1920 / 248 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Preußen.

Ministerium des Innern.

Die Preußische Staatsregierung hat den Kreisschulinspeltor, - n 2 56 = a enn zum Pberregierungs⸗ 1

den Generalsekretär der rheinischen Zentrumspartei Dr. Jörg aus Köln zum Landrat ernannt.

Dem Oberregierungsrat Dr. phil. Heß ist die Leitung * Abteilung 6 ane und Schulwesen bei der Regierung

oblenz, . dem Tandrat Dr. Jörg das Landratsamt im Kreise Glabbach, Bezirk Düsfeldorf, übertragen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und For st en.

Der Privatdozent Professor Dr. vgn Bgey er, an der . 5 * le fernt en Professor für Physik an der k Hochschule Berlin ernannt worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 38 Abs. 2 der Verordnung des Kohlen, . Groß . über die Kohlenverteilung vom 6. März

1919 wird hiermit angeordnet:

I. Vom 1. November 1920 ah werden zur Entnahme und Abgabe von Kohlen folgende weitere Abschnitte freigegeben: Abschnitt 7 der 12 Zentner⸗Kochkarte, 6 . ö . 1 . ö. . „5 und 16 der Senderkarte. Die Kechkartenabschnitte 7, 17, 27, 3! sind statt mit J Zentner mit 1ganzen Zentner zu beliefern. I.I. evorzugt zu beliefern sind die bereits früher freigegebenen Ab, u . c, Ofen.“, Koks⸗ und Sonderkarte, sofern sie nicht ür verfallen erklärt sind. 9

Die Kochkartenabschnitte 7, 17, 27, 37 sind vom Kohlenhändler gesondert außubemahren. Bei der Ablieferung an die zuständige Gemeinde sind diese Abschnitte gesondert von Kohlenkartenabschnitten anderer Art zu je 100 zu bündeln.

ITI.

Verstöße gegen diese Anerdnung werden gemäß S 93 der vor⸗ bezeichneten Verordnung bestraft.

Berlin, den 28. Oktober 1920.

Kohlenamt Berlin. J. V.: Münkel.

Verordnung.

Auf Grund des 8 1 Abs. 2 der Verordnung des Kohlen⸗ verbandes Groß Berlin über den Bezug von Kohlen auf Hausz⸗ brandbezugscheine vom 25. November 1919 J. Nr. 88/19 in Verbindung mit den Anordnungen der Landeszentralbehörden vom 21. August 1917 und 2. Oktober 1920 und dem Beschlusse der Landkreise Niederbarnim vom 15. Oktober 1920 wird nach inn nn der Vertreter der Landkreise Teltow und Nieder⸗

arnim für das Gebiet der Stadtgemeinde Berlin und der Landkreise Teltow und Niederbarnim folgendes bestimmt:

§1.

Vom 1. November 1920 ab werden zur Belieferung freigegeben: A Auf ‚Kohlenbezugschein für Zentralheizungs⸗ . und Warmwasserversorgungsanlagen“

der im Be⸗ zugschein festgesetzten . Kohlenmenge 1. für Geschäftsräume der Reichs Staats“, Ge⸗ meinde⸗ und Kirchenbehörden, der Berufegenossen⸗ schaften und Krankenkassen, sowie der Räume von gemeinnützigen Speiseanstalten und Hospizen . 10 vo für öffentliche und private Schulen 20 v́hᷣ für Krankenhäuser, Unfallstationen, Privat⸗ fsiniken, Kinderhorte, Alters versorgungsanstalten ö und Siechenhäuser), Anstalten zur eherbergung Mittelloser während der Nacht— zeit, Asyie, Dbdachanstalten, Herbergen, Säug⸗ lings heime ir Kirchen, Kapellen, Synagogen. w alle übrigen Verbraucher, unbeschadet des 3 eser Verordnung

Auf Kohlenbezugschein für Ofenbrand“ (r osa Bezugschein) 1. für die im 5 9 der Verordnung des Kohlen⸗ verbandes Groß Berlin vom 6. März 1919 ge⸗ nannten Verbraucher mit Ausnahme der Kirchen und Synagogen 20 v́H 2. für Kirchen, Kapellen und Synagogen 9. Auf ‚„Kohlenbezugschein für Warm⸗ wasserbereitung san lagen“ erfolgt keine weitere Freigabe. Befinden sich Räume der zu A 2 und 3 bezeichneten Art in von smietern bewohnten Grundstücken, so . die Belieferung der

ezugscheine über 50 vo hinaus der besonderen Genehmigung des hlenamts Berlin.

§5 2. Somit dürfen beginnend am 1. November 1920 insgesamt abge⸗ geben und entnommen werden:

A. Auf „Kohlenbezugschein für Zentralheizungs—⸗ und Warmwasserversorgungsanlagen“

für die Verbraucher des 5 1 zu AA. 2 60 vS . . * 0 x

9 2 ) , immung es

. . . 1 letzter Absatz 6.

. ö k Auf e e, g goes für Ofenbrand“

e

u

B. ro sa Bezugschein)

1 , *. 2 2 1 *. * 14 2 14 . 40

C Auf Kohlenbezugschein für Warm wasser⸗ . bereitungsanlagen“

fir alle Verbraucher . . 30 vH

Unberührt ven den Bestimmungen dieser Verordnung bleibt die jeferung der im 8 2 der Verordnung pom 15. Mai 1920 des lenderbandes Groß Berlin aufgeführten Verbraucher.

