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en ige Firm h g e fle.
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erschrift h en. Di Gustav Hop 9 e n er, ist weiteres orstandamitglied.
Tauberbischofsheim, den 2. Oktober Badisches Amtegericht.
ist unter tete Genossen⸗
getragen worden.
Gegenstand des Unternehmens ist: Be⸗ nutzung und Ver n g, elestrischer Energle und gemeinschaftliche Anlage, Unterhaltung und der Betrieb von land⸗
wirtschaftlichen Maschinen und Gerãten. Haftsumme 360 M, Geschäfsanteile 28. Die Bekanntmachungen der Gen
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Firma der unterschri
Den i ern bilden: a) Gustay Göge,
und Organmst, Flieth.
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7 6* lin, den 13. Oktober 1920. 3 e. Amtsgericht.
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Templin. In ö unser geren cstorvss j unter Nr. 34 heute die durch Satzung vom 15. Mai 1820 errichtete ossen⸗ schaft unter der Firma „Elertrizitäts nud Maschinengenossenschaft, einge tragene Genossenschaft mit beschränk ˖ ter Haftpflicht, Klosterwalde“, einge tragen worden. . cher Energie e,. ichen Ma⸗
en der i. mndwirtschaftli enossenschaftsbl in Neuwied, beim Gingehen dieses Blattes im Den di gerne. er-, und sind . unterzeichnen von zwei Vorstandamitglie
Willen gerklärungen und Zelchnung für Ma
vie Genoffenschaft müssen durch mindestens wei Vorstandsmitglieder erfolgen, wenn fie Dritten gegenüber Rechtgver inblich tei ben sollen. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die . zu der Firma der Genossenschaft ihre Namens- unterschrift 1 Den Vorstand bilden? a] Lanz wirt Franz Trebbin, Klosterwasde, 9 Land⸗ ĩ terwalde, o] Lehrer losterwalde.
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Nr. 83, Zentral⸗ Mo etra G mit be⸗ ęingetragene e , , 1
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3231, 3235, Schutz der ergeugnisse, angemeldet am 1 1920, Mittags 12 Uhr. Aschersleben. den
Preußisches Amtegericht.
ischler, glei. v Wollenberg . ö r Darche ere, ee,
die Gutsbesitzer Wilhel Sam
3 oge en. Amlggericht Westerstede, den k 1520.
9) Musterregister.
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Agcheraulebem. In unser Musterregister sind eingetragen
w : Nr. 474. Weiß, lix, Architekt J in k an
tzung vom schlag, enthalten? eine Abbildu
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mer Vb, Schutz frist nis, angemeldet am 1920, Vormittags
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ane , ahre, pla 7. e . 8 Uhr 20 Minuten. Nr. 475. Offene Sandelsgesellschaft C. Bestehorn in Aschersleben, verschlossener Umschlag, enthaltend Verzierung von lache n , mm n . ächener zeugnis, angemeldet am 11. Ok⸗ tober 1930, Mittags 12 Uhr. Nr. N76. Offene Sandelsgesellschaft Bestehorn in Aschersleben, schloßsener Umschlag, enthaltend zur Verzierung bon Kartons, : chteln, Bodenbeuteln, Beuteln, Sytimusschachteln, Klotzbeuteln, altschachteln, Gin ft chachteln, Fabriknummern 3173, zos. 3315, z2fj, Biz, 3214, 3215, 3216, 3217, 3218, 33533, 3536, zs, frist 3 Jahre, Hen 1.
Beuteln,
lakaten,
eckschachteln und Dreieck⸗ 3181
32153, 3736, 3527, . 80. Oftober 1820.
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Rx. Im Musterregister ist eingetra bI8. Firma Ma
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Special! eingepreßt, vlastischeg Erzeugnis,
angemeldet am 19. Ortober 1920, mittags 11 Uhr . eingetragen
Amteßericht gin.
