. 88 8
ö Q
.
—— — —— / ///
.
1. Seytemker 1920 an auf 1200 . und vom J. Nehzember 1820 an auf 160 A mür die Fiste zu boo Paketen iu 10 Schachtes 55 Höͤljern festgesetzt, serter vom J. Nopember 192d an ul do far II Kiste n i600 Paketen zu 16 Schachteln oder Büchern der Westentaschenhölzer oder Buchhölzer Gier n
Von der a6 1. September 1835 ju lablenden Umlage ven tꝛo0 4 und der ab J. November 1920 * zablenden Umlage von 4560 4 werden je 50 . für die Kiste zum Ausgleich der verschiedenen
Gestehungskosten der Industrie zur Verfügung gestellt.
HII. Diese Bekanntmachung tritt hinsichtlich der Ziffer I rũck⸗ wirkend vom 1. September 1926 in Kraft.
Berlin, den 30. Oktober 1920. Der Reichs wirtschaftaminister. Dr. Scholj.
—
Verordnung,
betreffend die Erhöhung der Gebühren für die Prüfung von Kraftfahrzeugen und von Kraftfahr⸗ zeug führern.
Vom 30. Oktober 1920.
Die Reichsregierung hat auf Grund des 8 6 des Fegg über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1
(RGBl. S. Br) in Verbindung mit Artikel 79 Ab. 2 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 ( RGBl. 8. 1383) mit Zustimmung des Reichsrats beschlossen:
§1. Die Bekanntmachung des Staatenausschusses, betreffend die Er⸗ böhung der Gebühren für die Prüfung ven Kraftfahrzeugen und von Kraftfahrzeug führern, vom
z 5. Juli 1918 (RNGBl. S. 638) tritt
außer Kraft. . 5 * Die für die Prüfung ven Kraftfahrzengen nach Anlage A . XIV und für die Prüfung von Kraftfahrzeugführerm nach nlage B Ziffer IX zur Buindesratsverordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 (NGBl. S. 389) den Sachberständigen zufte henden Gebühren werden bis auf weiteres für die Prüfung von Kraftwagen und Fraftwagenführern um 400 vom Hundert, fuͤr die Prüfung von Krafträdern und Kraftradführern um
O0 vom Hundert erhöht. Berlin, den 30. Oktober 192. Die Reichsregierung. *
Fehrenbach.
—
Bekanntmachung,
betreffend Aufhebung der Bekanntmgchung über
Aetzal kalien und Soha vom 16. Oktober 1917
RGBi. S. 9o2) und der hierzu erlassenen Aus⸗ füh rungsbestim mungen.
Vom 30. Oktober 1920.
Auf Grund des 8 2 Satz 2 der Bekanntmachung über Aet alkalien und Soda vom 15. Oltober 1517 (6BI. S. 902) wird bestimmt: J
L
Cs werden hiermit guher Kraft * 1. die Bekanntmachung über Aetzaltalien und Soda vom 16. Ol⸗ ober 1917 (RGI. S. 902); bie Bekanntmachung pom 18. Desember 1517 (RGBl. S. 1117), betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Ver⸗ oroͤnung über Aetzalkalien und Soda vom 16. Oktober 1917 (NGSBl. S. 902); die Bekanntmachung vom 19. Seytember 1918 (RGBl. S 1Ii5) über den Verbrauch von Aetzalkalien und Soda; die Bekanntmachung vom 25. Oktober Ihis (RGBlI. S. 1277) zur Aenderung der Aus sührungsbestimmungen zu der Verord⸗ nung über Aetzalkalten und Soda vom 18. Dezember 1917 (RGBl. S. 1117) ; p. die Bekanntmachung der Zentralstelle für Aetzalfalien und Seda vom 31. Ofteber 191858 (Nr. 251 deg Deutschen Reichs anzeigers Und Fönigljch Preußischen Stagtegnzcigers, vom ihr rrember 19156, betreffend Absatz und Verbrauch ven Aetzalfalien, Soda und n ff : bie Berenntinachung der Jentralstelle für Aetzalalien und Seda vom 31 Sktober 1915 (Nr. 261 des Deutschen Reichs⸗ anzeigers und Königlich Preußischen Stagtsanzeigers vom gl erember 1913) üker den Verbrauch von Aetzalfallen, Sꝑeezᷣ und Pottasche ohne Verbrauchserlaubnis der Jentralstelle für Aetzalkalien und Soda; ; die Befanntmachung der Zentralstelle für e und Soda pem 31, Sktober 1518 (Rr. 261 des Teuts n Reichsanzeigers und Königlich Preußischen Staatsgnzeigers vom 2. November 19185 betreffend bezugsscheinfreien Verkehr mit kleinen Mengen von Aetzalkallen, Soda und Pottasche; —̃ bie Befanntmachung der Jentralsielle für Aetzallalien und Soda bem 35. Augnst 1517 (Nr. 199 bes Reichs anzeigers vom 2. September 1919), ff bejugsscheinfreien Verkehr mit
betreffend — kleinen Mengen von Aetzalkalien, Soda und Pottasche.
II. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. November 1920 in Kraft. Berlin, den 30. Oktober 1920. Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Scholz.
grau sterbl de Ka en r, Zufatzeisen der
Siegerlãnder Bessemereisen. Stahleisen
Cupferarmes Stahleijen Stahleisen mit mar. M 20 / gu. Spiegeleisen mit G- 306 Mn.
Temperroheisen von der Duig⸗
Ferromangan, S9 * Mo ig.
Ferrosilzium,
Sorte
Sãmatitrobeisen.. Gießereiroheisen JL. 5 Gießereirobeisen III w- Siegerlander Zusatzeisen. * * me
1708,50 1716, — 1723,50 1899. — 1610, —
1619, — 1399. — 1754. — 1704. — Nos, —
wei melie
egerlãn der Hütten ;
7 14
grau
Puddeleisen Sieger länder Qualitãt·
* 8-10 so Mn. ö. 10— 12 20Mn.
burger Kupferhütte, grau,
grohes Format 1910. —
2 2 —
1 500 ig. 30 9ig. 100 ig.
Ueberpreise
Siegen
ab Werk
Frachigrundlagẽ Siegen
ab Werk
ab Werk
Frachtgrundlage Oberhausen
Frachtgrundlage Oberhausen
bei Hämatit...
bei
bei allen Sorten J bei kupferarmem Stahleisen.
bei Spiegeleisen. .
Besondere Preisbestim mungen. Die Bergütung für den Handel ist in den Grundyre
pn gelten mit Wirkung ab 1. November 1920 bis
. der Gisenbahnfrachten eintreten sollte bleibt eine entsprechende Erhöhung der Roheisenpreise vor⸗
Bekanntmachung.
Nach 3 4 der Verordnung des ehemaligen Gouverneurs von Kamerun van 123. August 1914 über bie Ausgabe von 9 atzscheinen zur Deckung der Ausgaben aus nlaß des
eges im Schutz gebiet sind die nicht binnen Jahresfrist, vom Tage des Friedensschlusses ab, eingelösten Schatzscheine für ö zu erklären.
In Verfolg dieser Verordnung werden alle Inhaber der⸗ artiger e r shen hiermit aufgefordert, sie bis zum
* annar 19521 bei der Wiederau bauhauntasse (Kolonial. hauptkasse) in Berlin, Wilhelmstraße 62, zur Einlösung vor⸗ legen. Nach diesem Zeitpunkte findet eine Ein oösung der eine nur noch insoweit statt, als nachgewiesen wird, daß infolge Aufenthalts im Auslande eine rechtzeitige Vorlage nicht möglich war, keines falls aber mehr nach dem 30. Juni 1921.
Berlin, den 3. November 1920.
Reichs ministerium für Wiederaufbau. Kolonialzentralverwaltung. J. V.: Müller.
Sekanntmachung des Eisenwirtschaftsbundes.
Auf Grund der Verordnung des Reich wirtschafts ministergz vom 1. 3 1920 über die Regelung der Eisenmwi chaft sind
ämatit⸗ und Gießerei⸗ roheisen..
einbeg riffen. Die neuen zum 31. Januar 1821.
Für den Fall, daß eine Erhöhun
behalten.
1. Rohblöcke 2 2. Vorgewalzte Blöcke ö Vorgeschmiedetes Halbzeug unterliegt besonderer Preis vereinbarung zwischen den Lieferwerken und den Käufern. Knüppel ..
Stabeisen.. Bandeisen . . Unwersaleisen ! Tragfederstahl in normaler Staats⸗ bahnqualitãt·. . Blattspiralfederstahl in Stagtsbahnqualitãt .. Futschwagenfederstahl agenfederaualitãt . 2. Spezlalflußeisen sür Ziehjwecke hi do kg Festigkeit ¶Slachma terial für Taltpreßmuttern fallt hier . Weichstahl bis 30 kg Festigkeit für
Automatenbe arbeitung.
u Nr. 913: Bei Lieferung in S. M.⸗Güte ist der Aufpreis hierfür in den Pressen eingeschlossen.
normaler
in normaler
5. Hrobbleche, 6 mm und darüber Rittelbleche, 8 bis unter 8 nun
Feinbleche, 1 bis unter 3 mm. einbleche, unter ! mm. . noberbaumaterial mit den be⸗
annten Frachtvorsprüngen vergl. Bekanntniachung im Deutschen Reichs anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 123 vom J. Juni 1920): Vignolschlenen von mindestens 15 kg
Fer e ee cht aufwärts
ungenschienen unbearbeitet
Reitschienen unbearbeitet...