4 bieser gerorpnung

oder ge . 2 das Kohlenamt Berlin auf Grund

dieser Verordnung erlãßi. werden mit Gefängnis big zu einem Jahr

ande mi Geloftrafe bis zu ö obo - oder mit einer dieser S

lenamt Berlin kann im Einpemebmen mit dem Vor. . . en Fommunaglverbandes Kohlenhändlern, die gegen biese Bekanntmachung verstoßen, den Fortbetrieb des Handels

untersagen. ö . Die Verordnung tritt mil dem Tage der Verffentlichung in Kraft. Berlin, den W. Oktober 1920. Kohlenamt Berlin. J. V. Münkel.

Sekanntm ach 233 ö. den Kaufmann Gust av ias in Gl 16 t ; k Nr. 33 wohnhaft, erlassene Handeis verbot wird Hiermit aufgehoben. Die Kosten diefer Veröffentlichung bat Elias selbst zu tragen. Gleiwitz, den 26. Oktober 1920 Die Polizeiverwaltung. J. A.: Jeen el.

gekannt m a chung.

Das am 8. April 1918 gegen den Metzgez Gernhaxrd Echferbruc. Sterkrade; Holten, Kirchstraße Nr. 17, wohnhaft, er lassene Handelsverbat, betreffend den Handel mit Vieh sowie Fleisch und Wurstwaren, ist mit dem heutigen Tage wieder aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens, insbes ondere e. der öffentlichen Bekanntmachung, fallen dem Betreffenden zur Last.

Sterkrade, den N. Oktober 1920.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbũrgermeister. Dr. Heu ser.

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Bekanntmachung. Dem Händler Ernst Mabngr, Wichlinghauser Straße 54, ist jw der Handel wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden. Barmen, den 28. Oktober 1920. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Bragard.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrgtsperordnung vom 23. September 1915 zur Fernkastung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGGBl. S. 63) babe ich der Firma Witt & Co. in Wielätzken durch Verfügung vom heutigen Tage den Han del mit Lebens⸗ Futter, Rahrungs⸗ und Genußmitteln, alse auch die Abgabe von Speisen und Getränken an ste⸗ und zur Bekämpfung unlauterer Gesckäftsgebarungen den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässig keit untersagt.

Marggrabowa, den A. Oktober 1920.

Der Landrat. J. V.: Schulz.

. Bekanntmachung. Dem Händler Max Messing in Quedlinburg,

tember 1915 (RGBl. S. 603) wegen Unzuverlässigkeit die Aus⸗ üỹbung des Handels vom 6. November 1920 ab untersagt und das Geschäft mit demselben Tage geschlossen. Quedlinburg, den 28. Oktober 1920. Die Polizeiverwaltung. Bansi.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Händler Johann Keck, Hüpe de, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln jeder Art sewie rohen Naturerzeugnissen oder Heiz- und. Leuchtstoffen, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Betrieb untersagt.

Springe, den 18. Oktober 1920.

Der Landrat. von Laer.

x

Bekanntmachung.

Der Handelsmann Bruno Burkhardt, früher in Bad Schmiedeberg (Bez. Halle), zuletzt in Ber lin, Elsässer Straße 49, wohnhaft, hat auf die ihm erteilte Großhandelserlaub nis für Lebens, und Futtermittel verzichtet. Der ihm unter dem 5. August 1919 (Nr. 9027 K. A. I) ausgefertigt; Erlaubnis⸗ sche in wird, da er nicht eingezogen werden konnte, hiermit für ungültig und kraftlos erklärt.

Wittenberg, den 23. Oktober 1920.

Der Landrat als Vorsitzender der Entscheidungsstelle. von Trebra.

Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 45 der Preußischen Gesetzsam mlung enthält unter

Nr, 11 867 das Gesetz zur Aenderung des Feld⸗ und er too liteigeseb et vom 1. April 1880, vom 8. Juli 1920,

nter .

Nr. 11 968 das Gesetz über Abänderung der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. Sep⸗ tember 1914, vom 21. September 1920, unter

Nr.. 11 969 eine Verordnung über die Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder des Schiedsgerichts für die Auseinandersetzung der neuen Stadtgemeinde Berlin mit den Nachbarkommunalverbänden, vom 53. Seytember 1920, unter

Nr. 11 970 einen Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteigungsverfahrens bei dem Ausbau der Dorfstraße in Succase, vom 30. Sep⸗ tember 1920, unter

Nr. 11 971 einen Erlaß der preußischen Staatsregierung, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs verfahrens bei Enteignungen durch die Ilse⸗Bergbau⸗Aftiengesellschaft in Grube Ilse, Niederlausitz, vom 5. Oktober 1929, und unter

Nr. 11 972 einen Erlaß der preußischen Staatsregierung, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei Anlage einer von der Aktiengesellschaft Consolibierte Alkali⸗ werke in Westeregeln geplanten Fernleitung zur Uebertragung elektrischer Energie, vom 6. Oktober 1920.

Berlin, den W. Oltober 1920. Gesetzsammlungsamt. Krüůer.

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Reichenstraße Nr. 6. ist gemäß Bundesratsperord nung vom 25. Sep

Nichtaniliched.

