1920 / 253 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

gestlmmungen der Kakaowirtscha fis flellee,

betreffend Regelung der Herstellung von Erzeug⸗ nissen der Falk, und Scho koladenindustrle.

Auf Grund der S5 1 und 4 der Bekanntmachung Über die Errichtung einer Wirtschaftsstelle für Kakag vom 1. Mai 1919 (RGBl S. 456 in Verbindung mit 8 4 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen vom 15. Mal 1919 zur Verordnung über Kolonialwaren vom 2. September 1918 (GBl. S. 458) erhalten die Bestimmungen der Kakaowirtschafisstelle, betreffend Regelung der Herstellung von gegn nn, der Kakao⸗ und Schokolabenindustrie, vom 19. und 2. Juli 192) in Nr, 155 ind 165 des a jieichs anzeiger unh Preußlschen Eiaatt⸗ anzeiger“ folgende Fassung: ö

Di ebend nnter Giffer 1 big 8 genannten (rjengnlsse dürfen H,,, * a ckung en oder 37

nissen hergestellt und abgesetzt w

Der Aufdruck auf der Packung oder dem Behältnis muß in einer für den Käufer leicht erkenn Weise in deutscher Sprache folgende Angaben enthalten:

a) den Namen eder die Firm a und Qrt der gewerb⸗ lichen Niederla unf dessenigen, der die Ware herstellt; will ein anderer als der Hersteller die Ware unter seinem Namen oder seiner Firma in den Verkehr bringen, so ist vom Hersteller siatt seines . oder seiner Firma der Name oder die Firma und der Niederlassungsort des Ver- breiterg sowie die dem Hersteller durch die Kakao⸗Wirt⸗ schaftsstelle zugeteilte Kontrollnummer anzugeben,

) die Zeit der Herstel lung oder Füllung nach Monat und Jahr zulässig ist auch die Angabe zweier

Monate —, e) den Inhalt nach handelsüblicher Bezeichnung sowle den Prozentsa , , ndteile ö. ch de, i n te sen ich! des Snhalts nach deutschem Ge wicht un e) den Klein verkanfsyreis in deutscher Währung. 1. Schokolade mit einem Mindestgebalt von 0 0, Rafao- kestandteilen nur in Nettopackungen von X. 200, 125, 100, 623, 50 und 25 8 Tafeln sowie in Antomagtenpackungen. Ta selschokoladen mit Mandeln, Nüssen, Creme, Krokant, N und Trüffeln dürfen nicht weniger als 40 o, Kakaobestandtelle in der verwendeten Schokolade enthalten. Für Nuß-⸗ und Cremeschokoladen besteht der Packungszwang nicht; werden ste in Packungen hergestesllt und abgesetzt, so , , sie die unter a bis o 5. e . auf der Packung nthalten. Milch md Sahneschokoladen dürfen, soweit die Nerwend ven Milch nrtr Herstellung von Schokolade nach anderen Dre, . nicht, verboten ist, mit inlndestens 25 ο Kakaobestandteilen her— are mg,, 2. Scho kelabenpu!lI ver (auch fetthaltiges und grob- körniges) mit mindestens 40 , Kakaobestandtei ̃ 26 er, g, g, nel . , ,, a) Kakaopulver mit der Kennzeichnung auf der Packu als schwach entölt“ oder stark entzölt ay zwar: .

e e m wer .

mi .

v n rn 4 . ; . y , gicheln, Safer ie, ,, , . don bo) 250, 125 und ö

Als CGiqhelfakao. Daserkakao. Kananenkafao ufw. dürfen *

folche Mischungen mit Kakaopulver bezeichnet werden, die mindesteng

Molo. Kakaobestandteile enthalten. Misckn⸗ it weni I 353 o Kafaobestandteilen sind uicht hn ger en ift n Ge. die sen fn nnr. 3 en. r Auslandskakaopulver in Kisten oder unter Einhaltung der Bestimmungen n z. . gien Die Padung hat folgenden Aufdruck iu tragen: Auslandskalaopulver schwach tort , na r akao⸗Wi e Firma N. 9. in E durch N. N. in 38. 125 netto. . ** . r ö ,, , J 2K. E F. Ueberznugsmasse mit mindestens tellen in , von 5 und 23 kg. , en Angabe des Kleinverkaufspreises (Ee) nicht erforderlich. 6. Ka kamae in Nettovackungen von 15, 123. 5 und 21 Eg.

Die Kakaosorte ist zu deklarieren. Angabe des Kleinverkauss.

xpreises (1 9) nicht erforderlich.

