1920 / 247 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Oct 1920 18:00:01 GMT) scan diff

*

Der Wahlvorsteher hat di Wahlerliste ber Wahlkarten bei groß sein von dem Wähler in einem mit amtlichem Siempel vhisch mit, wieviel Stimmen insgesamt den einzelnen Amwärtern ; 57 U cher Uufenthalt ist kein gewöhnlicher Aufenthalt im Sime dieser Erlaß

Beginn 4 Wahlbandlung nach dem Verzeichnis der 3 * 3 der 1 gn chlag, der sonst kein Kennzeichen haben darf, ah er = en sind, n, auch 1 wieviel Gemeinden das 3 Der Neichsminister des . übersendet die Verhandlungen Bestimmung. der Preußischen Staatz regierung, betreffend An

, ten Wahlscheine zu k und am Schlusse der r un een, sollen 12: 15 zeiten groß , noch nicht vorliegt. Die Stimmen solcher Anwärter, die weniger . e , . dur Vermittlung des Reichobeaguftragten 3. 3. wendung des vereinfachten Enteignungs verfahrens r Kartei einen Vermerk über die Zahl der n . Papier hergestellt sein; sie sind in der erforderlichen Zah it⸗ als 165 Stimmen erhalten haben, werden als zerspl in einer 36 hlprü ren beim Reichs lag dem Vorsitzenden des Bei n ,, ichn bei Enteignungen durch die Ilse⸗Bergbau⸗Aktien⸗

1 * 633 Wahlraum dürfen Stimmzettel weder aufgelegt noch verteilt Sin ge l erf ihn Id mäß Abs. 1 und 2 vorli ist bag 9 8 6. ö e. h 4 3, . * te, e,. sten und Wah 6 gesellschaft in Grube Ilse Niederlausitz.

n - iegen ichsmini . ist zu . 4 n l ⸗—

n, i . i e Meldun . ö. i n. schluß * Reichaminister des i ihn im erh nal . 3 dr er dne i lletlite czer Pam 8. Oktober 182.

3

ge . . . § 20. . wer Wahldorfteher hat die ihm zur Verwendung über Ergebnig durch Eilbrief dem Rei lleiter mitzuteilen. Abs. 3 ĩ j ich ; ö Die Gemeindebehörden sollen . möglich, gegen Erstattung gebenen Stimmzettel am Eingang zum m nn oder r * Saß 2 findet 1 it ñ ter derffentl 58. lkartei auf Antrag mit einem Wahlschein zu versehen. . kee , , green, , , ee we . ga , , n, , , , , , , n , er n * . * 2 * 2 . 2 2 0. 1 * 2 * 2 2 . . ie ertigung von Abschriften zulassen. entnommen werden können. ie Stimmzettel, über deren Gültigkeit o ngũltigkeit es den Beschluß dem , des Innern mit, der ihn im 29 3. '. ö 3 ö , e r un nf 2 ar caffe! . ändig, in deren Bezi

§ 33. Wahlvorstand Beschluß fassen muß, sind mit fortlaufenden Nummern f s Eöbem Relchtztza mit dem Antrag der Perfon des Antragstellers n ;

II. Sonstige Wahlvorbereitung. Die w ,,, eröffnet, daß der Wahlvorsteher f versehen und der Niederschrift beizufügen. In der Niederschrift ö Wahl zu beslm ! . 1 7 sich der Antragsteller im Zeitpunkt der 33. September i (Gesetzsammil. S. I) und vom 15. Auqgust

1. Ernennung der Wahlleiter. den Schriftführer und bie Beifitzer durch Händschlag verpflichtet und Find die Hründe futz anzugeben, aus denen die Stimmzettel für gültig 59. tragstellung aushãlt. ois (Gesetzsammi. S. 144 wird beftimmt, daß das vereinfachte ö. bei der endgültigen Ermittlung Als Wäbler im Sinne der Verordnung gelten auch die. Wähle. Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Perordnung

so den Wahlvorstand bildet. -. . ö oder m ltin erklärt worden find. ; Stellt der Reichswahlauss Zu keiner Zeit der Wahlhandlung dürfen weniger als drei Mit enn ein Stimmzettel wegen der Beschaffenheit des Umschlags 8 d6 fest, daß kein Anwär ker mehr als die Hälfte aller gültigen] rinnen! Se konnen zu Wahlleitern, Wahlvorstehern, Schriftführern bei der Herstellung einer elektrischen e n, 9 ung findet,

. 21. Die Kreiswahlleiter und *? Stellvertreter sind unverzügli ö rg ö 1 j ; siebez des Wahlvorstandeg gegenwärtig fein. Der Wahlvorsteher und für ungültig erklärt worden ist, ist auch der Um chla uschließen. . ; ; j 5 e. . ; . ö ö . . 6 . . ö 44. ; 4 3 Fer, e he re , eigen; so J z . und Veistkern ernannt und 2 ae . , re, , Ilse, Niederlausitz, 52 r n, n, ä,, valglesser be, Cee nig unte, Be füßunng der N ederschrfst üg e z ereebe Lz Lie Behörden, vie in wn ein. Sar. rte gnungsregtl bulch den Erlaß vön 11. September it seine retung der Stellvęrtreter de ahl . sind, hat der Wahlvorsteher in Papier einzuschlagen, zu ver= Verhandlung dem Reichgminister des Innern mit, der den Bericht ,,, , . ed . r Tre gatsednng zo verlichen worden ij.