Dentsches Neich.

Der Reich a rat trat heute zu einer Vollsipung zammen;

vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für gar ehh und Rechnungswesen und für innere Verwaltung sowie die ver- einigten Ausschüsse für Verfasfung und Ceschäftsordnung, für innere Verwaltung und für Rechtspflege Sihungen.

Die Gefahr einer Stillegung des deutschen Luft= verkeh rs ist, wie Wolffs Telegraphenbüro, erfährt, ab⸗ ewendet. Nach Aufklärung verschiehener Mißve lãndnisse haᷣ bie interalsilerte Luftschiffahrtkonwrollkommission das über verschiedene große deutsche Luftverkehrsfirmen verhängte Verbot der Ausführung weiterer Flüge in Deutschland zurügkgezogen. Sie hat sich ferner bereit erklärt, die in Wien! und Königsberg beschlagnahmten deutschen lug⸗ euge freizugeben. . dagegen, daß mit rein zivilen . weitere Flüge ins Ausland ausgeführt werden, erhebt sie keine Einwendungen. Aufrechterhalten bleibt! hiernach nur dag. Verbot ron. Anglondt= finn für , Flugzeuge, die früher. Militär= ugzeuge gewefen sind, und deren Verwenbung für den zivilen a er el! die Kontrollkommission aus Entgegenkommen . fiattet hatte. Für den Inlandverkehr können auch diese Fahr⸗ zeuge ungehindert weiter benutzt werden. Das Reichsluftamt wird, der Forderung der Kontrolllommission entsprechend, den Auslands verkehr der oben bezeichneten früheren Militrluft⸗ fahrzeuge untersagen. Es hat si hi bereit gefunden, um weitere Schäden von der deutschen li e g fn, und dem deutschen Flugverkehrs wesen abzuhalten, ahne dabei seinen grund⸗ sätzlichen Standpunkt aufzugeben, daß die Kontrollkommission nicht berechtigt gewesen wäre, die einmal erteilten Konzessionen wieder zurückzuzlehen, nachdem sie Monate lan die Ausführung von Auslandsflügen mit den damals freigegebenen Fahrzeugen widerspruchs los geduldet hat. ö

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Der Reichsschulausschuß hat. . seine vler⸗ tägigen Verhandlungen beendet, über die „Wolffs Telegraphen⸗ büro, wie igt. berichtet:

Den wichtigsten Gegenftand der Tagung bildeten die Beratungen über das gemäß Artikel 146 Abs. 2 der eichsverfafsung zu erlassende HRieichsgeseßz uͤber Bekenntnigschulen, weltliche und Gemeinschafts schulen, dessen Dringlichkeit in Anbetracht der Schwierlgkeiten, bie sich in berschiledenen Ländern auf dem Gebicle des Schulweseng in letzter Zeit ergeben haben, nicht in Zweifel gezogen werden kann. Der Kompromißcharakter der zu Grun de liegenden Verfassungsporschriften stellte naturgemãß an die Bearbeitung des 6 sowohl in sachlicher als auch in politischer Hinsicht die schwierigsten Anforderungen. Um so mehr muß es begrüßt werden, daß im Verlauf der Verhandlungen auf der Grundlage des vorgelegten Referentenentwurfz ein Weg gefunden zu sein scheint, der eine baldige, befriedigende Lösung des gestellten Problems und damit zugleich eine Beruhigung aller an der Ent⸗ vicllung des Schul wesend Interessierten reife ber Bevölkerung erhoffen läßt. Insbesondere würde damit auch den Schusstreiks, die bedauer⸗ sicherweife in letzter Zeit zum Schaden des gesamten Schulwesens immer häufiger als Kampfmittel angewandt werden, im wesentlichen. der Boden entzogen sein. ; J

In einer Ansprache Jber die Ergebnisse der Reich g⸗ schulkonfere nz wurde auf dieenigen Fragen hingewiesen, für die eine demnächstige Regelung als notwendig anzusehen ist.

Die . üiher den Arbeits unterricht ergaben eine Verssändigung über allgemeine Richtlinien für die nach Artikel 148 Abf. 3 der Reichsverfassung geforderte baldige Einführung des Arbeits⸗ unterricht in den Schulen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen finʒanzieslen Schwierigkeiten von Reich, Ländern und, Hemeinden.

Die Arbeiten einer einheitlichen Re ich zsch ul statist it die durch den Krieg unterbrochen sind, sollen auf allgemeinen Wunsch der Unterrichtsverwaltungen der Länder unverzüglich wieder aufgenommen und allmählich möglichst weit ausgebaut werden. .

Für die Frage der Neuordnung der Recht ichreibung wird ein aus fünf Sachverständigen und je einem Vertreter der Buch⸗ drucker, der Buchhändler und der Schriftstellet zusammengesetzter Ausfchuß Vorschlaͤge auzarbeiten, die sich in den Grenzen einer maß⸗ vollen, Lie Schularbeit erieichternden, das Wirtschastsleben aber nicht beeinträchtigenden Vereinfachung halten. Zu diesen Vorschlagen, ink befondere über den etwaigen Zeitpunkt ihrer Verwirklichung, wird der Reichsschulausschuß in einer seiner nächsten Sitzungen Stellung nehmen. . ;

Üieber den Beginn des Schu lig bret wurde n, daß die öffentlichen allgemein bildenden Schulen für das ganze Reil einheitlich im Frühjahr beginnen soll“en, wobel es nicht als notwendig erachtet wurde, daß im ganzen Reich derseibe Tag als Schulbeginn gewählt wird. .