. Kakaobutter:

a) ffir die Abgabe im Kleinverkauf unter Einhaltung der Be= n , e an * . der 5 über An⸗ gahe der Kakagobestandteile unter e, in Nettopackun bob, 250, 125 und 109 g. J e n.

b) für die Abgabe an Herstelle? oder Händler unter Ein⸗ haltung ker Bestimmungen zu I, mit Ausnahme der Vor— schrift ber Angabe der Kakaobestandteile unter 9 und von e, in Nettopackungen von 185, 124, 5 und 23 Kg.

II. *

Napolitalng, Kroketts, Schokolabevriätzchen atze nzungen, Mok kabohnen, Es * e är rt; nnd 631 ft gf Schokoladephantasieformen, ferner Schokoladefiguren und Baumbehang, Schoko⸗— K und -/ zigaretten sowlie Borken

) ö dürfen lose bezw. unverpackt hergestellt und abgesetzt erden. Werden diese Artikel in Paqfungen hergestellt und abgegeb . . die Packung den Vorschriften des Artikels J, 3 rechen. I.

Fit die Herstes ven Mh . Vestimmungen der Nei . satz von Pralinen gelten die

N.

Zuwlderhandl gegen die vorstebenden Bestimmungen

gemäß ss 7 is 10 der Nugführungebestimmungen 6 . äber Köloniahrgren vom 1b. Mal 16g Chich Bh. S. 5s) mit Geh! srafe bis zu 100 C00 A und mit Gefänanssstrafe big zu einem Jahr rer mit einer dieser Strafen sowle mit Einziehung bedroht. ;

v. Vorstebenbe Gestimmmgen iim „‚Neichsanzeiger⸗ in Kraft. teten am Kae der Belamtmnach m

Berlin, den 6. November 1920. Dle Kakaowirtschafts stelle. Der Vorsitzende das Fahrlkatlonsausschusses: Max Hoffmann.

em-. 2

Preußen.

Erlaß ber Preuß ischen Staanre gterang,

betreffend nwendung des vereinfachten Gar

Lignungaverfahreng bei Enteignungen für vie

N eber land zen ttafe Ostpreußen, Aktien gesellschaft in Köninsberg Ü Pr.

( Vom 24. Dktober M0 e

Auf Grund des S 1 der Verordnung, ein ver

nfs hr. ia ehe vom . Sepiember 1914

( Geseßsamml. S. 16d) in der Jassung der Verordnungen vom

.

er 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und vom I5. August samml. S. 114) wird gain ns daß das vereinfachte ahrer den Vorsarften der Werer

j ö

(6 91 z

. 1. 8 Berlin, den 4. Oktober 1920. . . gr,, 6 oa B ! 9 . am Zehn hoff. er. . 22 .

Auf Grund des Gesenes vom . Junl 187 (Geng S. AMI) wird der Stadt Rauen im Regierungsbezirk Potszam

n im 26 ,,,. 25 nice Berlin, ben 4 November 192. U

Im Namen der Preußischen Staatsregierung. Bugleich für den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Der Minister des Innern. GSevering.

Mintister lun für Volkswohlfahet.

In der Woche vom M. Oktober bis 20. Oktober 1920 auf Grund der Bundesratsverorbnung über Wohl—⸗ fahrtspflege während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte

öffentliche Sammlungen.

Name und Mohnort des Unternehmer

Verband der Ostjuden in Deutsch⸗ land, Berlin N. 24, August⸗

straße 17 ; Vorstand der Pfeifferschen An⸗ falten, Magdeburg ⸗Cracau, feifferstraße 6, Volksbund Deutsche , e, , Cbarlotten · rg b, Königgweg Bo,

Berlin, den 4. November 1920.

gaben für die

Zu fordernder Mohhfabrtz wwe

Zugunsten der ostiddischen Flüchtlinge

Zur Descha fung ven Weihnachtsliebes⸗ linge der Anstalten

Zugunsten der Kriegergruberfũrsorge

vie Mi

r Titte in denen das Unternehmen e,, . ausgeführt wird

31. Dezember 1920 in Preußen Geldsammlung durch Aufrufe.

31. Dezember 1920 in Preußen = Geldsammlung durch Aufrufe.

31. Mär 1821 in Preußen Gy sammlung und Werbung von gliedern.

Verband *

Pfelffers. che An⸗ stalten

Gund

Der Minister für Vollawohlfahrt. J X: Bracht

Ministertum für Wissenschaft, Kun l und , . t

. grof fir 2 i in ,. i . rofessor in der philoso en und naturwissen ichen Hir der Universitãt y n nster und ih der bisherige ordentliche Professor an der Technischen Hochschule in Dresden. Dr.Ing. Neum ann zum ordentlichen e, n. an ver Technischen Hochschule in Hannover ernannt

worden. Akademie der Wissenschaften.

Die Preußische Negierung hat durch Erlaß vom 24. August 1929 die von der Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin vollzogene Wahl des ordentlichen Professorg an der Universitãt Berlin Dr. Max von Laue zum ordentlichen Mit⸗ glied der phyfikalisch⸗mathematischen Klasse bestätigt.

Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den emeritierten ordentlichen Professor an der Universität Wien

Dr. Victor Ebner Ritter von Rafenstein und den ordent⸗

lichen Professor an der Universität Wien Dr. Karl Toldt zu korrespondlerenden Mitgliedern der physikalisch⸗mathematischen Klasse. den Professer an der Universttãt Groningen Dr. Gerardus Henm ans, den ordentlichen Professor an der Unlversität Göttingen Geheimrat Dr. Kurt Seihe und den ordentlichen Professor an der Universität New York Dr. Franz Boas zu

5 korrespondierenden Mitgliedern ihrer philosophisch⸗historischen Klasse gewãhlt. h

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachungen ö des Stellvertreters des Reichskanzlers über Elektrlzität und Gas sowie Dampf⸗, Heiß⸗ und Leitungswasser vom 21. Juni 1917 und 3. Oktober 1917, des Neichskommissars für Elektrizität und Gas vom 26. Juli 1917, derselben Behörde über den Gasverbrauch in Groß Berlin vom 5681. August 1917 sowie bes Relchskommlssars für die Kohlewerteilung über die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 9. September 1919 und des Nachtrags zu dieser Be⸗ kanntmachung vom 1. März 1920 merden für die Gebietsteile der bisherigen Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Lichtenberg sowie für Spandau, die Landkreise Teltow und Niederbarnim und die auf Grund des Gesetzes über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom 2A. April 1920 in die Siadt⸗ gemeinde Berlin eingemeindeten Gebietsteile der Landkreise I und Niederbarnim folgende Notstandsbestim mungen erlassen:

§ 1.

Die Bekanntmachung der eig etetschafresen. in den Maren vom 8. September 1918 (J. N. L. 3868. 19, teroͤffentlicht im Reichs. anzeiger Nr. 295) tritt, soweit vdieselbe Glektrizität betrifft, außer Kraft.

Alle guf Grund dest 8 2 der Verordnung vom 8. Seytember 1919 erlassenen Ausnahmnebestimmungen, welche Elestrijität betreffen, verlieren mit dem Inkrafttreten dieser Belanntmachung ihre Wirk. samkeit unbeschadet der Bestimmung des 8 4 letzter Satz vorliegender Bekanntmachung.

82. Industrlelle und gewerbliche Getriebe, welche an öffentliche Einen er gönn ralf angeschlessen sind oder mittelbar von solchen verforgt werden, vürfen unbeschadet der Sestimmungen des s 5 diefer Besanntmachung nicht mehr elertrischen Strom entnehmen, als sie durchschnittlich in der Zeit gm 1. Januar bis 30. Septemnber es r a damalz zul ssfflgen Menge monatlich tatsächlich ver raucht haben.

Diese Bestimmung findet keine Anwenhung auf Verbraucher mlt einer 2 ö bis zu 250 Ewb.

8 3. bliche Betriebe, die an ble Elertrlzitãtßz werke . e . e ge del, . sorern nen in aßhett des 8 3 dieser

chönow, mondtliche Strymentnahmeę von mehrt als 6 1e. nnn en gr ems gh

in der 46 19 ü r, z eit) eick⸗ ele gzwecken nicht entnehmen. ; 1 sind don der

Vgrmittags

trlschen Stroni außer zu Höeler

ie in mehreren e ten

Einhaltung der Eperrzelt lt. 4.

Indufttie ke und k. welche an die

8 3. auf geführten Elcitrif tate dert. angeschiofsen sinb, müssen.

fern ihnen

nahmen von den Be

in Gemäßheit des 82 dieser Bekanntmachung ehne monafsiche Strom entnahme Hon mehr als 0900 ERxwh zustebt jar f, nicht läglich in drei Schichten arbelten, mindestenz ü

sowell sie täglich in drei Schichten arbeiten, mindestens 35 vn der jeweiligen mongtlichen Strommenge in der Zeit von 106 Mir Abends bis 6 Uhr Morgens entnehmen. Die vor Inkrafttreten dieser Bekanntmachung erlassenen Anordnungen der Kohlenwirtschafestelf, pelche eine höhere Stromentnabme während der Nachtstunden seß setzen, bleiben in Kraft.

§ 5. ndustrielle und gewerbliche Betriebe, die nicht an die im W

aufgeführten irn fe,, e, sind, durfen, sofern ihne in äßheit des 52 dieser Bekanntmachung eine monatliche Strom- entnahme von mehr als 1000 Kwh- zusteht, nicht mehr als 80 vH derjenigen Strommenge entnehmen, die sie durchschnittlich in der Zeit vom J. Januar bis 30. September 19299 von 6 Uhr Vor= mitiags bis lo Uhr Abends von der damals zulässigen Menge monat= lich tatsãchlich verbraucht haben.