Die Kreiswahlleiter ernennt für die preußischen Wahlkreise . vorstehers oder ein anderes Mitgli wei . ; j ; glied des Wahlvorstandes zu j 5 ů ö e. ĩ ; , , , , , ker, 3 ,, , h , , , n , , , , , Verler er, we, gen, = en,, dren u die sen Kreisen geordnet sind. 6 86 Mäeschemahlaugschuß bei der endgältigen Ermittlung die Versagung ging Wahlscheins, Jie Ernennung der, Mahlrorsteher Die Preußische Staatsregierung.

. - . 34 Gebiete anderer Länder, so sind zuvor die beteiligten Landes- ü . Xi der, ende z ] j ̃ ö = 3 i g an Zutritt zum Wahlraum hat jeder Wähler. Ansprachen darf Beanftanbungen fest, die fowohl für die Gultigkelt der Wahl als für . und die Bestimmung des Wahlraums zu BHraun. Jischbeck. gaen . zehnhof f.

regierungen zu hören. niemand darin halten. Nur der Wahlvorstand darf über das Wahl j j 9 ; ö ] j i i ö . . ö ö 9 D ö J * 3 ' d . . r. ö . 2 h * * 7 36 Landes. geschäft beggten und heschließen. ; der gie n, . n n 63 he n en, i . . . , kel gg fn ge rn. Sind die dort genannten Behörden durch andere ersetzt worden, Deser. tegerwald. Severing. Lüdemann. i ier von 3 ing 34. Wah l rei 6 6 der , n, 29 W n . We fr ie darf außer in den gesetzlich zugelessenen Fällen anderwestig aft er. ö yunãchst dis Bfschlußfs ung des Wah rüfuingsgerichts über e te, , m, Sent 71 . von Die mitbeteiligten Landesregierungen des. Wahlhezirkes, der hiervon betroffen wird, arf vorher seine . , d ö r rr an erf . des Wahlprüfungsgerichtz. be. Den Wahlvorständen und 6. Wahlausschüssen können für die Erlaß 3 * zu hören. a n, bie Krrügwabnlei Stimme abgeben. 5 46 fragt .. Feichsminister des Innern beim Reichstag, den Wahl.! Prüfung ver Abstimmung, die Ermittlung des Wahlengebnissez und der Preußischen Staatsregierung, betreffend An⸗ m übrigen unn ie Landesregierung die Kreiswahlleiter. ; 5 35. Der Wahlvorsteher hat die Umschläge, soweit sie nicht der Wahl * für einen zweiten Wahlgang oder eine Neuwahl zu e nn die Herstellung der Niederschriften Beamte oder sonstige geeignete wendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens 2. Bildung der Wahlausschüsse. Der e ore leitet die Wahl. . . niederschrift beizufügen sind, der Gemeindebehörde zur weiteren Ver ˖ oder er ene h, den Re, lan ef n zur endgültigen Feststellung Persenen als Hilfsarbeiter beigegeben erden, ; bei Anlage einer von der Aktiengesellschaft Canss⸗ § 23. . 3 ö ,, ,, . wendung zurückzu geben. des Wahlergebnisses. st rf ich lun er , , seg gr . lidierte Alkaliwerke in Westeregeln geplanten Fern⸗ ur Bildung des Wahlausschusses beruft der Kreiswahlleiter . in der Nahr des gu 64 § 47. änden sind die für die Ern 8. : e leitung zur Uebertragung elektrischer Energie. ; ; h t ; ganges zu dem Nebenraum oder Neben⸗ ; 1 fe j j j j VI. Zweiter Wahlgan Beborden, für die Bestellung der Hilfsarbeiter bei den Wahlaus⸗ 83 8ung pier . aus dem Wahlkreis und verpflichtet, sie durch Hand- (sche z zi Lbf. 3) aufgestelll hat. Er begiht sich lodann in den nach 1 93 ö h ö schüßsen die Wahllesfer. In dringenden Fällen kann die Bestellung Vom 6. Oktober 1920.

schlag. Für jeden einzelnen Beisitzer bestimmt der Wahlleiter Stell. Fzegentaum oder an den Nebemtisch, steckt dork sei Sti ettel 5 60, ; J vertreter, die bei Behinderung oder beim Ausscheiden des Beisitzers den nn, 6. ö . §5 48 Der zweite Wahlgang findel nach denselben Vorschriften und auf durch den Wahlzorsteher erfolgen. . ö betreffend ei ag, tritt an den Vorstandstisch, nennt seinen Namen und ĩ ; —ĩ 3 . 3hlerli fsfsarbeiler nehmen an der Beschlußfassung nicht teil. Auf Grund der 1. 9a der Verordnung, etreffend ein . t, Dig Wahlniederschriften mit sämtlichen zugehörigen als Anlagen ,, . w ere. K 72 ö vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914