Zur Begutachtung des Standes und der deistungen der deut⸗ schen Schulen im Auslande wird vom Neichsministerium bes Innern im Einvernehmen mit dem AÄutwärtigen Amt ein be— fonderer Ausschuß gebildet werden. Dieser wird in Fragen, die über die Befugnisse des Ausschusses hinausgehen, durch einen Neichsbeirat für das deutsche Schulwesen im Auslande erweitert werden.

In der Fragè der körperlichen Crzishäung wurdz äber die Spielplatz frage und die Leitsätze der Reichsschulkonserenz über die Leibesü bungen beraten.

Zum Schluß der Tagung wurde die Frage der Aufbau⸗ und Ob r sch be Lröriert. C' handele sich wor allem darum, eb und unter welchen Voraussetzungen, vorbehaltlich der endgültigen Aus⸗ führung des Arüikels 145 Albfaßz I! der Fieichsbersassung, diese beiden Schulttpen schon fegt in der Form von Versucheschulen einzuführen ii Grundfäßlich wurde der Einführung dies er Schultypen zu⸗ gestimmt.

Bayern.

Die Münchener Polizeidirektion feilt zu dem an— geblichen Mordversuch an dem Reichswehrsol daten Dobner laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros folgendes mit; .

Am 29. Oktober meldete sich bei 3 ein Student, mit dem Verfangen, zu dem Vorfall, desfen ausführliche Darstellung er soeben in der , Münchener Post / gelesen habe, Genaueg berichten zu bürfen. Nach seiner Angabe war ihin und ein paat Kameraden nur darum zu tun, dag Waffenlager, k 56 Umfang ihm gar nicht bekannt war, und das Dobner um die Summe bon z0oh0 an sie verraten wollte, kennen zu jernen. Die Besichtigung sollte am 20. Qktober Abends stettse n Er, und, ein weitere Kamerad hätten die Fahrt mit dem ihnen big dahin, ganz unbekannten Dobner àangetreten. Dobner, der die Führun hatte, da den beiden anderen der Ort des Lager ni genau mitgeteilt werden war, hat während derselben seine Ansprũche auf Belohnung unter der Androhung, er könne bei der ll. S. P. D. für den Waffenverrat noch mehr Geld bekommen. derart erhöht, daß sie beide in plötzlicher . CErregung über die ses Verhalten ihn fofort ordentlich verprügelt hätten. Hierbei wurde ein dem Dohner gehörenker Stock benutzt. Die samtlichen Angnben des Debner khn einen Mordplgn und die diesbezüglichen eußerungen über mitgebrachte Totschlaäger, Stricke usw. seien erlogen. Im Laufe des Abends konnte auch der zweife Student, der wegen einer schweren Armperletzung iu Beit lag, zur. Polizeidirektion gehracht werden. Sein: Leu ʒerungen deckten sich mit denjenigen feines Begleiters in jeder dinsicht.

* . *

Amn Vonners kag hatte der Ihgeorbnele Gareis M. S. R. D) im Staatshaushalt s au sschuß mitgeteilt, daß er nach der Ertlãrung der Regierung den üͤbeiberüchtigten früheren Neichs⸗ , . Do bner dem Zugreifen der Polizei dadurch entzogen habe, daß er ihm im TZandiage Unterschlupf gab und über Nacht dort beließ.

In der vorgestrigen Sitzung des Verfassunggzaus⸗ Hu fes brachte Abgeordneter Brosius (Mittelpartei) den

ringlichen Antrag ein; Gs besteht Anlaß festzustellen, ch aus keiner Bestimmung der Berfasfungsurkunde des Freistaateß Bayern der Schluß gezogen i. . 5 . . . das . zu, . ichtabgeordneten ein AspJ im Landtagsgebäude zu gewähren, um ihn 3 ilfe oder richter! iches Eingreifen . schůtzen.

Von den Rednern aller bürgerlichen Parteien wurde es als eine ungeheuerliche Zumutung, ja als eine Beleidigung des Landtags bezeichnet, der Abgeordneten zuzumuten, mit Leuten wie Dobner unter einern Dache zu sein. Der Staatzssekretär Dr. Schwey er erklärte, der Landtag sei keine Freistätte für Fente, die polizeilich gefucht werden. Hätte die Polizei gewußt, daß sich Dobner im Landtag befände, so hätte sie keine Be⸗ penken gebabt, ihn festzumeh men. Mit allen gegen die Stimmen der U. S. P. D. wurde der Antrag angenommen.

Danzig.

In Danzig ist dem Wolffschen Telegraphenbüro zufolge 1 Depesche der Danziger Delegation ein⸗ getroffen:

Die Bet ichafter Ton fergnz bat der Delegation schriftlich bestãsigt. daß die wesentl ichen Punkte des Vertraggentwurkfz der Botsckafterkonferenz nicht mehr diskutiert werden dürfen und daß guch in Reben vunkten keinerkei Veranderungen vorgenommen werden, bie nicht die Genehmigung der beiden Parteien finden.

Oesterreiĩch.