Diese Gihschrãntung auf 0 o / findet keine Anwendung auf Be⸗ triebe, die minbesteng Zh d / h ihrer zuläsfigen Gesamtstrommenge während der Nacht entnehmen.

6. . Die Koblenwirtschaftsstelle 93 hn dringenden Fällen Aus⸗ Bestimmun diefer Bekanntmachung bewilligen oder weitere Einschrãnkungen festsetzen.

7. Die Stromentnahme ist nach Schichten (inter Zeitangabe) fx n, in den vorgeschriebenen monatlichen Strommeldekarten anm⸗ gzuge

5 8. Bei Zuwider handlungen die Vorschriften über die zei lichen Beschränkungen in der . kann die Koh lenmwint⸗ schaftsstelle obne vorherige Verwarnung Stromsperrungen von nin⸗ destens achttãgiger Dauer verhängen. ͤ

. 8.

Wer den Bestimmmngen i Bekanntmachung oder w ordnungen, welche auf Grund dieser Bekanntmachung erlassen werden rern Gemäßkeit des s 1 Äßsaß 2 dieser Belanntma chung n Kraft bleiben, zuwiderhandelt oder wer die geforderten Auskünite nber Stromverbrauch nicht rechtzeitig erteilt oder wissentlich un, richtige oder unvollständige Angahen macht. wird mit Gefängnis bit zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 4 oder mit einer dieser Strafen bestraft.

16. Diese Verordnung tritt ul dem 18. November 1920 in Kraft Berlin, den 4 November 192. Rehlen elch in den Marken. rte.

8eranntmachung.

Dem Nestauratenr Emil Meyer in Berlin Kl. Frankfurterstr. 28, babe ich die Wiederaufnahme dn durch Verfügung vom 2. Mai 1919 (R. A. Nr. 1056) untersag) en Handels mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund dez 82? Abs. 2 der Bundeßratsverordnun vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung don heutigen Tage gestattet.

Berlin O. 27, den 1. November 1920.

Det Poltzeiprãsident. Abteilung W. J. V.: Hevl.

,,,, ö en Fleischetmeistet Theodor Treichel pier Ws f r. Ciraf 9 am 9 August d. J. e rlassene Verbot des Handels mit Fleisch, Fleischwaren aller Art und Vieh ist wieder aufgehoben. Stettin, den 4 Nodember 1920. Der Poll zelprstdent. J. V.: Höl ker.

x

66 1 . uf Geund der Bekanntmachung zur Fernbaltung uninber ls ien . dom Handel vom E56. Sediember 1915 (GiG63Bl. C. 609) habe ich dem Keltner Kurt Spatze in Gerlin⸗ Sich dne

erg, straße 41 bei Sievert, durch Verfügung vom ent en

ag den Hanbzl mit 16 tn f e ed des tägl *g BeparFs wegen Unzuverlässigkeik in bezug auf dlesen Handelebel ic untetsagt.

Bern O. 77, den 1. November 1920. . Der Polhzelpraͤsi dent. Abteilung W. J. V. Hevl.

Bekanntmachung.

ntmachung ur Fern kalfung Im; ndersdss ent

vem 23. Scyieimker 18jß shchBl. . 6)

Kavellmel ster 16 weltmann in 9, Win eld

n Neue terfeldstraße 9 durch Ner= sagung vom heutigen Tagẽ den Handel alt Gegen stangen

ves täglichen Bedarfs wegen Unmwersässigkeis in bezug auf hiejen Dandelebetrieb un tersagi.

Berlin O. 27, den 2. November 1920 Der Polhzeiprasident. Abteilung W. J. B.: Heyl.

Sekanntm achung. uf Grund des 5 1 der Verordn

23. . Der Poliyeiprãsident. S. V.: O 5 IR er.

Nichtamtliches. Veutsches ↄdeia.

Die verelnigten Ausschüsse des Reichsrats für Durch⸗ ihrung des Friedengvertrags, für auswärtige Angelegenheiten, ür Voltswirtschaft, für innere Verwaltung, für Haugshalt und Rechnungswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen und für Rechts⸗ pflege hiel ten heute eine Sitzung.

,

Auf Anfrage hat das Kabinett beschloffn, daß am 6 No vember in den Reichsbetrieben und ⸗behörden nicht gefeiert wird.