für ihn einzutreten haben. uf Grfo n n, . nen. ä 3. ö. . . . Bohnung und übergibt, sobald der Schriftführer (! e i ö n wd . mr , der Nah bar ei au fenen gan den ö e,, ,, er in, 26 . k a e. ,,, nicht eine Aende⸗ Der Reichsminister des ö ist ermächtigt, in dringenden (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 6 berufen werden. Wegen der Auswahl soll der Wahlleiter , . min ,, . Die unteren Vewaltungsbehörden . die k der Wahl rung nach dem Ermessen der nach 3 0 zuständigen Behörde gebeten Fällen Ausnahmen von den Bestimmungen der Verordnung zu 27. März 1515 (GHesetzsamml. S. 57), vom 25. September ie Parteileitungen hören. . . . nennen ihren Namen und übergeben borsteher unverzüglich auf ihre Vollsländigkeit zu prüfen, zu ergänzen erscheint, Aenderungen sind vor dem Wahltag nach 8 28 Abs. 1 bewilligen. J 1915 (Geseßzsamml. S. 141, vom 10, April 1918 (Gesetz⸗ JJ ö ,, ,,, e e kifergtißz kannn, var din Genghhdrorstzinde in pet, Berlin, den 25. Oktober 1920. fan, ö 99. ö. . . . 33

ie Wahlleiter haben zu den Verhandlungen der Wahl. Schriftführer weiterreicht. Entstehen Zweifel über die Echtheit od em Kreiswahlleiter einzure chen, ie sätestens im Laufe des . ĩ . ĩ inister des Innern. wird bestimmt, daß die Vorschriften dieser Veror n . . ; m ,, . iblicher Weise bekanntzugeben. 338 Ab. 1 Sat J ö. ö. 3. In Enteignungsverfahren Anwendung zu finden haben, das die

gusschüffe Schriftführer zuzuzlehen, die in gleicher Weise wie die den rechtmäßigen Besißz des Wahlscheins. so hat der Wahl vorstand zi dritten Tages nach dem Wahltag in dessen Hände gelangen. mãäßi si scheins, so hat der Wahlvo iese Die re dehlletker aten r m foren, e e, m n Aktiengesellschaft Consolidierte Alkaliwerke in Westeregeln,

Beisitzer zu verpflichten sind. nach Möglichkeit aufzuklären und über die Zulafsung oder Abweisung § 51. ; 8 * . ,, . an die untegen Ver. Bei der Feststellung und Prüfung des Crgehnisse des meiten Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Bezirt mi mg erg zum Zwecke der Anlegung einer der Ueber⸗ e

) des Wählers Beschluß zu fassen. Der Vorgang ist in der Wahlnieder⸗ eg. ; ; Die Beisitzer der Ausschüsse erhalten keine Vergütung. Sie ift kurz zu schildern. 8 waltungsbehörden und von da an die Kreiswahlleiter durch Sammel nden die Beftimmungen der 55 bis 8 entsprechende ; 3 2 6 . , , . sind daher möglichst aus .. Wãh sern des Si cron ch i , *. bünch körperliche Gebrechen behindert sind, ihre kuriere möglichst rasch und sicher geschieht. ö f e ic sst fern e, 9. Anwärter die meisten bag nn, H . ( . . ausschusses zu . Soweit sie außerhalb ihres Wohnorts tätig Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu legen und diese dem V. Feststens des Wahlergeb 3 gültigen Stimmen erhalten hat. Der Reichswahlausschuß bestimmt, Bekanntmachung. er. 5 g ihren Bergwerksanlagen bei Wesleregeln fen erhalten fie Reiseloften und Tagegeider nach den Sätzen, die Wahlversteher zu übergeben, dürfen sich der Beihilfe einer Vertrauenk. ö 6 hlergebnisses. kane scher? eitzun kt des Verfahren g die Aufforderung zur Erklärung . . . Kreise Wanzleben nach ihren . . , ,, ,, r die Mitglieder der höheren Reichsbehörden gelten. person bedienen. ; S 49.. . . äber die Annahme der Wahl zu erlassen ist. . Der Niederländische Lloyd, Versiche run gs⸗ und Hadmers eben im genannten Kreise gegen die igentumer Stimmzettel, die nicht in dem abgestempelten Umschlag oder die ur Ermittlung des Wahlergebnisseg beruft der Krei zwahllei ter gpräsidenten mit Aktien-Gesellschaft in Amsterdam, hat mit Ge⸗ und Pächter der Parzellen Gemarkung Egeln Kartenblatt 10 ; j den Wahlausschuß, sobald der Eingang sämtlicher Wahlniederschriflen vn. Verbindung der Wahl des Reich sprãside nehmigung des Reicht aufsichts amts fuͤr Privatversicherung Nr. 71/30 usw., 70/36, 69/28, 26, 24, 48/10, 9. 8, 4, Karten⸗

z. Bildung der Wahlbezirke. jn einem mil ginem Renn zeichen versehenen Umschlag abgegeben werden. g 1 / . j 26 bat der Wahlvorsteber 1 ebenfo 9 ö bon aus den Wahlbezirken zu erwarten ist. Er bestimmt Zeit und Ort der anderen öffentlichen Wahlen und Abstimmungen. oe, Hie gekanntma chung! vom 6. Juni 1915 im „Reichs blatt 11. Nr. 3 usw., ö . ;: . 5. 2/12 usw., d, 1, 311/92,

§ 26.