Fadlenker unbearbeitet
9
h ich g d. b. Schienen
15 Eg Metergewicht ..
rubenschienenlaschen ?.. rubenschwellen
Rillenschienen
ewöhnsiche Laschen
Fußlaschen zu Rillenschienen
lichen Qualitätszablen: a) obne Abnahmg ..,
vom Elsenwirlschaftabund die folgenden Beschlůsse gesaht worden:
20. , mit üb⸗
b mit Abnahme J
—— 2 4
. Wal draht wd .
3 — 34 * Silizium 1. 960
1865 =
1895 .
hausen 2p ;
2730
is nicht hierunter) 3040
32090
2720 ab Werk 33090 ab E A369 ab
maximal 0 O0 eιά Phosphor 0, 038 o,
isen bereits
II. Höchstpreise für n,, Walzwerkserzengnifse ö für je 1 kn: ö 4 17709 ab Schnittpunkt
26040 8 2340 ab Diedenhofen vergl. Be⸗ en Reichs⸗
zeuts 7 ö und onderaufpreis
Dillingen
398 J [1 3628 9
2550 ab Weck
3 6 k
Ilz v ae
240 ab Oberhausen , .
2690 ⸗. 29h90 ab Werk
X
*
4990— mm 2, 99— 1 mm unter 1 mm
497 —3 ram 2 99— 1 mm unter 1 mm
Stärke
zr e .
*. 2 1 2 *
in a , ne. und 2 — 0 Kg ; 22 — me. 21. Ilußheisenriffelbleche
bel einer Hund iert: und darüber
4
ö
9 , 9 a n e, , n e a..
.
R
iffbaumaterla!l (Grobbleche und 9. ohne Abnahme in der au üblichen Zusammen⸗ setzung der Spezisikatioanen -
Zu Nr. 22 bis einschl 23: Siemene Narlin.· Material einschl. Aufpreis für S.⸗M. Güte. ; Stahlbleche, mit 50 =69 Kg Festig- keit und 18 = 14 9so Dehnung:
5 mm und dicker. F 4990— wra..,
iemens⸗
mit oM Ho kx Festigkelt und 20 bis 18 060 Dehnung: 5 mm und dicker ..
mit 50 -= 70 kg Festigkeit 18 90 Dehnung: 5 mr und dicker.
. 2 4 9 42
Zu. Nr. 273 Der Grune für Siemens ⸗Martin⸗Handelsware.
28. Qualitätsfeinbleche:
Kasten⸗ geglůhte Sal ableche
*
beizt, und einfache
Falzbleche 4
1mal g
ebeizte 2mal gebeizte
Stanz . u. . u. Doppelfa bleche
32900 ab Essen 3230 ö.
R Ja n G G
—
2 mal gebeizte
ebeizte . Doppelfalz⸗
* 5 7
—
8 S* S3.
—
21 O0
— — *
.
8 d 3
—
SV io de be So K KE o , , =.
11111181
888 S8
3
29. Dyn am ob
B 950ͤ 66549 PY ond
O, 40 mm 9.35. 930
60, 30
O, 40 mm 0,3 ö
O, 40 mm ö 630
O, 40 mm 0,35 9, 30 .
0,60
bos. döꝰõb . — 57g. — 5355. — h380, — 425. — ö bh — 5775, — o zs. — hl 25.— 63 75. br o- 69/5 -=
leche:
Qualitãt N O69 ma mar. 356 Watt .
. ibo. 45. — 435 — dog. — oh, oö rd. — eis, — bor o- hrs. herd. ssh, — 6875. — iö5=—
1 14 8 51 * * 2.3 5 *. 1
Norm alqualität.
max. . n M
mar. 2.90 Watt 2,80
* 2 .
may. 2.0 Watt 540 .
mar.
3190 *
2,20 Watt ö
30 Watt
Qualität B.
.
Qualitãt C.
Qualität D.
ö
070
una te rpreise gegenüber 5 mm O, 65 u.