Seit Anfang Oktober finden in Pari Verhandlungen den an . DOstpreußen und 6 übrigen Deutschland statt. Es tagt dort eine Kommission, der ein deutscher und ein polnischer Delegierter angehören, und deren Vorsitz M. Leverve als Beauftragter der Bot⸗ schafterkonferenz führt. Anfang November wurden diese Verhandlungen wegen einer unaufschiebbaren Reise des französischen Vorsitzenden unterbrochen und werben am 2. November in Pariz wleder aufgenommen werden. Damit die Zwischenzeit nicht nutzlos verstreicht, sollen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, gewisse technische Fragen, por allem der Eisenbahn und der o ohne deren Erledigung bie Pariser Verhandlungen leiden würden, vom 9. November ab erst in Warschau und dann in Danzig verhandelt werben.

UNeber einzelne wichtige Fragen ist bereits eine Einigung er—

ielt, andere sind dagegen nicht strittig, so daß bei bem gegen⸗ . Verhandlungastand l Ergebnis noch nicht 64 ehen

Eine Prüfung des Güterverkehrs über die litauische Grenze 3 er Eisenbahn Eydtkuhnen Wirballen, die auf . es Militärbefehlshabers am 1. November statt⸗ 8 hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge ergeben,

aß. in keinem Falle militaͤrische De eben e e m . heförder worden sind. Eine Beförderung von Mannschaften ist gleichaallg in keinem Falle festgestellt worden. Weiter würde ermittelt, daß keinerlei Gütertransporte stattgefunden if. für die nicht die Genehmigung bez Reichskommisfars für bie Ein⸗ und Ausfuhr vorgelegen hat. Ille entgegenstehenden Behauptungen unzutreffend.

l

Die für Anfang November in Aus mene er neute Beratung des e , , mn n,, m und Landwirtschaft mit den Ernährungs minist ern der Länder, für die Weimar als Tagungsort angesetzt war, muß mit Rücksicht auf die Behandlung des Etats des Reichs ministeriumßz für Ernährung und ada ch; die in nächster Zeit im Reichstage bevorsteht, um einige Wochen verschoben werden. Die Beratung soll dann eine grundsätzliche Aussprache über die Ein⸗ und Ausfuhr sowie Besprechung über die Getreidebewirtschaftung, insbesondere die von Hafer und Gerste, über die Schmalzbewirtschaftung sowie über die Wirkung der Aufhebung der Zwangs wirtschaft iin Fleisch, die Vieh⸗ und Fleischpreise und den Stand der Fleischversorgung umfassen.

,

Am 4. und 6. November tagte unter bem Vorfiß des Neichs verkehrs ministers der auf Grund eines Reichstagsbeschlusses gebildete Sachverständigen⸗Beirat . Prufung der wirtschaftlichen Lage der Reichseisen bahnen. Laut Berich! des Wolffschen Telegrayhenbüros“ nahm der Beirat se rn Vorträge entgegen, die ihm über die allgemeine wirt⸗ chaftliche Lage der Eisenbahnen, über die a, d, der Hauptwerkstätken und über die Frage elner Preis⸗ senkung der für die Eisenbahn wihtigsten Rohstoffe ge⸗ geben wurden. Ihnen schloß sich eine eingehende Aussprache an, in der zahlreiche Mitglieder des Beirates das Wort er—⸗ griffen. Feber einer großen Zahl von , wurde insbesondere die Organlsation der Neichseisenbahnen, ihre Versonalpolitik und vor allem die finanzielle Lage der Eisen⸗ bahnen erörtert. Von allen Rednern wurde 2 hingewiesen, baß neben äußerster . der Ausgaben 3 ge⸗ trebt werden müsse, die Einnahmen zu steigern. Die Tarife Personen⸗ wie im Güterverkehr seien der allgemeinen Preitz⸗ öeigerung nicht gefolgt und trügen der in den letzten Jahren eingetretenen Geldentwertung keine Rechnung. Deshalb müsse troß der damit verbundenen Belastung für bas Wirtschaftzz⸗ leben ernstlich , werden, ob nicht ele nochmalige Tarif⸗ erhöhnug angebracht sei.

Für dle weitere Erörterung der zahlreichen Fire die ber Deirat beraten wird, sind drei ug n ebildet worden, die mit je neun Mitgliedern des Beirates be 9 ö. Der Tarifausschuß wirb alle Fragen bearbeiten, dle sich auf die Steigerung der Einnahmen erstrecken. Der Wirtschaßftt⸗ . wird die Wirischafts führung der Eisenbahnen hin⸗ . rer Ausgaben bearbeiten und die Fragen der

ersonalpolitik und der Verwaltung in ben Kreis seiner Be— 6 hHehen. Der Werkstättenaugschuß soll bie wirt⸗ chaftliche Gestaltung beg Weristättenwesens umd bie en er Organisatlon ber Reparaturwerkstätten ber Cisenbahnen ö se Augschüsse werden ihre Tätigkeit alsbald nen. 39.