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n das Musterregister ist am
tober 1920 Nr. 56
. ung behufs Warenanvreisu offen, . lächenerzeugnisse, angemeldet am 28. Ok⸗ 66 . Vorm. 9
1820
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. Magdeburg“, ein
enthaltend das Flãchenmuster zu einem Etikett für ein Gesellschaftsspiel, dar. stellend einen Gnom, inen Ciel
Nachmittags 1 20.
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r 3 Jahre, angemeldel am J.
hy Vormittags 10 Uhr 19 Min. i, n ee no Binchen ige. 3.
War nm nseneghser gl Hagen.
2 2 Vidar fe,, , n n, Elen aft Porzellanfabrik Weiden
t . Kantendekore odd, 7945, 7946, 795
* 4250, ish
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16. 920 2364.
orte: Nietzer s', unter diesem
chãftsnummer
h ,, 3 Jahre,
Vor⸗
26. Oktober l Abteilung 222.
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eingetragen: . Magnus Nad⸗
Kaufmann
Bildern mit Druckschrift zur Ver⸗
39 knummern 101, 102. 1
z 1 Uhr 50 Min., utzfrist 3 Jahre. önigsberg i. Pr., den 1. November
Das Amtsgericht. Abteilung 18.
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auf , mit
am 9 10 Uhr
K . ,,, eugnisse e fer ern,
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abre. Angemeldet am 14. Oktober, t eim , ö i ihr nnr
2409.
8030] irma
der Bauscher, Sitz; Weiden, für die unter Nr. 45 Bd. H einge- Nrn. 7907, 79dl, 7960 die Ver⸗ g der n
er er, die unter Nr. 211 ger dn, ,,, und Vi ent 1 die Verlangerung der Schutz um weilere 8 Jahre angemeldet. ibden i. O., den 2. November 1920. stergericht.
ꝛ Germ. Rietzer. Köln. . ö Kölner Wappen in eder , über diesem Wappen stehen
achmitta n eröffne — u Belter in Berlin W. 30, Haber landstraße kursherwalter
n F: Berlin/
ist. beute, am
11 Uhr, Kas Konkurg. Der Konkursverwalter
3, ist zum Kon
ernannt. Konkursforderungen sind bis zum rechnung
h. Januar 1921 bei dem
zumesden. Es wird zur Beschlu äber die Beibehaltung des ernann die Wahl eines anderen Verwasterz äber die Bestellung eines Gläubigeraug
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ig sind, vird aufgegeben, den n n R 9 verabfolgen oder a ie von dem e Forderungen, e onderte dem . . ige n, . Der Geri reib mtsgerichts Berlin ⸗Schöneberg. Abteilung 3.
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schusses und ei r 137 der Konkurgordnung bejeichneten st den 809. November er 1920, Mittags 18 uhr, und zur Prũfung der
mann in Königsberg i. Br., 3 Muster mittag .
; zeichneten Gericht 18
Grunewaldstr. 66/67, N Tr., Zimmer 56,
Termin anberaumt. Allen n, we
* zur Konkursmasse gehörige Sache haben oder zur . .
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Büro M heute, am lit Uhr, das Kenkursperf ; re,, Bůücherrevisor ¶ Josef ann in n ,,
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angemeldeten Forderun . . 1921, Schöneberg,
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gehoben. en, den 27. Okteber 1920 .
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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer
Der Bezugspreis beträgt viertelsährlich 86 Me. Me Postanstalten nehmen Bestellung an: für Berlin außer ben Postanstalten und Seitungsvertrieben für Selbstabholer auch bie Geschäftsstelle Sw as. Wilhelmstraße Ne. 82.
Einzelne Nummern tosten 1 Me.
Anzei eile
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enpreis für ben Raum einer 8 gespal We, einer 3 gespaltenen Einhelts zeile 8, 50 M.. ußerdem wirb auf uschlag von S0 v.
ersin SW 48, Withetmftraße Nr. 82.
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en Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ 2 * — Anzeigen nimmt an: es
ftsstelle eichs ⸗ und Staats anzeigers.