Die Abgrenzung der Wahlbezirke erfolgt nach den örtlichen Ver Wählern, die sich nicht in den Nebenraum oder an den Nebentisch be⸗ Sihung. 2. ; iger i i = ; 51 / 8, 5e

hältnissen. Hierbei ist dapon auszugehen, allen Wählern ö. Teil⸗ geben haben. . ö Dle Verhandlungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Mit der Wahl des Reich ng enten können andere öffentliche 6. ö . 5 . , 1 1 . a dier 3 Nr. 37831, 279/116,

nahme an der Wahl möglichst zu erleichtern. Kein Wahlbezirk soll Der Wahlvorsteher hat darauf zu halten, daß die Wähler in dem § 50 Wahlhandlungen und. Volksabstimmungen, namentlich Reichstags. sicherungghestan z ö 2 rficherung auf Ge enseitigkeit Ns / 116 Hide 280 / 107, 351/108, 352/108, 353/109

mehr als 2500 Cinwohner umfaffen. Di Wahlbezirke dürfen jedoch Nehenraum oder an zem Nebentische nur so lange verweilen, als un. n der Sitzung des Wahlausschusses werden die Niederschriften wahlen und Volk zabstimmungen nach der Reichsverfassung, ferner auf die Württembergi che Feuerversi g ! 35 03, 35 109. 136 116, 197 116. 198 111, 260 111.

nicht so klein gemacht werden, daß das Wahlgeheimnis beeinträchtigt bedingt erforderlich ist, um den Stimmzettel in den Umschlag zu . Wahlen in den einzelnen Wahlbezirken durchgesehen und die Landtagswahlen, Wahlen zu kommunalen Vertretungskörpern und in Stuttgart übertragen, ̃ äandischen Lloyd . 109, Z55 / 10) 8 13 97? 265 / 96, 265, gt 166/95

werden könnte. Die Verwaltungsbezirksgrenzen sollen eingehalten stecken. Ergebnisse der Wahlen zu sammengestellt. Abstimsmungen auf Grund der landesrechtlichen Verfasfungsgesetze ver⸗ Die dem Hauptbevollmächtigten des Niederländischen Lloyd, 201,111. 149113, 1451 . 3. 1365 76 154 / 26s 353

werden. ; . . § 36. ; ö. 866 die Wahlen in einzelneh Wahlbefirken zu Bedenken An bunden . Sollen Wahlen zu kommunglen ,,, Versscherungs⸗Alktien⸗Gesellschaft in Amsterdam, Herrn Hermann 163,37, 150 22. 316/21, 20, 2 7 19, ö , . 5 . 23

Die zuständigen Behörden haben die Abgrenzung der Wahl—⸗ Der Schriftführer vermerki die Stimmabgahe jedes Wählerg laß, so kann der Kreiswahlleiter die von den Gemelndebehörden auf mit ber Feichzwahl verbunden werden, so ist die Zustimmung der Gottschalg in Berlin erteilte Vollmacht ist erloschen. (Vgl. Z50 / 33, Kartenblatt 4 Nr. 82 / 6, 8165 und Kartenblatt

bezirke dem Kreiswahlleiter unverzüglich mitzuteilen. . dessen Namen in der Wählerliste oder Wahlkarkei und sammelt bewahrten Stimmzettel, Wählerlisten oder Wahlkarteien ud Wahl dandesregierung erforderlich. 8 63 Bekanntmachung vom 25. November 1992 in Nr. 230 des Nr. Zig / 8 sowie Gemarkung J 11

ie Wahlscheine. scheine einfordern und dem Wahlausschusse zur Einsicht vorlegen. Wahlen zu kommunalen Verkretun gs. „Neichsanzeigers“ vom B. November 1902.) Nr. ö . rr ge En ff. r hien gen 32

4. Bestimmung der Wahlräume. 37. Werden Landtagswahlen, ö Mir. ; ese en auf Grund der landesrechtlichen Ver Berlin, den 28. November 1920. e al n, S. Bo) beantrag? hat.

27. Nach Schluß der Wahlzeil dürfen mir noch die Wähler zur . 8 51. zrpern und Abstimmun Bei der Ernennung pes Ml h densthhers und seines Stell Stimmabgabe elfen werden, die . diesem Zeitvunkt im . Die für die einzelnen Anwärter im ganzen Wahlkreis abgegebenen Fiege e . einer Maß des Reichs präsidenten derbunden I Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. c ö

vertreters ist von der zuständigen Behörde zugleich der Raum zu raum schon anwesend waren. Hierauf erklärt der Wahlvorsteher die Stimmen werden ien n eng ih tz Rechenfehler werden berichtigt. i Die Tandesregierungen Versorge dahin zu treffen, daß die Jaup. Berlin, den 6. Oktober 1920.

bestimmen, in dem die Wahl vorzunehmen ist. Abstimmung für geschlossen. Sonstige Bedenken sind in der Niedersa-ift zu vermerken. . einwandfreie Feststellung des Yteichswahlergebnisses ge ichert . ; Die Preußische Staatsregierung.