Dgg 3sterrelchische Staatsamt der Finanzen hat dem Wolfffchen Cre ge fh zufolge ah 3 daß auf. Grund des dentnsch terreichischen Ueberein lommens e Regelung gewisser finanzieller Fragen vom 1. September res, nunmehr den deutschen Reicha⸗

angehörigen der Resitz von altösterreichischen Wert— papiegen ohne Rücksicht auf ihren in⸗ oder ausländischen Wohnsiz von der in dem österreichischen vom 4. Juli

taatsgesetzblatt Nr. 363, angeordneten Ablieferung frei⸗

1919, gelassen werde, wofern sie die betreffenden Wertpapiere schon am 10. Juli 1919 im Besitz hatten und diese nicht 2 erst 14 e . spãtest 20. No

ie Gesuche sind bis spätestens November bes Jahres bei der Oesterreichischen ö Abteilung sůr ausländische Wertpapiere, Wien 1 (Börsengasse 11), einzureichen.

Bannern.

Im , , n . des Landtags wurde gestern der von der U. S. P. beantragte Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Amnestie für po litische Vergehen, mit den Stimmen der bürgerlichen gegen die Stimmen der sozialistischen Parteien abgelehnt.

Oesterreich.

Der dritte Parteitag der deutsch⸗österreichischen Sozialdemolra tie hat gestern in Wien unter großer Be⸗ teiligung von Delegierten aus allen Teilen der Republik seine Beratungen begonnen. Nach Erstattung des Berichts über die Tätigkeit des e sorstand; beantragte der frühere Gesandte in Berlin Harimann, den Parteivorstand zu beauftragen, die Volksabstimmung über den Anschluß der Republit Oesterreich an das Deutsche Reich in die Wege zu leiten.

Großbritannien und Irland.

Die ägyptische Delegation, die dieser Tage nach London zurückgekehrt ist, um mit Lord Milner über das in Aus sicht genommene englisch⸗ ägyptische Abkommen, betreffend die künftige Regierungsform Aegypteng, neuerdings beraten, wird London binnen kurzem verlassen, ba es ihr uch elungen ist, eine Einigung, besonders bauch der Aufhebung des 6 Protektoratz, herbeizuführen, welchen Zeitpunkt die Delegation für den wesentlichsten anfieht. Wie „Reuter“ er⸗ fährt, hat die ägyptische Delegation in Anbetracht der vorgestern von Lord Milner im Oberhaus gegebenen Zusicherung betr. i ich Reformen die Abreise aus London verschoben und

igt eine neue Konferenz mit Milner.

Die „Times“ meldet, daß der Hanbelsyertragt⸗ entwurf mit Sowjetrußland in den letzten Tagen von ber englischen Regierung einer genauen Prüfung unterworfen worden sei und mit Rücksicht auf die im Auslande sowohl wie in England selbst geübte Kritik noch sehr wichtige Ab⸗ änderungen erfahren werde.

Der Minister für Irland erklärte vorgestern im Unterhause, daß im Laufe des vergangenen Monatg in Ir⸗ land 22 Polizisten getötet und 28 verwundet, von Militär⸗ personen 21 getötet und 30 verwundet sind. . 2 Monat mußten in Irland 233 Personen vor dem gsgericht erscheinen, von denen 167 zu Gefängnisstrafen verurtellt wurden.

Der Exekutivausschuß der Zwelten Inter⸗ nationale hlelt vorgestern in London eine Sitzung ab, an der außer den englischen Delegierten teilnahmen: für Deutsch⸗ land Wels, für Belgien Vandervelde, für Holland Troelstra, e. Schweden Engberg. Wie der „Telegraaf“ meldet, hat der

usschuß am Schluß seiner Beratungen eine Kund gebung ke che bie Dritte Internationale veröffentlicht, in der es heißt:

Sozialismus bedeutet Frieden. Golschewtmug bedeutet Gewalt und Krieg. Wir erheben gag, die Leiter der Dritten Internationale die Beschuldigung, daß sie die Arbeiter dem oralisieren. An Stelle der Demokratie setzen sie eine bewaffnete Diktatur, nicht die des

roletariats, sendern die eines Ausschusses ein. Sie beleidigen 7 Millionen organisierter Arbeiter, indem sie sie Streikbrecher nennen. Mögen sie auch mit der Vobnftlaverci ein Ende gemacht haben, so setzen sie an ihre Stelle die Staa tssklaverei.

Frankreich.

Die französische und die belgische Regierung find über eingekommen, an das Generassekretagriat des din n ne ein Schreiben zu richten, in dem der . des ültigen Uebereinkommens . den beiden Ländern zur Kenninis gebracht wird. . ö

.Das „Journal Officiel“ veröffentlicht eine Verorbnung über die Einsetzung eines Obersten Rats der Ver⸗— braucher, ber eine scharfe Kontrolle der Lebens mittelpreise und der Preise für die wichtigsten Bedarfgartikel ausüben soll und dem Ernährungsministerium angegliedert wird.