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Nr. 254. cichbantatrotonte Berlin, Montag, den
Einzetnummern oder einzelne Beilagen
Inhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Vetann machung, betreffend Ermächtigung des Neichsverkehrs⸗ minimers zur selbständigen Ergänzung und Aenderung der Veri dnungen, die den Vau, den Betrieb und den Verkehr der Eisenbahnen regeln.
Verordnung über den Ablauf von Vorlegungs⸗, Protest⸗ und , h, r, n,
Bekanntmachung bes Reichs lommissars für die Kohlenverteilung, , . Belieferung und Meldepflicht gewerblicher Ver⸗
raucher.
Velannimachung, betreffend eine Anleihe der Vayerischen Ver⸗ einsbank in München.
,,, . nzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern Aß und A des Reichs⸗Gesetz blatts.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalverãnderungen.
Vetonmtmachung, betreffend Apotheterpreise für Diphtherie, Meningokokken⸗ und Tetanus⸗Sera.
. Vel annmmachungen, betreffend Fesisetzung von Brikett⸗ und Kolspreisen in Berlin und, beireffend Festsezung von Brikett⸗= pteisen in den Landkreisen Teltow und Niederbarnim.
andels verbote.
etanntmachung der nach Vorschrift des 3 vom 10. April
1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Erlasse,
Urkunden usw. end die Ausgabe der Nummer 46 der Preußischen
i esetzsammlung.
Amtliches.
Deutsches Reich.
In der k . (Geschãftsbereich der Vesitz- und Verkehrssteuern) sind ernannt: zu Oberregierungsräten: der Landrat, Geheime r m rat von Kruse in Stettin, der Regierungsrat Dahmen in Iserlohn und der Erste Bürgermeister Wesem ann in Breslau; zu Regierungsräten; der Regierungsrat a. D. und Bürger⸗ meister a. D. Dr. Schulz in Hamburg, der Regierungsrgt a. D. Dr. Schmidt in Liegnitz, der Regierungsrat a. D. Dr. von Mantey in Berlin, die Regierungsassessoren a. D. Püllen in Düsseldorf und Sr. Schiplak in Magdeburg, die Gerichte⸗ assessoren a. D. Weißer mel in Berlin, Schrader in Wanz⸗ leben, Gabriel in Münster, Dr. Kersten in Gleiwiß, Sasfen in Blumenthal, Nerger in Zeitz, Krieghoff in Magdeburg, Bothe in Stolp. Dr. Ahr en dis in Rothenburg z. C., Dr. Rinteln in Hörde, Mittmann in Rosenberg, Ostpr., Dr; Otte in Berlin, Wester in Koblenz, Langerhanz in Lübbecke, Dr. Dan eh l in Zellerfeld, Dr. Fey in Stralsund, Dr. Dorn in Kreuznach, Kurzer in Sagan, Dr. Hausmann in. Oscherslehen, Friedrich in Sensburg, Tr. Schmitz in Köln, Dr. Wichmann in Spreln, Kitz in Cassel, Dr Tiedt in Berlin, Zündorf in Köln, Dr. Herms in Spandau, Dr. Gelein sky in Stettin, Dr. Grünbaum in Kölm, Hahn in Berlin, Dr. Koch in Magdeburg, Kaiser in Cassel, Dr. Klau cke in Johannigburg, Hastenrath in Köln, Dr. Stil ler in Rybnik, Dr. Witt in Berlin, Niermann in Düssel⸗ dorf, Dorendorf in sucheburg Fisahn in GSrtele—- burg und Dr. Lorenz in Kattowitz, die Gerichts⸗ assessoren Dr. Bornefeld in M. Gladbach, Resow in Duis⸗ burg, Braun in Hofgeismar, Dr. Wirckau in Wiesbaden, Dr. 53 in Labes und Dr. Pückel in Köln, der Stadtrat Dr. Tepelmann in Hannover, der Notar und Justizrat Lahm in Duisburg, der Konsul z. D. Dr. Weidemann in Gum⸗ binnen, die Kriegsggerichtgräte Dr. Kanus in Beuthen . S. und r. in Leobschütz, der Finanzassessor Ro mpf in Essen, die Staalsanwaltschaftsräte Dr. Pietsch und Zeisler in Stettin, der Rechtsanwalt Hahn in Lyck, der Staatsanwalt . D. Hr Thieme in Halle a. S., der Magistratgrat Groth in Salzwedel, der Assessor Dr. Schaeffer in Bremen und der Assessor Dr. Blunk in Hamburg; zu Regierun n,, die Gerichts assessoren a. D. Dr. Wiener in Oppeln, Vr. Zim merm ann in Berlin, Dr. Burck⸗ hardt in Berlin, von Schaetzell in Charlottenburg, Dr. Dehning in Kiel, Dr. Rahmann in Kiel, Dr. Meyer in Dartehmen, Philipp in Liegnitz, Dr. Sperl in Breslau, ö . . J, ö ö . Loreck * . nigsber r. Lützen berger in urg D. und Dr. Seidel 1 Berlin. =* Dbersteuerinspektor: der Obersteuersekretãr G iff horn
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zum even.