0.75 u. O 80
5875 4 6072 6272. 6475
96490
.
ungebeizt 61 75 .
ungebelzt 6375 4. ungebeljst 6576. .
ungebeit 6775. .
für:
A SG. —
O. 50 mm 0, 40
— 8 SD = — C
288 C 2 — —— — *
—
88 SS83858 3
9.3 0, 30 1 In der Liste
Ueberpreis von Zh 0so berechnet, Ueberpreise bei überschreitet, au
der betreffenden
w
90. —
130, —
=
6
Hochlegierte Bleche—
max.
ste Dächstpreise für Gisen J. Ausgabe, gültig ab 1 9 Ueberpreise für Rund Fär Rundbleche wird bei Stärken von 334 0ĩ und . zwar ist dabei zu r deren Durchmesser die normale e
und
Rundblechen
2,0
Watt
ungebeizt gebeizt
. ] ungebe gebe
s ö
Juni 192
bleche auf Seite 15, wie solgt, zu
tü ise 3
.
Starken ein
7585 6 885.
dõdSh x S885 .
M235 4 8886.
izt izt
ungeheizt k
ungebeizt 19285. 6 . 10 585.
gebeijt 11 dsh ..
e ,
andern Oo mm uu dicker ein a olcher von
dhtigen, daß diese
. ung * für d
1 mm u. strle⸗ ma
Die Preise gelten Je Ein fachkiste H. gen g; ab die ferwerk, netto Kasse, einschl. , . ;
Für W⸗Bleche wir em Nachlaß ven 5 9io und für Ww Bleche ein solcher von 10 0 ein⸗ getãumt.
. 8 12 * o w w
. e . ae d = = = e ee . rr F sr
hs 5 d 911,25 31. Auf Grund der für die übrigen Cisensorten eingetrelenen Preiĩt⸗ ermãßignngen sind die . für Gas- und Siederdhren, , , und Lokomotiwröhren ah 1. November 1920 kbenfalls Kerabgesetßt werden. Sine Liste der nenen Prelse liegt beim Gisenwöirtschaftsbund in Düsteldort, Stablhof., 4 , on der elle Tisenwi undes in =
ö ö
Der Aufpreis für Lieferung in Siemeng-Martin-⸗Handelsgüte beträgt ab J. November 1920 50, — A für 1000 Kg.
In der 2iste Höchstpreise für Cisen und Stahl für daz In—= jand', gültig ab 1. Juni 1920, ändern sich die Neberpreise für barten -öt⸗-Wals draht, Seite 10, Spalte 6, fär Lieferungen ab J. November 1920 wie folgt:
für Härte Nr. 1-3. 4 . die Tonne ; K 4600. 450, — 500. — bõ0. — 600. — 0M. — * Die Einheitliche Uebewreisliste des Deutschen Stahlbundes 't, Anzgabej vom 1. Juni 1830 erfährt ab 1. Navem ter 1220 im Abschnitt IL . Güte folgende Aenderungen: Die Aufpreise betragen für J. Eyindeleisen, Zugstangenelsen, Stehbbelzen einschl. . 6.155 — Aufpreis für
O00 83 2 8 —* * 7
3
ĩ— k 4 . 2. Hufstab⸗, Nagel⸗, Nieten⸗ ur e f , z nte Schraubeneisen. .. 135. — . 3. Pos. J des Abschnittz I „Gate“ Seite 9 ist zu streichen und dafür ju setzen: — Warmvreßmmutteteifen mit 0,2 bis 4 o Phospb. in Thomasgũte 1 1 * 2 1 46 500, — in Siemeng⸗Martin⸗Gũ bb Normales Kaltyreßmuttereisen einschl. Aufvr. ohne befondere Vorschrist , 250 — If. S. M. Güte. „Die vorstehend unte I angehehenen Höchstpreise (Grund preise treten am 1. November LF20 in Kraft. „Sie Kelten is auf weiteres, im nde tens aber bis Ende Ignuar 162, Die Pre ñse verstehen sich für Siescrungen der Werke mit den vorstebend bezw. in unserer Höchstvreisliste vom 1. Juni 1920 angegebenen Trachtgrundlagen. Bezüglich der Erhöhung im Falle einer Steigerung der Koblenprelse während der Hültig keitsdauer der porstehenden Preise bleibt Mitteilung noch vorbehalten.
HII. Säudlerzuschlãge.
Die Händlerzuschläge betragen für Lieferungen ab 1. Nobember 120 jr alle in unferer Höchsspreisliste vom 1. Jun; 1720 Seite l angegekenen Grzeugnisse — init Ausnabme von Röhren und Weiß⸗ blech. vgl. nachsteben de Sonderregelung —
. im erge y 60 einkeitric fur ganz Deutschland. Die Händlerzuschläge für Röhren betragen ab 1. November 1920: a) im Werksgeschäft 40,
e b im Lagergeschäft 255 9/9 n fe zam i e Her al g 57 Lager geschäft, für Röhren au ite 215123 unserer Höchstpreisliste vom 1L. Juni 1920 wird durch folgende Fassung ersetzt; ö.