Nach den vorläufigen Berechnungen der Hauptwahlbehörde werden im zweiten Ermittlungsverfahren die auf die Re st⸗ stimmen entfallenden 15 Mandate in folgender Weise verteilt: Grosdeutsche Volkspartei 7, Sozialdemokraten 4, Christlich⸗

soziale 3, Deutfchösterrei chische Sauernpartei 1. Der neue, 175 Abgeordnete zählende Nationalrat hat somit jolgende Zu⸗ sammensetzung; Sozia lde mokrgten 66, Christlichsoziale 8). Großdeutsche Volkspartei XW, Vauernpartei q und Bürgerliche Arbeiterpartei 1.

Der Neuen Freien Presse“ zufolge wird die Meldung bes Journal des Döébats über eine Wirtschafts konferenz der Rachfolgestaater und der an diese grenzenden Staaten, soweit sie durch den Krieg in Mitleidenschaft gezogen 6 bestãtigt. Am der Konferenz sollen teilnehmen: esterreich. Deutschlamd. Polen, die Tschechoslowakei, Süd⸗ siawien, Italien, Rurnänmien und Ungarn, letzteres jedoch nur, wenn der Friedensvertrag ratifiziert ist und hessen Bebingungen durchgeführt werden. Als Sitz der Konferenz därfte wahrscheinlich Preßburg in Betracht kommen. Jeder Staat wird aufgefordert werden, je einen Regierungsvertreter fär Handel, für Trarmsportwesen und für Finanzen, ferner ei Vertreter der Großimdustrie und je einen des Handels und es Bankwesens zu entsenden. Zur Verhandlung sollen kommen: Ein und Ausfuhr, Tarif fragen, Lizenzen, Abgaben und Gefälle, Moe jnghmen zur Regelung des Unterschieds von Inlands⸗ und Ausfuhryreisen, Gel dyerkehr und Scheckwesen, Eisen⸗ bahnverkehr, Gütertran fit, Post, Telegraphen⸗- und Fernsprech⸗= fragen. Hervorzuheben sei, daß Amerika, England und Frank reich an dieser Konferenz nur inoffiziell in beratendem Sinne teilnehmen werden, so Daß die mitteleuropäischen Staaten die . berührenden Angelegenheiten durch freiwillige unbeeinflußte ebereinkommen regelm. so llen. Der Zusammentritt der Kon⸗ ferenz wird voraussicht lich im Dezember stattfinden.

Ungarn.

Die ungarische Regierung hat im Verordnungswege bie Pressezensur au fa ehoben und zur Erleichterung der Arbeit der Presse eine Ko mmission für Presseinformation ge⸗ bildet. Ein offiziöser Ko nimentar betont die Absicht der Re⸗ 66 ie volle Pre ssefreiheit wiederherzustellen. Die Auf⸗ zfung ber Zensurkommission sei bereits ein wichtiger Schritt 6 völligen Abbau der durch die Staatsinteressen erforderten zeschränkungen. Die ö, werde aus⸗ schließlich im Interesse der Presse gebildet und beruhe auf gegenseitigem Vertrauen

In einer Rede in Stuhlweißenburg führte Graf Apponyi dem „Wolff schen Telegraphenbüro“ zufolge aus:

Die ungarische Friedensdelegation habe das einzig mögliche Er— ebnis durch die Besserung der moralischen Stellung Ungarns erreicht. . könne nur von einer Be festigung dieser Basis die Rede sein. Die

achbarstagten, die sick auf Ungarns Kosten bereichert hätten, wollten . ihren Gehietszuwachs um jeden Preiß verteidigen. Dies habe zur

ildung der Kleinen Entente Heführk. Auch die Entente, Großmächte ständen noch unter der Wirkung der Kriegsmentalität. Diese moralischen Faktoren verlsren mit der Zeit ihre Wirkung. Dann werde man zu der Einsicht gelangen, daß das Friedenswerk un kaltbar fei. Die Schöpfungen des Trianon⸗Friedeng trügen den Todegskeim in sich, und diefel ben Umstände, die bei den Nachbarstaaten die Jersetzung förderten, wirkten als Anziehungskraft zum übrig 6. liebenen Zentrum des alten Ungarns. Man müsse abwarten und ie Anziehungskraft dieses Zentrums steigern.

Grosfz Britannien und Irland.

Der Wortlaut deg Friedens vertrags mit ber Türkei sowie des am JI0. August unterzeichneten Abkom⸗ ment zwischen der Hritischen Regierung, Frankreich und Griechenkand, betreffend Anatolien, ist am Freitag , ,, worden. Nach dem „Reuterschen Büro“ erhalten die kontrahierenden Mächte in der Türkei volllemmen gleiche Hiechte bei der Jufa rm mmensehung aller internatignalen Kom- miffionen, die mit der Neuregelung der öffentlichen Dienste betraut sind, und genießen die gleichen Nechte in bezug auf Handel und Schiffahrt. Die fiche lsch Bahn, die Mersina. Tarsus— ADdarid- Hahn und ein Teil, der. Bagdad⸗ öahn auf türkfischem Gebiet wird von einer Gesellchaft in. Be trieb genommen, derem Kapltal von einer britisch⸗französisch⸗ italienischen Finanzgrunne gezeichnet wird.