8. November. Abends.
osgcectonto: Vernn arsz.ᷓ I92
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einschlie hlich des Portos abgegeben.
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Ver ordnung, betreffend Ermächtigung des Reichs verkehrs⸗ ,,, selbstän digen Ergänzung und Aende⸗ rung der Verordnungen, die den Bau, den Betrieb und den Hearn der Eisen bahnen regeln.
Vom 29. Oktober 1920.
Auf Grund des Artikels 91 (2. Satz) der . des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 (RGBI. S. 1685 ff.) wird mit Zustimmung des Reichsrats der Reichsverkehrs⸗ minister ermächtigt, die in den Verordnungen über den Bau, den Betrieb und den Verkehr der Eisenbahnen enthaltenen Vorschriften zu ergänzen und zu ändern, sofern dadurch keine grundlegenden Bestimmungen dieser Ordnungen geändert werden. z an, Verorbnung tritt mit dem Tage der Verkündung in 2 . Berlin, den B. Oktober 1920. Die Reichsregierung. Fehrenbach.
—
. Verordnung über den Ablauf von Vorlegungs⸗, Protest⸗ und Benachrichtigungsfristen. Vom 5. Novemher 1920. Auf GEnmd des 8 1 Satz 2 des Gesetzes vom 12. August 1920 (RG Bi. S. 1571) zur Ergänzung des Gesetzes über den Wiederbeginn und den Ablauf von Fristen vom 3. April 1920 (NGBl. S. 45) wird bestimmt:
§1.
Die im 5 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Wiederbeginn und den Ablauf von Fristen vom 3. April 1929 (RGBl. S. 445) be⸗ zeichneten Vorlegungè , Pretest⸗ und Benachrichtigungsfristen werden weiter bis zum 10. Mai 1921 verlängert.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 10. Nobember 1920 in Kraft. Berlin, den 5. November 1920.
Die Reichsregierung. Dr. Heinze.
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Bekanntmachung,
betreffend Belieferung und Meldepflicht gewerblicher
Verbraucher.
Auf Grund der 85 1, 2, 6 der Verordnung über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917, der 85 1,7 der Bekanntmachung über die Bestellung eines , n, für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 und ber 85 1, 2, 3 und 5 der Verordnung über Aus⸗ kunftspflicht vom 12. Juli 1917 wird bestimmt:
§ 1. Meldepflicht und Zeitpunkt der Meldung. 1. Zu melden sind alle aus dem Bergwerkebetrieb stammenden einheimischen wie eingeführten Kohlen und die daraus hergestellten Ver kokungs⸗, Brikettierungs. oder sonstigen festen Produkte, einschließlich brennbarer fester Abfallprodukte jeglicher Art. wie Schlamm kohle, KRokzgrus, Generatorrückstände, Schlacke, Rauchkammerlösche u. derg sei ö, daß die Gewinnung unmittelbar aus dem Bergwerksbetrie ober von anderen Stellen (Berge halden, Ablagerungen in Gewãssern usw.) erfolgt. Dafur ist es gleichgültig, für welche Zwecke sie verwandt
Auch aus Abfallstoffen bergestellte Ersatzbriletts unterliegen der
eldepflicht.