Im Budget für 1921 wird für Syrien ein Kredit von über einer Milliarde Franes verlangt. Dem

Matin“ zufolge wird es deswegen zu einer großen Debatte im Sina nzaus chuß kommen. ö.

Wie der „Temps“ mitteilt, haben sich die englische und die französij e Regierung dahin e mich daß auf ungefähr zwei Jahre ein englischer General die inter alliierten Streitkräfte und die interalliierten Kontroll kom missionen in der Türkei, die auf Grund des Friedensvertrags unterhalten werden müssen, befehlige. Dagegen wird ein Franzose den auf Grund des Friedens⸗ vertrags zu schaffenden Finanzaus schuß zur Ueberwachung der türkischen Finanzen leiten.

Nuß land.

Der russische und der ukrainische Volkskommissar für ausUwärtige Angelegenheiten haben an Lerd Curjen einen Funkspruch gerichtet, in dem sie bem ü Tele⸗ graphenbüro“ zufolge nachdrücklich dagegen Protest erheben, daß zwischen den alliierten Großmächten und Rumänien be⸗ züglich der Angliedernng Beßarabiens durch Rumänien ein Vertrag unterschrieben ist. Tie Sowjetrexubliken Rußland und Ukraine könnten keinen Vertrag über Beßarabien ohne ihre Teilnahme als rechtsgültig anerkennen.

Die Nowajn 6 Schisn“ bohauptet, aus dur tuverlässiger Quelle zu wissen, daß in Moskau talsächl

ro ße e e ae, . selen. Aus Petersburg seien ö abgesandt, um den Aufruhr zu unterdrücken.

Italien.

r beutsche Botschafter don Berenberg-Goßler hat

bem König ie ger mfr e mr , überreicht. Der Beginn der Verhandlungen mit den Südsla wen in Santa Margherita ist auf 7. November

festgesetzt worden.

aus lich

. n kõnnen, seien J

Zu diesem

Niederlande.

Der mit der Untersuchung der rage der Verfassungt⸗ abänderung betraute Ausschuß ertlärt in seinem Berichte, dem Wolffschen Telegraphenbuͤro⸗ zufolge, daß die monarchische Stactsform ein Segen für bas Volk sel, doch nur solange zie Beibehaltung eines rhaft nationalen Königtums möglich sei. Van Thronfolge seien daher auszuschließen die⸗ enigen Personen, die keine Sicherheit dafür bieten, daß sie ie natlonalen Gefühle der Niederländer teilen und mit ihren einheimischen Verhältnissen genügend vertraut sind. Die Bestimmungen, die andere Personen, die nicht Nach⸗ kammen der jetzẽi regierenden Fürstin sind, zur Regierung daher zu streichen, während die Thron⸗

lge, wenn männliche aus der männlichen Stammlinie ent⸗ prosfene Nachkommen fehlen, auf das zweite Geschlecht, das von bem letzrwerstorbenen Könige abstammt, zu beschränken sei. Der Augenblick. wo nach der J, . kein befugter Nach⸗ 6 vorhanden ist, kann sich dann eher ergeben als nach den

igen Bestimmungen. Um so größere Bedeutung sei da er n,, weisen, die fur diefes Fehlen getroffen werden müssen. angels eines verfassun mäßigen Thron⸗ folgers müsfe die Gelegenheit bestehen, die Frage in Erwägung u ziehen, ob vielleicht der Uebergang zu einer anderen Staats⸗ * nicht vorgezogen zu werden verdiene.

Citauen.

Der sitauische Minister des Aeußern Pu rickis hat nach einer Meldung der „Litauischen Telegraphenagentur durch den litauischen Vertreter in London dem Völkerbund mitgeteilt, daß die litauische Reglerung dem Vorschlage des Völkerbunds⸗ raiz vom 28. Oktober, betreffend eine Volksabstim mung,

rundsätzllch zustimme, aber ihrerseits den Völkerbund ersuche,

enaueres über das Gebiet und die Art der vorgeschlagenen Vollgabstimmung mitzuteilen. Ferner ist die litauische Reglerung der Ansicht, daß keine Volksabstimmung nördlich der in Suwalktl am 7. Oktober mit Polen vereinbarten Demarkations⸗ linie stattfinden dürfe.

Tschecho⸗ Slowakei. ö Nach einer Meldung des „Tschechisch⸗Slowakischen Pre

bũros⸗ 36 im Budgetausschuß des e n me, der Minister Dr. Su sta die Behandlung des deutschen Schul⸗ wesens durch die Regierung dadurch zu erklären, daß er das Schicksal der tschechischen M n ie, auf deutschem Ge⸗ biete einen Leidensweg nannte, der zu einem Mißverhältnis zwischen deutschem tschechischem Schulwesen geführt habe: zum Ausgleich hätten daher einige deutsche Schulen aufgehoben oder eingeschrnkt werden müssen.