J Der Zuschlag beträgt einheitlich fir ganz Deutschland 25 ] olg. Die Fracht ab Werksstation bis ändlerlager darf dem Einkaufspreis zugeschlagen werden, indessen jst es nicht
aftattet, den Iuschlg. auf die Fracht zu rechnen. Die iagerverkaufsvreise verstehen sich frei Verbrauchsstelle am Lagerort des Händlers.“
Die Übrigen Bestimmungen in unserer Höchstpreisliste vom 1. Juni 1920 wegen der Berechnung der Händlerzuschläge (Seite 21 / 22 bleiben unverändert.
Die Hãndlernuschlãge für Weißblech sind ab 1. Nobember 1920
wie folgt festgesezt worden a) un Werkggeschäft: 2Yso bei Geschäften von 6 t und mehr, A400 bei Geschäften von weniger als 5 t, b) im Lagergeschäft 170 / . LIV. Allgemeines.
Die Liste Höchstvreise für Cisen und Stahl für das Inland, 1. Ausgabe, gültig ab 1. Juni 1920. sowie unser Nachtrag hierzu rom J. Auguft 1525 erfahren die durch vorstehende Veröffentlichung kelann gegebenen Aenderungen. Soweit Preise und Bedingungen Defer te bierdurch nicht berührt werden, blelben diese weiterhin in Kraft. Die genannte Liste mit e s und dem vorliegenden Rachtrag 2 können von unsergr Geschdftsstelle in Düsselzorf, Stahl hof, ge Zahlung der sinkosten von 4— beiw. „ C. b, o, 5 das Stück ausschließlich Porto bezogen werden.
Wegen der Beschaffung der in der DHöchstpreisliste frwäbnten en Preislisten vermweisen wir guf unsere Belanntmachung vom zH. Mai d. J, veröffentlicht in Nr. 122 des Deut en Reichban eigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 7 ni 1920. Der Weiter⸗ verkauf von Saar, Lothringer und Luxemb'rger Material durch den Handel unterliegt, wie bisher, besonderer egelung gemäß Bekannt⸗ macht ag des Cisennmärtschaftsbunzes vom 30 (uli 1929. eroffentlicht im . Deutschen Reichsanzeiger Nr. 171 vom 3. August 1920.
Düsseldorf, den 30. Oktober 1920.
Eisenwlrischafts bund. E. Poensg en, Vorsitzender.
ezw.
Ole von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 215 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 835 elne Befanntmachun y Fran n . bestimmungen zu der Vexordnung über den erkehr mit Zünd⸗ waren vom 16. Dezember 1916 (RGBl. S. 1393), 30. Oktober 1920, unter
Rr. 73 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Aus⸗ , . über den Verkehr mit e , vom
Dejember 1819 (RGI. S. 21831) und der Belanntmachung ur . der Augführungabestimmungen über den Ver— ehr mit Zündwaren vom 19. Februar 1926 (RGBlI. S. Nc) vom WM. Yktober 1920, unter Nr. 7335 eine Verordnung, betreffend
vom
ö 5 en bie Erhöhung der Gebühren für die Prilfung von Kraftfahrzeugen und von , , , 30 asl . ö. . ; RT. , , eme anncnachung, betrefsend Aufhebung der Veramniimachung ber Legallallen Und Soda vom 16. Bhiober
.
1917 (MGBI. S. 90) und der hierzu erlassenen Ausführungs destimmungen, vom 30. Oktober 1920.
Berlin, den 4. November 1920. Postzeitungs amt. Krüer.
Preußen.
Ministerium des Innern.
Die Preußische Staatsreglerung hat aut Grund des 8 25 des Landes ver waltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 ¶ Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsrgt Schneider in Köln zum zweiten Mitglied des Bezirksausschusses in Köln auf Lebenszeit, ferner den Regierungsrat Trapp in Köln zum Stellvertreter des ersten Mitgliebs und den Regierungsrat Reining haus zum Stellvertreter des zwellen Mitglieds des Beürksausschusses in Köln auf die Dauer ihres Hauptamts am Sitze des Bezirks⸗ ausschusses ernannt. .
Ministerium für Landwirtschafi, Domänen und Forsten.
Dem Oberförster Ro th ist die Ober örsterstelle Neuyfalʒ, dem Pherförster Eu en die Oberförsterei Grünfließ, dem Ober⸗ sörster Erich Hoffmann die Oherfßrsterei Marienwerger und dem Oberförster von Rohrscheidt die Oberförsterei Pros kau endgültig übertragen worden.