In roßen Wahlbezirken und in den Wahlbezirken, in denen Haben alle in der Wählerliste oder der Wahlkartei eingetragenen : § 52. Sa f haben fie möͤglichst einheitlich für das ganze e. 0 3 ̃ . . 8 St 1d Wählerlisten, oder Wahlkarteien nach Geschlechtern getrennt angelegt Wähler abgestimmt, und ist anzunehmen, daß Inhaber von Wahl— Die Kreiswahlleiter haben unmittelbar nach der Zählung der die in Frage kommenden Gemeindeberbände Bestimmung darüber Bekanntmachung. Braun. Fischbeck. Haenisch. eser. Stegerw ald. sind oder 9 sonst. iemlen affen, können bie Wahlen gleichfeltig n feinen michi mehr kommen oder falls solche nog femnsn ssellten, sn Stimmęn durch die Wahlznsschüsse dem Neichswahlleiten teserhonzsch treffen, . alern Wahlkarlei ein is Severing. Lüdemann. wei verschicenen Räumen besfelben Gebäudes oder in Rei ver⸗ Wahlraum sines benachbarten Wahlbezirkes noch vor Schluß der all. oder telegraphisch mitzuteilen, wieviel Stimmen den einzelnen An- J. in welcher Weise in der. Wählerliste oder Wa 6 9. Der Zuschlag zum Branntweingrundyreis für .

. Gebäuden oder an zwei verschiedenen Tischen desselben gemeinen Wahhzeit erreichen, so kann der, Wahlvorsteher auf ein. waͤrtern zugefallen sind' Die Stimmen soölcher Anwärter, die weniger getragene Reichs wähler die bei der mit der . Branntwein aus Mais des freien Verkehrs wird für den . immigen Beschluß des Wahlvorstandes die Abstimmung schen vor als 100 Stimmen erhalten baben, , e. als zersplitiert in einer bundenen Wahl oder Abstimmung nicht wahl oder Monat Oktober 19230 auf 600 MS für 100 Liter Weingeist Weitere Ausführungsanweisung

Wahlraums vorgenommen werden. Für jeden Wahlraum oder stimmi '. Schlusse der allgemeinen oder der besonders angeordneten Wahl- Summe mitgeteilt. Die Mitteilung ist fort durch eingeschriebe nen ere gl, kenntlich , . der Stimmzettel 3 festgeseht. ge der Verordnung über Maßnahmen zur Sicherun 5

Wahltisch ist ein besonderer Wahlvorstand zu bilden. Sind mehrere . p fen 1 umn gete ‚. . . Wahlvorstände in einem Wahlraum tätig, so steht die Vollziehung beit C tz) für geschlossen erklären. Eilbrief schriftlich zu bestätigen; in der schriftlichen Mitteilung sind 2 , r , i. Verwendung gesonderter Wa Berlin, den N. Oktober 1920. er Fleischversorgung in der Uebergangszeit na

des 5 32 Abs. 2 und des 5 34 Abs. 2 dem an Lebensjahren alteren S 38. alle Anwärter mit Angabe der Stimmen aufzuführen. ia , ,, ] ; , . 8. ; 8 j j z Ferkich ist und wieweit für die Reichswahl und ĩ lamt für Branntwein. Aufhebung der Zwangswirtschaft vom 19. Sep— GJ j 85 * 9 . he n, verbundene Wahl oder Abstimmun er men,, fich er. fh ; tem ber 19206. (RSBl. S. 1675.)

Wabsurne genommen und uneröffnet ceiählt. Zugleich wird die Zahl J ö 55. - . = ü ) 8 ö 5. Bekanntmachung der Wahl. Ueber die Verhandlungen des Kreiswahlausschusses ist eine ig Farbe und Au ruck besonders kenntlich gemachte Wah Die Ausführungsanweisuug der Landes jentralbe hörden

der Abstimmungsvermerke in der Wählerliste oder Wahlkartei und Nied ; ; wan erschrift nach dem in Anlage 6*) beigefügten Vordruck . d ; 37 j e ei f a h r e t i ,,. 2 C ru nmnettelchgabe nicht in Frage vom 2I. September 1930 VId 3652 wird wie folgt

S 28. die Zahl der Wahlscheine festgestellt (8 36). Eraibt sich dabei auch 3 Die Abgrenzung der Wahlbezirke, die Ernennung des Wahl⸗ . , , , in bies nehmen und von sämtlichen Mitgliedern des Wahlausschusses zu 33. soweit ei eson grenz 9 noch wiederholter Zählung eine Verschiedenheit, so ist dies in der n e n sses z 3 1 ö , . ö. re shkang vol den ö .