Die Leiche des Birgermeisters Swiney ist vor⸗ gestern in Cork eingetroffen und im Rathaus aufgebahrt worden. Im Laufe des Taget zogen Tausende an der Leiche 16 Der Garne, e,, der Stadt ist eingestellt

orden.

Nach einer Reutermeldung haben am Freitag abend mit Gewehren und Beilen bewaffnetz Soldatenabteilungen hin Stunben lang die O rischaft Tem ple more (Grafschaft ire , verwüst et. Viele Geschäfte wurden geplündert

niedergebrannt. Verluste 2 Menschenleben sind nicht zu

verzelchnen. Die Ausschreilungen erfolgten, um den Neberfall auf ein militärisches Lastauto bei Tippeigry am. 28. Oftober zu rächen, bei dem die Sinnfeiner drei Soldaten getötet und fünf verwundet hatten.

. Frankreich. ;

Der vorgestrigen Sitzung des Botschafterrats wohnte der General Foch bei. Wie der „Temps mitteilt, sei seine Anwesenheit darauf zurückzuführen, daß die Frage der Ver— gütung für die Mitglieder der interalliierten ommissionen in Deutschland und die Frage der Kosten für die Unterbringung der Besatzungstruppen in den Rheinlanden besprochen wurden.

Die Finanzkommissign der Kammer hat in ihrer Sitzung am Freitag eine Tagesordnung angenommen, in der die Rufhebung aller Einschränkungen für die Ein- und Aus fuhr verlangt wird. Sollten in . der⸗ artige Beschränkungen notwendig sein, so sollen sie nur auf dem Wege des Gesetzes, nicht mehr auf dem Verordnungs⸗ wege gestattet werden.

Rußland.

Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegr henbüros“ hat der General Wrangel dem Kommissar . de Martel erklärt, er sei entschlossen, den Kampf bis zum Ende fortzuführen, um Rußland von der Tyrannei zu befreien. De Martel antwortete, daß Rußland . möglichen mora⸗ sischen und materiellen Unterstützung durch Frankreich sicher sein könne. Belgien.

Der Völkerbundrat hat unter Zuziehung von Sach— verständigen einen Bericht über die Danziger Verfassungs⸗ frage ausgearbeitet, dessen Schlußergebnis von der Versamm⸗ lung des Völkerbundes in Genf erörtert werden soll.

Der Oberst Cartiany, der sich nach Polen und Litauen begeben soll, ist am Freitag abgereist, um die Entscheidung des zen! Trat! über den Polnisch litau ischen Streilfall zu überbringen. .

Der gestern in Brüssel eröffnete Sozialisten kong reß hat, der „Agence Havas“ zufolge, mit 493 173 gegen 76225 Stimmen die Tagesordnung des Brüsseler Verbandes, derzufolge der Kongreß nicht den Beltritt zur Dritten Internationale be—= . aber den Austritt aus der Zweiten Internationale

eschließen solle, verworfen und das Verbleiben in der Zweiten Internationale beschlossen.

Spanien.

Der deutsche Botschaster Frhr. Langwerth von Simm ern hat vorgestern dem König sein Beglaubigungs⸗ schreiben überreicht. 3

Echweiz.

Vorgestern ist der Generalsekretär des Völkerbundes Sir Erie Dru mmond mit etwa 30 Personen vom Sekretariat des Völkerbundes in Genf eingetroffen und von den kantonalen und siädtifchen Behörden sowie von Vertretern des Inter⸗ 1 Arbeits amts und der Roten Kreuz⸗Liga empfangen worden.

In der gestrigen schweizerischen Volkgab stimmung ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ das Gesetz über die endgültige Einführung des Achtstunden⸗ tags bei den Eisenbahn⸗, Post⸗, Telegraphen⸗ und Telephon⸗ betrieben nach heftigen Abstimmungskämpfen mit rund 369 000 gegen 2*7I 00 Stimmen beschlossen worden. Landwirtschaft, Gewerbe und Kleinbahnen bildeten die Opposition. Die Stimmbeteiligung betrug etwa 67 Prozent.

Griechenland.

In der Sitznng der Kammer, in der, wie gemeldet, der Admiral Konduriotis zum Regenten gewählt wurde, erklärte Weniselos in einer Ansprache, wie Wolffs Telegraphen— büro“ berichtet:

Nach der Verfassung werde der m Paul König von Griechen⸗ land; aber seine Abwesenbheit mache die Wahl eines Regenten erforderlich um so mehr, als eg erst unzweifelhaft gemacht werden müsse, daß Prinz Paul allein der legitime Nachfolger König Ale randers seli, beyor die Krene dem Königlichen Hause übertragen werde. Für den Frieden Griechenlands sei es unbedingt erferderlich, daß der König Konstantin seine Intrigen einstelle, und daß er im Prinzen Paul nicht nur den Platzhalter sehe, dessen Aufgabe es sei, shm den Rückweg auf den Thron zu erleichtern.