Der elsaß⸗ lothringische Oberförster Strelen hat die Ober⸗ försterstelle Köel erhalten; der bisherige ellaß - lolhringische Oher= förster Leffel ist zum Renierungs⸗ und Forstrat befördert worden unter Uebertragung der Forstinspektion Wiesbaden⸗Montahaur.
Versetzt find: der Forstmeister Rave von Aachen anf die Oberfarsterei Neustadt (Bez. Cassel! der Forstmeister Werner pon Wenau nach Waldau, der Forstmeister Fendler von Eis leben nach Planken, der Oberförster Wahl von Oderhaus nach Wenau und der Forstmeister Erdmann von Hagen Marienwerder) nach Schlappe.
Den Forstmeistern Ehrlich in Nienover und van. Nes in Zeitz find unter Beförderung zu Regierungs- und Forstrãten die Forstinspektionen Köslin⸗-West bezw. Allenstein⸗Osterode über⸗ tragen worden.
Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 44 der Preußischen Gesetzsam mlung enthält unter
Nr. 11973 das Gesetz zur Ueberführung der standesherr⸗ lichen Bergregale an den Staat, vom 19. Oktober 1920, und unter
Ar. 11 N74 einen Erlaß der Preußlschen Staatsregierung, betreffend die Anwendung des vereinfachten Enteignunasyerfahrens beim Bau einer Privatanschlußbahn für die Firma F. F. Koswig in Finsterwalde (Niederlausitz J vom 11. Oktober 1920.
Berlin, den 3. November 1920.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
— — — —
Nichtamlliches. Dentsches Reich.
In der am 4. Norember 1820 unter dem Vorsitz des Reichsministers der Justiz Dr. Heinze abgehaltenen Voll⸗ sitznng des Reichs rats wurde der Vorlage, betreffend Prägung weiterer 50 Millionen Mark in Fünfzigpfennigstücken aus Aluminium, und dem Entwurf eines Rayonsteuergesetzes
die Zustimmung erteilt.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichs rats für Durch— führung des Friedengvertrags, für auswärtige Angelegen eiten. für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Haushalt und Rechnungswesen, für Rechtspflege und für Seewesen hielten heute eine Sitzung.
Der deutschen Regierung ist nunmehr die amtliche Mit⸗ teilung der französischen Regierung über die in Paris erfolgte Viederlegung der Ratifikationsurkunde zum Versailler Friedensvertrag durch Rumänien zugegangen. Die Niederlegung der Ratifikationsurkunde ist, wie bereits gemeldet wurde, am 14. September 192) erfolgt. Der Friedens vertrag ist damit gemäß seinen Schlußbestimmungen zwischen Deutsch⸗ land 1. , 1 Kraft ai feng
Ubgesehen von umänien, ist der Friedensvertrag bekannt⸗ lich bis ker zwischen Deutschland einer e ls unde den Britischen Reich, Frankreich, Italien, Japan, Belgien, Bolivien, Brasillen, Guatemala, Peru, Polen, Siam, der Tschecho⸗Slowakei. Uru⸗ guan, Cuba, dem Serhisch⸗Kroatisch⸗Slovenischen Staate, , , Portugal, Haiti und Liberia andererseits in Kraft getreten.
rr
Ueber die Zurückhaltung deutscher Ftußfahrzeuge in Polen haben vom 30. 9. M. bis zum 2. d. M. . Vertretern der deutschen und der polnischen Regierung Ver⸗ handlungen stattgefunden, Diese hahen, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüre“ meldet, zum Abschluß eines Ab kom mens gefuhrt, in dem die polnische Regierung. sich verpflichtet hal, sofort alle von ihr requirierten deutschen Fähne und Dampfer in Bromberg, oder in Tanzig den Eigentümern zurjckzugeben, die Rückkehr dieser Schiffe sowie der sonst zurückgehßaltenen wesideutschen Flußfahrzeuge zu gestatten und für die Benutzung des requiriertgi Schiffsraums Vergütungen nach den auf den östlichen Wasserstraßen üblichen Sätzen zu zahlen. Sie wird ferner den Eigentümern der tequirierten Schiffe die 14 infolge der Verdrängung von ihren Fahr⸗ zeugen, der üiebersiedlung nach Deutschland und der Rückkehr zum liebergabeort der Schiffe entstandenen Kosten ersetzen. Die Regelung der Uebergabe und der Enn had ungen wird im ein einen durch besondere Kammissare beider Negierungen durch⸗ geführt werden. Sebald die Rückkehr der Schiffe nach Deutsch⸗ land erfolgt, wird die dentsche Regierung die bisher verweigerte Erlaubnis für die Durchführung von Superphosphat- und Schmefelliestransporten auf dem Wasserwege von Stettin — Hamburg nach Polen erteilen.