vorstehers und seines Stellvertreters, die Bestimmung des Wahl⸗ lnied ĩ h d it möali läutern. ꝛ; ; w ; ö 6 z . 3 8 Wahlniederschrift anzugeben und, soweit möalich, zu erläutern er Kreiswahlleiter . die Niederschrift mit den zugehörigen Stimmzelteln für die Reichswahl die nicht für diese geltenden P Ziffer 2 Absatz 3 erbält folgende Fassung:

raums sowie * und Stunde der Wahl sind vor dem Wahltag ö geraenntnes , . , ö i 1 U ö j 1 . . 2 . 2: von den Gemelnbevorständen in ortsüblicher Weise bekanntzugeben. IV. Ermittlung und Prüfung des Abstimmungsergebnisse ti en sowie die Wahlniederschriften sämtlicher Wahlbegirke Stimmzettel kenntlich zu machen sin Gesetz Von den ernannten Mitgliedern muß eins die Befähigung zum

Als ortsübliche Bekanntgabe genügt die Veröffentlichung mittels im Wahlbezirke. samt ihren Anlagen dem Reichswahlleiter ein. Außerdem ist eine 4 welche Spalte in der Wählerliste oder Wahlkartei zur Ein: . 6 die. t. tesf ; ; f . . ; der St baabe für die Reichswahl feld⸗ izeigesetzes Richteramt baben. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Staats. Pletgen s nsg. . d . k f wa Abstimmung h ,,, e. , geset peer n, für Volksernährung durch den Minister des Innern aus

; J. § 39. . : Vern .

Die Bekanntmachung soll spätestens am siebenten Tage vor dem ittelb zj d Absti 8⸗ eigefügten Vordruck und den darauf gegebenen Anweisungen einzu⸗ und welche für die damit verbundene Wah hr k 6 ite

Wahltag erfolgen. Ein . der Bekanntmachung ist dem Wahl⸗ a n r,, senden. 3 8 zu verwenden ist. Vom 8. Juli 1920 ö. der dem Oberpräsidenten (Regierungspräsidenten zugeteilten h Zu Ziffer 5.

porsteher zur Benutzung bei der Wahl auszuhändigen. ü ̃ Bei age ö ; . 3 ! ! ö 9 7 k re eb e ge e. ö. n n nnn g ,. ö ,, vm. Verfahren bei kurzfristig . Wahlen. Die verfassunggebende Preußische Landes versammlung hat neber die Besch verde beschlleßt der Staatskommissar für Volks der sil lgut borliest und nebst, den ÜUmschligen einem anderen Beisitzer schrüftichen! Htittelkungen der KRreirnazh leiter (6 32 23 Ie er Findet die Wahl des hielchen enten innerhalb eines Jahres folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: ernãh le d Ger T fte rung t ends fit. ie 6

8 29. ; 2 gen ch, ; . . Die Wahlzeit dauert in der Zeit vom 1. April bis 30. Sey⸗ jur Ausbewahrung bis zum Ende der Wahlhandlung übergibt warten ist, bestimmt Zeit und Ort der Sitzung und gibt entlich nach einer che n,, vder allgemeinen Volksabstimmung statt, Einziger Artikel. Zu Ziffer ig.

tember von 8 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nachmittags, sonst von 9 Uhr Ungültig sind Stimmzettel eichgtagswahl oder allgemeine Volksabstimmung

ö . bekannt ie für di zei . ; ö ; o gesten en ö. Kreiswahlleit 3 34 des preußischen Feld- und Forstpolizeigesetzes vom Di andigen Landeszentralbehörde werden vom Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags. In Wahlbezirken mit weniger ł ; ; Die Verhandlungen des Reichswahlausschusses sind öffentlich. etroffenen Cinrichtungen und bestellten Organe reiswahlleiter, 8 : ze 3 ; ie Funktionen der zuständigen Landes, als ib Finwohnern kann die zur . en hf, e. ö ö. 6. k é. Ueber sie ist eine Niederschrift aufzunehmen. erer g Hern erte, Wahlrdume, Bessitzer der Wahlghusschüse 1. April 18589 (Hesetzsamml? S. 25306 wird dahin abgeändert: Stactstommissar fü; Voltzernährung ausgeübt.

u,. ; —ᷣ ir nd rer nun h bei ö 1 e. ; ; lesch für die Wahl des Reichspräsidenten, Die zuständigen Minister und die nachgeordneten Polizei⸗ 1920. . ö ,, , . . len übergeben Korden snd; ; n Der Reichswahlausschuß z 6 3 f Grund der Mitteil d He . ö dem rn, der 7 , . behörden 56 Anordnungen zum Schutze von Tierarten, von Berlin. . ö für Volksernährung Bestimmung des J z Äbf. 2, nicht vor 5 Üühr Nachmittags schließen. 2. die nicht bon weißem oder . wier sind: Kireiswahlleiter (6 52 S ö 35 8 ö k pder Berufung zuständigen Stelle geboten, erscheint. Pflanzen und von Naturschutzgebieten sowie zur Vernichtung Der Staats mm in ar . ; ; j irke, ; . . 9 ini ß Dig beg n e re Gf. Meeresstrand und das Küstenmeer. Der Minister für Handel Der ,. n . . schaft,

. ze Wahlkreisen auf die Anwärter entfallen sind, ; die keinen Namen oder keine Angabe enthalten, aus der die Ergibt sich bel dieser Ermittlung (borläufige Ermittlung), daß 626 öffentlich bekanntzugeben. . ud wem che om Die Uebertretung diefer Anordnungen wird mit Geldstrafe 9 . ö J. V: Ramm.