Die „Schweizerische Depeschen⸗Agentur“ erhält von dem ehemaligen Minister des Königs Konstantin, Strei, eine Mit⸗ teilung, wonach die griechische Regierung durch ihren Gesandten in Bern vorgestern beim Prinzen Paul wegen der . ge einen Schritt unternommen hat, auf den der Prinz erwiderte, er teile den Standpunkt der griechischen Regierung nicht, daß er nach der Verfassung berufen wäre, den Thron zu besteigen. Der griechische Thron gehöre seinem Vater und Kronprinz sei sein älterer Bruder Georg, die beide niemals auf die ihnen zustehenden Rechte verzichtet und nur gezwungen ihr Vaterland verlassen hätten. Der König Konstantin würde eine Rückkehr nach Griechenland lediglich von der freien Willensäußerung des griechischen Volkes abhängig machen, und er selbst würde dann den Thron annehmen können, wenn das ,. Volk sich unzweideutig dahin ausspräche, daß es eine Rückkehr des Königs Konstantin nach Griechenland nicht wünsche und den Kronprinzen Georg von der Thronfolge ausschließe.

Amerika.

Der Wahlfeldzug, der im letzten Mongt mit besonderer eftigkeit geführt wurde, fand . Abend sein Ende. Jede artei behauptet, daß ihr Kandidat die Mehrheit (532 Stim⸗

men) erhalten wird, die zur Sicherung der Wahl notwendig . 2 Zahl der eingeschriebenen Wähler ist größer als emals.

Der mexikanische Oberkommissar in Washington Peo qu ad ra hat nach einer , an den Staats⸗ sekretär Colby einen Brief gerichtet, in dem er die Lage Mexikos . und erfärt, Mexiko sei bereit, der Einsetzung einer gemischten Kommission zuzustimmen und die von Ausländern anläßlich der Revolution erhobenen Schadensersatzansprüche zu prüfen. In seiner Antwort deutete Colby an, daß die Vereinigten Staaten die mexikanische Regierung anerkennen würden.

Nach einer Meldung aus Mexiko ist am 27. Oktober Alvaro Obregon zum Präsidenten gewählt werden. Er wird sein Amt am 1. Dezember antreten.

Asien. ; Das persische Ministerium Muchis ed Dauleh * seine Dem ission wegen der Niederlage der persischen osaken bei Rescht gegeben.

Berichte aus Simla besagen hem „Nlenwe Courant. zufolge, daß in den Bezirken Amritscr, Lah ore und Shatkpurah der uneingeschränkte Belagerung szustand erklärt worden ist. Arbelterversammlungen sind nur mit be⸗ sonderer Erlaubnis gestattet. Diese Maßnahme ist wegen Hetzereien gegen die britischen Behörden erfolgt, deren sich zahlreiche nationalistische Agitatoren schuldig gemacht haben.

Nach einer Meldung aus . setzen die Bolschewist en ihren Vormarsch fort und haben Tschita besetzt. Der General Semenom habe aus Dauri flüchten müssen.

Die chinesische Regierung hat der „Daily Mail“ zu⸗ folge den amtlichen . erhalten, daß 2000 Mann der Streitkräfte des , eutnants Ungern, der dem General Semenow untersteht, nach ihrem Angriff auf Urga in der Mongolei von chinefischen Truppen, die dabei 400 Mann ve loren, zurückgesch lagen worden sind.

etgtistit und Voltswirtschaft.

Arbeitsstreitig keiten.

Zur ,, . der Berliner Pförtner teilt laut W. T B. daz Reich sarbeitgministeriu m folgendes mit: Ser Schlichtung sausschu hi Reichgarbeiteministerium hat unler dem Vorsiß des Referenten Dr. Brahn einen Sch ie de spruch efällt, der den ohne Nebenberuf in großen Häusern beschäftigten k l erte auf ihr Gehalt von 320 bis 360 * vom 1. November an einen Zuschlag von 50 vo gewährt. Auch die nicht voll beschäftigten Portlers wurden wesentlich hesser gestellt. Die Ver⸗ treter des Hausbesize im Schlichtungsausschuß gaben zu Protekoll, daß sie den Vorschlag des Vorsitzenden, bo vH Zuschlag zu gewã hren, für berechtigt hielten, aber bei der so schwierigen Lage des Haus besitzes einem höheren Zufschlag als 29 vH nicht zustimmen könnten. Die i. haben sich binnen einer Woche über die Annahme des Schiedsspruchs zu erklären.

Vom Reichgarbeitsministe rium wird durch W. T. B. mitgeteilt: Der Schlichtung sauschu . der im Reichsarbeits. ministerium zur Regelung von Lohnstreitigkeiten im mitte ldeutschen Braunkohlenberg ban eingesetzt war, hat am Sonnabend, 30. Sltoher 1920 unter dem Vorsitz des Berg. meisters Bitzer vom Reichsarbeitsministerium und unter Teilnahine des Sberbergrats Erdmann vom preußischen Oberbergamt Halle und des Bergassessorẽ Heufelder vom Fache fe ler wer ban als unparteiischer Bei⸗· sitzer einen Schieds spruch efällt. Danach wird unter em eines Lohnunterschiedes von b . in gewissen Bezirken eine Erhöhung des Kindergeldes von 2 auf 3 4p und des Hausstandsgeldes von 3 * auf 3 S je Werksarbeitstag sowie eine Erhöhung sämtlicher Sätze der zuletzt gültigen Lohntafel je Schicht mit Wirkung vom JL. Rovember d. J. ab ausgesprochen. Zum 1. Dezember sollen die Parteien darüber verhandeln ob auf Grund des Ergebnisses der amt⸗ lichen Prüfung der Rentabilität der Werke eine weitere Lohnerhöhung angezeigt ist.

