fin e . ihres
vate 1. Erhalten sollen, müssen wir auch hier pro! lagekosten eines ö. 6 Sogziglisierung des s muß endlich Ernst anteiligen He er e ff . anf 6 h ; 2 ; in . nser Fa ö. Fortbildungsschulwesen muß du der Vusdehnnng Berfing kectwa Cen und , nalig te För i . 9 e Höhe t werden, die es vor 11 006 4 sesttẽ r. Die Aufwendungen für die Unterhaltung und riege inne Die Berufsberatu den Betrieb eines derartigen Anschlusses haben sich gegenüber der
elsministerium und für die Kommunalberwaltu eworden; w .
; ; im allgemeinen nur um das Vierfache erhöht worden. ĩ k ist ; . Ausbau des A eine ö B. beträgt die Pauschgebühr 33. 4, 1 die . otwendigkeit. gs Mehrfache an Unkosten aufwenden . und allein in dieser
Stadt etwa 109 Millionen bei den Pauschgebührenanschlüssen zusetzt. Der Medner brachte noch ine Nelhe von weiteren Zahlen, die das Milliardendefizit der Verwaltung verständlich machen) und wies darauf hin ö man vor der Entscheidung steht, entweder Telegraphie und Fernsprecherei in ihrem heutigen Zustande weiterhin auf Kosten aller Steuerzahler mit Riefenverlustẽn zu unterhalten oder sie wieder auf ihre frühere Leistungsfähigkeit zu bringen und wirtschaftlich, auf eigene Füße zu stellen. Das Interesse der Allge— meinheit zwingt dazu, den letzteren Weg zu gehen. Dann . 6. aber vor allen Dingen die Leistungen der Verwaltung und der Nutznießer der staatlichen Bet Riebsein“ richtungen, die schon seit Jahren sich in einem Mißverhãltnis befinden, wieder in Einklang miteinander gebracht werden. Hierzu soll ein in Vorbereitung befindlicher Fernsprechtarif dienen, der auf wirtschaftlichen und ö Grundsätzen aufgebaut wird. In Aussicht genommen ist die Erhebung einer Anschlußgebühr und außer⸗ dem einer Gesprächsgebühr, die in mehreren Stufen nach der Zahl der vermittelten Gespräche gestaffelt wird. Die Vielsprecher wẽrden mehr zu zahlen haben als die Wenigsprecher, was bei der jetzigen Pauschgebühr zum Schaden des Betriebs und der Allgemeinheit ncht der Fall ist. Die Gefamtgebühr wird also durch den Grad der Be— . der tatsächlichen Benutzung des Fernsprechers bestimmt. Bei Festsetzung der Gebühren wird auf die Presse besondere Rücksicht genommen werden. Die bisherige Pauschgebühr muß künftig ganz fortsallen denn sie wirkt in wirtschaft licher und betriebstechnischer Beziehung verheerend und benachteiligt die wenig sprechenden Teilnehmer zugunsten der Vielsprecher. Der einmalige Fernsprechbeitrag von 1900 4 für den Hauptanschluß und 260 „S für den Nebenanschluß ist am 1. Oktober erhoben worden. Ein Froßer Teil der Teilnehmer hat. sich der Vermittlung der Volksversicherung oder anderer Institute bedient, die den Betrag von 1000 gegen eine Jahresgebühr von 30 35 A vorstrecken. Der Verwaltung fließt auf diefe Weise ein
Mißstand auch das materielle Ergebnis direkt . beein⸗ ĩ ersonals, der Gewe
bei den Rohstoffen und Halbfabrikaten zur Tatsache geworden ift. Den Anträgen von deutschnationaler und 8, n, die auf eine Beschränkung der Gewerbesteuerzuschläge guf eine gewisse Höhe hinauslaufen, können wir nicht zustimmen. Wir müffen bielmehr cn einen Steuerausgleich zugunsten der ärmeren Gemeinden denken.