S 590. Der Wahlvorsteher beruft unter Berücksichtigung der verschiedenen erson des Gewählten unzweifelhaft zu erkennen ist; ; uf ige, e. brer Stellvertreter, die Wahl⸗ Parteien aus den Wählern seines . e, is a. eisitzer h 1 mehr als einen Namen oder außer der . der un wife lhaft keiner der Anwärter mehr als die Hälfte aller gültigen . Namen, 3. Ker wo uf, he h erh vor dem Wahltag und einen Schriftführer und lädt die Minglieder des Wahlvorstandes ewählten Perfonen irgendeinen Zusatz enthalten; Slimmen erhalten hat, und, bestehen bei dem Reichtwah lausschnsse , ad stãnde in ortsüblicher Weise bekanntfugeben. bis zu 150 K oder mit Haft bestraft. ö 6 ein, bei Beginn der Wahlhandlung zur Bildung des Wahlvorstandes 6. er, ein Bruck. oder Schriftstück beigefügt ist kein. Bedenken gegen die Gültigkeit. der Wahl so teilt der Reichs. Rurch die Gemfindebnn⸗ hen von den Fällen des 5 9 Abs. 9 8 14 Berlin, den 8. Juli 1920 Der Minister des Innern. Der Finanzminister. im Wahlraum zu erscheinen. irc nicht die genügende Anzahl. Mehrere in einem Umschlag enthallene gleichlautende Stimm. wahlleiter das Ergebnis unter Beifügung der Niederschrift über die rigen kind n ,,,, stat. . Juli k ; J. V.: Freund. J. A.: Bachem. fo ernennt der Wahlporsteher aus den gnwesenden Wählern die zettel gelten als eine Stimme; in einem Umschlag enthaltene, auf Verhgndlung dem Reichsminister des Innern mit. Stimmt, die ser . B der Verordnung, keine Det. Die Preußische. Staatsregierung. . . erforderliche Jahl von Mitgliedern des Wahlvorstandes. berschiedene Namen lautende Stimmzettel sind ungültig. der Auffassung des Reichsmahlgusschusses zu, so legt er den Bericht 8 68. Reichgprasidenten Braun. Fisch beck, Haenisch. am Hehn hoff. Oeser. ; ini ĩ Die Milglieder des Wahlvorstandes erhalten keine Vergütung. 41 des Reichswahlleiters dem Reichstag mit dem Antrag vor, den Wahl⸗ In den Fällen hes § 64 sind der Wahl . iz r. . Stegerwald. Severing. Lüdemann. Finanzmini ste rium. n Der Schriftfüh icntt' in der Zählliste jede d 9 fir den zweiten Wahlgang fa bestimmen; andernfalls gibt er die 3 dies moglich ist, die selben Wah erlis te e r nnn e k . Versetzt ist: der Katasterkontrolleur, Steuerinspektor Tobien Der Tisch, an dem der Pl fstand Plaß nimmt, soll so auf⸗ * e,, . ih n 2 th. ö . . . nn, , ir. . en ge ne k —ᷣ so Erlaß von Lauenbur nach e, landmesser Kaest Re. Ut werden, daß er von allen Seiten zugänglich ist; Einer der Belsiker führt gleichzeitig eine Gegenliste. Das Ergibt di lãufi 22 j berichtigen und neu auszulegen. Streichungs ; J Bestellt ist: der Katasterland messer Kaestner zum r er von all. i n , ; gibt die vorläufige Ermittlung des Wahlergehbnisses G 50 ind fie vorher zu berichtig . auler ere Rape oker der Preußischen Staatsregierung, betreffend An n Pi e. , n . Herder d de g,, , ö e

' . 2 9 . 2 oll pier i, sein. Im Innern gemessen muß ihre . mindestens 6 liste und Gegenliste sind von dem Wahlvorsteher und dem Ermittlung mehr als ö ,, slbstimmungen find in löschen. bei bem Ausbau der Dorfstraße in Succ ase. Ministerium des Innern. e

Q ·· e

em und de! Abstand jeder Wand von der gegenüber liegenden Wand Mitglied des Wahlvorstandes, das die Liste geführt hat, zu unter⸗ j . ̃ f 6 ser vj if angs⸗ und Schlußbestimmungen . mindestens 35 em betragen. Im Deckel muß die Wahlurne einen zeichnen und der Wahn iederschrĩst als Anlage beizufügen. , . ,,,, t 2 g. ee, n, , Die Preußische Staatsregierung hat den kommissarischen r en * r , ais e mn ür. ,. l ü. , tn * P . Erklãrf der . die Wahl nicht annehmen zu wollen, so Zu den Ke ng, gehören die gelten ie. Velcheffug . nn,, 5 . , Obertraͤsiyenten, Reichs wehrminister a. D Nos ke zum Ober⸗ S müssen. Vo i i i isses i ͤ j j J , 37 * ö ( ür di un ahl⸗ in ver eignungsverfahr ö ñ i. . s i 1 ö 6 i 9 *. , Heraus · W K 6. n r , ,,, nr, m,, , ,,, Kern chen, el. von Arbeitsgelegenheit und . ö . von Kriegs⸗ prãsidenten der Provinz Hannover ernannt. ryeugen, daß die Wahlurne leer ist. Von da ab bis zur Derqug- Age sFernfprecher, Telegramm, Gilbote) mitzuteilen. In dieser veranlaßt die Anberaumung einer Muen, Wahl,. Ni terkläru z) nahme der ,,, mit den Stimmzetteln nach Schluß der Ab⸗ Hefen, ind die Anwärter, auf welche un fn. je 10 Stimmen i t der Frist und chr unter Vorbehalt 6 als . k1—— ost⸗ und Telegray n. , in der Faffung der Verorbnungen vom A. ö 1915 r. ; S. 141 un