Schweden. Der ere Minister des Aeußern Frhr. von Palm⸗ . fi * . in London und der Gesandte in adrid und Lissabon Frhr. von Beck⸗Friis zum Gesandten in Rom ernannt worden.

Grtecheul and. . t Weniselos erklärt in Erwiderun

auf die Forderung Gunarig, die Thronfolgefrage dur eine Voltsabstimmung zu regeln, Blättermeldungen zufolge, daß er die diplomatssche Frage von der Dynastiefrage nicht trennen wolle, da sie beide unlösbar verbunden seien. Einer Volksabstimmung würde ber Paragrayh 623 der Verfassung widersprechen, r. der König durch die beiden Kammern und mit einer Zweibrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ewählt werden muß. Die Meinung der liberalen Partei, ei, daß der verstorbene König Alexander rechtmäßiger Herrscher en und der Erbprinz l sein rechtmäßiger Nachfolger ei. Die Rückkehr des gestürzten Königs Konstantin würde sftige innere Kämpfe in Griechenland zur Folge haben und gleichzeitig Griechenland seiner Freunde berauben; die Alliierten würden 6 von Griechenland abwenden. Wenn Gunarig bei den Wahlen die Mehrheit erhalten sollte, so schließt Weniselos, möge er die Kandidatur des Königs Konstantin aufstellen, wenn er seine Schultern stark genug fühlt, um die Verantwortung für ein solches Verbrechen gegen das Volk auf sich zu nehmen.

Amerika.

Die Verhandlungen zwischen dem japanischen Bot⸗ schafter und dem Staatsdepartement in Washington über die Einwanderungsfrage sind, dem henne Büro Aae ge wieder aufgenommen worden. Gbwohl der Staat Kalifornien ein Gesetz angenommen hat, das die japanischen Untertanen von der Einwanderung ausschließt, hofft man zu einer Regelung zu gelangen.

Der frühere demokratische Staatssekretãr Bryan hat eine Erklärung abgegeben, worin er anrät, Wilson möchte unverzüglich zurücktreten.

Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ist

Alfredo Zayas zum Präͤsidenten der Republik Cuba gewählt worden.

Der Ministerprů

Arbeitsstreitigkeiten.

Das tarifliche Einigungsamt der Stadt Berlin hat unter dem Vorsitz des Bärgermeisters der neuen Stadtgemeinde Berlin, Rit ter, gestern in der Labnstreitigteisstcge des Magistrats mit den Arbeitern und Bürobilfs⸗ 161 (vgl. Nr. 251 d. Bl) . W. T. B. zufolge nachstehenden Schtedsspru ch, gefällt: Der zwischen den Parteien dem Magistrat Berlin einerseits und den Arbeiters und Angestellten verbanden andererseits abgeschlossene Lohn., bezw. Vergütungztarif wird dabin abgeändert: J. Der Stundenlohn der an den städtischen Elektrizitäts, Gag und Wasserwerken beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen wird um fünfzig Pfennig je Stunde erhöht, der in dem Tarif er wähnte Begriff der Schwerarbeit für die in diesen Werken be⸗ 3. igten Ärbeiter und Arbeiterinnen fällt fort. 2. Alle anderen Ar⸗

iter und Arbeiterinnen erhalten zwanzig Pfennig je Stunde mehr als bisher. Sämtliche nicht ständig Angestellten (Qilssträfte), die unter den Vergütungstarif fallen, erhalten die diesem Saß enm⸗ , Erbohung ihrer Monatt vergütung. 3. Ausgenommen von der Erhöbung des Lohns (Vergütung sind die in Kost und Logis ndlichen Petlonen und Tie Jugendlichen im Alter bit zu siebzebn ahren. 4. Dieser neue Tarif gilt auf unbestinmte Zeit. 8. Die arteien haben sich bis zum Freitag, den 12. Nodenber 1920, ormittags 109 Uhr, 91 8 ob sie diesen Schiedsspruch an⸗ nehmen.“ Die im Schiedsspruch vorgesehenen Erhöhungen bedeuten 9) die neue , Berlin eine jäbrlichs Mehr⸗ ela stung von ? Mil 1ionen, während die Lobnferderungen der Arbeiterschaft eine 3. don rund 300 Millionen erforderten. chiedsspruch nabmen hiesigen Blättern zufolge gestern

abend die Funktionäre und Vertrauengleute der ö , (Silfskräfte) des Groß Berliner Maglst rats in einer Versamm lung Stellung.

In einer Ga tschließ ung lehnten sie die 80 Pfennigzulage, die eine