Um 6 Uhr wird die Weiterberatung auf Mittwoch, den 27. Oktober, 2 Uhr vertagt.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Die Oktobertagung der Deutschen Landwirt- schaftsgesellschaft, die den Zeitverhältnissen entsprechend außerordentlich gut besucht war, brachte den einmütigen Willen der deutschen Landwirte zum Ausdruck, trotz der steigenden Betriebsschwierigkeiten in den Grenzen der Mög—⸗ lichkeit zu einer Produktionssteigerung zu gelangen, die die Ernährung der Bevölkerung sicherstellt und zu einer Festigung der Verhältnisse 1. . beitrãgt. ö allgemein war aber auch der Wunsch, Saß die Ne. Betrag von 12 Milliarden Mark zu, den sie mit A 5s verzinfen gierung den berechtigten Forderungen der Landwirtschaft entgegen⸗ muß. Der Redner erinnerte an die Mißstimmung, die durch die neuen komme und ihr die Burchführung und Wiedereinrichtung des Betriebs Fernsprechgesetzt bei den Teilnehmern ausgelöst ist. Er hält die ein- eile ere . Protestbewegung für durchaus unberechtigt. Der jetzige Ge⸗ Besonders deutlich trat dieser Wunsch in der Versammlung der bührentarif ist zwar unpraktisch und wird verschwinden, aber die Höhe Düngerabteilung in Erscheinung, in der das Für und Wider der Gebühren entspricht noch nicht annähernd der Geldentwertung, der Preispolitik erörtert und die Notwendigkeit betont wurde, daß aug der alle Preise sich zwangsläufig ergeben. Die Fernsprechzwangö— noch im Laufe des Winters die Frage geklärt werde, wieweit künstliche gnleihe von Giesberts ist eine Tat, die man anerkennen sollte, denn ohne Düngemittel unter erträglichen Bedingungen zu beschaffen seien und fo sie würde das Fernsprechwesen unweigerlich zusammenhrechen. Der ein⸗ auf deutschem Boden den Milliardenkösten der Auslandsnahrungsmittel kommende Betrag reicht vielleicht gerade hin, um den Betrieb notdürftig entgegenzuwirken sei. wieder in Ordnung zu bringen; für die dringend nötigen Erweiterungen sind . wachsende Interesse, das sich für die Einführung der Brache weitere Mittel nötig. In Frankreich und England hat der Krieg bekundet, trat in zwei Vorträgen der Betriebsabteikung ebenso verheerend auf das Fernsprechwesen eingewirkt, wie in Deutsch hervor. Unter günstigen klimatischen Verhältnissen und auf ge land, und die Verwaltungen haben für die Wiederherstellung ähnlich eigneten Bodenklassen läßt sich die Bodengare durch Teilbrache er⸗ hohe Summen erhalten, wie sie, die Reichstelegraphenverwaltung halten, während unter ungünstigen Verhältnissen Massenerträge nur benötigt. Die seit der letzten Gebührenerhöhung erfolgten Künd⸗ mit Hilfe der Vollbrache zu erzielen sind. gungen betragen etwa 6 vH aller Anschlüse (las Gö6). An Die Ernteverluste, die in den letzten Jahren durch die ver⸗ Neuanmeldungen liegen insgesamt 111006 vor. Der schiedenen Brandkrankheiten entstanden sind, lassen das Beizen des Redner wies darauf hin, daß die Verwaltung mit Rücksscht Getreides als eine unbedingt notwendige Maßregel erscheinen. Hier auf, die Finanzlage bei der zukünftigen Gebühren regelung ge— trat die Versammlung der Saatzuchtabteikung auf den Plan nötigt sei, bis an, die äußerste Belastungsgrenze des Verkehrs und erörterte die wirksamsten Beizeinrichtungen und Beizapparate. zu gehen, wenn sie einen Abbau des Fehlberrags und eine Gefundung Die ungemein verheerenden Wirkungen der, Viehseuchen, die der Finanzen erreichen will. Der Redner ist der Ueberzeugung, daß gerade in den letzten Monaten sich in den verschiedensten Gegenden das Herauskom men