hen Se S. 159 . siefangenen, vom 11. September 1514 Gesetz amm! S. 159) Ju st iz m ini sterlu m.

avon zu der W 53 das Ergebnis dem Kreiswahlleiter auf schnellstemn lungen mit dem Anwärter dem , . er des Innern. Dieser karteien, der Vordrucke für ö. e , e Tie, gffentfich ; .

stimmung darf die Wahlurne nicht wieder geöffnet werden. entfallen find, einzeln mit der auf sie gefallenen Stimmenzahl anzu. lehnun isiter der S z ĩ e,, ,,, ö e , ,,, ,. 6 3 wen. Stimmen sind in . Summe als . . . 6. 6 sich zur Annahme bereit, 3 a der ,, , , ,,. . k. n,, . Js Fer . in,, daß dieses erich * ö. brit e, de mr fe , 87 ; j ö 3 ; r m Zwecke ‚. ö. ! ) . . ; .

ld oder durch Vorrichtungen an einem oder mehreren von dem Der Kreiswahlleiter kann anordnen, daß die Ergebnisse aus sämt⸗ 9. k e en e , e f, 6 a , rer , . eingestellt werden. Da Verfahren bei dem von der Lad gm , . im 33 rat Malmros in Reinfeld ist die nachgesuchte Dienstentlassung erstandgtische getrennten Nebentischen ist Vorsorge dafür hu treffen, lichen Wahlbezirken einer größeren Gemeinde oder auch eines ganzen vor. Stellt der Reichswahlausschuß fest (endgültige gen n daß egen y nicht zu den Wahlkosten laufende Aufwendungen für kreis Elbing auszuführenden, durch Erlaß der n, mit Ruhegehalt erteilt. . der Wahler seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag zu ke al n e, . von der Gemeindebehörde oder der ein Anwärter mehr als die Hälfte aller gülligen Stimmen e Gene um Bürobedürfnisse. Staatsregierung vom 16. Seyptem ber 1919 mit dem Ent= Ber Landgerichigrat Scholz in Ratibor jst infolge seiner

n n, . . unteren Vemwaltungzbehörde gesammelt, zusammengestellt, und, in hat, 8e er diesen für gewählt. Söerveit erforderlich, haben die Gemeinden * Vomabme der eignungsrecht ausgestatteten Unternehmen zum Ausbau der Crnennung zum Regierungsrat im Neichsamt für deutsche Ein⸗

e ein Abdruck des k, über die Wahl des Reichspräsidenten, ginem Gesamtergebnisse dem Kreiswahlleiter gleichfalls auf schnellstem r Reichswahlleiter teilt das Ergebnis dem Reichgminister des Wahl und zur Feststellung des Wöhler ecbnlffes Räume in gemeind. Dorsstraße in Sucease stattfindet. Ende n,, tiickwanderung und. Auswanderung aus dem

des Neichswahlgesetzes und dieser Verordnung sind im Wahlraum Wege mitgeteilt werden. . Innern mit und veröffentlicht es im e e e gen. . werden sichen re cllnn nb Gebunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

auszulegen. Der Kreiswahlleiter stellt die 6. aus allen Wahlbezirken Die Stimmen folcher Änwärter, welche weniger als 1039 Stimmen 67

8 32 seben

Berlin, den 30. September 1920. ustizdienste geschieden. Die Preußische Staatsregierung. duf Hie ee sind: der Amtsgerichtsrat Klinke aus Posen al

(Gemeinden jufammen und teilt fpätestens um 8 Uhr abends am Tage. gehalten haben, als zersplittert in einer Summe ohne Nennung der ** 8 erordnung gilt d . ̃ ü S gilt der Ort, an dem . dgerichtgrat nach Franfturt a. O', der Amtsgerichtsrat Als Wohnort im Sinne der Ver on Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zeh nho ff Landg ch ch ti. Westpr. als TZandgerichts rat nach Neu⸗

eiter telephonisch oder lelegra.! Namen der Anwärter angegeben. ö der seinen gewöhnlichen Aufenthalt bat. ö ö roed er aus Neusta e e ff. e w n bemessener oder nur gelegent⸗ Geser. Stegerwald. Severing. dem . Sch s

Die Stimmzettel müssen von weißem oder wei ßlichem Papier und nach dem Wahltag dem Reichswahl dürfen mit keinem Kennzeichen versehen sein; die Verwendung von

Zeilungcpapier ist julssig. ie Stimmzettel follen ; i Zentlmeter! * Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. . Die An lagen sind hier nicht abgedruckt