——
Dle in Warschau mit der polnischen pflogenen Verhandlungen über den Transport peut und russischer i enge riger 8 — Polen haben zu einem befrie digen den Er gebnis geführt,
Eine am 36. Sliober 1920 im Auswärtigen Amt in Warschau
r gl gr nn f g. ser
unter dem Vorsig des Seltionachese inati abgehaltene
lassen wollten, dann werde sich
Sitzung, an der polnischerseitrs das Aus wãrlige Amt. die Oderste
Heeres leitung, das Kriegs ministerium, das Gesund eilsam und
een teh entrale ver kreten waren und an der deut chen ein Reichs zentralsielle für Kriegs⸗ und Ziyil⸗
der Vorsikende der — 4 und der Gesandtschaftsrat von Je a
für die deutsche Gesandtschast in Warschau teilnahmen, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes
Ergebnis: ᷣ kat sick grundsätzlich bereit erflärt:
Die volnische Negierun ̃ den Tranzvort deutscher Reichs ange böriger aus Rußland nach
Deufsschland und russischer Staa tsangehsriger aus Denuschland nach Fiußland durch Polen zu gestatten für die russischen Stans angehörigen bis zur Ratifizierung des Friedens 6 Riga mit der Ein- schränkung, daß die Nuffentransporte aus Deutschland vorläufig nur aug Frauen, Rindern und Invaliden bestehen därsen, de sefortige Heimschaffung der auf polnischem Gebiet befind⸗ lichen gut Rußland in Polen eingetroffenen deutschen Reicht⸗ angebörigen anzuordnen und jbre Weiterleitung nach Bentschen zur licbergabe an die deutsche Uebernahme stelle zu veranla sen, .
J unter Jusicherung der Gegenseitigkeit die in ro nischer Kriegk⸗ gefangenschaft befindlichen Angeb rigen der Roten Armee. soweit ufeeuch auf die deutfche Röeichsangebörigkeit, baten, im 8 Powonski bei Warschau zu sammeln und sie gleichfalls der deun lebernaßmestelle in Benischen zuzuleiten.
Zur Durchführung der Transporte durch Polen findet voraussichtsich am 10. November in Berlin mit. Vertretern der interessierten polnischen Ministerien eine Konferenz statt. Das entgegenkommende Verhalten der volnischen Regierung und ihr sichtlich zum Ausdruck gebrachter Wille, mit dazu bei⸗ zutragen, die deutschen und dle russischen Kriegsgefangenen endlich der Heimat zuzuführen, ermöglichen es, auch für den Winter nunmehr auf dem Landwege Transporte aus Nußland zu übernehmen und die bereits in Polen befindlichen, aus Rußland eingetroffenen deutschen Friegs⸗ und Zivilgesangenen der Heimat zuzuleiten.
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Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ von unterrichteter Seite hört, ist die von einigen Zeitungen gebrachte Nachricht. die Regierung habe das Projekt einer Kreditorganisation für die deutsche Indußtrie fallen lassen, nicht zutreffend. Der Reichswirtschaftsminister hat sich auf dem Bankiertag nur gegen den irreführenden Namen Reichswirtschaftsbank gewandt, um damit auszudrücken, daß es sich nicht um ein neu e gründendes Bankunternehmen handelt, sondern gegebenenfalls nur um eine mit den Banken gemeinsam aufzubauende Kredit⸗ organisation für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft.
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Trotzdem bereits mehrfach in der Presse darauf hingewiesen worden ist, daß grundsätlich eine Ausfuhr von dentschen Kartoffeln nach dem Auslande nicht stattsindet, wird die Bevölkerung nach wie vor durch Gerüchte beunruhigt, nach denen angeblich große Kartoffelmengen in Deutschland zu Wucheryvreisen aufgekauft und in das Ausland verschoben werden. Vie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, entbehren diese Gerüchte seder Grundlage. Ausfuhrbewilligungen für größere Kartoffel⸗ mengen sind bisher nur für die deutsche Bevölkerung im Saar⸗ gebiet sowie in beschränkterem Umfange für Deutsch⸗Oesterreich rleilt worden. Außerdem war Deutschland durch einen Staatg⸗ vertrag der Tschecho⸗Slowakei gegenüber verpflichtet, gewisse Mengen Saatkartoffeln an sie zu liefern Eine ähnliche Ver⸗ pflich ung helastet Deutschland zugunsten Frankreichs anf Grund des Versailler Friedens vertrags. Es ist möglich, daß gerade diese letztere Verpflichtung den Anlaß zu den beunruhigenden Gerüchten gegeben hat. Demgegeniber sei aber erneut fest⸗ gefiellt, daß die Ueberwachung der Grenzen gerade im Hinblick 1 unerlaubte Kartoffeltransporte wesentlich verschärft ist, jo dat eine die Versor gung Deutschlands gefährdende Ans fu von Kartoffeln alz unmöglich gelten kann.