aus der Defizitwirtschaft' ausgebreitet haben, waren die Veranlassung dazu, in der Tier⸗ angemessene Gebührensätze vorausgesetzt, in abfehbarer Zeit zuchtabteilung die neuen Heilverfahren zur Bekämpfung der mög lich sein wird, wenn die innenpolitischen Verhältnisse stabil pargsitären Erkrankungen unserer Hauztiere, gleichzeitig aber auch die bleiben und die Beamten und Arbeiter die Verwaltung unter An— seuchenh aften Krankheiten im Schafablammstall unter Benutzung spannung aller Kräfte bei ihrem Bestreben, den Betrieb zu ver— von Lichtbildern zu besprechen. bessern und zu verbilligen, unterstützen. Die Wiederher stellung In Verbindung damit erörterte die Futterabteilung die des Telegraphen—⸗ und Fernsprechbetriebs ist Aufgaben, die sich die , Ruhlsdorf zur Verbesserung in vollem Gange, schon jetzt spürt man hier und da der Schweinehaltung gestellt hat. Eine Besprechung der Entbitterung eine kleine Besserung. Die größeren Arbeiten, wie Herstellung neuer der Lupinen als eines wertvollen Eiweißfutters und der Beckmannschen Linien, Aemter und dergl. gehen jedoch unter den heutigen Ver— Strohaufschließung auf kaltem Wege ergänzte die Behandlung der hältnissen so langsam vor sich, daß es noch Jahre dauern wird, bis wichtigen Fragen der Fütterung. die deutsche Fernsprecherei wieder ihre alte Höhe erreicht. Mit der In der Geräteahteilung wurde die Lage des Marktes neuen Gebührenordnung werden wichtige Veränderungen der alten der landwirtschaftlichen Maschinen, eine if die in den „Mit⸗ . Hand in Hand gehen, die der Entwicklung des teilungen der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft! auf Grund ein⸗ ernsprechers freie Bahn schaffen und eine Reihe neuer Einnahme⸗ gehender Untersuchungen einleitend erörkert worden war, in ihrer quellen ersch ließen. Die Einführung neuer Betriebs methoden Bedeutung für den deutschen Landwirtschaftsbetrieb klargelegt. und technischer Verbesserungen werden allmählich die Leistungs⸗ Die Ackerbauabtei (ung trug ihren Teil jur Klaͤrung des fähigkeit des Betriebs heben und. eine wirtschaftlichere Kunstdüngermarktes und der Maschinenverwendung bei. Ausnutzung der. Betriebsmittel ermöglichen. Anschließend ging Die koloniale Entschädigung bildete den k der der, Redner auf die Telephonfünden des Publikums ein, durch die eine Beratungen der Kolonialabteilung, in der auch die Verhältnisse nicht unerhebliche Besserung des Stadtfernsprechverkehrs hintangehalten der einzelnen Kolonien mit warmer Liebe zur kolonialen Sache ge⸗ werde. Das Publikum müsse deshalb auch hier die. Verkehrsdisziplin schildert wurden. sich noch mehr zu eigen machen, ohne die ein möglichst reibungsloser Die Hauptyersammlung, in der die Besprechung der Er⸗ Betrieb quch im Straßenbahn⸗ Hochbahn⸗ und Stadtbahnverkehr sparnis an menschlicher Arbeitskraft durch Auswahl der Fruchtarken nicht durchführbar sei. Der Redner sprach schließlich im einzelnen und eine Aussprache über die Maul- und Klauenseuche auf der Tages⸗ über die eingeleiteten organisatorischen und technischen Maßnahmen ordnung standen, gab zu Anfang der Sitzung ein eindringliches Bild und forderte zum Schluß die deutsche Technik zur Mitarbeit auf. von der Tätigkeit der Deutschen kae r fis ü. die in ihrem Jahresbericht mit Recht betonen konnte, daß sie 34 der fort⸗ dauernden Unsicherheit der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihre Wirksamkeit auf fast allen Arbeitsgebieten in verstärktem Maße wieder aufgenommen hat.
Handel und Gewerbe.