2. Brennstoffe dürfen im Januar 1921 nur bejogen werden, wenn der gewerbliche Verbraucher bezuglich dieser Brennstoffe den Be⸗ stimmungen n. Bekanntmachung im Dezember pünktlich
ommen
3. Brennstoffe dürfen im Dezember an einen meldepflichtigen Ver⸗ braucher unmittelbar oder mittelbar nur abgegeben werden, wenn dem ö (Vander im Dezember die ordnungömãßige Meldekarte für diese Brennstoffe 1 en hat. .
4. Meldungen ů ohlenverbrauch und -bedarf sind in der Zeit vom J. Vis spatesteng 5. Dejember 19820 erneut ju erstatten.
b. In jedem Monat darf. nur eine einzige Meldung erfolgen; wegen Aughilfslieferungen s. S 321.
§5 2. Meldepflichtige Person en.
1. Zur allmonatlichen Meldung verpflichtet sind alle gewerblichen Verbrau (natürliche und ju stisch Personen), die seit dem 1. pril gls in mindestens 3 belieblgen Monaten monatlich je 15 6 Koblen ufmw. verbraucht haben (1 4. — 1000 Eg — 20 Str.) auch wenn sie im Landabsaßz bejcgen haben, oder die von der stãndigen Zivilverwaltungẽstelle ö § o. J. 2 oder von dem Reichs kommlffar für die Kohlenverteilung als meldepflichtig bezeichnet worden
ind. Diese Betriebe sind auch meldepflichtig, wenn ihnen die Brenn.
toffjufuhr gesperrt ist oder wenn sie infolge von Kürzungen oder
vorübergehender freiwilliger Einschrãnkung ihrer Brennstoffzufuhr
zurzeit weniger alg 10 0 monatlich verbrauchen. Auch die Betriebe
. Neicha, der Rom munen, öffentlich rechtlichen ö. * . 2 .
werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
Kzwperschaften und Verbände . B. Gatanstalten, Werften, Straßen ⸗ bahnen) sind meldepflichtig.
2. Wegen Bunkerkohlen siehe 5 J. .
3. Der Meldepflicht unterliegen nicht, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Verbrauchs:
a) die Staagtseisenbahnen; p) die Reichsmarine für hre Bunkerkohlen; c die Heeresbetriebe, soweit der Bedarf durch die Landes finanzãmter beschafft wird; c) Zechenbesitzer, soweit sie selbst erzeugte Kohlen, Koks und riketis als Deputatkohle und zur Aufrechterhaltung ihres Grubenbetriebs Seh en selsster aug oder zum Betrieb eigener Kokereien (mit oder ohne] ebenproduktenanlagen) pder Brikettfabriken verwenden (verkolen, brikettieren), wenn diese Werke in unmittelbarem Anschluß an die dem⸗ selben Zechenbesitzer erg , d n, e errichtet sind; die landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, 6. solche Betriebe, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem land⸗ wirtschaftlichen Betriebe von dessen Inhaber geführt werden, soweit sie nicht Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Unternehmens sind; Schlachthõfe, Gastwirtschaften, Gasthõfe, Badeanstalten, Warenhäuser, Ladengeschäfte, Kranken häuser, Strafanstalten und ähnliche Betriebe, ferner Bäckereien, Schlächtereien, soweit sie dem Bedarf der in dem Versorgungsbezirk (Ge; meinde über 16000 Einwohner oder Kommunalverband) wohnenden oder sich vorübergehend aufhaltenden Bevölkerung dienen.