Ueber die Verbindlicherklärung des Schieds⸗ spruchs für den Ruhrkohlen erg bau wird vom Reicht arbeitsministerium ferner durch W. T. B.“ mitgeteilt: Nachdem die Reichsregierung die vom Reichskohlenverband kürzlich beschlossene Erhöhung der Preise für Steinkohle beanstandet hatte, hat der

echenverband den Schiedsspruch über die Regelung der Löhne im Nuhrkohlenbergbau vom 19. Oktober 1920 abgelehnt. Das Reichs ⸗˖ arbeitsministerlum hat hierauf den Schiedsspruch nach der Demobil⸗ machungsverordnung vom 12. Februar 1920 für verbindlich erklärt, zugleich aber betont, daß damit dem Bergbau außerordentliche Lasten auferlegt werden, deren Tragung nur möglich sein wird, wenn alle am , ,, Beteiligten mit vollen Kräften und unter Aus⸗ nu un aller Möglichkeiten an der Verringerung der Produktionskosten mitwirken.

Nach einer von W. T. B.“ übermittelten Reutermel dung aus London ist die überwältigende Mehrheit der engli chen Bergarbeiter zur Annahme der im Kohlenstreik getroffenen Vereinbarungen bereit. Die Ver⸗ treterversammlung der l fernt ehrt, beschloß nach einer Meldung des Telegraaf', so lange nichts zu unternehmen, bis das Ergebnis der Abstimmung der Bergarbeiter bekannt sei. Der Vor— sitzende Thomas erhoffe Annahme der Regierungsbedingungen.

Nach einer von W. T. B.“ mitgeteilten Hapasmeldung aus St. Etienne haben die Bergarbeiter des Loirebeckens ihre Vertreter beauftragt, bei der am Dienstag in Paris statt⸗ findenden Beratung den AlHldgemeinausstand zu ver⸗ langen, falls bis zum 12. Nobember den Bergarbeitern nicht die verlangte Lohnerhöhung bewilligt wird. . Zahl der Arbeitslosen in Lille beträgt, wie W. T. B.“ ferner erfährt, 30 000. Sie setzen sich zur Hälfte zusammen aus Textil⸗ arbeitern, zur anderen Hälfte aus Bau⸗ und Metall arbeitern. In vielen Baumwollspinnereien ist die Arbeit auf die Hälfte herabgesetzt worden.

Kunst und Wissenschaft.

. Die Akademie der Wissenschaften, die Universitäten, und Tech. nischen Hochschulen, der Verhand technisch-wissenschaftlicher Vereine, die Kaiser. Wil helm⸗Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften und die Gefellschaft Deutscher Naturfrscher und Aerzte sind, wie W. T. B.. mitteilt, zur ersten , . der Not⸗ k der Deutschen Wissenschaft am. 0. Oktober 1929 in der Staatsbibliothek in Berlin zusammen⸗ getreten. Die Sitzung und die Eintragung des neuen Selbst⸗ derwaltungskörpers der Wissenschaft in das Vereinsregister wurde beschlossen. Die Notgemeinschaft will die zufließenden Mittel im Gesamtinteresse der deutschen, wissenschaftlichen Forschung verwenden und durch die in ihrem Kreise vertretene Fachkunde und Erfahrung zur 6 der lebensnotwendigen Grundlagen der deutschen Wissenschaft wirken. Die deutsche Wissenschaft wird zunächst in 15 Fachgebiete aufgeteilt, die durch Fachausschüsse bei der Not. gemeinschaft vertreten sind. In diesen n,. sollen alle in der wissenschaftlichen Forschungsarbeit tätigen Kräfte mit ihren Bedůrfnissen 7 Werte kommen. Zum Ausgleich, der An rd der . jur Vereinheitlichung und Zusammen⸗ ann der auf den einzelnen Gebieten erforderlichen Maß nahmen hat die. Mitgliederversammlung einen auptauß⸗ schuß von 11 führenden Gelehrten aus,. den verschiedensten Gebieten gewäblt. An der Spitze, der Notgemeinschaft steht als Präsident der Staatsminister Dr. F. Schmidt: Ott, Berlin, als dessen Vertreter der Geheime Rat von Dyck in München und Ge heimer Regierungsrat Haber in Berlin⸗Dahlem gewählt worden sind. Außerhalb der Wissenschaft stehende Sachverftaͤndige und Freunde werden in besonderen Kommissionen der Notgemeinschaft zur Lösung der allgemeinen Ie gen mitwirken. Eine solche Kommission äber. nimmt den Verkehr mit den Vereinigten Staaten. Dr. Lieber (New York) bat das Einverständnis der amerifanischen n. des Deutschtums mit dieser , n n. durch einen Beitrag von Ho O99 4 für die Geschãftsfũührung der Nolgemeinschaft bei Gelegenheit der Mitgliederversammlung zum Ausdruck gebracht.

In einem Schreiben an die Times: verwirft der Visekanzer der Universfität Oxford öffentlich das Schreiben der Orforder Professoren an die deutschen Gelehrten (vergl. Nr. 237 d. Bl.) und erklärt, daß die Unipersität Qrford in keiner Weise dafür verantwortlich sei oder etwag mit dem Schreiben zu tun habe. Die Professoren hätten das Recht, im Namen der ' Drford zu sprechen, weder besessen noch für sich in Anspruch

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