Vom Reichs finanzministeri um wird dem, Ww. T. G.“ mitgeteilt, daß das Goldzollaufgeld vom 10. November 1920 ab bis auf weiteres 900 vy beträgt.
— Der Metal! lwirtschaft shund hat laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin folgende Beschlüsse gefaßt: IN Die Einfuhr von Nohmetallen, die in Deutschland hergestellt werden, wird nur dann erlaubt, wenn deutsche Firmen nicht in der Lage sind, zu gleichen Preisen, gleichen Bedingungen und gleicher Sualität zu Riefern; anderenfalls wird die Einfuhr ö zugelassen. II) Die
Verkehrswesen. .
Gelegentlich einer K des Reichsbundes deutscher Technik in Leipzig am 22. Oktober sprach Ministerialdirektor Dr. Bredow über das Telegraphen⸗ und ,,, Der Redner wies guf die ernste . der dol und Telegraphenverwaltung hin, die durch das Defizit von 2 Milliarden m Rechnungsjahr 1920 ,. wird. Vor dem Kriege sei ein Ueberschuß von andere 3 ; mehr als 0 Millionen Mark erzielt worden. Die Verwaltung ist bisherigen Beschlüsse des M. für die Ausfuhr zwar bestrebt gewesen, die Betriebskosten möglichst bleiben für die Mongte November und Dezember 1930 be⸗ . zu halten, aber die sich ständig steigernden Kosten stehen. Entsprechend den Beschlüssen vom 26. August 1920 für Bau 626 Maschinen un? Amtseinrichtungen wird bestimmt, daß 50 vH der am 20. Oktober 1920 bei den Firmen sowie die Erhöhung der Gehälter und Löhne haben vorhandenen Zinkjünderlegierung, Aluminiumlegierung und Aluminium- einen wirtschaftlichen Betrieb unmöglich gemacht, Die Löhne i abfälle zu den am 8. Juli 1929 festgesetzten D n, zur Augt⸗ um das 6— fache höher als früher. Die Preise für Eisendraht sind fuhr freigegeben werden. Bei Hartzink wird es dabei belassen wie um mehr als 3000, Kupferdraht 1200, unterirdische Kabel 2600, bisher; die Firmen sind darauf hinzuweisen, daß die Zinkwelßkonvention Kabel für Inneneinrichtungen 3— 1090 Fernsprechapparate 2 — 3000 S pbereit ist, zu angemessenen Preisen aufsunehmen. Die Genehmigung estiegen. Das Telegraphen. und Fern fprechwesen hat ganz be- ur Ausfuhr von Keupfervitriol wird aufrecht erhalten; der M. W. B onderg hart unter den heutigen Betriebs. und Prelaverhältnissen wird ermächtigt, sofort die , der deutschen u leiden. Die Telegraphen⸗ und Fernsprecheinrichtungen find Kupfervitriolprozuktionsstätten festzustellen und dafür zu forgen, daß urch die 3 Kriegsende eingetretene Verkehrssteigerung bis zur die Ausfuhr in keinem größeren Maßstabe erfolgt, als (aß die Menge, Grenze des Zusammenbruchs belastet und müssen schleunigst erweltert die in Deutschland henötigt wird, nämlich 0060 t, sichergestellt ist. werden. Die neueinzurichtenden Anschlüsse, Fernsprechämter und — In der er g n Sitzung des Inland Arbeitaug« Telegraphenämter und die Aufrechterhalkung des laufenden Be⸗ . des Gisen wirt schafteb unde? wurde laut triebes, namentlich die infolge des Krieges dringend erforder- eldung des W. T. B.“ aus Düsse dorf der bisherige Höch hren liche Instandsetzung und . aller etriebsmittel, für Stabeisen mit Wirkung vom 1. November ab um 450 Æ er- insbesondere des neun Millionen Kilometer Drahtlänge ent! mäßigt. Die übrigen Eisensorten werden im entsprechenden Ver⸗ haltenden Leitungsnetzes verursachen so ungeheure Kosten, hältnis ermäßigt. Der Aufpreis für Siemeng⸗Martin⸗Handelsgüte
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