4. Ob hiernach ein Verbraucher n, ist, bestimmt im Zweifelsfalle zunächst die für den Sitz des etriebes zuständige Zivil- derwaltungsstelle nach 5 6, 1.2. Der Neichskommissar für die Kohlenverkcilung kann über die Meldepflicht abweichend von dieser Bestimmung entscheiden.
§5 . Inhalt der Meldung.
1. Die Angaben haben in Tonnen — 1000 kg zu erfolgen und sind unter genauer ,,,, des Lieferers oder der Lieferer 166. Art (Steinkohle, Steinkohlenbriketts, Braun kohle, Braunkohlen⸗ briketts, Zechenkoks und Gaskoks), Herkunft nach Gebieten der Amtlichen Verteilungsftellen, mit der genauen Bezeichnung gemäß 8 6 6. B. Gebiete rechts der Elbe, Sachsen, Ruhrgebiet 16 und Sorten Fett⸗, Stück Echlammkohlẽe bzw. Grob⸗, Perlkoks usw.) zu trennen.
eiter sind zu melden: a) mt der im Vormonat bezogenen Mengen l(siehe 34 b) Bestand am Anfang des Vormonats, c) ,. im Vormonat, d) Bestand zu Beginn des laufenden Monat, im Vormonat, I Bedarf für den laufenden Monat, g 5 tlicher Bedarf für den folgenden Monat lsiehe
P) Beda für den Vormonat. 2 Die Trantzportart ist in Spalte 3a zu melden durch die im folgenden in Anführungezeichen angegebenen Abkürzungen, — bei Bezug fuhrenweise ab Zeche: E, ,n durch Fuhrwerk vom Platzhändler oder dem Aushelfenden:
cz mit der Vollbahn ab Zeche: Bahn“ mit der Klein⸗ oder Straßenbahn: Kleinbahn); mit der Vollbahn ab Schiff: ‚Umschlag“; auf der Vollbahn mittels eigener Wagen: Pendelwagen?; mit dem Schiff bzw. Schiff und Kleinbahn: „Schiff“; durch Ketten⸗, Seilbahn, Wer bind un geg ein und sonstige eigene Transportanlagen unmittelbar ab Grube: ‚Eigentr. .
Erfolgte die Liefernng auf verschiedene Transgportarten, so ist dies für die betr. Teilmengen getrennt a n en.
3. Als Monatsbedarf 82 9 der Meldekarte) ist anzugeben die n sich für den Monat Degember zur Führung des Betriebs ben ͤligte Brennstoff menge, gleichgültig, ob sie aus dem etwa vorhandenen Be⸗ 66 oder aus neuen deer! gedeckt werden soll. Etwaige eferrückstände dürfen nicht in die Bedarstzanmeldung eingestellt werden. Betriebe, die laut amtlicher Verfügung von der Belieferung gan r m . sind oder im Monat Dezember aus anderen Gründen nicht grbeiten, haben als Bedarf Null anzugeben; solche, die von der 3 über eine bestimmte Brennstoff menge oder quote hinaus ausgeschlossen sind, haben nur diese als Bedarf anzumelden.
4. Der Bestand ist nicht nur auf Grund buchmäßiger Erreck⸗ nung, sondern tatsächlicher Feststellung zu melden.
§z 32a Aushilfslieferungen.
1. Wenn Brennstoff im November von einem Lieferer bezogen wurde, der in der Oktobermeldekarte als Lieferer dieses Brennstoffs nicht angegeben worden war, so ist diese Lieferung in der Dezember meldelgrte rot ju unterstreichen. Besondere Meldekarten für die Aushilfslieferungen sind nicht zulãssig.
2. Wenn ein Verbraucher im Vormonat aus Bestand oder Zu⸗ fuhr Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleichen Monat zurück- zuerhalten, so sind die nicht zurückerhaltenen Mengen, sofern sie ins- gefamt 160 6 oder mehr betragen, in den Spalten am Fuße der Karte lu e k , . en 31 t 63 ,. ae t a e
erbrau errechnet werden. iese Meldung bezieht au die Rucgabe entliehener Brennstoffe. ;
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