Vorgestern fand in Essen eine Gewerkschafts ver⸗ sammlung unter Teilnahme der dort weilenden Mitglieder der Interna ionalen Ge werkschafts kommission statt. Nach der Begrüßung der Versammlung durch den Gewerkschaftssekretãär Reiter, der auch auf die furchtbare Lage Des Industrie zebiets hinsichtlich der Lebens mittelbeschaffung für die Arbeiter hin wies, führte der französische Delegierte Jouhaux, der „Deutschen Allgeminen Zeitung“ zufolge, aus:
Er sei ins Nuhrgebiet gekommen, um den deutschen Arbeitern die brůderlichen Gefüble der en, , Arbeiter und der Arbeiter aller im Internationalen Gewerkschaftsbund vertretenen Länder zu übermitteln. Was hinter ihnen liege, sei begraben, und die erste Sorge der Arbeiter aller Linder müsse es tetzt sein, dem Kriege den Krieg zu erklaren. Der Redner streitte sodann die Richtlinien des Internationalen Gewerkschaftsbunds, der I jeden Krieg und gegen jeden Militarismus und aus diesem Feunde, auch egen. jede Besetzung, eines Landes durch militãrische ¶ Trãfte i. Zum Schluß seiner Darlegungen erklärte Joubaux: wünschen den Wiederaufbau Jowobl Deurtschland; wie auch Frankreichs, Wir wänschen die sen Mieder aufbau durch gemeinsame Arbeit, aber nicht unter der Kontrolle von Bajonetten und Kanęgnen. Die Arbeiter aller Länder soellen freie Arbeiter sein. Das Elend, das wir hier geseben, soll uns aber das Elend der französischen Brüder nicht vergessen lassen. Wir wissen jedoch, daß Deutschlands Elend nicht beseitigt werden kann ohne die gemeinsame Arbeit beider Lander.
Hierauf nabm der belgische Delegierte Merten das Wort und Trückle die Doffnung aus, daß die deutsche Arbeiterschaft mit den Arbeitern der Welt die Internatignale groß machen werde. Wenn die kapitalistischen Kreise der Entente das Ruhrnebiet besetzen ; ollen, dam die beigifche Arbeiterschaft dielem n,, , widersetzen. Mer rheim überbrachte die Grüße der ran jösischen Metallarbei ler. Der Gewerkschaftzsekretär Reiter schilderge nochmals die furchtbare Gefahr. die durch die Ablieferung der Mil fuübe droht. Die Ruhrarbeiterschaft habe alles getan, um das Ab⸗ kommen bon Spaa zu erfüllen. Die deutschen Arbeiter werden ihren Genossen im Auslande beim Wiederaufbau belfen, aber die Folge des Spaa-⸗ Abkommens lasse schwer guf, dem dentschen Arbeiter. Zum Schius berührte der Redner das Wohnungselend. Als legter nabm der Gewerkschaftasekretär des Internationalen Gewerk schaftsbundes Fim m en das Wort und sagte: Zum ersten Male haben sich bier hach dem Kriege, nachdem Ströme von Blut gefle sen wa En. die Arbeiter aller nder wieder die Dand gereicht. Er streifte die Bevkott⸗˖ erklarung des Internationalen Bewerkschajtsbundes gegen Dortv⸗ Ungarn die Munitionz sendungen der Entente an Polen, die der aternationale Gewerkschaftäbund verhinderte. Nun sei es Aufgabe In
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nationalen Gewerkschaftsbundes, die Bes dend R . J atio ewerkschaftsbundes, die Besetzun d i . 7 zung des Rubrgebiets ju Mit einem Hochruf auf die Amsterdamer Internationle wurde die Versammlung beendet.
Die im Ausschuß deg Allgemeinen Deutschen Gewerk⸗ schaftebundes versammelten Gewerkschaf ts vor stän de haben vorgestern einstimmig eine Kundgebung angenommen, in der sie die schärfste Verwahrung gegen die französi⸗ schen Vergewaltgungsabsichten erheben und die ver⸗ antwortlichen Gewalthaber auf das eindringlichste vor der Aus-
führung solcher Pläne warnen. Zugleich ersuchen sie die Ge